Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von

Anhang 10
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Foto- und
Filmaufnahmen
Vor- und Nachname des Kindes:
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Fotoaufnahmen stellen personenbezogene Daten in Sinn von Art. 4 Abs. 1 BayDGS dar. Das
Erstellen und Verbreiten von Foto- und Filmaufnahmen in der Kita, auf denen Personen allein
oder in der Gruppe abgebildet sind, ist somit grundsätzlich nur mit Einwilligung der jeweils
abgebildeten Personen zulässig, vgl. Art. 1 Abs. 1 BayDGS und § 22 Kunst-Urheber-Gesetz.
Durch das Erstellen und öffentliche Aushängen von Foto- und Filmaufnahmen möchten wir
unsere pädagogische Arbeit für Sie transparent machen und einen lebendigen Einblick in
unser tägliches Tun geben. Daneben ist uns die Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Im Rahmen
von Zeitungsartikeln und unserem Internetauftritt möchten wir unsere pädagogische Arbeit
über die Grenzen der Kinderkrippe hinweg für interessierte Familien bekannt machen.
Das Verwenden und Veröffentlichen von Foto- und Filmmaterial geschieht unter dem
Vorbehalt, dass keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt
werden.
Hiermit willige(n) ich/wir in das Verwenden von Foto- und Filmmaterial auf denen mein/unser
Kind abgebildet ist ein:
Bitte Zutreffendes ankreuzen
⃝ Verwenden von Fotoaufnahmen, die die Kinderkrippe im Rahmen Ihrer Aufgaben und
Tätigkeiten erstellt für gedruckte Erzeugnisse (z.B. krippeninterne Aushänge, die
über unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern informieren, Portfolio, Elternpost,
Chronik oder allgemeine Informationen).
⃝ Verwenden von Fotoaufnahmen, die die Kita im Rahmen ihrer Aufgaben und
Tätigkeiten erstellt für die pädagogische Konzeption der Einrichtung (als Printversion
und als Download auf unserer Homepage www.eching-ndb.de) für alle interessierten
Familien.
⃝ Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, die die Kita, bzw. ein Pressevertreter im
Rahmen Ihrer Aufgaben und Tätigkeiten erstellt für die lokale Tageszeitung, (z.B.
Landshuter Zeitung, Moosburger Zeitung, Landshuter Wochenblatt, Rundbrief der
Gemeinde Eching).
⃝ Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Kindertageseinrichtung erstellen
und auf denen auch das Kind abgebildet ist, in der Presse und im Rundfunk (Hörfunk,
Fernsehen) veröffentlicht werden dürfen.
Kinderkrippe Zwergenschloss, Hofmark 32, 84174 Eching
⃝ Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung über den Betreuungsalltag
erstellt und auf denen das Kind abgebildet ist, auf Elternabenden, in
kommunalpolitischen Gremien und anderen Kreisen einer interessierten Öffentlichkeit
vorgeführt werden dürfen.
Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass im Internet veröffentlichtes
Bildmaterial weltweit abrufbar ist. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann
daher nicht ausgeschlossen werden. Einmal im Internet veröffentlichte Informationen
lassen sich kaum mehr darauf entfernen.
Die in der Kinderkrippe erstellten Fotos werden auf folgenden Wegen zum Entwickeln
gebracht:
 durch einen USB-Stick: Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um ein
ungesichertes Speichermedium handelt. Bei Verlust kann eine
Weiterverwendung der darauf gespeicherten Fotos durch Dritte nicht
ausgeschlossen werden.
 durch Bestellung per Internet: Hier weisen wir darauf hin, dass bei der
Bestellung der Bilder, bzw. deren Übertragung die Leitung nicht gesichert
ist. Ein Zugreifen Dritter auf die Fotos kann somit nicht ausgeschlossen
werden.
Die Einwilligung ist ab _______________________________________ gültig und endet
mit Ausscheiden des Kindes aus der Kindertagesstätte.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle
eines Widerrufes wird das betreffende Bildmaterial binnen 14 Werktagen nach Eingang des
Widerrufs von der Einrichtungshomepage entfernt.
Nach Erlöschen der Einwilligung werden keine entsprechenden Fotos mehr für die oben
genannten eingewilligten Sachverhalte verwendet.
Auf bereits gedruckten Erzeugnissen, bei denen alle abgebildeten Personen, bzw. dessen
Erziehungsberechtigten in die Veröffentlichung eingewilligt haben, führt der spätere
Widerruf einer einzelnen Person nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.
Sollten Foto- und Filmaufnahmen zu anderen Anlässen als oben aufgeführt gefertigt werden,
wird hierzu eine gesonderte Einwilligungserklärung folgen.
Des Weiteren erkläre(n) ich/wir die Einwilligungserklärung inhaltlich verstanden zu haben.
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Ort, Datum
Unterschrift der Personensorgeberechtigten
Kinderkrippe Zwergenschloss, Hofmark 32, 84174 Eching