früher Schulungsflug / Übungsflug

Wichtige Information für Fluglehrer
Der alte Übungsflug nennt sich jetzt immer Auffrischungsschulung
gem. Anlage 9 EUVO 1178/2011 und EUVO 2015/445
Der Lehrer ist also definitiv PIC
Bei JAR-FCL Lizenzen und bei EU PPL(A) wird die Auffrischungsschulung im
Flugbuch bestätigt und der Lizenzinhaber der Klassenberechtigung muss derzeit
noch ein Formular zur Verlängerung der Klassenberechtigung an die zuständige
Behörde schicken.
http://www.owoba.de/fliegerei/easa-fcl/formulare/verlaengerung%20kb_jar_fcl.pdf
Keine Einträge auf der Rückseite der Lizenz – kommt in Kürze wieder für PPL(A)
Es ist im Prinzip so wie es vor Einführung JAR-FCL 2003 abgewickelt wurde.
Es kann bekanntlich etwas dauern bis die verlängerte Lizenz wieder von der
Behörde zurückgeschickt wird. Deshalb bitte immer mindestens 1 Monat Vorlauf
planen sonst kann es passieren dass Ihr am Boden bleiben müsst.
Bei LAPL(A), SPL, LAPL(S) wird die Auffrischungsschulung nur im Flugbuch
bestätigt. Es sind keine weiteren Aktivitäten nötig.
Informationen zur Ergänzung Lehrberechtigung - WICHTIG
Fluglehrer die bereits eine Lizenz nach EUVO 1178/2011 haben müssen sich in der
Lehrberechtigung die Qualifikation für Nachtflugausbildung, Schleppausbildung
Klassenberechtigungen – eigentlich für alles - zusätzlich eintragen lassen.
Der Antrag ist im Formularbereich Fluglehrer zu finden und ausreichend wenn der
Fluglehrer bereits nach altem Recht Ausbildung durchgeführt hat.
Ist dies nicht der Fall so ist ein Checkflug mit einem Prüfer durchzuführen der die
entsprechenden Fähigkeiten bescheinigt.
Der Eintrag FI bei PPL(A) ohne weitere Vermerke berechtigt eigentlich zu
NICHTS außer Schulungsflug bzw. Auffrischungsschulung
Der Eintrag FI bei SPL ohne weitere Vermerke berechtigt zur Ausbildung in den
eingetragenen Startarten. Für Ausbildung SPL auf TMG ist der Zusatzeintrag nötig
http://www.owoba.de/fliegerei/easafcl/antrag%20erg%C3%A4nzung%20lehrberechtigung.pdf
Michael Eschenbacher