Gemeindeblatt vom 15. April 2016

www.hemhofen.de
Amtliches
Bekanntmachungsorgan
der Gemeinde Hemhofen
Gemeindeblatt Hemhofen
Herausgeber: Gemeinde Hemhofen • Verantwortlich für den Inhalt, mit Ausnahme des Anzeigenteils:
Bürgermeister L. Nagel• Erscheinungsweise: wöchentlich
E-Mail: [email protected] • Homepage: www.hemhofen.de
47. Jahrgang
Verantwortlich für Anzeigenteil und Druck:
Druck- und Verlagshaus Dennhardt, Höchstadt, Schwarzenbacher Ring 5
Tel. 0 91 93 / 82 55, Fax 0 91 93/ 31 03 • www.dennhardt.net
Hemhofen, Freitag, 15. April 2016
Nummer 15
Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist Montag, der 18.04.2016, 10.00 Uhr Erscheinungstag: Freitag, 22.04.2016
Notrufnummern
Telefonseelsorge
112 (vorwahl- und kostenfrei)
!
Wann
Notfälle
Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222
rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich, anonym.
Feuerwehr
Rettungsdienst / Notarzt
Wer
Es meldet sich:
„Leitstelle Nürnberg”
!
Wann
110 (vorwahl- und kostenfrei)
Wer
Es meldet sich: „Einsatzzentrale der Polizei
Mittelfranken in Nürnberg”
Ich möchte helfen
Polizei
Auf unserer Homepage www.hemhofen.de gibt es eine Rubrik die
lautet Meldungen an die Gemeindeverwaltung
„Ich möchte helfen“.
Gemeindliche Feuerwehren
Wann
!
Zeitunkritische Anfrage an die zuständige
Freiwillige Feuerwehr
Nicht ständig erreichbar
Wer
09195 / !
92 24 94
FF Hemhofen / Gerätehaus
Wer
92 84 202
FF Hemhofen / Kommandanten
Wer
20 90
FF Zeckern / Gerätehaus
Wer
Dort kann man folgende Meldungen machen:
Meldung defekter Straßenlampen
Meldung von Straßenschäden
Meldung „Hier sieht es nicht so schön aus“
Zahnärztlicher Notfalldienst
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am Samstag und
Sonntag den 16.04. - 17.04.2016
99 44 25
Dr. Peter Krauß
91054 Erlangen, Schloßplatz 7
FF Zeckern / Kommandant Richter
Dr. Christian Luft
91315 Höchstadt a.d. Aisch, Hauptstraße 28
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
!
!
Tel. 09131/22961
Tel. 09193/4141
Homepage www.notdienst-zahn.de
Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen
Bereiche im Internet nachgelesen werden.
116 117 (vorwahl- und kostenfrei)
01805 / 19 12 12
(kostenpflichtig, 0,12 E/Min. - Dt. Telekom)
Wann
Wer
Vertretung des Hausarztes
Zahnärztlicher Notfalldienst
Außerhalb der Sprechzeiten
Sonn- und Feiertage
Landkreis Forchheim
Es meldet sich: „KVB Einsatzzentrale
Den Zahnärztlichen Notdienst versieht am Samstag und Sonntag
den 16.04. und 17.04.2016
Guttempler
Dr. Stefan Meissner
91301 Forchheim, Schönbornstr. 12-14
Die Gesprächsgruppe trifft sich jeden Montag von 19.00 bis
20.00 Uhr in der Begegnungsstätte St. Hildegund, SteinwegStr. 1, 91315 Höchstadt, 2. Eingang Rückgebäude. Interessiert? Weitere Informationen unter Tel. 09195/8899737 o.
09193/8699.
Tel. 09191/975910
Homepage www.notdienst-zahn.de
Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für alle mittelfränkischen
Bereiche im Internet nachgelesen werden.
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Info der Gemeinde – immer aktuell
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Dienstag, den 05.04.2016 gegen 15.30 Uhr war für etwa 1 Stunde die komplette Stromversorgung
in unserem Gemeindegebiet unterbrochen.
Grund hierfür war eine Beschädigung des Zuführungserdkabels bei Bauarbeiten in Poppendorf. Betroffen
von diesem Stromausfall war auch die Gemeinde Heroldsbach mit dem Ortsteilen Oesdorf und
Poppendorf.
Ihr
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
3
Papiercontainer 1,1 cbm
Freitag, 15.04.2016
Dienstag, 17.05.2016
Apothekennotdienst
für Hemhofen, Röttenbach, Adelsdorf, Heroldsbach, Hausen,
Baiersdorf, Möhrendorf und Effeltrich.
Freitag bis Sonntag, 15.04 – 17.04.2016
Marien-Apotheke
91325 Adelsdorf, Bahnhofstraße 18
Tel. 09195/7244
Montag, 18.04.2016
St. Georg-Apotheke
91090 Effeltrich, Hauptstraße 19
Tel. 09133/4048
Dienstag, 19.04.2016
Apotheke im Pilatus-Campus
91353 Hausen, Forchheimer Straße 38
Grundreinigung der Straßen
Mittwoch, den 27.04. – 29.04.2016
Mittwoch den 11.05. – 13.05.2016
Montag den 06.06. – 08.06.2016
Problemabfall
Montag, den 06.06.2016, Bauhof Zeckern, 15.00 Uhr bis 16.00
Uhr
Mittwoch, den 28.09.2016, Schule Hemhofen, 15.00 Uhr bis 16.00
Uhr
Gartenabfall
Donnerstag, den 14.04.2016
Bahnhofsplatz 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag, den 22.04.2016
Festplatz 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, den 23.04.2016
Festplatz 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag, den 19.05.2016
Bahnhofsplatz 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, den 21.05.2016
Festplatz 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Tel. 0800/9792520
Mittwoch, 20.04.2016
Liebig-Apotheke
91353 Hausen, Heroldsbacher Straße 52
Tel. 09191/32879
Donnerstag, 21.04.2016
Birken-Apotheke
91096 Möhrendorf, Kleinseebacher Straße 12 Tel. 09131/41844
Nicht abgeholte Tonnen, bitte bei der Firma Hofmann unter
Tel.: 09131/796170 reklamieren.
Problemabfälle können auch an den Wertstoffhöfen Eckental,
Herzogenaurach, Medbach und Erlangen kostenlos abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Annahmezeiten für
Problemabfall (siehe Informationsbroschüre).
Bereitschaftsdienste
Stromversorgung
April 2016
Wir gratulieren
Firma evu Vorrath UG. & Co. KG
Raiffeisenstraße 2, 91336 Heroldsbach Tel.: 0171/8211097
Kläranlage Zeckern
In Notfällen zu erreichen unter Tel. 09195/8771
(Anrufumleitung)
Es werden Daten zu Altersjubiläen ab dem 75. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. zu jedem folgenden Geburtstag veröffentlicht,
sofern kein Widerspruch vorliegt.
Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach
In Notfällen zu erreichen unter Tel. 09195/2340
(Anrufumleitung)
Daten zu Ehejubiläen ab dem 50. und jedem folgenden
Ehejubiläum werden ebenfalls veröffentlicht sofern kein
Widerspruch vorliegt.
Wir gratulieren am 15.04.2016 Herrn und Frau Theresia und Peter
Ort zur Goldenen Hochzeit.
Abfallkalender
Wir gratulieren am 18.04.2016 Herrn Kurt Kösling zum 80.
Geburtstag.
Abfuhrtermine
April - Mai
Des kost nix - des konnst hobn
Restmüll/Biotonne
Donnerstag, 21.04.2016
Freitag, 06.05.2016
Freitag, 20.05.2016
Geht es Ihnen auch so!
Oft hebt man Dinge auf, die nicht mehr benötigt werden, die aber
zu schade sind zum Wegwerfen.
Vielleicht kann diese Gegenstände jemand anderes brauchen.
Wenn Sie etwas abzugeben haben, können sie dafür diese
kostenlose Rubrik nutzen
Papiertonne/gelber Sack
Freitag, 15.04.2016
Dienstag, 17.05.2016
Restmüllcontainer 1,1 cbm
Mittwoch, 20.04.2016
Mittwoch, 04.05.2016
Donnerstag, 19.05.2016
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4
schaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts
handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen.
(2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen
Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte,
Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher
und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte.
Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.
Mitteilungen der Gemeinde
Satzung der zur Änderung der
Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung (VESEWS) der Gemeinde Hemhofen
§3
Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende
Bedeutung:
01. Abwasser
ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen
oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte
Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten
Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich
Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht
zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere
das häusliche Abwasser.
02. Kanäle
sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B.
Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.
03. Schmutzwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von
Schmutzwasser.
04. Mischwasserkanäle
sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und
Schmutzwasser bestimmt.
05. Regenwasserkanäle
dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von
Niederschlagswasser.
06. Sammelkläranlage
ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten
Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.
07. Grundstücksanschlüsse
sind
– bei Freispiegelkanälen:
die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden,
endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze
privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.
– bei Druckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.
– bei Unterdruckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts.
08. Grundstücksentwässerungsanlagen
sind
– bei Freispiegelkanälen:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung
des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche
Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines
Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS
kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke
zum öffentlichen Straßengrund.
Gemäß Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) wird die
Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen vom
15.04.2013 wie folgt geändert
Art. I
In § 1 Abs. 1 wird Ziff. 1.6 des Maßnahmenbeschriebs wie folgt geändert:
1.6 Kanalsanierung Einzugsbereich Kläranlage 1.240.000 €
Röttenbach lt. Zustandsbewertung Ing.Büro Miller
vom 09.04.2013 und überarbeiteten Sanierungskonzept
• Inline-Sanierung Schadensklasse 0 und 1 (2.472 m
Kanäle, 18 Hausanschlüsse) ca. 360.000 €
• Kanalauswechslung Weiherstraße (63 m mit Aufdimensionierung von DN 300 auf DN 800, 83 m
Aufdimensionierung von DN 400 auf DN 800, 157
m Aufdimensionierung von DN 600 auf DN 800,
41 m Aufdimensionierung von DN 600 auf DN
1000, 6 m Aufdimensionierung von DN 300 auf
DN 400 und 93 m Auswechslung in gleicher
Dimension DN 300) ca. 880.000 €
Art. II
Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Hemhofen, 08.04.2016
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Satzung für die öffentliche
Entwässerungseinrichtung der
Gemeinde Hemhofen
(Entwässerungssatzung – EWS –)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs.2 und 3
der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des
Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde
Hemhofen folgende Satzung:
§1
Öffentliche Einrichtung
(1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur
Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung).
(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die
Gemeinde.
(3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen
Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse.
§2
Grundstücksbegriff, Verpflichtete
(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirt-
5
– bei Druckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung
des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts.
– bei Unterdruckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung
des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
09. Kontrollschacht
ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der
Anlage dient.
10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung)
ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.
11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung)
ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit.
12. Messschacht
ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses
oder die Entnahme von Abwasserproben.
13. Abwasserbehandlungsanlage
ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des
Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu
beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur
Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor)Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers.
14. Fachlich geeigneter Unternehmer
ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere
– die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde
der verantwortlichen technischen Leitung,
– die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen
nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an
Grundstücksentwässerungsanlagen,
– die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte,
– die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen
und Vorschriften,
– eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen
und Dokumentation).
Einleitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen
Gründen erforderlich ist.
§5
Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute
Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen
(Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der
Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.
(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch
unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.
(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen,
bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.
(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der
Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge
haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des
Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss
nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der
von ihr gesetzten Frist herzustellen.
(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles
Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und
alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der
Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.
§6
Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang
(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird
auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder
die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist.
Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich
bei der Gemeinde einzureichen.
(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und
Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§7
Sondervereinbarungen
(1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur
Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch
Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend.
Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes
bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.
§4
Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein
Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe
der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der
Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass
neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden.
Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde.
(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,
1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne
weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem
es anfällt oder
2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen
des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist.
(4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der
Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.
(5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht,
soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von
Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde
kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die
§8
Grundstücksanschluss
(1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt,
verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt
und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen,
dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz
oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält
sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12
gelten entsprechend.
(2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der
Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen
Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
(3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die
Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen
ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau
von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen
und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von
6
Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden
Abwassers erforderlich sind.
§9
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer
Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das
Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet,
aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten.
(2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben,
zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen
oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus
der Stand der Technik maßgeblich.
(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein
Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass
anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu
erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung
gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der
Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden
kann.
(4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die
Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und den
Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des
Kanalsystems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.
(6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran
dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung
verlangen.
§ 10
Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder
geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter
Fertigung einzureichen:
a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab
1:1000,
b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der
Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die
Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind,
c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf
Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und
Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen,
Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste
Grundwasseroberfläche zu ersehen sind,
d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das
in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht,
zugeführt wird, ferner Angaben über
– Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem
Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,
– Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der
Erzeugnisse,
– die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,
– Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,
– die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des
Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss)
und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.
Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde
kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
(2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist
das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und
gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als
erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten nach
Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage
nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde dem
Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die
Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine
Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die
Zustimmung unberührt.
(4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Gemeinde
Ausnahmen zulassen.
§ 11
Herstellung und Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn
des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher
schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort
begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der
Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte,
Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit
durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die
Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs.
2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung
der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der
Gemeinde freizulegen.
(4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat
der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach
Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der
Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen.
Die Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die
Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb
eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich
nach Prüfung durch die Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem
Fall setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe
der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für
die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten
entsprechend.
7
§ 14
Einleiten in die Kanäle
(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in
Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden.
In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden.
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden
darf, bestimmt die Gemeinde.
(5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die
Gemeinde befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden
oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der
Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung
und Ausführung der Anlage.
(6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten
Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße
Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien
für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem
Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4.
§ 15
Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen
(1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet
oder eingebracht werden, die
– die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren
Gesundheit beeinträchtigen,
– die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen
Grundstücke gefährden oder beschädigen,
– den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen,
– die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des
Klärschlamms erschweren oder verhindern oder
– sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die
Gewässer, auswirken.
(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für
01. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl,
02. infektiöse Stoffe, Medikamente,
03. radioaktive Stoffe,
04. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des
Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel,
05. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen,
Gase oder Dämpfe verbreiten können,
06. Grund- und Quellwasser,
07. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche,
Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe,
Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige
Stoffe, die erhärten,
08. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle,
Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft,
Blut aus Schlächtereien, Molke,
09. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus
Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet
gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme,
10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer
Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer
krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle,
Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische
Aromaten, Phenole.
Ausgenommen sind
– unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art
und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;
– Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung
die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3
oder 4 zugelassen hat;
– Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des
Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen.
11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben,
– von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung
in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen
nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird,
– das wärmer als +35 C ist,
– das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,
– das aufschwimmende Öle und Fette enthält,
– das als Kühlwasser benutzt worden ist.
12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten BrennwertHeizkesseln,
§ 12
Überwachung
(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden
Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab
Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten
Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch
diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten
bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln
ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Bestätigung
eine Nachprüfung durchzuführen. Die Gemeinde kann verlangen,
dass die Bestätigungen über die Mängelfreiheit und über die
Nachprüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden.
(2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen.
(3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an
den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen.
