Katterbacher Weg

Exposé
Katterbacher Weg
Eckdaten
Objektart:
Grundstück
Nutzung:
Einfamilienhausbebauung
Ortsteil:
Köln-Höhenhaus
Objektanschrift:
Frankenforster Straße und Lückerather Straße
Kataster:
Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, verschiedene Flurstücke (s. Liste)
Größe:
zwischen 303 und 513 m²
Preis:
Festpreise
Bewerberkreis:
Endverbraucher
Bewerbungsfrist:
07. Dezember 2015
Impressum:
Kontakt:
Herausgegeben von:
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Liegenschaftsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Frau Breick
Telefon: 0221-221 23257
Telefax: 0221-221 24500
E-Mail: [email protected]
www.stadt-koeln.de
Katterbacher Weg
Die Stadt Köln bietet insgesamt zehn Grundstücke für eine Bebauung mit neun Doppelhaushälften und einem
freistehenden Einzelhaus in Köln-Höhenhaus provisionsfrei für Endverbraucher an.
Lagebeschreibung
Das Baugebiet Katterbacher Weg befindet sich im
Ortsteil Höhenhaus.
In unmittelbarer Nähe befinden sich die
Naherholungsgebiete Dünnwalder Wildpark und der
Höhenfelder See. Die Geschäfte des täglichen
Bedarfs, Ärzte und Apotheken befinden sich vor Ort.
Zudem befinden sich in Höhenhaus mehrere
Kindertagesstätten sowie zwei Grundschulen in
fußläufiger Entfernung. Weiterführende Schulen
werden vorwiegend im benachbarten Stadtteil
Mülheim angeboten.
Neben
den
hier
angebotenen
Einfamilienhausgrundstücken sind ebenso Flächen für den
freifinanzierten sowie für den geförderten GeschossWohnungsbau vorgesehen.
Die Anbindung an die Kölner Innenstadt ist mit der
Stadtbahn oder der S-Bahn (Haltestelle KölnHolweide) problemlos möglich. Die Anschluss-Stelle
Köln-Dellbrück an die Autobahn 3 befindet sich in
knapp drei Kilometern Entfernung.
Stadtplan
Objektbeschreibung und Besichtigung
Das Baugebiet wurde in der Vergangenheit
vorwiegend als Grünfläche bzw. als Hausgärten
genutzt.
Besichtigungstermine
sind
nicht
vorgesehen, da alle Grundstücke einsehbar sind.
Das Betreten des Baugebiets und der Grundstücke
erfolgt auf eigene Gefahr.
Miet-
und
Pachtverhältnisse
bestehen
nicht.
Eintragungen in den Abteilungen II und III des
Grundbuchs liegen nicht vor.
Weitere Baugrundstücke finden Sie unter:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien
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Bebaubarkeit
Für die Bebauung der Grundstücke ist der
Bebauungsplan Nr. 73500/02 vom 21. Juni 1999
maßgebend. Dieser legt das Gebiet als Allgemeines
Wohngebiet (WA) fest.
Gemäß diesem Bebauungsplans ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem gleichseitigen und
gleichwinkligen Satteldach mit 35 bis 40 Grad Dachneigung möglich.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Sie gibt an,
wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig sind.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,8. Sie gibt
an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Die bebaubare Fläche ist im Bebauungsplan als
Baufenster ausgewiesen.
Die Bautiefen und Baubreiten variieren je nach
Grundstück. Die Circa-Maße sind der unten
angeführten Tabelle zu entnehmen. Die GRZ ist
zudem zu beachten.
Der Bebauungsplan ist gegen Gebühr in der
Plankammer des Amtes für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster erhältlich.
Aufgrund
der
Grundstückzuschnitte
und
eingetragenen Baulasten können neun Grundstücke
mit je einer Doppelhaushälfte und ein Grundstück
mit einem freistehenden Einzelhaus bebaut werden.
Alle
Angaben
zur
Bebaubarkeit
dienen
ausschließlich Ihrer Information und begründen
keinen Rechtsanspruch auf ein öffentlich-rechtliches
Baugenehmigungsverfahren. Auskünfte hinsichtlich
des Baurechts und der Bebaubarkeit erhalten Sie
von der Bürgerberatung Bauen im Bauaufsichtsamt
der Stadt Köln (Tel.: 221-33303).
Wichtige Besonderheiten:
Das Baufenster für das Grundstück laufende
Nummer 1 ist abweichend vom Bebauungsplan um
zweieinhalb Meter nach Nordosten verschoben.
