Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/3273
23.02.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Jens Meyer
(FDP) vom 15.02.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Intendanzkosten in der Behörde für Schule und Berufsbildung und in
der Kulturbehörde
Im „Bericht über die Haushaltsentwicklung sowie die Entwicklung der Hamburger Steuererträge und Schulen zum 3. Quartal 2015“ (Drs. 21/2992) ist im
Einzelplan 3.1 (Behörde für Schule und Berufsbildung, BSB) die Kennzahl
„B_238_01_004 Kosten Intendanzleistung Personalverwaltung, -planung,
-entwicklung, Personalräte je Beschäftigten Einzelplan“ angegeben (Seite
175). Der Wert ist von 287 Euro/Jahr im „Ist bis Q3 2014“ auf 311 Euro/Jahr
im „Ist bis Q3 2015“ gestiegen. In der Erläuterung heißt es dazu: „Die Kennzahlenwerte sind im Vergleich zum Vorjahr und im Jahresverlauf stabil
geblieben.“ (Seite 176). Es handelt sich um eine Kennzahl, die die Kosten für
die Personalverwaltung in Relation zur Gesamtzahl der Beschäftigten in der
BSB angibt. Dies ist also eine relevante Steuerungsgröße, weil sie einen
Wirkungszusammenhang im Haushalt abbildet. Die Steigerung um fast 10
Prozent von 2014 auf 2015 ist deshalb besonders auffällig.
Auf Nachfrage in der Sitzung des Schulausschusses am 5. Januar 2015
konnten die Senatsvertreter keine Angaben zu den Gründen machen. Auch
die Frage, wie sich die Anzahl der Beschäftigten im Berichtszeitraum entwickelt hatte, auf die sich diese Kennzahl bezieht, konnte nicht beantwortet
werden. In der nachträglich zu Protokoll gegebenen Erklärung der BSB heißt
es: „Bei der Ermittlung dieser Beträge sind die Kostengrößen zutreffend
berechnet worden, nicht jedoch die jeweiligen Bezugsgrößen (Anzahl
Beschäftigter). Ursache für die zu niedrig ermittelte Anzahl der Beschäftigten
ist ein technischer Fehler der Datenabfrage, der zwischenzeitlich behoben
wurde. Danach ergeben sich für das Ist bis zum dritten Quartal 2014 Kosten
der Intendanzleistung Personalverwaltung je Beschäftigten in Höhe von
258,59 Euro und für das Ist bis zum dritten Quartal 2015 in Höhe von 258,93
Euro.“ Die im Ausschuss erfragten Bezugsgrößen wurden nicht mitgeteilt.
In ähnlicher Weise ist eine Kennzahl zu den Intendanzkosten in der Kulturbehörde (Einzelplan 3.3) nur unzureichend erklärt worden. Die Kennzahl
„B_250_01_004 Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde“ ist
von 20,3 („Ist bis Q3 2014“) auf 22,1 („Ist bis Q3 2015“) Prozent gestiegen
(Seite 221). Diese Steigerung um ebenfalls circa 10 Prozent konnte in der
Sitzung des Kulturausschusses am 12. Januar 2015 auf Nachfrage von den
Senatsvertretern nicht erklärt werden. In der nachträglichen Protokollerklärung teilt die Kulturbehörde hierzu mit: „Die Veränderung vom Ist Q 3/2014
zum Ist Q 3/2015 entsteht durch eine Veränderung der zugrunde gelegten
Kostenbestandteile. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2015/16
wurden die Personalkosten für Buchhaltung nicht zu den Intendanzkosten
gezählt, in der Bewirtschaftung 2015 sind diese Kosten jedoch in den Inten-
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
danzkosten abzubilden. Der Intendanzkostenanteil ohne Buchhaltung würde
zum Stichtag 31.10.2015 dem Soll entsprechen.“ Eine Mitteilung über die
zugrunde gelegten Bezugsgrößen, ohne die eine Vergleichbarkeit der Werte
von 2014 und 2015 nicht gegeben ist, fehlt auch hier.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Welche konkreten Bezugsgrößen liegen der Kennzahl B_238_01_004 im
Einzelplan 3.1 zugrunde? Wurden seit 2014 neue Bezugsgrößen eingeführt oder andere fortgelassen? Gibt es entsprechende Pläne für die
Zukunft? Bitte detailliert angeben.
