Konzertreisen für Gruppen ausländischer Studierender und Doktoranden nach Deutschland Welche Ziele hat das Programm? Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Konzert- und Chorreisen für Gruppen von an ausländischen Hochschulen immatrikulierten Studierenden und Doktoranden unter Leitung eines Hochschullehrers nach Deutschland. Die Ziele der Förderung sind die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen, die Durchführung von Konzerten in Deutschland (möglichst zusammen mit Studierenden der jeweiligen deutschen Hochschule) sowie die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich, die Begegnung mit ausländischen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern, der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das kulturelle und politische Leben in Deutschland. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen vertreten durch Hochschullehrender. Was wird gefördert? Fördermaßnahmen: Mobilität- und Aufenthalt für Konzert- und Chorreisen (Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Teilnehmer und Tag) Mobilität- und Aufenthalt für einen begleitenden Hochschullehrenden (Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag) Nicht gefördert werden können: Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Reisen können nicht gefördert werden. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? Gefördert werden Gruppen von Studierenden und Doktoranden, die an einer staatlich bzw. staatlich anerkannten ausländischen Hochschule immatrikuliert sind. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Die Höchstförderdauer für eine Konzert- bzw. Chorreise beträgt 12 Tage. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 5 und höchstens 50 Personen. Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen. Ein Antrag besteht aus 1. dem DAAD-Antragsformular (im DAAD-Portal) 2. dem Finanzierungsplan (im DAAD-Portal) 3. der Teilnehmerliste (Infos für Hochschulen – Förderprogramme finden – Konzert ausländischer Studierender – „Downloads“) 4. einem Antragsformular „Konzertreisen“ (Infos für Hochschulen – Förderprogram zertreise für Gruppen ausländischer Studierender – „Downloads“) 5. einer Arbeitsprobe (2 CDs per Post sowie in elektronischer Form) 6. einem Kontaktnachweis (als Anlage im DAAD-Portal hochzuladen). Antragsschluss Antragsschluss ist der 1. April 2016 für Konzertreisen, die zwischen dem 01.07. und 31.12.2016 stattfinden, 1. September 2016 für Konzertreisen, die zwischen dem 01.01. und 30.06.2017 stattfinden sowie für Konzertreisen, die bis zum 30. Juni 2016 beginnen, spätestens 3 Monate vor dem geplanten Reisebeginn. Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Auswahl der Anträge erfolgt durch eine externe Auswahlkommission, die sich aus Hochschullehrenden von Musikhochschulen zusammensetzt. Auswahlkriterien sind Zielsetzung und Sinnhaftigkeit des Vorhabens sowie die musikalische Leistung des Chors bzw. des Ensembles (Hörprobe). Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 D-53175 Bonn Ansprechpartnerin: Frau Verena Peters Telefon: 0228 882- 287 Fax: 0228 8829- 287 E-Mail: [email protected] Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Merkblatt Anlage 2: Antragsformular Anlage 3: Teilnehmerliste Stand: September 2015 2
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