GESOBAU AG - Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Firma: Datum: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit werden Sie gebeten, ein Angebot abzugeben. Die Leistung wird nach folgender Vergabeart vergeben: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Das Angebot ist einzureichen bis zum (Ablauf der Angebotsfrist): Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft 15.12.2016 Uhrzeit: 13:00 Bei folgender Adresse: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Raum: EG, Lobby Ablauf der Zuschlagsfrist: 14.02.2017 Voraussichtliche Ausführungsfrist von: 06.03.2017 Nebenangebote: bis: 03.09.2018 sind nicht zugelassen. sind zugelassen, wobei folgende Anforderungen zu beachten sind: Nebenangebote sind nur mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote müssen die Voraussetzungen der Bewerbungsbedingungen (BwB) erfüllen. Zusätzlich zu den Bewerbungsbedingungen (BwB) gilt Folgendes: Nebenangebote müssen außerdem die Mindestanforderungen für Nebenangebote erfüllen, sofern Mindestanforderungen vorgegeben wurden. GESOBAU AG Seite 1 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) Sie erhalten als Anlagen zu diesem Schreiben folgende Unterlagen: A) Unterlagen, die beim Bieter verbleiben: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Bewerbungsbedingungen (BwB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Mindestanforderungen für Nebenangebote Bauablaufplan Muster Wartungsvertrag 37 Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: div. Pläne B) Unterlagen, die immer mit dem Angebot einzureichen sind: Formblatt Angebot (VOB) Verpreistes Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) nebst folgenden Anlagen: Anlage 1 – Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 a - Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Formblatt Korruptionsregister Integritätsvertrag Erklärung zur Frauenförderung Eigenerklärung zur Eignung II Eigenerklärung zur Eignung III C) Unterlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes mit dem Angebot einzureichen sind: Anlage 2 b - Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmern (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 c - Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaftserklärung Eigenerklärung zur Eignung I D) Weitere Unterlagen, die im Auftragsfall vorzulegen sind: Vertragserfüllungsbürgschaft nach Muster Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft nach Muster Bürgschaft für Mängelansprüche nach Muster Die vorbezeichneten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BwB). 1. Auftraggebende Stelle: GESOBAU AG GESOBAU AG, vertreten durch Bereich Technik-Projektleitung, Frau Droldner, +49(30)4073-0 Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin Seite 2 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 2. Vergabestelle: 3. Auskünfte werden erteilt / nicht beigefügte Vergabe- und Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: 4. Angebotsabgabe: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0 Retis Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Ansprechpartner: Rainer Hohmuth Telefon: 030- 27 89 42 15 E-Mail: [email protected] Werktags, außer Sonnabend, von 08.00 bis 16.00 Uhr ist elektronisch mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. ist elektronisch mit qualifizierter Signatur zugelassen. ist in Papierform zugelassen. Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe: Es ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Berlin einzureichen. Bei zugelassener Angebotsabgabe in Papierform: Es ist das Formblatt Angebot (VOB) handschriftlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Das Angebot ist in einem fest verschlossenen und unversehrten Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot für: (Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff)“, ggf. unter Verwendung des beiliegenden „Aufkleber Rückumschlag“, einzureichen. Es ist durch die Bieter dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Vergabestelle rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Verspätet zugegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. 5. Vorlage von weiteren Nachweisen/ Erklärungen mit dem Angebot: 6. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden weiteren Nachweisen/ Erklärungen abhängig gemacht werden: - Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise/Erklärungen vollständig vorzulegen: - alle im Bekanntmachungstext für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - - GESOBAU AG Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. Nachweise/Erklärungen nach § 6 a Abs. 2 VOB/A / § 6 a VOB/A-EU auf Verlangen des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung des Bieters in dessen Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Höhe von 15.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers. Seite 3 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 7. Angaben zu Losen: Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: Nein. Ja. Einzelheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es wird eine Losbeschränkung durchgeführt: Nein. Ja. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen als die angegebene Maximalzahl erhalten würde, erfolgt die Auswahl wie folgt: Der Auftraggeber entscheidet anhand der Gesamtwirtschaftlichkeit über die Zuordnung der einzelnen Lose zu den Bietern. 8. Abwicklung des Ver- Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in verschiedenen, aufeinander folgenden handlungsverfahrens Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist bei europaweiten Vergaben nach EUnicht beabsichtigt. Vergaberecht: beabsichtigt. 9. Zuschlagskriterien bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien/Gewichtungen ermittelt: Zuschlagskriterium: Gewichtung: 1. 2. 3. 4. 5. Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. 10. Vergabekammer (§ 155 GWB) bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon. +49 (30) 9013 8316 Telefax: +49 (30) 9013 7613 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V MN 1 - VOB-Stelle Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 (30) 90139-4230 Telefax: +49 (30) 90139-4221 Falls Sie kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Jürgen Mitschard Martin Tschaepe GESOBAU AG Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. GESOBAU AG Seite 4 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB) 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitte 1 bzw. 2). Sofern die GESOBAU AG das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen Auftraggeber entsprechend. Gemäß § 10 Berliner Vergabegesetz erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist auf Verlangen der GESOBAU AG von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 2. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung. Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen der GESOBAU AG vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. 3. Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die GESOBAU AG unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Nr. 2. bezeichnete Vergabestelle zu richten. 4. Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber/Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen. Bewerber/Bieter, die nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den für sie zuständigen Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind und haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 5. Angebot 5.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache. 5.2 Für das Angebot sind die von der GESOBAU AG vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabeund Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Sofern die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/ Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen. 5.3 Enthalten Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis bei einer Leistung Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben und wird vom Bieter dazu eine eigene Angabe verlangt, sind Hersteller/Produkt/Fabrikat durch den Bieter anzugeben. Erfolgt keine Angabe durch den Bieter, gelten die vorgegebenen Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben als angeboten. 5.4 Unterlagen, die von der GESOBAU AG nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen. GESOBAU AG Seite 1 von 3 BwB (VOB 05/2016) Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EU. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. § 16 Nr. 3 VOB/A-EU). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären. 5.6 Anstelle des Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot verwendet werden. In Abschriften oder Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift wiedergeben. Bei Abschriften oder Kurzfassungen bleibt die Urschrift des von der GESOBAU AG aufgestellten Leistungsverzeichnisses (Langtext-Fassung) allein verbindlich. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen der GESOBAU AG vor Auftragserteilung die Urschrift des Leistungsverzeichnisses nachzureichen. 5.7 Der Bieter hat auf Verlangen der GESOBAU AG die Urkalkulation und/oder eine Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.8 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen. 5.9 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. 6. Nebenangebote 6.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen. 6.2 Nebenangebote müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.3 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen. 6.4 Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.5 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten mit Pauschalsummen. 6.6 Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 7. Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 8. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der GESOBAU AG nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist. GESOBAU AG Seite 2 von 3 BwB (VOB 05/2016) 9. Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen 9.1 Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden, soweit nicht in der Bekanntmachung etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der GESOBAU AG. 9.2 Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrag bzw. Angebotes geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb der vorgenannten Frist geltend, ist die GESOBAU AG berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. 10. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) 10.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zu bedienen, muss er mit dem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der durch die anderen Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. Diese anderen Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot zu benennen, sofern im Verzeichnis der Nachunternehmer hierzu aufgefordert wird. 10.2 Bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt auch die Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der einzelnen benannten anderen Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zur Verfügung stehen. Dabei ist für jedes andere Unternehmen die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden. 10.3 Der Bieter hat die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils für die Auftragserfüllung eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorzulegen (Anlage 2b). Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. 11. Nicht berücksichtigte Angebote Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber bzw. Bieter. 12. Finanzierungsvorbehalt Es wird darauf hingewiesen, dass die GESOBAU AG zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt ist, insbesondere wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Finanzierung des Vorhabens in erheblichem Umfang ändern oder die Finanzierung vollständig scheitert. GESOBAU AG Seite 3 von 3 BwB (VOB 05/2016) Name und Anschrift des Bieters GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 Zuschlagsfrist endet am: 14.02.2017 13439 Berlin ANGEBOT (VOB) Maßnahmen-Nr.: Datum: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen an. 1. Das Angebot umfasst die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter A) – D) angegebenen Unterlagen. Diese Unterlagen sind – soweit dies nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vorgesehen ist – dem Angebot beigefügt. Darüber hinaus umfasst das Angebot auch die - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - und die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir - - - - GESOBAU AG meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind, mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG bekannt ist, mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft; ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, unter Beifügung des beiliegenden „Formblattes Korruptionsregister“ für eine Überprüfung personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Funktion im Unternehmen) aller verantwortlich handelnden Personen (Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter etc.) bekannt zu geben sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBI. S. 358). mir/uns nicht bekannt ist, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanzsanktionsliste.de) eine Eintragung vorliegt, Seite 1 von 2 Angebot (VOB 05/2016) - 3. die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), in Bezug auf die Vergabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede (oder sonstige Verhaltensweisen) getroffen habe(n), über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich / wir: Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen, soweit in der Anlage 1 – „Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen“ keine abweichende Erklärung erfolgt. Mir / Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf / dürfen und ich / wir nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können. 4. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Abrechnungsart Endbetrag Preisnachlass (Vorgabe durch Auftraggeber) (einschließlich USt., ohne Nachlass) (ohne Bedingung) Einheitspreisabrechnung Pauschalpreis Nebenangebote zum Hauptangebot € % Anzahl: An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Für das/die Nebenangebot(e) gilt der Preisnachlass ohne Bedingung wie für das Hauptangebot. 5. Die Angebotsbearbeitung erfolgte unter Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Bewerbungsbedingungen (BwB). Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 6. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Dazu gehören auch die unter Nr. 1. benannten Vertragsbestandteile. Wird eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, alleine die Urschrift des vom Auftraggeber aufgestellten Leistungsverzeichnisses als verbindlich anzuerkennen. Die Anforderungen von Nr. 5.6 der Bewerbungsbedingungen (BwB) habe ich / haben wir beachtet. Werden durch mich / uns an den vorgesehenen Stellen der Vertragsunterlagen keine Hersteller- / Produkt- / Fabrikatsangaben gemacht, werden die vorgegebenen Hersteller/Produkte/Fabrikate angeboten. _____________________________________ Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Hinweis: GESOBAU AG Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 2 von 2 Angebot (VOB 05/2016) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. 1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung1 Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der 06.03.2017 .1 unverzüglich nach Erteilung des Auftrags und Aufforderung des Auftraggebers durch schriftliche Mitteilung 12 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber 1.2 Fertigstellung der Leistungen1 .1 Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 03.09.2018 innerhalb von 1.3 1 Werktagen/ 1 Wochen/ 1 Monaten nach Beginn Es werden folgende Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart:1 Leistung/Leistungsteil Fertigstellung der Leistungen in WHG 14170 Fertigstellung der Leistungen in WHG 14259 Block 2 Fertigstellung der Leistungen in WHG 14259 Block 1 Zwischentermin 11.08.2017 06.10.2017 03.09.2018 1.4 Änderungen der Planung vor Beginn der Ausführung von Einzelleistungen führen nicht zu einer Behinderung des Auftragnehmers, soweit sie so rechtzeitig erfolgen, dass ihre Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Bauablaufs noch möglich ist und keinen erheblichen Aufwand für den Auftragnehmer verursachen. Dem Auftragnehmer stehen hieraus daher auch keine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz zu. Dies gilt nicht für daraus resultierende, auf Seiten des Auftragnehmers entstehende Leistungsumstellungen, die mit längeren Zeiten für die Lieferung verbunden und nachfolgend aufgeführt sind. 1.5 Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B. 1.6 In Erweiterung der § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ist der Auftraggeber auch zu Anordnungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Bauzeit, insbesondere zu Beschleunigungsanordnungen um die Fertigstellungsfrist trotz zwischenzeitlicher Bauzeitverzögerungen oder -verschiebungen einzuhalten, berechtigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten, es sei denn sein Betrieb ist hierauf nicht eingerichtet oder die Anordnung entspricht nicht § 315 Abs. 3 BGB. Etwaige damit im Zusammenhang stehende besondere Aufwendungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe der § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 14 BVB (VOB 05/2016) 2. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Soweit keine anderweitigen Festlegungen getroffen worden sind, gilt: 2.1 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder wenn der Auftragnehmer in sonstiger Weise in Verzug gerät, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von maximal 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Auftragnehmer geschuldet. 2.2 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung einer gemäß Nr. 1.3 der BVB mit Vertragsstrafe belegten Zwischenfristen im Sinne von Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von 5 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) geschuldet. Soweit Vertragsstrafen für Verzug mit Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB geschuldet sind, werden diese bei verwirkten Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung von weiteren Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB bzw. des Fertigstellungstermins in der Weise aufeinander angerechnet, dass nur die höhere Vertragsstrafe verlangt werden kann und eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen, d. h. nach Nr. 2.1 und 2.2 der BVB, ist auf 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) beschränkt. 2.3 Werden nach Vertragsschluss neue Termine vereinbart, gilt das Vertragsstrafenversprechen entsprechend für die neuen Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen jedoch nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. 2.4 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch hierauf angerechnet. 2.5 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B geltend gemacht werden. Der Vertragsstrafenvorbehalt muss nicht zwingend bei der Abnahme erklärt werden. 3. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B) 3.1 In Abänderung von § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Planungsleistungen für die Dacheindeckung einschließlich der Klempnerarbeiten, Fugenausbildungen und Durchführung, etc. für die Abdichtung gegen drückendes und nicht drückendes Wasser einschließlich sämtlicher Fugenausbildung, Durchführung etc. für die Dichtigkeit der Fassade für Aufzüge und Förderanlagen und maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon für alle sonstigen Bauleistungen und Gewerke - ausgenommen Gerüstbauarbeiten - 5 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 5 Jahre, ab Abnahme. Bei gärtnerischen Anlagen beginnt die Mängelhaftungsfrist gemäß vorstehender Regelung erst mit Ablauf der ersten Vegetationsperiode. 3.2 Mängelansprüche vor der Abnahme verjähren nicht vor Ablauf der Fristen gemäß Nr. 3.1 der BVB. 4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 4.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einschließlich Ansprüchen wegen Überzahlung, Schadenersatz aus kündigungsbedingten Mehrkosten und aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen (insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB) Sicherheit in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit wird durch den Einbehalt von jeweils 10 % auf die Bruttosummen der (Abschlags-) Rechnung(en) geleistet und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Bei Nachträgen, die die Bruttoauftragssumme verändern, ist die Sicherheit entsprechend anzupassen. Die Rückgabe der nicht verwerteten Sicherheit für die Vertragserfüllung erfolgt nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf der Auftraggeber für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 2 von 14 BVB (VOB 05/2016) 4.2 Für die Dauer der Mängelhaftung von 5 Jahren oder weniger gemäß Nr. 3.1 der BVB hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab einem Bruttoauftragswert von 25.000 € Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Schlussrechnung und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Die Mängelhaftungssicherheit wird nach Ablauf von 5 Jahren oder im Falle darunter liegender Mängelhaftungsfristen gemäß Nr. 3.1 nach Ablauf derselben auf Verlangen des Auftragnehmers herausgegeben, wenn durch den Auftragnehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr zu erbringen sind. 4.3 Für die darüber hinausgehenden vertraglichen Mängelhaftungsfristen (bis zu 10 Jahren gemäß Nr. 3.1 der BVB) hat der Auftragnehmer nach Ablauf der Verjährungsfrist von 5 Jahren eine Sicherheit von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme der diesbezüglichen noch mängelhaftungspflichtigen Leistungsbereiche zu leisten, die ebenfalls durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar ist bzw. – im Falle vorhergehender Ablösung gegen die bereits übergebende, höhere Bürgschaft ausgetauscht werden kann. 4.4 Sofern die Parteien eine Vorauszahlung vereinbaren (wozu der Auftraggeber nicht verpflichtet werden kann), hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB zu stellen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B notwendig werden. 4.5 Die zur Ablösung der Sicherheitseinbehalte gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der BVB überreichten Bürgschaften oder die nach Nr. 4.3 der BVB vereinbarten Sicherheiten müssen den in den Anlagen beigefügten Mustern entsprechen. Der Sicherungszweck ergibt sich aus den in den Anlagen beigefügten Mustern. 4.6 Die Vorauszahlungssicherheit wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile sowie die Leistungen, für die Sicherheit geleistet worden ist, vollständig und vertragsgemäß eingebaut und erbracht sind und die Fälligkeit entsprechender, die Leistungen beinhaltender Abschlagsrechnungen eingetreten ist. 5. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 – 9 ZVB) 5.1 Die vertragliche Vergütung1 bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen ist ein Pauschalpreis i. S. d. § 2 Abs. 7 VOB/B und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 5.2 Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 5.3 Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten. 5.4 Der Auftraggeber kann im Falle der Änderung des Bauentwurfs gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 5 VOB/B vom Auftragnehmer verlangen, dass er die dafür notwendige planerischen Vorleistungen ebenfalls erbringt. Die Vergütung bestimmt sich nach § 2 Abs. 5 und 9 VOB/B. 6. Rechnungen, Zahlungen (§§ 14, 16 VOB/B (Nr. 31-34)) 1 Abweichend von den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ dürfen Abschlagsrechnungen nur in den im Zahlungsplan enthaltenen Intervallen gelegt werden. 6.1 Es gelten die Bestimmungen der Nr. 31-34 der ZVB ohne Änderung. 6.2 Sämtliche Rechnungen müssen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 6.3 Sofern sich im Laufe der Bauarbeiten die gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer ändert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zu dem Stichtag der Änderung eine Aufstellung über die bis dahin selbständig funktionsfähig erbrachten Leistungen zu erstellen und hierüber eine Abschlagsrechnung zu dem bisherigen Umsatzsteuersatz zu stellen und diese Leistungen entsprechend in die Schlussrechnung einzustellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 3 von 14 BVB (VOB 05/2016) 7. Ausführung, Kostentragung (z. B. Bezug von Strom und Wasser, Winterdienst, Gerüstnutzung, Heizkosten, Schutzrüstung und Absturzsicherung) 7.1 Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber Verfügung gestellt: entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Baustoffe und Bauteile: Bauhilfsstoffe, Gerüste: 7.2 Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung entgeltlich/ unentgeltlich1 folgende Geräte bzw. Anschlüsse zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C vorgehalten werden: allgemeine Baustelleneinrichtung pauschal 1% der Bruttoabrechnungssumme 7.3 Dem Auftragnehmer stehen auf der Baustelle folgende Anschlüsse für die Entnahme von Wasser und Energie entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Verfügung: Baustrom / Bauwasser pauschal 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme Die Kosten für Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer; mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Die Aufteilung der Kosten hat der Auftragnehmer im direkten Verhältnis mit den weiteren Auftragnehmern zu koordinieren. Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen insofern nicht. 7.4 Über die Verpflichtung aus VOB Teil C hinaus hat der Auftragnehmer anderen vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen die Mitbenutzung von Gerüsten, Strom- und Wasseranschlüssen sowie anderen Baustelleneinrichtungen unentgeltlich zu gestatten, soweit dies zumutbar ist. 7.5 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes, nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen und für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten erforderlich ist. 7.6 Eventuell erforderlich werdende Heizungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers stehen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 7.7 Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes bestimmt ist, sind Schutzrüstungen und Absturzsicherungen unentgeltlich vom Auftragnehmer zu stellen und daher bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. 7.8 Bauleistungsversicherung1 Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber hat für das Projekt keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Soweit der Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, gilt Folgendes: Der Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Kosten der Bauleistungsversicherung hat der Auftrag- GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 4 von 14 BVB (VOB 05/2016) nehmer im Rahmen einer Umlage auf die Bruttoschlussrechnungssumme von 0,89 ‰ zu tragen. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Bauleistungsschäden sind dem Versicherer zu melden. Versicherte Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen zu lassen. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall: 250,00 € Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. 8. Gütenachweise (§ 4 VOB/B) Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile und der von ihm aufgeführten Leistungen wie folgt nachzuweisen (Art und Anzahl der Proben, Prüfverfahren): 1 Falls vorstehend nichts anderes angegeben ist, gelten für die Gütenachweise die Angaben in den „Allgemeinen technischen Vorschriften“ (VOB Teil C) und in den zum Vertragsbestandteil erklärten „Zusätzlichen technischen Vorschriften“. 9. Weitere Bedingungen (Haftpflichtversicherung, Umwelt-, und Gesundheitsschutz) 9.1 Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit umfassen. 9.2 Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch verwertbar sein. Die nachfolgend genannten Umweltvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für - - - - - Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig sind. Farbmittel auf Schwermetallbasis Holz- und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Holzschutzmittel, deren Wirkstoffe nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen. unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet. Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 5 von 14 BVB (VOB 05/2016) die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. 9.3 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bauwerken Jede Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem elektronischen Nachweis- / und Andienverfahren. Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Register führen. Das ausführende Unternehmen wird im Zusammenhang mit dem Bauauftrag auch mit dem Nachweis- / und Andienungsverfahren (inkl. Empfangsberechtigung für die Gebührenbescheide) bevollmächtigt. Das gesamte Entsorgungsmanagement wird vollständig dem ausführenden Unternehmen und seinen Nachauftragnehmern - inkl. Nachweisverfahren und Andienung – übertragen. Die ausführende Firma muss den Nachweis der Sach- und Fachkunde im Rahmen der Ausschreibung erbringen (z. B. Entsorgungsfachbetrieb). Die beauftragte ausführende Firma setzt für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffsanierungsarbeiten vor Ort einen sachkundigen Aufsichtsführenden bzw. verantwortlichen fachkundigen Mitarbeiter ein. Diese verantwortliche Person muss für die Aufsicht der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sein, dient als Ansprechpartner für die am Bau Beteiligten und ist verantwortlich für die Ausführung der durchzuführenden Schadstoffsanierungsarbeiten. Die beauftragte Firma muss technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten. Der Transporteur gefährlicher Abfälle ist verpflichtet seine Beförderertätigkeit gegenüber der Senatsverwaltung anzuzeigen oder besitzt eine Beförderererlaubnis, die zum Transport von gefährlichen Abfällen grundsätzlich erforderlich ist. 10. Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sowie Hinweis zum Steuerabzugsverfahren nach § 48 a EStG Die GESOBAU AG ist als Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen. Auch in Ihrem Interesse wird um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GESOBAU AG jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Unterlassens trotz Aufforderung des Auftraggebers ist die Forderung des Auftragnehmers nicht fällig, die von der fehlenden gültigen Freistellungsbescheinigung betroffen ist. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 6 von 14 BVB (VOB 05/2016) 11. Weitere Vertragsbedingungen bei Bau-Entsorgungsleistungen Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam, Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0-0, Fax: (030) 902545 - 301 abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 7 von 14 BVB (VOB 05/2016) Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen (wie z.B. Entsorgungsgebühren, SBB-Gebühren) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/ Merkblatt_zur_Kampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: • Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. • Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren (letzte angegebene Durchwahl = Fax) Bezirksamt Telefon Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 - 14505 90298 - 4411 / 4475/ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 8 von 14 BVB (VOB 05/2016) Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 9 von 14 BVB (VOB 05/2016) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: o Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705) o Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (Nachweisverordnung -NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) o Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung -TgV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) o Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) o Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AVV) Artikel 1 der Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) Im Land Berlin gelten darüber hinaus: o o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) o Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung -SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. gültig ab: 16. Juli 2009 GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 10 von 14 BVB (VOB 05/2016) 12. Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 09. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073) dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98) dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettouftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. ______________________________ (Unterschrift des Bieters) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 11 von 14 BVB (VOB 05/2016) 13. Einhaltung der Frauenförderung (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro brutto) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 14. Kennzeichnung der Mitarbeiter und Kaution für Baustellenausweise Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern einheitliche, das Unternehmen ersichtlich machende Kleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch getragen wird. Die Mitarbeiter sollen - auch für die Mieter - als Angestellte des Auftragnehmers erkenntlich sein. Zudem stellt der Auftraggeber im Bedarfsfall Aufdrucke für Textilien (z.B. Klettbänder), Magnetfolien o. Ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Auftraggeber gestellte Kennzeichnung von seinen Mitarbeitern und Nachunternehmern getragen bzw. verwendet wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht gekennzeichnete Mitarbeiter des Auftragnehmers von der Baustelle zu verweisen. Der Auftraggeber erhebt für die Gestellung von Baustellenausweisen eine Kaution in Höhe von 25 € je Ausweis, welche bei Verlust nicht zurückerstattet wird. 15. Objektüberwachung des Auftraggebers Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt. Die Objektüberwachung ist außerdem nicht bevollmächtigt: - 16. zur Entgegennahme von Behinderungsanzeigen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B, zu Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und/oder Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu treffen, zu Änderungen der vertraglichen Fristenvereinbarungen, zur alleinigen Durchführung von Abnahmen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine besondere, auf diese Abnahme bezogene, schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Streitigkeiten Für Streitigkeiten gilt Nr. 42 der ZVB (Gerichtsstand Berlin). GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 12 von 14 BVB (VOB 05/2016) Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele Nr. Vorgabe durch den AG (Kreuz) AVV-ASN Formblatt 1 V/B ²) Abfallart Name des Transporteurs ³) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage ³) Nicht gefährliche Abfälle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* asbesthaltige Baustoffe 10 170903* Siehe BVB Nr. 11 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung 3) Efb = Entsorgungsfachbetrieb GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit ist: Seite 13 von 14 dem Angebot beizufügen nach Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen BVB (VOB 05/2016) Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Abfallart Formblatt 2 Menge V/B 2) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* 10 170903* asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung ...................................................................... Hiermit wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 14 von 14 BVB (VOB 05/2016) Anlage 1 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vom eigenen Betrieb des Bieters/Auftragnehmers die Rede ist, ist damit ausschließlich der den Vertrag schließende Betrieb bzw. die den Vertrag schließende Niederlassung gemeint. Schwester- und Tochterunternehmen oder andere Niederlassungen, die den Vertrag nicht abschließen, gehören nicht zum eigenen Betrieb. I. Im eigenen Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitskräfte Die Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt, soweit nachfolgend keine abweichende Erklärung erfolgt und Nachunternehmer für diese Leistungen benannt sind. Dafür stehen in meinem/unserem Betrieb insgesamt Für die Erbringung der Bauleistungen werden davon Berufsgruppen wie folgt gliedern: gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Arbeitskräfte eingesetzt, die sich nach Anzahl und Berufsgruppe Anzahl vorgesehener Arbeitskräfte 1) 2) 3) 4) 5) 6) Ggf. weitere Berufsgruppen / Arbeitskräfte sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 1 II. Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) wird auf Nr. 10 der Bewerbungsbedingungen (BwB) verwiesen. Hinweis bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel der einzelnen nachfolgend benannten anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die GESOBAU AG behält sich vor, derartige Nachweise auch bei nationalen Vergaben im Einzelfall anzufordern. Die Zustimmung der GESOBAU AG für die nachfolgend benannten anderen Unternehmen gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten anderen Unternehmen ist nur mit schriftlicher Einwilligung der GESOBAU AG zulässig. Diese Unternehmen haben den Anforderungen nach Nr. 24 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu entsprechen. Die Namen der anderen Unternehmen sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der GESOBAU AG Namen und Adressen der anderen Unternehmen und die Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte. Unternehmer 1: OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Unternehmer 2: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 3: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 4: OZ / Leistungsbereich Ggf. weitere andere Unternehmen sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 2 a Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: 14259-1-1167 Leistung: Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Verpflichtung zugrunde: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, der GESOBAU AG zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch der GESOBAU AG vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 a 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass sowohl ein schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Beauftragungspflicht von Nachunternehmern als auch ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß des Nachunternehmers die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, dieser Vereinbarung sowie der Anlage 2b der Angebotsunterlagen zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die GESOBAU AG bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 b Vereinbarung zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns als anderes Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) gegenüber unserem Auftraggeber (dem Auftragnehmer der GESOBAU AG) zu Folgendem: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (inbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG dieser zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 b 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erwirbt die GESOBAU AG unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß den Auftraggeber außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und dass die GESOBAU AG berechtigt ist, ihrerseits den Auftraggeber zu kündigen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoderordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, der Anlage 2a der Angebotsunterlagen sowie dieser Vereinbarung zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nach-Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem Auftraggeber und der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. .................................................................................. .................................................................... (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Bieter/Auftraggeber des NU) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Unternehmen) GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 c Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) EU Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Bieter Datum: Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten meines/unseres Unternehmens für den/die Leistungsbereich(e) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen zur Verfügung zu stehen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Nachunternehmers1) 1 Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die GESOBAU AG vor, die Vorlage des Originals zu verlangen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Anlage 2 c (VOB 05/2016) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft: Mitglied 1: Mitglied 2: Mitglied 3: Mitglied 4: werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Bevollmächtigter Vertreter: Wir erklären, dass 1. der bevollmächtigter Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und 2. das federführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Zahlungen an die Arbeitsgemeinschaft sind auf das Konto mit IBAN-Nr. bei der Bank , mit BIC zu leisten. Mitglied 1 Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Mitglied 2 Mitglied 3 Mitglied 4 GESOBAU AG Seite 1 von 1 Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserkl. (VOB 05/2016) ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN Bezug: VOB, Teil B Nr. 1 Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2 VOB/B) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen, b) die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen, c) das Angebot (VOB) mit Bewerbungsbedingungen, d) die „Besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (BVB), e) die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (ZVB), f) die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der GESOBAU AG“, g) die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB, Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung, siehe Vorbemerkungen in den BVB). Bei Widersprüchen innerhalb einer Rangstufe steht dem Auftraggeber das Recht zur Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zu. Einschränkungen in den Angebotsanschreiben oder den sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers werden – unabhängig von ihrer vergaberechtlichen Beurteilung – nicht Bestandteil des Vertrages. Nr. 2 Leistungsverzeichnis (zu § 1 VOB/B) (1) Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. (2) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Ohne diese Entscheidung ist eine Ausführung durch den Auftragnehmer zu unterlassen; gleichwohl ausgeführte Bedarfspositionen werden nicht vergütet (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Im Falle vorzeitiger Beendigung des Vertrages bleiben Bedarfspositionen bei der Berechnung nach § 649 BGB unberücksichtigt. Nr. 3 Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2 VOB/B) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle – wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Stellflächen, Umgebung, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse – durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. Nr. 4 Preisermittlung, Vergütung bei Nebenangeboten, geänderten und zusätzlichen Leistungen (zu § 2 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Aufforderung die Urkalkulation für die vertragliche Leistung zu übergeben. Dies gilt auch für seine Nachunternehmerleistungen. Aus der Urkalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistung, die baustellenbezogenen Gemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens wie auch Wagnis- und Gewinnzuschläge ersichtlich sein. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung gemäß § 315 BGB zu bestimmen. Eine Öffnung der Urkalkulation zur Prüfung der Kalkulationsansätze erfolgt gemeinsam, es sei denn der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die einseitige Öffnung gestattet oder ist zu einem mit angemessener Frist eingeladenen Öffnungstermin nicht erschienen. (2) Sobald die Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und/oder daraus resultierender Mehrkosten erkennbar wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich mit einer Mehrkostenanzeige hinzuweisen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt, auch wenn die Anordnung des Auftraggebers offenkundig ist. Diese Mehrkostenanzeige muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls nachvollziehbar, detailliert und prüfbar aufgestellt sein. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe einer Mehrkostenanzeige, kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ihm hieraus ein Schaden entsteht. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Behinderungsanzeige neben einer Mehrkostenanzeige in vorstehendem Sinne bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B bleibt davon unberührt. (3) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen sowie nach Bekanntwerden der Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen aus sonstigem Grund unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen etwaiger Erschwernisse oder Anordnungen betreffend geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen detailliert und prüfbar ausweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber nur beabsichtigt, geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen zu lassen. Im Übrigen sind die Nachtragsangebote unter systematischer Fortschreibung der Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung übersichtlich darzustellen und mit allen erforderlichen Nachweisen zu versehen. Die Verpflichtung zur Erstellung von Nachtragsangeboten besteht auf Anforderung des Auftraggebers auch zum Zwecke der Untersuchung der Vorteilhaftigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen vor Anordnung von Leistungsmodifikationen. GESOBAU AG Seite 1 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Hat der Auftragnehmer in seinem Nachtragsangebot nicht auf zeitliche Auswirkungen der Nachtragsleistungen hingewiesen und auch keine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B übersandt, sind die Nachtragsleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen. (4) Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht möglich sein sollte, Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln oder aus anderen Gründen eine Einigung nicht zustande kommt, z.B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die Anspruchsgrundlage einigen können, ist der Auftragnehmer dennoch zur Ausführung von Änderungs- und Zusatzleistungen verpflichtet. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob es sich bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht um Vertragsleistungen handelt, die bereits mit den vereinbarten Festpreisen abgegolten sind. In diesem Fall ist die zuvor getroffene Anordnung gegenstandslos. Der Auftragnehmer hat insbesondere kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sollte aufgrund vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des Auftragnehmers nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, es sei denn der Auftraggeber verweigert grundlos das Führen von Verhandlungen über den Nachtrag. Gleiches gilt für eine etwaige Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 2 Abs. 7 Nr. 1, S. 2 VOB/B. (5) Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote sind grundsätzlich parallel bei der Objektüberwachung und dem Auftraggeber einzureichen. (6) Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden. Der Auftragnehmer übernimmt mit seinem Nebenangebot das Vollständigkeitsrisiko. Im Falle von Einheitspreispositionen bleibt die Vergütung allerdings auf die im ursprünglichen Ausschreibungstext enthaltenen Gesamtpreise für die von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen als Höchstbetrag beschränkt. Nr. 5 Einheitspreise (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis für die Einzelleistung, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. Nr. 6 Lohn- und Gehaltsnebenkosten (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wege-, Fahrgelder, Auslösungen, Kosten für Familienheimfahrten und dergleichen) werden nur besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist. Nr. 7 Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3 VOB/B) (1) Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen, die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von § 9 Abs. 9 VOB/A ausdrücklich vereinbart worden ist. (2) Massen- und Mengenänderungen, die Ansprüche nach § 2 Abs. 3 VOB/B begründen können, sind vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zu, sofern er hierdurch einen Schaden erleidet. Nr. 8 Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber – Übertragung an einen anderen Auftragnehmer (zu § 2 Abs. 4 VOB/B) Werden Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen oder einem anderen Unternehmer übertragen und hat sich dies der Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, so entfällt in diesem Fall die dafür vereinbarte Vergütung, und § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. Nr. 9 Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 3 und 10 VOB/B) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3 VOB/B. Die vereinbarten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers vor deren Ausführung nach § 2 Abs. 10 VOB/B vorliegt und die entsprechend dieser Anweisung tatsächlich ausgeführt sowie gemäß § 15 VOB/B dokumentiert worden sind. Nr. 10 Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B) (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. (2) Notwendige Schriftstücke erhält der Auftragnehmer in 1-facher Ausfertigung. (3) Die Planunterlagen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauleitungsbüro sorgfältig aufzubewahren und jeweils auf dem neuesten Stand zu halten (z.B. durch Eintragen von durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen bzw. Ergänzungen, Auswechseln von überholten Plänen usw.) (4) Vom Auftraggeber werden – soweit für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich - folgende Punkte übertragen und markiert: – – Achspunkte (AP) = Schnittpunkt 2er-Achsen Höhepunkte (HP) = Bolzen GESOBAU AG Seite 2 von 10 ZVB (VOB 05/2016) – Meterrisse (MR) Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Messpunkte und Markierungen anderer Unternehmer haben keine Gültigkeit. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus eventuell resultierende Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Weitere vermessungstechnische Leistungen hat – soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind – der Auftragnehmer selbst durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet. Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall Kontrollmessungen auf weitere bauseitig eingemessene Punkte vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber vor der Weitermontage zu verständigen. (5) Der Auftragnehmer trägt, unabhängig von der Leistung des Auftraggebers, für die richtige planmäßige Lage aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. (6) Hält der Auftragnehmer weitere Pläne, Berechnungen oder dergleichen als die vom Auftraggeber überreichten Planunterlagen für erforderlich, so hat er dies so rechtzeitig mitzuteilen, dass Störungen des Bauablaufs vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden können. Verspätete Mitteilungen begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung gemäß § 6 VOB/B oder aus sonstigem Rechtsgrund. Nr. 11 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5 VOB/B) (1) Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind in 3-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Sie dürfen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber der Ausführung zugrunde gelegt werden (vgl. Ziff. 10 Abs. 1). Durch diese Genehmigung werden die Verantwortung und die Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrage - § 3 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 VOB/B – nicht eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Prüfdauer einzuräumen. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu ändern und zur Verwirklichung seines Nutzungsrechts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es namentlich, Vervielfältigungen der Unterlagen des Auftragnehmers zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu überlassen, und zwar auch dann, wenn noch offene Vergütungsansprüche bestehen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. Nr. 12 Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6 VOB/B) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher – zu den in § 3 Abs. 5 VOB/B genannten – Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen. (2) Für den Fall des schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme, im Höchstfalle 5.000 €, fällig. Für den Fall mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Abs. 1 wird die Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Nr. 13 Abwertende Äußerungen (1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine bzw. die für ihn tätigen Arbeitnehmer Dritten insbesondere Mietern – gegenüber keinerlei abwertenden Erklärungen - weder in mündlicher noch in schriftlicher Form über die Bausache oder über Anweisungen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber selbst abgeben. (2) Bei wiederholter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B aus wichtigem Grund zu kündigen. Nr. 14 Zusammenarbeit, Genehmigungen, Verständigung (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftraggeber hat die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den am Bau Beteiligten vorzugeben. Die Arbeitsdurchführung hat im Einklang mit anderen Gewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den weiteren Gewerken selbständig zu koordinieren. Hierfür ist ein fachkundiger und aussagefähiger Fachbauleiter durch den Auftragnehmer zu stellen. Für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch insofern mangelhaftes Zusammenarbeiten und/oder Koordination ergeben, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer, der daran die Schuld trägt, haftbar machen. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit seinen bzw. den für ihn tätigen Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. (3) Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten GESOBAU AG Seite 3 von 10 ZVB (VOB 05/2016) einzuholen. Wird die diesbezügliche Genehmigung vom Auftraggeber eingeholt, hat der Auftragnehmer die Kosten zu übernehmen. (4) Soweit im Übrigen der Auftraggeber die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig auf die Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse schriftlich hinzuweisen. (5) In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer mit einem bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen hat. Diese Baubesprechungen werden von einem Bevollmächtigten des Auftraggebers, der dem Auftragnehmer noch benannt wird, anberaumt und vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers vorbereitet. Soweit in diesen Besprechungen zu einzelnen Punkten bindende Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden, ist dies in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Die Protokollführung übernimmt auf Anordnung des Auftraggebers der Auftragnehmer oder der Objektüberwacher des Auftraggebers. Das Protokoll wird für beide Vertragsparteien verbindlich und ergänzt den Vertrag, wenn eine Partei nicht nach Zugang des Protokolls innerhalb von 5 Arbeitstagen begründeten Widerspruch einlegt. Die Anzeigen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und der VOB/B sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftraggeber neben dem Protokoll dem Auftraggeber gesondert schriftlich zugehen. (6) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, zum Bauvorhaben vor, während oder nach der Bauabwicklung Auskünfte gegenüber Journalisten oder anderen Pressemitarbeitern zu erteilen. Sämtliche Kontakte zur Presse oder zu anderen Medien sind ausschließlich über den Pressesprecher des Auftraggebers zu führen. Nr. 15 Schutzmaßnahmen, Zustandsfeststellungen, Beschädigungen, Unfälle (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen beschädigt oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (5) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu verhindern und laufend zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. (6) Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber und die Bauüberwachung des Auftraggebers parallel und rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der Auftragnehmer Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden sowie Mietereigentum, Hochwasser oder Altlasten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabhängig von den Eintragungen in Bautagesberichten zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (7) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen, ohne dass daraus Behinderungen oder Mehrkosten geltend gemacht werden können. Dies schließt Kontrollprüfungen nicht nur an der Baustelle, sondern auch in der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder seines Lieferanten vorgefertigter Bauteile ein. Nr. 16 Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann im Falle seiner Einwilligung verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Nr. 17 Bautagesberichte, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Übergabe der Bautagesberichte ist daher keine Anerkennung der Inhalte durch den Auftraggeber verbunden. Kosten-, Termin- und Qualitätsänderungen und etwaige sich daraus ergebende Forderungen sind außerhalb der Bautagesberichte gesondert schriftlich mit Begründung beim Auftraggeber anzumelden. (2) Die Bautagesberichte (Rapporte) müssen Angaben enthalten über: Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen GESOBAU AG Seite 4 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Baufortschritt, Art und Ort der ausgeführten Leistungen, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer und dessen genehmigte Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsicht vorgelegt werden können. (5) Im Rahmen der Bauleitung hat der Auftragnehmer für eine laufende Dokumentation der Baustelle zu sorgen. Einmal monatlich ist auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Bautenstandsbericht mit laufender Fotodokumentation dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich Terminüberschreitungen Aufholkonzepte zu übergeben. Nr. 18 Ablöserecht (zu § 4 VOB/B) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung einzelner Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen anerkannte Regeln der Technik oder stört er in anderer Weise grob den Ablauf auf der Baustelle, so hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers diesen auszutauschen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, Baustellenverbot für die entsprechenden Personen zu erteilen. Nr. 19 Lagerflächen, Freihalten, Anlieferbeschränkungen, Räumung (zu § 4 VOB/B) (1) Grundstücksflächen für Lager und Arbeitsplätze darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers benutzen. (2) Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (3) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. (4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. (5) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Nr. 20 Umweltschutz und Bedenkenanzeigen (zu § 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) (1) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. (2) Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Die Bedenkenhinweispflicht besteht auch hinsichtlich der vom Auftragnehmer wahrnehmbaren Arbeiten von Nachfolgegewerken, die auf den Leistungen des Auftragnehmers aufbauen. Nr. 21 Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5 VOB/B) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost, Schnee etc. und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für diese Teile. Nr. 22 Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu § 4 Abs. 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen. (2) Die verwendeten Materialien sind hinsichtlich Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung umweltschonend. Dabei stellen die bestehenden Umweltnormen in der jeweils gültigen Fassung Mindestanforderungen dar. Soweit vorhanden, sollen Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen. (3) Für die nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – VOB, Teil C – und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. (4) Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. GESOBAU AG Seite 5 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (5) der Auftragnehmer hat die Baumaßnahme unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu den wesentlichen Baustoffen und Bauteilen Farb- und Materialmuster kostenlos zur Entscheidung vorzulegen. Nr. 23 Mängelrüge und Ersatzvornahme (zu § 4 Abs. 7 VOB/B) Eine Kündigung nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B setzt nicht voraus, dass in sich abgeschlossene Teilleistungen i.S.d. § 12 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Der Auftraggeber kann insofern den Bauvertrag auch bezogen auf die verzögerte Nachbesserung teilkündigen. Nr. 24 Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, sofern nichts anderes in den Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (3) Der Auftragnehmer hat vor jeder Weitergabe (Vertragsschluss) an einen Nachunternehmer von diesem auch folgende Unterlagen zu verlangen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen: a) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes b) Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse/ -kassen c) Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft d) Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder IHK e) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn der Nachunternehmer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen ist. Ausländische Nachunternehmer haben statt dessen gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen und gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4 VOB/B vorzugehen. Die Registerauskunft / gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht seinerseits weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Nachunternehmern sämtliche Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Insbesondere hat der Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer die Vereinbarung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Anlage 2 b) zum Vertragsgegenstand zu machen. Dies gilt auch für die Verträge der Nachunternehmer. Vorstehendes gilt auch für Änderungs- und Zusatzaufträge sowie Nachtragsbeauftragungen an die Nachunternehmer. (6) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit seinen Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren, dass der Auftraggeber im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung in die mit den Nachunternehmern geschlossenen Verträge mit Wirkung für die Zukunft in Bezug auf die noch zu erbringenden Restleistungen anstelle des Auftragnehmers einzutreten. Verweigert ein Nachunternehmer seine Zustimmung zu einer eventuellen Vertragsübernahme durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und der Auftraggeber ist berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Abschluss der Nachunternehmerverträge bzw. Vereinbarungen von Nachtragsleistungen eine Kopie zu überlassen; die Preise können geschwärzt werden. (7) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er und ggf. beauftragte Nachunternehmer ausschließlich Mitarbeiter aus Ländern der Europäischen Union einsetzen oder nur solche Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind. Die Arbeitserlaubnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Liegt keine gültige Arbeitserlaubnis vor oder erlischt eine bestehende Arbeitserlaubnis infolge Befristung, so sind die betroffenen Arbeitskräfte unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, keine illegalen Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu beschäftigen. Bei Verstoß kann der Auftraggeber ohne Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragnehmer wird insbesondere auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.01 BGBl. I 01, 2267ff. (GEiBBG) strikt beachten. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, neben seinem Anspruch auf Kündigung Ersatz aller ihm hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Auftragnehmer gegen das Gesetz zum Verbot der Schwarzarbeit verstößt. Nr. 25 Feststellung der Leistung (zu § 4 Abs. 10 VOB/B) (1) Für Leistungen, deren Mängelfreiheit bei der Abnahme nicht oder nicht mehr mit zumutbarem Aufwand überprüft werden kann (insbesondere weil diese zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sein werden wie z. B. Brandschutzklappen in Deckenbereichen, Versorgungsschächte und Abdichtungsarbeiten etc.) hat eine technische Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu erfolgen, solange die Vertragsgemäßheit der Leistung noch ohne die vorgenannten Hindernisse beurteilt werden kann. Zu den Zustandsfeststellungen hat der Auftragnehmer unter Beachtung einer Frist von mindestens 1 Woche schriftlich einzuladen. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen. (2) Werden infolge unterbliebener Hinweise des Auftragnehmers zur Notwendigkeit von Bauzustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B nachträgliche Arbeiten zur Öffnung und Wiederverschließen der schon überbauten Bauteile notwendig, um die Mangelfreiheit zu überprüfen, so hat der Auftragnehmer alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. GESOBAU AG Seite 6 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Nr. 26 Ausführungsfristen, Terminpläne und Behinderungen (zu §§ 5, 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen und Bauabschnitten/Arbeitsabschnitten detaillierten Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung – nach Überarbeitungen unverzüglich – in 2-facher Fertigung zu übergeben. (2) Die Leistungen sind vom Auftragnehmer ggf. hinsichtlich Ort und Zeit in Etappen oder abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtablaufes des Objektes nach Weisung der Objektüberwachung durchzuführen. Dem Auftragnehmer entstehen hierdurch keine gesonderten Ansprüche, z.B. wegen Unterbrechung oder Behinderung seiner Arbeiten, sofern die Parteien nicht einen bestimmten Ablauf vereinbart haben. (3) Der Auftraggeber behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Rahmen- bzw. Gesamtterminplanes vor. Sollten Terminverschiebungen aus bauseits zu vertretenden Gründen eingetreten sein, so ist, soweit der Auftragnehmer von der Terminverschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamtleistung unter Berücksichtigung der betroffenen Einzelleistung gleichwohl einzuhalten. Die Dauer der Ausführung bleibt maßgeblich für die Bestimmung der Fertigstellungsfrist in diesen Fällen. (4) Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. (5) Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen und Abstimmungen bezüglich seines technischen und zeitlichen Ablaufs Sorge tragen. (6) Sämtliche Ausführungsfristen sind so bemessen, dass die Arbeiten in einer Regelarbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgeführt werden, es sei denn im Zuge der Abstimmung über den Detailterminplan wird etwas anderes vereinbart. Nr. 27 Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B) Es gilt nicht § 7 VOB/B, sondern § 644 BGB. Nr. 28 Verbotene Handlung: Kündigung aus wichtigem Grund (zu § 8 VOB/B) (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B den Vertrag in Erweiterung des dort enthaltenen Katalogs aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn: - der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zusätzlich hat der Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B – bleiben unberührt; - der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt wurden oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile unmittelbar oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden; - der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Bauauftrages wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung) verstoßen hat. (2) Eine Kündigung gem. § 6 Abs. 7 VOB/B ist seitens des Auftragnehmers erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig. Nr. 29 Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. Aus Überwachungsmaßnahmen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Schadensfall keine Ansprüche geltend machen. (3) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Nr. 30 Förmliche Abnahme (zu § 12 VOB/B) (1) Sämtliche Abnahmen werden nur förmlich vorgenommen und durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten durchgeführt. Sie ist vom Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin schriftlich bei der Objektüberwachung zu beantragen. (2) Die fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Im Falle von § 640 Abs. 1 S. 3 BGB muss die Frist mindestens 2 Wochen betragen. (3) Das Fehlen von Unterlagen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften bzw. Vereinbarungen zur Nutzung des Werks oder wesentlichen Teilen davon vorliegen müssen, gilt als wesentlicher Mangel im Sinne von § 12 Abs. 3 VOB/B. GESOBAU AG Seite 7 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder wegen nicht fertig gestellter Leistungen, so hat der Auftragnehmer nach Herstellung der vertragsgerechten Leistung die Abnahme erneut schriftlich gem. Abs. 1 zu beantragen. (5) Eine Teilabnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich nicht verlangen. Sie ist nur auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen. (6) Alle Kosten, die dem Auftraggeber infolge mangelhafter und nicht fristgerechter Behebung von Mängeln sowie durch mehrmalige Abnahmetermine entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Hierzu gehören auch Kosten der Objektüberwachung, des Projektmanagements/Projektsteuerung und der vom Auftraggeber sonstigen Beauftragten (auch eigene Mitarbeiter). Die Kosten ermitteln sich aus den vertraglich vereinbarten oder vergleichbaren Stundensätzen in den zwischen dem Auftraggeber und den Beteiligten abgeschlossenen Verträgen, auch wenn der Aufwand im Rahmen der Erbringung deren vertraglicher Leistungen liegt. Nr. 31 Abrechnung (zu § 14 VOB/B) I. Allgemeines (1) Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß. (2) Bei Modernisierungsumlagen von relevanten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung wohnungsbezogen. (3) Die Rechnungen sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Postanschrift gefordert wird, unter nachfolgender Anschrift über die Objektüberwachung einzureichen: GESOBAU AG, Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. (4) Die Rechnungen einschließlich eventuell vorhandener Aufmasse sind, wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. (5) Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. (6) Im Rechnungskopf sind anzugeben: Für die Instandhaltung: a) Bestellnummer (z.B. 10/3501004711) b) Auftragsnummer, wenn vorhanden (z.B. 31xxxxx) c) Kontierung d) Kreditoren-Nummer (100xxx bis 199999) e) Wohnhausgruppe oder Mieteinheit, Adresse f) Sachbearbeitername und – Zeichen (z.B. Herr Müller, SC1) Für Baurechnungen sind nachstehende zusätzliche Informationen anzugeben: g) Projektnummer, wenn vorhanden (z.B. MM-0910-01) h) Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme i) Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung (7) Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege), wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. (8) Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 5 sein. (9) Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. (10) Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 3 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. (2) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenbzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. III. Schluss-/Teilschlussrechnungen (1) Erst nach Abnahme der Leistung durch die GESOBAU AG sowie Vorlage der vollständigen Dokumentation ist die Schlussrechnung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt GESOBAU AG Seite 8 von 10 ZVB (VOB 05/2016) werden können, nicht mehr möglich, soweit der Auftraggeber aufgrund der zuvor unterbliebenen Abrechnung nun gehindert ist, diese Forderungen im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen gegenüber den Mietern geltend zu machen. (3) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (4) Teilschlussrechnungen sind formell wie Schlussrechnungen zu behandeln. IV. Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. Nr. 32 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) (1) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. (2) Sind Stundenlohnberechnungssätze nicht vereinbart, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren. Nr. 33 Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. (2) Für mit dem Bau fest verbundene Leistungen werden Abschlagszahlungen des Auftraggebers gewährt, wenn sie leistungsgerecht ausgewiesen sind. (3) Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Die Überzahlung ist für die Dauer ihres Bestehens mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen bleibt unberührt. Nr. 34 Sicherheitsleistung gem. § 648 a BGB Als öffentlicher Auftraggeber unterfällt die GESOBAU AG nicht dem Anwendungsbereich des § 648a BGB (§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB). Nr. 35 Wartungsverträge Der Auftragnehmer hat für alle Anlagen, die der Wartung bedürfen, Wartungsverträge nach dem GESOBAU AG Mustervertrag bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bestimmte Fabrikate und Wartungsverträge innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage der Angebote der Wartungsverträge abzulehnen, wenn diese einen überdurchschnittlich hohen Wartungsaufwand oder –kosten verursachen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen der Überdurchschnittlichkeit nicht erfüllt sind. Nr. 36 Freistellungsanspruch Wird der Auftraggeber seitens Dritter wegen einem pflichtwidrigen Handeln des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich auf Aufforderung des Auftraggebers freizustellen. Sämtliche Kosten der Rechtssicherung und -verteidigung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nr. 37 Abtretung (1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht abgetreten werden. (2) Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, – wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: – „Ich erkenne an, a) b) c) d) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ GESOBAU AG Seite 9 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (3) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. Nr. 38 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung (1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den für den Auftraggeber nach diesem Vertrag anzufertigenden und zu übergebenden Plänen und Unterlagen ist ausgeschlossen. (2) Der Auftragnehmer kann gegen Ansprüche des Auftraggebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Nr. 39 Rechtswahl / Zustellungsbevollmächtigter (1) Auf das Vertragsverhältnis und die außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Handlungen erfolgen in deutscher Sprache. (3) Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, hat er dem Auftraggeber mit dem Angebot unwiderruflich einen Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigten (auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten) zu benennen. (4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz nach Vertragsschluss von Deutschland ins Ausland verlegt. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, steht dem Auftraggeber bis zur unwiderruflichen Bestellung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnansprüche zu. Nr. 40 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. Nr. 41 Schriftform Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Befreiungen von der Schriftform. Nr. 42 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist Berlin. GESOBAU AG Seite 10 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Formblatt Korruptionsregister Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Gemäß dem “Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)“ vom 19. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Ausgabe Nr. 16/2006, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung ist die GESOBAU AG verpflichtet, ab einem Auftragswert von 15.000,- € hinsichtlich eines potentiellen Auftragnehmers beim Register über dort bekannt gewordene korruptionsrelevante oder sonstige Verstöße im Rechtsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr nachzufragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen der GESOBAU AG. Ihre Daten werden vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit dem potentiellen Auftrag bearbeitet. Angaben zum Unternehmensinhaber bzw. zu den nach der Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Die vorbezeichneten Personen stimmen der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die GESOBAU AG zu. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Formblatt Korruptionsregister (VOB 05/2016) Integritätsvertrag Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten zwischen der GESOBAU AG vertreten durch den Vorstand Jörg Franzen und Christian Wilkens Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin – im folgenden Auftraggeber genannt – und - im folgenden Bieter/Auftragnehmer genannt – Präambel Der Auftraggeber ist eines der führenden Wohnungsbauunternehmen in Berlin. Als städtische Wohnungsbaugesellschaft leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Deshalb erweitert die GESOBAU stetig durch Neubau und Zukauf ihren Bestand, der bis 2026 auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen wird. Zeitgleich wird die Modernisierung des Wohnungsbestandes fortgesetzt, um GESOBAU-Wohnungen zeitgemäß und nachhaltig für die Zukunft zu rüsten. Für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Erteilung einer Vielzahl von Aufträgen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauverträge und weitere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Verträge. Der Auftraggeber legt dabei größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Um die Ziele zu erreichen, hat der Auftraggeber einen externen unabhängigen Beobachter eingesetzt, der die Abwicklung der Aufträge bis zum Abschluss der Neubauvorhaben bzw. Modernisierungsmaßnahmen begleiten und überwachen wird. GESOBAU AG Seite 1 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) §1 Verpflichtungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des Auftraggebers wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der Auftraggeber wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der Auftraggeber wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. (2) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines seiner Mitarbeiter/innen, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) StGB § 17, § 18 UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. §2 Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der VOB/A, des UWG, des GWB sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/Auftragnehmer wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG begehen. Der Bieter/Auftragnehmer wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des Auftraggebers auch auf Datenträgern nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte GESOBAU AG Seite 2 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) weitergeben. Der Bieter/Auftragnehmer wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/Auftragnehmer wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. (2) Der Bieter/Auftragnehmer wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten. (3) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. §3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre (1) Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (2) Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (3) Hat der Bieter/Auftragnehmer gegen § 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. (4) Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes Korruptions-Präventionssystem eingerichtet hat, kann der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. (5) Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. §4 Schadensersatz (1) Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. (2) Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß § 3 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. GESOBAU AG Seite 3 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) (3) Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. §5 Frühere Verfehlungen (1) Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. (2) Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. §6 Gleichbehandlung aller Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mit diesem Integritätsvertrag gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. (2) Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und Auftragnehmern abschließen. (3) Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. §7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eines Bieters, Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. §8 Externer unabhängiger Beobachter (1) Der Auftraggeber setzt einen einschlägig qualifizierten externen unabhängigen Beobachter für die Laufzeit des Projektes ein. Aufgabe des Beobachters ist es, unabhängig und objektiv zu überprüfen, ob und inwieweit die Parteien den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen. (2) Der Beobachter ist Weisungen der Vertreter der Parteien nicht unterworfen und übt sein Amt neutral und unabhängig aus. Er berichtet der Geschäftsführung des Auftraggebers. (3) Der Beobachter hat das Recht, die Projektunterlagen des Auftraggebers uneingeschränkt einzusehen. Der Auftragnehmer gewährt dem Beobachter auf dessen Anfordern und Nachweis eines berechtigten Interesses uneingeschränkt Einblick in seine Projektunterlagen. Dasselbe gilt für Nachauftragnehmer. Der Beobachter ist vertraglich zu Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Dokumenten des Bieters/Auftragnehmers/Nachauftragnehmers verpflichtet. (4) Der Auftraggeber gibt dem Beobachter hinreichende Informationen über alle stattfindenden projektbezogenen Zusammenkünfte zwischen den Parteien, soweit diese aufgrund ihrer Bedeutung Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ha- GESOBAU AG Seite 4 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) ben können. Die Parteien räumen dem Beobachter die Möglichkeit ein, daran teilzunehmen. Ausgenommen sind Sitzungen von Organen der Parteien. Über die Teilnahme des Beobachters an diesen Gremiensitzungen entscheiden die Organe selbst. (5) Sobald der Beobachter einen Verstoß gegen diesen Vertrag feststellt oder festzustellen glaubt, informiert er die Geschäftsleitung des Auftraggebers. Der Beobachter kann unverbindliche Vorschläge zum Abstellen, zur Heilung von Verstößen oder anderem relevanten Verhalten unterbreiten. Darüber hinaus stehen dem Beobachter keine Rechte zu, von den Parteien ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. (6) Der Beobachter wird der Geschäftsleitung des Auftraggebers regelmäßig schriftlich Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge zur Korrektur problematischer Vorgänge unterbreiten. (7) Hat der Beobachter einen begründeten Verdacht für einen Verstoß gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, wird er die Geschäftsleitung des Auftraggebers bei der weiteren Verfolgung dieses Verstoßes unterstützen. §9 Vertragslaufzeit Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung beider Parteien. Sie endet für den Auftragnehmer 12 Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 12 Monate nach Auftragserteilung. § 10 Sonstige Bestimmungen (1) Die Vereinbarung unterliegt deutschem, materiellem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. (2) Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. (3) Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. (4) Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Berlin, den GESOBAU AG Seite 5 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 10 v. H. des Bruttoauftragswertes zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers aus vorgenanntem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zum Betrag von insgesamt Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können und solange bis zur vorgenannten Höhe haften, wie vom Auftragnehmer die Erfüllung einschließlich mangelfreier Herstellung des Werks oder eine an deren Stelle tretende Verpflichtung geschuldet wird. Die Bürgschaft dient auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Beträge (z. B. Abschlagszahlungen/Schlusszahlung) einschließlich der Überzahlungszinsen sowie für Schadenersatzansprüche aus kündigungsbedingten Mehrkosten. Die Bürgschaft erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche des Auftraggebers aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen, insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Vertragserfüllungsbürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Der Auftragnehmer erhält () eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind. () eine Vorauszahlung. Stoffe oder Nach den Besonderen Vertragsbedingungen hat er als Sicherheit () bis zum Einbau der Stoffe/Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt wird () bis zur Tilgung der Vorauszahlung nach dem o. a. Vertrag (durch Anrechnung auf fällige Zahlung) eine Bürgschaft zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag Betrag in Worten € an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Forderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Abschl.-/Vorausz.-Bürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Bürgschaft für Mängelansprüche) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Mängelansprüche durch den Auftragnehmer aus vorbezeichnetem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zur Höhe von Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Mängelanspruchsbürgschaft (VOB 05/2016) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Maßnahme: WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entspreWHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, 4-9 chend ihremLauterbachstr. Anteil an den Beschäftigten Leistung: Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Bieter: Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: 17. über 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedient, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlichen dominierte Berufe interessieren sollen GESOBAU AG Seite 1 von 1 IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. FFV (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung I Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Angaben zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für öffentliche Aufträge eingetragen. Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistet. Nummer: Nummer: Gültig bis: Aktuelle Bescheinigung vom: Ist der Bieter/Bewerber nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen, so sind die Punkte 1.1. bis 1.4. auszufüllen. Ist der Bieter im ULV eines anderen Bundeslandes eingetragen, ist der Eigenerklärung zur Eignung eine Kopie der Bescheinigung beizufügen. 1.1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Berufshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Bestätigungen /Nachweise der entsprechenden Haftpflichtversicherung 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) 1.2. Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter der Nummer: Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 1.3. Eintragung in das Berufsregister ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen in der Handwerkskammer (HWK) Ich bin/Wir sind eingetragen in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer: beim Amtsgericht: Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer 1.4. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie der Krankenkassen 2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen der Vergabestelle (GESOBAU AG) vorlegen. 3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 4. Angabe, dass keine Ausschlussgründe vorliegen Ich erkläre/Wir erklären, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde (zudem gegen das Unternehmen keine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde), wegen einer Straftat nach: GESOBAU AG Seite 2 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) - - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Ich erkläre/Wir erklären, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 3. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 4. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 5. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, 7. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, - § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, - §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, - § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden bin/sind oder - gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist. GESOBAU AG Seite 3 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ab einer Auftragssumme von 15.000 Euro wird die Vergabestelle/der Auftraggeber Anfragen zu meinem/unserem Unternehmen sowie den verantwortlich handelnden Personen beim Berliner Korruptionsregister stellen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweiligen genannten Bestätigungen der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift GESOBAU AG Seite 4 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung II Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 14170, 14159 WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A WHG 14259, Kissingenstr.7-10, Sellinstr.1-12, Borkumstr.18-19a, Lohmestr.1-6, Lauterbachstr. 4-9 Vergabe-Nr.: Leistung: 14259-1-1167 Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 sowie Umsatz der Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Jahr Gesamtumsatz 2013 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2014 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2015 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2. Zahl der in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Jahr Angestellte insgesamt davon technisches Leitungspersonal davon gewerblich Angestellte davon sonstige Angestellte 2013 2014 2015 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung II (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung III Maßnahmen-Nr.: WHG 14170, 14159 Baumaßnahme: WHG 14170, Kissingenstr. 13, Neumannstr. 56, 56A Vergabe-Nr.: 14259-1-1167 Leistung: Fliesen- u. Trockenbauarbeiten einschl. Bauhauptarbeiten Firma: 1. Referenzliste mit Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden. Muster ReferenzNr. Name und Adresse des Auftraggebers (AG) Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer Bezeichnung des Referenzprojektes Beschreibung der Art der Leistung Beschreibung des Leistungsumfangs Musterfirma Straße Nr. PLZ Ort Frau / Herr Mustermann Tel: 030 - 123 456 78 Muster-Projekt Musterstraße Nr. PLZ Ort WDVS oder 1.500 m² Fassadenflächen Heizungsinstallation 150 Wohneinheiten oder Ausführung unter bewohn- Auftragsten Bedingun- summe gen (brutto) (ja / nein) ja / nein 1. 2. 3. 4. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 200.000 € Ausführungszeitraum (gewertet werden nur fertig gestellte Projekte) von 03/2013 bis 10/2013 von bis von bis von bis von bis Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Bei mehr als vier Referenzobjekten sind die Angaben entsprechend vorstehendem Muster als Anlage beizufügen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung III (VOB 05/2016) LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1 Allgemeine Grundlagen und Angaben Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Altbausanierung der GESOBAU AG, die als Eigentümer und Bauherr fungiert. Die Leistungen werden in 3 Titel aufgeteilt: WHG 14259 Kissingenblöcke unterteilt in Abschnitt 1 Kissingenblock 2 - Fertigstellung 2017 (128 WE) Abschnitt 2 Kissingenblock 1 - Fertigstellung 2018 (128 WE) Abschnitt 3 - WHG 14170 Kissingenstr./Neumannstr. Fertigstellung 2017 (25 WE und 2 Gewerbeeinheiten) Hinweis Fabrikatsangaben Hinweis Fabrikatsangaben Alle in den Positionen angegebenen Leitfabrikate und damit verbundenen Qualitäten gelten als bindend. Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss er mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: - Position, - Fabrikat, - Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen Parametern (Konfirmitätsnachweis). Dies gilt für alle ausgeschriebenen Positionen. Objekt: WHG 14259 Objekt: WHG 14259 Kissingenstraße 7-10, Lohmestraße 1-6, Sellinstraße 1-12, Lauterbachstraße 4-9, Borkumstraße 18-19a (2 Wohnblöcke mit jeweils 128 WE, insgesamt 256 WE) WHG 14170 Neumannstraße 56, 56a, Kissingenstraße 13 (Wohngebäude mit insgesamt 25 WE sowie 2 GE im Souter rain) Maßnahmen WHG 14259 (Kissingenblöcke 2 und 1) - Installation zentrale Fernwärmestation - Strangsanierung einschl. Baderneuerung - Austausch/Überarbeitung der Bad-/Kammerfenster in Abstim- mung mit der unteren Denkmalschutzbehörde - Dämmung der Keller- und der obersten Geschossdecke - Bearbeitung der Treppenhäuser und Eingangsbereiche auf Grundlage des vorliegenden restauratorischen Gutachtens Maßnahmen WHG 14170 (Neumannstraße/Kissingenstraße) LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR - Installation zentrale Fernwärmestation - Strangsanierung einschl. Baderneuerung - Austausch der Bad-/Kammerfenster gegen Kunststofffenster mit Isolierverglasung - Dämmung der Keller- und der obersten Geschossdecke - Schutzmaßnahmen in den Treppenhäusern und Eingangsbe- reichen, ggf. Reparaturarbeiten Anlagen zum Leistungsverzeichnis Der Volltext des Leistungsverzeichnisses, die beigefügten Anlagen einschl. Bauablaufpläne und die ZTV werden Vertragsbestandteil. 0.1. Angaben zur Baustelle nach DIN 18299 und Ausführung 0.1.1. Lage und Bauart Bei den oben genannten Bauvorhaben handelt es sich um die Modernisierung und Instandsetzung von zwei Wohnblöcken (WHG 14259) und einem Mehrfamilienwohnhaus (WHG 14170). Die WHG 14259 besteht aus zwei weitestgehend baugleichen Wohnblöcken, die in den Jahren 1926-1928 als Mauerwerksbauten in Form einer Blockrandbebauung errichtet wurden. Die WHG 14259 ist seit 1978 Bestandteil der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin. Für WHG 14170 bestehen keine denkmalpflegerischen Anforderungen. Die Wohnanlage verfügt über ein Kellergeschoss, vier Wohngeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die Erschließung der Wohneinheiten und der Kellerbereiche erfolgt über innenliegende Treppenhäuser. Alle Treppenhäuser sind als 2-Spänner mit je 8 WE ausgebildet. Alle Eingänge befinden sich straßenseitig und haben einen Durchgang zum Hof. Die beiden Blöcke umfassen jeweils 16 Hausaufgänge, jeder Wohnblock verfügt über insgesamt 128 WE. Die Wohneinheiten unterteilen sich in Block 1 (Kissingenstraße 7-8, Lohmestraße 1-6, Sellinstraße 7-12, Borkumstr. 19-19a) wie folgt: 2 1-Zimmerwohnungen, 3 2-Zimmerwohnungen, 122 3-Zimmerwohnungen und 1 4-Zimmerwohnung. In Block 2 (Kissingenstraße 9-10, Sellinstraße 1-6, Lauterbachstr. 4-9, Borkum-str. 18-18a) unterteilen sich die WE wie folgt: 2 1-Zimmerwohnungen und 126 3-Zimmerwohnungen. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Gesamtwohnfläche beider Blöcke beträgt ca. 17.390 m² die durchschnittliche Wfl. beträgt je Wohnung ca. 67,9 m². Die WHG 14170 wurde im Jahr 1928 in Mauerwerksbauweise als Teil einer Blockrandbebauung errichtet. Durch den 2. Weltkrieg wurde das Gebäude in Teilbereichen zerstört und nach Kriegsende ab 1948 wieder aufgebaut. Die WHG 14170 ist nicht Bestandteil der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin. Die Wohnanlage verfügt über ein Kellergeschoss, vier Wohngeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Insgesamt 14 Wohneinheiten der WHG verfügen über straßenseitig angeordnete Loggien oder Balkone. Die Erschließung der Wohneinheiten und des Kellers des Gebäudes erfolgt über innenliegende Treppenhäuser. Die Treppenhäuser sind als 2-Spänner ausgebildet. Alle Eingänge befinden sich straßenseitig und haben einen Durchgang zum Hof. Die WHG 14170 umfasst 3 Aufgänge mit 25 WE und 2 Gewebeeinheiten im Souterrain. Die Wohneinheiten unterteilen sich wie folgt in: 2 1-Zimmerwohnungen mit ca. 38 m² und 49 m², 12 2-Zimmerwohnungen mit ca. 47 m² bis 73 m², 8 3-Zimmerwohnungen mit ca. 62 m² bis 101 m² und 3 4-Zimmerwohnungen mit ca. 95 m² bis 99 m². Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 1.755 m², die Fläche der zwei Gewerbeeinheiten beträgt insgesamt ca. 120 m². Sämtliche Wohnungen beider WHG sind mit einer Küche und einem Bad ausgestattet, die über Fenster direkt belichtet und belüftet werden. Die überwiegende Zahl der Wohnungen ist noch mit Speisekammern ausgestattet. Die Baumaßnahme findet für beide WHG unter bewohnten Bedingungen statt. Die Dachgeschosse sind mit Holzschutzmitteln (PCP, DDT, Lindan) belastet. Das Vorhandensein von älterer Mineralwolle und Asbestbaustoffen kann nicht ausgeschlossen werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind in den betreffenden Arbeitsbereichen vorzusehen und einzukalkulieren. 0.1.2. Geplante Maßnahmen Schwerpunkt der geplanten Maßnahme ist die Sanierung der Leitungsstränge und der haustechnischen Versorgungssysteme. Ergänzend ist eine Aufwertung der Dachdecken- und Kellerdeckendämmung und wegen der geplanten Baderneuerung die Erneuerung der Badfenster vorgesehen sowie die Bearbeitung der Treppenhäuser. Arbeiten an der Gebäudehülle einschl. Dachdeckung, Loggien und Kellerwänden sind gegenwärtig nicht Bestandteil des Konzeptes. Im Rahmen der Sanierung sind im Einzelnen folgende Maßnahmen unterschiedlicher zusammenarbeitender Gewerke LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR geplant: 1. Dach WHG 14259 und 14170 Ausbrennen und Reinigen von Schornsteinen, Verlegung von Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke, 2. Fassade/ Fenster WHG 14259 und 14170 Schließen von Außenwandöffnungen, erforderlich durch den Rückbau von Außenwandheizern. WHG 14259 und 14170 In den Kissingenblöcken (Abschnitt 1+2 ) Aufarbeitung und Austausch von Badfenstern WHG 14170 Die Badfenster werden nach Vorgabe als Kunststofffenster erneuert (hier kein Denkmalschutz). 3. Keller WHG 14259 und 14170 Neue Unterteilung in Teilbereichen der Keller für die Zählerzentralisation und Bereitstellung von Heizzentralen. Einbau einer Kellerdeckendämmung aus Mineralfaser. WHG 14170 Einbau einer Zwangslüftung im Müllraum, Schließung des Durchgangs zu den Gewerbekellern. 4. Treppenhäuser/Eingangsbereiche WHG 14259 Demontage vorhandener Auf-Putz-Elektroleitungen und Verlegung unter Putz, Aufarbeitung der Hauseingangstüren, der inneren Hauseingangsbereiche und Anstrich des Treppenhauses entsprechend des vorliegenden restauratorischen Gutachtens, Reparatur und Anstrich der Treppengeländer und der Wohnungseingangstüren, Versehen der Treppenstufen und -podeste mit einem neuen Linoleumbelag, Instandsetzung bzw. Erneuerung der Treppenhausfenster. WHG 14170 Partielle Verlegung von Auf-Putz-Elektroleitungen, Versehen der Handläufe und der Hauseingangstüren mit einem Reparaturanstrich. 5. Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten WHG 14259 und 14170 Die Bäder werden im Zuge der Strangsanierung gemäß GESOBAU-Standard neu hergerichtet. Fußbodenentwässerungen werden demontiert und LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR fachgerecht verschlossen, Errichtung von Trockenbauschächten und Vorsatzschalen, Wand- und Deckendurchbrüche werden hergestellt und fachgerecht in der vorgeschriebenen Brandschutzqualität verschlossen, Wände werden umlaufend gefliest, die Bodenfliesen werden im Bad einschließlich Abdichtung ausgeführt, Wiederherstellung von Fliesenspiegeln in der Küche im Nassbereich auf Mieterwunsch, malermäßige Instandsetzung der Wände und Decken in Bad und Küche, teilweise erfolgt der Rückbau vorhandener Speisekammern in Abstimmung mit den Mietern. Es erfolgt eine Erneuerung der Elektroinstallation im Bad und teilweise in der Küche. Die Ausstattung erfolgt entsprechend GESOBAU-Standard. In Folge des Fenster- und Heizungseinbaus werden Malerund Reparaturarbeiten in Bereichen von Fensterleibungen und -brüstungen durchgeführt. 6. Leerwohnungssanierung Folgende Maßnahmen werden bei der Leerwohnungssanierun ausgeführt: WHG 14259 - Malerarbeiten an Wänden und Decken (Raufaser, Anstrich weiß), Lackier- arbeiten aller Holzbauteile - Erneuerung der Elektroinstallation, - Verlegung von Bodenfliesen in der Küche, - Malerseitiges Aufarbeiten vorhandener Kastendoppelfenster mit anteiligen Tischlerleistungen, - Zusätzliche Leistungen: Abschleifen der Dielung bzw des Terrazzobelages in den Küchen (in ca. 30 % der Leerwohnungen). WHG 14170 Die Herrichtung der Leerwohnungen erfolgt nach GESOBAU Standard - Putz- und Malerarbeiten nach Bedarf und örtlicher Bestandsaufnahme der einzelnen Wohnungen, - Teilweise Bearbeitung des Dielenbodens, Ergänzung vo Fußleisten, in Abhängigkeit vom Bestand, - Erneuerung der Elektroinstallation, - Verlegung von Bodenfliesen in den Küchen bzw. Aufarbeitung des Terraz- zobelages, - Bei Bedarf Ergänzung fehlender Zimmertüren, - Malerseitiges Aufarbeiten vorhandener Kastendoppelfenster mit anteiligen Tischlerleistungen 7. Elektroinstallation WHG 14259 Allgemeine Bereiche - Verstärkung bzw. Erneuerung der Hausanschlüsse bzw. Hausanschlusslei- tungen - Neuverlegung der Steigleitungen LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR - Bei Bedarf Reparatur der Beleuchtung im Keller, Dach Treppenhaus sowie der Hauseingangs- und Hofbeleuchtung - Ausstattung der Wohnungen mit neuen Unterverteilunge - Ausstattung aller Bäder mit einer kompletten neuen Elektroinstallation nach den geltenden Vorschriften mit den entsprechenden Querschnitten - Ausstattung der Küchen mit neuen Elektroherden mit Ceranfeld (GESOBAU Standard: Standard), Überprüfung und ggf. Ergänzung vorhan- dener Anschlüsse - Instandsetzung bzw. Erneuerung der Wohnungselektrik entsprechend der Ergebnisse des VDE-Checks Leerwohnungen - Ertüchtigung der kompletten Elektroinstallation gemä den geltenden Vor- schriften mit 3-adrigen Unterputzleitungen, soweit nicht bereits vorhanden. WHG 14170 analog WHG 14259 8. Sanitärinstallation WHG 14259 Allgemeine Bereiche - Reparatur bzw. Erneuerung der Hausanschlüsse für Trinkwasser sowie für Regen- und Abwasser gemäß der Ergebnisse der Voruntersuchungen, die Abwasserleitungen werden mit schallgedämmten Kunststoffrohr (dB 20) einschließlich Brandschutzmanchetten erneuert - Demontage nicht mehr benötigter Gasleitungen und -zähler, sowie Beantra- gung der Trennung nicht mehr benötigter Hausanschlüsse Wohnungen - Alle Leitungen in den Wohnungen, einschließlich Gasleitungen, werden de- montiert - Einbau neuer Trinkwasserleitungen (kalt und warm) einschließlich Zirkula- tionsleitungen und erforderlicher Dämmung - Einbau Waschmaschinen- und Geschirrspülanschluss - Einbau von Unterteilen für funkfernablesbare Kaltund Warmwasserzähler - Die Ausstattung der Bäder erfolgt nach GESOBAU-Standard: Standard: - wandhängendes WC mit Vorwandelement - HWB, - Badewanne mit Porestaträger bzw. Dusche - Einhebel-Mischbatterien WHG 14170 analog WHG 14259 Gewerbe - In den beiden Gewerbeeinheiten werden vorhandene Leitungssysteme nach Bedarf ertüchtigt und die vorhandenen Objekte wieder angeschlossen 9. Heizungsanlage WHG 14259 - Demontage der vorhandenen Gasetagenheizungen, Außenund Innen- wandheizer, Öfen u. a. einschl. aller Rohrleitungen, Heizkörper, Isolierung etc. - Errichtung von Fernwärme-Heizzentralen mit LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR optimiertem Durchflussprinzip einschl. Warmwasseraufbereitung im KG des Gebäudes (2 Stück je Wohn- block) nebst Vorrichtung für das Monitoring - Erneuerung sämtlicher Verteilungs- und Steigleitunge einschließlich Wär- meschutzisolierung im Bereich der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen - Montage von Strangregulierungsventilen - Installation eines 2-Rohr-Heizsystems mit Plattenheizkörpern, Thermos- taten, Strangregulierungsventilen etc., Bäder erhalten Handtuch-Heizkörper - Fachgerechtes Schließen von Deckendurchbrüchen in F9 WHG 14170 - Demontage der vorhandenen Gasetagenheizungen, Außenund Innen- wandheizer, Öfen u. a. einschl. aller Rohrleitungen, Heizkörper, Isolierung etc. - Errichtung einer Fernwärme-Heizzentrale mit optimiertem Durchflussprinzip einschl. Warmwasseraufbereitung im KG des Gebäudes Neumannstr. 