www.hemhofen.de Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Hemhofen Gemeindeblatt Hemhofen Herausgeber: Gemeinde Hemhofen • Verantwortlich für den Inhalt, mit Ausnahme des Anzeigenteils: Bürgermeister L. Nagel• Erscheinungsweise: wöchentlich E-Mail: [email protected] • Homepage: www.hemhofen.de 47. Jahrgang Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck: Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt, Schwarzenbacher Ring 5 Tel. 0 91 93 / 82 55, Fax 0 91 93/ 31 03 • www.dennhardt.net Hemhofen, Freitag, 15. April 2016 Nummer 15 Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist Montag, der 18.04.2016, 10.00 Uhr Erscheinungstag: Freitag, 22.04.2016 Notrufnummern Telefonseelsorge 112 (vorwahl- und kostenfrei) ! Wann Notfälle Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich, anonym. Feuerwehr Rettungsdienst / Notarzt Wer Es meldet sich: „Leitstelle Nürnberg” ! Wann 110 (vorwahl- und kostenfrei) Wer Es meldet sich: „Einsatzzentrale der Polizei Mittelfranken in Nürnberg” Ich möchte helfen Polizei Auf unserer Homepage www.hemhofen.de gibt es eine Rubrik die lautet Meldungen an die Gemeindeverwaltung „Ich möchte helfen“. Gemeindliche Feuerwehren Wann ! Zeitunkritische Anfrage an die zuständige Freiwillige Feuerwehr Nicht ständig erreichbar Wer 09195 / ! 92 24 94 FF Hemhofen / Gerätehaus Wer 92 84 202 FF Hemhofen / Kommandanten Wer 20 90 FF Zeckern / Gerätehaus Wer Dort kann man folgende Meldungen machen: Meldung defekter Straßenlampen Meldung von Straßenschäden Meldung „Hier sieht es nicht so schön aus“ Zahnärztlicher Notfalldienst Landkreis Erlangen-Höchstadt Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am Samstag und Sonntag den 16.04. - 17.04.2016 99 44 25 Dr. Peter Krauß 91054 Erlangen, Schloßplatz 7 FF Zeckern / Kommandant Richter Dr. Christian Luft 91315 Höchstadt a.d. Aisch, Hauptstraße 28 Ärztlicher Bereitschaftsdienst ! ! Tel. 09131/22961 Tel. 09193/4141 Homepage www.notdienst-zahn.de Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen Bereiche im Internet nachgelesen werden. 116 117 (vorwahl- und kostenfrei) 01805 / 19 12 12 (kostenpflichtig, 0,12 E/Min. - Dt. Telekom) Wann Wer Vertretung des Hausarztes Zahnärztlicher Notfalldienst Außerhalb der Sprechzeiten Sonn- und Feiertage Landkreis Forchheim Es meldet sich: „KVB Einsatzzentrale Den Zahnärztlichen Notdienst versieht am Samstag und Sonntag den 16.04. und 17.04.2016 Guttempler Dr. Stefan Meissner 91301 Forchheim, Schönbornstr. 12-14 Die Gesprächsgruppe trifft sich jeden Montag von 19.00 bis 20.00 Uhr in der Begegnungsstätte St. Hildegund, SteinwegStr. 1, 91315 Höchstadt, 2. Eingang Rückgebäude. Interessiert? Weitere Informationen unter Tel. 09195/8899737 o. 09193/8699. Tel. 09191/975910 Homepage www.notdienst-zahn.de Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen Bereiche im Internet nachgelesen werden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nfo der Gemeinde – immer aktuell Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Dienstag, den 05.04.2016 gegen 15.30 Uhr war für etwa 1 Stunde die komplette Stromversorgung in unserem Gemeindegebiet unterbrochen. Grund hierfür war eine Beschädigung des Zuführungserdkabels bei Bauarbeiten in Poppendorf. Betroffen von diesem Stromausfall war auch die Gemeinde Heroldsbach mit dem Ortsteilen Oesdorf und Poppendorf. Ihr Ludwig Nagel 1. Bürgermeister 3 Papiercontainer 1,1 cbm Freitag, 15.04.2016 Dienstag, 17.05.2016 Apothekennotdienst für Hemhofen, Röttenbach, Adelsdorf, Heroldsbach, Hausen, Baiersdorf, Möhrendorf und Effeltrich. Freitag bis Sonntag, 15.04 – 17.04.2016 Marien-Apotheke 91325 Adelsdorf, Bahnhofstraße 18 Tel. 09195/7244 Montag, 18.04.2016 St. Georg-Apotheke 91090 Effeltrich, Hauptstraße 19 Tel. 09133/4048 Dienstag, 19.04.2016 Apotheke im Pilatus-Campus 91353 Hausen, Forchheimer Straße 38 Grundreinigung der Straßen Mittwoch, den 27.04. – 29.04.2016 Mittwoch den 11.05. – 13.05.2016 Montag den 06.06. – 08.06.2016 Problemabfall Montag, den 06.06.2016, Bauhof Zeckern, 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch, den 28.09.2016, Schule Hemhofen, 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Gartenabfall Donnerstag, den 14.04.2016 Bahnhofsplatz 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr Freitag, den 22.04.2016 Festplatz 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag, den 23.04.2016 Festplatz 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag, den 19.05.2016 Bahnhofsplatz 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag, den 21.05.2016 Festplatz 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr Tel. 0800/9792520 Mittwoch, 20.04.2016 Liebig-Apotheke 91353 Hausen, Heroldsbacher Straße 52 Tel. 09191/32879 Donnerstag, 21.04.2016 Birken-Apotheke 91096 Möhrendorf, Kleinseebacher Straße 12 Tel. 09131/41844 Nicht abgeholte Tonnen, bitte bei der Firma Hofmann unter Tel.: 09131/796170 reklamieren. Problemabfälle können auch an den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach, Medbach und Erlangen kostenlos abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Annahmezeiten für Problemabfall (siehe Informationsbroschüre). Bereitschaftsdienste Stromversorgung April 2016 Wir gratulieren Firma evu Vorrath UG. & Co. KG Raiffeisenstraße 2, 91336 Heroldsbach Tel.: 0171/8211097 Kläranlage Zeckern In Notfällen zu erreichen unter Tel. 09195/8771 (Anrufumleitung) Es werden Daten zu Altersjubiläen ab dem 75. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. zu jedem folgenden Geburtstag veröffentlicht, sofern kein Widerspruch vorliegt. Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach In Notfällen zu erreichen unter Tel. 09195/2340 (Anrufumleitung) Daten zu Ehejubiläen ab dem 50. und jedem folgenden Ehejubiläum werden ebenfalls veröffentlicht sofern kein Widerspruch vorliegt. Wir gratulieren am 15.04.2016 Herrn und Frau Theresia und Peter Ort zur Goldenen Hochzeit. Abfallkalender Wir gratulieren am 18.04.2016 Herrn Kurt Kösling zum 80. Geburtstag. Abfuhrtermine April - Mai Des kost nix - des konnst hobn Restmüll/Biotonne Donnerstag, 21.04.2016 Freitag, 06.05.2016 Freitag, 20.05.2016 Geht es Ihnen auch so! Oft hebt man Dinge auf, die nicht mehr benötigt werden, die aber zu schade sind zum Wegwerfen. Vielleicht kann diese Gegenstände jemand anderes brauchen. Wenn Sie etwas abzugeben haben, können sie dafür diese kostenlose Rubrik nutzen Papiertonne/gelber Sack Freitag, 15.04.2016 Dienstag, 17.05.2016 Restmüllcontainer 1,1 cbm Mittwoch, 20.04.2016 Mittwoch, 04.05.2016 Donnerstag, 19.05.2016 - Edelstahl-Säulengrill, gebraucht, 40x40 cm - SW-Drucker Brother HL 2030 Handy: 0163 1816019 4 schaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. Mitteilungen der Gemeinde Satzung der zur Änderung der Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VESEWS) der Gemeinde Hemhofen §3 Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 01. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 02. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 03. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 04. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 05. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 06. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. 07. Grundstücksanschlüsse sind – bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. – bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. – bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts. 08. Grundstücksentwässerungsanlagen sind – bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. Gemäß Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) wird die Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen vom 15.04.2013 wie folgt geändert Art. I In § 1 Abs. 1 wird Ziff. 1.6 des Maßnahmenbeschriebs wie folgt geändert: 1.6 Kanalsanierung Einzugsbereich Kläranlage 1.240.000 € Röttenbach lt. Zustandsbewertung Ing.Büro Miller vom 09.04.2013 und überarbeiteten Sanierungskonzept • Inline-Sanierung Schadensklasse 0 und 1 (2.472 m Kanäle, 18 Hausanschlüsse) ca. 360.000 € • Kanalauswechslung Weiherstraße (63 m mit Aufdimensionierung von DN 300 auf DN 800, 83 m Aufdimensionierung von DN 400 auf DN 800, 157 m Aufdimensionierung von DN 600 auf DN 800, 41 m Aufdimensionierung von DN 600 auf DN 1000, 6 m Aufdimensionierung von DN 300 auf DN 400 und 93 m Auswechslung in gleicher Dimension DN 300) ca. 880.000 € Art. II Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Hemhofen, 08.04.2016 Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen (Entwässerungssatzung – EWS –) Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs.2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Hemhofen folgende Satzung: §1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. §2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirt- 5 – bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. – bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht. 09. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. 12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. 13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor)Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. 14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere – die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung, – die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen, – die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, – die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften, – eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. §5 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. §6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. §7 Sondervereinbarungen (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. §4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. (5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die §8 Grundstücksanschluss (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. (2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von 6 Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. §9 Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. § 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über – Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, – Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, – die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, – Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers, – die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen. § 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. (2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. 7 § 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde. (5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4. § 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die – die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, – die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, – den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, – die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder – sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 01. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl, 02. infektiöse Stoffe, Medikamente, 03. radioaktive Stoffe, 04. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel, 05. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, 06. Grund- und Quellwasser, 07. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, 08. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 09. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme, 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind – unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; – Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; – Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, – von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, – das wärmer als +35 C ist, – das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, – das aufschwimmende Öle und Fette enthält, – das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten BrennwertHeizkesseln, § 12 Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen. Die Gemeinde kann verlangen, dass die Bestätigungen über die Mängelfreiheit und über die Nachprüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden. (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Gemeinde den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Gemeinde vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst unterhält. Die Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs.1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch die Gemeinde neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. § 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 8 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW. (3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Abs. 