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Marktordnung gültig ausschließlich für private und gewerbliche Verkäufer.
Gegenstand des Nachtflohmarkts ist der An- und Verkauf von Antiquitäten (Schmuck,
Uhren, Bilder, Bücher), Secondhand, Kleidung, Spielzeug, Fotozubehör und
Sammlerobjekten. Zugelassen sind Verkäufer, deren Produkte in den genannten Rahmen
passen.
Striktes Verkaufsverbot auf dem Nachtflohmarkt besteht für Neuware, Restpostenware,
Lebensmittel, Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende bzw. tote Tiere und
Menschen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung
von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit
Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware
erwecken. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im
Warenverkehr ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.
Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter.
Tische müssen von den Verkäufern selbst mitgebracht werden, außer es ist bei der
Buchung anders angegeben. Die Standtiefe beträgt max. 1,5 Meter. Das Aufstellen eines
eigenen Kleiderständers ist nur innerhalb der gebuchten Standfläche möglich. Bitte die
Standfläche länger buchen, wenn noch ein Kleiderständer daneben gestellt werden soll.
Vor dem Einlass in die Veranstaltungshalle ist von jedem Standbetreiber ein Müllpfand in
Höhe von 10 Euro in bar zu entrichten. Der Müllpfand wird
ausschließlich gegen
Rückgabe des / der ausgehändigten Pfandbons nach Ende der Veranstaltung
zurückerstattet. Bitte Müll / Sperrmüll NICHT bei uns entsorgen! Unerlaubte
Müllentsorgungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden zur Anzeige
gebracht und strafrechtlich verfolgt. Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und
den Außenbereich vor, während und nach dem Nachtflohmarkt sauber zu verlassen.
Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer
oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet
werden.
Verkäufer zahlen keinen Eintritt (zulässige Verkäufer pro Stand = maximal zwei Personen).
Vor Veranstaltungsbeginn wird ohne jegliche Ausnahme kein Einlass zur Halle gewährt.
Der Abbau der Stände erfolgt nur in Ausnahmefällen vor dem offiziellen Ende der
Veranstaltung.
Die Flohmarktstände dürfen nur innerhalb der am Boden markierten Flächen aufgestellt
werden. Die Verkaufsfläche wird von Mode-Mädchen zugewiesen, dabei ist unserem
Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Ein Anspruch des Verkäufers auf einen
bestimmten Standplatz besteht in keinem Fall. Des Weiteren haben Verkäufer OHNE
einen im Voraus gebuchten und bezahlten Standplatz bei Überfüllung des Flohmarkts
keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind vorab
vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann das Ordnungspersonal,
unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind für die gesamte
Dauer der Veranstaltung freizuhalten und nicht zu verstellen.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die
Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis vom Mode-Mädchen
Team oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Das Verteilen von
Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache
und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig.
Das Mode-Mädchen Team übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste
oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für
Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den
Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf
eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des
Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Das Abspielen von Musik am Verkaufsstand ist nicht gestattet. Das Betreiben von eigenen
elektronischen Geräten ist nach vorheriger Absprache möglich. Das gesetzlich festgelegte
Rauchverbot in der Halle ist einzuhalten.
Jugendlichen und Kindern (laut JuSchG) unter 16 Jahren wird der Eintritt zum
Nachtflohmarkt ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person nicht und ab 16 Jahren längstens bis 0.00 Uhr gestattet
(es gilt grundsätzlich das aktuell gültige Jugendschutzgesetz JuSchG).
Mit Betreten des Geländes erlaubt der Besucher oder Verkäufer, das Foto- oder
Filmaufnahmen der eignen Person für eine Verwendung durch das Mode-Mädchen Team.
Auf allen Veranstaltungen des Mode-Mädchen Teams werden regelmäßig Fotos und
Filmaufnahmen generiert und später bei sozialen Medien und für Werbezwecke
veröffentlicht.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.