Welche Ziele hat das Programm

Konzertreisen für Gruppen ausländischer
Studierender und Doktoranden
nach Deutschland
Welche Ziele hat das
Programm?
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des
Auswärtigen Amtes (AA) Konzert- und Chorreisen für Gruppen von an ausländischen Hochschulen immatrikulierten Studierenden und Doktoranden unter Leitung
eines Hochschullehrers nach Deutschland. Die Ziele der Förderung sind
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die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,
die Durchführung von Konzerten in Deutschland (möglichst zusammen mit
Studierenden der jeweiligen deutschen Hochschule) sowie die Vermittlung
fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen
und Informationsgespräche im Hochschulbereich,
die Begegnung mit ausländischen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern,
der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das kulturelle und politische
Leben in Deutschland.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen
vertreten durch Hochschullehrender.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen:
 Mobilität- und Aufenthalt für Konzert- und Chorreisen (Pauschale in Höhe von
50 Euro pro Teilnehmer und Tag)
 Mobilität- und Aufenthalt für einen begleitenden Hochschullehrenden (Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag)
Nicht gefördert werden können:
Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Reisen können nicht gefördert werden.
Welche Fachrichtungen werden gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Gefördert werden Gruppen von Studierenden und Doktoranden, die an einer
staatlich bzw. staatlich anerkannten ausländischen Hochschule immatrikuliert
sind.
Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein?
Die Höchstförderdauer für eine Konzert- bzw. Chorreise beträgt 12 Tage.
Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 5 und höchstens 50 Personen.
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen.
Ein Antrag besteht aus
1. dem DAAD-Antragsformular (im DAAD-Portal)
2. dem Finanzierungsplan (im DAAD-Portal)
3. der Teilnehmerliste (Infos für Hochschulen – Förderprogramme finden – Konzert
ausländischer Studierender – „Downloads“)
4. einem Antragsformular „Konzertreisen“ (Infos für Hochschulen – Förderprogram
zertreise für Gruppen ausländischer Studierender – „Downloads“)
5. einer Arbeitsprobe (2 CDs per Post sowie in elektronischer Form)
6. einem Kontaktnachweis (als Anlage im DAAD-Portal hochzuladen).
Antragsschluss
Antragsschluss ist der
1. April 2016 für Konzertreisen, die zwischen dem 01.07. und 31.12.2016 stattfinden,
1. September 2016 für Konzertreisen, die zwischen dem 01.01. und 30.06.2017
stattfinden sowie für
Konzertreisen, die bis zum 30. Juni 2016 beginnen, spätestens 3 Monate vor
dem geplanten Reisebeginn.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Auswahl der Anträge erfolgt durch eine externe Auswahlkommission, die
sich aus Hochschullehrenden von Musikhochschulen zusammensetzt. Auswahlkriterien sind Zielsetzung und Sinnhaftigkeit des Vorhabens sowie die musikalische Leistung des Chors bzw. des Ensembles (Hörprobe).
Ansprechpartner und
weitere Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Ansprechpartnerin:
Frau Verena Peters
Telefon: 0228 882- 287
Fax: 0228 8829- 287
E-Mail: [email protected]
Anlagen zur Ausschreibung
Anlage 1: Merkblatt
Anlage 2: Antragsformular
Anlage 3: Teilnehmerliste
Stand: September 2015
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