Europäisches und
internationales Umweltrecht
Stefan Lorenzmeier
Einführung - Gliederung
• Völkerrechtliches Umweltrecht
Einführung, Rechtsquellen, Verträge,
Gewohnheitsrecht, einzelne
Rechtsgebiete (insbes. Klimaschutz)
• Europäisches Umweltrecht
Einführung, Primär- und Sekundärrecht,
einzelne Rechtsgebiete (insbes.
Klimaschutz)
Einführung - Literatur
• Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000
• Beyerlin/Marauhn, International
Environmental Law, 2011
• Epiney, Umweltrecht der europäischen
Union, 3. Aufl. 2013
• Meßerschmidt, Europäisches
Unweltrecht, 2011
Einführung - Grundbegriffe
• Definition Umwelt
• Gesamtheit der äußeren
Lebensbedingungen, die auf eine
bestimmte Lebenseinheit (Mensch, Tier
etc.) einwirken.
• Gesamte belebte und unbelebte
Umgebung
• Uferlos und für Juristen unpraktikabel
• Natürliche Umwelt
Natürliche Umwelt
• Elementaren Lebensgrundlagen des
Menschen
• Umweltmedien Boden, Luft, Wasser,
Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen,
Bodenschätze, klimatische Bedingungen
oder die Ozonschicht untereinander und
in ihrer Beziehung zum Menschen
Umweltschutz
• Umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen
bereits eingetretene Umweltschäden zu
beseitigen – reparativ-wiederherstellende
Funktion
• Gegenwärtige Umweltbelastungen zu
begrenzen und zu vermindern – repressivzurückdrängende Funktion
• Künftigen Umweltbelastungen vorzubeugen
– präventiv-vorsorgende Funktion
• Querschnittsaufgabe
Umweltschutz
• Schicksalsaufgabe des modernen Staates
• Ökonomisches Dilemma:
• Knappheit der Umweltressourcen lässt kein
unbeschwertes Wachstum zu
• Sicherung der Zivilisation ist ohne
Technikeinsatz, industrielle
Produktionsformen und stabile
volkswirtschaftliche Entwicklung kaum
denkbar
Nachhaltigkeitsprinzip
• Leitprinzip des Umweltrechts im 21. Jhdt.
• Gedanke der Begrenztheit
• Verhältnis der Komponenten Ökologie,
Ökonomie und Soziales
• Elemente stehen in einem unauflösbaren
Zusammenhang und müssen in ausbalancierter
Perspektive gesichert werden
• Wirtschaftliche Entwicklung darf nicht zu Lasten
der anderen und künftiger Generationen gehen
Verhältnis Ökologie - Ökonomie
• Komplex, kein notwendiger Gegensatz
• Umweltschutzmaßnahmen müssen im
Rahmen einer wirtschaftlichen
Betrachtung Beachtung finden
• Vorsorgeprinzip
• Umweltschutzinitiativen können sich
belebend auf die Konjunktur auswirken
Schutzzweck des Umweltschutzes
• Welche ethischen Grundlagen verfolgt
der Umweltschutz?
