Europäische Kommission - Erklärung Erklärung von EU-Kommissar Vella zum neuen weltweiten Übereinkommen zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei Brüssel, 3. Juni 2016 Am 5. Juni wird ein wichtiges internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei in Kraft treten. Das von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angenommene und geförderte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen erlaubt es den Ländern, illegale Fischer aus ihren Häfen zu verbannen und das Anlanden illegaler Fänge zu unterbinden. Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella begrüßte das Inkrafttreten des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen: „Wir verfügen nun endlich über ein schlagkräftiges Instrument, das dabei helfen wird, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei in Europa und weltweit wirksam zu bekämpfen. Dies ist ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der internationalen Meerespolitik. Die Europäische Union hat die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) stets an vorderster Front bekämpft und war unter den ersten, die dieses wichtige internationale Übereinkommen schon im Jahr 2011 gebilligt haben. Die IUU-Fischerei zerstört die weltweiten Fischbestände und bedroht die wirtschaftliche Lebensgrundlage derjenigen Fischer, die sich an die Regeln halten. Hierbei handelt es sich um ein gewaltiges weltweites Problem. Der Wert der IUU-Fischerei beträgt bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr, das sind 15 % des Weltmarkts für Meereserzeugnisse. Das Übereinkommen sichert eine bessere Kontrolle der Vorgänge in den Häfen und bildet ein wichtiges Instrument, um zu verhindern, dass IUU-Fisch auf den Markt gelangt. Es sendet eine klare Botschaft: Wenn es um illegale Fischerei geht, werden wir nicht wegschauen. Die Ratifizierung ist aber nur der erste Schritt. Als nächstes folgt nun die praktische Umsetzung des Übereinkommens. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Küstenstaaten der Welt, auch Entwicklungsländer, über die nötigen Mittel verfügen, um das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen wirksam anzuwenden. Die Bekämpfung der illegalen Fischerei hat eine weltweite Dimension erreicht, und die Rechtsverletzer werden sich bald nirgendwo mehr verstecken können.“ Hintergrund Das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen wurde ursprünglich im November 2009 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angenommen. Es tritt am 5. Juni 2016 in Kraft, 30 Tage nach der 25. Ratifizierung. Demnach müssen die Länder offiziell die Häfen benennen, die von ausländischen Fischereifahrzeugen angelaufen werden dürfen. Für die Einfahrt in die benannten Häfen müssen diese Schiffe Voranmeldungen mit bestimmten Angaben übermitteln, darunter auch zu den Fängen, die sie an Bord haben. Außerdem verlangt das Abkommen von den Ländern, dass sie Schiffe, die sich an IUU-Fischerei beteiligen, inspizieren oder ihnen die Einfahrt in ihre Häfen verweigern und geeignete Maßnahmen treffen. Überdies wird sich der Informationsaustausch zwischen Küstenstaaten und Flaggenstaaten erheblich verbessern. Mehrere weitere Länder schicken sich an, das Übereinkommen in den kommenden Monaten zu ratifizieren. Bislang haben 29 Länder und die EU (die es als eine einzige Vertragspartei unterzeichnet hat) das Übereinkommen förmlich gebilligt und unterzeichnet. Die Parteien machen mehr als 62 % der weltweiten Fischimporte und 49 % der Fischexporte aus, die sich im Jahr 2013 insgesamt auf über 119,18 Mrd. EUR (133 Mrd. USD) bzw. 124,56 Mrd. EUR (139 Mrd. USD) beliefen. Nach Schätzungen der FAO kommt durch IUU-Fischerei jedes Jahr eine illegale Fangmenge von 26 Mio. Tonnen mit einem Wert von 20,61 Mrd. EUR (23 Mrd. USD) hinzu. Dadurch untergräbt die IUU-Fischerei die Bemühungen um eine nachhaltige Fischerei und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der weltweiten Fischbestände. Weitere Informationen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei STATEMENT/16/2022 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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