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Gemeinde erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist. (5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. (6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und der Gemeinde über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Gemeinde sofort anzuzeigen. § 16 Abscheider Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. § 17 Untersuchung des Abwassers (1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 5 fallen. (2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. § 18 Haftung (1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 19 Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 20 Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher ver- 9 Art. I ständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt. § 1 erhält folgende Fassung: Das Schulgeld beträgt pro Schuljahr a) Musikzwerge und Musikalische Früherziehung (Gruppen mit maximal 8 Kindern) b) Musikalische Grundausbildung und Orff-Spielkreis (Musikalische Grundausbildung mit maximal 7 Kindern) c) Bläserklasse d) Instrumental- und Gesangsunterricht Gruppenunterricht mit 4 Schülern Gruppenunterricht mit 3 Schülern Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten) Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten) Einzelunterricht (30 Minuten) Einzelunterricht (45 Minuten) e) Ensembles, Chor, Orchester § 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch die Gemeinde die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung der Gemeinde nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. 208,-- € 292,-- € 236,-- € 404,-- € 352,-- € 496,-- € 316,-- € 392,-- € 468,-- € 592,-- € 360,-- € 508,-- € 540,-- € 764,-- € 696,-- € 972,-- € 1.036,-- € 1.448,-- € 116,-- € 160,-- € * Tarif A gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hemhofen oder Röttenbach haben, und zwar a) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und b) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis befinden. * Tarif B gilt für alle anderen Personen. Art. II Diese Satzung tritt zum 01.09.2016 in Kraft. Hemhofen, 08.04.2016 § 22 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. § 23 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.05.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.11.2008 i.d.F. der Änderungssatzungen vom 08.10.2010, 11.03.2011 und 06.03.2015 außer Kraft. Hemhofen, 08.04.2016 Tarif A * Tarif B * Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (Kindertagesstättensatzung) Gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) wird die Satzung für die Kindertageseinrichtungen in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (Kindertagesstättensatzung) der Gemeinde Hemhofen vom 15.05.2007 i.d.F. der Änderungssatzung vom 28.05.2014 wie folgt geändert: Art. I Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Die Satzung wird wie folgt geändert: 1. § 5 Abs. 3: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen Satz 2 entfällt ersatzlos. 2. § 5 : Absatz 5 entfällt ersatzlos. 3. § 6 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: Gemäß Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen vom 01.09.2009 i.d.F. der Änderungssatzung vom 16.07.2015 wie folgt geändert „(3) Für die letzten drei Monate des Benutzungsjahres ist eine Kündigung nicht zulässig. Ausnahmen gelten im Fall des Wegzugs aus dem Gemeindegebiet.“ 10 Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ 4. § 9 Abs. 2 Buchstabe b) erhält folgende Fassung: „b) die Kinderkrippe drei Wochen innerhalb der für Schulen gesetzlich festgesetzten Sommerferien“ Art. II Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft. Hemhofen, 08.04.2016 Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Gemäß der Vorschriften Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen a) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 b) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 c) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007, zuletzt geändert durch § 1 Gesetz vom 08.04.2013 d) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 e) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz-gesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009, geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 6.12.2011 f) des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 23.02.2011 und aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Gemäß Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen vom 15.05.2007 i.d.F. der Änderungssatzung vom 16.07.2015 wie folgt geändert Art. I § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Für jeden angefangenen Monat des Betreuungsjahres vom 01. September bis zum 31. August werden folgende Gebühren erhoben: a) für Kinder in der Kinderkrippe - für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Std. 151,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich fünf Std. 195,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich sechs Std. 231,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Std. 266,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich acht Std.. 303,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Std . 339,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich zehn Std. 375,00 € wird die Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ in der Fassung vom 23.04.2015 wie folgt geändert: Art. I § 2 erhält folgende Fassung: „Die Veränderungssperre erfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hemhofen: b) für Kinder im Kindergarten - für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Std. 119,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich fünf Std. 132,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich sechs Std. 143,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Std. 155,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich acht Std. 166,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Std . 178,00 € - für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich zehn Std. 189,00 €“ Flurnummern ganz: 3/1, 3/2, 117, 117/1, 117/3, 117/8, 129/10, 185/38, 185/39, 185/97, 188/1, 188/3, 188/54, 188/84, 254, 254/3, 254/12, 256, 256/9, 256/10, 256/13, 256/14, 256/15, 257, 257/1, 258, 258/4, 258/7, 258/9, 259/55, 259/63, 260/2, 372/17 Flurnummern teilweise: 2/1, 185/3, 259/2, 259/9, 259/62, 372 Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.“ Art. II Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Art. II Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft. Hemhofen, 08.04.2016 Hemhofen, 08.04.2016 Ludwig Nagel 1. Bürgermeister 11 Ludwig Nagel 1. Bürgermeister 12 Bitte nutzen Sie dieses Angebot beim „Gassigehen“. Standesamt geschlossen Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Standesamt ist wegen einer im Standesamt vorgeschriebenen Dienstbesprechung des Landkreises ErlangenHöchstadt Ihre Gemeindeverwaltung Mitteilungen aus dem Gemeinderat am Mittwoch, 20.04.2016 Bekanntgabe der Beschlussergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates vom 05.04.2016 gemäß § 34 Abs. 5 GeschO. nicht besetzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verkaufsoffener Sonntag aus Anlass der Kirchweih in Hemhofen SITZUNG DES GEMEINDERATES05.04.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende 21:00 Uhr Ort: Sitzungssaal Rathaus Hemhofen Aus Anlass der Kirchweih in Hemhofen dürfen Verkaufsstellen am Kirchweihsonntag, (8. Mai) in der Zeit von 13.00 bis 18.00.00 Uhr geöffnet sein. Anwesend: Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen dagegen stellen eine Ordnungs-widrigkeit im Sinne des § 24 Ladenschlussgesetz dar. Ihre Gemeindeverwaltung Baustellen-Sonderfahrplan ab 04.04.2016 es liegen ab sofort wieder neue Fahrplanheftchen zur Abholung im Einwohnermeldeamt bereit. Ihre Gemeindeverwaltung Hundekotaufstellungsplätze Liebe Hundebesitzer, insbesondere Kinder und Senioren fühlen sich unsicher und sind verängstigt, wenn Ihnen ein „herrenloses“ Tier entgegen kommt. Wir appellieren daher an Sie, Ihre Hunde anzuleinen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Verschmutzung mit Hundekot. Wir bitten daher alle Hundebesitzer nachdrücklich darauf zu achten, dass derartige Verschmutzungen nicht mehr vorkommen. Die Gemeindeverwaltung hat Tütenspender für die Aufnahme von Hundekot aufgestellt, die Standort sind: 01. östlich der Dr.-Georg-Dassler-Str. 02. Sterhof gegenüber Schafscheune 03. Am Zweckerweiher 04. Am Ascher Berg vor Hochbehälter 05. östlich vom Reihendorfer Weg 06. östlich der Jahnstr. 07. nördlich der Andreas-Sapper-Str. 08. Am Zobelstein 09. Zeckerner Hauptstr. westlich vom Bahnhof 10. Bergstr. bei Gärtnerei Großkopf 11. Ende Kellerstraße 12. Kläranlage 13. Flurbereinigungsweg Richtung Poppendorf ca. 500 m nach Baugebiet Zobelstein 14. Flurbereinigungsweg ca. 200 m Richtung Hochbehälter nach Ortsausgang Richtung Heppstädt 15. Feldstraße an der Trafostation Es fehlen: Vorsitz Nagel, Ludwig, 1. Bgm. Mitglieder des Gemeinderates Batz, Manfred, Bauerreis, Fred, Bögelein, Georg, Bräutigam, Lutz Dr., Dubois, Ulrike, Emrich, Jutta, Großkopf, Konrad, Großkopf, Matthias, Haag, Horst, Hamm, Reimer, 3. Bgm. Heilmann, Alexander, Kerschbaum, Gerhard, Koch, Kurt, Koch, Thomas, Marr, Herbert, Müller, Hansjürgen, 2. Bgm. Rosiwal-Meißner, Monika, Verstynen, Peter, Wagner, Gerhard, Wölfel, Marcus, Schriftführer/in Mosch, Karin, von der Verwaltung Krauß, Tanja, Lindner, Horst, Eröffnung der Sitzung: Vor Eintritt in die Sitzung hält der Vorsitzende 1. Bgm. Nagel eine Gedenkminute für den am 23.03.2016 tödlich verunglückten Mitarbeiter Karlheinz Schneider ab. Der Vorsitzende 1. Bgm. Nagel begrüßt die Ratsmitglieder, die Zuhörerschaft, die Vertreter der Presse sowie die der Verwaltung und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Gegen die vorliegende Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO der Gemeinderat beschlussfähig ist. 13 c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen Im Anschluss daran gab der Vorsitzende im Rahmen der „Bürgerfragestunde“ anwesenden Bürgern die Gelegenheit, sich zu allgemein interessierenden Themen zu äußern bzw. Fragen zu stellen. Sachverhalt: Der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst hat mit Wirksamkeit zum 01.07.2015 zu einer deutlichen Erhöhung der Personalkosten in der Kindertagesstätte der Gemeinde Hemhofen geführt. Der Finanzausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit einer Gebührenerhöhung für die Kindertagesstätte befasst und eine teilweise Umlage der gestiegenen Personalkosten auf die Gebühren beschlossen. Dabei wurde im Bereich der Kinderkrippe eine Gebührenerhöhung von 8,62 % und im Bereich des Kindergartens eine Gebührenerhöhung von 9,61 % beschlossen. Die Vorsitzende des Elternbeirats Frau xxxx trug im Rahmen der Bürgerfragestunde die Stel-lungnahme des Elternbeirats zur geplanten Gebührenerhöhung für die Kindertagesstätte „Hand in Hand“ vor. Sie führte aus, dass seitens des Elternbeirats grundsätzlich Verständnis für die Notwendigkeit einer angemessenen Gebührenerhöhung besteht. Aufgrund der stetig steigenden Personalkosten besteht seitens des Elternbeirats jedoch die Befürchtung, dass weiterhin jährlich erhebliche Gebührenerhöhungen vorgenommen werden müssen. Sie bat um Erstellung eines Konzepts zur Kostenoptimierung im Kindergarten um künftige Gebüh-renerhöhungen zu vermeiden oder zu minimieren. 1. Bgm. Nagel sagte diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit dem Thema durch die Verwaltung zu. Mit der Leitung der Kinderta-gesstätte wurde in diesem Sinne ebenfalls bereits gesprochen. Aufgrund einer Anregung des Finanzausschusses wurde auch die Berechnung der Gebühren für die Kindertagesstätte über einen Zeitraum von zwölf Monaten, d.h. für die Zeit vom 01. September bis zum 31.08., überprüft. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit dem Elternbeirat der Kindertagesstätte stattgefunden. Auch seitens des Elternbeirats wurde die Berechnung der Gebühren für einen Zeitraum von zwölf Monaten begrüßt. Der Vorsitzende des Geflügelzuchtvereins Herr xxxx teilte mit, dass seitens der Vereinsmit-glieder große Bedenken bestehen, dass es bei Ausweisung eines Gewerbegebiets im Flä-chennutzungsplan angrenzend an das Vereinsgelände zu Einschränkungen und Nutzungs-konflikten kommen könnte. 