Exposé Hinter Hoven Eckdaten Objektart: Grundstück Nutzung: Einfamilienhausbebauung Ortsteil: Köln-Langel Objektanschrift: Jakob-Engels-Straße und Auf dem Weiler Kataster: Gemarkung Langel, Flur 13, Flurstücke 277, 278 und 279 Größen: 1106, 896 und 1098 Quadratmeter Preisfindung: Festpreis Bewerberkreis: Endverbraucher Bewerbungsfrist: 07. Dezember 2015 Impressum Herausgegeben von: Stadt Köln Der Oberbürgermeister Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Kontakt: Frau Breick Telefon: 0221-221 23257 Telefax: 0221-221 24500 E-Mail: [email protected] www.stadt-koeln.de Baugebiet Hinter Hoven Die Stadt Köln bietet drei Grundstücke für eine freistehende Einfamilienhausbebauung in Köln-Langel provisionsfrei für Endverbraucher an. Lagebeschreibung Das Baugebiet Hinter Hoven liegt im Ortskern des rechtsrheinischen Stadtteils Langel, der einen ländlichen und ruhigen Charakter aufweist. Dennoch ist die Kölner Innenstadt gut über den Autobahnanschluss Wahn oder durch die S-Bahnlinien 12 und 13 beziehungsweise die Straßenbahnlinie 7 in Köln-Zündorf angebunden. Die Straßenbahnhaltestelle der Linie 7 ist mit dem Bus (Haltestelle circa. 300 Meter vom Baugebiet entfernt) in circa acht Minuten erreichbar. Vor Ort befinden sich zwei Kindertagessstätten und eine Grundschule. Im angrenzenden Stadtteil Zündorf befinden sich weiterführende Schulen sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs. Vom Rhein durch einen Damm geschützt, verdient die Freizeitinsel "Groov" in Zündorf mit ihren Radund Gehwegen, Liegewiesen, Sport- und Spielplätzen, einen Minigolfplatz sowie Kombibad und Gartenlokalen und Biergärten besondere Erwähnung. Stadtplan Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 2 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Objektbeschreibung und Besichtigung Die angebotenen Grundstücke wurden in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen jedoch nicht. Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen, da die Grundstücke einsehbar sind. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr. Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs liegen nicht vor. Bebaubarkeit Die Bebauung des Baugebietes richtet sich grundsätzlich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70350/03 vom 17. August 1992. Einzige Abweichung bei den angebotenden Grundstücken ist die Möglichkeit eines Befreiungsantrages gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch und eine damit einhergehende offene Bauweise. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Es ist ausschließlich eine Bebauung mit eingeschossigen Einzelhäusern mit ausgebautem Satteldach bei einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad mit vorgegebener Firstrichtung und einer Firsthöhe von 8,75 Meter vorgesehen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,5. Diese gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Die bebaubare Fläche ist im Bebauungsplan als Baufenster ausgewiesen und aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich. Die unverbindliche Angaben über Baubreite und Bautiefe der einzelnen Grundstücke sind der Grundstücksliste zu entnehmen. Die Anzahl und Anordnung der Garagen/Stellplätze sind mit dem Bauaufsichtsamt, die Zufahrtsmöglichkeiten vorab mit dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik, abzustimmen. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Die GRZ gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Auszüge aus dem Bebauungsplan Textliche Festsetzungen Gemäß § 9 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für neu zu errichtende Gebäude die Höhenlage der Erdgeschoß-Fußbodenoberkante (EFOK) bezogen auf die angrenzende Höhe der öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Die EFOK muss mindestens 48,20 Meter über Normal Null betragen. Gemäß § 16 Absatz 2 Baunutzungsverodnung (BauNVO) werden für die Gebäude folgende Firsthöhen (…) als Höchstgrenze festgesetzt: Bei I-geschossiger Bebauung + 8,75 Meter (…) Gestalterische Festsetzungen Gemäß § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung § 81 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Bauordnung NW wird folgendes festgesetzt: 1. Zulässig sind nur Gebäude mit Satteldächern (SD) mit einer Dachneigung von 35 Grad bis 40 Grad. Von dieser Festsetzung sind ausgenommen Nebenanlagen und Garagen. 2 Dachgauben und Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn ihre Gesambreite die Hälfte der Gebäudebreite nicht überschreitet und ein Abstand von mindestens 1,25 Meter zur Giebelseite beziehungsweise zur gemeinsamen Haustrennwand eingehalten wird. Wichtiger Hinweis: Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen bleiben ebenso unberührt wie ihre öffentlich-rechtlichen Befugnisse als örtliche Planungsbehörde mit dem Recht, verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf die zur Veräußerung anstehende Grundstücksfläche beziehen können. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 3 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Lageplan Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 4 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Preise und Größen laufende Nummer Haus typ1) Flurstück Größe Hausbreite in Meter 2) Maximale Haustiefe in Meter 2) Preis je Quadratmeter in Euro Gesamtkaufpreis in Euro 22 23 24 EH EH EH 277 278 279 1106 m² 897 m² 1098 m² 12,30 11,50 13,00 16,00 16,00 16,00 170,-190,-170,-- 188.020,-170.430,-186.660,-- Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum angegebenen Festpreis. 