Aufgaben und Struktur einer Kinderschutzgruppe an einer Kinderklinik Ein Erfahrungsbericht Fachtagung Kindesschutz 1.12.2016 E. Keller Leit.Arzt Neuropädiatrie KSGR Graubünden Übersicht • • • • Entwicklung des Kindesschutzes aus ärztlicher Sicht Fallzahlen gesamtschweizerisch und GR Formen der Kindesmisshandlung Zusammensetzung und Aufgaben einer Kinderschutzgruppe • Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindesmisshandlung (Kindswohlgefährdung) • Änderungen im Kinderschutz nach Einführung der KESB 2013 • Fallvignette Fallzahlen Graubünden • Pro Jahr ca. 30-40 Fälle im Rahmen der Kinderklinik • Zunehmend Fälle mit sekundärer Prävention z.B. bei psychisch kranken Eltern oder Kindern drogenabhängiger Eltern • Eigentliche BC-Fälle eher abnehmend Fallvignette Anna geb 2/2011 • Zuweisung des 6 Monate alten Säuglings im August 2011 bei Hämatom am Kopf resp. Fraktur • Betreuung des Kindes am Vortag durch Bekannte bei berufstätiger Mutter • Bekannte berichtete, Kind habe 3 x erbrochen,sonst sei nichts vorgefallen • Mutter bemerkt am Abend abstehende Haare li. • In Nacht unruhig, Mutter gibt Schmerzzäpfchen • Am Morgen Schwellung li. am Kopf • Deshalb Vorstellung beim Kinderarzt • Sonographisch V. auf Fraktur, deshalb Zuweisung Sozialanamnese Anna • 1. Kind nicht verheirateter Eltern • Alleiniges Sorgerecht bei Mutter • Vaterschaft vom Vater angezweifelt, dann aber anerkannt • Versorgung des Kindes überwiegend durch Mutter • Vater habe lt. Mutter Angst im Umgang mit Säugling, beteilige sich deshalb nicht an Versorgung Sozialanamnese Anna • Beide Eltern berufstätig • Vater 100% als Chauffeur, Mutter 60% als Verkäuferin • Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter durch diverse Bekannte, insgesamt 3 verschiedene Personen • Aufgrund von Schulden ist Mutter auf Berufstätigkeit angewiesen 3 D CT-Rekonstruktion 19.8.2011 Fraktur parietal re. CT mit Epiduralhämatom und Galeahämatom (19.8.2011) Weiterer Verlauf stat. Aufenthalt 19.8.2011-26.8. • Keine weiteren Frakturen im Babygramm • Keine Augenhintergrundblutungen • Laut Rechtsmedizin frischer Berstungsbruch des Scheitelbeines mit epiduralem Hämatom • Äusserlich ca. 3 x 4 cm grosse Quetschung als Folge stumpfer Gewalteinwirkung Weiterer Verlauf • Laut Mutter bei mehrfachem Nachfragen kein Trauma erinnerlich • Einschaltung der Kinderschutzgruppe mit dann Meldung an zuständige Vormundschaftsbehörde • Gleichzeitig Einschaltung Sozialdienst zur Optimierung des Betreuung des Säuglings bei Berufstätigkeit der Mutter • Annahme eines Unfalls/DD Battered child (zu diesem Zeitpunkt nicht weiter zu zuordnen) • Entlassung mit engmaschiger Anbindung an Kinderarzt Oktober 2011 • Zuweisung durch Kinderarzt bei Verdacht auf Epilepsie • Kind zeige Episoden mit fehlendem Ansprechen und starrem Blick • Anlässlich kurzfristigen neuropädiatrischen Konsils kein Anhalt für Epilepsie • Kind in gutem Pflgezustand ohne weitere Auffälligkeiten bei altersentsprechender Entwicklung 9..1.2012 • Erneute Zuweisung durch KA bei erneutem Frakturverdacht. • Mutter hatte Kind am 4.1. vorgestellt wegen Beule an Stirn • Sei von ca. 40 cm hoher Couch auf Laminatboden gefallen, Mutter habe auch auf Couch gesessen. • Beule wurde bei ansonstem unauffälligem Säugling lokal behandelt. • Aber: Nach Abschwellen bemerkte Mutter Delle, deshalb erneute Vorstellung beim Kinderarzt. • Sonographisch dort Frakturverdacht u. Zuweisung 3 D CT Rekonstruktion ( 9.1.2012) Impressionsfraktur re. frontal 3 D CT-Rekonstruktion (9.1.2012) Fraktur os occipitale 3 D CT Rekonstruktion (9.1.2012) Fraktur os parietale re. Verlauf • Jetzt diverse Schädelfrakturen unterschiedlichen Alters ohne adäquate Anamnese • Betreuung des Kindes während Berufstätigkeit der Mutter durch von VB anerkannter Tagesmutter • Ausschluss weiterer knöcherner Frakturen • MRI Schädel ohne Hinweis für intrakranielle Verletzungen Verlauf • Meldung an VB durch Kinderschutzgruppe • Gleichzeitig Einschaltung Staatsanwaltschaft durch Rechtsmedizin • VB verfügt Obhutsentzug sowie Fremdplatzierung des Kindes sowie Einsatz eines Erziehungsbeistandes • Staatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Eltern ein wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt
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