DIE STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Stadtverordnete

DIE STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Erklärung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnete enttäuscht von Ministeräußerungen
Brandenburg an der Havel,
den 15.02.2016
Die Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel sind enttäuscht von den Äußerungen des Ministers Schröter in dem Artikel von MAZ-online
vom 12.02.2016 „Kreisgebietsreform – Innenminister lästert über kreisfreie Städte.“
Der Brandenburgische Landtag hat 1993 die Grundentscheidung getroffen, die
oberzentralen Versorgungsfunktionen für die Bürgerinnen und Bürger unseres
Flächenlandes durch die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus,
Frankfurt (Oder) und Potsdam wahrzunehmen.
Diese Grundentscheidung hat sich als richtig erwiesen: In einem historisch beispiellosen Ausmaß gesellschaftlichen Wandels haben die kreisfreien Städte in den
letzten 25 Jahren seit der Wende den Wiederaufbau der maroden Innenstädte, die
Sanierung historischer Bausubstanz, die Modernisierung und den Umbau ihrer
Verwaltungen, die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze
sowie die soziale Absicherung hilfebedürftiger Menschen und die Entwicklung von
Zukunftschancen für die nächsten Generationen erfolgreich gestaltet.
BANKVERBINDUNGEN
Die Städte sind dadurch heute wieder wirtschaftliche, kulturelle und soziale Ankerpunkte für die Menschen in der Fläche unseres Landes. Dass der eigene Kommunalminister diese Leistung der Städte nicht sieht, ist bedauerlich. Andere Bundesländer geben viel Geld für positive Imagekampagnen aus, im Land Brandenburg
redet der eigene Minister den Standort schlecht.
Als Stadtverordnete und gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger unserer
Stadt würden wir es stattdessen begrüßen, wenn unser zuständiger Kommunalminister sich für eine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen stark machen
würde. Die Stadt Brandenburg an der Havel z.B. hat im Bereich Jugend & Soziales
seit 2002 einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt i.H.v. 660 Mio. Euro geleistet. Davon waren aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Steigerung von 136
Mio. Euro zu verzeichnen, die wir nur unzureichend vom Land erstattet bekommen
haben und durch Kassenkredite finanzieren mussten, d.h. das Land hat uns Aufgaben ohne Kostenausgleich übertragen.
Mittelbrandenburgische Sparkasse
BLZ 160 500 00
Konto-Nr. 3 611 660 026
IBAN:DE55160500003611660026
BIC:WELADED1PMB
Brandenburger Bank
BLZ 160 620 73
Konto-Nr. 505 560
IBAN:DE81160620730000505560
BIC:GENODEF1BRB
Postbank Berlin
BLZ 100 100 10
Konto-Nr. 651 819 109
IBAN:DE65100100100651819109
BIC:PBNKDEFF100
Steuernummer: 048/144/00560
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE13ZZZ00000018553
Wir als kreisfreie Stadt stehen zu unserer sozialen Verantwortung und wollen auch
in Zukunft für hilfebedürfte Menschen da sein! Erforderlich ist aber eine aufgabengerechte Finanzierung durch das Land.
Die unzureichende Finanzausstattung des Landes gegenüber den eigenen Kommunen ist bereits vom Verfassungsgericht und von Finanzwissenschaftlern bestätigt worden, vgl. Urteil zu Kitakosten & Symmetriegutachten.
Auch die Gutachterin zur Kreisgebietsreform, Frau Prof. Färber, hat dies öffentlich
auf dem Reformkongress in Cottbus am 16.01.2016 eingeräumt und angemahnt,
das Land müsse zunächst transparent die wahren Ursachen der städtischen
Schulden darstellen. Getan hat die Landesregierung bisher aber nichts.
06. - 08. Mai / www.erch2016.com
www.stadt-brandenburg.de