Bearbeitet von - Umweltbeirat Hardegsen

Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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z. Hd. Frau Anne-Kathrin Hoß
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03.12.2015
3312-05020-10 WM-C
2910/2911
04.12.2015
Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes C der 380-kVHöchstspannungsfreileitung Wahle - Mecklar zwischen dem Umspannwerk Hardegsen und
der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Sehr geehrte Frau Hoß,
sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Nachricht vom 03.12.2015 danke ich Ihnen.
Zum aktuellen Stand im Planfeststellungsverfahren des Teilabschnitts
Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar ist Folgendes anzumerken:
C der
380-kV-
Die TenneT TSO erarbeitet derzeit die Gegenäußerungen zu den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und zu den Privateinwendungen.
Bei der Erstellung ihrer Gegenäußerungen ist die Vorhabensträgerin gehalten, den vorgetragenen
Bedenken vollumfänglich nachzugehen und evtl. sich hieraus ergebende Fragestellungen
aufzuklären, was in Anbetracht der komplexen Einwendungslage noch geraume Zeit in Anspruch
nehmen wird.
Diese Vorgehensweise ist in Planfeststellungsverfahren üblich und Voraussetzung für eine
lösungsorientierte
Diskussion
während
des
Erörterungstermins,
zumal
die
Planfeststellungsbehörde erst mit Hilfe der Gegenäußerungen letztlich in die Lage versetzt wird,
alle vorgetragenen Bedenken mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Entscheidung über den
Planfeststellungsantrag einzustellen.
Hieraus erklärt sich, dass derzeit noch keine belastbaren Aussagen über den weiteren zeitlichen
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens bzw. zur Terminierung eines Erörterungstermins getroffen
werden können.
Nach Eingang der Gegenäußerungen werde ich die Beteiligten so frühzeitig wie möglich über die
konkrete Terminierung des Erörterungstermins unterrichten. Die Privateinwender, Naturschutzvereinigungen und Träger öffentlicher Belange werden in diesem Zusammenhang so früh wie
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möglich zum Termin eingeladen und erhalten die Gegenäußerung der Vorhabensträgerin zu den
von ihnen vorgetragenen Bedenken bzw. abgegebenen Stellungnahmen.
Daneben wird der Erörterungstermin in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ortsüblich
bekannt gemacht und auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
van Cattenburg