Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Heiratsstrafe abschaffen – JA! JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes! JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren! Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 14 Abs. 2 (neu) 2 Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen. «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! • „Heiratsstrafe“ = die steuerliche Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. • 80 000 Paare sind in der Schweiz von der Heiratsstrafe betroffen. • Das Bundesgericht hat die Benachteiligung von Verheirateten bereits 1984 unmissverständlich festgehalten. Geschehen ist seither wenig! • Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare, welche den Ehepaaren gleichgestellt sind. «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Die Benachteiligung Es ist ungerecht, dass zwei Personen durch Heirat oder Eintrag mehr Steuern zahlen und weniger Rente erhalten! •Diskriminierung bei den Steuern Durch die Steuerprogression werden die Einkommen zusammen gezählt und höher besteuert. •Diskriminierung bei den Sozialversicherungen Unverheiratete erhalten 200 Prozent der Rente Verheiratete erhalten 150 Prozent Höchstrente «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Paare sollen weiterhin gemeinsam besteuert werden Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner sollen weiterhin gemeinsam besteuert werden. Wir wollen kein Bürokratiemonster „Individualbesteuerung“. •Verheiratete und eingetragene Paare sollen als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden. •Dem Bund und den Kantonen wird kein Modell vorgeschrieben, jedoch die bürokratische Individualbesteuerung verhindert. •Die bürokratische Individualbesteuerung würde mehr kosten als die Abschaffung der Heiratsstrafe über ein anderes Modell. •Die Individualbesteuerung würde einen Verwaltungsmehraufwand von 30–50 Prozent in den Kantonen bedeuten. «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Bund hat jahrelang zu viel Geld eingenommen! • Der Bund hat jahrelang auf Kosten der Verheirateten zu viel Geld eingenommen. Seit 2007 auch bei eingetragenen Paaren. • Steuermindereinnahmen haben die Kantone getragen, nun muss der Bund nachziehen. • Der Bundesrat hat der Initiative zugestimmt und die Steuermindereinnahmen bereits in der Finanzplanung traktandiert. «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Ehedefinition gemäss geltendem Recht • Ehedefinition entspricht geltendem Recht in der Schweiz. Rechtlich ändert sich mit der Initiative an der geltenden Rechtssprechung nichts. • Definition gemäss Botschaft zur Bundesverfassung • Initiative hält sich an die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) • Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (und somit deren Zugang zur Adoption und zur Fortpflanzungsmedizin) benötigt in der Schweiz eine Änderung des geltenden Rechts, was eine Verfassungsänderung bedeuten würde. «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Einsatz für die Familien • 80 000 verheiratete und eingetragene Paare sollen nicht mehr zu viel Steuern bezahlen • Von der Initiative profitieren traditionelle Einverdienerpaare, Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner einer Teilzeitarbeit nachgeht und vor allem auch Rentnerpaare. • Eine von zwei Familieninitiativen – für die Stärkung der Familien! «Heiratsstrafe abschaffen – JA!» Am 28. Februar 2016: JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich! JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes! JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren! Jede Stimme zählt! «Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
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