Das Baufenster zur laufenden Nummer 6 weist
einen Versprung auf.
Auszüge aus dem Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
1. Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser ist entsprechend § 51a Landeswassergesetz in die natürlichen
Bodenschichten (mind. 20 cm starke belebte Bodenzonen) zu versickern.
Die Versickerung des Oberflächenwassers von Dach- und Hofflächen ist nur innerhalb des WA 1 Bereiches
zulässig.
3. Baugrenzen
Gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO ist es ausnahmsweise zulässig die Baugrenzen zu überschreiten:
3.1. durch Eingänge und Treppenhäuser bis zu 1,5 m
3.2. durch Wintergärten bis zu 3,0 m, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden und das Maß der baulichen
Nutzung nicht überschritten wird.
4. Höhen
Gemäß § 16 Abs. 3 BauNVO werden für Gebäude folgende Höhen (H) als Höchstgrenzen festgesetzt:
4.1. Satteldächer (SD) (H max.= Höchstrenze)
[…] für II-geschossige Bebauung H max. = 13,0 m
6. Begrünung
6.3. Als Abgrenzung der Grundstücke sind nur lebende Materialien, wie Hecken, Sträucher oder Gehölzreihen aus
einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen zulässig und dauerhaft zu erhalten.
6.4. Gebäudefassaden sind mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Je angefangene 5 lfd.
Meter der Gebäudefassade ist eine selbstkletternde oder mit Rankhilfe zu versehende Bepflanzung anzulegen und
dauerhaft zu erhalten.
8. Gestalterische Festsetzungen
8.1. Satteldächer (SD) sind nur gleichseitig und gleichwinklig unter Berücksichtigung der festgesetzten
Hauptfirstrichtung/Dachneigung zu errichten.
Ausnahmsweise können rückwärtige Anbauten eine andere Dachform haben, sofern das straßenseitige Gebäude
ein traufständige Dachneigung hat.
Weitere Baugrundstücke finden Sie unter:
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Lageplan
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Preise und Größen
Vorab folgende Information: Da die Grundstücke laufende Nummer acht, neun und zehn über einen Privatweg
erschlossen werden, erwerben die Käufer dieser Grundstücke jeweils ein Viertel Anteil (4.575 Euro) an Flurstück
5333 (Privatweg: insgesamt 183 Quadratmeter mit einem Kaufpreis von 100 Euro pro Quadratmeter).
Diese Kosten sind im unten aufgeführten Kaufpreis enthalten.
lfd.
Nr.
Typ1)
Flurstück
Nr.
Größe
(m²)
Maximale
Hausbreite
(Meter)
Maximale
Haustiefe
(Meter)
2)
2)
Preis je Quadratmeter
in Euro
Gesamtkaufpreis
in Euro
01
02
03
04
05
06
07
08
DHH
EH
DHH
DHH
DHH
DHH
DHH
DHH
5051
5389
5375
5455
5454
5373
5350
5330
303
470
322
340
351
503
385
353
6,00
16,50
8,00
8,00
8,00
10,00
8,00
7,00
12,40
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
310,-280,-340,-335,-330,-270,-345,-355,--
93.930,-131.600,-109.480,-113.900,-- 3)
115.830,-- 3)
135.810,-132.825,-129.890,--
09
DHH
5328
429
10,00
12,00
335,--
148.290,--
10
DHH
5326
513
10,00
12,00
320,--
168.735,--
Inklusive Anteil Weg
Inklusive Anteil Weg
Inklusive Anteil Weg
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu den angegebenen Festpreisen.
1)
2)
3)
DHH = Doppelhaushälfte; EH = freistehendes Einzelhaus
Bei den Angaben zu den Baubreiten und Bautiefen handelt es sich teilweise um Circa-Maße. Sie dienen zur Orientierung und können
nicht zugesichert werden. Bei der maximalen Ausnutzung ist die GRZ zwingend zu beachten. Hinsichtlich der lfd. Nr. 1 und 6 beachten
Sie bitte die Hinweise im o. g. Punkt Bebaubarkeit.
Im Kaufpreis sind die Vermessungskosten und Katastergebühren von insgesamt 1.437,54 € nicht enthalten und müssen zusätzlich vom Käufer übernommen werden. Bei den Vermessungskosten handelt es sich um die Erstattung von Gebühren für die durchgeführte Fortführungsvermessung des Baugrundstückes und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Die Kosten werden im Kaufvertrag separat ausgewiesen.
