Drucksache 17/2846 19.04.2016 17. Wahlperiode Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Pro bono“ als Mittel der Auftragsakquise verhindern Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, in Zukunft sicherzustellen, dass keine öffentlichen Aufträge mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 Euro (bei Bauleistungen mindestens 200.000 Euro) im Wege der freihändigen Vergabe an Auftragnehmer/-innen vergeben werden, die in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor der Auftragsvergabe eine in engem sachlichen Zusammenhang stehende Tätigkeit „pro bono publico“ ausgeübt haben. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2016 zu berichten. Begründung: Eine Tätigkeit „pro bono publico“ (lat.: „zum Wohle der Öffentlichkeit“) impliziert nach allgemeinem Verständnis eine freiwillig geleistete professionelle Arbeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung für das Gemeinwohl. Klassischerweise findet eine Beratung „pro bono“ vor allem durch Anwälte und Anwältinnen statt und unterliegt dort Einschränkungen z. B. durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wie nicht zuletzt die Vorkommnisse rund um den so genannten „Masterplan Integration“ gezeigt haben, ist eine Beratungstätigkeit „pro bono“ jedoch weder auf rechtliche Fragen beschränkt, noch erfolgt sie in jedem Fall „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die vermeintlich „pro bono“ erbrachte Tätigkeit dazu dient oder dazu führt, dass die handelnde Person oder die hinter ihr stehende Organisation im Anschluss einen vergüteten öffentlichen Auftrag erhält. Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist dabei Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2846 anzunehmen, wenn zwischen dem Abschluss der Tätigkeit „pro bono“ und der Auftragsvergabe weniger als sechs Monate liegen. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sind nur Aufträge mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 Euro (bei Bauleistungen mindestens 200.000 Euro) zu berücksichtigen. Eine solche Vorkehrung stärkt nicht nur das Vertrauen in die Recht- und Zweckmäßigkeit staatlichen Handelns und die Transparenz des Vergabeverfahrens, sondern sichert Mitbewerber/-innen auch gleiche Chancen. Diese sind insbesondere gefährdet, wenn durch die zuvor „pro bono“ erbrachte Tätigkeit ein Wissensvorsprung entstanden ist. Berlin, den 19. April 2016 Pop Kapek Behrendt Ludwig Olalowo und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
© Copyright 2024 ExpyDoc