Im Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Brandenburg an der Havel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fachgruppe Standesamt, Ausländerbehörde und Bürgerservice zwei Stellen Sachbearbeiter/-in Ausländer/Asylrecht (Sachbearbeiter/-in A-Z) - in Vollzeitbeschäftigung und mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 9 TVöD zunächst befristet bis 31.12.2018 zu besetzen, eine anschließende Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Aufgabenbeschreibung: Im Rahmen der Bearbeitung von Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten obliegen dem / der zukünftigen Stelleninhaber/-in insbesondere folgende Aufgaben: Bearbeitung von Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen Erteilung bzw. Übertragung von Niederlassungserlaubnissen Erteilung bzw. Übertragung von Erlaubnissen zum Daueraufenthalt-EG Umverteilungs- und Zuzugsangelegenheiten Verfahren zur Beschäftigung Entscheidung über Aufhebung und Änderung von Nebenbestimmungen und Auflagen Erstellen von ablehnenden Bescheiden aller Aufenthaltstitel Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen Beschaffung von Heimreisedokumenten, einschl. Kommunikation mit der Botschaft Vorbereitung und Durchführung von Botschaftsvorführungen Stellung von Haftanträgen zur Vorbereitung von Abschiebehaftbeschlüssen bei Amtsgerichten Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Abschiebungen/ Überstellungen Angelegenheiten der Freizügigkeit Anforderungsvoraussetzungen: - Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in, Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH), abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder abgeschlossener Bachelor-Studiengang Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht (Bachelor of Laws) Die geforderten Qualifikationsvoraussetzungen müssen mit Ablauf der Bewerbungsfrist abschließend vorliegen. Der/Die Stelleninhaber/-in hat aufgrund der ihm/ihr obliegenden Aufgaben eine Vertrauensstellung. Es wird von ihm/ihr erwartet, dass er/sie unbedingte Zuverlässigkeit, ein korrektes, sicheres und freundliches Auftreten und das notwendige Einfühlungsvermögen im Umgang mit den ausländischen Mitbürgern, insbesondere die soziale Kompetenz im Umgang mit Sozialhilfeverbänden, mit Institutionen, Gerichten und anderen Behörden besitzt. Darüber hinaus erwarten wir von den Bewerbern und Bewerberinnen: - - Kenntnisse auf den Gebieten des Ausländerrechts, Freizügigkeitsrecht, Asylverfahrensrecht, des Europäischen Gemeinschaftsrechts mit tangierenden Verordnungen Kenntnisse des Melderechts und des Staatsangehörigkeitsrechts selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen Urteils- und Problemlösungsfähigkeit und ausgeprägte Entscheidungskompetenz sicheres und korrektes Auftreten Offenheit im Umgang mit anderen Kulturen Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit Belastbarkeit in Bezug auf die Einhaltung von kurzfristigen Terminschienen Fremdsprachenkenntnisse EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen und die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachanwendungen werden vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen und Zeugnisse). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 13.09.2016 unter der Kennziffer EA 35/2016 an die Stadt Brandenburg an der Havel, Die Oberbürgermeisterin, Fachbereich I, Fachgruppe Personalverwaltung, Friedrich-FranzStraße 19 in 14770 Brandenburg an der Havel. Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an [email protected] Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung erfolgt nicht. Bitte geben Sie aus statistischen Gründen an, wie Sie auf die Ausschreibung aufmerksam geworden sind. Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin. Bewerbungen, wo zuvor ein befristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den letzten drei Jahren mit der Stadt Brandenburg an der Havel bestanden hat, können gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht zugelassen werden. Auskünfte zur Stellenausschreibung und Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung werden unter der Rufnummer 03381/581125 beantwortet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für eventuelle Nachweise) nicht erstattet werden. Nähere Informationen zur Stadt Brandenburg an der Havel können der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel entnommen werden.
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