Exposé Katterbacher Weg Eckdaten Objektart: Grundstück Nutzung: Einfamilienhausbebauung Ortsteil: Köln-Höhenhaus Objektanschrift: Frankenforster Straße und Lückerather Straße Kataster: Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, verschiedene Flurstücke (s. Liste) Größe: zwischen 303 und 513 m² Preis: Festpreise Bewerberkreis: Endverbraucher Bewerbungsfrist: 07. Dezember 2015 Impressum: Kontakt: Herausgegeben von: Stadt Köln Der Oberbürgermeister Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Frau Breick Telefon: 0221-221 23257 Telefax: 0221-221 24500 E-Mail: [email protected] www.stadt-koeln.de Katterbacher Weg Die Stadt Köln bietet insgesamt zehn Grundstücke für eine Bebauung mit neun Doppelhaushälften und einem freistehenden Einzelhaus in Köln-Höhenhaus provisionsfrei für Endverbraucher an. Lagebeschreibung Das Baugebiet Katterbacher Weg befindet sich im Ortsteil Höhenhaus. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Naherholungsgebiete Dünnwalder Wildpark und der Höhenfelder See. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Apotheken befinden sich vor Ort. Zudem befinden sich in Höhenhaus mehrere Kindertagesstätten sowie zwei Grundschulen in fußläufiger Entfernung. Weiterführende Schulen werden vorwiegend im benachbarten Stadtteil Mülheim angeboten. Neben den hier angebotenen Einfamilienhausgrundstücken sind ebenso Flächen für den freifinanzierten sowie für den geförderten GeschossWohnungsbau vorgesehen. Die Anbindung an die Kölner Innenstadt ist mit der Stadtbahn oder der S-Bahn (Haltestelle KölnHolweide) problemlos möglich. Die Anschluss-Stelle Köln-Dellbrück an die Autobahn 3 befindet sich in knapp drei Kilometern Entfernung. Stadtplan Objektbeschreibung und Besichtigung Das Baugebiet wurde in der Vergangenheit vorwiegend als Grünfläche bzw. als Hausgärten genutzt. Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen, da alle Grundstücke einsehbar sind. Das Betreten des Baugebiets und der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs liegen nicht vor. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 2 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 Bebaubarkeit Für die Bebauung der Grundstücke ist der Bebauungsplan Nr. 73500/02 vom 21. Juni 1999 maßgebend. Dieser legt das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Gemäß diesem Bebauungsplans ist eine zweigeschossige Bebauung mit einem gleichseitigen und gleichwinkligen Satteldach mit 35 bis 40 Grad Dachneigung möglich. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,8. Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die bebaubare Fläche ist im Bebauungsplan als Baufenster ausgewiesen. Die Bautiefen und Baubreiten variieren je nach Grundstück. Die Circa-Maße sind der unten angeführten Tabelle zu entnehmen. Die GRZ ist zudem zu beachten. Der Bebauungsplan ist gegen Gebühr in der Plankammer des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erhältlich. Aufgrund der Grundstückzuschnitte und eingetragenen Baulasten können neun Grundstücke mit je einer Doppelhaushälfte und ein Grundstück mit einem freistehenden Einzelhaus bebaut werden. Alle Angaben zur Bebaubarkeit dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch auf ein öffentlich-rechtliches Baugenehmigungsverfahren. Auskünfte hinsichtlich des Baurechts und der Bebaubarkeit erhalten Sie von der Bürgerberatung Bauen im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln (Tel.: 221-33303). Wichtige Besonderheiten: Das Baufenster für das Grundstück laufende Nummer 1 ist abweichend vom Bebauungsplan um zweieinhalb Meter nach Nordosten verschoben. Das Baufenster zur laufenden Nummer 6 weist einen Versprung auf. Auszüge aus dem Bebauungsplan Textliche Festsetzungen 1. Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist entsprechend § 51a Landeswassergesetz in die natürlichen Bodenschichten (mind. 20 cm starke belebte Bodenzonen) zu versickern. Die Versickerung des Oberflächenwassers von Dach- und Hofflächen ist nur innerhalb des WA 1 Bereiches zulässig. 3. Baugrenzen Gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO ist es ausnahmsweise zulässig die Baugrenzen zu überschreiten: 3.1. durch Eingänge und Treppenhäuser bis zu 1,5 m 3.2. durch Wintergärten bis zu 3,0 m, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden und das Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten wird. 4. Höhen Gemäß § 16 Abs. 3 BauNVO werden für Gebäude folgende Höhen (H) als Höchstgrenzen festgesetzt: 4.1. Satteldächer (SD) (H max.= Höchstrenze) […] für II-geschossige Bebauung H max. = 13,0 m 6. Begrünung 6.3. Als Abgrenzung der Grundstücke sind nur lebende Materialien, wie Hecken, Sträucher oder Gehölzreihen aus einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen zulässig und dauerhaft zu erhalten. 6.4. Gebäudefassaden sind mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Je angefangene 5 lfd. Meter der Gebäudefassade ist eine selbstkletternde oder mit Rankhilfe zu versehende Bepflanzung anzulegen und dauerhaft zu erhalten. 8. Gestalterische Festsetzungen 8.1. Satteldächer (SD) sind nur gleichseitig und gleichwinklig unter Berücksichtigung der festgesetzten Hauptfirstrichtung/Dachneigung zu errichten. Ausnahmsweise können rückwärtige Anbauten eine andere Dachform haben, sofern das straßenseitige Gebäude ein traufständige Dachneigung hat. