Hygiene und Infektionsschutz H8 Rechtliche Umsetzung und Anwendung des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung Aufbaukurs Inhalte Zielgruppe Termin Veranstaltungsort Veranstaltungsleitung Für die Umsetzung des IfSG und der TrinkwV ist einerseits hygienisch-fachliches und andererseits verwaltungsrechtliches Fachwissen notwendig. In erster Linie wird auf Beratung gesetzt. Mit „informellem Verwaltungshandeln“ wird zunehmend angestrebt, die Vorgaben des IfSG in der Praxis zu verwirklichen. In einigen Fällen reicht dies jedoch nicht aus, um hygienische Verhältnisse sicherzustellen. Dann ist es erforderlich, die bereits zuvor erwogenen Mittel des Verwaltungs- und letztlich des Verwaltungsvollstreckungsrechts anzuwenden. Die Veranstaltung will sowohl den hygienisch-fachlichen als auch den verwaltungsrechtlichen Aspekt mit folgenden Themen aufgreifen: • Ausgewählte rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich des IfSG und der TrinkwV • Konsequenzen bei der Feststellung von hygienisch bedeutsamen Mängeln, insbesondere Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt • Verwaltungsvollstreckung (Vollstreckungsmittel, Durchführung, Widerspruchsverfahren) • Verwaltungsrechtliche Aspekte bei der Anwendung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten §§ 16ff, 24ff IfSG • Der Begriff der „Gefahr“ an ausgewählten Beispielen • Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Gewerbliche Betreiber (Fitnesscenter, Hotels) Ärztinnen und Ärzte, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure, Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher und Verwaltungsleiterinnen und -leiter sowie Verwaltungswirte 12. bis 14. April 2016 Lübeck Dipl.-Ing. Andrea Quenzer, M.A. 71 H
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