WHG 14259

GESOBAU AG
- Einkauf Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Firma:
Datum:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben bezeichneter Angelegenheit werden Sie gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die Leistung wird nach folgender Vergabeart vergeben:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Das Angebot ist einzureichen bis zum
(Ablauf der Angebotsfrist):
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
15.12.2016
Uhrzeit: 13:00
Bei folgender Adresse:
GESOBAU AG
Bereich Einkauf
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Raum:
EG, Lobby
Ablauf der Zuschlagsfrist:
14.02.2017
Voraussichtliche Ausführungsfrist von:
06.03.2017
Nebenangebote:
bis: 03.09.2018
sind nicht zugelassen.
sind zugelassen, wobei folgende Anforderungen zu beachten sind:
Nebenangebote sind nur mit einem Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote müssen die Voraussetzungen der Bewerbungsbedingungen (BwB)
erfüllen.
Zusätzlich zu den Bewerbungsbedingungen (BwB) gilt Folgendes:
Nebenangebote müssen außerdem die Mindestanforderungen für Nebenangebote
erfüllen, sofern Mindestanforderungen vorgegeben wurden.
GESOBAU AG
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Aufforderung (VOB 05/2016)
Sie erhalten als Anlagen zu diesem Schreiben folgende Unterlagen:
A)
Unterlagen, die beim Bieter verbleiben:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Bewerbungsbedingungen (BwB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Mindestanforderungen für Nebenangebote
Bauablaufplan
Muster Wartungsvertrag
37
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: div. Pläne
B)
Unterlagen, die immer mit dem Angebot einzureichen sind:
Formblatt Angebot (VOB)
Verpreistes Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) nebst folgenden Anlagen:
Anlage 1 – Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis
der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Anlage 2 a - Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei
der Ausführung von Bauleistungen
Formblatt Korruptionsregister
Integritätsvertrag
Erklärung zur Frauenförderung
Eigenerklärung zur Eignung II
Eigenerklärung zur Eignung III
C)
Unterlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes mit dem Angebot einzureichen sind:
Anlage 2 b - Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmern (z.B.
Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der
Ausführung von Bauleistungen (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Anlage 2 c - Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der
Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaftserklärung
Eigenerklärung zur Eignung I
D)
Weitere Unterlagen, die im Auftragsfall vorzulegen sind:
Vertragserfüllungsbürgschaft nach Muster
Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft nach Muster
Bürgschaft für Mängelansprüche nach Muster
Die vorbezeichneten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BwB).
1.
Auftraggebende
Stelle:
GESOBAU AG
GESOBAU AG, vertreten durch
Bereich Technik-Projektleitung, Frau Droldner, +49(30)4073-0
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin
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Aufforderung (VOB 05/2016)
2.
Vergabestelle:
3.
Auskünfte werden
erteilt / nicht beigefügte Vergabe- und
Vertragsunterlagen
können eingesehen
werden bei:
4.
Angebotsabgabe:
GESOBAU AG
Bereich Einkauf
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0
Retis Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Ansprechpartner: Rainer Hohmuth
Telefon: 030- 27 89 42 15
E-Mail: [email protected]
Werktags, außer Sonnabend, von 08.00 bis 16.00 Uhr
ist elektronisch mit fortgeschrittener Signatur zugelassen.
ist elektronisch mit qualifizierter Signatur zugelassen.
ist in Papierform zugelassen.
Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe: Es ist das Angebot wie vorgegeben
digital zu signieren und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
Bei zugelassener Angebotsabgabe in Papierform: Es ist das Formblatt Angebot (VOB)
handschriftlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Das Angebot ist in einem
fest verschlossenen und unversehrten Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift
„Angebot für: (Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Bezeichnung der
Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff)“, ggf. unter Verwendung des
beiliegenden „Aufkleber Rückumschlag“, einzureichen.
Es ist durch die Bieter dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Vergabestelle
rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Verspätet zugegangene Angebote
werden von der Wertung ausgeschlossen.
5.
Vorlage von weiteren
Nachweisen/
Erklärungen mit dem
Angebot:
6.
Die Erteilung des
Auftrages kann von
folgenden weiteren
Nachweisen/
Erklärungen abhängig gemacht werden:
-
Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise/Erklärungen vollständig vorzulegen:
- alle im Bekanntmachungstext für die Angebotsabgabe geforderten
Nachweise/Erklärungen
- alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Angebotsabgabe geforderten
Nachweise/Erklärungen
-
-
GESOBAU AG
Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.
Nachweise/Erklärungen nach § 6 a Abs. 2 VOB/A / § 6 a VOB/A-EU auf Verlangen
des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € brutto für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung des Bieters in
dessen Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a
Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Höhe von 15.000,00 € brutto für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage
im Ermessen des Auftraggebers.
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Aufforderung (VOB 05/2016)
7.
Angaben zu Losen:
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten:
Nein.
Ja. Einzelheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Es wird eine Losbeschränkung durchgeführt:
Nein.
Ja. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal
Lose erhalten. Für den Fall,
dass ein Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen
als die angegebene Maximalzahl erhalten würde, erfolgt die Auswahl wie folgt:
Der Auftraggeber entscheidet anhand der Gesamtwirtschaftlichkeit über die
Zuordnung der einzelnen Lose zu den Bietern.
8.
Abwicklung des Ver- Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in verschiedenen, aufeinander folgenden
handlungsverfahrens Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist
bei europaweiten
Vergaben nach EUnicht beabsichtigt.
Vergaberecht:
beabsichtigt.
9.
Zuschlagskriterien
bei europaweiten
Vergaben nach EUVergaberecht:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich
günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien/Gewichtungen ermittelt:
Zuschlagskriterium:
Gewichtung:
1.
2.
3.
4.
5.
Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind in der
Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet.
10. Vergabekammer
(§ 155 GWB)
bei europaweiten
Vergaben nach EUVergaberecht:
Nachprüfstelle
(§ 21 VOB/A):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon. +49 (30) 9013 8316
Telefax: +49 (30) 9013 7613
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
V MN 1 - VOB-Stelle
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 (30) 90139-4230
Telefax: +49 (30) 90139-4221
Falls Sie kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich
künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Jürgen Mitschard
Martin Tschaepe
GESOBAU AG
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
GESOBAU AG
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Aufforderung (VOB 05/2016)
VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB)
1.
Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“,
Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitte 1 bzw. 2).
Sofern die GESOBAU AG das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber
durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen Auftraggeber entsprechend.
Gemäß § 10 Berliner Vergabegesetz erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Vergabegesetz entsprechenden
und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich
an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis ist auf Verlangen der GESOBAU AG von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
2.
Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen.
Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes
von der Wertung.
Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf
Verlangen der GESOBAU AG vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der
Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.
3.
Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder
Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die GESOBAU AG unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Nr. 2. bezeichnete Vergabestelle zu richten.
4.
Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben
Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber/Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen.
Bewerber/Bieter, die nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung des Landes Berlin oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem
Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den für sie zuständigen
Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind und haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres
Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorzulegen.
5.
Angebot
5.1
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache.
5.2
Für das Angebot sind die von der GESOBAU AG vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist auf Grundlage
der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabeund Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen
dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen
des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Sofern die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/
Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur
Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen.
5.3
Enthalten Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis bei einer Leistung Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben und wird
vom Bieter dazu eine eigene Angabe verlangt, sind Hersteller/Produkt/Fabrikat durch den Bieter anzugeben. Erfolgt keine
Angabe durch den Bieter, gelten die vorgegebenen Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben als angeboten.
5.4
Unterlagen, die von der GESOBAU AG nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der GESOBAU AG
bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
5.5
Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die
Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende
Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf
verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen
weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3
VOB/A-EU. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in
„Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1
Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. § 16 Nr. 3 VOB/A-EU). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich
schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären.
5.6
Anstelle des Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot verwendet werden. In
Abschriften oder Kurzfassungen müssen jedoch die
Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift
wiedergeben. Bei Abschriften oder Kurzfassungen bleibt die Urschrift des von der GESOBAU AG aufgestellten
Leistungsverzeichnisses (Langtext-Fassung) allein verbindlich.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen der GESOBAU AG vor Auftragserteilung die Urschrift des Leistungsverzeichnisses nachzureichen.
5.7
Der Bieter hat auf Verlangen der GESOBAU AG die Urkalkulation und/oder eine Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu
dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die
Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
5.8
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen.
5.9
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
6.
Nebenangebote
6.1
Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen.
6.2
Nebenangebote müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die
Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.3
Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind
durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen.
6.4
Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten
weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.5
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung
des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für
eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren
Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote
sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen,
zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten
mit Pauschalsummen.
6.6
Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
7.
Bewerber-/Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der
Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder
rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von
sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu
erbringen.
Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die
sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
8.
Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der
GESOBAU AG nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
9.
Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen
9.1
Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden,
soweit nicht in der Bekanntmachung etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der GESOBAU
AG.
9.2
Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der
Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot
erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im
Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrag bzw. Angebotes
geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb
der vorgenannten Frist geltend, ist die GESOBAU AG berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen,
Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten
und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.
10. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
10.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B.
Nachunternehmer) zu bedienen, muss er mit dem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der durch die anderen
Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. Diese anderen Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag/
Angebot zu benennen, sofern im Verzeichnis der Nachunternehmer hierzu aufgefordert wird.
10.2 Bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt auch die Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen
Fähigkeiten der einzelnen benannten anderen Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zur Verfügung stehen. Dabei ist für jedes andere Unternehmen die
den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden.
10.3 Der Bieter hat die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils für die Auftragserfüllung eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
vorzulegen (Anlage 2b). Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann.
11. Nicht berücksichtigte Angebote
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich
beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber bzw.
Bieter.
12. Finanzierungsvorbehalt
Es wird darauf hingewiesen, dass die GESOBAU AG zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt ist, insbesondere
wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Finanzierung des Vorhabens in
erheblichem Umfang ändern oder die Finanzierung vollständig scheitert.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
Name und Anschrift des Bieters
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
Zuschlagsfrist endet am: 14.02.2017
13439 Berlin
ANGEBOT (VOB)
Maßnahmen-Nr.:
Datum:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
nachfolgend beschriebenen Bedingungen an.
1.
Das Angebot umfasst die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter A) – D) angegebenen
Unterlagen. Diese Unterlagen sind – soweit dies nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
vorgesehen ist – dem Angebot beigefügt.
Darüber hinaus umfasst das Angebot auch die
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- und die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
in der jeweils gültigen Fassung.
2.
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir
-
-
-
-
GESOBAU AG
meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gemäß § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 € belegt worden bin/sind,
mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw.
die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG
bekannt ist,
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft; ich verpflichte mich / wir
verpflichten uns, unter Beifügung des beiliegenden „Formblattes Korruptionsregister“ für eine
Überprüfung personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Funktion im Unternehmen) aller verantwortlich handelnden Personen (Unternehmensinhaber,
Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter etc.) bekannt zu geben sowie die Zustimmung dieser Personen
zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner
Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBI. S. 358).
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai
2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanzsanktionsliste.de) eine Eintragung vorliegt,
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Angebot (VOB 05/2016)
-
3.
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n),
in Bezug auf die Vergabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede (oder sonstige Verhaltensweisen)
getroffen habe(n),
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich / wir:
Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen, soweit
in der Anlage 1 – „Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie
Verzeichnis der anderen Unternehmen“ keine abweichende Erklärung erfolgt.
Mir / Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf / dürfen und ich / wir nach
Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können.
4.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen
und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Abrechnungsart
Endbetrag
Preisnachlass
(Vorgabe durch Auftraggeber)
(einschließlich USt., ohne Nachlass)
(ohne Bedingung)
Einheitspreisabrechnung
Pauschalpreis
Nebenangebote
zum Hauptangebot
€
%
Anzahl:
An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Für das/die Nebenangebot(e) gilt der Preisnachlass ohne Bedingung wie für das Hauptangebot.
5.
Die Angebotsbearbeitung erfolgte unter Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der
Bewerbungsbedingungen (BwB).
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
6.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Dazu gehören auch die unter Nr. 1.
benannten Vertragsbestandteile.
Wird eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, verpflichte ich
mich / verpflichten wir uns, alleine die Urschrift des vom Auftraggeber aufgestellten Leistungsverzeichnisses
als verbindlich anzuerkennen. Die Anforderungen von Nr. 5.6 der Bewerbungsbedingungen (BwB) habe ich /
haben wir beachtet.
Werden durch mich / uns an den vorgesehenen Stellen der Vertragsunterlagen keine Hersteller- / Produkt- /
Fabrikatsangaben gemacht, werden die vorgegebenen Hersteller/Produkte/Fabrikate angeboten.
_____________________________________
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Hinweis:
GESOBAU AG
Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht
abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische
Signatur die händische Unterschrift.
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Angebot (VOB 05/2016)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
1.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Beginn der Ausführung1
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der 06.03.2017
.1
unverzüglich nach Erteilung des Auftrags und Aufforderung des Auftraggebers durch schriftliche Mitteilung
12 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber
1.2
Fertigstellung der Leistungen1
.1
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 03.09.2018
innerhalb von
1.3
1
Werktagen/
1
Wochen/
1
Monaten nach Beginn
Es werden folgende Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart:1
Leistung/Leistungsteil
Fertigstellung der Leistungen in WHG 14170
Fertigstellung der Leistungen in WHG 14259 Block 2
Fertigstellung der Leistungen in WHG 14259 Block 1
Zwischentermin
11.08.2017
06.10.2017
03.09.2018
1.4
Änderungen der Planung vor Beginn der Ausführung von Einzelleistungen führen nicht zu einer Behinderung
des Auftragnehmers, soweit sie so rechtzeitig erfolgen, dass ihre Umsetzung im Rahmen des vereinbarten
Bauablaufs noch möglich ist und keinen erheblichen Aufwand für den Auftragnehmer verursachen. Dem Auftragnehmer stehen hieraus daher auch keine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz zu.
Dies gilt nicht für daraus resultierende, auf Seiten des Auftragnehmers entstehende Leistungsumstellungen,
die mit längeren Zeiten für die Lieferung verbunden und nachfolgend aufgeführt sind.
1.5
Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im
Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B.
1.6
In Erweiterung der § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ist der Auftraggeber auch zu Anordnungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Bauzeit, insbesondere zu Beschleunigungsanordnungen um die Fertigstellungsfrist trotz zwischenzeitlicher Bauzeitverzögerungen oder -verschiebungen einzuhalten, berechtigt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten, es sei denn sein Betrieb ist hierauf nicht eingerichtet oder
die Anordnung entspricht nicht § 315 Abs. 3 BGB. Etwaige damit im Zusammenhang stehende besondere
Aufwendungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe der § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet.
GESOBAU AG
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2.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Soweit keine anderweitigen Festlegungen getroffen worden sind, gilt:
2.1
Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder wenn der
Auftragnehmer in sonstiger Weise in Verzug gerät, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von
maximal 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Auftragnehmer geschuldet.
2.2
Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung einer gemäß Nr. 1.3 der BVB mit Vertragsstrafe belegten Zwischenfristen im Sinne von Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der anteiligen Nettoauftragssumme
(Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu
erbringenden Leistungen) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von 5 % der anteiligen Nettoauftragssumme
(Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu
erbringenden Leistungen) geschuldet. Soweit Vertragsstrafen für Verzug mit Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3
der BVB geschuldet sind, werden diese bei verwirkten Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung
von weiteren Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB bzw. des Fertigstellungstermins in der Weise aufeinander angerechnet, dass nur die höhere Vertragsstrafe verlangt werden kann und eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen, d. h. nach Nr. 2.1 und 2.2 der BVB, ist auf 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) beschränkt.
2.3
Werden nach Vertragsschluss neue Termine vereinbart, gilt das Vertragsstrafenversprechen entsprechend für
die neuen Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen jedoch nicht durch die Vereinbarung neuer Termine.
2.4
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe
wird jedoch hierauf angerechnet.
2.5
Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
geltend gemacht werden. Der Vertragsstrafenvorbehalt muss nicht zwingend bei der Abnahme erklärt werden.
3.
Mängelansprüche (§ 13 VOB/B)
3.1
In Abänderung von § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist
für Planungsleistungen
für die Dacheindeckung einschließlich der Klempnerarbeiten,
Fugenausbildungen und Durchführung, etc.
für die Abdichtung gegen drückendes und nicht drückendes Wasser
einschließlich sämtlicher Fugenausbildung, Durchführung etc.
für die Dichtigkeit der Fassade
für Aufzüge und Förderanlagen und maschinelle und
elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon
für alle sonstigen Bauleistungen und Gewerke - ausgenommen Gerüstbauarbeiten -
5 Jahre,
10 Jahre,
10 Jahre,
10 Jahre,
5 Jahre,
5 Jahre,
ab Abnahme.
Bei gärtnerischen Anlagen beginnt die Mängelhaftungsfrist gemäß vorstehender Regelung erst mit Ablauf der
ersten Vegetationsperiode.
3.2
Mängelansprüche vor der Abnahme verjähren nicht vor Ablauf der Fristen gemäß Nr. 3.1 der BVB.
4.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
4.1
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einschließlich
Ansprüchen wegen Überzahlung, Schadenersatz aus kündigungsbedingten Mehrkosten und aus sonstigen
vertraglichen Pflichtverletzungen (insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241
Abs. 2 BGB) Sicherheit in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit wird durch den Einbehalt von jeweils 10 %
auf die Bruttosummen der (Abschlags-) Rechnung(en) geleistet und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Bei Nachträgen, die die Bruttoauftragssumme verändern, ist die Sicherheit entsprechend anzupassen. Die Rückgabe der
nicht verwerteten Sicherheit für die Vertragserfüllung erfolgt nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für
Mängelansprüche, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für
Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf der Auftraggeber für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
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4.2
Für die Dauer der Mängelhaftung von 5 Jahren oder weniger gemäß Nr. 3.1 der BVB hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber ab einem Bruttoauftragswert von 25.000 € Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der
Schlussrechnung und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Die Mängelhaftungssicherheit wird nach Ablauf von 5 Jahren
oder im Falle darunter liegender Mängelhaftungsfristen gemäß Nr. 3.1 nach Ablauf derselben auf Verlangen
des Auftragnehmers herausgegeben, wenn durch den Auftragnehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr
zu erbringen sind.
4.3
Für die darüber hinausgehenden vertraglichen Mängelhaftungsfristen (bis zu 10 Jahren gemäß Nr. 3.1 der
BVB) hat der Auftragnehmer nach Ablauf der Verjährungsfrist von 5 Jahren eine Sicherheit von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme der diesbezüglichen noch mängelhaftungspflichtigen Leistungsbereiche zu leisten,
die ebenfalls durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar ist bzw. – im Falle vorhergehender Ablösung
gegen die bereits übergebende, höhere Bürgschaft ausgetauscht werden kann.
4.4
Sofern die Parteien eine Vorauszahlung vereinbaren (wozu der Auftraggeber nicht verpflichtet werden kann),
hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB zu stellen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die
gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B notwendig werden.
4.5
Die zur Ablösung der Sicherheitseinbehalte gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der BVB überreichten Bürgschaften oder
die nach Nr. 4.3 der BVB vereinbarten Sicherheiten müssen den in den Anlagen beigefügten Mustern entsprechen. Der Sicherungszweck ergibt sich aus den in den Anlagen beigefügten Mustern.
4.6
Die Vorauszahlungssicherheit wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile sowie die
Leistungen, für die Sicherheit geleistet worden ist, vollständig und vertragsgemäß eingebaut und erbracht sind
und die Fälligkeit entsprechender, die Leistungen beinhaltender Abschlagsrechnungen eingetreten ist.
5.
Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 – 9 ZVB)
5.1
Die vertragliche Vergütung1
bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen
ist ein Pauschalpreis i. S. d. § 2 Abs. 7 VOB/B
und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2
Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
5.3
Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten.
5.4
Der Auftraggeber kann im Falle der Änderung des Bauentwurfs gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 5 VOB/B vom
Auftragnehmer verlangen, dass er die dafür notwendige planerischen Vorleistungen ebenfalls erbringt. Die
Vergütung bestimmt sich nach § 2 Abs. 5 und 9 VOB/B.
6.
Rechnungen, Zahlungen (§§ 14, 16 VOB/B (Nr. 31-34)) 1
Abweichend von den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ dürfen Abschlagsrechnungen nur in den im
Zahlungsplan enthaltenen Intervallen gelegt werden.
6.1
Es gelten die Bestimmungen der Nr. 31-34 der ZVB ohne Änderung.
6.2
Sämtliche Rechnungen müssen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
6.3
Sofern sich im Laufe der Bauarbeiten die gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer ändert, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, zu dem Stichtag der Änderung eine Aufstellung über die bis dahin selbständig funktionsfähig erbrachten Leistungen zu erstellen und hierüber eine Abschlagsrechnung zu dem bisherigen Umsatzsteuersatz
zu stellen und diese Leistungen entsprechend in die Schlussrechnung einzustellen.
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7.
Ausführung, Kostentragung (z. B. Bezug von Strom und Wasser, Winterdienst, Gerüstnutzung, Heizkosten, Schutzrüstung und Absturzsicherung)
7.1
Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber
Verfügung gestellt:
entgeltlich/
unentgeltlich1 zur
Baustoffe und Bauteile:
Bauhilfsstoffe, Gerüste:
7.2
Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung
entgeltlich/
unentgeltlich1 folgende Geräte bzw. Anschlüsse zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C vorgehalten werden:
allgemeine Baustelleneinrichtung pauschal 1% der Bruttoabrechnungssumme
7.3
Dem Auftragnehmer stehen auf der Baustelle folgende Anschlüsse für die Entnahme von Wasser und Energie
entgeltlich/
unentgeltlich1 zur Verfügung:
Baustrom / Bauwasser pauschal 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme
Die Kosten für Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer; mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Die Aufteilung der Kosten hat der Auftragnehmer im direkten Verhältnis mit den weiteren Auftragnehmern zu koordinieren. Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen insofern nicht.
7.4
Über die Verpflichtung aus VOB Teil C hinaus hat der Auftragnehmer anderen vom Auftraggeber beauftragten
Unternehmen die Mitbenutzung von Gerüsten, Strom- und Wasseranschlüssen sowie anderen Baustelleneinrichtungen unentgeltlich zu gestatten, soweit dies zumutbar ist.
7.5
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes, nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen und für die
Durchführung seiner eigenen Arbeiten erforderlich ist.
7.6
Eventuell erforderlich werdende Heizungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers stehen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
7.7
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes bestimmt ist, sind Schutzrüstungen und Absturzsicherungen unentgeltlich vom Auftragnehmer zu stellen und daher bei der Preisermittlung zu berücksichtigen.
7.8
Bauleistungsversicherung1
Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Der Auftraggeber hat für das Projekt keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Soweit der Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, gilt Folgendes:
Der Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Kosten der Bauleistungsversicherung hat der Auftrag-
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nehmer im Rahmen einer Umlage auf die Bruttoschlussrechnungssumme von 0,89 ‰ zu tragen. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
Bauleistungsschäden sind dem Versicherer zu melden. Versicherte Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen zu lassen.
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall:
250,00 €
Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern,
soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur
Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.
8.
Gütenachweise (§ 4 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile und der von ihm aufgeführten Leistungen wie folgt nachzuweisen (Art und Anzahl der
Proben, Prüfverfahren): 1
Falls vorstehend nichts anderes angegeben ist, gelten für die Gütenachweise die Angaben in den „Allgemeinen technischen Vorschriften“ (VOB Teil C) und in den zum Vertragsbestandteil erklärten „Zusätzlichen technischen Vorschriften“.
9.
Weitere Bedingungen (Haftpflichtversicherung, Umwelt-, und Gesundheitsschutz)
9.1
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer
eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit
umfassen.
9.2
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch verwertbar sein. Die nachfolgend genannten
Umweltvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für
-
-
-
-
-
Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig sind.
Farbmittel auf Schwermetallbasis
Holz- und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird,
dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter
Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden.
Holzschutzmittel, deren Wirkstoffe nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind.
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen,
Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen.
unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet.
Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen,
Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern
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


die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt
ist,
die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und
keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke
vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und
-beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
9.3
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bauwerken
Jede Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem elektronischen Nachweis- / und Andienverfahren.
Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Register führen.
Das ausführende Unternehmen wird im Zusammenhang mit dem Bauauftrag auch mit dem Nachweis- / und
Andienungsverfahren (inkl. Empfangsberechtigung für die Gebührenbescheide) bevollmächtigt. Das gesamte
Entsorgungsmanagement wird vollständig dem ausführenden Unternehmen und seinen Nachauftragnehmern
- inkl. Nachweisverfahren und Andienung – übertragen.
Die ausführende Firma muss den Nachweis der Sach- und Fachkunde im Rahmen der Ausschreibung erbringen (z. B. Entsorgungsfachbetrieb).
Die beauftragte ausführende Firma setzt für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffsanierungsarbeiten vor Ort einen sachkundigen Aufsichtsführenden bzw. verantwortlichen fachkundigen Mitarbeiter ein.
Diese verantwortliche Person muss für die Aufsicht der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sein, dient als
Ansprechpartner für die am Bau Beteiligten und ist verantwortlich für die Ausführung der durchzuführenden
Schadstoffsanierungsarbeiten.
Die beauftragte Firma muss technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten.
Der Transporteur gefährlicher Abfälle ist verpflichtet seine Beförderertätigkeit gegenüber der Senatsverwaltung anzuzeigen oder besitzt eine Beförderererlaubnis, die zum Transport von gefährlichen Abfällen grundsätzlich erforderlich ist.
10.
Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sowie Hinweis zum Steuerabzugsverfahren nach § 48 a EStG
Die GESOBAU AG ist als Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im
Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H.
von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen.
Auch in Ihrem Interesse wird um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten. Damit
können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GESOBAU AG jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Unterlassens trotz Aufforderung des Auftraggebers ist die Forderung des Auftragnehmers
nicht fällig, die von der fehlenden gültigen Freistellungsbescheinigung betroffen ist.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.
Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von
der an Sie zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt
abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
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11.
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau-Entsorgungsleistungen
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet
werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem
späteren Zeitpunkt ab.
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die
durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gemäß
„Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln,
Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen
Abfällen geboten.
Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam, Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel.
(030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung,
der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0-0, Fax: (030) 902545 - 301 abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf
Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
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Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen (wie z.B. Entsorgungsgebühren, SBB-Gebühren) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden
sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u.
a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem
Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/
Merkblatt_zur_Kampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das
dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden,
Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt
von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
•
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen
Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen.
Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
•
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren (letzte angegebene Durchwahl
= Fax)
Bezirksamt
Telefon
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 - 14505
90298 - 4411 / 4475/ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
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Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum
weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes)
erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote
zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine
Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die
zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
GESOBAU AG
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vom Auftraggeber auszufüllen
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung
sind der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils gültigen
Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:
o
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)
o
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705)
o
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (Nachweisverordnung -NachwV) vom
20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)
o
Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung -TgV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))
o
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1421)
o
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AVV) Artikel 1 der
Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:
o
o
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für
Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
o
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:
Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung -SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen,
von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
gültig ab: 16. Juli 2009
GESOBAU AG
1
vom Auftraggeber auszufüllen
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12.
Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter
bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder
hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom
09. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073)
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II
S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958
(BGBl. 1961 II S. 98)
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973
(BGBl. 1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen,
ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettouftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an
in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Eigenerklärung
(Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.)
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für
folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung)
werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der
jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen
der Vergabestelle vorlegen.
______________________________
(Unterschrift des Bieters)
GESOBAU AG
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vom Auftraggeber auszufüllen
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13.
Einhaltung der Frauenförderung (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro brutto)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,



das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2
FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie durchzuführen.
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des
§ 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen,
ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an
in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
14.
Kennzeichnung der Mitarbeiter und Kaution für Baustellenausweise
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern einheitliche, das Unternehmen ersichtlich machende
Kleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch getragen wird. Die Mitarbeiter
sollen - auch für die Mieter - als Angestellte des Auftragnehmers erkenntlich sein. Zudem stellt der Auftraggeber im Bedarfsfall Aufdrucke für Textilien (z.B. Klettbänder), Magnetfolien o. Ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Auftraggeber gestellte Kennzeichnung von seinen Mitarbeitern und Nachunternehmern getragen bzw. verwendet wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht gekennzeichnete Mitarbeiter des Auftragnehmers von der Baustelle zu
verweisen.
Der Auftraggeber erhebt für die Gestellung von Baustellenausweisen eine Kaution in Höhe von 25 € je Ausweis, welche bei Verlust nicht zurückerstattet wird.
15.
Objektüberwachung des Auftraggebers
Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt.
Die Objektüberwachung ist außerdem nicht bevollmächtigt:
-
16.
zur Entgegennahme von Behinderungsanzeigen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B,
zu Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und/oder Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Abs. 5 und
6 VOB/B zu treffen,
zu Änderungen der vertraglichen Fristenvereinbarungen,
zur alleinigen Durchführung von Abnahmen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine besondere, auf diese
Abnahme bezogene, schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.
Streitigkeiten
Für Streitigkeiten gilt Nr. 42 der ZVB (Gerichtsstand Berlin).
GESOBAU AG
1
vom Auftraggeber auszufüllen
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BVB (VOB 05/2016)
Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
Nr.
Vorgabe
durch den
AG (Kreuz)
AVV-ASN
Formblatt 1
V/B ²)
Abfallart
Name des
Transporteurs ³)
Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlage ³)
Nicht gefährliche Abfälle
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
170101
170102
170103
170107
170201
170202
170203
170302
170401
170402
170403
170404
170405
170406
170407
170411
170504
170506
170508
170604
170802
170904
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Glas
Kunststoff
Bitumengemische
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
Kabel
Boden und Steine
Baggergut
Gleisschotter
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
1
170106*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
7
170603*
anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht
oder solche Stoffe enthält
8
9
170605*
170801*
asbesthaltige Baustoffe
10
170903*
Siehe BVB Nr. 11
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
2) V = Verwertung B = Beseitigung
3) Efb = Entsorgungsfachbetrieb
GESOBAU AG
1
vom Auftraggeber auszufüllen
Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit ist:
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dem Angebot beizufügen
nach Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen
BVB (VOB 05/2016)
Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung
Nr.
AVV-ASN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
170101
170102
170103
170107
170201
170202
170203
170302
170401
170402
170403
170404
170405
170406
170407
170411
170504
170506
170508
170604
170802
170904
Abfallart
Formblatt 2
Menge
V/B 2)
Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Glas
Kunststoff
Bitumengemische
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
Kabel
Boden und Steine
Baggergut
Gleisschotter
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
1
170106*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
7
170603*
anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche Stoffe enthält
8
9
170605*
170801*
10
170903*
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
2)
V = Verwertung
B = Beseitigung
......................................................................
Hiermit wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
GESOBAU AG
1
vom Auftraggeber auszufüllen
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BVB (VOB 05/2016)
Anlage 1
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden
Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen
(z.B. Nachunternehmer)
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vom eigenen Betrieb des Bieters/Auftragnehmers die Rede ist,
ist damit ausschließlich der den Vertrag schließende Betrieb bzw. die den Vertrag schließende Niederlassung
gemeint. Schwester- und Tochterunternehmen oder andere Niederlassungen, die den Vertrag nicht abschließen,
gehören nicht zum eigenen Betrieb.
I.
Im eigenen Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen
Betrieb ausgeführt, soweit nachfolgend keine abweichende Erklärung erfolgt und Nachunternehmer für diese
Leistungen benannt sind.
Dafür stehen in meinem/unserem Betrieb insgesamt
Für die Erbringung der Bauleistungen werden davon
Berufsgruppen wie folgt gliedern:
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Arbeitskräfte eingesetzt, die sich nach Anzahl und
Berufsgruppe
Anzahl vorgesehener Arbeitskräfte
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Ggf. weitere Berufsgruppen / Arbeitskräfte sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben.
GESOBAU AG
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Anlage 1 (VOB 05/2016)
Anlage 1
II.
Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
Hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) wird auf Nr. 10 der Bewerbungsbedingungen (BwB) verwiesen.
Hinweis bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind Nachweise
des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel der einzelnen nachfolgend benannten
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Die GESOBAU AG behält sich vor, derartige Nachweise auch bei nationalen Vergaben im Einzelfall anzufordern.
Die Zustimmung der GESOBAU AG für die nachfolgend benannten anderen Unternehmen gilt mit
Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten anderen Unternehmen ist nur mit schriftlicher
Einwilligung der GESOBAU AG zulässig. Diese Unternehmen haben den Anforderungen nach Nr. 24 der
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu entsprechen.
Die Namen der anderen Unternehmen sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch andere
Unternehmen auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der GESOBAU AG
Namen und Adressen der anderen Unternehmen und die Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte.
Unternehmer 1:
OZ / Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Unternehmer 2:
OZ / Leistungsbereich
Unternehmer 3:
OZ / Leistungsbereich
Unternehmer 4:
OZ / Leistungsbereich
Ggf. weitere andere Unternehmen sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben.
GESOBAU AG
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Anlage 1 (VOB 05/2016)
Anlage 2 a
Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
14259-1-1167
Leistung:
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Verpflichtung zugrunde:
1.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV,
GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen.
2.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen
geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu
entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
(ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von
8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf
mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Die Erfüllung aller vorgenannten
Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern
verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach
dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
3.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des
Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
4.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, der GESOBAU AG zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick
in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und
ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden
Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige
und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der
GESOBAU AG vorzulegen.
Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage
der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen
über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch der GESOBAU
AG vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 a (VOB 05/2016)
Anlage 2 a
5.
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von
der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt
auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
6.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens
5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß die GESOBAU AG außerdem zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der
Nachunternehmer sich mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG verpflichtet, für
jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten
Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von
Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme,
bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Mir/uns ist bekannt, dass sowohl ein schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Beauftragungspflicht von
Nachunternehmern als auch ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß des Nachunternehmers die
GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder
ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die
insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, dieser
Vereinbarung sowie der Anlage 2b der Angebotsunterlagen zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5
% der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich
gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die GESOBAU AG bleibt unberührt. Die
Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet.
7.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns
gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 a (VOB 05/2016)
Anlage 2 b
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und
anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der
tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der
Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns als anderes Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) gegenüber unserem
Auftraggeber (dem Auftragnehmer der GESOBAU AG) zu Folgendem:
1.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (inbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV,
GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen.
2.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen
geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu
entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
(ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von
8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf
mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach
dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
3.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des
Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
4.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG
dieser zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen
über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger
bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu
geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der
o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen.
Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage
der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen
über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 b (VOB 05/2016)
Anlage 2 b
5.
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von
der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt
auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
6.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU
AG, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen
erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der
Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %
der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erwirbt die GESOBAU AG unmittelbar das Recht, die
verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß den Auftraggeber außerdem zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und dass die GESOBAU AG berechtigt ist, ihrerseits den
Auftraggeber zu kündigen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoderordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass
die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, der
Anlage 2a der Angebotsunterlagen sowie dieser Vereinbarung zu verwirkende Vertragsstrafe auf
maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht
jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt
unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet.
7.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nach-Nachunternehmer) nur unter der
Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns
gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem Auftraggeber und der GESOBAU AG auf
Verlangen vorzulegen.
..................................................................................
....................................................................
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Bieter/Auftraggeber des NU)
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Unternehmen)
GESOBAU AG
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Anlage 2 b (VOB 05/2016)
Anlage 2 c
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
EU
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Bieter
Datum:
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten meines/unseres Unternehmens für den/die Leistungsbereich(e)
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
zur Verfügung zu stehen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Nachunternehmers1)
1
Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die GESOBAU AG vor, die Vorlage des Originals zu verlangen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 c (VOB 05/2016)
Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Mitglied 1:
Mitglied 2:
Mitglied 3:
Mitglied 4:
werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen.
Bevollmächtigter Vertreter:
Wir erklären, dass
1.
der bevollmächtigter Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und
2.
das federführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Zahlungen an die Arbeitsgemeinschaft sind auf das Konto mit IBAN-Nr.
bei der Bank
, mit BIC
zu leisten.
Mitglied 1
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Mitglied 2
Mitglied 3
Mitglied 4
GESOBAU AG
Seite 1 von 1 Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserkl. (VOB 05/2016)
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB)
FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN
Bezug: VOB, Teil B Nr. 1
Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2 VOB/B)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a)
das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen,
b)
die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen,
c)
das Angebot (VOB) mit Bewerbungsbedingungen,
d)
die „Besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (BVB),
e)
die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der GESOBAU AG in der Fassung von
07/2013“ (ZVB),
f)
die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der GESOBAU AG“,
g)
die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB, Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertrages gültigen Fassung, siehe Vorbemerkungen in den BVB).
Bei Widersprüchen innerhalb einer Rangstufe steht dem Auftraggeber das Recht zur Leistungsbestimmung gemäß § 315
BGB zu. Einschränkungen in den Angebotsanschreiben oder den sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers
werden – unabhängig von ihrer vergaberechtlichen Beurteilung – nicht Bestandteil des Vertrages.
Nr. 2
Leistungsverzeichnis (zu § 1 VOB/B)
(1) Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das
vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich.
(2) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder
die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber bei Auftragserteilung, über
die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Ohne diese Entscheidung ist eine Ausführung durch den
Auftragnehmer zu unterlassen; gleichwohl ausgeführte Bedarfspositionen werden nicht vergütet (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B).
Im Falle vorzeitiger Beendigung des Vertrages bleiben Bedarfspositionen bei der Berechnung nach § 649 BGB
unberücksichtigt.
Nr. 3
Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle – wie z.B. Bodenbeschaffenheit,
Zufahrtsmöglichkeiten, Stellflächen, Umgebung, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse – durch örtliche Besichtigung zu
unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind
ausgeschlossen.
Nr. 4
Preisermittlung, Vergütung bei Nebenangeboten, geänderten und zusätzlichen Leistungen (zu § 2
VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Aufforderung die Urkalkulation für die vertragliche Leistung zu übergeben.
Dies gilt auch für seine Nachunternehmerleistungen. Aus der Urkalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistung, die
baustellenbezogenen Gemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens wie auch Wagnis- und
Gewinnzuschläge ersichtlich sein. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, ist der Auftraggeber berechtigt, die
Vergütung gemäß § 315 BGB zu bestimmen. Eine Öffnung der Urkalkulation zur Prüfung der Kalkulationsansätze erfolgt
gemeinsam, es sei denn der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die einseitige Öffnung gestattet oder ist zu einem mit
angemessener Frist eingeladenen Öffnungstermin nicht erschienen.
(2) Sobald die Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und/oder daraus resultierender
Mehrkosten erkennbar wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich mit einer
Mehrkostenanzeige hinzuweisen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt, auch wenn die Anordnung des
Auftraggebers offenkundig ist. Diese Mehrkostenanzeige muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls
nachvollziehbar, detailliert und prüfbar aufgestellt sein. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe einer Mehrkostenanzeige,
kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ihm hieraus ein Schaden entsteht. Die
Verpflichtung zur Abgabe einer Behinderungsanzeige neben einer Mehrkostenanzeige in vorstehendem Sinne bei
Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B bleibt davon unberührt.
(3) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle der Anordnung geänderter oder zusätzlicher
Leistungen sowie nach Bekanntwerden der Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen
aus sonstigem Grund unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen etwaiger
Erschwernisse oder Anordnungen betreffend geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bestimmungen detailliert und prüfbar ausweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber nur beabsichtigt,
geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen zu lassen.
Im Übrigen sind die Nachtragsangebote unter systematischer Fortschreibung der Leistungspositionen der
Leistungsbeschreibung übersichtlich darzustellen und mit allen erforderlichen Nachweisen zu versehen. Die Verpflichtung
zur Erstellung von Nachtragsangeboten besteht auf Anforderung des Auftraggebers auch zum Zwecke der Untersuchung
der Vorteilhaftigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen vor Anordnung von Leistungsmodifikationen.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
Hat der Auftragnehmer in seinem Nachtragsangebot nicht auf zeitliche Auswirkungen der Nachtragsleistungen
hingewiesen und auch keine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B übersandt, sind die Nachtragsleistungen
innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen.
(4) Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung
Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht
möglich sein sollte, Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln oder aus anderen Gründen eine Einigung
nicht zustande kommt, z.B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die
Anspruchsgrundlage einigen können, ist der Auftragnehmer dennoch zur Ausführung von Änderungs- und
Zusatzleistungen verpflichtet. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob es sich bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht um
Vertragsleistungen handelt, die bereits mit den vereinbarten Festpreisen abgegolten sind. In diesem Fall ist die zuvor
getroffene Anordnung gegenstandslos.
Der Auftragnehmer hat insbesondere kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sollte aufgrund
vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des
Auftragnehmers nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, es sei denn der
Auftraggeber verweigert grundlos das Führen von Verhandlungen über den Nachtrag. Gleiches gilt für eine etwaige
Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 2 Abs. 7 Nr. 1, S. 2 VOB/B.
(5) Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote sind grundsätzlich parallel bei der Objektüberwachung und dem
Auftraggeber einzureichen.
(6) Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem
Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.
Der Auftragnehmer übernimmt mit seinem Nebenangebot das Vollständigkeitsrisiko. Im Falle von Einheitspreispositionen
bleibt die Vergütung allerdings auf die im ursprünglichen Ausschreibungstext enthaltenen Gesamtpreise für die von dem
Nebenangebot beeinflussten Leistungen als Höchstbetrag beschränkt.
Nr. 5
Einheitspreise (zu § 2 Abs. 2 VOB/B)
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis für die Einzelleistung, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer
Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Nr. 6
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (zu § 2 Abs. 2 VOB/B)
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wege-, Fahrgelder, Auslösungen, Kosten für Familienheimfahrten und dergleichen)
werden nur besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist.
Nr. 7
Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3 VOB/B)
(1) Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen, die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den „Besonderen Vertragsbedingungen“
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von § 9 Abs. 9 VOB/A ausdrücklich vereinbart worden ist.
(2) Massen- und Mengenänderungen, die Ansprüche nach § 2 Abs. 3 VOB/B begründen können, sind vom Auftragnehmer
unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zu, sofern er
hierdurch einen Schaden erleidet.
Nr. 8
Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber – Übertragung an einen anderen Auftragnehmer
(zu § 2 Abs. 4 VOB/B)
Werden Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen oder einem anderen Unternehmer übertragen und hat sich dies
der Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, so entfällt in diesem Fall die dafür vereinbarte Vergütung, und § 8 Abs. 1 Nr. 2
VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
Nr. 9
Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 3 und 10 VOB/B)
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3 VOB/B. Die vereinbarten Verrechnungssätze
gelten unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten
Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers vor deren Ausführung nach § 2 Abs. 10 VOB/B
vorliegt und die entsprechend dieser Anweisung tatsächlich ausgeführt sowie gemäß § 15 VOB/B dokumentiert worden
sind.
Nr. 10
Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B)
(1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt
gekennzeichnet sind.
(2) Notwendige Schriftstücke erhält der Auftragnehmer in 1-facher Ausfertigung.
(3) Die Planunterlagen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauleitungsbüro sorgfältig aufzubewahren und jeweils auf dem
neuesten Stand zu halten (z.B. durch Eintragen von durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen bzw. Ergänzungen,
Auswechseln von überholten Plänen usw.)
(4) Vom Auftraggeber werden – soweit für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich - folgende Punkte
übertragen und markiert:
–
–
Achspunkte (AP) = Schnittpunkt 2er-Achsen
Höhepunkte (HP) = Bolzen
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
–
Meterrisse (MR)
Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine
minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Messpunkte und Markierungen anderer
Unternehmer haben keine Gültigkeit. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus eventuell resultierende
Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Weitere vermessungstechnische Leistungen hat – soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind – der
Auftragnehmer selbst durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen
Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Wird ein
Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet.
Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall
Kontrollmessungen auf weitere bauseitig eingemessene Punkte vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere
Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber vor der Weitermontage zu
verständigen.
(5) Der Auftragnehmer trägt, unabhängig von der Leistung des Auftraggebers, für die richtige planmäßige Lage aller von
ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.
(6) Hält der Auftragnehmer weitere Pläne, Berechnungen oder dergleichen als die vom Auftraggeber überreichten
Planunterlagen für erforderlich, so hat er dies so rechtzeitig mitzuteilen, dass Störungen des Bauablaufs vermieden oder auf
ein Minimum beschränkt werden können. Verspätete Mitteilungen begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung
gemäß § 6 VOB/B oder aus sonstigem Rechtsgrund.
Nr. 11
Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5 VOB/B)
(1) Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind in 3-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Sie dürfen
erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber der Ausführung zugrunde gelegt werden (vgl.
Ziff. 10 Abs. 1). Durch diese Genehmigung werden die Verantwortung und die Haftung des Auftragnehmers nach dem
Vertrage - § 3 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 VOB/B – nicht eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene
Prüfdauer einzuräumen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des
Bauvorhabens zu verwenden, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom
Auftragnehmer gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu ändern und zur Verwirklichung seines
Nutzungsrechts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es namentlich, Vervielfältigungen der Unterlagen
des Auftragnehmers zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem
Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu überlassen, und zwar auch dann, wenn noch offene Vergütungsansprüche
bestehen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
Nr. 12
Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6 VOB/B)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit
Wissen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in
diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher – zu den in § 3 Abs. 5 VOB/B genannten – Unterlagen: Lichtbild-,
Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen.
(2) Für den Fall des schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme, im Höchstfalle
5.000 €, fällig. Für den Fall mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Abs. 1 wird die Vertragsstrafe auf maximal 5 % der
Nettoauftragssumme begrenzt.
Nr. 13
Abwertende Äußerungen
(1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine bzw. die für ihn tätigen Arbeitnehmer Dritten insbesondere Mietern – gegenüber keinerlei abwertenden Erklärungen - weder in mündlicher noch in schriftlicher Form über die Bausache oder über Anweisungen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber selbst abgeben.
(2) Bei wiederholter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B aus
wichtigem Grund zu kündigen.
Nr. 14
Zusammenarbeit, Genehmigungen, Verständigung (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Der Auftraggeber hat die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den am Bau Beteiligten
vorzugeben. Die Arbeitsdurchführung hat im Einklang mit anderen Gewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine
Leistungen mit den weiteren Gewerken selbständig zu koordinieren. Hierfür ist ein fachkundiger und aussagefähiger
Fachbauleiter durch den Auftragnehmer zu stellen. Für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch insofern mangelhaftes
Zusammenarbeiten und/oder Koordination ergeben, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer, der daran die Schuld trägt,
haftbar machen.
(2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit seinen bzw. den für ihn tätigen Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine
Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer
einsetzt.
(3) Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten,
Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
einzuholen. Wird die diesbezügliche Genehmigung vom Auftraggeber eingeholt, hat der Auftragnehmer die Kosten zu
übernehmen.
(4) Soweit im Übrigen der Auftraggeber die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse
herbeizuführen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig auf die Einholung der erforderlichen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse schriftlich hinzuweisen.
(5) In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer mit einem
bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen hat. Diese Baubesprechungen werden von einem Bevollmächtigten des
Auftraggebers, der dem Auftragnehmer noch benannt wird, anberaumt und vom Auftragnehmer auf Anforderung des
Auftraggebers vorbereitet. Soweit in diesen Besprechungen zu einzelnen Punkten bindende Absprachen zwischen den
Beteiligten getroffen werden, ist dies in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Die Protokollführung übernimmt auf
Anordnung des Auftraggebers der Auftragnehmer oder der Objektüberwacher des Auftraggebers. Das Protokoll wird für
beide Vertragsparteien verbindlich und ergänzt den Vertrag, wenn eine Partei nicht nach Zugang des Protokolls innerhalb
von 5 Arbeitstagen begründeten Widerspruch einlegt. Die Anzeigen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und der
VOB/B sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftraggeber neben dem Protokoll dem Auftraggeber gesondert
schriftlich zugehen.
(6) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, zum Bauvorhaben vor, während oder nach der Bauabwicklung Auskünfte
gegenüber Journalisten oder anderen Pressemitarbeitern zu erteilen. Sämtliche Kontakte zur Presse oder zu anderen
Medien sind ausschließlich über den Pressesprecher des Auftraggebers zu führen.
Nr. 15
Schutzmaßnahmen, Zustandsfeststellungen, Beschädigungen, Unfälle (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4
VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner
Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer
Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen sowie zur
Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen beschädigt oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem
Auftraggeber und dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam
mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(5) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen
Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der
Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu verhindern und laufend zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die
Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
(6) Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber und die Bauüberwachung des
Auftraggebers parallel und rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der Auftragnehmer Leitungsbeschädigungen,
Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden sowie Mietereigentum,
Hochwasser oder Altlasten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabhängig von den
Eintragungen in Bautagesberichten zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Bauunfälle, bei denen Personen- oder
Sachschaden entstanden ist. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu
wiederholen.
(7) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen, ohne dass daraus Behinderungen oder
Mehrkosten geltend gemacht werden können. Dies schließt Kontrollprüfungen nicht nur an der Baustelle, sondern auch in
der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder seines Lieferanten vorgefertigter Bauteile ein.
Nr. 16
Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht
werden.
(2) Der Auftraggeber kann im Falle seiner Einwilligung verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen
Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Nr. 17
Bautagesberichte, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und dem Auftraggeber täglich eine
Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die in den
Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Übergabe
der Bautagesberichte ist daher keine Anerkennung der Inhalte durch den Auftraggeber verbunden. Kosten-, Termin- und
Qualitätsänderungen und etwaige sich daraus ergebende Forderungen sind außerhalb der Bautagesberichte gesondert
schriftlich mit Begründung beim Auftraggeber anzumelden.
(2) Die Bautagesberichte (Rapporte) müssen Angaben enthalten über: Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf
der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
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Baufortschritt, Art und Ort der ausgeführten Leistungen, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs,
Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des
Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und dessen genehmigte Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf der Baustelle
täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und
der Verfolgungsbehörde zur Einsicht vorgelegt werden können.
(5) Im Rahmen der Bauleitung hat der Auftragnehmer für eine laufende Dokumentation der Baustelle zu sorgen. Einmal
monatlich ist auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Bautenstandsbericht mit laufender Fotodokumentation dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich Terminüberschreitungen Aufholkonzepte zu übergeben.
Nr. 18
Ablöserecht (zu § 4 VOB/B)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung einzelner
Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen anerkannte Regeln der Technik oder stört er in anderer Weise grob den Ablauf
auf der Baustelle, so hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers diesen auszutauschen. Der Auftraggeber ist
in diesen Fällen außerdem berechtigt, Baustellenverbot für die entsprechenden Personen zu erteilen.
Nr. 19
Lagerflächen, Freihalten, Anlieferbeschränkungen, Räumung (zu § 4 VOB/B)
(1) Grundstücksflächen für Lager und Arbeitsplätze darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers
benutzen.
(2) Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen
frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und
sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(3) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen.
(4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der
Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas
Abweichendes vereinbart wird.
(5) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme der
Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die
Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Nr. 20
Umweltschutz und Bedenkenanzeigen (zu § 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
(1) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
(2) Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Bedenkenhinweispflicht besteht auch hinsichtlich der vom Auftragnehmer wahrnehmbaren Arbeiten von
Nachfolgegewerken, die auf den Leistungen des Auftragnehmers aufbauen.
Nr. 21
Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5 VOB/B)
(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die
Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost, Schnee etc. und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer
einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der
Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für diese Teile.
Nr. 22
Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu § 4 Abs. 6 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur
normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat
der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen
und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes
Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen.
(2) Die verwendeten Materialien sind hinsichtlich Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung umweltschonend.
Dabei stellen die bestehenden Umweltnormen in der jeweils gültigen Fassung Mindestanforderungen dar. Soweit
vorhanden, sollen Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen.
(3) Für die nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – VOB, Teil C – und den übrigen Vertragsunterlagen
vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes
vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
(4) Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der
Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
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(5) der Auftragnehmer hat die Baumaßnahme unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen.
(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu den wesentlichen Baustoffen und Bauteilen Farb- und
Materialmuster kostenlos zur Entscheidung vorzulegen.
Nr. 23
Mängelrüge und Ersatzvornahme (zu § 4 Abs. 7 VOB/B)
Eine Kündigung nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B setzt nicht voraus, dass in sich abgeschlossene Teilleistungen
i.S.d. § 12 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Der Auftraggeber kann insofern den Bauvertrag auch bezogen auf die verzögerte
Nachbesserung teilkündigen.
Nr. 24
Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, sofern nichts anderes in den
Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme
vorgelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer hat vor jeder Weitergabe (Vertragsschluss) an einen Nachunternehmer von diesem auch folgende
Unterlagen zu verlangen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen:
a) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
b) Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse/ -kassen
c) Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
d) Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder IHK
e) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn der Nachunternehmer im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen ist. Ausländische Nachunternehmer haben statt dessen
gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden diese
Kriterien nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen und gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4
VOB/B vorzugehen. Die Registerauskunft / gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht seinerseits
weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Nachunternehmern sämtliche Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag
entsprechend aufzuerlegen. Insbesondere hat der Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer die Vereinbarung zur
Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Anlage 2 b) zum
Vertragsgegenstand zu machen. Dies gilt auch für die Verträge der Nachunternehmer. Vorstehendes gilt auch für
Änderungs- und Zusatzaufträge sowie Nachtragsbeauftragungen an die Nachunternehmer.
(6) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit seinen Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren, dass der
Auftraggeber im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung in
die mit den Nachunternehmern geschlossenen Verträge mit Wirkung für die Zukunft in Bezug auf die noch zu erbringenden
Restleistungen anstelle des Auftragnehmers einzutreten. Verweigert ein Nachunternehmer seine Zustimmung zu einer
eventuellen Vertragsübernahme durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich
anzuzeigen und der Auftraggeber ist berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber nach Abschluss der Nachunternehmerverträge bzw. Vereinbarungen von Nachtragsleistungen eine Kopie zu
überlassen; die Preise können geschwärzt werden.
(7) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er und ggf. beauftragte Nachunternehmer ausschließlich Mitarbeiter aus
Ländern der Europäischen Union einsetzen oder nur solche Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer gültigen
Arbeitserlaubnis sind. Die Arbeitserlaubnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Liegt keine gültige
Arbeitserlaubnis vor oder erlischt eine bestehende Arbeitserlaubnis infolge Befristung, so sind die betroffenen Arbeitskräfte
unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. Weiterhin ist der Auftragnehmer
verpflichtet, keine illegalen Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu beschäftigen. Bei Verstoß kann der Auftraggeber ohne
Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragnehmer wird insbesondere auch die Bestimmungen des
Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.01 BGBl. I 01, 2267ff. (GEiBBG) strikt beachten.
Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, neben seinem Anspruch auf Kündigung Ersatz aller ihm
hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Auftragnehmer gegen das Gesetz zum
Verbot der Schwarzarbeit verstößt.
Nr. 25
Feststellung der Leistung (zu § 4 Abs. 10 VOB/B)
(1) Für Leistungen, deren Mängelfreiheit bei der Abnahme nicht oder nicht mehr mit zumutbarem Aufwand überprüft werden
kann (insbesondere weil diese zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sein werden wie z. B.
Brandschutzklappen in Deckenbereichen, Versorgungsschächte und Abdichtungsarbeiten etc.) hat eine technische
Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu erfolgen, solange die Vertragsgemäßheit der Leistung noch ohne die
vorgenannten Hindernisse beurteilt werden kann. Zu den Zustandsfeststellungen hat der Auftragnehmer unter Beachtung
einer Frist von mindestens 1 Woche schriftlich einzuladen. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen.
(2) Werden infolge unterbliebener Hinweise des Auftragnehmers zur Notwendigkeit von Bauzustandsfeststellung gemäß § 4
Abs. 10 VOB/B nachträgliche Arbeiten zur Öffnung und Wiederverschließen der schon überbauten Bauteile notwendig, um
die Mangelfreiheit zu überprüfen, so hat der Auftragnehmer alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.
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Nr. 26
Ausführungsfristen, Terminpläne und Behinderungen (zu §§ 5, 6 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen und Bauabschnitten/Arbeitsabschnitten detaillierten Bauablaufplan über
seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und erneut
vorzulegen. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung – nach Überarbeitungen
unverzüglich – in 2-facher Fertigung zu übergeben.
(2) Die Leistungen sind vom Auftragnehmer ggf. hinsichtlich Ort und Zeit in Etappen oder abschnittsweise entsprechend
den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtablaufes des Objektes nach Weisung der Objektüberwachung
durchzuführen. Dem Auftragnehmer entstehen hierdurch keine gesonderten Ansprüche, z.B. wegen Unterbrechung oder
Behinderung seiner Arbeiten, sofern die Parteien nicht einen bestimmten Ablauf vereinbart haben.
(3) Der Auftraggeber behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Rahmen- bzw. Gesamtterminplanes vor. Sollten
Terminverschiebungen aus bauseits zu vertretenden Gründen eingetreten sein, so ist, soweit der Auftragnehmer von der
Terminverschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamtleistung
unter Berücksichtigung der betroffenen Einzelleistung gleichwohl einzuhalten. Die Dauer der Ausführung bleibt maßgeblich
für die Bestimmung der Fertigstellungsfrist in diesen Fällen.
(4) Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist.
(5) Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder
geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen und Abstimmungen
bezüglich seines technischen und zeitlichen Ablaufs Sorge tragen.
(6) Sämtliche Ausführungsfristen sind so bemessen, dass die Arbeiten in einer Regelarbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
ausgeführt werden, es sei denn im Zuge der Abstimmung über den Detailterminplan wird etwas anderes vereinbart.
Nr. 27
Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B)
Es gilt nicht § 7 VOB/B, sondern § 644 BGB.
Nr. 28
Verbotene Handlung: Kündigung aus wichtigem Grund (zu § 8 VOB/B)
(1)
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B den Vertrag in Erweiterung des dort
enthaltenen Katalogs aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
- der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zusätzlich hat der Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an
den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers –
insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B – bleiben unberührt;
- der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.
Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt wurden
oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile unmittelbar oder im Interesse des einen oder anderen
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden;
- der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Bauauftrages wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. gegen das
Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung) verstoßen hat.
(2) Eine Kündigung gem. § 6 Abs. 7 VOB/B ist seitens des Auftragnehmers erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig.
Nr. 29
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten.
Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem
Exemplar auszuhändigen. Aus Überwachungsmaßnahmen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Schadensfall
keine Ansprüche geltend machen.
(3) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht
verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Nr. 30
Förmliche Abnahme (zu § 12 VOB/B)
(1) Sämtliche Abnahmen werden nur förmlich vorgenommen und durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten
durchgeführt. Sie ist vom Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin schriftlich bei der
Objektüberwachung zu beantragen.
(2) Die fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Im Falle von § 640 Abs. 1 S. 3 BGB muss die Frist
mindestens 2 Wochen betragen.
(3) Das Fehlen von Unterlagen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften bzw. Vereinbarungen zur Nutzung des Werks
oder wesentlichen Teilen davon vorliegen müssen, gilt als wesentlicher Mangel im Sinne von § 12 Abs. 3 VOB/B.
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(4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder wegen nicht fertig gestellter Leistungen, so
hat der Auftragnehmer nach Herstellung der vertragsgerechten Leistung die Abnahme erneut schriftlich gem. Abs. 1 zu
beantragen.
(5) Eine Teilabnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer
grundsätzlich nicht verlangen. Sie ist nur auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen.
