20.01.2016

Schellenberg, Januar 2016
Protokollauszug
der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 20. Januar 2016
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Anwesend:
Norman Wohlwend, Vorsteher, Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin
Robert Hassler, Jürgen Goop, Christian Meier, Harald Lampert, Patrick Risch,
Marco Willi-Wohlwend, Mario Wohlwend, Gemeinderäte
Protokoll:
Karin Hassler
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Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Sitzung vom 9. Dezember 2015 wird genehmigt.
Abstimmung: einstimmig
Anbau Lagerraum Gemeindehaus - Arbeitsvergabe kältetechnische Anlage
Das Kühlaggregat der bestehenden Kühlzelle in der Saalküche reicht nicht zum Betrieb von zwei Kühlzellen aus. Aus diesem Grund ist das bestehende Kühlaggregat
durch ein stärkeres auszutauschen. Die Kälteleitungen können bestehen bleiben.
Dem Gemeinderat liegt eine Offerte der Firma Gastrochem AG, Ruggell, über
10'573.20 Franken (inkl. MwSt.) vom 08.01.2016 vor. Dieser Betrag ist im Kostenvoranschlag enthalten und über das Budget 2016 abgedeckt.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Lieferung der kältetechnischen Anlage
zum Offertpreis von 10'573.20 Franken (inkl. MwSt.) an die Fa. Marxer Gastrochem
AG, Ruggell.
Abstimmung: einstimmig
1
Vorprojekt für Zufahrtsstrasse - Vergabe von Bauingenieurleistungen
Vorsteher Norman Wohlwend erläutert den Antrag und tritt in den Ausstand.
Die Verhandlungen mit den Anrainern konnten soweit abgeschlossen werden, als dass
im Grundsatz alle Grundeigentümer mit dem aktuellen Vorschlag einverstanden sind.
Die Zufahrtsstrasse kann im Bereich der Parzellen 401, 407 und 397 auf eine Breite
von mind. 3.50 m ausgebaut werden. Im Bereich der Parzellen 392, 393, 394, 395 und
396 wird die Strassenbreite bei 3.0 m belassen, da die Kosten zur Verlegung der Stützmauern unverhältnismässig hoch wären. Auch die Zufahrt zur Parzelle 405 wird bei
3.0 m belassen.
In einem nächsten Schritt soll das Ing.-Büro Frommelt, basierend auf den Plänen vom
12.01.2016, ein Vorprojekt inkl. Linienführung aller Werkleitungen erstellen, welches
als Basis für die Erstellung der Dienstbarkeitsverträge dienen wird.
Dem Gemeinderat liegt eine Offerte vom Ingenieurbüro Frommelt, über 11'800.Franken (inkl. MwSt.) vom 14.01.2016 vor.
Im Budget 2016 ist ein Betrag von 5'000.- Franken vorgesehen.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erstellung eines Vorprojektes für die
Zufahrtsstrasse Oksner zum Offertpreis von11'800 Franken (inkl. MwSt.) an das
Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz.
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Der Gemeinderat genehmigt einen budgetbezogenen Nachtragskredit von
6'800.- Franken.
Abstimmung: einstimmig
im Ausstand: Norman Wohlwend, Vorsteher.
Strassenauslösung Wolfsböchel
An der Sitzung der Ortsplanungskommission vom 14. Januar 2015 wurde angeregt,
an der Wolfböchel Strasse entlang der Parzelle Nr. 709 einen Streifen auszulösen,
damit eine Strassenbreite von 3.50 m erreicht werden kann.
Gemäss Landerwerbsplan vom 21. Dezember 2015 vom Ingenieurbüro Hanno Konrad
Anstalt beträgt die Auslösefläche 12 m2.
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Gemäss amtlicher Schätzung von Landeschätzer Peter Konrad vom 7. Dezember
2015 beträgt der Auslösepreis 550.- Franken/m2. (2'000.- Franken/Klafter).
Grundstück
Zone
m2
CHF/ m2.
Total
709
W2
12
550.-
6'600.-
Grundstückgewinnsteuer, Vertragserstellung und Handänderungsgebühren übernimmt die Gemeinde. Für die Umsetzung des Kaufgeschäftes wird ein Kredit von
9'000.- Franken benötigt.
Beschluss des Gemeinderates
1.
Der Gemeinderat genehmigt den Landerwerbsplan vom 21.12.2015 vom Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt und den entsprechenden Kredit von 9'000.- Franken.
2.
Der Gemeinderat beschliesst den Kauf einer Teilfläche von 12 m2 der Parzelle
709, zum Preis von 6'600.- Franken. Die Grundstückgewinnsteuer, Vertragserstellungs- und Handänderungsgebühren übernimmt die Gemeinde Schellenberg.