56 nebst Vorrichtung für das Monitoring - Erneuerung sämtlicher Verteilungs- und Steigleitunge einschließlich Wär- meschutzisolierung im Bereich der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen - Montage von Strangregulierungsventilen - Installation eines 2-Rohr-Heizsystems mit Plattenheizkörpern, Thermos- taten, Strangregulierungsventilen etc., Bäder erhalten Handtuch-Heizkörper - Fachgerechtes Schließen von Deckendurchbrüchen in F9 10. Gerüstbau - Hebezeuge, Transporteinrichtungen, Aufzüge, Schuttrutschen etc. sind je-weils Sache des betreffenden Gewerkes. Ein Fassadengerüst ist nicht vorgesehen. 0.1.3. Freizuhaltende Flächen Alle Flure, Treppen und Verkehrswege sind für Baugewerke freizuhalten. Materiallagerungen im Treppenhaus, in Fluren und Eingangsbereichen sind ausgeschlossen. Die Arbeitsfreiheit und Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche muss für alle Gewerke gegeben sein. Die Sanierung erfolgt im bewohnten Zustand. Die erforderlichen Versorgungs- und Rettungswege, Durchfahrten und Zugänge sind strikt freizuhalten. 0.1.4. Baustelleneinrichtungen Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser sind für im Wohnungsbereich übliche Anschlusswerte vorhanden. Baustromverteiler und Bauwasser werden zentral (Außenbereich und Treppenhaus) zur Verfügung gestellt. Stromzuführungen von den vorgenannten Verteilungen zu den Arbeitsbereichen und Beleuchtung sind Sache des AN. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Entsorgung der Abwässer ist entsprechend den behördlichen Bestimmungen von jedem Gewerk selbst vorzunehmen. Mit Farbstoffen oder Bauresten belastete Abwässer sind keinesfalls in das örtliche Abwassersystem zu leiten. Die Kosten der eigenen Baustelleneinrichtung sind in die Preise einzukalkulieren, sofern nicht im LV gesonderte Positionen hierfür vorgesehen sind. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Absperrung und Sicherheit der Baustelle und die zulässige Nutzung des Straßenlandes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das je nach Technologie erforderliche Hebezeug mit in den EP einzurechnen ist, vom AN zu montieren, vorzuhalten und zurückzubauen ist. Es dient ausschließlich der Nutzung durch den AN. Alle zum Einbau vorgesehenen Materialien, Baustoffe, Beschichtungen, Bekleidungen, etc. sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn nach Wünschen des AG zu bemustern. Baubesprechungen finden mindestens 1x wöchentlich statt, die Teilnahme daran ist Vertragsbestandteil. Lagerflächen können im Außenbereich nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von Flächen und Räumen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung. Lagerbereiche sind durch einen Bauzaun zu sichern. Ohne Abstimmung gelagerte Bauteile, Materialien und Abfälle können auf Veranlassung der Bauleitung kostenpflichtig entsorgt werden. Sofern der Verursacher nicht festgestellt wird, erfolgt eine Umlage auf die jeweils tätigen Firmen. Die als Gerüst-, Stell- und Lagerflächen genutzten Bereiche sind nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Der Zustand ist vor Arbeitsbeginn zu dokumentieren. Erforderliche Flächennutzungen sind vorab mit der Bauleitung im Rahmen der Möglichkeiten abzustimmen. Die dürfen den Baufortschritt und Materaltransporte anderer Gewerke nicht behindern. 0.1.5. Materialien und Baustoffe Alle herzustellenden Oberflächen, Objekte und Einbauteile sind vor Lieferung mit dem Bauherren bzw. dessen Vertreter zu bemustern. Vorhandene Anlagen und Bauteile, sowie eingebaute Materialien und Untergründe sind in den jeweiligen Arbeitsbereichen während der gesamten Arbeiten ohne gesonderte Vergütung zu schützen. Der AN hat sich selbstständig über eventuelle Versorgungsleitungen und Kabel in seinem Arbeitsbereich zu informieren und haftet bei Beschädigung neuer oder noch benötigter Bauteile. Die Arbeitsbereiche sind täglich zu beräumen und eventuelle Öffnungen der Eingänge, Dach- und LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Fassadenflächen regen- und einbruchssicher zu schützen. Nicht genormte Stoffe und Bauteile sind nicht einzusetzen. Es sind nur güteüberwachte Baustoffe innerhalb eines abgestimmten und für den Einsatzzweck zugelassenen Systems zu verwenden und nach Herstellerrichtlinie zu verarbeiten. Der Mix unterschiedlicher Systeme und Hersteller innerhalb eines Bauteiles oder Schichten ist zu vermeiden. Die Überwachungszeugnisse sowie Verarbeitungsrichtlinien können von der Bauleitung zur Einsicht und Dokumentation abgefordert werden. Alle Metallteile einschl. Befestigungen und Verbindungsmittel sind in korrosionsgeschützter Ausführung, mindestens tauchverzinkt, zu liefern, soweit nicht anders beschrieben. Bei Abriss- und Abbrucharbeiten sind die Flächen zu angrenzenden Bauteilen durch einen Trennschnitt o. ä. sauber und geradlinig abzutrennen und zu beschneiden. 0.1.6. Allgemeine Angaben zur Bauabwicklung, Leistungsinhalte Der geplante Ablauf ist dem beigefügten Bauablaufplan zu entnehmen. Materialbestellungen sind ausschließlich nach alleinigem Aufmaß und örtlicher Prüfung des Auftragnehmers vorzunehmen. Bauteiloberflächen sind vor Herstellung anhand örtlicher Muster in Farbe und Material vorzustellen und zu bemustern. Dafür erforderliche Vorlaufzeiten von ca. 2 Wochen sind vom Auftragnehmer innerhalb des vorgegebenen Terminplanes einzukalkulieren. Es ist sicherzustellen, dass während der Arbeiten eine Gefährdung der eigenen Mitarbeiter, der Arbeitnehmer von Fremdgewerken oder sonstiger Personen ausgeschlossen ist. Die Sicherungsmaßnahmen sind mit der Bauleitung und dem Sicherheitskoordinator der Baustelle vorab abzustimmen. Die geltenden UVV sind zu berücksichtigen. Vor Arbeitsbeginn ist dem SiGeKo eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Die üblicherweise jahreszeitlich vorherrschenden Witterungsbedingungen sind im Bauablauf zu berücksichtigen. Alle Positionen verstehen sich als komplette, nutzungsfähige, abgeschlossene Leistung mit allen Materialien, Transporten, Demontagen, Befestigungen, Anpassungen an vorhandene Bauteile und der Entsorgung der Abbruch-, Restmaterialien und Abfälle. Untergrundprüfungen, Vorbehandlungen, Schutzmaßnahmen und Nachbehandlungen sind einzukalkulieren. Vorhandene Bauteile sind zu schützen. Bei Herstellung von Öffnungen, Abbrüchen, Anpassungen und Anarbeitungen sind die jeweils erforderlichen Trennschnitte und Anpassungen als Leistungsbestandteil ohne zusätzliche Vergütung einzukalkulieren. Erforderliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sowie LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR die Sicherung und Wiederherstellung genutzter Flächen und Baustellen-einrichtungen sind einzukalkulieren. Es wird in jedem Fall eine förmliche Schlussabnahme durchgeführt. Vorab, nach Anweisung der Bauleitung, durchzuführende Zwischenabnahmen bzw. Leistungsfeststellungen beeinflussen den Gewährleistungsbeginn und den Gefahrenübergang nicht. Folgende Leistungen sind mit dem Preis abgegolten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und Transportleistungen - Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht kör- perlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe - Einbau der gelieferten Stoffe - Alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschrif- ten, der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und 521 ergeben 0.1.7. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach prüffähigem Aufmaß des AN auf Basis der vor Ort fertig hergestellten Leistung. Halbfertige Leistungsbereiche, unfertige Bauteile und nicht eingebaute Materialien werden nicht berücksichtigt. Abrechnungen, auch Zwischenrechnungen, werden ausschließlich mit prüffähigem und nach Arbeitsorten unterteiltem Aufmaß anerkannt. Gleitklauseln werden nicht vereinbart, dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Mengenänderungen und Bauzeitänderungen. Mit der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer (AN) die Dokumentation zu übergeben. Neben der Hersteller- und Gewährsbescheinigung hat er alle Unterlagen zu übergeben, die für spätere Reparaturen und Ersatzbeschaffungen relevant sind (z. B. eine Auflistung der verwendeten Materialien, Verbindungsmittel, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter, Pflegehinweise, Wartungsvorschriften). Die Unterteilung in Abrechnungsabschnitte (je Titel, mit getrennter Abnahme nach VOB und entsprechender Schlussrechnung) ist ausdrücklich vorbehalten. 0.1.8. Ausführungszeitraum Der Arbeitsbeginn des Vorhabens ist abschnittsweise, beginnend im Februar 2017 vorgesehen, Zwischentermine werden nach Ablaufplan vertraglich vereinbart. Der Ablaufplan wird Vertragsbestandteil (siehe Anlage). Der zeitliche Ablauf ist gemäß Bauablaufplan und den örtlichen Erfordernissen zur unbedingten Einhaltung der Objekttermine vom AN sicher zu stellen. Ein kontinuierlicher Ablauf wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden. 0.1.9. Sonstige Hinweise LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 11 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die vorgenannten Erfordernisse werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden damit vollständig abgegolten. Die Vorbemerkungen sowie die sonstigen Anlagen des Leistungsverzeichnisses werden Vertragsbestandteil. Spätere Forderungen zur Schaffung von Baufreiheiten oder zur Berücksichtigung vorhandener erkennbarer Gegebenheiten und Erschwernisse können nicht anerkannt werden. 01.10. Anlagen Pläne liegen im pdf-Format entsprechend den auf der Vergabeplattform sichtbaren Anlagen vor. Dazu gehören Bauablaufpläne, Geschossgrundrisse und Schnitte für jedes Gebäude. Die Unterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die Ausführung erfolgt gemäß der bei Baubeginn vorliegenden Ausführungsplanung sowie den Aufmaßen und der Werkplanung des AN. Die Bauablaufpläne gelten als besonderer Vertagsbestandteil. Die Strangtermine sind vorab mit den Mietern fest vereinbart und unbedingt einzuhalten. 0.2. Besondere Hinweise 0.2.1. Unterlagen Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Bieterverfahren führen. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens übersandten und übergebenen Unterlagen sind unverzüglich umfassend auf Vollständigkeit zu prüfen, Unklarheiten, Verständnisschwierigkeiten oder Unvollständigkeiten sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per Email eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Danach kann der Bieter andernfalls aus den vorgenannten Umständen keine Rechte herleiten, es sei denn, er weist nach, dass er den betreffenden Umstand bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt nicht eher hätte erkennen können. Die Kalkulation hat auf der Grundlage der LV-Texte und der beiliegenden Pläne zu erfolgen. 0.2.2. Auftragsabwicklung Für die Auftragsabwickelung gelten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und Transportleistungen - VOB/B - VOB/C - Maßgebliche DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik - Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZTV) der GESOBAU LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR - Allgemeine Vertragsbedingungen der GESOBAU 0.2.3. Gewährleistungsfrist Die Gewährungsfrist regelt sich nach den besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG. 0.2.4. Arbeiten für die Strangsanierung Die Arbeiten erfolgen im bewohnten Zustand mit folgender Maßgabe: Bei sämtlichen Arbeiten innerhalb der Wohnungen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Boden- und Wandbeläge und sämtlicher Einrichtungsgegenstände zu treffen. 14 Tage vor Strangeröffnung findet eine Vorbegehung in den Wohnungen statt, jeweils 1 weisungsberechtigter Vertreter der Firma hat teilzunehmen, die Besonderheiten sind aufzunehmen und während der Sanierung zu befolgen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsbereiche und Laufflächen großflächig mit dicker Filzpappe auszulegen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Folien aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für jede WE sind unbedingt neue Folien zu verwenden und je nach Zustand, auch während der Arbeiten, ggf. auszutauschen. Das Endreinigen nach dem Entfernen der Schutzfolien und Schutzabdeckungen durch Absaugen ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Bei Arbeiten mit Staubanfall (Abriss-, Stemm- und Bohrarbeiten), sind zusätzlich die Möbel und Einrichtungsgegenstände mit dünner Folie abzudecken. Anfallender Schutt und Materialreste sind unverzüglich aus der Wohnung zu beräumen und getrennt nach Materialien zu entsorgen. Die Wohnungen sind täglich besenrein zu verlassen. Bei nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind sämtliche, in den betreffenden Wänden und Böden vorhandenen Nägel, Schrauben und Haken zu entfernen. Beachte (VBG, UVV): Bei Arbeiten mit Absturzhöhen ab 1 m (Treppen und Verkehrswege, Absätze, Wandöffnungen, Lagerrampen etc.) sowie bei Absturzhöhen ab 2 m (alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege), sind Maßnahmen und Einrichtungen gegen Absturz von Personen auf Baustellen (Sicherungsgurte, -leinen, Gerüste, Leitern) einzusetzen. Alle v. g. Leistungen sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! 0.2.5. Schuttentsorgung Anfallender Bauschutt ist staubfrei aufzunehmen und zu transportieren, gegebenenfalls zu benetzen. Der Boden unter dem Gerüst und in angrenzenden Bereichen ist durch geeignete Maßnahmen (Folien etc.) vor Verschmutzung durch trockene oder feuchte Baustoffe und Materialien zu schützen. Die Schuttentsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Abbruchmaterial Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer täglich aus den LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 13 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Arbeitsbereichen zu entfernen und unverzüglich kostenlos zu beseitigen. Die Schutt- und Kippgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Schuttscheine sind als Entsorgungsnachweise mit der Schlussrechnung dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer holt auf seine Kosten, wenn erforderlich, die Straßenlandsondernutzung ein. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Bau- und Sonderabfall sind zu beachten. Hierbei sind die erforderliche und einzukalkulierenden Gefahrstoffanalyse sowie insbesondere die darin enthaltenen Sanierungsempfehlungen zu beachten. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach - Wertstoffen, - Wiederverwertbarem Abfall, - Deponierbaren Abfällen. Die Grenze von 1 m³ für Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 bezieht sich auf einen Gesamtauftrag,. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung wird bei Abrechnung verlangt. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat entsprechend den geltenden Vorschriften mittels digitalem Begleitschein über ZEDAL zu erfolgen. Entsorgungszyklen sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und im vorgeschriebenen Verfahren anzumelden. 0.2.6. Auftragnehmer, Nachunternehmer Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer im Bautagebuch aufzuführen und sicherzustellen, dass das Bautagebuch auf Verlangen der Verfolgungsbehörde und dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann. Das Montagepersonal ist mit Namensschildern, auf dem Vorname, Nachname und Firma vermerkt sind, auszustatten. Die Mieter werden darüber informiert Arbeitskräfte ohne Namensschild, nicht in die Wohnung zu lassen. 0.2.7. Schwarzarbeit Die Feststellung der Beschäftigung von Schwarzarbeitern zieht eine sofortige Kündigung des Vertrages und eine Anzeige bei den entsprechenden Behörden nach sich. Seitens der GESOBAU werden personenbezogene Baustellenausweise ausgegeben. Diese sind stets bei sich zu tragen und bei Bedarf der Bauüberwachung oder dem Mieter vorzuzeigen. Bei Verlust wird pro Ausweis ein Einbehalt von der Schlussrechnung in Höhe von 25 Euro vorgenommen. Durch den AN sind detaillierte Mitarbeiterlisten aller auf dem Bau befindlichen Arbeitskräfte einschl. SV Nummer zu übergeben und bei Bedarf zu aktualisieren. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 14 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR 0.2.8. Transportwege Als Transportweg steht das Treppenhaus zur Verfügung. Hebezeuge, u. a. sind Leistung des AN, eine Montage an der Rüstung ist nur in Abstimmung mit dem Ersteller der Fassadenrüstung und der Bauüberwachung zulässig. 0.2.9. Baustellenverhältnisse Es wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren. 0.2.10. Bauleitung Auftragnehmer Der AN hat zur Betreuung der Montagekolonnen einen fachkundigen Bauleiter zu stellen, der auch die tägliche Arbeitsleistung abnehmen muss. Die Bestätigung des Mieters ist dabei auf einem Formblatt einzuholen. 0.2.11. Arbeitsablauf Es wird ein kontinuierlicher Arbeitsablauf angestrebt. Bauablauf bedingte Stillstandzeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen und mit den EP abgegolten. 0.2.12. Abrechnung Für die Abrechnung ist seitens des AN ein für jede Wohnung bezogenes und verpreistes Aufmaß zu erstellen. Diese Aufmaße sind die Grundlage der Modernisierungsabrechnung und mit den Teilschluss- und Schlussrechnungen einzureichen. Die Unterteilung in Abrechnungsabschnitte (je Abschnitt gemäß Vorbemerkingen Pos. 1.; mit getrennter Abnahme nach VOB) nach Vorgabe des AG wird vorbehalten. Es erfolgt hierfür keine extra Vergütung. 0.2.13. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Seitens des Auftraggebers wurde ein SiGeKo mit der Erstellung eines SiGe-Planes beauftragt. Alle aus dem SiGe-Plan hervorgehenden Leistungen und Forderungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Nachweis der Eignung Nachweis der Eignung Folgende Unterlagen sind vom Bieter dem Angebot als Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zum Eröffnungstermin beizufügen. 1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 15 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Wohnsitzes. 2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: - Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung I" Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die "Eigenerklärung zur Eignung I" abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen: a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und die geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. . Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung denVerdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. Geforderte Mindeststandards: zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 in Höhe von >=1.500.000 EUR Brutto. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 16 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für die geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >=18 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. 2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung III" (Referenzliste) ist für die geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 2) Als Mindestanforderung gilt die Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen (Ausführung von Fliesen- und Trockenbauarbeiten unter bewohnten Bedingungen), welche im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens je 350.000 EUR. 3) Nachweis über Sachkundelehrgang der TRGS 519 und der DGUV Regel 101-004 (Kontaminierte Bereiche - bisher BGR 128). Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baugewerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baugewerke allgemein Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Der besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen und baurechtlichen Erfordernissen entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist grundsätzlich nur der Haupttitel zitiert. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind oder ist dieses aufgrund allgemeiner Regeln oder örtlicher Überprüfung erkennbar, so ist eine Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 17 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. Der AG ist berechtigt, jederzeit für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen zu fordern. Die Nichtvorlage berechtigt zu Bauunterbrechungen, deren Folgen der AN zu tragen hat. Sind in den Positionen Leitfabrikate angegebenen, so gelten diese und die damit verbundenen Qualitäten als bindend. Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss er mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: Position, Fabrikat, Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen Parametern (Konformitätsnachweis). Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Ausführung Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Nebenangebote sind nicht zugelassen! Wenn der Bieter Mängel am LV erkennt, ist er verpflichtet darauf bereits vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bei der Anmeldung von Bedenken muss der AN auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikat. Die Verpflichtung beschränkt sich auf Zusammenhänge mit der eigenen Leistung unter Beachtung der übergebenen Unterlagen. Toleranzen Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und DIN 18202. Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 18 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen. Bedienungsanleitungen, Angebote für Wartungsverträge und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen sind, soweit erforderlich, besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers in allen Positionen des LV. Die Kosten sind einzukalkulieren. Unvollständige Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die zur Gewährleistung eines mängelfreien Werkes erforderlichen Leistungen bis zur jeweils fertigen Leistung einschl. aller Zuschnitte, Anarbeitungen, Vor- und Nacharbeiten sowie Sicherungsund Schutzmaßnahmen zu erbringen und einzukalkulieren. Alle erforderlichen Absperrungen, Hilfsgerüste und sonstige Hilfsmittel (außer Grundgerüst Fassade und zentrale Grundversorgung mit Baustrom/ Bauwasser) sind einzukalkulieren. Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Beauftragung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten vor der Ausführung genehmigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, prüffähige und detailliert an örtliche Gegebenheiten angepasste Werkplanungsunterlagen einschl. erforderlicher Nachweise und Werkstattzeichnungen zu erstellen und vorzulegen. Dies ist eine ausdrücklich geforderte Nebenleistung. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit oder Passgenauigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis. Die Frist für die Prüfung und Abstimmung von Werkplanungen durch Beauftragte des AG von ca. 2 Wochen vor Ausführungsbeginn der jeweiligen Teilleistung ist einzukalkulieren. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 19 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Arbeiten im Bestand, Baureparaturen Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbeschreibung sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen. Lärmintensive Arbeiten im Außenbereich sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist grundsätzlich untersagt. Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Preisinhalte, Preisbildung Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist, z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehler. Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies schuldhaft, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Gesetzliche oder anderweitig vorgesehene Anspruchsgrundlagen des Auftragnehmers werden davon nicht berührt. Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen, vollständigen Leistung gehören. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 20 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Besondere Angaben zur Bauausführung Der zeitliche Ablauf hat sich nach den Gegebenheiten der Baustelle und den Vorgaben der Bauleitung zu richten. Ein kontinuierlicher Ablauf und Arbeitskräfteeinsatz wird angestrebt, kann jedoch bauseits nicht garantiert werden. Für Mehraufwendungen des AN erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Arbeitsabschnitte sowie die Folge der zu bearbeitenden Flächen sind gemeinsam mit der Bauleitung und den angrenzenden Gewerken abzustimmen und vor Arbeitsbeginn festzulegen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Untergrund auf Eignung zu überprüfen und ggf. vorzubehandeln. Eventuelle Unebenheiten / Unstimmigkeiten des Untergrundes sowie Ausbesserungsflächen, Abbruch und später verdeckte Leistungen sind gemeinsam mit der Bauleitung festzulegen und aufzumessen, bevor die entsprechenden Positionen freigegeben werden. Vorhandene Halterungen, Antennenhalter, Haken, Befestigungen aller Art, in Innen -und Außenbereichen, Mieteranbauten, Befestigungsmittel etc. sind zu demontieren und in Absprache mit der Bauleitung zu entsorgen (Nebenleistung). Alle Materialien sind ausschließlich nach den Richtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Es sind grundsätzlich aufeinander abgestimmte Systeme eines Herstellers zu verwenden. Notwendige Schutzmaßnahmen aller Art sind einzukalkulieren und so zu gestalten, dass andere Gewerke nicht behindert werden und der Bauablauf für das BV gesichert wird. Die Arbeitsbereiche sind täglich vollständig zu beräumen zu reinigen und zu sichern. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Abbrucharbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Bei Neulieferung von Bauteilen ist grundsätzlich die Entfernung und Entsorgung vorhandener Altteile Leistungsbestandteil. Dies gilt auch für anfallenden Schutt, Restmaterialien und Verpackungen. Diese Vorbemerkungen gelten für Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit Teilabbrüchen oder mit Bauarbeiten zur Wiederinstandsetzung der Gebäude oder baulichen Anlagen. Sie gelten sinngemäß auch für Totalabbrüche. Die für das jeweilige Gewerk bestehenden DIN-Bestimmungen und Richtlinien sind sinngemäß anzuwenden. Als weitere Grundlage sind anzuwenden: "Technische Vorschriften für Abbrucharbeiten", zu beziehen bei: Deutscher Abbruchverband e.V., Oststraße 122, 40210 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Düsseldorf, soweit sie sachlich zutreffend sind, die ZH 1/514 Abbrucharbeiten. Wichtige Normen: DIN 18007 - Abbrucharbeiten, Begriffe, Verfahren, Anwendungsbereiche 1.1.Schuttbeseitigung Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. 1.2 Ausführung Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder Teile von diesen entfernt werden, sind die Putzanschlüsse zu den entsprechenden Bauteilen, Durchbrüchen etc. durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Während der Abbrucharbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutschsprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein. In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Arbeitsstätten sind dem Nachfolgegewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - FliesenZusätzliche technische Vertragsbedingungen - Fliesenund Plattenarbeiten 1. Allgemeines DIN 18335 - Abdichtungsarbeiten DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten (Trockenbau) Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 22 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR -- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen -- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich 2. Werkstoffe 2.1 Vor Beginn der Arbeiten sind dem Architekten Muster von Oberflächen und sonstigen Bauteilen vorzulegen, um die zur Ausführung kommenden Materialien abzustimmen. Die Verarbeitung hat ausschließlich innerhalb eines Systemes nach (vorzulegender) Hersteller- bzw. Verarbeitungsrichtlinie zu erfolgen. Es werden vom Bauherren ca. 5 Farben, jeweils in matt und glänzend sowie 5 passende Bodenfliesen ausgewählt, welche wiederum den Mietern anzubieten sind. Zur Beratung und Dokumentation werden Mietersprechstunden vereinbart, welche durch einen Mitarbeiter zu besetzen ist. Die Fliesen sind auf Tafeln geklebt, verfugt, mit jeweiligen Bezeichnungen vorzubereiten. Die eingebaute Variante ist wohnungsweise zu dokumentieren und abzurechnen. 3. Ausführung 3.1 Untergründe, Vorleistungen und vorhandene Konstruktionen sind grundsätzlich auf ihre Eignung, Tragfähigkeit und Schädlingsbefall zu untersuchen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Mangelhafte oder ungeeignete Vorleistungen und Untergründe sind der Bauleitung rechtzeitig, mindestens 2 Werktage vor den eigenen Bauausführungen schriftlich anzuzeigen. 3.2 Der zeitliche Ablauf hat sich nach den Gegebenheiten der Baustelle und den Vorgaben der Bauleitung zu richten. Verschiebungen des Bauablaufes ist durch entsprechenden Arbeitskräfteeinsatz Rechnung zu tragen. Derartige Verschiebungen berechtigen nicht zur Berechnung zusätzlicher Kosten. Ein kontinuierlicher Ablauf wird angestrebt, kann jedoch bauseits nicht garantiert werden. Für Mehraufwendungen des Bauherren durch Verzüge haften die verursachenden Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Nicht vorhergesehene Unterbrechungen berechtigen nicht zu Änderung der EP oder sonstigen Nachforderungen. In bewohnten Wohnungen ist der dort vorgesehene Ablauf unter Berücksichtigung der Mieterbelange zu gewährleisten. 3.3 Die Maßnahme umfaßt: - Erneuerung vom Fliesen an Wänden und Böden einschl. Abbruch soweit erforderlich - Erforderliche Abdichtungen, Untergrundvorbereitungen und Trockenbauleistungen in den Bädern - Alle Materialien einschl. Abtransport und Entsorgung von Reststoffen, Verpackungen und Schutt - Alle Anarbeitungen und Ausschnitte, einschl. dem LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 23 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Einfliesen von Fensterbänken und dem Veschließen alter Öffnungen und Einläufe 3.4 Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Die Freischaltung von Leitungen aller Art ist durch den AN zu prüfen. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten "Erhalten geht vor Zerstören". Werden nicht abzureißende Bauteile entfernt oder beschädigt, so ist der AG berechtigt, diese zu Lasten des AN wieder herstellen zu lassen. Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder Teile von diesen entfernt werden, sind die Putzanschlüsse zu den entsprechenden Bauteilen, Durchbrüchen etc. durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Arbeitsstätten sind dem Nachfolgegewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Eine Einpflege und Schlussreinigung der Beläge vor Übergabe an den Bauherren ist einzukalkulieren. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Unterschiedliche Färbungen bzw. Chargen sind innerhalb der Flächen zu vermeiden. 4. Zusätzliche Angaben Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist. Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen, geschlossenzellig) von den flankierenden Wänden zu achten. Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Flächen sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 24 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Abdichtungen in Sanitärräumen sind unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich durchzuführen: der Anschluss mit elastischer Fuge ist keine Abdichtungsmaßnahme. Falls nicht anders ausgeschrieben, sind die Fliesen und Platten entsprechend Fliesenplan zu verlegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich,ist eine Abstimmung vorzunehmen. Stark saugende Untergründe (z. B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw.Grundierung). Die Untergrundprüfung und Vorbehandlung ist grundsätzlich Nebenleistung. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Alle Einbauten, Abschlüsse und Durchdringungen sind sauber anzuarbeiten. Ecken erhalten eine Eckschiene, Bauteile, Fensteranschlüsse, Ecken und sonstige Abschlüsse sind gemäß den o.g. Angaben zu versiegeln. Dies ist ohne gesonderte Vergütung in die EP einzukalkulieren. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln. An allen sichtbaren Kanten sind Fliesenwinkel einzubauen. Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu achten. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Je Küche und Bad sind Reservefliesen (ca. 0,5 m²) je Wohnung an den Auftraggeber zu übergeben. Bodenfliesen sind in R 10 vorzusehen. Naßbereiche erhalten eine Wand- und Bodenabdichtung. Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese - eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C - eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 25 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR - eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm² - eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm² nachweisbar besitzen. Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Abrechnungshinweise: Alle Leistungen sind Wohnungsweise aufzumessen und abzurechnen um eine formgerechte Modernisierungsumlage zu ermöglichen. Die Mängelfreiheit der Leistungen und das Aufmaß der jeweiligen Arbeiten sind durch den Mieter bestätigen zu lassen. In jedem Bad ist zum dauerhaften Schutz der Fliesen ein Türstopper aus Kunststoff in Türgriffhöhe auf die Fliesen zu kleben. Dies ist ohne gesonderte Vergütung in die EP einzukalkulieren. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18353 - Estricharbeiten DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten. DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung. Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung - verlangt werden. Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere -- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen -- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung de Fugen im Nassbereich -- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen -- Nr. 5: Butylbänder 1.1. Stoffe, Bauteile Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnun WD) verwendet werden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 26 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR 2. Ausführung 2.1. Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen- Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht oberflächenverhöht zu schließen. Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen. 2.2. Sanierungsarbeiten Bei Aufbringen von hydraulisch gebundenen Verbundestrichen auf Altbeton darf dieser nicht wassergesättigt sein. Verunreinigungen, die bis in den Beton eingedrungen sind, erfordern ein Fräsen des Untergrundes. 2.3. Preisinhalte Ergänzend zu DIN 18353 bzw. 18354 gelten als Nebenleistung: - Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 27 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR anderen Gewerken, - Das Liefern, Einbauen und abschneiden der Randstreifen, auch an Einbauten und Durchführungen - erforderliche Randschalungen - Der entstehende Aufwand für Anarbeitung, Anpassung und Verschnitt, auch an Rhorleitungen und Durchbrüche - Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung von Mineralfasererzeugnissen. - Höhengerechtes Anarbeiten von Teilflächen, Abnehmen angrenzender Oberbeläge zur Anarbeitung. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten und Bauhauptleistungen 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN-Vorschriften definiert: DIN 1052-2 - Holzbauwerke; mechanische Verbindungen DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium- Knetlegierungen DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4103 - Nichttragende innere Trennwände DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau DIN 18111 - Stahlumfassungszargen DIN 18181 - Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung DIN 18183 - Montagewände aus Gipskartonplatten DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18334 - Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Abschnitt 3.1.2 (Maßtoleranzen) und 3.9 (Trockenbau) DIN 18340 - Trockenbauarbeiten DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5 Trockenbau DIN 18353 - Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4 Trockenbau DIN 18355 - Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11 Trockenbau DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 55928-8 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge; Teil 8: Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen DIN EN 485 - 1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 28 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente -Galvanische Überzüge Die Verarbeitungsvorschriften und Richtlinien der Hersteller müssen beachtet werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. 2. Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 3. Ausführung 3.1. Allgemeines - Alle Maße sind am Bau zu nehmen. - Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. - Trockenputz ist im Bereich der Sanitärobjekte mit Ansetzmörtel vollflächig zu befestigen. - Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren. - Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden. - Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. - Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. - Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben. - Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 29 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR - Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. 3.2. Wände - Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der malermäßigen Endbehandlung (Anstrich) auf Dauer nicht mehr sichtbar sind. Das Verziehen des Spachtelmaterials über die Fuge hinaus ist zu vermeiden. - Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. - Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. - Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen. - Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten. 3.3. Decken - Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind ausnahmslos verboten. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls dies in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist. - Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. In Gipskarton- o. ä. Decken sind für Einbau- und Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich belastet werden. - Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren. - Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außenund Innenwänden sowie Trennwänden sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. - Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 30 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches Ausweichen verhindert wird. Vor dem Beplanken der Unterkonstruktion ist zu prüfen, ob der nachträgliche Anschluss der geplanten leichten Trennwände, vor allem die Übertragung von Horizontalkräften, in die Unterkonstruktion oder auf die Rohdecke gesichert ist. Abhänger sind so zu gestalten, dass sie nicht durch zeitweilig von unten einwirkende Vertikalkräfte ausgehängt werden können. - Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. - Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen gemäß Bauablaufplan ist im Preis zu berücksichtigen. 3.3.Preisinhalte Als Nebenleistung gelten u.a.: - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Bauteile an den Baukörper. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. - Das, ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten. - Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen. - Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2 Abschnitt 1 = Kissingenblock 2 2.1 Wohnungen 2.1.1 Abbrucharbeiten 2.1.1.1 Wandtapeten/ Anstrich entfernen Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m) für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung. 2.1.1.2 St St Entsorgung Dauerbrandöfen Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech 38,00 2.1.1.6 m2 Asbesthaltige Einbauten in Öfen Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B. Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521 aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen. 10,00 2.1.1.5 m2 Abbruch von Kachelöfen Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech, Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m 90,00 2.1.1.4 Gesamtbetrag in EUR Abriss vorhandener Fußbodenbeläge Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum, Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden Fußbodenaufbau. Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen mit der Bauleitung aufzunehmen. 760,00 2.1.1.3 Einheitspreis in EUR 31 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 830,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Ofensockel entfernen Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen. 38,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.1.1.7 Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw. Holzwerkstoffen Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale entfernen, laden und entsorgen 245,00 2.1.1.8 m2 m2 m3 Abriss abgehängter Decken Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall etc.) 175,00 2.1.1.12 m2 Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen und entsorgen. 8,00 2.1.1.11 Gesamtbetrag in EUR Abbruch GK- Vorsatzschale Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl. Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen 150,00 2.1.1.10 Einheitspreis in EUR 32 10.11.2016 09.11.2016 Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür, Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. 650,00 2.1.1.9 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo Abbruch des Terrazobodens , einschl. Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer Bewehrung, Stärke ca. 6 cm In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen, einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach Vorgabe der Bauleitung. 150,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.1.1.13 Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl Ausgleich Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste, Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm Auffüllen und Glätten 2.1.1.14 Gesamtbetrag in EUR m2 Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder Wand) Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden) entfernen und entsorgen, gesamte Fläche: Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten, vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge 200,00 2.1.1.15 Einheitspreis in EUR 33 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 980,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Abbruch Deckenverkleidung TH Abbruch Deckenverkleidung Treppenhauskopf o. Ä. Abbruch der Verkleidungen der Decken und Dachschrägen im bestehend aus Holzunterkonstruktion mit Putzträger aus Holzwolle- Bauplatten/ Strohmattenputz auf Aparschalung, oder ähnlichem, einseitig mit einem Kalkzementputz geputzt einschl. Befestigungsmitteln, komplett entfernen. Die Leistung beinhaltet den Abbruch, Abtransport und Entsorgung. 140,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 2.1.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 2.1.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 600,00 2.1.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 600,00 2.1.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 600,00 2.1.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 150,00 2.1.2.3 Einheitspreis in EUR 34 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 100,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 200,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 35 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.1.2.7 Bodenabdichtung einbauen Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach vollflächig nach Herstelleranweisung im Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich. Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an Wandflächen hochzuführen. Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber anzuschließen. Vollflächig einschl. Randaufkantungen und Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche. 600,00 2.1.2.8 Wandabdichung herstellen Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung 640,00 2.1.2.9 m2 Abdichtung Rohrleitung Badewanne Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne. Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art. Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln, einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung. Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm 394,00 2.1.2.10 m2 m Spezialgrundierung für Holzböden Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung, Spanplatte, OSB- Platte) z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 36 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 100,00 2.1.2.11 m2 Spezialausgleichmasse Holzböden Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.) mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc. d= bis 2 cm Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 100,00 2.1.2.12 m2 Fliesendämmplatten für Holzböden Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden. Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art 100,00 2.1.2.13 OSB-Platten d=24mm einbauen OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten und wird an Nut und Feder verleimt 175,00 2.1.2.14 m2 Dämmung EPS unter Estrich Liefern und Einbau von Druckfeste Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für nachfolgenden Estrich auf Massivdecke. Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung 50,00 2.1.2.15 m2 m2 Fußboden fliesen ( Bad ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen. Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 37 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 300 mm 600,00 2.1.2.16 Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke insgesamt ca. 50 mm. 15,00 2.1.2.17 m2 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe nach Wahl des AG Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw. Art; Farbe nach Wahl des AG 128,00 2.1.2.18 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bodenfliesen Bad 40,00 2.1.2.19 m m2 Wände fliesen / Bad Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen. Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu schließen. Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank sind mit einzufliesen, Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales einzukalkulieren. Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend (nicht gewellt) LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 38 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen. 3.200,00 2.1.2.20 Wände fliesen / Küche wie Position vor, jedoch mit Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß oder antrazit) als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe Nur nach Vorgabe der Bauleitung 320,00 2.1.2.21 St Fensterbank Bad entfernen Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit) abkleben. 120,00 2.1.2.23 m2 Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen mit hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist fachgerecht einzuschneiden und ein Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern. Im Bereich des Installationsschachtes ist eine Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das Fliesenraster einzupassen, vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung 256,00 2.1.2.22 m2 m Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 790,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.1.2.24 Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 2.1.2.25 m m Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Küchenspiegel 40,00 2.1.2.29 m Wedi- Koffer bis 40x20 cm Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos. 15,00 2.1.2.28 m2 Wedi- Koffer bis 20x20 cm Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o. ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen. Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis 20x20x 2 cm. 120,00 2.1.2.27 Gesamtbetrag in EUR dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 3.800,00 2.1.2.26 Einheitspreis in EUR 39 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 410,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bad Wandfliesen 40,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 2.1.3.1 Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert, Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender Bodenfläche zu rechnen. 128,00 2.1.3.2 Gesamtbetrag in EUR St m2 Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten werden mit besonders haftfähigem Panzerband fixiert. Ggegebenenfalls während der Benutzungsdauer von 5 Wochen auf Anforderung der Bauleitung kontrollieren nachbefestigen. Die Treppenhäuser umfassen 5 Geschosse mit ca 84 Stufen , 5 Hauptpodeste, 5 Zwischenpodeste. Abrechnung je Treppenhaus 16,00 2.1.3.4 Einheitspreis in EUR 40 10.11.2016 09.11.2016 Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung 1.000,00 2.1.3.3 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6, großformatig, geklebt mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm, Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank. Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz. Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden sind ausdrücklich enthalten. 225,00 2.1.3.5 m2 Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur Aufnahme neuer Wandanschlüsse. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 41 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad 388,00 2.1.3.6 Trockenputz GKBI liefern Zur Herstellung einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf vorhandene Wände mit Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung. Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen für Klebung u.a. Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller planeben verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung malerfertig -Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet) Raumhöhe : ca. 2,80 m 510,00 2.1.3.7 m2 m2 Türöffnung in Trockenbau schließen Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit der Bestandswand schließen und spachteln Q 3 Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm 64,00 2.1.3.8 GKB- Decke herstellen Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen - GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal - Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende Malerarbeiten - dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an Bestandswände in Fluren oder Bädern 200,00 2.1.3.9 m2 m2 Versorgungsschacht herstellen GKBI Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile - einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten, einschl. Anschluss mit Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage für Anstrich - Eckschutzwinkel - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 42 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q Profile: MW/UW 75/50(40)/06 Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI Dämmdicke: 60 mm Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne Klappen Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer Beplankung Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet. 375,00 2.1.3.10 Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 25x25 cm 580,00 2.1.3.11 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form, fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 35x20 cm 250,00 2.1.3.12 m2 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen für Verkleidung von Elektrosteigern in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 43 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Breite : ca. 50 cm 300,00 2.1.3.13 Abkofferung WC / Waschbecken Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton, Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm. 200,00 2.1.3.14 St GK-Vorsatzschale herstellen Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q. Profile: CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet) Dämmung: 40 mm Mineralwolle Mindestrohdichte: 30 kg/m³ einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und Wandhalterungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des Waschtisches u.ä. 300,00 2.1.3.15 m m2 GK-Wände montieren Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschließlich Anschlussdichtung an andere Bauteile - beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage für Malerarbeiten - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut. Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei Grundrissänderungen. Profile: CW/UW 1000/06 Beplankung je Seite: 2x12,5 mm Dämmdicke: bis 100 mm Mindestrohdichte: 40 kg/m3 Wanddicke: von 125 bis 150 mm LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 44 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Wandhöhe: bis 2,80 m 380,00 2.1.3.16 Zulage GKBI für Vorposition Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert, feuchtraumgeeignent 150,00 2.1.3.17 m Montageplatte für GK-wand wie vor, jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 120,00 2.1.3.19 m2 Quertraverse für Montagewand Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer Holzbohle als Querverstärkung in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 210,00 2.1.3.18 m2 m Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm Revisionstür in Installations-Montagewand aus Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion, einschl. aller Befestigungen. Größe: 30/30 cm 20,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.2 Leer- WE 2.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 2.2.1.1 Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen, Oberfläche neu versiegeln. Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 2.2.1.2 m m Terrazzo Ausbrüche erneuern Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit 2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem Abschleifen. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von 10x10 cm bis 10x30 cm 50,00 2.2.1.5 m2 Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 100,00 2.2.1.4 Gesamtbetrag in EUR Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 500,00 2.2.1.3 Einheitspreis in EUR 45 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 300,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material 35,00 m Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 2.2.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 2.2.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 260,00 2.2.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 260,00 2.2.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 200,00 2.2.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 150,00 2.2.2.3 Einheitspreis in EUR 46 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 100,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 100,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.2.2.7 Fußboden fliesen ( Küche ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 600 mm 2.2.2.8 m m Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 610,00 2.2.2.11 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 30,00 2.2.2.10 Gesamtbetrag in EUR Fliesensockel Küche Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend herstellen, Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl. Verfugen. Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen. Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen. 324,00 2.2.2.9 Einheitspreis in EUR 47 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 455,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 800,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 48 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 2.3 Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus 2.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 2.3.1.1 Terrazzo im Treppenhaus reinigen Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich) Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen. Oberfläche neu versiegeln. 49 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 900,00 2.3.1.2 Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 500,00 2.3.1.3 m2 Terrazzosockel neu herstellen Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel 35,00 2.3.1.6 m Terrazzo Fläche erneuern Fläche in Kleinflächen erneuern durch ausschneiden und vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des erforderlichen Aufbaus, Grundieren und Herstellen neuer, dem Bestand angepassten Oberflächen mit Platten oder Steinersatzmaterial einschl. Tritt- und Setzstufen mit freien Rändern und Sockel. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 80,00 2.3.1.5 m Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 100,00 2.3.1.4 m2 m Fußabtreterrost einbauen Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl. Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/ Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den hofseitigen Türen flächenbündig einbauen, Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 50 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten, ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den Bestand. incl. Entsorgung Abbruchmaterial 16,00 2.3.1.7 St Fußabstreifer liefern und einbauen Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger Art mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende Verlegung. Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen. Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben verdübelt einbauen. Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag einbauen. Produkt: Eingangsmatte Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen, Transportkarren Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil (Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm) Aufbauhöhe: 22 mm Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6. Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe. Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm Höhe. Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m. Edelstahlschraube (rostfrei) Material flexible Abstandshalter: Gummi Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130 UV-beständig: DIN 7863 Standardfarben: anthrazit Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers Farben Aluprofile: Pressblank natur Maße: 0,90 x 0,60 m 16,00 2.3.1.8 St Einzelfliesen Eingangsbereich erneuern Einzelfliesen Eingangsbereich 6-eck- Fliese Wabenform 11 cm Breite, ziegelrot, matt, unglasiert, und quadratische Randfliesen ca. 15x15 cm geschnitten) -(Sh. Zeichnungsteil; Foto Eingangsfliesen) lose und defekte Einzelfliesen einschl. Mörtelbett entfernen, nach gleichem Muster liefern und höhengerecht einbauen (dicht gestoßen verlegt). 30,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3.1.9 Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen größer 0,5 m², Abrechnung nach Fläche 15,00 2.3.1.10 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 51 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR m2 Sockelfliesen alanog Vorpos. Sockelfliesen alanog Vorpos. ziegelrot, gerundete Kehle, lose und beschädigte Altfliesen einschl. Mörtelbett entfernen und nach vorh. Muster erneuern, ca 10x15 cm, einzeln bzw. in Teillängen. 30,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 2.3.2 Sonstige Bereiche, Mauer- und 2.3.2.1 Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm, nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen und entsorgen. 2.3.2.2 m2 m2 Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen. 50,00 2.3.2.7 St Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition. 80,00 2.3.2.6 St Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen, entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden Flächen. 60,00 2.3.2.5 St Öffnung ausmauern Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm 10,00 2.3.2.4 Gesamtbetrag in EUR Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand (MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern, Restmaterial entfernen und entsorgen. 4,00 2.3.2.3 Einheitspreis in EUR 52 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 8,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Wandschlitze schließen Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10 cm. 150,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3.2.8 Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl. Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden. 20,00 2.3.2.9 m St d Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig, mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz später gesondert) 40,00 2.3.2.14 m2 Steiger für Arbeiten an der Fassade Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m, Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je Tag (=8 h Einsatz vor Ort). 4,00 2.3.2.13 m2 Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage zur Vorposition. 6,00 2.3.2.12 Gesamtbetrag in EUR Trennlage für Wandmauerwerk Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit herstellen als Zulage zur Vorposition. 10,00 2.3.2.11 Einheitspreis in EUR 53 10.11.2016 09.11.2016 Mauerwerk 24 cm KSL Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition 20,00 2.3.2.10 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m², im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm Dicke. 60,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3.2.15 Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz, bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung. 80,00 2.3.2.16 m2 m2 m2 Kiesunterbau für Höhenausgleich Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise für die Vorpositionen liefern und einbringen und glätten. 2,00 2.3.2.22 St Estrich herstellen raumweise Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in raumweiser Flächengröße. 45,00 2.3.2.21 m Estrich herstellen Teilflächen Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen, Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7 cm. 20,00 2.3.2.20 m Estrich entfernen Teilflächen Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und beschneiden. 20,00 2.3.2.19 Gesamtbetrag in EUR Lamellentür für Keller als Zulage Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern und einbauen. 16,00 2.3.2.18 Einheitspreis in EUR 54 10.11.2016 09.11.2016 Kellertrennwände Metallamellensystem Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m). 80,00 2.3.2.17 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Pumpensumpf herstellen Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß 40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben, Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 55 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton oberflächenbündig angleichen. 2,00 2.3.2.23 Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und abreiben. 100,00 2.3.2.24 m Deckenputz ergänzen Deckenputz ergänzen Speisekammer, MG II beiputzen, ca 15 cm 100,00 2.3.2.25 St als Streifen nach Wandabriß als Streifen nach Wandabriß z. B. aufbringen und beisdeitig breit m Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m² Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen, Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca. 2,80 m. 100,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3.3 Leistungen zum Nachweis 2.3.3.1 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung: Facharbeiter 10,00 2.3.3.2 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 56 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR h Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung: Helfer 10,00 h Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3 Abschnitt 2 = Kissingenblock 1 3.1 Wohnungen 3.1.1 Abbrucharbeiten 3.1.1.1 Wandtapeten/ Anstrich entfernen Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m) für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung. 3.1.1.2 St St Entsorgung Dauerbrandöfen Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech 38,00 3.1.1.6 m2 Asbesthaltige Einbauten in Öfen Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B. Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521 aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen. 10,00 3.1.1.5 m2 Abbruch von Kachelöfen Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech, Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m 90,00 3.1.1.4 Gesamtbetrag in EUR Abriss vorhandener Fußbodenbeläge Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum, Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden Fußbodenaufbau. Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen mit der Bauleitung aufzunehmen. 760,00 3.1.1.3 Einheitspreis in EUR 57 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 830,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Ofensockel entfernen Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen. 38,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.1.1.7 Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw. Holzwerkstoffen Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale entfernen, laden und entsorgen 245,00 3.1.1.8 m2 m2 m3 Abriss abgehängter Decken Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall etc.) 175,00 3.1.1.12 m2 Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen und entsorgen. 8,00 3.1.1.11 Gesamtbetrag in EUR Abbruch GK- Vorsatzschale Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl. Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen 150,00 3.1.1.10 Einheitspreis in EUR 58 10.11.2016 09.11.2016 Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür, Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. 650,00 3.1.1.9 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo Abbruch des Terrazobodens , einschl. Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer Bewehrung, Stärke ca. 6 cm In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen, einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach Vorgabe der Bauleitung. 150,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.1.1.13 Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl Ausgleich Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste, Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm Auffüllen und Glätten 3.1.1.14 Gesamtbetrag in EUR m2 Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder Wand) Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden) entfernen und entsorgen, gesamte Fläche: Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten, vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge 200,00 3.1.1.15 Einheitspreis in EUR 59 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 980,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Abbruch Deckenverkleidung TH Abbruch Deckenverkleidung Treppenhauskopf o. Ä. Abbruch der Verkleidungen der Decken und Dachschrägen im bestehend aus Holzunterkonstruktion mit Putzträger aus Holzwolle- Bauplatten/ Strohmattenputz auf Aparschalung, oder ähnlichem, einseitig mit einem Kalkzementputz geputzt einschl. Befestigungsmitteln, komplett entfernen. Die Leistung beinhaltet den Abbruch, Abtransport und Entsorgung. 140,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 3.1.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 3.1.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 600,00 3.1.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 600,00 3.1.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 600,00 3.1.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 150,00 3.1.2.3 Einheitspreis in EUR 60 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 100,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 200,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 61 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.1.2.7 Bodenabdichtung einbauen Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach vollflächig nach Herstelleranweisung im Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich. Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an Wandflächen hochzuführen. Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber anzuschließen. Vollflächig einschl. Randaufkantungen und Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche. 600,00 3.1.2.8 Wandabdichung herstellen Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung 640,00 3.1.2.9 m2 Abdichtung Rohrleitung Badewanne Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne. Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art. Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln, einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung. Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm 394,00 3.1.2.10 m2 m Spezialgrundierung für Holzböden Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung, Spanplatte, OSB- Platte) z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 62 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 100,00 3.1.2.11 m2 Spezialausgleichmasse Holzböden Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.) mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc. d= bis 2 cm Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 100,00 3.1.2.12 m2 Fliesendämmplatten für Holzböden Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden. Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art 100,00 3.1.2.13 OSB-Platten d=24mm einbauen OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten und wird an Nut und Feder verleimt 175,00 3.1.2.14 m2 Dämmung EPS unter Estrich Liefern und Einbau von Druckfeste Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für nachfolgenden Estrich auf Massivdecke. Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung 50,00 3.1.2.15 m2 m2 Fußboden fliesen ( Bad ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen. Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 63 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 300 mm 600,00 3.1.2.16 Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke insgesamt ca. 50 mm. 15,00 3.1.2.17 m2 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe nach Wahl des AG Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw. Art; Farbe nach Wahl des AG 128,00 3.1.2.18 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bodenfliesen Bad 40,00 3.1.2.19 m m2 Wände fliesen / Bad Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen. Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu schließen. Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank sind mit einzufliesen, Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales einzukalkulieren. Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend (nicht gewellt) LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 64 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen. 3.200,00 3.1.2.20 Wände fliesen / Küche wie Position vor, jedoch mit Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß oder antrazit) als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe Nur nach Vorgabe der Bauleitung 320,00 3.1.2.21 St Fensterbank Bad entfernen Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit) abkleben. 120,00 3.1.2.23 m2 Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen mit hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist fachgerecht einzuschneiden und ein Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern. Im Bereich des Installationsschachtes ist eine Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das Fliesenraster einzupassen, vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung 256,00 3.1.2.22 m2 m Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 790,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.1.2.24 Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 3.1.2.25 m m Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Küchenspiegel 40,00 3.1.2.29 m Wedi- Koffer bis 40x20 cm Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos. 15,00 3.1.2.28 m2 Wedi- Koffer bis 20x20 cm Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o. ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen. Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis 20x20x 2 cm. 120,00 3.1.2.27 Gesamtbetrag in EUR dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 3.800,00 3.1.2.26 Einheitspreis in EUR 65 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 410,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bad Wandfliesen 40,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 3.1.3.1 Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert, Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender Bodenfläche zu rechnen. 128,00 3.1.3.2 Gesamtbetrag in EUR St m2 Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten werden mit besonders haftfähigem Panzerband Lagesicherung fixiert. Gegebenenfalls während der Benutzungsdauer von 5 Wochen auf Anforderung der Bauleitung kontrollieren nachbefestigen. Die Treppenhäuser umfassen 5 Geschosse mit ca 84 Stufen , 5 Hauptpodeste, 5 Zwischenpodeste. Abrechnung je Treppenhaus 16,00 3.1.3.4 Einheitspreis in EUR 66 10.11.2016 09.11.2016 Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung 1.000,00 3.1.3.3 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6, großformatig, geklebt mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm, Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank. Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz. Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden sind ausdrücklich enthalten. 225,00 3.1.3.5 m2 Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur Aufnahme neuer Wandanschlüsse. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 67 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad 388,00 3.1.3.6 Trockenputz GKBI liefern Zur Herstellung einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf vorhandene Wände mit Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung. Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen für Klebung u.a. Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller planeben verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung malerfertig -Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet) Raumhöhe : ca. 2,80 m 510,00 3.1.3.7 m2 m2 Türöffnung in Trockenbau schließen Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit der Bestandswand schließen und spachteln Q 3 Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm 64,00 3.1.3.8 GKB- Decke herstellen Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen - GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal - Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende Malerarbeiten - dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an Bestandswände in Fluren oder Bädern 200,00 3.1.3.9 m2 m2 Versorgungsschacht herstellen GKBI Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile - einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten, einschl. Anschluss mit Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage für Anstrich - Eckschutzwinkel - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 68 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q Profile: MW/UW 75/50(40)/06 Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI Dämmdicke: 60 mm Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne Klappen Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer Beplankung Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet. 375,00 3.1.3.10 Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 25x25 cm 580,00 3.1.3.11 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form, fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 35x20 cm 250,00 3.1.3.12 m2 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen für Verkleidung von Elektrosteigern in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 69 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Breite : ca. 50 cm 300,00 3.1.3.13 Abkofferung WC / Waschbecken Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton, Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm. 200,00 3.1.3.14 St GK-Vorsatzschale herstellen Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q. Profile: CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet) Dämmung: 40 mm Mineralwolle Mindestrohdichte: 30 kg/m³ einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und Wandhalterungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des Waschtisches u.ä. 300,00 3.1.3.15 m m2 GK-Wände montieren Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschließlich Anschlussdichtung an andere Bauteile - beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage für Malerarbeiten - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut. Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei Grundrissänderungen. Profile: CW/UW 1000/06 Beplankung je Seite: 2x12,5 mm Dämmdicke: bis 100 mm Mindestrohdichte: 40 kg/m3 Wanddicke: von 125 bis 150 mm LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 70 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Wandhöhe: bis 2,80 m 380,00 3.1.3.16 Zulage GKBI für Vorposition Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert, feuchtraumgeeignent 150,00 3.1.3.17 m Montageplatte für GK-wand wie vor, jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 120,00 3.1.3.19 m2 Quertraverse für Montagewand Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer Holzbohle als Querverstärkung in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 210,00 3.1.3.18 m2 m Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm Revisionstür in Installations-Montagewand aus Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion, einschl. aller Befestigungen. Größe: 30/30 cm 20,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.2 Leer- WE 3.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 3.2.1.1 Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen, Oberfläche neu versiegeln. Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 3.2.1.2 m m Terrazzo Ausbrüche erneuern Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit 2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem Abschleifen. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von 10x10 cm bis 10x30 cm 50,00 3.2.1.5 m2 Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 100,00 3.2.1.4 Gesamtbetrag in EUR Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 500,00 3.2.1.3 Einheitspreis in EUR 71 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 300,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material 35,00 m Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 3.2.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 3.2.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 260,00 3.2.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 260,00 3.2.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 200,00 3.2.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 150,00 3.2.2.3 Einheitspreis in EUR 72 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 100,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 100,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.2.2.7 Fußboden fliesen ( Küche ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 600 mm 3.2.2.8 m m Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 610,00 3.2.2.11 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 30,00 3.2.2.10 Gesamtbetrag in EUR Fliesensockel Küche Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend herstellen, Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl. Verfugen. Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen. Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen. 324,00 3.2.2.9 Einheitspreis in EUR 73 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 455,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 800,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 74 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3.3 Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus 3.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 3.3.1.1 Terrazzo im Treppenhaus reinigen Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich) Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen. Oberfläche neu versiegeln. 75 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 900,00 3.3.1.2 Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 500,00 3.3.1.3 m2 Terrazzosockel neu herstellen Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel 35,00 3.3.1.6 m Terrazzo Fläche erneuern Fläche in Kleinflächen erneuern durch ausschneiden und vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des erforderlichen Aufbaus, Grundieren und Herstellen neuer, dem Bestand angepassten Oberflächen mit Platten oder Steinersatzmaterial einschl. Tritt- und Setzstufen mit freien Rändern und Sockel. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 80,00 3.3.1.5 m Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 100,00 3.3.1.4 m2 m Fußabtreterrost einbauen Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl. Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/ Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den hofseitigen Türen flächenbündig einbauen, Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 76 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten, ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den Bestand. incl. Entsorgung Abbruchmaterial 16,00 3.3.1.7 St Fußabstreifer liefern und einbauen Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger Art mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende Verlegung. Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen. Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben verdübelt einbauen. Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag einbauen. Produkt: Eingangsmatte Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen, Transportkarren Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil (Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm) Aufbauhöhe: 22 mm Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6. Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe. Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm Höhe. Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m. Edelstahlschraube (rostfrei) Material flexible Abstandshalter: Gummi Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130 UV-beständig: DIN 7863 Standardfarben: anthrazit Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers Farben Aluprofile: Pressblank natur Maße: 0,90 x 0,60 m 16,00 3.3.1.8 St Einzelfliesen Eingangsbereich erneuern Einzelfliesen Eingangsbereich 6-eck- Fliese Wabenform 11 cm Breite, ziegelrot, matt, unglasiert, und quadratische Randfliesen ca. 15x15 cm geschnitten) -(Sh. Zeichnungsteil; Foto Eingangsfliesen) lose und defekte Einzelfliesen einschl. Mörtelbett entfernen, nach gleichem Muster liefern und höhengerecht einbauen (dicht gestoßen verlegt). 30,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.1.9 Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen Fliesen Eingangsbereich erneuern Teilflächen größer 0,5 m², Abrechnung nach Fläche 15,00 3.3.1.10 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 77 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR m2 Sockelfliesen alanog Vorpos. Sockelfliesen alanog Vorpos. ziegelrot, gerundete Kehle, lose und beschädigte Altfliesen einschl. Mörtelbett entfernen und nach vorh. Muster erneuern, ca 10x15 cm, einzeln bzw. in Teillängen. 30,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 3.3.2 Sonstige Bereiche, Mauer- und 3.3.2.1 Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm, nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen und entsorgen. 3.3.2.2 m2 m2 Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen. 50,00 3.3.2.7 St Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition. 80,00 3.3.2.6 St Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen, entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden Flächen. 60,00 3.3.2.5 St Öffnung ausmauern Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm 10,00 3.3.2.4 Gesamtbetrag in EUR Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand (MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern, Restmaterial entfernen und entsorgen. 4,00 3.3.2.3 Einheitspreis in EUR 78 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 8,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Wandschlitze schließen Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10 cm. 150,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.2.8 Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl. Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden. 20,00 3.3.2.9 m St d Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig, mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz später gesondert) 40,00 3.3.2.14 m2 Steiger für Arbeiten an der Fassade Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m, Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je Tag (=8 h Einsatz vor Ort). 4,00 3.3.2.13 m2 Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage zur Vorposition. 6,00 3.3.2.12 Gesamtbetrag in EUR Trennlage für Wandmauerwerk Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit herstellen als Zulage zur Vorposition. 10,00 3.3.2.11 Einheitspreis in EUR 79 10.11.2016 09.11.2016 Mauerwerk 24 cm KSL Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition 20,00 3.3.2.10 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m², im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm Dicke. 60,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.2.15 Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz, bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung. 80,00 3.3.2.16 m2 m2 m2 Kiesunterbau für Höhenausgleich Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise für die Vorpositionen liefern und einbringen und glätten. 2,00 3.3.2.22 St Estrich herstellen raumweise Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in raumweiser Flächengröße. 45,00 3.3.2.21 m Estrich herstellen Teilflächen Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen, Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7 cm. 20,00 3.3.2.20 m Estrich entfernen Teilflächen Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und beschneiden. 20,00 3.3.2.19 Gesamtbetrag in EUR Lamellentür für Keller als Zulage Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern und einbauen. 16,00 3.3.2.18 Einheitspreis in EUR 80 10.11.2016 09.11.2016 Kellertrennwände Metallamellensystem Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m). 80,00 3.3.2.17 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Pumpensumpf herstellen Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß 40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben, Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 81 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton oberflächenbündig angleichen. 2,00 3.3.2.23 Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und abreiben. 100,00 3.3.2.24 m Deckenputz ergänzen Deckenputz ergänzen Speisekammer, MG II beiputzen, ca 15 cm 100,00 3.3.2.25 St als Streifen nach Wandabriß als Streifen nach Wandabriß z. B. aufbringen und beisdeitig breit m Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m² Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen, Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca. 2,80 m. 100,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.3 Leistungen zum Nachweis 3.3.3.1 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung: Facharbeiter 10,00 3.3.3.2 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 82 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR h Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung: Helfer 10,00 h Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4 Abschnitt 3 = Neumann/ Kissingenstraße 4.1 Wohnungen 4.1.1 Abbrucharbeiten 4.1.1.1 Wandtapeten/ Anstrich entfernen Alte Tapeten und Anstriche im Bad (Wände bis 2,05 m) für nachfolgende Arbeiten entfernen, auch mehrlagig bis zur Rohwand, einschl. fachgerechter Entsorgung. 4.1.1.2 St St Entsorgung Dauerbrandöfen Entsorgung Dauerbrandöfen ca 50x65x100 cm, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem beiputzen mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m, einschl. Ofenblech 5,00 4.1.1.6 m2 Asbesthaltige Einbauten in Öfen Asbesthaltige Einbauten in Öfen (z. B. Nachtspeicheröfen) unter Einhaltung der TRGS 521 aufnehmen und entsorgen, als vorhandes Einbauteil je Ofen als Zulage. Entsprechende Bauteile sind der Bauleitung bei Bearbeitung anzuzeigen. 4,00 4.1.1.5 m2 Abbruch von Kachelöfen Vollständiger Abbruch und Entsorgung von Kachelöfen einschl. Ofensockel (bis zur Rohdecke), Ofenblech, Schornsteinanschluß und Einbauten , einschl. der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Mietereigentums, einschl. Schließen der Ofenrohröffnung im Schornstein und Oberflächenbündigem Beiputz mit MG II, Maße: ca. 0,80 x 0,80 x 1,7 m 25,00 4.1.1.4 Gesamtbetrag in EUR Abriss vorhandener Fußbodenbeläge Abriss evtl. Beläge der Mieter ( z. B. Linoleum, Holzfliesen, Textil) einschließlich säubern des Fußbodens, entfernen aller noch vorh. Reste der alten Beschichtungen als Vorbereitung für den nachfolgenden Fußbodenaufbau. Zur Abrechnung sind die Flächen vor Ausführung zusammen mit der Bauleitung aufzunehmen. 120,00 4.1.1.3 Einheitspreis in EUR 83 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 85,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Ofensockel entfernen Ofensockel (ohne Ofen) nach Anweisung der Bauleitung bis auf Rohdecke aufnehmen, entfernen, entsorgen. 8,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.1.1.7 Abbruch von An- und Einbauteilen aus Holz bzw. Holzwerkstoffen Holzeinbauteil wie Vorratsschränke und Regale entfernen, laden und entsorgen 120,00 4.1.1.8 m2 m2 m3 Abriss abgehängter Decken Abriss und Entsorgung von mietereigenen, abgehängten Decken, GK- Platten oder Holzverschalung, Paneeldecken einschl. Abhängung bzw. Unterkonstruktion (Holz, Metall etc.) 60,00 4.1.1.12 m2 Entsorgung von Mineralfaser- Dämmstoffen aus Bestand Dämmstoffe Mineralfaser, in Verbindung mit vorgenannten Trennwänden oder sonstigen Bauteilen mit gesundheitsschädlichen Fasern nach TRGS 519 aufnehmen und entsorgen. 4,00 4.1.1.11 Gesamtbetrag in EUR Abbruch GK- Vorsatzschale Abbruch GK- Vorsatzschale in WE, einschl. Unterkostruktion aus Tragprofilen oder Ansetzbinder, 2lagig, restlos demontieren und entfernen 80,00 4.1.1.10 Einheitspreis in EUR 84 10.11.2016 09.11.2016 Abbruch leichte Trennwände/ehem. Küche und Bad Leichtbauwand mit Verputz auf Putzträger incl. Tür, Türzarge, Bekleidung und Regaleinbauten in den Wohnungen, auch Speisekammern abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. 200,00 4.1.1.9 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Abbruch Bodenaufbau, Terrazzo Abbruch des Terrazobodens , einschl. Trennlage und/ oder Trittschall, ggf. mit schlaffer Bewehrung, Stärke ca. 6 cm In Kleinflächen in Küchen oder sonstigen Bereichen, einsch. Sockelaufkantung, mit sauberer Trennung von aufgehendem Putz und angrenzenden Bauteilen, nur nach Vorgabe der Bauleitung. 50,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.1.1.13 Abbruch von Boden- und Wandfliesen Dünnbett einschl Ausgleich Boden- und Wandfliesen im Dünnbett teilweise in Bädern und Küche vorhanden, maschinell abbrechen, Bauschutt laden und entsorgen, einschl. Klebe- und Fugenreste, Oberfläche einmalig mit Ausgleichsmasse 0,5 bis 2 cm Auffüllen und Glätten 4.1.1.14 Einheitspreis in EUR 85 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 50,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EUR m2 Altfliesen im Dickbett entfernen und entsorgen (Boden oder Wand) Altfliesen im Dickbett ( Wand und/ oder Boden) entfernen und entsorgen, gesamte Fläche: Untergrund mit Putz, Estrich auffüllen, und glätten, vollflächig, 2. lagig für nachfolgende Verfliesung MG III/ ZE 20 , als Untergrund für weitere Beläge 50,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 4.1.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 4.1.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 160,00 4.1.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm Fußbodenfläche im Bad/ Küche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 160,00 4.1.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 15,00 4.1.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 60,00 4.1.2.3 Einheitspreis in EUR 86 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 50,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 20,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 87 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 4.1.2.7 Bodenabdichtung einbauen Abdichtung der Bodenfläche mit einer Streichisolierung Bodenfläche mit einer Streichisolierung/ Flüssige Folie (z.B. PCI Lastogum oder glwertiger Art ) 2- fach vollflächig nach Herstelleranweisung im Streichverfahren isolieren, einschl. einlegen der erforderlichen Eckfugendichtbänder b= 100 mm in den Ixeln (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien) nach dem ersten Anstrich. Durchdingungen wie Armaturen/ Rohre sind mit einer Dichtmanschette abzudichten. systemgerecht vollflächig herstellen, einschl. der vollständig umlaufenden erforderlichen Eck- und Stossfugendichtbänder und Armierungen (überlappender Einbau geklebt; gemäß Herstellerrichtlinien). Die Abdichtung ist 15 cm an Wandflächen hochzuführen. Durchdringungen wie Bodeneinläufe und Leitungen sind mit der passenden Dichtmanschette des Systems sauber anzuschließen. Vollflächig einschl. Randaufkantungen und Anarbeitungen, Aufmaß nach Bodengrundfläche. 160,00 4.1.2.8 Wandabdichung herstellen Wandabdichtung mit Streichisolierung im System der Vorposition, Ecken armiert, mit Dichtband. Im WannenDusch- und Spritzwasserbereich, Systemgerecht komplett analog Bodendichtung herstellen. Einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, einschl. Rohrdurchführungen und mit systemgerechten Manschetten komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung 100,00 4.1.2.9 m2 Abdichtung Rohrleitung Badewanne Abdichtung der Rohrleitungen hinter der Badewanne. Dichtbandmatte Ditra oder gleichwertiger Art. Herstellung der Wandanschlüsse und in den Ecken in die frische Spachtelung einlegen, Überlappungen und Rohrdurchführungen mit Manschetten sorgfältig ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln, einschl. fachgerechter Untergrundvorbereitung, komplett liefern und verarbeiten, in fertiger Leistung. Höhe ca. 55 cm, Tiefe ca. 10-15 cm 34,00 4.1.2.10 m2 m Spezialgrundierung für Holzböden Zulage Spezialgrundierung für Holzböden ( Dielung, Spanplatte, OSB- Platte) z.B. Sakret A&H Grundierung oder gleichwertiger Art Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 88 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 50,00 4.1.2.11 m2 Spezialausgleichmasse Holzböden Holzböden ( Holzdielen, Spanplatte, OSB- Platten etc.) mit einer Ausgleichmasse z.B. Sakret Holzdielenausgleichsmasse oder gleichwertiger Art ausgiesen, einschl. aller Nebenarbeiten wie Armierungsgewebe einlegen und Ausgleichsmasse mit einer Stachelwalze entlüften, sowie Abschalarbeiten im Bereich der Versorgungsschächte, Türschwelle etc. d= bis 2 cm Es ist bei der Verwendung anderer Produkte/ Systeme, besonders bei der Aufbauänderung ein Nachweis für die Zulassung und die Gewährleistung des Herstellers für diesen Einsatzbereich/ -aufbau schriftlich zu erbringen. 50,00 4.1.2.12 m2 Fliesendämmplatten für Holzböden Fliesendämmplatten als Entkopplung zum Untergrund in Dünnbettkleber verlegen, Kreuzfugen sind zu vermeiden. Fliesendämmplatten, d= mind. 9 mm z.B. Sakret Trittschalldämmung oder gleichwertiger Art 50,00 4.1.2.13 OSB-Platten d=24mm einbauen OSB 4-Platten d=24mm liefern und auf vorhande Holzbalkendecke einschl. Dielung zur Herstellung einer flächigen Ablastung aufschrauben. Sie dient als Unterkonstruktion für nachfolgenden Fußbodenaufbauten und wird an Nut und Feder verleimt 25,00 4.1.2.14 m2 Dämmung EPS unter Estrich Liefern und Einbau von Druckfeste Trittschalldämmplatten Expandierter Polystyrol Schaum EPS 15-3 mm einschl. PE-Folie zum Schutz für nachfolgenden Estrich auf Massivdecke. Einbauort: raumweise , zusätzlich zum vorgenannten Aufbau, nur in Abstimmung mit der Bauleitung 50,00 4.1.2.15 m2 m2 Fußboden fliesen ( Bad ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen. Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 89 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 300 mm 160,00 4.1.2.16 Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten Fußbodenaufbau mit Schwalbenschwanzplatten liefern und einbauen von 16 mm dicken Schwalbenschwanzplatte und einer Deckschicht aus Zementestrich ZE20, Fußbodendicke insgesamt ca. 50 mm. 15,00 4.1.2.17 m2 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Dehnungsfugen-/ Belags- oder Übergangsabschlußprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Dehnfugenprofil: Schlüter Dilex oder glw. Art, Farbe nach Wahl des AG Belagsabschlußprofil: Schlüter Schiene basic oder glw. Art; Farbe nach Wahl des AG 128,00 4.1.2.18 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Boden Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bodenfliesen Bad 10,00 4.1.2.19 m m2 Wände fliesen / Bad Wandflächen im Badezimmer mit Wandfliesen in Dünnbett liefern und verlegen, mit Fugmörtel verfugen. Der obere Abschluss ist bündig vollständig zu schließen. Der Badewannen- bzw. Duschwannenträger oder Verkofferungen, Ausschnitte für Leitungen und Wasserzähler sowie die Fensterleibung und Fensterbank sind mit einzufliesen, Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung, Transport Anpassung, Zuschnitte des Fliesenmateriales einzukalkulieren. Höhe Wandfliesen: umlaufend 2,00 m Boizenburg "Futura 33x25" oder gleichwertiger Art Farbe weiß uni, Oberfläche glatt, matt oder glänzend (nicht gewellt) LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 90 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Verlegung der Fliesen hat liegend zu erfolgen. 650,00 4.1.2.20 Wände fliesen / Küche wie Position vor, jedoch mit Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Boizenburg 10x10 weiß oder gleichwertiger Art Farbe weiß, Oberfläche nach Wahl Fugfarbe nach Wahl des Auftraggebers (hellgrau, weiß oder antrazit) als Fliesenspiegel mit 60 cm Höhe Nur nach Vorgabe der Bauleitung 32,00 4.1.2.21 St Fensterbank Bad entfernen Fensterbank Bad innen entfernen, Bestand us Holz- oder Holzwerlstoff, Fuge zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk mit MG II schließen , Oberfläche glätten für Verfliesung, mit diffusionsdichtem Band (10 cm breit) abkleben. 20,00 4.1.2.23 m2 Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnungen Bad als Zulage Revisionsöffnung der Wanne und Dusche ist aus Fliesen mit hinterklebter Grundplatte herzustellen, der Träger ist fachgerecht einzuschneiden und ein Saugheber zum Öffnen der Klappe zu liefern. Im Bereich des Installationsschachtes ist eine Revisionsklappe 25 x 33 cm, mit Magnetrahmen und befliesebarer Grundplatte, der Rahmen und die Grundplatte sind auf das Fliesenmaß und in das Fliesenraster einzupassen, vollständiger Einbau mit Fliese und Verfugung 50,00 4.1.2.22 m2 m Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 80,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.1.2.24 Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 4.1.2.25 m m Lieferung von Reservefliesen Küche/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Küchenspiegel 10,00 4.1.2.29 m Wedi- Koffer bis 40x20 cm Wedi- Koffer bis 40x20 cm, sonst wie Vorpos. 10,00 4.1.2.28 m2 Wedi- Koffer bis 20x20 cm Wedi- Koffer als Sockel zur Abdeckung von Heizrohren o. ä., für nachfolgende Verfliesung, liefern und einbauen. Als Winkelelement, Schenkellänge entsprechend Rohrleitung so gering wie möglich, von 12x15x2 cm bis 20x20x 2 cm. 20,00 4.1.2.27 Gesamtbetrag in EUR dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 380,00 4.1.2.26 Einheitspreis in EUR 91 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 80,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Lieferung von Reservefliesen Bad/ Wand Lieferung von Reservefliesen anteilig in der tatsächlich verwendeten Farbauswahl Hersteller, System und Charge wie Hauptposition Hier: Bad Wandfliesen 10,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 4.1.3.1 Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung Schutzmaßnahmen WE für Strangsanierung, vollsändiges Abdecken der Böden von Fluren und Küchen unter Beücksichtigung vorhandener Möbel und Einbauten durch Abdecken mit Folie, Ränder mit Klebeband fixiert, Flächen zusätzlich mit Spanplatte (10mm) belegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Platten und Folien einschl. Restmüll staubfrei aufzunehmen und zu entsorgen. Je WE ist mit 20 m² auszulegender Bodenfläche zu rechnen. 28,00 4.1.3.2 Gesamtbetrag in EUR St m2 Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Schutzmaßnahmen Treppenhaus für Strangsanierung Belegung von Stufen und Podesten mit Folie und mit für Stufengröße angepasster Spanplatte. Die Spanplatten auf Holzuntergrund werden mit Nägeln zur Lagesicherung fixiert. Die Nagelung ist mit der Bauleitung abzustimmen! gegebenenfalls während der Benutzungsdauer von 5 Wochen auf Anforderung der Bauleitung kontrollieren und nachnageln. Die Treppenhäuser umfassen 5 Geschosse mit ca 94 Stufen , 5 Hauptpodeste, 5 Zwischenpodeste. Abrechnung je Treppenhaus 3,00 4.1.3.4 Einheitspreis in EUR 92 10.11.2016 09.11.2016 Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung Schutzmaßnahmen sonstige Zimmer für weitere Bearbeitung 250,00 4.1.3.3 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Fensternische innen aufmauern bis ca 12 cm Tiefe Fensternische und ehemalige Zählernische im Treppenhaus ausmauern mit Porenbetonsteinen Festigkeitsklasse 6, großformatig, geklebt mit Trennstreifen auf vorh. Untergrund bis Tiefe 12 cm, Vorbereitung des Bestandsmauerwerks, der Leibungen und Anschluß mit Mauerwerksankern, Demontage Fensterbank. Inklusive Herstellen des Innenputzes in PII mit Grundierung und Anarbeitung an Bestandsputz. Schutzmaßnahmen für Angrenzende Flächen und Fußbäden sind ausdrücklich enthalten. 