(4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in
seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der
Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Gemeinde den
Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung
eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde
vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen
Eigen- oder Selbstüberwachung der Gemeinde vorgelegt werden.
(5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die
Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen,
Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst
unterhält. Die Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom
Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen
Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter,
Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der
Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer
zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit
durch, beginnt die Frist nach Abs.1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung
durch die Gemeinde neu zu laufen.
(6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den
Benutzer des Grundstücks.
§ 13
Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem
Grundstück
Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung
dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige
Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu
setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung
entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8
13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW.
(3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter
Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen
oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt.
(4) Über Abs. 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art
und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen
abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals,
der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb
der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Gemeinde erteilten
wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist.
(5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3
und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die
Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder
Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb
der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide
ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die
zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen
Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
(6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs.
1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch
die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren
oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert
wird. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschreibung mit
Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen.
(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten
Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten BrennwertHeizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW in die
Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat
zu neutralisieren und der Gemeinde über die Funktionsfähigkeit
der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines
Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen.
(8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem
Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1
durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten.
(9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Gemeinde sofort anzuzeigen.
§ 16
Abscheider
Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle
oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser
über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute
Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider
sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Gemeinde
kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle,
Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das
Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen.
§ 17
Untersuchung des Abwassers
(1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten
oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Gemeinde auf
Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält,
die unter das Verbot des § 5 fallen.
(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der
Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation
eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde
vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der
Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt
und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die
Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten
Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die
Messergebnisse vorgelegt werden.
§ 18
Haftung
(1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden,
die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der
Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen
werden.
(2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung
der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer
Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen
bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die
ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.
(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für
Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der
Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom
Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern,
zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen
ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 19
Grundstücksbenutzung
(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen
von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser
über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit
diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich
sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind,
die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem
angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück
genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen
Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die
Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke
den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.
(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang
der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen.
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen
verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen,
soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des
Grundstücks dient.
(4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und
Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung
für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen
bestimmt sind.
§ 20
Betretungsrecht
(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks
haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen
und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit
Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und
Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert
Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der
Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher ver-
9
Art. I
ständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und
Überwachungsrechte bleiben unberührt.
§ 1 erhält folgende Fassung:
Das Schulgeld beträgt pro Schuljahr
a) Musikzwerge und Musikalische
Früherziehung
(Gruppen mit maximal 8 Kindern)
b) Musikalische Grundausbildung und
Orff-Spielkreis
(Musikalische Grundausbildung mit
maximal 7 Kindern)
c) Bläserklasse
d) Instrumental- und Gesangsunterricht
Gruppenunterricht mit 4 Schülern
Gruppenunterricht mit 3 Schülern
Gruppenunterricht mit 2 Schülern
(30 Minuten)
Gruppenunterricht mit 2 Schülern
(45 Minuten)
Einzelunterricht (30 Minuten)
Einzelunterricht (45 Minuten)
e) Ensembles, Chor, Orchester
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit
Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich
1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und
Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten
oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder
Vorlagepflichten verletzt,
2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde
mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt,
3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige
Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12
Abs. 1 Satz 2 vorlegt,
4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen
Bestätigung oder vor Prüfung durch die Gemeinde die
Leitungen verdeckt oder einer Untersagung der Gemeinde
nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt,
5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen
lässt,
6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder
sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder
einbringt,
7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser
Satzung beauftragten Personen der Gemeinde nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt.
(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.
208,-- €
292,-- €
236,-- €
404,-- €
352,-- €
496,-- €
316,-- €
392,-- €
468,-- €
592,-- €
360,-- €
508,-- €
540,-- € 764,-- €
696,-- € 972,-- €
1.036,-- € 1.448,-- €
116,-- € 160,-- €
* Tarif A gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hemhofen
oder Röttenbach haben, und zwar
a) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
b) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einem
anerkannten Ausbildungsverhältnis befinden.
* Tarif B gilt für alle anderen Personen.
Art. II
Diese Satzung tritt zum 01.09.2016 in Kraft.
Hemhofen, 08.04.2016
§ 22
Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
(1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.
(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen
Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die
Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und
Vollstreckungsgesetzes.
§ 23
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.11.2008 i.d.F. der
Änderungssatzungen vom 08.10.2010, 11.03.2011 und 06.03.2015
außer Kraft.
Hemhofen, 08.04.2016
Tarif A * Tarif B *
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen in der Kindertagesstätte
„Hand in Hand“ (Kindertagesstättensatzung)
Gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO)
wird die Satzung für die Kindertageseinrichtungen in der
Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (Kindertagesstättensatzung) der
Gemeinde Hemhofen vom 15.05.2007 i.d.F. der Änderungssatzung
vom 28.05.2014 wie folgt geändert:
Art. I
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Die Satzung wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 3:
Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung
zur Benutzungssatzung
der Musikschule Hemhofen
Satz 2 entfällt ersatzlos.
2. § 5 :
Absatz 5 entfällt ersatzlos.
3. § 6 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
Gemäß Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird
die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule
Hemhofen vom 01.09.2009 i.d.F. der Änderungssatzung vom
16.07.2015 wie folgt geändert
„(3) Für die letzten drei Monate des Benutzungsjahres ist eine
Kündigung nicht zulässig. Ausnahmen gelten im Fall des
Wegzugs aus dem Gemeindegebiet.“
10
Satzung zur Änderung
der Satzung
der Gemeinde Hemhofen über
eine Veränderungssperre für den
Bereich des Bebauungsplanes
„Hauptstraße-Nord“
4. § 9 Abs. 2 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„b) die Kinderkrippe drei Wochen innerhalb der für Schulen gesetzlich festgesetzten Sommerferien“
Art. II
Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft.
Hemhofen, 08.04.2016
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Gemäß der Vorschriften
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Hemhofen
a) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11.06.2013
b) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11.06.2013
c) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007, zuletzt geändert durch § 1
Gesetz vom 08.04.2013
d) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.07.2012
e) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutz-gesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009, geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 6.12.2011
f) des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der
Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches
Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 23.02.2011
und aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
(BauGB)
Gemäß Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird
die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen vom
15.05.2007 i.d.F. der Änderungssatzung vom 16.07.2015 wie folgt
geändert
Art. I
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Für jeden angefangenen Monat des Betreuungsjahres vom
01. September bis zum 31. August werden folgende Gebühren erhoben:
a) für Kinder in der Kinderkrippe
- für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich
vier Std.
151,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich
fünf Std.
195,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich
sechs Std.
231,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich
sieben Std.
266,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich
acht Std..
303,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich
neun Std
.
339,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich
zehn Std.
375,00 €
wird die Satzung der Gemeinde Hemhofen über eine
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes
„Hauptstraße-Nord“ in der Fassung vom 23.04.2015 wie folgt geändert:
Art. I
§ 2 erhält folgende Fassung:
„Die Veränderungssperre erfasst folgende Grundstücke der
Gemarkung Hemhofen:
b) für Kinder im Kindergarten
- für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich
vier Std.
119,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich
fünf Std.
132,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich
sechs Std.
143,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich
sieben Std.
155,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich
acht Std.
166,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich
neun Std
.
178,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich
zehn Std.
189,00 €“
Flurnummern ganz: 3/1, 3/2, 117, 117/1, 117/3, 117/8, 129/10,
185/38, 185/39, 185/97, 188/1, 188/3, 188/54, 188/84, 254, 254/3,
254/12, 256, 256/9, 256/10, 256/13, 256/14, 256/15, 257, 257/1,
258, 258/4, 258/7, 258/9, 259/55, 259/63, 260/2, 372/17
Flurnummern teilweise: 2/1, 185/3, 259/2, 259/9, 259/62, 372
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil
dieser Satzung ist, dargestellt.“
Art. II
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Art. II
Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft.
Hemhofen, 08.04.2016
Hemhofen, 08.04.2016
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
11
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
12
Bitte nutzen Sie dieses Angebot beim „Gassigehen“.
Standesamt geschlossen
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Standesamt ist wegen einer im Standesamt vorgeschriebenen Dienstbesprechung des Landkreises ErlangenHöchstadt
Ihre Gemeindeverwaltung
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
am Mittwoch, 20.04.2016
Bekanntgabe der Beschlussergebnisse aus dem öffentlichen
Teil der Sitzung des Gemeinderates vom 05.04.2016 gemäß § 34
Abs. 5 GeschO.
nicht besetzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verkaufsoffener Sonntag
aus Anlass der Kirchweih
in Hemhofen
SITZUNG DES GEMEINDERATES05.04.2016
Beginn: 19:00 Uhr
Ende
21:00 Uhr
Ort:
Sitzungssaal Rathaus Hemhofen
Aus Anlass der Kirchweih in Hemhofen dürfen Verkaufsstellen am
Kirchweihsonntag, (8. Mai) in der Zeit von 13.00 bis 18.00.00 Uhr
geöffnet sein.
Anwesend:
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen dagegen stellen
eine Ordnungs-widrigkeit im Sinne des § 24 Ladenschlussgesetz
dar.
Ihre Gemeindeverwaltung
Baustellen-Sonderfahrplan
ab 04.04.2016
es liegen ab sofort wieder neue Fahrplanheftchen zur
Abholung im Einwohnermeldeamt bereit.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hundekotaufstellungsplätze
Liebe Hundebesitzer,
insbesondere Kinder und Senioren fühlen sich unsicher und sind
verängstigt, wenn Ihnen ein „herrenloses“ Tier entgegen kommt.
Wir appellieren daher an Sie, Ihre Hunde anzuleinen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Verschmutzung mit Hundekot. Wir
bitten daher alle Hundebesitzer nachdrücklich darauf zu achten,
dass derartige Verschmutzungen nicht mehr vorkommen.
Die Gemeindeverwaltung hat Tütenspender für die Aufnahme von
Hundekot aufgestellt, die Standort sind:
01. östlich der Dr.-Georg-Dassler-Str.
02. Sterhof gegenüber Schafscheune
03. Am Zweckerweiher
04. Am Ascher Berg vor Hochbehälter
05. östlich vom Reihendorfer Weg
06. östlich der Jahnstr.
07. nördlich der Andreas-Sapper-Str.
08. Am Zobelstein
09. Zeckerner Hauptstr. westlich vom Bahnhof
10. Bergstr. bei Gärtnerei Großkopf
11. Ende Kellerstraße
12. Kläranlage
13. Flurbereinigungsweg Richtung Poppendorf ca. 500 m nach
Baugebiet Zobelstein
14. Flurbereinigungsweg ca. 200 m Richtung Hochbehälter nach
Ortsausgang Richtung Heppstädt
15. Feldstraße an der Trafostation
Es fehlen:
Vorsitz
Nagel, Ludwig, 1. Bgm.
Mitglieder des Gemeinderates
Batz, Manfred,
Bauerreis, Fred,
Bögelein, Georg,
Bräutigam, Lutz Dr.,
Dubois, Ulrike,
Emrich, Jutta,
Großkopf, Konrad,
Großkopf, Matthias,
Haag, Horst,
Hamm, Reimer, 3. Bgm.
Heilmann, Alexander,
Kerschbaum, Gerhard,
Koch, Kurt,
Koch, Thomas,
Marr, Herbert,
Müller, Hansjürgen, 2. Bgm.
Rosiwal-Meißner, Monika,
Verstynen, Peter,
Wagner, Gerhard,
Wölfel, Marcus,
Schriftführer/in
Mosch, Karin,
von der Verwaltung
Krauß, Tanja,
Lindner, Horst,
Eröffnung der Sitzung:
Vor Eintritt in die Sitzung hält der Vorsitzende 1. Bgm. Nagel eine
Gedenkminute für den am 23.03.2016 tödlich verunglückten
Mitarbeiter Karlheinz Schneider ab.
Der Vorsitzende 1. Bgm. Nagel begrüßt die Ratsmitglieder, die
Zuhörerschaft, die Vertreter der Presse sowie die der Verwaltung
und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen wurden und dass Zeit, Ort und
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 der
Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht
worden sind. Gegen die vorliegende Tagesordnung wurden keine
Einwendungen erhoben.
Der Vorsitzende stellt fest, dass somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO
der Gemeinderat beschlussfähig ist.
13
c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen
Im Anschluss daran gab der Vorsitzende im Rahmen der
„Bürgerfragestunde“ anwesenden Bürgern die Gelegenheit, sich
zu allgemein interessierenden Themen zu äußern bzw. Fragen zu
stellen.
Sachverhalt:
Der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst hat mit
Wirksamkeit zum 01.07.2015 zu einer deutlichen Erhöhung der
Personalkosten in der Kindertagesstätte der Gemeinde Hemhofen
geführt. Der Finanzausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am
16.02.2016 mit einer Gebührenerhöhung für die Kindertagesstätte
befasst und eine teilweise Umlage der gestiegenen Personalkosten
auf die Gebühren beschlossen. Dabei wurde im Bereich der
Kinderkrippe eine Gebührenerhöhung von 8,62 % und im Bereich
des Kindergartens eine Gebührenerhöhung von 9,61 % beschlossen.
Die Vorsitzende des Elternbeirats Frau xxxx trug im Rahmen der
Bürgerfragestunde die Stel-lungnahme des Elternbeirats zur geplanten Gebührenerhöhung für die Kindertagesstätte „Hand in
Hand“ vor. Sie führte aus, dass seitens des Elternbeirats grundsätzlich Verständnis für die Notwendigkeit einer angemessenen
Gebührenerhöhung besteht. Aufgrund der stetig steigenden
Personalkosten besteht seitens des Elternbeirats jedoch die
Befürchtung, dass weiterhin jährlich erhebliche Gebührenerhöhungen vorgenommen werden müssen. Sie bat um Erstellung
eines Konzepts zur Kostenoptimierung im Kindergarten um künftige
Gebüh-renerhöhungen zu vermeiden oder zu minimieren. 1. Bgm.
Nagel sagte diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit dem
Thema durch die Verwaltung zu. Mit der Leitung der Kinderta-gesstätte wurde in diesem Sinne ebenfalls bereits gesprochen.
Aufgrund einer Anregung des Finanzausschusses wurde auch die
Berechnung der Gebühren für die Kindertagesstätte über einen
Zeitraum von zwölf Monaten, d.h. für die Zeit vom 01. September
bis zum 31.08., überprüft. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit
dem Elternbeirat der Kindertagesstätte stattgefunden. Auch seitens
des Elternbeirats wurde die Berechnung der Gebühren für einen
Zeitraum von zwölf Monaten begrüßt.
Der Vorsitzende des Geflügelzuchtvereins Herr xxxx teilte mit, dass
seitens der Vereinsmit-glieder große Bedenken bestehen, dass
es bei Ausweisung eines Gewerbegebiets im Flä-chennutzungsplan
angrenzend an das Vereinsgelände zu Einschränkungen und
Nutzungs-konflikten kommen könnte. 1. Bgm. Nagel sagte zu,
dass diese Bedenken im Rahmen der laufenden und anstehenden
Bauleitplanverfahren umfassend gewürdigt werden und Berücksichtigung finden.