1. Bgm. Nagel sagte zu, dass diese Bedenken im Rahmen der laufenden und anstehenden Bauleitplanverfahren umfassend gewürdigt werden und Berücksichtigung finden. TAGESORDNUNG: Für diesen Fall muss allerdings durch eine Änderung der Kindertagesstättensatzung zum 01.09.2016 sichergestellt werden, dass eine Kündigung für die beiden letzten Monate des Kindergartenjahres nicht zulässig ist. Dies ist in vergleichbaren Kindertagesstättensatzungen üblich und soll eine Verteilungsungerechtigkeit der anfallenden Gebühren verhindern. Im Rahmen der Änderung der Kindertagesstättensatzung werden auch redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die geltende Rechts- und Sachlage vorgenommen. In § 5 Abs. 3 wird Satz 2 wegen Entfall der Rechtsgrundlage ersatzlos gestrichen. In § 8 wird Absatz 5 mangels Rechtsgrundlage und damit fehlender Eingriffsbefugnis ersatzlos gestrichen. In § 9 Abs. 2 Buchstabe b wird die Schließzeit der Kinderkrippe auf drei Wochen festgesetzt. Öffentliche Sitzung zu 1 Verabschiedung des ausscheidenden Gemeinderatsmitglieds Adam Hasenberger Der 1. Bgm. Nagel bedankt sich bei dem ehemaligen Gemeinderat Adam Hasenberger für seine jahrelange engagierte und kompetente Tätigkeit im Gemeinderat von Hemhofen. Er dankt ihm weiter für sein stets sachliches und zielführendes Engagement für die Gemeinde Hemhofen und wünscht ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute. 1. Bgm. Nagel überreicht Herrn Adam Hasenberger ein Präsent der Gemeinde Hemhofen. In der Kindertagesstättengebührensatzung wird neben der Änderung der Gebührensätze auch eine redaktionelle Anpassung in § 3 Abs. 2 Satz 1 vorgenommen. Da die Kindertagesstätte eine öffentliche Einrichtung ist, wird statt „Betreuungsvertrag“ ausschließlich die Bezeichnung „Betreuungsvereinbarung“ verwendet. Dies ist in der bisherigen Fassung nicht durchgängig erfolgt. GR Dubois bedankt sich im Namen der CSU-Fraktion Hemhofen ebenfalls für Herrn Hasenbergers Engagement und wünscht ihm ebenfalls alles Gute. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16.02.2016 wird insoweit gefolgt, als eine Gebührenerhöhung von 8,62 % im Bereich der Kinderkrippe und von 9,61 % im Bereich des Kindergartens beschlossen wurde. Dabei werden die Beiträge auf einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert. 3. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. 4. Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. 5. Die Anlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. zur Kenntnis genommen zu 2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15.03.2016 wurde ohne Einwände genehmigt. Beschluss: zu 3 Ja 21 Nein 0 Informationen Der 1. Bgm. teilte mit, dass den Gemeinderäten Fred Bauerreis, Dr. Lutz Bräutigam und Thomas Koch zu deren Geburtstagen Glückwünsche übermittelt wurden. Der 1. Bgm. Nagel teilte nochmals mit, dass am 19.04.2016 eine außerordentliche Gemeinderatssitzung stattfindet, in der es vordringlich um die laufenden Planungen zur Neuordnung und Sanierung der Schule gehen soll. Beschluss: Ja 20 Nein 1 zur Kenntnis genommen zu 5 zu 4 Sachverhalt: Aufgrund der Personalkostenerhöhung durch die Änderung des Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2016 dem Gemeinderat eine Gebührenerhöhung für die Mittagsbetreuung zum 01.09.2016 um 6,54 % empfohlen. Die Gebühren sollen dabei Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte „Hand in Hand“ a) Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen 14 Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung Sachverhalt: Mit Beschluss vom 07.04.2015 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ beschlossen. In der darauf folgenden Sitzung des Gemeinderats am 21.04.2015 wurde die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen, um die Planung der Gemeinde für den Planbereich zu sichern. Die entsprechende Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ trat mit Wirkung zum 23.04.2015 in Kraft. für Betreuungszeit von 11 bis 14 Uhr auf 56,-- Euro und für die Betreuungszeit von 11 bis 16 Uhr auf 91,-- Euro festgesetzt werden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass während der gesamten Schulferien keine Mittagsbetreuung stattfindet, ist hier die Beibehaltung des elfmonatigen Kalkulationszeitraums sachgerecht. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird gebilligt. 3. Die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden ab 01.09.2016 auf 56,-- Euro für die Betreuung bis 14 Uhr und auf 91,-- Euro für die Betreuung bis 16 Uhr festgelegt. Beschluss: zu 6 Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.02.2016 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 07.04.2015 dahingehend geändert, dass die Grundstücke westlich der Hauptstraße und südlich des Heppstädter Weges aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestrichen werden. Für den Bereich besteht derzeit keine städtebauliche Notwendigkeit für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens. Ja 21 Nein 0 Anpassung der Gebühren für die Musikschule a) Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung b) Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Die betreffenden Grundstücke Fl.Nrn. 105, 105/5, 106, 108, 110 und 260 der Gemarkung Hemhofen sind nicht mehr Gegenstand des Bauleitplanverfahrens und müssen damit auch aus dem Geltungsbereich der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre entnommen werden, da hier keine Notwendigkeit zur Sicherung einer Planung besteht. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist (§ 14 Abs. 1 BauGB), ist hier durch die Beschlussfassung am 02.02.2016 zur Reduzierung des Bebauungsplanumgriffes, entfallen. Sachverhalt: Wie sich aus dem vorliegenden Kostenvergleich ergibt, fällt beim Betrieb der Musikschule ein jährliches Defizit von rd. 200.000 € an. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.09.2015. Die Leitung der Musikschule hat, die sich aus der Anlage ergebenden Gebührenerhöhungen vorgeschlagen. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgend werden die Gebühren um rund 4 % erhöht. 3. Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. 4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. Beschluss: zu 7 Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. 3. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. Ja 21 Nein 0 Beschluss: Haushalt 2016 a) Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Genehmigung der Finanzplanung c) Genehmigung der Investitionsplanung zu 9 Sachverhalt: Der Finanzausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 10.11.2015 und 16.02.2016 mit dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf befasst. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. Der nun vom Gemeinderat zu beschließende Plan wurde samt Anlagen in das RIS gestellt. Auf eine Ausfertigung in Papierform für jedes Gemeinderatsmitglied wurde verzichtet. zu 8 Änderung der Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Hemhofen Sachverhalt: Mit den in diesem Haushaltsjahr vorgesehenen und in der letzten Sitzung bereits vergebenen Kanalsanierungsmaßnahmen werden die in der Satzung aufgeführten Maßnahmen vollständig verwirklicht. Nach Abschluss und Abrechnung dieser Maßnahmen kann anschließend dann der 2. Verbesserungsbeitrag endgültig kalkuliert werden und danach die endgültige Abrechnung vorgenommen werden. Ferner ist nachfolgend zusätzlich auch eine neue Globalkalkulation durchzuführen. Da bislang im Maßnahmenbeschrieb der Satzung unter lfd. Nr. 1.6 eine Kanalsanierung ausschließlich im sog. Inline-Verfahren vorgesehen war und sich dies aufgrund der technischen und hydraulischen Anforderungen dahingehend geändert hat, dass in Teilbereichen eine Kanalauswechslung mit einer Aufdimensionierung notwendig ist, muss aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Problemen bei der endgültigen Abrechnung dieser Maßnahmenbeschrieb in der Satzung angepasst und geändert werden. Beschlussvorschlag: 1. Auf einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses wird der Haushaltsplan mit der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Haushaltssatzung beschlossen. 2. Der Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 3. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Beschluss: Ja 21 Nein 0 Ja 21 Nein 0 Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ vom 23.04.2015 - Reduzierung des Geltungsbereichs 15 zu 12 3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. Beschluss: zu 10 Ja 21 Nein 0 Sachverhalt: Mit Rechtsvorordnung der Regierungen von Mittelfranken und Oberfranken vom 30.07./10.08.2010 wurde der Mittelschulverbund Höchstadt a.d. Aisch und Umland gegründet dem auch die Gemeinde Hemhofen angehört. Die Zusammenarbeit der am Schulverbund beteiligten Schulaufwandsträger wurde dabei im öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag vom 16.04.2010 geregelt. Im Kooperationsvertrag ist gertegelt, dass dieser Vertrag unbefristet geschlossen wird und die Kündigung für die Dauer von 5 Jahren ausgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser Zeit kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Schuljahres erklären, aus dem Vertrag austreten zu wollen. Von dieser Möglichkeit hat der Schulverband Uehlfeld zum Ende des Schuljahres 2015/2106 (31.07.2016) Gebrauch gemacht und gleichzeitig beschlossen künftig dem Schulverbund „Mittelschule Neustadt-Diespeck“ beizutreten. Im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens erhalten daher die am Schulverbund beteiligten Kommunen von der Regierung von Mittelfranken Gelegenheit sich bis spätestens 03.05.2016 zu den geplanten Änderungen zu äußern. Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Hemhofen Sachverhalt: Die gemeindliche Entwässerungssatzung wurde im Rahmen verschiedener rechtlicher Auseinandersetzungen mehrmals geprüft. Obwohl dabei die Nichtigkeit dieser Satzung bislang nicht festgestellt wurde, wurde die Aktualisierung angeraten. Nachdem sich in der neuen Mustersatzung 2012 auch verschiedene Begrifflichkeiten geändert haben, wird vorgeschlagen die Entwässerungssatzung aus Gründen der Rechtssicherheit neu zu fassen. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Neufassung der Entwässerungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen. 3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. Beschluss: zu 11 Neustrukturierung der Mittelschulverbünde „Mittelschulverbund Höchstadt a.d. Aisch und Umland“ und „Mittelschule Neustadt-Diespeck“ Ja 21 Nein 0 Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Gegen das Ausscheiden des „Schulverbandes Uehlfeld“ aus dem „Mittelschulverbund Höchstadt a.d. Aisch und Umland“ werden keine Einwände erhoben. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Entscheidung über die in die weitere Planung aufzunehmenden Gewerbeflächen) Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2015 den Beschluss zur Änderung und Fortschreibung des FNP gefasst. Seit dem hat sich der Gemeinderat mit dieser Thematik in weiteren Sitzungen mit folgendem Ergebnis befasst: Beschluss: zu 13 • 07.04.2015 Sachstandsbericht zur Bevölkerungsprognose und Grundsatzbeschluss zu den Planungszielen (Vorrang Innen- vor Außenentwicklung). • 21.07.2015 Vorbereitung der Entscheidung über die Zielgröße der Wohnbaulandausweisung und die in die weitere Planung aufzunehmenden Flächen • 04.08.2015 (Ortsbegehung) • 03.11.2016 Vorbereitung der Entscheidung über die Zielgröße der Wohnbaulandausweisung und die in die weitere Planung aufzunehmenden Flächen • 01.12.2015 Vorbereitung der Entscheidung über die Wohnbaulandausweisung – Beratung über die Aufnahme der Flächen im Bereich Wolfenäcker „BA IV“ – Gebiet I vor dem Hintergrund bestehender vertraglicher Vereinbarungen • 15.03.2016 Entscheidung über die in die weitere Planung aufzunehmenden Wohnbauflächen, eine Grünfläche und eine Sondernutzungsfläche „Biergarten“ Ja 21 Nein 0 Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück Eichendorffstr. 14 a-d (Abstandsflächenübernahme zu Lasten des Grundstückes Fl. Nr. 235/96) Sachverhalt: Auf dem Grundstück Eichendorffstraße 14 a-d soll der Neubau von vier Reihenhäusern errichtet werden. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist aufgefallen, dass die Abstandsflächen nicht vollständig auf dem Baugrundstück liegen. Die Abstandsflächen kommen in einer Dreiecksform mit einer maximalen Tiefe von 2,15 m und einer Länge von 11,53 m auf dem benachbarten gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 235/96, Gemarkung Hemhofen, zum liegen. Der Bauherr hat sich mit der Bitte um Übernahme der Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 2 Sätze 3, 4 BayBO an die Gemeinde Hemhofen gewandt. Die Gemeinde Hemhofen hat das Baugrundstück Eichendorffstraße 14 a – d an den Bauherren verkauft. Auf dem gemeindlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 235/96 befindet sich der Sportplatz des Sportvereins Zeckern. Die Abstandsflächenübernahme ist geringfügig und befindet sich zudem in einem Bereich, der einen extremen Geländeversprung (Böschung) aufweist. Eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange durch die beantragte Abstandsflächenübernahme ist nicht zu erwarten. Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Gewerbeflächen wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2016 zurückgestellt, da noch eine weitere Fläche östlich des Gewerbegebietes Zeckern-Ost auf ihre Eignung überprüft werden sollte. Um das Verfahren nunmehr fortführen zu können, sind jetzt noch Entscheidungen über die in den Plan aufzunehmenden Gewerbeflächen erforderlich. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Über die Aufnahme der einzelnen Gewerbeflächen in den Flächennutzungsplan wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung mit dem dort jeweils vermerkten Abstimmungsergebnis beschlossen. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Erster Bürgermeister Nagel wird ermächtigt, die Abstandsflächenübernahme zu Lasten des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 235/96 im beantragten und im Lageplan dargestellten Umfang zu erklären. 3. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar. Beschluss: Beschluss: s. Anlage 16 Ja 4 Nein 17 zu 14 3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Anpassung des Honorarvertrages) 2. Es wird folgende Neubesetzung der auf die CSU entfallenden Sitze im Interkommunalen Ausschuss Siedlungsschwerpunkt Hemhofen/Röttenbach festgestellt: Sachverhalt: Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015 wurde das Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.07.2014 mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Gegenstand des damaligen Honorarangebotes war dabei die Einarbeitung von 9 damals in der Diskussion befindlichen Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 9,74 ha, eine punktuelle Anpassung des Landschaftsplanes sowie der Verzicht auf eine Planfassung für das gesamte Gemeindegebiet und die digitale Planerstellung. Daher wurde damals bereits darauf hingewiesen, dass bei Notwendigkeit einer vollständigen Überarbeitung über den vereinbarten Betrag von rd. 8.000 € hinaus zusätzliche Kosten entstehen werden. Zwischenzeitlich hat sich der Auftragsumfang, auch aufgrund der zahlreichen Bürgeranträge, so geändert, dass eine vollständige Überarbeitung des Flächen- und Landschaftsplanes (667 ha) einschl. Erstellung eines gesamten Planwerkes in digitaler Form erforderlich ist. Das beauftragte Büro hat daher eine Anpassung des bestehenden Vertrages vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird dabei, abweichend von den Tabellensätzen der HOAI mit rd. 112.000 €/brutto ein Pauschalbetrag von rd. 55.000 €/brutto. Dabei werden die aufgrund des bisherigen Vertrages bereits geleisteten Teilzahlungen in Anrechnung gebracht. Mitglied Großkopf Matthias Stellvertreter Wölfel Marcus zur Kenntnis genommen zu 17 Bekanntgabe der auf dem Verwaltungsweg erledigten Baugesuche Es wurden seit der letzten Gemeinderatssitzung keine Baugesuche auf dem Verwaltungsweg erledigt. zur Kenntnis genommen zu 18 Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern an den 1. Bgm. Nagel oder die Verwaltung GR Emrich fragt nach, welche Auswirkungen die Abnahme der Flüchtlingszahlen auf die Unterkunft in Hemhofen hat. Der 1. Bgm. Nagel informierte, dass derzeit ca. 140 Asylbewerber in der Halle untergebracht sind. Weiter informierte er über ein Gespräch mit dem Landratsamt und dem ASB über evtl. anstehende Änderungen bei der Betreuung der Asylbewerber aufgrund von Kostenvorgaben der Regierung von Mittelfranken. Sobald hierzu belastbare Unterlagen vorliegen, wird der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befasst. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Neufassung des Honorarvertrages mit dem Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg auf der Grundlage des Angebotes vom 04.02.2016 und dem Büro Team 4, Nürnberg auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 02.03.2016 wird zugestimmt. 1.Bgm. Nagel informierte die Ratsmitglieder, dass vor zwei Wochen die Unterbringung eines Obdachlosen veranlasst werden musste. Mangels eigener Unterkünfte musste die Unterbringung außerhalb von Hemhofen zu einem Monatsbetrag von 600,-- Euro plus Mwst. erfolgen. Nach erfolgreicher Anmietung ist der Obdachlose nicht in der Unterkunft erschienen und der kurzfristig abgeschlossene Vertrag musste gekündigt werden, was allerdings nicht ohne Kosten für die Gemeinde Hemhofen möglich war. Beschluss: GR Bräutigam teilte mit, dass das Landratsamt nicht plane, die Fehlbeleger aus der Hemhofener Unterkunft für Asylbewerber zwangsweise auszusiedeln. 1. Bgm. Nagel teilte mit, dass auch hierzu Verhandlungen mit dem Landratsamt laufen, da es der Gemeinde Hemhofen nicht zuzumuten sei, alle Fehlbeleger als Obdachlose in Hemhofen unterzubringen. zu 15 Ja 21 Nein 0 Sperrzeit während der Kirchweih 2016 für den Zeltbetrieb Sachverhalt: Bei der Gemeinde Hemhofen sind zwei Anträge auf Verkürzung der Sperrzeit für den Zeltbetrieb während der Kirchweih 2016 eingegangen. Begründet sind die Anträge mit der Durchführung der traditionell stattfindenden Kirchweih. GR Konrad Großkopf wies darauf hin, dass ihm in Hemhofen diverse Stellen aufgefallen sind, die stark verschmutzt oder mit Unrat versehen sind. Weiter wies er auf den sehr unansehnlichen Zustand des Bahnhofsgebäudes hin. 1. Bgm. Nagel sagte zu, den Bauhof um Reinigung und Müllbeseitigung auf öffentlichen Grundstücken zu bitten. Hinsichtlich des Bahnhofsgebäudes wird der Bauhof jedes Mal zeitnah nach Bekanntwerden von Schäden und Schmierereien tätig. Leider bestehen keine anderen Erfolg versprechenden Abhilfemöglichkeiten. GR Batz hinterfragte, ob im Hinblick auf die Schmierereien am Bahnhofsgebäude nicht evtl. auch der gemeindliche Jugendpfleger tätig werden sollte. Darüber hinaus wurde für den Innenbereich des Gasthauses Goldener Schwan eine Sperrzeitverkürzung bis 5 Uhr beantragt. Hierfür ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. die Lärmschutzvorschriften) sind beim Betrieb der Gaststätte zu beachten. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Während der Kirchweih 2016 werden die Sperrzeiten für den Zeltbetrieb wie folgt festgelegt: Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag 02.00 Uhr Sonntag, Montag 01.00 Uhr Beschluss: zu 16 Nichtöffentliche Sitzung ! 1. Bgm. Nagel bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern und bei den Vertretern der Verwaltung und beendet die Sitzung. Ja 21 Nein 0 Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Neubesetzung der Sitze der CSU-Fraktion im Interkommunalen Ausschuss Siedlungsschwerpunkt Hemhofen/Röttenbach Karin Mosch Verwaltungsrätin BEKANNTMACHUNG über die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag den 19.04.2016, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal Rathaus Hemhofen, Blumenstraße 25. Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 17 Hinweis: Zu Beginn der Sitzung besteht vor Eintritt in die Tagesordnung die Möglichkeit sich im Rahmen einer „Bürgerfragestunde“ zu allgemein interessierenden Themen zu äußern bzw. Fragen zu stellen Hin- und Rückweg sind jeweils etwa 5 km lang, die reine Gehzeit wird rund 3 Stunden betragen. Etwas festeres Schuhwerk ist zu empfehlen. Nicht so „wanderfreudige“, die nur eine Hälfte der Strecke gehen möchten, können selbständig eine Fahrgemeinschaft organisieren und ein Auto am Gasthof in Thuisbrunn abstellen. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung Teilnehmen kann jeder, der in Gesellschaft das „Frühlingserwachen“ und die Obstbaumblüte in der Fränkischen Schweiz erleben möchte. 1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift 2 Informationen Auf eine Wanderung bei schönem Wetter freut sich das Wanderteam des Seniorenbeirates Hemhofen Michael Janke Tel. 2685, Mobil 01756872042 3 Neuordnung und Sanierung Grundschule (Vorstellung des Planungskonzeptes für die Haustechnik durch das Planungsbüro IB Weber) 4 Neubau eines Feuerwehrzentrums am Bauhof Hemhofen Auftragsvergaben: a) Elektroarbeiten b) Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten Mitteilungen der Feuerwehren 5 Bauleitplanung der Gemeinde Heroldsbach (Bebauungsplan Wohn- und Dienstleistungszentrum) Übungen/Unterrichte jeweils um 19.30 Uhr 6 Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück Eichendorffstraße 14 a - d (Abstandsflächenübernahme zu Lasten des Grundstücks Fl.Nr. 235/96) 18.04.2016 25.04.2016 Gruppenführer Atemschutz Schneider Korzer Für die Termine des gesamten Kalenderjahres sowie weitere Infos: www.feuerwehr-hemhofen.de 7 Bekanntgabe der auf dem Verwaltungsweg erledigten Baugesuche 8 Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern an den 1. Bgm. Nagel oder die Verwaltung Zweckverband zur Wasserversorgung Hemhofen/Röttenbach Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Die Bekanntgabe der Tagesordnung dient der Vorabinformation und wird mit dem Vorbehalt etwaiger Änderungen und Ergänzungen veröffentlicht. Die endgültige Tagesordnung ist den gemeindlichen Anschlagtafeln zu entnehmen. Ludwig Nagel 1. Bürgermeister Zweckverband zur Wasserversorgung Bekanntgabe der Beschlussergebnisse aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Rottenbach vom 16.03.2016 Der Seniorenbeirat informiert Frühjahrswanderung von der Dreifaltigkeitskapelle bei Oberehrenbach nach Thuisbrunn TOP 1. Information des II. Vorsitzenden 1. Vergabe – Schulstr., Röttenbach Durch den II. Vorsitzenden wurde das Ergebnis aus erfolgter gemeinsamer Ausschreibung und Vergabe für den Bereich: Schulstr., Röttenbach bekanntgegeben. Auf den Bereich zur Sanierung bestehender Versorgungsleitungen des Verbands entfallen nach der Vergabe: 137.015,00 € Netto zzgl. Ing.-Honorar von Gesamtsumme: 24.543,44 € Netto 161.558,44 € Netto Die gemeinsame Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. Leipold-Bau, Heßdorf. KEINE Abstimmung Liebe Wanderfreunde! Am Dienstag, den 26.04.2016, treffen wir uns um 9:00 Uhr am Bahnhof in Zeckern. Mit unseren Autos fahren wir auf der B 470 über die Südumgehung an Forchheim vorbei nach Gosberg, Wiesenthau, durch Oberehrenbach und weiter Richtung Kasberg. Auf der Höhe biegen wir vor der Dreifaltigkeitskapelle links zum Parkplatz ab. Von dort wandern wir auf befestigten Feldwegen vorbei an blühende Obstgärten über die Hochfläche bis Haidhof und von dort hinab nach Thuisbrunn. 2. Vergabe – Weiherstr., Hemhofen Durch den II. Vorsitzenden wurde das Ergebnis aus erfolgter gemeinsamer Ausschreibung und Vergabe für den Bereich: Weiherstr., Hemhofen bekanntgegeben. Auf den Bereich zur Sanierung bestehender Versorgungsleitungen des Verbands entfallen nach der Vergabe: Um 12:00 Uhr wollen wir im Gasthof Seitz deftig fränkisch zu Mittag essen. Dazu gibt es das süffige Bier vom Elch-Bräu, der letzten Brauerei am Fünf-Seidla-Steig. Nach der Mittagspause gehen wir stetig ansteigend durch das Eschental über den Berg „Hohler Stein“ zum Parkplatz zurück. 53.239,23 € Netto. 18 §4 ( 1 ) Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. ( 2 ) Eine Investitionskostenumlage wird nicht erhoben. Zu diesen Kosten, werden Kosten von ca. 50.000 € für Aufbruchund Straßenarbeiten hinzukommen. Eine genaue Kostensumme ist derzeit schwierig, nachdem diese Arbeiten im Losbereich Kanalbau und damit bei der Gemeinde komplett enthalten sind. Die Abrechnung dieser Kosten wird nach Aufmaß zu den genannten Einzelpreisen des LV erfolgen. Die Gesamtsumme dieser Sanierungsmaßnahme, einschließlich Honorar wird bei ca. 115.000 € liegen. Die gemeinsame Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. MühlherrBau, Sonneberg. KEINE Abstimmung §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. 3. Pumpversuch - Markwald Nachdem der geplante Pumpversuch Markwald im Jahre 2015 ausgefallen ist, soll dieser Pumpversuch im Jahre 2016 stattfinden. Zur Abklärung fand am 22.02.2016 eine Besprechung mit Erlanger Stadtwerken (Fr. Kowol) und Dr. Reiländer statt. Bei dieser Besprechung wurde die zeitliche Planung und der gemeinsame Pumpversuch, bezogen auf die Entnahmemengen festgelegt. Nachdem über Bayerisch Staatsforsten bereits mitgeteilt wurde, dass ab Mitte August 2016, Wege im Bereich geplanter Ableitung aus Brunnen X für Holzfä̈llungen und Holzlagerungen benötigt werden, soll mit dem Pumpversuch spätestens 04.07.16 begonnen werden. Dr. Reiländer und Fa. Weikert, haben schriftlich erklärt, dass Ihre Angebote aus dem Jahre 2015 auch für den Pumpversuch 2016 ihre Gültigkeit behalten – TOP 7 vom 25.11.2015. Nachdem alle Ergebnisse und Daten aus Brunnen und Grundwassermessstellen vorliegen und zusammengeführt sind, sollte der abschließende Bericht im Herbst 2016 vorliegen. Sobald der abschließende Bericht vorliegt, wird das Verbandsgremium informiert. KEINE Abstimmung 2. Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm über den Zeitraum 2016 – 2019 wird in vorgelegter Form – Anlage zu Haushalts- plan und – Satzung 2016 - beschlossen. Abs.: 16 : 0 TOP 6. Überörtliche Kassenprüfung Beantwortung der Prüfungsfeststellungen Bei der Verbandssitzung am 29.05.2013 wurde das Gremium bereits über die erfolgte Aufarbeitung der überörtlichen Kassenprüfung vom 20.10.2011 ausführlich informiert. Die getroffenen Feststellungen und Anmerkungen innerhalb des Prüfberichts wurden durch Arbeitskreis, Verbandsvorsitzende und Verwaltung beantwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantwortung ge- troffener Prüfungsfeststellungen umgehend vorzuneh- men. Abs.: 15 : 0 (VR Götz – Nicht anwesend) Bei den veröffentlichten Beschlüssen handelt es sich um eine Kurzform, welche vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verbandsrat veröffentlicht wird. Die komplette öffentliche Niederschrift kann nach vorheriger Anmeldung in der Verwaltung eingesehen werden. TOP 2. Ergänzungen oder Veränderungen der Tagesordnung Keine Abs.: 16 : 0 TOP 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2015 Die Niederschrift der Verbandssitzung vom 25.11.2015 wird hiermit festgestellt und genehmigt. Abs.: 16 : 0 Ludwig Nagel 2. Vorsitzender TOP 4. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Langfritz Gesch.-St.-Leiter Schulnachrichten KEINE TOP 5. Haushalt 2016 1. Haushaltssatzung 2016 Auf Grund des § 17 der Verbandssatzung der § 41,42 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayer. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.200.200,00 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 474.000,00 € ab. Familienkonzert Am Donnerstag, den 21. April 2016 findet um 19.00 Uhr im Saal der Musikschule ein Familienkonzert statt. Hier spielen nicht nur die Schülerinnen und Schüler der Musikschule alleine. Viele Mütter und Väter, Schwestern und Brüder, Omas und Opas, Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen (und natürlich auch Freundinnen und Freunde) musizieren auch mit. Die Musikschule lädt zu diesem besonderen Konzert ganz herzlich ein und freut sich auf eine große Zahl an Zuhörern. Der Eintritt ist frei. Über freiwillige Spenden zur Unterstützung der Musikschule freut sich der Förderverein der Musikschule Hemhofen. Erich Koch Musikschulleiter §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 84.650,00 € festgesetzt §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 19 Informationen der Deutschen Rentenversicherung Vereinsnachrichten aus Hemhofen Aktuelle Meldung: Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrugern Jugendfußball Hemhofen/Zeckern JFG NDR Franken e.V. 8. April 2016 Die Deutsche Rentenversicherung erhält wieder vermehrt Hinweise auf Trickbetrüger, die unter ihrem Namen Versicherte und Rentner schriftlich und telefonisch zu Geldzahlungen oder zu Angabe ihrer Bankverbindung auffordern. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern weisen darauf hin, dass es sich nicht um Schreiben oder Anrufe der Deutschen Rentenversicherung oder durch sie beauftragte Personen handelt. Wer die Tricks kennt, kann sich schützen: Mit der neuen Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“ warnt die Deutsche Rentenversicherung vor kriminellen Trickbetrügern. Die Broschüre informiert über die gängigsten Maschen und Methoden, wie Trickbetrüger vorgehen und wie man sich davor schützen kann. Die Broschüre ist in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhältlich, zudem kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de in der Rubrik „Services“ bei den Broschüren zum Themengebiet „Vor der Rente“ heruntergeladen werden. Für weitere Auskünfte stehen auch die Experten am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 480 88 zur Verfügung. Juniorenfördergemeinschaft der Vereine TSV Neuhaus, FC Groß-Dechsendorf, TSV Röttenbach, TSV Hemhofen und SpVgg Zeckern Einladung zur Jahreshauptversammlung der JFG NDR Franken e.V. am Dienstag, den 26.04.2016 ins Sportheim des TSV Neuhaus. Beginn: 20.00 Uhr Tagesordnung: 01. Begrüßung 02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Anwesenheit 03. Bericht des 1. Vorsitzenden 04. Protokolle der Jahreshauptversammlungen 2015 liegen vor 05. Bericht des Jugendleiters, Aussprache 06. Bericht des Vorstandes Finanzen 07. Bericht der Kassenprüfer 08. Entlastung des Vorstandes 09. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 10. Behandlung eingegangener Anträge, Verschiedenes Politische Parteien und Gruppierungen Anträge bis 22.04.2016 schriftlich an den 1.Vorsitzenden Bernd Wegner Domstiftstr. 11c 91056 Erlangen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Genossinnen und Genossen, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Delegiertenwahlen für die Bundestagswahl 2017 noch nicht vollständig klar sind, muss der bereits angekündigte Termin für die Mitgliederversammlung leider verschoben werden. Die Bekanntgabe erfolgt für Mitglieder des Stammvereins TSV Neuhaus durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelsdorf, für Mitglieder des Stammvereins FC Großdechsendorf durch die Vereinszeitung des FC Großdechsendorf und Aushang , für Mitglieder des Stammvereins TSV Röttenbach durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Röttenbach, für Mitglieder des Stammvereins TSV Hemhofen durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Hemhofen und für Mitglieder des Stammvereins SpVgg Zeckern durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Hemhofen. In allen anderen Fällen werden Mitglieder schriftlich eingeladen. Deshalb wird es am Donnerstag, 21. April 2016, um 19:30 Uhr im Gasthaus „Zum Goldenen Schwan“ eine „normale“ Vorstandssitzung geben. Mit solidarischen Grüßen Gerd Brandmähl-Estor Ortsvereinsvorsitzender Jutta Emrich Martina Haase stellv. Ortsvereinsvorsitzende Neuhaus, Dechsendorf, Röttenbach, Hemhofen und Zeckern den 18.01.2016 Gez. Bernd Wegner Gez. Jakob Stumpf Gez. Kurt Endruschat 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Vorstand Finanzen Freie Wähler Hemhofen-Zeckern PS: Teilnehmen können auch Nicht-Mitglieder (sind aber nicht Stimm berechtigt) !!! Falls sie sich für die Jugend interessieren. www.fw-hemhofen.eu Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, liebe Mitglieder der Freien Wähler, TSV Hemhofen Terminänderung!!! 22.05.2016 Frühjahrsausflug Diesmal geht die Fahrt nach Abtswind ins Gewürzmuseum. Nach dem Besuch des Museums werden wir unser Mittagessen einnehmen. Fahrgemeinschaften werden gebildet. Treffpunkt: 9:00 Uhr am „Plätzla“ Anmeldung bitte unter Rufnr. 09195/9216938 oder [email protected] bis 20.05.2016 Ulrike Michels Schriftführerin FW 1. Mannschaft TSV Hemhofen - TV 48 Erlangen II 1:0 2. Mannschaft TSV Hemhofen II - SC Hertha Aisch 0:2 Nächste Spiele: 17.04.2016 15:00 Uhr 17.04.2016 13:00 Uhr 20 DJK Erlangen - TSV I TSV Lonnerstadt II - TSV II Kaninchenzuchtverein B 868 Hemhofen e.V. SpVgg Zeckern www.spvgg-zeckern.de Einladung zur Monatsversammlung Am Samstag, den 16. April findet unsere nächste Monatsversammlung statt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit einen Essen. An alle Züchter, Vereinsmitglieder und interessierte Kleintierfreunde ergeht herzliche Einladung. Wir hoffen auf zahlreichen Besuch und freuen uns auf Euer Kommen. Karl Gambel 1. Vorsitzender Fußballabteilung Aktuelle Spielberichte, Tabellen und alle Ergebnisse der Kreisliga 1 und B-Klasse 2 finden Sie auch auf unsere Homepage: www.spvgg-zeckern.de Spielberichte: SpVgg Zeckern : TKV Forchheim 3:2 (2:1) In einer teils hektischen Partie mit Feldverweisen auf beiden Seiten und einem Traumtor durch Patrick Emrich konnten wir überzeugen und verdient drei Punkte einfahren. Die Tor erzielten Marcel Kreuzer (1:0), Patrick Emrich (2:1) und Florian Seeberger (3:1). Krieger- u. Kameradschaftsverein Hemhofen B-Klasse 2 – 21.Spieltag SpVgg Zeckern II : TKV Forchheim II 10:0 (5:0) Gegen den TKV Forchheim II konnten wir einen verdienten 10:0 Kantersieg feiern. Die Tore erzielten 3x Domin, 3x Siebenhaar, 2x Schober. D, 1x Fagone E und 1x Stoll. Mitgliederversammlung Zur unseren am 15.04.2016 um 19.00 Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung recht herzliche Einladung. Sie findet im Bürgertreff Blumenstraße 21 Statt. Spielankündigungen Tagesordnung: 1.) Satzungsänderung 2.) Verschiedenes 1. Mannschaft Kreisliga 1 – Nachholspiel Mittwoch, 13.04.16 um 18:30 Uhr SpVgg Zeckern : SC Eltersdorf II MfG. K u. K. Team ! Kreisliga 1 – 22. Spieltag Sonntag, 17.04.16 um 15:00 Uhr ASV Niederndorf : SpVgg Zeckern ! The Claire Lynch Band Dear Sister Konzert mit „The Claire Lynch Band“ am Donnerstag, den 05. Mai 2016, 20:00 Uhr. Ein „Leckerbissen“ der amerikanischen Country- und BluegrassSzene ist die Band um Sängerin und Songschreiberin Claire Lynch, die von der International Bluegrass Music Association (IBMA) 1997, 2010 und 2013 zur besten weiblichen Gesangskünstlerin dieser Musikrichtung gekürt wurde. Wir freuen uns auf ein kraftvolles Quartett, das die nötige Feinheit, Schönheit und Differenziertheit besitzt, um Claires Musik perfekt zu interpretieren. Es ist dem Spielraum Kultur gelungen, diese Band im Rahmen ihrer Deutschlandtournee zu einem der wenigen Konzerte zu verpflichten. Mit von der Partie sind hervorragende Musiker, die Tradition und Innovation miteinander zu verbinden wissen - sei es der zweifache IBMA-Gewinner Mark Schatz, der nicht nur exzellent den Bass zupft, sondern auch als tanzender Perkussionist von sich Reden macht, oder der beseelte Mandolinenspieler und Gitarrist Jarrod Walker sowie der Teufel auf den Saiten Bryan McDowell, der bereits mit 18 Jahren einen noch nicht dagewesenen dreifachen Preis für Gitarre, Mandoline und Geige bei den Kansas National Flatpicking Championships gewonnen hat. Claire Lynch und ihre Band trafen Anfang der 90er Jahre genau den Zeitgeist der wiedererstarkten Bluegrass-Szene, unterstützt von der filmischen Mississippi-Odyssee „Oh Brother, where art thou?“ mit George Clooney u.a. Sowohl ihre Livekonzerte als auch ihre CDs wurden vom Publikum begeistert aufgenommen. Gerade mit ihrer Stimme verzaubert sie seit Jahren das Publikum. 2014 bewertete die Plattform "Digital Journal.com" Claire Lynch als „! eine der 10 besten engelsgleichen Stimmen unserer Zeit! “; daneben so illustre Namen wie Judy Collins, Alison Krauss, Sarah 2. Mannschaft B-Klasse 2 – 22. Spieltag Sonntag, 17.04.16 um 15:00 Uhr SC Hertha Aisch : SpVgg Zeckern II Alte Herren Spielbericht Spielzeit 2016, 1. Spiel, Samstag 9. April 1. FC Frimmersdorf - SpVgg Zeckern 2:3 (2:1) Im ersten Spiel nach der langen Winterpause gab es erwartungsgemäß noch viele Abstimmungsprobleme in unserer Mannschaft. Dank einer starken zweiten Halbzeit konnten wir das Spiel noch drehen. Die Tore erzielten Tobi (2) und Candy. Nächstes Spiel am 16.04., 16.00, zu Hause gegen Neuhaus. Obst- und Gartenbauverein Verein zur Ortsverschönerung und Landschaftspflege Bepflanzen von Balkonkästen und Kübeln Am 19.04.2016 um 18.30 Uhr zeigt uns die Gärtnerei Großkopf, was dieses Jahr mit Vorliebe in die Balkonkästen und Kübel gepflanzt wird. Wir laden alle Mitglieder und Freunde des Vereins herzlich ein, teilzunehmen. Die Vorstandschaft Jutta Gruhl 21 Wir treffen uns jeden Donnerstag 20 Uhr im Vereinsraum der Musikschule, Zeckerner Hauptstraße 11. Wir meinen, dass für Sie jetzt der richtige Zeitpunkt für den Einstieg gekommen ist. Haben Sie keine Hemmungen zu uns zu kommen, die Aufnahme in den Chor ist nicht mit einem Vorsingen verbunden. Sie finden bei uns persönlichen Kontakt und Anschluss. McLachlan, Dolly Parton oder Emmylou Harris. Auf der Bühne bietet die Claire Lynch Band ein Repertoire, das das ganze Spektrum US-amerikanischer Musikstile des 20. Jahrhunderts abdeckt, vom Blues über Gospel, Folk, Country und Cajun bis zu lupenreinen Swing-Titeln. Eine explizite politische Botschaft verkünden die Lieder der Claire Lynch Band nicht, aber sehr wohl eine unterschwellige: Sie besingen die Utopie eines friedfertigen, von Liebe, Empathie und menschlichem Anstand geprägten Amerika. Spielort: Fortuna Kulturfabrik, Höchstadt, Bahnhofstraße 9 Eintritt: 22 € | 20 € (ermäßigt mit Ausweis) Vorverkaufsstellen: SCHLOSS-APOTHEKE Hemhofen | St. Mauritius-Apotheke, Röttenbach | Bücher-Schmidt, Adelsdorf | Fortuna-Kulturfabrik, Höchstadt | Zigarrenhasu Riegler, Höchstadt | Wollstübchen, Erlangen | Erlanger Nachrichten, Erlangen (mit ZAC-Rabatt) Karten zu dieser Veranstaltung sind auch online über die Internetseite www.frankentipps.de/veranstalter1792 oder www.NNTICKETCORNER.de (mit ZAC-Rabatt) erhältlich. gez. Gudrun Dörpholz-Friedrich Gerhard Friedrich Vorsitzende Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wenn Sie mehr wissen