(6) Alle Kosten, die dem Auftraggeber infolge mangelhafter und nicht fristgerechter Behebung von Mängeln sowie durch
mehrmalige Abnahmetermine entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Hierzu gehören auch Kosten der
Objektüberwachung, des Projektmanagements/Projektsteuerung und der vom Auftraggeber sonstigen Beauftragten (auch
eigene Mitarbeiter). Die Kosten ermitteln sich aus den vertraglich vereinbarten oder vergleichbaren Stundensätzen in den
zwischen dem Auftraggeber und den Beteiligten abgeschlossenen Verträgen, auch wenn der Aufwand im Rahmen der
Erbringung deren vertraglicher Leistungen liegt.
Nr. 31
Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
I. Allgemeines
(1) Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß.
(2) Bei Modernisierungsumlagen von relevanten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung wohnungsbezogen.
(3) Die Rechnungen sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Postanschrift gefordert wird, unter
nachfolgender Anschrift über die Objektüberwachung einzureichen: GESOBAU AG, Wilhelmsruher Damm 142, 13439
Berlin. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
(4) Die Rechnungen einschließlich eventuell vorhandener Aufmasse sind, wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist,
einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen.
(5) Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
(6) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
Für die Instandhaltung:
a) Bestellnummer (z.B. 10/3501004711)
b) Auftragsnummer, wenn vorhanden (z.B. 31xxxxx)
c) Kontierung
d) Kreditoren-Nummer (100xxx bis 199999)
e) Wohnhausgruppe oder Mieteinheit, Adresse
f)
Sachbearbeitername und – Zeichen (z.B. Herr Müller, SC1)
Für Baurechnungen sind nachstehende zusätzliche Informationen anzugeben:
g) Projektnummer, wenn vorhanden (z.B. MM-0910-01)
h) Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
i)
Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
(7) Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege),
wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige
Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder
Teilrechnung beizufügen.
(8) Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 5 sein.
(9) Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden.
(10) Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen
Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 3 Wochen zu legen. Die Parteien
gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem
erreichten Leistungsstand orientiert.
(2) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenbzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen.
III. Schluss-/Teilschlussrechnungen
(1) Erst nach Abnahme der Leistung durch die GESOBAU AG sowie Vorlage der vollständigen Dokumentation ist die
Schlussrechnung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach
§ 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter
Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt
GESOBAU AG
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werden können, nicht mehr möglich, soweit der Auftraggeber aufgrund der zuvor unterbliebenen Abrechnung nun gehindert
ist, diese Forderungen im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen gegenüber den Mietern geltend zu machen.
(3) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu
vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
(4) Teilschlussrechnungen sind formell wie Schlussrechnungen zu behandeln.
IV. Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der
Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der
Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch,
wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
Nr. 32
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
(1) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die
Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift
eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
(2) Sind Stundenlohnberechnungssätze nicht vereinbart, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen
Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren.
Nr. 33
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als
eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde.
(2) Für mit dem Bau fest verbundene Leistungen werden Abschlagszahlungen des Auftraggebers gewährt, wenn sie
leistungsgerecht ausgewiesen sind.
(3) Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten
Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen
Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Die Überzahlung ist für die Dauer ihres Bestehens mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die
Möglichkeit des Auftraggebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen zu
verlangen bleibt unberührt.
Nr. 34
Sicherheitsleistung gem. § 648 a BGB
Als öffentlicher Auftraggeber unterfällt die GESOBAU AG nicht dem Anwendungsbereich des § 648a BGB (§ 648a Abs. 6
Nr. 1 BGB).
Nr. 35
Wartungsverträge
Der Auftragnehmer hat für alle Anlagen, die der Wartung bedürfen, Wartungsverträge nach dem GESOBAU AG
Mustervertrag bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bestimmte
Fabrikate und Wartungsverträge innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage der Angebote der Wartungsverträge
abzulehnen, wenn diese einen überdurchschnittlich hohen Wartungsaufwand oder –kosten verursachen. Der
Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen der Überdurchschnittlichkeit nicht erfüllt sind.
Nr. 36
Freistellungsanspruch
Wird der Auftraggeber seitens Dritter wegen einem pflichtwidrigen Handeln des Auftragnehmers in Anspruch genommen,
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich auf Aufforderung des Auftraggebers
freizustellen. Sämtliche Kosten der Rechtssicherung und -verteidigung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Nr. 37
Abtretung
(1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht
abgetreten werden.
(2) Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
–
wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der
auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und
wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
–
„Ich erkenne an,
a)
b)
c)
d)
dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann,
dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung
gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist,
dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom
Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die
Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“
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(3) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
Nr. 38
Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den für den Auftraggeber nach diesem Vertrag anzufertigenden und
zu übergebenden Plänen und Unterlagen ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer kann gegen Ansprüche des Auftraggebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Nr. 39
Rechtswahl / Zustellungsbevollmächtigter
(1) Auf das Vertragsverhältnis und die außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Handlungen erfolgen in deutscher Sprache.
(3) Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, hat er dem Auftraggeber mit dem Angebot unwiderruflich einen
Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigten (auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten) zu
benennen.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz nach Vertragsschluss von Deutschland ins Ausland
verlegt. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, steht dem Auftraggeber bis zur unwiderruflichen Bestellung ein
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnansprüche zu.
Nr. 40
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über
Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht.
Nr. 41
Schriftform
Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für Befreiungen von der Schriftform.
Nr. 42
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden
Streitigkeiten ist Berlin.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
Formblatt Korruptionsregister
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Gemäß dem “Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)“ vom 19. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin, Ausgabe Nr. 16/2006, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung ist die GESOBAU AG
verpflichtet, ab einem Auftragswert von 15.000,- € hinsichtlich eines potentiellen Auftragnehmers beim
Register über dort bekannt gewordene korruptionsrelevante oder sonstige Verstöße im Rechtsverkehr
oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr nachzufragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im
Ermessen der GESOBAU AG.
Ihre Daten werden vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit dem potentiellen Auftrag
bearbeitet.
Angaben zum Unternehmensinhaber
bzw. zu den nach der Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Die vorbezeichneten Personen stimmen der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die GESOBAU AG zu.
GESOBAU AG
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Formblatt Korruptionsregister (VOB 05/2016)
Integritätsvertrag
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
zwischen der
GESOBAU AG
vertreten durch den Vorstand Jörg Franzen und Christian Wilkens
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
– im folgenden Auftraggeber genannt –
und
- im folgenden Bieter/Auftragnehmer genannt –
Präambel
Der Auftraggeber ist eines der führenden Wohnungsbauunternehmen in Berlin. Als städtische Wohnungsbaugesellschaft leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt
Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner bereitzustellen und
lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Deshalb erweitert die GESOBAU stetig durch Neubau und Zukauf ihren Bestand, der bis 2026 auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen wird. Zeitgleich wird die Modernisierung des Wohnungsbestandes fortgesetzt, um GESOBAU-Wohnungen zeitgemäß und nachhaltig für die Zukunft zu rüsten. Für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Erteilung einer
Vielzahl von Aufträgen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Architekten- und Ingenieurverträge sowie
Bauverträge und weitere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Verträge. Der Auftraggeber
legt dabei größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der
Nachhaltigkeit sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Um die Ziele zu erreichen, hat der Auftraggeber einen externen unabhängigen Beobachter eingesetzt, der die Abwicklung der Aufträge bis zum Abschluss der Neubauvorhaben bzw. Modernisierungsmaßnahmen begleiten und überwachen wird.
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
§1
Verpflichtungen des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des Auftraggebers wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder
immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch
hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der Auftraggeber wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen
Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der Auftraggeber wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen
des § 6 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
(2)
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines seiner Mitarbeiter/innen, die einen
Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der §
246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), §
299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) StGB § 17, § 18 UWG erfüllen, oder hat
er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren
und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
§2
Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers
(1)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von
Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf
die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren,
um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu
erhalten.
2.
Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der VOB/A, des UWG, des
GWB sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder
Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/Auftragnehmer wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich
oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298,
299, 333, 334 StGB, §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG begehen. Der Bieter/Auftragnehmer wird über § 18 UWG
hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des Auftraggebers auch auf Datenträgern
nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
weitergeben. Der Bieter/Auftragnehmer wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/Auftragnehmer wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen,
die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der
Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
(2)
Der Bieter/Auftragnehmer wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten.
(3)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden)
Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom
nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den
Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
(1)
Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine
schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2)
Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen §
2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen.
(3)
Hat der Bieter/Auftragnehmer gegen § 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer
Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die
Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der
Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des
Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber
für 3 Jahre erteilt.
(4)
Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes Korruptions-Präventionssystem eingerichtet hat, kann
der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
(5)
Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage
kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann.
§4
Schadensersatz
(1)
Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
(2)
Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß § 3 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von
dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes
zu verlangen.
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
(3)
Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des
Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als
ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz
in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch
den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach
Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale
zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
§5
Frühere Verfehlungen
(1)
Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
(2)
Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der
etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden.
§6
Gleichbehandlung aller Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer
(1)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mit diesem Integritätsvertrag gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss
bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(2)
Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit
allen Bietern und Auftragnehmern abschließen.
(3)
Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder
gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
§7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmers oder
Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eines Bieters, Auftragnehmers oder
Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
§8
Externer unabhängiger Beobachter
(1)
Der Auftraggeber setzt einen einschlägig qualifizierten externen unabhängigen Beobachter für
die Laufzeit des Projektes ein. Aufgabe des Beobachters ist es, unabhängig und objektiv zu überprüfen, ob und inwieweit die Parteien den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen.
(2)
Der Beobachter ist Weisungen der Vertreter der Parteien nicht unterworfen und übt sein Amt
neutral und unabhängig aus. Er berichtet der Geschäftsführung des Auftraggebers.
(3)
Der Beobachter hat das Recht, die Projektunterlagen des Auftraggebers uneingeschränkt einzusehen. Der Auftragnehmer gewährt dem Beobachter auf dessen Anfordern und Nachweis eines
berechtigten Interesses uneingeschränkt Einblick in seine Projektunterlagen. Dasselbe gilt für
Nachauftragnehmer. Der Beobachter ist vertraglich zu Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Dokumenten des Bieters/Auftragnehmers/Nachauftragnehmers verpflichtet.
(4)
Der Auftraggeber gibt dem Beobachter hinreichende Informationen über alle stattfindenden projektbezogenen Zusammenkünfte zwischen den Parteien, soweit diese aufgrund ihrer Bedeutung
Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ha-
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
ben können. Die Parteien räumen dem Beobachter die Möglichkeit ein, daran teilzunehmen. Ausgenommen sind Sitzungen von Organen der Parteien. Über die Teilnahme des Beobachters an
diesen Gremiensitzungen entscheiden die Organe selbst.
(5)
Sobald der Beobachter einen Verstoß gegen diesen Vertrag feststellt oder festzustellen glaubt,
informiert er die Geschäftsleitung des Auftraggebers. Der Beobachter kann unverbindliche Vorschläge zum Abstellen, zur Heilung von Verstößen oder anderem relevanten Verhalten unterbreiten. Darüber hinaus stehen dem Beobachter keine Rechte zu, von den Parteien ein bestimmtes
Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
(6)
Der Beobachter wird der Geschäftsleitung des Auftraggebers regelmäßig schriftlich Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge zur Korrektur problematischer Vorgänge unterbreiten.
(7)
Hat der Beobachter einen begründeten Verdacht für einen Verstoß gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, wird er die Geschäftsleitung des Auftraggebers bei der weiteren Verfolgung dieses Verstoßes unterstützen.
§9
Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung beider Parteien. Sie endet für den Auftragnehmer 12 Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 12 Monate
nach Auftragserteilung.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1)
Die Vereinbarung unterliegt deutschem, materiellem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
der Sitz des Auftraggebers.
(2)
Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind
nicht getroffen.
(3)
Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss
diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden.
(4)
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen,
bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien
bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am
nächsten kommt.
Berlin, den
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Vertragserfüllungsbürgschaft)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von
10 v. H. des Bruttoauftragswertes
zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers aus
vorgenanntem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht
bis zum Betrag von insgesamt
Betrag in Worten
Betrag
€
mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können und solange bis zur vorgenannten Höhe haften,
wie vom Auftragnehmer die Erfüllung einschließlich mangelfreier Herstellung des Werks oder eine an deren Stelle tretende Verpflichtung
geschuldet wird. Die Bürgschaft dient auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Beträge (z. B.
Abschlagszahlungen/Schlusszahlung) einschließlich der Überzahlungszinsen sowie für Schadenersatzansprüche aus kündigungsbedingten
Mehrkosten.
Die Bürgschaft erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche des Auftraggebers aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen, insbesondere der
Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB,
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird
durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser
Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv
neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
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Vertragserfüllungsbürgschaft (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Der Auftragnehmer erhält
()
eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten
Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind.
()
eine Vorauszahlung.
Stoffe
oder
Nach den Besonderen Vertragsbedingungen hat er als Sicherheit
()
bis zum Einbau der Stoffe/Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt wird
()
bis zur Tilgung der Vorauszahlung nach dem o. a. Vertrag (durch Anrechnung auf fällige Zahlung)
eine Bürgschaft zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche
Bürgschaft und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag
Betrag in Worten
€
an den Auftraggeber zu zahlen.
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge
wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch
aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Forderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir
additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
Seite 1 von 1
Abschl.-/Vorausz.-Bürgschaft (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Bürgschaft für Mängelansprüche)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von
5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Dies vorausgeschickt übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Mängelansprüche durch den
Auftragnehmer aus vorbezeichnetem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare
Bürgschaft nach deutschem Recht bis zur Höhe von
Betrag in Worten
Betrag
€
mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können.
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir.
Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner
Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall
gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften
wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
Seite 1 von 1
Mängelanspruchsbürgschaft (VOB 05/2016)
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2
der Frauenförderverordnung
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Maßnahme: WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entspreWHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6,
4-9
chend ihremLauterbachstr.
Anteil an den Beschäftigten
Leistung:
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Bieter:
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim
beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
17.
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Nein
( keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)


über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1
bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von
Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4
des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedient, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur
Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männlichen dominierte Berufe interessieren sollen
GESOBAU AG
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IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
FFV (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung I
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159
WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Bewerber/Bieter:
Bewerber / Bieter 1
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1
1. Angaben zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen oder eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt für öffentliche
Aufträge eingetragen.
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistet.
Nummer:
Nummer:
Gültig bis:
Aktuelle Bescheinigung vom:
Ist der Bieter/Bewerber nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen, so sind die Punkte 1.1. bis 1.4. auszufüllen.
Ist der Bieter im ULV eines anderen Bundeslandes eingetragen, ist der Eigenerklärung zur Eignung eine Kopie
der Bescheinigung beizufügen.
1.1. Angaben zur Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
vorhanden
nicht vorhanden
Berufshaftpflichtversicherung
vorhanden
nicht vorhanden
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Bestätigungen /Nachweise der entsprechenden Haftpflichtversicherung
1
Zutreffendes bitte ankreuzen
GESOBAU AG
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Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
1.2. Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Ich bin/Wir sind Mitglied
der Berufsgenossenschaft:
unter der Nummer:
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
1.3. Eintragung in das Berufsregister ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen in der Handwerkskammer (HWK)
Ich bin/Wir sind eingetragen in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer:
beim Amtsgericht:
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer
1.4. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie der Krankenkassen
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen der Vergabestelle
(GESOBAU AG) vorlegen.
3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Angabe, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
Ich erkläre/Wir erklären, dass
weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf
Jahren rechtskräftig verurteilt wurde (zudem gegen das Unternehmen keine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt
wurde), wegen einer Straftat nach:
GESOBAU AG
Seite 2 von 4
Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
-
-
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz
oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre/Wir erklären, dass
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
3. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
4. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
5. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
7. das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
- § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden bin/sind
oder
- gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500,00 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist.
GESOBAU AG
Seite 3 von 4
Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 Euro wird die Vergabestelle/der Auftraggeber Anfragen zu meinem/unserem Unternehmen sowie den verantwortlich handelnden Personen beim Berliner Korruptionsregister stellen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweiligen genannten Bestätigungen der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
GESOBAU AG
Seite 4 von 4
Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung II
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 14170, 14159
WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9
Vergabe-Nr.:
Leistung:
14259-1-1167
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Bewerber/Bieter:
Bewerber / Bieter 1
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 sowie Umsatz der Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Jahr
Gesamtumsatz
2013
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2014
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2015
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2. Zahl der in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Jahr
Angestellte
insgesamt
davon technisches
Leitungspersonal
davon gewerblich
Angestellte
davon sonstige
Angestellte
2013
2014
2015
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
1
Zutreffendes bitte ankreuzen
GESOBAU AG
Seite 1 von 1
Eigenerklärung II (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung III
Maßnahmen-Nr.:
WHG 14170, 14159
Baumaßnahme:
WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A
Vergabe-Nr.:
14259-1-1167
Leistung:
Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten
Firma:
1. Referenzliste mit Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden.
Muster
ReferenzNr.
Name und Adresse
des Auftraggebers
(AG)
Ansprechpartner
beim AG mit Telefonnummer
Bezeichnung des
Referenzprojektes
Beschreibung der
Art der Leistung
Beschreibung des Leistungsumfangs
Musterfirma
Straße Nr.
PLZ Ort
Frau / Herr Mustermann
Tel: 030 - 123 456
78
Muster-Projekt
Musterstraße Nr.
PLZ Ort
WDVS
oder
1.500 m² Fassadenflächen
Heizungsinstallation
150 Wohneinheiten
oder
Ausführung
unter bewohn- Auftragsten Bedingun- summe
gen
(brutto)
(ja / nein)
ja / nein
1.
2.
3.
4.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche
Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
200.000 €
Ausführungszeitraum
(gewertet werden nur
fertig gestellte Projekte)
von
03/2013
bis
10/2013
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Bei mehr als vier Referenzobjekten sind die Angaben entsprechend vorstehendem Muster als Anlage beizufügen.
GESOBAU AG
Seite 1 von 1
Eigenerklärung III (VOB 05/2016)
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
1
Allgemeine Grundlagen und Angaben
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine
Altbausanierung der GESOBAU AG, die als Eigentümer und
Bauherr fungiert.
Die Leistungen werden in 3 Titel aufgeteilt:
WHG 14259 Kissingenblöcke
unterteilt in
Abschnitt 1 Kissingenblock 2 - Fertigstellung 2017
(128 WE)
Abschnitt 2 Kissingenblock 1 - Fertigstellung 2018
(128 WE)
Abschnitt 3 - WHG 14170 Kissingenstr./Neumannstr. Fertigstellung 2017
(25 WE und 2 Gewerbeeinheiten)
Hinweis Fabrikatsangaben
Hinweis Fabrikatsangaben
Alle in den Positionen angegebenen Leitfabrikate und
damit verbundenen Qualitäten gelten als bindend. Wenn
der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss
er mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten
Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten
sein müssen:
- Position,
- Fabrikat,
- Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen
erforderlichen Parametern (Konfirmitätsnachweis).
Dies gilt für alle ausgeschriebenen Positionen.
Objekt: WHG 14259
Objekt: WHG 14259
Kissingenstraße 7-10, Lohmestraße 1-6, Sellinstraße
1-12, Lauterbachstraße 4-9, Borkumstraße 18-19a
(2 Wohnblöcke mit jeweils 128 WE, insgesamt 256 WE)
WHG 14170
Neumannstraße 56, 56a, Kissingenstraße 13
(Wohngebäude mit insgesamt 25 WE sowie 2 GE im Souter
rain)
Maßnahmen WHG 14259 (Kissingenblöcke 2 und 1)
- Installation zentrale Fernwärmestation
- Strangsanierung einschl. Baderneuerung
- Austausch/Überarbeitung der Bad-/Kammerfenster in
Abstim- mung mit der unteren Denkmalschutzbehörde
- Dämmung der Keller- und der obersten Geschossdecke
- Bearbeitung der Treppenhäuser und Eingangsbereiche
auf Grundlage des vorliegenden restauratorischen
Gutachtens
Maßnahmen WHG 14170 (Neumannstraße/Kissingenstraße)
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Installation zentrale Fernwärmestation
- Strangsanierung einschl. Baderneuerung
- Austausch der Bad-/Kammerfenster gegen
Kunststofffenster mit Isolierverglasung
- Dämmung der Keller- und der obersten Geschossdecke
- Schutzmaßnahmen in den Treppenhäusern und
Eingangsbe- reichen, ggf. Reparaturarbeiten
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Der Volltext des Leistungsverzeichnisses, die
beigefügten Anlagen einschl. Bauablaufpläne und die ZTV
werden Vertragsbestandteil.
0.1. Angaben zur Baustelle nach DIN 18299 und
Ausführung
0.1.1. Lage und Bauart
Bei den oben genannten Bauvorhaben handelt es sich um
die Modernisierung und Instandsetzung von zwei
Wohnblöcken (WHG 14259) und einem Mehrfamilienwohnhaus
(WHG 14170).
Die WHG 14259 besteht aus zwei weitestgehend
baugleichen Wohnblöcken, die in den Jahren 1926-1928
als Mauerwerksbauten in Form einer Blockrandbebauung
errichtet wurden. Die WHG 14259 ist seit 1978
Bestandteil der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes
Berlin.
Für WHG 14170 bestehen keine denkmalpflegerischen
Anforderungen.
Die Wohnanlage verfügt über ein Kellergeschoss, vier
Wohngeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Die Erschließung der Wohneinheiten und der
Kellerbereiche erfolgt über innenliegende
Treppenhäuser. Alle Treppenhäuser sind als 2-Spänner
mit je 8 WE ausgebildet. Alle Eingänge befinden sich
straßenseitig und haben einen Durchgang zum Hof.
Die beiden Blöcke umfassen jeweils 16 Hausaufgänge,
jeder Wohnblock verfügt über insgesamt 128 WE. Die
Wohneinheiten unterteilen sich in Block 1
(Kissingenstraße 7-8, Lohmestraße 1-6, Sellinstraße
7-12, Borkumstr. 19-19a) wie folgt:
2 1-Zimmerwohnungen,
3 2-Zimmerwohnungen,
122 3-Zimmerwohnungen und
1 4-Zimmerwohnung.
In Block 2 (Kissingenstraße 9-10, Sellinstraße 1-6,
Lauterbachstr. 4-9, Borkum-str. 18-18a) unterteilen
sich die WE wie folgt:
2 1-Zimmerwohnungen und
126 3-Zimmerwohnungen.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Gesamtwohnfläche beider Blöcke beträgt ca. 17.390
m² die durchschnittliche Wfl. beträgt je Wohnung ca.
67,9 m².
Die WHG 14170 wurde im Jahr 1928 in Mauerwerksbauweise
als Teil einer Blockrandbebauung errichtet. Durch den
2. Weltkrieg wurde das Gebäude in Teilbereichen
zerstört und nach Kriegsende ab 1948 wieder aufgebaut.
Die WHG 14170 ist nicht Bestandteil der Denkmalliste
des Landesdenkmalamtes Berlin.
Die Wohnanlage verfügt über ein Kellergeschoss, vier
Wohngeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Insgesamt 14 Wohneinheiten der WHG verfügen über
straßenseitig angeordnete Loggien oder Balkone. Die
Erschließung der Wohneinheiten und des Kellers des
Gebäudes erfolgt über innenliegende Treppenhäuser. Die
Treppenhäuser sind als 2-Spänner ausgebildet. Alle
Eingänge befinden sich straßenseitig und haben einen
Durchgang zum Hof.
Die WHG 14170 umfasst 3 Aufgänge mit 25 WE und 2
Gewebeeinheiten im Souterrain. Die Wohneinheiten
unterteilen sich wie folgt in:
2 1-Zimmerwohnungen mit ca. 38 m² und 49 m²,
12 2-Zimmerwohnungen mit ca. 47 m² bis 73 m²,
8 3-Zimmerwohnungen mit ca. 62 m² bis 101 m² und
3 4-Zimmerwohnungen mit ca. 95 m² bis 99 m².
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 1.755 m², die Fläche
der zwei Gewerbeeinheiten beträgt insgesamt ca. 120 m².
Sämtliche Wohnungen beider WHG sind mit einer Küche und
einem Bad ausgestattet, die über Fenster direkt
belichtet und belüftet werden. Die überwiegende Zahl
der Wohnungen ist noch mit Speisekammern ausgestattet.
Die Baumaßnahme findet für beide WHG unter bewohnten
Bedingungen statt.
Die Dachgeschosse sind mit Holzschutzmitteln (PCP, DDT,
Lindan) belastet. Das Vorhandensein von älterer
Mineralwolle und Asbestbaustoffen kann nicht
ausgeschlossen werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen
sind in den betreffenden Arbeitsbereichen vorzusehen
und einzukalkulieren.
0.1.2. Geplante Maßnahmen
Schwerpunkt der geplanten Maßnahme ist die Sanierung
der Leitungsstränge und der haustechnischen
Versorgungssysteme. Ergänzend ist eine Aufwertung der
Dachdecken- und Kellerdeckendämmung und wegen der
geplanten Baderneuerung die Erneuerung der Badfenster
vorgesehen sowie die Bearbeitung der Treppenhäuser.
Arbeiten an der Gebäudehülle einschl. Dachdeckung,
Loggien und Kellerwänden sind gegenwärtig nicht
Bestandteil des Konzeptes.
Im Rahmen der Sanierung sind im Einzelnen folgende
Maßnahmen unterschiedlicher zusammenarbeitender Gewerke
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
geplant:
1. Dach
WHG 14259 und 14170
Ausbrennen und Reinigen von Schornsteinen, Verlegung
von Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke,
2. Fassade/ Fenster
WHG 14259 und 14170
Schließen von Außenwandöffnungen, erforderlich durch
den Rückbau von Außenwandheizern.
WHG 14259 und 14170
In den Kissingenblöcken (Abschnitt 1+2 ) Aufarbeitung
und Austausch von Badfenstern
WHG 14170
Die Badfenster werden nach Vorgabe als
Kunststofffenster erneuert (hier kein
Denkmalschutz).
3. Keller
WHG 14259 und 14170
Neue Unterteilung in Teilbereichen der Keller für die
Zählerzentralisation und Bereitstellung von
Heizzentralen. Einbau einer Kellerdeckendämmung aus
Mineralfaser.
WHG 14170
Einbau einer Zwangslüftung im Müllraum, Schließung des
Durchgangs zu den Gewerbekellern.
4. Treppenhäuser/Eingangsbereiche
WHG 14259
Demontage vorhandener Auf-Putz-Elektroleitungen und
Verlegung unter Putz, Aufarbeitung der
Hauseingangstüren, der inneren Hauseingangsbereiche und
Anstrich des Treppenhauses entsprechend des
vorliegenden restauratorischen Gutachtens, Reparatur
und Anstrich der Treppengeländer und der
Wohnungseingangstüren, Versehen der Treppenstufen und
-podeste mit einem neuen Linoleumbelag, Instandsetzung
bzw. Erneuerung der Treppenhausfenster.
WHG 14170
Partielle Verlegung von Auf-Putz-Elektroleitungen,
Versehen der Handläufe und der Hauseingangstüren mit
einem Reparaturanstrich.
5. Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten
WHG 14259 und 14170
Die Bäder werden im Zuge der Strangsanierung gemäß
GESOBAU-Standard neu hergerichtet.
Fußbodenentwässerungen werden demontiert und
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
fachgerecht verschlossen, Errichtung von
Trockenbauschächten und Vorsatzschalen, Wand- und
Deckendurchbrüche werden hergestellt und fachgerecht in
der vorgeschriebenen Brandschutzqualität verschlossen,
Wände werden umlaufend gefliest, die Bodenfliesen
werden im Bad einschließlich Abdichtung ausgeführt,
Wiederherstellung von Fliesenspiegeln in der Küche im
Nassbereich auf Mieterwunsch, malermäßige
Instandsetzung der Wände und Decken in Bad und Küche,
teilweise erfolgt der Rückbau vorhandener Speisekammern
in Abstimmung mit den Mietern.
Es erfolgt eine Erneuerung der Elektroinstallation im
Bad und teilweise in der Küche. Die Ausstattung erfolgt
entsprechend GESOBAU-Standard.
In Folge des Fenster- und Heizungseinbaus werden Malerund Reparaturarbeiten in Bereichen von Fensterleibungen
und -brüstungen durchgeführt.
6. Leerwohnungssanierung
Folgende Maßnahmen werden bei der Leerwohnungssanierun
ausgeführt:
WHG 14259
- Malerarbeiten an Wänden und Decken (Raufaser,
Anstrich weiß), Lackier- arbeiten aller Holzbauteile
- Erneuerung der Elektroinstallation,
- Verlegung von Bodenfliesen in der Küche,
- Malerseitiges Aufarbeiten vorhandener
Kastendoppelfenster mit anteiligen
Tischlerleistungen,
- Zusätzliche Leistungen: Abschleifen der Dielung bzw
des Terrazzobelages in den Küchen (in ca. 30 %
der Leerwohnungen).
WHG 14170
Die Herrichtung der Leerwohnungen erfolgt nach GESOBAU
Standard
- Putz- und Malerarbeiten nach Bedarf und örtlicher
Bestandsaufnahme der einzelnen Wohnungen,
- Teilweise Bearbeitung des Dielenbodens, Ergänzung vo
Fußleisten, in Abhängigkeit vom Bestand,
- Erneuerung der Elektroinstallation,
- Verlegung von Bodenfliesen in den Küchen bzw.
Aufarbeitung des Terraz- zobelages,
- Bei Bedarf Ergänzung fehlender Zimmertüren,
- Malerseitiges Aufarbeiten vorhandener
Kastendoppelfenster mit anteiligen
Tischlerleistungen
7. Elektroinstallation
WHG 14259
Allgemeine Bereiche
- Verstärkung bzw. Erneuerung der Hausanschlüsse bzw.
Hausanschlusslei- tungen
- Neuverlegung der Steigleitungen
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Bei Bedarf Reparatur der Beleuchtung im Keller, Dach
Treppenhaus sowie der Hauseingangs- und
Hofbeleuchtung
- Ausstattung der Wohnungen mit neuen Unterverteilunge
- Ausstattung aller Bäder mit einer kompletten neuen
Elektroinstallation nach den geltenden Vorschriften
mit den entsprechenden Querschnitten
- Ausstattung der Küchen mit neuen Elektroherden mit
Ceranfeld (GESOBAU Standard: Standard),
Überprüfung und ggf. Ergänzung vorhan- dener
Anschlüsse
- Instandsetzung bzw. Erneuerung der Wohnungselektrik
entsprechend der Ergebnisse des VDE-Checks
Leerwohnungen
- Ertüchtigung der kompletten Elektroinstallation gemä
den geltenden Vor- schriften mit 3-adrigen
Unterputzleitungen, soweit nicht bereits vorhanden.
WHG 14170
analog WHG 14259
8. Sanitärinstallation
WHG 14259
Allgemeine Bereiche
- Reparatur bzw. Erneuerung der Hausanschlüsse für
Trinkwasser sowie für Regen- und Abwasser gemäß der
Ergebnisse der Voruntersuchungen, die
Abwasserleitungen werden mit schallgedämmten
Kunststoffrohr (dB 20) einschließlich
Brandschutzmanchetten erneuert
- Demontage nicht mehr benötigter Gasleitungen und
-zähler, sowie Beantra- gung der Trennung nicht mehr
benötigter Hausanschlüsse
Wohnungen
- Alle Leitungen in den Wohnungen, einschließlich
Gasleitungen, werden de- montiert
- Einbau neuer Trinkwasserleitungen (kalt und warm)
einschließlich Zirkula- tionsleitungen und
erforderlicher Dämmung
- Einbau Waschmaschinen- und Geschirrspülanschluss
- Einbau von Unterteilen für funkfernablesbare Kaltund Warmwasserzähler
- Die Ausstattung der Bäder erfolgt nach
GESOBAU-Standard: Standard:
- wandhängendes WC mit Vorwandelement
- HWB,
- Badewanne mit Porestaträger bzw. Dusche
- Einhebel-Mischbatterien
WHG 14170
analog WHG 14259
Gewerbe
- In den beiden Gewerbeeinheiten werden vorhandene
Leitungssysteme nach Bedarf ertüchtigt und die
vorhandenen Objekte wieder angeschlossen
9. Heizungsanlage
WHG 14259
- Demontage der vorhandenen Gasetagenheizungen, Außenund Innen- wandheizer, Öfen u. a. einschl. aller
Rohrleitungen, Heizkörper, Isolierung etc.
- Errichtung von Fernwärme-Heizzentralen mit
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
optimiertem Durchflussprinzip einschl.
Warmwasseraufbereitung im KG des Gebäudes (2 Stück je
Wohn- block) nebst Vorrichtung für das Monitoring
- Erneuerung sämtlicher Verteilungs- und Steigleitunge
einschließlich Wär- meschutzisolierung im Bereich
der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
- Montage von Strangregulierungsventilen
- Installation eines 2-Rohr-Heizsystems mit
Plattenheizkörpern, Thermos- taten,
Strangregulierungsventilen etc., Bäder erhalten
Handtuch-Heizkörper
- Fachgerechtes Schließen von Deckendurchbrüchen in F9
WHG 14170
- Demontage der vorhandenen Gasetagenheizungen, Außenund Innen- wandheizer, Öfen u. a. einschl. aller
Rohrleitungen, Heizkörper, Isolierung etc.
- Errichtung einer Fernwärme-Heizzentrale mit
optimiertem Durchflussprinzip einschl.
Warmwasseraufbereitung im KG des Gebäudes Neumannstr.
56 nebst Vorrichtung für das Monitoring
- Erneuerung sämtlicher Verteilungs- und Steigleitunge
einschließlich Wär- meschutzisolierung im Bereich
der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
- Montage von Strangregulierungsventilen
- Installation eines 2-Rohr-Heizsystems mit
Plattenheizkörpern, Thermos- taten,
Strangregulierungsventilen etc., Bäder erhalten
Handtuch-Heizkörper
- Fachgerechtes Schließen von Deckendurchbrüchen in F9
10. Gerüstbau
- Hebezeuge, Transporteinrichtungen, Aufzüge,
Schuttrutschen etc. sind je-weils Sache des
betreffenden Gewerkes. Ein Fassadengerüst ist nicht
vorgesehen.
0.1.3. Freizuhaltende Flächen
Alle Flure, Treppen und Verkehrswege sind für
Baugewerke freizuhalten. Materiallagerungen im
Treppenhaus, in Fluren und Eingangsbereichen sind
ausgeschlossen. Die Arbeitsfreiheit und Zugänglichkeit
der Arbeitsbereiche muss für alle Gewerke gegeben sein.
Die Sanierung erfolgt im bewohnten Zustand. Die
erforderlichen Versorgungs- und Rettungswege,
Durchfahrten und Zugänge sind strikt freizuhalten.
0.1.4. Baustelleneinrichtungen
Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser sind für im
Wohnungsbereich übliche Anschlusswerte vorhanden.
Baustromverteiler und Bauwasser werden zentral
(Außenbereich und Treppenhaus) zur Verfügung gestellt.
Stromzuführungen von den vorgenannten Verteilungen zu
den Arbeitsbereichen und Beleuchtung sind Sache des
AN.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Entsorgung der Abwässer ist entsprechend den
behördlichen Bestimmungen von jedem Gewerk selbst
vorzunehmen. Mit Farbstoffen oder Bauresten belastete
Abwässer sind keinesfalls in das örtliche
Abwassersystem zu leiten.
Die Kosten der eigenen Baustelleneinrichtung sind in
die Preise einzukalkulieren, sofern nicht im LV
gesonderte Positionen hierfür vorgesehen sind. Der
Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Absperrung und Sicherheit der Baustelle
und die zulässige Nutzung des Straßenlandes. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das je nach
Technologie erforderliche Hebezeug mit in den EP
einzurechnen ist, vom AN zu montieren, vorzuhalten und
zurückzubauen ist. Es dient ausschließlich der Nutzung
durch den AN. Alle zum Einbau vorgesehenen Materialien,
Baustoffe, Beschichtungen, Bekleidungen, etc. sind
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn nach Wünschen des AG
zu bemustern. Baubesprechungen finden mindestens 1x
wöchentlich statt, die Teilnahme daran ist
Vertragsbestandteil.
Lagerflächen können im Außenbereich nicht zur Verfügung
gestellt werden. Die Nutzung von Flächen und Räumen
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die
Bauleitung. Lagerbereiche sind durch einen Bauzaun zu
sichern.
Ohne Abstimmung gelagerte Bauteile, Materialien und
Abfälle können auf Veranlassung der Bauleitung
kostenpflichtig entsorgt werden. Sofern der Verursacher
nicht festgestellt wird, erfolgt eine Umlage auf die
jeweils tätigen Firmen.
Die als Gerüst-, Stell- und Lagerflächen genutzten
Bereiche sind nach Beendigung der Arbeiten wieder
herzustellen. Der Zustand ist vor Arbeitsbeginn zu
dokumentieren.
Erforderliche Flächennutzungen sind vorab mit der
Bauleitung im Rahmen der Möglichkeiten abzustimmen. Die
dürfen den Baufortschritt und Materaltransporte anderer
Gewerke nicht behindern.
0.1.5. Materialien und Baustoffe
Alle herzustellenden Oberflächen, Objekte und
Einbauteile sind vor Lieferung mit dem Bauherren bzw.
dessen Vertreter zu bemustern.
Vorhandene Anlagen und Bauteile, sowie eingebaute
Materialien und Untergründe sind in den jeweiligen
Arbeitsbereichen während der gesamten Arbeiten ohne
gesonderte Vergütung zu schützen. Der AN hat sich
selbstständig über eventuelle Versorgungsleitungen und
Kabel in seinem Arbeitsbereich zu informieren und
haftet bei Beschädigung neuer oder noch benötigter
Bauteile.
Die Arbeitsbereiche sind täglich zu beräumen und
eventuelle Öffnungen der Eingänge, Dach- und
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fassadenflächen regen- und einbruchssicher zu schützen.
Nicht genormte Stoffe und Bauteile sind nicht
einzusetzen. Es sind nur güteüberwachte Baustoffe
innerhalb eines abgestimmten und für den Einsatzzweck
zugelassenen Systems zu verwenden und nach
Herstellerrichtlinie zu verarbeiten. Der Mix
unterschiedlicher Systeme und Hersteller innerhalb
eines Bauteiles oder Schichten ist zu vermeiden. Die
Überwachungszeugnisse sowie Verarbeitungsrichtlinien
können von der Bauleitung zur Einsicht und
Dokumentation abgefordert werden.
Alle Metallteile einschl. Befestigungen und
Verbindungsmittel sind in korrosionsgeschützter
Ausführung, mindestens tauchverzinkt, zu liefern,
soweit nicht anders beschrieben.
Bei Abriss- und Abbrucharbeiten sind die Flächen zu
angrenzenden Bauteilen durch einen Trennschnitt o. ä.
sauber und geradlinig abzutrennen und zu beschneiden.
0.1.6. Allgemeine Angaben zur Bauabwicklung,
Leistungsinhalte
Der geplante Ablauf ist dem beigefügten Bauablaufplan
zu entnehmen.
Materialbestellungen sind ausschließlich nach
alleinigem Aufmaß und örtlicher Prüfung des
Auftragnehmers vorzunehmen. Bauteiloberflächen sind vor
Herstellung anhand örtlicher Muster in Farbe und
Material vorzustellen und zu bemustern. Dafür
erforderliche Vorlaufzeiten von ca. 2 Wochen sind vom
Auftragnehmer innerhalb des vorgegebenen Terminplanes
einzukalkulieren.
Es ist sicherzustellen, dass während der Arbeiten eine
Gefährdung der eigenen Mitarbeiter, der Arbeitnehmer
von Fremdgewerken oder sonstiger Personen
ausgeschlossen ist. Die Sicherungsmaßnahmen sind mit
der Bauleitung und dem Sicherheitskoordinator der
Baustelle vorab abzustimmen. Die geltenden UVV sind zu
berücksichtigen. Vor Arbeitsbeginn ist dem SiGeKo eine
Gefährdungsbeurteilung vorzulegen.
Die üblicherweise jahreszeitlich vorherrschenden
Witterungsbedingungen sind im Bauablauf zu
berücksichtigen.
Alle Positionen verstehen sich als komplette,
nutzungsfähige, abgeschlossene Leistung mit allen
Materialien, Transporten, Demontagen, Befestigungen,
Anpassungen an vorhandene Bauteile und der Entsorgung
der Abbruch-, Restmaterialien und Abfälle.
Untergrundprüfungen, Vorbehandlungen, Schutzmaßnahmen
und Nachbehandlungen sind einzukalkulieren. Vorhandene
Bauteile sind zu schützen. Bei Herstellung von
Öffnungen, Abbrüchen, Anpassungen und Anarbeitungen
sind die jeweils erforderlichen Trennschnitte und
Anpassungen als Leistungsbestandteil ohne zusätzliche
Vergütung einzukalkulieren.
Erforderliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sowie
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
die Sicherung und Wiederherstellung genutzter Flächen
und Baustellen-einrichtungen sind einzukalkulieren.
Es wird in jedem Fall eine förmliche Schlussabnahme
durchgeführt. Vorab, nach Anweisung der Bauleitung,
durchzuführende Zwischenabnahmen bzw.
Leistungsfeststellungen beeinflussen den
Gewährleistungsbeginn und den Gefahrenübergang nicht.
Folgende Leistungen sind mit dem Preis abgegolten:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der
Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und
Transportleistungen
- Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten
und der nicht kör- perlich in das Bauwerk
eingehenden Stoffe
- Einbau der gelieferten Stoffe
- Alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der
Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für
das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschrif- ten,
der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und 521
ergeben
0.1.7. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach prüffähigem Aufmaß des AN
auf Basis der vor Ort fertig hergestellten Leistung.
Halbfertige Leistungsbereiche, unfertige Bauteile und
nicht eingebaute Materialien werden nicht
berücksichtigt. Abrechnungen, auch Zwischenrechnungen,
werden ausschließlich mit prüffähigem und nach
Arbeitsorten unterteiltem Aufmaß anerkannt.
Gleitklauseln werden nicht vereinbart, dies bezieht
sich ausdrücklich auch auf Mengenänderungen und
Bauzeitänderungen. Mit der Schlussrechnung hat der
Auftragnehmer (AN) die Dokumentation zu übergeben.
Neben der Hersteller- und Gewährsbescheinigung hat er
alle Unterlagen zu übergeben, die für spätere
Reparaturen und Ersatzbeschaffungen relevant sind (z.
B. eine Auflistung der verwendeten Materialien,
Verbindungsmittel, Sicherheitsdatenblätter, Technische
Merkblätter, Pflegehinweise, Wartungsvorschriften).
Die Unterteilung in Abrechnungsabschnitte (je Titel,
mit getrennter Abnahme nach VOB und entsprechender
Schlussrechnung) ist ausdrücklich vorbehalten.
0.1.8. Ausführungszeitraum
Der Arbeitsbeginn des Vorhabens ist abschnittsweise,
beginnend im Februar 2017 vorgesehen, Zwischentermine
werden nach Ablaufplan vertraglich vereinbart. Der
Ablaufplan wird Vertragsbestandteil (siehe Anlage). Der
zeitliche Ablauf ist gemäß Bauablaufplan und den
örtlichen Erfordernissen zur unbedingten Einhaltung der
Objekttermine vom AN sicher zu stellen. Ein
kontinuierlicher Ablauf wird angestrebt, kann jedoch
nicht garantiert werden.
0.1.9. Sonstige Hinweise
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
11
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die vorgenannten Erfordernisse werden nicht gesondert
vergütet. Sie sind in die Einheitspreise des
Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden
damit vollständig abgegolten. Die Vorbemerkungen sowie
die sonstigen Anlagen des Leistungsverzeichnisses
werden Vertragsbestandteil.
Spätere Forderungen zur Schaffung von Baufreiheiten
oder zur Berücksichtigung vorhandener erkennbarer
Gegebenheiten und Erschwernisse können nicht anerkannt
werden.
01.10. Anlagen
Pläne liegen im pdf-Format entsprechend den auf der
Vergabeplattform sichtbaren Anlagen vor. Dazu gehören
Bauablaufpläne, Geschossgrundrisse und Schnitte für
jedes Gebäude. Die Unterlagen dienen als
Kalkulationsgrundlage. Die Ausführung erfolgt gemäß der
bei Baubeginn vorliegenden Ausführungsplanung sowie
den Aufmaßen und der Werkplanung des AN.
Die Bauablaufpläne gelten als besonderer
Vertagsbestandteil. Die Strangtermine sind vorab mit
den Mietern fest vereinbart und unbedingt einzuhalten.
0.2. Besondere Hinweise
0.2.1. Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig
auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Unterlagen
können zum Ausschluss aus dem Bieterverfahren führen.
Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens übersandten und
übergebenen Unterlagen sind unverzüglich umfassend auf
Vollständigkeit zu prüfen, Unklarheiten,
Verständnisschwierigkeiten oder Unvollständigkeiten
sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anfragen
werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor
Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax,
vorzugsweise per Email eingehen. Mündliche/telefonische
Anfragen werden nicht beantwortet. Danach kann der
Bieter andernfalls aus den vorgenannten Umständen keine
Rechte herleiten, es sei denn, er weist nach, dass er
den betreffenden Umstand bei Anwendung der gehörigen
Sorgfalt nicht eher hätte erkennen können. Die
Kalkulation hat auf der Grundlage der LV-Texte und der
beiliegenden Pläne zu erfolgen.
0.2.2. Auftragsabwicklung
Für die Auftragsabwickelung gelten:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der
Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und
Transportleistungen
- VOB/B
- VOB/C
- Maßgebliche DIN-Normen und anerkannte Regeln der
Technik
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZTV) der GESOBAU
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Allgemeine Vertragsbedingungen der GESOBAU
0.2.3. Gewährleistungsfrist
Die Gewährungsfrist regelt sich nach den besonderen
Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
0.2.4. Arbeiten für die Strangsanierung
Die Arbeiten erfolgen im bewohnten Zustand mit
folgender Maßgabe: Bei sämtlichen Arbeiten innerhalb
der Wohnungen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz der Boden- und Wandbeläge und sämtlicher
Einrichtungsgegenstände zu treffen. 14 Tage vor
Strangeröffnung findet eine Vorbegehung in den
Wohnungen statt, jeweils 1 weisungsberechtigter
Vertreter der Firma hat teilzunehmen, die
Besonderheiten sind aufzunehmen und während der
Sanierung zu befolgen. Vor Beginn der Arbeiten sind die
Arbeitsbereiche und Laufflächen großflächig mit dicker
Filzpappe auszulegen. Nach Abschluss der Arbeiten sind
die Folien aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Für jede WE sind unbedingt neue Folien zu verwenden und
je nach Zustand, auch während der Arbeiten, ggf.
auszutauschen. Das Endreinigen nach dem Entfernen der
Schutzfolien und Schutzabdeckungen durch Absaugen ist
in die Leistungspositionen einzukalkulieren und wird
nicht gesondert vergütet. Bei Arbeiten mit Staubanfall
(Abriss-, Stemm- und Bohrarbeiten), sind zusätzlich die
Möbel und Einrichtungsgegenstände mit dünner Folie
abzudecken. Anfallender Schutt und Materialreste sind
unverzüglich aus der Wohnung zu beräumen und getrennt
nach Materialien zu entsorgen. Die Wohnungen sind
täglich besenrein zu verlassen. Bei nachfolgend
beschriebenen Arbeiten sind sämtliche, in den
betreffenden Wänden und Böden vorhandenen Nägel,
Schrauben und Haken zu entfernen.
Beachte (VBG, UVV): Bei Arbeiten mit Absturzhöhen ab 1
m (Treppen und Verkehrswege, Absätze, Wandöffnungen,
Lagerrampen etc.) sowie bei Absturzhöhen ab 2 m (alle
übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege), sind Maßnahmen
und Einrichtungen gegen Absturz von Personen auf
Baustellen (Sicherungsgurte, -leinen, Gerüste, Leitern)
einzusetzen.
Alle v. g. Leistungen sind in die nachfolgenden
Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet!
0.2.5. Schuttentsorgung
Anfallender Bauschutt ist staubfrei aufzunehmen und zu
transportieren, gegebenenfalls zu benetzen. Der Boden
unter dem Gerüst und in angrenzenden Bereichen ist
durch geeignete Maßnahmen (Folien etc.) vor
Verschmutzung durch trockene oder feuchte Baustoffe und
Materialien zu schützen.
Die Schuttentsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Abbruchmaterial Verpackungsmaterial, Strahlmittel und
dergleichen sind vom Auftragnehmer täglich aus den
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
13
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Arbeitsbereichen zu entfernen und unverzüglich
kostenlos zu beseitigen.
Die Schutt- und Kippgebühren sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Die Schuttscheine sind als
Entsorgungsnachweise mit der Schlussrechnung dem
Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer holt auf
seine Kosten, wenn erforderlich, die
Straßenlandsondernutzung ein.
Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen
Vorschriften über die Entsorgung von Bau- und
Sonderabfall sind zu beachten. Hierbei sind die
erforderliche und einzukalkulierenden
Gefahrstoffanalyse sowie insbesondere die darin
enthaltenen Sanierungsempfehlungen zu beachten.
Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und
Transportieren ist danach in den Preis
einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die
Trennung nach
- Wertstoffen,
- Wiederverwertbarem Abfall,
- Deponierbaren Abfällen.
Die Grenze von 1 m³ für Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12
DIN 18299 bezieht sich auf einen Gesamtauftrag,. Der
Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird bei
Abrechnung verlangt.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat entsprechend
den geltenden Vorschriften mittels digitalem
Begleitschein über ZEDAL zu erfolgen.
Entsorgungszyklen sind rechtzeitig mit der Bauleitung
abzustimmen und im vorgeschriebenen Verfahren
anzumelden.
0.2.6. Auftragnehmer, Nachunternehmer
Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer sind
verpflichtet, die auf der Baustelle täglich
beschäftigten Arbeitnehmer im Bautagebuch aufzuführen
und sicherzustellen, dass das Bautagebuch auf Verlangen
der Verfolgungsbehörde und dem Auftraggeber zur
Einsichtnahme vorgelegt werden kann. Das
Montagepersonal ist mit Namensschildern, auf dem
Vorname, Nachname und Firma vermerkt sind,
auszustatten. Die Mieter werden darüber informiert
Arbeitskräfte ohne Namensschild, nicht in die Wohnung
zu lassen.
0.2.7. Schwarzarbeit
Die Feststellung der Beschäftigung von Schwarzarbeitern
zieht eine sofortige Kündigung des Vertrages und eine
Anzeige bei den entsprechenden Behörden nach sich.
Seitens der GESOBAU werden personenbezogene
Baustellenausweise ausgegeben. Diese sind stets bei
sich zu tragen und bei Bedarf der Bauüberwachung oder
dem Mieter vorzuzeigen. Bei Verlust wird pro Ausweis
ein Einbehalt von der Schlussrechnung in Höhe von 25
Euro vorgenommen.
Durch den AN sind detaillierte Mitarbeiterlisten aller
auf dem Bau befindlichen Arbeitskräfte einschl. SV
Nummer zu übergeben und bei Bedarf zu aktualisieren.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
14
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
0.2.8. Transportwege
Als Transportweg steht das Treppenhaus zur Verfügung.
Hebezeuge, u. a. sind Leistung des AN, eine Montage an
der Rüstung ist nur in Abstimmung mit dem Ersteller der
Fassadenrüstung und der Bauüberwachung zulässig.
0.2.9. Baustellenverhältnisse
Es wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die
örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle zu
informieren.
0.2.10. Bauleitung Auftragnehmer
Der AN hat zur Betreuung der Montagekolonnen einen
fachkundigen Bauleiter zu stellen, der auch die
tägliche Arbeitsleistung abnehmen muss. Die Bestätigung
des Mieters ist dabei auf einem Formblatt einzuholen.
0.2.11. Arbeitsablauf
Es wird ein kontinuierlicher Arbeitsablauf angestrebt.
Bauablauf bedingte Stillstandzeiten sind jedoch nicht
ausgeschlossen und mit den EP abgegolten.
0.2.12. Abrechnung
Für die Abrechnung ist seitens des AN ein für jede
Wohnung bezogenes und verpreistes Aufmaß zu erstellen.
Diese Aufmaße sind die Grundlage der
Modernisierungsabrechnung und mit den Teilschluss- und
Schlussrechnungen einzureichen. Die Unterteilung in
Abrechnungsabschnitte (je Abschnitt gemäß
Vorbemerkingen Pos. 1.; mit getrennter Abnahme nach
VOB) nach Vorgabe des AG wird vorbehalten. Es erfolgt
hierfür keine extra Vergütung.
0.2.13. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
(SiGeKo)
Seitens des Auftraggebers wurde ein SiGeKo mit der
Erstellung eines SiGe-Planes beauftragt. Alle aus dem
SiGe-Plan hervorgehenden Leistungen und Forderungen
sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden
nicht gesondert vergütet.
Nachweis der Eignung
Nachweis der Eignung
Folgende Unterlagen sind vom Bieter dem Angebot als
Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit zum Eröffnungstermin beizufügen.
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
15
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wohnsitzes.
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden
Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle
Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder
Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige
Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung I"
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die
"Eigenerklärung zur Eignung I" abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch
die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise
unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über
die Zahlung von Steuern und die geforderte Erklärung
den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu
verwenden.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen
Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die
unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und
Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als
ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die
nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den
abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015.
.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für
die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung
denVerdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu
verwenden.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer
Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen
Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 in Höhe von
>=1.500.000 EUR Brutto.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien:
1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen
Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
16
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für
die geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen
beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine
durchschnittliche Anzahl von >=18 Arbeitskräften in den
abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in
vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum
01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen
wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden
Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung III"
(Referenzliste) ist für die geforderten Angaben den
Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu
verwenden.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt die Vorlage von zwei
vergleichbaren
Referenzen (Ausführung von Fliesen- und
Trockenbauarbeiten unter
bewohnten Bedingungen), welche im Zeitraum vom
01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen
wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens je
350.000 EUR.
3) Nachweis über Sachkundelehrgang der TRGS 519 und der
DGUV Regel
101-004 (Kontaminierte Bereiche - bisher BGR 128).
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baugewerke
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baugewerke
allgemein
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die
Angaben im Leistungsverzeichnis. Der besondere Teil
dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen und
baurechtlichen Erfordernissen entsprechen. Die
Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der
Verantwortung für eigenes Handeln.
Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden
sind, ist grundsätzlich nur der Haupttitel zitiert. Die
Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen
unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht
richtig sind oder ist dieses aufgrund allgemeiner
Regeln oder örtlicher Überprüfung erkennbar, so ist
eine Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
17
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
Der AG ist berechtigt, jederzeit für einzubauendes
Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften,
DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen zu fordern.
Die Nichtvorlage berechtigt zu Bauunterbrechungen,
deren Folgen der AN zu tragen hat.
Sind in den Positionen Leitfabrikate angegebenen, so
gelten diese und die damit verbundenen Qualitäten als
bindend. Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat
anbietet, muss er mit der Angebotsabgabe dies auf einem
gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben
enthalten sein müssen: Position, Fabrikat, Nachweise
der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen
Parametern (Konformitätsnachweis).
Werden für nicht genormte Erzeugnisse
Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für
eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht
erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung.
Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht
ersetzen.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als
Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen vorzulegen.
Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
Einzelzulassungen müssen auf den
Namen des Herstellers ausgestellt sein.
Ausführung
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Nebenangebote
sind nicht zugelassen!
Wenn der Bieter Mängel am LV erkennt, ist er
verpflichtet darauf bereits vor Angebotsabgabe
hinzuweisen.
Bei der Anmeldung von Bedenken muss der AN auch auf die
nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt
insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und
in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen,
Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikat. Die
Verpflichtung beschränkt sich auf Zusammenhänge mit der
eigenen Leistung unter Beachtung der übergebenen
Unterlagen.
Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie
für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung
gelten grundsätzlich DIN 18201 und
DIN 18202.
Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
18
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen.
Bedienungsanleitungen, Angebote für Wartungsverträge
und Montageanleitungen für technische Anlagen und
Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme
beweissicher als Nebenleistung zu übergeben.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen sind,
soweit erforderlich, besonders zu schützen. An ihnen
dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl.
angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten
Verschmutzungen zu erwarten, so gehören die
erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den
Pflichten des Auftragnehmers in allen Positionen des
LV. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger
Leistungsbeschreibung die zur Gewährleistung eines
mängelfreien Werkes erforderlichen Leistungen bis zur
jeweils fertigen Leistung einschl. aller Zuschnitte,
Anarbeitungen, Vor- und Nacharbeiten sowie Sicherungsund Schutzmaßnahmen zu erbringen und einzukalkulieren.
Alle erforderlichen Absperrungen, Hilfsgerüste und
sonstige Hilfsmittel (außer Grundgerüst Fassade und
zentrale Grundversorgung mit Baustrom/ Bauwasser) sind
einzukalkulieren.
Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Beauftragung
das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw.
eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle
anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und
dem Projektanten vor der Ausführung genehmigt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, prüffähige und
detailliert an örtliche Gegebenheiten angepasste
Werkplanungsunterlagen einschl. erforderlicher
Nachweise und Werkstattzeichnungen zu erstellen und
vorzulegen. Dies ist eine ausdrücklich geforderte
Nebenleistung.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und
sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem
Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber
oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen
oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt
der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische
Funktionsfähigkeit oder Passgenauigkeit, sondern gibt
nur sein Einverständnis. Die Frist für die Prüfung und
Abstimmung von Werkplanungen durch Beauftragte des AG
von ca. 2 Wochen vor Ausführungsbeginn der jeweiligen
Teilleistung ist einzukalkulieren.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
19
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit
notwendiger Änderung der Planung oder der
Leistungsbeschreibung sind dem Auftragnehmer
unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen,
die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich
sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers mit auszuführen. Lärmintensive Arbeiten
im Außenbereich sind nach Möglichkeit außerhalb der
gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. Auf Treppen darf
kein Material gelagert werden. Absperrungen,
Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im
erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen,
ständig zu kontrollieren und zu warten. Der Abwurf von
Baumaterial oder Bauschutt ist grundsätzlich untersagt.
Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Preisinhalte,
Preisbildung
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt
auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis
fehlerhaft ist, z.B. aufgrund von Rechen- oder
Eingabefehler.
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für
nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der
Ausführung anzubieten; versäumt er dies schuldhaft,
setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach
billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht
beschriebene Leistungen handelt. Gesetzliche oder
anderweitig vorgesehene Anspruchsgrundlagen des
Auftragnehmers werden davon nicht berührt.
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots
auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die
nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der
gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen,
vollständigen Leistung gehören.
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen alle
Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung
der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk
geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen
der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und
Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
20
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Besondere Angaben zur Bauausführung
Der zeitliche Ablauf hat sich nach den Gegebenheiten
der Baustelle und den Vorgaben der Bauleitung zu
richten. Ein kontinuierlicher Ablauf und
Arbeitskräfteeinsatz wird angestrebt, kann jedoch
bauseits nicht garantiert werden. Für Mehraufwendungen
des AN erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Die Arbeitsabschnitte sowie die Folge der zu
bearbeitenden Flächen sind gemeinsam mit der Bauleitung
und den angrenzenden Gewerken abzustimmen und vor
Arbeitsbeginn festzulegen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Untergrund auf Eignung
zu überprüfen und ggf. vorzubehandeln. Eventuelle
Unebenheiten / Unstimmigkeiten des Untergrundes sowie
Ausbesserungsflächen, Abbruch und später verdeckte
Leistungen sind gemeinsam mit der Bauleitung
festzulegen und aufzumessen, bevor die entsprechenden
Positionen freigegeben werden. Vorhandene Halterungen,
Antennenhalter, Haken, Befestigungen aller Art, in
Innen -und Außenbereichen, Mieteranbauten,
Befestigungsmittel etc. sind zu demontieren und in
Absprache mit der Bauleitung zu entsorgen
(Nebenleistung).
