An die Direktorinnen und Direktoren der allgemein bildenden höheren Schulen und der berufsbildenden höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik Erlass zur Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausur- und Kompensationsprüfungen für AHS/BHS einschließlich BAKIP/BASOP Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor! Um den Schulen die Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausurarbeiten und Kompensationsprüfungen zu erleichtern, übermittelt das BMBF die folgenden Hinweise und in der Beilage Checklisten zu Vorbereitung und Ablauf der (standardisierten) Klausurarbeiten sowie der (standardisierten) Kompensationsprüfungen. 1. Zielgruppe der standardisierten Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung Berechtigt, die schriftliche Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung mit standardisierten Klausuraufgaben abzulegen, sind Kandidat/innen, die 2016 an AHS, BHS einschließlich BAKIP/BASOP zur Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung antreten. Kandidat/innen, die 2016 in Tagesformen von Aufbaulehrgängen zur Reife- und Diplomprüfung antreten. Noch nicht berechtigt, die schriftliche Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung mit standardisierten Klausuraufgaben abzulegen, sind: Kandidat/innen, die 2016 zur Berufsreifeprüfung antreten. Kandidat/innen, die 2016 zu einer Externisten-Reifeprüfung antreten. Kandidat/innen, die 2016 in Berufstätigenformen von Aufbaulehrgängen zur Reifeund Diplomprüfung antreten. Für diese Kandidat/innen sind 2016 eigene, nicht-standardisierte Klausurarbeiten von der Prüferin/vom Prüfer zu erstellen. Alternative Prüfungstermine sind festzusetzen. 2. Information der Information der Kandidat/innen Die Kandidat/innen sind im Vorfeld und zu Beginn der Klausurarbeiten und Kompensationsprüfungen umfassend über den geplanten Ablauf der Prüfungen zu informieren. 3. Download von Prüfungsunterlagen für die Klausurarbeiten Die Klausuraufgaben werden in gedruckter Form in der von der Schule bestellten Anzahl zuzüglich zweier Lehrerexemplare pro gemeldeter Prüfungsgruppe zugestellt. Für die Überprüfung des Hörverstehens liegen in den lebenden Fremdsprachen pro gemeldeter Gruppe 2 CDs bei. Für unvorhergesehene Ereignisse werden die Klausuraufgaben und MP3-Hördateien vom BIFIE auch als verschlüsselter Download vor dem jeweiligen Klausurtag zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten die Schulleitungen vom BIFIE Ende April ein E-Mail mit allen Informationen zum Download (siehe Beilage 1). Die Schulleitungen werden gebeten, dem BIFIE einen allfälligen, bereits bekannten Bedarf eines Downloads unter Angabe des Grundes umgehend per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. Nutzung des Downloads für: fehlende oder mangelhafte Prüfungsunterlagen Prüfungen von Personen mit besonderen Bedürfnissen, um die Aufgaben als PDF am Bildschirm oder als A3-Kopie zum Einsatz bringen zu können barrierefreie Versionen im RTF Format (zur Konvertierung in Braille-Schrift) für blinde und stark sehbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten. 4. Sicherer Umgang und Verwahrung der Prüfungsunterlagen Aus Gründen der Datensicherheit und zur Absicherung der Schulleitung ist ein sorgsamer Umgang mit den Aufgabenstellungen der Klausurarbeiten und der Kompensationsprüfungen in Papierform bzw. in elektronischer Form unerlässlich. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Klausuren hat die Schulleiterin/der Schulleiter die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sie/er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Herunterladen, Vervielfältigen und sichere Verwahren zu gewährleisten und so die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben sicherzustellen. Die Kuverts mit den Aufgabenheften sind bis zum Beginn der Durchführung der Klausurarbeiten ungeöffnet und vor unbefugtem Zugriff sicher am Schulstandort zu verwahren. Die Kuverts dürfen ausschließlich an dem dafür vorgesehenen Klausurtag ab 08.30 Uhr in Anwesenheit der Kandidatinnen und Kandidaten geöffnet werden. Die Schulleitungen erhalten bis spätestens 08.00 Uhr des jeweiligen Klausurtages und bis spätestens 07.00 Uhr des jeweiligen Kompensationsprüfungstages eine SMS des BIFIE mit der Information, ob die Prüfung planmäßig mit den dafür vorgesehenen Klausur- oder Kompensationsprüfungsaufgaben durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass die Klausur- oder Kompensationsprüfungsaufgaben ausgetauscht werden müssen, erhält die Schulleitung und die Schulaufsicht eine entsprechende Information per SMS mit der Aufforderung, die E-Mails auf der EMailadresse der Schulleitung abzurufen. An diese E-Mailadresse werden vom BMBF die entsprechenden Anweisungen zur weiteren Vorgangsweise an die Schulleitungen übermittelt. 5. Hinweise zur Durchführung der standardisierten Klausurarbeiten in den einzelnen Fächern Die Hinweise zur Durchführung der standardisierten Klausurarbeiten in den einzelnen Fächern sind auf der Website des BMBF unter https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/stand_klaus_ahs.html für AHS und unter https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/stand_klaus_bhs.html für BHS einschließlich BAKIP/BASOP downloadbar. 