Erschließungs- und Grünausgleichskosten
Erschließung
Die Erstellung aller öffentlicher Erschließungsanlagen,
erfolgt
durch
die
Stadt
Köln.
Erschließungsanlagen
sind
unter
anderem
öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Parkflächen
oder Grünanlagen. Die Gemeinden erheben zur
Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten
Aufwands für diese Erschließungsanlagen einen
Erschließungsbeitrag.
Die
Baustraßen
werden
frühestens
nach
Beendigung der Hochbebauung durch den
endgültigen Straßenausbau ersetzt.
Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig,
das heißt es fallen zu einem späteren Zeitpunkt
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für
Erschließungsanlagen im Sinne des §127 (2) in
Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
für den Käufer an.
Schriftliche Angaben über die Höhe von
Erschließungsbeiträgen
können
beim
Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2,
50679 Köln, gegen Gebühr (144 Euro für die erste
geprüfte Erschließungsanlage, 123 Euro je weiterer
geprüfter Erschließungsanlage) erfragt werden.
Entgelte und Abgaben für Anlagen gemäß § 127 (4)
BauGB und sonstige Anlagen, insbesondere
Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für
Versorgungsanlagen
sowie
Abgaben
für
Entsorgungsanlagen trägt der Käufer.
Die Erschließung der Grundstücke laufende
Nummer acht, neun und zehn erfolgt über einen
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Privatweg (Flurstück 5333). Die Zufahrt ist durch
eine Baulast und zusätzlich durch eine Dienstbarkeit
gesichert. Der Ausbau ist durch die Käufer
zusammen mit den jeweiligen Miteigentümern auf
eigene Kosten herzustellen.
In diesem Privatweg und bis in das Grundstück
laufende Nummer zehn verläuft zudem der
öffentliche Kanal.
Grünausgleich
Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur
und Landschaft dar. Der Verkauf erfolgt daher
grünausgleichspflichtig. Der Käufer verpflichtet sich
zum Ausgleich dieses Eingriffs die Kosten für die
von der Stadt durchzuführenden Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 135a135 c) und der „Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach §§§ 135a-135c
Baugesetzbuch der Stadt Köln“ zu übernehmen.
Sofern
im
Baugenehmigungsverfahren
zum
Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft
Auflagen, wie zum Beispiel die Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen,
gefordert werden, sind diese ebenfalls vom Käufer
auf eigene Kosten durchzuführen.
Grundstückbezogene Angaben
Ver- und Entsorgungsleitungen
Sollten sich im Verkaufsgrundstück bislang nicht bekannte Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so
verpflichtet sich der Käufer, auf Verlangen der Verund Entsorgungsträger, zur Sicherung dieser Leitungen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des jeweiligen Leitungsträgers unentgeltlich
im Grundbuch eintragen zu lassen.
Straßenbelagsreste
Sollten im Zuge des Straßenbaus Reste des Straßenbelags (Asphalt, Bitumen oder Schotterdecke)
auf dem Grundstück aufgebracht worden sein, ist
die Entfernung durch den Käufer auf seine Kosten
zu veranlassen.
Wasserschutzzone
Die Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone III
des Wasserwerks Höhenhaus, bei der zukünftigen
Nutzung ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu
beachten.
Altlasten
Die Grundstücke liegen teilweise im Nahbereich einer Altablagerung mit der Nummer 90602. Gasmigrationen aus der Altablagerung können nicht ausgeschlossen werden. Bedenken gegen eine Wohnnutzung bestehen jedoch nicht.
Lärmbelastungen
Auf die Grundstücke kann Lärm aus dem StraßenSchienen-und Flugverkehr einwirken.
Allgemeine Vertragskonditionen
Kaufpreisfälligkeit
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung (Notartermin) fällig.
Nebenkosten
Alle mit dem Erwerb des Grundstückes
verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und
Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind
vom Käufer zu übernehmen.
Bau- und Nutzungsbeschränkung
Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren
ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem
Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken
genutzt werden.
Die Bebauung des Grundstückes wird vertraglich auf
maximal zwei Wohneinheiten beschränkt.
Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb
Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt
und bezogen werden. Die Nutzungsbindung und die
Baufrist werden durch die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes (Rückauflassungsvormerkung) und
durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im
Grundbuch gesichert.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer
Vertragsstrafe belegt werden.