TAGESORDNUNG:
Für diesen Fall muss allerdings durch eine Änderung der Kindertagesstättensatzung zum 01.09.2016 sichergestellt werden, dass
eine Kündigung für die beiden letzten Monate des Kindergartenjahres nicht zulässig ist. Dies ist in vergleichbaren Kindertagesstättensatzungen üblich und soll eine Verteilungsungerechtigkeit
der anfallenden Gebühren verhindern.
Im Rahmen der Änderung der Kindertagesstättensatzung werden
auch redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die geltende
Rechts- und Sachlage vorgenommen. In § 5 Abs. 3 wird Satz 2
wegen Entfall der Rechtsgrundlage ersatzlos gestrichen. In § 8
wird Absatz 5 mangels Rechtsgrundlage und damit fehlender
Eingriffsbefugnis ersatzlos gestrichen. In § 9 Abs. 2 Buchstabe b
wird die Schließzeit der Kinderkrippe auf drei Wochen festgesetzt.
Öffentliche Sitzung
zu 1
Verabschiedung des ausscheidenden Gemeinderatsmitglieds Adam Hasenberger
Der 1. Bgm. Nagel bedankt sich bei dem ehemaligen Gemeinderat
Adam Hasenberger für seine jahrelange engagierte und kompetente Tätigkeit im Gemeinderat von Hemhofen. Er dankt ihm weiter
für sein stets sachliches und zielführendes Engagement für die
Gemeinde Hemhofen und wünscht ihm für seinen weiteren
Lebensweg alles Gute. 1. Bgm. Nagel überreicht Herrn Adam
Hasenberger ein Präsent der Gemeinde Hemhofen.
In der Kindertagesstättengebührensatzung wird neben der
Änderung der Gebührensätze auch eine redaktionelle Anpassung
in § 3 Abs. 2 Satz 1 vorgenommen. Da die Kindertagesstätte eine
öffentliche Einrichtung ist, wird statt „Betreuungsvertrag“ ausschließlich die Bezeichnung „Betreuungsvereinbarung“ verwendet. Dies
ist in der bisherigen Fassung nicht durchgängig erfolgt.
GR Dubois bedankt sich im Namen der CSU-Fraktion Hemhofen
ebenfalls für Herrn Hasenbergers Engagement und wünscht ihm
ebenfalls alles Gute.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom
16.02.2016 wird insoweit gefolgt, als eine Gebührenerhöhung
von 8,62 % im Bereich der Kinderkrippe und von 9,61 % im
Bereich des Kindergartens beschlossen wurde. Dabei werden
die Beiträge auf einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
3. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die Kindertageseinrichtungen wird in der dieser Niederschrift
als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
4. Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wird in der dieser
Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
5. Die Anlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
zur Kenntnis genommen
zu 2
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am
15.03.2016 wurde ohne Einwände genehmigt.
Beschluss:
zu 3
Ja 21 Nein 0
Informationen
Der 1. Bgm. teilte mit, dass den Gemeinderäten Fred Bauerreis,
Dr. Lutz Bräutigam und Thomas Koch zu deren Geburtstagen
Glückwünsche übermittelt wurden.
Der 1. Bgm. Nagel teilte nochmals mit, dass am 19.04.2016 eine
außerordentliche Gemeinderatssitzung stattfindet, in der es vordringlich um die laufenden Planungen zur Neuordnung und
Sanierung der Schule gehen soll.
Beschluss:
Ja 20 Nein 1
zur Kenntnis genommen
zu 5
zu 4
Sachverhalt:
Aufgrund der Personalkostenerhöhung durch die Änderung des
Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst hat der
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2016 dem
Gemeinderat eine Gebührenerhöhung für die Mittagsbetreuung
zum 01.09.2016 um 6,54 % empfohlen. Die Gebühren sollen dabei
Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte
„Hand in Hand“
a) Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung
b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen
14
Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 07.04.2015 hat der Gemeinderat die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ beschlossen. In der
darauf folgenden Sitzung des Gemeinderats am 21.04.2015 wurde
die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes beschlossen, um die Planung der Gemeinde
für den Planbereich zu sichern. Die entsprechende Satzung der
Gemeinde Hemhofen über eine Veränderungssperre für den
Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ trat mit Wirkung
zum 23.04.2015 in Kraft.
für Betreuungszeit von 11 bis 14 Uhr auf 56,-- Euro und für die
Betreuungszeit von 11 bis 16 Uhr auf 91,-- Euro festgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass während der gesamten
Schulferien keine Mittagsbetreuung stattfindet, ist hier die
Beibehaltung des elfmonatigen Kalkulationszeitraums sachgerecht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird gebilligt.
3. Die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden ab 01.09.2016
auf 56,-- Euro für die Betreuung bis 14 Uhr und auf 91,-- Euro
für die Betreuung bis 16 Uhr festgelegt.
Beschluss:
zu 6
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.02.2016 wurde der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 07.04.2015 dahingehend geändert,
dass die Grundstücke westlich der Hauptstraße und südlich des
Heppstädter Weges aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestrichen werden. Für den Bereich besteht derzeit keine
städtebauliche Notwendigkeit für die Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens.
Ja 21 Nein 0
Anpassung der Gebühren für die Musikschule
a) Beschlussfassung über die Gebührenerhöhung
b) Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung der Musikschule
Die betreffenden Grundstücke Fl.Nrn. 105, 105/5, 106, 108, 110
und 260 der Gemarkung Hemhofen sind nicht mehr Gegenstand
des Bauleitplanverfahrens und müssen damit auch aus dem
Geltungsbereich der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre entnommen werden, da hier keine Notwendigkeit zur
Sicherung einer Planung besteht. Der Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan, der Voraussetzung für den Erlass einer
Veränderungssperre ist (§ 14 Abs. 1 BauGB), ist hier durch die
Beschlussfassung am 02.02.2016 zur Reduzierung des
Bebauungsplanumgriffes, entfallen.
Sachverhalt:
Wie sich aus dem vorliegenden Kostenvergleich ergibt, fällt beim
Betrieb der Musikschule ein jährliches Defizit von rd. 200.000 €
an. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.09.2015. Die
Leitung der Musikschule hat, die sich aus der Anlage ergebenden
Gebührenerhöhungen vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgend werden die
Gebühren um rund 4 % erhöht.
3. Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule
Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
Beschluss:
zu 7
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Hemhofen über eine Veränderungssperre für den Bereich des
Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ wird in der dieser
Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
Ja 21 Nein 0
Beschluss:
Haushalt 2016
a) Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Genehmigung der Finanzplanung
c) Genehmigung der Investitionsplanung
zu 9
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 10.11.2015
und 16.02.2016 mit dem von der Verwaltung vorgelegten
Haushaltsentwurf befasst. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. Der nun vom Gemeinderat
zu beschließende Plan wurde samt Anlagen in das RIS gestellt.
Auf eine Ausfertigung in Papierform für jedes Gemeinderatsmitglied
wurde verzichtet.
zu 8
Änderung der Beitragssatzung für die 2. Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Hemhofen
Sachverhalt:
Mit den in diesem Haushaltsjahr vorgesehenen und in der letzten
Sitzung bereits vergebenen Kanalsanierungsmaßnahmen werden
die in der Satzung aufgeführten Maßnahmen vollständig verwirklicht. Nach Abschluss und Abrechnung dieser Maßnahmen kann
anschließend dann der 2. Verbesserungsbeitrag endgültig kalkuliert
werden und danach die endgültige Abrechnung vorgenommen
werden. Ferner ist nachfolgend zusätzlich auch eine neue
Globalkalkulation durchzuführen. Da bislang im Maßnahmenbeschrieb der Satzung unter lfd. Nr. 1.6 eine Kanalsanierung ausschließlich im sog. Inline-Verfahren vorgesehen war und sich dies
aufgrund der technischen und hydraulischen Anforderungen dahingehend geändert hat, dass in Teilbereichen eine Kanalauswechslung mit einer Aufdimensionierung notwendig ist, muss aus
Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Problemen
bei der endgültigen Abrechnung dieser Maßnahmenbeschrieb in
der Satzung angepasst und geändert werden.
Beschlussvorschlag:
1. Auf einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses wird der
Haushaltsplan mit der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Haushaltssatzung beschlossen.
2. Der Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm für die Jahre 2015
bis 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Beschluss:
Ja 21 Nein 0
Ja 21 Nein 0
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage
beiliegenden Fassung beschlossen.
Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen über
eine Veränderungssperre für den Bereich des
Bebauungsplanes
„Hauptstraße-Nord“
vom
23.04.2015 - Reduzierung des Geltungsbereichs
15
zu 12
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
Beschluss:
zu 10
Ja 21 Nein 0
Sachverhalt:
Mit Rechtsvorordnung der Regierungen von Mittelfranken und
Oberfranken vom 30.07./10.08.2010 wurde der Mittelschulverbund
Höchstadt a.d. Aisch und Umland gegründet dem auch die
Gemeinde Hemhofen angehört. Die Zusammenarbeit der am
Schulverbund beteiligten Schulaufwandsträger wurde dabei im öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag vom 16.04.2010 geregelt.
Im Kooperationsvertrag ist gertegelt, dass dieser Vertrag unbefristet
geschlossen wird und die Kündigung für die Dauer von 5 Jahren
ausgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser Zeit kann jede
Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum
Ende des Schuljahres erklären, aus dem Vertrag austreten zu wollen. Von dieser Möglichkeit hat der Schulverband Uehlfeld zum
Ende des Schuljahres 2015/2106 (31.07.2016) Gebrauch gemacht
und gleichzeitig beschlossen künftig dem Schulverbund
„Mittelschule Neustadt-Diespeck“ beizutreten.
Im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens erhalten
daher die am Schulverbund beteiligten Kommunen von der
Regierung von Mittelfranken Gelegenheit sich bis spätestens
03.05.2016 zu den geplanten Änderungen zu äußern.
Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) der
Gemeinde Hemhofen
Sachverhalt:
Die gemeindliche Entwässerungssatzung wurde im Rahmen verschiedener rechtlicher Auseinandersetzungen mehrmals geprüft.
Obwohl dabei die Nichtigkeit dieser Satzung bislang nicht festgestellt wurde, wurde die Aktualisierung angeraten. Nachdem sich
in der neuen Mustersatzung 2012 auch verschiedene Begrifflichkeiten geändert haben, wird vorgeschlagen die Entwässerungssatzung aus Gründen der Rechtssicherheit neu zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Neufassung der Entwässerungssatzung wird in der dieser
Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
Beschluss:
zu 11
Neustrukturierung der Mittelschulverbünde „Mittelschulverbund Höchstadt a.d. Aisch und Umland“ und
„Mittelschule Neustadt-Diespeck“
Ja 21 Nein 0
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Gegen das Ausscheiden des „Schulverbandes Uehlfeld“ aus
dem „Mittelschulverbund Höchstadt a.d. Aisch und Umland“
werden keine Einwände erhoben.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Entscheidung über die in die weitere Planung aufzunehmenden Gewerbeflächen)
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2015 den
Beschluss zur Änderung und Fortschreibung des FNP gefasst.
Seit dem hat sich der Gemeinderat mit dieser Thematik in weiteren
Sitzungen mit folgendem Ergebnis befasst:
Beschluss:
zu 13
• 07.04.2015 Sachstandsbericht zur Bevölkerungsprognose und
Grundsatzbeschluss zu den Planungszielen (Vorrang Innen- vor
Außenentwicklung).
• 21.07.2015 Vorbereitung der Entscheidung über die Zielgröße
der Wohnbaulandausweisung und die in die weitere Planung
aufzunehmenden Flächen
• 04.08.2015 (Ortsbegehung)
• 03.11.2016 Vorbereitung der Entscheidung über die Zielgröße
der Wohnbaulandausweisung und die in die weitere Planung
aufzunehmenden Flächen
• 01.12.2015 Vorbereitung der Entscheidung über die
Wohnbaulandausweisung – Beratung über die Aufnahme der
Flächen im Bereich Wolfenäcker „BA IV“ – Gebiet I vor dem
Hintergrund bestehender vertraglicher Vereinbarungen
• 15.03.2016 Entscheidung über die in die weitere Planung aufzunehmenden Wohnbauflächen, eine Grünfläche und eine
Sondernutzungsfläche „Biergarten“
Ja 21 Nein 0
Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück
Eichendorffstr. 14 a-d (Abstandsflächenübernahme
zu Lasten des Grundstückes Fl. Nr. 235/96)
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Eichendorffstraße 14 a-d soll der Neubau
von vier Reihenhäusern errichtet werden. Im Rahmen des
Bauantragsverfahrens ist aufgefallen, dass die Abstandsflächen
nicht vollständig auf dem Baugrundstück liegen. Die Abstandsflächen kommen in einer Dreiecksform mit einer maximalen Tiefe
von 2,15 m und einer Länge von 11,53 m auf dem benachbarten
gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 235/96, Gemarkung Hemhofen,
zum liegen. Der Bauherr hat sich mit der Bitte um Übernahme der
Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 2 Sätze 3, 4 BayBO an die
Gemeinde Hemhofen gewandt.
Die Gemeinde Hemhofen hat das Baugrundstück Eichendorffstraße
14 a – d an den Bauherren verkauft. Auf dem gemeindlichen
Nachbargrundstück Fl.Nr. 235/96 befindet sich der Sportplatz des
Sportvereins Zeckern. Die Abstandsflächenübernahme ist geringfügig und befindet sich zudem in einem Bereich, der einen extremen
Geländeversprung (Böschung) aufweist. Eine Beeinträchtigung
der gemeindlichen Belange durch die beantragte Abstandsflächenübernahme ist nicht zu erwarten.
Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Gewerbeflächen
wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2016 zurückgestellt, da noch eine weitere Fläche östlich des Gewerbegebietes
Zeckern-Ost auf ihre Eignung überprüft werden sollte. Um das
Verfahren nunmehr fortführen zu können, sind jetzt noch
Entscheidungen über die in den Plan aufzunehmenden
Gewerbeflächen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Über die Aufnahme der einzelnen Gewerbeflächen in den
Flächennutzungsplan wird in der dieser Niederschrift als Anlage
beiliegenden Fassung mit dem dort jeweils vermerkten
Abstimmungsergebnis beschlossen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Erster Bürgermeister Nagel wird ermächtigt, die Abstandsflächenübernahme zu Lasten des gemeindlichen Grundstücks
Fl.Nr. 235/96 im beantragten und im Lageplan dargestellten
Umfang zu erklären.
3. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser
Niederschrift dar.
Beschluss:
Beschluss:
s. Anlage
16
Ja 4 Nein 17
zu 14
3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Anpassung des Honorarvertrages)
2. Es wird folgende Neubesetzung der auf die CSU entfallenden
Sitze im Interkommunalen Ausschuss Siedlungsschwerpunkt
Hemhofen/Röttenbach festgestellt:
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015 wurde das
Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg auf der
Grundlage des Honorarangebotes vom 30.07.2014 mit der
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Gegenstand
des damaligen Honorarangebotes war dabei die Einarbeitung von
9 damals in der Diskussion befindlichen Teilflächen mit einer
Gesamtgröße von 9,74 ha, eine punktuelle Anpassung des
Landschaftsplanes sowie der Verzicht auf eine Planfassung für
das gesamte Gemeindegebiet und die digitale Planerstellung.
