Schulhausmeister-Rechtsstreit Überstunden bei 39 h

Mitgliederbrief
gerichtet an alle
SchulhausmeisterInnen
Juni 15
Nun Klarheit bei Überstundenzuschlägen
in einer 39-Stundenwoche
Das Arbeitsgericht Minden hat in einer von ver.di
angestrebten arbeitsgerichtlichen Entscheidung einen
Vergleich angeregt, der dem ver.di-Mitglied dem Grunde
nach Recht gibt.
Hintergrund: der Arbeitgeber hatte die Zeitguthaben für
Überstunden (hier gibt es ein Arbeitszeitkonto) nach dem
TVöD-NRW umgerechnet – in gekürzter Form analog der
46,75-Stundenwoche. Hiergegen hatte ver.di versucht eine
außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Die Dienststelle
blieb bei ihrer Auffassung.
Der Vergleich beinhaltet nun, dass die Zeitgutschriften
selbstverständlich nach § 8 TVöD erfolgen. Klarstellend ist
weiterhin
formuliert
worden,
dass
bei
diesem
Schulhausmeister entgegen dem TVöD-NRW hierfür die
Wochenarbeitszeit von 39 Stunden zu Grunde gelegt wird.
Diese Verwaltung wird nun alle Schulhausmeister, welche
eine 39-Stundenwoche haben (das sind fast alle) nach
diesem Vergleich verfahren.
Wir
hätten
zwar
lieber
eine
arbeitsgerichtliche
Entscheidung, dennoch akzeptieren wir die Entscheidung
unseres Mitgliedes. Mit diesem Vergleich ist deutlich
geworden, dass die Praktiken der Dienststelle nun endlich
einer tarifkonformen Lösung zugeführt worden sind und der
Kollege mit ver.di gut beraten war/ ist.
V.i.S.d.P.: ver.di-Bezirk Herford-Minden-Lippe, Kreishausstraße 6a, 32051 Herford, Siegfried Wöhler,
Tel: 05221-9134-22, E-Mail: [email protected], Internet: www.herford-minden-lippe.verdi.de