Wieso müssen neue Rückzugslimiten eingeführt werden?

Beispiel anhand eines Mitgliedersparkontos
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Sie verfügen über ein Mitgliedersparkonto bei der Raiffeisenbank Seeland
Genossenschaft mit einem Saldo von Fr. 78’324.65
Die Rückzugslimiten ab 1. Januar 2016 sind Fr. 20’000 pro Quartal, darüber
hinaus beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate
Folgende Bezüge sollen getätigt werden:
Wie wird die Überschreitungsgebühr berechnet?
Antwort
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Quartal 1: der Bezug von Fr. 10’000.- liegt innerhalb der Rückzugslimite von
Fr. 20’000.- im Quartal, somit wird keine Überschreitungsgebühr fällig.
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Quartal 2: der Bezug von Fr. 30’000.- liegt über der Rückzugslimite von Fr.
20’000.- im Quartal. Auf dem übersteigenden Betrag von Fr. 10’000.- muss
somit die Gebühr von 2% erhoben werden = Fr. 200.-
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Quartal 3: keine Bezüge = keine Gebühren
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Quartal 4: der Bezug im Oktober schöpft die Rückzugslimite aus. Weitere
Bezüge müssen mit der Gebühr belastet werden. Der neuerliche Bezug von
Fr. 10’000.- im Dezember wird somit mit 2 % belastet = 200.-