Mediatorin Mediator

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Mediator
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
MediatorInnen sind DienstleisterInnen für Konfliktvermittlung, die dafür sorgen, dass Gesprächsregeln
(z.B. Fairness, Respekt) eingehalten werden.
Mediation kann von Konflikt- bzw. Streitparteien in Anspruch genommen werden, vor allem um ein
Machtungleichgewicht zu verhindern und um gesetzeswidrige oder unrealisierbare Vereinbarungen
zu vermeiden. Die Fachkenntnis als dritte unparteiische Person soll helfen, eine Gesprächsbasis
(wieder-)herzustellen und Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse aufzuzeigen.
Ziele von Mediation sind auch der Abbau von Ängsten und die Bestärkung der betroffenen Parteien
beim Versuch gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die den eigenen Bedürfnissen und – vor allem in
Scheidungsfällen – auch den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.
Häufige Einsatzfelder für MediatorInnen:
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Scheidungsprobleme
Familienkonflikte
Nachbarschaftsstreitigkeiten
interkulturelle Konflikte
Einbeziehung der Bevölkerung während der Planung von Großprojekten
Auseinandersetzungen im Betriebs- und Arbeitsbereich
Firmenkonflikte, Wirtschaftsmediation
u.v.m.
Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt.
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ANFORDERUNGEN
Soziale Kompetenzen, diplomatisches Geschick, gutes Auftreten, hohes Verantwortungsbewusstsein,
Kontaktfreude, gute Beobachtungsgabe, psychische Stabilität, Geduld, Fähigkeit Zusammenhänge
herzustellen, Problemlösungskompetenz, Kreativität, gute Allgemeinbildung, gutes sprachliches
Ausdrucksvermögen.
Interessierte müssen für die Zulassung zu bestimmten Ausbildungen teilweise bereits ein gewisses Ausmaß
an Berufserfahrung vorweisen.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Für MediatorInnen und SupervisorInnen bieten sich berufliche Möglichkeiten entweder in Form
selbstständiger Tätigkeit oder angestellt bei Beratungsinstituten, vereinzelt auch in Unternehmen oder
sozialen Institutionen, für JuristInnen und Kanzleien.
Für die supervisorische Tätigkeit gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zu diesem
Berufsfeld ermöglichen oder ausschließen. SupervisorInnenlisten weren u.a. von der ÖVS (Österreichische
Vereinigung für Supervision) und der ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) geführt.
AUSBILDUNG
Der Beruf wird üblicherweise von Fachleuten aus juristischen, psychosozialen und psychotherapeutischen
oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufen ausgeübt, die über eine entsprechende Zusatzausbildung
verfügen.
Die Ausbildung zum/zur eingetragenen Mediator/Mediatorin erfolgt gemäss Zivilrechts-Mediationsgesetz.
Infos zu Aus- und Weiterbildung bieten das Österr. Trainingszentrum für NLP und Neuro-Linguistische
Psychotherapie ÖTZ-NLP&NLPT in Wien und die ARGE Bildungsmanagement.
Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in
Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt.
Neben verschiedenen Kriterien (z.B. Mindestalter) ist nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung
(gesetzliche Mindestanforderungen) die Eintragung als „eingetragener Mediator“ in einer vom
Justizministerium in Österreich geführten Mediatorenliste möglich.
WEITERBILDUNG
Für die Weiterbildung in diesen Berufsbereichen gibt es zahlreiche Angebote in unterschiedlichsten
Bildungseinrichtungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Weiterbildungslehrgängen
sind jeweils abhängig von den Zugangsbestimmungen der Anbieter bzw. durch etwaige gesetzliche
Rahmenbedingungen bestimmt.
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DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.670,00 - € 2.960,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
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Stand der PDF-Generierung: 02.02.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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