Zentrale Studienberatung Geschichte: Zeit - Raum – Mensch Bachelor of Arts / Kombinationsbachelor Kurzinformation Anschrift: Historisches Institut Keplerstraße 17, 8. OG, 70174 Stuttgart, Tel: 0711-685-83456, Fax: 0711-685-84164 www.uni-stuttgart.de/hi/kontakt.html Abteilung Alte Geschichte: Professor Dr. Peter Scholz, Tel.: 0711-685-83439 sekretariat.altegeschichte(at)hi.uni-stuttgart.de Abteilung Mittlere Geschichte Professor Dr. Mark Mersiowsky Tel.:685-83453 mittlere.geschichte(at)hi.uni-stuttgart.de Geschichte der Frühen Neuzeit Mit Projektbereich Schlesische Geschichte Professor Dr. Joachim Bahlcke, Tel.: 0711-685-83442 alexandra.schellenberg(at)po.hi.uni-stuttgart.de Abteilung Neuere Geschichte Professor Dr. Wolfram Pyta, Tel.: 685-83451 angela.hund(at)po.hi.uni-stuttgart.de Abteilung Landesgeschichte Professorin Dr. Sabine Holtz, Tel.: 0711-685-83456 eva.hoffmann(at)po.hi.uni-stuttgart.de Abteilung Geschichte der Naturwissenschaft und Technik Professor Dr. Klaus Hentschel, Tel.: 0711-685-82312 sekretariat.gnt(at)po.hi.uni-stuttgart.de Abteilung Wirkungsgeschichte der Technik Prof. Dr. Reinhold Bauer, Tel.: 0711-685-84351 Keplerstraße 17, 10. OG, 70174 Stuttgart christine.etteldorf(at)hi.uni-stuttgart.de Hochschulzugang: Allgemeine Hochschulreife bzw. deren Äquivalente Zulassungsmodus: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 1 Sprachkenntnisse: Bis zur Orientierungsprüfung ist der Nachweis von zwei Fremdsprachen zu erbringen. Niveau: Zeugnis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Eine dieser Fremdsprachen muss Englisch sein. Lateinkenntnisse: Die geforderten universitär geprüften Lateinkenntnisse sind durch eine Klausur im Kernmodul „Lektüre und Interpretation“ (obligatorisch für alle Studierenden) im dritten oder vierten Fachsemester nachzuweisen. Für die Aufnahme/Zulassung in dieses Kernmodul muss eine Eingangsklausur geschrieben werden, die aber nicht benotet wird. Wer Latein im Studium noch erwerben muss, kann dafür bis zu 6 ECTS im Modul fachaffine Schlüsselqualifikationen verwenden. Studienbeginn: Wintersemester Bewerbung: Universität Stuttgart www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung Hochschulabschluss: Bachelor of Arts (Hauptfach, Nebenfach) Regelstudienzeit: Studienhöchstdauer: 6 Semester 10 Semester Studiengebühren: werden in Baden-Württemberg nicht erhoben www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/ Praktika: Im Rahmen des Kernmoduls „Berufsbildung“ ist ein vierwöchiges Praktikum obligatorisch Promotion: nein Studiengangmanager: apl. Prof. Dr. Roland Gehrke roland.gehrke(at)hi.uni-stuttgart.de www.uni-stuttgart.de/studieren/service/infostellen/fachberatung Prüfungsordnung: jeweils aktuelle Version www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ba/#G Kleiner Wegweiser für den Bachelor of Arts Geschichte Bachelorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und zeichnen sich durch eine erkennbare Nähe zur Berufspraxis aus. Das Studium ist in feste Lehreinheiten (Module) eingeteilt. Für jede Lehreinheit werden ECTS (Leistungspunkte) vergeben. Diese Leistungspunkte errechnen sich sowohl aus der Präsenzzeit als auch aus dem Arbeits- und Lernaufwand außerhalb der Hochschule, die ein Studierender aufwenden muss, um eine Lerneinheit erfolgreich zu bestehen (z.B. Anfertigen von Referaten, Hausarbeiten, Vorbereitung von Exkursionen etc.). Angenommen wird hierbei ein zeitlicher Gesamtaufwand von ca. 1500 - 1800 Stunden pro Studienjahr. Dies entspricht 60 ECTS und einer zeitlichen Belastung von 45 WoStand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 2 chen à 40 Stunden. Ein Leistungspunkt steht somit für einen Arbeitsaufwand von ca. 25 - 30 Arbeitsstunden. Die Prüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. So ist jeder Leistungspunkt bereits ein „Mosaiksteinchen“ zum angestrebten Bachelorabschluss. Ebenso kann aber auch ein endgültig nichtbestandenes prüfungsrelevantes Modul des ersten Studienjahres schon nach dem ersten Semester zum Verlust des Prüfungsanspruches führen und damit die Fortführung des Studiums in diesem Fach beenden. Der Bachelor of Arts ist die erste Stufe eines zweistufigen Modells, dem sich bei entsprechender Eignung ein Aufbaustudium mit dem Abschluss eines Master of Arts anschließen kann. An der Universität Stuttgart wird im Bachelor in der Regel ein Hauptfach mit einem Nebenfach kombiniert. Für das Haupt- und Nebenfach muss man