Sterbehilfe in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Stadt Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Kirche zur Motion Luca Urgese, Grossrat FDP BS* Die Motion Urgese fordert, dass der Kanton verbindliche Regeln definiert, welche eine Durchführung von Suizidbegleitungen (unter den bekannten Voraussetzungen) in alle Institutionen ermöglichen, die von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden. Dies sind im Raum Basel-Stadt so gut wie alle APH und Spitäler. Sowohl unter den Befürwortern wie unter den Gegnern der Motion befinden sich Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Die ERK Basel-Stadt weiss sich somit in der parlamentarisch-demokratischen Diskussion vertreten und vertraut darauf, dass sich ihre Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen und in der Grundgewissheit ihres christlichen Glaubens, wonach das Leben ein Geschenk Gottes ist, eine Meinung gebildet haben und diese in der Debatte vertreten. Der Text der Motion weist zu Recht darauf hin, dass im Zusammenhang mit ihrem Anliegen «mit grösster Sorgfalt vorzugehen ist». Die ERK Basel-Stadt ist der Ansicht, dass diese Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen mit Sterbewunsch von den Sterbehilfe-Organisationen wie von den Spitälern respektive Heimen gleichermassen wahrgenommen werden muss. Dies sinnvollerweise in der vom Motionär vorgenommenen Differenzierung zwischen Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, sind doch die Rahmenbedingungen in einem Universitätsspital andere als in einem Sterbehospiz. Überall jedoch sind in erster Linie die Klinik- und Heimleitungen aufgefordert, die jeweils eigene Haltung zum Thema differenziert zu reflektieren und klar zu kommunizieren, wie das beispielsweise der Direktor des nach christlichen Grundsätzen geführte St. Clara-Spital gegenüber dem RegionalFernsehsender Telebasel getan hat («7 vor 7» vom Donnerstag, 18. April 2015). Im Falle von Alters- und Pflegeheimen wie auch Sterbehospizen wird es in der Frage der Sterbehilfe kaum zu Differenzen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und der Heimleitung kommen, sofern erstere über die Haltung des betreffenden Heimes in dieser Frage informiert sind und dieses möglicherweise gerade wegen seiner Einstellung gewählt haben. Die Situation in Akutspitälern und Reha-Kliniken ist eine andere: Hier kann es in extremis zur Kollision zwischen den Freiheitsrechten des Patienten und der Haltung der Institution kommen. Im christlichen Glauben, wonach letztlich alles Leben in Gottes Hand liegt, ist er der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt ein Anliegen, sich im nun anstehenden Umsetzungsprozess zu äussern und einzubringen. Überzeugter als auf Sterbehilfe, wie sie «Exit» und andere Organisationen anbieten, setzt sie jedoch auf die Alternative «Palliative Care». Deshalb hat sie bereits vor einiger Zeit die Arbeitsgruppe «Palliative Care und Christliche Verantwortung» eingesetzt, die der Basler Patientenverfügung der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) eine eigene «Empfehlung» voranstellt hat. Das Dokument kann über www.erk-bs.ch/palliative_care heruntergeladen oder über die Informationsstelle der ERK Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel, bestellt werden. * mit 50 zu 29 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen am 22. April 2015 Weitere Informationen: Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt Informationsstelle Rittergasse 3 4001 Basel 061 277 45 21 [email protected]
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