• Anthropozentrischer Umweltschutz
• Ökozentrischer Umweltschutz
• Ressourcen-ökonomischer
Umweltschutz
Umweltschutz
• Aufgabe des Staates:
• Abwendung einer ökologischen
Existenzkrise, um eine dauerhaft
tragfähige Entwicklung menschlicher
Gesellschaften zu gewährleisten
• Erforderlich erscheint ein langfristiger
Wandel der Lebens- und Arbeitsweise
der Industriestaaten
Umweltvölkerrecht
Völkerrecht
• Problemstellungen des modernen
Umweltvölkerrechts
• Klimaschutz, Umweltverschmutzung
• Historische Entwicklung des
Umweltvölkerrechts
Umweltvölkerrecht
• Umweltprobleme sind häufig
grenzüberschreitender Natur
• Bsp.: Treibhauseffekt, Ozonloch,
Vergiftung von Meeren und Flüssen,
Waldsterben, Abfalltourismus
• Bedürfnis nach internationalen
Regelungen aus ökologischen und
ökonomischen Gründen
Entwicklung
• Drei Phasen:
• Punktueller Artenschutz: Schutz bestimmter
Tierarten (Robben, Vögel, Wale etc.) und
Aufteilung der Nutzungsrechte (Fischerei,
Schifffahrt etc.); vorrangig ökonomische
Interessen
• Völkerrechtliches Nachbarrecht:
Koexistenzrecht, Prinzip der
Staatensouveränität und der territorialen
Integrität („Trail Smelter“)
• Internationales Kooperationsrecht (Bsp.:
Klimaschutz)
Entwicklung: Konferenzen
• Stockholmer Konferenz 1972, Verabschiedung
von 26 Prinzipien, wichtig Prinzip 21:
• Die Staaten haben nach Maßgabe der Charta
der Vereinten Nationen und der Grundsätze des
Völkerrechts das souveräne Recht zur
Ausbeutung ihrer eigenen Hilfsquellen nach
Maßgabe ihrer eigenen Umweltpolitik sowie die
Pflicht dafür zu sorgen, dass durch Tätigkeiten
innerhalb ihres Hoheits- und Kontrollbereichs
der Umwelt in anderen Staaten oder in Gebieten
außerhalb ihres nationalen Hoheitsbereichs kein
Schaden zugefügt wird.
Entwicklung: Konferenzen
• Rio de Janeiro Konferenz 1992
• Rio-Deklaration: 27 Prinzipien, Weiterentwicklung der
Stockholmer Prinzipien
• Einführung des Begriffs der „nachhaltigen Entwicklung“,
Verbindung von Ökologie und Ökonomie, Verzahnung
Umweltschutz und Entwicklungspolitik
• Begriff der „intergenerationellen Gerechtigkeit“
• Agenda 21: Politisches Programm zur Umsetzung der
Prinzipien
• Vereinbarung mehrerer völkerrechtlicher Verträge
(Biodiversitäts-Übereinkommen, Klimarahmenkonvention)
Entwicklung: Konferenzen
• Kyoto-Konferenz 1996
• Johannesburg-Konferenz 2002 […]
• Paris 2015: Weltklimakonferenz
Völkerrecht - Rechtsgrundlagen
• Art. 38 I lit. a) – c) IGH-St
• Völkerrechtliche Verträge
• Gewohnheitsrecht
2 Elemente: (dauerhafte) einheitliche
Praxis & Rechtsüberzeugung (opinio
iuris)
• Allgemeine Rechtsgrundsätze
Völkervertragsrecht, Art. 38 I lit. a) IGH-St
• Bi- oder multilateral
• Wichtigste Rechtsquelle des
Umweltvölkerrechts
• Genauere Regelung einer Rechtsfrage
• Müssen in das deutsche Recht transformiert
werden, Art. 59 II GG
• Häufig fehlende Effektivität, sehr vage
• Verträge sind nur für die Staaten rechtlich
verbindlich, die den Vertrag auch ratifiziert
haben
• Erwartung der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
Völkergewohnheitsrecht, Art. 38 I lit. b) IGH-St
• Einheitliche und dauerhafte Übung
(consuetudo)
• Rechtsüberzeugung (opinio iuris)
• Sind nur sehr allgemeine Regeln
• Völkergewohnheitsrecht ist eine
„allgemeine Regel des Völkerrechts“