Daher wurde damals bereits darauf hingewiesen, dass bei
Notwendigkeit einer vollständigen Überarbeitung über den vereinbarten Betrag von rd. 8.000 € hinaus zusätzliche Kosten entstehen
werden.
Zwischenzeitlich hat sich der Auftragsumfang, auch aufgrund der
zahlreichen Bürgeranträge, so geändert, dass eine vollständige
Überarbeitung des Flächen- und Landschaftsplanes (667 ha)
einschl. Erstellung eines gesamten Planwerkes in digitaler Form
erforderlich ist. Das beauftragte Büro hat daher eine Anpassung
des bestehenden Vertrages vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird
dabei, abweichend von den Tabellensätzen der HOAI mit rd.
112.000 €/brutto ein Pauschalbetrag von rd. 55.000 €/brutto. Dabei
werden die aufgrund des bisherigen Vertrages bereits geleisteten
Teilzahlungen in Anrechnung gebracht.
Mitglied
Großkopf Matthias
Stellvertreter
Wölfel Marcus
zur Kenntnis genommen
zu 17
Bekanntgabe der auf dem Verwaltungsweg erledigten
Baugesuche
Es wurden seit der letzten Gemeinderatssitzung keine Baugesuche
auf dem Verwaltungsweg erledigt.
zur Kenntnis genommen
zu 18
Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern an den 1.
Bgm. Nagel oder die Verwaltung
GR Emrich fragt nach, welche Auswirkungen die Abnahme der
Flüchtlingszahlen auf die Unterkunft in Hemhofen hat. Der 1. Bgm.
Nagel informierte, dass derzeit ca. 140 Asylbewerber in der Halle
untergebracht sind. Weiter informierte er über ein Gespräch mit
dem Landratsamt und dem ASB über evtl. anstehende Änderungen
bei der Betreuung der Asylbewerber aufgrund von Kostenvorgaben
der Regierung von Mittelfranken. Sobald hierzu belastbare
Unterlagen vorliegen, wird der Gemeinderat erneut mit der
Angelegenheit befasst.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Neufassung des Honorarvertrages mit dem Büro für
Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg auf der Grundlage
des Angebotes vom 04.02.2016 und dem Büro Team 4,
Nürnberg auf der Grundlage des Honorarangebotes vom
02.03.2016 wird zugestimmt.
1.Bgm. Nagel informierte die Ratsmitglieder, dass vor zwei Wochen
die Unterbringung eines Obdachlosen veranlasst werden musste.
Mangels eigener Unterkünfte musste die Unterbringung außerhalb
von Hemhofen zu einem Monatsbetrag von 600,-- Euro plus Mwst.
erfolgen. Nach erfolgreicher Anmietung ist der Obdachlose nicht
in der Unterkunft erschienen und der kurzfristig abgeschlossene
Vertrag musste gekündigt werden, was allerdings nicht ohne Kosten
für die Gemeinde Hemhofen möglich war.
Beschluss:
GR Bräutigam teilte mit, dass das Landratsamt nicht plane, die
Fehlbeleger aus der Hemhofener Unterkunft für Asylbewerber
zwangsweise auszusiedeln. 1. Bgm. Nagel teilte mit, dass auch
hierzu Verhandlungen mit dem Landratsamt laufen, da es der
Gemeinde Hemhofen nicht zuzumuten sei, alle Fehlbeleger als
Obdachlose in Hemhofen unterzubringen.
zu 15
Ja 21 Nein 0
Sperrzeit während der Kirchweih 2016 für den
Zeltbetrieb
Sachverhalt:
Bei der Gemeinde Hemhofen sind zwei Anträge auf Verkürzung
der Sperrzeit für den Zeltbetrieb während der Kirchweih 2016 eingegangen. Begründet sind die Anträge mit der Durchführung der
traditionell stattfindenden Kirchweih.
GR Konrad Großkopf wies darauf hin, dass ihm in Hemhofen diverse Stellen aufgefallen sind, die stark verschmutzt oder mit Unrat
versehen sind. Weiter wies er auf den sehr unansehnlichen Zustand
des Bahnhofsgebäudes hin. 1. Bgm. Nagel sagte zu, den Bauhof
um Reinigung und Müllbeseitigung auf öffentlichen Grundstücken
zu bitten. Hinsichtlich des Bahnhofsgebäudes wird der Bauhof
jedes Mal zeitnah nach Bekanntwerden von Schäden und
Schmierereien tätig. Leider bestehen keine anderen Erfolg versprechenden Abhilfemöglichkeiten. GR Batz hinterfragte, ob im
Hinblick auf die Schmierereien am Bahnhofsgebäude nicht evtl.
auch der gemeindliche Jugendpfleger tätig werden sollte.
Darüber hinaus wurde für den Innenbereich des Gasthauses
Goldener Schwan eine Sperrzeitverkürzung bis 5 Uhr beantragt.
Hierfür ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
(insbes. die Lärmschutzvorschriften) sind beim Betrieb der
Gaststätte zu beachten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Während der Kirchweih 2016 werden die Sperrzeiten für den
Zeltbetrieb wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag
02.00 Uhr
Sonntag, Montag
01.00 Uhr
Beschluss:
zu 16
Nichtöffentliche Sitzung
!
1. Bgm. Nagel bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern und bei den
Vertretern der Verwaltung und beendet die Sitzung.
Ja 21 Nein 0
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Neubesetzung der Sitze der CSU-Fraktion im Interkommunalen Ausschuss Siedlungsschwerpunkt
Hemhofen/Röttenbach
Karin Mosch
Verwaltungsrätin
BEKANNTMACHUNG
über die Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag den 19.04.2016, um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal Rathaus Hemhofen, Blumenstraße 25.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
17
Hinweis:
Zu Beginn der Sitzung besteht vor Eintritt in die Tagesordnung
die Möglichkeit sich im Rahmen einer „Bürgerfragestunde“
zu allgemein interessierenden Themen zu äußern bzw. Fragen
zu stellen
Hin- und Rückweg sind jeweils etwa 5 km lang, die reine Gehzeit
wird rund 3 Stunden betragen.
Etwas festeres Schuhwerk ist zu empfehlen.
Nicht so „wanderfreudige“, die nur eine Hälfte der Strecke gehen
möchten, können selbständig eine Fahrgemeinschaft organisieren
und ein Auto am Gasthof in Thuisbrunn abstellen.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
Teilnehmen kann jeder, der in Gesellschaft das „Frühlingserwachen“
und die Obstbaumblüte in der Fränkischen Schweiz erleben
möchte.
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Informationen
Auf eine Wanderung bei schönem Wetter freut sich das Wanderteam des Seniorenbeirates Hemhofen
Michael Janke
Tel. 2685, Mobil 01756872042
3 Neuordnung und Sanierung Grundschule (Vorstellung des
Planungskonzeptes für die Haustechnik durch das Planungsbüro
IB Weber)
4 Neubau eines Feuerwehrzentrums am Bauhof Hemhofen Auftragsvergaben:
a) Elektroarbeiten
b) Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
Mitteilungen der Feuerwehren
5 Bauleitplanung der Gemeinde Heroldsbach (Bebauungsplan
Wohn- und Dienstleistungszentrum)
Übungen/Unterrichte
jeweils um 19.30 Uhr
6 Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück Eichendorffstraße 14 a - d (Abstandsflächenübernahme zu Lasten des
Grundstücks Fl.Nr. 235/96)
18.04.2016
25.04.2016
Gruppenführer
Atemschutz
Schneider
Korzer
Für die Termine des gesamten Kalenderjahres sowie weitere Infos:
www.feuerwehr-hemhofen.de
7 Bekanntgabe der auf dem Verwaltungsweg erledigten Baugesuche
8 Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern an den 1. Bgm. Nagel
oder die Verwaltung
Zweckverband zur Wasserversorgung
Hemhofen/Röttenbach
Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
Die Bekanntgabe der Tagesordnung dient der Vorabinformation
und wird mit dem Vorbehalt etwaiger Änderungen und Ergänzungen veröffentlicht. Die endgültige Tagesordnung ist den gemeindlichen Anschlagtafeln zu entnehmen.
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Zweckverband zur
Wasserversorgung
Bekanntgabe
der Beschlussergebnisse aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Rottenbach
vom 16.03.2016
Der Seniorenbeirat informiert
Frühjahrswanderung von der
Dreifaltigkeitskapelle bei Oberehrenbach nach Thuisbrunn
TOP 1. Information des II. Vorsitzenden
1. Vergabe – Schulstr., Röttenbach
Durch den II. Vorsitzenden wurde das Ergebnis aus erfolgter gemeinsamer Ausschreibung und Vergabe für den Bereich: Schulstr.,
Röttenbach bekanntgegeben.
Auf den Bereich zur Sanierung bestehender Versorgungsleitungen
des Verbands entfallen nach der Vergabe:
137.015,00 € Netto
zzgl. Ing.-Honorar von Gesamtsumme:
24.543,44 € Netto
161.558,44 € Netto
Die gemeinsame Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. Leipold-Bau,
Heßdorf.
KEINE Abstimmung
Liebe Wanderfreunde!
Am Dienstag, den 26.04.2016, treffen wir uns um 9:00 Uhr am
Bahnhof in Zeckern. Mit unseren Autos fahren wir auf der B 470
über die Südumgehung an Forchheim vorbei nach Gosberg,
Wiesenthau, durch Oberehrenbach und weiter Richtung Kasberg.
Auf der Höhe biegen wir vor der Dreifaltigkeitskapelle links zum
Parkplatz ab.
Von dort wandern wir auf befestigten Feldwegen vorbei an blühende
Obstgärten über die Hochfläche bis Haidhof und von dort hinab
nach Thuisbrunn.
2. Vergabe – Weiherstr., Hemhofen
Durch den II. Vorsitzenden wurde das Ergebnis aus erfolgter gemeinsamer Ausschreibung und Vergabe für den Bereich: Weiherstr.,
Hemhofen bekanntgegeben.
Auf den Bereich zur Sanierung bestehender Versorgungsleitungen
des Verbands entfallen nach der Vergabe:
Um 12:00 Uhr wollen wir im Gasthof Seitz deftig fränkisch zu Mittag
essen. Dazu gibt es das süffige Bier vom Elch-Bräu, der letzten
Brauerei am Fünf-Seidla-Steig.
Nach der Mittagspause gehen wir stetig ansteigend durch das
Eschental über den Berg „Hohler Stein“ zum Parkplatz zurück.
53.239,23 € Netto.
18
§4
( 1 ) Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
( 2 ) Eine Investitionskostenumlage wird nicht erhoben.
Zu diesen Kosten, werden Kosten von ca. 50.000 € für Aufbruchund Straßenarbeiten hinzukommen. Eine genaue Kostensumme
ist derzeit schwierig, nachdem diese Arbeiten im Losbereich
Kanalbau und damit bei der Gemeinde komplett enthalten sind.
Die Abrechnung dieser Kosten wird nach Aufmaß zu den genannten
Einzelpreisen des LV erfolgen.
Die Gesamtsumme dieser Sanierungsmaßnahme, einschließlich
Honorar wird bei ca. 115.000 € liegen.
Die gemeinsame Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. MühlherrBau, Sonneberg.
KEINE Abstimmung
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Aus- gaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000,00 €
festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
3. Pumpversuch - Markwald
Nachdem der geplante Pumpversuch Markwald im Jahre 2015
ausgefallen ist, soll dieser Pumpversuch im Jahre 2016 stattfinden.
Zur Abklärung fand am 22.02.2016 eine Besprechung mit Erlanger
Stadtwerken (Fr. Kowol) und Dr. Reiländer statt. Bei dieser
Besprechung wurde die zeitliche Planung und der gemeinsame
Pumpversuch, bezogen auf die Entnahmemengen festgelegt.
Nachdem über Bayerisch Staatsforsten bereits mitgeteilt wurde,
dass ab Mitte August 2016, Wege im Bereich geplanter Ableitung
aus Brunnen X für Holzfä̈llungen und Holzlagerungen benötigt werden, soll mit dem Pumpversuch spätestens 04.07.16 begonnen
werden.
Dr. Reiländer und Fa. Weikert, haben schriftlich erklärt, dass Ihre
Angebote aus dem Jahre 2015 auch für den Pumpversuch 2016
ihre Gültigkeit behalten – TOP 7 vom 25.11.2015.
Nachdem alle Ergebnisse und Daten aus Brunnen und Grundwassermessstellen vorliegen und zusammengeführt sind, sollte
der abschließende Bericht im Herbst 2016 vorliegen.
Sobald der abschließende Bericht vorliegt, wird das Verbandsgremium informiert.
KEINE Abstimmung
2. Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm über den Zeitraum 2016 – 2019 wird in
vorgelegter Form – Anlage zu Haushalts- plan und – Satzung 2016
- beschlossen.
Abs.: 16 : 0
TOP 6. Überörtliche Kassenprüfung Beantwortung der
Prüfungsfeststellungen
Bei der Verbandssitzung am 29.05.2013 wurde das Gremium bereits über die erfolgte Aufarbeitung der überörtlichen Kassenprüfung
vom 20.10.2011 ausführlich informiert.
Die getroffenen Feststellungen und Anmerkungen innerhalb des
Prüfberichts wurden durch Arbeitskreis, Verbandsvorsitzende und
Verwaltung beantwortet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantwortung ge- troffener
Prüfungsfeststellungen umgehend vorzuneh- men.
Abs.: 15 : 0
(VR Götz – Nicht anwesend)
Bei den veröffentlichten Beschlüssen handelt es sich um eine
Kurzform, welche vorbehaltlich der Genehmigung durch den
Verbandsrat veröffentlicht wird. Die komplette öffentliche
Niederschrift kann nach vorheriger Anmeldung in der Verwaltung
eingesehen werden.
TOP 2. Ergänzungen oder Veränderungen der Tagesordnung
Keine
Abs.: 16 : 0
TOP 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom
25.11.2015
Die Niederschrift der Verbandssitzung vom 25.11.2015 wird hiermit
festgestellt und genehmigt.
Abs.: 16 : 0
Ludwig Nagel
2. Vorsitzender
TOP 4. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Langfritz
Gesch.-St.-Leiter
Schulnachrichten
KEINE
TOP 5. Haushalt 2016
1. Haushaltssatzung 2016
Auf Grund des § 17 der Verbandssatzung der § 41,42 des Gesetzes
über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung
mit Art. 63 ff der Bayer. Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit
2.200.200,00 €
und im
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit
474.000,00 €
ab.
Familienkonzert
Am Donnerstag, den 21. April 2016 findet um 19.00 Uhr im Saal
der Musikschule ein Familienkonzert statt.
Hier spielen nicht nur die Schülerinnen und Schüler der Musikschule
alleine.
Viele Mütter und Väter, Schwestern und Brüder, Omas und Opas,
Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen (und natürlich auch
Freundinnen und Freunde) musizieren auch mit.
Die Musikschule lädt zu diesem besonderen Konzert ganz herzlich
ein und freut sich auf eine große Zahl an Zuhörern.