225,00 4.1.3.5 m2 Abbruch leichte Trennwände / Installationsschacht GK-Wand als leichte Trennwand in den Wohnungen abbrechen einschl. Entsorgung. Eine Trennung zu bleibenden Bauteilen hat sauber, ggf. durch schneiden zu erfolgen, einschl. Wiederherstellung der Wand- und Bodenflächen zur Aufnahme der Beläge. Inklusive Vorbereitung der Bauteilanschlüsse zur Aufnahme neuer Wandanschlüsse. Bauteil: Installationsschacht Bestand Bad LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) 4.1.3.6 Menge Einheit 60,00 m2 Einheitspreis in EUR m2 Türöffnung in Trockenbau schließen Wandöffnung (Tür Speisekammer ) - Rahmen und Türblatt entfernen -mit Trockenbau, einschl. Profile und Befestigungen, doppelt beplankt schließen, bündig mit der Bestandswand schließen und spachteln Q 3 Die Maße der Türöffnungen ca 75 x 200 cm 30,00 4.1.3.8 m2 GKB- Decke herstellen Liefern und montieren von Decken-Bekleidungen - GKB-Platten, 12,5 mm stark, mit Abhängern zum Ausgleich von Ungenauigkeiten, Oberfläche horizontal - Spachteln als Vorbereitung für nachfolgende Malerarbeiten - dauerelastische Verfugung zwischen Decke und Wand einschl. sämtlicher Anarbeitungsarbeiten an Bestandswände in Fluren oder Bädern 60,00 4.1.3.9 93 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Trockenputz GKBI liefern Zur Herstellung einer ebenen Wandfläche Aufbringen von Wandtrockenputz in Bädern und Küchen aus Gipskartonplatten, auf vorhandene Wände mit Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung. Untergrundvorbereitung wie Grundierung, Putz entfernen für Klebung u.a. Platten und Anschlussfugen mit einem Fugenfüller planeben verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung malerfertig -Nur auf besondere Anweisung der BauleitungPlattendicke : 12,5 mm GKBl (feuchtraumgeeignet) Raumhöhe : ca. 2,80 m 60,00 4.1.3.7 Seite: Datum: LV-Datum: m2 Versorgungsschacht herstellen GKBI Versorgungschachtwand, nichttragend, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile - einseitiger Beplankung mit Gipsbauplatten, einschl. Anschluss mit Anspachtelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln, als Grundlage für Anstrich - Eckschutzwinkel - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut; gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q Profile: MW/UW 75/50(40)/06 Beplankung 1 Seite: 2x12,5 mm GKBI LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 94 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Dämmdicke: 60 mm Einbauort: Installationsschächte in Bädern und Küchen incl. Herstellen von Revisionsöffnungen und Durchführungen in Abstimmung mit der Bauleitung, ohne Klappen Als L-oder U- Form, Aufmaß nach äußerer sichtbarer Beplankung Alle Schnitt- und Anarbeitungsarbeiten sind miteinzukalkulieren und erden nicht gesondert vergütet. 70,00 4.1.3.10 Gipskarton-Vorsatzschale Heizungssteigleitungen U- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, U- Form, für Rohrverkleidung der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 25x25 cm 100,00 4.1.3.11 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form Gipskartonplatten-Vorsatzschale, L- Form, fürVerkleidung von Elektrosteigern oder der Heizungssteigleitungen in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Maße: ca. 35x20 cm 50,00 4.1.3.12 m2 m Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen Gipskartonplatten-Vorsatzschale,gerade, in Nischen für Verkleidung von Elektrosteigern in allen Wohnungen, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen , wandseitig befestigt, einschl. Anarbeitung an Leitungsdurchführungen, raumhoch aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten, Oberfläche Q3. Q.Profile : CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung : 12,5 mm GKB Dämmung : ohne Breite : ca. 50 cm 60,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.1.3.13 Abkofferung WC / Waschbecken Abkofferung WC / Waschbecken, mit Unterkonstrukton, Beplankung seitlich, Vorderseite und oben für nachfolgende Verfliesung, einsch. Anarbeitung an rohrdurchführungen, als Ablage Maß ca 90x25x110 cm. 40,00 4.1.3.14 Einheitspreis in EUR 95 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR St GK-Vorsatzschale herstellen Gipskartonplatten-Vorsatzschale, freistehend, für Wände, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen und kaschierter Mineraldämmstoffeinlage, mit Wandabstand aufstellen. Fugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten. Mineralfaserdämmung gesundheitlich unbedenklich nach TRGS 521, freigezeichnet nach EG-Richtlinie 97/69 Anm. Q. Profile: CW/UW 50/50(40)/06 Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi (feuchtraumgeeignet) Dämmung: 40 mm Mineralwolle Mindestrohdichte: 30 kg/m³ einschließlich Herstellung der senkrechten seitlichen und des waagerechten oberen Abschlusses zur Herstellung einer Ablage mit Anschluss zur Wand. Herstellen von Revisionsöffnungen in Abstimmung mit Bauleitung, ohne Klappen. Die Ausschnitte für Rohrdurchführungen und Wandhalterungen sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Auch in Kleinflächen zur Verkleidung von Anschlüsse des Waschtisches u.ä. 40,00 4.1.3.15 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 GK-Wände montieren Gipskartonplatten-Ständerwand, bestehend aus: - einfachem Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, einschließlich Anschlussdichtung an andere Bauteile - beidseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung bzw. dauerelasischer Versigelung an andere Bauteile. Schraubenköpfe und Fugen verspachteln als Grundlage für Malerarbeiten - plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser 40mm dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut. Auch zum Schließen der ehemaligen Türöffnungen bei Grundrissänderungen. Profile: CW/UW 1000/06 Beplankung je Seite: 2x12,5 mm Dämmdicke: bis 100 mm Mindestrohdichte: 40 kg/m3 Wanddicke: von 125 bis 150 mm Wandhöhe: bis 2,80 m 60,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.1.3.16 Zulage GKBI für Vorposition Zulage GKBI für Vorposition, imprägniert, feuchtraumgeeignent 30,00 4.1.3.17 Gesamtbetrag in EUR m2 m Montageplatte für GK-wand wie vor, jedoch wasserfest verleimte Holzbohle h= 20cm in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 12,00 4.1.3.19 Einheitspreis in EUR 96 10.11.2016 09.11.2016 Quertraverse für Montagewand Quertraverse aus U- und C-Profilen, einschl. einer Holzbohle als Querverstärkung in Gipskartonmontagewänden, als Befestigungsgrundlage für Konsollasten wie Wandschränke, Sanitär-Einrichtungsgegenstände etc. 25,00 4.1.3.18 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m Revisionstür in Install.wand,Alu,30/30cm Revisionstür in Installations-Montagewand aus Aluminiumblech, incl. Herstellen der Öffnung und systemgerechter Anpassung der Unterkonstruktion, einschl. aller Befestigungen. Größe: 30/30 cm 20,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.2 Leer- WE 4.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 4.2.1.1 Terrazzo in Küchen schleifen/ reinigen Terrazzoflächen in Küchen Bestandsoberfläche vollflächig und gleichmäßig schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen, Oberfläche neu versiegeln. Nur bei intakter Fläche nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 4.2.1.2 m m Terrazzo Ausbrüche erneuern Fläche in Kleinflächen / Ausbrüche ausbessern Abschleifen der Bereiche mit Flex, und vorsichtiges Herausstemmen der Bereiche, Herstellen des erforderliGrundieren und grundieren und ausfüllen mit 2- K- Material, farblich entsprechen Bestand (schwarzweiß) ,Steinersatzmaterial einschl. Oberflächenbündigem Abschleifen. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach Teilfläche in Größen von 10x10 cm bis 10x30 cm 15,00 4.2.1.5 m2 Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 20,00 4.2.1.4 Gesamtbetrag in EUR Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 50,00 4.2.1.3 Einheitspreis in EUR 97 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 150,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Terrazzosockel Ausbrüche reprofilieren Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel nachprofilieren und schleifen mit farblich angepasstem 2-k - Material 35,00 m Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 4.2.2.1 Estrichaustausch in Kleinflächen Estrichaustausch bzw. Estrichergänzung in Kleinflächen wie folgt: - Abbruch des maroden Altestrichs bzw. Terrazzo auf vorhandener Trennlage, in Teilflächen, mit sauberem Trennschnitt - Reinigung und Vorbereitung der Fläche und Anschlüsse - Trittschalldämmung als trittfeste Faserdämmplatte 15mm liefern und einbauen - Zementestrich ZE 20 auf Trennlage einbauen und an den vorhanden Fußbodenaufbau angleichen mit Schnellzementestrich (Belegbar nach 24 h), Stärke: bis 6 cm, 4.2.2.2 m m2 Bodenfläche grundieren Bodenfläche ( alter Estrichbeton, Trockenestrich) mit einer Grundierung PCI Gisogrund oder glw. Art vorbehandeln, angrenzende Bauteile wie Türblätter oder Zargen sind zu schützen. 150,00 4.2.2.6 m2 Bodenausgleich i. M 3 cm FußbodenflächeKüche ausgleichen, faserarmiert zur Aufnahme der Fußbodenfliesen bis 3 cm als Mittelwert je Bad/ Küche, einschl. Grundierung, liefern und eben ausgleichen, dünn auslaufend 5-60mm, schnelltrocknend, (oberhalb 30mm in 2 Arbeistschritten) in fertiger Leistung nach Herstelleranweisung. 150,00 4.2.2.5 m2 Aufkantung Terrazzo entfernen Aufkantung Terrazzo entfernen, am Übergang zwischen Boden und Wand, vorhandener Sockel mit Kehle bis 10 cm hoch. abtrennen, vom Untergrund (z. B. Rabitz- Wand) entsprechend Vorgabe der Bauleitung zur Herstellung eines fliesenfähigen ebenen Untergrundes 80,00 4.2.2.4 Gesamtbetrag in EUR Estrichaustausch raumweise Estrichaustausch wie Vorposition, jedoch raumweise bei stark gerissenen Terazzountergrund 50,00 4.2.2.3 Einheitspreis in EUR 98 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 100,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage Armierungsmatte Glasgewebe als Zulage, bei Rissen im Untergrund, mindestens 160g/m², in Abstimmung mit der Bauleitung zusätzlich bei Verlegung der Ausgleichsschicht einbringen 15,00 m2 LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.2.2.7 Fußboden fliesen ( Küche ) Bodenfliesen in Dünnbett liefern und verlegen und mit Fugmörtel verfugen. Farbe der Verfugung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es sind alle Nebenleistung wie Lieferung des Fliesenmaterial zu erbringen Material nach GESOBAU Standard Serie "Limestone / Amalfi bzw. GESOBAU Standard Serie "EKF Stone" oder gleichwertiger Art Farbe nach Wahl (braun, grau, beige, anthrazit), Rutschfestigkeit R9, Formate: - 600 x 300 mm - 300 x 300 mm - 150 x 600 mm 4.2.2.8 m m Zusätzlicher Ausgleich Wände Wandfläche bei zu großer Unebenheit zusätzlich grundieren und ausgleichen für nachfolgende Verfliesung, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung in Teilflächen. 70,00 4.2.2.11 m2 Fliesenprofile einbauen Alle Außeneck- und Kantenprofile z.B. Schlüter oder glw. Art bündig und nach Fliesenstärke liefern und einbauen Fliesenabschlußkante: Schlüter Jolly Color oder glw. Art PVC durchgefärbt; Farbe nach Wahl des AG 30,00 4.2.2.10 Gesamtbetrag in EUR Fliesensockel Küche Fliesensockel zur Vorposition liefern und umlaufend herstellen, Fabrikat aus der Bodenfliese geschnitten, vollflächig verklebt, oberer Abschluss geschlossen, einschl. Verfugen. Bestehende Aufkantungen, Terrazzo o.ä. sind zurückzubauen und flächenbündig beizuputzen. Die Fuge zum Fußboden ist mit Silikon, Farbe nach Angabe des AG, dauerelastisch zu verfugen. 40,00 4.2.2.9 Einheitspreis in EUR 99 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 150,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m2 dauerelastische Fugen herstellen Alle horizontalen und vertikalen Eckfugen mit einer dauerelastischen Masse/ Sanitärsilikon, der Fugmasse farblich angepasst, abspritzen und glattziehen. Auch unterschiedliche Farbtöne (grau, weiß) für Wand und Boden nach Bemusterung. 150,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 100 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 4.3 Treppenhaus 4.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 4.3.1.1 Terrazzo im Treppenhaus reinigen Terrazzoflächen im Treppenhaus (Eingangsbereich) Bestandsoberfläche gleichmäßig und eben schleifen reinigen, offene Fugen auskratzen. Oberfläche neu versiegeln. 101 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Nur nach Abstimmung und Bemusterung mit der Bauleitung/ Architekten. 120,00 4.3.1.2 Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen Zulage vorh. Terrazzosockel reinigen, ansonsten wie Vorposition behandeln 100,00 4.3.1.3 m Fußabtreterrost einbauen Abmessung : l/b: 60/40cm, Lochgröße 30/10mm, incl. Einsatzkasten, liefern und in gefliesten Fußboden/ Terrazzoboden der durchgesteckten Treppenhäuser vor den hofseitigen Türen flächenbündig einbauen, Ausführung feuerverzinkt. Demontage und Entsorgung des evtl. bestehenden Fußabtreterrostes einschl. aller Stemmarbeiten, und erforderlichen Beiarbeiten, ev. beschädigte Fliesen ersetzen, angepasst an den Bestand. incl. Entsorgung Abbruchmaterial 3,00 4.3.1.6 m Terrazzosockel neu herstellen Bearbeitung wie vor, jedoch der Sockel 15,00 4.3.1.5 m Risse im Terrazzo beseitigen Risse im Terrazzobelag aufweiten, kraftschlüssig schließen, mit Gießharz (farbangleichend Terrazzostruktur) /Steinersatzmaterial vergießen, einschl. Untergrundvorbereitung und haftvermittelnder Vorbeschichtung. Die Bereiche sind vor Ausführung mit der Bauleitung festzulegen. 10,00 4.3.1.4 m2 St Fußabstreifer liefern und einbauen Eingangsmatte z.B. Emco Diplomat oder gleichwertiger Art mit Rips u. Kratzkante für ganzflächig aufliegende Verlegung. Bodenfläche sauber mit der Flex einschneiden und Fliesen / Estrichaufbau maschinell aufstemmen. LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 102 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauschutt laden und entsorgen. Winkelrahmen flächig in Dünnbettkleber verlegt und nach Herstellerangaben verdübelt einbauen. Fläche an Ausschnitt anarbeiten mit Fliesen oder anderem Bodenbelag je nach Einbauort. Mattenbelag einbauen. Produkt: Eingangsmatte Einsatzbereiche: Innen- u. überdachter Außenbereich Barrierefreiheit: rollstuhlbefahrbare Eingangsmatte Befahrbarkeiten: Rollstühle, Kinderwagen, Transportkarren Belastung: stark bis 200 Begehungen pro Tag Aluprofil: Verwindungssteifes Aluminiumprofil (Legierung EN AW 6060, Wandstärke b. 1,5 mm) Aufbauhöhe: 22 mm Obermaterial: Rips, strapazierfähiges Polypropylen, im Wechsel mit Bürstenleisten aus robustem Polyamid 6. Unterseite: Schalldämmende Gummiprofile Verbindung: Edelstahlseil V2A d 2 mm bei 17 mm Höhe. Kunststoffummanteltes verzinktes Stahlseil bei 22 mm Höhe. Verschluss: Spezialnippel aus Aluminium m. Edelstahlschraube (rostfrei) Material flexible Abstandshalter: Gummi Rutschhemmung: Rips R11 nach DIN 51130 UV-beständig: DIN 7863 Standardfarben: anthrazit Farben Bürstenleisten: nach Wahl des Auftraggebers Farben Aluprofile: Pressblank natur Maße: 0,90 x 0,60 m 3,00 St Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Menge 4.4 Sonstige Leistungen einschl Treppenhaus 4.4.1 Sonstige Bereiche, Mauer- und 4.4.1.1 Mauerdurchbruch herstellen, MW 51 cm, 50x50 cm Mauerdurchbruch herstellen, Wandstärke 51 cm, für Leitungen etc, im Kellerbereich, Größe bis 50 x 50 cm, nur nach Vorgabe der Bauleitung, Restmaterial entfernen und entsorgen. 4.4.1.2 m2 m2 Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserung Kleinflächen ca. 0,5 m² wie Vorposition, jedoch in kleineren Teilflächen. 20,00 4.4.1.7 St Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz Putzausbesserung > 1m² mit Gipsputz 1,5 cm dick, an Innenwänden oberhalb EG, sonst wie Vorposition. 20,00 4.4.1.6 St Putzausbesserung > 1m² mit Kalkzementputz Putzausbesserung > 1m², losen Altputz entfernen, entsorgen, Vorspritzbewurf und 2 x mit Kalkzementputz auf Mauerwerk herstellen, einschl. höhengleiches abreiben und Beiputzen von Rändern und angrenzenden Flächen. 10,00 4.4.1.5 St Öffnung ausmauern Öffnung ausmauern, im vorhandenem Mauerwerk, mit Vollmauerziegeln, Dicke 24 cm, Öffnung bis 40x60 cm 10,00 4.4.1.4 Gesamtbetrag in EUR Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz Mauerdurchbruch/ Türöffnung mit Sturz, in Kellerwand (MZ) herstellen, Wandstärke 51 cm, einschl. Einbau und Unterfüttern von Betonstürzen in der Wandstärke und Herstellen einer geraden Leibung durch Ausmauern, Restmaterial entfernen und entsorgen. 4,00 4.4.1.3 Einheitspreis in EUR 103 10.11.2016 09.11.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 4,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Wandschlitze schließen Wandschlitze von entfernten Rohren oder Leitungen schließen, sonst wie Vorposition, Querschnitt bis 4x10 cm. 80,00 m LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.4.1.8 Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL Mauerwerk Trennwand 11,5 cm KSL, mit Mauermörtel mit Fugenglattstrich raumhoch herstellen, einschl. Verzahnung oder Verbund mit angrenzenden Wänden. 30,00 4.4.1.9 m St d Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern Ausmauern Öffnungen von Außenwandheizern, außenseitig, mit Porenbetonsteinen ca 24 cm dick verschließen und Oberfläche glatt putzen, oberflächenbündig mit der vorhandenen Bestands- Mauerwerksebene. (Kratzputz später gesondert) 20,00 4.4.1.14 m2 Steiger für Arbeiten an der Fassade Steiger / Hebebühne für Arbeiten an der Fassade für Putzarbeiten liefern und vorhalten für eigene Arbeiten gemäß Folgeposition Hubhöhe ca. 10m, Ausladung straßenseitig ca 8m. Erforderliche Stellflächen im Straßenland sind rechtzeitig vorher zu kennzeichnen und temporär abzusperren. Abrechnung je Tag (=8 h Einsatz vor Ort). 3,00 4.4.1.13 m2 Türöffnung mit Sturz 90 cm breit als Zul Türöffnung mit Sturz 90 cm Öffnungsbreite, als Zulage zur Vorposition. 3,00 4.4.1.12 Gesamtbetrag in EUR Trennlage für Wandmauerwerk Trennlage für Wandmauerwerk, Mauerbreite 24 cm, aus verrottungsfester Folie gegen aufsteigende Feuchtigkeit herstellen als Zulage zur Vorposition. 25,00 4.4.1.11 Einheitspreis in EUR 104 10.11.2016 09.11.2016 Mauerwerk 24 cm KSL Mauerwerk 24 cm KSL, sonst wie Vorposition 25,00 4.4.1.10 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m² Putzausbesserungen Fassade in Kleinflächen ca. 0,5 m², im Bereich von Leibungen und sonstigen Bauteilen, mit Vorbewurf, 2- lagig als Kalkzementputz bis 2,5 cm Dicke. 30,00 St LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.4.1.15 Kellertrennwände/ Bestandstüren Holz entfernen Vorhandene Kellertrennwände/ Bestandstüren aus Holz, bis 2,00 m Hähe, einschl dem Entfernen von und Befestigungen und dem oberflächenbündigen Abtrennen von Verankerungen und der vollständigen Entsorgung. 25,00 4.4.1.16 m2 m2 m2 Kiesunterbau für Höhenausgleich Kiesunterbau (0-8mm) für Höhenausgleich bedarfsweise für die Vorpositionen liefern und einbringen und glätten. 2,00 4.4.1.22 St Estrich herstellen raumweise Estrich herstellen wie Vorposition, jedoch in raumweiser Flächengröße. 24,00 4.4.1.21 m Estrich herstellen Teilflächen Estrich herstellen Teilflächen, als Ergänzung oder Ausbesserung, Untergrund glätten, Trennlage aus Baufolie 0,2 mm dick aufbringen, Estrich einbringen, Oberfläche bündig glätten und abreiben, Dicke bis 7 cm. 20,00 4.4.1.20 m Estrich entfernen Teilflächen Estrich entfernen Teilflächen, Dicke bis 10 cm, Ränder zu angrenzenden Flächen geradlinig abtrennen und beschneiden. 20,00 4.4.1.19 Gesamtbetrag in EUR Lamellentür für Keller als Zulage Lamellentür für Keller als Zulage, Anschlagrichtung nach Vorgabe, Beschriftung mit WE- Nummer, mit Riegel für Vorhängeschloss, als Zulage zur Vorposition liefern und einbauen. 6,00 4.4.1.18 Einheitspreis in EUR 105 10.11.2016 09.11.2016 Kellertrennwände Metallamellensystem Kellertrennwände Metallamellensystem neu liefern und Herstellen, Bauhöhe 1,8m, einschl. aller Aussteifungen und Befestigungen (vorhandene Kellerhöhe bis 2,10 m). 25,00 4.4.1.17 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Pumpensumpf herstellen Pumpensumpf im Kellerbereich herstellen, Innenmaß 40x40x40 cm, Estrichboden ausschneiden, Grube ausheben, Betonsohle 7 cm dick herstellen, Wandung mit Kalksandsein 11, 5 cm dick mit Fugenglattstrich LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 106 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR herstellen, Oberfläche bündig mit Gitterrost mit entsprechendem Rahmen (verzinkt) abdecken und Beton oberflächenbündig angleichen. 2,00 4.4.1.23 Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß Estrich ergänzen als Streifen nach Wandabriß einschl Reinigen der Flächen und Ränder, Aufbringen von Haftgrund, Breite ca 15 cm, Dicke bis 8 cm, Zemetesrich schnellhärtend oberflächeenbündig einbringen und abreiben. 50,00 4.4.1.24 m Deckenputz ergänzen Deckenputz ergänzen Speisekammer, MG II beiputzen, ca 15 cm 50,00 4.4.1.25 St als Streifen nach Wandabriß als Streifen nach Wandabriß z. B. aufbringen und beisdeitig breit m Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m² Deckenputz ergänzen Teilfläche über 2 m², lose Teile des Altputzes entfernen, Vorspritzbewurf aufbringen, Putz 2- lagig aufbringen und beiputzen, Raumhöhe ca. 2,80 m. 50,00 m2 Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 4.4.2 Leistungen zum Nachweis 4.4.2.1 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf vorherige und gesonderte Anweisung der Bauleitung: Facharbeiter 10,00 4.4.2.2 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 107 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR h Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, nur auf gesonderte und Ausdrückliche Anweisung der Bauleitung: Helfer 10,00 h Gesamtsumme: LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Allgemeine Grundlagen und Angaben 2 Abschnitt 1 = Kissingenblock 2 2.1 Wohnungen 2.1.1 Abbrucharbeiten 2.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 2.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 2.2 Leer- WE 2.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 2.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 2.3 Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus 2.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 2.3.2 Sonstige Bereiche, Mauer- und 2.3.3 Leistungen zum Nachweis 3 Abschnitt 2 = Kissingenblock 1 3.1 Wohnungen 3.1.1 Abbrucharbeiten 3.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 3.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 3.2 Leer- WE 3.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 3.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 3.3 Sonstige Leistungen einschl. Treppenhaus 3.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 3.3.2 Sonstige Bereiche, Mauer- und 3.3.3 Leistungen zum Nachweis 4 Abschnitt 3 = Neumann/ Kissingenstraße 108 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Bauhaupt einschl. Fliesen etc. Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 4.1 Wohnungen 4.1.1 Abbrucharbeiten 4.1.2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten 4.1.3 Trockenbau- und Bauhauptarbeiten 4.2 Leer- WE 4.2.1 Terrazzoarbeiten Küchen 4.2.2 Fliesenarbeiten in Küchen (Leer- WE) 4.3 Treppenhaus 4.3.1 Terrazzoarbeiten Fliesenarbeiten 4.4 Sonstige Leistungen einschl Treppenhaus 4.4.1 Sonstige Bereiche, Mauer- und 4.4.2 Leistungen zum Nachweis Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 109 10.11.2016 09.11.2016 Gesamtbetrag in EUR Hoffassade ANSICHT GIEBELWAND NEUMANNSTRASSE HOFANSICHT NEUMANNSTRASSE 56, 56a ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 HOFANSICHT KISSINGENSTR. 13 NR.56 LOGGIAVERGLASUNG HOLZ-VERBUNDFENSTER NICHT BEG. WOHNUNG HOLZ-ISOLIERGLASFENSTER EINFACHFENSTER KASTENDOPPELFENSTER KUNSTSTOFF-ISOLIERGLASFENSTER RL ROLLLADENKASTEN JS JALOUSIEN BAD NR.56a Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 NR.13 BAD Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung BESTAND HOFANSICHTEN H/B = 420 / 800 (0.34m²) Kissingenstraße BAD BAD ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! BAD BAD 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 109 453-15-9-11 Allplan 2014 Strassenfassade ANSICHT NEUMANNSTRASSE 56, 56a ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 ANSICHT KISSINGENSTRASSE 13 56a 13 56 BAD NR.56a NR.56 13 ?? NICHT BEG. WOHNUNG HOLZ-ISOLIERGLASFENSTER EINFACHFENSTER KASTENDOPPELFENSTER KUNSTSTOFF-ISOLIERGLASFENSTER RL ROLLLADENKASTEN JS JALOUSIEN Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 HOLZ-VERBUNDFENSTER Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung BESTAND STRASSENANSICHTEN H/B = 420 / 800 (0.34m²) Kissingenstraße LOGGIAVERGLASUNG ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! NR.13 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 108 453-15-9-11 Allplan 2014 12.35 26.84 23.81 3.04 1.20 11.15 53 32 1.56 10 88 11 9 37 2.32 36 2.36 15 2.08 16 1.45 37 1.48 1.27 15 38 2.17 45 2.36 15 1.21 9 2.34 35 1.43 4.40 46 77 1.04 805 715 1.57 99 /1.65 /1.65 69 1.15 1.65 96 2.145 2.41 97 1.15 1.62 61 75 1.165 1.64 1.145 77 74 675 99 /1.67 1.14 1.575 99 2.15 2.27 95 805 1.16 1.64 805 72 5 5 1.64 1.63 11 1.37 40 11 1.37 40 5 1.02 7 1.66 825 77 2.78 5.43 54 41 4.02 1.55 11.15 9 40 2.58 26 2.38 1.61 16 41 20.28 2.76 24.48 7.15 1.18 2.58 58 4.95 1.30 1.78 775 34 34 1.31 1.79 NI= 13 BRH= 85 NI= 13 BRH= 89 NI= 13 BRH= 90 NI= 13 BRH= 89 NI= 14 BRH= 885 Nische schließen! BRH= 89 NI= 12 BRH= 89 WE 0017 49.76 m² WE 0019 38.19 m² WE 0018 48.42 m² 3 Zimmer-WE 2 Zimmer-WE 2 Zimmer-WE 1 Zimmer-WE 1 Zimmer-WE 75 NR.56 A 1.30 1.80 86 42 15 2.00 26 1.095 79 2.17 /2.27 41 2.36 1.57 29 NR.56 NEUMANNSTRASSE 1.31 1.80 75 1.34 1.825 80 75 36 5.26 3.86 1.30 1.81 22 3.90 1.31 1.81 72 1.325 1.79 42 3.57 27 875 2.02 21 1.34 1.095 74 77 2.19 1.80 /2.24 42 1.11 31 2.36 1.56 28 1.86 1.32 1.81 9 12 1.32 76 1.30 1.81 545 5.79 31 3.54 1.31 1.79 83 1.18 2.61 56 2.575 1.49 1.79 47 3.78 41 52 3.78 50 1.49 1.82 41 4.02 38 33.31 5.88 39.19 2.49 1.55 Neubau Verkleidung Heizstrang WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM WE 0032 46.88 m² Heizkörper 4.97 NI= 12 BRH= 89 WE 0031 59.21 m² 5.45 3.99 NI= 12 BRH= 87 NI= 13 BRH= 87 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 745 NI= 13 BRH= 83 Tür neu ÄNDERUNG Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS GEZ. Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 42 NI= 125 BRH= 83 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt WE 0020 44 1.56 NI= 43 BRH=89 LH= 4.99 m RB h=1.25 h=BRH LH= 5.03 m 4.20 HHK 55 BRH= 81.5 55 Zimmer 1 19.68 m² 18.32 m Loggia (50%) 3.52 m² 6.29 m Tür Bestand 54 NI= 14 BRH= 82 LH= 2.94 m Gefälle 2% Fußbodenfliesen ACHTUNG ! Küche 8.72 m² 12.34 m Höhenkote Fertigfußboden Schnitt HK 20 NI= 115 BRH= 79 + 3.25 Installationsschacht neu 1.76 LH= 2.97 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss Bauteil Abriss 14 1.17 68 1.19 1.85 1.83 5.69 3.47 1.68 1.52 1.81 NI= 8 BRH= 76 NI= 14 BRH= 82 nd Be sta AD NR.13 LH= 5.01 m LH= 2.91 m Zimmer 1 19.00 m² 17.58 m 535 12 STG. 12 STG. Bad 5.16 m² 10.46 m Flur 4.63 m² 9.66 m LH= 2.95 m 2.00 Bauteil leicht Neubau Oberkante Fertigfußboden + 3.25 ELT 4.20 6.33 LH= 2.95 m Loggia (50%) 2.78 m² 6.36 m NI= 14 BRH= 82 4.97 nd sta LH= 2.96 m LH= 2.97 m LH= 3 m LH= 2.97 m LH= 2.98 m LH= 3 m LH= 2.96 m LH= 2.97 m Zimmer 2 10.69 m² 14.62 m Zimmer 1 20.67 m² 18.40 m Zimmer 1 19.67 m² 18.11 m LH= 3 m Flur 7.93 m² 14.32 m Oberkante UK= 2.61 m Be Zimmer 2 10.54 m² 14.54 m h=1.25 7 STG. WE-0019 Zimmer 1 19.89 m² 17.94 m d estan AD B OK Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Anlage zum LV ERDGESCHOSS Kissingenstraße LH= 3.02 m Bad 4.11 m² 9.64 m Wand leicht Bestand Mauerwerk Neubau LH= 2.78 m Küche 12.46 m² 15.40 m LH= 3 m Mieterkeller Umverlegung 3.47 12 STG. 10 STG. LH= 3.03 m NI=35/13.5 LH= 2.345 m NI=38/9 LH= 2.93 m Flur 4.93 m² 9.90 m Zimmer 2 5.05 m² 10.08 m MK 1012 nd Zimmer 2 17.41 m² 17.28 m h=1.25 Wand massiv Bestand OK FFB sta Be LH= 3.025 m WE-0018 AD B LH= 3.03 m UK= 2.41 m NI=33/13.5 Bad 5.01 m² 10.76 m d estan Flur 7.20 m² 13.26 m Küche 8.82 m² 12.93 m WE-0017 WE-0031 LH= 2.74 m LH= 3.01 m WE-0032 d estan AD B HHK HHK d tan s Be LH= 2.92 m Bad Flur 7.41 m² 4.36 m² 13.61 m 10.74 m BRH= 92 LH= 3.05 m AD LH= 3.03 m h=1.25 6 STG. 10 STG. 58 Küche 8.47 m² 12.56 m Zimmer 2 6.07 m² 11.16 m LH= 2.98 m h=1.25 LH= 3.02 m HHK Küche 8.68 m² 12.68 m 12 STG. HHK 4.385 Zimmer 3 6.41 m² 11.34 m LH= 2.51 m AD LH= 2.99 m h=1.25 37 35 Treppenhaus Bad 5.20 m² 10.97 m 3.20 RB BRH= 92 NI= 13 h=BRH Küche 9.58 m² 13.10 m LH= 2.99 m HHK 1.50 1.85 BRH= 88 NI= 13 LH= 2.94 m LEGENDE HOCHBAU 5 RB Treppenhaus 1.06 1.785 BRH= 91 4 Zimmer-WE NI= 135 BRH= 77 BRH= 84 NI= 135 WE 0012 88.47 m² NI= 14 BRH= 82 BRH= 99 NI= 13 52 RR Zimmer 3 14.96 m² 16.37 m nd sta Be Flur 9.80 m² 17.04 m h=15 1.535 /1.66 BRH= 85 BRH= 86 BRH= 86 NI= 135 NI= 14 BRH= 88 BRH= 88 UK= 2.75 m LH= 2.53 m Treppenhaus BRH= 87 NI= 13 BRH= 89 NI= 135 WE-0012 AD Zimmer 4 5.96 m² 9.94 m BRH= 90 BRH= 86 BRH= 84 NI= 14 UK= 2.75 m 5.31 10 STG. 12 STG. 695 3 Zimmer-WE 1.22 1.85 WE 0005 61.87 m² BRH= 76 BRH= 885 NI= 13 N 1.16 1.665 2.05 BRH= 89 NI= 145 5 WE-0005 LH= 3 m LH= 2.47 m LH= 1.85 m 42 1.37 58 LH= 2.96 m 7 STG. 99 78 275 74 1.07 1.66 7.15 Bad 5.27 m² 11.17 m LH= 2.28 m 2.74 4.11 9 1.36 43 Zimmer 2 14.01 m² 16.02 m LH= 3.02 m 1.005 41 30 2.18 1.98 Spk (50%) 0.22 m² 1.43 m AD 5.27 LH= 2.99 m Zimmer 3 6.41 m² 11.26 m 2.36 2.36 Bad 5.13 m² 10.69 m 1.85 BRH= 59 92 79 1.68 76 5.69 h=1.25 10 STG. Zimmer 1 20.69 m² 18.51 m 45 LH= 3 m HHK 21 58 16 2.80 Zimmer 1 18.82 m² 17.79 m KISSINGENSTRASSE LH= 3.02 m LH= 2.95 m LH= 3 m 12.29 Flur 7.84 m² 14.14 m BRH= 80 BRH= 89 NI= 13 1.19 1.66 37 975 Küche 9.65 m² 12.94 m 42 43 1.63 9.39 10 1.34 15 2.47 38 ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab MM Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 502 453-15-9-11 12.35 26.84 23.81 3.04 1.20 11.15 39 29 1.48 72 6 6 1.37 75 1.02 75 725 1.67 1.00 /1.74 /1.74 2.655 28 2.37 34 2.33 1.17 1.665 /1.77 1.495 1.465 1.75 /1.88 1.52 1.16 1.68 /1.79 15 1.33 68 71 6 1.48 29 1.01 76 1.69 /1.76 1.15 1.66 /1.74 1.32 15 275 2.40 275 2.365 1.415 1.46 1.735 /1.86 1.37 1.16 1.63 /1.74 2.26 735 635 1.16 15 1.345 95 1.285 80 49 4.47 1.01 7 1.63 775 765 75 845 1.53 1.63 /1.66 /1.71 8 1.385 275 5.59 41 95 1.38 5.60 41 4.22 28 5 11.15 23 5.96 8 2.36 27 20.28 3.59 10 29 3.82 1.445 1.805 9 24.48 7.32 3.40 36 BRH= 78 55 LH= 3.05 m Balkon (50%) 1.49 m² 3.56 m BRH= 97 WE 0037 69.59 m² WE 0025 63.76 m² 3 Zimmer-WE 2 Zimmer-WE BRH= 97 29 29 1.31 1.66 72 1.30 1.67 725 14 3.97 5.615 1.32 1.695 74 1.32 2.61 265 3.925 29 735 2.37 34 1.29 1.65 795 1.30 1.66 78 135 3.84 5.35 1.30 1.69 72 3.90 295 1.29 1.67 815 NR.56 345 3.72 1.31 76 1.335 28 2.40 33.31 NI= 28 BRH= 91 BRH= 95 1.69 NI= 24 BRH= 92 NI= 25 BRH= 90 68 27 1.30 78 3.71 1.29 445 85 7.45 1.31 1.65 76 3.99 1.31 1.66 89 42 315 1.20 2.62 71 1.35 1.84 2.57 3.64 495 3.86 335 1.48 1.81 94 5 1.03 53 29 1.305 4.005 5.88 39.19 Neubau Verkleidung Heizstrang WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM 3 Zimmer-WE 21 3.955 Heizkörper ÄNDERUNG GEZ. WE 0024 67.25 m² NEUMANNSTRASSE 75 Tür neu 41 Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 BRH= 96 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! NR.56 A 3 Zimmer-WE BRH= 96 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt WE 0020 32 37 38 WE 0038 76.10 m² BRH= 96 Tür Bestand 43 BRH= 80 LH= 2.97 m Balkon (50%) 1.70 m² 3.79 m Gefälle 2% 5.11 HHK Zimmer 1 21.16 m² 18.89 m BRH= 79 BRH= 97 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt ELT Loggia (50%) 3.58 m² 6.11 m BRH= 98 + 3.25 Fußbodenfliesen 4.84 LH= 2.86 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss HK 1.805 Zimmer 1 20.45 m² 18.22 m 42 1.06 2.34 Loggia (50%) 3.26 m² 6.35 m 1.80 1.38 BRH= 815 LH= 2.895 m Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Installationsschacht neu 39 LH= 3.04 m Oberkante Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Anlage zum LV 3. OBERGESCHOSS Kissingenstraße LH= 3.03 m LH= 3.04 m OK Bauteil Abriss LH= 2.755 m LH= 2.99 m Zimmer 2 19.61 m² 18.28 m Zimmer 1 21.48 m² 18.77 m Wand leicht Bestand Bauteil leicht Neubau ACHTUNG ! LH= 3.04 m Zimmer 1 20.87 m² 18.50 m Mieterkeller Umverlegung Mauerwerk Neubau 4.20 6.31 5.35 Zimmer 2 20.74 m² 18.70 m Zimmer 1 21.37 m² 18.87 m 3.59 1.68 1.875 Flur 9.91 m² 17.70 m 1.645 1.81 Zimmer 3 19.04 m² 18.00 m HHK Flur 10.80 m² 17.84 m LH= 2.97 m NI=35/13 MK 1012 OK FFB nd LH= 2.6 m Bad 4.19 m² 10.21 m Wand massiv Bestand sta LH= 2.98 m Zimmer 2 21.34 m² 18.90 m 1.45 1.79 LH= 2.97 m LH= 2.93 m NR.13 BRH= 81 1.675 Be Küche 13.16 m² 15.37 m LH= 2.98 m WE-0024 NI=36/14 LH= 3.01 m Zimmer 3 5.17 m² 10.36 m 10 STG. 10 STG. Flur 5.13 m² 10.20 m WE-0025 WE-0037 WE-0038 LH= 3.01 m d estan AD B AD LH= 2.33 m LH= 2.99 m LH= 2.95 m Flur 6.85 m² 13.14 m BRH= 86 h=1.25 Küche 9.35 m² 13.14 m 10 STG. HHK h=1.25 10 STG. 10 STG. LH= 2.93 m Flur 7.75 m² 13.99 m BRH= 97 HHK LH= 3.01 m h=1.25 LH= 3.01 m Zimmer 3 6.33 m² 11.52 m LH= 3.01 m Küche 9.21 m² 13.15 m LH= 2.75 m LH= 2.67 m h=BRH LH= 2.91 m h=1.25 LH= 3.01 m BRH= 90 BRH= 84 nd Zimmer 2 20.10 m² 18.38 m LEGENDE HOCHBAU 1.835 BRH= 85 Treppenhaus Küche 9.33 m² 13.22 m 10 STG. 4.39 Zimmer 3 6.32 m² 11.50 m LH= 2.92 m Küche 10.54 m² 13.85 m HHK 15 1.08 1.68 BRH= 81 NI= 14 BRH= 82 BRH= 82 sta BRH= 81 BRH= 83 Be BRH= 95 BRH= 82 NI= 14 BRH= 85 WE-0011 Bad 5.24 m² 10.20 m Spk (50%) 0.16 m² 1.34 m Spk (50%) 0.30 m² 1.74 m 52 1.62 LH= 2.985 m LH= 2.89 m h=15 1.16 LH= 2.99 m BRH= 85 BRH= 82 BRH= 82 Bad 5.36 m² 11.14 m Zimmer 4 6.77 m² 10.68 m BRH= 835 63 Bad 5.47 m² 11.22 m Bad 5.37 m² 11.45 m 10 STG. 10 STG. AD BRH= 785 1.58 WE 0011 101.50 m² WE-0010 10 STG. Treppenhaus BRH= 83 NI= 14 1.47 1.75 /1.87 3 Zimmer-WE 2.115 LH= 3.02 m KISSINGENSTRASSE LH= 2.99 m BRH= 81 Zimmer 1 21.35 m² 18.82 m Zimmer 2 19.62 m² 17.94 m 5.48 1.475 1.79 BRH= 84 BRH= 85 Zimmer 3 6.98 m² 11.82 m BRH= 89 N BRH= 86 BRH= 86 1.15 1.65 1.75 76 98 /1.70 84 1.16 1.60 /1.70 1.06 WE 0010 71.36 m² 55 2.77 HHK LH= 2.995 m 39 1.40 h=1.25 4 Zimmer-WE 31 65 11 1.34 15 8 2.04 41 4.28 9 1.38 29 LH= 3.02 m tand 2.28 27 2.36 29 1.71 9.39 Zimmer 2 18.84 m² 17.92 m Flur 8.09 m² 14.97 m LH= 2.99 m AD Bes 2.80 Bad 5.40 m² 11.11 m Treppenhaus 12.29 Küche 10.70 m² 13.76 m LH= 2.99 m 96 2.66 99 23 ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab MM Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 505 453-15-9-11 12.35 26.84 23.81 3.04 1.20 11.15 53 35 42 2.37 415 2.24 1.15 1.69 /1.80 1.52 1.47 1.71 /1.86 1.535 1.16 1.66 /1.78 10 1.36 6 35 1.49 1.335 10 52 77 1.04 765 1.205 73 66 96 1.67 1.66 /1.56 /1.775 /1.73 2.16 37 2.41 265 2.375 1.19 1.67 /1.78 1.34 1.465 1.73 /1.88 1.365 1.175 5.44 54 8 1.35 40 5.445 53 5 1.175 20 1.68 10.945 ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 Flur 10.39 m² 17.56 m 5.70 41 3.77 2.36 20.28 39 8 3.81 24.48 7.17 3.30 3 Zimmer-WE 35 35 1.31 1.81 755 1.30 1.81 5.43 BRH= 86 NI= 13 NR.56 A 71 115 3.97 BRH= 83 NI=13 1.31 1.79 75 1.31 2.62 265 3.89 42 735 2.37 415 1.29 1.795 81 1.29 1.78 BRH= 85 NI= 12 WE 0033 68.19 m² WE 0021 61.91 m² 3 Zimmer-WE 2 Zimmer-WE 78 16 3.87 5.25 1.29 1.81 Balkon (50%) 1.44 m² 3.44 m BRH= 87 NI= 13 735 3.87 35 1.29 1.785 77 315 3.565 WE 0020 76.07 m² NR.56 1.32 1.785 76 1.31 2.66 28 3.93 40 2.41 33.31 27 1.30 1.79 765 3.79 1.30 1.79 555 265 7.37 1.31 545 3.77 1.31 1.025 38 505 1.19 74 1.31 2.50 3.63 465 3.74 37 54 1.49 1.86 915 1.03 405 1.15 4.00 5.88 39.19 WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. ÄNDERUNG GEZ. NEUMANNSTRASSE 3 Zimmer-WE 79 Neubau Verkleidung Heizstrang Raumbezeichnung INDEX DATUM BRH= 86 NI= 135 BRH= 86 NI= 14 54 42 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! WE 0034 72.25 m² 75 BRH= 86 Balkon (50%) 1.44 m² 3.45 m BRH= 83 Heizkörper 5.16 1.67 38 BRH= 82 Tür neu Küche 34 34 46 Loggia (50%) 3.50 m² 6.08 m BRH= 82 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 39 LH= 2.97 m LH= 2.95 m Tür Bestand Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 LH= 2.94 m LH= 2.95 m Gefälle 2% Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Anlage zum LV 1. OBERGESCHOSS Kissingenstraße LH= 2.96 m Höhenkote Fertigfußboden Schnitt ELT BRH= 78 NI= 14 Zimmer 1 20.06 m² 18.41 m Zimmer 2 19.47 m² 18.14 m Zimmer 1 20.79 m² 18.44 m + 3.25 Wohneinheit Etage / Nummer ACHTUNG ! LH= 2.955 m Zimmer 1 20.47 m² 18.32 m Zimmer 2 20.18 m² 18.34 m 1.49 1.81 LH= 2.98 m 4.20 6.30 5.44 5.27 Zimmer 2 20.50 m² 18.32 m 2.05 Zimmer 2 20.04 m² 18.02 m Zimmer 2 19.30 m² 17.80 m Zimmer 1 20.60 m² 18.48 m LH= 2.7 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss WE 0020 4.76 NI=30/13 LH= 2.29 m Loggia (50%) 3.05 m² 6.75 m Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Fußbodenfliesen 3.97 d tan Bes WE-0020 LH= 2.57 m AD Küche 12.75 m² 15.64 m Oberkante HK LH= 3 m LH= 2.98 m h= 1.47 1.85 7 HHK 10 STG. 10 STG. LH= 2.44 m Flur 4.99 m² 9.93 m Zimmer 3 5.09 m² 10.26 m h=1.25 10 STG. h=1.25 h=1.25 WE-0033 nd esta AD B Flur 7.25 m² 13.26 m 5.34 m² 10.96 m NI=54/13 Flur 9.68 m² 17.04 m LH= 3.01 m LH= 2.93 m H=1,00 Bad h=1.25 38 LH= 2.69 m LH= 2.975 m LH= 2.99 m Küche 9.45 m² 13.24 m WE-0021 10 STG. WE-0034 BRH= 92 Flur AD Bes 7.49 m² 13.62 m NI=33/15 HHK LH= 3.01 m LH= 2.91 m tand Bad 4.48 m² 10.83 m Küche 8.56 m² 12.60 m Zimmer 3 6.14 m² 11.22 m 10 STG. LH= 2.98 m LH= 3 m HHK Küche 8.82 m² 12.72 m 10 STG. HHK 4.40 Zimmer 3 6.45 m² 11.37 m Küche 9.42 m² 12.96 m h=1.25 LH= 2.93 m OK Bauteil Abriss 42 Treppenhaus LH= 2.945 m Zimmer 3 17.97 m² 17.49 m Wand leicht Bestand Installationsschacht neu LH= 2.36 m 1.49 1.81 BRH= 90 HHK Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau 1.71 BRH= 76 NI= 27 BRH= 82 NI= 14 BRH= 855 MK 1012 Mauerwerk Neubau 1.17 2.62 BRH= 82 LH= 3 m NI= 14 RR BRH= 86 BRH= 85 BRH= 86 NI= 14 NI= 14 Bad 5.47 m² 11.02 m h=15 BRH= 79 NI= 13 BRH= 82 NI= 12 52 BRH= 85 Bad 4.77 m² 10.19 m 5 LH= 3.01 m BRH= 80 NI= 14 BRH= 87 NI= 14 BRH= 81 NI= 14 Bad 5.23 m² 10.89 m LH= 2.91 m Zimmer 4 5.99 m² 9.96 m BRH= 86 Spk (50%) 0.21 m² 1.42 m BRH= 79 NI= 135 Zimmer 1 20.75 m² 18.51 m 4 Zimmer-WE Wand massiv Bestand OK FFB 8 WE-0007 1.49 1.81 NR.13 10 STG. 10 STG. LH= 2.90 m LH= 2.96 m Treppenhaus BRH= 71 NI= 25 1.06 1.45 1.76 /1.87 1.61 WE-0006 10 STG. LEGENDE HOCHBAU 1.86 LH= 3 m BRH= 80 NI= 13 Zimmer 1 20.55 m² 18.44 m KISSINGENSTRASSE Zimmer 3 6.59 m² 11.52 m h=BRH 1.08 1.76 3.60 d estan HHK BRH= 89 NI= 13 N 1.15 1.59 /1.71 AD B BRH= 785 NI= 15 h=1.25 1.51 1.85 LH= 2.96 m BRH= 76 NI= 12 BRH= 89 NI= 13 Zimmer 2 17.57 m² 17.34 m LH= 2.42 m LH= 3 m 1.70 1.02 1.17 1.62 /1.73 Flur 7.98 m² 14.20 m Küche 9.70 m² 13.14 m 96 74 1.54 /1.63 82 WE 0006 67.60 m² WE 0007 98.74 m² 15 2.73 40 4.52 745 77 1.40 LH= 2.96 m 54 1.40 4.12 1.38 10 805 74 3 Zimmer-WE LH= 2.52 m 41 775 32 1.38 LH= 2.59 m Treppenhaus 12.29 15 1.345 7 8 37 79 775 1.015 69 1.70 1.00 /1.77 /1.685 2.36 Bad 5.21 m² 10.68 m 21 77 1.03 74 1.00 1.63 /1.65 /1.71 2.04 56 8 2.80 2.17 39 2.36 41 1.65 9.39 10 1.33 15 2.48 37 70 6 1.295 15 1.565 3.96 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab MM Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 503 453-15-9-11 Stand 02.05.2016 GESOBAU AG WHG 14170 und 14259 Regelablaufplan Sanierung Wohnungen Nr. Vorgangsname 1 Vorleistungen Sam 30.03 0 0 Woche -2 Mon 01.04 0 0 Mit 03.04 0 0 Fre 05.04 0 0 Son 07.04 0 0 Woche -1 Die 09.04 0 0 Don 11.04 0 0 Sam 13.04 0 0 Woche 1 Mon 15.04 0 0 2 Schutzmaßnahmen TRH und WE Schutzmaßnahmen TRH und WE 3 Baustrom im TRH Baustrom im TRH 4 5 6 7 8 9 Mit 17.04 0 0 Fre 19.04 0 0 Woche 2 Son 21.04 0 0 Die 23.04 0 0 Don 25.04 0 0 Sam 27.04 0 0 Woche 3 Mon 29.04 0 0 Fenster in den Wohnungen Aufarbeitung Fensterlüftungselemente Demontage Objekte Bad Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche 12 13 Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung 14 Montage Badewanne 15 Montage Objekte, Armaturen, Spüle Montage Objekte, Armaturen, Spüle 16 Montage Armaturen Montage Armaturen Mon 13.05 0 0 Mit 15.05 0 0 Fre 17.05 0 0 Son 19.05 0 0 Die 21.05 0 0 Don 23.05 0 0 Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung Montage Badewanne Heizungsinstallation Heizungsinstallation 18 Demontage Gasthermen Demontage Gasthermen 19 Demontage Heizungsleitungen Demontage Heizungsleitungen 20 Demontage Heizkörper incl. Anbindungen Demontage Heizkörper incl. Anbindungen 21 Deckendurchbrüche herstellen 22 Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen 23 Montage der Steigestränge 24 Montage der Heizkörper 25 Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung 26 Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten 27 Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen 28 Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge 29 Befüllen und Entlüften der Anlage 30 Dämmen der Steiger (Schächte) 31 Komplettierung der Heizung ( Thermostate ) 32 Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung 33 Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren Deckendurchbrüche herstellen Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen Montage der Steigestränge Montage der Heizkörper Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung Befüllen und Entlüften der Anlage Dämmen der Steiger (Schächte) Komplettierung der Heizung ( Thermostate ) Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren Maler/Bodenleger Maler/Bodenleger 35 Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten 36 Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen 37 Malerarbeiten Fenster / Türen Malerarbeiten Fenster / Türen 38 Streichen der Heizungsrohre Streichen der Heizungsrohre 39 Ergänzung Dielung Ofenecken 40 Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten Ofenecken malern Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten Ergänzung Dielung Ofenecken Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten Ofenecken malern Tischler 42 Tischler 43 Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc. Elektroinstallation 45 Wohnung spannungsfrei machen 46 Demontage Elt.-Verteilung 47 Elt Installation Küche Bad 48 Montage Steigestränge 49 Installation Unterverteilung 50 Elt Installation Whg. 51 Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc. Elektroinstallation Wohnung spannungsfrei machen Demontage Elt.-Verteilung Elt Installation Küche Bad Montage Steigestränge Installation Unterverteilung Elt Installation Whg. Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung Bauhauptleistungen Bauhauptleistungen 53 Abbruch Kammer Küche/Bad 54 Demontage Installationsschächte (Bad/Küche) 55 Ofenabriss Ofenabriss 56 Türen umschlagen Türen umschlagen 57 Neubau Wände Neubau Wände 58 Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig) Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig) 59 Montage Verkleidung Heizungssteiger 60 Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen 61 Sam 11.05 0 0 Sanitär Demontage Objekte Bad 52 Don 09.05 0 0 Aufarbeitung Fensterlüftungselemente Sanitär 11 44 Die 07.05 0 0 Fenster in den Wohnungen 10 41 Son 05.05 0 0 Fenstermontagen Fenstermontagen Demontage Küche(Spüle, Armaturen) 34 Fre 03.05 0 0 Strangsanierung Demontage Küche(Spüle, Armaturen) 17 Mit 01.05 0 0 Abbruch Kammer Küche/Bad Demontage Installationsschächte (Bad/Küche) Montage Verkleidung Heizungssteiger Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen Fliesenleger Fliesenleger 62 Fliesen entfernen, Untergrundausgleich 63 Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden 64 Fliesenpaneel Küche 65 Fußbodenausgleich Bad herstellen 66 Bad fliesen, Komplettleistung 67 Silikonarbeiten Silikonarbeiten 69 Fertigstellung 71 Abnahme WHG 14170 und 14259 Fußbodenausgleich Bad herstellen Bad fliesen, Komplettleistung Technische Leistungsfeststellung Endreinigung Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden Fliesenpaneel Küche 68 70 Fliesen entfernen, Untergrundausgleich Technische Leistungsfeststellung Fertigstellung Endreinigung Abnahme Vorgang Meilenstein Rollup-Vorgang Rollup-Meilenstein Externe Vorgänge Externer Meilenstein Inaktiver Meilenstein Manueller Vorgang Manueller Sammelrollup Nur Anfang In Arbeit Unterbrechung Sammelvorgang Rollup-Unterbrechung Rollup in Arbeit Projekt-Sammelvorgang Inaktiver Vorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Dauer Manueller Sammelvorgang Nur Ende Stichtag Sam 25.05 0 0 Mon 27.05 0 0 Mit 29.05 0 0 Fre 31.05 0 0 WHG 14170 Kissingenstr. 13 / Neumannstr. 56, 56a Nr. 1 Vorgangsname Dauer Anfang Ende 2 Entwurf, Planung, Angebotseinholung 266 Tage Son 10.01.16 Mon 16.01.17 13 Bauausführung 137 Tage Mon 10.04.17Die 17.10.17 14 Vorbereitung 15 Tage Verteilungsleitungen und Heizzentrale (Nr 56) Mon 10.04.17 15 Fenstermontage Strang 1 4 Tage Die 18.04.17 Fre 21.04.17 16 Strang 1 Neumannstr 56 re 15 Tage Die 02.05.17 Mon 22.05.17 17 Bearbeitung LEER-WE Strang 1 Mon 22.05.17 18 Fenstermontage Strang 2 4 Tage Die 02.05.17 Fre 05.05.17 19 Strang 2 Neumannstr 56 li16 Tage Die 16.05.17 Die 06.06.17 20 Bearbeitung LEER-WE Strang 2 Die 06.06.17 Die 18.07.17 21 Fenstermontage Strang 3 5 Tage Mon 22.05.17Fre 26.05.17 22 Strang 3 Neumann 56a re 14 Tage Die 06.06.17 Fre 23.06.17 23 Bearbeitung LEER-WE Strang 3 Mon 26.06.17 24 Fenstermontage Strang 4 4 Tage Die 06.06.17 Fre 09.06.17 25 Strang 4 Neumann 56a li 15 Tage Die 20.06.17 Mon 10.07.17 26 Bearbeitung LEER-WE Strang 4 31 Tage Mon 10.07.17 Mon 21.08.17 27 Kellerdeckendämmung Neumannstr 10 Tage Mon 10.07.17 Fre 21.07.17 28 Gewerbe neue 10 Tage Versorgungsleitungen für Stränge Kiss 13, teilweise hofseitig Die 27.06.17 Mon 10.07.17 29 Fenstermontage Strang 5 5 Tage Mon 26.06.17Fre 30.06.17 30 Strang 5 Kiss 13 li 15 Tage Die 11.07.17 Mon 31.07.17 31 Bearbeitung LEER-WE Strang 5 31 Tage Mon 31.07.17 32 Strang 6 Kiss 13 re 14 Tage Die 25.07.17 Fre 11.08.17 33 Bearbeitung LEER-WE Strang 6 31 Tage Mon 14.08.17 Mon 25.09.17 34 Kellerdeckendämmung Kissingenstr 10 Tage Mon 14.08.17 Fre 25.08.17 35 Gewerbe Sanitäranschlüsse und Decken schließen Dachdeckendämmung 12 Tage Fre 28.07.17 Mon 14.08.17 10 Tage Die 23.05.17 Mon 05.06.17 10 Tage Mon 24.07.17 36 31 Tage 31 Tage 31 Tage Neumannstraße Januar März Mai Juli September November Januar März Mai Juli September Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 1 Fensterbauer Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 2 Fensterbauer Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 3 Mon 07.08.17 Fensterbauer Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 4 Bauhaupt Bauhaupt;Elektro;HLS Fensterbauer Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 5 Mon 11.09.17 38 Restleistungen Eingänge, 65 Tage Treppenhäuser Mit 14.06.17 Die 12.09.17 39 Wiederherstellung 15 Tage Zugänge, Außenbereiche Mit 27.09.17 Die 17.10.17 Januar Fensterbauer Mon 03.07.17 Dachdeckendämmung Kissingenstr November HLS;Elektro;Bauhaupt Fre 28.04.17 37 Projekt: 14170 Bauablaufplan_St November Gemäß Regelablaufplan "Sanierung Wohnungen" Bearbeitung LEER-WE Strang 6 Bauhaupt Elektro;HLS;Fliesenleger/Trockenbauer;Maler/Bodenleger Bauhaupt Bauhaupt Fre 04.08.17 Elektro;Bauhaupt;Maler/Bodenleger;Tischler Garten-/Landschaftsbauer;Bauhaupt Vorgang Sammelvorgang Externer Meilenstein Inaktiver Sammelvorgang Manueller Sammelrollup Nur Ende Unterbrechung Projektsammelvorgang Inaktiver Vorgang Manueller Vorgang Manueller Sammelvorgang Stichtag Meilenstein Externe Vorgänge Inaktiver Meilenstein Nur Dauer Nur Anfang In Arbeit Seite 1 Manueller Fortschritt März Mai 12.35 26.84 23.81 3.04 1.20 11.15 53 37 1.52 7 755 81 1.02 76 11 1.52 755 81 37 2.25 755 1.13 81 1.22 37 2.36 2.625 68 81 12 1.43 12 2.13 76 86 82 1.49 1.23 76 86 765 86 40 1.33 12 1.075 76 86 2.15 38 2.36 45 2.10 76 86 1.905 76 86 1.925 76 86 845 12 1.11 24 81 2.90 55 2.03 1.89 15 1.20 55 5 93 13 52 2.295 76 85 9 1.25 2.92 5.29 54 12 3.13 2.05 54 11.15 LH= 3.15 m MK 0010 8.37 m² 12.17 m LH= 3.11 m MK 0005 6.68 m² 11.37 m LH= 2.915 m 6.63 m² 11.88 m BRH= 1.56 Lei= 22 BRH= 1.79 Lei= 23 37 1.94 13 55 79 1.40 42 3.76 12 1.92 13 1.99 2.36 26 1.57 37 15 86 8 1.19 35 2.16 3.37 3.67 46 26 2.36 1.61 20.28 42 11 1.44 26 Tür neu 24.48 7.03 Heizkörper Neubau Verkleidung Heizstrang WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. ÄNDERUNG GEZ. NR.56 3.55 55 81 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 55 76 1.50 39 29 55 76 1.50 55 76 40 5.26 1.79 12 1.71 1.50 40 2.10 55 76 1.33 12 12 1.68 1.455 41 2.11 33 3.71 55 76 1.90 2.36 25 1.66 33.31 55 80 41 43 1.585 40 2.07 1.83 13 3.265 55 80 1.65 2.69 31 1.52 81 2.01 24 4 1.83 2.02 1.475 55 80 43 43 1.25 3.78 1.33 4 6.885 55 80 60 2.41 5.29 55 5.88 39.19 54 Bauvorhaben WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 1.52 1.60 Tür Bestand Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Anlage zum LV KELLERGESCHOSS Kissingenstraße 37 55 79 Gefälle 2% Küche INDEX DATUM NEUMANNSTRASSE 1.105 1.075 BRH= 1.59 Lei= 22 NR.56 A Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Wohneinheit Etage / Nummer 44 2 STG. 42 BRH= 1.61 Lei= 22 1.19 1.915 LH= 2.96 m 3.63 m² 7.82 m BRH= 1.79 Lei= 23 71 Kellergang 13.30 m² 20.83 m LH= 2.9 m LH= 2.91 m + 3.25 WE 0020 ACHTUNG ! LH= 2.89 m MK 0013 6.65 m² 11.21 m MK 0003 7.92 m² 13.73 m MK 0004 7.02 m² 11.42 m ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! MK 0018 10.27 m² 14.30 m MK 0019 7.56 m² 11.72 m MK 0014 8.66 m² 13.88 m LH= 2.84 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss ELT 4 MK 0020 8.27 m² 13.68 m 4.64 m² 9.64 m 4.22 m² 8.59 m LH= 2.9 m HK Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Fußbodenfliesen 1.56 LH= 2.93 m Kellergang 13.76 m² 20.39 m 4.20 6.33 MK 0017 9.82 m² 14.21 m MK 0006 9.82 m² 14.15 m BRH= 92 Lei= 30 53 MK 0009 8.77 m² 13.81 m 4.28 BRH= 79 Lei= 20 LH= 3 m LH= 2.91 m LH= 2.96 m Oberkante HK 4.20 LH= 2.99 m LH= 2.88 m Kellergang 5.83 m² 12.60 m Kellergang 5.58 m² 12.00 m Kellergang 4.43 m² 10.28 m LH= 2.74 m OK Bauteil Abriss 72 LH= 2.9 m 38 Wand leicht Bestand Bauteil leicht Neubau 14 1.38 1.06 1.785 Kellergang 3.80 m² 8.52 m Gewerberaum 2 25.01 m² 21.04 m LH= 2.87 m Mieterkeller Umverlegung Mauerwerk Neubau 3.49 Kellergang 16.21 m² 28.26 m Küche 12.86 m² 15.66 m Heizungsraum 14.41 m² 15.94 m BRH= 92 Lei= 30 43 LH= 3.04 m HK MK 1012 Installationsschacht neu 44 MK 0002 7.87 m² 12.06 m 12 STG. 12 STG. Kellergang 11.57 m² 19.52 m HK BRH= 90 Lei= 38 LH= 2.38 MK 0001 5.51 m² 12.62 m LH= 3.01 m LH= 3.03 m WC 1 1.37 m² 4.73 m 1.695 LH= 2.97 m MK 0007 8.50 m² 12.56 m LH= 2.75 m BRH= 1.00 Lei= 21 MK 0008 5.45 m² 10.85 m Gewerberaum 1 30.13 m² 34.90 m HK MK 0011 6.45 m² 11.63 m HK MK 0016 3.85 m² 9.15 m MK 0022 6.09 m² 11.07 m 4.385 3.09 MK 0012 5.61 m² 10.99 m LH= 2.04 m 3 Zimmer-GE BRH= 1.83 Lei= 13 52 MK 0015 4.25 m² 8.30 m MK 0023 6.40 m² 11.60 m Flur 8.59 m² 16.54 m LH= 2.82 m NI=99/36 99 BRH= 1.66 Lei= 34 MK 0021 8.28 m² 13.93 m 1.35 LH= 1.8 m Gewerberaum 3 7.70 m² 11.25 m BRH= 83 NI= 12 Lei= 32 1.08 1.48 1943 1.07 38 1.02 10 BRH= 1.46 NI= 12 Lei= 345 LH= 3.07 m 5.20 51 5.16 BRH= 1.675 NI= 13 Lei= 38 WC 2 1.41 m² 4.86 m LH= 3.15 m 52 12.29 3.31 13 2.21 45 2.80 2.73 9 5 1.335 21 1.335 23 1.33 1.70 1.70 1.59 42 GE 02 86.37 m² 4 STG. Wand massiv Bestand OK FFB 14 LH= 2.66 HK 4.99 10 STG. 71 LH= 2.87 m 2.69 8.58 m² 13.90 m LH= 2.73 m 1.04 1.81 2 Zimmer-GE LEGENDE HOCHBAU 1.985 LH= 1.90 1.50 1.93 Kellergang 3.86 m² 8.39 m LH= 1.78 m 4.18 5 STG. KISSINGENSTRASSE GE 04 39.27 m² NR.13 5.47 m² 12.44 m 1.135 1.71 BRH= 1.04 Lei= 195 61 1.24 1.97 1 STG. h= 14 HK AD NI=45/15 HK BRH= 565 Lei= 31 HK 3.17 N LH= 2.73 m LH= 2.39 m 46 2.36 Gewerberaum 1 19.49 m² 17.96 m Flur 4.28 m² 9.29 m LH= 2.51 m 1.11 1.72 /1.82 9.39 LH= 2.73 m LH= 2.1 m LH= 2.54 17 2 STG. Gewerberaum 2 12.01 m² AD 14.29 m 3.07 45 Strahler Müllraum 18.91 m² 27.89 m WC 3.49 m² 9.84 m 31 97 5 1.00 47 1.885 2.12 38 ANSCHLUSS KISSINGENSTRASSE 12 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab MM Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 501 453-15-9-11 DG +13.18 LEGENDE HOCHBAU 3. OG +9.865 2% Bauteil leicht Neubau AD Bauteil Abriss 2. OG +6.57 F1 Fenstertyp / Fenster neu F1 Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort AD +3.28 AD Oberkante Fertigfußboden OK GELÄNDE + 3.25 Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM EG OK FFB Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen ACHTUNG ! 