gemäß Art. 25 GG und es gilt in
Deutschland
Prinzipien des Völkergewohnheitsrechts
• Verbot erheblicher grenzüberschreitender
Umweltbeeinträchtigungen
• Widerstreit von absoluter Souveränität und
absoluter Integrität – kein Staat darf auf
seinem Territorium Aktivitäten vornehmen,
fördern oder dulden, die auf dem Gebiet
eines Nachbarstaates erhebliche Schäden
verursachen
• Trail Smelter
• Ultra-hazardous activities: nicht untersagt
Prinzipien des Völkergewohnheitsrechts
• Verbot erheblicher grenzüberschreitender
Umweltbeeinträchtigungen
• Widerstreit von absoluter Souveränität und
absoluter Integrität – kein Staat darf auf
seinem Territorium Aktivitäten vornehmen,
fördern oder dulden, die auf dem Gebiet
eines Nachbarstaates erhebliche Schäden
verursachen
• Trail Smelter
• Ultra-hazardous activities: nicht untersagt
Prinzipien des Völkergewohnheitsrechts
• Verfahrenspflichten
• Information über umweltbelastende
Vorhaben
• Einschätzung von Umweltauswirkungen
• Warnung über umweltbelastende
Vorhaben
• Konsultationspflicht? Umstritten
• Vetorecht: nicht anerkannt
• Kein Recht zur ökologischen
Allgemeine Rechtsgrundsätze, Art. 38 I lit. c) IGHSt
• Rechtssätze, die sich übereinstimmend
in den innerstaatlichen
Rechtsordnungen nahezu sämtlicher
Staaten finden, ohne dass sie eine
völkervertragliche oder –
gewohnheitsrechtliche Geltung erlangt
haben
• Treu und Glauben
• Verbot des Rechtsmissbrauchs
Hilfsquellen
• Entscheidungen nationaler und
internationaler Gerichte
• Soft law
• Empfehlungen, Beschlüsse,
Deklarationen etc.
• Z. B. Resolutionen der
Generalversammlung der Vereinten
Nationen
Umweltschutz und WTO-Recht
• Welthandel und Umweltschutz stehen
nicht unverbunden nebeneinander
• Bsp.: Importverbot der EU von
Robbenprodukten
• Problem: Importbeschränkung nach Art.
XI GATT: mengenmäßige
Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr
sind grundsätzlich verboten
• Rechtfertigung: Art. XX GATT
Umwelteuroparecht
Grundlagen
• Primärrecht: EUV; AEUV, Grundrechte-Charta
• Völkerrechtliche Verträge
• Sekundärrecht: Verordnungen, Richtlinien, Art.
288 AEUV
• (Anwendungs-)Vorrang
• Unmittelbare Wirkung
• Umweltpolitische Aktionsprogramme, Art. 192
III AEUV
• Unverbindliche Handlungen
Überblick Primärrecht
• Art. 3 III, V 2 EUV: Ziel der Union
• Art. 4 II lit. e) AEUV: Geteilte
Zuständigkeit, beachte Subsidiarität
• Art. 11 AEUV, Art 37 GrCh:
Querschnittsklausel
• Art. 114 AEUV: Harmonisierung; beachte
IV-VI
• Art. 191-193 AEUV
Bedeutung der Vorschriften
• Umweltschutz ist eine Aufgabe der EU
• Kompetenzzuweisung
• Qualitative Anforderungen an das
Handeln der EU
• Abweichungsmöglichkeit für die MS
nach oben
• Gesetzgebungsverfahren, Art. 289 ff.
AEUV
Aktionsprogramme, Art. 192 III AEUV
• Keine Rechtsverbindlichkeit im
Außenverhältnis
• Festlegung von Zielen und Prioritäten
der EU-Umweltpolitik
• Pflicht zum Erlass?
• Zweistufiges Verfahren, Art. 192 III
UAbs. 1, 2 AEUV: Erlass eines
Aktionsprogramms und der
Durchführungsmaßnahmen
Unverbindliche Handlungen
• Mitteilung(en)
• Grün- oder Weißbuch
• Umweltvereinbarungen, Absprachen der
EU-Institutionen
Völkerrechtliche Verträge
• Kompetenz?
• Stellung im Unionsrecht, Art. 216 II
AEUV
• Unmittelbare Wirkung?
• Hinreichend genau und unbedingt
• Anwendung von Art. 193 AEUV?
