Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öffentlichen

Taubenfütterungsverbot
Tauben dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen
Grün- und Erholungsanlagen, auf Schulhöfen und in öffentlichen
Einrichtungen nicht gefüttert werden. Die Zielrichtung dieses
Verbots
liegt
darin,
einer
weiteren
Zunahme
der
Taubenpopulationen
insbesondere
in
der
Innenstadt
entgegenzuwirken. Die Tiere sind mit verantwortlich für nicht
unerhebliche Verschmutzungen und Beeinträchtigungen von
Hausfassaden und Gebäuden. Hinzu kommt, dass ein vielleicht
gut gemeintes Füttern der Tauben den Tieren nicht bekommt
und für sie gesundheitsschädlich sein kann. Ein gezieltes Füttern
der Stadttauben sollte deshalb auch zum Schutz der Tiere
unterbleiben.