Universität Stuttgart

Zentrale Studienberatung
Geschichte: Zeit - Raum – Mensch
Bachelor of Arts / Kombinationsbachelor
Kurzinformation
Anschrift:
Historisches Institut
Keplerstraße 17, 8. OG, 70174 Stuttgart,
Tel: 0711-685-83456, Fax: 0711-685-84164
www.uni-stuttgart.de/hi/kontakt.html
Abteilung Alte Geschichte:
Professor Dr. Peter Scholz, Tel.: 0711-685-83439
sekretariat.altegeschichte(at)hi.uni-stuttgart.de
Abteilung Mittlere Geschichte
Professor Dr. Mark Mersiowsky Tel.:685-83453
mittlere.geschichte(at)hi.uni-stuttgart.de
Geschichte der Frühen Neuzeit
Mit Projektbereich Schlesische Geschichte
Professor Dr. Joachim Bahlcke, Tel.: 0711-685-83442
alexandra.schellenberg(at)po.hi.uni-stuttgart.de
Abteilung Neuere Geschichte
Professor Dr. Wolfram Pyta, Tel.: 685-83451
angela.hund(at)po.hi.uni-stuttgart.de
Abteilung Landesgeschichte
Professorin Dr. Sabine Holtz, Tel.: 0711-685-83456
eva.hoffmann(at)po.hi.uni-stuttgart.de
Abteilung Geschichte der Naturwissenschaft und Technik
Professor Dr. Klaus Hentschel, Tel.: 0711-685-82312
sekretariat.gnt(at)po.hi.uni-stuttgart.de
Abteilung Wirkungsgeschichte der Technik
Prof. Dr. Reinhold Bauer, Tel.: 0711-685-84351
Keplerstraße 17, 10. OG, 70174 Stuttgart
christine.etteldorf(at)hi.uni-stuttgart.de
Hochschulzugang:
Allgemeine Hochschulreife bzw. deren Äquivalente
Zulassungsmodus:
www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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Sprachkenntnisse:
Bis zur Orientierungsprüfung ist der Nachweis von zwei
Fremdsprachen zu erbringen. Niveau: Zeugnis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Eine dieser
Fremdsprachen muss Englisch sein.
Lateinkenntnisse:
Die geforderten universitär geprüften Lateinkenntnisse sind
durch eine Klausur im Kernmodul „Lektüre und Interpretation“ (obligatorisch für alle Studierenden) im dritten oder
vierten Fachsemester nachzuweisen. Für die Aufnahme/Zulassung in dieses Kernmodul muss eine Eingangsklausur geschrieben werden, die aber nicht benotet wird.
Wer Latein im Studium noch erwerben muss, kann dafür
bis zu 6 ECTS im Modul fachaffine Schlüsselqualifikationen
verwenden.
Studienbeginn:
Wintersemester
Bewerbung:
Universität Stuttgart
www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung
Hochschulabschluss:
Bachelor of Arts (Hauptfach, Nebenfach)
Regelstudienzeit:
Studienhöchstdauer:
6 Semester
10 Semester
Studiengebühren:
werden in Baden-Württemberg nicht erhoben
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/
Praktika:
Im Rahmen des Kernmoduls „Berufsbildung“ ist ein vierwöchiges Praktikum obligatorisch
Promotion:
nein
Studiengangmanager:
apl. Prof. Dr. Roland Gehrke
roland.gehrke(at)hi.uni-stuttgart.de
www.uni-stuttgart.de/studieren/service/infostellen/fachberatung
Prüfungsordnung:
jeweils aktuelle Version
www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ba/#G
Kleiner Wegweiser für den Bachelor of Arts Geschichte
Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und zeichnen sich
durch eine erkennbare Nähe zur Berufspraxis aus. Das Studium ist in feste Lehreinheiten (Module) eingeteilt. Für jede Lehreinheit werden ECTS (Leistungspunkte) vergeben.
Diese Leistungspunkte errechnen sich sowohl aus der Präsenzzeit als auch aus dem
Arbeits- und Lernaufwand außerhalb der Hochschule, die ein Studierender aufwenden
muss, um eine Lerneinheit erfolgreich zu bestehen (z.B. Anfertigen von Referaten,
Hausarbeiten, Vorbereitung von Exkursionen etc.).
Angenommen wird hierbei ein zeitlicher Gesamtaufwand von ca. 1500 - 1800 Stunden
pro Studienjahr. Dies entspricht 60 ECTS und einer zeitlichen Belastung von 45 WoStand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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chen à 40 Stunden. Ein Leistungspunkt steht somit für einen Arbeitsaufwand von ca.
