Erlass zur Vorbereitung und Durchfuehrung - wirbmhs

An die Direktorinnen und
Direktoren der allgemein bildenden
höheren Schulen und der berufsbildenden
höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für
Kindergarten- und Sozialpädagogik
Erlass zur Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausur- und
Kompensationsprüfungen für AHS/BHS einschließlich BAKIP/BASOP
Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor!
Um den Schulen die Vorbereitung und Durchführung der (standardisierten) Klausurarbeiten
und Kompensationsprüfungen zu erleichtern, übermittelt das BMBF die folgenden Hinweise
und in der Beilage Checklisten zu Vorbereitung und Ablauf der (standardisierten)
Klausurarbeiten sowie der (standardisierten) Kompensationsprüfungen.
1. Zielgruppe der standardisierten Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung
Berechtigt, die schriftliche Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung mit standardisierten
Klausuraufgaben abzulegen, sind

Kandidat/innen, die 2016 an AHS, BHS einschließlich BAKIP/BASOP zur Reife- bzw.
Reife- und Diplomprüfung antreten.

Kandidat/innen, die 2016 in Tagesformen von Aufbaulehrgängen zur Reife- und
Diplomprüfung antreten.
Noch nicht berechtigt, die schriftliche Reifeprüfung/Reife- und Diplomprüfung mit
standardisierten Klausuraufgaben abzulegen, sind:

Kandidat/innen, die 2016 zur Berufsreifeprüfung antreten.

Kandidat/innen, die 2016 zu einer Externisten-Reifeprüfung antreten.

Kandidat/innen, die 2016 in Berufstätigenformen von Aufbaulehrgängen zur Reifeund Diplomprüfung antreten.
Für diese Kandidat/innen sind 2016 eigene, nicht-standardisierte Klausurarbeiten von der
Prüferin/vom Prüfer zu erstellen. Alternative Prüfungstermine sind festzusetzen.
2. Information der Information der Kandidat/innen

Die Kandidat/innen sind im Vorfeld und zu Beginn der Klausurarbeiten und
Kompensationsprüfungen umfassend über den geplanten Ablauf der Prüfungen zu
informieren.
3. Download von Prüfungsunterlagen für die Klausurarbeiten
Die Klausuraufgaben werden in gedruckter Form in der von der Schule bestellten Anzahl
zuzüglich zweier Lehrerexemplare pro gemeldeter Prüfungsgruppe zugestellt. Für die
Überprüfung des Hörverstehens liegen in den lebenden Fremdsprachen pro gemeldeter
Gruppe 2 CDs bei. Für unvorhergesehene Ereignisse werden die Klausuraufgaben und
MP3-Hördateien vom BIFIE auch als verschlüsselter Download vor dem jeweiligen
Klausurtag zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten die Schulleitungen vom BIFIE Ende April
ein E-Mail mit allen Informationen zum Download (siehe Beilage 1).
Die Schulleitungen werden gebeten, dem BIFIE einen allfälligen, bereits bekannten Bedarf
eines Downloads unter Angabe des Grundes umgehend per E-Mail an [email protected]
mitzuteilen.
Nutzung des Downloads für:

fehlende oder mangelhafte Prüfungsunterlagen

Prüfungen von Personen mit besonderen Bedürfnissen, um die Aufgaben als PDF
am Bildschirm oder als A3-Kopie zum Einsatz bringen zu können

barrierefreie Versionen im RTF Format (zur Konvertierung in Braille-Schrift) für blinde
und stark sehbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten.
4. Sicherer Umgang und Verwahrung der Prüfungsunterlagen

Aus Gründen der Datensicherheit und zur Absicherung der Schulleitung ist ein
sorgsamer Umgang mit den Aufgabenstellungen der Klausurarbeiten und der
Kompensationsprüfungen in Papierform bzw. in elektronischer Form unerlässlich. Für
die ordnungsgemäße Durchführung der Klausuren hat
die Schulleiterin/der
Schulleiter die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sie/er hat alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um das Herunterladen, Vervielfältigen und sichere Verwahren
zu gewährleisten und so die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben sicherzustellen.

