Schellenberg, Januar 2016 Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 20. Januar 2016 ___________________________________________________________________ Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin Robert Hassler, Jürgen Goop, Christian Meier, Harald Lampert, Patrick Risch, Marco Willi-Wohlwend, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Protokoll: Karin Hassler ____ Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom 9. Dezember 2015 wird genehmigt. Abstimmung: einstimmig Anbau Lagerraum Gemeindehaus - Arbeitsvergabe kältetechnische Anlage Das Kühlaggregat der bestehenden Kühlzelle in der Saalküche reicht nicht zum Betrieb von zwei Kühlzellen aus. Aus diesem Grund ist das bestehende Kühlaggregat durch ein stärkeres auszutauschen. Die Kälteleitungen können bestehen bleiben. Dem Gemeinderat liegt eine Offerte der Firma Gastrochem AG, Ruggell, über 10'573.20 Franken (inkl. MwSt.) vom 08.01.2016 vor. Dieser Betrag ist im Kostenvoranschlag enthalten und über das Budget 2016 abgedeckt. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Lieferung der kältetechnischen Anlage zum Offertpreis von 10'573.20 Franken (inkl. MwSt.) an die Fa. Marxer Gastrochem AG, Ruggell. Abstimmung: einstimmig 1 Vorprojekt für Zufahrtsstrasse - Vergabe von Bauingenieurleistungen Vorsteher Norman Wohlwend erläutert den Antrag und tritt in den Ausstand. Die Verhandlungen mit den Anrainern konnten soweit abgeschlossen werden, als dass im Grundsatz alle Grundeigentümer mit dem aktuellen Vorschlag einverstanden sind. Die Zufahrtsstrasse kann im Bereich der Parzellen 401, 407 und 397 auf eine Breite von mind. 3.50 m ausgebaut werden. Im Bereich der Parzellen 392, 393, 394, 395 und 396 wird die Strassenbreite bei 3.0 m belassen, da die Kosten zur Verlegung der Stützmauern unverhältnismässig hoch wären. Auch die Zufahrt zur Parzelle 405 wird bei 3.0 m belassen. In einem nächsten Schritt soll das Ing.-Büro Frommelt, basierend auf den Plänen vom 12.01.2016, ein Vorprojekt inkl. Linienführung aller Werkleitungen erstellen, welches als Basis für die Erstellung der Dienstbarkeitsverträge dienen wird. Dem Gemeinderat liegt eine Offerte vom Ingenieurbüro Frommelt, über 11'800.Franken (inkl. MwSt.) vom 14.01.2016 vor. Im Budget 2016 ist ein Betrag von 5'000.- Franken vorgesehen. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erstellung eines Vorprojektes für die Zufahrtsstrasse Oksner zum Offertpreis von11'800 Franken (inkl. MwSt.) an das Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz. - Der Gemeinderat genehmigt einen budgetbezogenen Nachtragskredit von 6'800.- Franken. Abstimmung: einstimmig im Ausstand: Norman Wohlwend, Vorsteher. Strassenauslösung Wolfsböchel An der Sitzung der Ortsplanungskommission vom 14. Januar 2015 wurde angeregt, an der Wolfböchel Strasse entlang der Parzelle Nr. 709 einen Streifen auszulösen, damit eine Strassenbreite von 3.50 m erreicht werden kann. Gemäss Landerwerbsplan vom 21. Dezember 2015 vom Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt beträgt die Auslösefläche 12 m2. 2 Gemäss amtlicher Schätzung von Landeschätzer Peter Konrad vom 7. Dezember 2015 beträgt der Auslösepreis 550.- Franken/m2. (2'000.- Franken/Klafter). Grundstück Zone m2 CHF/ m2. Total 709 W2 12 550.- 6'600.- Grundstückgewinnsteuer, Vertragserstellung und Handänderungsgebühren übernimmt die Gemeinde. Für die Umsetzung des Kaufgeschäftes wird ein Kredit von 9'000.- Franken benötigt. Beschluss des Gemeinderates 1. Der Gemeinderat genehmigt den Landerwerbsplan vom 21.12.2015 vom Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt und den entsprechenden Kredit von 9'000.- Franken. 2. Der Gemeinderat beschliesst den Kauf einer Teilfläche von 12 m2 der Parzelle 709, zum Preis von 6'600.