in AsylbLG, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach

Im Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel sind
zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei Stellen
Sachbearbeiter/-in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz/ Hilfe zum
Lebensunterhalt / Grundsicherung nach dem SGB XII
zu besetzen.
Der Einsatz ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet.
Der Kreis der Leistungsberechtigten umfasst schwerpunktmäßig Asylbewerber/- innen und
Flüchtlinge, die der Stadt Brandenburg an der Havel zugewiesen worden sind und sich
entweder noch im Asylverfahren befinden oder aufgrund einer Kriegssituation in ihrem
Heimatland im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind oder aber einen Duldungsstatus
innehaben.
Dem/Der Stelleninhaber/-in obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- umfassende Beratung von hilfesuchenden Personen unter Beachtung der Prinzipien
der Sozialhilfe nach dem SGB insb. SGB XII
- selbstständige Prüfung und Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen auf laufende
Leistungen bzw. einmalige Beihilfen nach dem SGB XII und AsylbLG und
eigenverantwortliche Entscheidung über die Hilfegewährung entsprechend der
Rechtsgrundlagen
- wegweisende Hilfestellung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger
- selbstständige und eigenverantwortliche Bescheiderteilung
- Feststellen und Durchsetzen von Erstattungsansprüchen
- Entscheidungen über Versagung, Kürzungen bzw. Aufrechnung von Leistungen
- Überprüfen der Entscheidung im Widerspruchsverfahren
- Erstellung einer Sozialanamnese und Entwicklung des Hilfeplanes
Voraussetzungen:
-
mindestens die Befähigung für den gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienst oder
Abschluss einer Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/-in oder Diplom-Verwaltungswirt
oder Angestelltenlehrgang II
Die geforderten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation und Ausbildung müssen
spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen.
Darüber hinaus erwarten wir von den Bewerbern und Bewerberinnen:
-
Kenntnisse und sichere Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, des SGB XII
(Sozialhilfe) sowie weiterer Sozialgesetzbücher, insbesondere SGB I, II und X
Die Mitarbeit in diesem vielseitigen Aufgabenbereich erfordert neben einschlägigen
fundierten Rechtskenntnissen insbesondere Einfühlungsvermögen, Umsicht und Geduld im
Umgang mit dem zu betreuenden Personenkreis, gleichzeitig auch Durchsetzungsvermögen,
sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und die Bereitschaft, eigenverantwortlich und
teamorientiert mitzuarbeiten.
EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen werden vorausgesetzt.
Die Stelle Sachbearbeiter/-in Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung / Asylbewerberleistungsgesetz ist mit Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet.
Wir bieten eine Beschäftigung in Vollzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von 40 Stunden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit entsprechenden Nachweisen (Bewerbungsschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlusszeugnissen, Referenzen,
Beurteilungen und Zeugnisse). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 19.04.2016 unter
der Kennziffer EA 15/2016 an die Stadt Brandenburg an der Havel, Die Oberbürgermeisterin,
Fachbereich I, Friedrich-Franz-Str.19 in 14770 Brandenburg an der Havel. Bewerbungen per
E-Mail richten Sie bitte an: [email protected].
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung
ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Bewerbungen, wo zuvor ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einem sachlichen Grund oder
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den letzten drei Jahren mit der Stadt Brandenburg
bestanden hat, können gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht
zugelassen werden.
Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung werden unter der Rufnummer
03381/581117 beantwortet.
Vorsorglich wird darauf
hingewiesen,
dass
im
Zusammenhang mit
dem
Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für Nachweise) nicht
erstattet werden.
Nähere Informationen zur Stadt Brandenburg an der Havel können der Internetseite
www.stadt-brandenburg.de entnommen werden.