Universität Stuttgart

Zentrale Studienberatung
Literaturwissenschaft: Germanistik
Kurzinformation zum Studiengang
1-Fach-Master of Arts
Anschrift:
Institut für Linguistik
www.uni-stuttgart.de/ilg
Fachrichtung Germanistik,
Keplerstraße 17 (K II) , 1. und 2. OG, 70174 Stuttgart,
Tel.: 0711-685-83139, Fax: 0711-685-83141,
sekretariat.ilg(at)ling.uni-stuttgart.de
Institut für Literaturwissenschaft
www.uni-stuttgart.de/ilwndl
www.uni-stuttgart.de/germed
Abteilung Neuere Deutsche Literatur I
Keplerstraße 17 (K II) 2. OG, 70174 Stuttgart,
Tel.: 0711-685-83066; cordula.tamborini(at)ilw.unistuttgart.de
Abteilung Neuere Deutsche Literatur II
Keplerstraße 17 (K II), 2. OG, 70174 Stuttgart
2. OG, Zimmer 2201-2215, Tel.: 0711-685-83059;
katja.klumpp(at)ilw.uni-stuttgart.de
Abteilung Germanistische Mediävistik
Keplerstraße 17 (K II) 3. OG, 70174 Stuttgart,
Tel.: 0711-685-83079, germ.med(at)ilw.uni-stuttgart.de
Zulassung:
www.uni-stuttgart.de/zv/bekanntmachungen/bekanntm_13_2012.pdf
Fachliche Eignung, nachgewiesen durch:
qualifizierten Hochschulabschluss (Bachelor oder mindestens gleichwertig) im Haupt- oder Nebenfach Germanistik
oder in einem anderen vorwiegend literaturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang Fach mit der Durchschnittsnote „gut“ (2,5) oder besser
oder
in diesem Fach erworbener gleichwertiger Abschluss mit
qualifizierten Prüfungsergebnissen an einer ausländischen
Hochschule
sowie
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
1
im Rahmen des Abschlusses erworbene Kompetenzen in
folgenden Modulen oder gleichwertige Prüfungsleistungen
Modul: Einführung in die Literaturwissenschaft
Modul: Kanonische Texte
Modul: Einführung in die Mediävistik
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Zulassungsausschuss.
Der Zulassungsausschuss kann Bewerber, deren fachliche
Eignung nicht ausreichend nachgewiesen ist, zu einem
Auswahlgespräch oder einer Aufnahmeprüfung einladen.
Beides kann bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt
werden. Es kann auch eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen werden. Diese Auflagen dürfen maximal 30 Leistungspunkte umfassen.
Die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung kann verlangt werden.
Der Zulassungsausschuss schlägt dem Rektor vor, welche
Kandidaten zugelassen werden sollen. Der Rektor entscheidet über die Zulassung. Im Übrigen bleiben die allgemein
für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen unberührt.
Studiengangspezifische
Verfahren:
www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/master/verfahren/index.html
1) Zulassung unter
Vorbehalt:
2) Bedingte Zulassung:
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt und wurden im
Bachelorstudiengang bis zum Bewerbungsschluss mindestens 150 Leistungspunkte erbracht, kann eine Zulassung unter Vorbehalt ausgesprochen werden. Der Bachelorabschluss ist dann bis spätestens zum Ende des Semesters
(31.03.) nachzuweisen, für das die Zulassung zum Master
ausgesprochen wurde.
Diese stellt eine Ergänzung zum regulären Zulassungsverfahren dar, sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist.
Wer in einem Bachelorstudiengang studiert und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 110 Leistungspunkte
nachgewiesen hat, kann sich für den Masterstudiengang
bewerben und zugelassen werden. Die Zulassung gilt bis
zum Ende des dritten auf den Bewerbungstermin folgenden
Semesters, sonst verfällt sie. Sie verfällt ebenso, wenn der
Bewerber den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang
endgültig verlieren würde oder der Bewerber an der Universität Stuttgart die Zulassung für einen anderen Studiengang erhalten hat.
www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/master
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
2
Studienbeginn:
Wintersemester
Höhere Fachsemester:
werden nicht angeboten
Bewerbung:
Universität Stuttgart
www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung
Bewerbungsfrist:
15. Juli
Bedingte Zulassung: 15 Januar (zusätzlich)
Praktikum:
vierwöchiges Praktikum im Rahmen des Moduls
Berufspraxis
Hochschulabschluss:
Master of Arts
Regelstudienzeit:
Höchststudiendauer:
4 Semester
8 Semester
Studiengebühren:
werden in Baden-Württemberg nicht erhoben.
www.mwk-baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren
Promotion:
möglich
Fachspezifische Beratung:
www.uni-stuttgart.de/interessierte/wege/information/einrichtungen/fachberatung.html
Prüfungsordnung:
jeweils aktuelle Version
www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L
Kleiner Wegweiser zum Master of Arts
Der Master of Arts ist die zweite Stufe des zweistufigen Modells Bachelor-Master. In
den Master kann nur einsteigen, wer neben anderen hochschulinternen Kriterien einen
ersten Hochschulabschluss erworben hat, der mindestens einem Bachelor-Abschluss
entspricht, der in der Regel mit mindestens „gut“ (2,5) oder besser bewertet wurde.
