Beispiel anhand eines Mitgliedersparkontos Sie verfügen über ein Mitgliedersparkonto bei der Raiffeisenbank Seeland Genossenschaft mit einem Saldo von Fr. 78’324.65 Die Rückzugslimiten ab 1. Januar 2016 sind Fr. 20’000 pro Quartal, darüber hinaus beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate Folgende Bezüge sollen getätigt werden: Wie wird die Überschreitungsgebühr berechnet? Antwort Quartal 1: der Bezug von Fr. 10’000.- liegt innerhalb der Rückzugslimite von Fr. 20’000.- im Quartal, somit wird keine Überschreitungsgebühr fällig. Quartal 2: der Bezug von Fr. 30’000.- liegt über der Rückzugslimite von Fr. 20’000.- im Quartal. Auf dem übersteigenden Betrag von Fr. 10’000.- muss somit die Gebühr von 2% erhoben werden = Fr. 200.- Quartal 3: keine Bezüge = keine Gebühren Quartal 4: der Bezug im Oktober schöpft die Rückzugslimite aus. Weitere Bezüge müssen mit der Gebühr belastet werden. Der neuerliche Bezug von Fr. 10’000.- im Dezember wird somit mit 2 % belastet = 200.-
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