Die Kuverts mit den Aufgabenheften sind bis zum Beginn der Durchführung der
Klausurarbeiten ungeöffnet und vor unbefugtem Zugriff sicher am Schulstandort
zu verwahren. Die Kuverts dürfen ausschließlich an dem dafür vorgesehenen
Klausurtag ab 08.30 Uhr in Anwesenheit der Kandidatinnen und Kandidaten geöffnet
werden.

Die Schulleitungen erhalten bis spätestens 08.00 Uhr des jeweiligen Klausurtages
und bis spätestens 07.00 Uhr des jeweiligen Kompensationsprüfungstages eine
SMS des BIFIE mit der Information, ob die Prüfung planmäßig mit den dafür
vorgesehenen Klausur- oder Kompensationsprüfungsaufgaben durchgeführt werden
kann. Für den Fall, dass die Klausur- oder Kompensationsprüfungsaufgaben
ausgetauscht werden müssen, erhält die Schulleitung und die Schulaufsicht eine
entsprechende Information per SMS mit der Aufforderung, die E-Mails auf der EMailadresse der Schulleitung abzurufen. An diese E-Mailadresse werden vom BMBF
die entsprechenden Anweisungen zur weiteren Vorgangsweise an die Schulleitungen
übermittelt.
5. Hinweise zur Durchführung der standardisierten Klausurarbeiten in den einzelnen
Fächern
Die Hinweise zur Durchführung der standardisierten Klausurarbeiten in den einzelnen
Fächern sind auf der Website des BMBF unter
https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/stand_klaus_ahs.html für AHS und unter
https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/stand_klaus_bhs.html für BHS einschließlich
BAKIP/BASOP downloadbar.
6. Beginn der Durchführung der Klausurarbeiten und Prüfungsaufsicht

Die
Durchführung
der
Klausurarbeiten
beginnt
einheitlich
um
08.30
Uhr.
Unvorhergesehene Verzögerungen beim Prüfungsbeginn von 60 Minuten oder mehr
sind durch die Schulleitung umgehend an das BIFIE unter Angabe des Grundes zu
melden. Dies gilt auch für unvorhergesehene Unterbrechungen der Durchführung der
Klausurarbeiten um 60 Minuten oder mehr.

Die Aufgabenstellungen der Klausurarbeiten sind bis zur Freischaltung der Lösungen
um 16:00 Uhr des jeweiligen Tages unter Verschluss zu halten.