Die Kennzahl B_238_01_004 „Kosten Intendanzleistung Personalverwaltung, -planung, -entwicklung, Personalräte je Beschäftigten Einzelplan“ ergibt sich aus dem
Verhältnis der bis zu den jeweiligen Quartalen kumulierten Personalkosten der
genannten Bereiche und der stichtagsbezogen ermittelten Gesamtzahl der Beschäftigten des Einzelplans 3.1 (siehe Drs. 20/12711, Seite 22). Seit dem Jahr 2014 wurden
keine neuen Bezugsgrößen eingeführt oder bestehende fortgelassen. Eine Änderung
der Berechnungssystematik der Kennzahl mit Wirkung ab dem Haushaltsplan
2017/2018 wird derzeit geprüft.
2.
Wie haben sich diese Bezugsgrößen seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben.
3.
Welche konkrete Berechnung auf der Basis dieser Bezugsgrößen liegt
der Kennzahl B_238_01_004 im Einzelplan 3.1 zugrunde? Wie hat sich
der Wert dieser Kennzahl seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise
angeben.
Kosten der Personalverwaltung etc. (in Euro)
Anzahl Beschäftigter
Kosten je Beschäftigten
(in Euro)
(Kennzahl B _238_01_004)
Kosten der Personalverwaltung etc. (in Euro)
Anzahl Beschäftigter
Kosten je Beschäftigten
(in Euro)
(Kennzahl B_238_01_004)
1. Quartal
2. Quartal
2014
3. Quartal
4. Quartal
1.825.387
3.720.860
5.598.410
7.388.133
22.476
21.893
21.650
21.755
81,21
169,96
258,59
339,61
1. Quartal
2015
2. Quartal
3. Quartal
1.839.427
3.748.478
5.638.810
21.901
21.969
21.777
83,99
170,63
258,93
Der Anstieg der Kennzahlenwerte von Quartal zu Quartal folgt aus der Kumulation der
Kosten der Personalverwaltung et cetera bis zum jeweiligen Quartal.
4.
Welche konkreten Bezugsgrößen liegen der Kennzahl B_250_01_004 im
Einzelplan 3.3 zugrunde? Wurden seit 2014 neue Bezugsgrößen eingeführt oder andere fortgelassen? Gibt es entsprechende Pläne für die
Zukunft? Bitte detailliert angeben.
Bezugsgröße zur Ermittlung der Kennzahl B_250_01_004 „Anteil Intendanz an den
Personalkosten der Behörde“ sind die stichtagsbezogen ermittelten Gesamtpersonalkosten der Kulturbehörde. Dabei werden die jeweils für die Freie und Hansestadt
Hamburg gültigen Personalkostenverrechnungssätze mit der in Vollkräften gemessenen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter multipliziert. Im Anschluss werden die
Personalkosten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Intendanzleistungen erbringen, nach gleicher Methode berechnet.
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Die Kennzahl errechnet sich wie folgt:
Personalkosten Intendanz
Gesamtpersonalkosten
x 100 =
prozentualer Anteil der Intendanz(personal)kosten
5.
Wie haben sich diese Bezugsgrößen seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben.
6.
Welche konkrete Berechnung auf der Basis dieser Bezugsgrößen liegt
der Kennzahl B_250_01_004 im Einzelplan 3.3 zugrunde? Wie hat sich
der Wert dieser Kennzahl seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise
angeben.
Personalkosten Intendanz (in
Euro)
Personalkosten gesamt (in
Euro)
Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde
(Kennzahl B_250_01_004)
Personalkosten Intendanz
(in Euro)
Personalkosten gesamt
(in Euro)
Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde
(Kennzahl B_250_01_004)
1. Quartal
2. Quartal
2014
3. Quartal
4. Quartal
2.889.000
2.763.000
2.801.000
2.902.000
14.065.000 13.895.000 13.817.000
13.964.000
20,5%
19,9%
20,3%
20,8%
1. Quartal
2015
2. Quartal
3. Quartal
3.128.000
3.058.000
3.062.000
14.109.000
13.936.000
13.855.000
22,2%
21,9%
22,1%
Die Veränderung vom Ist 2014 zum Ist 2015 entsteht durch eine Veränderung der
zugrunde gelegten Abgrenzung der Kostenbestandteile. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Personalkosten für Buchhaltung nicht zu den Intendanzkosten gezählt, in der
Bewirtschaftung ab 2015 sind diese Kosten jedoch in den Intendanzkosten abzubilden.
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