1. OG Gefälle ÄNDERUNG GEZ. -3.41 WHG 14170 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer RETIS Neumannstraße 56, 56 A, Kissingenstraße 13, 13189 Berlin Vignette 13 KG -2.575 Bauvorhaben Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH 56A Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Anlage zum LV SCHNITT A-A Kissingenstraße -2.575 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! ±0.00 56 Neumannstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 29.04.2016 1:100 Projekt-Nr. 507 453-15-9-11 ÜBERBLICK WHG 14170 - Kissingenstraße 13, Neumannstraße 56 , 56a in 13189 Berlin - Pankow Seite 6 13.10.2015 5 96 33 2.51 2.50 15 5 1.165 54 1.165 1.38 31 1.065 1.365 1.065 1.33 30 2.065 9 3.03 1.65 1.47 15 85 25 91 32 39 1.22 535 415 54 2.85 1.035 1.365 2.065 5 1.35 20 1.235 1.37 6 2.83 2.265 1.03 1.335 3.08 38 3.07 495 1.11 1.455 2.315 1.645 1.115 52 2.28 1.475 9 15 2.85 2.285 34 80 27 96 42 16 1.165 53 47 535 1.24 1.365 1.365 1.03 1.345 9 2.77 1.025 1.39 2.31 42 3.09 1.135 49 1.00 1.365 2.185 11.86 10 - PLAN-NR.: 503.1 1.665 1.46 1.305 485 1.11 2.34 5 BRH=92 1.66 1.45 Ablage 5 Bad 4.31 m² 10.70 m LH= 2.765 m Küche 12.00 m² 14.77 m LH= 2.775 m BRH=93 5 LH= 2.785 m LH= 2.85 m BRH=89 5 BRH=91 BRH=89 BRH=88 5 5 BRH=88 AD nd nd sta -Be sta - LH= 2.755 m LH= 2.8 m Zimmer 3 8.06 m² 13.15 m LH= 2.795 m LH= 2.785 m 7 STG. Zimmer 1 20.77 m² 18.34 m Zimmer 1 20.70 m² 18.31 m 9 STG. Zimmer 3 8.44 m² 13.34 m 58 Zimmer 1 20.84 m² 18.31 m Zimmer 3 8.60 m² 13.37 m 11 STG. Podest H=11,5cm LH= 2.775 m HB-Bestand 11 STG. Zimmer 3 8.19 m² 13.22 m LH= 2.91 7 STG. Zimmer 1 20.91 m² 18.34 m WE 9305 LH= 2.775 m LH= 2.8 m 3.95 160x70 50x38 AD Bes tan Flur d 6.07 m² 12.06 m WE 9304 BRH=89 5 BRH=92 BRH=90 BRH=2.18 BRH=97 BRH=98 5 BRH=91 5 BRH=90 5 BRH=2.18 BRH=97 Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 94.73 7 4.23 41 3.07 4.25 1.965 895 1.705 1.345 4.22 9 7 1.66 31 965 1.925 27 1.685 2.41 27 96 1.325 4.23 1.77 1.96 9 8 1.66 1.455 3.09 4.23 1.17 42 39 WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 1. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 38 1.665 1.46 5 1.75 2.005 6 26 6 4.26 1.655 1.405 3.08 7 2.41 1.94 Block 2 6 25 1.005 1.33 7 1.71 1.605 19 Lauterbachstraße 7 965 1.925 25 8 4.27 10 1.62 9 36 1.015 1.375 4.24 5 4.16 3.03 1.945 8 8 34 1.645 1.44 9 4.47 1.965 4 43 5.83 1.65 1.445 2.46 3 29 3.95 Bauvorhaben 10 29 1.645 1.455 GEZ. Sellinstraße 1.625 ÄNDERUNG 2 3 Zimmer-WE 11 Nr.4 1 3 Zimmer-WE 12 3 Zimmer-WE WE-9305 68.35 m² 6 WE-9304 67.50 m² 5 2.41 Elektrosicherungskasten 4 27 Geschirrspülmaschinenanschluss 3 4.16 3.88 GS Lohmestraße 40 3.00 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 2 WE-9318 67.88 m² ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 52 WM WE 1012 INDEX DATUM 945 1.325 Neubau Verkleidung Heizstrang ELT SELLINSTRASSE 1.585 Heizkörper 1 Nr.5 3 Zimmer-WE 1.655 1.45 5 Tür neu 3 Zimmer-WE WE-9317 65.77 m² 2.405 Gefälle Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt BRH=91 BRH=91 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Tür Bestand 5 5 + 3.25 Fußbodenfliesen LH= 2.57 5 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 2% 42 5 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 HK Treppenhaus HB-Bestand Oberkante Installationsschacht neu 5 LH= 2.54 OK Bauteil Abriss LH= 2.785 m 5 Wand leicht Bestand Bauteil leicht Neubau 11.52 -Be Mieterkeller Umverlegung OK FFB 1.27 10 HHK 170x70 esta nd AD-B 170x70 45x35 HHK LH= 2.78 m nd MK 1012 Mauerwerk Neubau ACHTUNG ! 3 Zimmer-WE LH= 2.795 m sta -Be AD Flur 5.79 m² 11.90 m WE 9318 9 STG. LH= 2.775 m WE-9331 70.77 m² Nr.6 45x35 HHK nd esta 170x70 HHK h= 1.25 AD Treppenhaus WE-9330 76.22 m² h= 1.25 50x38 50x38 Zimmer 1 21.86 m² 18.97 m BRH=935 BRH=1.935 LH= 2.795 m LH= 2.8 m LH= 2.905 LH= 2.365 41 Flur 6.20 m² 12.10 m WE 9317 Treppenhaus BRH=915 AD-B Flur 6.09 m² 12.07 m LH= 2.795 m LH= 2.765 m LH= 2.785 m LH= 2.8 m Küche 10.37 m² 13.44 m HB-Bestand LH= 2.8 m Zimmer 2 ca. 16.90 m² ca. 16.61 m Zimmer 2 16.19 m² 16.77 m Zimmer 2 16.24 m² 16.79 m LH= 2.775 m LH= 2.775 m 6 STG. 9 STG. 2.64 3.84 12 STG. LH= 2.76 m Küche 10.38 m² 13.52 m Zimmer 2 16.27 m² 17.39 m d Zimmer 2 22.61 m² 19.15 m d LH= 2.745 m LH= 2.775 m Bad 3.76 m² 9.45 m tan es LH= 2.90 Küche 11.60 m² 15.30 m Flur 8.19 m² 14.49 m estan Zimmer 2 16.06 m² 16.66 m Bad 3.87 m² 9.26 m Küche 10.67 m² 13.69 m -B WE 9330 AD-B Küche 10.60 m² 13.55 m Bad 3.93 m² 9.23 m 50x38 h= 20 LH= 2.81 m LH= 2.77 m LH= 2.775 m Bad 4.02 m² 9.28 m 45x35 Flur 9.06 m² 14.19 m Bad 3.92 m² 9.18 m h= 1.25 Zimmer 3 8.20 m² 11.73 m 170x70 45x35 50x38 nd 41 h= BRH Ablage 4.92 Ablage Wand massiv Bestand LH= 2.815 m 43 BRH=91 BRH=90 ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 503.3 tan d BRH=89 BRH=87 5 LEGENDE HOCHBAU Balkon 2.09 m² 4.46 m es sta Zimmer 3 7.00 m² 10.67 m BRH=95 BRH=87 h= BRH HHK BRH=92 BRH=95 5 5 Balkon 2.16 m² 4.54 m -B -Be HHK 45x35 50x38 AD BRH=95 BRH=89 LH= 2.795 m AD Ablage BRH=95 170 x 70 BRH=91 5 5 Balkon 2.00 m² 4.37 m SPK 0.34 m² 2.55 m BRH=975 Zimmer 1 24.44 m² 21.76 m 5 BRH=96 LH= 2.805 m BRH=945 BRH=935 BRH=905 BRH=90 Küche 9.50 m² 13.24 m Bad 3.25 m² 8.28 m WE 9331 SPK 0.36 m² 2.56 m BRH=96 1.655 1.43 LH= 2.785 m 5 Zimmer 1 20.47 m² 18.36 m BRH=95 170 x 70 AD 1.66 1.46 50 1.10 5 1.47 2.32 5 5 LH= 2.91 LH= 2.72 5 5 BRH=2.33 Treppenhaus HHK 50x38 BRH=91 KISSINGENSTRASSE 3.00 51 5 96 5 1.355 1.35 5 BRH=86 LH= 2.785 m 1.99 965 1.345 2.04 5 4.06 11 2.18 LH= 2.785 m nd 1.43 LH= 2.76 m Flur 4.75 m² 10.20 m sta 7 LH= 2.885 m Zimmer 2 17.61 m² 17.54 m -Be 5.33 WE 9084 d 42 1.95 9 39 41 41 2.47 1.03 1.37 3.89 15 1.83 5 SPK 0.33 m² 2.50 m Balkon 2.10 m² 4.47 m AD 5 50 72 15 BRH=90 BRH=91 5 50 52 1.37 1.37 4 3 Zimmer-WE 9 STG. 10 STG. Zimmer 3 6.01 m² 9.84 m 5 Nr.9 965 1.935 1.915 26 3.34 8 2.01 WE-9084 67.57 m² WE 9083 8 STG. h= BRH 1.90 3 Zimmer-WE stan 42 Balkon ca. 2.13 m² ca. 4.49 m 1.855 WE-9083 ca. 67.11 m² Zimmer 2 ca. 17.45 m² ca. 17.11 m 1.58 Zimmer 3 ca.6.15 m² ca.9.94 m -Be 2.28 Flur ca.4.99 m² ca.10.30 m BRH=87 5 HHK AD 41 170 x 70 Bad ca.4.43 m² ca.10.94 m 5 53 49 7 3.36 2.05 28 2.41 29 23 1.01 6 5 Ablage 2.075 23 15 7 98 h= 1.25 2.61 Zimmer 1 ca. 19.85 m² ca. 18.09 m 3.85 1.03 Küche ca. 12.10 m² ca. 14.89 m N 2.48 45 49 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 56.01 70 5.19 53 4.97 1.215 46 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 503.6 452-15-9-11 35 40 5.34 45 1.51 8 3.20 1.24 9 8 89 40 2.63 44 2.48 15 66 60 36 2.91 1.98 5 47 54 1.05 53 1.33 1.335 11.41 2.48 1.03 1.36 1.325 48 2.255 3.10 1.66 1.42 10 2.75 1.055 1.41 2.04 6 87 25 96 33 42 17 1.19 48 525 45 1.30 6 18 2.69 1.055 3.02 2.295 1.545 43 1.715 1.445 3.11 1.005 51 2.32 1.52 9 2.31 2.80 1.02 1.355 91 28 86 35 34 15 5 1.21 54 51 54 1.19 1.37 1.38 15 9 2.85 1.035 1.375 2.20 3.06 50 5 1.105 5 1.465 2.31 HB-Bestand Zimmer 3 6.84 m² 10.58 m 41 1.665 1.415 4.20 1.94 11 1.035 1.39 1.72 1.57 22 955 1.91 2.40 1.66 30 1.025 1.72 1.94 11 1.66 4.17 1.99 46 1.67 1.46 4.19 1.915 1.01 1.375 8 1.79 N 29 38 2.49 965 1.355 3.99 675 6 1.73 37 abgehängte Decke lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 1.665 26 945 1.945 2.42 1.66 25 1.005 1.39 1.74 1.91 11 1.665 1.48 775 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 4.17 INDEX DATUM 96.70 Elektrosicherungskasten ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 1. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 4.20 2.01 AD LH 5 5 1.66 1.50 Umfang Block 2 6 4.155 Gasherdanschluss 15.30 m 7 32 1.665 1.385 5.18 Wohnfläche 19 Lauterbachstraße 1.945 8.30 m² 8 29 96 1.335 2.41 Elektroherdanschluss 9 4.42 1.905 Raumbezeichnung Nr.7 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 43 1.67 1.455 Küche ELT LAUTERBACHSTRASSE 2.52 Geschirrspülmaschinenanschluss 6 Nr.8 GS 7 3 Zimmer-WE Leer Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 5 3 Zimmer-WE Leer WM WE 1012 8 3 Zimmer-WE Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 9 3 Zimmer-WE Heizkörper HK 4 WE-9149 67.72 m² Tür neu Installationsschacht neu 3 WE-9148 67.92 m² Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 10 WE-9162 ca.66.58 m² Tür Bestand Bauteil Abriss BRH=955 WE-9161 66.38 m² Gefälle 2% Sellinstraße BRH=935 11.23 170x70 BRH=2.185 BRH=935 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 2 Nr.9 BRH=935 + 3.25 11 3 Zimmer-WE BRH=2.245 BRH=915 BRH=98 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 1 3 Zimmer-WE BRH=91 LH= 2.575 Bauteil leicht Neubau Oberkante Fertigfußboden + 3.25 12 WE-9175 72.63 m² h= 1.25 50x38 Treppenhaus OK FFB Mauerwerk Neubau 6 Treppenhaus LH= 2.78 m LH= 2.785 m Oberkante 5 LH= 2.78 m OK 4 LH= 2.8 m Zimmer 1 20.47 m² 18.21 m Zimmer 3 8.41 m² 13.35 m Wand leicht Bestand 3 Zimmer 2 ca.20.34 m² ca.18.15 m Zimmer 3 8.59 m² 13.39 m 7 STG. Zimmer 3 ca. 8.28 m² ca.13.26 m Zimmer 1 20.43 m² 18.19 m LH= 2.57 WE-9174 81.19 m² WE 9149 LH= 2.895 Mieterkeller Umverlegung Lohmestraße BRH=92 45x35 LH= 2.805 m MK 1012 2 BRH=2.285 LH= 2.775 m Wand massiv Bestand 1 LH= 2.805 m Zimmer 2 16.11 m² 16.73 m LEGENDE HOCHBAU ACHTUNG ! LH= 2.82 m LH= 2.685 Küche 10.64 m² 13.58 m Flur 6.02 m² 11.97 m LH= 2.815 m ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 503.1 LH= 2.79 m Zimmer 3 8.39 m² 13.39 m LH= 2.815 m LH= 2.795 m Flur 6.01 m² 11.94 m 9 STG. Zimmer 1 20.89 m² 18.35 m LH= 2.855 m Bad 3.98 m² 9.27 m 11 STG. Zimmer 1 21.23 m² 18.66 m HHK HHK 170x70 45x35 LH= 2.79 m BRH=905 HB-Bestand 50x38 LH= 2.815 m h= 1.25 HHK 160x70 170x70 HHK Zimmer 1 ca. 15.99 m² ca. 16.69 m WE 9148 7 STG. 2.62 Zimmer 2 16.34 m² 16.84 m WE 9162 9 STG. Zimmer 2 18.53 m² 17.62 m Treppenhaus Leer Küche LH= 2.815 m 10.28 m² 13.46 m BRH=915 BRH=89 Balkon 2.10 m² 4.47 m Ablage LH= 2.895 LH= 2.775 m BRH=94 Küche ca. 9.92 m² ca.13.34 m Bad ca.4.76 m² ca.10.49 m 11 STG. 10 STG. LH= 2.785 m WE 9161 8 STG. Zimmer 1 22.70 m² 19.11 m Bad 4.15 m² 9.42 m Flur ca. 5.19 m² ca.10.81 m LH= 2.81 m 9 STG. BRH=945 1.66 1.465 Flur 5.12 m² 10.77 m LH= 2.775 m BRH=91 Ablage nd 50x38 LH= 2.81 m 45x35 Bad 3.82 m² 9.70 m BRH=94 LH= 2.775 m BRH=895 Ablage esta HHK HHK 50x38 Bad 4.48 m² 10.55 m Zimmer 2 16.63 m² 16.93 m Flur 9.38 m² 15.85 m WE 9175 WE 9174 LH= 2.935 5.14 50x38 BRH=955 97 1.335 2.02 LH= 2.765 m 1.965 2.80 39 Bad 4.08 m² 10.40 m LH= 2.805 m nd LH= 2.8 m LH= 2.78 m LH= 2.8 m esta LH= 2.78 m Zimmer 3 6.95 m² 11.16 m Küche 10.51 m² 13.61 m Küche 12.39 m² 16.02 m AD-B Flur 12.78 m² 17.27 m h= BRH 170x70 8 45x35 BRH=95 BRH=985 BRH=99 h= BRH h= BRH Zimmer 3 8.96 m² 12.00 m BRH=93 50x38 BRH=935 BRH=96 AD-B BRH=905 LH= 2.815 m Balkon 2.12 m² 4.49 m Balkon ca.2.11 m² ca.4.48 m Sockel LH= 2.745 m 160x70 Küche 12.57 m² 14.78 m SPK 0.35 m² 2.50 m SPK 0.32 m² 2.49 m h= 1.25 BRH=965 BRH=915 1.65 1.455 3.45 BRH=935 12 26 1.67 SPK 0.34 m² 2.58 m Zimmer 2 19.75 m² 18.41 m 28 96 1.34 1.535 1.38 6 6 89 11 2.14 38 h= BRH LH= 2.795 m 1.45 LH= 2.79 m Bad 3.96 m² 9.71 m 8 Küche 11.93 m² 14.83 m LH= 2.76 m SPK 0.32 m² 2.44 m 3.63 Zimmer 1 20.72 m² 18.50 m 160x70 BRH=895 Ablage HHK 1.67 LH= 2.795 m LH= 2.795 m 1.13 1.38 Flur 5.25 m² 10.57 m BRH=91 Zimmer 3 6.71 m² 10.55 m LH= 2.765 m BRH=88 BRH=935 2.12 Zimmer 2 18.66 m² 17.96 m 3 Zimmer-WE 32 9 STG. WE 9003 1.50 9 STG. LH= 2.905 WE-9003 67.55 m² Treppenhaus 9 STG. LH= 2.915 3 Zimmer-WE BRH=82 WE 9004 2.40 2.13 LH= 2.815 m LH= 2.77 m BRH=92 Nr.18 BORKUMSTRASSE BRH=945 1.665 1.46 WE-9004 68.06 m² Zimmer 2 18.67 m² 17.70 m BRH=965 HHK LH= 2.825 m 1.515 1.79 1.34 6 97 23 2.19 15 BRH=935 HB-Bestand 2.26 h= 1.25 160x70 Flur 5.03 m² 10.44 m 5 1.00 26 955 1.665 1.455 2.235 1.625 1.46 Ablage LH= 2.765 m 2.59 73 LH= 2.8 m 1.035 1.37 LH= 2.79 m BRH=935 1.67 1.465 BRH=96 Zimmer 1 20.92 m² 18.59 m Bad 4.12 m² 10.10 m 2.435 3.90 20 Küche 12.48 m² 15.02 m 31 55.97 7 3.51 26 3.52 7 3.96 1.00 30 31 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 503.3 8 84 8 8 37 5 955 53 1.235 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 503.8 452-15-9-11 49 1.51 8 3.16 49 1.24 13 41 5.18 81 1.71 44 2.48 92 52 8 2.73 36 1.51 1.35 47 54 1.055 56 1.37 11.41 2.04 39 1.04 3.10 43 2.235 1.64 1.47 8 2.73 2.02 1.06 1.38 93 29 99 30 36 17 5 1.30 1.24 48 53 1.39 1.38545 16 18 2.69 1.055 3.02 2.295 1.375 1.545 3.07 49 1.66 1.595 10 9 7 85 30 89 31 38 15 1.235 50 57 54 1.19 1.375 2.77 2.31 95 2.85 1.035 9 3.06 2.20 1.46 1.61 SPK 0.38 m² 2.62 m LH=2.385 LH=2.90 9 STG. 6 STG. 1.52 1.88 1.365 26 7 17 94 9 2.02 38 LH=2.25 2.48 38 1.715 965 1.38 3.91 675 h= 1.25 6 1.73 38 1.43 8 Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten 1.44 29 2.42 25 1.005 1.465 11 1.74 1.91 1.665 775 4.17 INDEX DATUM 96.70 ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung ERDGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 1.355 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 5 1.50 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Block 2 6 1.74 GF 7 6 Hängeboden 19 Lauterbachstraße 4.16 955 1.93 HB 8 53 1.665 abgehängte Decke lichte Höhe 9 4.17 2.005 AD LH 6 30 1.66 1.45 Umfang 7 2.40 1.94 Gasherdanschluss 15.30 m 5 25 1.025 1.365 11 1.72 Wohnfläche 8 1.465 8.30 m² 9 1.315 Elektroherdanschluss ELT Nr.7 1.42 Raumbezeichnung 4 1.025 1.345 12 1.69 Küche 3 45 1.955 Geschirrspülmaschinenanschluss 10 4.04 1.655 1.465 4.22 GS Sellinstraße 8 2.055 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 2 5.25 1.65 WM WE 1012 11 32 4.105 Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 1 2.41 1.665 Heizkörper 12 29 1.81 Tür neu 6 4.38 1.28 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt HK ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 47 1.72 Tür Bestand Installationsschacht neu LAUTERBACHSTRASSE 1.67 1.455 Gefälle 2% 3 Zimmer-WE Nr.8 2.52 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 5 3 Zimmer-WE + 3.25 4 3 Zimmer-WE WE-9147 ca. 66.33 m² Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 3 3 Zimmer-WE WE-9146 65.64 m² Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Lohmestraße 3 Zimmer-WE WE-9160 65.00 m² Oberkante 2 WE-9159 64.28 m² Zimmer 1 ca. 20.07 m² ca. 18.21 m BRH=825 NI=135 BRH=795 NI=135 OK 1 3 STG. WE-9173 70.97 m² Zimmer 3 ca. 8.30 m² ca. 13.35 m 3 STG. BRH=785 NI=125 BRH=78 NI=125 BRH=795 NI=115 BRH=785 NI=135 Wand leicht Bestand Bauteil Abriss 3.51 11 STG. LH= 2.795 m LH= 2.795 m Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau ACHTUNG ! 45 LH= 2.8 m LH= 2.8 m Zimmer 3 8.24 m² 13.29 m Zimmer 1 19.95 m² 18.14 m LH=2.225 BRH=815 NI=135 WE 9147 LH=2.945 Zimmer 1 19.79 m² 17.89 m MK 1012 Mauerwerk Neubau 45 LH= 2.815 m LH= 2.79 m 50x38 LH= 2.825 m Zimmer 3 8.06 m² 13.00 m 12 32 1.005 1.37 nd Flur ca.6.02 m² ca.11.97 m Treppenhaus LH= 2.785 m 170 x 70 HHK Flur 5.97 m² 11.82 m esta Wand massiv Bestand OK FFB Zimmer 2 ca. 15.76 m² ca. 16.51 m Küche ca. 10.31 m² ca. 13.35 m ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 502.1 AD-B LEGENDE HOCHBAU Ablage WE 9146 Treppenhaus Zimmer 3 7.91 m² 12.95 m Zimmer 1 20.41 m² 18.28 m Balkon ca.2.10 m² ca.4.47 m BRH=885 NI=125 45x35 160 x 70 170 x 70 nd esta h= 1.25 LH= 2.7 m WE 9160 3 STG. Zimmer 1 20.14 m² 18.36 m 11 STG. LH= 2.795 m 1 STG. Zimmer 2 15.75 m² 16.47 m Zimmer 2 15.62 m² 16.45 m LH= 2.785 m Flur 5.19 m² 10.81 m 9 STG. Treppenhaus 9 STG. Zimmer 2 18.60 m² 17.78 m Nr.9 3 Zimmer-WE LH= 2.815 m Küche 9.80 m² 13.39 m LH=2.90 BRH=80 NI=135 WE.9173 ca. 78.52 m² Küche 9.59 m² 13.10 m nd esta AD-B WE 9159 LH=2.18 2.62 Flur 5.11 m² 10.79 m Flur 9.28 m² 15.84 m BRH=895 NI=14 BRH=95 NI=135 LH= 2.815 m BRH=89 9 STG. estand LH= 2.765 m LH= 2.79 m 6 STG. 3 STG. 50x38 AD-B 4 STG. 10 STG. 1.66 1.465 Zimmer 1 ca. 21.90 m² ca. 18.76 m WE 9173 WE 9172 LH= 2.815 m Zimmer 2 16.31 m² 16.85 m Bad 3.83 m² 9.51 m AD-B LH= 2.805 m 50x38 160 x 70 HHK HHK 170 x 70 2.02 97 1.39 1.965 2.80 39 LH= 2.805 m Küche 9.93 m² 13.19 m nd Bad ca. 4.47 m² ca. 10.44 m Flur ca. 12.46 m² ca. 16.92 m Küche 12.09 m² 15.17 m Balkon 2.11 m² 4.49 m h= BRH esta Zimmer 3 6.79 m² 11.18 m Balkon 2.11 m² 4.48 m Ablage Ablage AD-B Zimmer 3 ca. 8.82 m² ca. 11.92 m BRH=915 LH= 2.81 m HHK h= BRH BRH=965 Bad ca. 3.77 m² ca. 9.04 m BRH=97 160 x 70 BRH=875 BRH=1.005 BRH=915 NI=135 Sockel h= BRH BRH=865 NI=135 6 STG. BRH=895 NI=155 Nische schließen BRH=995 h= 1.25 BRH=89 NI=13 SPK 0.25 m² 2.37 m Bad 3.53 m² 9.08 m 50x38 Küche ca. 11.56 m² ca. 14.27 m BRH=79 NI=135 Nische schließen BRH=1.02 HHK 6 STG. SPK 0.28 m² 2.47 m Bad 4.65 m² 10.24 m 45x35 Zimmer 2 ca. 18.96 m² ca. 18.07 m Bad 4.61 m² 10.32 m 50x38 SPK ca.0.34 m² ca.2.58 m HHK LH= 2.79 m LH= 2.825 m 1.50 Bad 4.15 m² 9.59 m Küche 11.51 m² 14.53 m LH= 2.78 m SPK 0.33 m² 2.48 m 1.81 160 x 70 BRH=875 Zimmer 1 20.12 m² 18.19 m nd sta -Be AD h= BRH HHK 11.23 LH= 2.805 m LH= 2.795 m 45x35 LH= 2.77 m BRH=86 BRH=885 NI=135 NI=135 Nische schließen Zimmer 3 6.09 m² 10.23 m Flur 5.24 m² 10.57 m Ablage 3 Zimmer-WE HB-Bestand Zimmer 2 13.77 m² 15.75 m BRH=79 NI=115 WE-9002 61.21 m² BRH=80 NI=125 BORKUMSTRASSE WE 9002 LH=2.91 5.00 2.40 1.325 UZ=2.485 2 STG. Nr.18 h= BRH Ablage 1.895 1.07 1.10 1.085 1.16 1.455 2.255 Treppenhaus 6 STG. 2.385 1.655 1.47 LH=3.04 1.65 1.465 27 1.36 29 2.68 7 3.90 32 LH= 2.795 m LH= 2.77 m 8 3.32 Zimmer 3 6.61 m² 10.53 m WE 9001 1 STG. BRH=84 BRH=82 NI=135 NI=13 Mische schließen BRH=765 NI=125 1.155 1.48 Zimmer 2 13.91 m² 15.78 m 3 Zimmer-WE 55.97 HHK nd WE-9001 60.88 m² 160 x 70 HB-Bestand 2.24 Flur 4.79 m² 10.53 m esta AD-B 2.71 7 LH= 2.78 m N LH= 2.785 m 28 LH= 2.785 m 1.51 1.845 1.375 8 81 9 8 2.17 43 Zimmer 1 19.86 m² 18.09 m Bad 3.65 m² 9.33 m 1.065 1.385 2.48 Küche 11.67 m² 14.53 m BRH=885 BRH=795 NI=125 1.665 1.47 3.87 915 645 45 43 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 502.3 5 63 8 92 8 8 34 5 925 54 1.19 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 502.8 452-15-9-11 6 1.23 15 2.57 315 95 1.345 1.235 2.48 53 1.16 1.355 1.04 1.405 37 2.16 8 3.08 1.655 1.465 15 1.22 27 2.84 1.025 1.375 2.03 1.19 1.29 15 1.25 565 445 545 1.38 1.385 12 2.77 1.035 1.375 2.285 10 3.04 48 3.02 485 1.105 1.46 2.305 1.625 1.12 495 2.30 1.455 13 1.22 24 1.26 15 2.82 1.035 1.365 2.295 555 45 53 1.15 1.20 4.38 51 2.805 1.65 1.365 11.86 1.245 1.665 1.46 2.61 2.35 1.65 1.375 1.65 1.46 BRH=945 NI=125 6 STG. BRH=865 BRH=875 NI=135 BRH=835 BRH=875 NI=13 6 STG. BRH=815 NI=135 BRH=815 NI=125 BRH=865 NI=125 BRH=875 Balkon 2.11 m² 4.48 m Balkon 1.98 m² 4.34 m BRH=895 LH= 2.83 m LH= 2.815 m 585 6 STG. BRH=885 NI=125 BRH=825 55 LH= 2.78 m Bauteil leicht Neubau Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf ELT 5 4.04 36 4.23 1.025 1.37 1.45 4.21 8 10 1.71 26 1.31 1.965 27 1.48 2.41 30 1.015 1.375 4.22 1.73 1.925 12 7 1.64 1.455 3.04 4.20 1.985 1.665 1.46 48 3.02 50 955 1.33 1.95 4.17 10 4.21 1.445 7 1.69 25 1.335 1.965 24 1.385 2.41 26 1.665 2.70 5.79 51 4.45 50 INDEX DATUM 94.73 ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung ERDGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 4.62 1.935 5 28 37 1.685 1.525 3.08 6 2.41 36 1.92 5 27 5.86 1.65 1.445 2.48 Lohmestraße 4.03 3.94 1.65 1.46 28 4.00 7 1.42 2 53 2.83 1.34 1.97 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 1 55 1.395 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.645 1.45 2.41 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen ACHTUNG ! SELLINSTRASSE Elektrosicherungskasten Block 2 6 Nr.4 WM WE 1012 7 WE-9303 ca. 49.37 m² 1 Zimmer-WE Nr.5 Heizkörper HK 19 Lauterbachstraße 3 Zimmer-WE Tür neu Installationsschacht neu 8 3 Zimmer-WE Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 9 WE-9302 61.96 m² Tür Bestand 6 Nr.6 3 Zimmer-WE WE-9316 65.53 m² Gefälle 2% 7 WE-9315 64.67 m² 3 STG. 5 STG. Leer Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Bauteil Abriss BRH=83 NI=125 3 Zimmer-WE + 3.25 5 BRH=775 NI=135 BRH=78 NI=125 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 8 BRH=76 NI=135 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 9 4.80 OK FFB 4 BRH=775 NI=125 Oberkante 3 BRH=735 NI=13 OK 10 BRH=805 NI=135 Wand leicht Bestand Sellinstraße WE-9329 68.92 m² Mieterkeller Umverlegung 2 Treppenhaus LH=2.235 LH= 2.79 m Zimmer ca.21.36 m² ca.18.55 m MK 1012 11 3 STG. 11 STG. 9 STG. Treppenhaus LH= 2.785 m LH= 2.785 m LH= 2.775 m Zimmer 3 7.98 m² 12.94 m Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 60 6 STG. BRH=81 NI=135 3 Zimmer-WE Zimmer 1 20.20 m² 18.24 m Zimmer 1 19.96 m² 17.96 m Zimmer 3 8.26 m² 13.30 m LH=2.245 LH= 2.78 m LH= 2.785 m WE 9303 LH=2.915 3 STG. Zimmer 3 8.00 m² 12.98 m Zimmer 1 20.42 m² 18.28 m LH= 2.765 m 11 STG. Zimmer 1 20.60 m² 18.59 m LH= 2.785 m BRH=80 NI=135 WE 9302 11.52 1.26 7 WE 9329 42 LH= 2.795 m LH=2.925 9 STG. 2.60 Flur ca.7.71 m² ca.14.97 m WE 9316 5 WE-9328 74.03 m² Flur 5.90 m² 11.86 m LH= 2.81 m LH= 2.805 m Zimmer 2 16.85 m² 16.86 m LH=2.45 3.67 55 Flur 5.88 m² 11.79 m WE 9315 4 STG. 9 STG. LH= 2.785 m Flur 5.89 m² 11.84 m LH= 2.79 m Treppenhaus BRH=76 5 NI=13 1.685 1.425 5 Zimmer 2 21.82 m² 19.15 m Flur 8.28 m² 14.54 m LH=2.91 12 STG. 1.945 44 10 1.41 WE 9328 LEGENDE HOCHBAU 1 3.83 h= 1.25 LH= 2.8 m 12 170 x 70 HHK 45x35 HHK HHK LH= 2.805 m LH= 2.765 m 4 LH= 2.765 m Küche ca.16.33 m² ca.16.46 m 3 LH= 2.78 m Zimmer 2 15.55 m² 16.40 m 160 x 70 170 x 70 HHK 160 x 70 Zimmer 2 15.62 m² 16.43 m 50x38 50x38 LH= 2.79 m LH= 2.775 m Küche 9.86 m² 13.19 m Küche 10.03 m² 13.27 m 50x38 Küche 11.38 m² 15.26 m HB-Bestand LH= 2.815 m LH= 2.775 m 50x38 LH= 2.83 m LH= 2.805 m Küche 10.35 m² 13.55 m Zimmer 2 16.08 m² 16.73 m Bad 3.59 m² 9.16 m Bad 3.53 m² 9.16 m 45x35 LH= 2.805 m LH= 2.78 m LH= 2.775 m h= 20 5 Zimmer 3 8.10 m² 11.62 m h= 1.25 Flur 9.62 m² 14.44 m Zimmer 3 6.56 m² 10.46 m Bad 3.94 m² 9.16 m Bad 3.70 m² 8.83 m 50x38 45x35 HHK LH= 2.74 m Ablage h= BRH h= BRH h= BRH HHK 45x35 Bad 3.21 m² 8.23 m HB-Bestand 50x38 160 x 70 170 x 70 ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 502.3 5 Zimmer 1 23.47 m² 21.52 m SPK 0.31 m² 2.48 m Bad ca.3.96 m² ca.9.43 m SPK 0.31 m² 2.57 m BRH=1.065 BRH=1.055 BRH=89 NI=12 LH= 2.78 m BRH=70 NI=14 BRH=1.005 5 Küche 9.01 m² 12.89 m BRH=89 SPK 0.35 m² 2.56 m HB-Bestand 5.19 1.425 1.11 2.32 495 5 BRH=1.04 5 5 1.84 Ablage LH= 2.76 m Küche 11.74 m² 14.75 m LH= 2.795 m BRH=76 5 NI=13 1.40 1.035 1.375 2.00 5 KISSINGENSTRASSE 2.99 14 92 48 5 4.00 6 2.31 Bad 4.24 m² 10.41 m Zimmer 1 20.26 m² 18.40 m BRH=77 5 NI=14 BRH=77 5 NI=14 1.02 1.395 5 39 36 2.46 1.93 6 STG. 5 BRH=77 5 NI=13 5 BRH=75 5 NI=14 1.885 3.90 160 x 70 h= 1.25 8 11 1.27 15 HHK d 2.22 BRH=1.02 n sta 55 LH= 2.835 m Zimmer 2 17.09 m² 17.24 m Flur 4.97 m² 10.25 m LH= 2.795 m d WE 9082 LH= 2.77 m Zimmer 3 5.76 m² 9.81 m estan Balkon 2.11 m² 4.46 m -Be 45 5 43 52 5 1.40 1.37 3.33 8 STG. AD-B 42 10 STG. AD 7 5 LH=2.91 BRH=85 1.335 1.965 Nr.9 LH=2.27 3 Zimmer-WE LH= 2.83 m WE 9081 4 STG. 6 STG. WE-9082 66.18 m² Balkon 2.13 m² 4.49 m LH= 2.78 m 1.59 Zimmer 2 17.35 m² 17.06 m LH= 2.81 m BRH=1.01 LH= 2.815 m BRH=87 BRH=73 5 NI=12 Flur 4.99 m² 10.30 m Zimmer 3 5.79 m² 9.81 m 3 Zimmer-WE 1.725 BRH=93 HHK 5 BRH=77 5 NI=14 1.375 1.37 WE-9081 66.26 m² 1.755 30 2.41 30 485 1.11 2.305 1.455 Ablage 160 x 70 N 2.00 Zimmer 1 19.99 m² 18.32 m LH= 2.825 m 5 15 1.26 10 5 BRH=90 5 NI=13 BRH=80 NI=13 LH= 2.805 m 5 56 7 445 7 3.36 Küche 11.76 m² 14.76 m h= 1.25 5 1.28 2.05 28 Bad 4.24 m² 10.41 m Treppenhaus 36 10 - PLAN-NR.: 502.1 LH= 2.78 m 2.075 15 3.85 1.03 1.365 2.48 1.37 52 51 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 5 56.01 73 5.17 53 4.78 65 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 502.6 452-15-9-11 11.86 70 17 2.185 1.02 1.365 1.01 1.375 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 1.355 9 - PLAN-NR.: 503.4 LH= 2.775 m Flur 9.26 m² 16.02 m AD-Bes tand LH= 2.785 m Treppenhaus BRH=91 BRH=87 8 STG. Zimmer 2 22.97 m² 19.22 m LH= 2.765 m LH= 2.61 Treppenhaus BRH=925 BRH=955 BRH=955 BRH=925 BRH=2.165 BRH=925 BRH=915 BRH=93 WE-9135 ca.67.89 m² WE-9136 67.76 m² WE-9122 67.59 m² WE-9123 65.98 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE N 2 2.165 51 50 5 1.38 1.37 7 1.03 15 2.04 27 27 2.39 28 5 BRH=915 BRH=2.59 WE-9109 76.87 m² WE-9110 81.33 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE Tür neu Heizkörper Neubau Verkleidung Heizstrang WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Nr.4 ELT Elektrosicherungskasten 5.12 30 2.41 24 2.98 4.57 54 46 15 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 1. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 6 6 3.88 2.39 5 4.18 1.685 1.455 Block 2 6 29 30 6.61 1.965 7 15 4.06 41 2.47 955 1.35 2.00 19 Lauterbachstraße 8 29 1.66 1.465 8 1.75 3.08 3.925 1.66 1.465 9 96.70 25 8 1.89 6 2.41 1.655 1.455 7 29 4.21 1.915 5 8 1.70 1.02 1.37 8 28 4.21 15 1.615 9 4.07 975 1.925 4 8 1.635 3 39 3.09 1.01 1.37 10 4.09 37 1.915 Sellinstraße 15 3.10 1.65 1.455 2 6 8 2.02 11 1.76 1.66 1.465 1 28 4.19 1.915 12 2.41 1.02 1.395 6 1.625 5 98 1.925 29 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen 4 25 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 3 11 1.73 Tür Bestand Lohmestraße 15 Gefälle 2% 2 4.22 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 1 4.08 11 1.625 + 3.25 WE 1012 ACHTUNG ! 37 3.07 95 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss Fußbodenfliesen ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 34 1.97 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 HK LAUTERBACHSTRASSE 1.65 Oberkante Nr.5 Nr.6 1.19 OK Installationsschacht neu LH= 2.545 BRH=2.175 Wand leicht Bestand Bauteil Abriss Treppenhaus BRH=905 Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau LH= 2.915 LH= 2.775 m LH= 2.765 m LH= 2.765 m MK 1012 OK FFB 2.16 Zimmer 1 21.14 m² 18.63 m Zimmer 1 20.63 m² 18.23 m LH= 2.765 m Zimmer 2 18.49 m² 23.10 m 1.88 2.065 WE 9110 Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 33 LH= 2.78 m LH= 2.785 m Zimmer 3 8.43 m² 13.32 m 11 STG. Zimmer 3 8.19 m² 13.25 m 5 LH= 2.8 m WE 9123 7 STG. 9 STG. LH= 2.785 m 11 STG. Zimmer 1 20.64 m² 18.29 m Zimmer 1 20.58 m² 18.27 m LH= 2.805 m Küche 12.25 m² 15.95 m LH= 2.90 Zimmer 3 8.43 m² 13.31 m Zimmer 3 7.89 m² 11.26 m BRH=92 HHK Flur 9.45 m² 14.64 m 9 STG. LH= 2.895 HB Bestand LH= 2.76 m LH= 2.795 m WE 9122 Zimmer 3 11.57 m² 13.76 m LH= 2.795 m Flur 6.01 m² 11.94 m LH= 2.795 m LH= 2.775 m LEGENDE HOCHBAU 5 Flur 5.99 m² 11.92 m nd Zimmer 2 16.32 m² 16.77 m LH= 2.785 m 170x70 5 BRH=92 LH= 2.78 m LH= 2.775 m 5 Zimmer 2 26.44 m² 22.59 m BRH=885 10 STG. LH= 2.78 m LH= 2.805 m Küche 10.50 m² 13.51 m LH= 2.775 m HHK esta 170X70 HHK HHK 170x70 Küche 10.36 m² 13.52 m Zimmer 2 16.22 m² 16.77 m WE 9136 7 STG. BRH=94 BRH=895 Bad 3.87 m² 9.65 m LH= 2.8 m h= 1.25 Zimmer 2 16.34 m² 16.83 m LH= 2.81 m WE 9135 Bad 4.08 m² 9.36 m LH= 2.82 m Flur 5.94 m² 11.88 m Flur ca. 6.01 m² ca.11.95 m Zimmer 1 ca. 20.61 m² ca. 18.27 m BRH=915 AD-B LH= 2.81 m Küche 10.40 m² 13.55 m Zimmer 3 ca. 8.31 m² ca. 13.26 m BRH=955 BRH=92 WE 9109 BRH=875 Bad 4.03 m² 9.34 m LH= 2.78 m Zimmer 2 ca. 16.13 m² ca. 16.74 m BRH=935 BRH=895 9 STG. HHK 160X70 Bad 3.65 m² 9.34 m h= 1.25 Küche ca. 10.78 m² ca. 13.92 m BRH=905 LH= 2.805 m h= BRH HHK 170x70 Bad ca. 4.03 m² ca. 9.43 m 5 LH= 2.845 m BRH=86 BRH=90 LH= 2.84 m SPK 0.29 m² 2.51 m h= BRH Ablage ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 503.2 1.27 9 39 4.90 BRH= 915 Balkon 2.14 m² 4.50 m h= 1.25 28 BRH= 915 Balkon 2.13 m² 4.47 m SPK 0.33 m² 2.50 m Bad 3.36 m² 8.51 m Küche 10.88 m² 13.77 m 34 11.23 3.96 76 1.655 1.385 15 2.64 Balkon ca.4.03 m² ca.8.78 m BRH=865 BRH=905 1.63 3.91 1.66 1.445 Bad 4.51 m² 10.96 m 1.04 1.345 Küche 12.08 m² 14.82 m LH= 2.79 m BRH=91 5 h= 1.25 3.175 HHK 160x70 Ablage BRH=98 Zimmer 1 20.69 m² 18.46 m nd 4415 1.005 1.37 1.37 2.24 76 15 esta 5 BRH=91 AD-B 3 Zimmer-WE 2.095 LH= 2.805 m BRH=85 SPK 0.28 m² 2.51 m 1.03 1.375 5 BRH=92 Flur 4.73 m² 10.16 m WE-9096 67.61 m² 5 5 LH= 2.775 m Zimmer 3 5.93 m² 9.79 m KISSINGENSTRASSE Zimmer 2 17.57 m² 17.56 m LH= 2.865 m 1.025 1.345 LH= 2.72 WE 9096 7 2.335 15 10 STG. 9 STG. Balkon 2.10 m² 4.47 m LH= 2.785 m 18 Treppenhaus 5 LH= 2.91 BRH=85 BRH=89 8 STG. BRH=2.34 WE 9097 5 LH= 2.795 m LH= 2.81 m BRH=885 3 Zimmer-WE 94 1.93 BRH=89 BRH=89 1.12 50 2.33 1.485 1.465 3.17 LH= 2.785 m LH= 2.865 m 49 1.12 5 1.485 2.32 25 Balkon 2.10 m² 4.47 m Zimmer 2 17.88 m² 17.39 m Nr.10 3.22 8 15 2.72 LH= 2.81 m Leer WE-9097 68.35 m² 1.935 Zimmer 3 6.09 m² 9.89 m 4 5 495 49 1.81 5 1.345 1.37 23 99 7 1.99 HHK Flur 5.01 m² 10.36 m BRH=87 BRH=89 1.655 1.475 Ablage h= 1.25 160x70 5 LH= 2.795 m 5 BRH=91 5 BRH=93 1.265 49 3.93 LH= 2.77 m LH= 2.795 m Zimmer 1 20.70 m² 18.51 m 5 BRH=91 Bad 4.69 m² 11.17 m Küche 11.88 m² 14.75 m 15 1.655 1.465 1.98 3.22 56.01 1.375 1.365 1.03 1.37 8 7 86 8 39 1.015 515 825 1.37 15 1.22 2.47 2.48 54 44 535 29 38 1.065 1.38 2.21 3.08 4.98 1.125 50 2.325 1.485 34 1.245 8 2.81 37 1.63 89 28 89 3615 15 2.83 9 495 1.12 5 1.465 2.32 8 3.09 6 50 2.265 37 2.69 1.035 1.37 3.10 40 1.03 2.28 43 1.185 8 2.81 1.365 1.125 50 87 29 85 7 8 37 57 475 545 1.18 1.37 7 2.86 45 965 10 2.48 3.07 41 3.11 1.64 1.45 34 11 1.71 49 5.15 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 503.7 452-15-9-11 11.86 67 17 Bad 4.80 m² 11.05 m 5 BRH=86 h= 1.25 Ablage 1.655 1.46 160x70 HHK Flur 5.04 m² 10.40 m 5 BRH=90 Zimmer 3 6.06 m² 9.88 m BRH=88 LH= 2.82 m BRH=885 BRH=85 BRH=835 BRH=805 Ablage LH= 2.795 m h= BRH HHK LH= 2.795 m LH= 2.795 m LH= 2.79 m LH= 2.785 m Treppenhaus LH= 2.79 m LH= 2.81 m LH= 2.905 2.39 5 2.47 56.01 1.91 2.035 Zimmer 2 22.83 m² 19.16 m 2.18 5 BRH=85 5 BRH=4.35 BRH=87 15 BRH=4.485 BRH=845 BRH=855 BRH=855 BRH=845 BRH=4.465 BRH=865 BRH=865 BRH=88 WE-9137 68.09 m² WE-9138 67.95 m² WE-9124 68.06 m² WE-9125 66.46 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE WE-9111 77.76 m² WE-9112 81.55 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE GS Geschirrspülmaschinenanschluss Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten 4.20 6 5.25 29 12 3.88 2.41 24 2.40 2.98 4.56 47 46 96.70 INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 2. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 27 1.65 1.425 5 4.22 29 6.61 1.985 Block 2 6 7 96 1.335 7 1.76 2.025 19 Lauterbachstraße 26 42 2.48 1.595 1.435 3.97 8 2.41 27 1.645 1.455 9 28 3.05 1.89 6 1.73 11 4.22 29 1.66 1.455 7 6 1.925 1.01 1.37 5 4.23 1.63 8 34 4.22 97 1.92 9 4.22 7 3.08 1.625 4 5 1.035 1.365 1.89 3 1.77 31 1.66 1.46 10 32 3.06 1.97 Sellinstraße 8 4.25 1.68 1.46 2 1.91 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 11 1.025 1.405 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen 1 2.41 Waschmaschinenanschluss 12 26 WM Wohneinheit Etage / Nummer 6 1.74 Neubau Verkleidung Heizstrang 5 10 1.655 31 4.26 Heizkörper 4 4.23 985 1.925 Tür neu 3 8 1.62 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Lohmestraße 33 3.07 1.015 1.325 Tür Bestand Nr.4 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 35 1.935 Gefälle 2% ELT LAUTERBACHSTRASSE 1.655 1.38 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Nr.5 Nr.6 1.13 + 3.25 2 BRH=885 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss WE 1012 ACHTUNG ! BRH=855 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Fußbodenfliesen LH= 2.90 LH= 2.89 Oberkante HK 5 5 OK Bauteil Abriss LH= 2.785 m Treppenhaus Treppenhaus Wand leicht Bestand Installationsschacht neu LH= 2.795 m LH= 2.765 m Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau LH= 2.935 9 STG. Zimmer 2 18.79 m² 17.76 m Zimmer 1 21.28 m² 18.67 m WE 9112 MK 1012 OK FFB 35 LH= 2.785 m Zimmer 1 20.74 m² 18.28 m LH= 2.825 m Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 5 160X70 Flur 9.48 m² 16.09 m Zimmer 3 8.46 m² 13.35 m 9 STG. LH= 2.775 m Zimmer 3 8.42 m² 13.37 m Zimmer 1 20.80 m² 18.37 m Zimmer 1 20.58 m² 18.27 m LH= 2.805 m d WE 9125 9 STG. 9 STG. 9 STG. 9 STG. Zimmer 3 8.51 m² 13.36 m Zimmer 3 7.89 m² 11.26 m tan LH= 2.905 LH= 2.92 Flur 9.64 m² 14.80 m 9 STG. WE 9124 WE 9138 es LH= 2.805 m LH= 2.825 m 9 STG. WE 9137 nd sta -B Flur 6.02 m² 11.94 m Flur 5.97 m² 11.94 m Flur 6.07 m² 12.04 m d stan e AD-B LH= 2.805 m LH= 2.78 m AD LH= 2.805 m Flur 6.08 m² 12.04 m Zimmer 3 8.37 m² 13.30 m -Be Küche 12.25 m² 15.93 m LH= 2.79 m HB Bestand Zimmer 1 20.63 m² 18.29 m AD 170X70 HHK HHK LH= 2.81 m LH= 2.815 m LH= 2.795 m HB Bestand Zimmer 2 16.28 m² 16.77 m WE 9111 LH= 2.795 m LH= 2.78 m Küche 10.62 m² 13.59 m Zimmer 3 11.46 m² 13.70 m h= 20 Küche 10.43 m² 13.54 m HHK HB Bestand 9 STG. LH= 2.785 m Bad 4.49 m² 9.86 m LH= 2.775 m LH= 2.82 m Zimmer 2 16.19 m² 16.76 m Zimmer 2 16.13 m² 16.76 m Bad 4.33 m² 9.58 m h= 1.25 h= 1.25 170X70 170X70 HHK LH= 2.8 m LH= 2.795 m Bad 4.10 m² 9.39 m Bad 4.16 m² 9.47 m Küche 10.36 m² 13.51 m h= 1.25 HHK Küche 10.61 m² 13.57 m 160X70 ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 504.2 LH= 2.805 m Zimmer 2 16.21 m² 16.78 m AD nd sta -Be Bad 3.76 m² 9.44 m 5 170x70 1 h= BRH BRH=815 12 BRH=78 14 BRH=86 LEGENDE HOCHBAU 4.97 BRH=87 1.65 1.45 LH= 2.85 m BRH=865 Zimmer 1 26.30 m² 22.61 m BRH=85 BRH=835 LH= 2.815 m Bad 3.40 m² 8.54 m LH= 2.815 m BRH=84 5 Balkon 2.15 m² 4.51 m BRH=86 BRH=895 BRH=865 Balkon 2.14 m² 4.49 m SPK 0.33 m² 2.51 m BRH=87 28 3.94 1.27 11 40 BRH=845 nd 4.76 BRH=855 BRH=865 esta 32 BRH=855 AD-B 11.23 LH= 2.8 m BRH=83 SPK 0.29 m² 2.53 m BRH=895 BRH=825 1.67 75 1.64 1.46 Balkon 2.13 m² 4.48 m Küche 11.15 m² 14.07 m 9 3815 5 3.92 15 2.61 22 LH= 2.79 m 1.65 1.455 LH= 2.795 m Bad 4.66 m² 11.11 m 1.015 1.365 5 Küche 12.01 m² 14.77 m LH= 2.795 m 3.145 Ablage h= 1.25 BRH=80 BRH=85 5 7 2.35 Zimmer 1 20.72 m² 18.47 m 160x70 2.70 HHK 1.81 LH= 2.815 m HB Bestand 3 Zimmer-WE 38 LH= 2.795 m 27 5 Flur 4.82 m² 10.28 m WE-9098 67.60 m² 43514 995 1.385 1.38 45 82 15 2.37 5 LH= 2.795 m Zimmer 3 5.92 m² 9.77 m HB Bestand Zimmer 2 17.40 m² 17.49 m LH= 2.815 m BRH=80 BRH=93 9 STG. 9 STG. WE 9098 Balkon 2.07 m² 4.45 m 2.00 LH= 2.90 5 9 STG. 1522 1.02 8 WE 9099 5 BRH=885 3 Zimmer-WE LH= 2.8 m BRH=86 BRH=87 WE-9099 68.56 m² 2.165 BRH=93 495 1.115 2.275 1.475 Zimmer 2 17.81 m² 17.37 m LH= 2.855 m 50 3.15 15 Balkon 2.10 m² 4.47 m 1.12 5 5 2.28 1.46 27 1.46 3.22 9 15 2.725 5 LH= 2.825 m BRH=81 3.94 LH= 2.805 m 1.02 1.37 1.095 30 LH= 2.795 m Zimmer 1 20.73 m² 18.51 m N Küche 12.02 m² 14.83 m LH= 2.785 m 31 9 - PLAN-NR.: 504.4 2.49 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 29 1.335 1.235 1.40 1.01 1.395 1.025 1.375 5 35 2.145 505 51 5 1.38 1.38 6 1.08 15 2.03 25 1.02 1.385 3.19 32 5 97 52 895 1.91 2.065 1.02 7 965 1.93 1.38 1.665 1.455 15 2.48 514 51 5 1.375 1.37 1.35 2.065 1.04 1.395 27 Nr.10 5 3.05 KISSINGENSTRASSE 5 11 2.83 5 BRH=84 1.035 1.365 2.24 89 29 98 26 36 15 1.215 555 49 545 1.195 BRH=79 1.115 485 2.325 1.485 15 2.83 5 1.58 7 3.08 BRH=79 505 1.115 5 1.47 2.26 31 BRH=4.65 2.265 1.03 1.40 3.06 5 8 2.82 BRH=79 1.03 1.385 2.26 10 7 86 31 98 3015 38 1.21 565 48 54 1.225 1.37 1.365 5 1.115 50 2.285 1.475 2.84 BRH=82 995 8 LH= 2.94 3.07 43 3.11 Treppenhaus 35 8 1.73 53 5.14 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 504.7 452-15-9-11 38 415 5 1.15 46 2.265 1.475 15 1.24 245 1.27 15 2.825 2.265 1.04 1.37 5 545 1.195 1.175 54 1.385451.375 95 2.81 1.025 1.375 2.29 3.085 305 50 1.12 1.47 2.27 1.515 3.09 5 1.10 48 75 15 1.235 355 1.165 15 2.815 2.33 1.02 5 53 42 53 1.22 1.38 1.26 7 2.825 2.055 1.03 1.385 3.075 415 1.665 1.46 2.21 15 1.265 105 1.625 2.465 1.03 1.385 245 5 54 78 54 71 54 22 1.385 1.385 40 1.23 5 3.10 245 1.86 2.02 245 3.85 395 5.455 5 2.935 5.00 395 1.525 395 1.525 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 505.2 1.35 Flur 5.25 m² 10.71 m HHK Zimmer 3 6.68 m² 10.44 m 1.655 1.455 3.55 27 55.97 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt SELLINSTRASSE Geschirrspülmaschinenanschluss Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 285 2.395 27 9 4.23 1.745 65 5 1.655 1.415 3.085 4.245 1.90 30 5 36 1.645 1.465 3.09 4.18 1.905 7 1.065 1.405 4.20 5 10 1.70 1.65 255 98 1.935 255 1.575 2.405 26 1.01 1.375 4.22 1.735 1.95 8 8 5 1.65 1.425 3.07 4.225 1.98 39 5 385 1.65 1.46 2.475 4.18 1.675 1.475 4.08 41 6.21 85 4.85 1.555 28 5 28 97 1.555 1.345 26 2.395 2.395 26 1.665 1.465 2.58 1.47 4.105 39 4.12 375 94.73 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 3. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A Vignette Kissingenstraße 7 8 6 1.71 1.93 1.06 1.42 5 95 1.58 Lohmestraße 4.245 13 5 98 1.925 245 9 Block 1 2 405 3.035 1.045 1.575 1.385 4.18 1.91 Elektrosicherungskasten 1 48 5 1.655 1.46 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.29 ACHTUNG ! ELT 19A 10 4 3 Zimmer-WE GS 5 WE-9283 67.35 m² Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Block 2 6 3 Zimmer-WE WM WE 1012 7 3 Zimmer-WE Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 19 Lauterbachstraße WE-9270 75.53 m² 8 Nr.1 Heizkörper HK 9 BRH=805 BRH=835 BRH=765 BRH=78 6 WE-9269 73.56 m² BRH=4.99 Tür neu Installationsschacht neu 7 3 Zimmer-WE Tür Bestand Bauteil Abriss 5 3 Zimmer-WE 6 1.665 1.465 3.47 27 BRH=815 Nr.2 Gefälle 2% 8 WE-9282 68.81 m² Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 9 3 Zimmer-WE WE-9296 68.92 m² + 3.25 LH= 2.755 m LH= 2.775 m BRH=785 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 4 Nr.3 WE-9295 68.96 m² BRH=78 BRH=845 1.96 LH= 2.885 LH= 2.915 BRH=6.805 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 3 BRH=765 Bauteil leicht Neubau LH= 2.745 m Treppenhaus LH= 2.785 m 46 BRH=785 Oberkante LH= 2.795 m Treppenhaus Treppenhaus OK 10 LH= 2.885 Zimmer 1 20.69 m² 18.26 m Zimmer 3 8.54 m² 13.40 m Wand leicht Bestand Sellinstraße LH= 2.795 m Zimmer 1 21.99 m² 19.05 m Mieterkeller Umverlegung 2 9 STG. LH= 2.785 m LH= 2.81 m LH= 2.795 m Zimmer 3 8.53 m² 13.40 m 9 STG. 9 STG. LH= 2.78 m Zimmer 1 20.60 m² 18.27 m Zimmer 1 20.48 m² 18.22 m Zimmer 3 8.51 m² 13.37 m Zimmer 2 18.12 m² 17.27 m Zimmer 1 21.93 m² 18.89 m 50 LH= 2.805 m 9 STG. Zimmer 3 8.50 m² 13.38 m 9 STG. Zimmer 1 20.65 m² 18.24 m WE 9283 LH= 2.915 MK 1012 OK FFB 2.77 WE 9282 WE 9296 LH= 2.92 Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 1.67 1.455 5.32 LH= 2.805 m 9 STG. WE 9295 LH= 2.915 BRH=785 AD LH= 2.83 m HB-Bestand LH= 2.785 m 9 STG. sta -Be Flur 6.61 m² 12.25 m HB-Bestand 9 STG. LH= 2.8 m Flur 6.62 m² 12.25 m nd WE 9270 9 STG. Flur 6.51 m² 12.09 m Flur 8.79 m² 15.23 m WE 9269 LH= 2.77 m Flur 6.44 m² 12.03 m LEGENDE HOCHBAU 11 LH= 2.77 m 1 LH= 2.74 m 12 Zimmer 3 7.74 m² 11.23 m 4 170 x 75 2.02 Flur 10.43 m² 13.15 m HHK HHK 160 x 70 LH= 2.785 m Küche 11.98 m² 15.82 m LH= 2.785 m Zimmer 3 8.49 m² 13.06 m 50x38 h= 1.25 Zimmer 2 16.81 m² 17.09 m 1.655 1.465 3.27 Bad 7.02 m² 13.36 m LH= 2.805 m LH= 2.785 m Küche 10.62 m² 13.58 m 975 1.325 2.68 LH= 2.785 m BRH=78 BRH=795 BRH=82 BRH=785 BRH=775 Zimmer 2 17.39 m² 17.04 m LH= 2.805 m nd sta -Be LH= 2.825 m HB-Bestand LH= 2.795 m Bad 3.88 m² 9.62 m AD 170 x 70 HHK Bad 4.07 m² 9.40 m HHK LH= 2.785 m BRH=78 BRH=795 Küche 10.65 m² 14.20 m h= BRH 160 x 70 Küche 10.36 m² 13.52 m BRH=79 50x38 LH= 2.78 m LH= 2.815 m 45x35 Zimmer 2 16.65 m² 17.08 m Zimmer 2 16.60 m² 17.04 m 50x38 160 x 70 Küche 10.42 m² 13.56 m 50x38 50x38 Bad 3.64 m² 9.32 m BRH=805 Ablage h= BRH Bad 3.79 m² 9.54 m HHK HHK AD-B 160 estax 70 nd BRH=765 BRH=775 BRH=80 BRH=885 h= BRH LH= 2.775 m LH= 2.775 m BRH=805 SPK 0.30 m² 2.53 m 3 LH= 2.76 m 55 Ablage LH= 2.745 m Küche 12.11 m² 15.04 m LH= 2.755 m BRH=80 BRH=83 Bad 4.16 m² 10.06 m Zimmer 1 21.55 m² 18.88 m 3 Zimmer-WE 10 BRH=785 BRH=765 1.615 1.35 LH= 2.755 m HHK 1.76 1.025 1.355 40 1.73 57 1.025 1.365 Zimmer 2 16.54 m² 17.82 m 1.51 11.52 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 505.4 3.84 BRH=805 2.085 26 2.20 15 1.23 12 2.61 26 6 30 8 1.42 7 Bad 3.79 m² 9.48 m Küche 10.55 m² 13.53 m BRH=815 SPK 0.27 m² 2.37 m Balkon 2.18 m² 4.45 m Balkon 2.26 m² 4.55 m nd 48 SPK 0.31 m² 2.53 m BRH=755 BRH=765 BRH=79 BRH=78 14 2.07 SPK 0.28 m² 2.50 m Balkon 2.20 m² 4.48 m h= BRH 3.51 40 LH= 2.755 m BRH=915 sta 3.97 LH= 2.755 m Flur 5.40 m² 10.72 m SPK 0.36 m² 2.58 m -Be 1.41 Zimmer 3 6.82 m² 10.59 m 160 x 70 AD 29 Zimmer 2 18.80 m² 18.38 m 2.22 WE-9021 68.85 m² 9 STG. BORKUMSTRASSE 9 STG. Nr.18a 3 Zimmer-WE h= 1.25 BRH=855 WE-9020 68.87 m² 2.23 Treppenhaus BRH=81 WE 9020 9 STG. 1.65 1.455 3.98 2.135 LH= 2.745 m 2.63 HB-Bestand LH= 2.795 m LH= 2.8 m BRH=895 8 2.235 HB-Bestand BRH=805 BRH=795 1.52 1.305 Ablage 1.785 160 x 70 WE 9021 4.92 1.665 1.405 3.93 BRH=84 BRH=815 BRH=805 1.03 1.335 Zimmer 2 19.21 m² 18.01 m LH= 2.765 m 96 1.335 27 Zimmer 1 21.17 m² 18.76 m LH= 2.795 m LH= 2.785 m N 2.42 Küche 11.96 m² 14.82 m Bad 4.59 m² 10.31 m h= 1.25 2.17 6 1.34 15 2.48 755 30 33 1.08 95 3.09 105 1.265 25 3.56 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 505.5 452-15-9-11 525 4.385 545 5 5 1.65 1.455 9 2.725 1.045 1.375 2.195 3.07 43 51 1.105 2.32 1.465 1.585 8 3.06 1.075 53 2.305 1.505 5 2.755 1.02 1.365 2.24 6 11 83 28 88 8 8 38 36 5 1.225 55 45 48 1.27 5 1.37 5 1.33 9 2.82 945 1.32 5 2.14 5 3.075 42 1.65 1.465 2.215 5 2.46 1.025 1.32 8 10 84 10 1.645 22 2.135 38 1.235 545 77 545 715 54524 51 1.37 1.37 1.375 41 86 125 1.225 41 42 1.965 1.505 42 3.615 5.19 7 2.80 4.835 51 51 1.525 51 1.525 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 503.2 1.29 Zimmer 3 6.69 m² 10.51 m LH= 2.77 m SPK 0.34 m² 2.56 m 1.79 30 5 41 1.965 Heizkörper HK Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf ELT 36 4.18 4.13 10 1.70 255 965 1.34 27 1.585 2.405 26 1.025 1.385 4.21 1.76 1.93 9 8 5 1.665 1.465 3.085 4.205 1.95 44 37 1.665 1.465 2.48 4.195 1.665 1.465 4.08 40 5 6.135 9 4.86 1.575 32 265 965 1.555 1.345 26 2.395 2.395 26 1.665 1.415 2.58 1.47 1.525 5 4.12 37 4.12 375 1.525 1.525 94.73 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 1. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 4.215 8 1.66 5 6 3.06 1.005 1.95 Block 2 6 1.76 37 5 1.65 7 285 1.89 19 Lauterbachstraße 2.395 6 1.665 1.475 3.08 8 295 1.92 6 1.725 1.015 1.365 4.23 5 8 1.65 Lohmestraße 9 97 2.065 285 2 4.24 1.025 1.65 1.375 4.195 1 39 3.105 1.925 ACHTUNG ! 39 1.645 1.46 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.19 Elektrosicherungskasten 9 SELLINSTRASSE Geschirrspülmaschinenanschluss 6 3 Zimmer-WE GS 7 WE-9279 66.35 m² Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 5 3 Zimmer-WE WM WE 1012 8 3 Zimmer-WE Tür neu Installationsschacht neu 9 3 Zimmer-WE Nr.2 3 Zimmer-WE Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 4 WE-9278 ca. 67.21 m² BRH=965 Tür Bestand 3 WE-9292 67.83 m² BRH=935 BRH=925 WE-9266 73.19 m² Gefälle 2% 10 3 Zimmer-WE BRH=2.195 Nr.1 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Sellinstraße Nr.3 WE-9291 68.02 m² BRH=935 BRH=94 BRH=99 + 3.25 2 BRH=2.155 BRH=935 WE-9265 72.94 m² BRH=1.985 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 11 Treppenhaus Treppenhaus BRH=915 BRH=945 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Bauteil Abriss Treppenhaus LH= 2.56 Oberkante Bauteil leicht Neubau 50 LH= 2.53 OK 1 LH= 2.37 LH= 2.785 m Wand leicht Bestand Mauerwerk Neubau 5.32 1.665 1.42 BRH=995 9 STG. LH= 2.795 m LH= 2.805 m Mieterkeller Umverlegung 12 Zimmer 1 21.87 m² 19.01 m LH= 2.795 m LH= 2.05 m Zimmer 2 18.24 m² 17.35 m MK 1012 OK FFB Zimmer 1 21.92 m² 18.88 m 12 STG. Zimmer 1 20.66 m² 18.25 m Zimmer 3 8.47 m² 13.35 m LH= 2.925 Wand massiv Bestand 4 Zimmer 3 ca. 8.22 m² ca. 13.26 m Zimmer 1 ca. 20.47 m² ca. 18.22 m LH= 2.795 m LH= 2.81 m 7 STG. Zimmer 1 20.55 m² 18.26 m Zimmer 3 8.47 m² 13.35 m LEGENDE HOCHBAU 2.77 LH= 2.775 m WE 9279 11 STG. LH= 2.805 m 9 STG. Zimmer 3 8.30 m² 13.30 m HB-Bestand LH= 2.78 m LH= 2.94 11 STG. Zimmer 1 20.86 m² 18.32 m WE 9266 WE 9265 Flur 8.71 m² 15.11 m 6 STG. WE 9278 WE 9292 LH= 2.905 2.54 HHK 1.925 LH= 2.795 m LH= 2.795 m 3 LH= 2.79 m LH= 2.835 m 9 STG. es -B AD WE 9291 8 1.665 1.425 3.47 1.015 1.37 LH= 2.825 m Zimmer 3 7.38 m² 10.91 m Flur 9.89 m² 12.87 m LH= 2.775 m 170 x 75 LH= 2.82 m Flur 6.00 m² 11.95 m Flur ca. 5.94 m² ca. 11.83 m LH= 2.805 m LH= 2.795 m 1.655 1.425 3.49 BRH=985 BRH=96 160 x 70 HHK 45x35 45x35 Zimmer 2 16.48 m² 16.86 m Sockel Küche 11.73 m² 15.86 m Bad 6.15 m² 12.76 m 50x38 HHK HHK 170 x 70 170 x 70 Küche 10.54 m² 13.56 m 50x38 50x38 h= 1.25 160 x 70 HHK HHK 160 x 70 50x38 LH= 2.785 m Zimmer 3 8.23 m² 12.80 m d tan Flur 6.13 m² 12.01 m Flur 6.01 m² 11.95 m 7 STG. 11.52 5.32 LH= 2.775 m BRH=875 HB-Bestand 1.51 50 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 503.4 2.54 41 LH= 2.805 m Bad ca.4.02 m² ca.9.40 m Zimmer 2 ca. 16.18 m² ca. 16.76 m Zimmer 2 16.26 m² 16.80 m d 1.30 8 LH= 2.82 m tan 42 LH= 2.82 m BRH=915 45x35 Bad 4.16 m² 9.45 m Bad 4.18 m² 9.48 m es 4.78 Küche ca. 10.22 m² ca. 13.46 m Küche 10.20 m² 13.42 m Zimmer 2 17.33 m² 16.93 m h= BRH -B 62 Ablage Ablage Bad 3.78 m² 9.52 m BRH=92 BRH=94 BRH=92 AD LH= 2.79 m h= BRH BRH=965 d Küche 10.65 m² 13.60 m BRH=88 stan LH= 2.795 m Zimmer 2 16.17 m² 17.31 m LH= 2.83 m Küche 10.17 m² 13.69 m LH= 2.005 m -Be Bad 3.63 m² 9.32 m BRH=905 Balkon ca. 2.15 m² ca. 4.50 m AD 3.94 5 h= BRH BRH=91 Balkon 2.13 m² 4.46 m h= 1.25 BRH=895 BRH=90 LH= 2.845 m BRH=915 BRH=865 BRH=985 565 1.025 1.375 SPK 0.32 m² 2.60 m SPK 0.29 m² 2.52 m 38 3.47 Balkon 2.08 m² 4.45 m BRH=94 BRH=915 50x38 43 LH= 2.775 m 55.97 Küche 11.94 m² 14.81 m 3.90 Zimmer 1 20.58 m² 18.42 m 43 BRH=865 1.035 1.42 BRH=985 Ablage 1.765 160 x 70 h= 1.25 2.26 HHK nd esta AD-B BRH=945 BRH=90 Flur 5.07 m² 10.46 m LH= 2.785 m BRH=905 1.555 1.38 LH= 2.765 m 1.645 1.46 2.10 Zimmer 3 6.65 m² 10.49 m nd 3.90 3 Zimmer-WE Zimmer 2 18.42 m² 17.95 m esta AD-B 8 2.15 28 WE 9017 Nr.18a WE-9017 67.19 m² BORKUMSTRASSE 9 STG. 9 STG. WE-9016 67.53 m² 3 Zimmer-WE LH= 2.915 9 STG. Treppenhaus BRH=815 955 1.335 WE 9016 2.63 2.105 BRH=1.005 Zimmer 2 18.65 m² 17.70 m 1.655 1.435 3.51 LH= 2.805 m LH= 2.775 m Bad 4.53 m² 10.45 m 7 2.26 Flur 5.09 m² 10.53 m LH= 2.785 m BRH=955 1.65 1.415 3.94 Ablage HHK 2.27 BRH=915 160 x 70 nd esta -B AD BRH=905 1.53 1.375 7 1.725 LH= 2.75 m h= 1.25 2.18 29 Zimmer 1 20.82 m² 18.56 m LH= 2.8 m N 2.42 Küche 12.16 m² 14.86 m Bad 4.12 m² 10.16 m BRH=1.015 3.94 1.105 1.365 BRH=945 745 30 30 2.90 9 9 865 27 85 13 8 36 36 5 5 1.23 1.17 53 44 55 1.375 1.35 5 3.425 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 503.5 452-15-9-11 36 40 5.33 46 1.51 7 3.20 1.28 9 41 3.55 41 2.51 15 64 60 32 2.95 50 55 11.41 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 504.3 99 5 56 5 5 1.31 1.32 2.11 39 53 1.005 1.365 2.33 10 3.10 1.66 1.42 2.75 1.055 1.41 2.04 93 25 96 33 33 17 1.19 48 525 45 1.30 15 18 2.69 1.055 3.02 2.295 1.545 46 1.755 5 1.44 7 3.09 5 1.015 49 2.255 1.41 2.81 2.29 1.02 1.335 8 9 87 27 84 6 8 38 41 1.20 545 475 55 1.21 1.335 1.38 5 2.82 1.03 1.33 2.185 3.11 51 5 1.12 5 2.26 1.48 5 73 h= 1.25 HB-Bestand 160x70 Zimmer 3 6.87 m² 10.64 m 39 1.665 4.20 1.035 1.94 11 1.72 1.565 22 96 1.915 2.40 23 39 965 1.40 4.02 6 1.71 abgehängte Decke lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Nr.7 1.655 30 1.025 1.72 1.94 11 1.66 4.17 2.00 47 1.67 1.465 4.21 1.895 6 1.025 1.37 1.76 1.66 28 945 1.945 2.42 1.685 27 955 1.335 7 1.76 1.94 1.65 1.465 4.21 81 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM 96.70 Elektrosicherungskasten ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 2. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 1.975 AD LH 5 13 1.66 1.455 4.20 Umfang Block 2 6 4.20 Gasherdanschluss 15.30 m 7 29 1.655 1.445 5.16 Wohnfläche 19 Lauterbachstraße 1.94 8.30 m² 8 27 96 1.335 2.41 Elektroherdanschluss 9 4.45 1.91 Raumbezeichnung ELT ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 42 1.66 1.455 Geschirrspülmaschinenanschluss Küche BRH=845 LAUTERBACHSTRASSE 2.525 GS 6 Nr.8 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 7 3 Zimmer-WE WM WE 1012 5 3 Zimmer-WE Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 8 3 Zimmer-WE Heizkörper HK 9 3 Zimmer-WE Tür neu Installationsschacht neu 4 WE-9151 68.10 m² Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 3 WE-9150 67.77 m² Tür Bestand Bauteil Abriss 10 WE-9164 ca.61.75 m² Gefälle 2% Sellinstraße WE-9163 ca.61.53 m² Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 2 BRH=895 + 3.25 11 BRH=835 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 1 BRH=845 675 BRH=88 LH= 2.88 Bauteil leicht Neubau Oberkante Fertigfußboden + 3.25 12 9 STG. Treppenhaus BRH=4.485 Nr.9 LH= 2.77 m LH= 2.775 m OK FFB Mauerwerk Neubau 6 LH= 2.775 m LH= 2.765 m Zimmer 1 20.51 m² 18.23 m Zimmer 3 8.46 m² 13.33 m Oberkante 5 Zimmer 1 ca. 20.34 m² ca.18.15 m 9 STG. Zimmer 3 8.45 m² 13.33 m Zimmer 1 20.48 m² 18.22 m OK 4 3 Zimmer-WE Zimmer 3 ca. 8.28 m² ca.13.26 m Wand leicht Bestand 3 3 Zimmer-WE WE 9151 LH= 2.895 Mieterkeller Umverlegung Lohmestraße WE 9150 LH= 2.865 BRH=885 160x70 esta160x70 nd LH= 2.805 m MK 1012 2 WE-9177 72.46 m² HHK Badheizkörper 1770 x 599 BRH=92 LH= 2.775 m Wand massiv Bestand 1 31 WE-9176 81.64 m² LH= 2.765 m Flur 6.06 m² 11.97 m Treppenhaus BRH=875 BRH=88 Zimmer 2 16.36 m² 16.83 m LEGENDE HOCHBAU ACHTUNG ! Zimmer 1 ca. 20.89 m² ca. 18.35 m LH= 2.785 m Küche 10.52 m² 13.54 m Flur 5.97 m² 11.94 m 9 STG. LH= 2.91 Zimmer 3 ca.8.39 m² ca.13.39 m LH= 2.82 m LH= 2.805 m WE 9164 9 STG. Zimmer 1 21.20 m² 18.64 m Treppenhaus Bad 3.69 m² 9.34 m LH= 2.775 m LH= 2.885 Zimmer 2 18.42 m² 17.56 m LH= 2.82 m ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 504.1 LH= 2.775 m BRH=83 h= BRH AD-B 170x70 50x38 HB-Bestand Bad ca.4.87 m² ca.10.49 m Küche 10.38 m² 13.52 m Flur ca. 5.19 m² ca.10.81 m Flur ca.5.12 m² ca.10.77 m WE 9163 LH= 2.775 m 2.615 Zimmer 2 16.30 m² 16.82 m Zimmer 2 ca. 15.99 m² ca.16.69 m 9 STG. LH= 2.805 m LH= 2.825 m BRH=885 HB-Bestand 9 STG. 9 STG. Zimmer 1 22.89 m² 19.19 m LH= 2.775 m 9 STG. 9 STG. BRH=88 1.66 1.465 5.14 LH= 2.92 Flur 9.49 m² 15.88 m HB-Bestand WE 9176 WE 9177 1.925 37 LH= 2.785 m Küche ca. 9.92 m² ca.13.34 m h= 1.25 Bad ca.5.00 m² ca.10.64 m BRH=855 BRH=845 Balkon 2.14 m² 4.50 m 50x38 Bad 4.28 m² 9.69 m 45x35 h= 20 50x38 Zimmer 2 ca. 16.63 m² ca. 16.93 m Bad 3.76 m² 9.40 m BRH=92 SPK 0.36 m² 2.56 m h= BRH HHK HHK Küche ca. 10.51 m² ca. 13.61 m LH= 2.81 m BRH=875 Ablage 170x70 160x70 Küche 12.45 m² 16.06 m LH= 2.885 m BRH=915 SPK 0.33 m² 2.50 m Badheizkörper 1770 x 599 HHK Ablage HHK Zimmer 3 6.62 m² 11.03 m LH= 2.81 m LH= 2.755 m LH= 2.785 m AD-B Flur 12.88 m² 17.43 m HB-Bestand BRH=91 HHK esta nd 45x35 BRH=835 h= BRH h= BRH LH= 2.79 m Zimmer 3 9.18 m² 12.13 m BRH=845 45x35 Bad 3.97 m² 10.32 m BRH=895 h= 1.25 BRH=895 1.985 1.025 1.335 2.87 BRH=795 LH= 2.8 m Balkon 2.10 m² 4.47 m Balkon ca.2.04 m² ca.4.43 m LH= 2.8 m 170x70 BRH=925 1.655 1.42 Zimmer 2 19.53 m² 18.35 m 6 3.40 BRH=90 Küche 12.84 m² 14.95 m 11 25 1.67 SPK 0.35 m² 2.59 m 36 LH= 2.83 m 1.47 LH= 2.825 m Bad 4.32 m² 10.22 m 8 Küche 11.98 m² 14.89 m LH= 2.795 m 1.67 h= 1.25 1.13 1.365 2.48 Zimmer 1 20.67 m² 18.48 m 160x70 BRH=86 Ablage HHK 15 BRH=825 LH= 2.825 m 3.62 LH= 2.825 m 26 96 1.345 2.40 2.12 Zimmer 3 6.80 m² 10.57 m Flur 5.27 m² 10.56 m 1.535 1.375 1.03 10 2.17 LH= 2.8 m 11.23 BRH=87 Zimmer 2 18.68 m² 17.99 m BRH=85 3 Zimmer-WE 31 9 STG. 1.50 9 STG. WE 9005 BRH=82 WE.9005 67.72 m² LH= 2.91 9 STG. LH= 2.90 3 Zimmer-WE Treppenhaus WE 9006 29 2.13 LH= 2.815 m LH= 2.795 m BRH=885 Nr.18 BORKUMSTRASSE BRH=925 1.655 1.41 985 25 97 1.665 1.465 2.23 1.66 1.45 Zimmer 2 18.73 m² 17.72 m 2.435 3.53 25 3.51 7 3.89 22 WE-9006 68.05 m² BRH=845 HHK Flur 5.24 m² 10.61 m LH= 2.825 m 55.97 BRH=825 Ablage HB-Bestand 2.255 6 LH= 2.815 m N LH= 2.775 m 1.515 1.79 1.345/1.38 7 1.00 24 2.17 15 LH= 2.82 m Zimmer 1 20.73 m² 18.51 m 1.035 1.375 2.54 Bad 4.22 m² 10.06 m BRH=855 BRH=915 Küche 12.27 m² 14.93 m 1.66 1.425 3.93 98 32 33 1.31 62 7 96 29 15 5 92 54 1.205 1.27 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 504.8 452-15-9-11 11.86 73 15 34 1.115 51 2.285 1.475 15 92 26 85 10 7 34 40 5 5 5 1.205 54 47 54 1.20 1.37 1.375 2.84 1.03 1.365 2.26 6 2.83 1.03 1.385 2.25 3.08 505 1.11 5 2.23 1.48 36 3.07 1.62 1.12 50 2.245 1.475 5 9 1.04 1.375 2.27 88 30 90 36 35 15 1.175 55 56 45 1.215 15 2.84 5 5 1.37 1.38 7 2.83 2.055 1.04 1.385 3.08 1.65 1.455 26 2.07 7 16 91 6 37 1.025 53 85 1.37 2.47 1.03 1.37 6 1.71 43 3.13 3.23 1.02 1.37 1.325 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 9 - PLAN-NR.: 505.4 LH= 2.795 m 9 STG. 9 STG. Treppenhaus BRH=795 BRH=795 BRH=815 BRH=87 BRH=805 BRH=6.80 WE-9139 68.97 m² WE-9140 69.01 m² WE-9126 68.78 m² WE-9127 67.47 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE BRH=815 2.56 N 8 9 87 7 38 2.39 25 1.98 1.98 51 37 5 1.375 1.37 965 1.925 5 15 35 7 16 2.38 3.25 2.62 1.02 1.37 5 56.01 5 23 1.03 7 4 8 50 76 15 2.80 15 25 4215 985 1.375 1.38 BRH=76 2.005 5 BRH=80 LH= 2.895 BRH=6.805 BRH=78 9 STG. 5 BRH=8.39 BRH=80 WE-9113 78.70 m² WE-9114 82.87 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Elektrosicherungskasten 4.22 6 5.08 28 13 3.75 2.41 22 2.41 3.13 4.57 46 48 15 INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 3. