Hinter Hoven

Exposé
Hinter Hoven
Eckdaten
Objektart:
Grundstück
Nutzung:
Einfamilienhausbebauung
Ortsteil:
Köln-Langel
Objektanschrift:
Jakob-Engels-Straße und Auf dem Weiler
Kataster:
Gemarkung Langel, Flur 13, Flurstücke 277, 278 und 279
Größen:
1106, 896 und 1098 Quadratmeter
Preisfindung:
Festpreis
Bewerberkreis:
Endverbraucher
Bewerbungsfrist:
07. Dezember 2015
Impressum
Herausgegeben von:
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Liegenschaftsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Kontakt:
Frau Breick
Telefon: 0221-221 23257
Telefax: 0221-221 24500
E-Mail: [email protected]
www.stadt-koeln.de
Baugebiet Hinter Hoven
Die Stadt Köln bietet drei Grundstücke für eine freistehende Einfamilienhausbebauung in Köln-Langel provisionsfrei für Endverbraucher an.
Lagebeschreibung
Das Baugebiet Hinter Hoven liegt im Ortskern des
rechtsrheinischen Stadtteils Langel, der einen
ländlichen und ruhigen Charakter aufweist. Dennoch ist die Kölner Innenstadt gut über den Autobahnanschluss Wahn oder durch die S-Bahnlinien
12 und 13 beziehungsweise die Straßenbahnlinie 7
in Köln-Zündorf angebunden. Die Straßenbahnhaltestelle der Linie 7 ist mit dem Bus (Haltestelle
circa. 300 Meter vom Baugebiet entfernt) in circa
acht Minuten erreichbar.
Vor Ort befinden sich zwei Kindertagessstätten und
eine Grundschule. Im angrenzenden Stadtteil
Zündorf befinden sich weiterführende Schulen sowie
Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Vom Rhein durch einen Damm geschützt, verdient
die Freizeitinsel "Groov" in Zündorf mit ihren Radund Gehwegen, Liegewiesen, Sport- und Spielplätzen, einen Minigolfplatz sowie Kombibad und
Gartenlokalen und Biergärten besondere Erwähnung.
Stadtplan
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Hinter Hoven, 11/2015
Objektbeschreibung und Besichtigung
Die angebotenen Grundstücke wurden in der
Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt. Miet- und
Pachtverhältnisse bestehen jedoch nicht.
Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen, da die
Grundstücke einsehbar sind.
Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene
Gefahr.
Eintragungen in den Abteilungen II und III des
Grundbuchs liegen nicht vor.
Bebaubarkeit
Die Bebauung des Baugebietes richtet sich
grundsätzlich nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 70350/03 vom 17. August
1992. Einzige Abweichung bei den angebotenden
Grundstücken
ist
die
Möglichkeit
eines
Befreiungsantrages gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch
und eine damit einhergehende offene Bauweise.
Der Bebauungsplan setzt das Gebiet als
Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Es ist
ausschließlich eine Bebauung mit eingeschossigen
Einzelhäusern mit ausgebautem Satteldach bei
einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad mit
vorgegebener Firstrichtung und einer Firsthöhe von
8,75 Meter vorgesehen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,5.
Diese
gibt
an,
wie
viel
Quadratmeter
Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche
zulässig ist.
Die bebaubare Fläche ist im Bebauungsplan als
Baufenster ausgewiesen und aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich. Die unverbindliche
Angaben über Baubreite und Bautiefe der einzelnen
Grundstücke sind der Grundstücksliste zu
entnehmen.
Die Anzahl und Anordnung der Garagen/Stellplätze
sind
mit
dem
Bauaufsichtsamt,
die
Zufahrtsmöglichkeiten vorab mit dem Amt für
Straßen- und Verkehrstechnik, abzustimmen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Die GRZ
gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Auszüge aus dem Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Gemäß § 9 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für neu zu errichtende Gebäude die Höhenlage der
Erdgeschoß-Fußbodenoberkante (EFOK) bezogen auf die angrenzende Höhe der öffentlichen
Verkehrsflächen festgesetzt. Die EFOK muss mindestens 48,20 Meter über Normal Null betragen.