1) 2) 3) EH = freistehendes Einzelhaus Bei den Angaben zu den Baubreiten und –tiefen handelt es sich teilweise um Circa-Maße. Sie dienen zur Orientierung und können nicht zugesichert werden. Bei der maximalen Ausnutzung ist die Grundflächenzahl zwingend zu beachten. Im Kaufpreis der Grundstücke sind die Vermessungskosten von jeweils 1.908,40 € nicht enthalten und müssen zusätzlich vom Käufer übernommen werden. Bei den Vermessungskosten handelt es sich um die Erstattung von Gebühren für die durchgeführte Fortführungsvermessung des Baugrundstückes und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Die Kosten werden im Kaufvertrag separat ausgewiesen. Erschließungs- und Grünausgleichskosten Erschließung Die Erschließung, das heißt die Erstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen, erfolgt durch die Stadt Köln. Erschließungsanlagen sind unter anderen die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Parkflächen oder Grünanlagen. Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für diese Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag. Die vorhandene Baustraße wird voraussichtlich frühestens nach Abschluss der Bebauung der Wohnhäuser für die betroffene Erschließungsanlage durch den endgültigen Straßenausbau ersetzt. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig, das heißt es fallen zu einem späteren Zeitpunkt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für Erschließungsanlagen im Sinne des §127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den Käufer an. Schriftliche Angaben über die Höhe von Erschließungsbeiträgen können beim Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, gegen Gebühr (144 Euro für die erste geprüfte Erschließungsanlage, 123 Euro je weiterer geprüfter Erschließungsanlage) erfragt werden. Entgelte und Abgaben für Anlagen gemäß § 127 (4) BauGB und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen trägt der Käufer. Grünausgleich Es fallen keine Grünausgleichskosten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 135a - 135c) und der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c Baugesetzbuch der Stadt Köln an. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 5 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Grundstückbezogene Angaben Hochwasserschutz und Grundwassersituation Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln weist ausdrücklich auf folgende Problematik hin: Der Bebauungsplan 70350/03 mit dem Arbeitstitel "Hinter Hoven" ist seit dem 17. August 1992 rechtskräftig und liegt größtenteils in einem Risikogebiet für Überflutungen durch den Rhein. Aus diesem Grund beinhaltet der Bebauungsplan unter anderem die textliche Festsetzung, dass die Erdgeschoss-Fußbodenoberkante (EFOK) mindestens 48,20 Meter über Normal Null (NN) liegen muss. Das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln sieht für Köln-Langel einen aktiven Hochwasserschutz von 49,52 Meter über NN oder einen Kölner-Pegelstand (KP) von 11,30 Meter vor. Diese Höhe entspricht einem 100-jährlichen Hochwasser des Rheins. Damit ist aber nicht die Möglichkeit einer Überflutung durch aufsteigendes Grundwasser ausgeschlossen. Insbesondere, wenn der Rhein über längere Zeit höhere Wasserstände hat, ist in tiefer Iiegenden Gebieten mit steigendem Grundwasser zu rechnen. Zur Schadensvermeidung gegen möglicherweise eindringendes Grundwasser oder einer Überflutung des Deiches in Köln-Langel durch den Rhein ist es erforderlich, in den Gebäuden Objektschutz bis mindestens 50 Meter über NN herzustellen. Das heißt zum Beispiel Gasuhren, Heizung, Strom- und Telefonversorgung sind entsprechend hochwassersicher zu installieren. Der Ausschluss von Kellern ist im Bebauungsplan Nr. 70350/03 nicht möglich. Dennoch erscheint es wegen der Grundwasserproblematik sinnvoll, auf einen ausgebauten Keller zu verzichten. Gleichzeitig wird auf die besondere Bauweise für Keller und die Gefahren durch Auftrieb der Gebäude bei Hochwasser hingewiesen (Stichwort: "Weiße Wanne" - Herstellung der Bauwerkssohle und Wände aus wasserundurchlässigem Beton). Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie von der Hochwasserschutzzentrale Köln (Telefon 0221/ 221-24242, Internet: www.hochwasserinfo-koeln.de, siehe auch das "Hochwassermerkblatt") oder unter www.lanuv.nrw.de/wasser/hochwasserfibel.pdf. Angleichung an das Straßenniveau Die Erschließungsplanung und die Einlaufhöhen der Straßenentwässerung sind auf diese Hochwassersituation abgestellt und haben eine entsprechende Hochlage. Der tiefste Einlaufspunkt der Straßenentwässerung hat eine Höhe von 48,20 Meter über NN. Die Erwerber erhalten hierzu noch konkrete Angaben zur jeweiligen Höhenlage und zum Straßenprofil. Die Grundstücke sind daher auf Kosten der Erwerber entsprechend anzuschütten. Niederschlagsversickerung Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln weisen darauf hin, dass wegen der hohen Grundwasserstände ei ne Versickerung des Niederschlagswassers in diesem Planungsgebiet nicht möglich ist. Es ist daher die Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Ver- und Entsorgungsleitungen Sollten sich im Verkaufsgrundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. Bodendenkmal Innerhalb des Baugebietes ist gegebenenfalls mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Erdbewegungen sind daher frühzeitig gegenüber dem Römisch-Germanischen Museum anzuzeigen. Wasserschutzzone Das Baugebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III A Zündorf. Bei der zukünftigen Nutzung ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Straßenbelagreste Sollten im Zuge des Straßenbaus Reste des Straßenbelags (Asphalt, Bitumen oder Schotterdecke) auf dem Grundstück aufgebracht worden sein, ist die Entfernung, sofern diese notwendig ist, durch den Käufer auf seine Kosten zu veranlassen. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 6 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Allgemeine Vertragskonditionen Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis wird einen Vertragsbeurkundung fällig. Monat nach Nebenkosten Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer zu übernehmen. Bau- und Nutzungsbeschränkung Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Bebauung des Grundstückes wird vertraglich auf maximal zwei Wohneinheiten beschränkt. Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt und bezogen werden. Die Nutzungsbindung und die Baufrist werden durch die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch) und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch geregelt. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Vertragsstrafe belegt werden. Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstückes, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum oder die Bestellung eines Erbbaurechtes, ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der Errichtung von zwei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung ist jedoch möglich. Bewerbungs- und Vergabeverfahren Bewerbungs-/Abgabefrist: Bewerbungen sind spätestens bis zum 07. Dezember 2015 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang gilt der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten Einlieferung obliegt im Falle des Versandes dem Bewerber. Teilnahmebedingungen Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträgergebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt an Einzelinteressenten (Endverbraucher). Bewerbungen, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft werden, werden nicht berücksichtigt. Bewerbung Bewerber müssen sich mit den sämtlichen Verkaufskonditionen, einschließlich des Kaufpreises, einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich jedoch vor, einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist - sofern dieser dem Liegenschaftsamt nicht bereits vorliegt - der a) Kaufantrag zum Erwerb eines städtischen Ein-/ Zweifamilienhausbaugrundstücks“ sowie b) der Rückmeldebogen [Beide vorgenannten Vordrucke sind dieser Anzeige als Anlage im Internet (siehe Downloadbereich) hinterlegt oder werden auf Anfrage zugesandt] an die Stadt Köln per Telefax (Fax-Nummer: 0221221-24500) oder per Brief zu übersenden oder im Verwaltungsgebäude (Willy-Brandt-Platz 2, 50679, Zimmer: 12E61 oder 12E65) einzureichen. Vergabeverfahren Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die Bewerber entsprechend einer durch das zuständige Gremium des Rates der Stadt Köln vorgegebenen Rangfolge zu konkreten Verkaufsgesprächen eingeladen. Die von den Bewerbern im Kaufantrag gemachten Angaben zu den persönlichen Verhältnissen dienen als Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Grundstücksbewerber, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieses Gremium bei seiner Entscheidung an keine Kriterien gebunden ist. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 7 von 8 Hinter Hoven, 11/2015 Das Verkaufsgespräch findet für die vorrangig benannten Bewerber anschließend am Erfolgt nach Ablauf der Reservierungsfrist jedoch keine Einzahlung wird das Grundstück dem nächsten Bewerber angeboten. 16. Dezember, 10:00 Uhr statt. Im Verkaufsgespräch werden die allgemeinen Verkaufskonditionen der Stadt Köln erläutert und auf diesbezügliche Fragen eingegangen. Gleichzei-tig wird eine für den Bewerber unverbindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen vorgenommen. Innerhalb dieser Frist hat der Bewerber die Möglichkeit, aufgetretene Fragen hinsichtlich der Bebauung oder Finanzierung abschließend zu klären. Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Reservierungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mit der Entrichtung dieses Betrages wird das Grundstück verbindlich für den Bewerber reserviert. Das Reservierungsentgelt wird auf den Kaufpreis angerechnet. Sofern der Kaufvertrag nicht aus Gründen, die die Stadt zu vertreten hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehlender Genehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag nicht erstattet. Darüber hinaus trägt der Bewerber die mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten. Wichtig! Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Bewerbung, dass Bewerber, die nach Einzahlung des Reservierungsentgeltes vom Kauf Abstand nehmen, bei der Vergabe zukünftiger städtischer Ein/Zweifamilienhausbaugrundstücke für die Dauer von drei Jahren nicht mehr berücksichtigt werden. Dies schließt auch eine spätere erneute Bewerbung für dieses Baugebiet in diesem Zeitraum ebenfalls ein. Allgemeine Informationen Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Alle Bewerbungen und im Zusammenhang mit den Bewerbungen eventuell verbundenen Vorarbeiten der Bewerber, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbers. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 8 von 8 Hinter Hoven, 11/2015
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