Zentrale Studienberatung Literaturwissenschaft: Germanistik Kurzinformation zum Studiengang 1-Fach-Master of Arts Anschrift: Institut für Linguistik www.uni-stuttgart.de/ilg Fachrichtung Germanistik, Keplerstraße 17 (K II) , 1. und 2. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83139, Fax: 0711-685-83141, sekretariat.ilg(at)ling.uni-stuttgart.de Institut für Literaturwissenschaft www.uni-stuttgart.de/ilwndl www.uni-stuttgart.de/germed Abteilung Neuere Deutsche Literatur I Keplerstraße 17 (K II) 2. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83066; cordula.tamborini(at)ilw.unistuttgart.de Abteilung Neuere Deutsche Literatur II Keplerstraße 17 (K II), 2. OG, 70174 Stuttgart 2. OG, Zimmer 2201-2215, Tel.: 0711-685-83059; katja.klumpp(at)ilw.uni-stuttgart.de Abteilung Germanistische Mediävistik Keplerstraße 17 (K II) 3. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83079, germ.med(at)ilw.uni-stuttgart.de Zulassung: www.uni-stuttgart.de/zv/bekanntmachungen/bekanntm_13_2012.pdf Fachliche Eignung, nachgewiesen durch: qualifizierten Hochschulabschluss (Bachelor oder mindestens gleichwertig) im Haupt- oder Nebenfach Germanistik oder in einem anderen vorwiegend literaturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang Fach mit der Durchschnittsnote „gut“ (2,5) oder besser oder in diesem Fach erworbener gleichwertiger Abschluss mit qualifizierten Prüfungsergebnissen an einer ausländischen Hochschule sowie Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 1 im Rahmen des Abschlusses erworbene Kompetenzen in folgenden Modulen oder gleichwertige Prüfungsleistungen Modul: Einführung in die Literaturwissenschaft Modul: Kanonische Texte Modul: Einführung in die Mediävistik Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Zulassungsausschuss. Der Zulassungsausschuss kann Bewerber, deren fachliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen ist, zu einem Auswahlgespräch oder einer Aufnahmeprüfung einladen. Beides kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Es kann auch eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen werden. Diese Auflagen dürfen maximal 30 Leistungspunkte umfassen. Die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung kann verlangt werden. Der Zulassungsausschuss schlägt dem Rektor vor, welche Kandidaten zugelassen werden sollen. Der Rektor entscheidet über die Zulassung. Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen unberührt. Studiengangspezifische Verfahren: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/master/verfahren/index.html 1) Zulassung unter Vorbehalt: 2) Bedingte Zulassung: Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt und wurden im Bachelorstudiengang bis zum Bewerbungsschluss mindestens 150 Leistungspunkte erbracht, kann eine Zulassung unter Vorbehalt ausgesprochen werden. Der Bachelorabschluss ist dann bis spätestens zum Ende des Semesters (31.03.) nachzuweisen, für das die Zulassung zum Master ausgesprochen wurde. Diese stellt eine Ergänzung zum regulären Zulassungsverfahren dar, sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist. Wer in einem Bachelorstudiengang studiert und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 110 Leistungspunkte nachgewiesen hat, kann sich für den Masterstudiengang bewerben und zugelassen werden. Die Zulassung gilt bis zum Ende des dritten auf den Bewerbungstermin folgenden Semesters, sonst verfällt sie. Sie verfällt ebenso, wenn der Bewerber den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang endgültig verlieren würde oder der Bewerber an der Universität Stuttgart die Zulassung für einen anderen Studiengang erhalten hat. www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/master Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 2 Studienbeginn: Wintersemester Höhere Fachsemester: werden nicht angeboten Bewerbung: Universität Stuttgart www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung Bewerbungsfrist: 15. Juli Bedingte Zulassung: 15 Januar (zusätzlich) Praktikum: vierwöchiges Praktikum im Rahmen des Moduls Berufspraxis Hochschulabschluss: Master of Arts Regelstudienzeit: Höchststudiendauer: 4 Semester 8 Semester Studiengebühren: werden in Baden-Württemberg nicht erhoben. www.mwk-baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren Promotion: möglich Fachspezifische Beratung: www.uni-stuttgart.de/interessierte/wege/information/einrichtungen/fachberatung.html Prüfungsordnung: jeweils aktuelle Version www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L Kleiner