W 2 - Professur „Recht der Energiewirtschaft“

Die Hochschule Biberach ist in Lehre und Forschung Kompetenzzentrum im Themengebiet Energie.
Der Studiengang Energiewirtschaft bildet Betriebswirte mit breit angelegter Wirtschaftskompetenz aus
und verbindet dieses mit Branchenexpertise in der Energiewirtschaft. Die Qualität unseres
Studienangebots, das Interesse seitens der Studierenden und die gute Perspektive unserer
Absolventen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass wir den bestehenden Bachelor-Studiengang um
einen Master mit dem Schwerpunkt Energiewirtschaft erweitern.
Für diesen Ausbau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W 2 - Professur „Recht der Energiewirtschaft“
in Teilzeit mit 50 v. H.
zu besetzen.
Die/der zukünftige Stelleninhaber/in soll Jurist/in sein und ein/e ausgewiesene/r Experte/in in
mindestens einem der folgenden Fachgebiete sein:
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Nationales und Internationales Energierecht
Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Energie -, Umwelt – und
Europarecht
Claim Management bei Energieprojekten
Vertragsgestaltung
Für die Professur ist neben fundierten theoretischen Kenntnissen eine umfassende praktische
Erfahrung in den jeweiligen Fachgebieten erforderlich. Es wird erwartet, dass sie/er innovative
Ansätze und zukunftsorientierte Trends für die Lehre und Forschung in den Studiengang einbringt und
ein internationales Netzwerk für Kooperationen mit Hochschulen und der Industrie aufbaut. Ferner
wird die Bereitschaft zur Forschung und die Einwerbung von Drittmitteln erwünscht.
Die Bereitschaft zur aktiven Beteiligung an den Aufgaben der Selbstverwaltung der Hochschule, zur
interdisziplinären Zusammenarbeit sowie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer
Sprache wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen
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Ein fachlich der Stelle entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in Lehre oder Ausbildung
nachzuweisen ist
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer
Promotion nachgewiesen wird
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse
und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei
Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Die/der Bewerber/in hat die Dienstaufgaben eines Hochschullehrers gemäß § 46 LHG zu erfüllen.
Im Falle einer erstmaligen Berufung erfolgt die Einstellung nach § 50 Abs. 1 LHG in der Regel
zunächst in einem auf drei Jahre befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe als Professor/in. Bei
erwiesener Eignung und Fortbestehen der weiteren vorgeschriebenen Voraussetzungen ist danach die
unbefristete Übernahme als Professor/in im Angestelltenverhältnis beabsichtigt.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine unmittelbare Beschäftigung in einem unbefristeten
Angestelltenverhältnis möglich.
Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berufen.
Die Hochschule Biberach strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und
begrüßt daher besonders Bewerbungen qualifizierter Frauen. Diese können sich mit der
Gleichstellungsbeauftragten (Tel. 0 73 51/5 82-4 54) in Verbindung setzen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung, die eine klare Äußerung zu Ihren Expertenkenntnissen enthalten soll
in elektronischer Form (vorzugsweise als PDF in einer Datei) bis 16.10.2016 an
[email protected].
HBC Hochschule Biberach | Personalabteilung – Frau Meckes
Karlstraße 11, 88400 Biberach, Tel. Nr. 0 73 51/5 82-1 17
Mail: [email protected]
www.hochschule-biberach.de