Entgeltordnung – Kinder / Jugendliche (gültig ab 01.02.2017) Diese Entgeltordnung ist – laut Beschluss der Vorstandssitzung vom 25.10.2015 – ab 01.02.2017 gültig. Kurse (über jeweils 10 Wochen) Spielerisches Musizieren für Kinder ab 18 Monaten / für Kinder ab 3 Jahren und eine/n erwachsene/n Partner/in 10 x 45 Minuten 10 x 30 Minuten Instrumental- / Gesangsunterricht Monatliche AbschlagsZahlung 45 Min. / Woche 45 Min. / Woche 60 Min. / Woche € € € 612,00 468,00 612,00 € € € 51,00 39,00 51,00 30 Min. / Woche 45 Min. / Woche € 738,00 € 1.092,00 € € 61,50 91,00 € € 18,00 6,00 € € 1,50 0,50 Leihinstrumente Miete im 1. Jahr Miete im 2. Jahr Miete ab 3. Jahr Wartungspauschale (einmalig) € € € € 156,00 204,00 264,00 30,00 € € € 13,00 17,00 22,00 Ensemble- und Ergänzungsfächer € 156,00 € 13,00 € 93,00 € 81,00 Gruppenunterricht 2er-Gruppe 3er-/4er-Gruppe 3er-/4er-Gruppe Monatliche AbschlagsZahlung Einzelunterricht Grundstufe JahresEntgelt JahresEntgelt Elementarer Musikunterricht (EMU) (in kooperierenden Kindertagesstätten) Musikalische Früherziehung (in der Musikschule) für Kinder ab 4 Jahren (Stichtag 01.10.2013) 45 Min. / Woche in der Musikschule € 198,00 € 16,50 60 Min./ Woche (im 2.Jahr) € 264,00 € 22,00 Klavierzuschlag Instrumenten-Bereitstellung (bei Keyboard und Schlagzeug) (nur als Einzelbelegung entgeltpflichtig) Die Möglichkeiten und Bedingungen zur Ermäßigung der Unterrichtsentgelte entnehmen Sie bitte der Rückseite dieser Entgeltordnung. Die Entgelte sind jeweils quartalsweise fällig oder werden – sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt – in monatlichen Raten abgebucht.
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