Anlage 1 Hinweise für Antragsteller A. Allgemeines 1. Im Rahmen des DAAD-Programms Ostpartnerschaften (OP) kann keine einzelne Partnerschaft gefördert werden. Üblich sind, je nach Größe der deutschen Hochschule, mindestens 2 bis maximal 8 (Empfehlung) Einzelpartnerschaften. Bei Antragstellung sollte ein umfassendes und tragfähiges Konzept für mindestens 2 Partnerschaften vorliegen. 2. Die minimale Förderung im Programm Ostpartnerschaften beträgt pro Haushaltsjahr 5.000 Euro, bei entsprechendem Partnerschaftsvolumen und ersichtlicher Antragsqualität maximal 100.000 Euro pro Haushaltsjahr. Für Neuanträge kann zunächst ein Förderbetrag in der Größenordnung von bis zu 10.000 Euro pro Haushaltsjahr beantragt werden. 3. Partnerschaften mit Hochschulen in EU-Mitgliedsstaaten können im Ostpartnerschaftsprogramm weiterhin berücksichtigt werden. Im Antrag ist jedoch zu verdeutlichen, dass EU-Förderungsmöglichkeiten so weit wie möglich in Anspruch genommen werden. 4. Ein wesentliches Ziel des Ostpartnerschaftsprogramms ist es, Kooperationen zu fördern, die der Angleichung akademischer Abschlüsse im Sinne des Bologna-Prozesses dienen. 5. Verwendungsnachweise und Sachberichte. Der jährliche zahlenmäßige Zwischennachweis bzw. zahlenmäßige Verwendungsnachweis erfordert nur einen kurzen formlosen Sachbericht, der in einer kurzen Zusammenfassung die im Förderungsjahr durchgeführten Maßnahmen in den Partnerschaften darstellt (1-2 Seiten, Abgabefrist ist der 28. Februar des Folgejahres). Zudem ist dem zahlenmäßigen Nachweis eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. 6. Verlängerungsanträge: Siehe Abschnitt B dieser Hinweise. 7. Der Verlängerungsantrag wird nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien bewertet. Für den Antrag selbst werden bis zu 50 Punkte, für den Sachbericht bis zu 30 Punkte, für die administrative Umsetzung bis zu 20 Punkte vergeben. Bei Neuanträgen wird, da hier Sachbericht und administrative Abwicklung entfallen, für die zur Antragsbewertung herangezogenen Kriterien die erreichbare Punktzahl verdoppelt. 8. Wird der Antrag auf Förderung im OP-Programm von der Auswahlkommission abgelehnt, hat der DAAD keine Möglichkeit, bestehende Partnerschaften durch eine „Überbrückungsfinanzierung“ weiter zu fördern. Zu den Modalitäten einer Wiederbewerbung im folgenden Jahr kann das zuständige Referat befragt werden. Seite 2 von 5 Bewertung des Gesamtantrages Kriterium Mögliche Punkte 1. Wert der involvierten Partnerschaften für: a) die deutsche Hochschule 0-2 b) die Partnerhochschulen 0-2 2. Bedeutung der konkreten Maßnahmen für: a) die deutsche Hochschule 0-3 b) die Partnerhochschule 0-3 3. Die Auswahl der Partnerhochschulen für die beantragte Maßnahme ist sinnvoll. 0-4 4. Die Partnerhochschule erbringt Gegenleistungen. 0-3 5. Die Maßnahmen fördern eine nachhaltige Partnerschaftsbeziehung (z.B. Doppelabschluss). 6. Der geplante gegenseitige Personenaustausch ist ausgewogen (Deutsche, Ausländer, Studierende, Hochschullehrer). 7. Es werden verschiedenartige Maßnahmen beantragt. 0-5 8. In die Einzelpartnerschaften sind verschiedene Fachbereiche einbezogen (dem Profil der Hochschulen entsprechend). 0-3 9. Die Maßnahmen fördern die interdisziplinäre Arbeit. 0-2 0-3 0-3 10. Die Maßnahmen fördern die internationale Vernetzung (Kooperation mehrerer ausländischer Hochschulen). 0-2 11. Die Maßnahmen sind mit anderen Institutionen, die ähnliche Vereinbarungen haben, abgestimmt. 0-2 12. Die angestrebten Ergebnisse sind durch die beantragten Maßnahmen realisierbar. 0-4 13. Es werden Partnerschaften mit Pilotcharakter beantragt (Hochschulen in Entwicklungsländern oder der "Provinz", selten vertretene Fachbereiche etc.). 0-4 14. Die Finanzplanung ist detailliert und realistisch. 0-5 Gesamtpunktzahl Antragsbewertung (max. 50) Seite 3 von 5 Bewertung der einzelnen Sachberichte Kriterium Mögliche Punkte 1. Breite des Austauschs: a) Einbeziehung von Deutschen / Ausländern. 0-2 b) Einbeziehung von Hochschullehrern / Studierenden. 