Alle Materialien sind ausschließlich nach den
Richtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Es sind
grundsätzlich aufeinander abgestimmte Systeme eines
Herstellers zu verwenden.
Notwendige Schutzmaßnahmen aller Art sind
einzukalkulieren und so zu gestalten, dass andere
Gewerke nicht behindert werden und der Bauablauf für
das BV gesichert wird. Die Arbeitsbereiche sind täglich
vollständig zu beräumen zu reinigen und zu sichern.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Abbrucharbeiten
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Bei Neulieferung von Bauteilen ist grundsätzlich die
Entfernung und Entsorgung vorhandener Altteile
Leistungsbestandteil. Dies gilt auch für anfallenden
Schutt, Restmaterialien und Verpackungen.
Diese Vorbemerkungen gelten für Abbrucharbeiten im
Zusammenhang mit Teilabbrüchen oder mit Bauarbeiten zur
Wiederinstandsetzung der Gebäude oder baulichen
Anlagen.
Sie gelten sinngemäß auch für Totalabbrüche.
Die für das jeweilige Gewerk bestehenden
DIN-Bestimmungen und Richtlinien sind sinngemäß
anzuwenden. Als weitere Grundlage sind anzuwenden:
"Technische Vorschriften für Abbrucharbeiten", zu
beziehen bei:
Deutscher Abbruchverband e.V., Oststraße 122, 40210
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
21
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09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Düsseldorf, soweit sie sachlich zutreffend sind, die ZH
1/514 Abbrucharbeiten.
Wichtige Normen:
DIN 18007 - Abbrucharbeiten, Begriffe, Verfahren,
Anwendungsbereiche
1.1.Schuttbeseitigung
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu
entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts
anderes angegeben ist. Das direkte Abwerfen von
Bauschutt ist nicht gestattet. Schutt-Container sind
zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken;
bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
1.2 Ausführung
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu
keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder
Teile von diesen entfernt werden, sind die
Putzanschlüsse zu den entsprechenden Bauteilen,
Durchbrüchen etc. durch sauberes Beschneiden der Ränder
herzustellen.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme
Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren)
eingesetzt werden. Die Wahl technologischer Vorgänge
bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem
Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so
auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten,
Belästigungen durch Lärm und Staub auf das
unvermeidbare Maß reduziert werden.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu
vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine
ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Während der Abbrucharbeiten muss ständig eine
bautechnisch ausgebildete und deutschsprechende
Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und
Ausbaugewerke zu beachten. Arbeitsstätten sind dem
Nachfolgegewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - FliesenZusätzliche technische Vertragsbedingungen - Fliesenund Plattenarbeiten
1. Allgemeines
DIN 18335 - Abdichtungsarbeiten
DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten (Trockenbau)
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
22
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09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
-- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
-- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der
Fugen im Nassbereich
2. Werkstoffe
2.1 Vor Beginn der Arbeiten sind dem Architekten Muster
von Oberflächen und sonstigen Bauteilen vorzulegen, um
die zur Ausführung kommenden Materialien abzustimmen.
Die Verarbeitung hat ausschließlich innerhalb eines
Systemes nach (vorzulegender) Hersteller- bzw.
Verarbeitungsrichtlinie zu erfolgen. Es werden vom
Bauherren ca. 5 Farben, jeweils in matt und glänzend
sowie 5 passende Bodenfliesen ausgewählt, welche
wiederum den Mietern anzubieten sind. Zur Beratung und
Dokumentation werden Mietersprechstunden vereinbart,
welche durch einen Mitarbeiter zu besetzen ist. Die
Fliesen sind auf Tafeln geklebt, verfugt, mit
jeweiligen Bezeichnungen vorzubereiten. Die eingebaute
Variante ist wohnungsweise zu dokumentieren und
abzurechnen.
3. Ausführung
3.1 Untergründe, Vorleistungen und vorhandene
Konstruktionen sind grundsätzlich auf ihre Eignung,
Tragfähigkeit und Schädlingsbefall zu untersuchen.
Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Mangelhafte oder ungeeignete Vorleistungen und
Untergründe sind der Bauleitung rechtzeitig, mindestens
2 Werktage vor den eigenen Bauausführungen schriftlich
anzuzeigen.
3.2 Der zeitliche Ablauf hat sich nach den
Gegebenheiten der Baustelle und den Vorgaben der
Bauleitung zu richten. Verschiebungen des Bauablaufes
ist durch entsprechenden Arbeitskräfteeinsatz Rechnung
zu tragen. Derartige Verschiebungen berechtigen nicht
zur Berechnung zusätzlicher Kosten. Ein
kontinuierlicher Ablauf wird angestrebt, kann jedoch
bauseits nicht garantiert werden. Für Mehraufwendungen
des Bauherren durch Verzüge haften die verursachenden
Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei
technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter
Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich
für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren
Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen.
Nicht vorhergesehene Unterbrechungen berechtigen nicht
zu Änderung der EP oder sonstigen Nachforderungen. In
bewohnten Wohnungen ist der dort vorgesehene Ablauf
unter Berücksichtigung der Mieterbelange zu
gewährleisten.
3.3 Die Maßnahme umfaßt:
- Erneuerung vom Fliesen an Wänden und Böden einschl.
Abbruch soweit erforderlich
- Erforderliche Abdichtungen, Untergrundvorbereitungen
und Trockenbauleistungen in den Bädern
- Alle Materialien einschl. Abtransport und Entsorgung
von Reststoffen, Verpackungen und Schutt
- Alle Anarbeitungen und Ausschnitte, einschl. dem
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
23
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09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Einfliesen von Fensterbänken und dem Veschließen alter
Öffnungen und Einläufe
3.4 Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung
über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen,
Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und
ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger
einzuholen. Die Freischaltung von Leitungen aller Art
ist durch den AN zu prüfen.
Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor
Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei
einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind
sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer
im Zuge der
Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile
vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig
zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und
fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe
des Auftraggebers zwischenzulagern.
Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten "Erhalten
geht vor Zerstören". Werden nicht abzureißende Bauteile
entfernt oder beschädigt, so ist der AG berechtigt,
diese zu Lasten des AN wieder herstellen zu lassen. Bei
Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder Teile
von diesen entfernt werden, sind die Putzanschlüsse zu
den entsprechenden Bauteilen, Durchbrüchen etc. durch
sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Die Wahl
technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders
beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind
die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen
anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub
auf das unvermeidbare Maß reduziert werden.
Arbeitsstätten sind dem Nachfolgegewerk besenrein zur
Verfügung zu stellen. Eine Einpflege und
Schlussreinigung der Beläge vor Übergabe an den
Bauherren ist einzukalkulieren.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte
sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu
vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Unterschiedliche Färbungen bzw. Chargen sind innerhalb
der Flächen zu vermeiden.
4. Zusätzliche Angaben
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen
(Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste
Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen,
sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem
Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung
eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine
Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen,
geschlossenzellig) von den flankierenden Wänden zu
achten.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei
einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien
verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk).
Die Flächen sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die
Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
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Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
24
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09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen.
Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen
ausgeschlossen sein. Abdichtungen in Sanitärräumen sind
unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich
durchzuführen: der Anschluss mit elastischer Fuge ist
keine Abdichtungsmaßnahme. Falls nicht anders
ausgeschrieben, sind die Fliesen und Platten
entsprechend Fliesenplan zu verlegen. Bei gleichen
Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die
Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der
Geometrie des Raumes nicht möglich,ist eine Abstimmung
vorzunehmen. Stark saugende Untergründe (z. B.
Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der
ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett)
vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw.Grundierung).
Die Untergrundprüfung und Vorbehandlung ist
grundsätzlich Nebenleistung.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt mit
hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass
Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt
werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig.
Alle Einbauten, Abschlüsse und Durchdringungen sind
sauber anzuarbeiten. Ecken erhalten eine Eckschiene,
Bauteile, Fensteranschlüsse, Ecken und sonstige
Abschlüsse sind gemäß den o.g. Angaben zu versiegeln.
Dies ist ohne gesonderte Vergütung in die EP
einzukalkulieren.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu
übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom
Verursacher zu beseitigen.
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit
lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln. An
allen sichtbaren Kanten sind Fliesenwinkel einzubauen.
Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt
hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungen,
Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu
achten.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Je Küche und Bad sind Reservefliesen (ca. 0,5 m²) je
Wohnung an den Auftraggeber zu übergeben. Bodenfliesen
sind in R 10 vorzusehen. Naßbereiche erhalten eine
Wand- und Bodenabdichtung.
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser
im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten
ausgeschrieben, müssen diese
- eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit
einem pH-Wert zwischen 7 und 12
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
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09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm²
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm²
nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden
können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von
Dichtmörtel im Dünnbettverfahren.
Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen
und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Abrechnungshinweise:
Alle Leistungen sind Wohnungsweise aufzumessen und
abzurechnen um eine formgerechte Modernisierungsumlage
zu ermöglichen. Die Mängelfreiheit der Leistungen und
das Aufmaß der jeweiligen Arbeiten sind durch den
Mieter bestätigen zu lassen.
In jedem Bad ist zum dauerhaften Schutz der Fliesen ein
Türstopper aus Kunststoff in Türgriffhöhe auf die
Fliesen zu kleben. Dies ist ohne gesonderte Vergütung
in die EP einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18353 - Estricharbeiten
DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten.
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt
hier für Definitionen)
Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie
RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung.
Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung - verlangt werden.
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere
-- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen
Dichtstoffen
-- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung de
Fugen im Nassbereich
-- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
ausreagierenden Klebstoffen
-- Nr. 5: Butylbänder
1.1. Stoffe, Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnun
WD) verwendet werden.
Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von
Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis
über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es
sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
26
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
2. Ausführung
2.1. Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken
gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind
diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung
zu vereinbaren.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie
Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen
von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen
etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung
und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei
Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder
Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen
der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung
abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen
(Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen
vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend
zu beseitigen.
Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen
entsprechend auszusparen. Nach Zargen- Montage ist der
Estrich in diesem Bereich fachgerecht
oberflächenverhöht zu schließen.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen,
dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC,
Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit
sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und
Schwindrisse zu vermeiden.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe
abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen
rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen,
insbesondere gegen Zugluft.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre
Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit
Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische
Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich
evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu
verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen
sind entsprechend zu berücksichtigen.
2.2. Sanierungsarbeiten
Bei Aufbringen von hydraulisch gebundenen
Verbundestrichen auf Altbeton darf dieser nicht
wassergesättigt sein. Verunreinigungen, die bis in den
Beton eingedrungen sind, erfordern ein Fräsen des
Untergrundes.
2.3. Preisinhalte
Ergänzend zu DIN 18353 bzw. 18354 gelten als
Nebenleistung:
- Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb
der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
27
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
anderen Gewerken,
- Das Liefern, Einbauen und abschneiden der
Randstreifen, auch an Einbauten und Durchführungen
- erforderliche Randschalungen
- Der entstehende Aufwand für Anarbeitung, Anpassung
und Verschnitt, auch an Rhorleitungen und Durchbrüche
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in
geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung von
Mineralfasererzeugnissen.
- Höhengerechtes Anarbeiten von Teilflächen, Abnehmen
angrenzender Oberbeläge zur Anarbeitung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten und Bauhauptleistungen
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich und die technische
Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis
zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und
insbesondere durch nachfolgende DIN-Vorschriften
definiert:
DIN 1052-2 - Holzbauwerke; mechanische Verbindungen
DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und
Aluminium- Knetlegierungen
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4103 - Nichttragende innere Trennwände
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium
und Aluminium-Knetlegierungen mit Schichtdicken
von mind. 10 Mikrometern
DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau
DIN 18111 - Stahlumfassungszargen
DIN 18181 - Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen
für die Verarbeitung
DIN 18183 - Montagewände aus Gipskartonplatten
DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz
und Holzwerkstoffen
DIN 18334 - Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Abschnitt 3.1.2
(Maßtoleranzen) und 3.9 (Trockenbau)
DIN 18340 - Trockenbauarbeiten
DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5
Trockenbau
DIN 18353 - Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4
Trockenbau
DIN 18355 - Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11
Trockenbau
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt
hier für Definitionen)
DIN 55928-8 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungen und Überzüge; Teil 8:
Korrosionsschutz von tragenden
dünnwandigen Bauteilen
DIN EN 485 - 1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine
Anforderungen
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
28
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente -Galvanische
Überzüge
Die Verarbeitungsvorschriften und Richtlinien der
Hersteller müssen beachtet werden, dem Auftraggeber ist
auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt
besonders für Anzahl und Anordnung der
Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
2. Stoffe, Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von
Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
3. Ausführung
3.1. Allgemeines
- Alle Maße sind am Bau zu nehmen.
- Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
- Trockenputz ist im Bereich der Sanitärobjekte mit
Ansetzmörtel vollflächig zu befestigen.
- Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne
besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
- Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist
darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle
Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm
breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern
abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der
Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der
Wahl der Fugenbänder darf die geforderte
Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden.
- Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle
auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte
Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die
Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt
werden.
- Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben,
sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der
Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des
Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
- Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen
aller Art zu verschrauben.
- Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit
Mineralwolle satt auszustopfen.
- Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
29
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht
angetackert werden; sie sind zu kleben.
3.2. Wände
- Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder
Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen.
Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene
Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der
malermäßigen Endbehandlung (Anstrich) auf Dauer nicht
mehr sichtbar sind. Das Verziehen des Spachtelmaterials
über die Fuge hinaus ist zu vermeiden.
- Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
- Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten
ist zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige
Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen
keine Schallbrücken entstehen.
- Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt
anzuordnen.
- Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen sind ab der
Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips
einzubetten.
3.3. Decken
- Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen
nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der
Stahlbetonrohdecke befestigt werden.
Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind
ausnahmslos verboten. Abhänger, Verschraubungen und
horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus
feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung
bestehen, falls dies in den jeweiligen Positionen des
Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist.
- Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend
Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen
Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter,
Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und
dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne
einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage.
Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer
in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. In
Gipskarton- o. ä. Decken sind für Einbau- und
Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche
erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen
vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich
belastet werden.
- Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen
zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr
für eine einwandfreie, gerade Fugen bzw.
Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden
Leuchten zu garantieren.
- Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außenund Innenwänden sowie Trennwänden sind so auszubilden,
dass keine der an die Unterdecke gestellten
Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die
Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke
selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
- Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
30
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches
Ausweichen verhindert wird. Vor dem Beplanken der
Unterkonstruktion ist zu prüfen, ob der nachträgliche
Anschluss der geplanten leichten Trennwände, vor allem
die Übertragung von Horizontalkräften, in die
Unterkonstruktion oder auf die Rohdecke gesichert ist.
Abhänger sind so zu gestalten, dass sie nicht durch
zeitweilig von unten einwirkende Vertikalkräfte
ausgehängt werden können.
- Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen,
Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden.
- Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn
die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen
sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung
zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen gemäß
Bauablaufplan ist im Preis zu berücksichtigen.
3.3.Preisinhalte
Als Nebenleistung gelten u.a.:
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Bauteile
an den Baukörper.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste,
sofern das ohne Auf und Abbau und lediglich durch
erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
ggf. durch Abkleben.
- Das, ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von
Spachtelgraten.
- Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder
Brandschutzbekleidungen.
- Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2
Abschnitt 1 = Kissingenblock 2
2.1
Wohnungen
2.1.1
Abbrucharbeiten
2.1.1.1
Wandtapeten/ Anstrich entfernen
Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m)
für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis
zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung.
2.1.1.2
St
St
Entsorgung Dauerbrandöfen
Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl.
Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und
Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech
38,00
2.1.1.6
m2
Asbesthaltige Einbauten in Öfen
Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B.
Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521
aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je
Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der
Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen.
10,00
2.1.1.5
m2
Abbruch von Kachelöfen
Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen
einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech,
Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der
notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums,
einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein
und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m
90,00
2.1.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Abriss vorhandener Fußbodenbeläge
Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum,
Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des
Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten
Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden
Fußbodenaufbau.
Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen
mit der Bauleitung aufzunehmen.
760,00
2.1.1.3
Einheitspreis
in EUR
31
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
830,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Ofensockel entfernen
Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung
bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen.
38,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.1.7
Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw.
Holzwerkstoffen
Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale
entfernen, laden und entsorgen
245,00
2.1.1.8
m2
m2
m3
Abriss abgehängter Decken
Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten
Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken
einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall
etc.)
175,00
2.1.1.12
m2
Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand
Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten
Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit
gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen
und entsorgen.
8,00
2.1.1.11
Gesamtbetrag
in EUR
Abbruch GK- Vorsatzschale
Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl.
Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen
150,00
2.1.1.10
Einheitspreis
in EUR
32
10.11.2016
09.11.2016
Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad
Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür,
Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den
Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl.
Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
650,00
2.1.1.9
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo
Abbruch des Terrazobodens , einschl.
Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer
Bewehrung, Stärke ca. 6 cm
In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen,
einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von
aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach
Vorgabe der Bauleitung.
150,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.1.1.13
Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl
Ausgleich
Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern
und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt
laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste,
Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm
Auffüllen und Glätten
2.1.1.14
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder
Wand)
Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden)
entfernen und entsorgen, gesamte Fläche:
Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten,
vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG
III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge
200,00
2.1.1.15
Einheitspreis
in EUR
33
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
980,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Abbruch Deckenverkleidung TH
Abbruch Deckenverkleidung Treppenhauskopf o. Ä.
Abbruch der Verkleidungen der Decken und Dachschrägen
im
bestehend aus Holzunterkonstruktion mit Putzträger aus
Holzwolle- Bauplatten/ Strohmattenputz auf
Aparschalung, oder ähnlichem, einseitig mit einem
Kalkzementputz geputzt einschl. Befestigungsmitteln,
komplett entfernen.
Die Leistung beinhaltet den Abbruch, Abtransport und
Entsorgung.
140,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
2.1.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
2.1.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
600,00
2.1.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert
zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als
Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern
und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm,
schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten)
in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung.
600,00
2.1.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
600,00
2.1.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
150,00
2.1.2.3
Einheitspreis
in EUR
34
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
100,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
200,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
35
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.1.2.7
Bodenabdichtung einbauen
Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung
Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige
Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach
vollflächig nach Herstelleranweisung im
Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der
erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den
Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich.
Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer
Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig
herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden
erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und
Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an
Wandflächen hochzuführen.
Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind
mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber
anzuschließen.
Vollflächig einschl. Randaufkantungen und
Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche.
600,00
2.1.2.8
Wandabdichung herstellen
Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der
Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett
analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und
mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung
640,00
2.1.2.9
m2
Abdichtung Rohrleitung Badewanne
Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne.
Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art.
Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die
frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und
Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig
ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber
überspachteln, einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung.
Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm
394,00
2.1.2.10
m2
m
Spezialgrundierung für Holzböden
Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung,
Spanplatte, OSB- Platte)
z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
36
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
100,00
2.1.2.11
m2
Spezialausgleichmasse Holzböden
Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.)
mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret
Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art
ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie
Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer
Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im
Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc.
d= bis 2 cm
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
100,00
2.1.2.12
m2
Fliesendämmplatten für Holzböden
Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in
Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden.
Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret
Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art
100,00
2.1.2.13
OSB-Platten d=24mm einbauen
OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande
Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer
flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als
Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten
und wird an Nut und Feder verleimt
175,00
2.1.2.14
m2
Dämmung EPS unter Estrich
Liefern und Einbau von Druckfeste
Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum
EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für
nachfolgenden Estrich auf Massivdecke.
Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten
Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung
50,00
2.1.2.15
m2
m2
Fußboden fliesen ( Bad )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen.
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
37
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 300 mm
600,00
2.1.2.16
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und
einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und
einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke
insgesamt ca. 50 mm.
15,00
2.1.2.17
m2
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder
Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art
bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen
Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe
nach Wahl des AG
Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw.
Art; Farbe nach Wahl des AG
128,00
2.1.2.18
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bodenfliesen Bad
40,00
2.1.2.19
m
m2
Wände fliesen / Bad
Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett
liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen.
Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu
schließen.
Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder
Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und
Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank
sind mit einzufliesen,
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport
Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales
einzukalkulieren.
Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m
Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art
Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend
(nicht gewellt)
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
38
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen.
3.200,00
2.1.2.20
Wände fliesen / Küche
wie Position vor, jedoch mit
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art
Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl
Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß
oder antrazit)
als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe
Nur nach Vorgabe der Bauleitung
320,00
2.1.2.21
St
Fensterbank Bad entfernen
Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder
Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und
Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für
Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit)
abkleben.
120,00
2.1.2.23
m2
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen
mit
hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist
fachgerecht einzuschneiden und ein
Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern.
Im Bereich des Installationsschachtes ist eine
Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und
befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die
Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das
Fliesenraster einzupassen,
vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung
256,00
2.1.2.22
m2
m
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
790,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.1.2.24
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
2.1.2.25
m
m
Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Küchenspiegel
40,00
2.1.2.29
m
Wedi- Koffer bis 40x20 cm
Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos.
15,00
2.1.2.28
m2
Wedi- Koffer bis 20x20 cm
Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o.
ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen.
Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend
Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis
20x20x 2 cm.
120,00
2.1.2.27
Gesamtbetrag
in EUR
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
3.800,00
2.1.2.26
Einheitspreis
in EUR
39
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
410,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bad Wandfliesen
40,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
2.1.3.1
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges
Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter
Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch
Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert,
Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und
Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu
entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender
Bodenfläche zu rechnen.
128,00
2.1.3.2
Gesamtbetrag
in EUR
St
m2
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für
Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten
werden mit besonders haftfähigem Panzerband fixiert.
Ggegebenenfalls während der Benutzungsdauer von 5
Wochen auf Anforderung der Bauleitung kontrollieren
nachbefestigen. Die Treppenhäuser umfassen 5 Geschosse
mit ca 84 Stufen , 5 Hauptpodeste, 5 Zwischenpodeste.
Abrechnung je Treppenhaus
16,00
2.1.3.4
Einheitspreis
in EUR
40
10.11.2016
09.11.2016
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
1.000,00
2.1.3.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe
Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus
ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6,
großformatig, geklebt
mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm,
Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und
Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank.
Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit
Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz.
Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden
sind ausdrücklich enthalten.
225,00
2.1.3.5
m2
Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht
GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen
abbrechen einschl. Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur
Aufnahme neuer Wandanschlüsse.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
41
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad
388,00
2.1.3.6
Trockenputz GKBI liefern
Zur Herstellung
einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz
in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf
vorhandene Wände mit
Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung.
Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen
für Klebung u.a.
Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller
planeben
verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit
Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung
malerfertig
-Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet)
Raumhöhe : ca. 2,80 m
510,00
2.1.3.7
m2
m2
Türöffnung in Trockenbau schließen
Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt
entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und
Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit
der Bestandswand schließen und spachteln Q 3
Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm
64,00
2.1.3.8
GKB- Decke herstellen
Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen
- GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum
Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal
- Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende
Malerarbeiten
- dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand
einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an
Bestandswände in Fluren oder Bädern
200,00
2.1.3.9
m2
m2
Versorgungsschacht herstellen GKBI
Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten
Stahlprofilen, einschl.
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten,
einschl. Anschluss mit
Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe
und Fugen
verspachteln, als Grundlage für Anstrich
- Eckschutzwinkel
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser,
dicht und abgleitsicher im Zwischenraum
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
42
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q
Profile: MW/UW 75/50(40)/06
Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI
Dämmdicke: 60 mm
Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen
incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und
Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne
Klappen
Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer
Beplankung
Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind
miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet.
375,00
2.1.3.10
Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für
Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 25x25 cm
580,00
2.1.3.11
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form,
fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der
Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit
Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig
befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 35x20 cm
250,00
2.1.3.12
m2
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
für Verkleidung von Elektrosteigern in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
43
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Breite : ca. 50 cm
300,00
2.1.3.13
Abkofferung WC / Waschbecken
Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton,
Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für
nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an
rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm.
200,00
2.1.3.14
St
GK-Vorsatzschale herstellen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für
Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und
kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung
gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q.
Profile: CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet)
Dämmung: 40 mm Mineralwolle
Mindestrohdichte: 30 kg/m³
einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen
und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung
einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von
Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne
Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und
Wandhalterungen
sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des
Waschtisches u.ä.
300,00
2.1.3.15
m
m2
GK-Wände montieren
Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschließlich
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten,
einschl. starrem Anschluss
mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an
andere Bauteile.
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage
für Malerarbeiten
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm
dicht und abgleitsicher im
Zwischenraum eingebaut.
Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei
Grundrissänderungen.
Profile: CW/UW 1000/06
Beplankung je Seite: 2x12,5 mm
Dämmdicke: bis 100 mm
Mindestrohdichte: 40 kg/m3
Wanddicke: von 125 bis 150 mm
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
44
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wandhöhe: bis 2,80 m
380,00
2.1.3.16
Zulage GKBI für Vorposition
Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert,
feuchtraumgeeignent
150,00
2.1.3.17
m
Montageplatte für GK-wand
wie vor,
jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
120,00
2.1.3.19
m2
Quertraverse für Montagewand
Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer
Holzbohle als Querverstärkung in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
210,00
2.1.3.18
m2
m
Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm
Revisionstür in Installations-Montagewand aus
Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und
systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion,
einschl. aller Befestigungen.
Größe: 30/30 cm
20,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.2
Leer- WE
2.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
2.2.1.1
Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen
Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche
vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen,
offene Fugen auskratzen,
Oberfläche neu versiegeln.
Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung
mit der Bauleitung/ Architekten.
2.2.1.2
m
m
Terrazzo Ausbrüche erneuern
Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern
Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges
Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des
erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit
2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem
Abschleifen.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von
10x10 cm bis 10x30 cm
50,00
2.2.1.5
m2
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
100,00
2.2.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
500,00
2.2.1.3
Einheitspreis
in EUR
45
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
300,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren
und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material
35,00
m
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
2.2.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
2.2.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
260,00
2.2.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur
Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je
Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben
ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend,
(oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger
Leistung nach Herstelleranweisung.
260,00
2.2.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
200,00
2.2.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
150,00
2.2.2.3
Einheitspreis
in EUR
46
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
100,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
100,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.2.2.7
Fußboden fliesen ( Küche )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 600 mm
2.2.2.8
m
m
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
610,00
2.2.2.11
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
30,00
2.2.2.10
Gesamtbetrag
in EUR
Fliesensockel Küche
Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend
herstellen,
Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig
verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl.
Verfugen.
Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind
zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen.
Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach
Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen.
324,00
2.2.2.9
Einheitspreis
in EUR
47
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
455,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
800,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
48
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
2.3
Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus
2.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
2.3.1.1
Terrazzo im Treppenhaus reinigen
Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich)
Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen
reinigen, offene Fugen auskratzen.
Oberfläche neu versiegeln.
49
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/
Architekten.
900,00
2.3.1.2
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
500,00
2.3.1.3
m2
Terrazzosockel neu herstellen
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel
35,00
2.3.1.6
m
Terrazzo Fläche erneuern
Fläche in Kleinflächen erneuern durch ausschneiden und
vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des
erforderlichen Aufbaus, Grundieren und Herstellen
neuer, dem Bestand angepassten Oberflächen mit Platten
oder Steinersatzmaterial einschl. Tritt- und Setzstufen
mit freien Rändern und Sockel.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter
Fläche.
80,00
2.3.1.5
m
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
100,00
2.3.1.4
m2
m
Fußabtreterrost einbauen
Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl.
Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/
Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den
hofseitigen Türen flächenbündig einbauen,
Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des
evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
50
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten,
ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den
Bestand.
incl. Entsorgung Abbruchmaterial
16,00
2.3.1.7
St
Fußabstreifer liefern und einbauen
Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger
Art
mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende
Verlegung.
Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und
Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen.
Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in
Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben
verdübelt einbauen.
Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder
anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag
einbauen.
Produkt: Eingangsmatte
Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich
Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte
Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen,
Transportkarren
Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag
Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil
(Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm)
Aufbauhöhe: 22 mm
Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im
Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6.
Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile
Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe.
Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm
Höhe.
Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m.
Edelstahlschraube (rostfrei)
Material flexible Abstandshalter: Gummi
Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130
UV-beständig: DIN 7863
Standardfarben: anthrazit
Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers
Farben Aluprofile: Pressblank natur
Maße: 0,90 x 0,60 m
16,00
2.3.1.8
St
Einzelfliesen Eingangsbereich erneuern
Einzelfliesen Eingangsbereich
6-eck- Fliese Wabenform 11 cm Breite, ziegelrot, matt,
unglasiert, und quadratische Randfliesen ca. 15x15 cm
geschnitten) -(Sh. Zeichnungsteil; Foto
Eingangsfliesen) lose und defekte Einzelfliesen
einschl. Mörtelbett entfernen, nach gleichem Muster
liefern und höhengerecht einbauen (dicht gestoßen
verlegt).
30,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3.1.9
Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen
Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen
größer 0,5 m², Abrechnung nach Fläche
15,00
2.3.1.10
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
51
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Sockelfliesen alanog Vorpos.
Sockelfliesen alanog Vorpos.
ziegelrot, gerundete Kehle, lose und beschädigte
Altfliesen einschl. Mörtelbett entfernen und nach vorh.
Muster erneuern, ca 10x15 cm, einzeln bzw. in
Teillängen.
30,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
2.3.2
Sonstige Bereiche, Mauer- und
2.3.2.1
Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm
Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für
Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm,
nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen
und entsorgen.
2.3.2.2
m2
m2
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie
Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen.
50,00
2.3.2.7
St
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an
Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition.
80,00
2.3.2.6
St
Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz
Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen,
entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz
auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches
abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden
Flächen.
60,00
2.3.2.5
St
Öffnung ausmauern
Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit
Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm
10,00
2.3.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand
(MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und
Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und
Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern,
Restmaterial entfernen und entsorgen.
4,00
2.3.2.3
Einheitspreis
in EUR
52
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
8,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Wandschlitze schließen
Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen
schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10
cm.
150,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3.2.8
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit
Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl.
Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden.
20,00
2.3.2.9
m
St
d
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig,
mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und
Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der
vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz
später gesondert)
40,00
2.3.2.14
m2
Steiger für Arbeiten an der Fassade
Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade
für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene
Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m,
Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche
Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu
kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je
Tag (=8 h Einsatz vor Ort).
4,00
2.3.2.13
m2
Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul
Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage
zur Vorposition.
6,00
2.3.2.12
Gesamtbetrag
in EUR
Trennlage für Wandmauerwerk
Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus
verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit
herstellen als Zulage zur Vorposition.
10,00
2.3.2.11
Einheitspreis
in EUR
53
10.11.2016
09.11.2016
Mauerwerk 24 cm KSL
Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition
20,00
2.3.2.10
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²,
im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit
Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm
Dicke.
60,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3.2.15
Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen
Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz,
bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und
Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen
von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung.
80,00
2.3.2.16
m2
m2
m2
Kiesunterbau für Höhenausgleich
Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise
für die Vorpositionen liefern und einbringen und
glätten.
2,00
2.3.2.22
St
Estrich herstellen raumweise
Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in
raumweiser Flächengröße.
45,00
2.3.2.21
m
Estrich herstellen Teilflächen
Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder
Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus
Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen,
Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7
cm.
20,00
2.3.2.20
m
Estrich entfernen Teilflächen
Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder
zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und
beschneiden.
20,00
2.3.2.19
Gesamtbetrag
in EUR
Lamellentür für Keller als Zulage
Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung
nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel
für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern
und einbauen.
16,00
2.3.2.18
Einheitspreis
in EUR
54
10.11.2016
09.11.2016
Kellertrennwände Metallamellensystem
Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und
Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen
und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m).
80,00
2.3.2.17
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Pumpensumpf herstellen
Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß
40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben,
Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit
Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
55
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit
entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton
oberflächenbündig angleichen.
2,00
2.3.2.23
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl
Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von
Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich
schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und
abreiben.
100,00
2.3.2.24
m
Deckenputz ergänzen
Deckenputz ergänzen
Speisekammer, MG II
beiputzen, ca 15 cm
100,00
2.3.2.25
St
als Streifen nach Wandabriß
als Streifen nach Wandabriß z. B.
aufbringen und beisdeitig
breit
m
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m²
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile
des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen,
Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca.
2,80 m.
100,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3.3
Leistungen zum Nachweis
2.3.3.1
Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung:
Facharbeiter
10,00
2.3.3.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
56
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
h
Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung:
Helfer
10,00
h
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3
Abschnitt 2 = Kissingenblock 1
3.1
Wohnungen
3.1.1
Abbrucharbeiten
3.1.1.1
Wandtapeten/ Anstrich entfernen
Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m)
für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis
zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung.
3.1.1.2
St
St
Entsorgung Dauerbrandöfen
Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl.
Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und
Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech
38,00
3.1.1.6
m2
Asbesthaltige Einbauten in Öfen
Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B.
Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521
aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je
Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der
Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen.
10,00
3.1.1.5
m2
Abbruch von Kachelöfen
Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen
einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech,
Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der
notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums,
einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein
und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m
90,00
3.1.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Abriss vorhandener Fußbodenbeläge
Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum,
Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des
Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten
Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden
Fußbodenaufbau.
Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen
mit der Bauleitung aufzunehmen.
760,00
3.1.1.3
Einheitspreis
in EUR
57
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
830,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Ofensockel entfernen
Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung
bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen.
38,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.1.1.7
Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw.
Holzwerkstoffen
Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale
entfernen, laden und entsorgen
245,00
3.1.1.8
m2
m2
m3
Abriss abgehängter Decken
Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten
Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken
einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall
etc.)
175,00
3.1.1.12
m2
Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand
Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten
Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit
gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen
und entsorgen.
8,00
3.1.1.11
Gesamtbetrag
in EUR
Abbruch GK- Vorsatzschale
Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl.
Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen
150,00
3.1.1.10
Einheitspreis
in EUR
58
10.11.2016
09.11.2016
Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad
Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür,
Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den
Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl.
Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
650,00
3.1.1.9
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo
Abbruch des Terrazobodens , einschl.
Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer
Bewehrung, Stärke ca. 6 cm
In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen,
einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von
aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach
Vorgabe der Bauleitung.
150,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.1.1.13
Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl
Ausgleich
Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern
und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt
laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste,
Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm
Auffüllen und Glätten
3.1.1.14
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder
Wand)
Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden)
entfernen und entsorgen, gesamte Fläche:
Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten,
vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG
III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge
200,00
3.1.1.15
Einheitspreis
in EUR
59
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
980,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Abbruch Deckenverkleidung TH
Abbruch Deckenverkleidung Treppenhauskopf o. Ä.
Abbruch der Verkleidungen der Decken und Dachschrägen
im
bestehend aus Holzunterkonstruktion mit Putzträger aus
Holzwolle- Bauplatten/ Strohmattenputz auf
Aparschalung, oder ähnlichem, einseitig mit einem
Kalkzementputz geputzt einschl. Befestigungsmitteln,
komplett entfernen.
Die Leistung beinhaltet den Abbruch, Abtransport und
Entsorgung.
140,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
3.1.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
3.1.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
600,00
3.1.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert
zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als
Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern
und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm,
schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten)
in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung.
600,00
3.1.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
600,00
3.1.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
150,00
3.1.2.3
Einheitspreis
in EUR
60
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
100,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
200,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
61
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.1.2.7
Bodenabdichtung einbauen
Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung
Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige
Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach
vollflächig nach Herstelleranweisung im
Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der
erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den
Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich.
Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer
Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig
herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden
erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und
Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an
Wandflächen hochzuführen.
Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind
mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber
anzuschließen.
Vollflächig einschl. Randaufkantungen und
Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche.
600,00
3.1.2.8
Wandabdichung herstellen
Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der
Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett
analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und
mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung
640,00
3.1.2.9
m2
Abdichtung Rohrleitung Badewanne
Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne.
Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art.
Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die
frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und
Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig
ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber
überspachteln, einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung.
Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm
394,00
3.1.2.10
m2
m
Spezialgrundierung für Holzböden
Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung,
Spanplatte, OSB- Platte)
z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
62
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
100,00
3.1.2.11
m2
Spezialausgleichmasse Holzböden
Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.)
mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret
Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art
ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie
Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer
Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im
Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc.
d= bis 2 cm
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
100,00
3.1.2.12
m2
Fliesendämmplatten für Holzböden
Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in
Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden.
Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret
Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art
100,00
3.1.2.13
OSB-Platten d=24mm einbauen
OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande
Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer
flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als
Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten
und wird an Nut und Feder verleimt
175,00
3.1.2.14
m2
Dämmung EPS unter Estrich
Liefern und Einbau von Druckfeste
Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum
EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für
nachfolgenden Estrich auf Massivdecke.
Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten
Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung
50,00
3.1.2.15
m2
m2
Fußboden fliesen ( Bad )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen.
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
63
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 300 mm
600,00
3.1.2.16
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und
einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und
einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke
insgesamt ca. 50 mm.
15,00
3.1.2.17
m2
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder
Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art
bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen
Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe
nach Wahl des AG
Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw.
Art; Farbe nach Wahl des AG
128,00
3.1.2.18
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bodenfliesen Bad
40,00
3.1.2.19
m
m2
Wände fliesen / Bad
Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett
liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen.
Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu
schließen.
Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder
Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und
Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank
sind mit einzufliesen,
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport
Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales
einzukalkulieren.
Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m
Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art
Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend
(nicht gewellt)
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
64
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen.
3.200,00
3.1.2.20
Wände fliesen / Küche
wie Position vor, jedoch mit
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art
Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl
Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß
oder antrazit)
als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe
Nur nach Vorgabe der Bauleitung
320,00
3.1.2.21
St
Fensterbank Bad entfernen
Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder
Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und
Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für
Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit)
abkleben.
120,00
3.1.2.23
m2
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen
mit
hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist
fachgerecht einzuschneiden und ein
Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern.
Im Bereich des Installationsschachtes ist eine
Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und
befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die
Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das
Fliesenraster einzupassen,
vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung
256,00
3.1.2.22
m2
m
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
790,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.1.2.24
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
3.1.2.25
m
m
Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Küchenspiegel
40,00
3.1.2.29
m
Wedi- Koffer bis 40x20 cm
Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos.
15,00
3.1.2.28
m2
Wedi- Koffer bis 20x20 cm
Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o.
ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen.
Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend
Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis
20x20x 2 cm.
120,00
3.1.2.27
Gesamtbetrag
in EUR
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
3.800,00
3.1.2.26
Einheitspreis
in EUR
65
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
410,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bad Wandfliesen
40,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
3.1.3.1
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges
Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter
Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch
Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert,
Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und
Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu
entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender
Bodenfläche zu rechnen.
128,00
3.1.3.2
Gesamtbetrag
in EUR
St
m2
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für
Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten
werden mit besonders haftfähigem Panzerband
Lagesicherung fixiert. Gegebenenfalls während der
Benutzungsdauer von 5 Wochen auf Anforderung der
Bauleitung kontrollieren nachbefestigen. Die
Treppenhäuser umfassen 5 Geschosse mit ca 84 Stufen , 5
Hauptpodeste, 5 Zwischenpodeste.
Abrechnung je Treppenhaus
16,00
3.1.3.4
Einheitspreis
in EUR
66
10.11.2016
09.11.2016
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
1.000,00
3.1.3.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe
Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus
ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6,
großformatig, geklebt
mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm,
Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und
Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank.
Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit
Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz.
Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden
sind ausdrücklich enthalten.
225,00
3.1.3.5
m2
Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht
GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen
abbrechen einschl. Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur
Aufnahme neuer Wandanschlüsse.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
67
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad
388,00
3.1.3.6
Trockenputz GKBI liefern
Zur Herstellung
einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz
in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf
vorhandene Wände mit
Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung.
Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen
für Klebung u.a.
Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller
planeben
verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit
Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung
malerfertig
-Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet)
Raumhöhe : ca. 2,80 m
510,00
3.1.3.7
m2
m2
Türöffnung in Trockenbau schließen
Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt
entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und
Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit
der Bestandswand schließen und spachteln Q 3
Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm
64,00
3.1.3.8
GKB- Decke herstellen
Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen
- GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum
Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal
- Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende
Malerarbeiten
- dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand
einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an
Bestandswände in Fluren oder Bädern
200,00
3.1.3.9
m2
m2
Versorgungsschacht herstellen GKBI
Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten
Stahlprofilen, einschl.
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten,
einschl. Anschluss mit
Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe
und Fugen
verspachteln, als Grundlage für Anstrich
- Eckschutzwinkel
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser,
dicht und abgleitsicher im Zwischenraum
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
68
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q
Profile: MW/UW 75/50(40)/06
Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI
Dämmdicke: 60 mm
Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen
incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und
Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne
Klappen
Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer
Beplankung
Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind
miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet.
375,00
3.1.3.10
Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für
Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 25x25 cm
580,00
3.1.3.11
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form,
fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der
Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit
Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig
befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 35x20 cm
250,00
3.1.3.12
m2
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
für Verkleidung von Elektrosteigern in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
69
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Breite : ca. 50 cm
300,00
3.1.3.13
Abkofferung WC / Waschbecken
Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton,
Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für
nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an
rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm.
200,00
3.1.3.14
St
GK-Vorsatzschale herstellen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für
Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und
kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung
gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q.
Profile: CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet)
Dämmung: 40 mm Mineralwolle
Mindestrohdichte: 30 kg/m³
einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen
und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung
einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von
Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne
Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und
Wandhalterungen
sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des
Waschtisches u.ä.
300,00
3.1.3.15
m
m2
GK-Wände montieren
Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschließlich
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten,
einschl. starrem Anschluss
mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an
andere Bauteile.
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage
für Malerarbeiten
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm
dicht und abgleitsicher im
Zwischenraum eingebaut.
Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei
Grundrissänderungen.
Profile: CW/UW 1000/06
Beplankung je Seite: 2x12,5 mm
Dämmdicke: bis 100 mm
Mindestrohdichte: 40 kg/m3
Wanddicke: von 125 bis 150 mm
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
70
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wandhöhe: bis 2,80 m
380,00
3.1.3.16
Zulage GKBI für Vorposition
Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert,
feuchtraumgeeignent
150,00
3.1.3.17
m
Montageplatte für GK-wand
wie vor,
jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
120,00
3.1.3.19
m2
Quertraverse für Montagewand
Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer
Holzbohle als Querverstärkung in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
210,00
3.1.3.18
m2
m
Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm
Revisionstür in Installations-Montagewand aus
Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und
systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion,
einschl. aller Befestigungen.
Größe: 30/30 cm
20,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.2
Leer- WE
3.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
3.2.1.1
Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen
Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche
vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen,
offene Fugen auskratzen,
Oberfläche neu versiegeln.
Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung
mit der Bauleitung/ Architekten.
3.2.1.2
m
m
Terrazzo Ausbrüche erneuern
Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern
Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges
Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des
erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit
2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem
Abschleifen.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von
10x10 cm bis 10x30 cm
50,00
3.2.1.5
m2
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
100,00
3.2.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
500,00
3.2.1.3
Einheitspreis
in EUR
71
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
300,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren
und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material
35,00
m
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
3.2.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
3.2.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
260,00
3.2.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur
Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je
Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben
ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend,
(oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger
Leistung nach Herstelleranweisung.
260,00
3.2.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
200,00
3.2.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
150,00
3.2.2.3
Einheitspreis
in EUR
72
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
100,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
100,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.2.2.7
Fußboden fliesen ( Küche )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 600 mm
3.2.2.8
m
m
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
610,00
3.2.2.11
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
30,00
3.2.2.10
Gesamtbetrag
in EUR
Fliesensockel Küche
Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend
herstellen,
Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig
verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl.
Verfugen.
Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind
zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen.
Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach
Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen.
324,00
3.2.2.9
Einheitspreis
in EUR
73
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
455,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
800,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
74
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3.3
Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus
3.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
3.3.1.1
Terrazzo im Treppenhaus reinigen
Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich)
Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen
reinigen, offene Fugen auskratzen.
Oberfläche neu versiegeln.
75
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/
Architekten.
900,00
3.3.1.2
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
500,00
3.3.1.3
m2
Terrazzosockel neu herstellen
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel
35,00
3.3.1.6
m
Terrazzo Fläche erneuern
Fläche in Kleinflächen erneuern durch ausschneiden und
vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des
erforderlichen Aufbaus, Grundieren und Herstellen
neuer, dem Bestand angepassten Oberflächen mit Platten
oder Steinersatzmaterial einschl. Tritt- und Setzstufen
mit freien Rändern und Sockel.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter
Fläche.
80,00
3.3.1.5
m
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
100,00
3.3.1.4
m2
m
Fußabtreterrost einbauen
Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl.
Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/
Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den
hofseitigen Türen flächenbündig einbauen,
Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des
evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
76
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten,
ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den
Bestand.
incl. Entsorgung Abbruchmaterial
16,00
3.3.1.7
St
Fußabstreifer liefern und einbauen
Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger
Art
mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende
Verlegung.
Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und
Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen.
Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in
Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben
verdübelt einbauen.
Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder
anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag
einbauen.
Produkt: Eingangsmatte
Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich
Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte
Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen,
Transportkarren
Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag
Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil
(Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm)
Aufbauhöhe: 22 mm
Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im
Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6.
Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile
Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe.
Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm
Höhe.
Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m.
Edelstahlschraube (rostfrei)
Material flexible Abstandshalter: Gummi
Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130
UV-beständig: DIN 7863
Standardfarben: anthrazit
Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers
Farben Aluprofile: Pressblank natur
Maße: 0,90 x 0,60 m
16,00
3.3.1.8
St
Einzelfliesen Eingangsbereich erneuern
Einzelfliesen Eingangsbereich
6-eck- Fliese Wabenform 11 cm Breite, ziegelrot, matt,
unglasiert, und quadratische Randfliesen ca. 15x15 cm
geschnitten) -(Sh. Zeichnungsteil; Foto
Eingangsfliesen) lose und defekte Einzelfliesen
einschl. Mörtelbett entfernen, nach gleichem Muster
liefern und höhengerecht einbauen (dicht gestoßen
verlegt).
30,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.1.9
Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen
Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen
größer 0,5 m², Abrechnung nach Fläche
15,00
3.3.1.10
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
77
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Sockelfliesen alanog Vorpos.
Sockelfliesen alanog Vorpos.
ziegelrot, gerundete Kehle, lose und beschädigte
Altfliesen einschl. Mörtelbett entfernen und nach vorh.
Muster erneuern, ca 10x15 cm, einzeln bzw. in
Teillängen.
30,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
3.3.2
Sonstige Bereiche, Mauer- und
3.3.2.1
Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm
Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für
Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm,
nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen
und entsorgen.
3.3.2.2
m2
m2
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie
Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen.
50,00
3.3.2.7
St
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an
Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition.
80,00
3.3.2.6
St
Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz
Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen,
entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz
auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches
abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden
Flächen.
60,00
3.3.2.5
St
Öffnung ausmauern
Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit
Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm
10,00
3.3.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand
(MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und
Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und
Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern,
Restmaterial entfernen und entsorgen.
4,00
3.3.2.3
Einheitspreis
in EUR
78
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
8,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Wandschlitze schließen
Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen
schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10
cm.
150,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.2.8
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit
Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl.
Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden.
20,00
3.3.2.9
m
St
d
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig,
mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und
Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der
vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz
später gesondert)
40,00
3.3.2.14
m2
Steiger für Arbeiten an der Fassade
Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade
für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene
Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m,
Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche
Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu
kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je
Tag (=8 h Einsatz vor Ort).
4,00
3.3.2.13
m2
Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul
Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage
zur Vorposition.
6,00
3.3.2.12
Gesamtbetrag
in EUR
Trennlage für Wandmauerwerk
Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus
verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit
herstellen als Zulage zur Vorposition.
10,00
3.3.2.11
Einheitspreis
in EUR
79
10.11.2016
09.11.2016
Mauerwerk 24 cm KSL
Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition
20,00
3.3.2.10
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²,
im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit
Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm
Dicke.
60,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.2.15
Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen
Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz,
bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und
Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen
von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung.
80,00
3.3.2.16
m2
m2
m2
Kiesunterbau für Höhenausgleich
Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise
für die Vorpositionen liefern und einbringen und
glätten.
2,00
3.3.2.22
St
Estrich herstellen raumweise
Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in
raumweiser Flächengröße.
45,00
3.3.2.21
m
Estrich herstellen Teilflächen
Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder
Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus
Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen,
Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7
cm.
20,00
3.3.2.20
m
Estrich entfernen Teilflächen
Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder
zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und
beschneiden.
20,00
3.3.2.19
Gesamtbetrag
in EUR
Lamellentür für Keller als Zulage
Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung
nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel
für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern
und einbauen.
16,00
3.3.2.18
Einheitspreis
in EUR
80
10.11.2016
09.11.2016
Kellertrennwände Metallamellensystem
Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und
Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen
und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m).
80,00
3.3.2.17
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Pumpensumpf herstellen
Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß
40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben,
Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit
Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
81
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit
entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton
oberflächenbündig angleichen.
2,00
3.3.2.23
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl
Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von
Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich
schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und
abreiben.
100,00
3.3.2.24
m
Deckenputz ergänzen
Deckenputz ergänzen
Speisekammer, MG II
beiputzen, ca 15 cm
100,00
3.3.2.25
St
als Streifen nach Wandabriß
als Streifen nach Wandabriß z. B.
aufbringen und beisdeitig
breit
m
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m²
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile
des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen,
Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca.
2,80 m.
100,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.3
Leistungen zum Nachweis
3.3.3.1
Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung:
Facharbeiter
10,00
3.3.3.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
82
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
h
Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung:
Helfer
10,00
h
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4
Abschnitt 3 = Neumann/ Kissingenstraße
4.1
Wohnungen
4.1.1
Abbrucharbeiten
4.1.1.1
Wandtapeten/ Anstrich entfernen
Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m)
für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis
zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung.
4.1.1.2
St
St
Entsorgung Dauerbrandöfen
Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl.
Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und
Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech
5,00
4.1.1.6
m2
Asbesthaltige Einbauten in Öfen
Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B.
Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521
aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je
Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der
Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen.
4,00
4.1.1.5
m2
Abbruch von Kachelöfen
Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen
einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech,
Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der
notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums,
einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein
und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II,
Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m
25,00
4.1.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Abriss vorhandener Fußbodenbeläge
Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum,
Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des
Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten
Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden
Fußbodenaufbau.
Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen
mit der Bauleitung aufzunehmen.
120,00
4.1.1.3
Einheitspreis
in EUR
83
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
85,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Ofensockel entfernen
Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung
bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen.
8,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.1.1.7
Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw.
Holzwerkstoffen
Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale
entfernen, laden und entsorgen
120,00
4.1.1.8
m2
m2
m3
Abriss abgehängter Decken
Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten
Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken
einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall
etc.)
60,00
4.1.1.12
m2
Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand
Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten
Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit
gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen
und entsorgen.
4,00
4.1.1.11
Gesamtbetrag
in EUR
Abbruch GK- Vorsatzschale
Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl.
Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen
80,00
4.1.1.10
Einheitspreis
in EUR
84
10.11.2016
09.11.2016
Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad
Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür,
Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den
Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl.
Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
200,00
4.1.1.9
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo
Abbruch des Terrazobodens , einschl.
Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer
Bewehrung, Stärke ca. 6 cm
In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen,
einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von
aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach
Vorgabe der Bauleitung.
50,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.1.1.13
Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl
Ausgleich
Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern
und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt
laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste,
Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm
Auffüllen und Glätten
4.1.1.14
Einheitspreis
in EUR
85
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
50,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder
Wand)
Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden)
entfernen und entsorgen, gesamte Fläche:
Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten,
vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG
III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge
50,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
4.1.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
4.1.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
160,00
4.1.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert
zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als
Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern
und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm,
schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten)
in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung.
160,00
4.1.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
15,00
4.1.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
60,00
4.1.2.3
Einheitspreis
in EUR
86
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
50,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
20,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
87
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.1.2.7
Bodenabdichtung einbauen
Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung
Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige
Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach
vollflächig nach Herstelleranweisung im
Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der
erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den
Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich.
Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer
Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig
herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden
erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und
Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß
Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an
Wandflächen hochzuführen.
Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind
mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber
anzuschließen.
Vollflächig einschl. Randaufkantungen und
Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche.
160,00
4.1.2.8
Wandabdichung herstellen
Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der
Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett
analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und
mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung
100,00
4.1.2.9
m2
Abdichtung Rohrleitung Badewanne
Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne.
Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art.
Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die
frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und
Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig
ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber
überspachteln, einschl. fachgerechter
Untergrundvorbereitung, komplett liefern und
verarbeiten, in fertiger Leistung.
Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm
34,00
4.1.2.10
m2
m
Spezialgrundierung für Holzböden
Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung,
Spanplatte, OSB- Platte)
z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
88
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
50,00
4.1.2.11
m2
Spezialausgleichmasse Holzböden
Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.)
mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret
Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art
ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie
Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer
Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im
Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc.
d= bis 2 cm
Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme,
besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die
Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für
diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu
erbringen.
50,00
4.1.2.12
m2
Fliesendämmplatten für Holzböden
Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in
Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden.
Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret
Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art
50,00
4.1.2.13
OSB-Platten d=24mm einbauen
OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande
Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer
flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als
Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten
und wird an Nut und Feder verleimt
25,00
4.1.2.14
m2
Dämmung EPS unter Estrich
Liefern und Einbau von Druckfeste
Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum
EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für
nachfolgenden Estrich auf Massivdecke.
Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten
Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung
50,00
4.1.2.15
m2
m2
Fußboden fliesen ( Bad )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen.
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
89
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 300 mm
160,00
4.1.2.16
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten
Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und
einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und
einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke
insgesamt ca. 50 mm.
15,00
4.1.2.17
m2
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder
Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art
bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen
Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe
nach Wahl des AG
Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw.
Art; Farbe nach Wahl des AG
128,00
4.1.2.18
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bodenfliesen Bad
10,00
4.1.2.19
m
m2
Wände fliesen / Bad
Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett
liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen.
Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu
schließen.
Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder
Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und
Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank
sind mit einzufliesen,
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport
Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales
einzukalkulieren.
Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m
Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art
Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend
(nicht gewellt)
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
90
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen.
650,00
4.1.2.20
Wände fliesen / Küche
wie Position vor, jedoch mit
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art
Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl
Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß
oder antrazit)
als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe
Nur nach Vorgabe der Bauleitung
32,00
4.1.2.21
St
Fensterbank Bad entfernen
Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder
Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und
Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für
Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit)
abkleben.
20,00
4.1.2.23
m2
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnungen Bad als Zulage
Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen
mit
hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist
fachgerecht einzuschneiden und ein
Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern.
Im Bereich des Installationsschachtes ist eine
Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und
befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die
Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das
Fliesenraster einzupassen,
vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung
50,00
4.1.2.22
m2
m
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
80,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.1.2.24
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
4.1.2.25
m
m
Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Küchenspiegel
10,00
4.1.2.29
m
Wedi- Koffer bis 40x20 cm
Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos.
10,00
4.1.2.28
m2
Wedi- Koffer bis 20x20 cm
Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o.
ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen.
Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend
Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis
20x20x 2 cm.
20,00
4.1.2.27
Gesamtbetrag
in EUR
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
380,00
4.1.2.26
Einheitspreis
in EUR
91
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
80,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand
Lieferung von Reservefliesen anteilig in der
tatsächlich verwendeten Farbauswahl
Hersteller, System und Charge wie Hauptposition
Hier: Bad Wandfliesen
10,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
4.1.3.1
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges
Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter
Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch
Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert,
Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und
Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu
entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender
Bodenfläche zu rechnen.
28,00
4.1.3.2
Gesamtbetrag
in EUR
St
m2
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung
Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für
Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten auf
Holzuntergrund werden mit Nägeln zur Lagesicherung
fixiert. Die Nagelung ist mit der Bauleitung
abzustimmen! gegebenenfalls während der Benutzungsdauer
von 5 Wochen auf Anforderung der Bauleitung
kontrollieren und nachnageln. Die Treppenhäuser
umfassen 5 Geschosse mit ca 94 Stufen , 5 Hauptpodeste,
5 Zwischenpodeste.
Abrechnung je Treppenhaus
3,00
4.1.3.4
Einheitspreis
in EUR
92
10.11.2016
09.11.2016
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung
250,00
4.1.3.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe
Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus
ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6,
großformatig, geklebt
mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm,
Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und
Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank.
Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit
Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz.
Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden
sind ausdrücklich enthalten.
225,00
4.1.3.5
m2
Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht
GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen
abbrechen einschl. Entsorgung.
Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf.
durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung
der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge.
Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur
Aufnahme neuer Wandanschlüsse.
Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4.1.3.6
Menge
Einheit
60,00
m2
Einheitspreis
in EUR
m2
Türöffnung in Trockenbau schließen
Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt
entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und
Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit
der Bestandswand schließen und spachteln Q 3
Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm
30,00
4.1.3.8
m2
GKB- Decke herstellen
Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen
- GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum
Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal
- Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende
Malerarbeiten
- dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand
einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an
Bestandswände in Fluren oder Bädern
60,00
4.1.3.9
93
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Trockenputz GKBI liefern
Zur Herstellung
einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz
in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf
vorhandene Wände mit
Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung.
Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen
für Klebung u.a.
Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller
planeben
verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit
Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung
malerfertig
-Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet)
Raumhöhe : ca. 2,80 m
60,00
4.1.3.7
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Versorgungsschacht herstellen GKBI
Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten
Stahlprofilen, einschl.
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten,
einschl. Anschluss mit
Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe
und Fugen
verspachteln, als Grundlage für Anstrich
- Eckschutzwinkel
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser,
dicht und abgleitsicher im Zwischenraum
eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q
Profile: MW/UW 75/50(40)/06
Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
94
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dämmdicke: 60 mm
Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen
incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und
Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne
Klappen
Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer
Beplankung
Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind
miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet.
70,00
4.1.3.10
Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für
Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 25x25 cm
100,00
4.1.3.11
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form,
fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der
Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit
Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig
befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Maße: ca. 35x20 cm
50,00
4.1.3.12
m2
m
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen
für Verkleidung von Elektrosteigern in allen
Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen
, wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an
Leitungsdurchführungen, raumhoch
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3.
Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung : 12,5 mm GKB
Dämmung : ohne
Breite : ca. 50 cm
60,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.1.3.13
Abkofferung WC / Waschbecken
Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton,
Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für
nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an
rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm.
40,00
4.1.3.14
Einheitspreis
in EUR
95
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
St
GK-Vorsatzschale herstellen
Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für
Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und
kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand
aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als
Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung
gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521,
freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q.
Profile: CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet)
Dämmung: 40 mm Mineralwolle
Mindestrohdichte: 30 kg/m³
einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen
und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung
einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von
Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne
Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und
Wandhalterungen
sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des
Waschtisches u.ä.
40,00
4.1.3.15
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
GK-Wände montieren
Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus:
- einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen,
einschließlich
Anschlussdichtung an andere Bauteile
- beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten,
einschl. starrem Anschluss
mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an
andere Bauteile.
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage
für Malerarbeiten
- plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm
dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut.
Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei
Grundrissänderungen.