wollen, sprechen Sie doch einfach ein Chormitglied oder unseren Vorstand an 1. Vorstand: Ilona Schmitt, Tel. 09195/7391 und Josephine Wersal, Tel. 09195/928595 „Musik erfüllt die Welt“ Unter diesem Motto veranstaltet die Sängergruppe Höchstadt am Sonntag 24. April 2016 17.00 Uhr ein Konzert in der Lohmühlhalle Röttenbach Mitwirkende: Sing A-moll Röttenbach – MGV Adelsdorf Liederkranz Höchstadt – Harmonie Neuhaus GV Weppersdorf – Waldeslust Zeckern INE SALSA PROJEKT (Band des CEG Erlangen) MütterTreff E.V. Hemhofen Musikalische Gesamtleitung Grupppenchorleiterin Ingrid Geyer Der Eintritt ist frei Unser diesjähriger Frühlings-Second-Hand-Basar findet am 23. April 2016 von 18-20 Uhr in der Mehrzweckhalle Hemhofen statt! Weitere Informationen dazu auf www.muettertreff-hemhofen.de Ensemble musica a corda – Concierto An alle Mitglieder und Interessierte: Am Freitag, den 15. April 2016 um 20:00 Uhr findet in unseren Gruppenraum die Jahreshauptversammlung 2016 statt. Samstag, 23. April 2016, Beginn 19 Uhr, in der Heilandskirche der evangelischen Kirchengemeinde Hemhofen, Heppstädter Weg 6, 91334 Hemhofen Eintritt frei, Spenden kommen der musikalischen Arbeit des Ensembles musica a corda und der evangelischen Kirchengemeinde Hemhofen zugute. Weitere Informationen: Iris Hammer, Mobile 0160/4677350 Wir freuen uns auf jeden Einzelnen von Euch und hoffen auf rege Teilnahme. Auch Nicht- und Noch-Nicht-Mitglieder sind gerne eingeladen. Herzliche Grüße Regine Mächtel 1. Vorstand Kathrin Dietz 3. Vorstand Andrea Gumbrecht 2. Vorstand Nach seinem erfolgreichen Jubiläumskonzert präsentiert sich das Ensemble musica a corda unter der Leitung von Iris Hammer mit einem komplett neu erarbeiteten Programm. Im Mittelpunkt stehen dabei Solokonzerte mit ebenso ungewöhnlichen wie reizvollen Besetzungen: Aus Domenico Dragonettis (1763-1846) „Andante und Rondo“ für Kontrabass und Streicher hat unsere musikalische Leiterin Iris Hammer das Andante für Kontrabass und Zupforchester bearbeitet. Unser Bassist Alexander Wagenpfeil übernimmt den Solopart in diesem Werk. Der feine Klang der Orgel in der Heilandskirche eignet sich ganz vorzüglich für das so seltene Zusammenspiel mit einem kleinen Zupforchester: Zu hören sein werden mit Rebecca Hammer als Organistin das klassische Konzert für Orgel und Zupforchester in G-Dur des spanischen Komponisten Pedro José Blanco (1750?1811) und das mit Jazz- und Blues-Elementen durchsetzte Konzert Nr. 1 des Kirchenmusikers und Komponisten Gustav Gunsenheimer (*1934). Ein Beispiel für den musikalischen Ideenreichtum Joseph Haydn bietet unser Kammerensemble mit einer Bearbeitung seines Streichquartetts E-Dur (Hob. III:8). Den musikalischen Kontrast dazu bilden die romantischen „Zwei Intermezzi“ (op. 119/1 und op. 117/1) von Johannes Brahms. Der Gitarrist Malte Vief machte sich mit „HeavyClassic“ - konzertante Musik die rockt – innerhalb weniger Jahre international bekannt. Seine Kompositionen „Glas und Stahl“ und „Wiegenlied“ für Zupforchester vermitteln einen Eindruck von diesem neuen Stil! Katja Verstynen Kassier Gesangverein Waldeslust Zeckern Kommen Singen Mitmachen Halten Sie singen für unzeitgemäß oder glauben Sie, dafür keine Zeit zu haben? Das wäre zu schade, denn Singen ist ein gesunder Ausgleich für die Hast des Alltags und – Sie machen sich und anderen Freude damit! Wir sind der gemischte Chor „Waldeslust“ aus dem Ortsteil Zeckern Wir haben uns die Aufgabe gestellt, das kulturelle Gemeinschaftsleben in unserer Gemeinde zu aktivieren. 22 Wie immer beginnen wir um 14.00 Uhr mit einem Gottesdienst in unserer Kirche. Anschließend trinken wir Kaffee im Bürgertreff (ca. 14.45 Uhr). Wie bereits angekündigt kommt Frau Lisa Neidhardt zu uns. Unter dem Motto „BEWEGUNG – ATMUNG UND ENTSPANNUNG, eine kleine Auszeit für Ihre Gesundheit“ bietet sie uns eine „Mitmachaktion“, die Spaß macht und dem Körper gut tut, an. Sie meint, für körperliche Aktivität ist es nie zu spät. Ganz bestimmt kommt an diesem Nachmittag auch die Unterhaltung nicht zu kurz. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Pfarrer Jacob Kurasserry M. Espach Tel. 2306 M. Hasenberger Tel. 2373 J. Üblacker Tel. 2121 Eröffnet wird unser Konzert mit einem Klassiker der Zupfmusikliteratur, der Suite Nr. 2 für Zupforchester von Konrad Wölki (1904-1983), die ihren Reiz aus dem registerartigen Wechsel zwischen Gitarrenquartett und Zupforchester bezieht. Dr. Thomas Hammer, 1. Vorsitzender, Ensemble musica a corda mail: [email protected] ! homepage: www.musica-a-corda.de Militär- und Kameradschaftsverein Zeckern Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den 16. April 2016 im Sportheim Köhlerstuben in Zeckern Beginn: 20.00 Uhr Fahrt zum Bäckerei- und Brotmuseum Am Donnerstag, dem 19. Mai 2016 fahren wir zum Bäckerei- und Brotmuseum nach Kulmbach. In der traditionellen fränkischen Mönchshof Brauereigaststätte werden wir zu Mittag essen. Danach besuchen wir das Bäckerei- und Brotmuseum mit Führung. Nach dem Kaffeetrinken verlassen wir Kulmbach und fahren ins Bamberger Land. In der Wallfahrtskirche Gügel bei der Giechburg beschließen wir den Tag mit einem Gottesdienst zusammen mit unserem Herrn Pfarrer Jacob Kurrassery. Neben den Mitgliederns unseres Seniorenkreises laden wir alle Senioren unserer Gemeinde zu diesem Tagesausflug ein. Anmeldungen bei Maria Espach 2306 Margit Hasenberger 2373 Josefa Üblacker 2121 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden 2. Gedenken der Verstorbenen Mitglieder 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Ehrungen 5. Bericht der Schatzmeisterin 6. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung der Vorstandschaft 7. Grußwort des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Hemhofen/ Zeckern 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 10. April 2016 an den 1. Vorstizenden Werner Emrich, Sudetenstr. 6a, Zeckern zu richten. Offener ökumenischer Frauentreff Herzliche Einladung am Mittwoch, 20. April 2016 um 19.00 Uhr in das evangelische Gemeindehaus Hemhofen, Heppstädter Weg 6. Pfarrer Ralph Utz wird einen Vortrag halten zum Thema: „Katholisch – Evangelisch: was uns eint und was uns trennt“ An diesem Abend erfahren wir Neues und Unbekanntes und freuen uns auf viele Interessierte! Euer/Ihr ökumenischer Frauentreff gez. Martina Haase „DO IT YOURSELF“-Abende Handarbeiten ist wieder in. Herzliche Einladung an kreative Frauen, die ihre Ideen in einem Kreis von begeisterten Handarbeitsdamen einbringen, ihr handwerkliches Geschick umsetzen und von anderen Neues lernen wollen. Nächster Termin: Montag, 18.04.2016, 10.30 Uhr im Vereinsheim des Skiclubs, alter Bahnhof in Zeckern. Spielmannszug Hemhofen Programm: „Weg von Plastiktaschen – hin zu Stofftaschen“. Wir nähen attraktive Stofftaschen für den täglichen Einkauf. Darüber hinaus kann jeder seine eigene Handarbeit mitbringen. Hallo: Wir suchen Kinder ab 7 Jahren und Erwachsene die in unseren Spielmannszug mit spielen wollen.Wir bieten eine Ausbildung für Querflöte, Trompete, Trommel, Pauke und Becken an. Bei Interesse schaut euch doch mal bei unserer Gesamtprobe Dienstags ab 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Blumenstr.21 vorbei. Näheres zur Ausbildung und Ausbildungsbeitrag bei einer Gesamtprobe oder den Ansprechpartnern. Bei Fragen wenden Sie sich an Marianne Großkopf: 0175 910 97 17 (mobil) Kirchliche Nachrichten Ansprechpartner: Reck Gerhard, Tel: 09195/922214 Ausbildung Heim Irmgard, Tel: 09195/1649 Werthmann Gerald, Tel: 09195/8764 Evang.-Luth. Pfarramt Hemhofen Pfarramt Hemhofen: Heppstädtr Weg 6, 91334 Hemhofen Tel. 09195/2336 - Fax: 09195/2195 www.hemhofen-evangelisch.de Öffnungszeiten Pfarramtsbüro: Mo, Di, Do und Fr: 10.00 - 12.00 Uhr; Mi 17.00-19.00 Uhr I. Pfarrstelle: Pfr. Ralph Utz, Heppstädter Weg 6, Hemhofen, Tel. 09195/2336 Seniorenkreis Maria Königin Hemhofen Liebe Seniorinnen und Senioren, unser nächstes Treffen findet am Donnerstag, den 21. April 2016 statt. 23 II. Pfarrstelle: Pfrin. Ulrike und Pfr. Matthias Lorentz, Wall-weg 11a, Röttenbach, Tel. 09195/3489 Ev. Montessori Kinderhaus, Leitung: Gabriele Vaßholz, Wallweg 11, Röttenbach, Tel. 09195/4095 Ev. Gemeindewohnung Heroldsbach, Ringstr. 39, Tel. 09190/997812 Vertrauensmann des Kirchenvorstands: Hans Batz, Hemhofen, Tel. 09195-1838 Organisationsteam Hemhofen Anneli Berger (Tel. 7290); Miriam Brugger (Tel. 6280), Barbara Luthardt (Tel. 5316); Christina Warzecha (Tel. 09191-3513907) Organisationsteam Röttenbach Karin Mulzer (Tel. 993460); Irma Richter (Tel. 6667) Eine Initiative der Ev. Kirchengemeinde Hemhofen und WIR in Röttenbach Freitag, 15. April 2016 14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Gemeindehaus Hemhofen 16.00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute im Franziskushaus Röttenbach 16.00 Uhr Gottesdienst im Haus Heinrich Hemhofen (Pfarrer Matthias Lorentz) Start des neuen Konfirmandenkurses in Hemhofen Wer zwischen dem 01.10.2002 und dem 30.09.2003 geboren ist, kann sich zu unseren nächsten Konfirmandenkursen anmelden. Auch Ausnahmen sind natürlich möglich. Auch Jugendliche, die nicht getauft sind, können teilnehmen und sich im Laufe des Kurses taufen lassen. Alle bereits getauften Jugendlichen werden von uns extra angeschrieben und eingeladen. Die Anmeldung für die neuen Hemhofener Konfis ist am 21.04.2016 um 17.30 Uhr im Gemeindehaus in Hemhofen, Heppstädter Weg 6; Infos bei Pfr. R. Utz; Tel. 09195-2336 Sonntag, 17. April 2016, Jubilate 09.30 Uhr Gottesdienst in der Heilandskirche Hemhofen (Pfarrer Matthias Lorentz) 09.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Hemhofen 11.00 Uhr Gottesdienst im Franziskushaus Röttenbach (Pfarrer Matthias Lorentz) 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Franziskushaus Röttenbach Montag, 18. April 2016 20.00 Uhr Leiterrunde VCP im Gemeindehaus Hemhofen 20.00 Uhr Hauskreis Heroldsbach bei Familie Tröltzsch Herzliche Einladung zu unserem Kindergottesdienst am 17. April 2016 um 9.30 Uhr im Gemeindehaus Hemhofen Dienstag, 19. April 2016 09.00 Uhr Bastelkreis „Flinke Schere“ im Gemeindehaus Hemhofen 09.00 Uhr Spielkreis Gemeindewohnung Heroldsbach (Leitung: Martina Keilholz-Zirkel) 14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Alten Rathaus Röttenbach 18.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Hemhofen 19.45 Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus Hemhofen „Ich sehe klar mit Gottes Licht“ Psalm 36,10b Ihr hört Geschichten aus der Bibel, singt, betet und bastelt. Bringt bitte einen leeren Schuhkarton mit! Herzlich lädt ein das Kindergottesdienstteam der EvangelischLutherischen Kirchengemeinde Hemhofen. Mittwoch, 20. April 2016 17.30 Uhr VCP „Frettchen“ im Gemeindehaus 20.00 Uhr ökumenischer Frauentreff Hemhofen: Vortrag Herr Pfarrer Ralph Utz im Gemeindehaus Hemhofen; Thema: „Was uns eint und was uns trennt“ Gottesdienst für Kleine Leute 30 Minuten Krabbelgottesdienst für Kinder von 0-5 Jahren Freitag, 15. April 2016 um 16.00 Uhr im Franziskushaus in Röttenbach Thema: ist noch offen Anschließend kleines Familiencafé Es laden ein: Babette Eckert, Inga Götz und Pfrn. U. Lorentz Donnerstag, 21. April 2016 09.00 Uhr Spielkreis Gemeindewohnung Heroldsbach (Leitung: Martina Keilholz-Zirkel) 17.30 Uhr Anmeldung zum neuen Konfirmandenkurs im Gemeindehaus Hemhofen für die Konfis aus Hemhofen Freitag, 22. April 2016 14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Gemeindehaus Hemhofen Kindergottesdienst im Franziskushaus parallel zum Erwachsenen-Gottesdienst am Sonntag, 17. April um 11.00 Uhr im Franziskushaus in Röttenbach. Es lädt ein: Pfrn. Ulrike Lorentz Café Miteinander Helfertreffen Café Miteinander Röttenbach Das „Café Miteinander“ öffnet jede Woche am Dienstag von 14:00 – 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Schulstraße 14 in Röttenbach Wenn es nicht regnet, treffen wir uns ab Mai auf dem Spielplatz in der Klebheimerstraße in Röttenbach Herzliche Einladung an alle Helfer beim Café Miteinander zu einem Treffen am Dienstag, 19. April 2016 um 17.00 Uhr (im Anschluss an das Café) im Alten Rathaus in Röttenbach, Schulstr. 14 Wir wollen unsere Erfahrungen aus den ersten 3 Monaten austauschen und für die Sommerzeit weiter planen. Dazu sind alle Helfer eingeladen, die bisher beim Café Projekt mitgearbeitet haben, aber auch neue Ehrenamtliche sind herzlich willkommen und können sich über das Projekt informieren. Es freuen sich auf Ihr Kommen: Das Koordinations-Team Irma Richter, Karin Mulzer, Pfarrerin Ulrike Lorentz und WIR Freitag von 14:00 – 17:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Heppstädter Weg 6 in Hemhofen Herzliche Einladung an alle interessierten Bürger und Flüchtlinge! Bei Kaffee, Tee, Kuchen, Spielen und vielem mehr können sich Flüchtlinge, die in Hemhofen und Röttenbach Aufnahme gefunden haben, und Bürger in entspannter Atmosphäre treffen und sich kennenlernen. 