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eins sucht Ideen
Das Programm „Lebensenergie“ fördert vielfäl­
tige soziale Projekte mit 250 bis 1.000 Euro je
nach Vorhaben und für maximal zwei Jahre.
Dafür suchen wir laufend Konzepte, die dazu
beitragen, gesellschaftliche und s­ prachliche
Grenzen zu überwinden und den aktiven
Lebensstil in der Region zu stärken, oder die
Menschen ermutigen, ihre eigene Kreativität
zu entdecken. Projekte also, die dabei helfen,
das soziale Klima zwischen den Mitbürgern zu
verbessern.
In diesem Rahmen sind wir offen für die unter­
schiedlichsten Ideen und gespannt auf Ihre
Vorschläge.
Kontakt
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere
Informationen zu eins und der Lebensenergie
von eins? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
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1
Telefon (0371) 525-5534 / -5217
Fax
(0371) 525-5211
[email protected]
Internetwww.eins.de/lebensenergie
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eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postfach 41 14 68
09030 Chemnitz
eins Lebensenergie
Unser Förderprogramm für
soziales Engagement
www.m.eins.de
eins kümmert sich
eins im Detail
eins heißt energie in sachsen. In dem Namen
spiegelt sich unser Selbstverständnis als regional
verwurzeltes Unternehmen wider. Als einer der
führenden kommunalen Energiedienstleister in
Sachsen liefern wir Strom und Erdgas zuverlässig
zu unseren rund 400.000 Kunden. Wir sind in der
Region zu Hause und möchten aktiv dazu beitra­
gen, dass sich die Menschen hier wohlfühlen.
Projekt-Voraussetzungen
Mit unserem Förderprogramm „Lebensenergie“
lassen wir Worten Taten folgen und unterstützen
regionale Projekte, die nachhaltig zur Lebens­
qualität für die Menschen in Chemnitz und Süd­
sachsen beitragen und das Miteinander fördern.
Wir laden Sie herzlich zum Mitmachen ein und
freuen uns schon jetzt auf tolle Ideen.
Die „Lebensenergie“ von eins wird nach form­
gerechter Antragstellung an Personen, Vereine,
Institutionen und Kommunen ausgezahlt, wenn
·e
s sich um neue, einzigartige Projekte handelt,
deren Nutzen Dritten zuteil wird,
·d
ie Begünstigten in Chemnitz und Südsachsen
ansässig sind,
·e
s sich um ein kommunizierbares Projekt han­
delt, dessen Botschaft zum allgemeinen Auftritt
von eins passt, und
·n
och keine Förderung im Rahmen eines regulä­
ren eins-Sponsorings besteht.
Was ist nicht förderfähig?
Ausgeschlossen von der Förderung sind reine
Investitionen sowie rein ideelle Vorhaben ohne
klare Ziele, konkreten Nutzen oder zeitliche Pla­
nung. Ebenso genügt es nicht, Ideen lediglich zu
notieren. Die Projekte müssen nachweisbar und
nachhaltig sein.
Wer entscheidet über die Vergabe
der Mittel?
Über Vergabe und Höhe der Zuwendung ­ent­­
scheidet eins. Der Rechtsweg ist hierbei a
­ us­
geschlossen. Es gibt also keinen juristisch durch­
setzbaren Anspruch auf Förderung oder auf eine
bestimmte Höhe einer eventuellen Zuwendung.
Erwartet eins eine Gegenleistung?
Zuallererst erwarten wir natürlich tragfähige
und mitreißende Ideen sowie deren nachprüf­
bare Umsetzung. Darüber hinaus möchten
wir fairerweise in der Öffentlichkeitsarbeit als
Projekt-­Förderer erwähnt werden – z. B. bei
Drucksachen, elektronischen Präsentationen
oder auf Info-Tafeln und Werbebannern.
Wird die Projekterfüllung kontrolliert?
Ja. eins ist es ausdrücklich v
­ orbehalten, sich
über die Erfolge der Projekte zu i­nfor­mieren,
aber auch zu kontrollieren, ob und wie eine ord­
nungsgemäße Verwendung der Fördermittel
stattfindet. Bei Verstößen wird eins in angemes­
sener Weise reagieren.
Wer darf sich bewerben?
Bewerben dürfen sich Vereine, Einrichtungen,
Interessengruppen und Einzelpersonen. Eine
oder mehrere Personen stellen den Antrag und
sind damit für das Projekt und bei einer eventu­
ellen Zuwendung für die korrekte Verwendung
der Fördermittel verantwortlich. Politische und
religiöse Organisationen sind nur in Ausnahme­
fällen förderberechtigt.
Um den Antrag zu stellen, füllen Sie bitte das
Bewerbungsformular vollständig aus und sen­
den dieses per Fax, per Post oder per E-Mail an
uns zurück. Ausführliche Informationen und die
Bewerbungsunterlagen finden Sie auch online
unter www.eins.de
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor
Projektstart bei eins eingehen. Alle Antragstel­
ler werden von uns schriftlich über die Entschei­
dung benachrichtigt.