Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Offenbach am Main
Ankündigung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200
Baugesetzbuch (BauGB)
Vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden sowie der im
Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Stärkung der Innenentwicklung wurden stadtweit,
unabhängig von bauordnungsrechtlichen Aspekten, Baulücken (unbebaute und geringfügig
bebaute Grundstücke im Siedlungszusammenhang) als Wohnbaupotenziale erhoben.
Gleichzeitig liegt es im Interesse der Stadt Offenbach am Main, dass freie Grundstücke in
bereits erschlossenen Bereichen bebaut werden, damit die technische Infrastruktur (Kanal,
Strom, Gas) besser ausgelastet und effizient genutzt wird.
Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt dieses Kataster für die Beratung von
Bauinteressenten/innen und Architekten/innen etc. zu nutzen und diese Flächen künftig im
Internet unter www.offenbach.de zu veröffentlichen. Die Flächen werden in Karten erfasst
und unter Angaben zu Flur, Flurstücksnummer, Adresse, Grundstücksgröße und geltendem
Planungsrecht dargestellt; eigentümerbezogene Daten werden nicht veröffentlicht. Die
Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster hat keine bodenrechtliche Bedeutung.
Insbesondere ergibt sich daraus keine Baulandeigenschaft. Die Bebaubarkeit bedarf der
konkreten Einzelfallprüfung.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht gemäß § 200 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) hingewiesen. Danach haben Grundstückseigentümer das Recht,
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme
ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen. Widersprüche nach Ablauf
dieser Frist sind ebenfalls möglich. In diesem Fall werden die bereits veröffentlichten Daten
nachträglich gelöscht. Widersprüche richten Sie bitte an den Magistrat der Stadt Offenbach
am Main, Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung
Berliner Straße 60, 63065 Offenbach.
Offenbach, den 04.01.2016
Der Magistrat
der Stadt Offenbach am Main
H. Schneider, Oberbürgermeister
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