Prof. Dr. Justus Meyer Hausarbeit für Anfangende im Bürgerlichen Recht (SS 2015): Detlef dreht durch Das Ehepaar Gründlich (G) erwartet zum zweiten Mal Nachwuchs und sucht daher eine neue, ihren Bedürfnissen entsprechende Bleibe, am liebsten eine Doppelhaushälfte mit ver-‐ fügbarem Garten für die Kinder. Nach kurzer Zeit stoßen sie im Juni auf das Internetinserat des selbstständigen Immobilienmaklers Ignaz Immergrün (I), der eine Doppelhaushälfte in passender Größe und mit Gartennutzung im Auftrag des Eigentümers E anbietet und auch mit der Vermarktung anderer Objekte des E vollumfänglich betraut ist. In der Anzeige des I heißt es unter anderem: „Käuferprovision 2,38 Monatsmieten inklusive MwSt“. Nach telefonischer Vereinbarung eines Besichtigungstermins machen sich die Gs mit dem 6-‐ jährigen Sohn S bei schönstem Sonnenschein auf zur Besichtigung der Doppelhaushälfte. I empfängt sie vor dem Mietobjekt und reicht ihnen vorab ein Exposé mit einem ausdrückli-‐ chen Hinweis auf sein Provisionsverlangen. Das Ehepaar hatte zwar von den neuen Ände-‐ rungen bei der Wohnungsvermittlung zum Schutz von Mietern gehört, wollte aber nicht zu Beginn der Besichtigung sofort mit dem I diskutieren. Die Besichtigung startet im Garten, wo eine Schaukel gleich die Aufmerksamkeit des S fesselt. Als die Besichtigung im Haus fortge-‐ setzt werden soll, fragt I, ob er wegen der Hitze seinen Hund aus dem Wagen holen und im Garten anleinen dürfe. Die Gs bejahen das natürlich, sind aber doch beeindruckt, als I mit der deutschen Dogge Detlef (D) im Garten erscheint, die prompt den S anknurrt und mehr-‐ fach anbellt, als I die Leine am Zaun festmacht. Bei der Besichtigung der Räumlichkeiten lassen sich die Gs alle Zeit der Welt. S beginnt bald zu quengeln und will auf die Schaukel, wird durch seinen Vater aber zunächst mehrmals zu-‐ rechtgewiesen. Nach einer Weile kümmern sich die Eltern gar nicht mehr um S, da sie von dem Mietobjekt zunehmend fasziniert sind. Schließlich gelangt S unbemerkt in den Garten. Das Schaukelvergnügen währt allerdings nicht lange. Da I den Karabiner an der Leine unacht-‐ sam nicht hat einschnappen lassen, kann D sich losmachen. S springt hastig von der Schau-‐ kel, wird von D aber umgeworfen und in den Oberarm gebissen. Was die sonst freundliche Dogge zu diesem Biss verleitete, bleibt unaufgeklärt. Die Wunde blutet jedenfalls arg und S weint jämmerlich. S muss für vier Tage ins Krankenhaus, trägt aber keine bleibenden Schä-‐ den davon. Die Eheleute sind nach diesem Vorfall an der Miete der Doppelhaushälfte nicht mehr inte-‐ ressiert. Sie meinen, I oder E müssten die Krankenhauskosten für die Behandlung des S i.H.v. 2000,-‐ EUR und ein Schmerzensgeld zahlen. Insbesondere müsse I, wenn er schon eine Pro-‐ vision im Erfolgsfall verlange, auch für den Schutz der Interessenten und deren Kinder Sorge tragen. Außerdem sei er alleine für seinen Hund verantwortlich. I entgegnete, die Gs hätten ihre Aufsichtspflicht „gröblichst“ verletzt. Sie könnten daher nicht ihm die Schuld für den Vorfall geben. Außerdem sei wegen des neuen Bestellerprinzips zu ihm ohnehin kein Vertrag mit irgendwelchen Schutzpflichten entstanden. Zumindest sei-‐ en sie mitverantwortlich für einen Schaden. E lehnt jede Haftung ab, da er sich keiner Schuld bewusst sei. 1. Hat S gegen I einen Anspruch auf Ersatz der Krankenhauskosten i.H.v. insgesamt 2000,-‐ Euro und auf ein angemessenes Schmerzensgeld? 2. Hat S gegen E einen Anspruch auf Ersatz der Krankenhauskosten und Schmerzens-‐ geld? Bearbeitervermerk: Beantworten Sie die Fragen in einem umfassenden Gutachten. Legen Sie dabei die aktuell geltende Gesetzeslage zu Grunde und gehen Sie zudem von der Verfassungsmäßigkeit aller einschlägigen Gesetze aus. Lassen Sie eine etwaige Krankenversicherung sowie Ansprüche des S gegen seine Eltern außer Betracht. Die Hausarbeit ist in schriftlicher Form bis zum 13.10.2015 im Sekretariat des Lehrstuhls (12-‐15 Uhr) abzugeben oder mit Poststempel vom selben Tag einzusenden. Ihr Umfang sollte (ohne Deckblatt, Sachverhalt, Inhalts-‐ und Literaturverzeichnis) bei Schriftgröße 12 mit normaler Laufweite (Fußnoten: 10-‐Punkt), Zeilenabstand 1,5 und einem Korrekturrand von rechts 6 cm den Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten. Die Seiten sind einseitig zu beschreiben und zu nummerieren. Auf dem Deck-‐ blatt bitte Namen und Matrikelnummer des Bearbeiters, Bezeichnung der Übung und Aufgabe, Se-‐ mesterzahl und Semesteranschrift, möglichst mit E-‐Mail, vermerken. Die Arbeit ist zu unterschreiben und mit der Versicherung zu versehen, dass ihre Anfertigung ohne fremde Hilfe erfolgt ist. Kennzeichnen Sie die Übernahme fremder Gedanken per Fußnote, vermeiden Sie die wörtliche Übernahme fremder Formulierungen, achten Sie auf die Qualität ihrer Quellen. Zitieren Sie nachvoll-‐ ziehbar und nach den üblichen Standards. Auf die weiterführenden Hinweise im Leitfaden der Fach-‐ schaft wird verwiesen.
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