25 - 30 Arbeitsstunden. Die Prüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. So
ist jeder Leistungspunkt bereits ein „Mosaiksteinchen“ zum angestrebten Bachelorabschluss. Ebenso kann aber auch ein endgültig nichtbestandenes prüfungsrelevantes
Modul des ersten Studienjahres schon nach dem ersten Semester zum Verlust des Prüfungsanspruches führen und damit die Fortführung des Studiums in diesem Fach beenden.
Der Bachelor of Arts ist die erste Stufe eines zweistufigen Modells, dem sich bei entsprechender Eignung ein Aufbaustudium mit dem Abschluss eines Master of Arts anschließen kann. An der Universität Stuttgart wird im Bachelor in der Regel ein Hauptfach mit einem Nebenfach kombiniert. Für das Haupt- und Nebenfach muss man sich
bewerben
Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie im Anschluss, ebenso
einen Auszug aus der Lesefassung der Prüfungsordnung.
Auf den Internetseiten der Universität Stuttgart finden Sie weitere Informationen zu
den Studiengängen. Dort finden Sie auch die komplette Fassung der BachelorPrüfungsordnung.
www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot
www.uni-stuttgart.de/studierende/studium/organisation/pruefungen/bachelor_po.html
Eine wichtige Erfahrungsweise menschlicher Gesellschaften ist ihre Geschichtlichkeit.
Das Sich-Orientieren-Wollen über die eigene Herkunft erklärt das Interesse an der Geschichte, wobei zu beachten ist, dass diese nur ein Wissen über die Wirklichkeit, über
vergangenes menschliches Handeln aufzeigen kann. Handlungsstrategien oder anwendbare Handlungskompetenzen vermittelt sie nicht. Im Nachhinein lässt sich auch
nichts mehr ändern, die Fakten sind Realität. Sie sind das A und O der Arbeit des Historikers. Ein Historiker darf dementsprechend "findig" sein, aber er darf nicht "erfinden".
Die historischen Tatsachen liegen aber meistens nicht offen zu Tage. Oft bedarf es detektivischer Kleinstarbeit, aus den noch vorhandenen, zugänglichen Quellen, z. B.
Chroniken, Memoiren, Urkunden, Akten, Inschriften usw., Fakten zu rekonstruieren.
Hierzu sind Regeln und Verfahren der Kritik und Interpretation der Quellen entwickelt
worden, die jeder anwenden muss, der den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben
will.
Aber erst, wenn aus den rekonstruierbaren historischen Ereignissen die entscheidenden historischen Fakten herausgehoben werden und miteinander verbunden werden,
entsteht das, was man gemeinhin Geschichte nennt. Was historisch relevant ist, hängt
größtenteils dann von der Fragestellung (Blickwinkel) des Historikers ab. Dadurch wird
Geschichtswissenschaft ein Ausdruck der Gesellschaft in der sie existiert, genauso
kontrovers und pluralistisch.
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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Geschichte: Zeit – Raum – Mensch
Studienverlaufsplan im Hauptfach
Leistungspunkte (ECTS) insgesamt
138 ECTS
davon
Basis (BM)-, Kern(KM)- und Erweiterungsmodule(EM)
Schlüsselqualifikationen (SQ)
Bachelorarbeit
108 ECTS
18 ECTS
12 ECTS
Semester
Module
1
BM2 Antike
PS: Alte Geschichte
Tutorium: Alte Geschichte
x
BM3 Mittelalter
PS: Mittelalterliche Geschichte
Tutorium: Mittelalterliche Geschichte
BM4 Neuzeit
PS: Neuere Geschichte
Tutorium: Neuere Geschichte
2
3
4
ECTS
5
6
6
x
6
x
6
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den o. g. Basismodulen 2 - 4 insgesamt 18 ECTS erworben wurden. Die Prüfungsleistungen der Orientierungsprüfung können
nur einmal wiederholt werden. Das Bestehen setzt weiterhin den Nachweis von Kenntnissen in
mindestens zwei Fremdsprachen voraus. (Niveau HZB). Eine der beiden Fremdsprachen muss
Englisch sein. In den Fällen, in denen die Sprachkenntnisse nicht durch die HZB nachgewiesen
sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden, ob ausreichende
Kenntnisse vorhanden sind.