6. Beginn der Durchführung der Klausurarbeiten und Prüfungsaufsicht Die Durchführung der Klausurarbeiten beginnt einheitlich um 08.30 Uhr. Unvorhergesehene Verzögerungen beim Prüfungsbeginn von 60 Minuten oder mehr sind durch die Schulleitung umgehend an das BIFIE unter Angabe des Grundes zu melden. Dies gilt auch für unvorhergesehene Unterbrechungen der Durchführung der Klausurarbeiten um 60 Minuten oder mehr. Die Aufgabenstellungen der Klausurarbeiten sind bis zur Freischaltung der Lösungen um 16:00 Uhr des jeweiligen Tages unter Verschluss zu halten. Die Prüfungsaufsicht trägt besondere Verantwortung für das Unterbinden der Verwendung nicht erlaubter Hilfsmittel und für die Aufrechterhaltung von die Eigen- ständigkeit der Leistungen der Kandidat/innen gewährleistenden Arbeitsbedingungen. Es ist darauf zu achten, dass die Kandidat/innen während der Klausur und der Kompensationsprüfung (einschließlich Vorbereitungszeit) keine unerlaubten (elektronischen) Hilfsmittel oder Geräte verwenden. 7. Vorbereitung und Durchführung der Kompensationsprüfungen o Eine Anmeldung der Schulen zu den Kompensationsprüfungen ist nicht erforderlich. Für alle Schulen werden die Aufgaben für die Kompensationsprüfung elektronisch bereitgestellt. Die Modalitäten von Download und Entschlüsselung der Aufgaben entsprechen den bereits bekannten Vorgangsweisen. Ein detailliertes Schreiben dazu ergeht zeitgerecht vom BIFIE an die Schulen. o Das in Beilage 2 beschriebene Prozedere zum Ablauf der Kompensationsprüfungen hinsichtlich Download, Vervielfältigung, Verwahrung und Weitergabe der Aufgabenstellungen ist genau einzuhalten. Um die Geheimhaltung sicherzustellen, dürfen einzelne Aufgaben nur in dem jeweils ihrer Nummer entsprechenden Zeitfenster eingesetzt werden. Die Ausgabe der Kompensationsprüfungsaufgaben zur Vorbereitung erfolgt mit Beginn des entsprechenden Vorbereitungszeitraums (siehe Beilage 3). o Die Aufgabenstellungen der Kompensationsprüfungen dürfen von den Kandidat/innen nicht aus dem Prüfungsraum mitgenommen werden. o Die Prüfer/innen erhalten von der Schulleiterin/vom Schulleiter bzw. deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter vor Beginn des jeweiligen Prüfungshalbtages Einsicht in die Aufgabenpakete. Für die Einsichtnahme in die Aufgabenstellungen ist ein eigener Raum vorzusehen, die Aufgaben verbleiben im Raum und werden erst zum gegebenen Vorbereitungszeitraum den Prüfer/innen ausgegeben. o Die Aufgabenpakete bleiben nach Abschluss der Kompensationsprüfung an der Schule und dürfen weder von der Prüfungskandidatin/vom Prüfungskandidaten noch von der Prüferin/vom Prüfer aus dem Prüfungsraum mitgenommen und für andere Prüfungen verwendet werden. 8. Kandidat/innen mit Lese-Rechtschreibschwäche Für die Beurteilung von Kandidat/innen mit Lese-Rechtschreibschwäche sei auf das Rundschreiben Nr. 32/2001 verwiesen, in dem auch Bezug auf den Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen mit Rechtschreibprüfung genommen wird. Darüber hinaus gilt nach Rundschreiben Nr. 21/2013 zur Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung: „Unterschiedliche Situationen erfordern differenzierte Maßnahmen. Die Festlegung der Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung obliegt der oder dem Vorsitzenden. Während die diesbezüglichen Entscheidungen von der oder dem Vorsitzenden zu treffen sind, werden die zu treffenden Maßnahmen auf Vorschlägen der Schulleiterin oder des Schulleiters beruhen müssen.“ Aus pädagogischer Sicht ist festzuhalten, dass die gesetzten Maßnahmen nicht von der im Unterricht gepflogenen Praxis abweichen sollen. 9. Verwendung elektronischer Wörterbücher Bei der Verwendung elektronischer Hilfsmittel ist auf Folgendes zu achten: Für die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches in den jeweiligen Prüfungsgebieten wird auf die entsprechenden Prüfungsordnungen verwiesen. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Im Rahmen der Verwendung von konventionellen Textverarbeitungsprogrammen ist dafür zu sorgen, dass die eigenständige Rechtschreibleistung der Kandidatin/des Kandidaten gegeben ist. 10. Zwischenfälle, welche die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben gefährden können Sollten Schulleitungen oder Lehrkräfte den Eindruck erlangen, dass die Geheimhaltung der Aufgaben an ihrer Schule gefährdet ist, ist unverzüglich das BMBF zu kontaktieren: Telefonisch unter der Hotline: +43 664 96 99 557 oder über E-Mail: [email protected] Die Hotline steht in der Zeit von 06.30 bis 22.00 Uhr in den Zeiträumen von 22. April 2016 bis 19. Mai 2016 für die Klausurarbeiten sowie von 3. Juni 2016 bis 7. Juni 2016 für die Kompensationsprüfungen zur Verfügung. Beilagen Beilage 1: Checkliste zu Vorbereitung, Ablauf und Auswertung der (standardisierten) Klausurarbeiten Beilage 2: Checkliste zu Vorbereitung und Ablauf der (standardisierten) Kompensationsprüfungen Beilage 3: Tabelle zu den Zeitfenstern der Ausgabe der Aufgabenstellungen im Haupttermin 2015/16
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