Primärrecht
Art. 191 I AEUV – Ziele und Aufgaben
• Konkretisierung von Art. 3 III EUV, Art. 4
II lit. e) AEUV
• Beitragen: Gleichrangigkeit der Ziele
betont
• Abschließende Aufzählung des
Tätigkeitsfeldes
• Weit und offen formulierte Ziele
Art. 191 I AEUV – Ziele und Aufgaben
• Pflicht der EU zum Erlass der
unerlässlichen Maßnahmen
• Keine Rechte Einzelner, Vorschrift ist
nicht unmittelbar anwendbar
• Weiter Gestaltungsspielraum der EUOrgane
• Rechtsverbindlich (str.)
Art. 191 II 1 AEUV - Handlungsprinzipien
• Statuiert Anforderungen an die
Ausgestaltung der Umweltpolitik
• Hohes Schutzniveau?
• Rechtliche Verpflichtung, die zur
Nichtigkeit eines Sekundärakts führen
kann
• Nicht „höchstes Schutzniveau“
Art. 191 II 1 AEUV - Handlungsprinzipien
• Unterschiedliche Gegebenheiten in den
einzelnen Regionen der EU sind zu
berücksichtigen
• Nur relativer Charakter des hohen
Schutzniveaus
• Ergebnisverpflichtung für jeden einzelnen
Rechtsakt, nicht für eine Politik insgesamt
• Sukzessive Verwirklichung möglich
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
• Vorsorgeprinzip
• Temporär/zeitliche Dimension
• Präventionsgedanke (vorausschauendpräventiv; Bsp.: Abfallvermeidung
Vorrang vor Abfallverwertung)
• Maßnahmen können bereits bei
Bestehen von Risiken/wiss.
Unsicherheiten ergriffen werden
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
• Verhältnismäßigkeit ist zu beachten
• Keine ressourcenschonende Dimension
• Umfasst auch das Vorbeugeprinzip
(h.M.; a.A.: temporär, weniger
anspruchsvoll, nur Gefahrenabwehr
erfasst)
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
• Ursprungsprinzip
• Wann und wo Umweltbelastungen
primär zu bekämpfen sind, lokale
Dimension
• Quelle (in zeitlicher und örtlicher
Hinsicht)
• Verhältnismäßgkeitsprinzip
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
• Vorrang der Emissionsverhinderung vor
der Emissionsreduzierung und vor dem
Immissionsschutz
• Bsp.: Abfallvermeidung
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
•
•
•
•
Verursacherprinzip
Personale Dimension
Verursacher: direkt oder indirekt
Kostentragungs- und
Zurechnungsprinzipprinzip für
eingetretene Umweltschäden und
Vermeidung von Umweltbelastungen
Art. 191 II 2 AEUV - Handlungsprinzipien
• Enger Zusammenhang mit dem
Vorsorgeprinzip
• Internalisierung externer Kosten
Handlungsprinzipien, Art. 3 III 2, V 2 EUV, Art. 11
AEUV
• Nachhaltige Entwicklung
• Nachhaltigkeitsgrundsatz:
angemessener und dauerhafter
Ausgleich von Wirtschaft, Sozialem und
Umweltschutz unter Berücksichtigung
der rechte künftiger Generationen („DreiSäulen-Modell“)
• Ergänzende Zielsetzung
Handlungsprinzipien, Art. 3 III 2, V 2 EUV, Art. 11
AEUV
• Integrationsprinzip: Querschnittsaufgabe
der EU, andere Politiken werden
ökologisch flankiert; externe Integration
von Umweltschutzbelangen
• Ressourcenschutz: Nachhaltigkeit im
engen Sinne; Regenerationsprinzip,
Substitutionsprinzip,
Anpassungsfähigkeit (der Ökosysteme)
Umweltkompetenz; Art. 192 AEUV
• Grundlage: Art. 192 I AEUV, als
Annexkompetenz auch strafrechtliche
Sanktionen zur vollen Wirksamkeit des
EU-Rechts (str.); RL 2008/99/EG über
den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
• Art. 192 II AEUV: eng auszulegende
Ausnahme