- Franken. Die Grundstückgewinnsteuer, Vertragserstellungs- und Handänderungsgebühren übernimmt die Gemeinde Schellenberg. Abstimmung: einstimmig Spielplatz Primarschule - Schlussabrechnung Die Arbeiten beim Spielplatz konnten im Oktober 2015 abgeschlossen werden. Die Endabrechnung weist folgende Werte auf: Kreditgenehmigung Schlussabrechnung CHF 120'000.00 CHF 114'943.05 Kostenunterschreitung gegenüber Kredit (4.21%) CHF 5'056.95 Der Gemeinderat nimmt die Schlussabrechnung zur Kenntnis und bedankt sich für die Information. Gemeindewerkhof - Konformitätserklärung Elektroanlagen erstellen Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwalter sind verantwortlich, dass für eine elektrische Installation, die bei Inkrafttreten der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV (2007) bereits erstellt war, spätestens bis zum Jahr 2022 eine Konformitätserklärung von einem Elektro-Fachbetrieb ausgestellt wird. Aus Sicherheitsgründen raten die Fachbetriebe, mit der Überprüfung der Konformität und der Abarbeitung allfälliger Mängel nicht unnötig abzuwarten. Um eine Konformitätserklärung bei der Liegenschaft "Platta 52" (Werkhof) zu erhalten, ist gemäss den Kontrollberichten eine umfangreiche Sanierung an den Elektroanlagen notwendig. Mit der Konformitätserklärung wird von den Elektro-Fachbetrieben bescheinigt, dass eine elektrische Installation nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert 3 und instand gehalten ist. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind gesetzlich verpflichtet, den Eingang der Konformitätserklärungen zu überwachen, zu dokumentieren und Elektroinstallationen stichprobenweise zu kontrollieren. Die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt hat dazu am 13.01.2016 eine Offerte über 39'366.- Franken (inkl. MwSt.) eingereicht. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft "Platta 52" wurde Ende 2015 in Betrieb genommen. Da die Elektroanlagen zu diesem Zeitpunkt diverse Mängel aufwiesen, mussten auf Anweisung der Liechtensteinischen Kraftwerke diverse Vorarbeiten geleistet werden, damit die Photovoltaikanlage provisorisch am Netz angeschlossen werden konnte. Die Bauverwaltung empfiehlt, dass die Sanierung der Elektroanlagen bei der Liegenschaft "Platta 52" durch die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt ausgeführt werden. Eine Ausschreibung wäre aufwändig und viele Positionen müssen ohnehin nach Aufwand ausgeführt werden. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten zur Sanierung der Elektroanlagen bei der Liegenschaft "Platta 52" zum Betrag von 39'366.Franken (inkl. MwSt.) an die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt. Abstimmung: einstimmig Arbeitsvergabe Bauingenieurleistungen Die Bauingenieurleistungen für die Sanierung der Greschnerstrasse wurden gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind sieben gültige Offerten eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Seger & Gassner AG, Vaduz, zum Offertpreis von 76'830.10 Franken (inkl. MwSt.) eingereicht. Beschluss des Gemeinderates Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Seger & Gassner AG, Vaduz, zum Offertpreis von 76'830.10 Franken (inkl. MwSt.) vergeben. Abstimmung: einstimmig Geschwindigkeitsmessungen 2015 Die Geschwindigkeitsmessanlage der Gemeinde wurde wöchentlich an einem der zehn Standorte aufgestellt und die Messungen erfolgten pro Standort jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Dem Gemeinderat liegen die entsprechenden Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2015 vor. 4 Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass sich der Grossteil der Automobilisten sehr vorbildlich an die Geschwindigkeitsvorgaben hält. Einzig auf den breit ausgebauten Strassen wie z.B. Tannwald und Eschner Rütte besteht seitens der Automobilisten noch Verbesserungspotential. Die Messungen mit der neuen Anlage sollen vor allem der Prävention dienen und die Automobilisten darauf aufmerksam machen, dass sie sich innerorts bewegen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Die Messungen sind einerseits ein "Stimmungsbild" andererseits eine "Prävention" und dienen nicht primär als Grundlage für eine detaillierte Auswertung des Verkehrsverhaltens. Genehmigung Anpassung Signalisation Hala Strasse Im oberen Bereich der Hala Strasse muss die Signalisation angepasst werden, damit die Zufahrt zu den Bauparzellen an der Hala Strasse gewährleistet ist. Dazu ist beim Amt für Bau und Infrastruktur ein Antrag zu stellen, damit die Signalisation verfügt werden kann. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat beschliesst, dass nicht zwei Tafeln aufgestellt werden sollen, sondern nur die Tafel auf der Parzelle-Nr. 1001. Abstimmung: einstimmig Anstellung Mitarbeiter / Mitarbeiterin Raumpflege (ca. 20%) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 die Ausschreibung der Stelle "Mitarbeiterin / Mitarbeiter Raumpflege" genehmigt. Die Ausschreibung wurde vom 10. Dezember 2015 bis 11. Januar 2016 im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind zwei Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen. Mit beiden Bewerberinnen haben Martin Kaiser, Bauverwaltung und Markus Hassler, Hauswart, ein Gespräch geführt. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Schellenberg verfügt wie folgt: 1. Frau Irena Bundi, wohnhaft Stotz 14, Schellenberg, wird als Mitarbeiterin Raumpflege im Stundenlohn bei der Gemeinde Schellenberg angestellt. 2. Beginn der Anstellung: 1. März 2016 5 Varia - Bauwesen Schnee auf dem Dach des Gemeindehauses Gemeinderat Harald Lampert fragt nach, inwiefern der Schnee auf dem Dach des Gemeindehauses Auswirkungen auf die Leistung der Photovoltaikanlage hat. Zudem würde ihn interessieren, was man gegen die Dachlawinen, die es bereits einige Male gab, zu unternehmen gedenkt. Es kann festgehalten werden, dass die Anlage so konzipiert ist, dass diejenigen Module, die nicht vom Schnee bedeckt sind, Strom produzieren. Betreffend der Dachlawinen wurden bereits zusätzliche Gitter montiert und die Situation wird laufend beobachtet und wenn nötig weiter optimiert. Antrag Subventionen 2015 Vom Musikverein Cäcilia Schellenberg liegt ein Gesuch für die Gemeindesubventionen 2015 für die Kosten für Instrumente, Musikschule für Bekleidung über insgesamt 52'460.- Franken vor. Gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2014, werden die Subventionsbeiträge wie folgt entrichtet: Instrumente (50%) Musikschule (35%) Bekleidung (40%) CHF 3'083.10 CHF 14'962.00 CHF 1'418.50 TOTAL CHF 19'463.60 Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung des Subventionsbeitrages von 19'463.60 Franken an den Musikverein Cäcilia. Abstimmung: einstimmig Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei Der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei wird von der Regierung wie folgt zusammen gefasst: "Die Befugnisse der Gemeindepolizei sind derzeit nur vereinzelt in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt, es fehlt jedoch an einer klaren gesetzlichen Grundlage, was allgemein als Defizit empfunden und aus rechtsstaatlicher Sicht zusehends als problematisch erachtet wird. Bei den Gemeindepolizisten handelt es sich um Gemeindebedienstete, weshalb die Bestimmungen zur Regelung der Gemeindepolizei in das entsprechende Kapitel im Gemeindegesetz aufgenommen werden sollen. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten werden klar definiert und im Detail aufgeführt, so dass insbesondere auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich ist und das Zusammenwirken der beiden Organe verdeutlicht wird. Explizit geregelt werden sollen auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen einzelnen Ge6 meinden. Auch soll es den Gemeinden möglich sein, private Sicherheitsfirmen mit Tätigkeiten nach Massgabe des Gewerberechts zu beauftragen. Diesen privaten Sicherheitsdiensten stehen jedoch keine polizeilichen Befugnisse zu, da eine Delegation hoheitlicher Aufgaben gemäss Verfassung nicht zulässig ist. Die Gemeindepolizisten können zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, wenn die jeweilige Gemeinde dies aufgrund einer entsprechenden Gefahrenanalyse zur Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet. Mit der gegenständlichen Vorlage soll eine klare, zeitgemässe und praxistaugliche gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gemeindepolizisten geschaffen werden." Es sind seitens des Gemeinderates keine Rückmeldungen zum Vernehmlassungsbericht der Regierung bei der Gemeinde eingegangen. Demnach soll der Regierung eine positive Rückmeldung zum Vernehmlassungsbericht abgegeben werden. Abstimmung: einstimmig Varia Grundverkehr: Zuständigkeit neu beim Land Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass aufgrund der Anpassungen im Grundverkehrsgesetz ab dem 1. März 2016 das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, für alle Grundverkehrsgeschäfte zuständig sein wird und damit die Gemeindegrundverkehrskommissionen aufgelöst werden können. Die Gemeindegrundverkehrskommission kommt allenfalls am 29. Februar 2016 zum letzten Mal zum Einsatz. Die Gemeinde hat ab dem 1. März 2016 keinerlei Kompetenzen oder Aufgaben mehr für die Beurteilung von Grundverkehrsgeschäften. Einzig die Beglaubigung der Unterschriften kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen. GEMEINDE SCHELLENBERG Norman Wohlwend, Vorsteher 7
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