Erklärung der Kommissionsmitglieder Malmström

Europäische Kommission - Erklärung
Erklärung der Kommissionsmitglieder Malmström, Thyssen und Mimica zum
dritten Jahrestag der Rana-Plaza-Tragödie
Brüssel, 22. April 2016
Am Sonntag, dem 24. April 2016 jährt sich der Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik in Dhaka
(Bangladesch) zum dritten Mal. Die Tragödie hatte über 1100 Menschenleben gefordert.
Unsere Anteilnahme gilt heute vor allem den Menschen, die Angehörige verloren haben, den Verletzten
und allen anderen, die durch die Rana-Plaza-Tragödie Schaden erlitten haben. Es ist aber auch Zeit,
auf die Bemühungen zurückzublicken, die in den vergangenen drei Jahren bereits unternommen
wurden, um die Lage der Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch zu verbessern.
Die EU, Bangladesch und andere betroffene Partner haben durch ihren aktiven Einsatz spürbare
Fortschritte vor Ort erzielt. Eine Reihe von Arbeitnehmerrechten sind in Bangladesch heute stärker
geschützt als noch vor zwei Jahren. Die Gebäudesicherheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz wurden
ebenfalls verbessert. Der Nachhaltigkeitspakt für Bangladesch hat einen Dialog in Gang gebracht und
war dem Austausch mit den verschiedenen Interessenträgern (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kunden
und Nichtregierungsorganisationen) in der EU wie auch in Bangladesch förderlich.
Dennoch bedarf es noch – nicht zuletzt im Hinblick auf die tatsächliche Einhaltung gewerkschaftlicher
Rechte und die Förderung eines echten sozialen Dialogs – wesentlicher Reformen, um für die
Beschäftigten der Textilindustrie in Bangladesch eine bessere Zukunft sicherzustellen.
Als Partner des Nachhaltigkeitspakts für Bangladesch bewertet die EU – zusammen mit der Regierung
von Bangladesch, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und den Regierungen der USA und
Kanadas – regelmäßig die bisherigen Fortschritte und beteiligt sich daran, Prioritäten für die weitere
Arbeit festzulegen. Ziel ist es, die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte zu fördern und die
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte in der bangladeschischen Textilbranche zu gewährleisten.
Aus Sicht der EU ist es weiterhin dringend erforderlich, sämtliche Fälle von gewerkschaftsfeindlicher
Diskriminierung, auch in Exportzonen, zügig zu untersuchen und zu ahnden. Die Registrierung von
Gewerkschaften muss transparent, ohne Verzögerungen und anhand objektiver Kriterien erfolgen.
Unfaire Praktiken auf dem Arbeitsmarkt sind wirksam zu verhindern. Die Regierung von Bangladesch
hat zwar deutlichen Einsatz bewiesen, es bleibt aber noch einiges zu tun, auch auf dem Gebiet der
Arbeitsaufsicht. Insbesondere sind in allen Fabriken Reparaturen und eine wirksame und rasche
Umsetzung der Sanierungspläne notwendig. Zu diesem Zweck haben die EU und andere Geber Mittel
für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, vor allem für KMU, bereitgestellt.
In den kommenden Wochen wird die EU einen dritten Bericht über die Umsetzung des Pakts mit einem
ausführlichen Überblick über das bislang Erreichte und über die noch anstehenden Aufgaben
veröffentlichen.
Die Zukunft lässt sich am besten durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure bewältigen. Ihr
Engagement trug maßgeblich zu den bisher erzielten Fortschritten bei und wird auch künftig eine
Schlüsselrolle spielen. Zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für die Textilarbeiterinnen
und -arbeiter in Bangladesch ist nach wie vor der Einsatz aller Beteiligten notwendig. Unsere
gemeinsame Arbeit muss langfristig fortgeführt werden.
Die EU bekennt sich unverändert dazu, sich weiter nachdrücklich für dauerhafte Verbesserungen in der
bangladeschischen Textilindustrie einsetzen und sicherstellen, dass der offene Markt der EU dazu
beiträgt, den Wohlstand des Landes zu heben.
Ein verantwortungsvolleres Management der Lieferkette in der Textilbranche ist ein wichtiges Thema
nicht nur in Bangladesch, sondern auch in anderen Ländern. Die Kommission wird nächste Woche eine
Konferenz mit hochrangigen Vertretern veranstalten und dabei erörtern, welche Maßnahmen notwendig
sind, welche Initiativen bereits auf den Weg gebracht wurden und ob ergänzende Maßnahmen auf EUEbene einen Mehrwert brächten.“
Hintergrund
Als Reaktion auf den Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik im April 2013 haben die Regierung von
Bangladesch, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Europäische Union und die Vereinigten
Staaten eine gemeinsame Initiative, den „Pakt für kontinuierliche Verbesserungen der
Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit in Fabriken in der Konfektionskleidungs- und
Strickwarenindustrie in Bangladesch“, auf den Weg gebracht. Da Kanada in dieselben Lieferketten
eingebunden ist und selbst um eine Förderung der nachhaltigen Materialbeschaffung bemüht ist,
beschloss dieses Land, sich 2016 der Initiative anzuschließen.
Der Pakt umfasst konkrete Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei der
sogenannten Koalitionsfreiheit und dem Recht auf Tarifverhandlungen, sowie in Bezug auf die statische
Sicherheit von Gebäuden, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Förderung
von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln.
Die Europäische Kommission ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Unterzeichnern des Pakts
bestrebt, ihre Verpflichtungen in greifbare Ergebnisse umzusetzen. Zu diesem Zweck hat die
Kommission im Oktober 2014 die erste Folgetagung zum Nachhaltigkeitspakt ausgerichtet und zwei
technische Zustandsberichte (Juli 2014 und April 2015) veröffentlicht. Eine zweite Folgetagung
veranstaltete die Regierung von Bangladesch am 28. Januar 2016 in Dhaka.
Die Initiativen des privaten Sektors tragen ebenfalls beträchtlich zur Erfüllung des Pakts bei,
insbesondere durch die zwischen Gewerkschaften sowie Mode- und Handelsketten geschlossene „
Vereinbarung über Brandschutz und Gebäudesicherheit“ in Bangladesch.
Am Montag, dem 25. April findet eine Konferenz zur Textilbranche statt, an der hochrangige Vertreter
teilnehmen, um einen Beitrag zur Förderung bereits erfolgreicher Initiativen zu leisten. Teilnehmen
werden voraussichtlich der Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Neven
Mimica, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität
Marianne Thyssen, die niederländische Ministerin für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Lilianne Ploumen sowie, für Bangladesch, der Staatsminister für Arbeit und Beschäftigung Mujibul
Haque Chunnu.
Im Oktober 2015 schließlich steuerte die EU 3 Mio. EUR zum Fonds „Vision Zero“ der G7 bei, um die
Arbeitsbedingungen und Arbeitsnormen zu verbessern und in den Erzeugerländern nachhaltige
unternehmerische Praktiken zu etablieren.
Weitere Informationen
Dokument mit Wortlaut des Nachhaltigkeitspakts
Fortschrittsbericht aus dem letzten Jahr (24. April 2015)
Handelsbeziehungen zwischen der EU und Bangladesch
Politische Beziehungen zwischen der EU und Bangladesch
STATEMENT/16/1502
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