Vertrauensleuteversammlung VBS-Verkehr August 2016 Immer mehr Anfragen an uns! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, in letzter Zeit häufen sich die Anfragen an uns, wie die Bezahlung in den Zeiten des Beschäftigungsverbotes, des Mutterschutzes und der Elternzeit zu erfolgen hat. Die teilweise im Betrieb umgesetzte Praxis entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Hier haben unsere ver.di Personalräte gegenüber den betrieblichen Vertretern deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen für unsere Kolleginnen vollumfänglich umzusetzen sind. Auch bei der Berechnung des Urlaubs in Zusammenhang mit Elternzeit war nicht korrekt. Erst auf Hinweis unserer ver.di Personalräte auf das offizielle Merkblatt der Personalabteilung, wurden die Urlaubsansprüche der in Elternzeit befindliche Kollegen überprüft und korrigiert. So wurden schon mal aus 12 Tagen Urlaub schnell wieder 22 Tage Urlaub. Abschließend wollen wir unsere Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass für alle geltend gemachten Zeitgutschriften auf dem Kurzzeitkonto auch alle Zeitzuschläge anfallen und ebenfalls gut zuschreiben sind. Das gilt auch für Überstundenzuschläge! Was auch wichtig ist, das Zeitgutschriften Auswirkungen auf die Ruhezeiten haben! Bei Nachfragen wendet euch an unsere Vertrauensleute oder über unsere Kontaktadresse [email protected] . Eure ver.di Vertrauensleute www.verdivertrauensleute-strassenbahn.info
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