Der Eintritt ist frei.
Über freiwillige Spenden zur Unterstützung der Musikschule freut
sich der Förderverein der Musikschule Hemhofen.
Erich Koch
Musikschulleiter
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 84.650,00 € festgesetzt
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
19
Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Vereinsnachrichten aus Hemhofen
Aktuelle Meldung:
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor
Trickbetrugern
Jugendfußball Hemhofen/Zeckern
JFG NDR Franken e.V.
8. April 2016
Die Deutsche Rentenversicherung erhält wieder vermehrt Hinweise
auf Trickbetrüger, die unter ihrem Namen Versicherte und Rentner
schriftlich und telefonisch zu Geldzahlungen oder zu Angabe ihrer
Bankverbindung auffordern. Die Regionalträger der Deutschen
Rentenversicherung in Bayern weisen darauf hin, dass es sich
nicht um Schreiben oder Anrufe der Deutschen Rentenversicherung
oder durch sie beauftragte Personen handelt.
Wer die Tricks kennt, kann sich schützen: Mit der neuen Broschüre
„Vorsicht Trickbetrüger“ warnt die Deutsche Rentenversicherung
vor kriminellen Trickbetrügern. Die Broschüre informiert über die
gängigsten Maschen und Methoden, wie Trickbetrüger vorgehen
und wie man sich davor schützen kann.
Die Broschüre ist in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung erhältlich, zudem kann sie im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de in der Rubrik
„Services“ bei den Broschüren zum Themengebiet „Vor der Rente“
heruntergeladen werden.
Für weitere Auskünfte stehen auch die Experten am kostenlosen
Servicetelefon unter 0800 480 88 zur Verfügung.
Juniorenfördergemeinschaft
der Vereine TSV Neuhaus, FC Groß-Dechsendorf, TSV Röttenbach, TSV Hemhofen und
SpVgg Zeckern
Einladung zur Jahreshauptversammlung der JFG NDR
Franken e.V. am Dienstag, den 26.04.2016 ins Sportheim des
TSV Neuhaus.
Beginn: 20.00 Uhr
Tagesordnung:
01. Begrüßung
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Anwesenheit
03. Bericht des 1. Vorsitzenden
04. Protokolle der Jahreshauptversammlungen 2015 liegen vor
05. Bericht des Jugendleiters, Aussprache
06. Bericht des Vorstandes Finanzen
07. Bericht der Kassenprüfer
08. Entlastung des Vorstandes
09. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2016
10. Behandlung eingegangener Anträge, Verschiedenes
Politische Parteien und Gruppierungen
Anträge bis 22.04.2016 schriftlich an den 1.Vorsitzenden
Bernd Wegner
Domstiftstr. 11c
91056 Erlangen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Genossinnen und Genossen,
da die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur
Durchführung der Delegiertenwahlen für die
Bundestagswahl 2017 noch nicht vollständig
klar sind, muss der bereits angekündigte Termin
für die Mitgliederversammlung leider verschoben werden.
Die Bekanntgabe erfolgt für Mitglieder des Stammvereins TSV
Neuhaus durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Adelsdorf, für
Mitglieder des Stammvereins FC Großdechsendorf durch die
Vereinszeitung des FC Großdechsendorf und Aushang , für
Mitglieder des Stammvereins TSV Röttenbach durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Röttenbach, für Mitglieder des
Stammvereins TSV Hemhofen durch das Mitteilungsblatt der
Gemeinde Hemhofen und für Mitglieder des Stammvereins SpVgg
Zeckern durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Hemhofen. In
allen anderen Fällen werden Mitglieder schriftlich eingeladen.
Deshalb wird es am Donnerstag, 21. April 2016, um 19:30 Uhr
im Gasthaus „Zum Goldenen Schwan“ eine „normale“ Vorstandssitzung geben.
Mit solidarischen Grüßen
Gerd Brandmähl-Estor
Ortsvereinsvorsitzender
Jutta Emrich
Martina Haase
stellv. Ortsvereinsvorsitzende
Neuhaus, Dechsendorf, Röttenbach, Hemhofen und Zeckern den
18.01.2016
Gez. Bernd Wegner Gez. Jakob Stumpf Gez. Kurt Endruschat
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Vorstand Finanzen
Freie Wähler
Hemhofen-Zeckern
PS: Teilnehmen können auch Nicht-Mitglieder (sind aber nicht
Stimm berechtigt) !!!
Falls sie sich für die Jugend interessieren.
www.fw-hemhofen.eu
Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,
liebe Mitglieder der Freien Wähler,
TSV Hemhofen
Terminänderung!!!
22.05.2016
Frühjahrsausflug
Diesmal geht die Fahrt nach Abtswind ins Gewürzmuseum.
Nach dem Besuch des Museums werden wir unser Mittagessen
einnehmen. Fahrgemeinschaften werden gebildet.
Treffpunkt: 9:00 Uhr am „Plätzla“
Anmeldung bitte unter Rufnr. 09195/9216938 oder
[email protected] bis 20.05.2016
Ulrike Michels
Schriftführerin FW
1. Mannschaft
TSV Hemhofen - TV 48 Erlangen II 1:0
2. Mannschaft
TSV Hemhofen II - SC Hertha Aisch 0:2
Nächste Spiele:
17.04.2016
15:00 Uhr
17.04.2016
13:00 Uhr
20
DJK Erlangen - TSV I
TSV Lonnerstadt II - TSV II
Kaninchenzuchtverein
B 868 Hemhofen e.V.
SpVgg Zeckern
www.spvgg-zeckern.de
Einladung zur Monatsversammlung
Am Samstag, den 16. April findet unsere nächste Monatsversammlung statt.
Wir beginnen um 19.00 Uhr mit einen Essen.
An alle Züchter, Vereinsmitglieder und interessierte Kleintierfreunde
ergeht herzliche Einladung. Wir hoffen auf zahlreichen Besuch und
freuen uns auf Euer Kommen.
Karl Gambel
1. Vorsitzender
Fußballabteilung
Aktuelle Spielberichte, Tabellen und alle Ergebnisse der
Kreisliga 1 und B-Klasse 2 finden Sie auch auf unsere
Homepage: www.spvgg-zeckern.de
Spielberichte:
SpVgg Zeckern : TKV Forchheim 3:2 (2:1)
In einer teils hektischen Partie mit Feldverweisen auf beiden Seiten
und einem Traumtor durch Patrick Emrich konnten wir überzeugen
und verdient drei Punkte einfahren. Die Tor erzielten Marcel Kreuzer
(1:0), Patrick Emrich (2:1) und Florian Seeberger (3:1).
Krieger- u.
Kameradschaftsverein
Hemhofen
B-Klasse 2 – 21.Spieltag
SpVgg Zeckern II : TKV Forchheim II 10:0 (5:0)
Gegen den TKV Forchheim II konnten wir einen verdienten 10:0
Kantersieg feiern. Die Tore erzielten 3x Domin, 3x Siebenhaar, 2x
Schober. D, 1x Fagone E und 1x Stoll.
Mitgliederversammlung
Zur unseren am 15.04.2016 um 19.00 Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung recht herzliche Einladung. Sie findet im Bürgertreff
Blumenstraße 21 Statt.
Spielankündigungen
Tagesordnung:
1.) Satzungsänderung
2.) Verschiedenes
1. Mannschaft
Kreisliga 1 – Nachholspiel
Mittwoch, 13.04.16 um 18:30 Uhr
SpVgg Zeckern : SC Eltersdorf II
MfG. K u. K. Team
!
Kreisliga 1 – 22. Spieltag
Sonntag, 17.04.16 um 15:00 Uhr
ASV Niederndorf : SpVgg Zeckern
!
The Claire Lynch Band
Dear Sister
Konzert mit „The Claire Lynch Band“ am Donnerstag, den 05. Mai
2016, 20:00 Uhr.
Ein „Leckerbissen“ der amerikanischen Country- und BluegrassSzene ist die Band um Sängerin und Songschreiberin Claire Lynch,
die von der International Bluegrass Music Association (IBMA) 1997,
2010 und 2013 zur besten weiblichen Gesangskünstlerin dieser
Musikrichtung gekürt wurde.
Wir freuen uns auf ein kraftvolles Quartett, das die nötige Feinheit,
Schönheit und Differenziertheit besitzt, um Claires Musik perfekt
zu interpretieren. Es ist dem Spielraum Kultur gelungen, diese
Band im Rahmen ihrer Deutschlandtournee zu einem der wenigen
Konzerte zu verpflichten.
Mit von der Partie sind hervorragende Musiker, die Tradition und
Innovation miteinander zu verbinden wissen - sei es der zweifache
IBMA-Gewinner Mark Schatz, der nicht nur exzellent den Bass
zupft, sondern auch als tanzender Perkussionist von sich Reden
macht, oder der beseelte Mandolinenspieler und Gitarrist Jarrod
Walker sowie der Teufel auf den Saiten Bryan McDowell, der bereits
mit 18 Jahren einen noch nicht dagewesenen dreifachen Preis für
Gitarre, Mandoline und Geige bei den Kansas National Flatpicking
Championships gewonnen hat.
Claire Lynch und ihre Band trafen Anfang der 90er Jahre genau
den Zeitgeist der wiedererstarkten Bluegrass-Szene, unterstützt
von der filmischen Mississippi-Odyssee „Oh Brother, where art
thou?“ mit George Clooney u.a. Sowohl ihre Livekonzerte als auch
ihre CDs wurden vom Publikum begeistert aufgenommen. Gerade
mit ihrer Stimme verzaubert sie seit Jahren das Publikum.
2014 bewertete die Plattform "Digital Journal.com" Claire Lynch
als „! eine der 10 besten engelsgleichen Stimmen unserer Zeit!
“; daneben so illustre Namen wie Judy Collins, Alison Krauss, Sarah
2. Mannschaft
B-Klasse 2 – 22. Spieltag
Sonntag, 17.04.16 um 15:00 Uhr
SC Hertha Aisch : SpVgg Zeckern II
Alte Herren
Spielbericht
Spielzeit 2016, 1. Spiel, Samstag 9. April
1. FC Frimmersdorf - SpVgg Zeckern 2:3 (2:1)
Im ersten Spiel nach der langen Winterpause gab es erwartungsgemäß noch viele Abstimmungsprobleme in unserer Mannschaft.
Dank einer starken zweiten Halbzeit konnten wir das Spiel noch
drehen. Die Tore erzielten Tobi (2) und Candy.
Nächstes Spiel am 16.04., 16.00, zu Hause gegen Neuhaus.
Obst- und
Gartenbauverein
Verein zur Ortsverschönerung und Landschaftspflege
Bepflanzen von Balkonkästen und Kübeln
Am 19.04.2016 um 18.30 Uhr zeigt uns die Gärtnerei Großkopf,
was dieses Jahr mit Vorliebe in die Balkonkästen und Kübel gepflanzt wird.
Wir laden alle Mitglieder und Freunde des Vereins herzlich ein, teilzunehmen.
Die Vorstandschaft
Jutta Gruhl
21
Wir treffen
uns jeden Donnerstag 20 Uhr im Vereinsraum der Musikschule,
Zeckerner Hauptstraße 11.
Wir meinen,
dass für Sie jetzt der richtige Zeitpunkt für den Einstieg gekommen
ist.
Haben Sie keine Hemmungen zu uns zu kommen, die Aufnahme
in den Chor ist nicht mit einem Vorsingen verbunden. Sie finden
bei uns persönlichen Kontakt und Anschluss.
McLachlan, Dolly Parton oder Emmylou Harris.
Auf der Bühne bietet die Claire Lynch Band ein Repertoire, das
das ganze Spektrum US-amerikanischer Musikstile des 20.
Jahrhunderts abdeckt, vom Blues über Gospel, Folk, Country und
Cajun bis zu lupenreinen Swing-Titeln. Eine explizite politische
Botschaft verkünden die Lieder der Claire Lynch Band nicht, aber
sehr wohl eine unterschwellige: Sie besingen die Utopie eines friedfertigen, von Liebe, Empathie und menschlichem Anstand geprägten Amerika.
Spielort: Fortuna Kulturfabrik, Höchstadt, Bahnhofstraße 9
Eintritt: 22 € | 20 € (ermäßigt mit Ausweis)
Vorverkaufsstellen: SCHLOSS-APOTHEKE Hemhofen | St.
Mauritius-Apotheke, Röttenbach | Bücher-Schmidt, Adelsdorf |
Fortuna-Kulturfabrik, Höchstadt | Zigarrenhasu Riegler, Höchstadt
| Wollstübchen, Erlangen | Erlanger Nachrichten, Erlangen (mit
ZAC-Rabatt)
Karten zu dieser Veranstaltung sind auch online über die
Internetseite www.frankentipps.de/veranstalter1792 oder www.NNTICKETCORNER.de (mit ZAC-Rabatt) erhältlich.
gez. Gudrun Dörpholz-Friedrich
Gerhard Friedrich
Vorsitzende
Vorstand Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Wenn Sie mehr wissen wollen, sprechen Sie doch einfach ein
Chormitglied oder unseren Vorstand an
1. Vorstand:
Ilona Schmitt, Tel. 09195/7391 und
Josephine Wersal, Tel. 09195/928595
„Musik erfüllt die Welt“
Unter diesem Motto veranstaltet die Sängergruppe Höchstadt am
Sonntag 24. April 2016 17.00 Uhr ein Konzert in der Lohmühlhalle
Röttenbach
Mitwirkende:
Sing A-moll Röttenbach – MGV Adelsdorf
Liederkranz Höchstadt – Harmonie Neuhaus
GV Weppersdorf – Waldeslust Zeckern
INE SALSA PROJEKT (Band des CEG Erlangen)
MütterTreff
E.V. Hemhofen
Musikalische Gesamtleitung
Grupppenchorleiterin Ingrid Geyer
Der Eintritt ist frei
Unser diesjähriger Frühlings-Second-Hand-Basar findet am 23.
April 2016 von 18-20 Uhr in der Mehrzweckhalle Hemhofen statt!
Weitere Informationen dazu auf www.muettertreff-hemhofen.de
Ensemble musica a corda –
Concierto
An alle Mitglieder und Interessierte:
Am Freitag, den 15. April 2016 um 20:00 Uhr findet in unseren
Gruppenraum die Jahreshauptversammlung 2016 statt.
Samstag, 23. April 2016, Beginn 19 Uhr, in der Heilandskirche der
evangelischen Kirchengemeinde Hemhofen, Heppstädter Weg 6,
91334 Hemhofen
Eintritt frei, Spenden kommen der musikalischen Arbeit des
Ensembles musica a corda
und der evangelischen Kirchengemeinde Hemhofen zugute.
Weitere Informationen: Iris Hammer, Mobile 0160/4677350
Wir freuen uns auf jeden Einzelnen von Euch und hoffen auf rege
Teilnahme. Auch Nicht- und Noch-Nicht-Mitglieder sind gerne eingeladen.
