Leitfaden zu Steuer in Irland 2015 - PDF

,
BEEUERUNG
IN IRND
2015
www.idaireland.com
INHALT
STEUERREGELUNGEN IN IRLAND | 02
KÖRPERSCHAFTSTEUERSATZ IN IRLAND | 03
KÖRPERSCHAFTSTEUER IN IRLAND | 04
VERFÜGBARE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN | 05
STEUERGUTSCHRIFT AUF FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) | 07
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND
GEISTIGES EIGENTUM (GE) IN IRLAND | 08
,
INTERNATIONALISIERUNG | 09
KAPITALSTEUERN | 11
FINANZVERWALTUNG UND ANDERE UNTERNEHMENSSTEUERN | 12
PERSÖNLICHE BESTEUERUNG | 14
WEITERE INFORMATIONEN | 16
01
-
EUEEGELUNGEN
IN IRND
Forbes zählt Irland zu den
weltweit unternehmensfreundlichsten
Ländern
Irlands Körperschaftssteuersatz liegt
bei 12,5 %.
Eine Studie aus dem Jahr 2014 kam zu dem Ergebnis, dass Irland
im Hinblick auf die Unternehmenssteuern das effizienteste Land
innerhalb der EU ist und weltweit an Nummer 6 steht.
Irland bietet...
- attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften
- Steuergutschriften von 25 % für F&E sowie F&E-Zuschüsse
- hervorragende Regelungen zu geistigem Eigentum (GE)
Im Jahr 2015
startete Irland einen Beratungsprozess als Rahmenlösung für
die Bildung einer Wissens-Entwicklungsbox
(„Knowledge Development Box“, KDB)
Weitere interessante Initiativen sind
Die Weiterführung der Steuervergünstigung von
drei Jahren auf die Körperschaftsteuer
für Startup-Unternehmen
Beschleunigte Anlageabschreibungen für
energieeffiziente Anlagen
für weitere drei Jahre verlängert
Verbessertes SARP-Programm („Special
Assignee Relief Programme“, Programm zur Entlastung von
Sonderbeauftragten) und verbessertes
FED-
Programm („Foreign Earnings Deduction“, Abzug von
Auslandseinkünften)
02
-
KÖRPERSCHAFT
STEUERSATZ IN
IRLAND
KÖRPERSCHAFTEUER
SÄTZE
ÜBERSCHRIFT
GESAMTKÖRPERSCHAFTSTEUERSÄTZE IN %
Die Körperschaftsteuersätze gehören seit mehr als drei Jahrzehnten zu
den wichtigsten Komponenten einer günstigen Unternehmensumgebung
in Irland. Die irischen Steuerregelungen sind offen und transparent. Sie
entsprechen uneingeschränkt den OECD-Leitlinien und dem EU-Wettbewerbsrecht.
BULGARIEN
10,00 %
IRLAND
12,50 %
LITAUEN
15,00 %
SINGAPUR
17,00 %
Rate - Die Strategie der Regierung im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer von 12,5 % ist klar.
TSCHECHISCHE REPUBLIK
19,00 %
UNGARN
19,00 %
POLEN
19,00 %
GROSSBRITANNIEN
20,00 %
PORTUGAL
21,00 %
SCHWEDEN
22,00 %
DÄNEMARK
23,50 %
ÖSTERREICH
25,00 %
CHINA
25,00 %
NIEDERLANDE
25,00 %
JAPAN
25,50 %
SPANIEN
28,00 %
LUXEMBURG
29,22 %
DEUTSCHLAND
30,00 %
BELGIEN
33,00 %
FRANKREICH
33,33 %
USA
35,00 %
Regelungen - Bezieht sich auf die zusätzlichen Elemente der allgemeinen
Strategie zur Körperschaftsteuer, d. h. 25 % F&E-Steuergutschrift,
Steuervergünstigungen für Ausgaben im Bereich geistiges Eigentum (GE)
und attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften.
Reputation - Irland bietet transparente Regelungen zur Körperschaftsteuer und ein ständig wachsendes Netzwerk internationaler
Steuerabkommen mit einem umfassenden Austausch von Steuerdaten.
0
10
20
30
Steuereinbehalte: PwC, 2015
Einschließlich Solidaritätszuschlag und Gemeindesteuern, sofern relevant.
03
-
40
50
KÖRPERSCHAFTSTEUER IN IRLAND
Zu den wichtigsten Merkmalen des irischen Steuersystems, die Irland zu einem
der attraktivsten Investitionsstandorte der Welt machen, gehören u. a.:
- 12,5 % Körperschaftsteuer für aktive Geschäfte;
- eine Steuergutschrift von 25 % auf Forschung und Entwicklung (F&E);
- Regelungen zu geistigem Eigentum (GE), die eine steuerliche
Abschreibung für breit definierte GE-Zukäufe ermöglichen;
- attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften einschließlich
Schachtelprivileg für Gewinne aus Veräußerungen der meisten Aktien;
- effektive Nullbesteuerung auf ausländische Dividenden (12,5 %
Steuersatz auf qualifizierte ausländische Dividenden und flexible
Zusammenlegung mit ausländischen Steuergutschriften);
- ein von der EU anerkanntes stabiles Steuersystem mit Anschluss an
umfangreiche Netzwerke aus Doppelbesteuerungsabkommen und
EU-Richtlinien;
- großzügige nationale Gesetzgebung mit zahlreichen Steuerbefreiungen;
- attraktive Steuervergünstigungen für aus dem Ausland abgestellte
Mitarbeiter, wichtige Mitarbeiter in F&E sowie Mitarbeiter, die in
bestimmten Ländern1 Arbeiten durchführen.
