Marktordnung gültig ausschließlich für private und gewerbliche Verkäufer. Gegenstand des Nachtflohmarkts ist der An- und Verkauf von Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Bilder, Bücher), Secondhand, Kleidung, Spielzeug, Fotozubehör und Sammlerobjekten. Zugelassen sind Verkäufer, deren Produkte in den genannten Rahmen passen. Striktes Verkaufsverbot auf dem Nachtflohmarkt besteht für Neuware, Restpostenware, Lebensmittel, Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende bzw. tote Tiere und Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich. Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter. Tische müssen von den Verkäufern selbst mitgebracht werden, außer es ist bei der Buchung anders angegeben. Die Standtiefe beträgt max. 1,5 Meter. Das Aufstellen eines eigenen Kleiderständers ist nur innerhalb der gebuchten Standfläche möglich. Bitte die Standfläche länger buchen, wenn noch ein Kleiderständer daneben gestellt werden soll. Vor dem Einlass in die Veranstaltungshalle ist von jedem Standbetreiber ein Müllpfand in Höhe von 10 Euro in bar zu entrichten. Der Müllpfand wird ausschließlich gegen Rückgabe des / der ausgehändigten Pfandbons nach Ende der Veranstaltung zurückerstattet. Bitte Müll / Sperrmüll NICHT bei uns entsorgen! Unerlaubte Müllentsorgungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und den Außenbereich vor, während und nach dem Nachtflohmarkt sauber zu verlassen. Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet werden. Verkäufer zahlen keinen Eintritt (zulässige Verkäufer pro Stand = maximal zwei Personen). Vor Veranstaltungsbeginn wird ohne jegliche Ausnahme kein Einlass zur Halle gewährt. Der Abbau der Stände erfolgt nur in Ausnahmefällen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung. Die Flohmarktstände dürfen nur innerhalb der am Boden markierten Flächen aufgestellt werden. Die Verkaufsfläche wird von Mode-Mädchen zugewiesen, dabei ist unserem Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Ein Anspruch des Verkäufers auf einen bestimmten Standplatz besteht in keinem Fall. Des Weiteren haben Verkäufer OHNE einen im Voraus gebuchten und bezahlten Standplatz bei Überfüllung des Flohmarkts keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind vorab vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann das Ordnungspersonal, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung freizuhalten und nicht zu verstellen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis vom Mode-Mädchen Team oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig. Das Mode-Mädchen Team übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Das Abspielen von Musik am Verkaufsstand ist nicht gestattet. Das Betreiben von eigenen elektronischen Geräten ist nach vorheriger Absprache möglich. Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot in der Halle ist einzuhalten. Jugendlichen und Kindern (laut JuSchG) unter 16 Jahren wird der Eintritt zum Nachtflohmarkt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht und ab 16 Jahren längstens bis 0.00 Uhr gestattet (es gilt grundsätzlich das aktuell gültige Jugendschutzgesetz JuSchG). Mit Betreten des Geländes erlaubt der Besucher oder Verkäufer, das Foto- oder Filmaufnahmen der eignen Person für eine Verwendung durch das Mode-Mädchen Team. Auf allen Veranstaltungen des Mode-Mädchen Teams werden regelmäßig Fotos und Filmaufnahmen generiert und später bei sozialen Medien und für Werbezwecke veröffentlicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
© Copyright 2024 ExpyDoc