Weiterveräußerung
Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des
Grundstückes, ebenso die Weiterveräußerung von
Wohnungs- oder Teileigentum oder die Bestellung
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eines Erbbaurechtes, ist vor Erfüllung der
Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt
Köln zulässig.
Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der
Errichtung von zwei Eigentumswohnungen zur
Eigennutzung ist jedoch möglich.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungen
sind
spätestens
bis
zum
07. Dezember 2015
einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der
Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der
fristgerechten Einlieferung obliegt im Falle des
Versands dem Bewerber.
Bewerbung
Bewerber
müssen
sich
mit
sämtlichen
Verkaufskonditionen, einschließlich des Kaufpreises,
einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich
jedoch vor, einen Nachweis über die Finanzierung
zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist, sofern dieser
dem Liegenschaftsamt nicht bereits vorliegt

der Kaufantrag zum Erwerb eines
städtischen Einfamilienhausbaugrundstücks
sowie

das Bewerbungsformular
an die Stadt Köln per Telefax an (0221) 221-24500
oder per Brief zu übersenden oder im Stadthaus
Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer
12E61 oder 12E65 einzureichen.
Beide vorgenannten Formulare sind im Internet
hinterlegt oder werden auf Anfrage zugesandt.
Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch
bauträgergebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt
an
Einzelinteressenten
(Endverbraucher).
Bewerbungen, die mit einer Bedingung oder Auflage
verknüpft werden, werden nicht berücksichtigt.
Vergabeverfahren
Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die
Bewerber entsprechend einer durch das zuständige
Gremium des Rates der Stadt Köln vorgegebenen
Rangfolge zu konkreten Verkaufsgesprächen
eingeladen. Die von den Bewerbern im Kaufantrag
gemachten
Angaben
zu
den
persönlichen
Verhältnissen dienen als Entscheidungshilfe bei der
Auswahl der Bewerber, wobei ausdrücklich darauf
hingewiesen wird, dass dieses Gremium bei seiner
Entscheidung an keine Kriterien gebunden ist.
Das Verkaufsgespräch für die vorrangig benannten
Bewerber finden statt am:
17. Dezember 2015
Die vorrangig benannten Bewerber erhalten
rechtzeitig eine entsprechende Einladung zu diesem
Termin. Hier werden alle Verkaufskonditionen der
Stadt Köln erläutert und auf Fragen der Bewerber
eingegangen.
Nach dem Gespräch kann eine für den Bewerber
unverbindliche Grundstücksreservierung für die
Dauer von zwei Wochen vorgenommen werden.
Bitte planen Sie hierfür weitere Wartezeiten ein!
Innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist hat der
Bewerber die Möglichkeit aufgetretene Fragen
hinsichtlich der Bebauung oder Finanzierung zu
klären.
Spätestens mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist bei
weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein
Reservierungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu
entrichten. Mit Einzahlung dieses Betrages wird das
Grundstück verbindlich für den Bewerber reserviert.
Das Reservierungsentgelt wird auf den Kaufpreis
angerechnet.
Erfolgt nach Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist jedoch keine verbindliche Reservierung, wird
das Grundstück dem nachrangigen Bewerber
angeboten.
Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt
nicht zu vertreten hat, nicht beurkundet wird, wird
das Reservierungsentgelt nicht erstattet.
Darüber hinaus trägt der Bewerber die mit dem
Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber, die
nach Einzahlung des Reservierungsentgeltes vom
Kauf Abstand nehmen, für die Dauer von drei
Jahren keine städtischen Baugrundstücke mehr
angeboten bekommen.
Weitere Baugrundstücke finden Sie unter:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien
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Allgemeine Informationen
Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise
weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen
Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster, Abteilung für Kataster und
Geobasisdaten, erhältlich. Alle Bewerbungen und im
Zusammenhang mit den Bewerbungen eventuell
verbundenen Vorarbeiten der Bewerber, wie zum
Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen
einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf
eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen
Bewerbers.
Gewährleistung
Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden
mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl
kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen werden.
Alle
Angaben
dienen
ausschließlich
Ihrer
Information und begründen keinen Rechtsanspruch.
Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein.
Sämtliche Angaben und Darstellungen sind
unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an
die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand
der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet
werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel
ergibt sich ausschließlich aus den späteren
vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den
Angaben in diesem Exposé.
Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé
ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem
keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke
mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und
Angaben abgeleitet werden.
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein
Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht
honoriert.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten.
Weitere Baugrundstücke finden Sie unter:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien
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