Bucerius Law School – Jungiusstr

Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.
Prof. Dr. Karsten Gaede
Institut für Medizinrecht in Gründung
Hamburg, den 7. November 2016
Stellenausschreibung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter
An dem in Gründung befindlichen Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School ist zum
1. Januar 2017 die Teilzeitstelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin / eines wissenschaftlichen
Mitarbeiters (20 Stunden pro Woche) zu besetzen.
Erwartet wird ein besonderes Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen. Die Stelle ist
darauf gerichtet, den Ausbau des Medizinrechts an der Bucerius Law School in Forschung und
Lehre zu unterstützen. Er wird vornehmlich von den Professoren Dr. Jens Prütting und
Dr. Karsten Gaede betrieben, mit denen Sie zusammenarbeiten würden. Die Erste Prüfung haben
Sie mit einer ansprechenden Note abgeschlossen, die mindestens „vollbefriedigend“ lauten
sollte. Ein Interesse an interdisziplinärem Arbeiten etwa in medizinethischer Hinsicht ist
besonders erwünscht. Auf die Mitarbeit in einem motivierten und gut zusammenarbeitenden
Team (Lehrstuhl Strafrecht II und Juniorprofessur für das Recht der Familienunternehmen)
sollten Sie Wert legen.
Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Sie dient der Ermöglichung Ihrer
medizinrechtlichen Promotion und der Vertiefung Ihrer juristischen/wissenschaftlichen
Kenntnisse und Techniken. Eine intensiv betreute Promotion ist zu den Fachgebieten des
Medizinrechts möglich. Insofern können Sie insbesondere eine privat- oder strafrechtliche
Ausrichtung Ihrer Promotion einschließlich einer medizinrechtstypischen Kombination wählen.
Soweit Sie weitere eigene Fachbeiträge verfassen möchten, wird dies – auch zugunsten Ihrer
Promotion – gezielt gefördert.
Die Vermittlung von Lehrinhalten und der Umgang mit motivierten Studierenden sollten Ihnen
Freude bereiten. Pro Jahr sind insgesamt sechs Trimesterwochenstunden Kleingruppen (etwa 2,5
Stunden Arbeitsgemeinschaft pro Semester) zu halten. Das Lehrmaterial wird gestellt.
Gezahlt wird eine Vergütung, die Parallelstellen an staatlichen Hochschulen ebenbürtig ist.
Zuschläge werden für weitere Abschlüsse (etwa einen LL.M.) gezahlt.
Eine Bewerbung ist prinzipiell auch dann möglich, wenn Ihre mündliche Prüfung im staatlichen
Teil des Examens absehbar ansteht. Gerade dann sind jedoch aussagekräftige Nachweise zur
Vornote und zu Studienleistungen erforderlich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis möglichst zum 5. Dezember 2016 an Prof. Dr. Karsten
Gaede, Bucerius Law School, Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg (optimal in einer PDF-Datei über
[email protected]). Eventuell finden später eingehende Bewerbungen noch
Berücksichtigung. Zügig eingehende Bewerbungen sind besonders erwünscht.