IuKT - Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland

Informations- und Kommunikationswesen - Fachausbildung
Grundlage
IuKT
Führungsdienstrichtlinie Rheinland-Pfalz
Inhaltsbeschreibung
Planung, Organisation und Durchführung des Informations- und Kommunikationseinsatzes ist
eine wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatzablauf.
Dabei ist es wichtig den Einsatzwert der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel zu
kennen, aber auch wie derartige Geräte in Betrieb genommen werden. Dies betrifft die
nichtleitergebundenen, wie auch die leitergebundenen IuK-Mittel. Im Rahmen des Lehrgangs
werden die technischen Grundlagen in Funktion und Anwendung traditioneller und moderner
Führungsmittel vermittelt und in der Praxis geübt.
Zielgruppe
- IuK-Helfer und Gruppenführer-IuK aller Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz,
die für den Betrieb und die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der vorhandenen IuK-Mittel
vorgesehen sind.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Grundausbildung in der jeweiligen Einheit oder Einrichtung im
Katastrophenschutz
- Abgeschlossene Ausbildung als Sprechfunker
- wenn möglich, mit artverwandtem Beruf oder /und Erfahrungen und Kenntnisse durch die
praktische Anwendung
Themenkatalog
-
Lehrgangsdauer
35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen
Lehrgangsort
Abschluss
Leistungsnachweis
Mitzuführende
Ausrüstung
Informations- und Kommunikationstechnik bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz
Abgrenzung der zur Verfügung stehenden Kommunikationsnetze
Rechtliche Rahmenbedingungen
IT-Sicherheit
Verfügbarkeit (Kritis)
traditionelle und aktuelle Kommunikationsmittel
feste Kommunikationsnetze („Analognetz“, ISDN, etc.)
Mobilfunknetze und deren Dienste
Arbeiten mit Fernmeldeskizzen
Funk- und Fernmeldeübungen (Aufbau und Inbetriebnahme von Kommunikationswegen)
LFKS
Teilnahmebescheinigung
entfällt
- Schreibzeug
Kleiderordnung
- Dienstanzug
- Persönliche Schutzausrüstung
Teilnehmerzahl
15 Teilnehmer
Wichtige Hinweise
© Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz 04/2016