Gemäß § 16 Absatz 2 Baunutzungsverodnung (BauNVO) werden für die Gebäude folgende Firsthöhen
(…) als Höchstgrenze festgesetzt:
Bei I-geschossiger Bebauung + 8,75 Meter
(…)
Gestalterische Festsetzungen
Gemäß § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung § 81 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Bauordnung NW
wird folgendes festgesetzt:
1. Zulässig sind nur Gebäude mit Satteldächern (SD) mit einer Dachneigung von 35 Grad bis 40 Grad.
Von dieser Festsetzung sind ausgenommen Nebenanlagen und Garagen.
2 Dachgauben und Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn ihre Gesambreite die Hälfte der
Gebäudebreite nicht überschreitet und ein Abstand von mindestens 1,25 Meter zur Giebelseite
beziehungsweise zur gemeinsamen Haustrennwand eingehalten wird.
Wichtiger Hinweis:
Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen bleiben ebenso unberührt wie ihre öffentlich-rechtlichen Befugnisse als örtliche Planungsbehörde mit dem Recht, verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf die zur Veräußerung anstehende Grundstücksfläche
beziehen können.
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Lageplan
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Hinter Hoven, 11/2015
Preise und Größen
laufende
Nummer
Haus
typ1)
Flurstück
Größe
Hausbreite
in Meter 2)
Maximale Haustiefe in Meter 2)
Preis je Quadratmeter in Euro
Gesamtkaufpreis in Euro
22
23
24
EH
EH
EH
277
278
279
1106 m²
897 m²
1098 m²
12,30
11,50
13,00
16,00
16,00
16,00
170,-190,-170,--
188.020,-170.430,-186.660,--
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum angegebenen Festpreis.
1)
2)
3)
EH = freistehendes Einzelhaus
Bei den Angaben zu den Baubreiten und –tiefen handelt es sich teilweise um Circa-Maße. Sie dienen zur Orientierung und können nicht zugesichert werden. Bei der maximalen Ausnutzung ist die Grundflächenzahl zwingend zu beachten.
Im Kaufpreis der Grundstücke sind die Vermessungskosten von jeweils 1.908,40 € nicht enthalten und müssen zusätzlich vom
Käufer übernommen werden. Bei den Vermessungskosten handelt es sich um die Erstattung von Gebühren für die durchgeführte
Fortführungsvermessung des Baugrundstückes und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Die Kosten werden im Kaufvertrag separat ausgewiesen.
Erschließungs- und Grünausgleichskosten
Erschließung
Die Erschließung, das heißt die Erstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen, erfolgt durch die
Stadt Köln. Erschließungsanlagen sind unter anderen die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze,
Parkflächen oder Grünanlagen. Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für diese Erschließungsanlagen einen
Erschließungsbeitrag. Die vorhandene Baustraße
wird voraussichtlich frühestens nach Abschluss der
Bebauung der Wohnhäuser für die betroffene Erschließungsanlage durch den endgültigen Straßenausbau ersetzt.
Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig,
das heißt es fallen zu einem späteren Zeitpunkt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für
Erschließungsanlagen im Sinne des §127 (2) in
Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
für den Käufer an. Schriftliche Angaben über die
Höhe von Erschließungsbeiträgen können beim
Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz
2, 50679 Köln, gegen Gebühr (144 Euro für die erste
geprüfte Erschließungsanlage, 123 Euro je weiterer
geprüfter Erschließungsanlage) erfragt werden.
Entgelte und Abgaben für Anlagen gemäß § 127 (4)
BauGB und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für
Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen trägt der Käufer.
Grünausgleich
Es fallen keine Grünausgleichskosten nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9
Abs. 1a und §§ 135a - 135c) und der Satzung zur
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§
135a-135c Baugesetzbuch der Stadt Köln an.
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Grundstückbezogene Angaben
Hochwasserschutz und Grundwassersituation
Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln weist ausdrücklich auf folgende Problematik hin:
Der Bebauungsplan 70350/03 mit dem Arbeitstitel
"Hinter Hoven" ist seit dem 17. August 1992 rechtskräftig und liegt größtenteils in einem Risikogebiet
für Überflutungen durch den Rhein.
Aus diesem Grund beinhaltet der Bebauungsplan
unter anderem die textliche Festsetzung, dass die
Erdgeschoss-Fußbodenoberkante (EFOK) mindestens 48,20 Meter über Normal Null (NN) liegen
muss. Das Hochwasserschutzkonzept der Stadt
Köln sieht für Köln-Langel einen aktiven Hochwasserschutz von 49,52 Meter über NN oder einen
Kölner-Pegelstand (KP) von 11,30 Meter vor. Diese
Höhe entspricht einem 100-jährlichen Hochwasser
des Rheins. Damit ist aber nicht die Möglichkeit einer Überflutung durch aufsteigendes Grundwasser
ausgeschlossen. Insbesondere, wenn der Rhein
über längere Zeit höhere Wasserstände hat, ist in
tiefer Iiegenden Gebieten mit steigendem Grundwasser zu rechnen.
