Leitfaden Innovative Beschaffungsformen von kommunalen Straßenbauleistungen 8. September 2015 NBank, Hannover RA Dr. jur. Harald Freise Bauindustrieverband Stellv. Hauptgeschäftsführer Niedersachsen-Bremen Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Definition „ÖPP ist eine langfristig, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes. Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) werden von den Partnern in einem gemeinsamen Organisationsmodell zusammengeführt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Managementkompetenz der Projektpartner verteilt.“ Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“, 2003 2 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Definition Übertragung der Erledigungsverantwortung: Beauftragung eines privaten Unternehmens, um öffentliche Aufgaben wirtschaftlich optimiert zu erfüllen. Beibehaltung der Aufgabenverantwortung: Hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen Der öffentliche Auftraggeber • ist Eigentümer der Infrastruktur, • definiert Projektumfang, -laufzeit und Leistungen und Qualitäten und • schreibt funktional im europaweiten Wettbewerb aus. Der private Partner • plant, baut, unterhält und betreibt die Infrastruktur, • übergibt die Infrastruktur am Projektende in einem vertraglich festgelegten Qualitätszustand und • wird über vertraglich festgelegte Entgelte vergütet. 3 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Ziele Mehr volkswirtschaftliche Effizienz: Verbesserte Arbeitsteilung zwischen Staat und privater Wirtschaft Mehr Budgeteffizienz: Effizienter Einsatz knapper öffentlicher Mittel Mehr betriebswirtschaftliche Effizienz: Optimierung der Projektkosten über den Lebenszyklus 4 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Effizienztreiber • Wettbewerb zur Ermittlung der besten Lösung am Markt und Überprüfung der öffentlichen Kalkulation • Optimierte Risikoverteilung zwischen dem privaten Sektor und der öffentlichen Hand • Optimierung der gesamten Projektkosten über den Lebenszyklus („Lebenszyklusoptimierung“) • Mehr Spielraum für Innovationen durch Outputspezifikation „Privates Know-How als Innovationstreiber“ • Implementierung von Anreizstrukturen durch „Lebenszyklusverantwortung“ 5 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Vorteile für die öffentliche Hand • Mehr Kostentransparenz, auch im Haushalt • Wirtschaftliche Effizienzvorteile • „Nicht-monetäre Vorteile“ – Beschleunigte Bereitstellung, hohe Qualität • Hohe Planungs- und Kostensicherheit • Beitrag zur Erhaltung des öffentlichen Infrastrukturvermögens durch vertragliche Festschreibung • Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung durch Know-how-Transfer 6 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ÖPP-Beschaffungsprozess Voraussetzungen für die Umsetzung von ÖPP • • Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglichkeit gesichert, Projekteignung sowie wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit gegenüber der konventionellen Eigenrealisierung (Vgl. hierzu u.a. §7 Bundeshaushaltsordnung) Quelle: Finanzministerkonferenz, Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“, 2006 7 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Marktentwicklung bis Dezember 2014 Investitionsvolumen in Mio. € 4 Projekte 32 Projekte 1 Projekt 24 Projekte 3 Projekte 27 Projekte 2 Projekte 17 Projekte 1 Projekt 11 Projekte 21 Projekte 14 Projekte 12 Projekte 1 Projekt 25 Projekte 1 Projekt 14 Projekte 1 Projekt 12 Projekte 2 Projekte Gesamtinvestitionsvolumen Hochbau: 6.515 Mio. € (gerundet) Gesamtprojektanzahl Hochbau: 211 Gesamtinvestitionsvolumen Verkehr: 2.900 Mio. € (gerundet) Gesamtprojektanzahl Verkehr: 14 8 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) Projekterfahrungen öffentlicher Auftraggeber von ÖPPHochbauprojekten Einhaltung des Terminplans 80% 18% 2% Wurde grundsätzlich eingehalten Der Zeitplan wurde unterschritten Wurde nicht eingehalten Qualität der Leistungserbringung 39 % 45 % 9% 7% 0.00 % Sehr zufreiden Zufrieden Eher zufrieden Eher unzufrieden Unzufrieden Quelle: ÖPP-Praxistest bestanden, 2014 abrufbar unter: www.öpp-plattform.de 9 Projekterfahrungen mit ÖPP Umfrage des BMWi im Rahmen der Fratzscher-Kommission „Jedes zweite konventionelle Projekte wird teurer oder verspätet fertig“ Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schlaglichter der Wirtschaft, Monatsbericht Mai 2015 sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Endbericht „Stärkung von Investitionen in Deutschland“, April 2015 10 Kommunaler Investitionsstau im kommunalen Straßenbau Ergebnisse des Kommunalpanels 2015 der KfW im Auftrag des Deutschen Instituts für Organistik Investitionsrückstand Ende 2014 gesamt: 132,3 Mrd. Euro Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 34,6 Mrd. Euro der mit Abstand größte Posten Einschätzung des Investitionsrückstandes durch die Kommunen und Landkreise: 71 % der Befragten benannten einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand im Bereich Straßen- und Verkehr 11 Institut für Demoskopie Allensbach: Bürger fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur 12 Finanzierung des kommunalen Straßenbaus Finanzierung des Neubaus erfolgt zu einem wesentlichen Teil durch Abgaben der Eigentümer der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke in Form von Straßenausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen Vermehrter Protest gegen Straßenausbaubeiträge - 50 Bürgerinitiativen in Niedersachsen Besonderer Problemfall: Hannover Problem: Maßnahmen des Straßenunterhaltes unterliegen keiner Beitragspflicht Unterhalt der Straßen muss aus dem kommunalen Steueraufkommen finanziert werden Investitionszuweisungen des Bundes und der Länder: Problem: Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) läuft Ende 2019 aus Weiteres Problem: Kommunale Schuldenbremse 13 Innovative Beschaffung: Beispiel Funktionsbauvertrag 14 Innovative Beschaffung: Beispiel PPP 15 Ausblick Finanzierungsituation der Kommunen wird zu innovativen Beschaffungsformen von kommunalen Straßenausbauleistungen führen. Einführung von Straßenausbaubeiträgen (Beispiel Rheinland-Pfalz) Verfassungsmäßigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.07.2014 bestätigt. In Niedersachsen bislang keine Rechtsgrundlage vorhanden Funktionsbauverträge wurden in Niedersachsen bereits erfolgreich erprobt ÖPP im kommunalen Straßenbau Bislang nur ein Pilotprojekt in Niedersachsen. Weitere werden folgen. 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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