Vereinbarung über die Zusatzfunktionalität Dynamic Currency Conversion (DCC) 1 Angaben zum Händler Unternehmensname und Rechtsform Branche Firma Inhaber / Ansprechpartner Straße und Hausnummer Vorwahl PLZ Telefon Ort Fax E-Mail 2 Terminals Ich bin Neukunde (Abschluss eines gesonderten Vertrages zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service erforderlich) Bitte faxen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit dem Vertrag zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service an: 0700 32792113 (max. 12,6 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz) Ich bin bereits Ingenico Payment Services-Kunde Bitte faxen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an: 0700 32792106 (max. 12,6 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz) Ich beantrage die Freischaltung für die nachfolgend genannten Terminals: Terminal-ID Terminal-ID Terminal-ID Terminal-ID Terminal-ID Terminal-ID Die Änderung erfolgt frühestens 3 Arbeitstage nach Zugang dieses Antrages bei Ingenico Payment Services. Pro Terminal-ID wird eine Freischaltungsgebühr von 19,00 € zzgl. Umsatzsteuer berechnet. 3 Akzeptanzvertrag Ja, ich habe einen Akzeptanzvertrag über MasterCard und / oder Visa mit dem Acquirer Ja, ich habe eine Zusatzvereinbarung über DCC-Zahlungen mit dem Acquirer 4 geschlossen. geschlossen. Konditionen Für die Funktion Dynamic Currency Conversion (DCC) wird ein monatlicher Basispreis in Höhe von 2,95 € pro Terminal fällig. Sofern erforderlich, führt Ingenico einen Softwaredownload gegen ein Entgelt in Höhe von 29,00 EUR / Softwaredownload für die unter Ziffer 2 angegebenen Terminals durch. Ist ein Softwaredownload technisch nicht möglich, wird Ingenico Payment Services ein entsprechendes Austauschangebot erstellen. Das gemäß Vertrag zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service vereinbarte Transaktionsentgelt ist auch für DCC-Transaktionen zu bezahlen. 5 Besondere Vereinbarung 1. Allgemeines / Laufzeit Diese Zusatzvereinbarung kommt mit der Freischaltung der Funktionalität durch Ingenico Payment Services am Terminal zustande. Die Einreichung des unterschriebenen Formulars stellt lediglich ein Angebot auf Vertragsabschluss dar. Ingenico Payment Services behält sich die Vertragsannahme sowie gegebenenfalls auch die Ablehnung der Annahme des Vertragsangebotes vor. Ingenico Payment Services weist darauf hin, dass die Funktionalität u.a.aufgrund von notwendigen technischen Voraussetzungen bei bestimmten Terminaltypen und bestimmten Acquirern nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird Ingenico Payment Services die Annahme dieser Zusatzvereinbarung ablehnen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende beiderseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Alle übrigen Vereinbarungen zwischen Ingenico Payment Services und dem Kunden bleiben von einer solchen Kündigung unberührt. Sollte der Kunde bereits einen Vertrag zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service abgeschlossen haben bzw. gleichzeitig abschließen, die Freischaltung dieser Zusatzvereinbarung jedoch abgelehnt werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile des Vertrages zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service von der Ablehnung des Antrages zur Nutzung der Funktion DCC unberührt. Seite 1 von 1 032015 Vereinbarung über die Zusatzfunktionalität Dynamic Currency Conversion (DCC) Für diese Zusatzvereinbarung gelten die „Allgemeine Vertragsbedingungen zur Teilnahme am POS-Netzbetrieb der Ingenico Payment Services GmbH“ (AGB) Stand 12 / 2013, die das Unternehmen erhalten und / oder unter www.payment-services.ingenico.com eingesehen hat. Soweit der Kunde bereits einen Vertrag zur Teilnahme am Ingenico Payment Services POS-Service abgeschlossen hat, stimmt der Kunde mit seiner Unterschrift ausdrücklich zu, dass die vorgenannten AGB ab Unterzeichnung auch für den bestehenden Vertrag gelten und die bisher geltenden AGB ablösen. Dieses gilt unabhängig von einer eventuellen Kündigung dieser Vereinbarung über die Zusatzfunktion. 2. Verträge Voraussetzung für die Inanspruchnahme der DCC-Funktionalität ist, dass das diese Vereinbarung abschließende Unternehmen einen Akzeptanzvertrag für MasterCard und / oder Visa bei einem für DCC an Ingenico Payment Services angeschlossenen Acquirer abgeschlossen hat sowie ggf. notwendige Zusatzvereinbarungen für DCC mit dem Acquirer geschlossen wurden. Für die Erfüllung der Voraussetzungen ist das diese Vereinbarung abschließende Unternehmen verantwortlich. 3. Besonderheiten Ist bei einem Terminal DCC freigeschaltet worden, erfolgt technisch bedingt bei bestimmten Terminaltypen ein kostenpflichtiger (Transaktionsentgelt gemäß Ziffer 4) Rate Request (Währungsanfrage), ggf. auch bei nicht DCC-fähigen Karten im Vorfeld einer Kreditkartentransaktion. 4. Kündigung Sofern Ingenico Payment Services die Leistungserbringung nach dieser Vereinbarung unmöglich wird, insbesondere für den Fall, dass die zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen von Ingenico Payment Services mit dem für DCC angeschlossenen Acquirer über die Dienstleistung DCC-Funktionalität nicht fortgeführt werden, besteht für beide Parteien ein fristloses Sonderkündigungsrecht bezüglich der DCC-Funktionalität. 5. Haftung und Reklamation Für die Richtigkeit der vom Acquirer und / oder dessen angeschlossenen Provider übermittelten Daten übernimmt Ingenico Payment Services keine Haftung. Das diese Zusatzvereinbarung abschließende Unternehmen wird im Reklamationsfall seinen Acquirer kontaktieren. 6. Geltung von Regularien Führen geänderte Anforderungen der Kreditkartenorganisationen und / oder gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Änderung an der Terminalsoftware, wird Ingenico Payment Services, sofern technisch möglich, diese Änderung gegen Berechnung eines gesonderten Entgelts vornehmen oder vornehmen lassen. 6 Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass die von mir / uns oben gemachten Angaben Anschrift E-Mail-Adresse Fax Telefonnummer für an mich / uns gerichtete Informationen und Werbung (z.B. Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen sowie Aktionen oder Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen) durch die Ingenico Payment Services GmbH sowie durch mit ihr gemäß §§ 15 ff AktG verbundene Unternehmen verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierzu genügt eine entsprechende E-Mail an [email protected]. 7 Bestätigung der Angaben Ort, Datum Vorname / Name der/des Unterzeichner / s in Druckbuchstaben Seite 2 von 2 032015 Firmenstempel, Unterschrift www.payment-services.ingenico.com Ingenico Payment Services GmbH . Am Gierath 20 . 40885 Ratingen . Tel.: +49 21 02. 973 - 0 . Fax: +49 21 02. 973 - 400 . [email protected] Geschäftsführer: Christoph Dühr . Frank Hartmann . Peter Meussen . Dr. Markus Weber Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Graurheindorfer Straße 108 . 53117 Bonn Sitz der Gesellschaft: Ratingen HRB Nr. 43846 . Amtsgericht Düsseldorf Steuer-Nr. 147/5816/0960 . Ust-ID Deutschland: DE 185996311
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