DIE STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Erklärung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Stadtverordnete enttäuscht von Ministeräußerungen Brandenburg an der Havel, den 15.02.2016 Die Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel sind enttäuscht von den Äußerungen des Ministers Schröter in dem Artikel von MAZ-online vom 12.02.2016 „Kreisgebietsreform – Innenminister lästert über kreisfreie Städte.“ Der Brandenburgische Landtag hat 1993 die Grundentscheidung getroffen, die oberzentralen Versorgungsfunktionen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Flächenlandes durch die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam wahrzunehmen. Diese Grundentscheidung hat sich als richtig erwiesen: In einem historisch beispiellosen Ausmaß gesellschaftlichen Wandels haben die kreisfreien Städte in den letzten 25 Jahren seit der Wende den Wiederaufbau der maroden Innenstädte, die Sanierung historischer Bausubstanz, die Modernisierung und den Umbau ihrer Verwaltungen, die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die soziale Absicherung hilfebedürftiger Menschen und die Entwicklung von Zukunftschancen für die nächsten Generationen erfolgreich gestaltet. BANKVERBINDUNGEN Die Städte sind dadurch heute wieder wirtschaftliche, kulturelle und soziale Ankerpunkte für die Menschen in der Fläche unseres Landes. Dass der eigene Kommunalminister diese Leistung der Städte nicht sieht, ist bedauerlich. Andere Bundesländer geben viel Geld für positive Imagekampagnen aus, im Land Brandenburg redet der eigene Minister den Standort schlecht. Als Stadtverordnete und gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt würden wir es stattdessen begrüßen, wenn unser zuständiger Kommunalminister sich für eine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen stark machen würde. Die Stadt Brandenburg an der Havel z.B. hat im Bereich Jugend & Soziales seit 2002 einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt i.H.v. 660 Mio. Euro geleistet. Davon waren aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Steigerung von 136 Mio. Euro zu verzeichnen, die wir nur unzureichend vom Land erstattet bekommen haben und durch Kassenkredite finanzieren mussten, d.h. das Land hat uns Aufgaben ohne Kostenausgleich übertragen. Mittelbrandenburgische Sparkasse BLZ 160 500 00 Konto-Nr. 3 611 660 026 IBAN:DE55160500003611660026 BIC:WELADED1PMB Brandenburger Bank BLZ 160 620 73 Konto-Nr. 505 560 IBAN:DE81160620730000505560 BIC:GENODEF1BRB Postbank Berlin BLZ 100 100 10 Konto-Nr. 651 819 109 IBAN:DE65100100100651819109 BIC:PBNKDEFF100 Steuernummer: 048/144/00560 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13ZZZ00000018553 Wir als kreisfreie Stadt stehen zu unserer sozialen Verantwortung und wollen auch in Zukunft für hilfebedürfte Menschen da sein! Erforderlich ist aber eine aufgabengerechte Finanzierung durch das Land. Die unzureichende Finanzausstattung des Landes gegenüber den eigenen Kommunen ist bereits vom Verfassungsgericht und von Finanzwissenschaftlern bestätigt worden, vgl. Urteil zu Kitakosten & Symmetriegutachten. Auch die Gutachterin zur Kreisgebietsreform, Frau Prof. Färber, hat dies öffentlich auf dem Reformkongress in Cottbus am 16.01.2016 eingeräumt und angemahnt, das Land müsse zunächst transparent die wahren Ursachen der städtischen Schulden darstellen. Getan hat die Landesregierung bisher aber nichts. 06. - 08. Mai / www.erch2016.com www.stadt-brandenburg.de
© Copyright 2024 ExpyDoc