PowerPoint-Präsentation

Eidgenössische Volksinitiative
«Für Ehe und Familie –
gegen die Heiratsstrafe»
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Heiratsstrafe abschaffen – JA!
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich!
JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes!
JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren!
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 (neu)
2
Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie
bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht
benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe
– endlich!
• „Heiratsstrafe“ = die steuerliche Schlechterstellung von
Doppelverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren.
• 80 000 Paare sind in der Schweiz von der Heiratsstrafe betroffen.
• Das Bundesgericht hat die Benachteiligung von Verheirateten bereits
1984 unmissverständlich festgehalten. Geschehen ist seither wenig!
• Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare,
welche den Ehepaaren gleichgestellt sind.
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Die Benachteiligung
Es ist ungerecht, dass zwei Personen durch Heirat oder Eintrag
mehr Steuern zahlen und weniger Rente erhalten!
•Diskriminierung bei den Steuern
Durch die Steuerprogression werden die Einkommen zusammen
gezählt und höher besteuert.
•Diskriminierung bei den Sozialversicherungen
Unverheiratete erhalten 200 Prozent der Rente
Verheiratete erhalten 150 Prozent Höchstrente
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Paare sollen weiterhin gemeinsam
besteuert werden
Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner sollen
weiterhin gemeinsam besteuert werden. Wir wollen kein
Bürokratiemonster „Individualbesteuerung“.
•Verheiratete und eingetragene Paare sollen als
Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden.
•Dem Bund und den Kantonen wird kein Modell vorgeschrieben, jedoch
die bürokratische Individualbesteuerung verhindert.
•Die bürokratische Individualbesteuerung würde mehr kosten als die
Abschaffung der Heiratsstrafe über ein anderes Modell.
•Die Individualbesteuerung würde einen Verwaltungsmehraufwand
von 30–50 Prozent in den Kantonen bedeuten.
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Bund hat jahrelang
zu viel Geld eingenommen!
• Der Bund hat jahrelang auf Kosten der Verheirateten zu viel Geld
eingenommen. Seit 2007 auch bei eingetragenen Paaren.
• Steuermindereinnahmen haben die Kantone getragen,
nun muss der Bund nachziehen.
• Der Bundesrat hat der Initiative zugestimmt und die
Steuermindereinnahmen bereits in der Finanzplanung traktandiert.
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Ehedefinition gemäss geltendem Recht
• Ehedefinition entspricht geltendem Recht in der Schweiz. Rechtlich
ändert sich mit der Initiative an der geltenden Rechtssprechung
nichts.
• Definition gemäss Botschaft zur Bundesverfassung
• Initiative hält sich an die Bundesverfassung und die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
• Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (und somit
deren Zugang zur Adoption und zur Fortpflanzungsmedizin) benötigt
in der Schweiz eine Änderung des geltenden Rechts, was eine
Verfassungsänderung bedeuten würde.
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Einsatz für die Familien
• 80 000 verheiratete und eingetragene Paare sollen nicht mehr
zu viel Steuern bezahlen
• Von der Initiative profitieren traditionelle Einverdienerpaare,
Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner einer
Teilzeitarbeit nachgeht und vor allem auch Rentnerpaare.
• Eine von zwei Familieninitiativen – für die Stärkung der Familien!
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»
Am 28. Februar 2016:
JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich!
JA zur Abschaffung der Diskriminierung aufgrund des Zivilstandes!
JA zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren!
Jede Stimme zählt!
«Heiratsstrafe abschaffen – JA!»