Herzliche Grüße
Regine Mächtel
1. Vorstand
Kathrin Dietz
3. Vorstand
Andrea Gumbrecht
2. Vorstand
Nach seinem erfolgreichen Jubiläumskonzert präsentiert sich das
Ensemble musica a corda unter der Leitung von Iris Hammer mit
einem komplett neu erarbeiteten Programm. Im Mittelpunkt stehen
dabei Solokonzerte mit ebenso ungewöhnlichen wie reizvollen
Besetzungen:
Aus Domenico Dragonettis (1763-1846) „Andante und Rondo“ für
Kontrabass und Streicher hat unsere musikalische Leiterin Iris
Hammer das Andante für Kontrabass und Zupforchester bearbeitet.
Unser Bassist Alexander Wagenpfeil übernimmt den Solopart in
diesem Werk.
Der feine Klang der Orgel in der Heilandskirche eignet sich ganz
vorzüglich für das so seltene Zusammenspiel mit einem kleinen
Zupforchester: Zu hören sein werden mit Rebecca Hammer als
Organistin das klassische Konzert für Orgel und Zupforchester in
G-Dur des spanischen Komponisten Pedro José Blanco (1750?1811) und das mit Jazz- und Blues-Elementen durchsetzte Konzert
Nr. 1 des Kirchenmusikers und Komponisten Gustav Gunsenheimer (*1934).
Ein Beispiel für den musikalischen Ideenreichtum Joseph Haydn
bietet unser Kammerensemble mit einer Bearbeitung seines
Streichquartetts E-Dur (Hob. III:8). Den musikalischen Kontrast
dazu bilden die romantischen „Zwei Intermezzi“ (op. 119/1 und op.
117/1) von Johannes Brahms.
Der Gitarrist Malte Vief machte sich mit „HeavyClassic“ - konzertante Musik die rockt – innerhalb weniger Jahre international bekannt. Seine Kompositionen „Glas und Stahl“ und „Wiegenlied“ für
Zupforchester vermitteln einen Eindruck von diesem neuen Stil!
Katja Verstynen
Kassier
Gesangverein
Waldeslust Zeckern
Kommen Singen Mitmachen Halten Sie singen für unzeitgemäß
oder
glauben Sie, dafür keine Zeit zu haben?
Das wäre zu schade, denn Singen ist ein gesunder Ausgleich für
die Hast des Alltags und – Sie machen sich und anderen Freude
damit!
Wir sind
der gemischte Chor „Waldeslust“ aus dem Ortsteil Zeckern
Wir haben
uns die Aufgabe gestellt, das kulturelle Gemeinschaftsleben in unserer Gemeinde zu aktivieren.
22
Wie immer beginnen wir um 14.00 Uhr mit einem Gottesdienst in
unserer Kirche. Anschließend trinken wir Kaffee im Bürgertreff (ca.
14.45 Uhr).
Wie bereits angekündigt kommt Frau Lisa Neidhardt zu uns. Unter
dem Motto „BEWEGUNG – ATMUNG UND ENTSPANNUNG,
eine kleine Auszeit für Ihre Gesundheit“ bietet sie uns eine
„Mitmachaktion“, die Spaß macht und dem Körper gut tut, an. Sie
meint, für körperliche Aktivität ist es nie zu spät. Ganz bestimmt
kommt an diesem Nachmittag auch die Unterhaltung nicht zu kurz.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Pfarrer Jacob Kurasserry
M. Espach Tel. 2306
M. Hasenberger Tel. 2373
J. Üblacker Tel. 2121
Eröffnet wird unser Konzert mit einem Klassiker der
Zupfmusikliteratur, der Suite Nr. 2 für Zupforchester von Konrad
Wölki (1904-1983), die ihren Reiz aus dem registerartigen Wechsel
zwischen Gitarrenquartett und Zupforchester bezieht.
Dr. Thomas Hammer, 1. Vorsitzender, Ensemble musica a corda
mail: [email protected]
!
homepage: www.musica-a-corda.de
Militär- und Kameradschaftsverein Zeckern
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 16. April 2016 im Sportheim
Köhlerstuben in Zeckern
Beginn: 20.00 Uhr
Fahrt zum Bäckerei- und Brotmuseum
Am Donnerstag, dem 19. Mai 2016 fahren wir zum Bäckerei- und
Brotmuseum nach Kulmbach. In der traditionellen fränkischen
Mönchshof Brauereigaststätte werden wir zu Mittag essen. Danach
besuchen wir das Bäckerei- und Brotmuseum mit Führung. Nach
dem Kaffeetrinken verlassen wir Kulmbach und fahren ins
Bamberger Land. In der Wallfahrtskirche Gügel bei der Giechburg
beschließen wir den Tag mit einem Gottesdienst zusammen mit
unserem Herrn Pfarrer Jacob Kurrassery. Neben den Mitgliederns
unseres Seniorenkreises laden wir alle Senioren unserer Gemeinde
zu diesem Tagesausflug ein.
Anmeldungen bei
Maria Espach
2306
Margit Hasenberger
2373
Josefa Üblacker
2121
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
2. Gedenken der Verstorbenen Mitglieder
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Ehrungen
5. Bericht der Schatzmeisterin
6. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung der Vorstandschaft
7. Grußwort des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Hemhofen/
Zeckern
8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 10.
April 2016 an den 1. Vorstizenden Werner Emrich, Sudetenstr. 6a,
Zeckern zu richten.
Offener ökumenischer
Frauentreff
Herzliche Einladung
am Mittwoch, 20. April 2016 um 19.00 Uhr in das evangelische
Gemeindehaus Hemhofen, Heppstädter Weg 6.
Pfarrer Ralph Utz wird einen Vortrag halten zum Thema:
„Katholisch – Evangelisch: was uns eint und was uns trennt“
An diesem Abend erfahren wir Neues und Unbekanntes und freuen
uns auf viele Interessierte!
Euer/Ihr ökumenischer Frauentreff
gez. Martina Haase
„DO IT YOURSELF“-Abende
Handarbeiten ist wieder in.
Herzliche Einladung an kreative Frauen, die ihre Ideen in einem
Kreis von begeisterten Handarbeitsdamen einbringen, ihr handwerkliches Geschick umsetzen und von anderen Neues lernen
wollen.
Nächster Termin: Montag, 18.04.2016, 10.30 Uhr im Vereinsheim
des Skiclubs, alter Bahnhof in Zeckern.
Spielmannszug Hemhofen
Programm: „Weg von Plastiktaschen – hin zu Stofftaschen“. Wir
nähen attraktive Stofftaschen für den täglichen Einkauf. Darüber
hinaus kann jeder seine eigene Handarbeit mitbringen.
Hallo: Wir suchen Kinder ab 7 Jahren und Erwachsene die in
unseren Spielmannszug mit spielen wollen.Wir bieten eine
Ausbildung für Querflöte, Trompete, Trommel, Pauke und Becken
an.
Bei Interesse schaut euch doch mal bei unserer Gesamtprobe
Dienstags ab 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Blumenstr.21 vorbei.
Näheres zur Ausbildung und Ausbildungsbeitrag bei einer
Gesamtprobe oder den Ansprechpartnern.
Bei Fragen wenden Sie sich an Marianne Großkopf:
0175 910 97 17 (mobil)
Kirchliche Nachrichten
Ansprechpartner:
Reck Gerhard, Tel: 09195/922214
Ausbildung Heim Irmgard, Tel: 09195/1649
Werthmann Gerald, Tel: 09195/8764
Evang.-Luth. Pfarramt Hemhofen
Pfarramt Hemhofen: Heppstädtr Weg 6, 91334 Hemhofen
Tel. 09195/2336 - Fax: 09195/2195
www.hemhofen-evangelisch.de
Öffnungszeiten Pfarramtsbüro: Mo, Di, Do und Fr: 10.00 - 12.00
Uhr; Mi 17.00-19.00 Uhr
I. Pfarrstelle: Pfr. Ralph Utz, Heppstädter Weg 6, Hemhofen, Tel.
09195/2336
Seniorenkreis Maria Königin
Hemhofen
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unser nächstes Treffen findet am Donnerstag, den 21. April 2016
statt.
23
II. Pfarrstelle: Pfrin. Ulrike und Pfr. Matthias Lorentz, Wall-weg 11a,
Röttenbach, Tel. 09195/3489
Ev. Montessori Kinderhaus, Leitung: Gabriele Vaßholz, Wallweg
11, Röttenbach, Tel. 09195/4095
Ev. Gemeindewohnung Heroldsbach, Ringstr. 39, Tel.
09190/997812
Vertrauensmann des Kirchenvorstands: Hans Batz, Hemhofen,
Tel. 09195-1838
Organisationsteam Hemhofen
Anneli Berger (Tel. 7290); Miriam Brugger (Tel. 6280), Barbara
Luthardt (Tel. 5316); Christina Warzecha (Tel. 09191-3513907)
Organisationsteam Röttenbach
Karin Mulzer (Tel. 993460); Irma Richter (Tel. 6667)
Eine Initiative der Ev. Kirchengemeinde Hemhofen und WIR in
Röttenbach
Freitag, 15. April 2016
14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Gemeindehaus Hemhofen
16.00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute im Franziskushaus
Röttenbach
16.00 Uhr Gottesdienst im Haus Heinrich Hemhofen (Pfarrer
Matthias Lorentz)
Start des neuen Konfirmandenkurses
in Hemhofen
Wer zwischen dem 01.10.2002 und dem 30.09.2003 geboren ist,
kann sich zu unseren nächsten Konfirmandenkursen anmelden.
Auch Ausnahmen sind natürlich möglich. Auch Jugendliche, die
nicht getauft sind, können teilnehmen und sich im Laufe des Kurses
taufen lassen. Alle bereits getauften Jugendlichen werden von uns
extra angeschrieben und eingeladen.
Die Anmeldung für die neuen Hemhofener Konfis ist am 21.04.2016
um 17.30 Uhr im Gemeindehaus in Hemhofen, Heppstädter
Weg 6;
Infos bei Pfr. R. Utz; Tel. 09195-2336
Sonntag, 17. April 2016, Jubilate
09.30 Uhr Gottesdienst in der Heilandskirche Hemhofen (Pfarrer
Matthias Lorentz)
09.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Hemhofen
11.00 Uhr Gottesdienst im Franziskushaus Röttenbach (Pfarrer
Matthias Lorentz)
11.00 Uhr Kindergottesdienst im Franziskushaus Röttenbach
Montag, 18. April 2016
20.00 Uhr Leiterrunde VCP im Gemeindehaus Hemhofen
20.00 Uhr Hauskreis Heroldsbach bei Familie Tröltzsch
Herzliche Einladung zu unserem
Kindergottesdienst
am 17. April 2016 um 9.30 Uhr im
Gemeindehaus Hemhofen
Dienstag, 19. April 2016
09.00 Uhr Bastelkreis „Flinke Schere“ im Gemeindehaus
Hemhofen
09.00 Uhr Spielkreis Gemeindewohnung Heroldsbach (Leitung:
Martina Keilholz-Zirkel)
14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Alten Rathaus Röttenbach
18.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Hemhofen
19.45 Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus Hemhofen
„Ich sehe klar mit Gottes Licht“
Psalm 36,10b
Ihr hört Geschichten aus der Bibel, singt, betet und bastelt.
Bringt bitte einen leeren Schuhkarton mit!
Herzlich lädt ein das Kindergottesdienstteam der EvangelischLutherischen Kirchengemeinde Hemhofen.
Mittwoch, 20. April 2016
17.30 Uhr VCP „Frettchen“ im Gemeindehaus
20.00 Uhr ökumenischer Frauentreff Hemhofen: Vortrag Herr
Pfarrer Ralph Utz im Gemeindehaus Hemhofen;
Thema: „Was uns eint und was uns trennt“
Gottesdienst für Kleine Leute
30 Minuten Krabbelgottesdienst für Kinder von 0-5 Jahren
Freitag, 15. April 2016 um 16.00 Uhr im Franziskushaus in
Röttenbach
Thema: ist noch offen
Anschließend kleines Familiencafé
Es laden ein: Babette Eckert, Inga Götz und Pfrn. U. Lorentz
Donnerstag, 21. April 2016
09.00 Uhr Spielkreis Gemeindewohnung Heroldsbach (Leitung:
Martina Keilholz-Zirkel)
17.30 Uhr Anmeldung zum neuen Konfirmandenkurs im
Gemeindehaus Hemhofen für die Konfis aus Hemhofen
Freitag, 22. April 2016
14.00 Uhr „Café Miteinander“ im Gemeindehaus Hemhofen
Kindergottesdienst im Franziskushaus
parallel zum Erwachsenen-Gottesdienst am Sonntag, 17. April
um 11.00 Uhr
im Franziskushaus in Röttenbach.
Es lädt ein: Pfrn. Ulrike Lorentz
Café Miteinander
Helfertreffen Café Miteinander
Röttenbach
Das „Café Miteinander“ öffnet jede Woche am
Dienstag von 14:00 – 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Schulstraße
14 in Röttenbach
Wenn es nicht regnet, treffen wir uns ab Mai auf dem
Spielplatz in der Klebheimerstraße in Röttenbach
Herzliche Einladung an alle Helfer beim Café Miteinander zu
einem Treffen am Dienstag, 19. April 2016 um 17.00 Uhr (im
Anschluss an das Café) im Alten Rathaus in Röttenbach,
Schulstr. 14
Wir wollen unsere Erfahrungen aus den ersten 3 Monaten austauschen und für die Sommerzeit weiter planen. Dazu sind alle Helfer
eingeladen, die bisher beim Café Projekt mitgearbeitet haben, aber
auch neue Ehrenamtliche sind herzlich willkommen und können
sich über das Projekt informieren.
Es freuen sich auf Ihr Kommen: Das Koordinations-Team Irma
Richter, Karin Mulzer, Pfarrerin Ulrike Lorentz und WIR
Freitag von 14:00 – 17:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus,
Heppstädter Weg 6 in Hemhofen
Herzliche Einladung an alle interessierten Bürger und Flüchtlinge!
Bei Kaffee, Tee, Kuchen, Spielen und vielem mehr können sich
Flüchtlinge, die in Hemhofen und Röttenbach Aufnahme gefunden
haben, und Bürger in entspannter Atmosphäre treffen und sich
kennenlernen.
24
Montag, 18. April
Hemhofen
09.30 Uhr Hl. Messe
anschließend Kommunionausflug
Katholische
ArbeitnehmerBewegung
Dienstag, 19. April
Röttenbach
18.00 Uhr Hl. Messe
Gedenken an verst. Fritz Heilmann, Kunigunda und
Christian Heilmann
und Schwester Katharina Amon (105)
19.30 Uhr PGR-Sitzung Röttenbach im Pfarrheim
Am Donnerstag, den 21.4.2016 laden wir alle Mitglieder und alle
die dieses Thema interessiert ganz herzlich um 19:30 Uhr in die
Gaststätte Eulenbach (TSV-Heim) ein.
Thema: Teller – Trog - Tank
Rund um das Thema Welternährung
Frau Miltenberger –Dritte Welt Laden aus Erlangen wird uns dazu
berichten. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass kein Mensch
Hunger leiden müsste. Die Erde bietet genug für „Alle“. Viele
Nahrungsmittel landen als Futtermittel im Trog oder in der Tonne
und im Tank.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!!
