Dr. Freise Präsentation

Leitfaden
Innovative Beschaffungsformen von
kommunalen Straßenbauleistungen
8. September 2015
NBank, Hannover
RA Dr. jur. Harald Freise
Bauindustrieverband
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Niedersachsen-Bremen
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Definition
„ÖPP ist eine langfristig, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen
öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher
Aufgaben über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes. Die für die
Aufgabenerfüllung erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-how,
Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) werden von den Partnern in einem
gemeinsamen Organisationsmodell zusammengeführt und vorhandene
Projektrisiken entsprechend der Managementkompetenz der
Projektpartner verteilt.“
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“, 2003
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Definition
Übertragung der Erledigungsverantwortung: Beauftragung eines privaten
Unternehmens, um öffentliche Aufgaben wirtschaftlich optimiert zu erfüllen.
Beibehaltung der Aufgabenverantwortung: Hoheitliche Aufgaben werden nicht
übertragen
Der öffentliche Auftraggeber
• ist Eigentümer der Infrastruktur,
• definiert Projektumfang, -laufzeit und Leistungen und Qualitäten und
• schreibt funktional im europaweiten Wettbewerb aus.
Der private Partner
• plant, baut, unterhält und betreibt die Infrastruktur,
• übergibt die Infrastruktur am Projektende in einem vertraglich festgelegten
Qualitätszustand und
• wird über vertraglich festgelegte Entgelte vergütet.
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Ziele
Mehr volkswirtschaftliche Effizienz:
 Verbesserte Arbeitsteilung zwischen Staat und privater Wirtschaft
Mehr Budgeteffizienz:
 Effizienter Einsatz knapper öffentlicher Mittel
Mehr betriebswirtschaftliche Effizienz:
 Optimierung der Projektkosten über den Lebenszyklus
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Effizienztreiber
•
Wettbewerb zur Ermittlung der besten Lösung am Markt und
Überprüfung der öffentlichen Kalkulation
•
Optimierte Risikoverteilung zwischen dem privaten Sektor
und der öffentlichen Hand
•
Optimierung der gesamten Projektkosten über den Lebenszyklus
(„Lebenszyklusoptimierung“)
•
Mehr Spielraum für Innovationen durch Outputspezifikation
„Privates Know-How als Innovationstreiber“
•
Implementierung von Anreizstrukturen durch
„Lebenszyklusverantwortung“
5
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Vorteile für die öffentliche Hand
•
Mehr Kostentransparenz, auch im Haushalt
•
Wirtschaftliche Effizienzvorteile
•
„Nicht-monetäre Vorteile“ – Beschleunigte Bereitstellung, hohe Qualität
•
Hohe Planungs- und Kostensicherheit
•
Beitrag zur Erhaltung des öffentlichen Infrastrukturvermögens durch
vertragliche Festschreibung
•
Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung durch Know-how-Transfer
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
ÖPP-Beschaffungsprozess
Voraussetzungen für die
Umsetzung von ÖPP

•
•
Finanzierbarkeit und
Haushaltsverträglichkeit
gesichert,
Projekteignung sowie
wirtschaftliche
Vorteilhaftigkeit gegenüber
der konventionellen
Eigenrealisierung
(Vgl. hierzu u.a.
§7 Bundeshaushaltsordnung)
Quelle: Finanzministerkonferenz, Leitfaden
„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“, 2006
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Marktentwicklung bis Dezember 2014
Investitionsvolumen
in Mio. €
4 Projekte
32 Projekte
1 Projekt
24 Projekte
3 Projekte
27 Projekte
2 Projekte
17 Projekte
1 Projekt
11 Projekte
21 Projekte
14 Projekte
12 Projekte
1 Projekt
25 Projekte
1 Projekt
14 Projekte
1 Projekt
12 Projekte
2 Projekte
Gesamtinvestitionsvolumen Hochbau: 6.515 Mio. € (gerundet)
Gesamtprojektanzahl Hochbau: 211
Gesamtinvestitionsvolumen Verkehr: 2.900 Mio. € (gerundet)
Gesamtprojektanzahl Verkehr: 14
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Projekterfahrungen öffentlicher Auftraggeber von ÖPPHochbauprojekten
Einhaltung des Terminplans
80%
18%
2%
Wurde grundsätzlich
eingehalten
Der Zeitplan wurde
unterschritten
Wurde nicht
eingehalten
Qualität der Leistungserbringung
39 %
45 %
9%
7%
0.00 %
Sehr zufreiden
Zufrieden
Eher zufrieden
Eher
unzufrieden
Unzufrieden
Quelle: ÖPP-Praxistest bestanden, 2014
abrufbar unter: www.öpp-plattform.de
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Projekterfahrungen mit ÖPP
Umfrage des BMWi im Rahmen der Fratzscher-Kommission
„Jedes zweite konventionelle Projekte wird teurer oder verspätet fertig“
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schlaglichter der Wirtschaft, Monatsbericht Mai 2015 sowie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Endbericht „Stärkung von Investitionen in Deutschland“, April 2015
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Kommunaler Investitionsstau im kommunalen
Straßenbau
Ergebnisse des Kommunalpanels 2015 der KfW im Auftrag des
Deutschen Instituts für Organistik



Investitionsrückstand Ende 2014 gesamt: 132,3 Mrd. Euro
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 34,6 Mrd. Euro der mit Abstand
größte Posten
Einschätzung des Investitionsrückstandes durch die Kommunen und
Landkreise: 71 % der Befragten benannten einen gravierenden oder
nennenswerten Investitionsrückstand im Bereich Straßen- und Verkehr
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Institut für Demoskopie Allensbach: Bürger fordern
mehr Investitionen in die Infrastruktur
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Finanzierung des kommunalen Straßenbaus


Finanzierung des Neubaus erfolgt zu einem wesentlichen Teil durch
Abgaben der Eigentümer der durch die Straßen erschlossenen
Grundstücke in Form von Straßenausbaubeiträgen und
Erschließungsbeiträgen
Vermehrter Protest gegen Straßenausbaubeiträge
-



50 Bürgerinitiativen in Niedersachsen
Besonderer Problemfall: Hannover
Problem: Maßnahmen des Straßenunterhaltes unterliegen keiner Beitragspflicht
Unterhalt der Straßen muss aus dem kommunalen Steueraufkommen
finanziert werden
Investitionszuweisungen des Bundes und der Länder: Problem:
Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) läuft Ende 2019 aus
Weiteres Problem: Kommunale Schuldenbremse
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Innovative Beschaffung: Beispiel Funktionsbauvertrag
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Innovative Beschaffung: Beispiel PPP
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Ausblick

Finanzierungsituation der Kommunen wird zu innovativen
Beschaffungsformen von kommunalen Straßenausbauleistungen führen.

Einführung von Straßenausbaubeiträgen (Beispiel Rheinland-Pfalz)
Verfassungsmäßigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss
vom 25.07.2014 bestätigt.
In Niedersachsen bislang keine Rechtsgrundlage vorhanden

Funktionsbauverträge wurden in Niedersachsen bereits erfolgreich erprobt

ÖPP im kommunalen Straßenbau
Bislang nur ein Pilotprojekt in Niedersachsen. Weitere werden folgen.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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