Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Schulhöfen und in öffentlichen Einrichtungen nicht gefüttert werden. Die Zielrichtung dieses Verbots liegt darin, einer weiteren Zunahme der Taubenpopulationen insbesondere in der Innenstadt entgegenzuwirken. Die Tiere sind mit verantwortlich für nicht unerhebliche Verschmutzungen und Beeinträchtigungen von Hausfassaden und Gebäuden. Hinzu kommt, dass ein vielleicht gut gemeintes Füttern der Tauben den Tieren nicht bekommt und für sie gesundheitsschädlich sein kann. Ein gezieltes Füttern der Stadttauben sollte deshalb auch zum Schutz der Tiere unterbleiben.
© Copyright 2024 ExpyDoc