Profile: CW/UW 1000/06
Beplankung je Seite: 2x12,5 mm
Dämmdicke: bis 100 mm
Mindestrohdichte: 40 kg/m3
Wanddicke: von 125 bis 150 mm
Wandhöhe: bis 2,80 m
60,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.1.3.16
Zulage GKBI für Vorposition
Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert,
feuchtraumgeeignent
30,00
4.1.3.17
Gesamtbetrag
in EUR
m2
m
Montageplatte für GK-wand
wie vor,
jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
12,00
4.1.3.19
Einheitspreis
in EUR
96
10.11.2016
09.11.2016
Quertraverse für Montagewand
Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer
Holzbohle als Querverstärkung in
Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für
Konsollasten wie Wandschränke,
Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc.
25,00
4.1.3.18
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm
Revisionstür in Installations-Montagewand aus
Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und
systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion,
einschl. aller Befestigungen.
Größe: 30/30 cm
20,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.2
Leer- WE
4.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
4.2.1.1
Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen
Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche
vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen,
offene Fugen auskratzen,
Oberfläche neu versiegeln.
Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung
mit der Bauleitung/ Architekten.
4.2.1.2
m
m
Terrazzo Ausbrüche erneuern
Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern
Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges
Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des
erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit
2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem
Abschleifen.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von
10x10 cm bis 10x30 cm
15,00
4.2.1.5
m2
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
20,00
4.2.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
50,00
4.2.1.3
Einheitspreis
in EUR
97
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
150,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren
und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material
35,00
m
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
4.2.2.1
Estrichaustausch in Kleinflächen
Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen
wie folgt:
- Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf
vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem
Trennschnitt
- Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse
- Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte
15mm liefern und einbauen
- Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an
den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen
mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke:
bis 6 cm,
4.2.2.2
m
m2
Bodenfläche grundieren
Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit
einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art
vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder
Zargen sind zu schützen.
150,00
4.2.2.6
m2
Bodenausgleich i. M 3 cm
FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur
Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je
Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben
ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend,
(oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger
Leistung nach Herstelleranweisung.
150,00
4.2.2.5
m2
Aufkantung Terrazzo entfernen
Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen
Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm
hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand)
entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung
eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes
80,00
4.2.2.4
Gesamtbetrag
in EUR
Estrichaustausch raumweise
Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei
stark gerissenen Terazzountergrund
50,00
4.2.2.3
Einheitspreis
in EUR
98
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
100,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage
Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im
Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der
Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der
Ausgleichsschicht einbringen
15,00
m2
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.2.2.7
Fußboden fliesen ( Küche )
Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit
Fugmörtel verfugen.
Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des
Fliesenmaterial zu erbringen
Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone /
Amalfi
bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder
gleichwertiger Art
Farbe nach Wahl (braun, grau, beige,
anthrazit), Rutschfestigkeit R9,
Formate:
- 600 x 300 mm
- 300 x 300 mm
- 150 x 600 mm
4.2.2.8
m
m
Zusätzlicher Ausgleich Wände
Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich
grundieren und ausgleichen für nachfolgende
Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in
Teilflächen.
70,00
4.2.2.11
m2
Fliesenprofile einbauen
Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder
glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und
einbauen
Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw.
Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG
30,00
4.2.2.10
Gesamtbetrag
in EUR
Fliesensockel Küche
Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend
herstellen,
Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig
verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl.
Verfugen.
Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind
zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen.
Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach
Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen.
40,00
4.2.2.9
Einheitspreis
in EUR
99
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
150,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
dauerelastische Fugen herstellen
Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer
dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse
farblich angepasst, abspritzen und glattziehen.
Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand
und Boden nach Bemusterung.
150,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
100
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4.3
Treppenhaus
4.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
4.3.1.1
Terrazzo im Treppenhaus reinigen
Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich)
Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen
reinigen, offene Fugen auskratzen.
Oberfläche neu versiegeln.
101
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/
Architekten.
120,00
4.3.1.2
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen
Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie
Vorposition behandeln
100,00
4.3.1.3
m
Fußabtreterrost einbauen
Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl.
Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/
Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den
hofseitigen Türen flächenbündig einbauen,
Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des
evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller
Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten,
ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den
Bestand.
incl. Entsorgung Abbruchmaterial
3,00
4.3.1.6
m
Terrazzosockel neu herstellen
Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel
15,00
4.3.1.5
m
Risse im Terrazzo beseitigen
Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig
schließen, mit Gießharz (farbangleichend
Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen,
einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder
Vorbeschichtung.
Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung
festzulegen.
10,00
4.3.1.4
m2
St
Fußabstreifer liefern und einbauen
Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger
Art
mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende
Verlegung.
Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und
Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen.
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
102
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in
Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben
verdübelt einbauen.
Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder
anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag
einbauen.
Produkt: Eingangsmatte
Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich
Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte
Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen,
Transportkarren
Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag
Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil
(Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm)
Aufbauhöhe: 22 mm
Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im
Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6.
Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile
Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe.
Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm
Höhe.
Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m.
Edelstahlschraube (rostfrei)
Material flexible Abstandshalter: Gummi
Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130
UV-beständig: DIN 7863
Standardfarben: anthrazit
Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers
Farben Aluprofile: Pressblank natur
Maße: 0,90 x 0,60 m
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Menge
4.4
Sonstige Leistungen einschl Treppenhaus
4.4.1
Sonstige Bereiche, Mauer- und
4.4.1.1
Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm
Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für
Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm,
nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen
und entsorgen.
4.4.1.2
m2
m2
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie
Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen.
20,00
4.4.1.7
St
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz
Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an
Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition.
20,00
4.4.1.6
St
Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz
Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen,
entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz
auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches
abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden
Flächen.
10,00
4.4.1.5
St
Öffnung ausmauern
Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit
Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm
10,00
4.4.1.4
Gesamtbetrag
in EUR
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz
Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand
(MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und
Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und
Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern,
Restmaterial entfernen und entsorgen.
4,00
4.4.1.3
Einheitspreis
in EUR
103
10.11.2016
09.11.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
4,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Wandschlitze schließen
Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen
schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10
cm.
80,00
m
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.4.1.8
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL
Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit
Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl.
Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden.
30,00
4.4.1.9
m
St
d
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern
Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig,
mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und
Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der
vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz
später gesondert)
20,00
4.4.1.14
m2
Steiger für Arbeiten an der Fassade
Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade
für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene
Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m,
Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche
Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu
kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je
Tag (=8 h Einsatz vor Ort).
3,00
4.4.1.13
m2
Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul
Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage
zur Vorposition.
3,00
4.4.1.12
Gesamtbetrag
in EUR
Trennlage für Wandmauerwerk
Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus
verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit
herstellen als Zulage zur Vorposition.
25,00
4.4.1.11
Einheitspreis
in EUR
104
10.11.2016
09.11.2016
Mauerwerk 24 cm KSL
Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition
25,00
4.4.1.10
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²
Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m²,
im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit
Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm
Dicke.
30,00
St
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.4.1.15
Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen
Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz,
bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und
Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen
von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung.
25,00
4.4.1.16
m2
m2
m2
Kiesunterbau für Höhenausgleich
Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise
für die Vorpositionen liefern und einbringen und
glätten.
2,00
4.4.1.22
St
Estrich herstellen raumweise
Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in
raumweiser Flächengröße.
24,00
4.4.1.21
m
Estrich herstellen Teilflächen
Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder
Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus
Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen,
Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7
cm.
20,00
4.4.1.20
m
Estrich entfernen Teilflächen
Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder
zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und
beschneiden.
20,00
4.4.1.19
Gesamtbetrag
in EUR
Lamellentür für Keller als Zulage
Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung
nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel
für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern
und einbauen.
6,00
4.4.1.18
Einheitspreis
in EUR
105
10.11.2016
09.11.2016
Kellertrennwände Metallamellensystem
Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und
Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen
und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m).
25,00
4.4.1.17
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Pumpensumpf herstellen
Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß
40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben,
Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit
Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
106
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit
entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton
oberflächenbündig angleichen.
2,00
4.4.1.23
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß
Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl
Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von
Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich
schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und
abreiben.
50,00
4.4.1.24
m
Deckenputz ergänzen
Deckenputz ergänzen
Speisekammer, MG II
beiputzen, ca 15 cm
50,00
4.4.1.25
St
als Streifen nach Wandabriß
als Streifen nach Wandabriß z. B.
aufbringen und beisdeitig
breit
m
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m²
Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile
des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen,
Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca.
2,80 m.
50,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
4.4.2
Leistungen zum Nachweis
4.4.2.1
Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung:
Facharbeiter
10,00
4.4.2.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
107
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
h
Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf
gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung:
Helfer
10,00
h
Gesamtsumme:
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Allgemeine Grundlagen und Angaben
2
Abschnitt 1 = Kissingenblock 2
2.1
Wohnungen
2.1.1
Abbrucharbeiten
2.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
2.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
2.2
Leer- WE
2.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
2.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
2.3
Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus
2.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
2.3.2
Sonstige Bereiche, Mauer- und
2.3.3
Leistungen zum Nachweis
3
Abschnitt 2 = Kissingenblock 1
3.1
Wohnungen
3.1.1
Abbrucharbeiten
3.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
3.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
3.2
Leer- WE
3.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
3.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
3.3
Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus
3.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
3.3.2
Sonstige Bereiche, Mauer- und
3.3.3
Leistungen zum Nachweis
4
Abschnitt 3 = Neumann/ Kissingenstraße
108
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc.
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4.1
Wohnungen
4.1.1
Abbrucharbeiten
4.1.2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
4.1.3
Trockenbau- und Bauhauptarbeiten
4.2
Leer- WE
4.2.1
Terrazzoarbeiten Küchen
4.2.2
Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE)
4.3
Treppenhaus
4.3.1
Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten
4.4
Sonstige Leistungen einschl Treppenhaus
4.4.1
Sonstige Bereiche, Mauer- und
4.4.2
Leistungen zum Nachweis
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
109
10.11.2016
09.11.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hoffassade
ANSICHT GIEBELWAND NEUMANNSTRASSE
HOFANSICHT NEUMANNSTRASSE 56, 56a
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
HOFANSICHT KISSINGENSTR. 13
NR.56
LOGGIAVERGLASUNG
HOLZ-VERBUNDFENSTER
NICHT BEG. WOHNUNG
HOLZ-ISOLIERGLASFENSTER
EINFACHFENSTER
KASTENDOPPELFENSTER
KUNSTSTOFF-ISOLIERGLASFENSTER
RL
ROLLLADENKASTEN
JS
JALOUSIEN
BAD
NR.56a
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
NR.13
BAD
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
BESTAND
HOFANSICHTEN
H/B = 420 / 800 (0.34m²)
Kissingenstraße
BAD
BAD
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
BAD
BAD
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
109
453-15-9-11
Allplan 2014
Strassenfassade
ANSICHT NEUMANNSTRASSE 56, 56a
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
ANSICHT KISSINGENSTRASSE 13
56a
13
56
BAD
NR.56a
NR.56
13
??
NICHT BEG. WOHNUNG
HOLZ-ISOLIERGLASFENSTER
EINFACHFENSTER
KASTENDOPPELFENSTER
KUNSTSTOFF-ISOLIERGLASFENSTER
RL
ROLLLADENKASTEN
JS
JALOUSIEN
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
HOLZ-VERBUNDFENSTER
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
BESTAND
STRASSENANSICHTEN
H/B = 420 / 800 (0.34m²)
Kissingenstraße
LOGGIAVERGLASUNG
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
NR.13
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
108
453-15-9-11
Allplan 2014
12.35
26.84
23.81
3.04
1.20
11.15
53
32
1.56
10 88 11 9
37
2.32
36
2.36
15
2.08
16
1.45
37
1.48
1.27 15
38
2.17
45
2.36
15 1.21 9
2.34
35
1.43
4.40
46
77 1.04 805 715
1.57
99
/1.65
/1.65
69
1.15
1.65
96
2.145
2.41
97
1.15
1.62
61
75 1.165
1.64
1.145
77
74 675
99
/1.67
1.14
1.575
99
2.15
2.27
95
805
1.16
1.64
805
72
5
5
1.64
1.63
11 1.37
40
11 1.37
40
5
1.02 7
1.66
825
77
2.78
5.43
54
41
4.02
1.55
11.15
9
40
2.58
26
2.38
1.61
16
41
20.28
2.76
24.48
7.15
1.18
2.58
58
4.95
1.30
1.78
775
34
34
1.31
1.79
NI= 13
BRH= 85
NI= 13
BRH= 89
NI= 13
BRH= 90
NI= 13
BRH= 89
NI= 14
BRH= 885
Nische schließen!
BRH= 89
NI= 12
BRH= 89
WE 0017
49.76 m²
WE 0019
38.19 m²
WE 0018
48.42 m²
3 Zimmer-WE
2 Zimmer-WE
2 Zimmer-WE
1 Zimmer-WE
1 Zimmer-WE
75
NR.56 A
1.30
1.80
86
42
15
2.00
26
1.095 79
2.17
/2.27
41
2.36
1.57
29
NR.56
NEUMANNSTRASSE
1.31
1.80
75
1.34
1.825
80
75
36
5.26
3.86
1.30
1.81
22
3.90
1.31
1.81
72
1.325
1.79
42
3.57
27
875
2.02
21
1.34
1.095 74
77
2.19
1.80
/2.24
42 1.11 31
2.36
1.56
28
1.86
1.32
1.81
9 12 1.32
76
1.30
1.81
545
5.79
31
3.54
1.31
1.79
83
1.18
2.61
56
2.575
1.49
1.79
47
3.78
41
52
3.78
50
1.49
1.82
41
4.02
38
33.31
5.88
39.19
2.49
1.55
Neubau Verkleidung Heizstrang
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
WE 0032
46.88 m²
Heizkörper
4.97
NI= 12
BRH= 89
WE 0031
59.21 m²
5.45
3.99
NI= 12
BRH= 87
NI= 13
BRH= 87
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
745
NI= 13
BRH= 83
Tür neu
ÄNDERUNG
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
GEZ.
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
42
NI= 125
BRH= 83
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
WE 0020
44
1.56
NI= 43
BRH=89
LH= 4.99 m
RB
h=1.25
h=BRH
LH= 5.03 m
4.20
HHK
55
BRH= 81.5
55
Zimmer 1
19.68 m²
18.32 m
Loggia (50%)
3.52 m²
6.29 m
Tür Bestand
54
NI= 14
BRH= 82
LH= 2.94 m
Gefälle
2%
Fußbodenfliesen
ACHTUNG !
Küche
8.72 m²
12.34 m
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
HK
20
NI= 115
BRH= 79
+ 3.25
Installationsschacht neu
1.76
LH= 2.97 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
Bauteil Abriss
14
1.17
68
1.19
1.85
1.83
5.69
3.47
1.68
1.52
1.81
NI= 8
BRH= 76
NI= 14
BRH= 82
nd
Be
sta
AD
NR.13
LH= 5.01 m
LH= 2.91 m
Zimmer 1
19.00 m²
17.58 m
535
12 STG.
12 STG.
Bad
5.16 m²
10.46 m
Flur
4.63 m²
9.66 m
LH= 2.95 m
2.00
Bauteil leicht Neubau
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
ELT
4.20
6.33
LH= 2.95 m
Loggia (50%)
2.78 m²
6.36 m
NI= 14
BRH= 82
4.97
nd
sta
LH= 2.96 m
LH= 2.97 m
LH= 3 m
LH= 2.97 m
LH= 2.98 m
LH= 3 m
LH= 2.96 m LH= 2.97 m
Zimmer 2
10.69 m²
14.62 m
Zimmer 1
20.67 m²
18.40 m
Zimmer 1
19.67 m²
18.11 m
LH= 3 m
Flur
7.93 m²
14.32 m
Oberkante
UK= 2.61 m
Be
Zimmer 2
10.54 m²
14.54 m
h=1.25
7 STG.
WE-0019
Zimmer 1
19.89 m²
17.94 m
d
estan
AD B
OK
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Anlage zum LV
ERDGESCHOSS
Kissingenstraße
LH= 3.02 m
Bad
4.11 m²
9.64 m
Wand leicht Bestand
Mauerwerk Neubau
LH= 2.78 m
Küche
12.46 m²
15.40 m
LH= 3 m
Mieterkeller Umverlegung
3.47
12 STG.
10 STG.
LH= 3.03 m
NI=35/13.5
LH= 2.345 m NI=38/9
LH= 2.93 m
Flur
4.93 m²
9.90 m
Zimmer 2
5.05 m²
10.08 m
MK
1012
nd
Zimmer 2
17.41 m²
17.28 m
h=1.25
Wand massiv Bestand
OK FFB
sta
Be
LH= 3.025 m
WE-0018
AD B
LH= 3.03 m
UK= 2.41 m
NI=33/13.5
Bad
5.01 m²
10.76 m
d
estan
Flur
7.20 m²
13.26 m
Küche
8.82 m²
12.93 m
WE-0017
WE-0031
LH= 2.74 m LH= 3.01 m
WE-0032
d
estan
AD B
HHK
HHK
d
tan
s
Be
LH= 2.92 m
Bad
Flur
7.41 m² 4.36 m²
13.61 m 10.74 m
BRH= 92
LH= 3.05 m
AD
LH= 3.03 m
h=1.25
6 STG.
10 STG.
58
Küche
8.47 m²
12.56 m
Zimmer 2
6.07 m²
11.16 m
LH= 2.98 m
h=1.25
LH= 3.02 m
HHK
Küche
8.68 m²
12.68 m
12 STG.
HHK
4.385
Zimmer 3
6.41 m²
11.34 m
LH= 2.51 m
AD
LH= 2.99 m
h=1.25
37
35
Treppenhaus
Bad
5.20 m²
10.97 m
3.20
RB
BRH= 92
NI= 13
h=BRH
Küche
9.58 m²
13.10 m
LH= 2.99 m
HHK
1.50
1.85
BRH= 88
NI= 13
LH= 2.94 m
LEGENDE HOCHBAU
5
RB
Treppenhaus
1.06
1.785
BRH= 91
4 Zimmer-WE
NI= 135
BRH= 77
BRH= 84
NI= 135
WE 0012
88.47 m²
NI= 14
BRH= 82
BRH= 99
NI= 13
52
RR
Zimmer 3
14.96 m²
16.37 m
nd
sta
Be
Flur
9.80 m²
17.04 m
h=15
1.535
/1.66
BRH= 85
BRH= 86 BRH= 86
NI= 135 NI= 14
BRH= 88 BRH= 88
UK= 2.75 m
LH= 2.53 m
Treppenhaus
BRH= 87
NI= 13
BRH= 89
NI= 135
WE-0012
AD
Zimmer 4
5.96 m²
9.94 m
BRH= 90
BRH= 86 BRH= 84
NI= 14
UK= 2.75 m
5.31
10 STG.
12 STG.
695
3 Zimmer-WE
1.22
1.85
WE 0005
61.87 m²
BRH= 76
BRH= 885
NI= 13
N
1.16
1.665
2.05
BRH= 89
NI= 145
5
WE-0005
LH= 3 m
LH= 2.47 m
LH= 1.85 m
42
1.37
58
LH= 2.96 m
7 STG.
99
78
275 74 1.07
1.66
7.15
Bad
5.27 m²
11.17 m
LH= 2.28 m
2.74
4.11
9
1.36
43
Zimmer 2
14.01 m²
16.02 m
LH= 3.02 m
1.005
41
30
2.18
1.98
Spk (50%)
0.22 m²
1.43 m
AD
5.27
LH= 2.99 m
Zimmer 3
6.41 m²
11.26 m
2.36
2.36
Bad
5.13 m²
10.69 m
1.85
BRH= 59
92
79
1.68
76
5.69
h=1.25
10 STG.
Zimmer 1
20.69 m²
18.51 m
45
LH= 3 m
HHK
21
58
16
2.80
Zimmer 1
18.82 m²
17.79 m
KISSINGENSTRASSE
LH= 3.02 m
LH= 2.95 m
LH= 3 m
12.29
Flur
7.84 m²
14.14 m
BRH= 80
BRH= 89
NI= 13
1.19
1.66
37
975
Küche
9.65 m²
12.94 m
42
43
1.63
9.39
10 1.34 15
2.47
38
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
MM
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
502
453-15-9-11
12.35
26.84
23.81
3.04
1.20
11.15
39
29
1.48
72
6
6
1.37
75 1.02 75 725
1.67
1.00
/1.74
/1.74
2.655
28
2.37
34
2.33
1.17
1.665
/1.77
1.495
1.465
1.75
/1.88
1.52
1.16
1.68
/1.79
15 1.33
68
71
6
1.48
29
1.01
76
1.69
/1.76
1.15
1.66
/1.74
1.32 15
275
2.40
275
2.365
1.415
1.46
1.735
/1.86
1.37
1.16
1.63
/1.74
2.26
735 635
1.16
15 1.345 95 1.285
80
49
4.47
1.01 7
1.63
775 765 75 845
1.53
1.63
/1.66
/1.71
8 1.385 275
5.59
41
95 1.38
5.60
41
4.22
28
5
11.15
23
5.96
8
2.36
27
20.28
3.59
10
29
3.82
1.445
1.805
9
24.48
7.32
3.40
36
BRH= 78
55
LH= 3.05 m
Balkon (50%)
1.49 m²
3.56 m
BRH= 97
WE 0037
69.59 m²
WE 0025
63.76 m²
3 Zimmer-WE
2 Zimmer-WE
BRH= 97
29
29
1.31
1.66
72
1.30
1.67
725
14
3.97
5.615
1.32
1.695
74
1.32
2.61
265
3.925
29
735
2.37
34
1.29
1.65
795
1.30
1.66
78
135
3.84
5.35
1.30
1.69
72
3.90
295
1.29
1.67
815
NR.56
345
3.72
1.31
76
1.335
28
2.40
33.31
NI= 28
BRH= 91
BRH= 95
1.69
NI= 24
BRH= 92
NI= 25
BRH= 90
68
27
1.30
78
3.71
1.29
445
85
7.45
1.31
1.65
76
3.99
1.31
1.66
89
42
315
1.20
2.62
71
1.35
1.84
2.57
3.64
495
3.86
335
1.48
1.81
94
5
1.03 53
29 1.305
4.005
5.88
39.19
Neubau Verkleidung Heizstrang
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
3 Zimmer-WE
21
3.955
Heizkörper
ÄNDERUNG
GEZ.
WE 0024
67.25 m²
NEUMANNSTRASSE
75
Tür neu
41
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
BRH= 96
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
NR.56 A
3 Zimmer-WE
BRH= 96
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
WE 0020
32
37
38
WE 0038
76.10 m²
BRH= 96
Tür Bestand
43
BRH= 80
LH= 2.97 m
Balkon (50%)
1.70 m²
3.79 m
Gefälle
2%
5.11
HHK
Zimmer 1
21.16 m²
18.89 m
BRH= 79
BRH= 97
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
ELT
Loggia (50%)
3.58 m²
6.11 m
BRH= 98
+ 3.25
Fußbodenfliesen
4.84
LH= 2.86 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
HK
1.805
Zimmer 1
20.45 m²
18.22 m
42 1.06
2.34
Loggia (50%)
3.26 m²
6.35 m
1.80
1.38
BRH= 815
LH= 2.895 m
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Installationsschacht neu
39
LH= 3.04 m
Oberkante
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Anlage zum LV
3. OBERGESCHOSS
Kissingenstraße
LH= 3.03 m
LH= 3.04 m
OK
Bauteil Abriss
LH= 2.755 m
LH= 2.99 m
Zimmer 2
19.61 m²
18.28 m
Zimmer 1
21.48 m²
18.77 m
Wand leicht Bestand
Bauteil leicht Neubau
ACHTUNG !
LH= 3.04 m
Zimmer 1
20.87 m²
18.50 m
Mieterkeller Umverlegung
Mauerwerk Neubau
4.20
6.31
5.35
Zimmer 2
20.74 m²
18.70 m
Zimmer 1
21.37 m²
18.87 m
3.59
1.68
1.875
Flur
9.91 m²
17.70 m
1.645
1.81
Zimmer 3
19.04 m²
18.00 m
HHK
Flur
10.80 m²
17.84 m
LH= 2.97 m
NI=35/13
MK
1012
OK FFB
nd
LH= 2.6 m
Bad
4.19 m²
10.21 m
Wand massiv Bestand
sta
LH= 2.98 m
Zimmer 2
21.34 m²
18.90 m
1.45
1.79
LH= 2.97 m
LH= 2.93 m
NR.13
BRH= 81
1.675
Be
Küche
13.16 m²
15.37 m
LH= 2.98 m
WE-0024
NI=36/14
LH= 3.01 m
Zimmer 3
5.17 m²
10.36 m
10 STG.
10 STG.
Flur
5.13 m²
10.20 m
WE-0025
WE-0037
WE-0038
LH= 3.01 m
d
estan
AD B
AD
LH= 2.33 m
LH= 2.99 m
LH= 2.95 m
Flur
6.85 m²
13.14 m
BRH= 86
h=1.25
Küche
9.35 m²
13.14 m
10 STG.
HHK
h=1.25
10 STG.
10 STG.
LH= 2.93 m
Flur
7.75 m²
13.99 m
BRH= 97
HHK
LH= 3.01 m
h=1.25
LH= 3.01 m
Zimmer 3
6.33 m²
11.52 m
LH= 3.01 m
Küche
9.21 m²
13.15 m
LH= 2.75 m
LH= 2.67 m
h=BRH
LH= 2.91 m
h=1.25
LH= 3.01 m
BRH= 90 BRH= 84
nd
Zimmer 2
20.10 m²
18.38 m
LEGENDE HOCHBAU
1.835
BRH= 85
Treppenhaus
Küche
9.33 m²
13.22 m
10 STG.
4.39
Zimmer 3
6.32 m²
11.50 m
LH= 2.92 m
Küche
10.54 m²
13.85 m
HHK
15
1.08
1.68
BRH= 81
NI= 14
BRH= 82 BRH= 82
sta
BRH= 81
BRH= 83
Be
BRH= 95
BRH= 82
NI= 14
BRH= 85
WE-0011
Bad
5.24 m²
10.20 m
Spk (50%)
0.16 m²
1.34 m
Spk (50%)
0.30 m²
1.74 m
52
1.62
LH= 2.985 m
LH= 2.89 m
h=15
1.16
LH= 2.99 m
BRH= 85 BRH= 82 BRH= 82
Bad
5.36 m²
11.14 m
Zimmer 4
6.77 m²
10.68 m
BRH= 835
63
Bad
5.47 m²
11.22 m
Bad
5.37 m²
11.45 m
10 STG.
10 STG.
AD
BRH= 785
1.58
WE 0011
101.50 m²
WE-0010
10 STG.
Treppenhaus
BRH= 83
NI= 14
1.47
1.75
/1.87
3 Zimmer-WE
2.115
LH= 3.02 m
KISSINGENSTRASSE
LH= 2.99 m
BRH= 81
Zimmer 1
21.35 m²
18.82 m
Zimmer 2
19.62 m²
17.94 m
5.48
1.475
1.79
BRH= 84
BRH= 85
Zimmer 3
6.98 m²
11.82 m
BRH= 89
N
BRH= 86
BRH= 86
1.15
1.65
1.75
76
98
/1.70
84
1.16
1.60
/1.70
1.06
WE 0010
71.36 m²
55
2.77
HHK
LH= 2.995 m
39
1.40
h=1.25
4 Zimmer-WE
31 65
11 1.34 15
8
2.04
41
4.28
9
1.38
29
LH= 3.02 m
tand
2.28
27
2.36
29
1.71
9.39
Zimmer 2
18.84 m²
17.92 m
Flur
8.09 m²
14.97 m
LH= 2.99 m
AD Bes
2.80
Bad
5.40 m²
11.11 m
Treppenhaus
12.29
Küche
10.70 m²
13.76 m
LH= 2.99 m
96
2.66
99
23
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
MM
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
505
453-15-9-11
12.35
26.84
23.81
3.04
1.20
11.15
53
35
42
2.37
415
2.24
1.15
1.69
/1.80
1.52
1.47
1.71
/1.86
1.535
1.16
1.66
/1.78
10 1.36
6
35
1.49
1.335 10
52 77 1.04 765 1.205 73 66
96
1.67
1.66
/1.56
/1.775
/1.73
2.16
37
2.41
265
2.375
1.19
1.67
/1.78
1.34
1.465
1.73
/1.88
1.365
1.175
5.44
54
8
1.35
40
5.445
53
5
1.175 20
1.68
10.945
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
Flur
10.39 m²
17.56 m
5.70
41
3.77
2.36
20.28
39
8
3.81
24.48
7.17
3.30
3 Zimmer-WE
35
35
1.31
1.81
755
1.30
1.81
5.43
BRH= 86
NI= 13
NR.56 A
71
115
3.97
BRH= 83
NI=13
1.31
1.79
75
1.31
2.62
265
3.89
42
735
2.37
415
1.29
1.795
81
1.29
1.78
BRH= 85
NI= 12
WE 0033
68.19 m²
WE 0021
61.91 m²
3 Zimmer-WE
2 Zimmer-WE
78
16
3.87
5.25
1.29
1.81
Balkon (50%)
1.44 m²
3.44 m
BRH= 87
NI= 13
735
3.87
35
1.29
1.785
77
315
3.565
WE 0020
76.07 m²
NR.56
1.32
1.785
76
1.31
2.66
28
3.93
40
2.41
33.31
27
1.30
1.79
765
3.79
1.30
1.79
555
265
7.37
1.31
545
3.77
1.31
1.025
38
505
1.19
74
1.31
2.50
3.63
465
3.74
37
54
1.49
1.86
915
1.03
405 1.15
4.00
5.88
39.19
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
ÄNDERUNG
GEZ.
NEUMANNSTRASSE
3 Zimmer-WE
79
Neubau Verkleidung Heizstrang
Raumbezeichnung
INDEX DATUM
BRH= 86
NI= 135
BRH= 86
NI= 14
54
42
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
WE 0034
72.25 m²
75
BRH= 86
Balkon (50%)
1.44 m²
3.45 m
BRH= 83
Heizkörper
5.16
1.67
38
BRH= 82
Tür neu
Küche
34
34
46
Loggia (50%)
3.50 m²
6.08 m
BRH= 82
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
39
LH= 2.97 m
LH= 2.95 m
Tür Bestand
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
LH= 2.94 m
LH= 2.95 m
Gefälle
2%
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Anlage zum LV
1. OBERGESCHOSS
Kissingenstraße
LH= 2.96 m
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
ELT
BRH= 78
NI= 14
Zimmer 1
20.06 m²
18.41 m
Zimmer 2
19.47 m²
18.14 m
Zimmer 1
20.79 m²
18.44 m
+ 3.25
Wohneinheit Etage / Nummer
ACHTUNG !
LH= 2.955 m
Zimmer 1
20.47 m²
18.32 m
Zimmer 2
20.18 m²
18.34 m
1.49
1.81
LH= 2.98 m
4.20
6.30
5.44
5.27
Zimmer 2
20.50 m²
18.32 m
2.05
Zimmer 2
20.04 m²
18.02 m
Zimmer 2
19.30 m²
17.80 m
Zimmer 1
20.60 m²
18.48 m
LH= 2.7 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
WE 0020
4.76
NI=30/13
LH= 2.29 m
Loggia (50%)
3.05 m²
6.75 m
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Fußbodenfliesen
3.97
d
tan
Bes
WE-0020
LH= 2.57 m
AD
Küche
12.75 m²
15.64 m
Oberkante
HK
LH= 3 m
LH= 2.98 m
h= 1.47
1.85
7
HHK
10 STG.
10 STG.
LH= 2.44 m
Flur
4.99 m²
9.93 m
Zimmer 3
5.09 m²
10.26 m
h=1.25
10 STG.
h=1.25
h=1.25
WE-0033
nd
esta
AD B
Flur
7.25 m²
13.26 m
5.34 m²
10.96 m NI=54/13
Flur
9.68 m²
17.04 m
LH= 3.01 m
LH= 2.93 m
H=1,00 Bad
h=1.25
38
LH= 2.69 m
LH= 2.975 m
LH= 2.99 m
Küche
9.45 m²
13.24 m
WE-0021
10 STG.
WE-0034
BRH= 92
Flur AD Bes
7.49 m²
13.62 m NI=33/15
HHK
LH= 3.01 m
LH= 2.91 m
tand
Bad
4.48 m²
10.83 m
Küche
8.56 m²
12.60 m
Zimmer 3
6.14 m²
11.22 m
10 STG.
LH= 2.98 m
LH= 3 m
HHK
Küche
8.82 m²
12.72 m
10 STG.
HHK
4.40
Zimmer 3
6.45 m²
11.37 m
Küche
9.42 m²
12.96 m
h=1.25
LH= 2.93 m
OK
Bauteil Abriss
42
Treppenhaus
LH= 2.945 m
Zimmer 3
17.97 m²
17.49 m
Wand leicht Bestand
Installationsschacht neu
LH= 2.36 m
1.49
1.81
BRH= 90
HHK
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
1.71
BRH= 76
NI= 27
BRH= 82
NI= 14
BRH= 855
MK
1012
Mauerwerk Neubau
1.17
2.62
BRH= 82 LH= 3 m
NI= 14
RR
BRH= 86
BRH= 85 BRH= 86
NI= 14
NI= 14
Bad
5.47 m²
11.02 m
h=15
BRH= 79
NI= 13
BRH= 82
NI= 12
52
BRH= 85
Bad
4.77 m²
10.19 m
5
LH= 3.01 m
BRH= 80
NI= 14
BRH= 87
NI= 14
BRH= 81
NI= 14
Bad
5.23 m²
10.89 m
LH= 2.91 m
Zimmer 4
5.99 m²
9.96 m
BRH= 86
Spk (50%)
0.21 m²
1.42 m
BRH= 79
NI= 135
Zimmer 1
20.75 m²
18.51 m
4 Zimmer-WE
Wand massiv Bestand
OK FFB
8
WE-0007
1.49
1.81
NR.13
10 STG.
10 STG.
LH= 2.90 m
LH= 2.96 m
Treppenhaus
BRH= 71
NI= 25
1.06
1.45
1.76
/1.87
1.61
WE-0006
10 STG.
LEGENDE HOCHBAU
1.86
LH= 3 m
BRH= 80
NI= 13
Zimmer 1
20.55 m²
18.44 m
KISSINGENSTRASSE
Zimmer 3
6.59 m²
11.52 m
h=BRH
1.08
1.76
3.60
d
estan
HHK
BRH= 89
NI= 13
N
1.15
1.59
/1.71
AD B
BRH= 785
NI= 15
h=1.25
1.51
1.85
LH= 2.96 m
BRH= 76
NI= 12
BRH= 89
NI= 13
Zimmer 2
17.57 m²
17.34 m
LH= 2.42 m
LH= 3 m
1.70
1.02
1.17
1.62
/1.73
Flur
7.98 m²
14.20 m
Küche
9.70 m²
13.14 m
96
74
1.54
/1.63
82
WE 0006
67.60 m²
WE 0007
98.74 m²
15
2.73
40
4.52
745
77
1.40
LH= 2.96 m
54
1.40
4.12
1.38 10
805
74
3 Zimmer-WE
LH= 2.52 m
41
775
32
1.38
LH= 2.59 m
Treppenhaus
12.29
15 1.345 7
8
37
79 775 1.015 69
1.70
1.00
/1.77
/1.685
2.36
Bad
5.21 m²
10.68 m
21 77 1.03 74
1.00
1.63
/1.65
/1.71
2.04
56
8
2.80
2.17
39
2.36
41
1.65
9.39
10 1.33 15
2.48
37
70
6 1.295 15
1.565
3.96
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
MM
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
503
453-15-9-11
Stand 02.05.2016
GESOBAU AG
WHG 14170 und 14259
Regelablaufplan Sanierung Wohnungen
Nr.
Vorgangsname
1
Vorleistungen
Sam 30.03
0
0
Woche -2
Mon 01.04
0
0
Mit 03.04
0
0
Fre 05.04
0
0
Son 07.04
0
0
Woche -1
Die 09.04
0
0
Don 11.04
0
0
Sam 13.04
0
0
Woche 1
Mon 15.04
0
0
2
Schutzmaßnahmen TRH und WE
Schutzmaßnahmen TRH und WE
3
Baustrom im TRH
Baustrom im TRH
4
5
6
7
8
9
Mit 17.04
0
0
Fre 19.04
0
0
Woche 2
Son 21.04
0
0
Die 23.04
0
0
Don 25.04
0
0
Sam 27.04
0
0
Woche 3
Mon 29.04
0
0
Fenster in den Wohnungen
Aufarbeitung Fensterlüftungselemente
Demontage Objekte Bad
Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche
Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche
12
13
Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche
komplett
Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung
14
Montage Badewanne
15
Montage Objekte, Armaturen, Spüle
Montage Objekte, Armaturen, Spüle
16
Montage Armaturen
Montage Armaturen
Mon 13.05
0
0
Mit 15.05
0
0
Fre 17.05
0
0
Son 19.05
0
0
Die 21.05
0
0
Don 23.05
0
0
Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett
Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung
Montage Badewanne
Heizungsinstallation
Heizungsinstallation
18
Demontage Gasthermen
Demontage Gasthermen
19
Demontage Heizungsleitungen
Demontage Heizungsleitungen
20
Demontage Heizkörper incl. Anbindungen
Demontage Heizkörper incl. Anbindungen
21
Deckendurchbrüche herstellen
22
Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen
23
Montage der Steigestränge
24
Montage der Heizkörper
25
Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung
26
Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten
Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten
27
Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen
Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen
28
Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge
Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge
29
Befüllen und Entlüften der Anlage
30
Dämmen der Steiger (Schächte)
31
Komplettierung der Heizung ( Thermostate )
32
Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung
33
Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren
Deckendurchbrüche herstellen
Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen
Montage der Steigestränge
Montage der Heizkörper
Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung
Befüllen und Entlüften der Anlage
Dämmen der Steiger (Schächte)
Komplettierung der Heizung ( Thermostate )
Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung
Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren
Maler/Bodenleger
Maler/Bodenleger
35
Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten
36
Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen
Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen
37
Malerarbeiten Fenster / Türen
Malerarbeiten Fenster / Türen
38
Streichen der Heizungsrohre
Streichen der Heizungsrohre
39
Ergänzung Dielung Ofenecken
40
Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl.
Nebenarbeiten
Ofenecken malern
Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten
Ergänzung Dielung Ofenecken
Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten
Ofenecken malern
Tischler
42
Tischler
43
Demontage von Mietereinbauten, EBK,
Schachtverkleidungen etc.
Elektroinstallation
45
Wohnung spannungsfrei machen
46
Demontage Elt.-Verteilung
47
Elt Installation Küche Bad
48
Montage Steigestränge
49
Installation Unterverteilung
50
Elt Installation Whg.
51
Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung
Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc.
Elektroinstallation
Wohnung spannungsfrei machen
Demontage Elt.-Verteilung
Elt Installation Küche Bad
Montage Steigestränge
Installation Unterverteilung
Elt Installation Whg.
Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung
Bauhauptleistungen
Bauhauptleistungen
53
Abbruch Kammer Küche/Bad
54
Demontage Installationsschächte (Bad/Küche)
55
Ofenabriss
Ofenabriss
56
Türen umschlagen
Türen umschlagen
57
Neubau Wände
Neubau Wände
58
Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig)
Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig)
59
Montage Verkleidung Heizungssteiger
60
Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen
61
Sam 11.05
0
0
Sanitär
Demontage Objekte Bad
52
Don 09.05
0
0
Aufarbeitung Fensterlüftungselemente
Sanitär
11
44
Die 07.05
0
0
Fenster in den Wohnungen
10
41
Son 05.05
0
0
Fenstermontagen
Fenstermontagen
Demontage Küche(Spüle, Armaturen)
34
Fre 03.05
0
0
Strangsanierung
Demontage Küche(Spüle, Armaturen)
17
Mit 01.05
0
0
Abbruch Kammer Küche/Bad
Demontage Installationsschächte (Bad/Küche)
Montage Verkleidung Heizungssteiger
Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen
Fliesenleger
Fliesenleger
62
Fliesen entfernen, Untergrundausgleich
63
Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden
64
Fliesenpaneel Küche
65
Fußbodenausgleich Bad herstellen
66
Bad fliesen, Komplettleistung
67
Silikonarbeiten
Silikonarbeiten
69
Fertigstellung
71
Abnahme
WHG 14170 und 14259
Fußbodenausgleich Bad herstellen
Bad fliesen, Komplettleistung
Technische Leistungsfeststellung
Endreinigung
Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden
Fliesenpaneel Küche
68
70
Fliesen entfernen, Untergrundausgleich
Technische Leistungsfeststellung
Fertigstellung
Endreinigung
Abnahme
Vorgang
Meilenstein
Rollup-Vorgang
Rollup-Meilenstein
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Meilenstein
Manueller Vorgang
Manueller Sammelrollup
Nur Anfang
In Arbeit
Unterbrechung
Sammelvorgang
Rollup-Unterbrechung
Rollup in Arbeit
Projekt-Sammelvorgang
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelvorgang
Nur Ende
Stichtag
Sam 25.05
0
0
Mon 27.05
0
0
Mit 29.05
0
0
Fre 31.05
0
0
WHG 14170 Kissingenstr. 13 / Neumannstr. 56, 56a
Nr.
1
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
2
Entwurf, Planung,
Angebotseinholung
266 Tage
Son 10.01.16 Mon
16.01.17
13
Bauausführung
137 Tage
Mon 10.04.17Die 17.10.17
14
Vorbereitung
15 Tage
Verteilungsleitungen
und Heizzentrale (Nr 56)
Mon
10.04.17
15
Fenstermontage Strang 1 4 Tage
Die 18.04.17 Fre 21.04.17
16
Strang 1 Neumannstr 56 re
15 Tage
Die 02.05.17 Mon 22.05.17
17
Bearbeitung LEER-WE
Strang 1
Mon
22.05.17
18
Fenstermontage Strang 2 4 Tage
Die 02.05.17 Fre 05.05.17
19
Strang 2 Neumannstr 56 li16 Tage
Die 16.05.17 Die 06.06.17
20
Bearbeitung LEER-WE
Strang 2
Die 06.06.17 Die 18.07.17
21
Fenstermontage Strang 3 5 Tage
Mon 22.05.17Fre 26.05.17
22
Strang 3 Neumann 56a re 14 Tage
Die 06.06.17 Fre 23.06.17
23
Bearbeitung LEER-WE
Strang 3
Mon
26.06.17
24
Fenstermontage Strang 4 4 Tage
Die 06.06.17 Fre 09.06.17
25
Strang 4 Neumann 56a li 15 Tage
Die 20.06.17 Mon 10.07.17
26
Bearbeitung LEER-WE
Strang 4
31 Tage
Mon
10.07.17
Mon
21.08.17
27
Kellerdeckendämmung
Neumannstr
10 Tage
Mon
10.07.17
Fre 21.07.17
28
Gewerbe neue
10 Tage
Versorgungsleitungen für
Stränge Kiss 13, teilweise
hofseitig
Die 27.06.17 Mon
10.07.17
29
Fenstermontage Strang 5 5 Tage
Mon 26.06.17Fre 30.06.17
30
Strang 5 Kiss 13 li
15 Tage
Die 11.07.17 Mon 31.07.17
31
Bearbeitung LEER-WE
Strang 5
31 Tage
Mon
31.07.17
32
Strang 6 Kiss 13 re
14 Tage
Die 25.07.17 Fre 11.08.17
33
Bearbeitung LEER-WE
Strang 6
31 Tage
Mon
14.08.17
Mon
25.09.17
34
Kellerdeckendämmung
Kissingenstr
10 Tage
Mon
14.08.17
Fre 25.08.17
35
Gewerbe
Sanitäranschlüsse und
Decken
schließen
Dachdeckendämmung
12 Tage
Fre 28.07.17 Mon
14.08.17
10 Tage
Die 23.05.17 Mon
05.06.17
10 Tage
Mon
24.07.17
36
31 Tage
31 Tage
31 Tage
Neumannstraße
Januar
März
Mai
Juli
September
November
Januar
März
Mai
Juli
September
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 1
Fensterbauer
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 2
Fensterbauer
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 3
Mon
07.08.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 4
Bauhaupt
Bauhaupt;Elektro;HLS
Fensterbauer
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 5
Mon
11.09.17
38
Restleistungen Eingänge, 65 Tage
Treppenhäuser
Mit 14.06.17 Die 12.09.17
39
Wiederherstellung
15 Tage
Zugänge, Außenbereiche
Mit 27.09.17 Die 17.10.17
Januar
Fensterbauer
Mon
03.07.17
Dachdeckendämmung
Kissingenstr
November
HLS;Elektro;Bauhaupt
Fre 28.04.17
37
Projekt: 14170 Bauablaufplan_St
November
Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen"
Bearbeitung LEER-WE Strang 6
Bauhaupt
Elektro;HLS;Fliesenleger/Trockenbauer;Maler/Bodenleger
Bauhaupt
Bauhaupt
Fre 04.08.17
Elektro;Bauhaupt;Maler/Bodenleger;Tischler
Garten-/Landschaftsbauer;Bauhaupt
Vorgang
Sammelvorgang
Externer Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Sammelrollup
Nur Ende
Unterbrechung
Projektsammelvorgang
Inaktiver Vorgang
Manueller Vorgang
Manueller Sammelvorgang
Stichtag
Meilenstein
Externe Vorgänge
Inaktiver Meilenstein
Nur Dauer
Nur Anfang
In Arbeit
Seite 1
Manueller Fortschritt
März
Mai
12.35
26.84
23.81
3.04
1.20
11.15
53
37
1.52
7
755
81
1.02
76
11
1.52
755
81
37
2.25
755
1.13
81
1.22
37
2.36
2.625
68
81
12 1.43 12
2.13
76
86
82
1.49
1.23
76
86
765
86
40
1.33 12
1.075
76
86
2.15
38
2.36
45
2.10
76
86
1.905
76
86
1.925
76
86
845
12
1.11
24 81
2.90
55
2.03
1.89
15 1.20
55
5
93 13
52
2.295
76
85
9 1.25
2.92
5.29
54
12
3.13
2.05
54
11.15
LH= 3.15 m
MK 0010
8.37 m²
12.17 m
LH= 3.11 m
MK 0005
6.68 m²
11.37 m
LH= 2.915 m
6.63 m²
11.88 m
BRH= 1.56
Lei= 22
BRH= 1.79
Lei= 23
37
1.94
13
55
79
1.40
42
3.76
12
1.92
13
1.99
2.36
26
1.57
37
15 86 8 1.19
35
2.16
3.37
3.67
46
26
2.36
1.61
20.28
42
11 1.44
26
Tür neu
24.48
7.03
Heizkörper
Neubau Verkleidung Heizstrang
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
ÄNDERUNG
GEZ.
NR.56
3.55
55
81
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
55
76
1.50
39
29
55
76
1.50
55
76
40
5.26
1.79
12
1.71
1.50
40
2.10
55
76
1.33 12
12
1.68
1.455
41
2.11
33
3.71
55
76
1.90
2.36
25
1.66
33.31
55
80
41
43
1.585
40
2.07
1.83
13
3.265
55
80
1.65
2.69
31
1.52
81
2.01
24
4
1.83
2.02
1.475
55
80
43
43
1.25
3.78
1.33 4
6.885
55
80
60
2.41
5.29
55
5.88
39.19
54
Bauvorhaben
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
1.52
1.60
Tür Bestand
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Anlage zum LV
KELLERGESCHOSS
Kissingenstraße
37
55
79
Gefälle
2%
Küche
INDEX DATUM
NEUMANNSTRASSE
1.105
1.075
BRH= 1.59
Lei= 22
NR.56 A
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Wohneinheit Etage / Nummer
44
2 STG.
42
BRH= 1.61
Lei= 22
1.19
1.915
LH= 2.96 m
3.63 m²
7.82 m
BRH= 1.79
Lei= 23
71
Kellergang
13.30 m²
20.83 m
LH= 2.9 m
LH= 2.91 m
+ 3.25
WE 0020
ACHTUNG !
LH= 2.89 m
MK 0013
6.65 m²
11.21 m
MK 0003
7.92 m²
13.73 m
MK 0004
7.02 m²
11.42 m
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
MK 0018
10.27 m²
14.30 m
MK 0019
7.56 m²
11.72 m
MK 0014
8.66 m²
13.88 m
LH= 2.84 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
ELT
4
MK 0020
8.27 m²
13.68 m
4.64 m²
9.64 m
4.22 m²
8.59 m
LH= 2.9 m
HK
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Fußbodenfliesen
1.56
LH= 2.93 m
Kellergang
13.76 m²
20.39 m
4.20
6.33
MK 0017
9.82 m²
14.21 m
MK 0006
9.82 m²
14.15 m
BRH= 92
Lei= 30
53
MK 0009
8.77 m²
13.81 m
4.28
BRH= 79
Lei= 20
LH= 3 m
LH= 2.91 m
LH= 2.96 m
Oberkante
HK
4.20
LH= 2.99 m
LH= 2.88 m
Kellergang
5.83 m²
12.60 m
Kellergang
5.58 m²
12.00 m
Kellergang
4.43 m²
10.28 m
LH= 2.74 m
OK
Bauteil Abriss
72
LH= 2.9 m
38
Wand leicht Bestand
Bauteil leicht Neubau
14 1.38
1.06
1.785
Kellergang
3.80 m²
8.52 m
Gewerberaum 2
25.01 m²
21.04 m
LH= 2.87 m
Mieterkeller Umverlegung
Mauerwerk Neubau
3.49
Kellergang
16.21 m²
28.26 m
Küche
12.86 m²
15.66 m
Heizungsraum
14.41 m²
15.94 m
BRH= 92
Lei= 30
43
LH= 3.04 m
HK
MK
1012
Installationsschacht neu
44
MK 0002
7.87 m²
12.06 m
12 STG.
12 STG.
Kellergang
11.57 m²
19.52 m
HK
BRH= 90
Lei= 38
LH= 2.38
MK 0001
5.51 m²
12.62 m
LH= 3.01 m
LH= 3.03 m
WC 1
1.37 m²
4.73 m
1.695
LH= 2.97 m
MK 0007
8.50 m²
12.56 m
LH= 2.75 m
BRH= 1.00
Lei= 21
MK 0008
5.45 m²
10.85 m
Gewerberaum 1
30.13 m²
34.90 m
HK
MK 0011
6.45 m²
11.63 m
HK
MK 0016
3.85 m²
9.15 m
MK 0022
6.09 m²
11.07 m
4.385
3.09
MK 0012
5.61 m²
10.99 m
LH= 2.04 m
3 Zimmer-GE
BRH= 1.83
Lei= 13
52
MK 0015
4.25 m²
8.30 m
MK 0023
6.40 m²
11.60 m
Flur
8.59 m²
16.54 m
LH= 2.82 m
NI=99/36
99
BRH= 1.66
Lei= 34
MK 0021
8.28 m²
13.93 m
1.35
LH= 1.8 m
Gewerberaum 3
7.70 m²
11.25 m
BRH= 83
NI= 12
Lei= 32
1.08
1.48
1943 1.07
38 1.02 10
BRH= 1.46
NI= 12
Lei= 345
LH= 3.07 m
5.20
51
5.16
BRH= 1.675
NI= 13
Lei= 38
WC 2
1.41 m²
4.86 m
LH= 3.15 m
52
12.29
3.31
13
2.21
45
2.80
2.73
9
5
1.335 21 1.335 23 1.33
1.70
1.70
1.59
42
GE 02
86.37 m²
4 STG.
Wand massiv Bestand
OK FFB
14
LH= 2.66
HK
4.99
10 STG.
71
LH= 2.87 m
2.69
8.58 m²
13.90 m
LH= 2.73 m
1.04
1.81
2 Zimmer-GE
LEGENDE HOCHBAU
1.985
LH= 1.90
1.50
1.93
Kellergang
3.86 m²
8.39 m
LH= 1.78 m
4.18
5 STG.
KISSINGENSTRASSE
GE 04
39.27 m²
NR.13
5.47 m²
12.44 m
1.135
1.71
BRH= 1.04
Lei= 195
61
1.24
1.97
1 STG. h= 14
HK
AD
NI=45/15
HK
BRH= 565
Lei= 31
HK
3.17
N
LH= 2.73 m
LH= 2.39 m
46
2.36
Gewerberaum 1
19.49 m²
17.96 m
Flur
4.28 m²
9.29 m
LH= 2.51 m
1.11
1.72
/1.82
9.39
LH= 2.73 m
LH= 2.1 m
LH= 2.54
17
2 STG.
Gewerberaum 2
12.01 m²
AD
14.29 m
3.07
45
Strahler
Müllraum
18.91 m²
27.89 m
WC
3.49 m²
9.84 m
31
97
5
1.00 47
1.885
2.12
38
ANSCHLUSS
KISSINGENSTRASSE 12
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
MM
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
501
453-15-9-11
DG
+13.18
LEGENDE HOCHBAU
3. OG
+9.865
2%
Bauteil leicht Neubau
AD
Bauteil Abriss
2. OG
+6.57
F1
Fenstertyp / Fenster neu
F1
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
AD
+3.28
AD
Oberkante Fertigfußboden
OK GELÄNDE
+ 3.25
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
EG
OK FFB
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
ACHTUNG !
1. OG
Gefälle
ÄNDERUNG
GEZ.
-3.41
WHG 14170
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
RETIS
Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin
Vignette
13
KG
-2.575
Bauvorhaben
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
56A
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Anlage zum LV
SCHNITT A-A
Kissingenstraße
-2.575
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
±0.00
56
Neumannstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
29.04.2016
1:100
Projekt-Nr.
507
453-15-9-11
ÜBERBLICK
WHG 14170 -
Kissingenstraße 13, Neumannstraße 56 , 56a
in 13189 Berlin - Pankow
Seite 6
13.10.2015
5 96 33
2.51
2.50
15
5
1.165 54 1.165
1.38
31 1.065
1.365
1.065
1.33
30
2.065
9
3.03
1.65
1.47
15
85 25 91 32
39
1.22
535 415 54
2.85
1.035
1.365
2.065
5
1.35
20
1.235
1.37
6
2.83
2.265
1.03
1.335
3.08
38
3.07
495 1.11
1.455 2.315
1.645
1.115 52
2.28 1.475
9
15
2.85
2.285
34
80 27 96
42
16
1.165 53 47 535 1.24
1.365 1.365
1.03
1.345
9
2.77
1.025
1.39
2.31
42
3.09
1.135
49 1.00
1.365 2.185
11.86
10 - PLAN-NR.: 503.1
1.665
1.46
1.305
485
1.11
2.34
5
BRH=92
1.66
1.45
Ablage
5
Bad
4.31 m²
10.70 m
LH= 2.765 m
Küche
12.00 m²
14.77 m
LH= 2.775 m
BRH=93
5
LH= 2.785 m
LH= 2.85 m
BRH=89
5
BRH=91 BRH=89
BRH=88
5
5
BRH=88
AD
nd
nd
sta
-Be
sta
-
LH= 2.755 m
LH= 2.8 m
Zimmer 3
8.06 m²
13.15 m
LH= 2.795 m
LH= 2.785 m
7 STG.
Zimmer 1
20.77 m²
18.34 m
Zimmer 1
20.70 m²
18.31 m
9 STG.
Zimmer 3
8.44 m²
13.34 m
58
Zimmer 1
20.84 m²
18.31 m
Zimmer 3
8.60 m²
13.37 m
11 STG.
Podest
H=11,5cm
LH= 2.775 m
HB-Bestand
11 STG.
Zimmer 3
8.19 m²
13.22 m
LH= 2.91
7 STG.
Zimmer 1
20.91 m²
18.34 m
WE 9305
LH= 2.775 m
LH= 2.8 m
3.95
160x70
50x38
AD
Bes
tan
Flur
d
6.07 m²
12.06 m
WE 9304
BRH=89
5
BRH=92
BRH=90
BRH=2.18
BRH=97
BRH=98
5
BRH=91
5
BRH=90
5
BRH=2.18
BRH=97
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
94.73
7
4.23
41
3.07
4.25
1.965
895
1.705
1.345
4.22
9
7
1.66
31
965
1.925
27
1.685
2.41
27
96
1.325
4.23
1.77
1.96
9
8
1.66
1.455
3.09
4.23
1.17
42
39
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
1. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
38
1.665
1.46
5
1.75
2.005
6
26
6
4.26
1.655
1.405
3.08
7
2.41
1.94
Block 2
6
25
1.005
1.33
7
1.71
1.605
19
Lauterbachstraße
7
965
1.925
25
8
4.27
10
1.62
9
36
1.015
1.375
4.24
5
4.16
3.03
1.945
8
8
34
1.645
1.44
9
4.47
1.965
4
43
5.83
1.65
1.445
2.46
3
29
3.95
Bauvorhaben
10
29
1.645
1.455
GEZ.
Sellinstraße
1.625
ÄNDERUNG
2
3 Zimmer-WE
11
Nr.4
1
3 Zimmer-WE
12
3 Zimmer-WE
WE-9305
68.35 m²
6
WE-9304
67.50 m²
5
2.41
Elektrosicherungskasten
4
27
Geschirrspülmaschinenanschluss
3
4.16
3.88
GS
Lohmestraße
40
3.00
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
2
WE-9318
67.88 m²
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
52
WM
WE 1012
INDEX DATUM
945
1.325
Neubau Verkleidung Heizstrang
ELT
SELLINSTRASSE
1.585
Heizkörper
1
Nr.5
3 Zimmer-WE
1.655
1.45
5
Tür neu
3 Zimmer-WE
WE-9317
65.77 m²
2.405
Gefälle
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
BRH=91
BRH=91
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Tür Bestand
5
5
+ 3.25
Fußbodenfliesen
LH= 2.57
5
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
2%
42
5
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
HK
Treppenhaus
HB-Bestand
Oberkante
Installationsschacht neu
5
LH= 2.54
OK
Bauteil Abriss
LH= 2.785 m
5
Wand leicht Bestand
Bauteil leicht Neubau
11.52
-Be
Mieterkeller Umverlegung
OK FFB
1.27 10
HHK
170x70
esta
nd
AD-B
170x70
45x35
HHK
LH= 2.78 m
nd
MK
1012
Mauerwerk Neubau
ACHTUNG !
