Mediatorin Mediator INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE MediatorInnen sind DienstleisterInnen für Konfliktvermittlung, die dafür sorgen, dass Gesprächsregeln (z.B. Fairness, Respekt) eingehalten werden. Mediation kann von Konflikt- bzw. Streitparteien in Anspruch genommen werden, vor allem um ein Machtungleichgewicht zu verhindern und um gesetzeswidrige oder unrealisierbare Vereinbarungen zu vermeiden. Die Fachkenntnis als dritte unparteiische Person soll helfen, eine Gesprächsbasis (wieder-)herzustellen und Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse aufzuzeigen. Ziele von Mediation sind auch der Abbau von Ängsten und die Bestärkung der betroffenen Parteien beim Versuch gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die den eigenen Bedürfnissen und – vor allem in Scheidungsfällen – auch den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Häufige Einsatzfelder für MediatorInnen: • • • • • • • • Scheidungsprobleme Familienkonflikte Nachbarschaftsstreitigkeiten interkulturelle Konflikte Einbeziehung der Bevölkerung während der Planung von Großprojekten Auseinandersetzungen im Betriebs- und Arbeitsbereich Firmenkonflikte, Wirtschaftsmediation u.v.m. Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Mediatorin Mediator ANFORDERUNGEN Soziale Kompetenzen, diplomatisches Geschick, gutes Auftreten, hohes Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreude, gute Beobachtungsgabe, psychische Stabilität, Geduld, Fähigkeit Zusammenhänge herzustellen, Problemlösungskompetenz, Kreativität, gute Allgemeinbildung, gutes sprachliches Ausdrucksvermögen. Interessierte müssen für die Zulassung zu bestimmten Ausbildungen teilweise bereits ein gewisses Ausmaß an Berufserfahrung vorweisen. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Für MediatorInnen und SupervisorInnen bieten sich berufliche Möglichkeiten entweder in Form selbstständiger Tätigkeit oder angestellt bei Beratungsinstituten, vereinzelt auch in Unternehmen oder sozialen Institutionen, für JuristInnen und Kanzleien. Für die supervisorische Tätigkeit gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zu diesem Berufsfeld ermöglichen oder ausschließen. SupervisorInnenlisten weren u.a. von der ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision) und der ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) geführt. AUSBILDUNG Der Beruf wird üblicherweise von Fachleuten aus juristischen, psychosozialen und psychotherapeutischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufen ausgeübt, die über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen. Die Ausbildung zum/zur eingetragenen Mediator/Mediatorin erfolgt gemäss Zivilrechts-Mediationsgesetz. Infos zu Aus- und Weiterbildung bieten das Österr. Trainingszentrum für NLP und Neuro-Linguistische Psychotherapie ÖTZ-NLP&NLPT in Wien und die ARGE Bildungsmanagement. Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt. Neben verschiedenen Kriterien (z.B. Mindestalter) ist nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung (gesetzliche Mindestanforderungen) die Eintragung als „eingetragener Mediator“ in einer vom Justizministerium in Österreich geführten Mediatorenliste möglich. WEITERBILDUNG Für die Weiterbildung in diesen Berufsbereichen gibt es zahlreiche Angebote in unterschiedlichsten Bildungseinrichtungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Weiterbildungslehrgängen sind jeweils abhängig von den Zugangsbestimmungen der Anbieter bzw. durch etwaige gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmt. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Mediatorin Mediator DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.670,00 - € 2.960,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 02.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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