Europäische Kommission - Erklärung Erklärung der Kommissionsmitglieder Malmström, Thyssen und Mimica zum dritten Jahrestag der Rana-Plaza-Tragödie Brüssel, 22. April 2016 Am Sonntag, dem 24. April 2016 jährt sich der Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik in Dhaka (Bangladesch) zum dritten Mal. Die Tragödie hatte über 1100 Menschenleben gefordert. Unsere Anteilnahme gilt heute vor allem den Menschen, die Angehörige verloren haben, den Verletzten und allen anderen, die durch die Rana-Plaza-Tragödie Schaden erlitten haben. Es ist aber auch Zeit, auf die Bemühungen zurückzublicken, die in den vergangenen drei Jahren bereits unternommen wurden, um die Lage der Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch zu verbessern. Die EU, Bangladesch und andere betroffene Partner haben durch ihren aktiven Einsatz spürbare Fortschritte vor Ort erzielt. Eine Reihe von Arbeitnehmerrechten sind in Bangladesch heute stärker geschützt als noch vor zwei Jahren. Die Gebäudesicherheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz wurden ebenfalls verbessert. Der Nachhaltigkeitspakt für Bangladesch hat einen Dialog in Gang gebracht und war dem Austausch mit den verschiedenen Interessenträgern (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kunden und Nichtregierungsorganisationen) in der EU wie auch in Bangladesch förderlich. Dennoch bedarf es noch – nicht zuletzt im Hinblick auf die tatsächliche Einhaltung gewerkschaftlicher Rechte und die Förderung eines echten sozialen Dialogs – wesentlicher Reformen, um für die Beschäftigten der Textilindustrie in Bangladesch eine bessere Zukunft sicherzustellen. Als Partner des Nachhaltigkeitspakts für Bangladesch bewertet die EU – zusammen mit der Regierung von Bangladesch, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und den Regierungen der USA und Kanadas – regelmäßig die bisherigen Fortschritte und beteiligt sich daran, Prioritäten für die weitere Arbeit festzulegen. Ziel ist es, die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte zu fördern und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte in der bangladeschischen Textilbranche zu gewährleisten. Aus Sicht der EU ist es weiterhin dringend erforderlich, sämtliche Fälle von gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, auch in Exportzonen, zügig zu untersuchen und zu ahnden. Die Registrierung von Gewerkschaften muss transparent, ohne Verzögerungen und anhand objektiver Kriterien erfolgen. Unfaire Praktiken auf dem Arbeitsmarkt sind wirksam zu verhindern. Die Regierung von Bangladesch hat zwar deutlichen Einsatz bewiesen, es bleibt aber noch einiges zu tun, auch auf dem Gebiet der Arbeitsaufsicht. Insbesondere sind in allen Fabriken Reparaturen und eine wirksame und rasche Umsetzung der Sanierungspläne notwendig. Zu diesem Zweck haben die EU und andere Geber Mittel für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, vor allem für KMU, bereitgestellt. In den kommenden Wochen wird die EU einen dritten Bericht über die Umsetzung des Pakts mit einem ausführlichen Überblick über das bislang Erreichte und über die noch anstehenden Aufgaben veröffentlichen. Die Zukunft lässt sich am besten durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure bewältigen. Ihr Engagement trug maßgeblich zu den bisher erzielten Fortschritten bei und wird auch künftig eine Schlüsselrolle spielen. Zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für die Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch ist nach wie vor der Einsatz aller Beteiligten notwendig. Unsere gemeinsame Arbeit muss langfristig fortgeführt werden. Die EU bekennt sich unverändert dazu, sich weiter nachdrücklich für dauerhafte Verbesserungen in der bangladeschischen Textilindustrie einsetzen und sicherstellen, dass der offene Markt der EU dazu beiträgt, den Wohlstand des Landes zu heben. Ein verantwortungsvolleres Management der Lieferkette in der Textilbranche ist ein wichtiges Thema nicht nur in Bangladesch, sondern auch in anderen Ländern. Die Kommission wird nächste Woche eine Konferenz mit hochrangigen Vertretern veranstalten und dabei erörtern, welche Maßnahmen notwendig sind, welche Initiativen bereits auf den Weg gebracht wurden und ob ergänzende Maßnahmen auf EUEbene einen Mehrwert brächten.“ Hintergrund Als Reaktion auf den Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik im April 2013 haben die Regierung von Bangladesch, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine gemeinsame Initiative, den „Pakt für kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit in Fabriken in der Konfektionskleidungs- und Strickwarenindustrie in Bangladesch“, auf den Weg gebracht. Da Kanada in dieselben Lieferketten eingebunden ist und selbst um eine Förderung der nachhaltigen Materialbeschaffung bemüht ist, beschloss dieses Land, sich 2016 der Initiative anzuschließen. Der Pakt umfasst konkrete Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei der sogenannten Koalitionsfreiheit und dem Recht auf Tarifverhandlungen, sowie in Bezug auf die statische Sicherheit von Gebäuden, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. Die Europäische Kommission ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Unterzeichnern des Pakts bestrebt, ihre Verpflichtungen in greifbare Ergebnisse umzusetzen. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Oktober 2014 die erste Folgetagung zum Nachhaltigkeitspakt ausgerichtet und zwei technische Zustandsberichte (Juli 2014 und April 2015) veröffentlicht. Eine zweite Folgetagung veranstaltete die Regierung von Bangladesch am 28. Januar 2016 in Dhaka. Die Initiativen des privaten Sektors tragen ebenfalls beträchtlich zur Erfüllung des Pakts bei, insbesondere durch die zwischen Gewerkschaften sowie Mode- und Handelsketten geschlossene „ Vereinbarung über Brandschutz und Gebäudesicherheit“ in Bangladesch. Am Montag, dem 25. April findet eine Konferenz zur Textilbranche statt, an der hochrangige Vertreter teilnehmen, um einen Beitrag zur Förderung bereits erfolgreicher Initiativen zu leisten. Teilnehmen werden voraussichtlich der Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Neven Mimica, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität Marianne Thyssen, die niederländische Ministerin für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit Lilianne Ploumen sowie, für Bangladesch, der Staatsminister für Arbeit und Beschäftigung Mujibul Haque Chunnu. Im Oktober 2015 schließlich steuerte die EU 3 Mio. EUR zum Fonds „Vision Zero“ der G7 bei, um die Arbeitsbedingungen und Arbeitsnormen zu verbessern und in den Erzeugerländern nachhaltige unternehmerische Praktiken zu etablieren. Weitere Informationen Dokument mit Wortlaut des Nachhaltigkeitspakts Fortschrittsbericht aus dem letzten Jahr (24. April 2015) Handelsbeziehungen zwischen der EU und Bangladesch Politische Beziehungen zwischen der EU und Bangladesch STATEMENT/16/1502 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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