Abstimmung: einstimmig
Spielplatz Primarschule - Schlussabrechnung
Die Arbeiten beim Spielplatz konnten im Oktober 2015 abgeschlossen werden. Die
Endabrechnung weist folgende Werte auf:
Kreditgenehmigung
Schlussabrechnung
CHF 120'000.00
CHF 114'943.05
Kostenunterschreitung gegenüber Kredit (4.21%)
CHF
5'056.95
Der Gemeinderat nimmt die Schlussabrechnung zur Kenntnis und bedankt sich für die
Information.
Gemeindewerkhof - Konformitätserklärung Elektroanlagen erstellen
Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwalter sind verantwortlich, dass für eine
elektrische Installation, die bei Inkrafttreten der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV (2007) bereits erstellt war, spätestens bis zum Jahr 2022 eine Konformitätserklärung von einem Elektro-Fachbetrieb ausgestellt wird. Aus Sicherheitsgründen raten die Fachbetriebe, mit der Überprüfung der Konformität und der Abarbeitung allfälliger Mängel nicht unnötig abzuwarten. Um eine Konformitätserklärung bei der Liegenschaft "Platta 52" (Werkhof) zu erhalten, ist gemäss den Kontrollberichten eine umfangreiche Sanierung an den Elektroanlagen notwendig.
Mit der Konformitätserklärung wird von den Elektro-Fachbetrieben bescheinigt, dass
eine elektrische Installation nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert
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und instand gehalten ist. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind gesetzlich verpflichtet, den Eingang der Konformitätserklärungen zu überwachen, zu dokumentieren und
Elektroinstallationen stichprobenweise zu kontrollieren.
Die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt hat dazu am 13.01.2016 eine Offerte über
39'366.- Franken (inkl. MwSt.) eingereicht.
Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft "Platta 52" wurde Ende 2015
in Betrieb genommen. Da die Elektroanlagen zu diesem Zeitpunkt diverse Mängel aufwiesen, mussten auf Anweisung der Liechtensteinischen Kraftwerke diverse Vorarbeiten geleistet werden, damit die Photovoltaikanlage provisorisch am Netz angeschlossen werden konnte.
Die Bauverwaltung empfiehlt, dass die Sanierung der Elektroanlagen bei der Liegenschaft "Platta 52" durch die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt ausgeführt werden. Eine
Ausschreibung wäre aufwändig und viele Positionen müssen ohnehin nach Aufwand
ausgeführt werden.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Ausführung der Elektroarbeiten zur Sanierung der Elektroanlagen bei der Liegenschaft "Platta 52" zum Betrag von 39'366.Franken (inkl. MwSt.) an die Fa. Götz Elektro Telecom Anstalt.
Abstimmung: einstimmig
Arbeitsvergabe Bauingenieurleistungen
Die Bauingenieurleistungen für die Sanierung der Greschnerstrasse wurden gemäss
ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind sieben gültige Offerten eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der
Fa. Seger & Gassner AG, Vaduz, zum Offertpreis von 76'830.10 Franken (inkl. MwSt.)
eingereicht.
Beschluss des Gemeinderates
Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Seger & Gassner AG,
Vaduz, zum Offertpreis von 76'830.10 Franken (inkl. MwSt.) vergeben.
Abstimmung: einstimmig
Geschwindigkeitsmessungen 2015
Die Geschwindigkeitsmessanlage der Gemeinde wurde wöchentlich an einem der
zehn Standorte aufgestellt und die Messungen erfolgten pro Standort jeweils in beiden
Fahrtrichtungen.
Dem Gemeinderat liegen die entsprechenden Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2015 vor.
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Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass sich der Grossteil der Automobilisten sehr vorbildlich an die Geschwindigkeitsvorgaben hält. Einzig auf den breit ausgebauten Strassen wie z.B. Tannwald und Eschner Rütte besteht seitens der Automobilisten noch Verbesserungspotential.
Die Messungen mit der neuen Anlage sollen vor allem der Prävention dienen und die
Automobilisten darauf aufmerksam machen, dass sie sich innerorts bewegen und ihre
Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Die Messungen sind einerseits ein "Stimmungsbild" andererseits eine "Prävention" und dienen nicht primär als Grundlage für
eine detaillierte Auswertung des Verkehrsverhaltens.
Genehmigung Anpassung Signalisation Hala Strasse
Im oberen Bereich der Hala Strasse muss die Signalisation angepasst werden, damit
die Zufahrt zu den Bauparzellen an der Hala Strasse gewährleistet ist.
Dazu ist beim Amt für Bau und Infrastruktur ein Antrag zu stellen, damit die Signalisation verfügt werden kann.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschliesst, dass nicht zwei Tafeln aufgestellt werden sollen, sondern nur die Tafel auf der Parzelle-Nr. 1001.
Abstimmung: einstimmig
Anstellung Mitarbeiter / Mitarbeiterin Raumpflege (ca. 20%)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 die Ausschreibung der
Stelle "Mitarbeiterin / Mitarbeiter Raumpflege" genehmigt. Die Ausschreibung wurde
vom 10. Dezember 2015 bis 11. Januar 2016 im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind zwei Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen.