BM1 Orientierung
Obligatorisches Blockseminar vor Vorlesungsbeginn
Geschichte im Überblick
BM5 Methode und Theorie der Geschichte
PS: Methode und Theorie
Tutorium: Methode und Theorie
KM1 Lektüre und Interpretation
- Lektürekurs Latein
x
12
x
6
x
x
12
x
9
(Die geforderten Lateinkenntnisse werden mit der zugehörigen Klausur nachgewiesen)
- Lektürekurs Moderne Fremdsprache
KM2 Berufsbildung
S: Berufsfelder
Praktikum
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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KM3 Kernwahlpflichtbereich Geschichte 1
zu wählen aus
- Themen des Mittelalters oder
- Themen der Neuzeit oder
- Geschichte und Gesellschaft
KM4 Kernwahlpflichtbereich Geschichte 2
zu wählen aus
- Analyse von Forschungsdiskursen oder
- Themen der Antike oder
- Landesgeschichte oder
- Epochenübergreifendes Modul
x
9
x
9
EM1 Ergänzungswahlpflichtbereich Geschichte 1
wählbar aus
- Ergänzung Antike oder
- Ergänzung Mittelalter oder
- Ergänzung Neuzeit
x
12
EM2 Ergänzungswahlbereich Geschichte 2
wählbar aus
- Ergänzung Antike oder
- Ergänzung Mittelalter oder
- Ergänzung Neuzeit
x
12
EM3 Ergänzungsmodul Abschluss
Kolloquium
x
SQ, fachübergreifend** (beliebiges Semester)
6
SQ, fachaffin** (beliebiges Semester)
Bachelorarbeit
9
12
x
12
**Schlüsselqualifikationen
(1) Im Rahmen des Bachelor-Studiums im Hauptfach Geschichte müssen in Modulen, die dem
Erwerb von überfachlichen, berufsfeldorientierten Qualifikationen dienen, bis zum Abschluss
der Bachelor-Prüfung mindestens 18 ECTS erworben werden.
(2) Mindestens 6 ECTS müssen aus dem Angebot für fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (soweit an dieser Stelle Module des Studium Generale wählbar sind, sind diese abschließend mit im Modulkatalog für die fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen aufgeführt) der
Universität Stuttgart erworben werden.
(3) Mindestens 12 ECTS müssen aus fachaffinen Schlüsselqualifikationen erworben werden.
Art und Umfang der Prüfungsleistungen werden durch die Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben oder ergeben sich aus der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch
des betreffenden Studiengangs, dem die Module zugeordnet sind. Hierfür stehen in der Regel
folgende Möglichkeiten offen:

Die erfolgreiche Teilnahme am Schlüsselqualifikationsmodul „Werkzeuge für die Tätigkeit als HistorikerIn“

Die erfolgreiche Teilnahme an ausgewählten Modulen aus beliebigen Studiengängen
der philosophisch-historischen Fakultät und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die erfolgreiche Teilnahme an anderen Schlüsselqualifikationsmodulen, die vom Fach
Geschichte angeboten werden.
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn aus den Modulen mindestens 108 Leistungspunkte, aus den Schlüsselqualifikationen mindestens 18 Leistungspunkte und mit der
Bachelor-Arbeit 12 Leistungspunkte erworben wurden.
Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen zulässig. Eine zweite
Wiederholung der Bachelor-Arbeit ist ausgeschlossen. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn
die Bachelor-Prüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind. Näheres finden Sie hier
www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbuecher
Auszug aus der Prüfungsordnung
www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/
Allgemeiner Teil
§ 3 Module
(1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der
Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben.
(2) Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen
zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. […]
§ 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. […]
(2) […] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der
Bachelorprüfung abgeschlossen.
(3) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 42, die
Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 12 Leistungspunkte entfallen.
(4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens „ausreichend“ […] bewertet werden. […]
§ 8 Prüfungsfristen
(1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ …
]
(3) Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung
nicht zu vertreten. [ … ]
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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§ 12 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen.
(2) Studienleistungen sind
1. Vorleistungen
2. nicht benotete Leistungsnachweise
(3) Prüfungsleistungen sind
1. schriftliche Prüfungen
2. mündliche Prüfungen
3. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen
4. Hausarbeiten
§ 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) […] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten
Prüfungstermin abzulegen sind.
§ 20 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
(2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können
einmal wiederholt werden.
(3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig.
(4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung […] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ […] sein.
(5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen.
[…]
Die Prüfungen im Hauptfach Geschichte
§ 1 Die Orientierungsprüfung im Hauptfach Geschichte
(2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den Modulen „Basismodul Antike“, „Basismodul Mittelalter“ und „Basismodul Neuzeit“ insgesamt 18 Leistungspunkte erworben wurden.
(3) Das Bestehen der Orientierungsprüfung setzt weiterhin den Nachweis von Kenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen voraus […]. Eine der beiden Fremdsprachen
muss Englisch sein.