Die Prüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. Der Studiengang ist modular aufgebaut. Mit jedem Modul erwirbt man Leistungspunkte (ECTS). Jeder erfolgreich
erworbene Leistungspunkt ist so bereits ein Mosaiksteinchen zum angestrebten Master
of Arts.
Eine Übersicht über die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen stehen im
Anschluss. Die komplette Fassung der Prüfungsordnung Master of Arts finden Sie hier:
www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
3
Literaturwissenschaft: Germanistik
Leistungspunkte
davon
Pflichtmodule (P)
Wahlpflichtmodule (WP)
Master-Arbeit
Modul
insgesamt 120 ECTS
78 ECTS
12 ECTS
30 ECTS
P/
WP
Semester
1
2
3
Prüfung
ECTS
4
Literaturtheorie und Methoden
P
x
PL
9
Kultur- und Kommunikationstheorie
P
x
PL
9
Kulturwissenschaftliche Mediävistik
P
x
PL
9
Wahlbereich Berufspraxis
Hier sind 2 Module im Umfang von je 6 ECTS zu
belegen. Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbuecher
Module, die bereits im Bachelor Germanistik HF im
Wahlbereich „Literatur und Vermittlung“ gewählt
wurden, dürfen nicht ein zweites Mal belegt werden.
WP
x
Literaturgeschichte
P
x
PL
9
Text und Kontext
P
x
PL
6
Form(en) der Literatur
P
x
PL
6
Formen kulturellen Wissens
P
x
PL
6
Literatur und Medien
P
x
PL
6
Forschungspraxis
P
x
PL
9
Berufspraxis
P
x
Masterarbeit
P
x
12
9
x
30
Das Modulhandbuch beschreibt, welche Veranstaltungen dem jeweiligen Modul verbindlich zugeordnet sind.
Näheres finden Sie hier www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbucher
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
4
Auszug aus der Prüfungsordnung
www.uni-stuttgart.de/studieren/studium/admin/po/ma/#L
§ 2 Mastergrad
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Universität Stuttgart den akademischen Grad „Master of Arts“ („M.A.“).
§ 4 Studienaufbau, Regelstudienzeit, Leistungspunkte
(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
(2) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Mastergrades zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 120. Davon entfallen 30 Leistungspunkte auf die Masterarbeit und
90 auf Studien- und Prüfungsleistungen während des Studiums.
§ 6 Prüfungsfristen
(1) Der Prüfungsanspruch für den Masterstudiengang „Literaturwissenschaft:Germanistik“ erlischt, wenn die Masterprüfung nicht innerhalb von 8 Semestern
erfolgreich abgelegt ist.
§ 11 Fachsprache
Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten.
§ 18 Bestehen und Nichtbestehen
(1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen und benoteten
Leistungsnachweise […] mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden und alle Vorleistungen und unbenoteten Leistungsnachweise […] bestanden sind.
(2) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0) benotet wurde und die zugehörigen Modulprüfungen bestanden sind.
§ 19 Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
(2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können
einmal wiederholt werden.
(3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in 2 Fällen zulässig. Eine
zweite Wiederholung der Masterarbeit ist unzulässig.
(4) Wird die zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit „nicht ausreichend“
(5,0) bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche
Fortsetzung der Wiederholungsprüfung von etwa 20 – 30 Minuten. […] Das Ergebnis
der Wiederholungsprüfung kann […] nur „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“
(5,0) sein.
(5) Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 2 Semestern abzulegen. [ … ] Urlaubssemester werden auf die Anzahl der Semester nicht angerechnet.
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
5
§ 23 Praktikum
(1) Bis zum Abschluss des Masterstudiums ist ein vierwöchiges Praktikum im Modul
Berufspraxis nachzuweisen […]
§ 26 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis
(1) Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten für
die Module, aus denen sich die Masterprüfung zusammensetzt, sowie der Note der
Masterarbeit, jeweils gewichtet mit der Zahl der Leistungspunkte des Moduls bzw. der
Masterarbeit.
(4) die Hochschule stelle ein Diploma Supplement (DS) entsprechend dem „Diploma
Supplement Model“ von Europäischer Union / Europarat / Unesco aus, welches das
Profil des Studiengangs darstellt.
§ 28 Inkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01.10.2015 in Kraft.
Stand: 07.04.2016. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die jeweils aktuelle Version der Prüfungsordnung.
ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256
studienberatung(at)uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de
6