Mit beiden Bewerberinnen haben Martin Kaiser, Bauverwaltung und Markus Hassler,
Hauswart, ein Gespräch geführt.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat der Gemeinde Schellenberg verfügt wie folgt:
1.
Frau Irena Bundi, wohnhaft Stotz 14, Schellenberg, wird als Mitarbeiterin Raumpflege im Stundenlohn bei der Gemeinde Schellenberg angestellt.
2.
Beginn der Anstellung: 1. März 2016
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Varia - Bauwesen
Schnee auf dem Dach des Gemeindehauses
Gemeinderat Harald Lampert fragt nach, inwiefern der Schnee auf dem Dach des Gemeindehauses Auswirkungen auf die Leistung der Photovoltaikanlage hat. Zudem
würde ihn interessieren, was man gegen die Dachlawinen, die es bereits einige Male
gab, zu unternehmen gedenkt.
Es kann festgehalten werden, dass die Anlage so konzipiert ist, dass diejenigen Module, die nicht vom Schnee bedeckt sind, Strom produzieren. Betreffend der Dachlawinen wurden bereits zusätzliche Gitter montiert und die Situation wird laufend beobachtet und wenn nötig weiter optimiert.
Antrag Subventionen 2015
Vom Musikverein Cäcilia Schellenberg liegt ein Gesuch für die Gemeindesubventionen
2015 für die Kosten für Instrumente, Musikschule für Bekleidung über insgesamt
52'460.- Franken vor. Gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 19. November
2014, werden die Subventionsbeiträge wie folgt entrichtet:
Instrumente (50%)
Musikschule (35%)
Bekleidung (40%)
CHF 3'083.10
CHF 14'962.00
CHF 1'418.50
TOTAL
CHF 19'463.60
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung des Subventionsbeitrages von 19'463.60
Franken an den Musikverein Cäcilia.
Abstimmung: einstimmig
Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei
Der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes sowie weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei wird von der
Regierung wie folgt zusammen gefasst: "Die Befugnisse der Gemeindepolizei sind
derzeit nur vereinzelt in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt, es fehlt jedoch an
einer klaren gesetzlichen Grundlage, was allgemein als Defizit empfunden und aus
rechtsstaatlicher Sicht zusehends als problematisch erachtet wird. Bei den Gemeindepolizisten handelt es sich um Gemeindebedienstete, weshalb die Bestimmungen zur
Regelung der Gemeindepolizei in das entsprechende Kapitel im Gemeindegesetz aufgenommen werden sollen. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten werden klar definiert und im Detail aufgeführt, so dass insbesondere auch die Abgrenzung
zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich ist und das Zusammenwirken der beiden
Organe verdeutlicht wird. Explizit geregelt werden sollen auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen einzelnen Ge6
meinden. Auch soll es den Gemeinden möglich sein, private Sicherheitsfirmen mit Tätigkeiten nach Massgabe des Gewerberechts zu beauftragen. Diesen privaten Sicherheitsdiensten stehen jedoch keine polizeilichen Befugnisse zu, da eine Delegation hoheitlicher Aufgaben gemäss Verfassung nicht zulässig ist. Die Gemeindepolizisten
können zum Zweck der Notwehr und Notwehrhilfe mit einer Schusswaffe ausgerüstet
werden, wenn die jeweilige Gemeinde dies aufgrund einer entsprechenden Gefahrenanalyse zur Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet. Mit der gegenständlichen Vorlage soll eine klare, zeitgemässe und praxistaugliche gesetzliche Grundlage für die
Tätigkeit der Gemeindepolizisten geschaffen werden."
Es sind seitens des Gemeinderates keine Rückmeldungen zum Vernehmlassungsbericht der Regierung bei der Gemeinde eingegangen. Demnach soll der Regierung eine
positive Rückmeldung zum Vernehmlassungsbericht abgegeben werden.
Abstimmung: einstimmig
Varia
Grundverkehr: Zuständigkeit neu beim Land
Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass aufgrund der Anpassungen im Grundverkehrsgesetz ab dem 1. März 2016 das Amt für Justiz, Abteilung
Grundbuch, für alle Grundverkehrsgeschäfte zuständig sein wird und damit die Gemeindegrundverkehrskommissionen aufgelöst werden können. Die Gemeindegrundverkehrskommission kommt allenfalls am 29. Februar 2016 zum letzten Mal zum Einsatz. Die Gemeinde hat ab dem 1. März 2016 keinerlei Kompetenzen oder Aufgaben
mehr für die Beurteilung von Grundverkehrsgeschäften. Einzig die Beglaubigung der
Unterschriften kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen.
GEMEINDE SCHELLENBERG
Norman Wohlwend, Vorsteher
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