Die Prüfungsaufsicht trägt besondere Verantwortung für das Unterbinden der
Verwendung nicht erlaubter Hilfsmittel und für die Aufrechterhaltung von die Eigen-
ständigkeit der Leistungen der Kandidat/innen gewährleistenden Arbeitsbedingungen.
Es ist darauf zu achten, dass die Kandidat/innen während der Klausur und der
Kompensationsprüfung
(einschließlich
Vorbereitungszeit)
keine
unerlaubten
(elektronischen) Hilfsmittel oder Geräte verwenden.
7. Vorbereitung und Durchführung der Kompensationsprüfungen
o
Eine Anmeldung der Schulen zu den Kompensationsprüfungen ist nicht erforderlich.
Für alle Schulen werden die Aufgaben für die Kompensationsprüfung elektronisch
bereitgestellt. Die Modalitäten von Download und Entschlüsselung der Aufgaben
entsprechen den bereits bekannten Vorgangsweisen. Ein detailliertes Schreiben dazu
ergeht zeitgerecht vom BIFIE an die Schulen.
o
Das in Beilage 2 beschriebene Prozedere zum Ablauf der Kompensationsprüfungen
hinsichtlich
Download,
Vervielfältigung,
Verwahrung
und
Weitergabe
der
Aufgabenstellungen ist genau einzuhalten. Um die Geheimhaltung sicherzustellen,
dürfen einzelne Aufgaben nur in dem jeweils ihrer Nummer entsprechenden
Zeitfenster eingesetzt werden. Die Ausgabe der Kompensationsprüfungsaufgaben
zur Vorbereitung erfolgt mit Beginn des entsprechenden Vorbereitungszeitraums
(siehe Beilage 3).
o
Die Aufgabenstellungen der Kompensationsprüfungen dürfen von den Kandidat/innen
nicht aus dem Prüfungsraum mitgenommen werden.
o
Die Prüfer/innen erhalten von der Schulleiterin/vom Schulleiter bzw. deren/dessen
Stellvertreterin/Stellvertreter vor Beginn des jeweiligen Prüfungshalbtages Einsicht in
die Aufgabenpakete. Für die Einsichtnahme in die Aufgabenstellungen ist ein eigener
Raum vorzusehen, die Aufgaben verbleiben im Raum und werden erst zum
gegebenen Vorbereitungszeitraum den Prüfer/innen ausgegeben.
o
Die Aufgabenpakete bleiben nach Abschluss der Kompensationsprüfung an der
Schule und dürfen weder von der Prüfungskandidatin/vom Prüfungskandidaten noch
von der Prüferin/vom Prüfer aus dem Prüfungsraum mitgenommen und für andere
Prüfungen verwendet werden.
8. Kandidat/innen mit Lese-Rechtschreibschwäche
Für die Beurteilung von Kandidat/innen mit Lese-Rechtschreibschwäche sei auf das
Rundschreiben Nr. 32/2001 verwiesen, in dem auch Bezug auf den Einsatz von
Textverarbeitungsprogrammen mit Rechtschreibprüfung genommen wird. Darüber hinaus gilt
nach
Rundschreiben
Nr.
21/2013
zur
Reife-
bzw.
Reife-
und
Diplomprüfung:
„Unterschiedliche Situationen erfordern differenzierte Maßnahmen. Die Festlegung der
Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung bzw.
Reife- und Diplomprüfung obliegt der oder dem Vorsitzenden. Während die diesbezüglichen
Entscheidungen von der oder dem Vorsitzenden zu treffen sind, werden die zu treffenden
Maßnahmen auf Vorschlägen der Schulleiterin oder des Schulleiters beruhen müssen.“ Aus
pädagogischer Sicht ist festzuhalten, dass die gesetzten Maßnahmen nicht von der im
Unterricht gepflogenen Praxis abweichen sollen.
9. Verwendung elektronischer Wörterbücher
Bei der Verwendung elektronischer Hilfsmittel ist auf Folgendes zu achten:

Für die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches in den jeweiligen
Prüfungsgebieten wird auf die entsprechenden Prüfungsordnungen verwiesen. Der
Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Im Rahmen der Verwendung von konventionellen Textverarbeitungsprogrammen ist
dafür zu sorgen, dass die eigenständige Rechtschreibleistung der Kandidatin/des
Kandidaten gegeben ist.
10. Zwischenfälle, welche die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben gefährden
können
Sollten Schulleitungen oder Lehrkräfte den Eindruck erlangen, dass die Geheimhaltung der
Aufgaben an ihrer Schule gefährdet ist, ist unverzüglich das BMBF zu kontaktieren:
Telefonisch unter der Hotline: +43 664 96 99 557 oder über E-Mail:
[email protected]
Die Hotline steht in der Zeit von 06.30 bis 22.00 Uhr in den Zeiträumen
von 22. April 2016 bis 19. Mai 2016 für die Klausurarbeiten sowie
von 3. Juni 2016 bis 7. Juni 2016 für die Kompensationsprüfungen
zur Verfügung.
Beilagen
Beilage 1: Checkliste zu Vorbereitung, Ablauf und Auswertung der (standardisierten)
Klausurarbeiten
Beilage 2: Checkliste zu Vorbereitung und Ablauf der (standardisierten)
Kompensationsprüfungen
Beilage 3: Tabelle zu den Zeitfenstern der Ausgabe der Aufgabenstellungen im Haupttermin
2015/16