Ausstellungsreglement - AKV Aargauischer Kleintierzüchterverband

100 Jahre Aargauischer Kleintierzüchter-Verband
Aargauische Kantonale Gesamtausstellung
8. bis 10. Januar 2016 in Kaisten
Ausstellungsreglement
Anmeldeschluss:
Montag, 16. November 2015 (A-Post)
Tiereinlieferung:
Donnerstag, 7. Januar 2016, 16:00 bis 21:00 Uhr
Sporthalle Hofstatt, 5082 Kaisten
Bewertung:
Freitag, 8. Januar 2016
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 7. Januar 2016:
Wirtschaft:
16:00 bis 24:00 Uhr
Samstag, 9. Januar 2016:
Ausstellung:
Wirtschaft:
10:00 bis 22:00 Uhr
10:00 bis 24:00 Uhr
Sonntag, 10. Januar 2016:
Ausstellung:
Wirtschaft:
10:00 bis 16:00 Uhr
10:00 bis 17:00 Uhr
Ausboxen:
16:00 Uhr
Siegerpreisabgabe für alle Abteilungen:
Sonntag, 10. Januar 2016
10:30 bis 11:00 Uhr
Allgemeine Bestimmungen
Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder des AKV. Rasseklubmitglieder, die dem
AKV angehören, dürfen nur dem Klub entsprechende Tiere ausstellen.
Die Ausstellung umfasst alle anerkannten Rassen der Kaninchen-, Geflügel-, Tauben- und Ziervogelzucht nach den Standards von Rassekaninchen Schweiz, Rassegeflügel Schweiz, Rassetauben Schweiz und Ziervögel Schweiz.
Falsch angemeldete oder eingelieferte Rassen oder Farbenschläge werden bewertet, aber nicht rangiert. Es wird kein Standgeld zurückvergütet.
Die Ausstellung wird nach den jeweiligen AKV-, sowie den Schweizerischen Ausstellungsreglementen durchgeführt.
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Falls ein Tier erkrankt ist, werden sämtliche Tiere des entsprechenden Züchters zurückgewiesen. Das Standgeld wird nicht zurückerstattet. Während der Ausstellung
erkrankte Tiere müssen vom Züchter aus der Ausstellung abgeholt werden.
Den Kaninchen ist mit schwarzem Filzstift die Boxennummer ins linke Ohr zu schreiben. Das Geflügel, die Tauben und Ziervögel müssen entsprechend beringt sein.
Transport
Es sind vorschriftsgemässe Transportbehälter zu verwenden. Für die Lagerung der
Transportbehälter wird ein Raum zur Verfügung gestellt.
Fütterung
Futter- und Wassergeschirre sind durch den Aussteller mitzubringen.
Kaninchen: Wasser und Heu. Kombifutter steht zur freien Verfügung.
(Nageobjekt steht zur Verfügung).
Geflügel:
Wasser und Futter.
Tauben:
Wasser und Futter. Werden durch die Abteilung Tauben gefüttert.
Ziervögel:
Wasser und Futter. Werden durch die Abteilung Ziervögel gefüttert.
Verkauf von Tieren
Auf einen Handel mit Tieren wird verzichtet.
Die Tiere dürfen weder auf den Boxennummern noch auf den Bewertungskarten zum
Kaufe angeboten werden. Ebenso dürfen darauf auch keine Telefonnummern stehen.
Bewertung
Die Bewertung der Tiere findet am Freitag, 8. Januar 2016 hinter verschlossenen
Türen statt. Die Urteile der Richter und Experten sind endgültig.
Anmeldungen
Anmeldeunterlagen, Reglemente und Ausstellungsinformationen werden an alle Vereins- und Klubpräsidentinnen und -Präsidenten des Aargauischen Kleintierzüchterverbandes in einfacher Ausführung versandt. Die benötigte Anzahl ist zu kopieren
oder kann auf der AKV Homepage heruntergeladen werden.
Pro Züchter muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Wenn ein Züchter mehrere Tierarten ausstellt, muss für jede Tierart eine separate Anmeldung ausgefüllt werden. Diese müssen auf das Sammelanmeldeformular übertragen werden. Bitte gut
leserlich in Blockschrift ausfüllen!
Jugendmitglieder der Jahrgänge 1997 – 2008 sind auf der Anmeldung zu vermerken.
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Die Anmeldungen sind vereins- resp. klubweise bis 16. November 2015 zu senden
an:
Paul Schöpfer
Käferholzstrasse 3
4313 Möhlin
Das Standgeld muss mit dem beigelegten Einzahlungsschein vereins- oder klubweise auf das Bankkonto
50-12428-3 Raiffeisenbank Regio Laufenburg, Fricktalischer KleintierzüchterVerband, Erika Winter, Oberkaisten 20, 5082 Kaisten (IBAN: CH14 8069 6000
0018 1324 1) einbezahlt werden. Bitte nach Möglichkeit keine Einzahlungen am
Postschalter vornehmen zusätzliche Gebühren.
Standgelder
Kaninchen
Pro Rammler
Fr.
14.00
Fr.
10.00
Fr.
Fr.
Fr.
12.00
24.00
27.00
Fr.
Fr.
Fr.
9.00
18.00
21.00
Jungzüchter
Pro Rammler
Geflügel
Pro Einzeltier
Pro Paar
Pro Stamm
Jungzüchter
Pro Einzeltier
Pro Paar
Pro Stamm
Tauben
Pro Tier
Fr.
8.00
(Es müssen mindestens 4 Tauben ausgestellt werden)
Jungzüchter
Pro Tier
Fr.
6.00
(Es müssen mindestens 4 Tauben ausgestellt werden)
Ziervögel
Pro Vogel
Fr.
6.00
Jungzüchter
Pro Vogel
Fr.
4.00
Jeder Aussteller zahlt nur einmal einen Ausstellungspreiszuschlag von Fr 10.00 und
einen Beitrag für den Katalog von Fr. 4.00. Total Fr. 14.00.
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Siegerpreise
Kaninchen:
Pro Rasse wird ein Rassensieger erkoren, sofern der Richtpunktwert
erreicht wird.
Farbenschlagsieger: Werden erkoren, wenn drei Tiere vom gleichen Farbenschlag ausgestellt werden und beim Erreichen des
Richtpunktwerts. Diese erhalten jedoch keinen Siegerpreis.
Geflügel:
Die Kategoriensieger werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung Geflügel erkoren.
Tauben:
Die Siegertiere werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung
Tauben erkoren.
Ziervögel:
Die Kategoriensieger werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung Ziervögel erkoren.
Schlussbestimmungen
Das Ausstellungskomitee ist für die zweckmässige Unterbringung und Pflege der Tiere besorgt. Sämtliche Tiere sind während der Ausstellung gegen Diebstahl, Feuer
und Elementarschäden versichert. Sollte die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht
zur Durchführung gelangen, behalten sich der Organisator und die Fachabteilungsvorstände nach gegenseitiger Absprache das Recht vor, von den einbezahlten
Standgeldern einen angemessenen Betrag zur Deckung der Unkosten in Abzug zu
bringen.
Genehmigt: Ittenthal, 10. September 2015
Sandra Heuberger-Ursprung
OK-Präsidentin
Reto Grenacher
OK-Vizepräsident
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