Zur Schadensvermeidung gegen möglicherweise
eindringendes Grundwasser oder einer Überflutung
des Deiches in Köln-Langel durch den Rhein ist es
erforderlich, in den Gebäuden Objektschutz bis mindestens 50 Meter über NN herzustellen. Das heißt
zum Beispiel Gasuhren, Heizung, Strom- und Telefonversorgung sind entsprechend hochwassersicher
zu installieren.
Der Ausschluss von Kellern ist im Bebauungsplan
Nr. 70350/03 nicht möglich. Dennoch erscheint es
wegen der Grundwasserproblematik sinnvoll, auf einen ausgebauten Keller zu verzichten. Gleichzeitig
wird auf die besondere Bauweise für Keller und die
Gefahren durch Auftrieb der Gebäude bei Hochwasser hingewiesen (Stichwort: "Weiße Wanne" - Herstellung der Bauwerkssohle und Wände aus wasserundurchlässigem Beton).
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie von
der Hochwasserschutzzentrale Köln (Telefon 0221/
221-24242, Internet: www.hochwasserinfo-koeln.de,
siehe auch das "Hochwassermerkblatt") oder unter
www.lanuv.nrw.de/wasser/hochwasserfibel.pdf.
Angleichung an das Straßenniveau
Die Erschließungsplanung und die Einlaufhöhen der
Straßenentwässerung sind auf diese Hochwassersituation abgestellt und haben eine entsprechende
Hochlage. Der tiefste Einlaufspunkt der Straßenentwässerung hat eine Höhe von 48,20 Meter über NN.
Die Erwerber erhalten hierzu noch konkrete Angaben zur jeweiligen Höhenlage und zum Straßenprofil. Die Grundstücke sind daher auf Kosten der Erwerber entsprechend anzuschütten.
Niederschlagsversickerung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln weisen darauf
hin, dass wegen der hohen Grundwasserstände ei
ne Versickerung des Niederschlagswassers in diesem Planungsgebiet nicht möglich ist. Es ist daher
die Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation vorgesehen.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Sollten sich im Verkaufsgrundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich der
Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im
Grundbuch eintragen zu lassen.
Bodendenkmal
Innerhalb des Baugebietes ist gegebenenfalls mit
archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Erdbewegungen sind daher frühzeitig gegenüber dem
Römisch-Germanischen Museum anzuzeigen.
Wasserschutzzone
Das Baugebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III A Zündorf. Bei der zukünftigen Nutzung ist
die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
Straßenbelagreste
Sollten im Zuge des Straßenbaus Reste des Straßenbelags (Asphalt, Bitumen oder Schotterdecke)
auf dem Grundstück aufgebracht worden sein, ist
die Entfernung, sofern diese notwendig ist, durch
den Käufer auf seine Kosten zu veranlassen.
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Hinter Hoven, 11/2015
Allgemeine Vertragskonditionen
Kaufpreisfälligkeit
Der
Kaufpreis
wird
einen
Vertragsbeurkundung fällig.
Monat
nach
Nebenkosten
Alle mit dem Erwerb des Grundstückes
verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und
Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind
vom Käufer zu übernehmen.
Bau- und Nutzungsbeschränkung
Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren
ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem
Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken
genutzt werden.
Die Bebauung des Grundstückes wird vertraglich auf
maximal zwei Wohneinheiten beschränkt.
Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb
Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt
und bezogen werden. Die Nutzungsbindung und die
Baufrist werden durch die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes
(gesichert
durch
eine
Auflassungsvormerkung im Grundbuch) und durch
die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch
geregelt.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer
Vertragsstrafe belegt werden.
Weiterveräußerung
Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des
Grundstückes, ebenso die Weiterveräußerung von
Wohnungs- oder Teileigentum oder die Bestellung
eines Erbbaurechtes, ist vor Erfüllung der
Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt
Köln zulässig.
Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der
Errichtung von zwei Eigentumswohnungen zur
Eigennutzung ist jedoch möglich.
Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Bewerbungs-/Abgabefrist:
Bewerbungen sind spätestens bis zum
07. Dezember 2015
einzureichen.
Maßgeblich für den Eingang gilt der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten
Einlieferung obliegt im Falle des Versandes dem
Bewerber.
Teilnahmebedingungen
Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch
bauträgergebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt
an Einzelinteressenten (Endverbraucher). Bewerbungen, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft werden, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbung
Bewerber müssen sich mit den sämtlichen Verkaufskonditionen, einschließlich des Kaufpreises,
einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich
jedoch vor, einen Nachweis über die Finanzierung
zu verlangen.
Bei Erwerbsinteresse ist - sofern dieser dem Liegenschaftsamt nicht bereits vorliegt - der
a) Kaufantrag zum Erwerb eines städtischen Ein-/
Zweifamilienhausbaugrundstücks“ sowie
b) der Rückmeldebogen
[Beide vorgenannten Vordrucke sind dieser Anzeige als
Anlage im Internet (siehe Downloadbereich) hinterlegt oder werden auf Anfrage zugesandt]
an die Stadt Köln per Telefax (Fax-Nummer: 0221221-24500) oder per Brief zu übersenden oder im
Verwaltungsgebäude (Willy-Brandt-Platz 2, 50679,
Zimmer: 12E61 oder 12E65) einzureichen.
Vergabeverfahren
Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die
Bewerber entsprechend einer durch das zuständige
Gremium des Rates der Stadt Köln vorgegebenen
Rangfolge zu konkreten Verkaufsgesprächen eingeladen.
Die von den Bewerbern im Kaufantrag gemachten
Angaben zu den persönlichen Verhältnissen dienen
als Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Grundstücksbewerber, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieses Gremium bei seiner Entscheidung an keine Kriterien gebunden ist.
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Hinter Hoven, 11/2015
Das Verkaufsgespräch findet für die vorrangig benannten Bewerber anschließend am
Erfolgt nach Ablauf der Reservierungsfrist jedoch
keine Einzahlung wird das Grundstück dem nächsten Bewerber angeboten.
16. Dezember, 10:00 Uhr
statt. Im Verkaufsgespräch werden die allgemeinen
Verkaufskonditionen der Stadt Köln erläutert und auf
diesbezügliche Fragen eingegangen. Gleichzei-tig
wird eine für den Bewerber unverbindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen
vorgenommen. Innerhalb dieser Frist hat der Bewerber die Möglichkeit, aufgetretene Fragen hinsichtlich der Bebauung oder Finanzierung abschließend zu klären.
Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Reservierungsentgelt in Höhe von 500
Euro zu entrichten. Mit der Entrichtung dieses
Betrages wird das Grundstück verbindlich für den
Bewerber reserviert. Das Reservierungsentgelt wird
auf den Kaufpreis angerechnet.
Sofern der Kaufvertrag nicht aus Gründen, die die
Stadt zu vertreten hat, nicht beurkundet wird (zum
Beispiel wegen fehlender Genehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt
Köln), wird der Reservierungsbetrag nicht erstattet.
Darüber hinaus trägt der Bewerber die mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten.
Wichtig! Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Bewerbung, dass Bewerber, die nach Einzahlung des Reservierungsentgeltes vom Kauf Abstand nehmen,
bei der Vergabe zukünftiger städtischer Ein/Zweifamilienhausbaugrundstücke für die Dauer von
drei Jahren nicht mehr berücksichtigt werden. Dies
schließt auch eine spätere erneute Bewerbung für
dieses Baugebiet in diesem Zeitraum ebenfalls ein.
Allgemeine Informationen
Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise
weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen
Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster, Abteilung für Kataster und
Geobasisdaten, erhältlich. Alle Bewerbungen und im
Zusammenhang mit den Bewerbungen eventuell
verbundenen Vorarbeiten der Bewerber, wie zum
Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen
einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf
eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen
Bewerbers.
Gewährleistung
Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden
mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl
kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen werden.
Alle
Angaben
dienen
ausschließlich
Ihrer
Information und begründen keinen Rechtsanspruch.
Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein.
Sämtliche Angaben und Darstellungen sind
unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an
die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand
der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet
werden.
Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich
ausschließlich aus den späteren vertraglichen
Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in
diesem Exposé.
Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé
ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem
keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke
mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und
Angaben abgeleitet werden.
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein
Maklerauftrag
verbunden.
Eine
etwaige
Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht
honoriert.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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