Pkw-Maut/ Infrastrukturabgabe

HBE POSITIONSPAPIER
Handelsverband Bayern e.V.
Brienner Straße 45, 80333 München
Pkw-Maut/
Infrastrukturabgabe
Dipl.-Geogr. Simone Streller
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Internet www.hv-bayern.de
Stand 02/2016
Hintergrund
Mit der Einführung der Pkw-Maut in Form einer sog. Infrastrukturabgabe soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt werden. Ziel ist
es, zusätzliche Mittel für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zu erhalten. Der Bundestag hat am 27. März 2015 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beschlossen. Die Infrastrukturabgabe sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2016 finanzwirksam werden. Der Zeitpunkt der Einführung ist derzeit unbestimmt, da die EUKommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eingeleitet hat.
Pkw-Maut soll nur ausländische Pkw belasten
Die Infrastrukturabgabe ist von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw
und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten. Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen
Pkw und Wohnmobilen sind zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig.
Die Infrastrukturabgabe wird begleitet durch das Verkehrssteuerungsänderungsgesetz,
mit dem für in Deutschland zugelassene Pkw die Kfz-Steuer um den gleichen Betrag
gesenkt wird. Ziel der Pkw-Maut ist es damit, ausschließlich ausländische PKW an den
Kosten der Nutzung von Autobahnen zu beteiligen.
FACHLICHE INFOS 02/2016
Die Umsetzung soll über eine elektronische Vignette erfolgen. Der Erwerb ist im Internet
und an Einbuchungsstellen, z. B. an Tankstellen, möglich. Die Fahrtberechtigung ist mit
dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.
Die Gebühren ergeben sich nach den jeweiligen Emissionsklassen des Fahrzeugs. Für
ausländische PKW gibt es neben der Jahresvignette (Kosten je nach Emissionsklasse
bis zu 130 Euro) auch 10-Tages-Vignetten (5-15 Euro) und 2-Monats-Vignetten (16-30
Euro).
Position des Handelsverbandes Bayern
 Paradigmenwechsel von steuerfinanzierter zur nutzerfinanzierten Infrastruktur
Die Bundesregierung koppelt die Infrastrukturfinanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt ab. Dadurch werden die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Erhalts und
Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in Zukunft direkt dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es
besteht die Gefahr, dass eine Gebührenanpassung ohne parlamentarisches Verfahren
jederzeit möglich ist. Dadurch würde der Verbraucher mit zusätzlichen Mitteln belastet,
so dass der konsumbezogene Anteil am Nettoeinkommen für den Einzelhandel nochmals sinkt.
 Instrument der Pkw-Maut weckt Begehrlichkeiten
Es ist absehbar, dass die Maut trotz aller gegensätzlichen Beteuerungen Begehrlichkeiten nach zusätzlichen Einnahmen wecken wird. Das darf nicht das Einfallstor für steigende Belastungen für die Verbraucher in Deutschland werden. Positiv ist zu bewerten,
dass die Maut nun nicht auf Bundesstraßen fällig wird. Damit bleibt der kleine Grenzverkehr erhalten.
 Umverteilung vorhandener Mittel verbessern
Entgegen allen Behauptungen stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um
das Straßennetz zu unterhalten. Eine gesonderte Maut bedarf es dazu nicht. Wenn die
Kfz-Steuer sowie die Abgaben an den Tankstellen bereits heute ausschließlich für die
Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt würden, stünden nach Berechnungen des Bundes
der Steuerzahler fast 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Investitionsetat des Bundes
liegt demgegenüber bei jährlich 10 Milliarden Euro – der prognostizierte Fehlbedarf bei
7,2 Milliarden. Folglich könnte der tatsächliche Investitionsbedarf von rund 20 Milliarden
Euro ohne weiteres aus den Einnahmen gedeckt werden.
 Europarechtskonformität noch unklar
Es ist davon auszugehen, dass eine derartige Abgabe nicht europarechtskonform ist, da
eine einseitige Schlechterstellung von EU-Ausländern nicht mit dem europäischen Recht
vereinbar ist. Dies bestätigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages und kommt zu dem Ergebnis, dass das Konzept zu einer Diskriminierung
von Bürgern der Europäischen Union führen würde.
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