100 Jahre Aargauischer Kleintierzüchter-Verband Aargauische Kantonale Gesamtausstellung 8. bis 10. Januar 2016 in Kaisten Ausstellungsreglement Anmeldeschluss: Montag, 16. November 2015 (A-Post) Tiereinlieferung: Donnerstag, 7. Januar 2016, 16:00 bis 21:00 Uhr Sporthalle Hofstatt, 5082 Kaisten Bewertung: Freitag, 8. Januar 2016 Öffnungszeiten: Donnerstag, 7. Januar 2016: Wirtschaft: 16:00 bis 24:00 Uhr Samstag, 9. Januar 2016: Ausstellung: Wirtschaft: 10:00 bis 22:00 Uhr 10:00 bis 24:00 Uhr Sonntag, 10. Januar 2016: Ausstellung: Wirtschaft: 10:00 bis 16:00 Uhr 10:00 bis 17:00 Uhr Ausboxen: 16:00 Uhr Siegerpreisabgabe für alle Abteilungen: Sonntag, 10. Januar 2016 10:30 bis 11:00 Uhr Allgemeine Bestimmungen Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder des AKV. Rasseklubmitglieder, die dem AKV angehören, dürfen nur dem Klub entsprechende Tiere ausstellen. Die Ausstellung umfasst alle anerkannten Rassen der Kaninchen-, Geflügel-, Tauben- und Ziervogelzucht nach den Standards von Rassekaninchen Schweiz, Rassegeflügel Schweiz, Rassetauben Schweiz und Ziervögel Schweiz. Falsch angemeldete oder eingelieferte Rassen oder Farbenschläge werden bewertet, aber nicht rangiert. Es wird kein Standgeld zurückvergütet. Die Ausstellung wird nach den jeweiligen AKV-, sowie den Schweizerischen Ausstellungsreglementen durchgeführt. 1/4 Falls ein Tier erkrankt ist, werden sämtliche Tiere des entsprechenden Züchters zurückgewiesen. Das Standgeld wird nicht zurückerstattet. Während der Ausstellung erkrankte Tiere müssen vom Züchter aus der Ausstellung abgeholt werden. Den Kaninchen ist mit schwarzem Filzstift die Boxennummer ins linke Ohr zu schreiben. Das Geflügel, die Tauben und Ziervögel müssen entsprechend beringt sein. Transport Es sind vorschriftsgemässe Transportbehälter zu verwenden. Für die Lagerung der Transportbehälter wird ein Raum zur Verfügung gestellt. Fütterung Futter- und Wassergeschirre sind durch den Aussteller mitzubringen. Kaninchen: Wasser und Heu. Kombifutter steht zur freien Verfügung. (Nageobjekt steht zur Verfügung). Geflügel: Wasser und Futter. Tauben: Wasser und Futter. Werden durch die Abteilung Tauben gefüttert. Ziervögel: Wasser und Futter. Werden durch die Abteilung Ziervögel gefüttert. Verkauf von Tieren Auf einen Handel mit Tieren wird verzichtet. Die Tiere dürfen weder auf den Boxennummern noch auf den Bewertungskarten zum Kaufe angeboten werden. Ebenso dürfen darauf auch keine Telefonnummern stehen. Bewertung Die Bewertung der Tiere findet am Freitag, 8. Januar 2016 hinter verschlossenen Türen statt. Die Urteile der Richter und Experten sind endgültig. Anmeldungen Anmeldeunterlagen, Reglemente und Ausstellungsinformationen werden an alle Vereins- und Klubpräsidentinnen und -Präsidenten des Aargauischen Kleintierzüchterverbandes in einfacher Ausführung versandt. Die benötigte Anzahl ist zu kopieren oder kann auf der AKV Homepage heruntergeladen werden. Pro Züchter muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Wenn ein Züchter mehrere Tierarten ausstellt, muss für jede Tierart eine separate Anmeldung ausgefüllt werden. Diese müssen auf das Sammelanmeldeformular übertragen werden. Bitte gut leserlich in Blockschrift ausfüllen! Jugendmitglieder der Jahrgänge 1997 – 2008 sind auf der Anmeldung zu vermerken. 2/4 Die Anmeldungen sind vereins- resp. klubweise bis 16. November 2015 zu senden an: Paul Schöpfer Käferholzstrasse 3 4313 Möhlin Das Standgeld muss mit dem beigelegten Einzahlungsschein vereins- oder klubweise auf das Bankkonto 50-12428-3 Raiffeisenbank Regio Laufenburg, Fricktalischer KleintierzüchterVerband, Erika Winter, Oberkaisten 20, 5082 Kaisten (IBAN: CH14 8069 6000 0018 1324 1) einbezahlt werden. Bitte nach Möglichkeit keine Einzahlungen am Postschalter vornehmen zusätzliche Gebühren. Standgelder Kaninchen Pro Rammler Fr. 14.00 Fr. 10.00 Fr. Fr. Fr. 12.00 24.00 27.00 Fr. Fr. Fr. 9.00 18.00 21.00 Jungzüchter Pro Rammler Geflügel Pro Einzeltier Pro Paar Pro Stamm Jungzüchter Pro Einzeltier Pro Paar Pro Stamm Tauben Pro Tier Fr. 8.00 (Es müssen mindestens 4 Tauben ausgestellt werden) Jungzüchter Pro Tier Fr. 6.00 (Es müssen mindestens 4 Tauben ausgestellt werden) Ziervögel Pro Vogel Fr. 6.00 Jungzüchter Pro Vogel Fr. 4.00 Jeder Aussteller zahlt nur einmal einen Ausstellungspreiszuschlag von Fr 10.00 und einen Beitrag für den Katalog von Fr. 4.00. Total Fr. 14.00. 3/4 Siegerpreise Kaninchen: Pro Rasse wird ein Rassensieger erkoren, sofern der Richtpunktwert erreicht wird. Farbenschlagsieger: Werden erkoren, wenn drei Tiere vom gleichen Farbenschlag ausgestellt werden und beim Erreichen des Richtpunktwerts. Diese erhalten jedoch keinen Siegerpreis. Geflügel: Die Kategoriensieger werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung Geflügel erkoren. Tauben: Die Siegertiere werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung Tauben erkoren. Ziervögel: Die Kategoriensieger werden gemäss Bestimmungen des AKV Abteilung Ziervögel erkoren. Schlussbestimmungen Das Ausstellungskomitee ist für die zweckmässige Unterbringung und Pflege der Tiere besorgt. Sämtliche Tiere sind während der Ausstellung gegen Diebstahl, Feuer und Elementarschäden versichert. Sollte die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht zur Durchführung gelangen, behalten sich der Organisator und die Fachabteilungsvorstände nach gegenseitiger Absprache das Recht vor, von den einbezahlten Standgeldern einen angemessenen Betrag zur Deckung der Unkosten in Abzug zu bringen. Genehmigt: Ittenthal, 10. September 2015 Sandra Heuberger-Ursprung OK-Präsidentin Reto Grenacher OK-Vizepräsident 4/4
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