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 26 1.67 1.465 5 15 4.07 28 6.63 1.96 Block 2 6 8 42 2.47 96 1.35 7 1.77 26 1.955 19 Lauterbachstraße 96.70 26 3.08 1.665 1.465 3.94 1.67 1.385 8 2.41 7 1.88 9 27 1.66 1.465 6 4.23 30 1.935 7 9 1.75 1.01 5 15 1.625 8 4.04 4.22 97 1.925 9 40 9 1.655 4 15 4.05 97 1.295 3 7 3.07 1.93 10 1.77 36 1.655 1.455 Sellinstraße 26 3.08 2.025 2 6 4.26 1.65 1.46 11 1.94 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 1 1.025 1.375 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen 12 2.41 WM WE 1012 6 1.60 26 26 Neubau Verkleidung Heizstrang 5 10 1.77 Heizkörper 4 15 Tür neu 3 4.25 975 1.945 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Lohmestraße 4.01 8 1.635 Tür Bestand 2 36 3.08 1.01 1.375 Gefälle 2% Nr.4 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 34 1.93 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt ELT LAUTERBACHSTRASSE 1.655 1.425 + 3.25 Nr.5 Nr.6 1.115 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 1 BRH=805 Treppenhaus LH= 2.92 Treppenhaus LH= 2.915 BRH=845 LH= 2.8 m LH= 2.805 m LH= 2.78 m 9 STG. 9 STG. Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Fußbodenfliesen ACHTUNG ! 9 STG. Zimmer 1 21.40 m² 18.73 m Zimmer 1 20.80 m² 18.30 m d an LH= 2.795 m LH= 2.81 m LH= 2.805 m Zimmer 3 8.54 m² 13.39 m Oberkante HK t es LH= 2.8 m LH= 2.79 m Zimmer 3 8.44 m² 13.33 m Zimmer 1 20.47 m² 18.22 m Zimmer 1 20.58 m² 18.26 m Zimmer 2 22.86 m² 19.17 m -B Zimmer 3 8.53 m² 13.39 m Zimmer 2 18.59 m² 17.66 m OK Installationsschacht neu 9 STG. 4.95 9 STG. Zimmer 3 8.53 m² 13.40 m LH= 2.785 m Flur 6.47 m² 12.17 m Wand leicht Bestand Bauteil Abriss LH= 2.92 WE 9127 LH= 2.905 9 STG. Zimmer 1 20.41 m² 18.19 m LH= 2.795 m WE 9114 Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau 36 WE 9126 WE 9140 HB Bestand Flur 9.46 m² 16.12 m HB Bestand LH= 2.92 BRH=79 Küche 12.50 m² 16.18 m LH= 2.815 m LH= 2.79 m LH= 2.825 m LH= 2.775 m LH= 2.78 m MK 1012 OK FFB 1.665 1.465 HB Bestand LH= 2.785 m Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 2.19 Flur 6.49 m² 12.18 m Zimmer 3 8.42 m² 11.74 m BRH=79 Flur 6.46 m² 12.13 m HHK Flur 9.34 m² 14.59 m WE 9113 d stan HHK LH= 2.815 m LH= 2.755 m LH= 2.795 m Zimmer 3 12.11 m² 14.12 m 160x70 170x70 HHK 160x70 HHK Bad 4.36 m² 10.22 m Zimmer 2 16.78 m² 17.06 m Küche 10.69 m² 13.63 m LH= 2.795 m LH= 2.805 m LH= 2.805 m h= 1.25 HHK 170x70 h= 1.25 Küche 10.55 m² 13.62 m Zimmer 2 16.55 m² 17.04 m Zimmer 2 16.58 m² 17.03 m h= 1.25 LH= 2.84 m Bad 4.18 m² 9.51 m LEGENDE HOCHBAU AD ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 505.2 160x70 27 8 1.39 LH= 2.85 m Küche 10.52 m² 13.60 m WE 9139 170 x 70 HB Bestand d 27 Bad 4.14 m² 9.47 m Bad 3.79 m² 9.53 m tan A BRH=795 LH= 2.795 m LH= 2.78 m LH= 2.765 m e D-B LH= 2.78 m Zimmer 1 26.95 m² 22.90 m Bad 3.50 m² 8.74 m h= BRH LH= 2.785 m Flur 6.51 m² 12.21 m BRH=795 BRH=79 es 4.93 BRH=775 BRH=75 -B 32 BRH=79 AD 11.23 BRH=76 nd 3.97 73 5 BRH=785 BRH=80 esta Küche 10.68 m² 13.61 m LH= 2.78 m BRH=785 AD-B LH= 2.805 m Zimmer 2 16.48 m² 16.98 m SPK 0.29 m² 2.50 m Balkon 2.17 m² 4.44 m h= BRH Ablage Bad 4.16 m² 9.51 m BRH=765 BRH=78 HHK 1.66 1.50 BRH=805 BRH=79 BRH=83 Balkon 2.21 m² 4.48 m Küche 11.48 m² 14.28 m BRH=80 SPK 0.31 m² 2.55 m Balkon 2.20 m² 4.48 m BRH=87 2.11 1.67 1.465 1.68 5 4.02 15 2.61 BRH=865 SPK 0.31 m² 2.47 m 1.02 1.375 LH= 2.775 m 5 5 Bad 4.68 m² 11.03 m Küche 12.58 m² 15.04 m LH= 2.775 m BRH=80 5 BRH=79 h= 1.25 KISSINGENSTRASSE Ablage 160x70 1.85 HHK Zimmer 1 21.75 m² 18.98 m Nr.10 BRH=6.96 5 Treppenhaus LH= 2.77 m 6 2.365 15 3 Zimmer-WE LH= 2.765 m 5 BRH=78 Zimmer 3 ca.5.92 m² ca.9.80 m Flur 4.78 m² 10.21 m LH= 2.775 m 12 WE-9100 69.91 m² BRH=78 LH= 2.785 m 5 BRH=91 1.46 Balkon 2.09 m² 4.41 m 5 50 1.11 5 1.475 2.23 25 3.20 Zimmer 2 18.11 m² 18.15 m 5 9 STG. 9 STG. LH= 2.84 WE 9101 WE 9100 BRH=935 3 Zimmer-WE LH= 2.795 m 9 STG. BRH=93 LH= 2.805 m WE-9101 69.51 m² 2.01 5 BRH=85 Balkon 2.18 m² 4.48 m 5 15 2.78 5 1.04 47 2.155 1.325 6 3.17 Zimmer 2 17.99 m² 17.57 m BRH=77 Zimmer 3 5.86 m² 9.95 m LH= 2.795 m 29 HHK Flur 4.98 m² 10.28 m 5 BRH=76 h= BRH 160x70 LH= 2.89 3.99 1.66 1.455 Ablage LH= 2.785 m 2.18 SPK 0.33 m² 2.49 m 35 495 49 1.385 1.38 LH= 2.775 m 1.89 5 BRH=81 Bad 4.32 m² 10.60 m LH= 2.795 m Zimmer 1 21.55 m² 18.90 m BRH=83 1.07 29 Küche 12.29 m² 14.93 m 1.015 1.335 1.27 33 975 8 3.08 32 5.32 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 505.7 452-15-9-11 3.82 52 42 1.94 1.47 755 2.86 40 1.30 58 1.26 12 2.49 685 1.26 1.75 2.77 74 375 39 2.74 2.815 775 355 42 2.42 39 2.84 755 38 65 2.12 735 2.86 1.28 39 1.27 12 64 735 1.265 1.885 2.32 2.73 39 2.70 2.74 735 54 2.815 2.29 52 1.02 735 1.23 64 53 2.09 735 39 1.00 49 53 1.66 3.91 1.12 30 3.82 51 1.55 38 11.435 2.765 2.15 54 LH= 2.005 m 2.89 LH= 2.005 m 725 375 3.47 MK 4 14.06 m² 15.30 m LH=2.005 BRH=1.555 MK 1 11.35 m² 15.96 m 2.82 37 2.335 LH=2.00 735 375 41 LH= 1.985 m LH= 1.995 m BRH=1.585 25 1.41 34 55.97 38 2 2.79 49 3.47 735 35 2.905 725 375 3.11 25 LH= 1.945 m 2.80 BRH=1.61 6 STG. 6 STG. 6 STG. BRH=1.585 MK 9 13.27 m² 15.35 m Kellergang 36.34 m² 54.47 m LH= 1.99 m LH= 1.975 m LH=1.96 LH= 1.97 m MK 8 ca.11.08 m² ca.13.89 m LH= 1.985 m MK 7 12.05 m² 15.65 m MK 6 10.53 m² 14.50 m MK 8/HA ca.1.15 m² ca.4.37 m LH= 1.955 m 2.705 MK 7 9.51 m² 13.54 m LH= 1.98 m LH=1.98 LH= 1.96 m 52 LH= 1.975 m MK 4 11.33 m² 13.89 m LH= 1.965 m LH= 1.99 m MK 5/6 ca.14.16 m² ca.16.82 m 2.93 MK 5 7.60 m² 12.25 m MK 4 7.70 m² 11.81 m MK 8 11.16 m² 13.82 m MK 7 10.79 m² 14.18 m 70 MK 6 3.64 m² 8.20 m 2.565 MK 1/HA 6.48 m² 14.81 m 34 2.44 38 725 385 5.23 Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 3.04 ELT Elektrosicherungskasten 51 3.87 50 94.73 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung KELLERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 2.27 GF 5 23 Hängeboden Block 2 6 1.98 HB 7 67 abgehängte Decke lichte Höhe 19 Lauterbachstraße 3.77 AD LH 8 52 Umfang 9 2.72 Gasherdanschluss 15.30 m 6 39 Wohnfläche 7 2.76 8.30 m² 5 39 53 Elektroherdanschluss 8 46 4.42 3.94 52 Raumbezeichnung 9 8 2.29 Küche 4 39 54 73 375 6.65 5.05 Geschirrspülmaschinenanschluss 3 3.35 5.87 725 39 34 1.66 GS 10 48 1.27 12 5.045 725 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Sellinstraße 2.80 39 2.86 WM WE 1012 2 39 1.28 715 375 Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 11 2.62 65 2.51 Heizkörper HK BRH=1.565 1 33 5.35 73 39 Tür neu 12 2.42 42 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Installationsschacht neu Nr.1 4.535 725 2.56 Tür Bestand 6 35 5.90 725 Gefälle 2% 5 2.02 12 2.935 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Lohmestraße 41 2.96 74 395 + 3.25 2 1.97 58 2.435 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss BRH=1.60 ACHTUNG ! 3.83 695 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Bauteil Abriss Nr.2 4.815 Oberkante 5 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 695 445 OK Bauteil leicht Neubau SELLINSTRASSE 2.735 Wand leicht Bestand OK FFB LH= 1.975 m LH= 1.985 m BRH=1.55 Nr.3 Mieterkeller Umverlegung Mauerwerk Neubau MK 1/HA ca.6.57 m² ca.14.23 m MK 1/HA 6.61 m² 14.57 m MK 1012 4 LH= 1.98 m LH= 1.99 m LH= 1.97 m MK 9 12.12 m² 15.61 m LH= 1.97 m Wand massiv Bestand 3 MK 10 13.39 m² 15.40 m MK 11 20.25 m² 18.20 m LH=1.635 MK 2 8.33 m² 11.97 m BRH=1.625 MK 4/5 ca.18.01 m² ca.17.89 m MK 3 9.17 m² 13.40 m LH= 1.985 m LH= 1.985 m LEGENDE HOCHBAU 9 STG. 9 STG. MK 3 16.02 m² 18.47 m LH= 2.025 m LH=2.06 1 LH=1.515 LH= 1.975 m LH= 1.995 m MK 10 ca. 12.57 m² ca. 14.99 m LH=1.97 3.225 MK 2 10.42 m² 14.36 m MK 3 9.69 m² 13.58 m Kellergang 30.55 m² 61.12 m MK 2 9.97 m² 15.05 m MK 9 ca. 13.73 m² ca. 15.59 m 9 STG. LH=2.085 LH=1.995 LH=1.975 LH=1.865 Kellergang 24.62 m² 50.53 m LH=1.985 61 65 MK 10 11.50 m² 15.54 m LH=1.965 1.51 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 501.4 11.52 5.19 54 2.13 64 2.16 39 11.52 2.27 52 39 2.28 2.39 57 14 71 385 LH= 1.985 m 1.895 74 355 BRH=1.505 MK 7 13.31 m² 16.22 m BORKUMSTRASSE BRH=1.615 LH= 1.995 m 2.325 725 385 LH= 1.975 m LH= 1.99 m 50 1.135 1.905 2.70 39 2.92 45 3.05 1.39 MK 9 13.88 m² 16.80 m 62 1.61 MK 6 12.37 m² 14.14 m MK 8 12.71 m² 15.88 m BRH=1.61 3.715 Nr.18a LH=1.785 LH=2.095 MK 5/HA 5.51 m² 10.65 m N 6 STG. 5.945 Kellergang 26.01 m² 50.76 m 40 2.42 38 2.80 1.41 MK 3 11.60 m² 14.14 m MK 2 14.16 m² 15.98 m 735 35 BRH=1.615 745 395 2.82 84 42 43 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 501.2 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 501.5 452-15-9-11 7 96 28 2.54 30 1.015 1.38 2.49 15 535 1.18 1.37 1.18 1.02 1.37 36 2.135 10 3.05 1.645 1.42 1.03 1.31 2.08 89 26 92 34 15 2.84 9 2.86 35 15 5 1.225 505 45 555 1.185 1.35 1.37 2.285 1.04 1.37 3.04 38 3.07 49 1.11 1.46 2.26 1.645 1.105 515 9 2.285 89 28 90 35 15 2.85 1.03 33 1.165 15 1.20 53 48 565 10 2.81 5 1.40 1.035 1.37 2.27 45 3.10 505 1.12 1.47 2.27 1.06 11.86 42 sta 5 BRH=85 2.73 1.115 50 2.275 1.47 1.545 1.655 1.795 h= BRH LH= 2.795 m Küche 12.01 m² 14.76 m Bad 4.33 m² 10.75 m 5 Zimmer 1 21.34 m² 18.71 m 1.825 Ablage 170x70 BRH=86 50x38 BRH=855 BRH=85 BRH=84 LH= 2.725 m LH= 2.895 BRH=87 BRH=845 Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf ELT 3 Zimmer-WE Nr.4 3 Zimmer-WE Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 1.77 25 2.41 26 1.935 1.025 1.33 11 4.25 94.73 1.77 8 1.65 1.405 3.03 4.20 2.005 38 41 1.66 1.46 3.07 4.25 89 1.705 1.345 4.22 1.97 9 7 1.66 31 965 1.925 28 1.625 2.41 26 1.955 1.01 1.325 4.21 1.77 10 8 1.66 1.455 3.10 4.23 1.185 45 41 Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 2. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 7 1.59 5 4.21 8 965 1.925 26 Block 2 6 4.16 36 3.05 1.625 7 4.49 5 38 1.035 1.375 4.25 1.92 19 Lauterbachstraße 2.41 30 41 5.77 1.65 1.44 8 28 32 1.965 6 4.15 3.86 1.65 1.445 2.47 GEZ. 5 40 3.04 3.945 1.645 1.455 ÄNDERUNG Lohmestraße 3 Zimmer-WE WE-9307 70.19 m² 2 3 Zimmer-WE Elektrosicherungskasten 1 WE-9306 ca. 67.51 m² ACHTUNG ! Nr.5 WE-9320 67.84 m² ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 48 1.625 Geschirrspülmaschinenanschluss Raumbezeichnung INDEX DATUM 945 1.325 GS Küche BRH=84 SELLINSTRASSE 1.585 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 9 BRH=85 BRH=4.475 WM WE 1012 6 BRH=805 Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 7 BRH=835 BRH=835 Heizkörper HK 5 WE-9253 70.78 m² Treppenhaus Tür neu Installationsschacht neu 8 Treppenhaus Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 9 LH= 2.925 BRH=87 LH= 2.78 m LH= 2.785 m Tür Bestand 4 LH= 2.775 m Gefälle 2% 3 LH= 2.785 m Zimmer 3 ca. 8.06 m² ca. 13.15 m Zimmer 1 ca. 20.77 m² ca. 18.34 m Zimmer 1 20.76 m² 18.28 m Zimmer 3 8.63 m² 13.37 m Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 10 Zimmer 1 20.52 m² 18.23 m + 3.25 Sellinstraße Zimmer 3 8.51 m² 13.37 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 2 9 STG. LH= 2.89 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 11 LH= 2.805 m 3 Zimmer-WE 1.65 1.45 7 Oberkante 1 LH= 2.805 m WE 9307 9 STG. LH= 2.735 m Zimmer 3 8.49 m² 13.35 m WE-9319 66.06 m² 2.405 OK Bauteil Abriss 42 41 WE 9306 9 STG. 2.65 LH= 2.88 Zimmer 1 20.70 m² 18.25 m 9 STG. 3.84 Zimmer 1 21.83 m² 18.97 m Treppenhaus 3 Zimmer-WE WE 9320 LH= 2.795 m LH= 2.915 5 Nr.6 Wand leicht Bestand 12 Zimmer 2 16.99 m² 16.66 m Flur 5.99 m² 11.90 m Flur ca. 5.79 m² ca. 11.90 m LH= 2.805 m LH= 2.835 m LH= 2.805 m WE-9332 76.61 m² Flur 6.05 m² 12.00 m HB-Bestand nd WE 9319 BRH=87 Mieterkeller Umverlegung Bauteil leicht Neubau 11.52 LH= 2.785 m 3.95 160x70 HHK 170x70 HHK LH= 2.82 m 9 STG. esta 9 STG. 9 STG. AD-B Flur 6.13 m² 12.09 m HB-Bestand Flur 7.90 m² 14.31 m HB-Bestand 9 STG. 9 STG. 5 BRH=86 1.655 1.46 LH= 2.785 m WE 9333 1.97 45 1.40 7 Zimmer 2 22.50 m² 19.10 m MK 1012 OK FFB 4.92 Zimmer 2 16.33 m² 17.37 m LH= 2.775 m LH= 2.915 Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 1.27 10 LH= 2.785 m ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 504.3 50x38 LH= 2.785 m Zimmer 2 ca.16.19 m² ca.16.77 m Küche 10.52 m² 13.52 m 50x38 Zimmer 2 15.99 m² 16.70 m Küche ca. 10.67 m² ca. 13.69 m Bad 3.67 m² 9.37 m 45x35 Küche 10.57 m² 13.62 m h= 1.25 170x70 LH= 2.825 m LH= 2.79 m LH= 2.8 m Bad ca. 3.87 m² ca. 9.26 m 50x38 Zimmer 2 16.13 m² 16.68 m Küche 11.71 m² 15.46 m Bad 4.06 m² 9.42 m h= 1.25 Küche 10.58 m² 13.54 m h= BRH Ablage HHK LH= 2.845 m LH= 2.785 m LH= 2.795 m HHK Bad 3.64 m² 9.23 m 45x35 LH= 2.78 m Bad 4.03 m² 9.32 m 170x70 Zimmer 3 8.35 m² 11.83 m WE 9332 LEGENDE HOCHBAU Balkon 3.97 m² 8.68 m 4 LH= 2.825 m BRH=735 BRH=825 SPK 0.32 m² 2.47 m Balkon ca. 2.16 m² ca. 4.54 m 43 BRH=85 Balkon 2.14 m² 4.50 m Ablage h= BRH Flur 9.17 m² 14.11 m LH= 2.805 m 5 LH= 2.78 m HHK Zimmer 3 6.91 m² 10.63 m BRH=875 BRH=875 BRH=895 BRH=925 45x35 HB-Bestand 50x38 BRH=825 BRH=79 BRH=1.045 Zimmer 1 24.40 m² 21.75 m h= 1.25 LH= 2.785 m SPK 0.36 m² 2.59 m 50x38 45x35 Ablage 170x70 BRH=915 160x70 LH= 2.795 m Küche 9.78 m² 13.43 m HHK 5 BRH=84 BRH=82 Bad 3.53 m² 8.72 m 3 5 SPK 0.33 m² 2.48 m 60 5 1.66 1.455 LH= 2.825 m BRH=86 BRH=86 HHK d HB-Bestand 5.31 44 495 1.105 5 1.465 2.26 BRH=93 estan AD-B BRH=85 1.025 1.375 2.26 LH= 2.795 m 5 2.96 5 513 99 5 1.37 1.37 2.02 7 4.04 3837 KISSINGENSTRASSE 1.85 1.035 1.365 4.03 15 2.48 32 9 2.01 7 50 77 15 2.22 41 5 1.37 1.37 5 5 49 3 52 1.65 9 5 3 25 5 LH= 2.825 m nd SPK 0.32 m² 2.42 m sta 56.01 LH= 2.82 m -Be BRH=84 1.91 5 1.40 3.20 29 nd Zimmer 2 12.18 m² 14.00 m Flur 9.69 m² 18.99 m AD 3 Zimmer-WE Zimmer 3 6.08 m² 9.89 m Balkon 2.00 m² 4.40 m 2.31 WE 9086 5 9 STG. 9 STG. BRH=81 LH= 2.90 5 LH= 2.93 5 Treppenhaus BRH=4.64 Nr.9 965 1.925 LH= 2.82 m WE 9085 -Be AD WE-9086 67.95 m² Balkon 2.11 m² 4.49 m LH= 2.785 m 9 STG. 5 Zimmer 2 17.69 m² 17.32 m LH= 2.805 m BRH=91 LH= 2.815 m BRH=97 BRH=84 5 Zimmer 3 6.07 m² 9.89 m BRH=83 5 1.375 1.37 5 515 3 51 BRH=87 Flur 4.90 m² 10.30 m 3 Zimmer-WE 1.91 3.34 28 HHK BRH=79 2.09 25 8 3 160x70 50x38 WE-9085 68.69 m² Ablage LH= 2.77 m h= 1.25 28 Zimmer 1 21.19 m² 18.68 m LH= 2.82 m 41 5 BRH=85 1.03 1.375 4.02 LH= 2.81 m 5 BRH=85 1.265 30 31 2.47 15 Küche 11.86 m² 14.75 m N 1.71 Bad 4.87 m² 11.16 m HB-Bestand 1.44 10 - PLAN-NR.: 504.1 1.66 1.465 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 2.41 67 5.32 1.11 4.90 54 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 504.6 452-15-9-11 2.65 1.025 745 395 40 2.29 65 2.815 755 39 1.28 2.325 1.27 64 1.265 1.915 66 2.13 77 38 2.765 40 5.93 765 41 2.52 775 375 2.36 2.755 66 755 385 39 1.24 2.365 1.24 65 1.245 1.90 73 40 2.20 725 2.175 2.73 48 26 3.195 725 61 11 80 2.04 725 415 64 2.69 2.685 725 1.465 11.86 2.39 77 38 53 2.41 72 2.15 38 9 - PLAN-NR.: 501.4 LH= 2.005 m MK 4 13.24 m² 16.20 m LH= 2.005 m 9 STG. MK 3 ca.12.26 m² ca.15.95 m LH= 2.03 m LH= 1.985 m MK 10 13.29 m² 15.40 m MK 1/ HA 6.33 m² 14.04 m LH= 1.995 m MK 2 ca.13.26 m² ca.15.25 m 5 LH=1.51 MK 9 12.32 m² 15.63 m LH= 2.005 m BRH=1.595 MK 2 17.43 m² 17.37 m 3.08 2.38 N 2.78 33 56.01 55 33 2.77 73 5 2.79 34 6.65 74 3.41 2.64 5 BRH=1.61 72 MK 10 9.21 m² 12.39 m LH= 2.02 m MK 1/HA 6.30 m² 14.40 m LH= 1.995 m LH= 2.015 m MK 9 8.19 m² 13.20 m BRH=1.57 BRH=1.585 Tür Bestand Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Tür neu Neubau Verkleidung Heizstrang Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 5.24 39 2.45 39 4.27 64 58 96.70 INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung KELLERGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 19 3.98 5 4.00 42 Block 2 6 36 2.41 7 2.74 40 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 19 Lauterbachstraße 40 6.29 2.845 72 365 8 2.72 11 5.885 9 34 2.91 73 35 6 2.43 48 4.975 7 38 725 39 5 2.78 5.86 2.745 8 39 725 365 9 2.69 2.52 4 52 39 1.03 33 7.27 715 345 3 2.73 4.50 10 53 725 Sellinstraße 38 2.555 2 2.72 725 375 11 5.83 2.91 1 725 12 38 2.55 6 2.45 1.27 12 725 375 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen 5 36 Elektrosicherungskasten 4 2.72 Geschirrspülmaschinenanschluss 3 40 GS Lohmestraße 2.74 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 2 39 7.27 WM WE 1012 ACHTUNG ! 46 4.52 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 43 735 375 Heizkörper ELT LAUTERBACHSTRASSE 2.475 Gefälle Nr.5 Nr.6 735 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 2% Nr.4 1.23 + 3.25 HK BRH=1.63 LH=1.36 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss Installationsschacht neu LH=1.375 5 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Fußbodenfliesen LH= 1.95 m LH= 2.005 m BRH=1.475 BRH=1.625 Oberkante 1 LH= 1.985 m MK 10 13.41 m² 15.48 m OK Bauteil Abriss 54 MK 3 11.92 m² 15.56 m MK 1/ HA 6.48 m² 14.25 m 7 STG. LH=2.075 MK 2 13.45 m² 15.55 m Wand leicht Bestand Bauteil leicht Neubau LH=2.02 LH=2.075 LH=2.05 MK 3 19.90 m² 18.05 m Mieterkeller Umverlegung OK FFB 2.67 LH=2.005 LH=2.005 MK 9 ca.12.65 m² ca.15.65 m MK 1012 Mauerwerk Neubau 2.635 Kellergang 28.92 m² 60.38 m LH=2.00 LH=2.02 5.89 5 LH= 2.01 m LH= 2.02 m Kellergang 29.43 m² 57.19 m Wand massiv Bestand LH= 2.005 m LH=2.035 53 LH= 2 m MK 5 13.84 m² 15.63 m 52 LH= 2.005 m LH= 2 m MK 8 11.24 m² 13.94 m 4.91 LH= 2.005 m MK 6 3.26 m² 7.69 m MK 8 8.90 m² 13.24 m LH= 2.02 m MK 7 ca.10.83 m² ca.14.09 m 52 MK 5 11.48 m² 14.46 m MK 4 ca.10.88 m² ca.14.04 m 4.90 LH= 2.01 m LH= 2.01 m LH= 2.015 m MK 8 11.67 m² 14.10 m 725 MK 7 10.78 m² 14.26 m 5 MK 6/HA 3.71 m² 8.30 m BRH=1.66 MK 5 11.00 m² 13.99 m MK 4 11.08 m² 13.97 m 9 STG. 2.87 1.05 1.27 51 2.15 38 2.12 MK 6 7.64 m² 11.95 m LEGENDE HOCHBAU 46 11.23 ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 501.2 41 1.04 93 5 LH= 2.005 m Kellergang 40.30 m² 61.09 m BRH=1.585 3.78 735 345 5 2.495 2.74 31 1.74 6 STG. 6 STG. BRH=1.63 BRH=1.595 MK 7 12.80 m² 14.78 m 5 LH= 2.015 m 5 BRH=1.65 26 MK 3 11.23 m² 13.93 m KISSINGENSTRASSE MK 2 ca.13.62 m² ca.15.62 m 5 2.54 2.90 6 STG. 2.13 LH= 2.015 m LH= 2.01 m LH= 2.015 m 79 12 735 385 MK 1 10.55 m² 15.45 m MK 4 11.12 m² 13.47 m 6 STG. 7.28 5 BRH=1.58 5 LH=2.00 BRH=1.63 36 1.08 25 1.09 42 72 5 5 735 56 1.07 50 1.01 1.91 8 STG. Kellergang 32.19 m² 61.68 m LH=2.02 40 5 LH=1.36 12 1.25 HA 6.56 m² 14.46 m 5 LH=2.08 5.11 LH=2.01 LH= 2 m 4.12 40 12 1.25 715 36 BRH=1.64 LH= 2.02 m MK 5 13.56 m² 14.80 m Nr.10 3.61 39 MK 8 8.13 m² 12.93 m 42 72 2.385 5 LH=2.02 5 1.21 MK 7 ca. 11.50 m² ca. 14.25 m LH= 2.015 m 72 385 2.76 MK 6 18.74 m² 19.76 m 5 BRH=1.64 39 1.11 39 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 50 43 1.19 41 43 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 501.7 452-15-9-11 Sellinstraße Borkumstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Straße_Sellinstr. 1-3, Borkumstr. 18A 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 18A Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 1 18A F1 OK FFB 2 2 1 Bauteil Abriss Gefälle 1 3 2 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 3 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 108.8 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 108.6 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 508.5 452-15-9-11 65 6 92 32 15 5 5 51 57 96 54 915 55 1.20 1.31 1.37 1.355 15 65 62 29 2.96 11.41 2.10 39 53 1.035 1.375 2.315 10 3.10 1.66 15 2.75 1.055 2.04 93 25 85 6 33 1.19 8 47 1.30 48 525 45 18 2.69 1.055 3.02 2.295 1.545 41 1.735 6 3.15 5 1.02 49 2.26 1.425 2.79 2.325 96 1.335 15 92 29 86 8 9 36 39 5 1.255 54 46 55 1.215 5 1.36 5 1.37 9 2.81 1.03 1.375 2.19 3.05 51 5 1.12 5 2.24 1.48 5 HB-Bestand 7 1.665 1.425 4.16 2.02 47 1.665 4.20 1.035 1.94 11 1.72 1.55 22 97 1.90 2.40 28 20 40 4.02 6 1.71 41 Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 1.66 30 1.025 1.72 1.94 11 1.66 4.17 1.995 47 1.66 1.455 4.17 1.935 96 1.335 6 1.80 1.695 29 96 1.925 2.42 1.645 26 1.025 1.375 9 1.77 1.90 1.67 1.455 4.20 815 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM 96.70 Elektrosicherungskasten ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 3. OBERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 5.16 4.12 HB 5 30 1.66 1.41 abgehängte Decke lichte Höhe Block 2 6 28 1.96 AD LH 7 4.43 96 1.335 2.41 Umfang 19 Lauterbachstraße 44 1.915 Gasherdanschluss 15.30 m Nr.7 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.655 1.42 Wohnfläche ELT LAUTERBACHSTRASSE 2.53 8.30 m² 8 Nr.8 Elektroherdanschluss 9 3 Zimmer-WE Raumbezeichnung 6 3 Zimmer-WE Küche 7 3 Zimmer-WE Geschirrspülmaschinenanschluss 5 3 Zimmer-WE GS 8 WE-9153 68.80 m² Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 9 WE-9152 69.16 m² WM WE 1012 4 WE-9166 ca.66.47 m² Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 3 WE-9165 ca.66.33 m² Heizkörper HK BRH=805 BRH=78 Tür neu Installationsschacht neu 10 BRH=6.785 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Sellinstraße Nr.9 BRH=815 BRH=80 Tür Bestand Bauteil Abriss 2 BRH=6.85 Gefälle 2% 11 LH= 2.90 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 1 Treppenhaus LH= 2.905 BRH=825 LH= 2.8 m LH= 2.785 m + 3.25 12 9 STG. LH= 2.77 m LH= 2.785 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 6 Zimmer 1 ca. 20.34 m² ca.18.15 m Zimmer 1 20.52 m² 18.24 m Zimmer 3 8.54 m² 13.39 m Bauteil leicht Neubau Oberkante Fertigfußboden + 3.25 5 3 Zimmer-WE Zimmer 3 8.67 m² 13.43 m Zimmer 1 20.35 m² 18.17 m OK FFB 4 3 Zimmer-WE Zimmer 3 ca. 8.28 m² ca.13.26 m Oberkante Lohmestraße WE-9179 72.73 m² WE 9153 LH= 2.89 OK 3 LH= 2.785 m Wand leicht Bestand Mauerwerk Neubau 1.42 LH= 2.8 m Mieterkeller Umverlegung 2 WE-9178 82.82 m² 97 1.335 Flur 6.39 m² 11.98 m Treppenhaus BRH=815 160x70 50x38 50x38 Flur 6.43 m² 12.00 m MK 1012 1 33 BRH=5.305 LH= 2.795 m Wand massiv Bestand 8 HHK HHK 160x70 170x70 45x35 h= 1.25 LH= 2.775 m Zimmer 2 16.38 m² 16.95 m LEGENDE HOCHBAU ACHTUNG ! Zimmer 1 ca. 20.89 m² ca. 18.35 m LH= 2.785 m Küche 10.61 m² 13.55 m LH= 2.79 m 9 STG. LH= 2.905 Zimmer 3 ca.8.39 m² ca.13.39 m LH= 2.815 m HB-Bestand WE 9152 9 STG. 9 STG. Zimmer 1 21.02 m² 18.57 m LH= 2.77 m Bad 3.83 m² 9.90 m 50x38 LH= 2.785 m Küche 10.30 m² 13.50 m WE 9166 9 STG. Zimmer 2 18.50 m² 17.59 m Treppenhaus BRH=825 Zimmer 2 16.89 m² 17.16 m BRH=795 h= BRH LH= 2.915 9 STG. LH= 2.77 m HHK WE 9165 9 STG. 9 STG. BRH=855 1.66 1.425 Zimmer 1 22.67 m² 19.09 m 2.635 5.12 LH= 2.76 m LH= 2.805 m Zimmer 2 ca. 15.99 m² ca.16.69 m BRH=775 Balkon 2.18 m² 4.46 m 3.63 estand Küche ca. 9.92 m² ca.13.34 m Flur ca. 5.19 m² ca.10.81 m Flur ca.5.12 m² ca.10.77 m Flur 9.22 m² 15.81 m AD-B 170x70 Bad ca.4.80 m² ca.10.55 m BRH=755 BRH=745 Bad 4.35 m² 9.70 m HHK Bad 4.34 m² 9.91 m BRH=815 9 STG. HB-Bestand LH= 2.91 WE 9179 1.94 23 5 BRH=83 Ablage 45x35 50x38 Zimmer 2 ca. 16.63 m² ca. 16.93 m h= 1.25 50x38 Küche ca. 10.51 m² ca. 13.61 m LH= 2.78 m HB-Bestand WE 9178 Balkon 2.16 m² 4.45 m Balkon ca. 2.11 m² ca.4.43 m BRH=905 SPK 0.35 m² 2.58 m h= BRH 50x38 160x70 Küche 12.64 m² 16.27 m HHK Zimmer 3 7.01 m² 11.42 m LH= 2.765 m LH= 2.755 m LH= 2.78 m 45x35 nd BRH=855 HHK 2.03 Flur 13.43 m² 17.62 m Ablage esta 945 1.30 45x35 BRH=765 h= BRH h= BRH LH= 2.755 m Zimmer 3 9.55 m² 12.45 m BRH=755 h= 20 Bad 4.17 m² 10.61 m BRH=765 AD-B 3.01 BRH=82 BRH=785 LH= 2.82 m SPK 0.40 m² 2.65 m Bad ca.4.24 m² ca.10.49 m LH= 2.8 m 170x70 BRH=825 1.66 1.41 Zimmer 2 19.78 m² 18.51 m 6 3.39 BRH=915 9 18 1.72 SPK 0.35 m² 2.58 m Küche 12.88 m² 14.94 m 17 1.83 LH= 2.785 m LH= 2.775 m 1.035 1.365 2.55 Bad 4.54 m² 10.45 m Küche 11.91 m² 15.00 m 67 LH= 2.785 m h= 1.25 BRH=86 Ablage Zimmer 1 21.81 m² 19.01 m 160x70 31 HHK LH= 2.785 m 27 965 1.335 2.40 2.045 LH= 2.78 m Flur 5.37 m² 10.67 m 1.495 1.40 1.04 5 2.18 Zimmer 3 6.86 m² 10.60 m ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 505.1 LH= 2.785 m BRH=785 BRH=855 Zimmer 2 19.00 m² 18.47 m BRH=755 3 Zimmer-WE BRH=72 2.085 9 STG. WE 9007 BRH=825 9 STG. LH= 2.90 LH= 2.90 WE-9007 69.49 m² BRH=825 Nr.18 BORKUMSTRASSE BRH=81 1.665 1.47 99 24 955 1.665 1.43 2.215 1.66 1.465 9 STG. 2.49 3.52 24 3.50 3 Zimmer-WE nd 7 WE 9008 esta 4.03 LH= 2.805 m AD-B 14 LH= 2.775 m BRH=76 Zimmer 3 6.74 m² 10.48 m Treppenhaus 2.235 Flur 5.26 m² 10.62 m LH= 2.795 m 55.97 45x35 estand h= BRH Ablage 160x70 HHK Zimmer 2 19.09 m² 17.97 m 1.535 1.82 1.42 12 1.04 20 2.16 15 SPK 0.33 m² 2.52 m LH= 2.755 m AD-B WE-9008 68.78 m² BRH=88 LH= 2.745 m LH= 2.775 m HB-Bestand 6 Bad 3.88 m² 9.79 m Küche 12.39 m² 15.02 m Zimmer 1 21.09 m² 18.73 m BRH=805 1.665 1.45 3.91 98 33 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 505.3 1.32 N 27 2.61 1.50 4 3.21 40 3.60 1.035 735 1.365 30 2.56 47 1.51 1.30 5 27 5.45 11.23 35 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 505.8 452-15-9-11 11.86 1.025 1.37 33 96 53 895 1.345 3.24 1.085 1.315 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 1.225 9 - PLAN-NR.: 502.4 3 Zimmer-WE BRH=91 5 NI=12 Flur 9.51 m² 14.74 m LH= 2.825 m LH= 2.805 m sta nd HB Bestand BRH=805 NI=13 4 STG. 5 BRH=81 5 NI=13 BRH=79 5 NI=12 h= BRH 2.39 28 55 49 47 5 5 1.39 1.38 5 5 1.87 1.025 1.395 2.16 4 STG. WE-9108 78.86 m² 3 Zimmer-WE GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf Nr.4 2.41 26 96.70 1.925 1.36 7 1.02 1.365 4.22 1.76 7 15 1.66 1.455 3.09 4.07 1.895 1.455 30 30 1.635 1.495 42 2.47 4.03 1.655 1.48 3.92 30 6.58 6 1.345 1.975 1.825 5.23 30 1.80 7 3.83 2.41 1.645 1.465 27 2.39 2.83 4.44 74 56 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 15 INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr Planer GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung ERDGESCHOSS - Lauterbachstr.4-6, Kissingenstr.10 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 1.445 5 1.32 1.965 27 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Block 2 6 27 Elektrosicherungskasten 7 6 1.72 Hängeboden 19 Lauterbachstraße 1.455 4.18 15 HB 8 4.02 abgehängte Decke lichte Höhe 9 52 AD LH 6 4.03 Umfang 7 9 Gasherdanschluss 15.30 m 5 3.05 Wohnfläche 8 49 8.30 m² 9 3.04 Elektroherdanschluss 4 9 1.035 1.365 Raumbezeichnung 3 15 1.905 Küche 10 9 1.65 1.465 Geschirrspülmaschinenanschluss Sellinstraße 1.70 2.015 GS 2 29 1.66 1.46 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 11 2.41 4.19 1.91 WM WE 1012 1 25 1.01 1.38 Neubau Verkleidung Heizstrang 12 11 1.73 1.46 Heizkörper ELT Nr.5 28 4.22 15 1.31 1.975 Tür neu 6 11 1.475 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 5 4.08 95 1.345 Tür Bestand Fußbodenfliesen ACHTUNG ! 37 3.07 1.97 Gefälle HK ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 34 1.65 1.455 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Installationsschacht neu LAUTERBACHSTRASSE 1.19 + 3.25 2% 3 Zimmer-WE Nr.6 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 4 3 Zimmer-WE Oberkante Fertigfußboden + 3.25 3 3 Zimmer-WE Bauteil leicht Neubau LH= 2.785 m 3 Zimmer-WE WE-9121 64.42 m² Oberkante OK FFB BRH=805 NI=14 WE-9107 74.61 m² BRH=795 NI=125 OK Mauerwerk Neubau 47 LH= 2.795 m BRH=78 NI=135 WE-9120 65.67 m² LH= 2.79 m LH= 2.795 m Zimmer 2 22.08 m² 19.19 m BRH=79 NI=125 BRH=815 NI=135 WE-9134 65.71 m² Treppenhaus 11 STG. 3 STG. 9 STG. LH= 2.775 m Wand leicht Bestand Lohmestraße 3 Zimmer-WE BRH=805 NI=135 Zimmer 1 19.85 m² 18.06 m Zimmer 1 20.26 m² 18.25 m Mieterkeller Umverlegung 2 WE-9133 66.31 m² BRH=805 NI=145 Zimmer 3 8.42 m² 13.34 m Zimmer 2 18.50 m² 17.77 m MK 1012 1 BRH=765 NI=135 Treppenhaus 9 STG. 3 STG. Treppenhaus BRH=835 NI=135 LH= 2.775 m LH= 2.77 m LH= 2.78 m LH= 2.78 m Zimmer 3 8.19 m² 13.28 m Zimmer 1 20.06 m² 18.18 m Zimmer 1 20.06 m² 18.19 m Zimmer 3 8.08 m² 13.20 m 5 STG. BRH=775 NI=125 11 STG. LH= 2.8 m LH= 2.78 m 2.07 Flur 9.23 m² 15.97 m WE 9121 Wand massiv Bestand 5 WE 9120 LH= 2.81 m LEGENDE HOCHBAU Bauteil Abriss 5 -Be LH= 2.805 m LH= 2.795 m WE 9134 AD Bad 3.18 m² 8.13 m WE 9108 BRH=81 NI=13 WE 9133 AD-B 10 STG. LH= 2.8 m d estan Flur 5.99 m² 11.96 m Flur 5.88 m² 11.87 m 7 STG. LH= 2.805 m LH= 2.775 m LH= 2.815 m Küche 11.68 m² 15.45 m LH= 2.775 m WE 9107 Flur 5.85 m² 11.85 m Zimmer 3 8.17 m² 13.23 m Zimmer 3 7.56 m² 11.01 m 5 nd HHK 160 x 70 esta Zimmer 3 11.40 m² 13.84 m LH= 2.705 m Flur 6.01 m² 11.95 m Zimmer 1 19.97 m² 17.97 m 170 x 70 BRH=80 5 NI=12 LH= 2.79 m LH= 2.785 m AD-B Zimmer 2 15.90 m² 16.54 m Küche 10.06 m² 13.26 m 5 Zimmer 1 25.47 m² 22.30 m BRH=935 NI=135 LH= 2.79 m h= 20 HHK HHK HHK HHK 170 x 70 h= 1.25 LH= 2.825 m HHK LH= 2.8 m HB Bestand 4 STG. 15 ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 502.2 11.23 42 1.24 9 4.61 BRH=90 Bad 3.95 m² 9.31 m LH= 2.79 m nd Küche 9.83 m² 13.23 m LH= 2.735 m LH= 2.785 m LH= 2.78 m LH= 2.8 m Zimmer 2 15.69 m² 16.46 m Zimmer 2 15.64 m² 16.45 m Bad 3.57 m² 9.13 m LH= 2.78 m sta 44 LH= 2.785 m Bad 3.48 m² 9.14 m -Be LH= 2.765 m BRH=865 SPK 0.32 m² 2.49 m Küche 10.73 m² 13.93 m h= BRH AD Küche 10.46 m² 13.69 m 6 STG. BRH=84 NI=12 5 BRH=835 BRH=84 Bad 3.89 m² 9.12 m Küche 10.05 m² 13.36 m d Zimmer 2 15.78 m² 16.51 m 5 h= BRH stan -Be LH= 2.78 m 6 STG. BRH=885 NI=125 BRH=86 LH= 2.835 m LH= 2.79 m BRH=88 h= BRH AD 3.86 58 Ablage Bad 3.89 m² 9.20 m BRH=885 NI=125 BRH=85 160 x 70 BRH=845 170 x 70 BRH=86 6 STG. BRH=865 NI=14 nd 5 esta 1.65 1.465 Balkon 4.03 m² 8.78 m Balkon 2.14 m² 4.50 m Balkon 2.12 m² 4.47 m AD-B nd h= 1.25 sta SPK 0.31 m² 2.42 m BRH=1.02 BRH=98 -Be BRH=1.02 160 x 70 AD BRH=905 BRH=855 BRH=1.015 15 1.815 2.61 41 19 3.91 1.65 1.46 LH= 2.795 m 3.165 5 Küche 11.79 m² 14.75 m LH= 2.785 m 15 97 425 5 1.36 1.35 46 78 15 2.35 SPK 0.33 m² 2.49 m BRH=76 NI=14 BRH=89 5 NI=12 5 Zimmer 1 20.19 m² 18.21 m Bad 4.20 m² 10.47 m LH= 2.805 m 160 x 70 Ablage 6 STG. HHK 3 Zimmer-WE KISSINGENSTRASSE LH= 2.815 m WE-9094 66.33 m² 5 5 5 LH= 2.825 m BRH=76 5 NI=13 5 BRH=99 BRH=79 5 NI=15 Flur 4.85 m² 10.28 m LH= 2.775 m 7 2.31 15 Zimmer 3 5.73 m² 9.79 m h= BRH 5 1.57 BRH=1.00 LH= 2.83 m 535 1.055 28 3.17 Zimmer 2 17.09 m² 17.26 m 2.125 1.07 8 STG. 10 STG. WE 9094 Balkon 2.13 m² 4.49 m 1.74 Treppenhaus 4 STG. 1.025 1.355 WE 9095 1.305 1.965 LH= 2.775 m LH= 2.825 m 6 STG. SPK 0.33 m² 2.52 m N LH= 2.81 m Nr.10 BRH=1.03 15 2.71 525 Zimmer 2 17.36 m² 17.11 m WE-9095 66.65 m² 1.70 Zimmer 3 5.81 m² 9.86 m LH= 2.795 m 3.22 5 BRH=78 BRH=75 5 NI=15 NI=16 HHK Flur 5.06 m² 10.30 m Balkon 2.13 m² 4.51 m 1.025 1.395 LH= 2.785 m 28 160 x 70 HB Bestand BRH=1.01 7 Bad 4.28 m² 10.64 m h= 1.25 Ablage LH= 2.765 m 9 5 2.11 51 51 5 1.37 1.37 15 7 99 2.03 25 LH= 2.79 m Zimmer 1 20.25 m² 18.43 m 1.65 1.455 3.90 5 BRH=76 5 NI=13 5 BRH=90 5 NI=13 1.25 52 Küche 11.76 m² 14.78 m 38 2.61 91 11 56.01 1.65 15 2.47 7 1.335 1.365 1.57 30 2.71 1.035 1.375 3.09 14 1.035 1.385 2.29 7 2.81 43 1.02 49 2.24 1.395 87 27 77 14 14 42 36 1.285 495 43 525 1.27 4.83 1.68 12 2.77 51 52 1.10 1.47 2.32 9 2.48 2.265 3.05 50 2.02 1.015 1.375 3.03 8 10 86 5 1.03 1.375 2.28 10 2.82 1.365 1.125 50 2.315 1.475 87 28 87 5 6 34 37 1.185 57 485 53 1.195 1.37 1.375 2.47 965 15 2.86 9 36 22 10 3.07 56 2.94 1.63 1.45 34 8 1.75 61 5.19 73 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 502.7 452-15-9-11 Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende Vorgänger 2 Entwurf, Planung, Angebotseinholung 266 Tage Son 10.01.16 Mon 16.01.17 13 Bauausführung 433 Tage Don 16.02.17 Mon 15.10.18 14 Bauausführung Block 2 (2017)173 Tage Don 16.02.17 Mon 16.10.17 15 Vorbereitung 21 Tage Verteilungsleitungen und HZ1 (Lauterbach6) Don 16.02.17 Don 16.03.17 16 Fenstermontage Strang 1 5 Tage Mon 06.03.17Fre 10.03.17 17 Strang 1 Lauterbach 6 li 15 Tage Mon 20.03.17Fre 07.04.17 18 Bearbeitung LEER-WE Strang 1 30 Tage Mon 10.04.17 19 Fenstermontage Strang 2 5 Tage Mon 13.03.17Fre 17.03.17 20 Srang 2 Lauterbach 6 re 14 Tage Mon 27.03.17Don 13.04.17 17AA+5 Tage 21 Bearbeitung LEER-WE Strang 2 30 Tage Mon 17.04.17 22 Fenstermontage Strang 3/4 5 Tage Mon 20.03.17Fre 24.03.17 23 Strang 3/4 Lauterbach 5 15 Tage Mon 03.04.17Fre 21.04.17 20AA+5 Tage 24 Bearbeitung LEER-WE Strang 3/4 30 Tage Mon 24.04.17 25 Fenstermontage Strang 5/6 5 Tage Mon 03.04.17Fre 07.04.17 26 Strang 5/6 Lauterbach 4 Mon 17.04.17Fre 05.05.17 23AA+10 Tage 1 Projekt: 14259 Bauablaufplan_20 Datum: Fre 23.09.16 15 Tage 2016 2017 2018 2019 Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional) Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 1 Fre 19.05.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 2 Fre 26.05.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 3/4 Fre 02.06.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Vorgang Externe Vorgänge Manueller Vorgang Nur Ende Unterbrechung Externer Meilenstein Nur Dauer Stichtag Meilenstein Inaktiver Vorgang Manueller Sammelrollup In Arbeit Sammelvorgang Inaktiver Meilenstein Manueller Sammelvorgang Manueller Fortschritt Projektsammelvorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Anfang Seite 1 Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende 30 Tage Mon 08.05.17 Fre 16.06.17 Vorgänger 2016 2017 2018 2019 Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Bearbeitung LEER-WE Strang 5/6 27 Bearbeitung LEER-WE Strang 5/6 28 Fenstermontage Strang 7/8 4 Tage Mon 10.04.17Don 13.04.17 29 Strang 7/8 Kiss 10 15 Tage Mon 24.04.17Fre 12.05.17 26AA+5 Tage 30 Bearbeitung LEER-WE Strang 7/8 30 Tage Mon 15.05.17 31 Fenstermontage Strang 9/105 Tage Mon 24.04.17Fre 28.04.17 32 Strang 9/10 Lauterbach 7 14 Tage Mon 08.05.17Don 25.05.17 29AA+6 Tage 33 Bearbeitung LEER-WE Strang 9/10 30 Tage Mon 29.05.17 34 Fenstermontage Strang 11/12 4 Tage Die 02.05.17 Fre 05.05.17 35 Strang 11/12 Lauterbach 8 15 Tage Mon 15.05.17Fre 02.06.17 32AA+5 Tage 36 Bearbeitung LEER-WE Strang 11/12 Mon 05.06.17 37 Fenstermontage Lauterbach59Tage Mon 08.05.17Fre 12.05.17 38 Stränge Lauterbach 9 15 Tage Mon 22.05.17Fre 09.06.17 35AA+5 Tage 39 Bearbeitung LEER-WE Stränge LB 9 30 Tage Mon 12.06.17 40 Fenstermontage Borkum 185 Tage Mon 29.05.17Fre 02.06.17 41 Stränge Borkum 18 15 Tage Die 13.06.17 Mon 03.07.1738AA+16 Tage 42 Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18 30 Tage Mon 03.07.17 43 Kellerdeckendämmung / Dachdeckendämmung 25 Tage Die 04.07.17 Mon 07.08.17 44 Heizzentrale2 = Sellin 3 1 Tag Die 06.06.17 Die 06.06.17 46AA-5 Tage Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional) 45 Fenstermontage Sellin 3 4 Tage Die 06.06.17 Fre 09.06.17 Fensterbauer Projekt: 14259 Bauablaufplan_20 Datum: Fre 23.09.16 30 Tage Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 7/8 Fre 23.06.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 9/10 Fre 07.07.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Strang 11/12 Fre 14.07.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge LB 9 Fre 21.07.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18 Fre 11.08.17 Dämmarbeiten 41 Vorgang Externe Vorgänge Manueller Vorgang Nur Ende Unterbrechung Externer Meilenstein Nur Dauer Stichtag Meilenstein Inaktiver Vorgang Manueller Sammelrollup In Arbeit Sammelvorgang Inaktiver Meilenstein Manueller Sammelvorgang Manueller Fortschritt Projektsammelvorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Anfang Seite 2 Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende Fre 18.08.17 Vorgänger 2016 2017 2018 2019 Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Gemäß Regelablauplan Mon 19.06.17Fre 07.07.17 41AA+4 Tage 46 Stränge Sellin 3 15 Tage 47 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 3 30 Tage Mon 10.07.17 48 Fenstermontage Sellin 2 5 Tage Mon 12.06.17Fre 16.06.17 49 Stränge Sellin 2 15 Tage Mon 26.06.17Fre 14.07.17 46AA+5 Tage 50 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 2 30 Tage Mon 17.07.17 51 Fenstermontage Sellin 1 5 Tage Mon 26.06.17Fre 30.06.17 52 Stränge Sellin 1 15 Tage Mon 03.07.17Fre 21.07.17 49AA+5 Tage 53 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 1 30 Tage Mon 24.07.17 54 Fenstermontage Borkum 18a5 Tage Mon 26.06.17Fre 30.06.17 55 Stränge Borkum 18a 15 Tage Mon 10.07.17Fre 28.07.17 52AA+5 Tage 56 Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18a 30 Tage Mon 31.07.17 57 Fenstermontage Sellin 4 5 Tage Mon 03.07.17Fre 07.07.17 58 Stränge Sellin 4 15 Tage Mon 17.07.17Fre 04.08.17 55AA+5 Tage 59 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 4 30 Tage Mon 07.08.17 60 Fenstermontage Sellin 5 5 Tage Mon 10.07.17Fre 14.07.17 61 Stränge Sellin 5 15 Tage Mon 24.07.17Fre 11.08.17 58AA+5 Tage 62 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 5 30 Tage Mon 14.08.17 Projekt: 14259 Bauablaufplan_20 Datum: Fre 23.09.16 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 3 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 2 Fre 25.08.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 1 Fre 01.09.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Borkum 18a Fre 08.09.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 4 Fre 15.09.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 5 Fre 22.09.17 Vorgang Externe Vorgänge Manueller Vorgang Nur Ende Unterbrechung Externer Meilenstein Nur Dauer Stichtag Meilenstein Inaktiver Vorgang Manueller Sammelrollup In Arbeit Sammelvorgang Inaktiver Meilenstein Manueller Sammelvorgang Manueller Fortschritt Projektsammelvorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Anfang Seite 3 Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Ende Vorgänger 2016 2017 2018 2019 Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt NovDez Jan FebMrz Apr Mai Jun Fensterbauer 63 Fenstermontage Sellin 6 5 Tage Mon 17.07.17Fre 21.07.17 64 Stränge Sellin 6 15 Tage Mon 31.07.17Fre 18.08.17 61AA+5 Tage 65 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 6 30 Tage Mon 21.08.17 66 Fenstermontage Kissingen 95 Tage Mon 24.07.17Fre 28.07.17 67 Stränge Kissingen 9 (=Strang 31/32) 15 Tage Mon 07.08.17 Fre 25.08.17 64AA+5 Tage 68 Bearbeitung LEER-WE Stränge Kissingen 9 30 Tage Mon 28.08.17 Fre 06.10.17 69 Restleistungen Eingänge, Treppenhäuser 106 Tage Mon 17.04.17 Mon 11.09.17 70 Wiederherstellung Zugänge, partiell 15 Tage Die 26.09.17 Mon 16.10.17 Bearbeitung LEER-WE Stränge Sellin 6 Fre 29.09.17 Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Kissingen 9 Elektro;Tischler;Bodenleger;Maler 26AA Garten-/Landschaftsbauer 69EA+10 Tage 71 Bauleistungen Block 1 (2018; 175 Tage Details analog Block 2 s. o.) 72 Vorbereitung 21 Tage Verteilungsleitungen und HZ 3 Sellin 10 Die 13.02.18 Die 13.03.18 73 Fertigstellung HZ 4 Lohme4 1 Tag Mon 09.07.18Mon 09.07.18 74 Fenstermontagen allgemein Block 1 110 Tage Mon 05.03.18 Fre 03.08.18 75 Stränge allgemein Block 1 110 Tage beginnend Sellin 9 Mon 19.03.18 Fre 17.08.18 72EA+3 Tage 76 Bearbeitung LEER-WE Stränge Block 1 125 Tage Mon 09.04.18 Fre 28.09.18 77 Restleistungen Eingänge, Treppenhäuser 106 Tage Mon 09.04.18 Mon 03.09.18 75AA+15 Tage 78 Wiederherstellung Zugänge, partiell, Abschluss 15 Tage Die 25.09.18 Mon 15.10.18 77EA+15 Tage Projekt: 14259 Bauablaufplan_20 Datum: Fre 23.09.16 Gemäß Regelablauplan Die 13.02.18 Mon 15.10.18 Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional) Abbruch;HLS;Elektro;Bauhaupt (optional) Fensterbauer Gemäß Regelablauplan Bearbeitung LEER-WE Stränge Block 1 Elektro;Tischler;Bodenleger;Maler Garten-/Landschaftsbauer Vorgang Externe Vorgänge Manueller Vorgang Nur Ende Unterbrechung Externer Meilenstein Nur Dauer Stichtag Meilenstein Inaktiver Vorgang Manueller Sammelrollup In Arbeit Sammelvorgang Inaktiver Meilenstein Manueller Sammelvorgang Manueller Fortschritt Projektsammelvorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Anfang Seite 4 Bestand 1-Zimmer-WE: • Sellinstraße 3 EG re • Sellinstraße 4 EG li • Sellinstraße 9 EG li • Sellinstraße 10 EG re -> Wohnungen neben Hofdurchgängen 2-Zimmer-WE: • Lohmestraße 6 • Lohmestraße 6 • Borkumstraße 19a EG li 2.OG li 3.OG li 4-Zimmer-WE: • Sellinstraße 10 EG li WHG 14259 Kissingenblöcke 13.10.2015 Lauterbachstraße Kissingenstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Hof_Lauterbachstr. 4-6, Kissingenstr. 10 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 6 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 5 F1 OK FFB 2 4 Bauteil Abriss Gefälle 1 10 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 9 - PLAN-NR.: 109.6 ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 109.8 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 509.7 452-15-9-11 Borkumstraße Sellinstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort OK GELÄNDE + 3.25 Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Hof_Sellinstr. 1-3, Borkumstr. 18A 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 4 9 Block 2 3 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 2 7 11 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 1 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 12 Planer WHG 14259 6 Bauherr GEZ. 5 Bauvorhaben ÄNDERUNG 4 INDEX DATUM 3 ACHTUNG ! F1 Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 3 Fenstertyp / Fenster neu OK FFB 2 2 F1 Gefälle 1 1 Bauteil Abriss ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 18A 2% Bauteil leicht Neubau ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 109.6 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 109.8 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 509.5 452-15-9-11 5 85 4 65 4 2.71 275 1.03 1.355 1.15 545 1.19 5 1.33 2.27 1.035 1.34 36 2.115 3.07 1.66 1.435 7 9 8 87 20 87 13 8 2.83 1.035 1.37 2.08 38 1.205 38 1.25 555 39 55 5 1.37 8 2.81 1.025 1.325 5 1.38 2.275 3.08 41 3.09 7 50 1.105 5 1.465 2.14 1.675 1.125 505 2.24 1.48 8 38 8 87 23 88 9 38 9 2.80 2.265 1.015 1.375 5 1.235 48 47 545 5 1.34 1.23 5 1.37 10 2.79 1.03 1.40 2.23 3.09 495 1.115 1.475 2.23 41 1.045 11.86 28 505 1.115 2.24 1.485 1.51 5 BRH=78 5 52 1.11 2.145 1.485 2.35 5 BRH=93 5 BRH=78 1.65 1.47 5 1.84 1.65 1.465 45 LEGENDE HOCHBAU WE 9309 LH= 2.89 LH= 2.785 m LH= 2.795 m 5 LH= 2.88 BRH=795 3.98 11.52 Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf ELT Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 4.22 8 1.63 4.24 6 1.78 26 97 1.935 20 1.595 2.41 28 94.73 1.025 1.345 4.29 1.77 1.945 8 8 1.655 1.45 3.08 4.19 2.01 41 42 1.65 1.465 3.09 4.22 1.925 95 1.345 4.22 7 6 1.74 1.67 25 965 1.935 23 1.55 2.41 23 965 2.065 8 4.24 1.75 7 1.655 1.425 3.10 4.25 1.25 41 49 Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 3. OBERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 39 1.03 1.38 5 4.16 3.07 1.915 Block 2 6 6 36 1.665 1.46 7 4.43 1.985 19 Lauterbachstraße 30 41 5.79 1.645 1.475 2.49 8 2.41 3.92 9 29 30 1.645 1.46 GEZ. 6 4.17 4.00 1.63 ÄNDERUNG 7 37 2.97 945 1.325 Elektrosicherungskasten 3 Zimmer-WE ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 39 1.615 Geschirrspülmaschinenanschluss Raumbezeichnung INDEX DATUM 1.66 1.46 9 GS Küche WE-9309 69.26 m² SELLINSTRASSE 2.37 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 5 3 Zimmer-WE WM WE 1012 8 3 Zimmer-WE Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen BRH=835 Nr.4 Heizkörper 9 3 Zimmer-WE WE-9308 68.83 m² Tür neu HK ACHTUNG ! Nr.5 WE-9322 68.84 m² Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Installationsschacht neu 3 Zimmer-WE WE-9321 67.20 m² Tür Bestand 4 BRH=795 Gefälle 2% 3 BRH=795 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 10 BRH=815 BRH=6.79 + 3.25 Sellinstraße BRH=795 BRH=815 BRH=805 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss Bauteil Abriss 43 Treppenhaus Oberkante Fertigfußboden + 3.25 2 LH= 2.91 OK FFB Mauerwerk Neubau 11 LH= 2.785 m Zimmer 1 20.88 m² 18.33 m Oberkante 1 LH= 2.795 m Zimmer 3 8.54 m² 13.34 m OK 12 LH= 2.795 m LH= 2.795 m Zimmer 3 8.49 m² 13.33 m Wand leicht Bestand 6 Zimmer 1 20.63 m² 18.28 m 9 STG. Zimmer 1 20.45 m² 18.21 m Zimmer 3 8.50 m² 13.36 m Mieterkeller Umverlegung 7 h= 1.25 50x38 WE 9308 MK 1012 Bauteil leicht Neubau 1.38 170x70 HHK 45x35 Flur 6.36 m² 12.39 m LH= 2.78 m Treppenhaus WE-9335 72.00 m² Zimmer 2 16.55 m² 17.82 m LH= 2.785 m LH= 2.825 m 5 BRH=835 Küche 10.56 m² 13.55 m Wand massiv Bestand 5 LH= 2.795 m LH= 2.795 m LH= 2.795 m 29 nd Bad 4.18 m² 9.57 m ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 505.3 sta HHK 160x70 160x70 -Be Flur 6.39 m² 12.38 m 9 STG. Zimmer 3 8.49 m² 13.39 m Zimmer 1 20.77 m² 18.28 m LH= 2.815 m Nr.6 BRH=805 LH= 2.755 m 9 STG. Zimmer 1 21.85 m² 18.97 m Treppenhaus 3 Zimmer-WE LH= 2.775 m WE 9322 9 STG. Zimmer 2 16.80 m² 16.55 m WE-9334 78.12 m² AD LH= 2.82 m LH= 2.775 m LH= 2.91 BRH=83 BRH=75 Ablage 50x38 HHK 170x70 LH= 2.815 m WE 9321 LH= 2.905 2.655 Flur 6.56 m² 12.26 m Küche 10.31 m² 13.49 m Zimmer 2 16.67 m² 17.09 m Zimmer 2 16.56 m² 17.03 m LH= 2.76 m Flur 6.56 m² 12.15 m HB-Bestand LH= 2.81 m LH= 2.815 m 43 LH= 2.785 m Flur 8.11 m² 14.39 m 9 STG. 3.85 LH= 2.805 m LH= 2.81 m Küche 10.38 m² 13.51 m LH= 2.775 m LH= 2.785 m 9 STG. BRH=81 5 Zimmer 2 22.61 m² 19.14 m Zimmer 2 16.62 m² 16.98 m LH= 2.815 m LH= 2.825 m 9 STG. 9 STG. LH= 2.92 BRH=75 HB-Bestand 50x38 5 BRH=81 Bad 3.80 m² 9.51 m Bad 3.86 m² 9.60 m 50x38 Küche 11.95 m² 15.72 m Küche 10.58 m² 13.55 m HHK LH= 2.795 m LH= 2.8 m WE 9334 BRH=755 BRH=785 h= BRH 45x35 LH= 2.815 m LH= 2.815 m h= 1.25 Flur 10.24 m² 14.76 m Bad 4.19 m² 9.53 m Bad 4.11 m² 9.49 m 50x38 Zimmer 3 9.18 m² 12.43 m 160x70 45x35 HHK LH= 2.805 m BRH=775 h= BRH h= BRH 50x38 Zimmer 3 7.02 m² 10.76 m BRH=855 4 BRH=825 BRH=795 BRH=815 Balkon 2.18 m² 4.46 m 3 BRH=825 SPK 0.34 m² 2.53 m Balkon 2.20 m² 4.48 m Balkon 2.20 m² 4.48 m Lohmestraße BRH=795 BRH=80 BRH=88 2 BRH=815 BRH=905 1 Zimmer 1 24.43 m² 22.11 m SPK 0.33 m² 2.51 m LH= 2.805 m 170x70 45x35 Ablage LH= 2.785 m h= 20 5 LH= 2.805 m BRH=935 615 Küche 10.11 m² 13.68 m Bad 3.38 m² 8.54 m HHK SPK 0.33 m² 2.54 m LH= 2.795 m 5 LH= 2.805 m LH= 2.805 m Küche 12.52 m² 15.04 m BRH=80 Bad 4.14 m² 10.39 m 9 STG. BRH=80 5 Zimmer 1 21.71 m² 18.96 m 4.92 170x70 BRH=81 Ablage 50x38 WE 9335 45x35 LH= 2.89 9 STG. 5 LH= 2.91 BRH=6.97 5 h= BRH LH= 2.805 m HHK 1.965 1.655 1.465 5.31 Balkon 2.17 m² 4.47 m Flur 4.98 m² 10.20 m LH= 2.795 m 1.02 1.375 1.98 5 Treppenhaus 5 3.02 51 1 99 1.365 1.37 5 5 KISSINGENSTRASSE 1.87 1.02 1.365 4.02 4.02 6 2.42 27 LH= 2.815 m 7 1.40 5 BRH=76 BRH=79 5 1.36531.37 Nr.9 975 1.395 1.93 5 485 50 10 37 AD nd ta es -B Zimmer 3 5.90 m² 9.76 m Zimmer 2 18.03 m² 18.10 m nd 3726 WE 9088 ta 2.60 9 STG. 9 STG. es SPK 0.33 m² 2.50 m WE 9087 9 STG. BRH=76 BRH=77 1.89 LH= 2.785 m -B 2.01 3 Zimmer-WE Balkon 2.17 m² 4.46 m BRH=93 HB-Bestand 3 Zimmer-WE WE-9088 69.77 m² Zimmer 2 17.88 m² 17.54 m LH= 2.805 m AD 7 1.30 7 Flur 4.87 m² 10.26 m WE-9087 69.44 m² nd 2.36 LH= 2.815 m 5 BRH=76 1.375 1.39 Zimmer 3 6.02 m² 9.87 m ta 28 Ablage 2.12 52 4 50 HHK es 43 2.71 BRH=78 1.04 1.375 4.03 39 11 3.30 25 3.34 28 5 BRH=79 1.245 29 33 2.51 1.45 10 1.41 29 2.41 170x70 50x38 N HB-Bestand 8 9 LH= 2.8 m -B 5 Zimmer 1 21.79 m² 19.00 m LH= 2.815 m LH= 2.785 m AD 12 11 1.40 12 1.39 Küche 12.08 m² 14.86 m Bad 4.63 m² 11.00 m h= 1.25 9 25 10 - PLAN-NR.: 505.1 1.655 1.46 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 56.01 66 5.47 1.085 4.92 52 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 505.6 452-15-9-11 Sellinstraße Kissingenstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Hof_Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 9 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 6 F1 OK FFB 2 5 Bauteil Abriss Gefälle 1 4 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 109.5 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 10 - PLAN-NR.: 109.7 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 509.6 452-15-9-11 39 45 6 3.075 5 1.115 50 2.265 1.475 1.035 1.37 2.22 5 1.38 5 1.37 10 2.825 1.025 1.375 2.27 3.075 385 505 1.115 1.47 2.27 1.585 8 3.06 1.085 51 2.25 5 895 29 885 35 15 335 5 5 1.225 55 45 52 1.21 1.38 15 2.755 1.02 6 2.86 1.025 1.385 2.055 395 3.07 1.665 1.46 2.195 15 2.475 1.025 1.385 935 12 33 1.23 26 1.60 85 39 2.13 555 75 545 75 53245 38 1.385 1.385 40 40 1.505 1.99 40 3.72 375 5.325 8 2.92 4.995 39 1.525 39 1.525 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 504.2 LH= 2.805 m 7 3.51 32 2.285 10 1.665 1.425 3.50 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Tür neu 5.32 Installationsschacht neu Heizkörper HK Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 4.18 4.13 10 1.70 255 965 1.94 295 1.585 2.405 26 1.025 1.94 8 4.215 1.735 8 5 1.65 1.455 3.07 4.225 1.96 39 5 385 1.65 1.46 2.475 4.18 4.10 41 1.65 1.445 6.21 85 4.85 1.585 28 5 28 965 1.545 1.345 26 2.395 2.395 26 1.665 1.465 2.58 1.47 4.105 39 4.12 375 94.73 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung 2. OBERGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 36 8 1.66 5 4.245 3.06 1.005 1.95 Block 2 6 65 38 5 1.65 7 1.745 1.89 19 Lauterbachstraße 27 11 4.18 5 1.665 1.455 3.075 8 2.395 1.92 9 285 1.015 6 1.71 1.645 6 95 965 1.935 24 5 5 1.65 Lohmestraße 4.245 7 1.015 1.375 4.23 2 405 1.925 Elektrosicherungskasten 1 40 5 1.665 1.455 3.125 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.205 ACHTUNG ! ELT 7 SELLINSTRASSE Geschirrspülmaschinenanschluss 5 3 Zimmer-WE GS 8 WE-9281 66.35 m² Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer 9 3 Zimmer-WE WM WE 1012 4 1.925 5 2.54 Tür Bestand 3 3 Zimmer-WE Gefälle 2% 10 3 Zimmer-WE Nr.2 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Sellinstraße WE-9280 ca. 67.21 m² + 3.25 Bauteil Abriss WE-9268 ca.73.19 m² 3 Zimmer-WE Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 2 3 Zimmer-WE WE-9294 67.88 m² Nr.1 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 11 Nr.3 WE-9293 68.25 m² Bauteil leicht Neubau BRH=915 WE-9267 73.13 m² BRH=865 BRH=88 Oberkante 1 BRH=86 BRH=4.48 OK 12 BRH=84 1.965 BRH=85 Treppenhaus 49 BRH=815 5 1.665 LH= 2.91 Treppenhaus LH= 2.92 LH= 2.89 Wand leicht Bestand OK FFB 5 Treppenhaus Mieterkeller Umverlegung Mauerwerk Neubau LH= 2.775 m LH= 2.78 m LH= 2.775 m LH= 2.78 m MK 1012 4 Zimmer 1 ca.20.47 m² ca.18.22 m LH= 2.765 m Zimmer 1 20.79 m² 18.31 m Zimmer 3 8.38 m² 13.33 m Zimmer 1 ca. 21.92 m² ca. 18.88 m Wand massiv Bestand 3 LH= 2.785 m Zimmer 3 ca.8.22 m² ca.13.26 m Zimmer 2 18.28 m² 17.36 m Zimmer 1 21.98 m² 19.03 m LH= 2.905 50 Zimmer 1 20.74 m² 18.34 m 9 STG. Zimmer 3 8.39 m² 13.33 m 9 STG. LH= 2.78 m LH= 2.78 m 9 STG. Zimmer 3 8.22 m² 13.26 m WE 9281 LH= 2.895 LH= 2.90 Zimmer 1 20.87 m² 18.33 m LH= 2.76 m WE 9268 2.77 WE 9280 WE 9294 HB-Bestand LH= 2.785 m 9 STG. WE 9293 Flur 8.84 m² 15.27 m 9 STG. LH= 2.795 m LEGENDE HOCHBAU 41 LH= 2.81 m WE 9267 Flur ca.5.94 m² ca.11.83 m Zimmer 3 ca. 7.38 m² ca. 10.91 m 9 STG. LH= 2.82 m Flur 6.08 m² 12.03 m HHK LH= 2.805 m 9 STG. Flur 6.07 m² 11.96 m HB-Bestand Flur ca. 9.89 m² ca. 12.87 m 1.015 LH= 2.78 m HHK 160 x 70 d -Be Küche 11.80 m² 15.60 m Zimmer 3 8.17 m² 12.78 m 170 x 70 Küche 10.78 m² 13.67 m 45x35 stan Zimmer 2 16.35 m² 16.79 m LH= 2.76 m 9 STG. Flur 6.19 m² 12.04 m 1.665 BRH=825 AD HHK Bad 4.04 m² 9.37 m Sockel Bad 3.66 m² 9.31 m HHK 170 x 70 BRH=795 Zimmer 2 ca. 17.33 m² ca. 16.93 m 50x38 LH= 2.785 m Küche ca. 10.17 m² ca. 13.69 m 55.97 Ablage LH= 2.795 m Küche 11.81 m² 14.77 m 3.87 BRH=895 Bad 3.90 m² 9.62 m Zimmer 1 20.44 m² 18.37 m 43 h= BRH nd 160 x 70 3.47 BRH=885 BRH=865 BRH=835 esta 3 Zimmer-WE h= BRH 50x38 LH= 2.795 m Zimmer 2 ca.16.18 m² ca.16.76 m 45x35 Zimmer 2 16.19 m² 16.78 m h= 1.25 Küche 10.38 m² 13.53 m Küche ca.10.22 m² ca.13.46 m BRH=835 h= BRH 50x38 160 x 70 HHK LH= 2.825 m 50x38 LH= 2.76 m Bad ca.4.02 m² ca.9.40 m BRH=875 BRH=815 BRH=75 Ablage HHK stan -Be 50x38 LH= 2.785 m LH= 2.825 m Bad 3.65 m² 9.32 m 45x35 h= 1.25 Zimmer 2 16.20 m² 17.32 m Balkon ca.2.15 m² ca.4.50 m h= BRH AD Küche 10.59 m² 13.55 m BRH=885 BRH=855 d 170 x 70 Bad 4.07 m² 9.36 m BRH=825 Balkon 2.18 m² 4.54 m 160 x 70 BRH=915 BRH=785 9 STG. 11.52 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 504.4 32 2.16 1.42 3.83 BRH=825 1.51 50 BRH=89 2.08 1.515 1.335 27 1.825 1.045 1.385 38 1.75 565 1.025 1.375 1.01 9 15 2.47 41 10 2.12 86 15 39 3.94 LH= 2.82 m BRH=815 Ablage 39 Flur 5.03 m² 10.35 m HHK Bad ca. 6.15 m² ca. 12.76 m SPK 0.31 m² 2.58 m nd 6 SPK 0.29 m² 2.47 m sta 1.30 8 LH= 2.825 m BRH=91 Balkon 2.10 m² 4.47 m BRH=84 LH= 2.82 m nd esta BRH=865 -Be 40 Zimmer 3 6.79 m² 10.60 m SPK ca. 0.34 m² ca. 2.56 m AD 4.92 Zimmer 2 18.47 m² 17.89 m AD-B 2.18 26 WE 9019 Nr.18a WE-9019 66.77 m² 9 STG. BORKUMSTRASSE 9 STG. 2.26 Treppenhaus BRH=825 3 Zimmer-WE 1.66 1.42 2.10 9 STG. WE-9018 67.67 m² N WE 9018 1.65 1.47 LH= 2.845 m LH= 2.805 m AD-B 3.95 1.33 Flur 5.18 m² 10.59 m Zimmer 3 6.67 m² 10.50 m SPK 0.32 m² 2.44 m 1.66 1.41 HHK 2.605 BRH=825 2.235 Ablage 15 1.81 160 x 70 955 1.335 28 Zimmer 2 18.53 m² 17.65 m LH= 2.805 m LH= 2.835 m 2.42 Zimmer 1 20.81 m² 18.55 m BRH=925 LH= 2.815 m BRH=855 BRH=895 1.02 1.315 Küche 12.31 m² 14.95 m Bad 4.16 m² 10.05 m h= 1.25 1.53 1.38 3.26 22 2.56 76 33 32 1.09 5 905 24 875 34 35 15 5 5 1.185 53 47 53 1.20 15 2.84 9 1.28 3.55 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 504.5 452-15-9-11 Lauterbachstraße Kissingenstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Straße_Lauterbachstr. 