HBE POSITIONSPAPIER Handelsverband Bayern e.V. Brienner Straße 45, 80333 München Pkw-Maut/ Infrastrukturabgabe Dipl.-Geogr. Simone Streller Telefon 089 55118- 112 Telefax 089 55118- 114 E-Mail [email protected] Internet www.hv-bayern.de Stand 02/2016 Hintergrund Mit der Einführung der Pkw-Maut in Form einer sog. Infrastrukturabgabe soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt werden. Ziel ist es, zusätzliche Mittel für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zu erhalten. Der Bundestag hat am 27. März 2015 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beschlossen. Die Infrastrukturabgabe sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2016 finanzwirksam werden. Der Zeitpunkt der Einführung ist derzeit unbestimmt, da die EUKommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Pkw-Maut soll nur ausländische Pkw belasten Die Infrastrukturabgabe ist von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten. Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig. Die Infrastrukturabgabe wird begleitet durch das Verkehrssteuerungsänderungsgesetz, mit dem für in Deutschland zugelassene Pkw die Kfz-Steuer um den gleichen Betrag gesenkt wird. Ziel der Pkw-Maut ist es damit, ausschließlich ausländische PKW an den Kosten der Nutzung von Autobahnen zu beteiligen. FACHLICHE INFOS 02/2016 Die Umsetzung soll über eine elektronische Vignette erfolgen. Der Erwerb ist im Internet und an Einbuchungsstellen, z. B. an Tankstellen, möglich. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird. Die Gebühren ergeben sich nach den jeweiligen Emissionsklassen des Fahrzeugs. Für ausländische PKW gibt es neben der Jahresvignette (Kosten je nach Emissionsklasse bis zu 130 Euro) auch 10-Tages-Vignetten (5-15 Euro) und 2-Monats-Vignetten (16-30 Euro). Position des Handelsverbandes Bayern Paradigmenwechsel von steuerfinanzierter zur nutzerfinanzierten Infrastruktur Die Bundesregierung koppelt die Infrastrukturfinanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt ab. Dadurch werden die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Erhalts und Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in Zukunft direkt dem Nutzer in Rechnung gestellt. Es besteht die Gefahr, dass eine Gebührenanpassung ohne parlamentarisches Verfahren jederzeit möglich ist. Dadurch würde der Verbraucher mit zusätzlichen Mitteln belastet, so dass der konsumbezogene Anteil am Nettoeinkommen für den Einzelhandel nochmals sinkt. Instrument der Pkw-Maut weckt Begehrlichkeiten Es ist absehbar, dass die Maut trotz aller gegensätzlichen Beteuerungen Begehrlichkeiten nach zusätzlichen Einnahmen wecken wird. Das darf nicht das Einfallstor für steigende Belastungen für die Verbraucher in Deutschland werden. Positiv ist zu bewerten, dass die Maut nun nicht auf Bundesstraßen fällig wird. Damit bleibt der kleine Grenzverkehr erhalten. Umverteilung vorhandener Mittel verbessern Entgegen allen Behauptungen stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um das Straßennetz zu unterhalten. Eine gesonderte Maut bedarf es dazu nicht. Wenn die Kfz-Steuer sowie die Abgaben an den Tankstellen bereits heute ausschließlich für die Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt würden, stünden nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler fast 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Investitionsetat des Bundes liegt demgegenüber bei jährlich 10 Milliarden Euro – der prognostizierte Fehlbedarf bei 7,2 Milliarden. Folglich könnte der tatsächliche Investitionsbedarf von rund 20 Milliarden Euro ohne weiteres aus den Einnahmen gedeckt werden. Europarechtskonformität noch unklar Es ist davon auszugehen, dass eine derartige Abgabe nicht europarechtskonform ist, da eine einseitige Schlechterstellung von EU-Ausländern nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Dies bestätigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und kommt zu dem Ergebnis, dass das Konzept zu einer Diskriminierung von Bürgern der Europäischen Union führen würde. SEITE 2 / 2
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