Wegweiser zum Master of Arts Der Master of Arts ist die zweite Stufe des zweistufigen Modells Bachelor-Master. In den Master kann nur einsteigen, wer neben anderen hochschulinternen Kriterien einen ersten Hochschulabschluss erworben hat, der mindestens einem Bachelor-Abschluss entspricht, der in der Regel mit mindestens „gut“ (2,5) oder besser bewertet wurde. Die Prüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. Der Studiengang ist modular aufgebaut. Mit jedem Modul erwirbt man Leistungspunkte (ECTS). Jeder erfolgreich erworbene Leistungspunkt ist so bereits ein Mosaiksteinchen zum angestrebten Master of Arts. Eine Übersicht über die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen stehen im Anschluss. Die komplette Fassung der Prüfungsordnung Master of Arts finden Sie hier: www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 3 Literaturwissenschaft: Germanistik Leistungspunkte davon Pflichtmodule (P) Wahlpflichtmodule (WP) Master-Arbeit Modul insgesamt 120 ECTS 78 ECTS 12 ECTS 30 ECTS P/ WP Semester 1 2 3 Prüfung ECTS 4 Literaturtheorie und Methoden P x PL 9 Kultur- und Kommunikationstheorie P x PL 9 Kulturwissenschaftliche Mediävistik P x PL 9 Wahlbereich Berufspraxis Hier sind 2 Module im Umfang von je 6 ECTS zu belegen. Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbuecher Module, die bereits im Bachelor Germanistik HF im Wahlbereich „Literatur und Vermittlung“ gewählt wurden, dürfen nicht ein zweites Mal belegt werden. WP x Literaturgeschichte P x PL 9 Text und Kontext P x PL 6 Form(en) der Literatur P x PL 6 Formen kulturellen Wissens P x PL 6 Literatur und Medien P x PL 6 Forschungspraxis P x PL 9 Berufspraxis P x Masterarbeit P x 12 9 x 30 Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind. Näheres finden Sie hier www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbucher Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 4 Auszug aus der Prüfungsordnung www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L § 2 Mastergrad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Universität Stuttgart den akademischen Grad „Master of Arts“ („M.A.“). § 4 Studienaufbau, Regelstudienzeit, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. (2) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Mastergrades zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 120. Davon entfallen 30 Leistungspunkte auf die Masterarbeit und 90 auf Studien- und Prüfungsleistungen während des Studiums. § 6 Prüfungsfristen (1) Der Prüfungsanspruch für den Masterstudiengang „Literaturwissenschaft:Germanistik“ erlischt, wenn die Masterprüfung nicht innerhalb von 8 Semestern erfolgreich abgelegt ist. § 11 Fachsprache Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten. § 18 Bestehen und Nichtbestehen (1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen und benoteten Leistungsnachweise […] mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden und alle Vorleistungen und unbenoteten Leistungsnachweise […] bestanden sind. (2) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0) benotet wurde und die zugehörigen Modulprüfungen bestanden sind. § 19 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. (3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Fällen zulässig. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist unzulässig. (4) Wird die zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20 – 30 Minuten. […] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann […] nur „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) sein. (5) Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 2 Semestern abzulegen. [ … ] Urlaubssemester werden auf die Anzahl der Semester nicht angerechnet. Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 5 § 23 Praktikum (1) Bis zum Abschluss des Masterstudiums ist ein vierwöchiges Praktikum im Modul Berufspraxis nachzuweisen […] § 26 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis (1) Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten für die Module, aus denen sich die Masterprüfung zusammensetzt, sowie der Note der Masterarbeit, jeweils gewichtet mit der Zahl der Leistungspunkte des Moduls bzw. der Masterarbeit. (4) die Hochschule stelle ein Diploma Supplement (DS) entsprechend dem „Diploma Supplement Model“ von Europäischer Union / Europarat / Unesco aus, welches das Profil des Studiengangs darstellt. § 28 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01.10.2015 in Kraft. Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de 6
© Copyright 2024 ExpyDoc