sich bewerben Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie im Anschluss, ebenso einen Auszug aus der Lesefassung der Prüfungsordnung. Auf den Internetseiten der Universität Stuttgart finden Sie weitere Informationen zu den Studiengängen. Dort finden Sie auch die komplette Fassung der BachelorPrüfungsordnung. www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot www.uni-stuttgart.de/studierende/studium/organisation/pruefungen/bachelor_po.html Eine wichtige Erfahrungsweise menschlicher Gesellschaften ist ihre Geschichtlichkeit. Das Sich-Orientieren-Wollen über die eigene Herkunft erklärt das Interesse an der Geschichte, wobei zu beachten ist, dass diese nur ein Wissen über die Wirklichkeit, über vergangenes menschliches Handeln aufzeigen kann. Handlungsstrategien oder anwendbare Handlungskompetenzen vermittelt sie nicht. Im Nachhinein lässt sich auch nichts mehr ändern, die Fakten sind Realität. Sie sind das A und O der Arbeit des Historikers. Ein Historiker darf dementsprechend "findig" sein, aber er darf nicht "erfinden". Die historischen Tatsachen liegen aber meistens nicht offen zu Tage. Oft bedarf es detektivischer Kleinstarbeit, aus den noch vorhandenen, zugänglichen Quellen, z. B. Chroniken, Memoiren, Urkunden, Akten, Inschriften usw., Fakten zu rekonstruieren. Hierzu sind Regeln und Verfahren der Kritik und Interpretation der Quellen entwickelt worden, die jeder anwenden muss, der den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben will. Aber erst, wenn aus den rekonstruierbaren historischen Ereignissen die entscheidenden historischen Fakten herausgehoben werden und miteinander verbunden werden, entsteht das, was man gemeinhin Geschichte nennt. Was historisch relevant ist, hängt größtenteils dann von der Fragestellung (Blickwinkel) des Historikers ab. Dadurch wird Geschichtswissenschaft ein Ausdruck der Gesellschaft in der sie existiert, genauso kontrovers und pluralistisch. Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 3 Geschichte: Zeit – Raum – Mensch Studienverlaufsplan im Hauptfach Leistungspunkte (ECTS) insgesamt 138 ECTS davon Basis (BM)-, Kern(KM)- und Erweiterungsmodule(EM) Schlüsselqualifikationen (SQ) Bachelorarbeit 108 ECTS 18 ECTS 12 ECTS Semester Module 1 BM2 Antike PS: Alte Geschichte Tutorium: Alte Geschichte x BM3 Mittelalter PS: Mittelalterliche Geschichte Tutorium: Mittelalterliche Geschichte BM4 Neuzeit PS: Neuere Geschichte Tutorium: Neuere Geschichte 2 3 4 ECTS 5 6 6 x 6 x 6 Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den o. g. Basismodulen 2 - 4 insgesamt 18 ECTS erworben wurden. Die Prüfungsleistungen der Orientierungsprüfung können nur einmal wiederholt werden. Das Bestehen setzt weiterhin den Nachweis von Kenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen voraus. (Niveau HZB). Eine der beiden Fremdsprachen muss Englisch sein. In den Fällen, in denen die Sprachkenntnisse nicht durch die HZB nachgewiesen sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind. BM1 Orientierung Obligatorisches Blockseminar vor Vorlesungsbeginn Geschichte im Überblick BM5 Methode und Theorie der Geschichte PS: Methode und Theorie Tutorium: Methode und Theorie KM1 Lektüre und Interpretation - Lektürekurs Latein x 12 x 6 x x 12 x 9 (Die geforderten Lateinkenntnisse werden mit der zugehörigen Klausur nachgewiesen) - Lektürekurs Moderne Fremdsprache KM2 Berufsbildung S: Berufsfelder Praktikum Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 4 KM3 Kernwahlpflichtbereich Geschichte 1 zu wählen aus - Themen des Mittelalters oder - Themen der Neuzeit oder - Geschichte und Gesellschaft KM4 Kernwahlpflichtbereich Geschichte 2 zu wählen aus - Analyse von Forschungsdiskursen oder - Themen der Antike oder - Landesgeschichte oder - Epochenübergreifendes Modul x 9 x 9 EM1 Ergänzungswahlpflichtbereich Geschichte 1 wählbar aus - Ergänzung Antike oder - Ergänzung Mittelalter oder - Ergänzung Neuzeit x 12 EM2 Ergänzungswahlbereich Geschichte 2 wählbar aus - Ergänzung Antike oder - Ergänzung Mittelalter oder - Ergänzung Neuzeit x 12 EM3 Ergänzungsmodul Abschluss Kolloquium x SQ, fachübergreifend** (beliebiges Semester) 6 SQ, fachaffin** (beliebiges Semester) Bachelorarbeit 9 12 x 12 **Schlüsselqualifikationen (1) Im Rahmen des Bachelor-Studiums im Hauptfach Geschichte müssen in Modulen, die dem Erwerb von überfachlichen, berufsfeldorientierten Qualifikationen dienen, bis zum Abschluss der Bachelor-Prüfung