3 Zimmer-WE
LH= 2.795 m
sta
-Be
AD
Flur
5.79 m²
11.90 m
WE 9318
9 STG.
LH= 2.775 m
WE-9331
70.77 m²
Nr.6
45x35
HHK
nd
esta
170x70
HHK
h= 1.25
AD
Treppenhaus
WE-9330
76.22 m²
h= 1.25
50x38
50x38
Zimmer 1
21.86 m²
18.97 m
BRH=935
BRH=1.935
LH= 2.795 m
LH= 2.8 m
LH= 2.905
LH= 2.365
41
Flur
6.20 m²
12.10 m
WE 9317
Treppenhaus
BRH=915
AD-B
Flur
6.09 m²
12.07 m
LH= 2.795 m
LH= 2.765 m
LH= 2.785 m
LH= 2.8 m
Küche
10.37 m²
13.44 m
HB-Bestand
LH= 2.8 m
Zimmer 2
ca. 16.90 m²
ca. 16.61 m
Zimmer 2
16.19 m²
16.77 m
Zimmer 2
16.24 m²
16.79 m
LH= 2.775 m
LH= 2.775 m
6 STG.
9 STG.
2.64
3.84
12 STG.
LH= 2.76 m
Küche
10.38 m²
13.52 m
Zimmer 2
16.27 m²
17.39 m
d
Zimmer 2
22.61 m²
19.15 m
d
LH= 2.745 m
LH= 2.775 m
Bad
3.76 m²
9.45 m
tan
es
LH= 2.90
Küche
11.60 m²
15.30 m
Flur
8.19 m²
14.49 m
estan
Zimmer 2
16.06 m²
16.66 m
Bad
3.87 m²
9.26 m
Küche
10.67 m²
13.69 m
-B
WE 9330
AD-B
Küche
10.60 m²
13.55 m
Bad
3.93 m²
9.23 m
50x38
h= 20
LH= 2.81 m
LH= 2.77 m
LH= 2.775 m
Bad
4.02 m²
9.28 m
45x35
Flur
9.06 m²
14.19 m
Bad
3.92 m²
9.18 m
h= 1.25
Zimmer 3
8.20 m²
11.73 m
170x70
45x35
50x38
nd
41
h= BRH
Ablage
4.92
Ablage
Wand massiv Bestand
LH= 2.815 m
43
BRH=91
BRH=90
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 503.3
tan
d
BRH=89 BRH=87
5
LEGENDE HOCHBAU
Balkon
2.09 m²
4.46 m
es
sta
Zimmer 3
7.00 m²
10.67 m
BRH=95
BRH=87
h= BRH
HHK
BRH=92
BRH=95
5
5
Balkon
2.16 m²
4.54 m
-B
-Be
HHK
45x35
50x38
AD
BRH=95
BRH=89
LH= 2.795 m
AD
Ablage
BRH=95
170 x 70
BRH=91
5
5
Balkon
2.00 m²
4.37 m
SPK
0.34 m²
2.55 m
BRH=975
Zimmer 1
24.44 m²
21.76 m
5
BRH=96
LH= 2.805 m
BRH=945
BRH=935
BRH=905
BRH=90
Küche
9.50 m²
13.24 m
Bad
3.25 m²
8.28 m
WE 9331
SPK
0.36 m²
2.56 m
BRH=96
1.655
1.43
LH= 2.785 m
5
Zimmer 1
20.47 m²
18.36 m
BRH=95
170 x 70
AD
1.66
1.46
50 1.10
5
1.47 2.32
5
5
LH= 2.91
LH= 2.72
5
5
BRH=2.33
Treppenhaus
HHK
50x38
BRH=91
KISSINGENSTRASSE
3.00
51 5 96
5
1.355 1.35
5
BRH=86
LH= 2.785 m
1.99
965
1.345
2.04
5
4.06
11
2.18
LH= 2.785 m
nd
1.43
LH= 2.76 m
Flur
4.75 m²
10.20 m
sta
7
LH= 2.885 m
Zimmer 2
17.61 m²
17.54 m
-Be
5.33
WE 9084
d
42
1.95
9
39
41 41
2.47
1.03
1.37
3.89
15
1.83
5
SPK
0.33 m²
2.50 m
Balkon
2.10 m²
4.47 m
AD
5 50 72 15
BRH=90
BRH=91
5
50 52
1.37 1.37
4
3 Zimmer-WE
9 STG.
10 STG.
Zimmer 3
6.01 m²
9.84 m
5
Nr.9
965
1.935
1.915
26
3.34
8
2.01
WE-9084
67.57 m²
WE 9083
8 STG.
h= BRH
1.90
3 Zimmer-WE
stan
42
Balkon
ca. 2.13 m²
ca. 4.49 m
1.855
WE-9083
ca. 67.11 m²
Zimmer 2
ca. 17.45 m²
ca. 17.11 m
1.58
Zimmer 3
ca.6.15 m²
ca.9.94 m
-Be
2.28
Flur
ca.4.99 m²
ca.10.30 m
BRH=87
5
HHK
AD
41
170 x 70
Bad
ca.4.43 m²
ca.10.94 m
5
53 49
7
3.36
2.05
28
2.41
29
23 1.01 6
5
Ablage
2.075
23
15
7 98
h= 1.25
2.61
Zimmer 1
ca. 19.85 m²
ca. 18.09 m
3.85
1.03
Küche
ca. 12.10 m²
ca. 14.89 m
N
2.48
45
49
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
56.01
70
5.19
53
4.97
1.215
46
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
503.6
452-15-9-11
35
40
5.34
45
1.51
8
3.20
1.24 9
8 89 40
2.63
44
2.48
15 66 60 36
2.91
1.98
5
47 54 1.05 53
1.33
1.335
11.41
2.48
1.03
1.36
1.325
48
2.255
3.10
1.66
1.42
10
2.75
1.055
1.41
2.04
6 87 25 96 33
42
17
1.19 48 525 45 1.30
6
18
2.69
1.055
3.02
2.295
1.545
43
1.715
1.445
3.11
1.005 51
2.32 1.52
9
2.31
2.80
1.02
1.355
91 28 86 35
34
15
5
1.21 54 51 54 1.19
1.37 1.38
15
9
2.85
1.035
1.375
2.20
3.06
50
5
1.105
5
1.465 2.31
HB-Bestand
Zimmer 3
6.84 m²
10.58 m
41
1.665
1.415
4.20
1.94
11
1.035
1.39
1.72
1.57
22
955
1.91
2.40
1.66
30
1.025
1.72
1.94
11
1.66
4.17
1.99
46
1.67
1.46
4.19
1.915
1.01
1.375
8
1.79
N
29
38
2.49
965
1.355
3.99
675
6
1.73
37
abgehängte Decke
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
1.665
26
945
1.945
2.42
1.66
25
1.005
1.39
1.74
1.91
11
1.665
1.48
775
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
4.17
INDEX DATUM
96.70
Elektrosicherungskasten
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
1. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
4.20
2.01
AD
LH
5
5
1.66
1.50
Umfang
Block 2
6
4.155
Gasherdanschluss
15.30 m
7
32
1.665
1.385
5.18
Wohnfläche
19
Lauterbachstraße
1.945
8.30 m²
8
29
96
1.335
2.41
Elektroherdanschluss
9
4.42
1.905
Raumbezeichnung
Nr.7
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
43
1.67
1.455
Küche
ELT
LAUTERBACHSTRASSE
2.52
Geschirrspülmaschinenanschluss
6
Nr.8
GS
7
3 Zimmer-WE
Leer
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
5
3 Zimmer-WE
Leer
WM
WE 1012
8
3 Zimmer-WE
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
9
3 Zimmer-WE
Heizkörper
HK
4
WE-9149
67.72 m²
Tür neu
Installationsschacht neu
3
WE-9148
67.92 m²
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
10
WE-9162
ca.66.58 m²
Tür Bestand
Bauteil Abriss
BRH=955
WE-9161
66.38 m²
Gefälle
2%
Sellinstraße
BRH=935
11.23
170x70
BRH=2.185
BRH=935
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
2
Nr.9
BRH=935
+ 3.25
11
3 Zimmer-WE
BRH=2.245
BRH=915
BRH=98
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
1
3 Zimmer-WE
BRH=91
LH= 2.575
Bauteil leicht Neubau
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
12
WE-9175
72.63 m²
h= 1.25
50x38
Treppenhaus
OK FFB
Mauerwerk Neubau
6
Treppenhaus
LH= 2.78 m
LH= 2.785 m
Oberkante
5
LH= 2.78 m
OK
4
LH= 2.8 m
Zimmer 1
20.47 m²
18.21 m
Zimmer 3
8.41 m²
13.35 m
Wand leicht Bestand
3
Zimmer 2
ca.20.34 m²
ca.18.15 m
Zimmer 3
8.59 m²
13.39 m
7 STG.
Zimmer 3
ca. 8.28 m²
ca.13.26 m
Zimmer 1
20.43 m²
18.19 m
LH= 2.57
WE-9174
81.19 m²
WE 9149
LH= 2.895
Mieterkeller Umverlegung
Lohmestraße
BRH=92
45x35
LH= 2.805 m
MK
1012
2
BRH=2.285
LH= 2.775 m
Wand massiv Bestand
1
LH= 2.805 m
Zimmer 2
16.11 m²
16.73 m
LEGENDE HOCHBAU
ACHTUNG !
LH= 2.82 m
LH= 2.685
Küche
10.64 m²
13.58 m
Flur
6.02 m²
11.97 m
LH= 2.815 m
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 503.1
LH= 2.79 m
Zimmer 3
8.39 m²
13.39 m
LH= 2.815 m
LH= 2.795 m
Flur
6.01 m²
11.94 m
9 STG.
Zimmer 1
20.89 m²
18.35 m
LH= 2.855 m
Bad
3.98 m²
9.27 m
11 STG.
Zimmer 1
21.23 m²
18.66 m
HHK
HHK
170x70
45x35
LH= 2.79 m
BRH=905
HB-Bestand
50x38
LH= 2.815 m
h= 1.25
HHK
160x70
170x70
HHK
Zimmer 1
ca. 15.99 m²
ca. 16.69 m
WE 9148
7 STG.
2.62
Zimmer 2
16.34 m²
16.84 m
WE 9162
9 STG.
Zimmer 2
18.53 m²
17.62 m
Treppenhaus
Leer
Küche LH= 2.815 m
10.28 m²
13.46 m
BRH=915
BRH=89
Balkon
2.10 m²
4.47 m
Ablage
LH= 2.895
LH= 2.775 m
BRH=94
Küche
ca. 9.92 m²
ca.13.34 m
Bad
ca.4.76 m²
ca.10.49 m
11 STG.
10 STG.
LH= 2.785 m
WE 9161
8 STG.
Zimmer 1
22.70 m²
19.11 m
Bad
4.15 m²
9.42 m
Flur
ca. 5.19 m²
ca.10.81 m
LH= 2.81 m
9 STG.
BRH=945
1.66
1.465
Flur
5.12 m²
10.77 m
LH= 2.775 m
BRH=91
Ablage
nd
50x38
LH= 2.81 m
45x35
Bad
3.82 m²
9.70 m
BRH=94
LH= 2.775 m BRH=895
Ablage
esta
HHK
HHK
50x38
Bad
4.48 m²
10.55 m
Zimmer 2
16.63 m²
16.93 m
Flur
9.38 m²
15.85 m
WE 9175
WE 9174
LH= 2.935
5.14
50x38
BRH=955
97
1.335
2.02
LH= 2.765 m
1.965
2.80
39
Bad
4.08 m²
10.40 m
LH= 2.805 m
nd
LH= 2.8 m
LH= 2.78 m
LH= 2.8 m
esta
LH= 2.78 m
Zimmer 3
6.95 m²
11.16 m
Küche
10.51 m²
13.61 m
Küche
12.39 m²
16.02 m
AD-B
Flur
12.78 m²
17.27 m
h= BRH
170x70
8
45x35
BRH=95
BRH=985
BRH=99
h= BRH
h= BRH
Zimmer 3
8.96 m²
12.00 m
BRH=93
50x38
BRH=935
BRH=96
AD-B
BRH=905
LH= 2.815 m
Balkon
2.12 m²
4.49 m
Balkon
ca.2.11 m²
ca.4.48 m
Sockel
LH= 2.745 m
160x70
Küche
12.57 m²
14.78 m
SPK
0.35 m²
2.50 m
SPK
0.32 m²
2.49 m
h= 1.25
BRH=965
BRH=915
1.65
1.455
3.45
BRH=935
12 26
1.67
SPK
0.34 m²
2.58 m
Zimmer 2
19.75 m²
18.41 m
28
96
1.34
1.535
1.38
6 6 89 11
2.14
38
h= BRH
LH= 2.795 m
1.45
LH= 2.79 m
Bad
3.96 m²
9.71 m
8
Küche
11.93 m²
14.83 m
LH= 2.76 m
SPK
0.32 m²
2.44 m
3.63
Zimmer 1
20.72 m²
18.50 m
160x70
BRH=895
Ablage
HHK
1.67
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
1.13
1.38
Flur
5.25 m²
10.57 m
BRH=91
Zimmer 3
6.71 m²
10.55 m
LH= 2.765 m
BRH=88
BRH=935
2.12
Zimmer 2
18.66 m²
17.96 m
3 Zimmer-WE
32
9 STG.
WE 9003
1.50
9 STG.
LH= 2.905
WE-9003
67.55 m²
Treppenhaus
9 STG.
LH= 2.915
3 Zimmer-WE
BRH=82
WE 9004
2.40
2.13
LH= 2.815 m
LH= 2.77 m
BRH=92
Nr.18
BORKUMSTRASSE
BRH=945
1.665
1.46
WE-9004
68.06 m²
Zimmer 2
18.67 m²
17.70 m
BRH=965
HHK
LH= 2.825 m
1.515
1.79
1.34
6 97 23
2.19
15
BRH=935
HB-Bestand
2.26
h= 1.25
160x70
Flur
5.03 m²
10.44 m
5
1.00 26 955
1.665
1.455
2.235
1.625
1.46
Ablage
LH= 2.765 m
2.59
73
LH= 2.8 m
1.035
1.37
LH= 2.79 m
BRH=935
1.67
1.465
BRH=96
Zimmer 1
20.92 m²
18.59 m
Bad
4.12 m²
10.10 m
2.435
3.90
20
Küche
12.48 m²
15.02 m
31
55.97
7
3.51
26
3.52
7
3.96
1.00
30
31
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 503.3
8 84 8 8
37
5
955 53 1.235
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
503.8
452-15-9-11
49
1.51
8
3.16
49
1.24 13
41
5.18
81
1.71
44
2.48
92
52
8
2.73
36
1.51
1.35
47 54 1.055 56
1.37
11.41
2.04
39
1.04
3.10
43
2.235
1.64
1.47
8
2.73
2.02
1.06
1.38
93 29 99 30
36
17
5
1.30
1.24 48 53
1.39
1.38545
16
18
2.69
1.055
3.02
2.295
1.375
1.545
3.07
49
1.66
1.595
10
9 7 85 30 89 31
38
15
1.235 50 57 54 1.19
1.375
2.77
2.31
95
2.85
1.035
9
3.06
2.20
1.46
1.61
SPK
0.38 m²
2.62 m
LH=2.385
LH=2.90
9 STG.
6 STG.
1.52
1.88
1.365
26
7 17 94 9
2.02
38
LH=2.25
2.48
38
1.715
965
1.38
3.91
675
h= 1.25
6
1.73
38
1.43
8
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
1.44
29
2.42
25
1.005
1.465
11
1.74
1.91
1.665
775
4.17
INDEX DATUM
96.70
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
ERDGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
1.355
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
5
1.50
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Block 2
6
1.74
GF
7
6
Hängeboden
19
Lauterbachstraße
4.16
955
1.93
HB
8
53
1.665
abgehängte Decke
lichte Höhe
9
4.17
2.005
AD
LH
6
30
1.66
1.45
Umfang
7
2.40
1.94
Gasherdanschluss
15.30 m
5
25
1.025
1.365
11
1.72
Wohnfläche
8
1.465
8.30 m²
9
1.315
Elektroherdanschluss
ELT
Nr.7
1.42
Raumbezeichnung
4
1.025
1.345
12 1.69
Küche
3
45
1.955
Geschirrspülmaschinenanschluss
10
4.04
1.655
1.465
4.22
GS
Sellinstraße
8
2.055
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
2
5.25
1.65
WM
WE 1012
11
32
4.105
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
1
2.41
1.665
Heizkörper
12
29
1.81
Tür neu
6
4.38
1.28
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
HK
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
47
1.72
Tür Bestand
Installationsschacht neu
LAUTERBACHSTRASSE
1.67
1.455
Gefälle
2%
3 Zimmer-WE
Nr.8
2.52
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
5
3 Zimmer-WE
+ 3.25
4
3 Zimmer-WE
WE-9147
ca. 66.33 m²
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
3
3 Zimmer-WE
WE-9146
65.64 m²
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Lohmestraße
3 Zimmer-WE
WE-9160
65.00 m²
Oberkante
2
WE-9159
64.28 m²
Zimmer 1
ca. 20.07 m²
ca. 18.21 m
BRH=825
NI=135
BRH=795
NI=135
OK
1
3 STG.
WE-9173
70.97 m²
Zimmer 3
ca. 8.30 m²
ca. 13.35 m
3 STG.
BRH=785
NI=125
BRH=78
NI=125
BRH=795
NI=115
BRH=785
NI=135
Wand leicht Bestand
Bauteil Abriss
3.51
11 STG.
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
ACHTUNG !
45
LH= 2.8 m
LH= 2.8 m
Zimmer 3
8.24 m²
13.29 m
Zimmer 1
19.95 m²
18.14 m
LH=2.225
BRH=815
NI=135
WE 9147
LH=2.945
Zimmer 1
19.79 m²
17.89 m
MK
1012
Mauerwerk Neubau
45
LH= 2.815 m
LH= 2.79 m
50x38
LH= 2.825 m
Zimmer 3
8.06 m²
13.00 m
12 32
1.005
1.37
nd
Flur
ca.6.02 m²
ca.11.97 m
Treppenhaus
LH= 2.785 m
170 x 70
HHK
Flur
5.97 m²
11.82 m
esta
Wand massiv Bestand
OK FFB
Zimmer 2
ca. 15.76 m²
ca. 16.51 m
Küche
ca. 10.31 m²
ca. 13.35 m
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 502.1
AD-B
LEGENDE HOCHBAU
Ablage
WE 9146
Treppenhaus
Zimmer 3
7.91 m²
12.95 m
Zimmer 1
20.41 m²
18.28 m
Balkon
ca.2.10 m²
ca.4.47 m
BRH=885
NI=125
45x35
160 x 70
170 x 70
nd
esta
h= 1.25
LH= 2.7 m
WE 9160
3 STG.
Zimmer 1
20.14 m²
18.36 m
11 STG.
LH= 2.795 m
1 STG.
Zimmer 2
15.75 m²
16.47 m
Zimmer 2
15.62 m²
16.45 m
LH= 2.785 m
Flur
5.19 m²
10.81 m
9 STG.
Treppenhaus
9 STG.
Zimmer 2
18.60 m²
17.78 m
Nr.9
3 Zimmer-WE
LH= 2.815 m
Küche
9.80 m²
13.39 m
LH=2.90
BRH=80
NI=135
WE.9173
ca. 78.52 m²
Küche
9.59 m²
13.10 m
nd
esta
AD-B
WE 9159
LH=2.18
2.62
Flur
5.11 m²
10.79 m
Flur
9.28 m²
15.84 m
BRH=895
NI=14
BRH=95
NI=135
LH= 2.815 m BRH=89
9 STG.
estand
LH= 2.765 m
LH= 2.79 m
6 STG.
3 STG.
50x38
AD-B
4 STG.
10 STG.
1.66
1.465
Zimmer 1
ca. 21.90 m²
ca. 18.76 m
WE 9173
WE 9172
LH= 2.815 m
Zimmer 2
16.31 m²
16.85 m
Bad
3.83 m²
9.51 m
AD-B
LH= 2.805 m
50x38
160 x 70
HHK
HHK
170 x 70
2.02
97
1.39
1.965
2.80
39
LH= 2.805 m
Küche
9.93 m²
13.19 m
nd
Bad
ca. 4.47 m²
ca. 10.44 m
Flur
ca. 12.46 m²
ca. 16.92 m
Küche
12.09 m²
15.17 m
Balkon
2.11 m²
4.49 m
h= BRH
esta
Zimmer 3
6.79 m²
11.18 m
Balkon
2.11 m²
4.48 m
Ablage
Ablage
AD-B
Zimmer 3
ca. 8.82 m²
ca. 11.92 m
BRH=915
LH= 2.81 m
HHK
h= BRH
BRH=965
Bad
ca. 3.77 m²
ca. 9.04 m
BRH=97
160 x 70
BRH=875
BRH=1.005
BRH=915
NI=135
Sockel
h= BRH
BRH=865
NI=135
6 STG.
BRH=895
NI=155
Nische schließen BRH=995
h= 1.25
BRH=89
NI=13
SPK
0.25 m²
2.37 m
Bad
3.53 m²
9.08 m
50x38
Küche
ca. 11.56 m²
ca. 14.27 m
BRH=79
NI=135
Nische schließen
BRH=1.02
HHK
6 STG.
SPK
0.28 m²
2.47 m
Bad
4.65 m²
10.24 m
45x35
Zimmer 2
ca. 18.96 m²
ca. 18.07 m
Bad
4.61 m²
10.32 m
50x38
SPK
ca.0.34 m²
ca.2.58 m
HHK
LH= 2.79 m
LH= 2.825 m
1.50
Bad
4.15 m²
9.59 m
Küche
11.51 m²
14.53 m
LH= 2.78 m
SPK
0.33 m²
2.48 m
1.81
160 x 70
BRH=875
Zimmer 1
20.12 m²
18.19 m
nd
sta
-Be
AD
h= BRH
HHK
11.23
LH= 2.805 m
LH= 2.795 m
45x35
LH= 2.77 m
BRH=86 BRH=885
NI=135
NI=135
Nische schließen
Zimmer 3
6.09 m²
10.23 m
Flur
5.24 m²
10.57 m
Ablage
3 Zimmer-WE
HB-Bestand
Zimmer 2
13.77 m²
15.75 m
BRH=79
NI=115
WE-9002
61.21 m²
BRH=80
NI=125
BORKUMSTRASSE
WE 9002
LH=2.91
5.00
2.40
1.325
UZ=2.485
2 STG.
Nr.18
h= BRH
Ablage
1.895
1.07
1.10
1.085
1.16
1.455
2.255
Treppenhaus
6 STG.
2.385
1.655
1.47
LH=3.04
1.65
1.465
27
1.36
29
2.68
7
3.90
32
LH= 2.795 m
LH= 2.77 m
8
3.32
Zimmer 3
6.61 m²
10.53 m
WE 9001
1 STG.
BRH=84 BRH=82
NI=135
NI=13
Mische schließen
BRH=765
NI=125
1.155
1.48
Zimmer 2
13.91 m²
15.78 m
3 Zimmer-WE
55.97
HHK
nd
WE-9001
60.88 m²
160 x 70
HB-Bestand
2.24
Flur
4.79 m²
10.53 m
esta
AD-B
2.71
7
LH= 2.78 m
N
LH= 2.785 m
28
LH= 2.785 m
1.51
1.845
1.375
8 81 9 8
2.17
43
Zimmer 1
19.86 m²
18.09 m
Bad
3.65 m²
9.33 m
1.065
1.385
2.48
Küche
11.67 m²
14.53 m
BRH=885
BRH=795
NI=125
1.665
1.47
3.87
915
645
45
43
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 502.3
5
63 8 92 8 8
34
5
925 54 1.19
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
502.8
452-15-9-11
6 1.23 15
2.57
315 95
1.345
1.235
2.48
53 1.16
1.355
1.04
1.405
37
2.16
8
3.08
1.655
1.465
15 1.22 27
2.84
1.025
1.375
2.03
1.19
1.29
15
1.25
565 445 545
1.38 1.385
12
2.77
1.035
1.375
2.285
10
3.04
48
3.02
485 1.105
1.46 2.305
1.625
1.12 495
2.30 1.455
13 1.22 24 1.26 15
2.82
1.035
1.365
2.295
555 45 53
1.15
1.20
4.38
51
2.805
1.65
1.365
11.86
1.245
1.665
1.46
2.61
2.35
1.65
1.375
1.65
1.46
BRH=945
NI=125
6 STG.
BRH=865
BRH=875
NI=135
BRH=835
BRH=875
NI=13
6 STG.
BRH=815
NI=135
BRH=815
NI=125
BRH=865
NI=125
BRH=875
Balkon
2.11 m²
4.48 m
Balkon
1.98 m²
4.34 m BRH=895
LH= 2.83 m
LH= 2.815 m
585
6 STG.
BRH=885
NI=125
BRH=825
55
LH= 2.78 m
Bauteil leicht Neubau
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
ELT
5
4.04
36
4.23
1.025
1.37
1.45
4.21
8
10
1.71
26
1.31
1.965
27
1.48
2.41
30
1.015
1.375
4.22
1.73
1.925
12
7
1.64
1.455
3.04
4.20
1.985
1.665
1.46
48
3.02
50
955
1.33
1.95
4.17
10
4.21
1.445
7
1.69
25
1.335
1.965
24
1.385
2.41
26
1.665
2.70
5.79
51
4.45
50
INDEX DATUM
94.73
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
ERDGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
4.62
1.935
5
28
37
1.685
1.525
3.08
6
2.41
36
1.92
5
27
5.86
1.65
1.445
2.48
Lohmestraße
4.03
3.94
1.65
1.46
28
4.00
7
1.42
2
53
2.83
1.34
1.97
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
1
55
1.395
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.645
1.45
2.41
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
ACHTUNG !
SELLINSTRASSE
Elektrosicherungskasten
Block 2
6
Nr.4
WM
WE 1012
7
WE-9303
ca. 49.37 m²
1 Zimmer-WE
Nr.5
Heizkörper
HK
19
Lauterbachstraße
3 Zimmer-WE
Tür neu
Installationsschacht neu
8
3 Zimmer-WE
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
9
WE-9302
61.96 m²
Tür Bestand
6
Nr.6
3 Zimmer-WE
WE-9316
65.53 m²
Gefälle
2%
7
WE-9315
64.67 m²
3 STG.
5 STG.
Leer
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Bauteil Abriss
BRH=83
NI=125
3 Zimmer-WE
+ 3.25
5
BRH=775
NI=135
BRH=78
NI=125
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
8
BRH=76
NI=135
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
9
4.80
OK FFB
4
BRH=775
NI=125
Oberkante
3
BRH=735
NI=13
OK
10
BRH=805
NI=135
Wand leicht Bestand
Sellinstraße
WE-9329
68.92 m²
Mieterkeller Umverlegung
2
Treppenhaus
LH=2.235
LH= 2.79 m
Zimmer
ca.21.36 m²
ca.18.55 m
MK
1012
11
3 STG.
11 STG.
9 STG.
Treppenhaus
LH= 2.785 m
LH= 2.785 m
LH= 2.775 m
Zimmer 3
7.98 m²
12.94 m
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
60
6 STG.
BRH=81
NI=135
3 Zimmer-WE
Zimmer 1
20.20 m²
18.24 m
Zimmer 1
19.96 m²
17.96 m
Zimmer 3
8.26 m²
13.30 m
LH=2.245
LH= 2.78 m
LH= 2.785 m
WE 9303
LH=2.915
3 STG.
Zimmer 3
8.00 m²
12.98 m
Zimmer 1
20.42 m²
18.28 m
LH= 2.765 m
11 STG.
Zimmer 1
20.60 m²
18.59 m
LH= 2.785 m
BRH=80
NI=135
WE 9302
11.52
1.26 7
WE 9329
42
LH= 2.795 m
LH=2.925
9 STG.
2.60
Flur
ca.7.71 m²
ca.14.97 m
WE 9316
5
WE-9328
74.03 m²
Flur
5.90 m²
11.86 m
LH= 2.81 m
LH= 2.805 m
Zimmer 2
16.85 m²
16.86 m
LH=2.45
3.67
55
Flur
5.88 m²
11.79 m
WE 9315
4 STG.
9 STG.
LH= 2.785 m
Flur
5.89 m²
11.84 m
LH= 2.79 m
Treppenhaus
BRH=76
5
NI=13
1.685
1.425
5
Zimmer 2
21.82 m²
19.15 m
Flur
8.28 m²
14.54 m
LH=2.91
12 STG.
1.945
44
10
1.41
WE 9328
LEGENDE HOCHBAU
1
3.83
h= 1.25
LH= 2.8 m
12
170 x 70
HHK
45x35
HHK
HHK
LH= 2.805 m
LH= 2.765 m
4
LH= 2.765 m
Küche
ca.16.33 m²
ca.16.46 m
3
LH= 2.78 m
Zimmer 2
15.55 m²
16.40 m
160 x 70
170 x 70
HHK
160 x 70
Zimmer 2
15.62 m²
16.43 m
50x38
50x38
LH= 2.79 m
LH= 2.775 m
Küche
9.86 m²
13.19 m
Küche
10.03 m²
13.27 m
50x38
Küche
11.38 m²
15.26 m
HB-Bestand
LH= 2.815 m
LH= 2.775 m
50x38
LH= 2.83 m
LH= 2.805 m
Küche
10.35 m²
13.55 m
Zimmer 2
16.08 m²
16.73 m
Bad
3.59 m²
9.16 m
Bad
3.53 m²
9.16 m
45x35
LH= 2.805 m
LH= 2.78 m
LH= 2.775 m
h= 20
5
Zimmer 3
8.10 m²
11.62 m
h= 1.25
Flur
9.62 m²
14.44 m
Zimmer 3
6.56 m²
10.46 m
Bad
3.94 m²
9.16 m
Bad
3.70 m²
8.83 m
50x38
45x35
HHK
LH= 2.74 m
Ablage
h= BRH
h= BRH
h= BRH
HHK
45x35
Bad
3.21 m²
8.23 m
HB-Bestand
50x38
160 x 70
170 x 70
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 502.3
5
Zimmer 1
23.47 m²
21.52 m
SPK
0.31 m²
2.48 m
Bad
ca.3.96 m²
ca.9.43 m
SPK
0.31 m²
2.57 m
BRH=1.065
BRH=1.055
BRH=89
NI=12
LH= 2.78 m
BRH=70
NI=14
BRH=1.005
5
Küche
9.01 m²
12.89 m
BRH=89
SPK
0.35 m²
2.56 m
HB-Bestand
5.19
1.425
1.11
2.32
495
5
BRH=1.04
5
5
1.84
Ablage
LH= 2.76 m
Küche
11.74 m²
14.75 m
LH= 2.795 m
BRH=76
5
NI=13
1.40
1.035
1.375
2.00
5
KISSINGENSTRASSE
2.99
14 92
48
5
4.00
6
2.31
Bad
4.24 m²
10.41 m
Zimmer 1
20.26 m²
18.40 m
BRH=77
5
NI=14
BRH=77
5
NI=14
1.02
1.395
5
39 36
2.46
1.93
6 STG.
5
BRH=77
5
NI=13
5
BRH=75
5
NI=14
1.885
3.90
160 x 70
h= 1.25
8
11 1.27 15
HHK
d
2.22
BRH=1.02
n
sta
55
LH= 2.835 m
Zimmer 2
17.09 m²
17.24 m
Flur
4.97 m²
10.25 m
LH= 2.795 m
d
WE 9082
LH= 2.77 m
Zimmer 3
5.76 m²
9.81 m
estan
Balkon
2.11 m²
4.46 m
-Be
45 5
43 52
5
1.40 1.37
3.33
8 STG.
AD-B
42
10 STG.
AD
7
5
LH=2.91
BRH=85
1.335
1.965
Nr.9
LH=2.27
3 Zimmer-WE
LH= 2.83 m
WE 9081
4 STG.
6 STG.
WE-9082
66.18 m²
Balkon
2.13 m²
4.49 m
LH= 2.78 m
1.59
Zimmer 2
17.35 m²
17.06 m
LH= 2.81 m
BRH=1.01
LH= 2.815 m
BRH=87
BRH=73
5
NI=12
Flur
4.99 m²
10.30 m
Zimmer 3
5.79 m²
9.81 m
3 Zimmer-WE
1.725
BRH=93
HHK
5
BRH=77
5
NI=14
1.375 1.37
WE-9081
66.26 m²
1.755
30
2.41
30
485
1.11
2.305 1.455
Ablage
160 x 70
N
2.00
Zimmer 1
19.99 m²
18.32 m
LH= 2.825 m
5
15 1.26 10
5
BRH=90
5
NI=13
BRH=80
NI=13
LH= 2.805 m
5
56 7 445
7
3.36
Küche
11.76 m²
14.76 m
h= 1.25
5
1.28
2.05
28
Bad
4.24 m²
10.41 m
Treppenhaus
36
10 - PLAN-NR.: 502.1
LH= 2.78 m
2.075
15
3.85
1.03
1.365
2.48
1.37
52
51
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
5
56.01
73
5.17
53
4.78
65
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
502.6
452-15-9-11
11.86
70 17
2.185
1.02
1.365
1.01
1.375
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
1.355
9 - PLAN-NR.: 503.4
LH= 2.775 m
Flur
9.26 m²
16.02 m
AD-Bes
tand
LH= 2.785 m
Treppenhaus
BRH=91
BRH=87
8 STG.
Zimmer 2
22.97 m²
19.22 m
LH= 2.765 m
LH= 2.61
Treppenhaus
BRH=925
BRH=955
BRH=955
BRH=925
BRH=2.165
BRH=925
BRH=915
BRH=93
WE-9135
ca.67.89 m²
WE-9136
67.76 m²
WE-9122
67.59 m²
WE-9123
65.98 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
N
2
2.165
51 50
5
1.38 1.37
7 1.03 15
2.04
27
27
2.39
28
5
BRH=915
BRH=2.59
WE-9109
76.87 m²
WE-9110
81.33 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
Tür neu
Heizkörper
Neubau Verkleidung Heizstrang
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Nr.4
ELT
Elektrosicherungskasten
5.12
30
2.41
24
2.98
4.57
54
46
15
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
1. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
6
6
3.88
2.39
5
4.18
1.685
1.455
Block 2
6
29
30
6.61
1.965
7
15
4.06
41
2.47
955
1.35
2.00
19
Lauterbachstraße
8
29
1.66
1.465
8
1.75
3.08
3.925
1.66
1.465
9
96.70
25
8
1.89
6
2.41
1.655
1.455
7
29
4.21
1.915
5
8
1.70
1.02
1.37
8
28
4.21
15
1.615
9
4.07
975
1.925
4
8
1.635
3
39
3.09
1.01
1.37
10
4.09
37
1.915
Sellinstraße
15
3.10
1.65
1.455
2
6
8
2.02
11
1.76
1.66
1.465
1
28
4.19
1.915
12
2.41
1.02
1.395
6
1.625
5
98
1.925
29
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
4
25
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
3
11
1.73
Tür Bestand
Lohmestraße
15
Gefälle
2%
2
4.22
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
1
4.08
11
1.625
+ 3.25
WE 1012
ACHTUNG !
37
3.07
95
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
Fußbodenfliesen
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
34
1.97
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
HK
LAUTERBACHSTRASSE
1.65
Oberkante
Nr.5
Nr.6
1.19
OK
Installationsschacht neu
LH= 2.545
BRH=2.175
Wand leicht Bestand
Bauteil Abriss
Treppenhaus
BRH=905
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
LH= 2.915
LH= 2.775 m
LH= 2.765 m
LH= 2.765 m
MK
1012
OK FFB
2.16
Zimmer 1
21.14 m²
18.63 m
Zimmer 1
20.63 m²
18.23 m
LH= 2.765 m
Zimmer 2
18.49 m²
23.10 m
1.88
2.065
WE 9110
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
33
LH= 2.78 m
LH= 2.785 m
Zimmer 3
8.43 m²
13.32 m
11 STG.
Zimmer 3
8.19 m²
13.25 m
5
LH= 2.8 m
WE 9123
7 STG.
9 STG.
LH= 2.785 m
11 STG.
Zimmer 1
20.64 m²
18.29 m
Zimmer 1
20.58 m²
18.27 m
LH= 2.805 m
Küche
12.25 m²
15.95 m
LH= 2.90
Zimmer 3
8.43 m²
13.31 m
Zimmer 3
7.89 m²
11.26 m
BRH=92
HHK
Flur
9.45 m²
14.64 m
9 STG.
LH= 2.895
HB
Bestand
LH= 2.76 m
LH= 2.795 m
WE 9122
Zimmer 3
11.57 m²
13.76 m
LH= 2.795 m
Flur
6.01 m²
11.94 m
LH= 2.795 m
LH= 2.775 m
LEGENDE HOCHBAU
5
Flur
5.99 m²
11.92 m
nd
Zimmer 2
16.32 m²
16.77 m
LH= 2.785 m
170x70
5
BRH=92
LH= 2.78 m
LH= 2.775 m
5
Zimmer 2
26.44 m²
22.59 m
BRH=885
10 STG.
LH= 2.78 m
LH= 2.805 m
Küche
10.50 m²
13.51 m
LH= 2.775 m
HHK
esta
170X70
HHK
HHK
170x70
Küche
10.36 m²
13.52 m
Zimmer 2
16.22 m²
16.77 m
WE 9136
7 STG.
BRH=94
BRH=895
Bad
3.87 m²
9.65 m
LH= 2.8 m
h= 1.25
Zimmer 2
16.34 m²
16.83 m
LH= 2.81 m
WE 9135
Bad
4.08 m²
9.36 m
LH= 2.82 m
Flur
5.94 m²
11.88 m
Flur
ca. 6.01 m²
ca.11.95 m
Zimmer 1
ca. 20.61 m²
ca. 18.27 m
BRH=915
AD-B
LH= 2.81 m
Küche
10.40 m²
13.55 m
Zimmer 3
ca. 8.31 m²
ca. 13.26 m
BRH=955
BRH=92
WE 9109
BRH=875
Bad
4.03 m²
9.34 m
LH= 2.78 m
Zimmer 2
ca. 16.13 m²
ca. 16.74 m
BRH=935 BRH=895
9 STG.
HHK
160X70
Bad
3.65 m²
9.34 m
h= 1.25
Küche
ca. 10.78 m²
ca. 13.92 m
BRH=905
LH= 2.805 m
h= BRH
HHK
170x70
Bad
ca. 4.03 m²
ca. 9.43 m
5
LH= 2.845 m BRH=86
BRH=90 LH= 2.84 m
SPK
0.29 m²
2.51 m
h= BRH
Ablage
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 503.2
1.27 9
39
4.90
BRH= 915
Balkon
2.14 m²
4.50 m
h= 1.25
28
BRH= 915
Balkon
2.13 m²
4.47 m
SPK
0.33 m²
2.50 m
Bad
3.36 m²
8.51 m
Küche
10.88 m²
13.77 m
34
11.23
3.96
76
1.655
1.385
15
2.64
Balkon
ca.4.03 m²
ca.8.78 m
BRH=865
BRH=905
1.63
3.91
1.66
1.445
Bad
4.51 m²
10.96 m
1.04
1.345
Küche
12.08 m²
14.82 m
LH= 2.79 m
BRH=91
5
h= 1.25
3.175
HHK
160x70
Ablage
BRH=98
Zimmer 1
20.69 m²
18.46 m
nd
4415 1.005
1.37 1.37
2.24
76 15
esta
5
BRH=91
AD-B
3 Zimmer-WE
2.095
LH= 2.805 m
BRH=85
SPK
0.28 m²
2.51 m
1.03
1.375
5
BRH=92
Flur
4.73 m²
10.16 m
WE-9096
67.61 m²
5
5
LH= 2.775 m
Zimmer 3
5.93 m²
9.79 m
KISSINGENSTRASSE
Zimmer 2
17.57 m²
17.56 m
LH= 2.865 m
1.025
1.345
LH= 2.72
WE 9096
7
2.335
15
10 STG.
9 STG.
Balkon
2.10 m²
4.47 m
LH= 2.785 m
18
Treppenhaus
5
LH= 2.91
BRH=85
BRH=89
8 STG.
BRH=2.34
WE 9097
5
LH= 2.795 m
LH= 2.81 m
BRH=885
3 Zimmer-WE
94
1.93
BRH=89
BRH=89
1.12 50
2.33 1.485
1.465
3.17
LH= 2.785 m
LH= 2.865 m
49 1.12
5
1.485 2.32
25
Balkon
2.10 m²
4.47 m
Zimmer 2
17.88 m²
17.39 m
Nr.10
3.22
8
15
2.72
LH= 2.81 m
Leer
WE-9097
68.35 m²
1.935
Zimmer 3
6.09 m²
9.89 m
4 5
495 49
1.81
5
1.345 1.37
23 99 7
1.99
HHK
Flur
5.01 m²
10.36 m
BRH=87
BRH=89
1.655
1.475
Ablage
h= 1.25
160x70
5
LH= 2.795 m
5
BRH=91
5
BRH=93
1.265
49
3.93
LH= 2.77 m
LH= 2.795 m
Zimmer 1
20.70 m²
18.51 m
5
BRH=91
Bad
4.69 m²
11.17 m
Küche
11.88 m²
14.75 m
15
1.655
1.465
1.98
3.22
56.01
1.375 1.365
1.03
1.37
8 7 86 8
39
1.015 515 825
1.37
15
1.22
2.47
2.48
54 44 535
29
38
1.065
1.38
2.21
3.08
4.98
1.125 50
2.325 1.485
34
1.245
8
2.81
37
1.63
89 28 89 3615
15
2.83
9
495 1.12
5
1.465 2.32
8
3.09
6 50
2.265
37
2.69
1.035
1.37
3.10
40
1.03
2.28
43
1.185
8
2.81
1.365
1.125 50
87 29 85 7 8
37
57 475 545 1.18
1.37
7
2.86
45
965
10
2.48
3.07
41
3.11
1.64
1.45
34
11
1.71
49
5.15
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
503.7
452-15-9-11
11.86
67 17
Bad
4.80 m²
11.05 m
5
BRH=86
h= 1.25
Ablage
1.655
1.46
160x70
HHK
Flur
5.04 m²
10.40 m
5
BRH=90
Zimmer 3
6.06 m²
9.88 m
BRH=88
LH= 2.82 m
BRH=885
BRH=85
BRH=835
BRH=805
Ablage
LH= 2.795 m
h= BRH
HHK
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
LH= 2.79 m
LH= 2.785 m
Treppenhaus
LH= 2.79 m
LH= 2.81 m
LH= 2.905
2.39
5
2.47
56.01
1.91
2.035
Zimmer 2
22.83 m²
19.16 m
2.18
5
BRH=85
5
BRH=4.35
BRH=87
15
BRH=4.485
BRH=845
BRH=855
BRH=855
BRH=845
BRH=4.465
BRH=865
BRH=865
BRH=88
WE-9137
68.09 m²
WE-9138
67.95 m²
WE-9124
68.06 m²
WE-9125
66.46 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
WE-9111
77.76 m²
WE-9112
81.55 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
4.20
6
5.25
29
12
3.88
2.41
24
2.40
2.98
4.56
47
46
96.70
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
2. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
27
1.65
1.425
5
4.22
29
6.61
1.985
Block 2
6
7
96
1.335
7
1.76
2.025
19
Lauterbachstraße
26
42
2.48
1.595
1.435
3.97
8
2.41
27
1.645
1.455
9
28
3.05
1.89
6
1.73
11
4.22
29
1.66
1.455
7
6
1.925
1.01
1.37
5
4.23
1.63
8
34
4.22
97
1.92
9
4.22
7
3.08
1.625
4
5
1.035
1.365
1.89
3
1.77
31
1.66
1.46
10
32
3.06
1.97
Sellinstraße
8
4.25
1.68
1.46
2
1.91
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
11
1.025
1.405
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
1
2.41
Waschmaschinenanschluss
12
26
WM
Wohneinheit Etage / Nummer
6
1.74
Neubau Verkleidung Heizstrang
5
10
1.655
31
4.26
Heizkörper
4
4.23
985
1.925
Tür neu
3
8
1.62
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Lohmestraße
33
3.07
1.015
1.325
Tür Bestand
Nr.4
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
35
1.935
Gefälle
2%
ELT
LAUTERBACHSTRASSE
1.655
1.38
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Nr.5
Nr.6
1.13
+ 3.25
2
BRH=885
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
WE 1012
ACHTUNG !
BRH=855
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Fußbodenfliesen
LH= 2.90
LH= 2.89
Oberkante
HK
5
5
OK
Bauteil Abriss
LH= 2.785 m
Treppenhaus
Treppenhaus
Wand leicht Bestand
Installationsschacht neu
LH= 2.795 m
LH= 2.765 m
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
LH= 2.935
9 STG.
Zimmer 2
18.79 m²
17.76 m
Zimmer 1
21.28 m²
18.67 m
WE 9112
MK
1012
OK FFB
35
LH= 2.785 m
Zimmer 1
20.74 m²
18.28 m
LH= 2.825 m
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
5
160X70
Flur
9.48 m²
16.09 m
Zimmer 3
8.46 m²
13.35 m
9 STG.
LH= 2.775 m
Zimmer 3
8.42 m²
13.37 m
Zimmer 1
20.80 m²
18.37 m
Zimmer 1
20.58 m²
18.27 m
LH= 2.805 m
d
WE 9125
9 STG.
9 STG.
9 STG.
9 STG.
Zimmer 3
8.51 m²
13.36 m
Zimmer 3
7.89 m²
11.26 m
tan
LH= 2.905
LH= 2.92
Flur
9.64 m²
14.80 m
9 STG.
WE 9124
WE 9138
es
LH= 2.805 m
LH= 2.825 m
9 STG.
WE 9137
nd
sta
-B
Flur
6.02 m²
11.94 m
Flur
5.97 m²
11.94 m
Flur
6.07 m²
12.04 m
d
stan
e
AD-B
LH= 2.805 m
LH= 2.78 m
AD
LH= 2.805 m
Flur
6.08 m²
12.04 m
Zimmer 3
8.37 m²
13.30 m
-Be
Küche
12.25 m²
15.93 m
LH= 2.79 m
HB
Bestand
Zimmer 1
20.63 m²
18.29 m
AD
170X70
HHK
HHK
LH= 2.81 m
LH= 2.815 m
LH= 2.795 m
HB
Bestand
Zimmer 2
16.28 m²
16.77 m
WE 9111
LH= 2.795 m
LH= 2.78 m
Küche
10.62 m²
13.59 m
Zimmer 3
11.46 m²
13.70 m
h= 20
Küche
10.43 m²
13.54 m
HHK
HB
Bestand
9 STG.
LH= 2.785 m
Bad
4.49 m²
9.86 m
LH= 2.775 m
LH= 2.82 m
Zimmer 2
16.19 m²
16.76 m
Zimmer 2
16.13 m²
16.76 m
Bad
4.33 m²
9.58 m
h= 1.25
h= 1.25
170X70
170X70
HHK
LH= 2.8 m
LH= 2.795 m
Bad
4.10 m²
9.39 m
Bad
4.16 m²
9.47 m
Küche
10.36 m²
13.51 m
h= 1.25
HHK
Küche
10.61 m²
13.57 m
160X70
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 504.2
LH= 2.805 m
Zimmer 2
16.21 m²
16.78 m
AD
nd
sta
-Be
Bad
3.76 m²
9.44 m
5
170x70
1
h= BRH
BRH=815
12
BRH=78
14
BRH=86
LEGENDE HOCHBAU
4.97
BRH=87
1.65
1.45
LH= 2.85 m BRH=865
Zimmer 1
26.30 m²
22.61 m
BRH=85
BRH=835 LH= 2.815 m
Bad
3.40 m²
8.54 m
LH= 2.815 m
BRH=84
5
Balkon
2.15 m²
4.51 m
BRH=86
BRH=895
BRH=865
Balkon
2.14 m²
4.49 m
SPK
0.33 m²
2.51 m
BRH=87
28
3.94
1.27 11
40
BRH=845
nd
4.76
BRH=855 BRH=865
esta
32
BRH=855
AD-B
11.23
LH= 2.8 m BRH=83
SPK
0.29 m²
2.53 m
BRH=895
BRH=825
1.67
75
1.64
1.46
Balkon
2.13 m²
4.48 m
Küche
11.15 m²
14.07 m
9 3815
5
3.92
15
2.61
22
LH= 2.79 m
1.65
1.455
LH= 2.795 m
Bad
4.66 m²
11.11 m
1.015
1.365
5
Küche
12.01 m²
14.77 m
LH= 2.795 m
3.145
Ablage
h= 1.25
BRH=80
BRH=85
5
7
2.35
Zimmer 1
20.72 m²
18.47 m
160x70
2.70
HHK
1.81
LH= 2.815 m
HB
Bestand
3 Zimmer-WE
38
LH= 2.795 m
27
5
Flur
4.82 m²
10.28 m
WE-9098
67.60 m²
43514 995
1.385 1.38
45 82 15
2.37
5
LH= 2.795 m
Zimmer 3
5.92 m²
9.77 m
HB
Bestand
Zimmer 2
17.40 m²
17.49 m
LH= 2.815 m
BRH=80
BRH=93
9 STG.
9 STG.
WE 9098
Balkon
2.07 m²
4.45 m
2.00
LH= 2.90
5
9 STG.
1522 1.02 8
WE 9099
5
BRH=885
3 Zimmer-WE
LH= 2.8 m
BRH=86
BRH=87
WE-9099
68.56 m²
2.165
BRH=93
495
1.115
2.275 1.475
Zimmer 2
17.81 m²
17.37 m
LH= 2.855 m
50
3.15
15
Balkon
2.10 m²
4.47 m
1.12
5
5 2.28
1.46
27
1.46
3.22
9
15
2.725
5
LH= 2.825 m
BRH=81
3.94
LH= 2.805 m
1.02
1.37
1.095
30
LH= 2.795 m
Zimmer 1
20.73 m²
18.51 m
N
Küche
12.02 m²
14.83 m
LH= 2.785 m
31
9 - PLAN-NR.: 504.4
2.49
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
29
1.335
1.235
1.40
1.01
1.395
1.025
1.375
5
35
2.145
505 51
5 1.38
1.38
6 1.08 15
2.03
25
1.02
1.385
3.19
32 5
97 52 895
1.91
2.065
1.02 7
965
1.93
1.38
1.665
1.455
15
2.48
514 51
5
1.375 1.37
1.35
2.065
1.04
1.395
27
Nr.10
5
3.05
KISSINGENSTRASSE
5
11
2.83
5
BRH=84
1.035
1.365
2.24
89 29 98 26
36
15
1.215 555 49 545 1.195
BRH=79
1.115 485
2.325 1.485
15
2.83
5
1.58
7
3.08
BRH=79
505 1.115
5
1.47 2.26
31
BRH=4.65
2.265
1.03
1.40
3.06
5
8
2.82
BRH=79
1.03
1.385
2.26
10 7 86 31 98 3015
38
1.21 565 48 54 1.225
1.37 1.365
5
1.115 50
2.285 1.475
2.84
BRH=82
995
8
LH= 2.94
3.07
43
3.11
Treppenhaus
35
8
1.73
53
5.14
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
504.7
452-15-9-11
38
415
5
1.15 46
2.265 1.475
15 1.24 245 1.27 15
2.825
2.265
1.04
1.37
5
545 1.195
1.175 54
1.385451.375
95
2.81
1.025
1.375
2.29
3.085
305
50 1.12
1.47 2.27
1.515
3.09
5
1.10 48
75
15 1.235 355 1.165 15
2.815
2.33
1.02
5
53 42 53
1.22
1.38
1.26
7
2.825
2.055
1.03
1.385
3.075
415
1.665
1.46
2.21
15 1.265 105 1.625
2.465
1.03
1.385
245
5
54 78 54 71 54 22
1.385
1.385
40
1.23
5
3.10
245
1.86
2.02
245
3.85
395
5.455
5
2.935
5.00
395
1.525
395
1.525
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 505.2
1.35
Flur
5.25 m²
10.71 m
HHK
Zimmer 3
6.68 m²
10.44 m
1.655
1.455
3.55
27
55.97
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
SELLINSTRASSE
Geschirrspülmaschinenanschluss
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
285
2.395
27
9
4.23
1.745
65
5
1.655
1.415
3.085
4.245
1.90
30
5
36
1.645
1.465
3.09
4.18
1.905
7
1.065
1.405
4.20
5
10
1.70
1.65
255
98
1.935
255
1.575
2.405
26
1.01
1.375
4.22
1.735
1.95
8
8
5
1.65
1.425
3.07
4.225
1.98
39
5
385
1.65
1.46
2.475
4.18
1.675
1.475
4.08
41
6.21
85
4.85
1.555
28
5
28
97
1.555
1.345
26
2.395
2.395
26
1.665
1.465
2.58
1.47
4.105
39
4.12
375
94.73
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
3. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A
Vignette
Kissingenstraße
7
8
6
1.71
1.93
1.06
1.42
5
95
1.58
Lohmestraße
4.245
13
5
98
1.925
245
9
Block 1
2
405
3.035
1.045
1.575
1.385
4.18
1.91
Elektrosicherungskasten
1
48
5
1.655
1.46
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.29
ACHTUNG !
ELT
19A
10
4
3 Zimmer-WE
GS
5
WE-9283
67.35 m²
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Block 2
6
3 Zimmer-WE
WM
WE 1012
7
3 Zimmer-WE
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
19
Lauterbachstraße
WE-9270
75.53 m²
8
Nr.1
Heizkörper
HK
9
BRH=805
BRH=835
BRH=765
BRH=78
6
WE-9269
73.56 m²
BRH=4.99
Tür neu
Installationsschacht neu
7
3 Zimmer-WE
Tür Bestand
Bauteil Abriss
5
3 Zimmer-WE
6
1.665
1.465
3.47
27
BRH=815
Nr.2
Gefälle
2%
8
WE-9282
68.81 m²
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
9
3 Zimmer-WE
WE-9296
68.92 m²
+ 3.25
LH= 2.755 m
LH= 2.775 m
BRH=785
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
4
Nr.3
WE-9295
68.96 m²
BRH=78
BRH=845
1.96
LH= 2.885
LH= 2.915
BRH=6.805
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
3
BRH=765
Bauteil leicht Neubau
LH= 2.745 m
Treppenhaus
LH= 2.785 m
46
BRH=785
Oberkante
LH= 2.795 m
Treppenhaus
Treppenhaus
OK
10
LH= 2.885
Zimmer 1
20.69 m²
18.26 m
Zimmer 3
8.54 m²
13.40 m
Wand leicht Bestand
Sellinstraße
LH= 2.795 m
Zimmer 1
21.99 m²
19.05 m
Mieterkeller Umverlegung
2
9 STG.
LH= 2.785 m
LH= 2.81 m
LH= 2.795 m
Zimmer 3
8.53 m²
13.40 m
9 STG.
9 STG.
LH= 2.78 m
Zimmer 1
20.60 m²
18.27 m
Zimmer 1
20.48 m²
18.22 m
Zimmer 3
8.51 m²
13.37 m
Zimmer 2
18.12 m²
17.27 m
Zimmer 1
21.93 m²
18.89 m
50
LH= 2.805 m
9 STG.
Zimmer 3
8.50 m²
13.38 m
9 STG.
Zimmer 1
20.65 m²
18.24 m
WE 9283
LH= 2.915
MK
1012
OK FFB
2.77
WE 9282
WE 9296
LH= 2.92
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
1.67
1.455
5.32
LH= 2.805 m
9 STG.
WE 9295
LH= 2.915
BRH=785
AD
LH= 2.83 m
HB-Bestand
LH= 2.785 m
9 STG.
sta
-Be
Flur
6.61 m²
12.25 m
HB-Bestand
9 STG.
LH= 2.8 m
Flur
6.62 m²
12.25 m
nd
WE 9270
9 STG.
Flur
6.51 m²
12.09 m
Flur
8.79 m²
15.23 m
WE 9269
LH= 2.77 m
Flur
6.44 m²
12.03 m
LEGENDE HOCHBAU
11
LH= 2.77 m
1
LH= 2.74 m
12
Zimmer 3
7.74 m²
11.23 m
4
170 x 75
2.02
Flur
10.43 m²
13.15 m
HHK
HHK
160 x 70
LH= 2.785 m
Küche
11.98 m²
15.82 m
LH= 2.785 m
Zimmer 3
8.49 m²
13.06 m
50x38
h= 1.25
Zimmer 2
16.81 m²
17.09 m
1.655
1.465
3.27
Bad
7.02 m²
13.36 m
LH= 2.805 m
LH= 2.785 m
Küche
10.62 m²
13.58 m
975
1.325
2.68
LH= 2.785 m
BRH=78
BRH=795
BRH=82
BRH=785
BRH=775
Zimmer 2
17.39 m²
17.04 m
LH= 2.805 m
nd
sta
-Be
LH= 2.825 m
HB-Bestand
LH= 2.795 m
Bad
3.88 m²
9.62 m
AD
170 x 70
HHK
Bad
4.07 m²
9.40 m
HHK
LH= 2.785 m
BRH=78
BRH=795
Küche
10.65 m²
14.20 m
h= BRH
160 x 70
Küche
10.36 m²
13.52 m
BRH=79
50x38
LH= 2.78 m
LH= 2.815 m
45x35
Zimmer 2
16.65 m²
17.08 m
Zimmer 2
16.60 m²
17.04 m
50x38
160 x 70
Küche
10.42 m²
13.56 m
50x38
50x38
Bad
3.64 m²
9.32 m
BRH=805
Ablage
h= BRH
Bad
3.79 m²
9.54 m
HHK
HHK
AD-B
160
estax 70
nd
BRH=765 BRH=775
BRH=80
BRH=885
h= BRH
LH= 2.775 m
LH= 2.775 m
BRH=805
SPK
0.30 m²
2.53 m
3
LH= 2.76 m
55
Ablage
LH= 2.745 m
Küche
12.11 m²
15.04 m
LH= 2.755 m
BRH=80
BRH=83
Bad
4.16 m²
10.06 m
Zimmer 1
21.55 m²
18.88 m
3 Zimmer-WE
10
BRH=785 BRH=765
1.615
1.35
LH= 2.755 m
HHK
1.76
1.025
1.355
40
1.73
57 1.025
1.365
Zimmer 2
16.54 m²
17.82 m
1.51
11.52
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 505.4
3.84
BRH=805
2.085
26
2.20
15 1.23 12
2.61
26
6
30
8
1.42
7
Bad
3.79 m²
9.48 m
Küche
10.55 m²
13.53 m
BRH=815
SPK
0.27 m²
2.37 m
Balkon
2.18 m²
4.45 m
Balkon
2.26 m²
4.55 m
nd
48
SPK
0.31 m²
2.53 m
BRH=755 BRH=765
BRH=79
BRH=78
14
2.07
SPK
0.28 m²
2.50 m
Balkon
2.20 m²
4.48 m
h= BRH
3.51
40
LH= 2.755 m
BRH=915
sta
3.97
LH= 2.755 m
Flur
5.40 m²
10.72 m
SPK
0.36 m²
2.58 m
-Be
1.41
Zimmer 3
6.82 m²
10.59 m
160 x 70
AD
29
Zimmer 2
18.80 m²
18.38 m
2.22
WE-9021
68.85 m²
9 STG.
BORKUMSTRASSE
9 STG.
Nr.18a
3 Zimmer-WE
h= 1.25
BRH=855
WE-9020
68.87 m²
2.23
Treppenhaus
BRH=81
WE 9020
9 STG.
1.65
1.455
3.98
2.135
LH= 2.745 m
2.63
HB-Bestand
LH= 2.795 m
LH= 2.8 m
BRH=895
8
2.235
HB-Bestand
BRH=805 BRH=795
1.52
1.305
Ablage
1.785
160 x 70
WE 9021
4.92
1.665
1.405
3.93
BRH=84
BRH=815
BRH=805
1.03
1.335
Zimmer 2
19.21 m²
18.01 m
LH= 2.765 m
96
1.335
27
Zimmer 1
21.17 m²
18.76 m
LH= 2.795 m
LH= 2.785 m
N
2.42
Küche
11.96 m²
14.82 m
Bad
4.59 m²
10.31 m
h= 1.25
2.17
6
1.34 15
2.48
755
30
33
1.08
95
3.09
105 1.265 25
3.56
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
505.5
452-15-9-11
525
4.385
545
5
5
1.65
1.455
9
2.725
1.045
1.375
2.195
3.07
43
51 1.105
2.32
1.465
1.585
8
3.06
1.075 53
2.305 1.505
5
2.755
1.02
1.365
2.24
6 11 83 28 88 8 8
38
36
5
1.225 55 45 48 1.27
5
1.37
5
1.33
9
2.82
945
1.32
5
2.14
5
3.075
42
1.65
1.465
2.215
5
2.46
1.025
1.32
8 10 84 10 1.645 22
2.135
38
1.235 545 77 545 715 54524 51
1.37
1.37
1.375
41
86
125 1.225
41
42
1.965
1.505
42
3.615
5.19
7
2.80
4.835
51
51
1.525
51
1.525
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 503.2
1.29
Zimmer 3
6.69 m²
10.51 m
LH= 2.77 m
SPK
0.34 m²
2.56 m
1.79
30
5
41
1.965
Heizkörper
HK
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
ELT
36
4.18
4.13
10
1.70
255
965
1.34
27
1.585
2.405
26
1.025
1.385
4.21
1.76
1.93
9
8
5
1.665
1.465
3.085
4.205
1.95
44
37
1.665
1.465
2.48
4.195
1.665
1.465
4.08
40
5
6.135
9
4.86
1.575
32
265
965
1.555
1.345
26
2.395
2.395
26
1.665
1.415
2.58
1.47
1.525
5
4.12
37
4.12
375
1.525
1.525
94.73
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
1. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
4.215
8
1.66
5
6
3.06
1.005
1.95
Block 2
6
1.76
37
5
1.65
7
285
1.89
19
Lauterbachstraße
2.395
6
1.665
1.475
3.08
8
295
1.92
6
1.725
1.015
1.365
4.23
5
8
1.65
Lohmestraße
9
97
2.065
285
2
4.24
1.025
1.65
1.375
4.195
1
39
3.105
1.925
ACHTUNG !