Gez. Vorstandschaft
Donnerstag, 21. April
Röttenbach
08.15 Uhr Hl. Messe
Hemhofen
14.00 Uhr Hl. Messe
anschließend Seniorennachmittag
15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim
16.00 Uhr Ministrantenstunde für die „Minis“ von 4. – 8. Klasse
16.00 Uhr Hl. Messe im Haus Heinrich
19.00 Uhr Wallfahrerversammlung im Pfarrheim
19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim
Katholische Kirche Maria Königin
Hemhofen/Röttenbach
Freitag, 22. April
Röttenbach
15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim
16.00 Uhr Ministrantenstunde für die „Minis“ von 4. – 8. Klasse
16.00 Uhr Wortgottesfeier Haus Heinrich
19.00 Uhr Wallfahrerversammlung im Pfarrheim
19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim
Hemhofen
15.30 Uhr Nachtreffen der Kommunionkinder in der Schule
Kath. Pfarramt, Hauptstraße 7 – Tel. 09195/7110 – Fax 09195/6218
www.pfarrei-roettenbach-hemhofen.de
Bürozeiten: Dienstag und Freitag von 9.30 Uhr – 12.00 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag von 15.30 Uhr – 18.00 Uhr
E-Mail Adresse von unserem Pfarrbüro:
[email protected]
15. – 24. April 2016
Samstag, 23. April
Hemhofen
17.30 Uhr Hl. Messe
Dazu sind alle Firmlinge mit Eltern und Paten herzlich
eingeladen!
Gedenken an verst. Elisabeth Zink (10)
Gedenken an verst. Angeh. der Familien Matheiowetz
und Merkel
und Bruder Georg (15)
Gedenken an verst. Angehörige der Familien Scherer
und Sieder (28)
KH: Hr. Thiem, L: Fr. Rauer
Freitag, 15. April
Röttenbach
14.00 Uhr Trauergottesdienst
mit Urnenbeisetzung von Maria Zidlicky
15.00 Uhr Kinderchor im Pfarrheim
16.00 Uhr Gruppenstunde für die Kommunionkinder - Fahrt zur
Hostienbäckerei
19.30 Uhr Chorprobe im Pfarrheim
Samstag, 16. April
Hemhofen
10.00 Uhr Probe zur Vorbereitung auf die Erstkommunion
Röttenbach
14.30 Uhr Taufe
Amelie Hertwich
Fabian Skawinski
17.30 Uhr Hl. Messe
Gedenken an verst. Margarete und Georg Beck,
Eichholzgasse (18)
Gedenken an verst. Jochen Schmitt, zum Todestag,
und Vater Josef Schmitt (94)
Gedenken an verst. Michael und Margareta Holzmann
(101)
KH: Fr. Neidhardt, L: Fr. Engelhardt
Das ewige Licht bestellte Familie Bräun, Lederhosenstraße 23
Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit
Röttenbach
09.15 Uhr Aufstellung am Pfarrheim, feierlicher Einzug
09.30 Uhr Feier der Jubelkommunion
14.30 Uhr Dankandacht
Die katholische Kindertagesstätte
St. Mauritius
lädt ein zum Familienfest
am Samstag, den 23.4.2016
von 11.00 - 14.00 Uhr.
Mit der Begrüßung durch die Kindertagesstättenleitung um
11.00 Uhr beginnen wir unser Fest.
Die Kinder umrahmen die Eröffnung mit einem musikalischen
Stück und führen zum Höhepunkt das Musicalstück auf:
„Der Regenbogenfisch“
Für Essen und Trinken ist wie alle Jahre bestens durch den
Elternbeirat gesorgt.
Wir freuen uns auf einen schönen Tag!
Das Kita-Team, Pfarrer Jacob Kurasserry,
der Elternbeirat und der Förderverein
Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit
09.15 Uhr Aufstellung am Rathausplatz, feierlicher Einzug in die
Kirche
09.30 Uhr Feier der Erstkommunion
KH: Fr. Becherer
14.30 Uhr Dankandacht
25
Katholische Filialkirche
„Maria Königin“ - Vorinformation
Gottesdienstordnung St. Laurentius
vom 16. - 24.04.2016
Sonntag, 17. April
08:30 Uhr Aisch: Hl. Messe
f. † d. Fam. Rittmayer u. f. † Sebastian Hobner u.
Franziska Kress
Pfarrfest mit Dank- und Bittprozession am 05.05. (Christi
Himmelfahrt)
Bereits traditionell feiern wir an Christi Himmelfahrt, 05.05.2016 einen Gottesdienst mit anschließender Dank- und Bittprozession.
Die Prozession und auch das Pfarrfest stehen in diesem Jahr unter
dem Motto:
>> Respekt für alle, Respekt vor allem <<.
Ablauf:
Beginn Gottesdienst:
09:00 Uhr
Prozession:
ca. 10:00 Uhr
Gang zum Pfarrfest:
nach der Prozession
Der Prozessionsweg führt uns von der Kirche Maria Königin, FritzFriedrich-Str., Blumenstr. zur 1. Station an der Kapelle der Familie
Bärthlein, von dort Blumenstr., Heppstädterweg zur 2. Station an
der Heilandskirche, danach Heppstädterweg, Siedlerweg und
Kirchenweg zurück zur Kirche Maria Königin.
Wir freuen uns, wenn die Anlieger des Prozessionsweges ihre
Häuser schmücken. Herzlichen Dank. Herzlicher Dank auch jetzt
schon der evangelischen Kirchengemeinde, dass wir wieder bei
ihnen Station machen dürfen, ebenso der Familie Bärthlein. Auch
allen Fahnenabordnungen, allen Mitchristen die sich wieder beteiligen und der Freiwilligen Feuerwehr für den Absperrdienst schon
jetzt vielen Dank.
Über den Ablauf des Pfarrfestes informieren wir Sie separat.
für die Kirchenverwaltung
für den Pfarrgemeinderat
Adam Hasenberger
Renate Lang
-Kirchenpfleger- 1. Vorsitzende Pfarrer Jacob Kurasserry
Freitag, 22. April
18:00 Uhr Aisch: Hl. Messe
f. † d. Jahrganges 56/57
Samstag, 23. April
18:30 Uhr Aisch: Rosenkranz
19:00 Uhr Aisch: VAM
f. † Annika Haagen u. f. † Karl-Heinz Nagengast u. Ang.
Katholische Pfarrämter St. Stephanus und St. Laurentius
Hauptstraße 12,
91325 Adelsdorf
Telefon: 09195 7296
Fax: 09195 5431
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag:
09.30 Uhr - 12.00 Uhr
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag
09.30 Uhr - 14.00 Uhr
Pfarrfahrt Wien/Wachau
Der Bus für unsere Pfarrfahrt in die Wachau steht am Sonntag,
den 17. April 2016, ab 13:30 Uhr am Edeka Parkplatz in Adelsdorf
zum Beladen bereit. Die Abfahrt ist pünktlich um 14:00 Uhr.
Katholische Kirche Adelsdorf
Jahresrechnungen
der Kirchenstiftungen
Gottesdienstordnung St. Stephanus
vom 16. - 24.04.2016
Die Jahresrechnungen der kath. Kirchenstiftung Adelsdorf, Aisch
und Zeckern sowie die Jahresrechnung der kath. Friedhofsverwaltung Adelsdorf liegen während der Amtsstunden in der Zeit
vom 16.04. – 23.04.2016 zur Einsicht auf.
Samstag, 16. April
18:30 Uhr Zeckern: Rosenkranz
19:00 Uhr Zeckern: VAM
f. † Mras, Nüßlein u. Großkopf, f. † Tino Noppenberger,
Noah Brehm u. Ang. u. f. † Johanna Schüder
Familiengottesdienst in Zeckern
Schon jetzt eine ganz herzliche Einladung an alle Kinder, vor allem
die Erstkommunionkinder, zum Familiengottesdienst nach Zeckern.
Wann? Am Sonntag, den 24. April 2016 um 10:00 Uhr in der
Filialkirche St. Wendelin. Wir freuen uns auf Euch!
Sonntag, 17. April
10:00 Uhr Adelsdorf: Festgottesdienst zur Jubelkommunion
Kinderkirche im Pfarrzentrum
Dienstag, 19. April
08:25 Uhr Adelsdorf: Rosenkranz
09:00 Uhr Adelsdorf: Hausfrauenmesse
f. † Konrad u. Sybilla Haagen u. Ang.
Kinderkirche
Liebe Kinder,
am kommenden Sonntag, den 17. April laden wir Euch wieder
herzlich ein, im Pfarrzentrum mit uns Kinderkirche zu feiern. Wie
die großen Leute in der großen Kirche beginnen wir um 10:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Euch!
Mittwoch, 20. April
18:00 Uhr Adelsdorf: Schülergottesdienst (Wort-Gottes-Feier)
Donnerstag, 21. April
19:00 Uhr Weppersdorf: Gottesdienst
Markusbittgang nach Wiesendorf
Die Tradition der Markusprozession reicht bis in die Zeiten des
alten Roms zurück. Ca. im 4. Jahrhundert entstanden die christlichen Bittgänge und hatten als zentrales Thema, Gott um ein gutes
Gedeihen der Felder und Fluren zu bitten. Heute bildet die
Markusprozession den „Auftakt“ zu den Bittprozessionen des
Frühlings.
Wir laden alle Gläubigen herzlich ein, dies auch bei uns mitzufeiern!
Termin: nach Gottesdienst am Sonntag, den 24. April 2016 um
8:30 Uhr.
Freitag, 22. April
16:00 Uhr Zeckern: Hl. Messe (Haus Heinrich)
Sonntag, 24. April
08:30 Uhr Adelsdorf: Hl. Messe
f. † Rosemarie Amon, f. † Benno Kretschmann, Weiß
u. Kuni Kraus, f. † Betty Weller, Maga Willert u. Ang. u.
f. † Georg u. Baptist Belzer u. Ang.
anschl. Adelsdorf: Markusbittgang nach Wiesendorf
10:00 Uhr Zeckern: Familiengottesdienst
26
Ministranten
Berichte der Nachbargemeinde Röttenbach
Hallo liebe Ministranten,
hoffentlich habt Ihr die Ferien gut überstanden. Eure Oberministranten freuen sich darauf, Euch zu einer weiteren Quartalsministrantenstunde einladen zu können.
Am 16.04.2016 treffen wir uns ab 14 Uhr im Schwesterhaus in
Aisch. Wie bereits beim letzten Mal, haben wir wieder ein tolles
Programm für euch vorbereitet!
Das Thema ist der Heilige Stephanus. Auch ist diese
Ministrantenstunde wieder für alle Ministranten des
Seelsorgebereichs! Also kommt zahlreich und bringt gute Laune
mit!
Eure Oberministranten
TSV Röttenbach
Kreisliga 1 Erlangen-Pegnitzgrund:
Sonntag, 17.04.2016, 13.00 Uhr
SpVgg Erlangen II -TSV Röttenbach
A-Klasse 2 Erlangen-Pegnitzgrund:
Donnerstag, 21.04.2016, 19.00 Uhr
FSV Großenseebach II - TSV Röttenbach II
P.S.: Feste Schuhe und eine Jacke können nicht schaden"
Neues Angebot in St. Wendelin
Zeckern - Es gibt noch freie Plätze!
AH: Samstag, 16.04.2016, 16.00 Uhr
TSV Röttenbach – ASV Möhrendorf
Jugend:
Samstag, 16.04.2016
10.00 Uhr: E3-Jugend: TSV Röttenbach – SpVgg Heßdorf
10.30 Uhr: F1-Jugend: SpVgg Dürrbrunn – TSV Röttenbach
Sonntag, 17.04.2016
10.00 Uhr: F2-Jugend: VdS Sprdorf - TSV Röttenbach
Tanzen am Vormittag nach dem Motto:
„Wer tanzt, bleibt länger jung!“
Tanzen macht Spaß
Tanzen wirkt positiv auf Muskeln und Gelenke
Tanzen verbessert die Konzentration und die Koordination
Tanzen aktiviert ganzheitlich und steigert die Lebensqualität
JFG NDR Franken:
Freitag, 15.04.2016
19.00 Uhr: A-Jugend: JFG NDR Franken – 1. FC Hersbruck
Samstag, 16.04.2016
10.30 Uhr: C1-Jugend: JFG Seebachgrund - JFG NDR Franken
11.00 Uhr: D2-Jugend: JFG NDR Franken II – TSV Gräfenberg
(Spielort Hemhofen)
11.30 Uhr: D1-Jugend: SpVgg Reuth - JFG NDR Franken
13.00 Uhr: B-Jugend: SC Eltersdorf II - JFG NDR Franken
Sonntag, 17.04.2016
10.00 Uhr: C2-Jugend: JFG NDR Franken II – SV Buckenhofen
II
(Spielort Neuhaus)
Mittwoch, 20.04.2016
18.30 Uhr: C1-Jugend: BSC Erlangen – JFG NDR Franken
In diesem Kurs werden Kreis-, Block-, und Gassentänze sowie
auch meditative Tänze aus aller Welt erlernt. Teilnahme ist mit und
ohne Partner möglich. Tänzerische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzung zur Teilnahme ist einzig und allein die
Freude an Bewegung zu Musik und die Lust, Neues zu lernen.
Gerne können Sie nach Voranmeldung beim nächsten Termin
unverbindlich zum Schnuppern kommen! Das Angebot ist offen für alle und richtet sich an die Altersstufen 50+/60+/70+.
Termine:
jeweils Mittwoch, 9:00-10:30 Uhr
20.04.2016, 04.05.2016, 25.05.2016, 08.06.2016, 22.06.2016,
29.06.2016, 13.07.2016, 27.07.2016
Ort:
Musikschule, Zeckerner Hauptstr. 11, 91334 Hemhofen
Anmeldung:
Kath. Pfarramt Adelsdorf, Tel. 09195-7296 oder
Angela Schäfer, Tel. 09190-997330
Leitung:
Angela Schäfer
Tennisclub
Röttenbach e.V.
Pfarrbrief Pfingsten 2016
Es ist wieder soweit - der Pfarrbrief für Pfingsten 2016 wartet auf
Ihren Beitrag! Haben Sie einen interessanten Bericht aus Ihrem
kirchlichen oder sozialen Tätigkeitsbereich oder wollen Sie
Start in die Tennissaison 2016 mit einem Eröffnungsturnier
Nachdem die kurzen und grauen Wintertage nun endgültig vorüber
sind und die Tage länger und wärmer werden, ist es wieder an der
Zeit in geselliger Runde das Raquet zu schwingen.
Daher findet am Sonntag, den 24. April 2016, Beginn 14:00 Uhr
unser schon traditionelles Schleifchenturnier statt. Durch Los werden Mixed-Paarungen (männlich und weiblich)
gebildet, die 30 Minuten gegeneinander spielen und die Sieger erhalten ein Schleifchen.