24 Montag, 18. April Hemhofen 09.30 Uhr Hl. Messe anschließend Kommunionausflug Katholische ArbeitnehmerBewegung Dienstag, 19. April Röttenbach 18.00 Uhr Hl. Messe Gedenken an verst. Fritz Heilmann, Kunigunda und Christian Heilmann und Schwester Katharina Amon (105) 19.30 Uhr PGR-Sitzung Röttenbach im Pfarrheim Am Donnerstag, den 21.4.2016 laden wir alle Mitglieder und alle die dieses Thema interessiert ganz herzlich um 19:30 Uhr in die Gaststätte Eulenbach (TSV-Heim) ein. Thema: Teller – Trog - Tank Rund um das Thema Welternährung Frau Miltenberger –Dritte Welt Laden aus Erlangen wird uns dazu berichten. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass kein Mensch Hunger leiden müsste. Die Erde bietet genug für „Alle“. Viele Nahrungsmittel landen als Futtermittel im Trog oder in der Tonne und im Tank. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!! Gez. Vorstandschaft Donnerstag, 21. April Röttenbach 08.15 Uhr Hl. Messe Hemhofen 14.00 Uhr Hl. Messe anschließend Seniorennachmittag 15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim 16.00 Uhr Ministrantenstunde für die „Minis“ von 4. – 8. Klasse 16.00 Uhr Hl. Messe im Haus Heinrich 19.00 Uhr Wallfahrerversammlung im Pfarrheim 19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim Katholische Kirche Maria Königin Hemhofen/Röttenbach Freitag, 22. April Röttenbach 15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim 16.00 Uhr Ministrantenstunde für die „Minis“ von 4. – 8. Klasse 16.00 Uhr Wortgottesfeier Haus Heinrich 19.00 Uhr Wallfahrerversammlung im Pfarrheim 19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim Hemhofen 15.30 Uhr Nachtreffen der Kommunionkinder in der Schule Kath. Pfarramt, Hauptstraße 7 – Tel. 09195/7110 – Fax 09195/6218 www.pfarrei-roettenbach-hemhofen.de Bürozeiten: Dienstag und Freitag von 9.30 Uhr – 12.00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 15.30 Uhr – 18.00 Uhr E-Mail Adresse von unserem Pfarrbüro: [email protected] 15. – 24. April 2016 Samstag, 23. April Hemhofen 17.30 Uhr Hl. Messe Dazu sind alle Firmlinge mit Eltern und Paten herzlich eingeladen! Gedenken an verst. Elisabeth Zink (10) Gedenken an verst. Angeh. der Familien Matheiowetz und Merkel und Bruder Georg (15) Gedenken an verst. Angehörige der Familien Scherer und Sieder (28) KH: Hr. Thiem, L: Fr. Rauer Freitag, 15. April Röttenbach 14.00 Uhr Trauergottesdienst mit Urnenbeisetzung von Maria Zidlicky 15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim 16.00 Uhr Gruppenstunde für die Kommunionkinder - Fahrt zur Hostienbäckerei 19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim Samstag, 16. April Hemhofen 10.00 Uhr Probe zur Vorbereitung auf die Erstkommunion Röttenbach 14.30 Uhr Taufe Amelie Hertwich Fabian Skawinski 17.30 Uhr Hl. Messe Gedenken an verst. Margarete und Georg Beck, Eichholzgasse (18) Gedenken an verst. Jochen Schmitt, zum Todestag, und Vater Josef Schmitt (94) Gedenken an verst. Michael und Margareta Holzmann (101) KH: Fr. Neidhardt, L: Fr. Engelhardt Das ewige Licht bestellte Familie Bräun, Lederhosenstraße 23 Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit Röttenbach 09.15 Uhr Aufstellung am Pfarrheim, feierlicher Einzug 09.30 Uhr Feier der Jubelkommunion 14.30 Uhr Dankandacht Die katholische Kindertagesstätte St. Mauritius lädt ein zum Familienfest am Samstag, den 23.4.2016 von 11.00 - 14.00 Uhr. Mit der Begrüßung durch die Kindertagesstättenleitung um 11.00 Uhr beginnen wir unser Fest. Die Kinder umrahmen die Eröffnung mit einem musikalischen Stück und führen zum Höhepunkt das Musicalstück auf: „Der Regenbogenfisch“ Für Essen und Trinken ist wie alle Jahre bestens durch den Elternbeirat gesorgt. Wir freuen uns auf einen schönen Tag! Das Kita-Team, Pfarrer Jacob Kurasserry, der Elternbeirat und der Förderverein Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit 09.15 Uhr Aufstellung am Rathausplatz, feierlicher Einzug in die Kirche 09.30 Uhr Feier der Erstkommunion KH: Fr. Becherer 14.30 Uhr Dankandacht 25 Katholische Filialkirche „Maria Königin“ - Vorinformation Gottesdienstordnung St. Laurentius vom 16. - 24.04.2016 Sonntag, 17. April 08:30 Uhr Aisch: Hl. Messe f. † d. Fam. Rittmayer u. f. † Sebastian Hobner u. Franziska Kress Pfarrfest mit Dank- und Bittprozession am 05.05. (Christi Himmelfahrt) Bereits traditionell feiern wir an Christi Himmelfahrt, 05.05.2016 einen Gottesdienst mit anschließender Dank- und Bittprozession. Die Prozession und auch das Pfarrfest stehen in diesem Jahr unter dem Motto: >> Respekt für alle, Respekt vor allem <<. Ablauf: Beginn Gottesdienst: 09:00 Uhr Prozession: ca. 10:00 Uhr Gang zum Pfarrfest: nach der Prozession Der Prozessionsweg führt uns von der Kirche Maria Königin, FritzFriedrich-Str., Blumenstr. zur 1. Station an der Kapelle der Familie Bärthlein, von dort Blumenstr., Heppstädterweg zur 2. Station an der Heilandskirche, danach Heppstädterweg, Siedlerweg und Kirchenweg zurück zur Kirche Maria Königin. Wir freuen uns, wenn die Anlieger des Prozessionsweges ihre Häuser schmücken. Herzlichen Dank. Herzlicher Dank auch jetzt schon der evangelischen Kirchengemeinde, dass wir wieder bei ihnen Station machen dürfen, ebenso der Familie Bärthlein. Auch allen Fahnenabordnungen, allen Mitchristen die sich wieder beteiligen und der Freiwilligen Feuerwehr für den Absperrdienst schon jetzt vielen Dank. Über den Ablauf des Pfarrfestes informieren wir Sie separat. für die Kirchenverwaltung für den Pfarrgemeinderat Adam Hasenberger Renate Lang -Kirchenpfleger- 1. Vorsitzende Pfarrer Jacob Kurasserry Freitag, 22. April 18:00 Uhr Aisch: Hl. Messe f. † d. Jahrganges 56/57 Samstag, 23. April 18:30 Uhr Aisch: Rosenkranz 19:00 Uhr Aisch: VAM f. † Annika Haagen u. f. † Karl-Heinz Nagengast u. Ang. Katholische Pfarrämter St. Stephanus und St. Laurentius Hauptstraße 12, 91325 Adelsdorf Telefon: 09195 7296 Fax: 09195 5431 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag: 09.30 Uhr - 12.00 Uhr 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 09.30 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 14.00 Uhr Pfarrfahrt Wien/Wachau Der Bus für unsere Pfarrfahrt in die Wachau steht am Sonntag, den 17. April 2016, ab 13:30 Uhr am Edeka Parkplatz in Adelsdorf zum Beladen bereit. Die Abfahrt ist pünktlich um 14:00 Uhr. Katholische Kirche Adelsdorf Jahresrechnungen der Kirchenstiftungen Gottesdienstordnung St. Stephanus vom 16. - 24.04.2016 Die Jahresrechnungen der kath. Kirchenstiftung Adelsdorf, Aisch und Zeckern sowie die Jahresrechnung der kath. Friedhofsverwaltung Adelsdorf liegen während der Amtsstunden in der Zeit vom 16.04. – 23.04.2016 zur Einsicht auf. Samstag, 16. April 18:30 Uhr Zeckern: Rosenkranz 19:00 Uhr Zeckern: VAM f. † Mras, Nüßlein u. Großkopf, f. † Tino Noppenberger, Noah Brehm u. Ang. u. f. † Johanna Schüder Familiengottesdienst in Zeckern Schon jetzt eine ganz herzliche Einladung an alle Kinder, vor allem die Erstkommunionkinder, zum Familiengottesdienst nach Zeckern. Wann? Am Sonntag, den 24. April 2016 um 10:00 Uhr in der Filialkirche St. Wendelin. Wir freuen uns auf Euch! Sonntag, 17. April 10:00 Uhr Adelsdorf: Festgottesdienst zur Jubelkommunion Kinderkirche im Pfarrzentrum Dienstag, 19. April 08:25 Uhr Adelsdorf: Rosenkranz 09:00 Uhr Adelsdorf: Hausfrauenmesse f. † Konrad u. Sybilla Haagen u. Ang. Kinderkirche Liebe Kinder, am kommenden Sonntag, den 17. April laden wir Euch wieder herzlich ein, im Pfarrzentrum mit uns Kinderkirche zu feiern. Wie die großen Leute in der großen Kirche beginnen wir um 10:00 Uhr. Wir freuen uns auf Euch! Mittwoch, 20. April 18:00 Uhr Adelsdorf: Schülergottesdienst (Wort-Gottes-Feier) Donnerstag, 21. April 19:00 Uhr Weppersdorf: Gottesdienst Markusbittgang nach Wiesendorf Die Tradition der Markusprozession reicht bis in die Zeiten des alten Roms zurück. Ca. im 4. Jahrhundert entstanden die christlichen Bittgänge und hatten als zentrales Thema, Gott um ein gutes Gedeihen der Felder und Fluren zu bitten. Heute bildet die Markusprozession den „Auftakt“ zu den Bittprozessionen des Frühlings. Wir laden alle Gläubigen herzlich ein, dies auch bei uns mitzufeiern! Termin: nach Gottesdienst am Sonntag, den 24. April 2016 um 8:30 Uhr. Freitag, 22. April 16:00 Uhr Zeckern: Hl. Messe (Haus Heinrich) Sonntag, 24. April 08:30 Uhr Adelsdorf: Hl. Messe f. † Rosemarie Amon, f. † Benno Kretschmann, Weiß u. Kuni Kraus, f. † Betty Weller, Maga Willert u. Ang. u. f. † Georg u. Baptist Belzer u. Ang. anschl. Adelsdorf: Markusbittgang nach Wiesendorf 10:00 Uhr Zeckern: Familiengottesdienst 26 Ministranten Berichte der Nachbargemeinde Röttenbach Hallo liebe Ministranten, hoffentlich habt Ihr die Ferien gut überstanden. Eure Oberministranten freuen sich darauf, Euch zu einer weiteren Quartalsministrantenstunde einladen zu können. Am 16.04.2016 treffen wir uns ab 14 Uhr im Schwesterhaus in Aisch. Wie bereits beim letzten Mal, haben wir wieder ein tolles Programm für euch vorbereitet! Das Thema ist der Heilige Stephanus. Auch ist diese Ministrantenstunde wieder für alle Ministranten des Seelsorgebereichs! Also kommt zahlreich und bringt gute Laune mit! Eure Oberministranten TSV Röttenbach Kreisliga 1 Erlangen-Pegnitzgrund: Sonntag, 17.04.2016, 13.00 Uhr SpVgg Erlangen II -TSV Röttenbach A-Klasse 2 Erlangen-Pegnitzgrund: Donnerstag, 21.04.2016, 19.00 Uhr FSV Großenseebach II - TSV Röttenbach II P.S.: Feste Schuhe und eine Jacke können nicht schaden" Neues Angebot in St. Wendelin Zeckern - Es gibt noch freie Plätze! AH: Samstag, 16.04.2016, 16.00 Uhr TSV Röttenbach – ASV Möhrendorf Jugend: Samstag, 16.04.2016 10.00 Uhr: E3-Jugend: TSV Röttenbach – SpVgg Heßdorf 10.30 Uhr: F1-Jugend: SpVgg Dürrbrunn – TSV Röttenbach Sonntag, 17.04.2016 10.00 Uhr: F2-Jugend: VdS Sprdorf - TSV Röttenbach Tanzen am Vormittag nach dem Motto: „Wer tanzt, bleibt länger jung!“ Tanzen macht Spaß Tanzen wirkt positiv auf Muskeln und Gelenke Tanzen verbessert die Konzentration und die Koordination Tanzen aktiviert ganzheitlich und steigert die Lebensqualität JFG NDR Franken: Freitag, 15.04.2016 19.00 Uhr: A-Jugend: JFG NDR Franken – 1. FC Hersbruck Samstag, 16.04.2016 10.30 Uhr: C1-Jugend: JFG Seebachgrund - JFG NDR Franken 11.00 Uhr: D2-Jugend: JFG NDR Franken II – TSV Gräfenberg (Spielort Hemhofen) 11.30 Uhr: D1-Jugend: SpVgg Reuth - JFG NDR Franken 13.00 Uhr: B-Jugend: SC Eltersdorf II - JFG NDR Franken Sonntag, 17.04.2016 10.00 Uhr: C2-Jugend: JFG NDR Franken II – SV Buckenhofen II (Spielort Neuhaus) Mittwoch, 20.04.2016 18.30 Uhr: C1-Jugend: BSC Erlangen – JFG NDR Franken In diesem Kurs werden Kreis-, Block-, und Gassentänze sowie auch meditative Tänze aus aller Welt erlernt. Teilnahme ist mit und ohne Partner möglich. Tänzerische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzung zur Teilnahme ist einzig und allein die Freude an Bewegung zu Musik und die Lust, Neues zu lernen. Gerne können Sie nach Voranmeldung beim nächsten Termin unverbindlich zum Schnuppern kommen! Das Angebot ist offen für alle und richtet sich an die Altersstufen 50+/60+/70+. Termine: jeweils Mittwoch, 9:00-10:30 Uhr 20.04.2016, 04.05.2016, 25.05.2016, 08.06.2016, 22.06.2016, 29.06.2016, 13.07.2016, 27.07.2016 Ort: Musikschule, Zeckerner Hauptstr. 11, 91334 Hemhofen Anmeldung: Kath. Pfarramt Adelsdorf, Tel. 09195-7296 oder Angela Schäfer, Tel. 09190-997330 Leitung: Angela Schäfer Tennisclub Röttenbach e.V. Pfarrbrief Pfingsten 2016 Es ist wieder soweit - der Pfarrbrief für Pfingsten 2016 wartet auf Ihren Beitrag! Haben Sie einen interessanten Bericht aus Ihrem kirchlichen oder sozialen Tätigkeitsbereich oder wollen Sie Start in die Tennissaison 2016 mit einem Eröffnungsturnier Nachdem die kurzen und grauen Wintertage nun endgültig vorüber sind und die Tage länger und wärmer werden, ist es wieder an der Zeit in geselliger Runde das Raquet zu schwingen. Daher findet am Sonntag, den 24. April 2016, Beginn 14:00 Uhr unser schon traditionelles Schleifchenturnier statt. Durch Los werden Mixed-Paarungen (männlich und weiblich) gebildet, die 30 Minuten gegeneinander spielen und die Sieger erhalten ein Schleifchen. Insgesamt sind vier bis fünf Spielrunden (je nach Konditionsstand) geplant. Wer am Schluß die meisten Schleifchen vorweisen kann hat gewonnen bzw. wird Siegerin bzw. Sieger und bekommt einen kleinen Preis zur Belohnung. Die Einladung richtet sich an Spieler/-innen aller Spielstärken, Hobbyspieler und insbesondere an Jugendliche und an Gäste!! Dies macht gerade so ein Turnier reizvoll. Nichtmitglieder, Anfänger, Interressierte Tennisspieler und Gäste sind herzlich willkommen. • eine Veranstaltung Revue passieren lassen • auf eine kommende Veranstaltung aufmerksam machen • einen Hintergrundbericht aus dem Umfeld unserer Pfarreiengemeinschaft besteuern dann können Sie diese Informationen per E-Mail an [email protected] übermitteln. Bitte senden Sie nur Dateien im Wordformat und Bilder als Anhang. Der Redaktionsschluss für den Pfarrbrief ist Mittwoch, der 27. April 2016. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Redaktion das Recht auf Kürzung der Beiträge vorbehält, ein Recht auf Veröffentlichung besteht generell nicht. Auch nach Redaktionsschluss eingesendete Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihren Beitrag! Ihr Sachauschuss Öffentlichkeitsarbeit Adelsdorf mit Weppersdorf - Aisch - Zeckern 27 Für das leibliche Wohl mit Kuchen und Kaffee ist gesorgt. Spenden werden gerne angenommen! 30.04./01.05. Burk 30.04./01.05. Maroldsweisach 05.05. Fürth Bei allen Wanderungen können Sie Startkarten bei Gruppenmeldungen auf WF Röttenbach kaufen. Anmeldung: Eintrag in die Meldeliste im Tennisheim oder per email an: [email protected] Die Vorstandschaft freut sich über eine rege Teilnahme an dieser Veranstaltung. Klaus. Frank, Sportwart/ Manfred Kraft, Schriftwart Tennisclub Röttenbach e.V. 2.) Startkartenverkauf: Startkarten sind bei unseren Wanderwarten Edith Repky, Lindenstraße 6, Röttenbach, Tel. 09195/3596 und Carola Simon, Röttenbach, Am Beerenbrünnlein 10, Tel. 017682445542 erhältlich. gez. Beck 1. Vorsitzender Lauftreff Röttenbach Seniorenbeirat Röttenbach 60plus Jeder Schritt zählt Bewegung ist ein Muss! Körperliche Aktivität sollte täglich auf dem Programm stehen - um unsere Gesundheit zu schützen oder um wieder gesund zu werden. Bewegung ist ein großer Baustein zur Vorsorge oder Behandlung von vielen Krankheiten. An der frischen Luft hält es uns fit, gibt uns Energie und macht gute Laune. Es gibt viele gute Gründe dafür, aber nur einen Haken: man muss es selbst tun. Gerade jetzt fällt es doch besonders leicht - die Natur und die Tierwelt auf unserer schönen Laufstrecke „explodiert“ zu neuer Lebenskraft. Da machen wir doch gerne mit und treffen uns: Wandern Bewegung für mehr Lebensqualität Bewegung hält fit und gesund Treffpunkt jeweils Rathausplatz Dienstag, 19.04.2016 9.00 Uhr schnelles Gehen Mittwoch, 20.04.2016 9.30 Uhr sehr gemütliches Wandern Donnerstag, 21.04.2016 Abfahrt 9.00 Uhr Rathausplatz Busfahrt nach Ochsenfurt mit anschließender Stadtführung. Nach dem Mittagessen ist Zeit zur freien Verfügung. Gegen 15.30 Uhr Rückfahrt. Ihr Seniorenbeirat, Abt. Wandern Montags um 18 Uhr, donnerstags um 8 und 18 Uhr sowie samstags um 8 Uhr. Lauf mit – bleib fit. Informationsangebot im Internet Informationen gibt es unter folgendem Link: www.lauftreff-roettenbach.de. Lauftreff Röttenbach Für den Vorstand Helmut Schmidt/Tel. 09195/3681 Es sind noch Plätze frei, jetzt anmelden: Fahrt zum Musical „Tanz der Vampire“ im Deutschen Theater in München am 19. November 2016 Fahren Sie mit uns nach München ins Musical: WiR erhält ermäßigte Gruppenpreise, Sie können zwischen 2 Preiskategorien wählen. Preise für Erwachsene: PK1 80,90 Euro PK2 72,40 Euro Für Kinder bis 14 Jahren und Schwerbehinderte ab 50 % : PK1 48,00 Euro PK2 43,00 Euro Vortrag am 15. April um 19:00 Uhr im Franziskushaus über das Adivasi Projekt Unsere Adivasi-Produkte schwarzer Tee und Pfeffer kommen aus der Gudalur-Region in den südindischen Nilgiris-Bergen, von Adivasi (Ureinwohner/innen), welche sich im Adivasi-Netzwerk AMS für die Verbesserung ihrer Lebenssituation organisieren. Alle Produkte sind unter sozial und ökologisch verantwortlichen Bedingungen hergestellt. Die Preise sichern den Produzent/innen ein ausreichendes Einkommen und tragen zu einer Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei. Benjamin Knoll war dort und wird am Freitag, dem 15. April um 19:00 Uhr im Franziskushaus über das Projekt berichten. Besuchen Sie uns in unserem neuen Verkaufsladen am Rathausplatz in der Fair Trade Gemeinde Röttenbach. Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr. Für das faire Welt Team Werner Ritz Hinzu kommen pro Person ca. 15,– Euro Buskosten. Die genauen Fahrtkosten können WiR erst nach Anmeldung und der genauen Gruppengröße festsetzen. Da bei geringerer Teilnehmerzahl die Kosten für den Bus zu hoch werden, findet die Fahrt erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen statt. Der Bus fährt um 8:30 Uhr am Rathausplatz in Röttenbach ab, Ankunft in München ca. 11:00 Uhr, anschließend Zeit zur freien Verfügung. Das Musical beginnt um 14:30 Uhr und endet gegen 17:30 Uhr. Anschließend Heimfahrt, Ankunft in Röttenbach ca. 20:30 Uhr. Wanderfreunde Röttenbach Bitte melden Sie sich bis spätestens 10. Mai 2016 mit folgenden Daten verbindlich an: Vor- und Nachname, Straße und Wohnort, Tel.Nr. und Handynummer, E-Mail-Adresse, Anzahl und Kategorie der Karten mit Angabe Erwachsener, Kind bzw. Schwerbehinderter. Mailen Sie uns an [email protected], oder rufen Sie uns an unter Tel. 949051. 1.) Gruppenwanderungen: 16./17.04. Höchstadt 16./17.04. Funkendorf 23./24.04. Stegaurach 30.04./01.05. Görau 28 So erreichen Sie WiR: Besuchen Sie uns persönlich jeden Mittwoch von 15.30 – 17.00 Uhr (außerhalb der Ferien) im Bürgerservicebüro der Gemeinde Röttenbach, Ringstr. 46, rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 949051 oder mailen Sie uns an [email protected] h r e Brigitte Beck, Stefanie Greber, Karin Mulzer und Susanne Neuner Die Versammlung findet am Freitag, den 22. April 2016 um 19.00 Uhr im kath. Pfarrheim statt. Unser Herr Pfarrer Jakob Kurasserry wird auch anwesend sein. Ich möchte alle Wallfahrer, besonders auch unsere Jugendlichen bitten, recht zahlreich zu erscheinen, um Wünsche und Anregungen besprechen zu können. Des weiteren geht es um das baldige Wallfahrtsjubiläum! Die Abrechnung für das Jahr 2015 wird ebenfalls bekanntgegeben! Die Wallfahrtsleitung W. Gumbert Achtung aufgepasst!! Liebe Mitglieder und Freunde des Chores Sing A-Moll. In diesem Frühjahr findet das alljährliche Gruppenkonzert der Sängergruppe Höchstadt in Röttenbach statt. Berichte anderer Stellen und Nachbargemeinden Volkshochschule Sing A-Moll ist dabei mit verschiedenen anderen Chören. Termin: Sonntag, 24.04.2016 Beginn: 17.00 Uhr Auftrittsort: Lohmühlhalle Röttenbach Eintritt: f r e i Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen. Für den Vereinsvorstand ! Büro: Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf Tel. 09195/9432-400, Fax -500, E-Mail [email protected], www.vhs-adelsdorf.de U 187 Angela Schickert Kochen: Bistroküche - Frankreich zum Anbeißen Bitte bringen Sie 2 Geschirrtücher, ein Spültuch, eine Schürze und einen Behälter sowie ein Getränk für sich mit. Lebensmittelkosten ca. 7,00 - 8,00 Euro Mittwoch, 20.04.2016 (1 Treffen) 14,00 € 18:15 - 22:00 Uhr Schulküche H 0.1 in Adelsdorf Claudia Maudanz 1. Vorsitzende www.singamoll.de U 189 Angela Schickert Kochen: Low Carb - kohlenhydratarm genießen Neben Hintergrundinformationen zu Low Carb bekommen Sie in diesem Kurs Tipps und Anregungen für leckere, unkomplizierte und kohlenhydratarme Lieblingsgerichte für jeden Tag. Bitte 2 Geschirrtücher, Spültuch und einen Behälter für evtl. Reste mitbringen) Donnerstag, 28.04.2016 (1 Treffen) 14,00 € 18:15 - 22:00 Uhr Schulküche H 0.1 in Adelsdorf ! Jahreshauptversammlung Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz möchte Sie herzlich einladen zur Jahreshauptversammlung am: 20. April, 20.00 Uhr, in das Restaurant Aischblick, große Bauerngasse 88a in Höchstadt Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Kurzberichte der Ortsgruppen 4. Kassenbericht 5. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstands 6. Diavortrag von Herrn Dr. Krautblatter (Biologe) Thema: „Frühling in Franken“ 7. Ehrungen 8. Wünsche und Anregungen, Sonstiges 9. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen informationsreichen und unterhaltsamen Abend Gez. Helmut König ! U 143 Marion Daum Wirbelsäulengymnastik Bitte zu jeder Stunde feste Hallensportschuhe mit heller Sohle und ein Handtuch mitbringen. Dienstag, 26.04.2016 (10 Treffen) 27,00 € 20:00 - 21:00 Uhr Alte Turnhalle Schule Hemhofen in Hemhofen Bar mherzige Brüder Nächstes BN Treffen am 14. April, 20 Uhr, Gasthaus Delphi in Röttenbach Barmherzige Brüder Gremsdorf bringen Theaterstück auf die Bühne weitere Informationen unter www.hemhofen.de Wallfahrer in Röttenbach Einladung an alle Wallfahr tsteilnehmer nach Gößweinstein Zu unserer diesjährigen Wallfahrtsversammlung laden wir alle Bürger aus Röttenbach, Hemhofen und Umgebung recht herzlich ein. 29 Suche Mietwohnung in Hemhofen/Zeckern Ehepaar, beide unbefristet im öffentlichen Dienst, sucht 3 – 4 Zimmerwohnung mit Terrasse oder Balkon und Kellerabteil, ab 75 m² bis 750 € warm. Tel.: 0177 - 29 89 868 DANKE - Wir waren nicht alleine Niemals geht man so ganz, irgendwas von dir bleibt hier. Es hat seinen Platz immer bei uns. Danke allen, für die tröstenden Worte, die Blumen und die lieben Karten. Es ist für uns ein großer Trost, zu erfahren, dass so viele Verwandte, Freunde, Nachbarn und Bekannte sich in der Trauer mit uns verbunden fühlten und mit uns Abschied nahmen. Walter Seeberger † 17. März 2016 Besonders bedanken möchten wir uns bei Herrn Pfarrer Jacob Kurasserry für den schönen Gottesdienst sowie den Vereinen für die ehrenden Worte und den Trompetern Michl und Emil. Danken möchten wir auch der Gemeinschaftspraxis Sperling, dem Pflegeheim St. Anna und der Caritas für die medizinische und pflegerische Betreuung. Unser ganz besonderer Dank gilt dem Bestattungsinstitut Björn Deppe für die liebevolle Begleitung in der für uns so schweren Zeit. Hemhofen, im April 2016 Hannelore Seeberger mit Kindern Es hat uns tief berührt, wie viele Menschen meinen Mann, lieben Vater und Opa Herrn Konrad Decker nicht nur im Leben, Freundschaft, Anerkennung und Wertschätzung schenkten, sondern ihn auch im Tode ehrten. Danke sagen wir allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten, die ihm die letzte Ehre erwiesen und Worte des Trostes und Zuversicht gesprochen und geschrieben haben. Besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Jacob Kurasserry für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, der Freiwilligen Feuerwehr, der KLB, dem VDK sowie den Schulkameraden. Ein besonderer Dank gilt auch der Firma Paulus für die tröstenden Worte und der Zuneigung sowie der Solistin Sabine Krause. Vielen Dank der Gemeinschaftspraxis Dr. Posfay und Tina Sperling sowie dem Waldkrankenhaus Erlangen. Christine Decker mit Kindern Röttenbach, im April 2016 Ihr Immobilienbüro für Hemhofen Wir suchen dringend für vorgemerkte Interessenten - Wohnungen - Häuser - Grundstücke in Hemhofen und Umgebung zu mieten und zu kaufen. Nutzen Sie 33 Jahre Erfahrung und Fachkenntnisse von DORA GÖTZ IMMO und Stefan Götz Immobilien-Fachwirt Tel. 09195/7979, www.goetz-immo.de Rechtsschutzversicherung Alles für Ihr gutes Recht 2. Wolfenäcker-Flohmarkt in Hemhofen! 17 Stationen öffnen am Sonntag, den 24. April 2016, ab 11 Uhr ihre Flohmarkt-Garagen und -Plätze. Diese finden Sie An der Fehdenwiese 11, 13; Zugemachtes Feld 5, 9; Am Wäldla 6; Wolfenäckerstr. 1, 8, 41, 43, 45, 49; Wolfengärten 2; Gartenweg 4a, 4c, 11b sowie Am Schwegelweiher 4i und 16. Bitte nutzen Sie den Parkplatz bei Edeka Rauer und folgen Sie unserem Rundweg! Ihr gutes Recht ist häufig in Gefahr. Denn selbst wenn Sie im Recht sind, müssen Sie oft genug mit einem guten Anwalt dafür kämpfen. Unser Rechtsschutz deckt Kosten bis zu 1 Million Euro ab. Aber die HUK-COBURG wird nicht erst vor Gericht für Sie aktiv. Wir helfen vorher. Ein Anruf, und Sie wissen, was Sie tun können. Wir beraten Sie gerne! Vertrauensmann Georg Oder Tel. 09195 4080 [email protected] Drosselstr. 13 91334 Hemhofen Termin nach Vereinbarung „Vertrauen“ Neuer Leiter in unserer Filiale Hemhofen Bernd Hübschmann (2.v.l.) ist neuer Leiter unserer Filiale Hemhofen. Er löst den bisherigen Geschäftsstellenleiter Michael Götz ab, der nun die Geschäftsstelle in Höchstadt führen wird. Auch mit dem personellen Wechsel bleibt die bewährte Entscheidungskompetenz vor Ort. „Die persönliche Nähe zu unseren Mitgliedern und Kunden aufrechtzuerhalten und ihr Vertrauen zu bewahren, hat für unsere VR-Bank oberste Priorität“, betont Marktbereichsleiter Bernd Froese. Geschäftsstellenleiter Bernd Hübschmann und sein Team freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen! Nutzen Sie die genossenschaftliche Beratung, damit Ihr finanzieller Lebensplan gelingt. v.l. Bernd Froese, Bernd Hübschmann, Kerstin Baader, Elena Haberkamm, Maritta Schockel vr-bank-ehh.de
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