39
1.645
1.46
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.19
Elektrosicherungskasten
9
SELLINSTRASSE
Geschirrspülmaschinenanschluss
6
3 Zimmer-WE
GS
7
WE-9279
66.35 m²
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
5
3 Zimmer-WE
WM
WE 1012
8
3 Zimmer-WE
Tür neu
Installationsschacht neu
9
3 Zimmer-WE
Nr.2
3 Zimmer-WE
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
4
WE-9278
ca. 67.21 m²
BRH=965
Tür Bestand
3
WE-9292
67.83 m²
BRH=935
BRH=925
WE-9266
73.19 m²
Gefälle
2%
10
3 Zimmer-WE
BRH=2.195
Nr.1
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Sellinstraße
Nr.3
WE-9291
68.02 m²
BRH=935
BRH=94
BRH=99
+ 3.25
2
BRH=2.155
BRH=935
WE-9265
72.94 m²
BRH=1.985
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
11
Treppenhaus
Treppenhaus
BRH=915
BRH=945
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Bauteil Abriss
Treppenhaus
LH= 2.56
Oberkante
Bauteil leicht Neubau
50
LH= 2.53
OK
1
LH= 2.37
LH= 2.785 m
Wand leicht Bestand
Mauerwerk Neubau
5.32
1.665
1.42
BRH=995
9 STG.
LH= 2.795 m
LH= 2.805 m
Mieterkeller Umverlegung
12
Zimmer 1
21.87 m²
19.01 m
LH= 2.795 m
LH= 2.05 m
Zimmer 2
18.24 m²
17.35 m
MK
1012
OK FFB
Zimmer 1
21.92 m²
18.88 m
12 STG.
Zimmer 1
20.66 m²
18.25 m
Zimmer 3
8.47 m²
13.35 m
LH= 2.925
Wand massiv Bestand
4
Zimmer 3
ca. 8.22 m²
ca. 13.26 m
Zimmer 1
ca. 20.47 m²
ca. 18.22 m
LH= 2.795 m
LH= 2.81 m
7 STG.
Zimmer 1
20.55 m²
18.26 m
Zimmer 3
8.47 m²
13.35 m
LEGENDE HOCHBAU
2.77
LH= 2.775 m
WE 9279
11 STG.
LH= 2.805 m
9 STG.
Zimmer 3
8.30 m²
13.30 m
HB-Bestand
LH= 2.78 m
LH= 2.94
11 STG.
Zimmer 1
20.86 m²
18.32 m
WE 9266
WE 9265
Flur
8.71 m²
15.11 m
6 STG.
WE 9278
WE 9292
LH= 2.905
2.54
HHK
1.925
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
3
LH= 2.79 m
LH= 2.835 m
9 STG.
es
-B
AD
WE 9291
8
1.665
1.425
3.47
1.015
1.37
LH= 2.825 m
Zimmer 3
7.38 m²
10.91 m
Flur
9.89 m²
12.87 m
LH= 2.775 m
170 x 75
LH= 2.82 m
Flur
6.00 m²
11.95 m
Flur
ca. 5.94 m²
ca. 11.83 m
LH= 2.805 m
LH= 2.795 m
1.655
1.425
3.49
BRH=985
BRH=96
160 x 70
HHK
45x35
45x35
Zimmer 2
16.48 m²
16.86 m
Sockel
Küche
11.73 m²
15.86 m
Bad
6.15 m²
12.76 m
50x38
HHK
HHK
170 x 70
170 x 70
Küche
10.54 m²
13.56 m
50x38
50x38
h= 1.25
160 x 70
HHK
HHK
160 x 70
50x38
LH= 2.785 m
Zimmer 3
8.23 m²
12.80 m
d
tan
Flur
6.13 m²
12.01 m
Flur
6.01 m²
11.95 m
7 STG.
11.52
5.32
LH= 2.775 m
BRH=875
HB-Bestand
1.51
50
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 503.4
2.54
41
LH= 2.805 m
Bad
ca.4.02 m²
ca.9.40 m
Zimmer 2
ca. 16.18 m²
ca. 16.76 m
Zimmer 2
16.26 m²
16.80 m
d
1.30 8
LH= 2.82 m
tan
42
LH= 2.82 m
BRH=915
45x35
Bad
4.16 m²
9.45 m
Bad
4.18 m²
9.48 m
es
4.78
Küche
ca. 10.22 m²
ca. 13.46 m
Küche
10.20 m²
13.42 m
Zimmer 2
17.33 m²
16.93 m
h= BRH
-B
62
Ablage
Ablage
Bad
3.78 m²
9.52 m
BRH=92
BRH=94
BRH=92
AD
LH= 2.79 m
h= BRH
BRH=965
d
Küche
10.65 m²
13.60 m
BRH=88
stan
LH= 2.795 m
Zimmer 2
16.17 m²
17.31 m
LH= 2.83 m
Küche
10.17 m²
13.69 m
LH= 2.005 m
-Be
Bad
3.63 m²
9.32 m
BRH=905
Balkon
ca. 2.15 m²
ca. 4.50 m
AD
3.94
5
h= BRH
BRH=91
Balkon
2.13 m²
4.46 m
h= 1.25
BRH=895 BRH=90
LH= 2.845 m BRH=915
BRH=865
BRH=985
565 1.025
1.375
SPK
0.32 m²
2.60 m
SPK
0.29 m²
2.52 m
38
3.47
Balkon
2.08 m²
4.45 m
BRH=94
BRH=915
50x38
43
LH= 2.775 m
55.97
Küche
11.94 m²
14.81 m
3.90
Zimmer 1
20.58 m²
18.42 m
43
BRH=865
1.035
1.42
BRH=985
Ablage
1.765
160 x 70
h= 1.25
2.26
HHK
nd
esta
AD-B
BRH=945
BRH=90
Flur
5.07 m²
10.46 m
LH= 2.785 m
BRH=905
1.555
1.38
LH= 2.765 m
1.645
1.46
2.10
Zimmer 3
6.65 m²
10.49 m
nd
3.90
3 Zimmer-WE
Zimmer 2
18.42 m²
17.95 m
esta
AD-B
8
2.15
28
WE 9017
Nr.18a
WE-9017
67.19 m²
BORKUMSTRASSE
9 STG.
9 STG.
WE-9016
67.53 m²
3 Zimmer-WE
LH= 2.915
9 STG.
Treppenhaus
BRH=815
955
1.335
WE 9016
2.63
2.105
BRH=1.005
Zimmer 2
18.65 m²
17.70 m
1.655
1.435
3.51
LH= 2.805 m
LH= 2.775 m
Bad
4.53 m²
10.45 m
7
2.26
Flur
5.09 m²
10.53 m
LH= 2.785 m
BRH=955
1.65
1.415
3.94
Ablage
HHK
2.27
BRH=915
160 x 70
nd
esta
-B
AD
BRH=905
1.53
1.375
7
1.725
LH= 2.75 m
h= 1.25
2.18
29
Zimmer 1
20.82 m²
18.56 m
LH= 2.8 m
N
2.42
Küche
12.16 m²
14.86 m
Bad
4.12 m²
10.16 m
BRH=1.015
3.94
1.105
1.365
BRH=945
745
30
30
2.90
9 9 865 27 85 13 8
36
36
5
5
1.23
1.17 53 44 55
1.375 1.35
5
3.425
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
503.5
452-15-9-11
36
40
5.33
46
1.51
7
3.20
1.28 9
41
3.55
41
2.51
15 64 60 32
2.95
50 55
11.41
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 504.3
99
5
56
5
5
1.31
1.32
2.11
39 53
1.005
1.365
2.33
10
3.10
1.66
1.42
2.75
1.055
1.41
2.04
93 25 96 33
33
17
1.19 48 525 45 1.30
15
18
2.69
1.055
3.02
2.295
1.545
46
1.755
5
1.44
7
3.09
5
1.015 49
2.255 1.41
2.81
2.29
1.02
1.335
8 9 87 27 84 6 8
38
41
1.20 545 475 55 1.21
1.335 1.38
5
2.82
1.03
1.33
2.185
3.11
51
5
1.12
5
2.26
1.48
5
73
h= 1.25
HB-Bestand
160x70
Zimmer 3
6.87 m²
10.64 m
39
1.665
4.20
1.035
1.94
11
1.72
1.565
22
96
1.915
2.40
23
39
965
1.40
4.02
6
1.71
abgehängte Decke
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Nr.7
1.655
30
1.025
1.72
1.94
11
1.66
4.17
2.00
47
1.67
1.465
4.21
1.895
6
1.025
1.37
1.76
1.66
28
945
1.945
2.42
1.685
27
955
1.335
7
1.76
1.94
1.65
1.465
4.21
81
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
96.70
Elektrosicherungskasten
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
2. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
1.975
AD
LH
5
13
1.66
1.455
4.20
Umfang
Block 2
6
4.20
Gasherdanschluss
15.30 m
7
29
1.655
1.445
5.16
Wohnfläche
19
Lauterbachstraße
1.94
8.30 m²
8
27
96
1.335
2.41
Elektroherdanschluss
9
4.45
1.91
Raumbezeichnung
ELT
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
42
1.66
1.455
Geschirrspülmaschinenanschluss
Küche
BRH=845
LAUTERBACHSTRASSE
2.525
GS
6
Nr.8
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
7
3 Zimmer-WE
WM
WE 1012
5
3 Zimmer-WE
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
8
3 Zimmer-WE
Heizkörper
HK
9
3 Zimmer-WE
Tür neu
Installationsschacht neu
4
WE-9151
68.10 m²
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
3
WE-9150
67.77 m²
Tür Bestand
Bauteil Abriss
10
WE-9164
ca.61.75 m²
Gefälle
2%
Sellinstraße
WE-9163
ca.61.53 m²
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
2
BRH=895
+ 3.25
11
BRH=835
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
1
BRH=845
675
BRH=88
LH= 2.88
Bauteil leicht Neubau
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
12
9 STG.
Treppenhaus
BRH=4.485
Nr.9
LH= 2.77 m
LH= 2.775 m
OK FFB
Mauerwerk Neubau
6
LH= 2.775 m
LH= 2.765 m
Zimmer 1
20.51 m²
18.23 m
Zimmer 3
8.46 m²
13.33 m
Oberkante
5
Zimmer 1
ca. 20.34 m²
ca.18.15 m
9 STG.
Zimmer 3
8.45 m²
13.33 m
Zimmer 1
20.48 m²
18.22 m
OK
4
3 Zimmer-WE
Zimmer 3
ca. 8.28 m²
ca.13.26 m
Wand leicht Bestand
3
3 Zimmer-WE
WE 9151
LH= 2.895
Mieterkeller Umverlegung
Lohmestraße
WE 9150
LH= 2.865
BRH=885
160x70
esta160x70
nd
LH= 2.805 m
MK
1012
2
WE-9177
72.46 m²
HHK
Badheizkörper
1770 x 599
BRH=92
LH= 2.775 m
Wand massiv Bestand
1
31
WE-9176
81.64 m²
LH= 2.765 m
Flur
6.06 m²
11.97 m
Treppenhaus
BRH=875
BRH=88
Zimmer 2
16.36 m²
16.83 m
LEGENDE HOCHBAU
ACHTUNG !
Zimmer 1
ca. 20.89 m²
ca. 18.35 m
LH= 2.785 m
Küche
10.52 m²
13.54 m
Flur
5.97 m²
11.94 m
9 STG.
LH= 2.91
Zimmer 3
ca.8.39 m²
ca.13.39 m
LH= 2.82 m
LH= 2.805 m
WE 9164
9 STG.
Zimmer 1
21.20 m²
18.64 m
Treppenhaus
Bad
3.69 m²
9.34 m
LH= 2.775 m
LH= 2.885
Zimmer 2
18.42 m²
17.56 m
LH= 2.82 m
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 504.1
LH= 2.775 m
BRH=83
h= BRH
AD-B
170x70
50x38
HB-Bestand
Bad
ca.4.87 m²
ca.10.49 m
Küche
10.38 m²
13.52 m
Flur
ca. 5.19 m²
ca.10.81 m
Flur
ca.5.12 m²
ca.10.77 m
WE 9163
LH= 2.775 m
2.615
Zimmer 2
16.30 m²
16.82 m
Zimmer 2
ca. 15.99 m²
ca.16.69 m
9 STG.
LH= 2.805 m
LH= 2.825 m
BRH=885
HB-Bestand
9 STG.
9 STG.
Zimmer 1
22.89 m²
19.19 m
LH= 2.775 m
9 STG.
9 STG.
BRH=88
1.66
1.465
5.14
LH= 2.92
Flur
9.49 m²
15.88 m
HB-Bestand
WE 9176
WE 9177
1.925
37
LH= 2.785 m
Küche
ca. 9.92 m²
ca.13.34 m
h= 1.25
Bad
ca.5.00 m²
ca.10.64 m
BRH=855 BRH=845
Balkon
2.14 m²
4.50 m
50x38
Bad
4.28 m²
9.69 m
45x35
h= 20
50x38
Zimmer 2
ca. 16.63 m²
ca. 16.93 m
Bad
3.76 m²
9.40 m
BRH=92
SPK
0.36 m²
2.56 m
h= BRH
HHK
HHK
Küche
ca. 10.51 m²
ca. 13.61 m
LH= 2.81 m
BRH=875
Ablage
170x70
160x70
Küche
12.45 m²
16.06 m
LH= 2.885 m BRH=915
SPK
0.33 m²
2.50 m
Badheizkörper
1770 x 599
HHK
Ablage
HHK
Zimmer 3
6.62 m²
11.03 m
LH= 2.81 m
LH= 2.755 m
LH= 2.785 m
AD-B
Flur
12.88 m²
17.43 m
HB-Bestand
BRH=91
HHK
esta
nd
45x35
BRH=835
h= BRH
h= BRH
LH= 2.79 m
Zimmer 3
9.18 m²
12.13 m
BRH=845
45x35
Bad
3.97 m²
10.32 m
BRH=895
h= 1.25
BRH=895
1.985
1.025
1.335
2.87
BRH=795
LH= 2.8 m
Balkon
2.10 m²
4.47 m
Balkon
ca.2.04 m²
ca.4.43 m
LH= 2.8 m
170x70
BRH=925
1.655
1.42
Zimmer 2
19.53 m²
18.35 m
6
3.40
BRH=90
Küche
12.84 m²
14.95 m
11 25
1.67
SPK
0.35 m²
2.59 m
36
LH= 2.83 m
1.47
LH= 2.825 m
Bad
4.32 m²
10.22 m
8
Küche
11.98 m²
14.89 m
LH= 2.795 m
1.67
h= 1.25
1.13
1.365
2.48
Zimmer 1
20.67 m²
18.48 m
160x70
BRH=86
Ablage
HHK
15
BRH=825
LH= 2.825 m
3.62
LH= 2.825 m
26
96
1.345
2.40
2.12
Zimmer 3
6.80 m²
10.57 m
Flur
5.27 m²
10.56 m
1.535
1.375
1.03 10
2.17
LH= 2.8 m
11.23
BRH=87
Zimmer 2
18.68 m²
17.99 m
BRH=85
3 Zimmer-WE
31
9 STG.
1.50
9 STG.
WE 9005
BRH=82
WE.9005
67.72 m²
LH= 2.91
9 STG.
LH= 2.90
3 Zimmer-WE
Treppenhaus
WE 9006
29
2.13
LH= 2.815 m
LH= 2.795 m
BRH=885
Nr.18
BORKUMSTRASSE
BRH=925
1.655
1.41
985 25 97
1.665
1.465
2.23
1.66
1.45
Zimmer 2
18.73 m²
17.72 m
2.435
3.53
25
3.51
7
3.89
22
WE-9006
68.05 m²
BRH=845
HHK
Flur
5.24 m²
10.61 m
LH= 2.825 m
55.97
BRH=825
Ablage
HB-Bestand
2.255
6
LH= 2.815 m
N
LH= 2.775 m
1.515
1.79
1.345/1.38
7 1.00 24
2.17
15
LH= 2.82 m
Zimmer 1
20.73 m²
18.51 m
1.035
1.375
2.54
Bad
4.22 m²
10.06 m
BRH=855
BRH=915
Küche
12.27 m²
14.93 m
1.66
1.425
3.93
98
32
33
1.31
62 7 96 29
15
5
92 54 1.205
1.27
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
504.8
452-15-9-11
11.86
73 15
34
1.115 51
2.285 1.475
15
92 26 85 10 7
34
40
5
5
5
1.205 54 47 54 1.20
1.37 1.375
2.84
1.03
1.365
2.26
6
2.83
1.03
1.385
2.25
3.08
505
1.11
5
2.23
1.48
36
3.07
1.62
1.12 50
2.245 1.475
5
9
1.04
1.375
2.27
88 30 90 36
35
15
1.175 55 56 45 1.215
15
2.84
5
5
1.37
1.38
7
2.83
2.055
1.04
1.385
3.08
1.65
1.455
26
2.07
7 16 91 6
37
1.025 53 85
1.37
2.47
1.03
1.37
6
1.71
43
3.13
3.23
1.02
1.37
1.325
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
9 - PLAN-NR.: 505.4
LH= 2.795 m
9 STG.
9 STG.
Treppenhaus
BRH=795
BRH=795
BRH=815
BRH=87
BRH=805
BRH=6.80
WE-9139
68.97 m²
WE-9140
69.01 m²
WE-9126
68.78 m²
WE-9127
67.47 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
BRH=815
2.56
N
8
9 87 7
38
2.39
25
1.98
1.98
51 37
5
1.375 1.37
965
1.925
5
15
35
7 16
2.38
3.25
2.62
1.02
1.37
5
56.01
5
23 1.03 7
4
8 50 76 15
2.80
15
25
4215 985
1.375 1.38
BRH=76
2.005
5
BRH=80
LH= 2.895
BRH=6.805
BRH=78
9 STG.
5
BRH=8.39
BRH=80
WE-9113
78.70 m²
WE-9114
82.87 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Elektrosicherungskasten
4.22
6
5.08
28
13
3.75
2.41
22
2.41
3.13
4.57
46
48
15
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
3. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
26
1.67
1.465
5
15
4.07
28
6.63
1.96
Block 2
6
8
42
2.47
96
1.35
7
1.77
26
1.955
19
Lauterbachstraße
96.70
26
3.08
1.665
1.465
3.94
1.67
1.385
8
2.41
7
1.88
9
27
1.66
1.465
6
4.23
30
1.935
7
9
1.75
1.01
5
15
1.625
8
4.04
4.22
97
1.925
9
40
9
1.655
4
15
4.05
97
1.295
3
7
3.07
1.93
10
1.77
36
1.655
1.455
Sellinstraße
26
3.08
2.025
2
6
4.26
1.65
1.46
11
1.94
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
1
1.025
1.375
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
12
2.41
WM
WE 1012
6
1.60
26
26
Neubau Verkleidung Heizstrang
5
10
1.77
Heizkörper
4
15
Tür neu
3
4.25
975
1.945
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Lohmestraße
4.01
8
1.635
Tür Bestand
2
36
3.08
1.01
1.375
Gefälle
2%
Nr.4
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
34
1.93
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
ELT
LAUTERBACHSTRASSE
1.655
1.425
+ 3.25
Nr.5
Nr.6
1.115
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
1
BRH=805
Treppenhaus
LH= 2.92
Treppenhaus
LH= 2.915
BRH=845
LH= 2.8 m
LH= 2.805 m
LH= 2.78 m
9 STG.
9 STG.
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Fußbodenfliesen
ACHTUNG !
9 STG.
Zimmer 1
21.40 m²
18.73 m
Zimmer 1
20.80 m²
18.30 m
d
an
LH= 2.795 m
LH= 2.81 m
LH= 2.805 m
Zimmer 3
8.54 m²
13.39 m
Oberkante
HK
t
es
LH= 2.8 m
LH= 2.79 m
Zimmer 3
8.44 m²
13.33 m
Zimmer 1
20.47 m²
18.22 m
Zimmer 1
20.58 m²
18.26 m
Zimmer 2
22.86 m²
19.17 m
-B
Zimmer 3
8.53 m²
13.39 m
Zimmer 2
18.59 m²
17.66 m
OK
Installationsschacht neu
9 STG.
4.95
9 STG.
Zimmer 3
8.53 m²
13.40 m
LH= 2.785 m
Flur
6.47 m²
12.17 m
Wand leicht Bestand
Bauteil Abriss
LH= 2.92
WE 9127
LH= 2.905
9 STG.
Zimmer 1
20.41 m²
18.19 m
LH= 2.795 m
WE 9114
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
36
WE 9126
WE 9140
HB
Bestand
Flur
9.46 m²
16.12 m
HB
Bestand
LH= 2.92
BRH=79
Küche
12.50 m²
16.18 m
LH= 2.815 m
LH= 2.79 m
LH= 2.825 m
LH= 2.775 m
LH= 2.78 m
MK
1012
OK FFB
1.665
1.465
HB
Bestand
LH= 2.785 m
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
2.19
Flur
6.49 m²
12.18 m
Zimmer 3
8.42 m²
11.74 m
BRH=79
Flur
6.46 m²
12.13 m
HHK
Flur
9.34 m²
14.59 m
WE 9113
d
stan
HHK
LH= 2.815 m
LH= 2.755 m
LH= 2.795 m
Zimmer 3
12.11 m²
14.12 m
160x70
170x70
HHK
160x70
HHK
Bad
4.36 m²
10.22 m
Zimmer 2
16.78 m²
17.06 m
Küche
10.69 m²
13.63 m
LH= 2.795 m
LH= 2.805 m
LH= 2.805 m
h= 1.25
HHK
170x70
h= 1.25
Küche
10.55 m²
13.62 m
Zimmer 2
16.55 m²
17.04 m
Zimmer 2
16.58 m²
17.03 m
h= 1.25
LH= 2.84 m
Bad
4.18 m²
9.51 m
LEGENDE HOCHBAU
AD
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 505.2
160x70
27
8
1.39
LH= 2.85 m
Küche
10.52 m²
13.60 m
WE 9139
170 x 70
HB
Bestand
d
27
Bad
4.14 m²
9.47 m
Bad
3.79 m²
9.53 m
tan
A
BRH=795
LH= 2.795 m
LH= 2.78 m
LH= 2.765 m
e
D-B
LH= 2.78 m
Zimmer 1
26.95 m²
22.90 m
Bad
3.50 m²
8.74 m
h= BRH
LH= 2.785 m
Flur
6.51 m²
12.21 m
BRH=795
BRH=79
es
4.93
BRH=775
BRH=75
-B
32
BRH=79
AD
11.23
BRH=76
nd
3.97
73
5
BRH=785
BRH=80
esta
Küche
10.68 m²
13.61 m
LH= 2.78 m
BRH=785
AD-B
LH= 2.805 m
Zimmer 2
16.48 m²
16.98 m
SPK
0.29 m²
2.50 m
Balkon
2.17 m²
4.44 m
h= BRH
Ablage
Bad
4.16 m²
9.51 m
BRH=765
BRH=78
HHK
1.66
1.50
BRH=805
BRH=79
BRH=83
Balkon
2.21 m²
4.48 m
Küche
11.48 m²
14.28 m
BRH=80
SPK
0.31 m²
2.55 m
Balkon
2.20 m²
4.48 m
BRH=87
2.11
1.67
1.465
1.68
5
4.02
15
2.61
BRH=865
SPK
0.31 m²
2.47 m
1.02
1.375
LH= 2.775 m
5
5
Bad
4.68 m²
11.03 m
Küche
12.58 m²
15.04 m
LH= 2.775 m
BRH=80
5
BRH=79
h= 1.25
KISSINGENSTRASSE
Ablage
160x70
1.85
HHK
Zimmer 1
21.75 m²
18.98 m
Nr.10
BRH=6.96
5
Treppenhaus
LH= 2.77 m
6
2.365
15
3 Zimmer-WE
LH= 2.765 m
5
BRH=78
Zimmer 3
ca.5.92 m²
ca.9.80 m
Flur
4.78 m²
10.21 m
LH= 2.775 m
12
WE-9100
69.91 m²
BRH=78
LH= 2.785 m
5
BRH=91
1.46
Balkon
2.09 m²
4.41 m
5
50 1.11
5
1.475 2.23
25
3.20
Zimmer 2
18.11 m²
18.15 m
5
9 STG.
9 STG.
LH= 2.84
WE 9101
WE 9100
BRH=935
3 Zimmer-WE
LH= 2.795 m
9 STG.
BRH=93
LH= 2.805 m
WE-9101
69.51 m²
2.01
5
BRH=85
Balkon
2.18 m²
4.48 m
5
15
2.78
5
1.04 47
2.155 1.325
6
3.17
Zimmer 2
17.99 m²
17.57 m
BRH=77
Zimmer 3
5.86 m²
9.95 m
LH= 2.795 m
29
HHK
Flur
4.98 m²
10.28 m
5
BRH=76
h= BRH
160x70
LH= 2.89
3.99
1.66
1.455
Ablage
LH= 2.785 m
2.18
SPK
0.33 m²
2.49 m
35
495 49
1.385 1.38
LH= 2.775 m
1.89
5
BRH=81
Bad
4.32 m²
10.60 m
LH= 2.795 m
Zimmer 1
21.55 m²
18.90 m
BRH=83
1.07
29
Küche
12.29 m²
14.93 m
1.015
1.335
1.27
33
975
8
3.08
32
5.32
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
505.7
452-15-9-11
3.82
52
42
1.94
1.47
755
2.86
40
1.30
58
1.26 12
2.49
685
1.26
1.75
2.77
74
375
39
2.74
2.815
775
355
42
2.42
39
2.84
755
38
65
2.12
735
2.86
1.28
39
1.27 12
64 735
1.265
1.885
2.32
2.73
39
2.70
2.74
735
54
2.815
2.29
52 1.02
735
1.23
64
53
2.09
735
39
1.00 49
53
1.66
3.91
1.12
30
3.82
51
1.55
38
11.435
2.765
2.15
54
LH= 2.005 m
2.89
LH= 2.005 m
725
375
3.47
MK 4
14.06 m²
15.30 m
LH=2.005
BRH=1.555
MK 1
11.35 m²
15.96 m
2.82
37
2.335
LH=2.00
735
375
41
LH= 1.985 m
LH= 1.995 m
BRH=1.585
25
1.41
34
55.97
38 2
2.79
49
3.47
735
35
2.905
725
375
3.11
25
LH= 1.945 m
2.80
BRH=1.61
6 STG.
6 STG.
6 STG.
BRH=1.585
MK 9
13.27 m²
15.35 m
Kellergang
36.34 m²
54.47 m
LH= 1.99 m
LH= 1.975 m
LH=1.96
LH= 1.97 m
MK 8
ca.11.08 m²
ca.13.89 m
LH= 1.985 m
MK 7
12.05 m²
15.65 m
MK 6
10.53 m²
14.50 m
MK 8/HA
ca.1.15 m²
ca.4.37 m
LH= 1.955 m
2.705
MK 7
9.51 m²
13.54 m
LH= 1.98 m
LH=1.98
LH= 1.96 m
52
LH= 1.975 m
MK 4
11.33 m²
13.89 m
LH= 1.965 m
LH= 1.99 m
MK 5/6
ca.14.16 m²
ca.16.82 m
2.93
MK 5
7.60 m²
12.25 m
MK 4
7.70 m²
11.81 m
MK 8
11.16 m²
13.82 m
MK 7
10.79 m²
14.18 m
70
MK 6
3.64 m²
8.20 m
2.565
MK 1/HA
6.48 m²
14.81 m
34
2.44
38
725
385
5.23
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
3.04
ELT
Elektrosicherungskasten
51
3.87
50
94.73
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
KELLERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
2.27
GF
5
23
Hängeboden
Block 2
6
1.98
HB
7
67
abgehängte Decke
lichte Höhe
19
Lauterbachstraße
3.77
AD
LH
8
52
Umfang
9
2.72
Gasherdanschluss
15.30 m
6
39
Wohnfläche
7
2.76
8.30 m²
5
39
53
Elektroherdanschluss
8
46
4.42
3.94
52
Raumbezeichnung
9
8
2.29
Küche
4
39
54
73
375
6.65
5.05
Geschirrspülmaschinenanschluss
3
3.35
5.87
725
39
34
1.66
GS
10
48
1.27 12
5.045
725
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Sellinstraße
2.80
39
2.86
WM
WE 1012
2
39
1.28
715
375
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
11
2.62
65
2.51
Heizkörper
HK
BRH=1.565
1
33
5.35
73
39
Tür neu
12
2.42
42
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Installationsschacht neu
Nr.1
4.535
725
2.56
Tür Bestand
6
35
5.90
725
Gefälle
2%
5
2.02
12
2.935
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Lohmestraße
41
2.96
74
395
+ 3.25
2
1.97
58
2.435
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
BRH=1.60
ACHTUNG !
3.83
695
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Bauteil Abriss
Nr.2
4.815
Oberkante
5
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
695
445
OK
Bauteil leicht Neubau
SELLINSTRASSE
2.735
Wand leicht Bestand
OK FFB
LH= 1.975 m
LH= 1.985 m
BRH=1.55
Nr.3
Mieterkeller Umverlegung
Mauerwerk Neubau
MK 1/HA
ca.6.57 m²
ca.14.23 m
MK 1/HA
6.61 m²
14.57 m
MK
1012
4
LH= 1.98 m
LH= 1.99 m
LH= 1.97 m
MK 9
12.12 m²
15.61 m
LH= 1.97 m
Wand massiv Bestand
3
MK 10
13.39 m²
15.40 m
MK 11
20.25 m²
18.20 m
LH=1.635
MK 2
8.33 m²
11.97 m
BRH=1.625
MK 4/5
ca.18.01 m²
ca.17.89 m
MK 3
9.17 m²
13.40 m
LH= 1.985 m
LH= 1.985 m
LEGENDE HOCHBAU
9 STG.
9 STG.
MK 3
16.02 m²
18.47 m
LH= 2.025 m
LH=2.06
1
LH=1.515
LH= 1.975 m
LH= 1.995 m
MK 10
ca. 12.57 m²
ca. 14.99 m
LH=1.97
3.225
MK 2
10.42 m²
14.36 m
MK 3
9.69 m²
13.58 m
Kellergang
30.55 m²
61.12 m
MK 2
9.97 m²
15.05 m
MK 9
ca. 13.73 m²
ca. 15.59 m
9 STG.
LH=2.085
LH=1.995
LH=1.975
LH=1.865
Kellergang
24.62 m²
50.53 m
LH=1.985
61
65
MK 10
11.50 m²
15.54 m
LH=1.965
1.51
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 501.4
11.52
5.19
54
2.13
64
2.16
39
11.52
2.27
52
39
2.28
2.39
57
14
71
385
LH= 1.985 m
1.895
74
355
BRH=1.505
MK 7
13.31 m²
16.22 m
BORKUMSTRASSE
BRH=1.615
LH= 1.995 m
2.325
725
385
LH= 1.975 m
LH= 1.99 m
50 1.135
1.905
2.70
39
2.92
45
3.05
1.39
MK 9
13.88 m²
16.80 m
62
1.61
MK 6
12.37 m²
14.14 m
MK 8
12.71 m²
15.88 m
BRH=1.61
3.715
Nr.18a
LH=1.785
LH=2.095
MK 5/HA
5.51 m²
10.65 m
N
6 STG.
5.945
Kellergang
26.01 m²
50.76 m
40
2.42
38
2.80
1.41
MK 3
11.60 m²
14.14 m
MK 2
14.16 m²
15.98 m
735
35
BRH=1.615
745
395
2.82
84
42
43
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 501.2
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
501.5
452-15-9-11
7 96 28
2.54
30 1.015
1.38
2.49
15
535 1.18
1.37
1.18
1.02
1.37
36
2.135
10
3.05
1.645
1.42
1.03
1.31
2.08
89 26 92 34
15
2.84
9
2.86
35
15
5
1.225 505 45 555 1.185
1.35 1.37
2.285
1.04
1.37
3.04
38
3.07
49 1.11
1.46 2.26
1.645
1.105 515
9
2.285
89 28 90 35
15
2.85
1.03
33
1.165
15
1.20
53 48 565
10
2.81
5
1.40
1.035
1.37
2.27
45
3.10
505 1.12
1.47 2.27
1.06
11.86
42
sta
5
BRH=85
2.73
1.115 50
2.275 1.47
1.545
1.655
1.795
h= BRH
LH= 2.795 m
Küche
12.01 m²
14.76 m
Bad
4.33 m²
10.75 m
5
Zimmer 1
21.34 m²
18.71 m
1.825
Ablage
170x70
BRH=86
50x38
BRH=855
BRH=85
BRH=84
LH= 2.725 m
LH= 2.895
BRH=87
BRH=845
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
ELT
3 Zimmer-WE
Nr.4
3 Zimmer-WE
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
1.77
25
2.41
26
1.935
1.025
1.33
11
4.25
94.73
1.77
8
1.65
1.405
3.03
4.20
2.005
38
41
1.66
1.46
3.07
4.25
89
1.705
1.345
4.22
1.97
9
7
1.66
31
965
1.925
28
1.625
2.41
26
1.955
1.01
1.325
4.21
1.77
10
8
1.66
1.455
3.10
4.23
1.185
45
41
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
2. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
7
1.59
5
4.21
8
965
1.925
26
Block 2
6
4.16
36
3.05
1.625
7
4.49
5
38
1.035
1.375
4.25
1.92
19
Lauterbachstraße
2.41
30
41
5.77
1.65
1.44
8
28
32
1.965
6
4.15
3.86
1.65
1.445
2.47
GEZ.
5
40
3.04
3.945
1.645
1.455
ÄNDERUNG
Lohmestraße
3 Zimmer-WE
WE-9307
70.19 m²
2
3 Zimmer-WE
Elektrosicherungskasten
1
WE-9306
ca. 67.51 m²
ACHTUNG !
Nr.5
WE-9320
67.84 m²
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
48
1.625
Geschirrspülmaschinenanschluss
Raumbezeichnung
INDEX DATUM
945
1.325
GS
Küche
BRH=84
SELLINSTRASSE
1.585
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
9
BRH=85
BRH=4.475
WM
WE 1012
6
BRH=805
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
7
BRH=835
BRH=835
Heizkörper
HK
5
WE-9253
70.78 m²
Treppenhaus
Tür neu
Installationsschacht neu
8
Treppenhaus
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
9
LH= 2.925
BRH=87
LH= 2.78 m
LH= 2.785 m
Tür Bestand
4
LH= 2.775 m
Gefälle
2%
3
LH= 2.785 m
Zimmer 3
ca. 8.06 m²
ca. 13.15 m
Zimmer 1
ca. 20.77 m²
ca. 18.34 m
Zimmer 1
20.76 m²
18.28 m
Zimmer 3
8.63 m²
13.37 m
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
10
Zimmer 1
20.52 m²
18.23 m
+ 3.25
Sellinstraße
Zimmer 3
8.51 m²
13.37 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
2
9 STG.
LH= 2.89
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
11
LH= 2.805 m
3 Zimmer-WE
1.65
1.45
7
Oberkante
1
LH= 2.805 m
WE 9307
9 STG.
LH= 2.735 m
Zimmer 3
8.49 m²
13.35 m
WE-9319
66.06 m²
2.405
OK
Bauteil Abriss
42
41
WE 9306
9 STG.
2.65
LH= 2.88
Zimmer 1
20.70 m²
18.25 m
9 STG.
3.84
Zimmer 1
21.83 m²
18.97 m
Treppenhaus
3 Zimmer-WE
WE 9320
LH= 2.795 m
LH= 2.915
5
Nr.6
Wand leicht Bestand
12
Zimmer 2
16.99 m²
16.66 m
Flur
5.99 m²
11.90 m
Flur
ca. 5.79 m²
ca. 11.90 m
LH= 2.805 m
LH= 2.835 m
LH= 2.805 m
WE-9332
76.61 m²
Flur
6.05 m²
12.00 m
HB-Bestand
nd
WE 9319
BRH=87
Mieterkeller Umverlegung
Bauteil leicht Neubau
11.52
LH= 2.785 m
3.95
160x70
HHK
170x70
HHK
LH= 2.82 m
9 STG.
esta
9 STG.
9 STG.
AD-B
Flur
6.13 m²
12.09 m
HB-Bestand
Flur
7.90 m²
14.31 m
HB-Bestand
9 STG.
9 STG.
5
BRH=86
1.655
1.46
LH= 2.785 m
WE 9333
1.97
45
1.40
7
Zimmer 2
22.50 m²
19.10 m
MK
1012
OK FFB
4.92
Zimmer 2
16.33 m²
17.37 m
LH= 2.775 m
LH= 2.915
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
1.27 10
LH= 2.785 m
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 504.3
50x38
LH= 2.785 m
Zimmer 2
ca.16.19 m²
ca.16.77 m
Küche
10.52 m²
13.52 m
50x38
Zimmer 2
15.99 m²
16.70 m
Küche
ca. 10.67 m²
ca. 13.69 m
Bad
3.67 m²
9.37 m
45x35
Küche
10.57 m²
13.62 m
h= 1.25
170x70
LH= 2.825 m
LH= 2.79 m
LH= 2.8 m
Bad
ca. 3.87 m²
ca. 9.26 m
50x38
Zimmer 2
16.13 m²
16.68 m
Küche
11.71 m²
15.46 m
Bad
4.06 m²
9.42 m
h= 1.25
Küche
10.58 m²
13.54 m
h= BRH
Ablage
HHK
LH= 2.845 m
LH= 2.785 m
LH= 2.795 m
HHK
Bad
3.64 m²
9.23 m
45x35
LH= 2.78 m
Bad
4.03 m²
9.32 m
170x70
Zimmer 3
8.35 m²
11.83 m
WE 9332
LEGENDE HOCHBAU
Balkon
3.97 m²
8.68 m
4
LH= 2.825 m
BRH=735
BRH=825
SPK
0.32 m²
2.47 m
Balkon
ca. 2.16 m²
ca. 4.54 m
43
BRH=85
Balkon
2.14 m²
4.50 m
Ablage
h= BRH
Flur
9.17 m²
14.11 m
LH= 2.805 m
5
LH= 2.78 m
HHK
Zimmer 3
6.91 m²
10.63 m
BRH=875 BRH=875
BRH=895
BRH=925
45x35
HB-Bestand
50x38
BRH=825
BRH=79
BRH=1.045
Zimmer 1
24.40 m²
21.75 m
h= 1.25
LH= 2.785 m
SPK
0.36 m²
2.59 m
50x38
45x35
Ablage
170x70
BRH=915
160x70
LH= 2.795 m
Küche
9.78 m²
13.43 m
HHK
5
BRH=84 BRH=82
Bad
3.53 m²
8.72 m
3
5
SPK
0.33 m²
2.48 m
60
5
1.66
1.455
LH= 2.825 m
BRH=86
BRH=86
HHK
d
HB-Bestand
5.31
44
495 1.105
5
1.465 2.26
BRH=93
estan
AD-B
BRH=85
1.025
1.375
2.26
LH= 2.795 m
5
2.96
5
513 99
5
1.37 1.37
2.02
7
4.04
3837
KISSINGENSTRASSE
1.85
1.035
1.365
4.03
15
2.48
32
9
2.01
7 50 77 15
2.22
41
5
1.37 1.37
5
5
49 3 52
1.65
9
5
3
25
5
LH= 2.825 m
nd
SPK
0.32 m²
2.42 m
sta
56.01
LH= 2.82 m
-Be
BRH=84
1.91
5
1.40
3.20
29
nd
Zimmer 2
12.18 m²
14.00 m
Flur
9.69 m²
18.99 m
AD
3 Zimmer-WE
Zimmer 3
6.08 m²
9.89 m
Balkon
2.00 m²
4.40 m
2.31
WE 9086
5
9 STG.
9 STG.
BRH=81
LH= 2.90
5
LH= 2.93
5
Treppenhaus
BRH=4.64
Nr.9
965
1.925
LH= 2.82 m
WE 9085
-Be
AD
WE-9086
67.95 m²
Balkon
2.11 m²
4.49 m
LH= 2.785 m
9 STG.
5
Zimmer 2
17.69 m²
17.32 m
LH= 2.805 m
BRH=91
LH= 2.815 m
BRH=97
BRH=84
5
Zimmer 3
6.07 m²
9.89 m
BRH=83
5
1.375 1.37
5
515 3 51
BRH=87
Flur
4.90 m²
10.30 m
3 Zimmer-WE
1.91
3.34
28
HHK
BRH=79
2.09
25
8
3
160x70
50x38
WE-9085
68.69 m²
Ablage
LH= 2.77 m
h= 1.25
28
Zimmer 1
21.19 m²
18.68 m
LH= 2.82 m
41
5
BRH=85
1.03
1.375
4.02
LH= 2.81 m
5
BRH=85
1.265
30
31
2.47
15
Küche
11.86 m²
14.75 m
N
1.71
Bad
4.87 m²
11.16 m
HB-Bestand
1.44
10 - PLAN-NR.: 504.1
1.66
1.465
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
2.41
67
5.32
1.11
4.90
54
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
504.6
452-15-9-11
2.65
1.025
745
395
40
2.29
65
2.815
755
39
1.28
2.325
1.27
64
1.265
1.915
66
2.13
77
38
2.765
40
5.93
765
41
2.52
775
375
2.36
2.755
66
755
385
39
1.24
2.365
1.24
65
1.245
1.90
73
40
2.20
725
2.175
2.73
48 26
3.195
725
61 11 80
2.04
725
415
64
2.69
2.685
725
1.465
11.86
2.39
77
38
53
2.41
72
2.15
38
9 - PLAN-NR.: 501.4
LH= 2.005 m
MK 4
13.24 m²
16.20 m
LH= 2.005 m
9 STG.
MK 3
ca.12.26 m²
ca.15.95 m
LH= 2.03 m
LH= 1.985 m
MK 10
13.29 m²
15.40 m
MK 1/ HA
6.33 m²
14.04 m
LH= 1.995 m
MK 2
ca.13.26 m²
ca.15.25 m
5
LH=1.51
MK 9
12.32 m²
15.63 m
LH= 2.005 m
BRH=1.595
MK 2
17.43 m²
17.37 m
3.08
2.38
N
2.78
33
56.01
55
33
2.77
73
5
2.79
34
6.65
74
3.41
2.64
5
BRH=1.61
72
MK 10
9.21 m²
12.39 m
LH= 2.02 m
MK 1/HA
6.30 m²
14.40 m
LH= 1.995 m
LH= 2.015 m
MK 9
8.19 m²
13.20 m
BRH=1.57
BRH=1.585
Tür Bestand
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Tür neu
Neubau Verkleidung Heizstrang
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
5.24
39
2.45
39
4.27
64
58
96.70
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
KELLERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
19
3.98
5
4.00
42
Block 2
6
36
2.41
7
2.74
40
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
19
Lauterbachstraße
40
6.29
2.845
72
365
8
2.72
11
5.885
9
34
2.91
73
35
6
2.43
48
4.975
7
38
725
39
5
2.78
5.86
2.745
8
39
725
365
9
2.69
2.52
4
52
39 1.03 33
7.27
715
345
3
2.73
4.50
10
53
725
Sellinstraße
38
2.555
2
2.72
725
375
11
5.83
2.91
1
725
12
38
2.55
6
2.45
1.27 12
725
375
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
5
36
Elektrosicherungskasten
4
2.72
Geschirrspülmaschinenanschluss
3
40
GS
Lohmestraße
2.74
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
2
39
7.27
WM
WE 1012
ACHTUNG !
46
4.52
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
43
735
375
Heizkörper
ELT
LAUTERBACHSTRASSE
2.475
Gefälle
Nr.5
Nr.6
735
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
2%
Nr.4
1.23
+ 3.25
HK
BRH=1.63
LH=1.36
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
Installationsschacht neu
LH=1.375
5
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Fußbodenfliesen
LH= 1.95 m
LH= 2.005 m
BRH=1.475
BRH=1.625
Oberkante
1
LH= 1.985 m
MK 10
13.41 m²
15.48 m
OK
Bauteil Abriss
54
MK 3
11.92 m²
15.56 m
MK 1/ HA
6.48 m²
14.25 m
7 STG.
LH=2.075
MK 2
13.45 m²
15.55 m
Wand leicht Bestand
Bauteil leicht Neubau
LH=2.02
LH=2.075
LH=2.05
MK 3
19.90 m²
18.05 m
Mieterkeller Umverlegung
OK FFB
2.67
LH=2.005
LH=2.005
MK 9
ca.12.65 m²
ca.15.65 m
MK
1012
Mauerwerk Neubau
2.635
Kellergang
28.92 m²
60.38 m
LH=2.00
LH=2.02
5.89
5
LH= 2.01 m
LH= 2.02 m
Kellergang
29.43 m²
57.19 m
Wand massiv Bestand
LH= 2.005 m
LH=2.035
53
LH= 2 m
MK 5
13.84 m²
15.63 m
52
LH= 2.005 m
LH= 2 m
MK 8
11.24 m²
13.94 m
4.91
LH= 2.005 m
MK 6
3.26 m²
7.69 m
MK 8
8.90 m²
13.24 m
LH= 2.02 m
MK 7
ca.10.83 m²
ca.14.09 m
52
MK 5
11.48 m²
14.46 m
MK 4
ca.10.88 m²
ca.14.04 m
4.90
LH= 2.01 m
LH= 2.01 m
LH= 2.015 m
MK 8
11.67 m²
14.10 m
725
MK 7
10.78 m²
14.26 m
5
MK 6/HA
3.71 m²
8.30 m
BRH=1.66
MK 5
11.00 m²
13.99 m
MK 4
11.08 m²
13.97 m
9 STG.
2.87
1.05
1.27
51
2.15
38
2.12
MK 6
7.64 m²
11.95 m
LEGENDE HOCHBAU
46
11.23
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 501.2
41
1.04
93
5
LH= 2.005 m
Kellergang
40.30 m²
61.09 m
BRH=1.585
3.78
735
345
5
2.495
2.74
31
1.74
6 STG.
6 STG.
BRH=1.63
BRH=1.595
MK 7
12.80 m²
14.78 m
5
LH= 2.015 m
5
BRH=1.65
26
MK 3
11.23 m²
13.93 m
KISSINGENSTRASSE
MK 2
ca.13.62 m²
ca.15.62 m
5
2.54
2.90
6 STG.
2.13
LH= 2.015 m
LH= 2.01 m
LH= 2.015 m
79 12
735
385
MK 1
10.55 m²
15.45 m
MK 4
11.12 m²
13.47 m
6 STG.
7.28
5
BRH=1.58
5
LH=2.00
BRH=1.63
36 1.08 25 1.09 42
72
5
5
735 56 1.07 50 1.01
1.91
8 STG.
Kellergang
32.19 m²
61.68 m
LH=2.02
40
5
LH=1.36
12 1.25
HA
6.56 m²
14.46 m
5
LH=2.08
5.11
LH=2.01
LH= 2 m
4.12
40
12 1.25
715
36
BRH=1.64
LH= 2.02 m
MK 5
13.56 m²
14.80 m
Nr.10
3.61
39
MK 8
8.13 m²
12.93 m
42
72
2.385
5
LH=2.02
5
1.21
MK 7
ca. 11.50 m²
ca. 14.25 m
LH= 2.015 m
72
385
2.76
MK 6
18.74 m²
19.76 m
5
BRH=1.64
39
1.11
39
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
50 43
1.19
41
43
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
501.7
452-15-9-11
Sellinstraße
Borkumstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Straße_Sellinstr. 1-3, Borkumstr. 18A
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
18A
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
1
18A
F1
OK FFB
2
2
1
Bauteil Abriss
Gefälle
1
3
2
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
3
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 108.8
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 108.6
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
508.5
452-15-9-11
65 6 92 32
15
5
5
51 57 96 54 915 55
1.20
1.31
1.37
1.355
15 65 62 29
2.96
11.41
2.10
39 53
1.035
1.375
2.315
10
3.10
1.66
15
2.75
1.055
2.04
93 25 85 6
33
1.19
8
47
1.30
48 525 45
18
2.69
1.055
3.02
2.295
1.545
41
1.735
6
3.15
5
1.02 49
2.26
1.425
2.79
2.325
96
1.335
15
92 29 86 8 9
36
39
5
1.255 54 46 55 1.215
5
1.36
5
1.37
9
2.81
1.03
1.375
2.19
3.05
51
5
1.12
5
2.24
1.48
5
HB-Bestand
7
1.665
1.425
4.16
2.02
47
1.665
4.20
1.035
1.94
11
1.72
1.55
22
97
1.90
2.40
28
20
40
4.02
6
1.71
41
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
1.66
30
1.025
1.72
1.94
11
1.66
4.17
1.995
47
1.66
1.455
4.17
1.935
96
1.335
6
1.80
1.695
29
96
1.925
2.42
1.645
26
1.025
1.375
9
1.77
1.90
1.67
1.455
4.20
815
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
96.70
Elektrosicherungskasten
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
3. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
5.16
4.12
HB
5
30
1.66
1.41
abgehängte Decke
lichte Höhe
Block 2
6
28
1.96
AD
LH
7
4.43
96
1.335
2.41
Umfang
19
Lauterbachstraße
44
1.915
Gasherdanschluss
15.30 m
Nr.7
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.655
1.42
Wohnfläche
ELT
LAUTERBACHSTRASSE
2.53
8.30 m²
8
Nr.8
Elektroherdanschluss
9
3 Zimmer-WE
Raumbezeichnung
6
3 Zimmer-WE
Küche
7
3 Zimmer-WE
Geschirrspülmaschinenanschluss
5
3 Zimmer-WE
GS
8
WE-9153
68.80 m²
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
9
WE-9152
69.16 m²
WM
WE 1012
4
WE-9166
ca.66.47 m²
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
3
WE-9165
ca.66.33 m²
Heizkörper
HK
BRH=805
BRH=78
Tür neu
Installationsschacht neu
10
BRH=6.785
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Sellinstraße
Nr.9
BRH=815
BRH=80
Tür Bestand
Bauteil Abriss
2
BRH=6.85
Gefälle
2%
11
LH= 2.90
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
1
Treppenhaus
LH= 2.905
BRH=825
LH= 2.8 m
LH= 2.785 m
+ 3.25
12
9 STG.
LH= 2.77 m
LH= 2.785 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
6
Zimmer 1
ca. 20.34 m²
ca.18.15 m
Zimmer 1
20.52 m²
18.24 m
Zimmer 3
8.54 m²
13.39 m
Bauteil leicht Neubau
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
5
3 Zimmer-WE
Zimmer 3
8.67 m²
13.43 m
Zimmer 1
20.35 m²
18.17 m
OK FFB
4
3 Zimmer-WE
Zimmer 3
ca. 8.28 m²
ca.13.26 m
Oberkante
Lohmestraße
WE-9179
72.73 m²
WE 9153
LH= 2.89
OK
3
LH= 2.785 m
Wand leicht Bestand
Mauerwerk Neubau
1.42
LH= 2.8 m
Mieterkeller Umverlegung
2
WE-9178
82.82 m²
97
1.335
Flur
6.39 m²
11.98 m
Treppenhaus
BRH=815
160x70
50x38
50x38
Flur
6.43 m²
12.00 m
MK
1012
1
33
BRH=5.305
LH= 2.795 m
Wand massiv Bestand
8
HHK
HHK
160x70
170x70
45x35
h= 1.25
LH= 2.775 m
Zimmer 2
16.38 m²
16.95 m
LEGENDE HOCHBAU
ACHTUNG !
Zimmer 1
ca. 20.89 m²
ca. 18.35 m
LH= 2.785 m
Küche
10.61 m²
13.55 m
LH= 2.79 m
9 STG.
LH= 2.905
Zimmer 3
ca.8.39 m²
ca.13.39 m
LH= 2.815 m
HB-Bestand
WE 9152
9 STG.
9 STG.
Zimmer 1
21.02 m²
18.57 m
LH= 2.77 m
Bad
3.83 m²
9.90 m
50x38
LH= 2.785 m
Küche
10.30 m²
13.50 m
WE 9166
9 STG.
Zimmer 2
18.50 m²
17.59 m
Treppenhaus
BRH=825
Zimmer 2
16.89 m²
17.16 m
BRH=795
h= BRH
LH= 2.915
9 STG.
LH= 2.77 m
HHK
WE 9165
9 STG.
9 STG.
BRH=855
1.66
1.425
Zimmer 1
22.67 m²
19.09 m
2.635
5.12
LH= 2.76 m
LH= 2.805 m
Zimmer 2
ca. 15.99 m²
ca.16.69 m
BRH=775
Balkon
2.18 m²
4.46 m
3.63
estand
Küche
ca. 9.92 m²
ca.13.34 m
Flur
ca. 5.19 m²
ca.10.81 m
Flur
ca.5.12 m²
ca.10.77 m
Flur
9.22 m²
15.81 m
AD-B
170x70
Bad
ca.4.80 m²
ca.10.55 m
BRH=755 BRH=745
Bad
4.35 m²
9.70 m
HHK
Bad
4.34 m²
9.91 m
BRH=815
9 STG.
HB-Bestand
LH= 2.91
WE 9179
1.94
23
5
BRH=83
Ablage
45x35
50x38
Zimmer 2
ca. 16.63 m²
ca. 16.93 m
h= 1.25
50x38
Küche
ca. 10.51 m²
ca. 13.61 m
LH= 2.78 m
HB-Bestand
WE 9178
Balkon
2.16 m²
4.45 m
Balkon
ca. 2.11 m²
ca.4.43 m
BRH=905
SPK
0.35 m²
2.58 m
h= BRH
50x38
160x70
Küche
12.64 m²
16.27 m
HHK
Zimmer 3
7.01 m²
11.42 m
LH= 2.765 m
LH= 2.755 m
LH= 2.78 m
45x35
nd
BRH=855
HHK
2.03
Flur
13.43 m²
17.62 m
Ablage
esta
945
1.30
45x35
BRH=765
h= BRH
h= BRH
LH= 2.755 m
Zimmer 3
9.55 m²
12.45 m
BRH=755
h= 20
Bad
4.17 m²
10.61 m
BRH=765
AD-B
3.01
BRH=82
BRH=785
LH= 2.82 m
SPK
0.40 m²
2.65 m
Bad
ca.4.24 m²
ca.10.49 m
LH= 2.8 m
170x70
BRH=825
1.66
1.41
Zimmer 2
19.78 m²
18.51 m
6
3.39
BRH=915
9 18
1.72
SPK
0.35 m²
2.58 m
Küche
12.88 m²
14.94 m
17
1.83
LH= 2.785 m
LH= 2.775 m
1.035
1.365
2.55
Bad
4.54 m²
10.45 m
Küche
11.91 m²
15.00 m
67
LH= 2.785 m
h= 1.25
BRH=86
Ablage
Zimmer 1
21.81 m²
19.01 m
160x70
31
HHK
LH= 2.785 m
27
965
1.335
2.40
2.045
LH= 2.78 m
Flur
5.37 m²
10.67 m
1.495
1.40
1.04 5
2.18
Zimmer 3
6.86 m²
10.60 m
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 505.1
LH= 2.785 m
BRH=785
BRH=855
Zimmer 2
19.00 m²
18.47 m
BRH=755
3 Zimmer-WE
BRH=72
2.085
9 STG.
WE 9007
BRH=825
9 STG.
LH= 2.90
LH= 2.90
WE-9007
69.49 m²
BRH=825
Nr.18
BORKUMSTRASSE
BRH=81
1.665
1.47
99 24 955
1.665
1.43
2.215
1.66
1.465
9 STG.
2.49
3.52
24
3.50
3 Zimmer-WE
nd
7
WE 9008
esta
4.03
LH= 2.805 m
AD-B
14
LH= 2.775 m
BRH=76
Zimmer 3
6.74 m²
10.48 m
Treppenhaus
2.235
Flur
5.26 m²
10.62 m
LH= 2.795 m
55.97
45x35
estand
h= BRH
Ablage
160x70
HHK
Zimmer 2
19.09 m²
17.97 m
1.535
1.82
1.42
12 1.04 20
2.16
15
SPK
0.33 m²
2.52 m
LH= 2.755 m
AD-B
WE-9008
68.78 m²
BRH=88
LH= 2.745 m
LH= 2.775 m
HB-Bestand
6
Bad
3.88 m²
9.79 m
Küche
12.39 m²
15.02 m
Zimmer 1
21.09 m²
18.73 m
BRH=805
1.665
1.45
3.91
98
33
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 505.3
1.32
N
27
2.61
1.50
4
3.21
40
3.60
1.035 735
1.365
30
2.56
47
1.51
1.30 5
27
5.45
11.23
35
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
505.8
452-15-9-11
11.86
1.025
1.37
33
96 53
895
1.345
3.24
1.085
1.315
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
1.225
9 - PLAN-NR.: 502.4
3 Zimmer-WE
BRH=91
5
NI=12
Flur
9.51 m²
14.74 m
LH= 2.825 m
LH= 2.805 m
sta
nd
HB
Bestand
BRH=805
NI=13
4 STG.
5
BRH=81
5
NI=13
BRH=79
5
NI=12
h= BRH
2.39
28
55
49 47 5
5
1.39 1.38
5
5
1.87
1.025
1.395
2.16
4 STG.
WE-9108
78.86 m²
3 Zimmer-WE
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
Nr.4
2.41
26
96.70
1.925
1.36
7
1.02
1.365
4.22
1.76
7
15
1.66
1.455
3.09
4.07
1.895
1.455
30
30
1.635
1.495
42
2.47
4.03
1.655
1.48
3.92
30
6.58
6
1.345
1.975
1.825
5.23
30
1.80
7
3.83
2.41
1.645
1.465
27
2.39
2.83
4.44
74
56
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
15
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
Planer
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
ERDGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
1.445
5
1.32
1.965
27
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Block 2
6
27
Elektrosicherungskasten
7
6
1.72
Hängeboden
19
Lauterbachstraße
1.455
4.18
15
HB
8
4.02
abgehängte Decke
lichte Höhe
9
52
AD
LH
6
4.03
Umfang
7
9
Gasherdanschluss
15.30 m
5
3.05
Wohnfläche
8
49
8.30 m²
9
3.04
Elektroherdanschluss
4
9
1.035
1.365
Raumbezeichnung
3
15
1.905
Küche
10
9
1.65
1.465
Geschirrspülmaschinenanschluss
Sellinstraße
1.70
2.015
GS
2
29
1.66
1.46
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
11
2.41
4.19
1.91
WM
WE 1012
1
25
1.01
1.38
Neubau Verkleidung Heizstrang
12
11
1.73
1.46
Heizkörper
ELT
Nr.5
28
4.22
15
1.31
1.975
Tür neu
6
11
1.475
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
5
4.08
95
1.345
Tür Bestand
Fußbodenfliesen
ACHTUNG !
