W 2 – Professur „Planen und Bauen“

An der Hochschule Biberach ist zum 01.03.2017 eine
W 2 – Professur „Planen und Bauen“
Architektur als Entwicklungs- und Ausführungsprozess zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle in der Fakultät Architektur und Energie-Ingenieurwesen.
Die Stelle ist maßgeblich in die Bachelor- und Masterstudiengänge des Studiengangs Architektur
eingebunden.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die Vorgänge des Planens und Bauens von der frühen
Projektkonzeption und Projektentwicklung bis in die Leistungsphasen der Projektumsetzung in der Lehre
vermitteln kann. Ziel ist, im Studium Übersicht über die planerischen und produktiven Prozesse, die
Wertschöpfungsketten und Akteure zu geben, die auf die Gestaltung eines Gebäudes Einfluss nehmen. Dabei
sollen die Studierenden Kompetenzen erwerben, welche die planerische Gesamtheit der Architektur
sicherstellen. Es gehört in das Lehrgebiet der Professur Fähigkeiten zu vermitteln, um Planungs- und
Bauprozesse angemessen zu ordnen, gliedern, hierarchisieren und steuern zu können. Entwurfsangebote
spielen als Kernelement der Lehre an der Hochschule ebenfalls eine zentrale Rolle.
Bewerberinnen und Bewerber sollten durch architektonisch herausragende Projekte sowie Erfahrungen mit
komplexen Planungsprozessen und –methoden ausgewiesen sein. Der Studiengang Architektur versteht sich
als dynamische, entwicklungsfähige Struktur, die eine Verknüpfung von freiberuflicher Praxis, Forschung und
Lehre - auch im internationalen Kontext - ermöglicht und fördert. Eine Mitarbeit an den Instituten für
Angewandte Forschung der HBC sowie gute Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht. Die Bereitschaft zur
aktiven Beteiligung an den Aufgaben der Selbstverwaltung der Hochschule und zur interdisziplinären
Zusammenarbeit wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen
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Ein fachlich der Stelle entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium als Architekt
Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung
nachzuweisen ist
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer
Promotion nachgewiesen wird. Bewerber ohne Promotion müssen promotionsadäquate Leistungen
aus Praxis, Forschung oder Lehre nachweisen.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre
außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die/der Bewerber/in hat die Dienstaufgaben eines Hochschullehrers gemäß § 46 LHG zu erfüllen.
Im Falle einer erstmaligen Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis i. d. R. zunächst drei
Jahre in einem Beamtenverhältnis auf Probe nach § 50 Abs. 1 LHG wahrgenommen. Bei erwiesener Eignung
und Fortbestehen der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen ist danach die Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beabsichtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine unmittelbare
Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.
Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berufen.
Die Hochschule Biberach strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und
begrüßt daher besonders Bewerbungen qualifizierter Frauen. Diese können sich mit der
Gleichstellungsbeauftragten (Tel. 0 73 51/5 82-4 54) in Verbindung setzen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer A 37 mit den üblichen Unterlagen bis
31.03.2016 an die Hochschule Biberach.
HBC Hochschule Biberach | Personalabteilung – Frau Meckes
Karlstraße 11, 88400 Biberach, Tel. Nr. 0 73 51/5 82-1 17
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