Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2731
21. Wahlperiode
12.01.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 05.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Hamburg
In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2232 heißt es, dass im Oktober
2015 60 Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Zelten in
der Feuerbergstraße vorgehalten werden. Gleichzeitig gibt es immer wieder
Berichte, nach denen UMF aufgrund von Platzmangel vom KJND abgewiesen werden und in die Harburger Poststraße geschickt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Inwiefern ist es zutreffend, dass UMF vom KJND abgewiesen wurden/werden?
a.
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?
b.
Wenn ja, wie viele UMF wurden in den vergangen sechs Monaten
jeweils abgewiesen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln.
c.
Wie viele UMF wurden in den vergangen Monaten in ZEA in Hamburg registriert? Wie viele davon sind Mädchen?
Es ist nicht zutreffend, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom KJND aus
Mangel an Unterbringungsplätzen abgewiesen beziehungsweise an die ZEA verwiesen wurden. Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind vom KJND aufgenommen worden.
Allerdings werden volljährige Personen nicht aufgenommen, sondern an die ZEA weiter verwiesen.
2.
Bei wie viel Prozent der Jugendlichen, die angaben, UMF zu sein, wurde
im Clearingverfahren und/oder in der medizinischen Altersfeststellung
festgestellt, dass sie zu alt für einen Jugendhilfebedarf sind? Bitte tabellarisch angeben für die vergangenen acht Monate, vergleiche Drs.
21/491, Frage 6.d.
Der Anteil der Personen, die zwar angaben, unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zu
sein, jedoch als volljährig eingeschätzt wurden, lag 2015:
im
im
im
im
im
im
im
im
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
bei
63%
60%
66%
63%
58%
69%
65%
58%