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§ 2 Die Bachelorprüfung im Hauptfach Geschichte
(1) Die Bachelorprüfung besteht
a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen
b) aus den Modulen BM1, BM5, KM1, KM2, KM3, KM4, EM1, EM2, EM3
Die wählbaren Module des Wahlpflichtbereiches sowie die Auswahlbedingungen sind im Modulhandbuch aufgeführt.
c) aus Leistungen im Umfang von 18 Leistungspunkten […] berufsfeldorientierenden Veranstaltungen (Schlüsselqualifikationen)
d) aus der Bachelorarbeit. Mit ihr werden 12 Leistungspunkte erworben.
(2) Die Bachelorprüfung im Hauptfach Geschichte ist bestanden, wenn mit den und 1a
und 1b genannten Prüfungsleistungen mindestens 108 Leistungspunkte, mit den in 1c
genannten Prüfungsleistungen mindestens 18 Leistungspunkte und mit der Bachelorarbeit mindestens 12 Leistungspunkte erworben wurden.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der
Allgemeine Teil […] vom 01. Juni 2002 außer Kraft.
Geschichte: Zeit – Raum – Mensch
Studienverlaufsplan im Nebenfach
Leistungspunkte (LP) insgesamt
42 ECTS
davon
Basis (BM)-, Kern(KM)- und Erweiterungsmodule(EM)
42 ECTS
Semester
Module
1
BM2 Antike
PS: Alte Geschichte
Tutorium: Alte Geschichte
BM4 Neuzeit
PS: Neuere Geschichte
Tutorium: Neuere Geschichte
2
3
4
ECTS
5
6
x
x
6
6
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den o. g. Basismodulen 2 + 4 insgesamt 12 Leistungspunkte erworben wurden. Die Prüfungsleistungen der Orientierungsprüfung
können nur einmal wiederholt werden.
BM3 Basismodul Mittelalter
PS: Mittelalterliche Geschichte
Tutorium: Mittelalterliche Geschichte
x
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8
KM1 Lektüre und Interpretation
- Lektürekurs Latein
x
x
12
(Die geforderten Lateinkenntnisse werden mit der zugehörigen Klausur nachgewiesen)
- Lektürekurs Moderne Fremdsprache
EM1 Ergänzungswahlpflichtbereich Geschichte
zu wählen aus
- Ergänzung Antike oder
- Ergänzung Mittelalter oder
- Ergänzung Neuzeit
x
12
Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach ist bestanden, wenn aus den Modulen mindestens
42 Leistungspunkte, erworben wurden. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn die BachelorPrüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind. Näheres finden Sie hier
www.uni-stuttgart.de/bolgogna/modulhandbuecher
Auszug aus der Prüfungsordnung
www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/
Allgemeiner Teil
§ 3 Module
(1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der
Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben.
(2) Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen
zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. […]
§ 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. […]
(2) […] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der
Bachelorprüfung abgeschlossen.
(3) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 42, die
Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 12 Leistungspunkte entfallen.
(4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens „ausreichend“ […] bewertet werden. […]
§ 8 Prüfungsfristen
(1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einStand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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schließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ …
]
(3) Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung
nicht zu vertreten. [ … ]
§ 12 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen.
(2) Studienleistungen sind
1. Vorleistungen
2. nicht benotete Leistungsnachweise
(3) Prüfungsleistungen sind
1. schriftliche Prüfungen
2. mündliche Prüfungen
3. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen
4. Hausarbeiten
§ 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) […] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten
Prüfungstermin abzulegen sind.
§ 20 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
(2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können
einmal wiederholt werden.
(3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig.
(4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung […] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ […] sein.
(5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen.
[…]
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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Die Prüfungen im Nebenfach Geschichte
§ 1 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Geschichte
(2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den Modulen „Basismodul Antike“ und „Basismodul Neuzeit“ insgesamt 12 Leistungspunkte erworben wurden.
§ 2 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Geschichte
(1) Die Bachelorprüfung besteht
a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen
b) aus den Modulen BM3, KM (Lektüre und Interpretation), EM1
Die wählbaren Module des Wahlpflichtbereiches sowie die Auswahlbedingungen sind im Modulhandbuch aufgeführt.
(2) Die Bachelorprüfung im Nebenfach Geschichte ist bestanden, wenn mit den und 1a
und 1b genannten Prüfungsleistungen mindestens 42 Leistungspunkte erworben wurden.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Allgemeine Teil […] vom 01. Juni 2002 außer Kraft.
Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung.
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