4-6, Kissingenstr. 10 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 10 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 4 9 F1 OK FFB 2 5 4 Bauteil Abriss Gefälle 1 6 5 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 6 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 9 - PLAN-NR.: 108.6 ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 7 - PLAN-NR.: 108.8 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 508.7 452-15-9-11 96.70 12.845 12.655 71.20 LAUTERBACHSTRASSE LH= 2.79 m BRH=88 4.47 m 2.12 m² Balkon 4.50 m 2.14 m² Balkon 2.49 m 0.32 m² SPK BRH=1.02 13.69 m 10.46 m² Küche BRH=885 NI=125 BRH=85 NI=135 BRH=865 NI=14 BRH=845 6 STG. BRH=865 8.78 mca. AD =2.5 4.03 m²ca. 45 2.52 m 0.33 m² SPK 2.52 m 0.33 m² SPK BRH=1.02 4.47 mca. 2.10 m²ca. Balkon Balkon 2.47 m 0.32 m² SPK BRH=885 NI=125 6 STG. BRH=895 NI=14 BRH=89 LH= 2.815 m BRH=95 NI=135 4.49 m 2.11 m² Balkon BRH=855 BRH=97 LH= 2.79 m 4.48 m 2.11 m² Balkon BRH=915 16.85 m 16.31 m² Zimmer 2 13.19 m 9.93 m² Küche 5 BRH=995 BRH=89 NI=155 6 STG. BRH=79 NI=135 BRH=89 NI=13 BRH=875 LH= 2.795 m 4.49 m 2.13 m² Balkon LH= 2.825 m 4.51 m 2.13 m² Balkon LH= 2.775 m 5 BRH=885 32.155 Zimmer 1 19.97 m² 18.14 m BRH=91 NI=135 5 .56 BRH=875 LH= 2.83 m 6 STG. BRH=90 NI=13 BRH=825 5 BRH=86 NI=135 BRH=865 BRH=875 NI=13 BRH=88 NI=145 BRH=89 NI=14 SPK 0.33 m² 2.49 m BRH=935 NI=14 BRH=915 NI=13 BRH=925 NI=135 BRH=87 BRH=855 Küche 10.08 m² 13.46 m Zimmer 2 16.90 m² 16.83 m LH= 2.835 m BRH=865 NI=145 LH= 2.755 m LH= 2.765 m Zimmer 2 15.55 m² 16.40 m Bad ca.3.99 m² ca.9.51 m LH= 2.805 m LH= 2.8 m LH= 2.815 m LH= 2.765 m LH= 2.765 m BRH=835 NI=13 Nr.18a 1 STG. BRH=765 NI=135 Zimmer 3 7.19 m² 10.74 m Flur 9.83 m² 12.83 m LH= 2.81 m LH= 2.745 m BRH=76 NI=135 BRH=775 NI=135 WE-9302 65.89 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE 9 STG. WE-9289 49.84 m² WE-9303 ca. 49.84 m² 1 Zimmer-WE 1 Zimmer-WE Nr.4 Zimmer 1 19.84 m² 17.90 m LH= 2.795 m BRH=895 NI=125 Zimmer 1 19.86 m² 17.91 m LH= 2.755 m BRH=78 NI=125 Zimmer 3 8.10 m² 13.25 m LH= 2.755 m WE-9276 65.96 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE Nr.3 Zimmer 1 20.64 m² 18.65 m Zimmer 1 20.28 m² 18.22 m Zimmer 3 8.23 m² 13.27 m LH= 2.775 m LH= 2.77 m LH= 2.785 m LH= 2.795 m BRH=835 NI=145 1 STG. BRH=785 NI=13 BRH=775 NI=135 12 STG. WE 9263 LH=2.90 Zimmer 1 20.82 m² 18.59 m 9 STG. Zimmer 2 18.17 m² 17.58 m BRH=785 NI=135 BRH=77 NI=145 WE-9290 65.40 m² 3 STG. LH=2.915 LH= 2.795 m BRH=84 NI=13 2 STG. WE 9277 LH=2.295 3 STG. 3 STG. BRH=825 NI=145 BRH=83 NI=125 WE-9316 66.12 m² 11 STG. LH=2.915 LH= 2.775 m Zimmer 3 7.97 m² 12.95 m WE 9264 LH= 2.74 m BRH=765 NI=125 WE-9263 71.14 m² WE-9264 71.83 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE WE-9277 65.40 m² 3 Zimmer-WE Nr.1 Nr.2 SELLINSTRASSE SELLINSTRASSE 2.155 34.415 12.015 94.73 Kissingenstraße Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Bezeichnung ÜBERSICHT BESTAND Erdgeschoss 19A 4 5 6 Block 2 19 7 Lauterbachstraße 7 5 8 9 Block 1 10 6 9 8 RETIS Gesellschaft für Energieeffizientes Planen und Bauen mbH Planungsphase 8 4 7 9 Planer Vignette 3 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 10 Bauherr Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin Sellinstraße WHG 14259 2 Bauvorhaben 11 34.49 6 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=125 Treppenhaus LH= 2.79 m Zimmer 21.38 m² 18.55 m Zimmer ca.21.38 m² ca.18.55 m LH=2.235 LH= 2.785 m Zimmer 3 7.98 m² 12.94 m 11 STG. 3 STG. BRH=775 NI=125 WE-9315 65.05 m² Zimmer 1 20.23 m² 18.24 m LH= 2.765 m LH= 2.815 m WE 9276 WE 9290 Flur 8.73 m² 15.21 m Flur 6.09 m² 12.03 m LH= 2.795 m 1 BRH=735 NI=13 LH= 2.785 m Nr.5 11.66 LH= 2.82 m LH= 2.795 m 5 Nr.6 LH= 2.805 m Küche 11.43 m² 15.54 m .51 =2 AD 4 Leer Zimmer 2 16.13 m² 16.80 m Zimmer 3 8.05 m² 12.53 m 3 BRH=805 NI=135 3 Zimmer-WE LH= 2.775 m Zimmer 1 19.98 m² 17.96 m 3 STG. LH= 2.78 m WE 9289 WE 9303 LH=2.915 Zimmer 3 8.26 m² 13.30 m 5 STG. 6 STG. WE-9329 69.16 m² WE 9302 LH=2.245 LH= 2.785 m Zimmer 3 8.00 m² 12.98 m 11 STG. Zimmer 1 20.45 m² 18.28 m Treppenhaus LH= 2.765 m LH= 2.8 m Flur 5.94 m² 11.83 m LH= 2.815 m LH= 2.825 m LH=2.255 WE 9316 BRH=815 NI=135 3 Zimmer-WE LH= 2.795 m LH=2.925 Zimmer 1 20.60 m² 18.59 m LH= 2.785 m LH= 2.735 m Flur 5.79 m² 11.73 m Flur 7.82 m² 15.13 m Flur ca.7.82 m² ca.15.13 m Treppenhaus LH= 2.805 m HB 9 STG. WE 9329 4 STG. LH=2.45 LH= 2.785 m Flur 5.89 m² 11.86 m LH= 2.81 m 9 STG. 12 STG. Flur 5.97 m² 11.94 m WE 9315 Zimmer 2 16.87 m² 16.86 m BRH=80 NI=135 WE-9328 74.68 m² Flur 5.96 m² 11.95 m LH= 2.79 m Treppenhaus LH= 2.785 m Zimmer 2 15.68 m² 16.43 m 5 Bad 6.66 m² 12.76 m LH= 2.82 m HB Flur 8.28 m² 14.54 m LH=2.91 9 STG. Zimmer 2 21.82 m² 19.15 m Zimmer 2 15.76 m² 16.48 m Küche 10.30 m² 13.55 m 12.135 LH= 2.78 m LH= 2.79 m LH= 2.775 m Zimmer 2 15.62 m² 16.43 m Küche 9.90 m² 13.41 m Treppenhaus Küche 11.38 m² 15.26 m Küche 9.86 m² 13.19 m Küche 10.35 m² 13.55 m Zimmer 2 16.08 m² 16.73 m Küche 9.69 m² 13.11 m HB LH= 2.805 m HB Küche 16.33 m² 16.46 m Küche ca.16.33 m² ca.16.46 m ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! LH= 2.83 m Küche 10.08 m² 13.31 m Bad 3.79 m² 9.21 m LH= 2.895 m LH= 2.825 m 11 STG. LH= 2.805 m LH= 2.78 m LH= 2.775 m Bad 4.05 m² 9.61 m Bad 3.97 m² 9.55 m LH= 2.755 m LH= 2.815 m 9 STG. Zimmer 3 8.10 m² 11.62 m Bad 3.89 m² 9.31 m Bad 3.99 m² 9.51 m LH= 2.79 m LH= 2.775 m 3 STG. Flur 9.62 m² 14.44 m Bad 3.85 m² 9.22 m Bad 4.00 m² 9.51 m Bad 3.92 m² 9.22 m Bad 3.93 m² 9.36 m LH= 2.8 m 5 BRH=825 BRH=915 NI=135 LH=2.265 HB WE 9328 BRH=76 5 NI=13 BRH=915 SPK 0.32 m² 2.50 m SPK 0.35 m² 2.59 m BRH=895 NI=125 5 5 LH= 2.815 m BRH=89 BRH=885 NI=125 Balkon 2.15 m² 4.50 m 1 BRH=865 NI=125 Balkon 2.15 m² 4.51 m 12 BRH=815 NI=135 BRH=815 NI=125 SPK 0.32 m² 2.49 m SPK 0.32 m² 2.49 m Lohmestraße BRH=835 BRH=875 NI=13 LH= 2.81 m 2 BRH=865 BRH=875 NI=135 BRH=1.06 Balkon 1.98 m² 4.34 m LH= 2.775 m Küche 11.55 m² 14.51 m LH= 2.78 m Zimmer 3 6.56 m² 10.46 m 3 Zimmer-WE BRH=785 NI=13 6 STG. Balkon 2.11 m² 4.48 m BRH=1.06 Treppenhaus BRH=76 5 NI=13 5 BRH=70 NI=14 5 LH= 2.74 m BRH=945 NI=125 BRH=1.00 Zimmer 1 20.39 m² 18.47 m Bad 4.38 m² 9.88 m SPK 0.34 m² 2.53 m SPK ca.0.32 m² ca.2.49 m SPK 0.34 m² 2.53 m 5 BRH=1.05 Zimmer 1 23.49 m² 21.52 m 5 BRH=89 LH= 2.78 m SPK 0.32 m² 2.40 m 6 STG. 5 Küche 9.01 m² 12.89 m SPK ca.0.31 m² ca.2.43 m BRH=89 NI=12 Bad 3.85 m² 8.62 m LH= 2.765 m WE-9014 61.59 m² Flur 5.15 m² 10.52 m .31 AD=2 BRH=90 NI=125 74.84 LH= 2.795 m SPK 0.35 m² 2.56 m Zimmer 2 13.64 m² 15.68 m 5 LH= 2.76 m Küche 11.74 m² 14.75 m BRH=90 Bad 4.41 m² 10.80 m LH= 2.805 m BRH=77 5 NI=14 BRH=77 5 NI=14 Zimmer 1 20.26 m² 18.40 m BRH=1.005 AD=2 SPK 0.33 m² 2.52 m Zimmer 3 6.48 m² 10.43 m BRH=885 NI=13 6 STG. LH=3.05 BORKUMSTRASSE BRH=1.04 5 BRH=85 Flur 4.83 m² 10.25 m Treppenhaus WE 9014 5 BRH=75 5 NI=14 BRH=1.02 BRH=88 BRH=77 5 NI=13 5 LH= 2.77 m WE-9015 61.71 m² 2.22 5 LH= 2.835 m Zimmer 2 17.11 m² 17.24 m 9 STG. 6 STG. AD= LH= 2.795 m WE 9082 = AD 5 9 2.1 Zimmer 3 5.72 m² 9.78 m Balkon 2.11 m² 4.46 m WE 9015 6 STG. BRH=80 NI=125 5 10 STG. LH= 2.775 m 3 Zimmer-WE LH= 2.83 m LH=2.91 8 STG. Zimmer 2 13.81 m² 15.74 m LH= 2.81 m LH= 2.8 m 2 STG. 5 LH=2.27 Flur 5.05 m² 10.54 m Zimmer 3 6.62 m² 10.58 m UZ=2.475 LH= 2.78 m 2.42 5 BRH=94 NI=14 Balkon 2.13 m² 4.49 m WE 9081 4 STG. AD= LH=2.895 LH= 2.81 m BRH=805 NI=125 LH= 2.81 m LH=2.395 Zimmer 2 17.38 m² 17.06 m 6 STG. KISSINGENSTRASSE BRH=87 5 BRH=77 5 NI=14 LH= 2.815 m Treppenhaus Nr.9 14.53 m 11.67 m² Küche Küche 11.83 m² 14.81 m Bad 4.43 m² 10.44 m BRH=1.01 BRH=73 5 NI=12 Flur 4.99 m² 10.30 m Zimmer 3 5.83 m² 9.84 m 3 Zimmer-WE 12.12 9.41 m 3.86 m² Bad LH= 2.77 m 5 3 Zimmer-WE 18.09 m 19.86 m² Zimmer 1 LH= 2.785 m LH= 2.78 m BRH=93 WE-9082 66.52 m² LH= 2.785 m BRH=87 NI=135 Zimmer 1 19.99 m² 18.32 m LH= 2.825 m SPK 0.34 m² 2.54 m WE-9081 66.67 m² 10.53 m 4.79 m² Flur 36.235 36.25 LH= 2.805 m 5 Küche 11.76 m² 14.76 m BRH=90 5 NI=13 BRH=80 NI=13 5 56.01 31.39 Bad 4.24 m² 10.25 m 61.11 m² WE-9001 5 14.78 m 11.76 m² Küche 10.56 m 4.33 m² Bad 3 Zimmer-WE 15.78 m 13.94 m² Zimmer 2 LH= 2.78 m N BRH=90 5 NI=13 5 LH= 2.79 m LH= 2.785 m BRH=76 5 NI=13 18.43 m 20.25 m² Zimmer 1 10.53 m 6.61 m² Zimmer 3 2.62 m 0.38 m² SPK LH= 2.765 m 2.54 m 0.34 m² SPK 1 STG. BRH=785 NI=145 5 BRH=75 NI=15 BRH=1.01 HB LH=3.04 LH= 2.77 m LH= 2.795 m LH= 2.795 m 10.30 m 5.06 m² Flur Treppenhaus 5 9.86 m 5.81 m² Zimmer 3 61.55 m² WE-9002 2.23 BRH=78 5 NI=16 LH= 2.81 m 3 Zimmer-WE WE 9001 AD= 67.05 m² WE-9095 17.11 m 17.38 m² Zimmer 2 6 STG. HB WE 9095 BRH=82 BRH=84 NI=13 NI=135 4 STG. BRH=1.03 Nr.10 LH=2.385 5 Treppenhaus 3 Zimmer-WE 9 STG. LH=2.90 LH=2.94 5 15.75 m 13.80 m² Zimmer 2 WE 9002 6 STG. WE 9094 LH=2.25 LH= 2.77 m HB 10 STG. 8 STG. 6 STG. 10.57 m 5.24 m² Flur 10.23 m 6.09 m² Zimmer 3 Nr.18 LH= 2.83 m 15 LH= 2.805 m 5 17.26 m 17.12 m² Zimmer 2 18.19 m 20.12 m² Zimmer 1 BRH=765 NI=125 LH= 2.775 m LH= 2.78 m =2.3 AD BRH=885 NI=135 5 BRH=99 14.53 m 11.51 m² Küche 10.02 m 4.46 m² Bad BRH=1.00 BRH=76 5 NI=13 BRH=79 5 NI=15 66.76 m² WE-9094 10.28 m 4.85 m² Flur 9.79 m 5.73 m² Zimmer 3 5 3 Zimmer-WE LH= 2.815 m LH= 2.825 m LH= 2.825 m LH= 2.79 m BRH=86 NI=135 2.48 m 0.33 m² SPK 5 2.49 m 0.33 m² SPK 9 STG. 2.58 mca. 0.34 m²ca. SPK 6 STG. 18.21 m 20.19 m² Zimmer 1 10 STG. 18.07 m ca. 18.96 m² ca. Zimmer 2 6 STG. BRH=1.02 BRH=89 5 NI=12 5 BRH=76 NI=14 LH= 2.785 m 11.92 m ca. 8.85 m² ca. Zimmer 3 14.27 m ca. 11.56 m² ca. Küche BRH=865 NI=135 5 14.75 m 11.79 m² Küche 16.92 m ca. 12.46 m² ca. Flur 10.02 m ca. 5.22 m² ca. Bad 11.17 m 6.79 m² Zimmer 3 2.37 m 0.29 m² SPK BRH=915 NI=135 WE 9172 11.68 LH= 2.805 m LH= 2.805 m 15.17 m 12.09 m² Küche BRH=875 LH=2.91 9.83 m 4.18 m² Bad LH= 2.795 m 10.87 m 4.62 m² Bad 1 STG. .30 5 76.105 LH= 2.805 m Treppenhaus 9 STG. 11 STG. LH= 2.815 m 2.57 m 0.36 m² SPK BRH=965 4 STG. Treppenhaus 3 STG. 9 STG. 11 STG. 2.47 m ca. 0.32 m² ca. SPK 13.10 m 9.59 m² Küche 10.24 m 4.46 m² Bad 2.65 m 0.40 m² SPK LH= 2.765 m 10.63 m 4.55 m² Bad LH= 2.815 m 16.45 m 15.62 m² Zimmer 1 AD=2 55.97 6 STG. 2.43 mca. 0.31 m²ca. SPK BRH=865 LH= 2.835 m BRH=885 NI=125 5 BRH=845 BRH=83 LH= 2.785 m 16.47 m 15.75 m² Zimmer 2 13.39 m 9.49 m 9.80 m² 3.94 m² Küche Bad LH= 2.81 m 15.84 m 9.28 m² Flur 10.79 m 5.11 m² Flur 5 .05 AD=2 BORKUMSTRASSE 13.23 m 9.83 m² Küche .16 11.82 m 5.97 m² Flur WE 9159 18.76 m ca. 21.90 m² ca. Zimmer 1 BRH=795 NI=125 13.93 m 10.73 m² Küche 8.28 m 3.72 m² Bad 2.49 m 0.32 m² SPK BRH=84 NI=12 2.43 m 0.31 m² SPK BRH=91 5 NI=12 5 BRH=81 5 NI=13 LH= 2.825 m LH= 2.81 m BRH=865 BRH=90 NI=135 LH= 2.785 m 17.78 m 18.62 m² Zimmer 2 BRH=80 NI=125 BRH=935 NI=135 6 STG. 22.30 m 25.50 m² Zimmer 1 LH= 2.8 m 13.36 m 10.05 m² Küche WE 9160 10.81 m 5.19 m² Flur AD=2 LH= 2.825 m LH=2.18 LH= 2.795 m 2 STG. LH= 2.79 m LH= 2.785 m WE 9146 9.24 m ca. 3.89 m² ca. Bad 13.35 m ca. 10.31 m² ca. Küche 18.36 m 20.14 m² Zimmer 1 LH=2.90 LH= 2.7 m 16.51 m ca. 15.76 m² ca. Zimmer 2 LH= 2.785 m 18.28 m 20.43 m² Zimmer 1 12.95 m 7.91 m² Zimmer 3 UZ=2.485 BRH=79 5 NI=12 5 13.26 m 10.06 m² Küche 16.51 m 15.78 m² Zimmer 2 9.40 m 4.03 m² Bad LH= 2.79 m LH= 2.815 m LH= 2.765 m LH= 2.78 m BRH=905 LH= 2.79 m AD= 2.34 AD= 15.45 m 11.68 m² Küche BRH=1.015 LH= 2.705 m 16.45 m 15.64 m² Zimmer 2 16.46 m 15.69 m² Zimmer 2 9.03 m 3.63 m² Bad BRH=98 9.18 m 3.68 m² Bad 9.60 m 3.97 m² Bad LH= 2.785 m LH= 2.735 m 16.54 m 15.90 m² Zimmer 2 = AD 7 2.4 KISSINGENSTRASSE LH= 2.775 m 13.00 m 8.06 m² Zimmer 3 17.89 m 19.81 m² Zimmer 2 5 13.84 m 11.40 m² Zimmer 3 2.40 5 BRH=80 5 NI=12 LH= 2.825 m 14.74 m 9.51 m² Flur LH= 2.8 m LH= 2.8 m 18.14 m 19.97 m² Zimmer 1 13.29 m 8.24 m² Zimmer 3 11.97 mca. 6.02 m²ca. Flur 11.95 m 6.01 m² Flur HB BRH=815 NI=135 2.53 9.67 m 3.95 m² Bad 5 12.50 LH= 2.805 m = AD 3 2.5 11.01 m 7.56 m² Zimmer 3 LH= 2.795 m LH= 2.795 m 79.30 m² ca. WE.9173 BRH=80 NI=135 LH=2.225 AD= LH= 2.815 m Treppenhaus LH=2.255 LH= 2.805 m 11.85 m 5.85 m² Flur LH=2.25 WE 9147 WE 9133 BRH=785 NI=135 BRH=795 NI=115 3 Zimmer-WE Nr.9 BRH=79 NI=115 75 13.35 m ca. 8.30 m² ca. Zimmer 3 71.38 m² WE-9173 BRH=78 NI=125 LH=2.945 LH= 2.8 m 11.87 m 5.88 m² Flur 11.96 m 5.99 m² Flur =2.3 17.97 m 19.99 m² Zimmer 1 13.23 m 8.17 m² Zimmer 3 BRH=785 NI=125 3 Zimmer-WE 64.60 m² WE-9159 WE 9173 AD 18.21 m ca. 20.09 m² ca. Zimmer 1 LH= 2.775 m LH= 2.78 m BRH=795 NI=135 BRH=825 NI=135 3 Zimmer-WE 3 STG. AD= 2.37 HB WE 9107 15.97 m 9.23 m² Flur 5 .45 AD=2 65.23 m² WE-9160 BRH=1.005 LH= 2.795 m 3 Zimmer-WE 66.11 m² WE-9146 BRH=775 NI=125 5 WE 9108 WE 9134 WE 9120 LH= 2.805 m 3 Zimmer-WE 3 STG. LH=2.905 LH=2.91 WE 9121 LH=2.795 13.20 m 8.08 m² Zimmer 3 18.19 m 20.08 m² Zimmer 1 18.18 m 20.08 m² Zimmer 1 13.28 m 8.19 m² Zimmer 3 66.79 m² ca. WE-9147 BRH=835 NI=135 LH= 2.78 m LH= 2.78 m LH= 2.77 m LH= 2.775 m BRH=765 NI=135 Treppenhaus LH=2.255 9 STG. 13.34 m 8.42 m² Zimmer 3 BRH=805 NI=145 Nr.8 3 Zimmer-WE 66.78 m² WE-9133 3 STG. 17.77 m 18.53 m² Zimmer 2 LH= 2.775 m 18.25 m 20.29 m² Zimmer 1 18.06 m 19.85 m² Zimmer 1 3 STG. 4 STG. LH=2.235 7 STG. LH= 2.795 m LH= 2.795 m LH= 2.79 m 11 STG. Treppenhaus BRH=79 NI=125 BRH=805 NI=135 3 Zimmer-WE 4 STG. 9 STG. BRH=815 NI=135 BRH=78 NI=135 Nr.7 3 STG. 66.13 m² WE-9134 10 STG. 5 BRH=81 NI=13 BRH=805 NI=13 3 Zimmer-WE 65.76 m² WE-9120 11 STG. BRH=805 NI=14 BRH=795 NI=125 3 Zimmer-WE 64.63 m² WE-9121 5 STG. 74.95 m² WE-9107 3 Zimmer-WE Treppenhaus 3 Zimmer-WE 79.10 m² WE-9108 4 STG. 3 Zimmer-WE 19.19 m 22.08 m² Zimmer 2 Nr.6 Nr.5 Nr.4 LH= 2.785 m LAUTERBACHSTRASSE 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab HG/ BPio Plan-Nr. 16.03.2016 1:200 Projekt-Nr. 102 452-15-9-11 Sellinstraße Kissingenstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Straße_Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 4 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 5 4 F1 OK FFB 2 6 5 Bauteil Abriss Gefälle 1 9 6 ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 108.5 9 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 10 - PLAN-NR.: 108.7 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 508.6 452-15-9-11 Lauterbachstraße Borkumstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Straße_Lauterbachstr. 7-9, Borkumstr. 18 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 7 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 8 7 F1 OK FFB 2 9 8 Bauteil Abriss Gefälle 1 18 9 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 18A ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 108.7 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18A - PLAN-NR.: 108.5 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 508.8 452-15-9-11 10 1.27 7 2.57 43 72 2.48 3.22 72 40 37 2.775 3.08 71 8 2.655 2.84 6 8 10 36 87 27 86 1039 715 685 2.35 1.28 1.915 2.77 715 12 3.04 2.855 715 375 48 2.77 10 3.02 735 2.595 6386 85 24 86 9369 2.82 735 665 375 1.285 1.785 2.76 4.38 755 51 3.07 11.86 73 5.25 52 10 - PLAN-NR.: 501.1 MK 4 19.09 m² 19.80 m LH= 2 m 2.435 LH= 2.015 m 3.62 725 395 5 BRH=1.57 MK 3 10.00 m² 12.83 m 73 LH= 2 m MK 5 13.61 m² 14.84 m LH=2.02 1.45 2.305 BRH=1.62 MK 2 9.95 m² 14.56 m 1.455 LH=2.02 73 5.86 5 LH=2.02 1.44 41 73 1.46 ANSCHLUSS KISSINGENSTR. 1.535 4.69 68 73 49 1.28 1.4252.32 MK 1/HA 6.95 m² 14.70 m 5 8 STG. LH=2.07 Kellergang 31.68 m² 60.30 m 36 MK 6 ca. 10.63 m² ca. 13.40 m 2.51 MK 9 11.17 m² 15.45 m 6 STG. 2.49 1.265 1.46 785 Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf SELLINSTRASSE 39 2.41 40 4.815 4.50 5 725 395 3.97 2.92 49 73 385 2.52 5.85 725 39 4.545 38 2.43 72 39 2.57 5.91 725 365 2.88 46 725 2.54 5.86 715 35 4.785 37 2.42 3.185 695 37 ACHTUNG ! 3.91 735 345 ELT 4.33 50 94.73 Elektrosicherungskasten Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 53 5.09 Geschirrspülmaschinenanschluss ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung KELLERGESCHOSS - Sellinstr. 4-6, Kissingenstr. 9 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 Nr.4 GS 5 BRH=1.57 Waschmaschinenanschluss Wohneinheit Etage / Nummer Block 2 6 BRH=1.59 WM WE 1012 7 5 19 Lauterbachstraße BRH=1.605 Nr.5 70 735 Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen 65 BRH=1.655 Heizkörper HK LH=1.495 Nr.6 2.875 Tür neu Installationsschacht neu 8 BRH=1.615 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 9 41 LH= 2.015 m Tür Bestand Bauteil Abriss 6 LH= 1.975 m LH= 1.985 m LH= 1.99 m 7 LH= 2.015 m LH= 1.96 m Gefälle 2% 5 MK 2 ca.8.15 m² ca.12.54 m LH= 2.005 m LH= 2 m MK 7 10.09 m² 13.90 m MK 8 9.68 m² 13.84 m HA 6.64 m² 14.49 m 8 LH= 2.005 m MK 1 12.88 m² 15.12 m MK 2 12.78 m² 15.78 m Höhenkote Fertigfußboden Schnitt 9 HA ca.6.65 m² ca.14.93 m HA 6.68 m² 14.58 m MK 8 11.11 m² 14.69 m + 3.25 4 MK 9 15.49 m² 15.75 m MK 9 14.48 m² 16.42 m Höhenkote Fertigfußboden Grundriss 3 3.05 LH= 1.905 m 9 STG. MK 1 16.99 m² 18.88 m Bauteil leicht Neubau Oberkante Fertigfußboden + 3.25 10 LH= 2.005 m LH=2.05 9 STG. OK FFB Mauerwerk Neubau Sellinstraße LH=2.07 MK 10 16.23 m² 17.94 m Oberkante 6 MK 1 8.56 m² 12.29 m 735 5.23 LH=2.025 OK 2 9 STG. Wand leicht Bestand 11 Kellergang ca. 25.48 m² ca. 50.61 m LH=1.98 Mieterkeller Umverlegung 5 LH=2.08 MK 1012 Lohmestraße LH=2.01 Wand massiv Bestand 1 Kellergang 32.26 m² 61.50 m 5 LEGENDE HOCHBAU 12 LH= 1.99 m 4 LH= 2.005 m 2 LH=2.015 LH= 1.915 m LH=1.98 3 LH= 2.005 m MK 4 ca. 10.16 m² ca. 13.64 m 1 2.605 LH= 2.015 m MK 7 10.50 m² 13.13 m MK 6 ca.12.61 m² ca.15.79 m LH= 1.995 m 735 51 LH= 2.005 m MK 5 7.21 m² 12.46 m 11.52 MK 8 10.45 m² 14.73 m LH=2.055 MK 2 ca. 9.50 m² ca. 14.09 m MK 3 11.18 m² 14.00 m MK 5/6 ca.14.89 m² ca.17.53 m MK 3 ca.11.54 m² ca.14.17 m 5.12 Kellergang 39.12 m² 68.68 m MK 4 8.15 m² 11.48 m 52 MK 7 ca. 12.68 m² ca. 15.12 m MK 5/6 ca. 9.57 m² ca. 12.66 m 4.66 MK 3 8.76 m² 12.05 m ANSCHLUSS SELLINSTR. 3 - PLAN-NR.: 501.3 58 BRH=1.605 6 STG. LH= 2.005 m 6 STG. 6 STG. MK 4 11.93 m² 14.57 m LH= 2.015 m 2.09 BRH=1.59 LH= 1.995 m LH=2.015 73 2.53 MK 7 10.93 m² 13.71 m MK 8 ca.13.17 m² ca.15.28 m KISSINGENSTRASSE 71 3.58 5 2.85 6 3.83 54 5 5 2.195 73 LH= 2.005 m 1.375 715 2.93 12 5 56.01 BRH=1.64 5 LH=2.01 5 2.44 5.085 Nr.9 LH=1.36 N 39 LH= 2.005 m 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 501.6 452-15-9-11 55 1.14 39 1.51 56 3.59 50 38 2.58 1.16 54 43 2.60 2.20 38 52 54 2.81 42 1.55 34 75 11.42 5.75 2.23 76 58 1.35 76 2.83 2.69 73 40 2.77 73 2.65 39 12 1.26 69 63 1.28 2.35 1.26 40 2.72 53 2.85 40 2.88 74 2.49 75 2.83 2.24 74 38 60 12 1.27 2.09 75 70 1.28 65 2.31 1.27 11 2.73 39 2.77 75 2.10 75 43 1.05 LH= 1.985 m 72 MK 8 13.44 m² 15.36 m LH= 2.005 m 43 1.35 73 MK 6 15.92 m² 17.61 m 65 MK 9 11.82 m² 17.28 m 79 2.94 LH=2.00 83 36 LH= 2.005 m 39 2.34 2.84 MK 7 9.77 m² 12.81 m 2.28 3.95 73 1.40 84 42 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18a - PLAN-NR.: 501.3 LH= 2.015 m 3.34 1.73 LH= 2.02 m 40 1.24 LH=2.095 LH=1.56 4.50 1.55 1.02 53 OK FFB Bauteil leicht Neubau 39 2.63 43 2.42 2.70 UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf 1.21 ELT Elektrosicherungskasten 43 7.26 42 Grundfläche 36 2.77 46 96.70 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. Bauvorhaben WHG 14259 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin V Ausführungsplanung KELLERGESCHOSS - Lauterbachstr.7-9,Borkumstr.18 Vignette Kissingenstraße 7 8 9 Block 1 19A 10 4 2.79 GF 5 55 Hängeboden Block 2 6 2.74 HB 7 40 abgehängte Decke lichte Höhe 19 Lauterbachstraße 2.73 AD LH 8 42 Umfang 9 2.40 73 Gasherdanschluss 15.30 m 6 40 38 2.51 Wohnfläche 7 2.73 12 1.27 5.93 72 8.30 m² 5 40 53 7.26 4.42 Elektroherdanschluss 8 2.69 39 74 Raumbezeichnung 9 58 12 1.26 5.86 2.65 Küche 4 58 72 Geschirrspülmaschinenanschluss 3 4.51 2.36 2.96 GS 10 43 73 Waschmaschinenanschluss Sellinstraße 1.20 2.55 WM Wohneinheit Etage / Nummer 2 55 73 4.49 Neubau Verkleidung Heizstrang 11 4.69 73 Heizkörper 1 12.65 35 2.57 Tür neu 12 2.44 73 Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt 6 43 2.98 Tür Bestand WE 1012 ACHTUNG ! 4.15 73 5.14 Gefälle 2% Fußbodenfliesen ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 56 73 5.65 72 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt HK LAUTERBACHSTRASSE 2.98 + 3.25 Installationsschacht neu Nr.7 Nr.8 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss Bauteil Abriss BRH=1.595 BRH=1.525 Oberkante Fertigfußboden + 3.25 5 BRH=1.59 Nr.9 LH= 2 m Oberkante 4 HA ca. 4.69 m² ca. 11.34 m BRH=1.615 LH= 1.99 m OK 3 BRH=1.595 MK 7/8 12.33 m² 15.56 m Wand leicht Bestand Lohmestraße HA 6.13 m² 13.84 m LH= 2.02 m LH= 1.995 m MK 9 13.15 m² 15.31 m Mieterkeller Umverlegung 2 LH= 1.985 m MK 1 13.04 m² 15.39 m MK 1012 1 MK 7 ca. 10.94 m² ca. 13.87 m MK 8 10.51 m² 13.36 m Wand massiv Bestand Mauerwerk Neubau 4.98 LH=2.005 2.89 39 52 LH=2.01 LH=2.115 MK 1 ca. 13.48 m² ca. 15.62 m MK 2 ca.11.37 m² ca.15.04 m MK 8 13.55 m² 15.47 m LH= 1.985 m LH=1.39 3.09 LH= 1.985 m MK 9 12.16 m² 17.30 m Kellergang ca. 35.37 m² ca. 64.65 m 5 LEGENDE HOCHBAU 47 MK 10 10.31 m² 12.91 m MK 6 ca. 9.40 m² ca. 12.60 m MK 4 ca. 10.75 m² ca. 14.44 m MK 6 ca.13.79 m² ca.16.51 m Kellergang 36.36 m² 69.70 m LH=2.00 LH= 2.015 m 1.50 HA 6.43 m² 14.44 m LH= 1.995 m MK 7 ca. 11.72 m² ca. 14.81 m LH=1.985 LH=2.095 LH=2.115 72 MK 1 21.01 m² 18.84 m MK 4 ca. 10.68 m² ca. 14.00 m LH=2.01 LH= 2.015 m LH=2.01 MK 5 11.00 m² 15.06 m 1.30 LH= 2.015 m LH=2.00 60 LH= 1.995 m MK 3 12.00 m² 14.27 m LH= 2.005 m 3.56 MK 5 11.77 m² 15.07 m MK 3 11.07 m² 13.90 m 95 MK 6 11.24 m² 14.04 m 53 LH= 1.985 m BRH=1.635 72 MK 5 4.74 m² 9.71 m ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 501.1 Kellergang 35.13 m² 57.99 m 2.58 11.68 MK 4 ca. 7.83 m² ca. 12.46 m LH=1.99 5.00 6 STG. BRH=1.65 BRH=1.61 9 STG. 2.61 MK 2 8.80 m² 13.36 m 6 STG. 6 STG. LH= 2.01 m 9 STG. BRH=1.64 MK 3 13.08 m² 14.91 m 2.89 BRH=1.295 MK 2 14.19 m² 16.63 m LH= 1.995 m 75 MK 3 17.16 m² 20.51 m 32 2.36 LH=2.015 39 73 2.83 36 N 36 MK 1 13.74 m² 16.52 m 2.77 LH= 2 m 75 BORKUMSTRASSE Kellergang 47.95 m 25.10 m² MK 4 8.00 m² 11.86 m LH= 1.995 m 2.83 53 2.42 5.90 Nr.18 3.72 2.88 71 38 2.96 LH=2.07 45 55.97 LH=2.145 MK 5/HA ca. 5.42 m² ca. 10.57 m 6 STG. 73 15.94 3.27 29 1.39 25 39 LH= 1.985 m 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 501.8 452-15-9-11 Planungsphase Bezeichnung Erdgeschoss GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 ÜBERSICHT BESTAND Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH RETIS Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 19A Gezeichnet Datum Maßstab Block 1 19 HGi 1:200 Plan-Nr. 31.05.2016 Projekt-Nr. 7 6 5 4 8 9 Block 2 18A Lauterbachstraße 7 6 Vignette 5 1.51 BRH=78 NI=13 4 11.32 5 BRH=78 NI=115 LH= 2.76 m 11.74 BRH=74 5 LH= 2.77 m Zimmer 3 5.86 m² 9.81 m LH= 2.77 m BRH=78 NI=12 LH= 2.755 m Zimmer 2 17.53 m² 16.93 m BRH=845 3 1 STG. BRH=80 LH= 2.79 m Zimmer 1 20.11 m² 18.19 m LH= 2.825 m Küche 11.07 m² 14.34 m LH= 2.705 m Flur 4.85 m² 10.09 m 3 Zimmer-WE WE-9040 58.72 m² LH= 2.805 m Zimmer 2 12.30 m² 15.19 m HB 6 STG. H=2.60 NR.19a 1 STG. LH=2.995 1 STG. 5 LH=2.895 9 STG. 6 STG. Treppenhaus 8 Bauherr Flur 7.81 m² 11.71 m LH= 2.815 m 17.75 WE 9040 9 WHG 14259 WE 9041 2 Bauvorhaben 2 STG. Zimmer 1 20.48 m² 18.45 m WE 9185 LH= 2.75 m 3 Zimmer-WE BRH=815 NI=125 WE-9041 58.45 m² LH= 2.785 m Zimmer 2 12.28 m² 15.14 m LH= 2.805 m Flur 4.85 m² 10.13 m LH= 2.8 m SPK 0.34 m² 2.50 m BRH=795 NI=13 LH= 2.775 m Zimmer 1 20.23 m² 18.40 m LH= 2.825 m Küche 11.23 m² 14.37 m LH= 2.725 m Bad 3.99 m² 9.88 m BRH=905 NI=145 57.22 30.69 BORKUMSTRASSE BRH=795 NI=13 LH= 3.225 m Zimmer 1 19.94 m² 18.12 m LH= 2.835 m Küche 11.21 m² 14.26 m LH= 2.84 m Bad 4.19 m² 10.08 m BRH=885 NI=125 .42 3 Zimmer-WE BRH=80 NI=13 WE-9027 59.15 m² LH= 2.77 m Zimmer 2 12.36 m² 15.37 m Flur 4.90 m² 10.15 m LH= 2.8 m Zimmer 3 ca.6.10 m² ca.10.09 m BRH=905 NI=135 9 STG. 9 STG. H=2.61 LH=2.88 6 STG. LH=2.415 1 STG. NR.19 1 STG. LH=2.99 1 STG. Treppenhaus 7 69.44 LH=2.895 LH= 2.825 m SPK 0.36 m² 2.59 m =2 3 Zimmer-WE WE 9199 LH=2.135 LH= 2.805 m Küche 10.12 m² 13.78 m Zimmer 3 5.63 m² 9.76 m BRH=925 NI=135 AD WE 9028 8 BRH=785 NI=115 LH=2.40 1 STG. 3 Zimmer-WE WE-9028 ca. 59.05 m² Zimmer 2 ca.12.72 m² ca.15.87 m Küche ca.11.02 m² ca.14.32 m Zimmer 1 ca.20.08 m² ca.18.38 m SPK ca.0.33 m² ca.2.53 m Bad ca.4.28 m² ca.9.78 m Flur ca.4.75 m² ca.9.97 m Zimmer 3 ca.5.87 m² ca.9.84 m 2.29 5 Treppenhaus .30 5 Zimmer 3 5.85 m² 9.80 m BRH=90 i.M. NI=125 72.16 Bad 6.27 m² 12.68 m 7 STG. SPK 0.35 m² 2.60 m 5 Bad 4.19 m² 9.72 m BRH=895 NI=125 BRH=1.04 BRH=85 NI=13 73.35 1 Planer 7 STG. 7 STG. Zimmer 3 ca.6.22 m² ca.11.50 m 34.25 7 STG. BRH=785 NI=125 LH= 2.77 m Zimmer 2 17.95 m² 17.18 m LH= 2.78 m Küche 11.35 m² 13.69 m BRH=855 NI=145 Bad ca.4.17 m² ca.9.55 m Küche ca.11.63 m² ca.14.71 m LH=2.935 LH=2.215 Treppenhaus Zimmer 2 ca.16.03 m² ca.16.33 m Zimmer 1 ca.20.46 m² ca.18.31 m LH= 2.8 m Zimmer 1 20.35 m² 18.27 m LH= 2.785 m Treppenhaus LH= 2.765 m Zimmer 3 7.47 m² 12.98 m LH= 2.805 m Zimmer 2 20.10 m² 18.20 m LH=2.195 Zimmer 3 ca.7.41 m² ca.12.76 m Zimmer 3 7.53 m² 12.80 m LH= 2.725 m LH=2.205 Treppenhaus LH= 2.785 m Zimmer 20.17 m² 17.92 m LH= 2.785 m Zimmer 20.46 m² 18.21 m Treppenhaus LH=2.20 Zimmer 1 ca. 20.21 m² ca. 18.18 m Zimmer 1 ca. 20.55 m² ca. 18.39 m Zimmer 3 ca. 7.55 m² ca. 12.95 m Zimmer 1 ca.20.29 m² ca.18.11 m Zimmer 1 20.80 m² 18.50 m BRH=755 NI=135 LH=2.92 WE 9407 Flur ca.8.58 m² ca.15.01 m LH= 2.825 m Flur 5.89 m² 11.71 m LH= 2.795 m 11.76 BRH=775 NI=135 LH= 2.79 m Zimmer 3 6.98 m² 10.83 m LH= 2.765 m Flur 8.70 m² 12.22 m LH= 2.565 m Bad 7.92 m² 12.42 m Zimmer 3 ca.5.65 m² ca.10.31 m SPK ca.0.31 m² ca.2.45 m LH= 2.795 m Zimmer 2 15.91 m² 16.50 m LH= 2.79 m Bad 4.01 m² 9.55 m LH= 2.8 m Bad 3.90 m² 9.24 m Flur 5.69 m² 11.48 m LH=2.905 LH=2.915 Treppenhaus Zimmer 3 ca. 7.53 m² ca. 12.92 m LH= 2.79 m Flur 5.70 m² 11.54 m LH= 2.77 m Zimmer 1 27.84 m² 21.29 m LH= 2.79 m Zimmer 1 20.00 m² 18.29 m LH= 2.79 m Zimmer 2 16.68 m² 16.74 m 3 STG. 9 BRH=78 NI=145 BRH=875 WE-9186 68.07 m² 11 STG. Zimmer 2 ca.15.69 m² ca.16.19 m =2 Flur ca.7.96 m² ca.14.04 m BRH=89 NI=125 Bad ca.4.02 m² ca.9.26 m BRH=915 NI=125 SPK ca.0.34 m² ca.2.53 m 6.65 Zimmer 1 ca.21.41 m² ca.18.97 m BRH=945 NI=285 Küche ca.11.69 m² ca.14.57 m LH= 3.145 m Zimmer 2 15.82 m² 16.49 m LH= 2.815 m SPK 0.32 m² 2.51 m Küche 9.69 m² 13.21 m SPK LH= 2.815 m 0.32 m² 2.48 m Küche 9.24 m² 13.05 m LH= 2.78 m Zimmer 1 20.52 m² 23.11 m WE 9393 10 1 STG. LH= 3.2 m 7 STG. BRH=805 NI=125 3 Zimmer-WE Leer WE-9368 ca. 65.58 m² 3 Zimmer-WE WE-9354 ca. 63.24 m² 3 Zimmer-WE WE-9355 63.03 m² 3 Zimmer-WE WE-9341 71.56 m² 1 Zimmer-WE WE-9381 47.56 m² 1 Zimmer-WE WE-9367 48.33 m² 3 Zimmer-WE WE-9394 67.25 m² 3 Zimmer-WE WE.9380 ca. 63.22 m² 3 Zimmer-WE WE-9393 63.69 m² 3 Zimmer-WE WE-9407 ca.66.82 m² 3 Zimmer-WE WE-9406 73.70 m² Leer 1.52 BRH=76 NI=125 Sellinstraße BRH=805 NI=105 BRH=815 NI=15 3 Zimmer-WE 3 STG. AD Küche 9.90 m² 13.15 m SPK 0.35 m² 2.57 m 7 STG. BRH=865 NI=145 LH= 3.225 m LH= 3.215 m Bad 3.90 m² 9.60 m Bad ca.3.94 m² ca.9.39 m BRH=805 NI=135 Zimmer 1 19.86 m² 17.86 m WE 9198 LH= 3.21 m Flur 5.87 m² 11.69 m Flur ca.5.91 m² ca.11.69 m SPK ca.0.38 m² ca.2.63 m BRH=855 Zimmer 3 7.89 m² 13.13 m LH=2.93 WE 9212 LH=2.195 11 STG. Treppenhaus Zimmer 3 ca.7.70 m² ca.13.06 m Küche ca.9.48 m² ca.13.00 m BRH=855 NI=155 BRH=90 NI=13 11 STG. Leer WE-9185 ca. 67.34 m² 9 STG. Balkon ca.2.13 m² ca.4.48 m 8.30 Zimmer 2 ca.15.77 m² ca.16.53 m Zimmer 2 ca.15.84 m² ca.16.52 m Flur ca. 5.81 m² ca.11.66 m WE 9394 1 STG. 11 NR.3 SPK ca.0.38 m² ca.2.63 m Küche ca.9.62 m² ca.13.26 m Bad ca.3.88 m² ca.9.43 m LH= 2.815 m Flur 7.65 m² 14.73 m LH= 2.83 m Flur 7.74 m² 14.81 m Flur ca. 5.70 m² ca. 11.54 m LH= 2.605 m Flur 5.91 m² 11.78 m Bad 3.54 m² 8.96 m LH=2.225 Treppenhaus 3 Zimmer-WE WE-9342 70.24 m² LH= 2.205 12 BRH=825 NI=125 LH= 2.8 m Balkon ca.2.10 m² ca.4.45 m 7 STG. LH= 2.78 m Bad 3.93 m² 9.28 m LH= 2.805 m SPK 0.32 m² 2.46 m Küche 15.49 m² 15.89 m LH= 2.795 m Küche 15.88 m² 16.25 m LH= 2.81 m Bad 3.94 m² 9.47 m LH= 2.8 m Flur 8.59 m² 15.09 m WE 9380 BRH=825 NI=14 6 1 STG. LH= 2.79 m 6.68 .56 BRH=915 NI=135 5 NI=135 Balkon 2.12 m² 4.48 m 10.37 =2 3 STG. 3 Zimmer-WE 3 STG. AD Zimmer 1 ca.19.88 m² ca.18.15 m WE 9211 Zimmer 2 15.70 m² 16.46 m LH= 2.81 m SPK 0.36 m² 2.59 m Küche 9.49 m² 13.21 m BRH=785 BRH=915 NI=13 LH= 2.78 m LH= 2.83 m Bad 3.97 m² 9.51 m BRH=885 NI=14 Zimmer 1 19.68 m² 17.85 m 2.30 LH= 2.83 m BRH=81 7 STG. 6.70 LH= 2.805 m WE 9225 11 STG. BRH=785 NI=14 4 NR.4 AD = Flur 5.74 m² 11.59 m BRH=86>5 NI=14 9 STG. WE-9199 63.59 m² BRH=83 NI=135 BRH=875 Zimmer 3 7.60 m² 12.80 m LH=2.925 2.64 LH=2.175 LH= 2.725 m Bad 4.24 m² 9.68 m BRH=90 Treppenhaus LH= 2.81 m Küche 9.87 m² 13.32 m LH= 2.75 m Balkon 2.08 m² 4.44 m N SPK 0.32 m² 2.48 m Bad ca. 3.79 m² ca. 9.45 m Küche ca. 9.93 m² ca. 13.39 m SPK ca. 0.32 m² ca. 2.50 m Zimmer 2 ca. 15.92 m² ca. 16.52 m Zimmer 2 ca. 15.83 m² ca. 16.47 m Küche ca. 9.27 m² ca. 13.02 m LH= 2.41 m Bad 3.74 m² 9.25 m LH=2.895 WE 9341 LH= 2.76 m Zimmer 2 20.52 m² 18.21 m WE 9381 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=115 LH= 2.795 m Flur 5.46 m² 11.45 m LH= 2.78 m Balkon ca.4.02 m² ca.8.75 m 2.6 4 AD = Zimmer 3 7.71 m² 13.07 m LH= 2.805 m Zimmer 2 15.85 m² 16.56 m LH= 2.785 m BRH=945 NI=22 BRH=815 NI=22 BRH=815 NI=14 WE-9198 ca. 65.19 m² BRH=81 NI=125 Zimmer 2 15.80 m² 16.51 m LH= 2.78 m LH= 2.79 m Küche 9.82 m² 13.28 m LH= 2.77 m Zimmer 2 15.80 m² 16.44 m LH= 2.795 m Küche 12.24 m² 15.20 m LH= 2.8 m Zimmer 3 9.63 m² 12.77 m SPK ca. 0.40 m² ca. 2.68 m SPK 0.32 m² 2.50 m SPK 0.31 m² 2.43 m LH= 2.8 m Bad 4.10 m² 9.83 m LH= 2.78 m Zimmer 1 22.59 m² 20.65 m LH= 2.775 m Flur 8.12 m² 13.37 m LH= 2.775 m Zimmer 3 5.73 m² 9.69 m BRH=84 3 STG. 3 3 STG. LH= 2.82 m Bad 3.89 m² 9.51 m 8.28 3 STG. 3 Zimmer-WE BRH=77 NI=135 Küche 9.36 m² 12.87 m 10.34 Zimmer 1 20.12 m² 18.21 m LH= 2.79 m 7 STG. Balkon ca. 2.16 m² ca. 4.51 m Balkon ca. 2.16 m² ca. 4.51 m BRH=905 NI=135 WE-9212 64.66 m² 9 STG. SPK ca.0.35 m² ca.2.57 m 7 STG. 7 STG. 5 BRH=89 LH= 2.81 m LH= 2.79 m Küche 9.29 m² 13.02 m Bad 4.00 m² 8.44 m 5 BRH=67 WE 9367 3 Zimmer-WE 3 STG. LH= 2.795 m 11 STG. BRH=915 NI=125 Zimmer 1 19.86 m² 17.93 m WE 9224 LH= 2.79 m Flur 5.85 m² 11.70 m BRH=845 NI=135 Zimmer 3 7.59 m² 12.82 m HB 7 STG. BRH=825 NI=135 LH=2.895 BRH=895 NI=135 LH=2.19 5 LH= 2.82 m SPK 0.34 m² LH= 2.815 m 2.53 m 6.70 Treppenhaus LH= 2.79 m Flur 5.75 m² 11.58 m BRH=1.005 NI=265 LH= 2.815 m Balkon 2.12 m² 4.48 m 6.18 6.71 WE-9211 65.33 m² BRH=795 NI=13 Zimmer 3 7.53 m² 12.99 m BRH=875 Bad 3.95 m² 9.51 m LH= 2.835 m Küche 9.27 m² 13.09 m BRH=1.03 NI=25 BRH=865 NI=135 3 Zimmer-WE BRH=83 NI=145 LH= 2.775 m BRH1.03 NI=265 LH= 2.81 m Balkon 2.15 m² 4.51 m 17.79 LH= 2.78 m WE 9238 Zimmer 2 15.79 m² 16.49 m LH= 2.77 m Zimmer 2 15.82 m² 16.52 m 5 BRH=92 5 NI=13 18.29 Zimmer 1 19.63 m² 17.82 m LH= 2.78 m Zimmer 1 19.71 m² 18.04 m BRH=1.015 NI=265 8.35 34.27 6.72 5 BRH=1.02 LH= 2.8 m Balkon 2.12 m² 4.51 m LH= 2.775 m Zimmer 1 20.16 m² 18.34 m LH= 2.8 m Küche 11.87 m² 15.78 m LH= 2.775 m 5 BRH=75 11 STG. NR.10 Lohmestraße NR.5 WE 9368 WE-9225 66.71 m² BRH=775 NI=145 LH= 2.805 m 7 STG. 6.67 BRH=1.03 LH= 2.813 m 5 BRH=89 LH= 2.765 m Zimmer 2 16.42 m² 16.98 m LH= 3.145 m 05 = 2.3 Flur 4.98 m² 10.22 m AD LH= 2.775 m 5 BRH=72 5 5 NI=11 NI=12 11 STG. H= 2.905 LH= 2.755 5 STG. 11.94 2 4 STG. SPK Bad 3.99 m² 0.34 m² 9.52 m 2.49 m Küche 9.44 m² 13.19 m .29 =2 6.34 Balkon ca.2.15 m² ca.4.51 m Balkon 2.18 m² 4.52 m 5 BRH=89 LH= 2.775 m Zimmer 2 16.44 m² 16.70 m LH=2.90 10 STG. 8 STG. SPK 0.33 m² 2.46 m WE 9354 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=14 BRH=89 NI=145 HB LH= 2.81 m Flur 5.70 m² 11.52 m AD 5 7 STG. BRH=88 Balkon ca.2.10 m² ca.4.43 m LH= 2.79 m LH= 2.785 m Flur 4.88 m² 10.12 m 5 STG. Bad 4.22 m² 10.37 m 5 BRH=86 NI=13 BRH=805 NI=135 WE-9224 64.38 m² 9 STG. LH= 2.76 m 3 STG. 3 Zimmer-WE BRH=805 NI=135 BRH=87 NI=135 Zimmer 3 7.74 m² 13.08 m 11 STG. LH=2.87 WE 9237 LH=2.185 5 LH= 2.805 m Flur 5.89 m² 11.76 m LH= 2.805 m Küche 9.79 m² 13.26 m SPK 0.31 m² 2.45 m LH= 2.795 m Bad 3.79 m² 9.05 m BRH=625 Treppenhaus LH= 2.775 m Bad 4.00 m² 9.25 m LH= 2.755 m Zimmer 2 16.04 m² 16.74 m LH= 2.8 m Küche 11.91 m² 14.63 m LH= 2.78 m Zimmer 3 6.82 m² 11.03 m BRH=89 NI=135 WE-9238 64.89 m² BRH=775 NI=145 Zimmer 3 7.80 m² 13.12 m LH= 2.76 m LH= 2.795 m Flur 8.07 m² 14.05 m BRH=875 NI=135 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=145 Zimmer 1 20.42 m² 18.29 m LH= 2.76 m Zimmer 1 20.68 m² 18.64 m LH= 2.785 m Zimmer 2 15.81 m² 16.30 m LH= 2.79 m BRH=865 NI=125 BRH=555 3 STG. 33.34 1 11.03 BRH=855 NI=155 9 STG. SELLINSTRASSE ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! NR.6 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=2 BRH=85 WE-9237 63.94 m² 4 STG. WE-9251 16.01 m² Zimmer 1 21.78 m² 19.89 m Zimmer 1 20.02 m² 18.31 m LH= 2.815 m LH= 2.79 m Zimmer 3 5.49 m² 9.39 m WE 9068 .31 BRH=77 NI=135 5 4 STG. BRH=84 NI=145 BRH=845 NI=14 =2 1.075/1.95 .15 WE 9250 AD 6 STG. =2 10 STG. WE 9251 Zimmer 1 ca.20.23 m² ca.18.41 m Küche ca.11.32 m² ca.14.61 m Bad 4.19 m² 10.15 m Küche 11.40 m² 14.61 m Zimmer 3 5.53 m² 9.60 m NI=13 BRH=84 i.M. NI=105 5 5 3 Zimmer-WE WE 9355 NR.9 AD LH=2.215 Zimmer 2 ca.16.34 m² ca.16.67 m Flur ca.4.96 m² ca.10.18 m Bad ca.4.15 m² ca.10.08 m WE 9069 BRH=835 NI=13 3 STG. H= 52.5 n Kei ng! Zuga 8 STG. Treppenhaus Zimmer 1 ca.20.23 m² ca.18.41 m Zimmer 2 ca.16.34 m² ca.16.67 m WE 9053 LH=2.895 LH= 2.805 m LH= 2.805 m WE 9054 9 STG. in m 3 Zimmer-WE Flur 6.87 m² 12.50 m 10 STG. Zimmer 3 ca.5.68 m² ca.9.51 m 5 BRH=85 i.M. 3 Zimmer-WE BRH=78 NI=125 Ka WE.9250 65.00 m² Küche 9.20 m² 12.68 m Flur ca.4.96 m² ca.10.18 m 4 STG. 5 LH=2.24 LH= 2.785 m Küche ca.11.32 m² ca.14.61 m Bad ca.4.16 m² ca.10.13 m 8 STG. Treppenhaus BRH=885 NI=135 BRH=765 .24 1.90 2.41 LH= 2.8 m LH= 2.79 m Bad 3.50 m² 7.96 m Zimmer 3 ca.5.66 m² ca.9.49 m BRH=86 NI=13 AD = Zimmer 2 19.33 m² 17.83 m 5 BRH=77 i.M. SPK ca. 0.31 m² ca. 2.44 m LH=2.24 Zimmer 3 4.32 m² 8.57 m 5 BRH=80 3 Zimmer-WE Treppenhaus 4 STG. BRH=755 NI=125 =2 5 3 Zimmer-WE WE-9068 65.30 m² AD = BRH=795 NI=14 AD BRH=79 SPK ca. 0.31 m² ca. 2.44 m WE-9069 64.96 m² NR.8 5 WE-9224 ca. 65.14 m² WE 9342 7 STG. 2.64 .08 WE-9053 ca. 65.08 m² 7 STG. 10 STG. 33.47 =2 7 STG. NR.8 12.29 AD NR.7 KISSINGENSTRASSE 9 STG. 5 30.72 BRH=77 6 11.46 1.11 7 STG. = 2.1 2.58 m 0.36 m² SPK 1.93 11.99 NR.7 AD 57.21 1.09 96.28 1.51 NR.11 NR.12 9 STG. 9 STG. WE 9406 11 STG. 18.33 WE 9027 BRH=99 WE 9186 12 STG. 10 STG. 9 STG. NR.1 NR.2 LOHMESTRASSE 95.21 1.52 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin Kissingenstraße 10 Borkumstraße 18 102 452-15-9-11 Lauterbachstraße Borkumstraße Erhalt Straße und Hof der Kunststoff-Isolierglasfenster Prüfung,Abstimmung mit der BL vor Ort Oberkante Gelände Höhenkote Fertigfußboden RR Regenfallrohr Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. Vignette Kissingenstraße Bezeichnung V Ausführungsplanung Ansicht Hof_Lauterbachstr. 7-9, Borkumstr. 18 19 4 5 6 7 8 Lauterbachstraße 7 8 5 Block 2 4 9 10 19A Sellinstraße Block 1 10 6 9 9 Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase 8 3 7 2 Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH Z B A R O RETIS UG 11 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 Kissingenstraße 9-10; Lauterbachstraße 4-9; Borkumstraße 18-18a; Sellinstraße 1-6 in 13189 Berlin 1 Planer WHG 14259 12 Bauherr GEZ. 6 Bauvorhaben ÄNDERUNG 5 INDEX DATUM 4 ACHTUNG ! F1 OK GELÄNDE + 3.25 3 7 Fenstertyp / Fenster neu Oberkante Fertigfußboden Lohmestraße 8 7 F1 OK FFB 2 9 8 Bauteil Abriss Gefälle 1 18 9 2% Bauteil leicht Neubau ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 18A ANSCHLUSS LAUTERBACHSTR. 6 - PLAN-NR.: 108.7 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18A - PLAN-NR.: 108.5 LEGENDE HOCHBAU 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 31.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 509.8 452-15-9-11 Stand 02.05.2016 GESOBAU AG WHG 14170 und 14259 Regelablaufplan Sanierung Wohnungen Nr. Vorgangsname 1 Vorleistungen Sam 30.03 0 0 Woche -2 Mon 01.04 0 0 Mit 03.04 0 0 Fre 05.04 0 0 Son 07.04 0 0 Woche -1 Die 09.04 0 0 Don 11.04 0 0 Sam 13.04 0 0 Woche 1 Mon 15.04 0 0 2 Schutzmaßnahmen TRH und WE Schutzmaßnahmen TRH und WE 3 Baustrom im TRH Baustrom im TRH 4 5 6 7 8 9 Mit 17.04 0 0 Fre 19.04 0 0 Woche 2 Son 21.04 0 0 Die 23.04 0 0 Don 25.04 0 0 Sam 27.04 0 0 Woche 3 Mon 29.04 0 0 Fenster in den Wohnungen Aufarbeitung Fensterlüftungselemente Demontage Objekte Bad Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche Demontage Steiger, Durchbrüche neu Bad/Küche 12 13 Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung 14 Montage Badewanne 15 Montage Objekte, Armaturen, Spüle Montage Objekte, Armaturen, Spüle 16 Montage Armaturen Montage Armaturen Mon 13.05 0 0 Mit 15.05 0 0 Fre 17.05 0 0 Son 19.05 0 0 Die 21.05 0 0 Don 23.05 0 0 Montage neuer Steigestränge, schließen DD Bad/ Küche komplett Bad-/ Kücheninstallation Horizontalverteilung Montage Badewanne Heizungsinstallation Heizungsinstallation 18 Demontage Gasthermen Demontage Gasthermen 19 Demontage Heizungsleitungen Demontage Heizungsleitungen 20 Demontage Heizkörper incl. Anbindungen Demontage Heizkörper incl. Anbindungen 21 Deckendurchbrüche herstellen 22 Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen 23 Montage der Steigestränge 24 Montage der Heizkörper 25 Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung 26 Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten Dichtigkeitsprüfung der Anlage in Teilabschnitten 27 Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen Schliessen von Wand- und Deckendurchbrüchen 28 Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge Aufbinden der WE-Installation auf Steigestränge 29 Befüllen und Entlüften der Anlage 30 Dämmen der Steiger (Schächte) 31 Komplettierung der Heizung ( Thermostate ) 32 Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung 33 Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren Deckendurchbrüche herstellen Bohrungen in den Zimmerwänden herstellen Montage der Steigestränge Montage der Heizkörper Montage der horizontalen Anbindung/Wohnungsverteilung Befüllen und Entlüften der Anlage Dämmen der Steiger (Schächte) Komplettierung der Heizung ( Thermostate ) Druckprobe, Inbetriebnahme und Einweisung Montage Heizkostenverteiler, Wasseruhren Maler/Bodenleger Maler/Bodenleger 35 Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten 36 Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen Malerarbeiten Küche, Bad, Reparaturen 37 Malerarbeiten Fenster / Türen Malerarbeiten Fenster / Türen 38 Streichen der Heizungsrohre Streichen der Heizungsrohre 39 Ergänzung Dielung Ofenecken 40 Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten Ofenecken malern Tapeten Wand+Decke entfernen + HK-Bereiche vorbereiten Ergänzung Dielung Ofenecken Reparaturen Dielung, Verlegung Linoleumbelag einschl. Nebenarbeiten Ofenecken malern Tischler 42 Tischler 43 Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc. Elektroinstallation 45 Wohnung spannungsfrei machen 46 Demontage Elt.-Verteilung 47 Elt Installation Küche Bad 48 Montage Steigestränge 49 Installation Unterverteilung 50 Elt Installation Whg. 51 Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung Demontage von Mietereinbauten, EBK, Schachtverkleidungen etc. Elektroinstallation Wohnung spannungsfrei machen Demontage Elt.-Verteilung Elt Installation Küche Bad Montage Steigestränge Installation Unterverteilung Elt Installation Whg. Elt.-Installation Wohnung, Komplettierung Bauhauptleistungen Bauhauptleistungen 53 Abbruch Kammer Küche/Bad 54 Demontage Installationsschächte (Bad/Küche) 55 Ofenabriss Ofenabriss 56 Türen umschlagen Türen umschlagen 57 Neubau Wände Neubau Wände 58 Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig) Schließung Außenwandöffnungen (raumseitig) 59 Montage Verkleidung Heizungssteiger 60 Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen 61 Sam 11.05 0 0 Sanitär Demontage Objekte Bad 52 Don 09.05 0 0 Aufarbeitung Fensterlüftungselemente Sanitär 11 44 Die 07.05 0 0 Fenster in den Wohnungen 10 41 Son 05.05 0 0 Fenstermontagen Fenstermontagen Demontage Küche(Spüle, Armaturen) 34 Fre 03.05 0 0 Strangsanierung Demontage Küche(Spüle, Armaturen) 17 Mit 01.05 0 0 Abbruch Kammer Küche/Bad Demontage Installationsschächte (Bad/Küche) Montage Verkleidung Heizungssteiger Montage Verkleidung Schächte/ Vorsatzschalen Fliesenleger Fliesenleger 62 Fliesen entfernen, Untergrundausgleich 63 Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden 64 Fliesenpaneel Küche 65 Fußbodenausgleich Bad herstellen 66 Bad fliesen, Komplettleistung 67 Silikonarbeiten Silikonarbeiten 69 Fertigstellung 71 Abnahme WHG 14170 und 14259 Fußbodenausgleich Bad herstellen Bad fliesen, Komplettleistung Technische Leistungsfeststellung Endreinigung Untergrundvorbereitung, Abdichtung Wand/Boden Fliesenpaneel Küche 68 70 Fliesen entfernen, Untergrundausgleich Technische Leistungsfeststellung Fertigstellung Endreinigung Abnahme Vorgang Meilenstein Rollup-Vorgang Rollup-Meilenstein Externe Vorgänge Externer Meilenstein Inaktiver Meilenstein Manueller Vorgang Manueller Sammelrollup Nur Anfang In Arbeit Unterbrechung Sammelvorgang Rollup-Unterbrechung Rollup in Arbeit Projekt-Sammelvorgang Inaktiver Vorgang Inaktiver Sammelvorgang Nur Dauer Manueller Sammelvorgang Nur Ende Stichtag Sam 25.05 0 0 Mon 27.05 0 0 Mit 29.05 0 0 Fre 31.05 0 0 525 54 5 5 89 27 85 13 8 36 365 5 5 1.23 1.17 53 44 55 1.375 1.35 15 4.385 1.65 1.455 1.045 1.375 2.195 3.07 43 51 1.105 2.32 1.465 1.585 3.06 1.075 53 2.305 1.505 8 895 28 90 35 15 335 5 1.225 55 45 48 1.27 15 2.755 1.02 1.365 2.24 5 5 1.37 9 2.82 945 1.32 5 1.33 5 2.14 5 3.075 42 1.65 1.465 2.215 15 2.46 1.025 1.32 935 10 32 1.235 1.645 22 2.135 41 86 545 77 545 715 54524 51 1.37 1.37 1.375 125 1.225 41 42 1.965 1.505 5.19 7 42 3.615 51 2.80 4.835 51 1.525 51 1.525 ANSCHLUSS BORKUMSTR. 18 - PLAN-NR.: 502.2 Nr.3 7 2.68 29 55.97 7 40 1.94 BRH=785 NI=145 12 STG. 9 STG. 1.66 1.455 5.17 WE 9263 OK Oberkante OK FFB Bauteil leicht Neubau LH= 2.74 m Oberkante Fertigfußboden + 3.25 Höhenkote Fertigfußboden Grundriss + 3.25 Höhenkote Fertigfußboden Schnitt Gefälle 2% Tür Bestand 2.79 Bauteil Abriss Türaufschlagrichtung, Türblatt fehlt Tür neu Installationsschacht neu Heizkörper HK BRH=765 NI=125 Neubau Verkleidung Heizstrang Fußbodenfliesen WE-9263 70.98 m² WE-9264 70.97 m² 3 Zimmer-WE 3 Zimmer-WE WE-9277 65.04 m² 3 Zimmer-WE Wand leicht Bestand Nr.1 Nr.2 WM Waschmaschinenanschluss GS Geschirrspülmaschinenanschluss WE 1012 Wohneinheit Etage / Nummer Küche Raumbezeichnung Elektroherdanschluss 8.30 m² Wohnfläche Gasherdanschluss 15.30 m Umfang AD abgehängte Decke LH lichte Höhe HB Hängeboden GF Grundfläche UZ Unterzug BRH Brüstungshöhe von OK Fensterbank bezogen auf OKFFB RR Regenfallrohr FE Fußbodeneinlauf ACHTUNG ! ELT SELLINSTRASSE 25 2.405 27 1.74 8 4.23 33 4.02 1.66 6.195 15 4.985 1.415 1.455 28 28 1.325 2.395 2.395 1.395 275 27 2.575 1.47 1.65 5 3.98 50 3.98 50 INDEX DATUM ÄNDERUNG GEZ. 94.73 Planer Spinolastr. 28b, 13125 Berlin Tel. 030 / 278942-0 Planungsphase Bezeichnung V Ausführungsplanung ERDGESCHOSS - Sellinstr.1-3, Borkumstr.18A Vignette Kissingenstraße 8 9 Block 1 19A 10 4 7 5 Z B A R O RETIS Gesellschaft für energieeffizientes Planen und Bauen mbH G U Block 2 6 GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel. 030 / 4073-0 7 Bauherr Kissingenstr. 9-10, Lauterbachstr. 1-6, Borkumstr. 18-18a, Selliner Str. 1-6 in 13189 Berlin 19 Lauterbachstraße WHG 14259 8 Bauvorhaben 9 1.70 405 2.46 4.105 1.46 6 10 1.665 7 4.18 3.075 1.925 1.47 425 5 42 5 4.225 1.65 8 4.185 5 28 4.13 1.975 1.39 95 95 9 8 1.58 4 3.06 1.095 3 435 1.565 10 3.07 1.005 Sellinstraße 7 1.95 2 1.71 1.65 11 29 5 1.885 6 2.395 105 4.135 1.66 5 28 1.935 1.04 Lohmestraße 27 5.79 4.45 1.445 Alle Kernbohrungen und Durchbrüche sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auszuführen. Vorgaben der Planung und statische Berechnungen dazu sind zu berücksichtigen. Die funktionstechnischen und bauphysikalisch bestimmenden Angaben zur Konstruktion und Funktion sind vom Unternehmer verantwortlich nachzuprüfen. Ebenso die Übereinstimmung der vom Planer angegebenen Zwangsmaße. Soweit nicht anders angegeben sind die Türmaße lichte Öffnungsmaße und die Fenstermaße Innenmaße. Alle Brüstungs-, Vorlagen- und Öffnungsmaße ab OK Fertigfußboden. Sämtliche sonstigen Unstimmigkeiten sind der Bauleitung/ Planung unverzüglich mitzuteilen. 2 53 1.325 Angaben zur Haustechnik wie Schachtmaße, Heizkörper, Elektro etc. sind der Haustechnikplanung zu entnehmen 1 545 1.39 ALLE MASZE SIND AM BAU ZU PRÜFEN! 1.665 1.54 2.73 Elektrosicherungskasten 1 3 Zimmer-WE Mieterkeller Umverlegung 12 3 Zimmer-WE BRH=775 NI=135 MK 1012 Mauerwerk Neubau 65 1 STG. BRH=785 NI=13 Wand massiv Bestand 4 1 Zimmer-WE Zimmer 1 20.82 m² 18.59 m BRH=785 NI=135 BRH=835 NI=145 WE-9276 65.55 m² LH= 2.775 m LH= 2.77 m LH= 2.785 m LH= 2.795 m BRH=77 NI=145 WE-9290 65.18 m² LEGENDE HOCHBAU 3 2 STG. BRH=78 NI=125 LH=2.90 3 STG. 9 STG. LH=2.26 BRH=895 NI=125 BRH=84 NI=13 Zimmer 1 20.64 m² 18.65 m Zimmer 1 20.28 m² 18.22 m Zimmer 3 8.23 m² 13.27 m Zimmer 2 18.17 m² 17.58 m Treppenhaus 11 STG. LH=2.91 5 3 STG. LH= 2.755 m LH= 2.755 m 5 9 STG. Zimmer 3 8.10 m² 13.25 m Zimmer 1 19.86 m² 17.91 m LH= 2.795 m LH= 2.795 m BRH=825 NI=145 WE-9289 49.50 m² WE 9277 Treppenhaus 11 STG. LH=2.91 LH=2.255 Treppenhaus LH= 2.775 m Zimmer 1 19.84 m² 17.90 m Zimmer 3 7.97 m² 12.95 m 3.92 4 2.03 LH= 2.745 m WE 9264 LH=2.295 WE 9276 WE 9290 3 STG. Zimmer 21.38 m² 18.55 m LH= 2.765 m LH= 2.815 m 5 WE 9289 Flur 6.09 m² 12.03 m LH= 2.795 m LH= 2.815 m LH= 2.825 m Flur 8.73 m² 15.21 m HB-Bestand Flur 5.94 m² 11.83 m Flur 5.79 m² 11.73 m 42 BORKUMSTRASSE Zimmer 3 7.19 m² 10.74 m Flur 9.83 m² 12.83 m 2.57 LH= 2.795 m d tan es -B AD 92 HHK LH= 2.82 m 170 x 75 HHK Bad 5.80 m² 12.56 m HB-Bestand Flur 7.82 m² 15.13 m 27 1.065 1.16 1.43 2.25 LH= 2.755 m 3 Zimmer-WE 1.14 1.445 2.66 1.11 1.10 1.935 1.41 Nr.18a 1 STG. BRH=80 NI=125 BRH=785 NI=13 BRH=895 NI=125 h= 1.25 45x35 Zimmer 2 16.90 m² 16.83 m LH= 2.835 m BRH=865 NI=145 Zimmer 3 8.05 m² 12.53 m h= 20 LH= 2.81 m LH= 2.805 m Küche 10.08 m² 13.46 m 160 x 70 170 x 70 HHK HHK 45x35 LH= 2.735 m LH= 2.765 m 2 STG. LH= 2.81 m 45x35 Küche 11.43 m² 15.54 m Zimmer 2 16.13 m² 16.80 m LH= 2.775 m Küche 11.55 m² 14.51 m WE-9014 61.42 m² h= BRH LH= 2.82 m LH= 2.8 m LH= 2.765 m Flur 5.15 m² 10.52 m 50x38 LH= 2.785 m BRH=855 BRH=87 Bad 3.94 m² 9.08 m Küche 10.30 m² 13.55 m 50x38 LH= 2.815 m 50x38 Zimmer 2 15.68 m² 16.43 m Zimmer 2 15.76 m² 16.48 m BRH=925 NI=135 LH= 2.895 m Küche 9.90 m² 13.41 m 50x38 160 x 70 Küche 9.69 m² 13.11 m BRH=915 NI=13 Bad 4.00 m² 9.15 m LH= 2.825 m LH= 2.755 m BRH=935 NI=14 Ablage 170 x 70 Bad 3.90 m² 9.08 m h= 1.25 HHK 45x35 h= 1.25 BRH=915 NI=135 BRH=825 Bad 3.65 m² 9.23 m 50x38 LH= 2.8 m BRH=88 BRH=89 NI=145 NI=14 Nische schließen Nische schließen Ablage HHK LH= 2.815 m Küche 16.33 m² 16.46 m BRH=915 Balkon 2.15 m² 4.50 m h= BRH 170 x 70 ANSCHLUSS SELLINSTR. 4 - PLAN-NR.: 502.4 Bad 3.96 m² 9.12 m BRH=875 NI=13 Balkon 2.15 m² 4.51 m BRH=90 BRH=90 NI=13 BRH=1.005 BRH=865 NI=135 Nische schließen BRH=865 BRH=1.06 Zimmer 2 13.64 m² 15.68 m Zimmer 1 20.39 m² 18.47 m Bad 4.20 m² 10.12 m BRH=90 NI=125 955 1.35 39 1.795 1.03 1.375 SPK 0.32 m² 2.49 m LH=2.895 Ablage 20 1.835 160 x 70 SPK 0.34 m² 2.53 m 59 11.52 d estan AD-B 50x38 LH=3.05 BRH=765 NI=135 BRH=885 NI=13 BRH=88 1.535 1.36 LH= 2.805 m HHK Treppenhaus WE 9014 Zimmer 3 6.48 m² 10.43 m 45x35 UZ=2.475 LH=2.395 1.34 1.935 1.91 27 2.12 1.19 15 2.50 41 9 2.24 3.20 1.41 3.67 9 STG. h= 1.25 1.51 66 WE 9015 6 STG. 2.29 1.885 LH= 2.775 m WE-9015 61.49 m² 3 Zimmer-WE 15 54 3.83 Zimmer 2 13.81 m² 15.74 m LH= 2.81 m 1.645 1.47 Zimmer 3 6.62 m² 10.58 m BRH=835 NI=13 BRH=94 NI=14 Flur 5.05 m² 10.54 m LH= 2.8 m Ablage 39 9 1.25 9 nd nd esta 43 92 esta 2.61 AD-B HHK 1.665 1.465 3.45 BRH=91 NI=135 50x38 45x35 AD-B 4.77 Ablage LH= 2.77 m 160 x 70 6 STG. 62 Zimmer 1 19.97 m² 18.14 m 1.65 1.445 3.88 LH= 2.81 m h= 1.25 2.18 28 Bad 4.20 m² 10.09 m N 2.42 Küche 11.83 m² 14.81 m BRH=805 NI=125 BRH=87 NI=135 1.095 1.395 8 1.04 20 15 1.54 1.77 1.33 2.49 66 43 45 2.90 9 2.725 5 3.425 18A 18 Borkumstraße Gezeichnet Datum Maßstab BPio Plan-Nr. 06.05.2016 1:100 Projekt-Nr. 502.5 452-15-9-11
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