Insgesamt sind vier bis fünf Spielrunden (je nach Konditionsstand)
geplant. Wer am Schluß die meisten Schleifchen vorweisen kann
hat gewonnen bzw. wird Siegerin bzw. Sieger und bekommt einen
kleinen Preis zur Belohnung.
Die Einladung richtet sich an Spieler/-innen aller Spielstärken,
Hobbyspieler und insbesondere an Jugendliche und an
Gäste!!
Dies macht gerade so ein Turnier reizvoll.
Nichtmitglieder, Anfänger, Interressierte Tennisspieler und Gäste
sind herzlich willkommen.
• eine Veranstaltung Revue passieren lassen
• auf eine kommende Veranstaltung aufmerksam machen
• einen Hintergrundbericht aus dem Umfeld unserer Pfarreiengemeinschaft besteuern
dann können Sie diese Informationen per E-Mail an [email protected] übermitteln. Bitte senden Sie nur Dateien im
Wordformat und Bilder als Anhang.
Der Redaktionsschluss für den Pfarrbrief ist Mittwoch, der 27.
April 2016.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Redaktion das Recht
auf Kürzung der Beiträge vorbehält, ein Recht auf Veröffentlichung
besteht generell nicht. Auch nach Redaktionsschluss eingesendete
Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Ihr Sachauschuss Öffentlichkeitsarbeit Adelsdorf
mit Weppersdorf - Aisch - Zeckern
27
Für das leibliche Wohl mit Kuchen und Kaffee ist gesorgt. Spenden
werden gerne angenommen!
30.04./01.05. Burk
30.04./01.05. Maroldsweisach
05.05. Fürth
Bei allen Wanderungen können Sie Startkarten bei Gruppenmeldungen auf WF Röttenbach kaufen.
Anmeldung: Eintrag in die Meldeliste im Tennisheim oder per email an: [email protected]
Die Vorstandschaft freut sich über eine rege Teilnahme an dieser
Veranstaltung.
Klaus. Frank, Sportwart/
Manfred Kraft, Schriftwart
Tennisclub Röttenbach e.V.
2.) Startkartenverkauf:
Startkarten sind bei unseren Wanderwarten
Edith Repky, Lindenstraße 6, Röttenbach, Tel. 09195/3596
und Carola Simon, Röttenbach, Am Beerenbrünnlein 10, Tel.
017682445542 erhältlich.
gez. Beck
1. Vorsitzender
Lauftreff Röttenbach
Seniorenbeirat
Röttenbach
60plus
Jeder Schritt zählt
Bewegung ist ein Muss! Körperliche Aktivität sollte täglich auf dem
Programm stehen - um unsere Gesundheit zu schützen oder um
wieder gesund zu werden. Bewegung ist ein großer Baustein zur
Vorsorge oder Behandlung von vielen Krankheiten. An der frischen
Luft hält es uns fit, gibt uns Energie und macht gute Laune. Es gibt
viele gute Gründe dafür, aber nur einen Haken: man muss es selbst
tun. Gerade jetzt fällt es doch besonders leicht - die Natur und die
Tierwelt auf unserer schönen Laufstrecke „explodiert“ zu neuer
Lebenskraft. Da machen wir doch gerne mit und treffen uns:
Wandern
Bewegung für mehr Lebensqualität
Bewegung hält fit und gesund
Treffpunkt jeweils Rathausplatz
Dienstag, 19.04.2016
9.00 Uhr schnelles Gehen
Mittwoch, 20.04.2016
9.30 Uhr sehr gemütliches Wandern
Donnerstag, 21.04.2016 Abfahrt 9.00 Uhr Rathausplatz
Busfahrt nach Ochsenfurt mit anschließender Stadtführung. Nach
dem Mittagessen ist Zeit zur freien Verfügung. Gegen 15.30 Uhr
Rückfahrt.
Ihr Seniorenbeirat, Abt. Wandern
Montags um 18 Uhr, donnerstags um 8 und 18 Uhr sowie
samstags um 8 Uhr.
Lauf mit – bleib fit. Informationsangebot im Internet
Informationen gibt es unter folgendem Link: www.lauftreff-roettenbach.de.
Lauftreff Röttenbach
Für den Vorstand
Helmut Schmidt/Tel. 09195/3681
Es sind noch Plätze frei, jetzt anmelden:
Fahrt zum Musical „Tanz der Vampire“ im Deutschen Theater
in München am 19. November 2016
Fahren Sie mit uns nach München ins Musical:
WiR erhält ermäßigte Gruppenpreise, Sie können zwischen 2
Preiskategorien wählen.
Preise für Erwachsene:
PK1 80,90 Euro
PK2 72,40 Euro
Für Kinder bis 14 Jahren und Schwerbehinderte ab 50 % :
PK1 48,00 Euro
PK2 43,00 Euro
Vortrag am 15. April um 19:00 Uhr im Franziskushaus über
das Adivasi Projekt
Unsere Adivasi-Produkte schwarzer Tee und Pfeffer kommen aus
der Gudalur-Region in den südindischen Nilgiris-Bergen, von
Adivasi (Ureinwohner/innen), welche sich im Adivasi-Netzwerk
AMS für die Verbesserung ihrer Lebenssituation organisieren. Alle
Produkte sind unter sozial und ökologisch verantwortlichen
Bedingungen hergestellt. Die Preise sichern den Produzent/innen
ein ausreichendes Einkommen und tragen zu einer Verbesserung
ihrer Lebensbedingungen bei.
Benjamin Knoll war dort und wird am Freitag, dem 15. April um
19:00 Uhr im Franziskushaus über das Projekt berichten.
Besuchen Sie uns in unserem neuen Verkaufsladen am
Rathausplatz in der Fair Trade Gemeinde Röttenbach.
Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00
bis 12:00 Uhr.
Für das faire Welt Team
Werner Ritz
Hinzu kommen pro Person ca. 15,– Euro Buskosten. Die genauen
Fahrtkosten können WiR erst nach Anmeldung und der genauen
Gruppengröße festsetzen.
Da bei geringerer Teilnehmerzahl die Kosten für den Bus zu hoch
werden, findet die Fahrt erst ab einer Mindestteilnehmerzahl
von 30 Personen statt.
Der Bus fährt um 8:30 Uhr am Rathausplatz in Röttenbach ab,
Ankunft in München ca. 11:00 Uhr, anschließend Zeit zur freien
Verfügung. Das Musical beginnt um 14:30 Uhr und endet gegen
17:30 Uhr. Anschließend Heimfahrt, Ankunft in Röttenbach ca.
20:30 Uhr.
Wanderfreunde
Röttenbach
Bitte melden Sie sich bis spätestens 10. Mai 2016 mit folgenden Daten verbindlich an: Vor- und Nachname, Straße und
Wohnort, Tel.Nr. und Handynummer, E-Mail-Adresse, Anzahl und
Kategorie der Karten mit Angabe Erwachsener, Kind bzw.
Schwerbehinderter. Mailen Sie uns an [email protected],
oder rufen Sie uns an unter Tel. 949051.
1.) Gruppenwanderungen:
16./17.04. Höchstadt
16./17.04. Funkendorf
23./24.04. Stegaurach
30.04./01.05. Görau
28
So erreichen Sie WiR:
Besuchen Sie uns persönlich jeden Mittwoch von 15.30 – 17.00
Uhr (außerhalb der Ferien) im Bürgerservicebüro der Gemeinde
Röttenbach, Ringstr. 46, rufen Sie uns an unter der Telefonnummer
949051 oder mailen Sie uns an [email protected] h r e
Brigitte Beck, Stefanie Greber,
Karin Mulzer und Susanne Neuner
Die Versammlung findet am Freitag, den 22. April 2016 um 19.00
Uhr im kath. Pfarrheim statt.
Unser Herr Pfarrer Jakob Kurasserry wird auch anwesend sein.
Ich möchte alle Wallfahrer, besonders auch unsere Jugendlichen
bitten, recht zahlreich zu erscheinen, um Wünsche und Anregungen
besprechen zu können.
Des weiteren geht es um das baldige Wallfahrtsjubiläum!
Die Abrechnung für das Jahr 2015 wird ebenfalls bekanntgegeben!
Die Wallfahrtsleitung
W. Gumbert
Achtung aufgepasst!!
Liebe Mitglieder und Freunde des Chores Sing A-Moll.
In diesem Frühjahr findet das alljährliche Gruppenkonzert
der Sängergruppe Höchstadt in Röttenbach statt.
Berichte anderer Stellen
und Nachbargemeinden
Volkshochschule
Sing A-Moll ist dabei mit verschiedenen anderen Chören.
Termin: Sonntag, 24.04.2016
Beginn: 17.00 Uhr
Auftrittsort: Lohmühlhalle Röttenbach
Eintritt: f r e i
Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.
Für den Vereinsvorstand
!
Büro: Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf
Tel. 09195/9432-400, Fax -500, E-Mail [email protected],
www.vhs-adelsdorf.de
U 187
Angela Schickert
Kochen: Bistroküche - Frankreich zum Anbeißen
Bitte bringen Sie 2 Geschirrtücher, ein Spültuch, eine Schürze und
einen Behälter sowie ein Getränk für sich mit.
Lebensmittelkosten ca. 7,00 - 8,00 Euro
Mittwoch, 20.04.2016 (1 Treffen)
14,00 €
18:15 - 22:00 Uhr
Schulküche H 0.1 in Adelsdorf
Claudia Maudanz
1. Vorsitzende
www.singamoll.de
U 189
Angela Schickert
Kochen: Low Carb - kohlenhydratarm genießen
Neben Hintergrundinformationen zu Low Carb bekommen Sie in
diesem Kurs Tipps und Anregungen für leckere, unkomplizierte
und kohlenhydratarme Lieblingsgerichte für jeden Tag.
Bitte 2 Geschirrtücher, Spültuch und einen Behälter für evtl. Reste
mitbringen)
Donnerstag, 28.04.2016 (1 Treffen)
14,00 €
18:15 - 22:00 Uhr
Schulküche H 0.1 in Adelsdorf
!
Jahreshauptversammlung
Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz möchte Sie herzlich einladen zur Jahreshauptversammlung am: 20. April, 20.00 Uhr, in
das Restaurant Aischblick, große Bauerngasse 88a in
Höchstadt
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Kurzberichte der Ortsgruppen
4. Kassenbericht
5. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstands
6. Diavortrag von Herrn Dr. Krautblatter (Biologe) Thema: „Frühling
in Franken“
7. Ehrungen
8. Wünsche und Anregungen, Sonstiges
9. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen informationsreichen und unterhaltsamen Abend
Gez. Helmut König
!
U 143
Marion Daum
Wirbelsäulengymnastik
Bitte zu jeder Stunde feste Hallensportschuhe mit heller Sohle und
ein Handtuch mitbringen.
Dienstag, 26.04.2016 (10 Treffen) 27,00 €
20:00 - 21:00 Uhr
Alte Turnhalle Schule Hemhofen in Hemhofen
Bar mherzige Brüder
Nächstes BN Treffen am 14. April, 20 Uhr, Gasthaus Delphi in
Röttenbach
Barmherzige Brüder Gremsdorf bringen Theaterstück auf die Bühne
weitere Informationen unter www.hemhofen.de
Wallfahrer in Röttenbach
Einladung an alle Wallfahr tsteilnehmer nach Gößweinstein
Zu unserer diesjährigen Wallfahrtsversammlung laden wir alle
Bürger aus Röttenbach, Hemhofen und Umgebung recht herzlich
ein.
29
Suche Mietwohnung
in Hemhofen/Zeckern
Ehepaar, beide unbefristet im öffentlichen Dienst,
sucht 3 – 4 Zimmerwohnung mit Terrasse oder Balkon
und Kellerabteil, ab 75 m² bis 750 € warm.
Tel.: 0177 - 29 89 868
DANKE - Wir waren nicht alleine
Niemals geht man so ganz, irgendwas von dir bleibt hier.
Es hat seinen Platz immer bei uns.
Danke allen, für die tröstenden Worte, die Blumen und die lieben Karten. Es ist für uns
ein großer Trost, zu erfahren, dass so viele Verwandte, Freunde, Nachbarn und
Bekannte sich in der Trauer mit uns verbunden fühlten und mit uns Abschied nahmen.
Walter Seeberger
† 17. März 2016
Besonders bedanken möchten wir uns bei Herrn Pfarrer Jacob
Kurasserry für den schönen Gottesdienst sowie den Vereinen für die
ehrenden Worte und den Trompetern Michl und Emil. Danken möchten
wir auch der Gemeinschaftspraxis Sperling, dem Pflegeheim St. Anna
und der Caritas für die medizinische und pflegerische Betreuung.
Unser ganz besonderer Dank gilt dem Bestattungsinstitut Björn Deppe
für die liebevolle Begleitung in der für uns so schweren Zeit.
Hemhofen, im April 2016
Hannelore Seeberger
mit Kindern
Es hat uns tief berührt, wie viele Menschen meinen Mann, lieben Vater und Opa
Herrn Konrad Decker
nicht nur im Leben, Freundschaft, Anerkennung und Wertschätzung schenkten, sondern
ihn auch im Tode ehrten.
Danke sagen wir allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten, die ihm die
letzte Ehre erwiesen und Worte des Trostes und Zuversicht gesprochen und geschrieben
haben.
Besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Jacob Kurasserry für die würdevolle Gestaltung der
Trauerfeier, der Freiwilligen Feuerwehr, der KLB, dem VDK sowie den Schulkameraden.
Ein besonderer Dank gilt auch der Firma Paulus für die tröstenden Worte und der
Zuneigung sowie der Solistin Sabine Krause.
Vielen Dank der Gemeinschaftspraxis Dr. Posfay und Tina Sperling sowie dem
Waldkrankenhaus Erlangen.
Christine Decker
mit Kindern
Röttenbach, im April 2016
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ab 11 Uhr ihre Flohmarkt-Garagen und -Plätze.
Diese finden Sie
An der Fehdenwiese 11, 13; Zugemachtes Feld 5, 9;
Am Wäldla 6; Wolfenäckerstr. 1, 8, 41, 43, 45, 49;
Wolfengärten 2; Gartenweg 4a, 4c, 11b
sowie Am Schwegelweiher 4i und 16.
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Georg Oder
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91334 Hemhofen
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„Vertrauen“
Neuer Leiter in unserer Filiale Hemhofen
Bernd Hübschmann (2.v.l.) ist neuer Leiter unserer Filiale
Hemhofen. Er löst den bisherigen Geschäftsstellenleiter
Michael Götz ab, der nun die Geschäftsstelle in Höchstadt
führen wird.
Auch mit dem personellen Wechsel bleibt die bewährte
Entscheidungskompetenz vor Ort. „Die persönliche Nähe
zu unseren Mitgliedern und Kunden aufrechtzuerhalten
und ihr Vertrauen zu bewahren, hat für unsere VR-Bank
oberste Priorität“, betont Marktbereichsleiter Bernd
Froese.
Geschäftsstellenleiter Bernd Hübschmann und sein Team
freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen! Nutzen Sie die
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Lebensplan gelingt.
v.l. Bernd Froese, Bernd Hübschmann,
Kerstin Baader, Elena Haberkamm,
Maritta Schockel
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