mindestens 18 ECTS erworben werden. (2) Mindestens 6 ECTS müssen aus dem Angebot für fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (soweit an dieser Stelle Module des Studium Generale wählbar sind, sind diese abschließend mit im Modulkatalog für die fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen aufgeführt) der Universität Stuttgart erworben werden. (3) Mindestens 12 ECTS müssen aus fachaffinen Schlüsselqualifikationen erworben werden. Art und Umfang der Prüfungsleistungen werden durch die Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben oder ergeben sich aus der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch des betreffenden Studiengangs, dem die Module zugeordnet sind. Hierfür stehen in der Regel folgende Möglichkeiten offen: Die erfolgreiche Teilnahme am Schlüsselqualifikationsmodul „Werkzeuge für die Tätigkeit als HistorikerIn“ Die erfolgreiche Teilnahme an ausgewählten Modulen aus beliebigen Studiengängen der philosophisch-historischen Fakultät und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Die erfolgreiche Teilnahme an anderen Schlüsselqualifikationsmodulen, die vom Fach Geschichte angeboten werden. Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 5 Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn aus den Modulen mindestens 108 Leistungspunkte, aus den Schlüsselqualifikationen mindestens 18 Leistungspunkte und mit der Bachelor-Arbeit 12 Leistungspunkte erworben wurden. Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen zulässig. Eine zweite Wiederholung der Bachelor-Arbeit ist ausgeschlossen. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn die Bachelor-Prüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind. Näheres finden Sie hier www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbuecher Auszug aus der Prüfungsordnung www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Allgemeiner Teil § 3 Module (1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben. (2) Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. […] § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. […] (2) […] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der Bachelorprüfung abgeschlossen. (3) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 42, die Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 12 Leistungspunkte entfallen. (4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens „ausreichend“ […] bewertet werden. […] § 8 Prüfungsfristen (1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ … ] (3) Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. [ … ] Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 6 § 12 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen. (2) Studienleistungen sind 1. Vorleistungen 2. nicht benotete Leistungsnachweise (3) Prüfungsleistungen sind 1. schriftliche Prüfungen 2. mündliche Prüfungen 3. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen 4. Hausarbeiten § 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) […] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind. § 20 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. (3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig. (4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung […] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ […] sein. (5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen. […] Die Prüfungen im Hauptfach Geschichte § 1 Die Orientierungsprüfung im Hauptfach Geschichte (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den Modulen „Basismodul Antike“, „Basismodul Mittelalter“ und „Basismodul Neuzeit“ insgesamt 18 Leistungspunkte erworben wurden. (3) Das Bestehen der Orientierungsprüfung setzt weiterhin den Nachweis von Kenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen voraus […]. Eine der beiden Fremdsprachen muss Englisch sein. Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 7 § 2 Die Bachelorprüfung im Hauptfach Geschichte (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen b) aus den Modulen BM1, BM5, KM1, KM2, KM3, KM4, EM1, EM2, EM3 Die wählbaren Module des Wahlpflichtbereiches sowie die Auswahlbedingungen sind im Modulhandbuch aufgeführt. c) aus Leistungen im Umfang von 18 Leistungspunkten […] berufsfeldorientierenden Veranstaltungen (Schlüsselqualifikationen) d) aus der Bachelorarbeit. Mit ihr werden 12 Leistungspunkte erworben. (2) Die Bachelorprüfung im Hauptfach Geschichte ist bestanden, wenn mit den und 1a und 1b genannten Prüfungsleistungen mindestens 108 Leistungspunkte, mit den in 1c genannten Prüfungsleistungen mindestens 18 Leistungspunkte und mit der Bachelorarbeit mindestens 12 Leistungspunkte erworben wurden. