Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Stellen

Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt Erfurt zurück!
Tiefbau- und Verkehrsamt
Abt. Verkehr
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Stellen Haltverbotszeichen
(z. B. für Umzüge) gemäß § 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antragsteller
Name, Vorname
Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse
Telefon-Nummer
Die Ausnahmegenehmigung benötige ich für
(Ort der Aufstellung)
Ich beantrage die Ausnahmegenehmigung
für den Zeitraum vom
in der Zeit von
bis
Uhr
bis
Uhr
Vor dem Haus befinden sich folgende Verkehrsbeschränkungen und/oder Fahrbahnmarkierungen:
Parkplätze für Bewohner mit Parkausweis
Eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO)
Seitenstreifen
Parkscheinautomat/Parkuhr
Kurzzeitparken erlaubt
Parkbuchten
Parken halb Fahrbahn, halb Gehweg angeordnet
Parken auf Fahrbahn
Die Ausnahmegenehmigung
hole ich in der Straßenverkehrsbehörde ab.
möchte ich mit Kostenbescheid zugesandt haben (zzgl. 3,00 Euro Gebühr).
Die Verkehrszeichen sind mindestens drei volle Werktage vor Gültigkeit gemäß geltender Rechtssprechung
aufzustellen.
Ich versichere, dass die gemachten Angaben den örtlichen Gegebenheiten entsprechen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Antrag ohne meine vollständigen Angaben nicht bearbeitet werden kann.
Unterschrift des Antragstellers
66-02.09
08.15
© Stadt Erfurt
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Tel. 0361 655-4332
Fax 0361 655-6636
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Stadtbahn 1, 5
Datum
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99111 Erfurt
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