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 3 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 Lageplan Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 4 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 Preise und Größen Vorab folgende Information: Da die Grundstücke laufende Nummer acht, neun und zehn über einen Privatweg erschlossen werden, erwerben die Käufer dieser Grundstücke jeweils ein Viertel Anteil (4.575 Euro) an Flurstück 5333 (Privatweg: insgesamt 183 Quadratmeter mit einem Kaufpreis von 100 Euro pro Quadratmeter). Diese Kosten sind im unten aufgeführten Kaufpreis enthalten. lfd. Nr. Typ1) Flurstück Nr. Größe (m²) Maximale Hausbreite (Meter) Maximale Haustiefe (Meter) 2) 2) Preis je Quadratmeter in Euro Gesamtkaufpreis in Euro 01 02 03 04 05 06 07 08 DHH EH DHH DHH DHH DHH DHH DHH 5051 5389 5375 5455 5454 5373 5350 5330 303 470 322 340 351 503 385 353 6,00 16,50 8,00 8,00 8,00 10,00 8,00 7,00 12,40 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 310,-280,-340,-335,-330,-270,-345,-355,-- 93.930,-131.600,-109.480,-113.900,-- 3) 115.830,-- 3) 135.810,-132.825,-129.890,-- 09 DHH 5328 429 10,00 12,00 335,-- 148.290,-- 10 DHH 5326 513 10,00 12,00 320,-- 168.735,-- Inklusive Anteil Weg Inklusive Anteil Weg Inklusive Anteil Weg Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu den angegebenen Festpreisen. 1) 2) 3) DHH = Doppelhaushälfte; EH = freistehendes Einzelhaus Bei den Angaben zu den Baubreiten und Bautiefen handelt es sich teilweise um Circa-Maße. Sie dienen zur Orientierung und können nicht zugesichert werden. Bei der maximalen Ausnutzung ist die GRZ zwingend zu beachten. Hinsichtlich der lfd. Nr. 1 und 6 beachten Sie bitte die Hinweise im o. g. Punkt Bebaubarkeit. Im Kaufpreis sind die Vermessungskosten und Katastergebühren von insgesamt 1.437,54 € nicht enthalten und müssen zusätzlich vom Käufer übernommen werden. Bei den Vermessungskosten handelt es sich um die Erstattung von Gebühren für die durchgeführte Fortführungsvermessung des Baugrundstückes und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Die Kosten werden im Kaufvertrag separat ausgewiesen. Erschließungs- und Grünausgleichskosten Erschließung Die Erstellung aller öffentlicher Erschließungsanlagen, erfolgt durch die Stadt Köln. Erschließungsanlagen sind unter anderem öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Parkflächen oder Grünanlagen. Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für diese Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag. Die Baustraßen werden frühestens nach Beendigung der Hochbebauung durch den endgültigen Straßenausbau ersetzt. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig, das heißt es fallen zu einem späteren Zeitpunkt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für Erschließungsanlagen im Sinne des §127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den Käufer an. Schriftliche Angaben über die Höhe von Erschließungsbeiträgen können beim Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, gegen Gebühr (144 Euro für die erste geprüfte Erschließungsanlage, 123 Euro je weiterer geprüfter Erschließungsanlage) erfragt werden. Entgelte und Abgaben für Anlagen gemäß § 127 (4) BauGB und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen trägt der Käufer. Die Erschließung der Grundstücke laufende Nummer acht, neun und zehn erfolgt über einen Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 5 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 Privatweg (Flurstück 5333). Die Zufahrt ist durch eine Baulast und zusätzlich durch eine Dienstbarkeit gesichert. Der Ausbau ist durch die Käufer zusammen mit den jeweiligen Miteigentümern auf eigene Kosten herzustellen. In diesem Privatweg und bis in das Grundstück laufende Nummer zehn verläuft zudem der öffentliche Kanal. Grünausgleich Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Der Verkauf erfolgt daher grünausgleichspflichtig. Der Käufer verpflichtet sich zum Ausgleich dieses Eingriffs die Kosten für die von der Stadt durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 135a135 c) und der „Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§§ 135a-135c Baugesetzbuch der Stadt Köln“ zu übernehmen. Sofern im Baugenehmigungsverfahren zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft Auflagen, wie zum Beispiel die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen, gefordert werden, sind diese ebenfalls vom Käufer auf eigene Kosten durchzuführen. Grundstückbezogene Angaben Ver- und Entsorgungsleitungen Sollten sich im Verkaufsgrundstück bislang nicht bekannte Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich der Käufer, auf Verlangen der Verund Entsorgungsträger, zur Sicherung dieser Leitungen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des jeweiligen Leitungsträgers unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. Straßenbelagsreste Sollten im Zuge des Straßenbaus Reste des Straßenbelags (Asphalt, Bitumen oder Schotterdecke) auf dem Grundstück aufgebracht worden sein, ist die Entfernung durch den Käufer auf seine Kosten zu veranlassen. Wasserschutzzone