Böse IV - Gute Haftpflicht

Böse IV - Gute Haftpflicht
Die Auswirkungen sich ändernder
sozialversicherungsrechtlicher
Anschauungen auf das Haftpflichtrecht
Der Grundsatz
En Schade – En Scheck
Der Grundsatz mit Sozialversicherung
Ein Schaden –
Ein Scheck, soweit der
Schaden nicht schon durch
die Sozialversicherung
gedeckt ist
Der Grundsatz mit Sozialversicherung, genauer
Ein Schaden –
Ein Scheck, soweit (unter
Berücksichtigung allfälliger
Privilegien) der Schaden nicht
schon durch Leistungen der
Sozialversicherer gedeckt ist,
die sachlich, zeitlich,
persönlich und
ereignisbezogen kongruent
sind.
„Direktschaden“
Ersatzpflicht für Erwerbsausfall
Haftpflichtbegründendes Ereignis
Ursachenzusammenhang
Schädigung der Gesundheit
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
Versichertes Ereignis
Ursachenzusammenhang
Schädigung der Gesundheit
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
Schadenersatz
Versicherungsleistungen
Primat des Sozialversicherers
Aus Gesetz
Zivilrechtlich Belangter
Untersuchungsverpflichtung
Entschädigung nur des Direktschadens
Subrogation in die Rechte des Versicherten
Aus Interesse des Versicherten/Geschädigten
Zivilpartei
legal, neutral, sozial
Böse IV: Gesetzliche Grundlagen
Schädigung der Gesundheit
medico-legale bio-psychische Gesundheit
Erwerbsunfähigkeit
Valideneinkommen
Anspruch auf berufliche Massnahmen
Invalideneinkommen
• Überwindbarkeit
• ausgeglichener Arbeitsmarkt
Böse IV: Praxis
Schadenminderungspflicht
Überwindbarkeit von Schmerzen
Abklärungsverfahren
Auch: Böse Unfallversicherung
Besondere Adäquanzprüfung
Gute Haftpflicht
Haftpflichtbegründendes Ereignis
Ursachenzusammenhang
Schädigung der Gesundheit
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
Versichertes Ereignis
Ursachenzusammenhang
Schädigung der Gesundheit
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
Schadenersatz
Versicherungsleistungen
Probleme
Übertragbarkeit
Abklärungsdauer
Beständigkeit der Versicherungsleistung
Konsequenzen
Verzicht
gesetzlich
ausdrücklich
faktisch
Bleiben Sie gesund!