37
3.07
1.97
Gefälle
HK
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
34
1.65
1.455
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Installationsschacht neu
LAUTERBACHSTRASSE
1.19
+ 3.25
2%
3 Zimmer-WE
Nr.6
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
4
3 Zimmer-WE
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
3
3 Zimmer-WE
Bauteil leicht Neubau
LH= 2.785 m
3 Zimmer-WE
WE-9121
64.42 m²
Oberkante
OK FFB
BRH=805
NI=14
WE-9107
74.61 m²
BRH=795
NI=125
OK
Mauerwerk Neubau
47
LH= 2.795 m
BRH=78
NI=135
WE-9120
65.67 m²
LH= 2.79 m
LH= 2.795 m
Zimmer 2
22.08 m²
19.19 m
BRH=79
NI=125
BRH=815
NI=135
WE-9134
65.71 m²
Treppenhaus
11 STG.
3 STG.
9 STG.
LH= 2.775 m
Wand leicht Bestand
Lohmestraße
3 Zimmer-WE
BRH=805
NI=135
Zimmer 1
19.85 m²
18.06 m
Zimmer 1
20.26 m²
18.25 m
Mieterkeller Umverlegung
2
WE-9133
66.31 m²
BRH=805
NI=145
Zimmer 3
8.42 m²
13.34 m
Zimmer 2
18.50 m²
17.77 m
MK
1012
1
BRH=765
NI=135
Treppenhaus
9 STG.
3 STG.
Treppenhaus
BRH=835
NI=135
LH= 2.775 m
LH= 2.77 m
LH= 2.78 m
LH= 2.78 m
Zimmer 3
8.19 m²
13.28 m
Zimmer 1
20.06 m²
18.18 m
Zimmer 1
20.06 m²
18.19 m
Zimmer 3
8.08 m²
13.20 m
5 STG.
BRH=775
NI=125
11 STG.
LH= 2.8 m
LH= 2.78 m
2.07
Flur
9.23 m²
15.97 m
WE 9121
Wand massiv Bestand
5
WE 9120
LH= 2.81 m
LEGENDE HOCHBAU
Bauteil Abriss
5
-Be
LH= 2.805 m
LH= 2.795 m
WE 9134
AD
Bad
3.18 m²
8.13 m
WE 9108
BRH=81
NI=13
WE 9133
AD-B
10 STG.
LH= 2.8 m
d
estan
Flur
5.99 m²
11.96 m
Flur
5.88 m²
11.87 m
7 STG.
LH= 2.805 m
LH= 2.775 m
LH= 2.815 m
Küche
11.68 m²
15.45 m
LH= 2.775 m
WE 9107
Flur
5.85 m²
11.85 m
Zimmer 3
8.17 m²
13.23 m
Zimmer 3
7.56 m²
11.01 m
5
nd
HHK
160 x 70
esta
Zimmer 3
11.40 m²
13.84 m
LH= 2.705 m
Flur
6.01 m²
11.95 m
Zimmer 1
19.97 m²
17.97 m
170 x 70
BRH=80
5
NI=12
LH= 2.79 m
LH= 2.785 m
AD-B
Zimmer 2
15.90 m²
16.54 m
Küche
10.06 m²
13.26 m
5
Zimmer 1
25.47 m²
22.30 m
BRH=935
NI=135
LH= 2.79 m
h= 20
HHK
HHK
HHK
HHK
170 x 70
h= 1.25
LH= 2.825 m
HHK
LH= 2.8 m
HB
Bestand
4 STG.
15
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 502.2
11.23
42 1.24 9
4.61
BRH=90
Bad
3.95 m²
9.31 m
LH= 2.79 m
nd
Küche
9.83 m²
13.23 m
LH= 2.735 m
LH= 2.785 m
LH= 2.78 m
LH= 2.8 m
Zimmer 2
15.69 m²
16.46 m
Zimmer 2
15.64 m²
16.45 m
Bad
3.57 m²
9.13 m
LH= 2.78 m
sta
44
LH= 2.785 m
Bad
3.48 m²
9.14 m
-Be
LH= 2.765 m
BRH=865
SPK
0.32 m²
2.49 m
Küche
10.73 m²
13.93 m
h= BRH
AD
Küche
10.46 m²
13.69 m
6 STG.
BRH=84
NI=12
5
BRH=835 BRH=84
Bad
3.89 m²
9.12 m
Küche
10.05 m²
13.36 m
d
Zimmer 2
15.78 m²
16.51 m
5
h= BRH
stan
-Be
LH= 2.78 m
6 STG.
BRH=885
NI=125
BRH=86 LH= 2.835 m
LH= 2.79 m BRH=88
h= BRH
AD
3.86
58
Ablage
Bad
3.89 m²
9.20 m
BRH=885
NI=125
BRH=85
160 x 70
BRH=845
170 x 70
BRH=86
6 STG.
BRH=865
NI=14
nd
5
esta
1.65
1.465
Balkon
4.03 m²
8.78 m
Balkon
2.14 m²
4.50 m
Balkon
2.12 m²
4.47 m
AD-B
nd
h= 1.25
sta
SPK
0.31 m²
2.42 m
BRH=1.02
BRH=98
-Be
BRH=1.02
160 x 70
AD
BRH=905
BRH=855
BRH=1.015
15
1.815
2.61
41
19
3.91
1.65
1.46
LH= 2.795 m
3.165
5
Küche
11.79 m²
14.75 m
LH= 2.785 m
15
97
425
5
1.36 1.35
46 78 15
2.35
SPK
0.33 m²
2.49 m
BRH=76
NI=14
BRH=89
5
NI=12
5
Zimmer 1
20.19 m²
18.21 m
Bad
4.20 m²
10.47 m
LH= 2.805 m
160 x 70
Ablage
6 STG.
HHK
3 Zimmer-WE
KISSINGENSTRASSE
LH= 2.815 m
WE-9094
66.33 m²
5
5
5
LH= 2.825 m
BRH=76
5
NI=13
5
BRH=99
BRH=79
5
NI=15
Flur
4.85 m²
10.28 m
LH= 2.775 m
7
2.31
15
Zimmer 3
5.73 m²
9.79 m
h= BRH
5
1.57
BRH=1.00
LH= 2.83 m
535 1.055
28
3.17
Zimmer 2
17.09 m²
17.26 m
2.125
1.07
8 STG.
10 STG.
WE 9094
Balkon
2.13 m²
4.49 m
1.74
Treppenhaus
4 STG.
1.025
1.355
WE 9095
1.305
1.965
LH= 2.775 m
LH= 2.825 m
6 STG.
SPK
0.33 m²
2.52 m
N
LH= 2.81 m
Nr.10
BRH=1.03
15
2.71
525
Zimmer 2
17.36 m²
17.11 m
WE-9095
66.65 m²
1.70
Zimmer 3
5.81 m²
9.86 m
LH= 2.795 m
3.22
5
BRH=78 BRH=75
5
NI=15
NI=16
HHK
Flur
5.06 m²
10.30 m
Balkon
2.13 m²
4.51 m
1.025
1.395
LH= 2.785 m
28
160 x 70
HB
Bestand
BRH=1.01
7
Bad
4.28 m²
10.64 m
h= 1.25
Ablage
LH= 2.765 m
9 5
2.11
51 51
5
1.37 1.37
15
7 99
2.03
25
LH= 2.79 m
Zimmer 1
20.25 m²
18.43 m
1.65
1.455
3.90
5
BRH=76
5
NI=13
5
BRH=90
5
NI=13
1.25
52
Küche
11.76 m²
14.78 m
38
2.61
91 11
56.01
1.65
15
2.47
7
1.335 1.365
1.57
30
2.71
1.035
1.375
3.09
14
1.035
1.385
2.29
7
2.81
43
1.02 49
2.24 1.395
87 27 77 14 14
42
36
1.285 495 43 525 1.27
4.83
1.68
12
2.77
51
52 1.10
1.47 2.32
9
2.48
2.265
3.05
50
2.02
1.015
1.375
3.03
8 10 86 5
1.03
1.375
2.28
10
2.82
1.365
1.125 50
2.315 1.475
87 28 87 5 6
34
37
1.185 57 485 53 1.195
1.37 1.375
2.47
965
15
2.86
9 36 22
10
3.07
56
2.94
1.63
1.45
34
8
1.75
61
5.19
73
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
502.7
452-15-9-11
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
Vorgänger
2
Entwurf, Planung,
Angebotseinholung
266 Tage
Son 10.01.16 Mon
16.01.17
13
Bauausführung
433 Tage
Don 16.02.17 Mon 15.10.18
14
Bauausführung Block 2 (2017)173 Tage
Don 16.02.17 Mon 16.10.17
15
Vorbereitung
21 Tage
Verteilungsleitungen und
HZ1 (Lauterbach6)
Don 16.02.17 Don 16.03.17
16
Fenstermontage Strang 1
5 Tage
Mon 06.03.17Fre 10.03.17
17
Strang 1 Lauterbach 6 li
15 Tage
Mon 20.03.17Fre 07.04.17
18
Bearbeitung LEER-WE
Strang 1
30 Tage
Mon
10.04.17
19
Fenstermontage Strang 2
5 Tage
Mon 13.03.17Fre 17.03.17
20
Srang 2 Lauterbach 6 re
14 Tage
Mon 27.03.17Don 13.04.17 17AA+5 Tage
21
Bearbeitung LEER-WE
Strang 2
30 Tage
Mon
17.04.17
22
Fenstermontage Strang 3/4 5 Tage
Mon 20.03.17Fre 24.03.17
23
Strang 3/4 Lauterbach 5
15 Tage
Mon 03.04.17Fre 21.04.17 20AA+5 Tage
24
Bearbeitung LEER-WE
Strang 3/4
30 Tage
Mon
24.04.17
25
Fenstermontage Strang 5/6 5 Tage
Mon 03.04.17Fre 07.04.17
26
Strang 5/6 Lauterbach 4
Mon 17.04.17Fre 05.05.17 23AA+10 Tage
1
Projekt: 14259 Bauablaufplan_20
Datum: Fre 23.09.16
15 Tage
2016
2017
2018
2019
Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun
Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional)
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 1
Fre 19.05.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 2
Fre 26.05.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 3/4
Fre 02.06.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Vorgang
Externe Vorgänge
Manueller Vorgang
Nur Ende
Unterbrechung
Externer Meilenstein
Nur Dauer
Stichtag
Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Manueller Sammelrollup
In Arbeit
Sammelvorgang
Inaktiver Meilenstein
Manueller Sammelvorgang
Manueller Fortschritt
Projektsammelvorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Anfang
Seite 1
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
30 Tage
Mon
08.05.17
Fre 16.06.17
Vorgänger
2016
2017
2018
2019
Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun
Bearbeitung LEER-WE Strang 5/6
27
Bearbeitung LEER-WE
Strang 5/6
28
Fenstermontage Strang 7/8 4 Tage
Mon 10.04.17Don 13.04.17
29
Strang 7/8 Kiss 10
15 Tage
Mon 24.04.17Fre 12.05.17 26AA+5 Tage
30
Bearbeitung LEER-WE
Strang 7/8
30 Tage
Mon
15.05.17
31
Fenstermontage Strang 9/105 Tage
Mon 24.04.17Fre 28.04.17
32
Strang 9/10 Lauterbach 7
14 Tage
Mon 08.05.17Don 25.05.17 29AA+6 Tage
33
Bearbeitung LEER-WE
Strang 9/10
30 Tage
Mon
29.05.17
34
Fenstermontage Strang 11/12
4 Tage
Die 02.05.17 Fre 05.05.17
35
Strang 11/12 Lauterbach 8 15 Tage
Mon 15.05.17Fre 02.06.17 32AA+5 Tage
36
Bearbeitung LEER-WE
Strang 11/12
Mon
05.06.17
37
Fenstermontage Lauterbach59Tage
Mon 08.05.17Fre 12.05.17
38
Stränge Lauterbach 9
15 Tage
Mon 22.05.17Fre 09.06.17 35AA+5 Tage
39
Bearbeitung LEER-WE
Stränge LB 9
30 Tage
Mon
12.06.17
40
Fenstermontage Borkum 185 Tage
Mon 29.05.17Fre 02.06.17
41
Stränge Borkum 18
15 Tage
Die 13.06.17 Mon 03.07.1738AA+16 Tage
42
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Borkum 18
30 Tage
Mon
03.07.17
43
Kellerdeckendämmung /
Dachdeckendämmung
25 Tage
Die 04.07.17 Mon
07.08.17
44
Heizzentrale2 = Sellin 3
1 Tag
Die 06.06.17 Die 06.06.17 46AA-5 Tage
Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional)
45
Fenstermontage Sellin 3
4 Tage
Die 06.06.17 Fre 09.06.17
Fensterbauer
Projekt: 14259 Bauablaufplan_20
Datum: Fre 23.09.16
30 Tage
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 7/8
Fre 23.06.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 9/10
Fre 07.07.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Strang 11/12
Fre 14.07.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge LB 9
Fre 21.07.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18
Fre 11.08.17
Dämmarbeiten
41
Vorgang
Externe Vorgänge
Manueller Vorgang
Nur Ende
Unterbrechung
Externer Meilenstein
Nur Dauer
Stichtag
Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Manueller Sammelrollup
In Arbeit
Sammelvorgang
Inaktiver Meilenstein
Manueller Sammelvorgang
Manueller Fortschritt
Projektsammelvorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Anfang
Seite 2
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
Fre 18.08.17
Vorgänger
2016
2017
2018
2019
Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun
Gemäß Regelablauplan
Mon 19.06.17Fre 07.07.17 41AA+4 Tage
46
Stränge Sellin 3
15 Tage
47
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 3
30 Tage
Mon
10.07.17
48
Fenstermontage Sellin 2
5 Tage
Mon 12.06.17Fre 16.06.17
49
Stränge Sellin 2
15 Tage
Mon 26.06.17Fre 14.07.17 46AA+5 Tage
50
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 2
30 Tage
Mon
17.07.17
51
Fenstermontage Sellin 1
5 Tage
Mon 26.06.17Fre 30.06.17
52
Stränge Sellin 1
15 Tage
Mon 03.07.17Fre 21.07.17 49AA+5 Tage
53
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 1
30 Tage
Mon
24.07.17
54
Fenstermontage Borkum 18a5 Tage
Mon 26.06.17Fre 30.06.17
55
Stränge Borkum 18a
15 Tage
Mon 10.07.17Fre 28.07.17 52AA+5 Tage
56
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Borkum 18a
30 Tage
Mon
31.07.17
57
Fenstermontage Sellin 4
5 Tage
Mon 03.07.17Fre 07.07.17
58
Stränge Sellin 4
15 Tage
Mon 17.07.17Fre 04.08.17 55AA+5 Tage
59
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 4
30 Tage
Mon
07.08.17
60
Fenstermontage Sellin 5
5 Tage
Mon 10.07.17Fre 14.07.17
61
Stränge Sellin 5
15 Tage
Mon 24.07.17Fre 11.08.17 58AA+5 Tage
62
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 5
30 Tage
Mon
14.08.17
Projekt: 14259 Bauablaufplan_20
Datum: Fre 23.09.16
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 3
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 2
Fre 25.08.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 1
Fre 01.09.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18a
Fre 08.09.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 4
Fre 15.09.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 5
Fre 22.09.17
Vorgang
Externe Vorgänge
Manueller Vorgang
Nur Ende
Unterbrechung
Externer Meilenstein
Nur Dauer
Stichtag
Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Manueller Sammelrollup
In Arbeit
Sammelvorgang
Inaktiver Meilenstein
Manueller Sammelvorgang
Manueller Fortschritt
Projektsammelvorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Anfang
Seite 3
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
Vorgänger
2016
2017
2018
2019
Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun
Fensterbauer
63
Fenstermontage Sellin 6
5 Tage
Mon 17.07.17Fre 21.07.17
64
Stränge Sellin 6
15 Tage
Mon 31.07.17Fre 18.08.17 61AA+5 Tage
65
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Sellin 6
30 Tage
Mon
21.08.17
66
Fenstermontage Kissingen 95 Tage
Mon 24.07.17Fre 28.07.17
67
Stränge Kissingen 9
(=Strang 31/32)
15 Tage
Mon
07.08.17
Fre 25.08.17 64AA+5
Tage
68
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Kissingen 9
30 Tage
Mon
28.08.17
Fre 06.10.17
69
Restleistungen Eingänge,
Treppenhäuser
106 Tage
Mon
17.04.17
Mon
11.09.17
70
Wiederherstellung
Zugänge, partiell
15 Tage
Die 26.09.17 Mon
16.10.17
Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 6
Fre 29.09.17
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Kissingen 9
Elektro;Tischler;Bodenleger;Maler
26AA
Garten-/Landschaftsbauer
69EA+10
Tage
71
Bauleistungen Block 1 (2018; 175 Tage
Details analog Block 2 s. o.)
72
Vorbereitung
21 Tage
Verteilungsleitungen und
HZ 3 Sellin 10
Die 13.02.18 Die 13.03.18
73
Fertigstellung HZ 4 Lohme4 1 Tag
Mon 09.07.18Mon 09.07.18
74
Fenstermontagen
allgemein Block 1
110 Tage
Mon
05.03.18
Fre 03.08.18
75
Stränge allgemein Block 1 110 Tage
beginnend Sellin 9
Mon
19.03.18
Fre 17.08.18 72EA+3
Tage
76
Bearbeitung LEER-WE
Stränge Block 1
125 Tage
Mon
09.04.18
Fre 28.09.18
77
Restleistungen Eingänge,
Treppenhäuser
106 Tage
Mon
09.04.18
Mon
03.09.18
75AA+15
Tage
78
Wiederherstellung
Zugänge, partiell,
Abschluss
15 Tage
Die 25.09.18 Mon
15.10.18
77EA+15
Tage
Projekt: 14259 Bauablaufplan_20
Datum: Fre 23.09.16
Gemäß Regelablauplan
Die 13.02.18 Mon
15.10.18
Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional)
Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional)
Fensterbauer
Gemäß Regelablauplan
Bearbeitung LEER-WE Stränge Block 1
Elektro;Tischler;Bodenleger;Maler
Garten-/Landschaftsbauer
Vorgang
Externe Vorgänge
Manueller Vorgang
Nur Ende
Unterbrechung
Externer Meilenstein
Nur Dauer
Stichtag
Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Manueller Sammelrollup
In Arbeit
Sammelvorgang
Inaktiver Meilenstein
Manueller Sammelvorgang
Manueller Fortschritt
Projektsammelvorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Anfang
Seite 4
Bestand
1-Zimmer-WE:
• Sellinstraße 3
EG re
• Sellinstraße 4
EG li
• Sellinstraße 9
EG li
• Sellinstraße 10
EG re
-> Wohnungen neben Hofdurchgängen
2-Zimmer-WE:
• Lohmestraße 6
• Lohmestraße 6
• Borkumstraße 19a
EG li
2.OG li
3.OG li
4-Zimmer-WE:
• Sellinstraße 10
EG li
WHG 14259 Kissingenblöcke
13.10.2015
Lauterbachstraße
Kissingenstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Hof_Lauterbachstr. 4-6, Kissingenstr. 10
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
6
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
5
F1
OK FFB
2
4
Bauteil Abriss
Gefälle
1
10
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 9 - PLAN-NR.: 109.6
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 109.8
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
509.7
452-15-9-11
Borkumstraße
Sellinstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
OK GELÄNDE
+ 3.25
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Hof_Sellinstr. 1-3, Borkumstr. 18A
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
4
9
Block 2
3
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
2
7
11
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
1
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
12
Planer
WHG 14259
6
Bauherr
GEZ.
5
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
4
INDEX DATUM
3
ACHTUNG !
F1
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
3
Fenstertyp / Fenster neu
OK FFB
2
2
F1
Gefälle
1
1
Bauteil Abriss
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
18A
2%
Bauteil leicht Neubau
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 109.6
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 109.8
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
509.5
452-15-9-11
5 85 4 65 4
2.71
275 1.03
1.355
1.15
545
1.19
5
1.33
2.27
1.035
1.34
36
2.115
3.07
1.66
1.435
7
9 8 87 20 87 13 8
2.83
1.035
1.37
2.08
38
1.205
38
1.25
555 39 55
5
1.37
8
2.81
1.025
1.325
5
1.38
2.275
3.08
41
3.09
7
50 1.105
5
1.465 2.14
1.675
1.125 505
2.24 1.48
8 38 8 87 23 88 9 38 9
2.80
2.265
1.015
1.375
5
1.235 48 47 545
5
1.34
1.23
5
1.37
10
2.79
1.03
1.40
2.23
3.09
495 1.115
1.475 2.23
41
1.045
11.86
28
505
1.115
2.24 1.485
1.51
5
BRH=78
5
52 1.11
2.145
1.485
2.35
5
BRH=93
5
BRH=78
1.65
1.47
5
1.84
1.65
1.465
45
LEGENDE HOCHBAU
WE 9309
LH= 2.89
LH= 2.785 m
LH= 2.795 m
5
LH= 2.88
BRH=795
3.98
11.52
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
ELT
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
4.22
8
1.63
4.24
6
1.78
26
97
1.935
20
1.595
2.41
28
94.73
1.025
1.345
4.29
1.77
1.945
8
8
1.655
1.45
3.08
4.19
2.01
41
42
1.65
1.465
3.09
4.22
1.925
95
1.345
4.22
7
6
1.74
1.67
25
965
1.935
23
1.55
2.41
23
965
2.065
8
4.24
1.75
7
1.655
1.425
3.10
4.25
1.25
41
49
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
3. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
39
1.03
1.38
5
4.16
3.07
1.915
Block 2
6
6
36
1.665
1.46
7
4.43
1.985
19
Lauterbachstraße
30
41
5.79
1.645
1.475
2.49
8
2.41
3.92
9
29
30
1.645
1.46
GEZ.
6
4.17
4.00
1.63
ÄNDERUNG
7
37
2.97
945
1.325
Elektrosicherungskasten
3 Zimmer-WE
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
39
1.615
Geschirrspülmaschinenanschluss
Raumbezeichnung
INDEX DATUM
1.66
1.46
9
GS
Küche
WE-9309
69.26 m²
SELLINSTRASSE
2.37
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
5
3 Zimmer-WE
WM
WE 1012
8
3 Zimmer-WE
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
BRH=835
Nr.4
Heizkörper
9
3 Zimmer-WE
WE-9308
68.83 m²
Tür neu
HK
ACHTUNG !
Nr.5
WE-9322
68.84 m²
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Installationsschacht neu
3 Zimmer-WE
WE-9321
67.20 m²
Tür Bestand
4
BRH=795
Gefälle
2%
3
BRH=795
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
10
BRH=815
BRH=6.79
+ 3.25
Sellinstraße
BRH=795
BRH=815
BRH=805
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
Bauteil Abriss
43
Treppenhaus
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
2
LH= 2.91
OK FFB
Mauerwerk Neubau
11
LH= 2.785 m
Zimmer 1
20.88 m²
18.33 m
Oberkante
1
LH= 2.795 m
Zimmer 3
8.54 m²
13.34 m
OK
12
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
Zimmer 3
8.49 m²
13.33 m
Wand leicht Bestand
6
Zimmer 1
20.63 m²
18.28 m
9 STG.
Zimmer 1
20.45 m²
18.21 m
Zimmer 3
8.50 m²
13.36 m
Mieterkeller Umverlegung
7
h= 1.25
50x38
WE 9308
MK
1012
Bauteil leicht Neubau
1.38
170x70
HHK
45x35
Flur
6.36 m²
12.39 m
LH= 2.78 m
Treppenhaus
WE-9335
72.00 m²
Zimmer 2
16.55 m²
17.82 m
LH= 2.785 m
LH= 2.825 m
5
BRH=835
Küche
10.56 m²
13.55 m
Wand massiv Bestand
5
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
29
nd
Bad
4.18 m²
9.57 m
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 505.3
sta
HHK
160x70
160x70
-Be
Flur
6.39 m²
12.38 m
9 STG.
Zimmer 3
8.49 m²
13.39 m
Zimmer 1
20.77 m²
18.28 m
LH= 2.815 m
Nr.6
BRH=805
LH= 2.755 m
9 STG.
Zimmer 1
21.85 m²
18.97 m
Treppenhaus
3 Zimmer-WE
LH= 2.775 m
WE 9322
9 STG.
Zimmer 2
16.80 m²
16.55 m
WE-9334
78.12 m²
AD
LH= 2.82 m
LH= 2.775 m
LH= 2.91
BRH=83
BRH=75
Ablage
50x38
HHK
170x70
LH= 2.815 m
WE 9321
LH= 2.905
2.655
Flur
6.56 m²
12.26 m
Küche
10.31 m²
13.49 m
Zimmer 2
16.67 m²
17.09 m
Zimmer 2
16.56 m²
17.03 m
LH= 2.76 m
Flur
6.56 m²
12.15 m
HB-Bestand
LH= 2.81 m
LH= 2.815 m
43
LH= 2.785 m
Flur
8.11 m²
14.39 m
9 STG.
3.85
LH= 2.805 m
LH= 2.81 m
Küche
10.38 m²
13.51 m
LH= 2.775 m
LH= 2.785 m
9 STG.
BRH=81
5
Zimmer 2
22.61 m²
19.14 m
Zimmer 2
16.62 m²
16.98 m
LH= 2.815 m
LH= 2.825 m
9 STG.
9 STG.
LH= 2.92
BRH=75
HB-Bestand
50x38
5
BRH=81
Bad
3.80 m²
9.51 m
Bad
3.86 m²
9.60 m
50x38
Küche
11.95 m²
15.72 m
Küche
10.58 m²
13.55 m
HHK
LH= 2.795 m
LH= 2.8 m
WE 9334
BRH=755
BRH=785
h= BRH
45x35
LH= 2.815 m
LH= 2.815 m
h= 1.25
Flur
10.24 m²
14.76 m
Bad
4.19 m²
9.53 m
Bad
4.11 m²
9.49 m
50x38
Zimmer 3
9.18 m²
12.43 m
160x70
45x35
HHK
LH= 2.805 m
BRH=775
h= BRH
h= BRH
50x38
Zimmer 3
7.02 m²
10.76 m
BRH=855
4
BRH=825 BRH=795
BRH=815
Balkon
2.18 m²
4.46 m
3
BRH=825
SPK
0.34 m²
2.53 m
Balkon
2.20 m²
4.48 m
Balkon
2.20 m²
4.48 m
Lohmestraße
BRH=795
BRH=80
BRH=88
2
BRH=815
BRH=905
1
Zimmer 1
24.43 m²
22.11 m
SPK
0.33 m²
2.51 m
LH= 2.805 m
170x70
45x35
Ablage
LH= 2.785 m
h= 20
5
LH= 2.805 m
BRH=935
615
Küche
10.11 m²
13.68 m
Bad
3.38 m²
8.54 m
HHK
SPK
0.33 m²
2.54 m
LH= 2.795 m
5
LH= 2.805 m
LH= 2.805 m
Küche
12.52 m²
15.04 m
BRH=80
Bad
4.14 m²
10.39 m
9 STG.
BRH=80
5
Zimmer 1
21.71 m²
18.96 m
4.92
170x70
BRH=81
Ablage
50x38
WE 9335
45x35
LH= 2.89
9 STG.
5
LH= 2.91
BRH=6.97
5
h= BRH
LH= 2.805 m
HHK
1.965
1.655
1.465
5.31
Balkon
2.17 m²
4.47 m
Flur
4.98 m²
10.20 m
LH= 2.795 m
1.02
1.375
1.98
5
Treppenhaus
5
3.02
51 1 99
1.365 1.37
5
5
KISSINGENSTRASSE
1.87
1.02
1.365
4.02
4.02
6
2.42
27
LH= 2.815 m
7
1.40
5
BRH=76 BRH=79
5
1.36531.37
Nr.9
975
1.395
1.93
5
485 50
10
37
AD
nd
ta
es
-B
Zimmer 3
5.90 m²
9.76 m
Zimmer 2
18.03 m²
18.10 m
nd
3726
WE 9088
ta
2.60
9 STG.
9 STG.
es
SPK
0.33 m²
2.50 m
WE 9087
9 STG.
BRH=76 BRH=77
1.89
LH= 2.785 m
-B
2.01
3 Zimmer-WE
Balkon
2.17 m²
4.46 m
BRH=93
HB-Bestand
3 Zimmer-WE
WE-9088
69.77 m²
Zimmer 2
17.88 m²
17.54 m
LH= 2.805 m
AD
7 1.30 7
Flur
4.87 m²
10.26 m
WE-9087
69.44 m²
nd
2.36
LH= 2.815 m
5
BRH=76
1.375 1.39
Zimmer 3
6.02 m²
9.87 m
ta
28
Ablage
2.12
52 4 50
HHK
es
43
2.71
BRH=78
1.04
1.375
4.03
39
11
3.30
25
3.34
28
5
BRH=79
1.245
29
33
2.51
1.45
10
1.41
29
2.41
170x70
50x38
N
HB-Bestand
8 9
LH= 2.8 m
-B
5
Zimmer 1
21.79 m²
19.00 m
LH= 2.815 m
LH= 2.785 m
AD
12 11 1.40 12 1.39
Küche
12.08 m²
14.86 m
Bad
4.63 m²
11.00 m
h= 1.25
9 25
10 - PLAN-NR.: 505.1
1.655
1.46
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
56.01
66
5.47
1.085
4.92
52
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
505.6
452-15-9-11
Sellinstraße
Kissingenstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Hof_Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
9
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
6
F1
OK FFB
2
5
Bauteil Abriss
Gefälle
1
4
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 109.5
ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 10 - PLAN-NR.: 109.7
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
509.6
452-15-9-11
39
45
6
3.075
5
1.115 50
2.265 1.475
1.035
1.37
2.22
5
1.38
5
1.37
10
2.825
1.025
1.375
2.27
3.075
385
505 1.115
1.47 2.27
1.585
8
3.06
1.085 51
2.25
5
895 29 885 35
15
335
5
5
1.225 55 45 52
1.21
1.38
15
2.755
1.02
6
2.86
1.025
1.385
2.055
395
3.07
1.665
1.46
2.195
15
2.475
1.025
1.385
935 12
33
1.23
26
1.60
85 39
2.13
555 75 545 75 53245
38
1.385
1.385
40
40
1.505
1.99
40
3.72
375
5.325
8
2.92
4.995
39
1.525
39
1.525
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 504.2
LH= 2.805 m
7
3.51
32
2.285
10
1.665
1.425
3.50
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Tür neu
5.32
Installationsschacht neu
Heizkörper
HK
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
4.18
4.13
10
1.70
255
965
1.94
295
1.585
2.405
26
1.025
1.94
8
4.215
1.735
8
5
1.65
1.455
3.07
4.225
1.96
39
5
385
1.65
1.46
2.475
4.18
4.10
41
1.65
1.445
6.21
85
4.85
1.585
28
5
28
965
1.545
1.345
26
2.395
2.395
26
1.665
1.465
2.58
1.47
4.105
39
4.12
375
94.73
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
2. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
36
8
1.66
5
4.245
3.06
1.005
1.95
Block 2
6
65
38
5
1.65
7
1.745
1.89
19
Lauterbachstraße
27
11
4.18
5
1.665
1.455
3.075
8
2.395
1.92
9
285
1.015
6
1.71
1.645
6
95
965
1.935
24
5
5
1.65
Lohmestraße
4.245
7
1.015
1.375
4.23
2
405
1.925
Elektrosicherungskasten
1
40
5
1.665
1.455
3.125
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.205
ACHTUNG !
ELT
7
SELLINSTRASSE
Geschirrspülmaschinenanschluss
5
3 Zimmer-WE
GS
8
WE-9281
66.35 m²
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
9
3 Zimmer-WE
WM
WE 1012
4
1.925
5
2.54
Tür Bestand
3
3 Zimmer-WE
Gefälle
2%
10
3 Zimmer-WE
Nr.2
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Sellinstraße
WE-9280
ca. 67.21 m²
+ 3.25
Bauteil Abriss
WE-9268
ca.73.19 m²
3 Zimmer-WE
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
2
3 Zimmer-WE
WE-9294
67.88 m²
Nr.1
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
11
Nr.3
WE-9293
68.25 m²
Bauteil leicht Neubau
BRH=915
WE-9267
73.13 m²
BRH=865
BRH=88
Oberkante
1
BRH=86
BRH=4.48
OK
12
BRH=84
1.965
BRH=85
Treppenhaus
49
BRH=815
5
1.665
LH= 2.91
Treppenhaus
LH= 2.92
LH= 2.89
Wand leicht Bestand
OK FFB
5
Treppenhaus
Mieterkeller Umverlegung
Mauerwerk Neubau
LH= 2.775 m
LH= 2.78 m
LH= 2.775 m
LH= 2.78 m
MK
1012
4
Zimmer 1
ca.20.47 m²
ca.18.22 m
LH= 2.765 m
Zimmer 1
20.79 m²
18.31 m
Zimmer 3
8.38 m²
13.33 m
Zimmer 1
ca. 21.92 m²
ca. 18.88 m
Wand massiv Bestand
3
LH= 2.785 m
Zimmer 3
ca.8.22 m²
ca.13.26 m
Zimmer 2
18.28 m²
17.36 m
Zimmer 1
21.98 m²
19.03 m
LH= 2.905
50
Zimmer 1
20.74 m²
18.34 m
9 STG.
Zimmer 3
8.39 m²
13.33 m
9 STG.
LH= 2.78 m
LH= 2.78 m
9 STG.
Zimmer 3
8.22 m²
13.26 m
WE 9281
LH= 2.895
LH= 2.90
Zimmer 1
20.87 m²
18.33 m
LH= 2.76 m
WE 9268
2.77
WE 9280
WE 9294
HB-Bestand
LH= 2.785 m
9 STG.
WE 9293
Flur
8.84 m²
15.27 m
9 STG.
LH= 2.795 m
LEGENDE HOCHBAU
41
LH= 2.81 m
WE 9267
Flur
ca.5.94 m²
ca.11.83 m
Zimmer 3
ca. 7.38 m²
ca. 10.91 m
9 STG.
LH= 2.82 m
Flur
6.08 m²
12.03 m
HHK
LH= 2.805 m
9 STG.
Flur
6.07 m²
11.96 m
HB-Bestand
Flur
ca. 9.89 m²
ca. 12.87 m
1.015
LH= 2.78 m
HHK
160 x 70
d
-Be
Küche
11.80 m²
15.60 m
Zimmer 3
8.17 m²
12.78 m
170 x 70
Küche
10.78 m²
13.67 m
45x35
stan
Zimmer 2
16.35 m²
16.79 m
LH= 2.76 m
9 STG.
Flur
6.19 m²
12.04 m
1.665
BRH=825
AD
HHK
Bad
4.04 m²
9.37 m
Sockel
Bad
3.66 m²
9.31 m
HHK
170 x 70
BRH=795
Zimmer 2
ca. 17.33 m²
ca. 16.93 m
50x38
LH= 2.785 m
Küche
ca. 10.17 m²
ca. 13.69 m
55.97
Ablage
LH= 2.795 m
Küche
11.81 m²
14.77 m
3.87
BRH=895
Bad
3.90 m²
9.62 m
Zimmer 1
20.44 m²
18.37 m
43
h= BRH
nd
160 x 70
3.47
BRH=885
BRH=865
BRH=835
esta
3 Zimmer-WE
h= BRH
50x38
LH= 2.795 m
Zimmer 2
ca.16.18 m²
ca.16.76 m
45x35
Zimmer 2
16.19 m²
16.78 m
h= 1.25
Küche
10.38 m²
13.53 m
Küche
ca.10.22 m²
ca.13.46 m
BRH=835
h= BRH
50x38
160 x 70
HHK
LH= 2.825 m
50x38
LH= 2.76 m
Bad
ca.4.02 m²
ca.9.40 m
BRH=875
BRH=815
BRH=75
Ablage
HHK
stan
-Be
50x38
LH= 2.785 m
LH= 2.825 m
Bad
3.65 m²
9.32 m
45x35
h= 1.25
Zimmer 2
16.20 m²
17.32 m
Balkon
ca.2.15 m²
ca.4.50 m
h= BRH
AD
Küche
10.59 m²
13.55 m
BRH=885
BRH=855
d
170 x 70
Bad
4.07 m²
9.36 m
BRH=825
Balkon
2.18 m²
4.54 m
160 x 70
BRH=915
BRH=785
9 STG.
11.52
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 504.4
32
2.16
1.42
3.83
BRH=825
1.51
50
BRH=89
2.08
1.515
1.335
27
1.825
1.045
1.385
38
1.75
565 1.025
1.375
1.01 9
15
2.47
41
10
2.12
86 15
39
3.94
LH= 2.82 m BRH=815
Ablage
39
Flur
5.03 m²
10.35 m
HHK
Bad
ca. 6.15 m²
ca. 12.76 m
SPK
0.31 m²
2.58 m
nd
6
SPK
0.29 m²
2.47 m
sta
1.30 8
LH= 2.825 m
BRH=91
Balkon
2.10 m²
4.47 m
BRH=84
LH= 2.82 m
nd
esta
BRH=865
-Be
40
Zimmer 3
6.79 m²
10.60 m
SPK
ca. 0.34 m²
ca. 2.56 m
AD
4.92
Zimmer 2
18.47 m²
17.89 m
AD-B
2.18
26
WE 9019
Nr.18a
WE-9019
66.77 m²
9 STG.
BORKUMSTRASSE
9 STG.
2.26
Treppenhaus
BRH=825
3 Zimmer-WE
1.66
1.42
2.10
9 STG.
WE-9018
67.67 m²
N
WE 9018
1.65
1.47
LH= 2.845 m
LH= 2.805 m
AD-B
3.95
1.33
Flur
5.18 m²
10.59 m
Zimmer 3
6.67 m²
10.50 m
SPK
0.32 m²
2.44 m
1.66
1.41
HHK
2.605
BRH=825
2.235
Ablage
15
1.81
160 x 70
955
1.335
28
Zimmer 2
18.53 m²
17.65 m
LH= 2.805 m
LH= 2.835 m
2.42
Zimmer 1
20.81 m²
18.55 m
BRH=925
LH= 2.815 m
BRH=855
BRH=895
1.02
1.315
Küche
12.31 m²
14.95 m
Bad
4.16 m²
10.05 m
h= 1.25
1.53
1.38
3.26
22
2.56
76
33
32
1.09
5
905 24 875 34
35
15
5
5
1.185 53 47 53 1.20
15
2.84
9 1.28
3.55
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
504.5
452-15-9-11
Lauterbachstraße
Kissingenstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Straße_Lauterbachstr. 4-6, Kissingenstr. 10
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
10
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
4
9
F1
OK FFB
2
5
4
Bauteil Abriss
Gefälle
1
6
5
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
6
ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 9 - PLAN-NR.: 108.6
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 108.8
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
508.7
452-15-9-11
96.70
12.845
12.655
71.20
LAUTERBACHSTRASSE
LH= 2.79 m BRH=88
4.47 m
2.12 m²
Balkon
4.50 m
2.14 m²
Balkon
2.49 m
0.32 m²
SPK
BRH=1.02
13.69 m
10.46 m²
Küche
BRH=885
NI=125
BRH=85
NI=135
BRH=865
NI=14
BRH=845
6 STG.
BRH=865 8.78 mca.
AD
=2.5
4.03 m²ca.
45
2.52 m
0.33 m²
SPK
2.52 m
0.33 m²
SPK
BRH=1.02
4.47 mca.
2.10 m²ca.
Balkon
Balkon
2.47 m
0.32 m²
SPK
BRH=885
NI=125
6 STG.
BRH=895
NI=14
BRH=89 LH= 2.815 m
BRH=95
NI=135
4.49 m
2.11 m²
Balkon
BRH=855
BRH=97
LH= 2.79 m
4.48 m
2.11 m²
Balkon
BRH=915
16.85 m
16.31 m²
Zimmer 2
13.19 m
9.93 m²
Küche
5
BRH=995 BRH=89
NI=155
6 STG.
BRH=79
NI=135
BRH=89
NI=13
BRH=875
LH= 2.795 m
4.49 m
2.13 m²
Balkon
LH= 2.825 m
4.51 m
2.13 m²
Balkon
LH= 2.775 m
5
BRH=885
32.155
Zimmer 1
19.97 m²
18.14 m
BRH=91
NI=135
5
.56
BRH=875
LH= 2.83 m
6 STG.
BRH=90
NI=13
BRH=825
5
BRH=86
NI=135
BRH=865
BRH=875
NI=13
BRH=88
NI=145
BRH=89
NI=14
SPK
0.33 m²
2.49 m
BRH=935
NI=14
BRH=915
NI=13
BRH=925
NI=135
BRH=87
BRH=855
Küche
10.08 m²
13.46 m
Zimmer 2
16.90 m²
16.83 m
LH= 2.835 m
BRH=865
NI=145
LH= 2.755 m
LH= 2.765 m
Zimmer 2
15.55 m²
16.40 m
Bad
ca.3.99 m²
ca.9.51 m
LH= 2.805 m
LH= 2.8 m
LH= 2.815 m
LH= 2.765 m
LH= 2.765 m
BRH=835
NI=13
Nr.18a
1 STG.
BRH=765
NI=135
Zimmer 3
7.19 m²
10.74 m
Flur
9.83 m²
12.83 m
LH= 2.81 m
LH= 2.745 m
BRH=76
NI=135
BRH=775
NI=135
WE-9302
65.89 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
9 STG.
WE-9289
49.84 m²
WE-9303
ca. 49.84 m²
1 Zimmer-WE
1 Zimmer-WE
Nr.4
Zimmer 1
19.84 m²
17.90 m
LH= 2.795 m
BRH=895
NI=125
Zimmer 1
19.86 m²
17.91 m
LH= 2.755 m
BRH=78
NI=125
Zimmer 3
8.10 m²
13.25 m
LH= 2.755 m
WE-9276
65.96 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
Nr.3
Zimmer 1
20.64 m²
18.65 m
Zimmer 1
20.28 m²
18.22 m
Zimmer 3
8.23 m²
13.27 m
LH= 2.775 m
LH= 2.77 m
LH= 2.785 m
LH= 2.795 m
BRH=835
NI=145
1 STG.
BRH=785
NI=13
BRH=775
NI=135
12 STG.
WE 9263
LH=2.90
Zimmer 1
20.82 m²
18.59 m
9 STG.
Zimmer 2
18.17 m²
17.58 m
BRH=785
NI=135
BRH=77
NI=145
WE-9290
65.40 m²
3 STG.
LH=2.915
LH= 2.795 m
BRH=84
NI=13
2 STG.
WE 9277
LH=2.295
3 STG.
3 STG.
BRH=825
NI=145
BRH=83
NI=125
WE-9316
66.12 m²
11 STG.
LH=2.915
LH= 2.775 m
Zimmer 3
7.97 m²
12.95 m
WE 9264
LH= 2.74 m
BRH=765
NI=125
WE-9263
71.14 m²
WE-9264
71.83 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
WE-9277
65.40 m²
3 Zimmer-WE
Nr.1
Nr.2
SELLINSTRASSE
SELLINSTRASSE
2.155
34.415
12.015
94.73
Kissingenstraße
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Bezeichnung
ÜBERSICHT BESTAND
Erdgeschoss
19A
4
5
6
Block 2
19
7
Lauterbachstraße
7
5
8
9
Block 1
10
6
9
8
RETIS
Gesellschaft für Energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Planungsphase
8
4
7
9
Planer
Vignette
3
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
10
Bauherr
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
Sellinstraße
WHG 14259
2
Bauvorhaben
11
34.49
6
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=125
Treppenhaus
LH= 2.79 m
Zimmer
21.38 m²
18.55 m
Zimmer
ca.21.38 m²
ca.18.55 m
LH=2.235
LH= 2.785 m
Zimmer 3
7.98 m²
12.94 m
11 STG.
3 STG.
BRH=775
NI=125
WE-9315
65.05 m²
Zimmer 1
20.23 m²
18.24 m
LH= 2.765 m
LH= 2.815 m
WE 9276
WE 9290
Flur
8.73 m²
15.21 m
Flur
6.09 m²
12.03 m
LH= 2.795 m
1
BRH=735
NI=13
LH= 2.785 m
Nr.5
11.66
LH= 2.82 m
LH= 2.795 m
5
Nr.6
LH= 2.805 m
Küche
11.43 m²
15.54 m
.51
=2
AD
4
Leer
Zimmer 2
16.13 m²
16.80 m
Zimmer 3
8.05 m²
12.53 m
3
BRH=805
NI=135
3 Zimmer-WE
LH= 2.775 m
Zimmer 1
19.98 m²
17.96 m
3 STG.
LH= 2.78 m
WE 9289
WE 9303
LH=2.915
Zimmer 3
8.26 m²
13.30 m
5 STG.
6 STG.
WE-9329
69.16 m²
WE 9302
LH=2.245
LH= 2.785 m
Zimmer 3
8.00 m²
12.98 m
11 STG.
Zimmer 1
20.45 m²
18.28 m
Treppenhaus
LH= 2.765 m
LH= 2.8 m
Flur
5.94 m²
11.83 m
LH= 2.815 m
LH= 2.825 m
LH=2.255
WE 9316
BRH=815
NI=135
3 Zimmer-WE
LH= 2.795 m
LH=2.925
Zimmer 1
20.60 m²
18.59 m
LH= 2.785 m
LH= 2.735 m
Flur
5.79 m²
11.73 m
Flur
7.82 m²
15.13 m
Flur
ca.7.82 m²
ca.15.13 m
Treppenhaus
LH= 2.805 m
HB
9 STG.
WE 9329
4 STG.
LH=2.45
LH= 2.785 m
Flur
5.89 m²
11.86 m
LH= 2.81 m
9 STG.
12 STG.
Flur
5.97 m²
11.94 m
WE 9315
Zimmer 2
16.87 m²
16.86 m
BRH=80
NI=135
WE-9328
74.68 m²
Flur
5.96 m²
11.95 m
LH= 2.79 m
Treppenhaus
LH= 2.785 m
Zimmer 2
15.68 m²
16.43 m
5
Bad
6.66 m²
12.76 m
LH= 2.82 m
HB
Flur
8.28 m²
14.54 m
LH=2.91
9 STG.
Zimmer 2
21.82 m²
19.15 m
Zimmer 2
15.76 m²
16.48 m
Küche
10.30 m²
13.55 m
12.135
LH= 2.78 m
LH= 2.79 m
LH= 2.775 m
Zimmer 2
15.62 m²
16.43 m
Küche
9.90 m²
13.41 m
Treppenhaus
Küche
11.38 m²
15.26 m
Küche
9.86 m²
13.19 m
Küche
10.35 m²
13.55 m
Zimmer 2
16.08 m²
16.73 m
Küche
9.69 m²
13.11 m
HB
LH= 2.805 m
HB
Küche
16.33 m²
16.46 m
Küche
ca.16.33 m²
ca.16.46 m
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
LH= 2.83 m
Küche
10.08 m²
13.31 m
Bad
3.79 m²
9.21 m
LH= 2.895 m
LH= 2.825 m
11 STG.
LH= 2.805 m
LH= 2.78 m
LH= 2.775 m
Bad
4.05 m²
9.61 m
Bad
3.97 m²
9.55 m
LH= 2.755 m
LH= 2.815 m
9 STG.
Zimmer 3
8.10 m²
11.62 m
Bad
3.89 m²
9.31 m
Bad
3.99 m²
9.51 m
LH= 2.79 m
LH= 2.775 m
3 STG.
Flur
9.62 m²
14.44 m
Bad
3.85 m²
9.22 m
Bad
4.00 m²
9.51 m
Bad
3.92 m²
9.22 m
Bad
3.93 m²
9.36 m
LH= 2.8 m
5
BRH=825
BRH=915
NI=135
LH=2.265
HB
WE 9328
BRH=76
5
NI=13
BRH=915
SPK
0.32 m²
2.50 m
SPK
0.35 m²
2.59 m
BRH=895
NI=125
5
5
LH= 2.815 m BRH=89
BRH=885
NI=125
Balkon
2.15 m²
4.50 m
1
BRH=865
NI=125
Balkon
2.15 m²
4.51 m
12
BRH=815
NI=135
BRH=815
NI=125
SPK
0.32 m²
2.49 m
SPK
0.32 m²
2.49 m
Lohmestraße
BRH=835
BRH=875
NI=13
LH= 2.81 m
2
BRH=865
BRH=875
NI=135
BRH=1.06
Balkon
1.98 m²
4.34 m
LH= 2.775 m
Küche
11.55 m²
14.51 m
LH= 2.78 m
Zimmer 3
6.56 m²
10.46 m
3 Zimmer-WE
BRH=785
NI=13
6 STG.
Balkon
2.11 m²
4.48 m
BRH=1.06
Treppenhaus
BRH=76
5
NI=13
5
BRH=70
NI=14
5
LH= 2.74 m
BRH=945
NI=125
BRH=1.00
Zimmer 1
20.39 m²
18.47 m
Bad
4.38 m²
9.88 m
SPK
0.34 m²
2.53 m
SPK
ca.0.32 m²
ca.2.49 m
SPK
0.34 m²
2.53 m
5
BRH=1.05
Zimmer 1
23.49 m²
21.52 m
5
BRH=89
LH= 2.78 m
SPK
0.32 m²
2.40 m
6 STG.
5
Küche
9.01 m²
12.89 m
SPK
ca.0.31 m²
ca.2.43 m
BRH=89
NI=12
Bad
3.85 m²
8.62 m
LH= 2.765 m
WE-9014
61.59 m²
Flur
5.15 m²
10.52 m
.31
AD=2
BRH=90
NI=125
74.84
LH= 2.795 m
SPK
0.35 m²
2.56 m
Zimmer 2
13.64 m²
15.68 m
5
LH= 2.76 m
Küche
11.74 m²
14.75 m
BRH=90
Bad
4.41 m²
10.80 m
LH= 2.805 m
BRH=77
5
NI=14
BRH=77
5
NI=14
Zimmer 1
20.26 m²
18.40 m
BRH=1.005
AD=2
SPK
0.33 m²
2.52 m
Zimmer 3
6.48 m²
10.43 m
BRH=885
NI=13
6 STG.
LH=3.05
BORKUMSTRASSE
BRH=1.04
5
BRH=85
Flur
4.83 m²
10.25 m
Treppenhaus
WE 9014
5
BRH=75
5
NI=14
BRH=1.02
BRH=88
BRH=77
5
NI=13
5
LH= 2.77 m
WE-9015
61.71 m²
2.22
5
LH= 2.835 m
Zimmer 2
17.11 m²
17.24 m
9 STG.
6 STG.
AD=
LH= 2.795 m
WE 9082
=
AD 5
9
2.1
Zimmer 3
5.72 m²
9.78 m
Balkon
2.11 m²
4.46 m
WE 9015
6 STG.
BRH=80
NI=125
5
10 STG.
LH= 2.775 m
3 Zimmer-WE
LH= 2.83 m
LH=2.91
8 STG.
Zimmer 2
13.81 m²
15.74 m
LH= 2.81 m
LH= 2.8 m
2 STG.
5
LH=2.27
Flur
5.05 m²
10.54 m
Zimmer 3
6.62 m²
10.58 m
UZ=2.475
LH= 2.78 m
2.42 5
BRH=94
NI=14
Balkon
2.13 m²
4.49 m
WE 9081
4 STG.
AD=
LH=2.895
LH= 2.81 m
BRH=805
NI=125
LH= 2.81 m
LH=2.395
Zimmer 2
17.38 m²
17.06 m
6 STG.
KISSINGENSTRASSE
BRH=87
5
BRH=77
5
NI=14
LH= 2.815 m
Treppenhaus
Nr.9
14.53 m
11.67 m²
Küche
Küche
11.83 m²
14.81 m
Bad
4.43 m²
10.44 m
BRH=1.01
BRH=73
5
NI=12
Flur
4.99 m²
10.30 m
Zimmer 3
5.83 m²
9.84 m
3 Zimmer-WE
12.12
9.41 m
3.86 m²
Bad
LH= 2.77 m
5
3 Zimmer-WE
18.09 m
19.86 m²
Zimmer 1
LH= 2.785 m
LH= 2.78 m
BRH=93
WE-9082
66.52 m²
LH= 2.785 m
BRH=87
NI=135
Zimmer 1
19.99 m²
18.32 m
LH= 2.825 m
SPK
0.34 m²
2.54 m
WE-9081
66.67 m²
10.53 m
4.79 m²
Flur
36.235
36.25
LH= 2.805 m
5
Küche
11.76 m²
14.76 m
BRH=90
5
NI=13
BRH=80
NI=13
5
56.01
31.39
Bad
4.24 m²
10.25 m
61.11 m²
WE-9001
5
14.78 m
11.76 m²
Küche
10.56 m
4.33 m²
Bad
3 Zimmer-WE
15.78 m
13.94 m²
Zimmer 2
LH= 2.78 m
N
BRH=90
5
NI=13
5
LH= 2.79 m
LH= 2.785 m
BRH=76
5
NI=13
18.43 m
20.25 m²
Zimmer 1
10.53 m
6.61 m²
Zimmer 3
2.62 m
0.38 m²
SPK
LH= 2.765 m
2.54 m
0.34 m²
SPK
1 STG.
BRH=785
NI=145
5
BRH=75
NI=15
BRH=1.01
HB
LH=3.04
LH= 2.77 m
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
10.30 m
5.06 m²
Flur
Treppenhaus
5
9.86 m
5.81 m²
Zimmer 3
61.55 m²
WE-9002
2.23
BRH=78
5
NI=16
LH= 2.81 m
3 Zimmer-WE
WE 9001
AD=
67.05 m²
WE-9095
17.11 m
17.38 m²
Zimmer 2
6 STG.
HB
WE 9095
BRH=82 BRH=84
NI=13
NI=135
4 STG.
BRH=1.03
Nr.10
LH=2.385
5
Treppenhaus
3 Zimmer-WE
9 STG.
LH=2.90
LH=2.94
5
15.75 m
13.80 m²
Zimmer 2
WE 9002
6 STG.
WE 9094
LH=2.25
LH= 2.77 m
HB
10 STG.
8 STG.
6 STG.
10.57 m
5.24 m²
Flur
10.23 m
6.09 m²
Zimmer 3
Nr.18
LH= 2.83 m
15
LH= 2.805 m
5
17.26 m
17.12 m²
Zimmer 2
18.19 m
20.12 m²
Zimmer 1
BRH=765
NI=125
LH= 2.775 m
LH= 2.78 m
=2.3
AD
BRH=885
NI=135
5
BRH=99
14.53 m
11.51 m²
Küche
10.02 m
4.46 m²
Bad
BRH=1.00
BRH=76
5
NI=13
BRH=79
5
NI=15
66.76 m²
WE-9094
10.28 m
4.85 m²
Flur
9.79 m
5.73 m²
Zimmer 3
5
3 Zimmer-WE
LH= 2.815 m
LH= 2.825 m
LH= 2.825 m
LH= 2.79 m
BRH=86
NI=135
2.48 m
0.33 m²
SPK
5
2.49 m
0.33 m²
SPK
9 STG.
2.58 mca.
0.34 m²ca.
SPK
6 STG.
18.21 m
20.19 m²
Zimmer 1
10 STG.
18.07 m ca.
18.96 m² ca.
Zimmer 2
6 STG.
BRH=1.02
BRH=89
5
NI=12
5
BRH=76
NI=14
LH= 2.785 m
11.92 m ca.
8.85 m² ca.
Zimmer 3
14.27 m ca.
11.56 m² ca.
Küche
BRH=865
NI=135
5
14.75 m
11.79 m²
Küche
16.92 m ca.
12.46 m² ca.
Flur
10.02 m ca.
5.22 m² ca.
Bad
11.17 m
6.79 m²
Zimmer 3
2.37 m
0.29 m²
SPK
BRH=915
NI=135
WE 9172
11.68
LH= 2.805 m
LH= 2.805 m
15.17 m
12.09 m²
Küche
BRH=875
LH=2.91
9.83 m
4.18 m²
Bad
LH= 2.795 m
10.87 m
4.62 m²
Bad
1 STG.
.30 5
76.105
LH= 2.805 m
Treppenhaus
9 STG.
11 STG.
LH= 2.815 m
2.57 m
0.36 m²
SPK
BRH=965
4 STG.
Treppenhaus
3 STG.
9 STG.
11 STG.
2.47 m ca.
0.32 m² ca.
SPK
13.10 m
9.59 m²
Küche
10.24 m
4.46 m²
Bad
2.65 m
0.40 m²
SPK
LH= 2.765 m
10.63 m
4.55 m²
Bad
LH= 2.815 m
16.45 m
15.62 m²
Zimmer 1
AD=2
55.97
6 STG.
2.43 mca.
0.31 m²ca.
SPK
BRH=865 LH= 2.835 m
BRH=885
NI=125
5
BRH=845 BRH=83
LH= 2.785 m
16.47 m
15.75 m²
Zimmer 2
13.39 m
9.49 m 9.80 m²
3.94 m² Küche
Bad
LH= 2.81 m
15.84 m
9.28 m²
Flur
10.79 m
5.11 m²
Flur
5
.05
AD=2
BORKUMSTRASSE
13.23 m
9.83 m²
Küche
.16
11.82 m
5.97 m²
Flur
WE 9159
18.76 m ca.
21.90 m² ca.
Zimmer 1
BRH=795
NI=125
13.93 m
10.73 m²
Küche
8.28 m
3.72 m²
Bad
2.49 m
0.32 m²
SPK
BRH=84
NI=12
2.43 m
0.31 m²
SPK
BRH=91
5
NI=12
5
BRH=81
5
NI=13
LH= 2.825 m
LH= 2.81 m
BRH=865
BRH=90
NI=135
LH= 2.785 m
17.78 m
18.62 m²
Zimmer 2
BRH=80
NI=125
BRH=935
NI=135
6 STG.
22.30 m
25.50 m²
Zimmer 1
LH= 2.8 m
13.36 m
10.05 m²
Küche
WE 9160
10.81 m
5.19 m²
Flur
AD=2
LH= 2.825 m
LH=2.18
LH= 2.795 m
2 STG.
LH= 2.79 m
LH= 2.785 m
WE 9146
9.24 m ca.
