Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main Ankündigung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200 Baugesetzbuch (BauGB) Vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden sowie der im Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Stärkung der Innenentwicklung wurden stadtweit, unabhängig von bauordnungsrechtlichen Aspekten, Baulücken (unbebaute und geringfügig bebaute Grundstücke im Siedlungszusammenhang) als Wohnbaupotenziale erhoben. Gleichzeitig liegt es im Interesse der Stadt Offenbach am Main, dass freie Grundstücke in bereits erschlossenen Bereichen bebaut werden, damit die technische Infrastruktur (Kanal, Strom, Gas) besser ausgelastet und effizient genutzt wird. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt dieses Kataster für die Beratung von Bauinteressenten/innen und Architekten/innen etc. zu nutzen und diese Flächen künftig im Internet unter www.offenbach.de zu veröffentlichen. Die Flächen werden in Karten erfasst und unter Angaben zu Flur, Flurstücksnummer, Adresse, Grundstücksgröße und geltendem Planungsrecht dargestellt; eigentümerbezogene Daten werden nicht veröffentlicht. Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster hat keine bodenrechtliche Bedeutung. Insbesondere ergibt sich daraus keine Baulandeigenschaft. Die Bebaubarkeit bedarf der konkreten Einzelfallprüfung. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hingewiesen. Danach haben Grundstückseigentümer das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen. Widersprüche nach Ablauf dieser Frist sind ebenfalls möglich. In diesem Fall werden die bereits veröffentlichten Daten nachträglich gelöscht. Widersprüche richten Sie bitte an den Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung Berliner Straße 60, 63065 Offenbach. Offenbach, den 04.01.2016 Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main H. Schneider, Oberbürgermeister 3-G:\13026\Mudulu1\Amtliche Bekanntmachungen\151217_O101_Bekanntm_Baulandkat_final.docx 1/1
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