Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der

BEKANNTMACHUNG
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
- Der Amtsvorsteher – Kirchspielsweg 6, 25746 Heide
Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Gemeinde Nordhastedt
Für das Gemeindegebiet Nordhastedt wurde ein Baulandkataster im Sinne des § 200
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Die Gemeinde Nordhastedt beabsichtigt, das Baulandkataster der Gemeinde
Nordhastedt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungsabsicht wird hiermit bekannt
gemacht.
Das Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt stellt ein Instrument zur Aktivierung
und Mobilisierung des innerstädtischen Bauflächenpotenzials dar und soll
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Bauwilligen, Investoren,
Architekten und sonstigen Interessierten als Informationsgrundlage und
Entscheidungshilfe dienen.
Im Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt sind in Form von Karten und Listen
alle Flächen erfasst, die unter Berücksichtigung der rechtlichen
Rahmenbedingungen sofort oder in absehbarer Zeit für eine Bebauung zur
Verfügung stehen. Es beinhaltet somit unbebaute sowie untergenutzte oder nur
geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines vorhandenen
Bebauungsplanes oder auf Grundlage der planersetzenden Vorschrift des § 34
BauGB - Bebauung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles bebaubar erscheinen.
Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen
Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens,
abgeleitet werden. Die im Baulandkataster angeführten Angaben dienen nur als
planungsrechtliche Hinweise und geben das vollständige Planungs- und
Bauordnungsrecht wieder.
Die Baulandpotentialflächen sind im Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt in
Form von Karten und Listen/Datenblättern dargestellt und enthalten ausschließlich
grundstücksbezogene Daten wie z.B. Straßenname, Grundstücksgröße, derzeitige
Nutzung sowie Angaben zum Planungsrecht bzw. zur Bebaubarkeit der Grundstücke.
Namen und Adressen der Grundstückseigentümer/innen sind nicht erfasst.
Das Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit; es wird regelmäßig aktualisiert.
Die Unterlagen zum Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt können während
der Öffnungszeiten im Amt KLG Heider Umland, Amt für Bauen und Ortsentwicklung
Kirchspielsweg 6, 25746 Heide, Zimmer O.22 eingesehen werden. Ansprechpartner ist
Frau Kegel (Tel.: 0481/605-63; [email protected]).
Hier kann auch durch die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen erfragt werden,
ob ihr Grundstück im Baulandkataster der Gemeinde Nordhastedt als
Baulandpotentialfläche erfasst ist oder nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/die jeweilige Grundstückseigentümer/in nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB ein Widerspruchsrecht gegen die
Aufnahme seines/ihres Grundstückes in das Baulandkataster der Gemeinde
Nordhastedt bzw. dessen Veröffentlichung hat.
Der Widerspruch ist unter Angabe des betroffenen Grundstückes schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nordhastedt, Der Bürgermeister, über
das Amt KLG Heider Umland, Kirchspielsweg 6, 25746 Heide, einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab der hiermit erfolgten Veröffentlichungsabsicht des Baulandkatasters der Gemeinde Nordhastedt und endet am 11.04.2016.
Für die Grundstückeigentümer/innen steht ein kostenloser Vordruck zur
Widerspruchserhebung im Internet auf der Internetseite des Amtes KLG Heider
Umland zum Download bereit (www.amt-heider-umland.de).
Heide, den 29.02.2016
Amt
Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
-Der AmtsvorsteherIm Auftrage
-BoeGemeinde Nordhastedt:
1)
2)
3)
4)
5)
am Gebäude Hauptstraße 32 (Gemeindebüro)
an der Bushaltestelle Kreuzung B 204/Hauptstraße
auf dem Grundstück Fiel 28 (Feuerwehrgerätehaus) im Ortsteil Fiel
an der Einmündung Alter Landweg zur L 316 vor dem Grundstück Landweg 2
vor dem Grundstück Westerwohld 10
Veröffentlichungsnachweis
Veröffentlicht am: 29.02.2016
Zu veröffentlichen bis: 07.03.2016
Unterschrift: ....................................................
Abgenommen am:
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Unterschrift: ....................................................
(Siegel)
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