-wird vom Immatrikulationsamt ausgefüllt!- Eingangsstempel: ja Zulassung Universität Hildesheim Immatrikulationsamt - Losverfahren KUP Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim nein bearbeitet von: Anmeldung für das LOSVERFAHREN für das Wintersemester 2016/2017 Hiermit melde ich mich für das Losverfahren in folgendem Studiengang an: KULTURWISSENSCH AFTEN UND ÄSTHETISCHE PR AXIS Informationen zum Studiengang finden Sie hier: https://www.uni-hildesheim.de/studium/studienangebot/studienangebot/bachelorstudiengaenge-deruniversitaet-hildesheim/kulturwissenschaften-und-aesthetische-praxis-bachelor-of-arts-ba/ Im Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis werden frei gebliebene Studienplätze im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. Eine Anmeldung zum Losverfahren ist bis zum 15.09.2016 (Ausschlussfrist!) möglich. Sie werden nur dann per Bescheid benachrichtigt, wenn Sie im Losverfahren einen Studienplatz erhalten sollten. Von Anfragen per E-Mail oder Telefon bitten wir abzusehen, da im Vorfeld keinerlei Informationen möglich sind. Name: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße/ Hausnummer: Zusatz: Postleitzahl: Ort: Telefon: E-Mail: (bitte unbedingt angeben!) Bewerbernummer: Matrikelnummer: (falls Sie sich auch im regulären Zulassungsverfahren um einen Studienplatz beworben haben) (falls Sie bereits an der Universität Hildesheim eingeschrieben sind/ waren) (z. B. Zimmer Nr., bei, c/o) Wichtige Hinweise: Ihrer Anmeldung zum Losverfahren sind folgende Unterlagen beizufügen: eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturzeugnis) Hinweis zur Beglaubigung: amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden wie Gemeindeverwaltungen, Landkreise und Stadtverwaltungen sowie Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Übersetzer, Wohlfahrtsverbände, Dolmetscher, Banken, Sparkassen, Krankenhäuser, AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). ein tabellarischer Lebenslauf Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis ist neben der Hochschulzugangsberechtigung der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung. Der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung wird durch eine Eignungsprüfung erbracht, die am 10.10.2016 stattfinden wird. Individuelle Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden! Nähere Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie mit der schriftlichen Einladung. Die Einschreibung der im Rahmen des Losverfahrens zugelassenen Bewerber_innen erfolgt auflösend bedingt. D.h. die Einschreibung erlischt, wenn die Eignungsprüfung nicht bestanden wird. - bitte wenden - 1 Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vollständig bis spätestens Donnerstag, den 15.09.2016, an die oben genannte Adresse. Sie nehmen nur dann am Losverfahren teil, wenn Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind! Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte bei. Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen wird diese Karte abgestempelt und an Sie zurückgesandt. Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per EMail erteilt! Ausländische und deutsche Studieninteressierte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für das Losverfahren über uni-assist anmelden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten unseres International Office: http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=1193 Ich versichere an Eides statt die Richtigkeit meiner Angaben und dass ich keine Prüfung zur Erlangung eines Hochschulabschlusses und auch keine Teile einer solchen Prüfung in demselben oder in einem vergleichbaren Studiengang endgültig nicht bestanden habe. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller_in - Hinweis: Hinweis: Ohne Ihre eigenhändige Original-Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt und Sie nehmen nicht am Losverfahren teil! - - bitte wenden - 2
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