Sachbearbeiter/-in Ausländer/Asylrecht

Im Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Brandenburg an der Havel sind zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fachgruppe Standesamt, Ausländerbehörde und
Bürgerservice zwei Stellen
Sachbearbeiter/-in Ausländer/Asylrecht
(Sachbearbeiter/-in A-Z)
- in Vollzeitbeschäftigung und mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 9 TVöD zunächst befristet bis 31.12.2018 zu besetzen, eine anschließende Weiterbeschäftigung wird
angestrebt.
Aufgabenbeschreibung:
Im Rahmen der Bearbeitung von Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten obliegen
dem / der zukünftigen Stelleninhaber/-in insbesondere folgende Aufgaben:
Bearbeitung von Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten
Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
Erteilung bzw. Übertragung von Niederlassungserlaubnissen
Erteilung bzw. Übertragung von Erlaubnissen zum Daueraufenthalt-EG
Umverteilungs- und Zuzugsangelegenheiten
Verfahren zur Beschäftigung
Entscheidung über Aufhebung und Änderung von Nebenbestimmungen und Auflagen
Erstellen von ablehnenden Bescheiden aller Aufenthaltstitel
Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen
Beschaffung von Heimreisedokumenten, einschl. Kommunikation mit der Botschaft
Vorbereitung und Durchführung von Botschaftsvorführungen
Stellung von Haftanträgen zur Vorbereitung von Abschiebehaftbeschlüssen bei
Amtsgerichten
Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Abschiebungen/ Überstellungen
Angelegenheiten der Freizügigkeit
Anforderungsvoraussetzungen:
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Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst,
abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in,
Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH),
abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder abgeschlossener Bachelor-Studiengang
Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht (Bachelor of Laws)
Die geforderten Qualifikationsvoraussetzungen müssen mit Ablauf der Bewerbungsfrist abschließend vorliegen.
Der/Die Stelleninhaber/-in hat aufgrund der ihm/ihr obliegenden Aufgaben eine Vertrauensstellung. Es wird von ihm/ihr erwartet, dass er/sie unbedingte Zuverlässigkeit, ein korrektes,
sicheres und freundliches Auftreten und das notwendige Einfühlungsvermögen im Umgang
mit den ausländischen Mitbürgern, insbesondere die soziale Kompetenz im Umgang mit Sozialhilfeverbänden, mit Institutionen, Gerichten und anderen Behörden besitzt.
Darüber hinaus erwarten wir von den Bewerbern und Bewerberinnen:
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Kenntnisse auf den Gebieten des Ausländerrechts, Freizügigkeitsrecht, Asylverfahrensrecht, des Europäischen Gemeinschaftsrechts mit tangierenden Verordnungen
Kenntnisse des Melderechts und des Staatsangehörigkeitsrechts
selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie
Durchsetzungsvermögen
Urteils- und Problemlösungsfähigkeit und ausgeprägte Entscheidungskompetenz
sicheres und korrektes Auftreten
Offenheit im Umgang mit anderen Kulturen
Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
Belastbarkeit in Bezug auf die Einhaltung von kurzfristigen Terminschienen
Fremdsprachenkenntnisse
EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen und die Bereitschaft zur Einarbeitung
in die Fachanwendungen werden vorausgesetzt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen
(Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen und Zeugnisse). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum
13.09.2016 unter der Kennziffer EA 35/2016 an die Stadt Brandenburg an der Havel, Die
Oberbürgermeisterin, Fachbereich I, Fachgruppe Personalverwaltung, Friedrich-FranzStraße 19 in 14770 Brandenburg an der Havel. Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an
[email protected] Eine Eingangsbestätigung Ihrer
Bewerbung erfolgt nicht.
Bitte geben Sie aus statistischen Gründen an, wie Sie auf die Ausschreibung aufmerksam
geworden sind.
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf.
bereits in der Bewerbung hin.
Bewerbungen, wo zuvor ein befristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den letzten drei Jahren mit der Stadt Brandenburg an der Havel bestanden hat,
können gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht zugelassen werden.
Auskünfte zur Stellenausschreibung und Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung werden unter der Rufnummer 03381/581125 beantwortet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für eventuelle Nachweise) nicht erstattet
werden.
Nähere Informationen zur Stadt Brandenburg an der Havel können der Internetseite der
Stadt Brandenburg an der Havel entnommen werden.