3.89 m² ca.
Bad
13.35 m ca.
10.31 m² ca.
Küche
18.36 m
20.14 m²
Zimmer 1
LH=2.90
LH= 2.7 m
16.51 m ca.
15.76 m² ca.
Zimmer 2
LH= 2.785 m
18.28 m
20.43 m²
Zimmer 1
12.95 m
7.91 m²
Zimmer 3
UZ=2.485
BRH=79
5
NI=12
5
13.26 m
10.06 m²
Küche
16.51 m
15.78 m²
Zimmer 2
9.40 m
4.03 m²
Bad
LH= 2.79 m
LH= 2.815 m
LH= 2.765 m
LH= 2.78 m
BRH=905
LH= 2.79 m
AD=
2.34
AD=
15.45 m
11.68 m²
Küche
BRH=1.015
LH= 2.705 m
16.45 m
15.64 m²
Zimmer 2
16.46 m
15.69 m²
Zimmer 2
9.03 m
3.63 m²
Bad
BRH=98
9.18 m
3.68 m²
Bad
9.60 m
3.97 m²
Bad
LH= 2.785 m
LH= 2.735 m
16.54 m
15.90 m²
Zimmer 2
=
AD 7
2.4
KISSINGENSTRASSE
LH= 2.775 m
13.00 m
8.06 m²
Zimmer 3
17.89 m
19.81 m²
Zimmer 2
5
13.84 m
11.40 m²
Zimmer 3
2.40 5
BRH=80
5
NI=12
LH= 2.825 m
14.74 m
9.51 m²
Flur
LH= 2.8 m
LH= 2.8 m
18.14 m
19.97 m²
Zimmer 1
13.29 m
8.24 m²
Zimmer 3
11.97 mca.
6.02 m²ca.
Flur
11.95 m
6.01 m²
Flur
HB
BRH=815
NI=135
2.53
9.67 m
3.95 m²
Bad
5
12.50
LH= 2.805 m
=
AD 3
2.5
11.01 m
7.56 m²
Zimmer 3
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
79.30 m² ca.
WE.9173
BRH=80
NI=135
LH=2.225
AD=
LH= 2.815 m
Treppenhaus
LH=2.255
LH= 2.805 m
11.85 m
5.85 m²
Flur
LH=2.25
WE 9147
WE 9133
BRH=785
NI=135
BRH=795
NI=115
3 Zimmer-WE
Nr.9
BRH=79
NI=115
75
13.35 m ca.
8.30 m² ca.
Zimmer 3
71.38 m²
WE-9173
BRH=78
NI=125
LH=2.945
LH= 2.8 m
11.87 m
5.88 m²
Flur
11.96 m
5.99 m²
Flur
=2.3
17.97 m
19.99 m²
Zimmer 1
13.23 m
8.17 m²
Zimmer 3
BRH=785
NI=125
3 Zimmer-WE
64.60 m²
WE-9159
WE 9173
AD
18.21 m ca.
20.09 m² ca.
Zimmer 1
LH= 2.775 m
LH= 2.78 m
BRH=795
NI=135
BRH=825
NI=135
3 Zimmer-WE
3 STG.
AD=
2.37
HB
WE 9107
15.97 m
9.23 m²
Flur
5
.45
AD=2
65.23 m²
WE-9160
BRH=1.005
LH= 2.795 m
3 Zimmer-WE
66.11 m²
WE-9146
BRH=775
NI=125
5
WE 9108
WE 9134
WE 9120
LH= 2.805 m
3 Zimmer-WE
3 STG.
LH=2.905
LH=2.91
WE 9121
LH=2.795
13.20 m
8.08 m²
Zimmer 3
18.19 m
20.08 m²
Zimmer 1
18.18 m
20.08 m²
Zimmer 1
13.28 m
8.19 m²
Zimmer 3
66.79 m² ca.
WE-9147
BRH=835
NI=135
LH= 2.78 m
LH= 2.78 m
LH= 2.77 m
LH= 2.775 m
BRH=765
NI=135
Treppenhaus
LH=2.255
9 STG.
13.34 m
8.42 m²
Zimmer 3
BRH=805
NI=145
Nr.8
3 Zimmer-WE
66.78 m²
WE-9133
3 STG.
17.77 m
18.53 m²
Zimmer 2
LH= 2.775 m
18.25 m
20.29 m²
Zimmer 1
18.06 m
19.85 m²
Zimmer 1
3 STG.
4 STG. LH=2.235
7 STG.
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
LH= 2.79 m
11 STG.
Treppenhaus
BRH=79
NI=125
BRH=805
NI=135
3 Zimmer-WE
4 STG.
9 STG.
BRH=815
NI=135
BRH=78
NI=135
Nr.7
3 STG.
66.13 m²
WE-9134
10 STG.
5
BRH=81
NI=13
BRH=805
NI=13
3 Zimmer-WE
65.76 m²
WE-9120
11 STG.
BRH=805
NI=14
BRH=795
NI=125
3 Zimmer-WE
64.63 m²
WE-9121
5 STG.
74.95 m²
WE-9107
3 Zimmer-WE
Treppenhaus
3 Zimmer-WE
79.10 m²
WE-9108
4 STG.
3 Zimmer-WE
19.19 m
22.08 m²
Zimmer 2
Nr.6
Nr.5
Nr.4
LH= 2.785 m
LAUTERBACHSTRASSE
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
HG/ BPio
Plan-Nr.
16.03.2016
1:200
Projekt-Nr.
102
452-15-9-11
Sellinstraße
Kissingenstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Straße_Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
4
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
5
4
F1
OK FFB
2
6
5
Bauteil Abriss
Gefälle
1
9
6
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 108.5
9
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 10 - PLAN-NR.: 108.7
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
508.6
452-15-9-11
Lauterbachstraße
Borkumstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Straße_Lauterbachstr. 7-9, Borkumstr. 18
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
7
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
8
7
F1
OK FFB
2
9
8
Bauteil Abriss
Gefälle
1
18
9
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
18A
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 108.7
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18A - PLAN-NR.: 108.5
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
508.8
452-15-9-11
10 1.27 7
2.57
43 72
2.48
3.22
72
40
37
2.775
3.08
71
8
2.655
2.84
6 8
10
36 87 27 86 1039
715 685
2.35
1.28
1.915
2.77
715
12
3.04
2.855
715
375
48
2.77
10
3.02
735
2.595
6386 85 24 86 9369
2.82
735 665
375
1.285
1.785
2.76
4.38
755
51
3.07
11.86
73
5.25
52
10 - PLAN-NR.: 501.1
MK 4
19.09 m²
19.80 m
LH= 2 m
2.435
LH= 2.015 m
3.62
725
395
5
BRH=1.57
MK 3
10.00 m²
12.83 m
73
LH= 2 m
MK 5
13.61 m²
14.84 m
LH=2.02
1.45
2.305
BRH=1.62
MK 2
9.95 m²
14.56 m
1.455
LH=2.02
73
5.86
5
LH=2.02
1.44
41
73
1.46
ANSCHLUSS KISSINGENSTR.
1.535
4.69
68
73 49 1.28
1.4252.32
MK 1/HA
6.95 m²
14.70 m
5
8 STG.
LH=2.07
Kellergang
31.68 m²
60.30 m
36
MK 6
ca. 10.63 m²
ca. 13.40 m
2.51
MK 9
11.17 m²
15.45 m
6 STG.
2.49
1.265
1.46
785
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
SELLINSTRASSE
39
2.41
40
4.815
4.50
5
725
395
3.97
2.92
49
73
385
2.52
5.85
725
39
4.545
38
2.43
72
39
2.57
5.91
725
365
2.88
46
725
2.54
5.86
715
35
4.785
37
2.42
3.185
695
37
ACHTUNG !
3.91
735
345
ELT
4.33
50
94.73
Elektrosicherungskasten
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
53
5.09
Geschirrspülmaschinenanschluss
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
KELLERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
Nr.4
GS
5
BRH=1.57
Waschmaschinenanschluss
Wohneinheit Etage / Nummer
Block 2
6
BRH=1.59
WM
WE 1012
7
5
19
Lauterbachstraße
BRH=1.605
Nr.5
70
735
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
65
BRH=1.655
Heizkörper
HK
LH=1.495
Nr.6
2.875
Tür neu
Installationsschacht neu
8
BRH=1.615
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
9
41
LH= 2.015 m
Tür Bestand
Bauteil Abriss
6
LH= 1.975 m
LH= 1.985 m
LH= 1.99 m
7
LH= 2.015 m
LH= 1.96 m
Gefälle
2%
5
MK 2
ca.8.15 m²
ca.12.54 m
LH= 2.005 m
LH= 2 m
MK 7
10.09 m²
13.90 m
MK 8
9.68 m²
13.84 m
HA
6.64 m²
14.49 m
8
LH= 2.005 m
MK 1
12.88 m²
15.12 m
MK 2
12.78 m²
15.78 m
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
9
HA
ca.6.65 m²
ca.14.93 m
HA
6.68 m²
14.58 m
MK 8
11.11 m²
14.69 m
+ 3.25
4
MK 9
15.49 m²
15.75 m
MK 9
14.48 m²
16.42 m
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
3
3.05
LH= 1.905 m
9 STG.
MK 1
16.99 m²
18.88 m
Bauteil leicht Neubau
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
10
LH= 2.005 m
LH=2.05
9 STG.
OK FFB
Mauerwerk Neubau
Sellinstraße
LH=2.07
MK 10
16.23 m²
17.94 m
Oberkante
6
MK 1
8.56 m²
12.29 m
735
5.23
LH=2.025
OK
2
9 STG.
Wand leicht Bestand
11
Kellergang
ca. 25.48 m²
ca. 50.61 m
LH=1.98
Mieterkeller Umverlegung
5
LH=2.08
MK
1012
Lohmestraße
LH=2.01
Wand massiv Bestand
1
Kellergang
32.26 m²
61.50 m
5
LEGENDE HOCHBAU
12
LH= 1.99 m
4
LH= 2.005 m
2
LH=2.015
LH= 1.915 m
LH=1.98
3
LH= 2.005 m
MK 4
ca. 10.16 m²
ca. 13.64 m
1
2.605
LH= 2.015 m
MK 7
10.50 m²
13.13 m
MK 6
ca.12.61 m²
ca.15.79 m
LH= 1.995 m
735
51
LH= 2.005 m
MK 5
7.21 m²
12.46 m
11.52
MK 8
10.45 m²
14.73 m
LH=2.055
MK 2
ca. 9.50 m²
ca. 14.09 m
MK 3
11.18 m²
14.00 m
MK 5/6
ca.14.89 m²
ca.17.53 m
MK 3
ca.11.54 m²
ca.14.17 m
5.12
Kellergang
39.12 m²
68.68 m
MK 4
8.15 m²
11.48 m
52
MK 7
ca. 12.68 m²
ca. 15.12 m
MK 5/6
ca. 9.57 m²
ca. 12.66 m
4.66
MK 3
8.76 m²
12.05 m
ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 501.3
58
BRH=1.605
6 STG.
LH= 2.005 m
6 STG.
6 STG.
MK 4
11.93 m²
14.57 m
LH= 2.015 m
2.09
BRH=1.59
LH= 1.995 m
LH=2.015
73
2.53
MK 7
10.93 m²
13.71 m
MK 8
ca.13.17 m²
ca.15.28 m
KISSINGENSTRASSE
71
3.58
5
2.85
6
3.83
54
5
5
2.195
73
LH= 2.005 m
1.375
715
2.93
12
5
56.01
BRH=1.64
5
LH=2.01
5
2.44
5.085
Nr.9
LH=1.36
N
39
LH= 2.005 m
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
501.6
452-15-9-11
55
1.14 39
1.51
56
3.59
50
38
2.58
1.16
54 43
2.60
2.20
38
52
54
2.81
42
1.55
34 75
11.42
5.75
2.23
76
58
1.35
76
2.83
2.69
73
40
2.77
73
2.65
39
12 1.26
69
63
1.28
2.35
1.26
40
2.72
53
2.85
40
2.88
74
2.49
75
2.83
2.24
74
38
60 12 1.27
2.09
75
70
1.28
65
2.31
1.27
11
2.73
39
2.77
75
2.10
75
43
1.05
LH= 1.985 m
72
MK 8
13.44 m²
15.36 m
LH= 2.005 m
43
1.35
73
MK 6
15.92 m²
17.61 m
65
MK 9
11.82 m²
17.28 m
79
2.94
LH=2.00
83 36
LH= 2.005 m
39
2.34
2.84
MK 7
9.77 m²
12.81 m
2.28
3.95
73 1.40
84
42
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 501.3
LH= 2.015 m
3.34
1.73
LH= 2.02 m
40
1.24
LH=2.095
LH=1.56
4.50
1.55
1.02
53
OK FFB
Bauteil leicht Neubau
39
2.63
43
2.42
2.70
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
1.21
ELT
Elektrosicherungskasten
43
7.26
42
Grundfläche
36
2.77
46
96.70
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
Bauvorhaben
WHG 14259
Bauherr
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
V
Ausführungsplanung
KELLERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18
Vignette
Kissingenstraße
7
8
9
Block 1
19A
10
4
2.79
GF
5
55
Hängeboden
Block 2
6
2.74
HB
7
40
abgehängte Decke
lichte Höhe
19
Lauterbachstraße
2.73
AD
LH
8
42
Umfang
9
2.40
73
Gasherdanschluss
15.30 m
6
40
38
2.51
Wohnfläche
7
2.73
12 1.27
5.93
72
8.30 m²
5
40
53
7.26
4.42
Elektroherdanschluss
8
2.69
39
74
Raumbezeichnung
9
58
12 1.26
5.86
2.65
Küche
4
58
72
Geschirrspülmaschinenanschluss
3
4.51
2.36
2.96
GS
10
43
73
Waschmaschinenanschluss
Sellinstraße
1.20
2.55
WM
Wohneinheit Etage / Nummer
2
55
73
4.49
Neubau Verkleidung Heizstrang
11
4.69
73
Heizkörper
1
12.65
35
2.57
Tür neu
12
2.44
73
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
6
43
2.98
Tür Bestand
WE 1012
ACHTUNG !
4.15
73
5.14
Gefälle
2%
Fußbodenfliesen
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
56
73
5.65
72
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
HK
LAUTERBACHSTRASSE
2.98
+ 3.25
Installationsschacht neu
Nr.7
Nr.8
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
Bauteil Abriss
BRH=1.595
BRH=1.525
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
5
BRH=1.59
Nr.9
LH= 2 m
Oberkante
4
HA
ca. 4.69 m²
ca. 11.34 m
BRH=1.615
LH= 1.99 m
OK
3
BRH=1.595
MK 7/8
12.33 m²
15.56 m
Wand leicht Bestand
Lohmestraße
HA
6.13 m²
13.84 m
LH= 2.02 m
LH= 1.995 m
MK 9
13.15 m²
15.31 m
Mieterkeller Umverlegung
2
LH= 1.985 m
MK 1
13.04 m²
15.39 m
MK
1012
1
MK 7
ca. 10.94 m²
ca. 13.87 m
MK 8
10.51 m²
13.36 m
Wand massiv Bestand
Mauerwerk Neubau
4.98
LH=2.005
2.89
39 52
LH=2.01
LH=2.115
MK 1
ca. 13.48 m²
ca. 15.62 m
MK 2
ca.11.37 m²
ca.15.04 m
MK 8
13.55 m²
15.47 m
LH= 1.985 m
LH=1.39
3.09
LH= 1.985 m
MK 9
12.16 m²
17.30 m
Kellergang
ca. 35.37 m²
ca. 64.65 m
5
LEGENDE HOCHBAU
47
MK 10
10.31 m²
12.91 m
MK 6
ca. 9.40 m²
ca. 12.60 m
MK 4
ca. 10.75 m²
ca. 14.44 m
MK 6
ca.13.79 m²
ca.16.51 m
Kellergang
36.36 m²
69.70 m
LH=2.00
LH= 2.015 m
1.50
HA
6.43 m²
14.44 m
LH= 1.995 m
MK 7
ca. 11.72 m²
ca. 14.81 m
LH=1.985
LH=2.095
LH=2.115
72
MK 1
21.01 m²
18.84 m
MK 4
ca. 10.68 m²
ca. 14.00 m
LH=2.01
LH= 2.015 m
LH=2.01
MK 5
11.00 m²
15.06 m
1.30
LH= 2.015 m
LH=2.00
60
LH= 1.995 m
MK 3
12.00 m²
14.27 m
LH= 2.005 m
3.56
MK 5
11.77 m²
15.07 m
MK 3
11.07 m²
13.90 m
95
MK 6
11.24 m²
14.04 m
53
LH= 1.985 m
BRH=1.635
72
MK 5
4.74 m²
9.71 m
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 501.1
Kellergang
35.13 m²
57.99 m
2.58
11.68
MK 4
ca. 7.83 m²
ca. 12.46 m
LH=1.99
5.00
6 STG.
BRH=1.65
BRH=1.61
9 STG.
2.61
MK 2
8.80 m²
13.36 m
6 STG.
6 STG.
LH= 2.01 m
9 STG.
BRH=1.64
MK 3
13.08 m²
14.91 m
2.89
BRH=1.295
MK 2
14.19 m²
16.63 m
LH= 1.995 m
75
MK 3
17.16 m²
20.51 m
32
2.36
LH=2.015
39
73
2.83
36
N
36
MK 1
13.74 m²
16.52 m
2.77
LH= 2 m
75
BORKUMSTRASSE
Kellergang
47.95 m
25.10 m²
MK 4
8.00 m²
11.86 m
LH= 1.995 m
2.83
53
2.42
5.90
Nr.18
3.72
2.88
71
38
2.96
LH=2.07
45
55.97
LH=2.145
MK 5/HA
ca. 5.42 m²
ca. 10.57 m
6 STG.
73
15.94
3.27
29
1.39
25
39
LH= 1.985 m
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
501.8
452-15-9-11
Planungsphase
Bezeichnung
Erdgeschoss
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
ÜBERSICHT BESTAND
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
RETIS
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
19A
Gezeichnet
Datum
Maßstab
Block 1
19
HGi
1:200
Plan-Nr.
31.05.2016
Projekt-Nr.
7
6
5
4
8
9
Block 2
18A
Lauterbachstraße
7
6
Vignette
5
1.51
BRH=78
NI=13
4
11.32
5
BRH=78
NI=115
LH= 2.76 m
11.74
BRH=74
5
LH= 2.77 m
Zimmer 3
5.86 m²
9.81 m
LH= 2.77 m
BRH=78
NI=12
LH= 2.755 m
Zimmer 2
17.53 m²
16.93 m
BRH=845
3
1 STG.
BRH=80
LH= 2.79 m
Zimmer 1
20.11 m²
18.19 m
LH= 2.825 m
Küche
11.07 m²
14.34 m
LH= 2.705 m
Flur
4.85 m²
10.09 m
3 Zimmer-WE
WE-9040
58.72 m²
LH= 2.805 m
Zimmer 2
12.30 m²
15.19 m
HB
6 STG.
H=2.60
NR.19a
1 STG.
LH=2.995
1 STG.
5
LH=2.895
9 STG.
6 STG.
Treppenhaus
8
Bauherr
Flur
7.81 m²
11.71 m
LH= 2.815 m
17.75
WE 9040
9
WHG 14259
WE 9041
2
Bauvorhaben
2 STG.
Zimmer 1
20.48 m²
18.45 m
WE 9185
LH= 2.75 m
3 Zimmer-WE
BRH=815
NI=125
WE-9041
58.45 m²
LH= 2.785 m
Zimmer 2
12.28 m²
15.14 m
LH= 2.805 m
Flur
4.85 m²
10.13 m
LH= 2.8 m
SPK
0.34 m²
2.50 m
BRH=795
NI=13
LH= 2.775 m
Zimmer 1
20.23 m²
18.40 m
LH= 2.825 m
Küche
11.23 m²
14.37 m
LH= 2.725 m
Bad
3.99 m²
9.88 m
BRH=905
NI=145
57.22
30.69
BORKUMSTRASSE
BRH=795
NI=13
LH= 3.225 m
Zimmer 1
19.94 m²
18.12 m
LH= 2.835 m
Küche
11.21 m²
14.26 m
LH= 2.84 m
Bad
4.19 m²
10.08 m
BRH=885
NI=125
.42
3 Zimmer-WE
BRH=80
NI=13
WE-9027
59.15 m²
LH= 2.77 m
Zimmer 2
12.36 m²
15.37 m
Flur
4.90 m²
10.15 m
LH= 2.8 m
Zimmer 3
ca.6.10 m²
ca.10.09 m
BRH=905
NI=135
9 STG.
9 STG.
H=2.61
LH=2.88
6 STG.
LH=2.415
1 STG.
NR.19
1 STG.
LH=2.99
1 STG.
Treppenhaus
7
69.44
LH=2.895
LH= 2.825 m
SPK
0.36 m²
2.59 m
=2
3 Zimmer-WE
WE 9199
LH=2.135
LH= 2.805 m
Küche
10.12 m²
13.78 m
Zimmer 3
5.63 m²
9.76 m
BRH=925
NI=135
AD
WE 9028
8
BRH=785
NI=115
LH=2.40
1 STG.
3 Zimmer-WE
WE-9028
ca. 59.05 m²
Zimmer 2
ca.12.72 m²
ca.15.87 m
Küche
ca.11.02 m²
ca.14.32 m
Zimmer 1
ca.20.08 m²
ca.18.38 m
SPK
ca.0.33 m²
ca.2.53 m
Bad
ca.4.28 m²
ca.9.78 m
Flur
ca.4.75 m²
ca.9.97 m
Zimmer 3
ca.5.87 m²
ca.9.84 m
2.29 5
Treppenhaus
.30 5
Zimmer 3
5.85 m²
9.80 m
BRH=90
i.M.
NI=125
72.16
Bad
6.27 m²
12.68 m
7 STG.
SPK
0.35 m²
2.60 m
5
Bad
4.19 m²
9.72 m
BRH=895
NI=125
BRH=1.04
BRH=85
NI=13
73.35
1
Planer
7 STG.
7 STG.
Zimmer 3
ca.6.22 m²
ca.11.50 m
34.25
7 STG.
BRH=785
NI=125
LH= 2.77 m
Zimmer 2
17.95 m²
17.18 m
LH= 2.78 m
Küche
11.35 m²
13.69 m
BRH=855
NI=145
Bad
ca.4.17 m²
ca.9.55 m
Küche
ca.11.63 m²
ca.14.71 m
LH=2.935
LH=2.215
Treppenhaus
Zimmer 2
ca.16.03 m²
ca.16.33 m
Zimmer 1
ca.20.46 m²
ca.18.31 m
LH= 2.8 m
Zimmer 1
20.35 m²
18.27 m
LH= 2.785 m
Treppenhaus
LH= 2.765 m
Zimmer 3
7.47 m²
12.98 m
LH= 2.805 m
Zimmer 2
20.10 m²
18.20 m
LH=2.195
Zimmer 3
ca.7.41 m²
ca.12.76 m
Zimmer 3
7.53 m²
12.80 m
LH= 2.725 m
LH=2.205
Treppenhaus
LH= 2.785 m
Zimmer
20.17 m²
17.92 m
LH= 2.785 m
Zimmer
20.46 m²
18.21 m
Treppenhaus
LH=2.20
Zimmer 1
ca. 20.21 m²
ca. 18.18 m
Zimmer 1
ca. 20.55 m²
ca. 18.39 m
Zimmer 3
ca. 7.55 m²
ca. 12.95 m
Zimmer 1
ca.20.29 m²
ca.18.11 m
Zimmer 1
20.80 m²
18.50 m
BRH=755
NI=135
LH=2.92
WE 9407
Flur
ca.8.58 m²
ca.15.01 m
LH= 2.825 m
Flur
5.89 m²
11.71 m
LH= 2.795 m
11.76
BRH=775
NI=135
LH= 2.79 m
Zimmer 3
6.98 m²
10.83 m
LH= 2.765 m
Flur
8.70 m²
12.22 m
LH= 2.565 m
Bad
7.92 m²
12.42 m
Zimmer 3
ca.5.65 m²
ca.10.31 m
SPK
ca.0.31 m²
ca.2.45 m
LH= 2.795 m
Zimmer 2
15.91 m²
16.50 m
LH= 2.79 m
Bad
4.01 m²
9.55 m
LH= 2.8 m
Bad
3.90 m²
9.24 m
Flur
5.69 m²
11.48 m
LH=2.905
LH=2.915
Treppenhaus
Zimmer 3
ca. 7.53 m²
ca. 12.92 m
LH= 2.79 m
Flur
5.70 m²
11.54 m
LH= 2.77 m
Zimmer 1
27.84 m²
21.29 m
LH= 2.79 m
Zimmer 1
20.00 m²
18.29 m
LH= 2.79 m
Zimmer 2
16.68 m²
16.74 m
3 STG.
9
BRH=78
NI=145
BRH=875
WE-9186
68.07 m²
11 STG.
Zimmer 2
ca.15.69 m²
ca.16.19 m
=2
Flur
ca.7.96 m²
ca.14.04 m
BRH=89
NI=125
Bad
ca.4.02 m²
ca.9.26 m
BRH=915
NI=125
SPK
ca.0.34 m²
ca.2.53 m
6.65
Zimmer 1
ca.21.41 m²
ca.18.97 m
BRH=945
NI=285
Küche
ca.11.69 m²
ca.14.57 m
LH= 3.145 m
Zimmer 2
15.82 m²
16.49 m
LH= 2.815 m
SPK
0.32 m²
2.51 m
Küche
9.69 m²
13.21 m
SPK
LH= 2.815 m
0.32 m²
2.48 m
Küche
9.24 m²
13.05 m
LH= 2.78 m
Zimmer 1
20.52 m²
23.11 m
WE 9393
10
1 STG.
LH= 3.2 m
7 STG.
BRH=805
NI=125
3 Zimmer-WE
Leer
WE-9368
ca. 65.58 m²
3 Zimmer-WE
WE-9354
ca. 63.24 m²
3 Zimmer-WE
WE-9355
63.03 m²
3 Zimmer-WE
WE-9341
71.56 m²
1 Zimmer-WE
WE-9381
47.56 m²
1 Zimmer-WE
WE-9367
48.33 m²
3 Zimmer-WE
WE-9394
67.25 m²
3 Zimmer-WE
WE.9380
ca. 63.22 m²
3 Zimmer-WE
WE-9393
63.69 m²
3 Zimmer-WE
WE-9407
ca.66.82 m²
3 Zimmer-WE
WE-9406
73.70 m²
Leer
1.52
BRH=76
NI=125
Sellinstraße
BRH=805
NI=105
BRH=815
NI=15
3 Zimmer-WE
3 STG.
AD
Küche
9.90 m²
13.15 m
SPK
0.35 m²
2.57 m
7 STG.
BRH=865
NI=145
LH= 3.225 m
LH= 3.215 m
Bad
3.90 m²
9.60 m
Bad
ca.3.94 m²
ca.9.39 m
BRH=805
NI=135
Zimmer 1
19.86 m²
17.86 m
WE 9198
LH= 3.21 m
Flur
5.87 m²
11.69 m
Flur
ca.5.91 m²
ca.11.69 m
SPK
ca.0.38 m²
ca.2.63 m
BRH=855
Zimmer 3
7.89 m²
13.13 m
LH=2.93
WE 9212
LH=2.195
11 STG.
Treppenhaus
Zimmer 3
ca.7.70 m²
ca.13.06 m
Küche
ca.9.48 m²
ca.13.00 m
BRH=855
NI=155
BRH=90
NI=13
11 STG.
Leer
WE-9185
ca. 67.34 m²
9 STG.
Balkon
ca.2.13 m²
ca.4.48 m
8.30
Zimmer 2
ca.15.77 m²
ca.16.53 m
Zimmer 2
ca.15.84 m²
ca.16.52 m
Flur
ca. 5.81 m²
ca.11.66 m
WE 9394
1 STG.
11
NR.3
SPK
ca.0.38 m²
ca.2.63 m Küche
ca.9.62 m²
ca.13.26 m
Bad
ca.3.88 m²
ca.9.43 m
LH= 2.815 m
Flur
7.65 m²
14.73 m
LH= 2.83 m
Flur
7.74 m²
14.81 m
Flur
ca. 5.70 m²
ca. 11.54 m
LH= 2.605 m
Flur
5.91 m²
11.78 m
Bad
3.54 m²
8.96 m
LH=2.225
Treppenhaus
3 Zimmer-WE
WE-9342
70.24 m²
LH= 2.205
12
BRH=825
NI=125
LH= 2.8 m
Balkon
ca.2.10 m²
ca.4.45 m
7 STG.
LH= 2.78 m
Bad
3.93 m²
9.28 m
LH= 2.805 m
SPK
0.32 m²
2.46 m
Küche
15.49 m²
15.89 m
LH= 2.795 m
Küche
15.88 m²
16.25 m
LH= 2.81 m
Bad
3.94 m²
9.47 m
LH= 2.8 m
Flur
8.59 m²
15.09 m
WE 9380
BRH=825
NI=14
6
1 STG.
LH= 2.79 m
6.68
.56
BRH=915
NI=135
5
NI=135
Balkon
2.12 m²
4.48 m
10.37
=2
3 STG.
3 Zimmer-WE
3 STG.
AD
Zimmer 1
ca.19.88 m²
ca.18.15 m
WE 9211
Zimmer 2
15.70 m²
16.46 m
LH= 2.81 m
SPK
0.36 m²
2.59 m
Küche
9.49 m²
13.21 m
BRH=785
BRH=915
NI=13
LH= 2.78 m
LH= 2.83 m
Bad
3.97 m²
9.51 m
BRH=885
NI=14
Zimmer 1
19.68 m²
17.85 m
2.30
LH= 2.83 m
BRH=81
7 STG.
6.70
LH= 2.805 m
WE 9225
11 STG.
BRH=785
NI=14
4
NR.4
AD =
Flur
5.74 m²
11.59 m
BRH=86>5
NI=14
9 STG.
WE-9199
63.59 m²
BRH=83
NI=135
BRH=875
Zimmer 3
7.60 m²
12.80 m
LH=2.925
2.64
LH=2.175
LH= 2.725 m
Bad
4.24 m²
9.68 m
BRH=90
Treppenhaus
LH= 2.81 m
Küche
9.87 m²
13.32 m
LH= 2.75 m
Balkon
2.08 m²
4.44 m
N
SPK
0.32 m²
2.48 m
Bad
ca. 3.79 m²
ca. 9.45 m
Küche
ca. 9.93 m²
ca. 13.39 m
SPK
ca. 0.32 m²
ca. 2.50 m
Zimmer 2
ca. 15.92 m²
ca. 16.52 m
Zimmer 2
ca. 15.83 m²
ca. 16.47 m
Küche
ca. 9.27 m²
ca. 13.02 m
LH= 2.41 m
Bad
3.74 m²
9.25 m
LH=2.895
WE 9341
LH= 2.76 m
Zimmer 2
20.52 m²
18.21 m
WE 9381
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=115
LH= 2.795 m
Flur
5.46 m²
11.45 m
LH= 2.78 m
Balkon
ca.4.02 m²
ca.8.75 m
2.6
4
AD
=
Zimmer 3
7.71 m²
13.07 m
LH= 2.805 m
Zimmer 2
15.85 m²
16.56 m
LH= 2.785 m
BRH=945
NI=22
BRH=815
NI=22
BRH=815
NI=14
WE-9198
ca. 65.19 m²
BRH=81
NI=125
Zimmer 2
15.80 m²
16.51 m
LH= 2.78 m
LH= 2.79 m
Küche
9.82 m²
13.28 m
LH= 2.77 m
Zimmer 2
15.80 m²
16.44 m
LH= 2.795 m
Küche
12.24 m²
15.20 m
LH= 2.8 m
Zimmer 3
9.63 m²
12.77 m
SPK
ca. 0.40 m²
ca. 2.68 m
SPK
0.32 m²
2.50 m
SPK
0.31 m²
2.43 m
LH= 2.8 m
Bad
4.10 m²
9.83 m
LH= 2.78 m
Zimmer 1
22.59 m²
20.65 m
LH= 2.775 m
Flur
8.12 m²
13.37 m
LH= 2.775 m
Zimmer 3
5.73 m²
9.69 m
BRH=84
3 STG.
3
3 STG.
LH= 2.82 m
Bad
3.89 m²
9.51 m
8.28
3 STG.
3 Zimmer-WE
BRH=77
NI=135
Küche
9.36 m²
12.87 m
10.34
Zimmer 1
20.12 m²
18.21 m
LH= 2.79 m
7 STG.
Balkon
ca. 2.16 m²
ca. 4.51 m
Balkon
ca. 2.16 m²
ca. 4.51 m
BRH=905
NI=135
WE-9212
64.66 m²
9 STG.
SPK
ca.0.35 m²
ca.2.57 m
7 STG.
7 STG.
5
BRH=89
LH= 2.81 m
LH= 2.79 m
Küche
9.29 m²
13.02 m
Bad
4.00 m²
8.44 m
5
BRH=67
WE 9367
3 Zimmer-WE
3 STG.
LH= 2.795 m
11 STG.
BRH=915
NI=125
Zimmer 1
19.86 m²
17.93 m
WE 9224
LH= 2.79 m
Flur
5.85 m²
11.70 m
BRH=845
NI=135
Zimmer 3
7.59 m²
12.82 m
HB
7 STG.
BRH=825
NI=135
LH=2.895
BRH=895
NI=135
LH=2.19
5
LH= 2.82 m
SPK
0.34 m²
LH= 2.815 m 2.53 m
6.70
Treppenhaus
LH= 2.79 m
Flur
5.75 m²
11.58 m
BRH=1.005
NI=265
LH= 2.815 m
Balkon
2.12 m²
4.48 m
6.18
6.71
WE-9211
65.33 m²
BRH=795
NI=13
Zimmer 3
7.53 m²
12.99 m
BRH=875
Bad
3.95 m²
9.51 m
LH= 2.835 m
Küche
9.27 m²
13.09 m
BRH=1.03
NI=25
BRH=865
NI=135
3 Zimmer-WE
BRH=83
NI=145
LH= 2.775 m
BRH1.03
NI=265
LH= 2.81 m
Balkon
2.15 m²
4.51 m
17.79
LH= 2.78 m
WE 9238
Zimmer 2
15.79 m²
16.49 m
LH= 2.77 m
Zimmer 2
15.82 m²
16.52 m
5
BRH=92
5
NI=13
18.29
Zimmer 1
19.63 m²
17.82 m
LH= 2.78 m
Zimmer 1
19.71 m²
18.04 m
BRH=1.015
NI=265
8.35
34.27
6.72
5
BRH=1.02
LH= 2.8 m
Balkon
2.12 m²
4.51 m
LH= 2.775 m
Zimmer 1
20.16 m²
18.34 m
LH= 2.8 m
Küche
11.87 m²
15.78 m
LH= 2.775 m
5
BRH=75
11 STG.
NR.10
Lohmestraße
NR.5
WE 9368
WE-9225
66.71 m²
BRH=775
NI=145
LH= 2.805 m
7 STG.
6.67
BRH=1.03
LH= 2.813 m
5
BRH=89
LH= 2.765 m
Zimmer 2
16.42 m²
16.98 m
LH= 3.145 m
05
= 2.3
Flur
4.98 m²
10.22 m
AD
LH= 2.775 m
5
BRH=72
5
5
NI=11 NI=12
11 STG.
H= 2.905 LH= 2.755
5 STG.
11.94
2
4 STG.
SPK
Bad
3.99 m² 0.34 m²
9.52 m 2.49 m
Küche
9.44 m²
13.19 m
.29
=2
6.34
Balkon
ca.2.15 m²
ca.4.51 m
Balkon
2.18 m²
4.52 m
5
BRH=89
LH= 2.775 m
Zimmer 2
16.44 m²
16.70 m
LH=2.90
10 STG.
8 STG.
SPK
0.33 m²
2.46 m
WE 9354
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=14
BRH=89
NI=145
HB
LH= 2.81 m
Flur
5.70 m²
11.52 m
AD
5
7 STG.
BRH=88
Balkon
ca.2.10 m²
ca.4.43 m
LH= 2.79 m
LH= 2.785 m
Flur
4.88 m²
10.12 m
5 STG.
Bad
4.22 m²
10.37 m
5
BRH=86
NI=13
BRH=805
NI=135
WE-9224
64.38 m²
9 STG.
LH= 2.76 m
3 STG.
3 Zimmer-WE
BRH=805
NI=135
BRH=87
NI=135
Zimmer 3
7.74 m²
13.08 m
11 STG.
LH=2.87
WE 9237
LH=2.185
5
LH= 2.805 m
Flur
5.89 m²
11.76 m
LH= 2.805 m
Küche
9.79 m²
13.26 m
SPK
0.31 m²
2.45 m
LH= 2.795 m
Bad
3.79 m²
9.05 m
BRH=625
Treppenhaus
LH= 2.775 m
Bad
4.00 m²
9.25 m
LH= 2.755 m
Zimmer 2
16.04 m²
16.74 m
LH= 2.8 m
Küche
11.91 m²
14.63 m
LH= 2.78 m
Zimmer 3
6.82 m²
11.03 m
BRH=89
NI=135
WE-9238
64.89 m²
BRH=775
NI=145
Zimmer 3
7.80 m²
13.12 m
LH= 2.76 m
LH= 2.795 m
Flur
8.07 m²
14.05 m
BRH=875
NI=135
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=145
Zimmer 1
20.42 m²
18.29 m
LH= 2.76 m
Zimmer 1
20.68 m²
18.64 m
LH= 2.785 m
Zimmer 2
15.81 m²
16.30 m
LH= 2.79 m
BRH=865
NI=125
BRH=555
3 STG.
33.34
1
11.03
BRH=855
NI=155
9 STG.
SELLINSTRASSE
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NR.6
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=2
BRH=85
WE-9237
63.94 m²
4 STG.
WE-9251
16.01 m²
Zimmer 1
21.78 m²
19.89 m
Zimmer 1
20.02 m²
18.31 m
LH= 2.815 m
LH= 2.79 m
Zimmer 3
5.49 m²
9.39 m
WE 9068
.31
BRH=77
NI=135
5
4 STG.
BRH=84
NI=145
BRH=845
NI=14
=2
1.075/1.95
.15
WE 9250
AD
6 STG.
=2
10 STG.
WE 9251
Zimmer 1
ca.20.23 m²
ca.18.41 m
Küche
ca.11.32 m²
ca.14.61 m
Bad
4.19 m²
10.15 m
Küche
11.40 m²
14.61 m
Zimmer 3
5.53 m²
9.60 m
NI=13
BRH=84
i.M. NI=105
5
5
3 Zimmer-WE
WE 9355
NR.9
AD
LH=2.215
Zimmer 2
ca.16.34 m²
ca.16.67 m
Flur
ca.4.96 m²
ca.10.18 m
Bad
ca.4.15 m²
ca.10.08 m
WE 9069
BRH=835
NI=13
3 STG.
H=
52.5
n
Kei ng!
Zuga
8 STG.
Treppenhaus
Zimmer 1
ca.20.23 m²
ca.18.41 m
Zimmer 2
ca.16.34 m²
ca.16.67 m
WE 9053
LH=2.895
LH= 2.805 m
LH= 2.805 m
WE 9054
9 STG.
in
m
3 Zimmer-WE
Flur
6.87 m²
12.50 m
10 STG.
Zimmer 3
ca.5.68 m²
ca.9.51 m
5
BRH=85
i.M.
3 Zimmer-WE
BRH=78
NI=125
Ka
WE.9250
65.00 m²
Küche
9.20 m²
12.68 m
Flur
ca.4.96 m²
ca.10.18 m
4 STG.
5
LH=2.24
LH= 2.785 m
Küche
ca.11.32 m²
ca.14.61 m
Bad
ca.4.16 m²
ca.10.13 m
8 STG.
Treppenhaus
BRH=885
NI=135
BRH=765
.24
1.90
2.41
LH= 2.8 m
LH= 2.79 m
Bad
3.50 m²
7.96 m
Zimmer 3
ca.5.66 m²
ca.9.49 m
BRH=86
NI=13
AD =
Zimmer 2
19.33 m²
17.83 m
5
BRH=77
i.M.
SPK
ca. 0.31 m²
ca. 2.44 m
LH=2.24
Zimmer 3
4.32 m²
8.57 m
5
BRH=80
3 Zimmer-WE
Treppenhaus
4 STG.
BRH=755
NI=125
=2
5
3 Zimmer-WE
WE-9068
65.30 m²
AD =
BRH=795
NI=14
AD
BRH=79
SPK
ca. 0.31 m²
ca. 2.44 m
WE-9069
64.96 m²
NR.8
5
WE-9224
ca. 65.14 m²
WE 9342
7 STG.
2.64
.08
WE-9053
ca. 65.08 m²
7 STG.
10 STG.
33.47
=2
7 STG.
NR.8
12.29
AD
NR.7
KISSINGENSTRASSE
9 STG.
5
30.72
BRH=77
6
11.46
1.11
7 STG.
= 2.1
2.58 m
0.36 m²
SPK
1.93
11.99
NR.7
AD
57.21
1.09
96.28
1.51
NR.11
NR.12
9 STG.
9 STG.
WE 9406
11 STG.
18.33
WE 9027
BRH=99
WE 9186
12 STG.
10 STG.
9 STG.
NR.1
NR.2
LOHMESTRASSE
95.21
1.52
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
Kissingenstraße
10
Borkumstraße
18
102
452-15-9-11
Lauterbachstraße
Borkumstraße
Erhalt Straße und Hof
der Kunststoff-Isolierglasfenster
Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort
Oberkante Gelände
Höhenkote Fertigfußboden
RR
Regenfallrohr
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
Vignette
Kissingenstraße
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
Ansicht Hof_Lauterbachstr. 7-9, Borkumstr. 18
19
4
5
6
7
8
Lauterbachstraße
7
8
5
Block 2
4
9
10
19A
Sellinstraße
Block 1
10
6
9
9
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
8
3
7
2
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
Z
B
A
R
O
RETIS
UG
11
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a;
Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin
1
Planer
WHG 14259
12
Bauherr
GEZ.
6
Bauvorhaben
ÄNDERUNG
5
INDEX DATUM
4
ACHTUNG !
F1
OK GELÄNDE
+ 3.25
3
7
Fenstertyp / Fenster neu
Oberkante Fertigfußboden
Lohmestraße
8
7
F1
OK FFB
2
9
8
Bauteil Abriss
Gefälle
1
18
9
2%
Bauteil leicht Neubau
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
18A
ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 108.7
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18A - PLAN-NR.: 108.5
LEGENDE HOCHBAU
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
31.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
509.8
452-15-9-11
Stand 02.05.2016
GESOBAU AG
WHG 14170 und 14259
Regelablaufplan Sanierung Wohnungen
Nr.
Vorgangsname
1
Vorleistungen
Sam 30.03
0
0
Woche -2
Mon 01.04
0
0
Mit 03.04
0
0
Fre 05.04
0
0
Son 07.04
0
0
Woche -1
Die 09.04
0
0
Don 11.04
0
0
Sam 13.04
0
0
Woche 1
Mon 15.04
0
0
2
Schutzmaßnahmen TRH und WE
Schutzmaßnahmen TRH und WE
3
Baustrom im TRH
Baustrom im TRH
4
5
6
7
8
9
Mit 17.04
0
0
Fre 19.04
0
0
Woche 2
Son 21.04
0
0
Die 23.04
0
0
Don 25.04
0
0
Sam 27.04
0
0
Woche 3
Mon 29.04
0
0
Fenster in den Wohnungen
Aufarbeitung Fensterlüftungselemente
Demontage Objekte Bad
Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche
Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche
12
13
Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche
komplett
Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung
14
Montage Badewanne
15
Montage Objekte, Armaturen, Spüle
Montage Objekte, Armaturen, Spüle
16
Montage Armaturen
Montage Armaturen
Mon 13.05
0
0
Mit 15.05
0
0
Fre 17.05
0
0
Son 19.05
0
0
Die 21.05
0
0
Don 23.05
0
0
Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett
Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung
Montage Badewanne
Heizungsinstallation
Heizungsinstallation
18
Demontage Gasthermen
Demontage Gasthermen
19
Demontage Heizungsleitungen
Demontage Heizungsleitungen
20
Demontage Heizkörper incl. Anbindungen
Demontage Heizkörper incl. Anbindungen
21
Deckendurchbrüche herstellen
22
Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen
23
Montage der Steigestränge
24
Montage der Heizkörper
25
Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung
26
Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten
Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten
27
Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen
Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen
28
Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge
Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge
29
Befüllen und Entlüften der Anlage
30
Dämmen der Steiger (Schächte)
31
Komplettierung der Heizung ( Thermostate )
32
Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung
33
Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren
Deckendurchbrüche herstellen
Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen
Montage der Steigestränge
Montage der Heizkörper
Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung
Befüllen und Entlüften der Anlage
Dämmen der Steiger (Schächte)
Komplettierung der Heizung ( Thermostate )
Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung
Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren
Maler/Bodenleger
Maler/Bodenleger
35
Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten
36
Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen
Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen
37
Malerarbeiten Fenster / Türen
Malerarbeiten Fenster / Türen
38
Streichen der Heizungsrohre
Streichen der Heizungsrohre
39
Ergänzung Dielung Ofenecken
40
Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl.
Nebenarbeiten
Ofenecken malern
Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten
Ergänzung Dielung Ofenecken
Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten
Ofenecken malern
Tischler
42
Tischler
43
Demontage von Mietereinbauten, EBK,
Schachtverkleidungen etc.
Elektroinstallation
45
Wohnung spannungsfrei machen
46
Demontage Elt.-Verteilung
47
Elt Installation Küche Bad
48
Montage Steigestränge
49
Installation Unterverteilung
50
Elt Installation Whg.
51
Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung
Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc.
Elektroinstallation
Wohnung spannungsfrei machen
Demontage Elt.-Verteilung
Elt Installation Küche Bad
Montage Steigestränge
Installation Unterverteilung
Elt Installation Whg.
Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung
Bauhauptleistungen
Bauhauptleistungen
53
Abbruch Kammer Küche/Bad
54
Demontage Installationsschächte (Bad/Küche)
55
Ofenabriss
Ofenabriss
56
Türen umschlagen
Türen umschlagen
57
Neubau Wände
Neubau Wände
58
Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig)
Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig)
59
Montage Verkleidung Heizungssteiger
60
Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen
61
Sam 11.05
0
0
Sanitär
Demontage Objekte Bad
52
Don 09.05
0
0
Aufarbeitung Fensterlüftungselemente
Sanitär
11
44
Die 07.05
0
0
Fenster in den Wohnungen
10
41
Son 05.05
0
0
Fenstermontagen
Fenstermontagen
Demontage Küche(Spüle, Armaturen)
34
Fre 03.05
0
0
Strangsanierung
Demontage Küche(Spüle, Armaturen)
17
Mit 01.05
0
0
Abbruch Kammer Küche/Bad
Demontage Installationsschächte (Bad/Küche)
Montage Verkleidung Heizungssteiger
Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen
Fliesenleger
Fliesenleger
62
Fliesen entfernen, Untergrundausgleich
63
Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden
64
Fliesenpaneel Küche
65
Fußbodenausgleich Bad herstellen
66
Bad fliesen, Komplettleistung
67
Silikonarbeiten
Silikonarbeiten
69
Fertigstellung
71
Abnahme
WHG 14170 und 14259
Fußbodenausgleich Bad herstellen
Bad fliesen, Komplettleistung
Technische Leistungsfeststellung
Endreinigung
Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden
Fliesenpaneel Küche
68
70
Fliesen entfernen, Untergrundausgleich
Technische Leistungsfeststellung
Fertigstellung
Endreinigung
Abnahme
Vorgang
Meilenstein
Rollup-Vorgang
Rollup-Meilenstein
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Meilenstein
Manueller Vorgang
Manueller Sammelrollup
Nur Anfang
In Arbeit
Unterbrechung
Sammelvorgang
Rollup-Unterbrechung
Rollup in Arbeit
Projekt-Sammelvorgang
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Sammelvorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelvorgang
Nur Ende
Stichtag
Sam 25.05
0
0
Mon 27.05
0
0
Mit 29.05
0
0
Fre 31.05
0
0
525
54
5
5
89 27 85 13 8
36
365
5
5
1.23
1.17 53 44 55
1.375 1.35
15
4.385
1.65
1.455
1.045
1.375
2.195
3.07
43
51 1.105
2.32
1.465
1.585
3.06
1.075 53
2.305 1.505
8
895 28 90 35
15
335
5
1.225 55 45 48 1.27
15
2.755
1.02
1.365
2.24
5
5
1.37
9
2.82
945
1.32
5
1.33
5
2.14
5
3.075
42
1.65
1.465
2.215
15
2.46
1.025
1.32
935 10
32
1.235
1.645
22
2.135
41
86
545 77 545 715 54524 51
1.37
1.37
1.375
125 1.225
41
42
1.965
1.505
5.19
7
42
3.615
51
2.80
4.835
51
1.525
51
1.525
ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 502.2
Nr.3
7
2.68
29
55.97
7
40
1.94
BRH=785
NI=145
12 STG.
9 STG.
1.66
1.455
5.17
WE 9263
OK
Oberkante
OK FFB
Bauteil leicht Neubau
LH= 2.74 m
Oberkante Fertigfußboden
+ 3.25
Höhenkote Fertigfußboden Grundriss
+ 3.25
Höhenkote Fertigfußboden Schnitt
Gefälle
2%
Tür Bestand
2.79
Bauteil Abriss
Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt
Tür neu
Installationsschacht neu
Heizkörper
HK
BRH=765
NI=125
Neubau Verkleidung Heizstrang
Fußbodenfliesen
WE-9263
70.98 m²
WE-9264
70.97 m²
3 Zimmer-WE
3 Zimmer-WE
WE-9277
65.04 m²
3 Zimmer-WE
Wand leicht Bestand
Nr.1
Nr.2
WM
Waschmaschinenanschluss
GS
Geschirrspülmaschinenanschluss
WE 1012
Wohneinheit Etage / Nummer
Küche
Raumbezeichnung
Elektroherdanschluss
8.30 m²
Wohnfläche
Gasherdanschluss
15.30 m
Umfang
AD
abgehängte Decke
LH
lichte Höhe
HB
Hängeboden
GF
Grundfläche
UZ
Unterzug
BRH
Brüstungshöhe von OK Fensterbank
bezogen auf OKFFB
RR
Regenfallrohr
FE
Fußbodeneinlauf
ACHTUNG !
ELT
SELLINSTRASSE
25
2.405
27
1.74
8
4.23
33
4.02
1.66
6.195
15
4.985
1.415
1.455
28
28
1.325
2.395
2.395
1.395
275
27
2.575
1.47
1.65
5
3.98
50
3.98
50
INDEX DATUM
ÄNDERUNG
GEZ.
94.73
Planer
Spinolastr. 28b, 13125 Berlin
Tel. 030 / 278942-0
Planungsphase
Bezeichnung
V
Ausführungsplanung
ERDGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A
Vignette
Kissingenstraße
8
9
Block 1
19A
10
4
7
5
Z
B
A
R
O
RETIS
Gesellschaft für energieeffizientes
Planen und Bauen mbH
G
U
Block 2
6
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Tel. 030 / 4073-0
7
Bauherr
Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a,
Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin
19
Lauterbachstraße
WHG 14259
8
Bauvorhaben
9
1.70
405
2.46
4.105
1.46
6
10
1.665
7
4.18
3.075
1.925
1.47
425
5
42
5
4.225
1.65
8
4.185
5
28
4.13
1.975
1.39
95
95
9
8
1.58
4
3.06
1.095
3
435
1.565
10
3.07
1.005
Sellinstraße
7
1.95
2
1.71
1.65
11
29
5
1.885
6
2.395
105
4.135
1.66
5
28
1.935
1.04
Lohmestraße
27
5.79
4.45
1.445
Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen.
Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen
und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer
verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße.
Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße.
Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden.
Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen.
2
53
1.325
Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu
entnehmen
1
545
1.39
ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN!
1.665
1.54
2.73
Elektrosicherungskasten
1
3 Zimmer-WE
Mieterkeller Umverlegung
12
3 Zimmer-WE
BRH=775
NI=135
MK
1012
Mauerwerk Neubau
65
1 STG.
BRH=785
NI=13
Wand massiv Bestand
4
1 Zimmer-WE
Zimmer 1
20.82 m²
18.59 m
BRH=785
NI=135
BRH=835
NI=145
WE-9276
65.55 m²
LH= 2.775 m
LH= 2.77 m
LH= 2.785 m
LH= 2.795 m
BRH=77
NI=145
WE-9290
65.18 m²
LEGENDE HOCHBAU
3
2 STG.
BRH=78
NI=125
LH=2.90
3 STG.
9 STG.
LH=2.26
BRH=895
NI=125
BRH=84
NI=13
Zimmer 1
20.64 m²
18.65 m
Zimmer 1
20.28 m²
18.22 m
Zimmer 3
8.23 m²
13.27 m
Zimmer 2
18.17 m²
17.58 m
Treppenhaus
11 STG.
LH=2.91
5
3 STG.
LH= 2.755 m
LH= 2.755 m
5
9 STG.
Zimmer 3
8.10 m²
13.25 m
Zimmer 1
19.86 m²
17.91 m
LH= 2.795 m
LH= 2.795 m
BRH=825
NI=145
WE-9289
49.50 m²
WE 9277
Treppenhaus
11 STG.
LH=2.91
LH=2.255
Treppenhaus
LH= 2.775 m
Zimmer 1
19.84 m²
17.90 m
Zimmer 3
7.97 m²
12.95 m
3.92
4
2.03
LH= 2.745 m
WE 9264
LH=2.295
WE 9276
WE 9290
3 STG.
Zimmer
21.38 m²
18.55 m
LH= 2.765 m
LH= 2.815 m
5
WE 9289
Flur
6.09 m²
12.03 m
LH= 2.795 m
LH= 2.815 m
LH= 2.825 m
Flur
8.73 m²
15.21 m
HB-Bestand
Flur
5.94 m²
11.83 m
Flur
5.79 m²
11.73 m
42
BORKUMSTRASSE
Zimmer 3
7.19 m²
10.74 m
Flur
9.83 m²
12.83 m
2.57
LH= 2.795 m
d
tan
es
-B
AD
92
HHK
LH= 2.82 m
170 x 75
HHK
Bad
5.80 m²
12.56 m
HB-Bestand
Flur
7.82 m²
15.13 m
27
1.065
1.16
1.43
2.25
LH= 2.755 m
3 Zimmer-WE
1.14
1.445
2.66
1.11
1.10
1.935
1.41
Nr.18a
1 STG.
BRH=80
NI=125
BRH=785
NI=13
BRH=895
NI=125
h= 1.25
45x35
Zimmer 2
16.90 m²
16.83 m
LH= 2.835 m
BRH=865
NI=145
Zimmer 3
8.05 m²
12.53 m
h= 20
LH= 2.81 m
LH= 2.805 m
Küche
10.08 m²
13.46 m
160 x 70
170 x 70
HHK
HHK
45x35
LH= 2.735 m
LH= 2.765 m
2 STG.
LH= 2.81 m
45x35
Küche
11.43 m²
15.54 m
Zimmer 2
16.13 m²
16.80 m
LH= 2.775 m
Küche
11.55 m²
14.51 m
WE-9014
61.42 m²
h= BRH
LH= 2.82 m
LH= 2.8 m
LH= 2.765 m
Flur
5.15 m²
10.52 m
50x38
LH= 2.785 m
BRH=855
BRH=87
Bad
3.94 m²
9.08 m
Küche
10.30 m²
13.55 m
50x38
LH= 2.815 m
50x38
Zimmer 2
15.68 m²
16.43 m
Zimmer 2
15.76 m²
16.48 m
BRH=925
NI=135
LH= 2.895 m
Küche
9.90 m²
13.41 m
50x38
160 x 70
Küche
9.69 m²
13.11 m
BRH=915
NI=13
Bad
4.00 m²
9.15 m
LH= 2.825 m
LH= 2.755 m
BRH=935
NI=14
Ablage
170 x 70
Bad
3.90 m²
9.08 m
h= 1.25
HHK
45x35
h= 1.25
BRH=915
NI=135
BRH=825
Bad
3.65 m²
9.23 m
50x38
LH= 2.8 m
BRH=88
BRH=89
NI=145
NI=14
Nische schließen Nische schließen
Ablage
HHK
LH= 2.815 m
Küche
16.33 m²
16.46 m
BRH=915
Balkon
2.15 m²
4.50 m
h= BRH
170 x 70
ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 502.4
Bad
3.96 m²
9.12 m
BRH=875
NI=13
Balkon
2.15 m²
4.51 m
BRH=90
BRH=90
NI=13
BRH=1.005
BRH=865
NI=135
Nische schließen BRH=865
BRH=1.06
Zimmer 2
13.64 m²
15.68 m
Zimmer 1
20.39 m²
18.47 m
Bad
4.20 m²
10.12 m
BRH=90
NI=125
955
1.35
39
1.795
1.03
1.375
SPK
0.32 m²
2.49 m
LH=2.895
Ablage
20
1.835
160 x 70
SPK
0.34 m²
2.53 m
59
11.52
d
estan
AD-B
50x38
LH=3.05
BRH=765
NI=135
BRH=885
NI=13
BRH=88
1.535
1.36
LH= 2.805 m
HHK
Treppenhaus
WE 9014
Zimmer 3
6.48 m²
10.43 m
45x35
UZ=2.475
LH=2.395
1.34
1.935
1.91
27
2.12
1.19
15
2.50
41
9
2.24
3.20
1.41
3.67
9 STG.
h= 1.25
1.51
66
WE 9015
6 STG.
2.29
1.885
LH= 2.775 m
WE-9015
61.49 m²
3 Zimmer-WE
15
54
3.83
Zimmer 2
13.81 m²
15.74 m
LH= 2.81 m
1.645
1.47
Zimmer 3
6.62 m²
10.58 m
BRH=835
NI=13
BRH=94
NI=14
Flur
5.05 m²
10.54 m
LH= 2.8 m
Ablage
39
9
1.25 9
nd
nd
esta
43
92
esta
2.61
AD-B
HHK
1.665
1.465
3.45
BRH=91
NI=135
50x38
45x35
AD-B
4.77
Ablage
LH= 2.77 m
160 x 70
6 STG.
62
Zimmer 1
19.97 m²
18.14 m
1.65
1.445
3.88
LH= 2.81 m
h= 1.25
2.18
28
Bad
4.20 m²
10.09 m
N
2.42
Küche
11.83 m²
14.81 m
BRH=805
NI=125
BRH=87
NI=135
1.095
1.395
8 1.04 20
15
1.54
1.77
1.33
2.49
66
43
45
2.90
9
2.725
5
3.425
18A
18
Borkumstraße
Gezeichnet
Datum
Maßstab
BPio
Plan-Nr.
06.05.2016
1:100
Projekt-Nr.
502.5
452-15-9-11