Wichtige Information für Fluglehrer Der alte Übungsflug nennt sich jetzt immer Auffrischungsschulung gem. Anlage 9 EUVO 1178/2011 und EUVO 2015/445 Der Lehrer ist also definitiv PIC Bei JAR-FCL Lizenzen und bei EU PPL(A) wird die Auffrischungsschulung im Flugbuch bestätigt und der Lizenzinhaber der Klassenberechtigung muss derzeit noch ein Formular zur Verlängerung der Klassenberechtigung an die zuständige Behörde schicken. http://www.owoba.de/fliegerei/easa-fcl/formulare/verlaengerung%20kb_jar_fcl.pdf Keine Einträge auf der Rückseite der Lizenz – kommt in Kürze wieder für PPL(A) Es ist im Prinzip so wie es vor Einführung JAR-FCL 2003 abgewickelt wurde. Es kann bekanntlich etwas dauern bis die verlängerte Lizenz wieder von der Behörde zurückgeschickt wird. Deshalb bitte immer mindestens 1 Monat Vorlauf planen sonst kann es passieren dass Ihr am Boden bleiben müsst. Bei LAPL(A), SPL, LAPL(S) wird die Auffrischungsschulung nur im Flugbuch bestätigt. Es sind keine weiteren Aktivitäten nötig. Informationen zur Ergänzung Lehrberechtigung - WICHTIG Fluglehrer die bereits eine Lizenz nach EUVO 1178/2011 haben müssen sich in der Lehrberechtigung die Qualifikation für Nachtflugausbildung, Schleppausbildung Klassenberechtigungen – eigentlich für alles - zusätzlich eintragen lassen. Der Antrag ist im Formularbereich Fluglehrer zu finden und ausreichend wenn der Fluglehrer bereits nach altem Recht Ausbildung durchgeführt hat. Ist dies nicht der Fall so ist ein Checkflug mit einem Prüfer durchzuführen der die entsprechenden Fähigkeiten bescheinigt. Der Eintrag FI bei PPL(A) ohne weitere Vermerke berechtigt eigentlich zu NICHTS außer Schulungsflug bzw. Auffrischungsschulung Der Eintrag FI bei SPL ohne weitere Vermerke berechtigt zur Ausbildung in den eingetragenen Startarten. Für Ausbildung SPL auf TMG ist der Zusatzeintrag nötig http://www.owoba.de/fliegerei/easafcl/antrag%20erg%C3%A4nzung%20lehrberechtigung.pdf Michael Eschenbacher
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