Stellungnahme ERK BS Sterbehilfe in Spitälern und

Sterbehilfe in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Stadt
Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Kirche zur Motion Luca Urgese, Grossrat FDP BS*
Die Motion Urgese fordert, dass der Kanton verbindliche Regeln definiert, welche eine Durchführung von Suizidbegleitungen (unter den bekannten Voraussetzungen) in alle Institutionen ermöglichen, die von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden. Dies sind im Raum Basel-Stadt
so gut wie alle APH und Spitäler.
Sowohl unter den Befürwortern wie unter den Gegnern der Motion befinden sich Mitglieder der
Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Die ERK Basel-Stadt weiss sich somit in der parlamentarisch-demokratischen Diskussion vertreten und vertraut darauf, dass sich ihre Mitglieder
nach bestem Wissen und Gewissen und in der Grundgewissheit ihres christlichen Glaubens, wonach
das Leben ein Geschenk Gottes ist, eine Meinung gebildet haben und diese in der Debatte vertreten.
Der Text der Motion weist zu Recht darauf hin, dass im Zusammenhang mit ihrem Anliegen «mit
grösster Sorgfalt vorzugehen ist». Die ERK Basel-Stadt ist der Ansicht, dass diese Sorgfaltspflicht
gegenüber Menschen mit Sterbewunsch von den Sterbehilfe-Organisationen wie von den Spitälern
respektive Heimen gleichermassen wahrgenommen werden muss. Dies sinnvollerweise in der vom
Motionär vorgenommenen Differenzierung zwischen Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, sind
doch die Rahmenbedingungen in einem Universitätsspital andere als in einem Sterbehospiz. Überall
jedoch sind in erster Linie die Klinik- und Heimleitungen aufgefordert, die jeweils eigene Haltung
zum Thema differenziert zu reflektieren und klar zu kommunizieren, wie das beispielsweise der
Direktor des nach christlichen Grundsätzen geführte St. Clara-Spital gegenüber dem RegionalFernsehsender Telebasel getan hat («7 vor 7» vom Donnerstag, 18. April 2015).
Im Falle von Alters- und Pflegeheimen wie auch Sterbehospizen wird es in der Frage der Sterbehilfe
kaum zu Differenzen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und der Heimleitung kommen,
sofern erstere über die Haltung des betreffenden Heimes in dieser Frage informiert sind und dieses
möglicherweise gerade wegen seiner Einstellung gewählt haben. Die Situation in Akutspitälern und
Reha-Kliniken ist eine andere: Hier kann es in extremis zur Kollision zwischen den Freiheitsrechten
des Patienten und der Haltung der Institution kommen.
Im christlichen Glauben, wonach letztlich alles Leben in Gottes Hand liegt, ist er der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt ein Anliegen, sich im nun anstehenden Umsetzungsprozess zu äussern und einzubringen. Überzeugter als auf Sterbehilfe, wie sie «Exit» und andere
Organisationen anbieten, setzt sie jedoch auf die Alternative «Palliative Care». Deshalb hat sie
bereits vor einiger Zeit die Arbeitsgruppe «Palliative Care und Christliche Verantwortung» eingesetzt, die der Basler Patientenverfügung der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG)
eine eigene «Empfehlung» voranstellt hat. Das Dokument kann über www.erk-bs.ch/palliative_care
heruntergeladen oder über die Informationsstelle der ERK Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel, bestellt werden.
* mit 50 zu 29 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen am 22. April 2015
Weitere Informationen:
Evangelisch-reformierte Kirche
des Kantons Basel-Stadt
Informationsstelle
Rittergasse 3
4001 Basel
061 277 45 21
[email protected]