Entgeltordnung – Kinder / Jugendliche (gültig

Entgeltordnung – Kinder / Jugendliche (gültig ab 01.02.2017)
Diese Entgeltordnung ist – laut Beschluss der Vorstandssitzung vom 25.10.2015 – ab 01.02.2017 gültig.
Kurse (über jeweils 10 Wochen)
Spielerisches Musizieren
für Kinder ab 18 Monaten / für Kinder ab 3 Jahren
und eine/n erwachsene/n Partner/in
10 x 45 Minuten
10 x 30 Minuten
Instrumental- / Gesangsunterricht
Monatliche
AbschlagsZahlung
45 Min. / Woche
45 Min. / Woche
60 Min. / Woche
€
€
€
612,00
468,00
612,00
€
€
€
51,00
39,00
51,00
30 Min. / Woche
45 Min. / Woche
€ 738,00
€ 1.092,00
€
€
61,50
91,00
€
€
18,00
6,00
€
€
1,50
0,50
Leihinstrumente
Miete im 1. Jahr
Miete im 2. Jahr
Miete ab 3. Jahr
Wartungspauschale (einmalig)
€
€
€
€
156,00
204,00
264,00
30,00
€
€
€
13,00
17,00
22,00
Ensemble- und Ergänzungsfächer
€
156,00
€
13,00
€ 93,00
€ 81,00
Gruppenunterricht
2er-Gruppe
3er-/4er-Gruppe
3er-/4er-Gruppe
Monatliche
AbschlagsZahlung
Einzelunterricht
Grundstufe
JahresEntgelt
JahresEntgelt
Elementarer Musikunterricht (EMU)
(in kooperierenden Kindertagesstätten)
Musikalische Früherziehung
(in der Musikschule)
für Kinder ab 4 Jahren (Stichtag 01.10.2013)
45 Min. / Woche in der Musikschule
€ 198,00
€ 16,50
60 Min./ Woche (im 2.Jahr)
€ 264,00
€ 22,00
Klavierzuschlag
Instrumenten-Bereitstellung
(bei Keyboard und Schlagzeug)
(nur als Einzelbelegung entgeltpflichtig)
Die Möglichkeiten und Bedingungen zur Ermäßigung der Unterrichtsentgelte
entnehmen Sie bitte der Rückseite dieser Entgeltordnung.
Die Entgelte sind jeweils quartalsweise fällig oder werden – sofern eine
Einzugsermächtigung vorliegt – in monatlichen Raten abgebucht.