0-2 c) Einbeziehung verschiedener Fachbereiche (ist die Breite des 0-4 Austauschs dem Profil der Hochschule angemessen?) d) Wurden verschiedenartige Maßnahmen durchgeführt? 0-4 2. Gibt es Projekte mit gemeinsamen dauerhaften Strukturen 0-5 (z.B. Doppelabschluss)? 3. Fand eine Vernetzung von Maßnahmen statt a) mit anderen deutschen Hochschulen? 0-2 b) mit ausländischen Hochschulen? 0-2 4. Nachhaltigkeit der Maßnahmen für die weitere 0-4 Partnerschaftsentwicklung. 5. Gesamteindruck ausgewogen? Strategische Konzeption im 0-5 Rahmen der OP vorhanden? Punktzahl gesamt (max. 30) Programmadministration 1. Der Verwendungsnachweis wurde termingerecht erstellt. 2. Die Hochschule ruft die Mittel im Förderungsjahr vollständig ab. 3. Rückflüsse nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. 4. Der Antrag wurde vollständig und termingerecht gestellt. Gesamtpunktzahl Administration Mögliche Punktzahl 0–4 6: ja 4: 90 – 99% 2: 80 – 89% 0: unter 80% 6: keine 4: bis 10% 2: bis 20% 0: über 20% 0–4 (maximal 20) Punkte Seite 4 von 5 B. Praktische Hinweise 1. Alle Unterlagen müssen online über das DAAD-Portal https://portal.daad.de eingereicht werden. 2. Anordnung der Unterlagen: Bitte reichen Sie die Antragsformulare in der nachstehend angegebenen Reihenfolge vollständig und fristgerecht ein. Neuantrag a) b) c) d) e) Antrag auf Projektförderung (Formular im DAAD-Portal) Finanzierungsplan für 3 Jahre (2018-2020) (Formular im DAAD-Portal) Neuantragsformular (Anlage 3) Arbeitsprogramm für 3 Jahre (2018-2020) (Anlage 6) Kooperationsverträge (PDF) (für alle Partnerschaften, die in den nächsten 3 Jahren (2018-2020) gefördert werden sollen) Weiterförderungsantrag a) Antrag auf Projektförderung (Formular im DAAD-Portal) b) Finanzierungsplan für die nächsten 3 Jahre (2015-2020) (Formular im DAADPortal) c) Gesamtbericht der Hochschule (Anlage 4) d) Einzelberichte (nur für Einzelpartnerschaften, für die eine Weiterförderung beantragt wird) (Anlage 5) e) Arbeitsprogramm für die nächsten 3 Jahre (2018-2020) (Anlage 6) Kooperationsverträge (PDF) (für alle Partnerschaften, die in den nächsten 3 Jahren (2018-2020) gefördert werden sollen) Die o.g. auswahlrelevanten Antragsunterlagen sind für Neu- sowohl Weiterförderungsanträge Pflichtanlagen, die bis Antragsschluss vorliegen müssen. Die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend dieser Vorgabe zu benennen und zu nummerieren. Nach Antragsschluss werden keine Unterlagen vom DAAD nachgefordert und es werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weitere wichtige Hinweise zu den verbindlichen Vorgaben der Antragstellung sind der entsprechenden Ausschreibungswebseite zu entnehmen (Programme der Projektförderung) 3. Die auswahlrelevanten Antragsunterlagen sind unbedingt in der ursprünglichen Form (also ohne Umformatierungen, Streichungen o.ä.) zu verwenden. Anträge, die unvollständig oder nicht gemäß den Vorgaben eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und scheiden aus dem Auswahlverfahren aus. 4. Der Antrag sollte gut strukturiert sein und nur Angaben enthalten, die für die Förderentscheidung relevant sind. Arbeitsprogramm, Gesamtbericht und Einzelberichte sollten mit maximal 1 bis 2 kurzen, aussagekräftigen Anlagen versehen sein. Textwiederholungen (Copy and Paste) im Einzel-, und Gesamtbericht sowie im Arbeitsprogramm bitte vermeiden. 5. Bei der Beantragung der Fördermittel ist unbedingt auf wirtschaftliche und sparsame Kalkulation zu achten. Im Falle von Weiterförderungsanträgen: Eine Aufstockung der Zuwendung um mehr als 10.000 Euro pro Förderungsjahr ist ausgeschlossen. 6. Bei Antragstellung ist eine Partnerschaftsvereinbarung auf Hochschulebene nachzuweisen, unterzeichnet von den Rektoren/Präsidenten der Partnerhochschulen. Seite 5 von 5 Die Partnerschaftsvereinbarung sollte nach Möglichkeit für alle Fachbereiche Gültigkeit haben (Kooperationsvereinbarungen mit Akademien und Forschungsinstituten können nicht gefördert werden). 7. Abgabetermin für einen Förderantrag im Programm Ostpartnerschaften ist der 3. April 2017. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
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