(Auszug) Anlage 4 Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut der Stadt Oranienland - Schriftgutordnung 1 Präambel Die Schriftgutordnung enthält die Grundsätze für die einheitliche Ordnung und Verwaltung des Schriftgutes der Stadtverwaltung. Die künftig zunehmende Tendenz der Nutzung elektronischer Verfahren erfordert die Verwaltung von Dokumenten und Akten hieran auszurichten. Die Schriftgutordnung soll helfen, das Schriftgut schnell und sicher aufzufinden, um dadurch den Dienstbetrieb zu erleichtern und zu beschleunigen. 2 Zweck und Gegenstand 2.1 Die Dienstanweisung regelt das Bearbeiten von Geschäftsvorfällen und das Verwalten von Schriftgut in der Stadtverwaltung. 2.2 Sie soll ein sachgerechtes und wirtschaftliches Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut sicherstellen. Neben der konventionellen - papierbezogenen - Bearbeitung ist die Verwaltung von elektronischen Dokumenten und Akten zu berücksichtigen. 2.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten daher die Regelungen auch für die elektronische Bearbeitung und Verwaltung von Schriftgut. … 6 Äußere Ordnung der Akten 6.1 Sachbearbeiter - Aktenablage Das für den Dienstbetrieb benötigte Schriftgut wird grundsätzlich in Form der Sachbearbeiter Aktenablage aufbewahrt. Bei besonderen Voraussetzungen kann mit Zustimmung des zuständigen Fachamtes die Aktenablage zentral für ein gesamtes Fachamt oder Teile eines Fachamtes erfolgen. 6.2 Ablagesystem Den Bedürfnissen entsprechend ist die zweckmäßigste Form der Schriftgutverwaltung zu wählen. Es ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Fachamtes für die gleiche Form der Schriftgutablage jeweils nur ein System ausgewählt wird. Regelmäßig ist zwischen folgenden Ablagesystemen zu wählen: − − − stehende Schriftgutablage (Ordner- oder Karteiablage) hängende Schriftgutablage (Draufsicht - Hängeablage, hintereinander hängend oder Pendelablage, nebeneinander hängend) besondere Form der Schriftgutaufbewahrung (z.B. ungeheftete Aufbewahrung von Schriftgut in Hängetaschen, Archivschachteln o. ä. oder im Klebebindeverfahren) 12 6.3 Aktenplan Anlage 4 Der Aktenplan ist ein Ordnungssystem für die Ablage des kommunalen Schriftgutes. Für die Koordinierung der Erstellung ist das Hauptamt zuständig. Der Aktenplan enthält die systematische Gliederung der Akten nach dem Aufgabengliederungsplan. Für die Einzelakten können andere geeignete Ordnungssysteme verwandt werden, z.B. Zahlen- oder Buchstabenfolgen nach Namen oder Straßen und Hausnummern. 6.3.1 Gliederung des Aktenplanes Für die Gliederung gilt folgendes System: Dezimalstelle Ziffern Bezeichnung Beispiel 1. 2. 3 und 4. 5.und 6. 1-8 0-9 0-9 00 - 99 Aktenhauptgruppe Aktengruppe Aktensachgruppe Akten 1 10 10 61 10 61 11 Die Aktenhauptgruppen entsprechen den Aufgabenhauptgruppen (1. Dezimale von 1 - 8), die Aktengruppen den Aufgabengruppen (2. Dezimale von 0 - 9) des Aufgabengliederungsplanes. Die 3. bis 6. Dezimale dienen der weiteren Untergliederung der Akten, und zwar bezeichnen die 3. und 4. Dezimale die Aktensachgruppe die 5. und 6. Dezimale die Akten. Ist der Inhalt einer Akte noch weiter zu untergliedern, so kann dieses durch Trennblätter, Einhängehefter u. ä. geschehen. Diese werden dann mit weiteren Ziffern bezeichnet (siehe Ziffer 6.3.2). Allgemein ist die Gliederung des Aktenplanes so vorzunehmen, dass für spätere Erweiterungen ausreichend Raum bleibt. 6.3.2 Aktenzeichen Das Aktenzeichen ergibt sich aus dem unter Abschnitt 6.3.1 dargestellten System der Gliederung des Aktenplanes. Als Aktenzeichen sind zu verwenden: − bei Haupt- und Einzelakten das aus dem Aktenplan hervorgehende Zeichen (z.B. 10 61 11 ) − bei Haupt- und Einzelakten, deren Inhalt noch weiter unterteilt ist, das aus dem Aktenplan hervorgehende Zeichen mit angefügter Unterteilung (z.B. 10 61 11 - 1) − bei Einzelakten kann an die Stelle der beiden letzten Dezimalstellen das betreffende Ordnungssystem treten (z.B. 10 61 - 2012 oder 10 61 - M 22 oder 10 61 - Hauptstraße 42) Das Aktenzeichen ist beim Schriftverkehr anzugeben. 6.3.3 Aufstellen der Teilaktenpläne Jede Organisationseinheit der im Aufgabengliederungsplan Aufgaben zugeordnet wurden, ist verantwortlich für die Erstellung eines gegliederten Teilaktenplanes nach Ziffer 6.3.1. Die Gesamtheit der Teilaktenpläne ergibt den Aktenplan. 6.3.4 Aktenbeschriftung Für die Beschriftung der Akten ist der Sachbearbeiter zuständig. Die Akten sind mit dem Aktenzeichen zu versehen. Ergänzende Texte sollten kurz und sachlich sein. … 13 (Auszug) Anlage 4 Teilaktenplan Personalamt AHG 1 Allgemeine Verwaltung Aktenhauptgruppe 1 ZENTRALE VERWALTUNG Aktengruppe 11 PERSONAL Akten- Aktengrup- sachpe gruppe Bezeichnung 11 01 Personalmanagement 11 02 Personalbedarfs- und Personalkostenplanung 11 03 Personalbeschaffung 11 04 Personaleinsatz 11 05 Personalentwicklung 11 07 Bestellung zu besonderen Funktionen 11 08 Personalangelegenheiten der Mitarbeiter 11 09 Personalkostenabrechnung 11 10 Schwerbehindertenangelegenheiten, Ausgleichsabgabe 11 11 Disziplinarangelegenheiten 11 13 Personalärztlicher Dienst bzw. Betriebsärztlicher Dienst 11 14 Arbeitssicherheit 11 17 Soziale Betreuung der Mitarbeiter … 14
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