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Allgemeine Teil […] vom 01. Juni 2002 außer Kraft. Geschichte: Zeit – Raum – Mensch Studienverlaufsplan im Nebenfach Leistungspunkte (LP) insgesamt 42 ECTS davon Basis (BM)-, Kern(KM)- und Erweiterungsmodule(EM) 42 ECTS Semester Module 1 BM2 Antike PS: Alte Geschichte Tutorium: Alte Geschichte BM4 Neuzeit PS: Neuere Geschichte Tutorium: Neuere Geschichte 2 3 4 ECTS 5 6 x x 6 6 Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den o. g. Basismodulen 2 + 4 insgesamt 12 Leistungspunkte erworben wurden. Die Prüfungsleistungen der Orientierungsprüfung können nur einmal wiederholt werden. BM3 Basismodul Mittelalter PS: Mittelalterliche Geschichte Tutorium: Mittelalterliche Geschichte x Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 6 8 KM1 Lektüre und Interpretation - Lektürekurs Latein x x 12 (Die geforderten Lateinkenntnisse werden mit der zugehörigen Klausur nachgewiesen) - Lektürekurs Moderne Fremdsprache EM1 Ergänzungswahlpflichtbereich Geschichte zu wählen aus - Ergänzung Antike oder - Ergänzung Mittelalter oder - Ergänzung Neuzeit x 12 Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach ist bestanden, wenn aus den Modulen mindestens 42 Leistungspunkte, erworben wurden. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn die BachelorPrüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind. Näheres finden Sie hier www.uni-stuttgart.de/bolgogna/modulhandbuecher Auszug aus der Prüfungsordnung www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Allgemeiner Teil § 3 Module (1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben. (2) Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. […] § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. […] (2) […] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der Bachelorprüfung abgeschlossen. (3) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 42, die Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 12 Leistungspunkte entfallen. (4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens „ausreichend“ […] bewertet werden. […] § 8 Prüfungsfristen (1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einStand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 9 schließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ … ] (3) Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. [ … ] § 12 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen. (2) Studienleistungen sind 1. Vorleistungen 2. nicht benotete Leistungsnachweise (3) Prüfungsleistungen sind 1. schriftliche Prüfungen 2. mündliche Prüfungen 3. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen 4. Hausarbeiten § 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) […] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind. § 20 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. (3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig. (4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung […] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur „ausreichend“ […] sein. (5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen. […] Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 10 Die Prüfungen im Nebenfach Geschichte § 1 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Geschichte (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den Modulen „Basismodul Antike“ und „Basismodul Neuzeit“ insgesamt 12 Leistungspunkte erworben wurden. § 2 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Geschichte (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen b) aus den Modulen BM3, KM (Lektüre und Interpretation), EM1 Die wählbaren Module des Wahlpflichtbereiches sowie die Auswahlbedingungen sind im Modulhandbuch aufgeführt. (2) Die Bachelorprüfung im Nebenfach Geschichte ist bestanden, wenn mit den und 1a und 1b genannten Prüfungsleistungen mindestens 42 Leistungspunkte erworben wurden. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Allgemeine Teil […] vom 01. Juni 2002 außer Kraft. Stand: 07.03.2016. Ohne Gewähr. Rechtsverbindlich ist immer die aktuelle Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel. 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 11
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