Mitgliederbrief gerichtet an alle SchulhausmeisterInnen Juni 15 Nun Klarheit bei Überstundenzuschlägen in einer 39-Stundenwoche Das Arbeitsgericht Minden hat in einer von ver.di angestrebten arbeitsgerichtlichen Entscheidung einen Vergleich angeregt, der dem ver.di-Mitglied dem Grunde nach Recht gibt. Hintergrund: der Arbeitgeber hatte die Zeitguthaben für Überstunden (hier gibt es ein Arbeitszeitkonto) nach dem TVöD-NRW umgerechnet – in gekürzter Form analog der 46,75-Stundenwoche. Hiergegen hatte ver.di versucht eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Die Dienststelle blieb bei ihrer Auffassung. Der Vergleich beinhaltet nun, dass die Zeitgutschriften selbstverständlich nach § 8 TVöD erfolgen. Klarstellend ist weiterhin formuliert worden, dass bei diesem Schulhausmeister entgegen dem TVöD-NRW hierfür die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden zu Grunde gelegt wird. Diese Verwaltung wird nun alle Schulhausmeister, welche eine 39-Stundenwoche haben (das sind fast alle) nach diesem Vergleich verfahren. Wir hätten zwar lieber eine arbeitsgerichtliche Entscheidung, dennoch akzeptieren wir die Entscheidung unseres Mitgliedes. Mit diesem Vergleich ist deutlich geworden, dass die Praktiken der Dienststelle nun endlich einer tarifkonformen Lösung zugeführt worden sind und der Kollege mit ver.di gut beraten war/ ist. V.i.S.d.P.: ver.di-Bezirk Herford-Minden-Lippe, Kreishausstraße 6a, 32051 Herford, Siegfried Wöhler, Tel: 05221-9134-22, E-Mail: [email protected], Internet: www.herford-minden-lippe.verdi.de
© Copyright 2024 ExpyDoc