Die Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Höhenhaus, bei der zukünftigen Nutzung ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Altlasten Die Grundstücke liegen teilweise im Nahbereich einer Altablagerung mit der Nummer 90602. Gasmigrationen aus der Altablagerung können nicht ausgeschlossen werden. Bedenken gegen eine Wohnnutzung bestehen jedoch nicht. Lärmbelastungen Auf die Grundstücke kann Lärm aus dem StraßenSchienen-und Flugverkehr einwirken. Allgemeine Vertragskonditionen Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung (Notartermin) fällig. Nebenkosten Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer zu übernehmen. Bau- und Nutzungsbeschränkung Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Bebauung des Grundstückes wird vertraglich auf maximal zwei Wohneinheiten beschränkt. Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt und bezogen werden. Die Nutzungsbindung und die Baufrist werden durch die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Rückauflassungsvormerkung) und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Vertragsstrafe belegt werden. Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstückes, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum oder die Bestellung Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 6 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 eines Erbbaurechtes, ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der Errichtung von zwei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung ist jedoch möglich. Bewerbungs- und Auswahlverfahren Bewerbungsfrist Die Bewerbungen sind spätestens bis zum 07. Dezember 2015 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten Einlieferung obliegt im Falle des Versands dem Bewerber. Bewerbung Bewerber müssen sich mit sämtlichen Verkaufskonditionen, einschließlich des Kaufpreises, einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich jedoch vor, einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist, sofern dieser dem Liegenschaftsamt nicht bereits vorliegt der Kaufantrag zum Erwerb eines städtischen Einfamilienhausbaugrundstücks sowie das Bewerbungsformular an die Stadt Köln per Telefax an (0221) 221-24500 oder per Brief zu übersenden oder im Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 12E61 oder 12E65 einzureichen. Beide vorgenannten Formulare sind im Internet hinterlegt oder werden auf Anfrage zugesandt. Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträgergebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt an Einzelinteressenten (Endverbraucher). Bewerbungen, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft werden, werden nicht berücksichtigt. Vergabeverfahren Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die Bewerber entsprechend einer durch das zuständige Gremium des Rates der Stadt Köln vorgegebenen Rangfolge zu konkreten Verkaufsgesprächen eingeladen. Die von den Bewerbern im Kaufantrag gemachten Angaben zu den persönlichen Verhältnissen dienen als Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Bewerber, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieses Gremium bei seiner Entscheidung an keine Kriterien gebunden ist. Das Verkaufsgespräch für die vorrangig benannten Bewerber finden statt am: 17. Dezember 2015 Die vorrangig benannten Bewerber erhalten rechtzeitig eine entsprechende Einladung zu diesem Termin. Hier werden alle Verkaufskonditionen der Stadt Köln erläutert und auf Fragen der Bewerber eingegangen. Nach dem Gespräch kann eine für den Bewerber unverbindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen vorgenommen werden. Bitte planen Sie hierfür weitere Wartezeiten ein! Innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist hat der Bewerber die Möglichkeit aufgetretene Fragen hinsichtlich der Bebauung oder Finanzierung zu klären. Spätestens mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Reservierungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mit Einzahlung dieses Betrages wird das Grundstück verbindlich für den Bewerber reserviert. Das Reservierungsentgelt wird auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt nach Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist jedoch keine verbindliche Reservierung, wird das Grundstück dem nachrangigen Bewerber angeboten. Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, nicht beurkundet wird, wird das Reservierungsentgelt nicht erstattet. Darüber hinaus trägt der Bewerber die mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten. Wichtig! Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber, die nach Einzahlung des Reservierungsentgeltes vom Kauf Abstand nehmen, für die Dauer von drei Jahren keine städtischen Baugrundstücke mehr angeboten bekommen. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 7 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015 Allgemeine Informationen Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Alle Bewerbungen und im Zusammenhang mit den Bewerbungen eventuell verbundenen Vorarbeiten der Bewerber, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbers. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien Seite 8 von 8 Katterbacher Weg, 11/2015
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