Darüber hinaus erklärte der Finanzminister in seiner Rede zum Budget 2015 am
14. Oktober 2014:
„Ich beabsichtige, analog zu den Patent- und Innovations-Boxes, wie es sie seit vielen Jahren in
anderen Ländern gibt, die mit uns um Direktinvestitionen konkurrieren, eine „Knowledge
Development Box“ einzurichten. Ich werde eine öffentliche Beratung zu dem Thema starten, um
verschiedene Ansichten dazu zu hören, wie die Knowledge Development Box funktionieren soll,
und ich plane, den Gesetzentwurf dazu mit dem Haushaltsgesetz vorzulegen bzw. sobald die EUund OECD-Diskussionen abgeschlossen sind.“
1
04
-
Siehe Seite 15.
Körperschaftsteuersätze
Irlands Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % auf Betriebserträge gehört weltweit zu den
niedrigsten gesetzlichen „Onshore“-Körperschaftsteuersätzen. Das ist nicht etwa ein
Lockangebot, sondern entspricht dem normalen Steuersatz in Irland auf aktive Geschäftsoder Handelserträge.
Die irische Regierung ist entschlossen, den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf
Betriebserträge beizubehalten. Dies wurde 2015 in der Haushaltserklärung des Finanzministers
bestätigt, in der es heißt:
„Die Regierung hat den Steuersatz von 12,5 % in den letzten Jahren erfolgreich geschützt.
Der Steuersatz von 12,5 % stand niemals und steht auch jetzt nicht zur Diskussion. Der Steuersatz
von 12,5 % entspricht der vereinbarten Politik. Es wird nichts daran geändert.“
Ein Steuersatz von 12,5 % gilt für Einkünfte außerhalb der Betriebserträge (passive Einkünfte)
wie z. B. Kapitalerträge, Mieteinnahme, Nettogewinne aus Auslandsgeschäften sowie Einkünfte
aus bestimmten Grundstücksgeschäften sowie der Ausbeutung von Öl-, Gas- und
Mineralvorkommen.
Das System der irischen Körperschaftsteuer
Inwieweit ein Unternehmen der irischen Körperschaftsteuer unterliegt, hängt von ihrem steuerlichen Sitz ab. Unternehmen mit Sitz in Irland unterliegen mit ihren weltweiten Erträgen und
Kapitaleinkünften der Körperschaftsteuer in Irland. Ein Unternehmen gilt als steuerlich in Irland
ansässig, wenn sein zentrales Management und die Unternehmensleitung in Irland sitzt oder das
Unternehmen in Irland eingetragen ist (es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte bestehende
irische Unternehmen).
Unternehmen, die nicht in Irland ansässig sind, aber eine irische Zweigstelle haben,
unterliegen der Körperschaftsteuer auf:
(i) Gewinne, die den Geschäften dieser Zweigstelle zuzuordnen sind, und
(ii) Kapitalerträge aus der Veräußerung von Anlagen, die von der Zweigstelle in Irland verwendet
oder für diese unterhalten wurden. Unternehmen, die nicht in Irland ansässig sind und auch keine
irische Zweigstelle haben, unterliegen potenziell der Einkommensteuer auf Einkünfte aus irischen
Quellen und den Kapitalertragsteuern aus der Veräußerung bestimmter irischer Anlagen
(z. B. irischen Grundstücken/Gebäuden, bestimmten irischen Aktien etc.).
Berechnung der Steuerschuld
Die Jahresabschlüsse irischer Unternehmen müssen im Allgemeinen gemäß dem irischen GAAP
oder IFRS erstellt werden (US- oder andere GAAP-Regelungen werden nicht akzeptiert), und
sie werden als Grundlage für die Ermittlung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne für die
irischen Steuer- und Berichtsvorschriften verwendet. Irland hat Gesetze zur
Transferpreisfestsetzung gemäß den OECD-Richtlinien zur Transferpreisfestsetzung und dem
Fremdvergleichsgrundsatz. Diese Gesetze sind begrenzt auf Geschäfte mit verbundenen
Unternehmen, die mit dem irischen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % besteuert werden (d.h. auf
gewerbliche Transaktionen). Es gibt eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Unternehmen.
In Irland unterliegen Unternehmen der Körperschaftsteuer mit ihrem gesamten Gewinn
einschließlich der Betriebserträge, der passiven Einkünfte und der Kapitalerträge. Zur Berechnung
des Gewinns, der der Steuer in Irland unterliegt, müssen auch die verfügbaren
Steuervergünstigungen berücksichtigt werden.
VERFÜGBARE
STEUERVERGÜNSTIGUNGEN
Zins
Zinsen auf Darlehen, die für ein Geschäft oder einen Betrieb aufgewendet werden,
sind im Allgemeinen periodengerecht steuerlich abzugsfähig; hier gibt es allerdings
einige Ausnahmen. Angefallene Zinsen auf Darlehen, die für nichtbetriebliche
Zwecke aufgewendet werden, beispielsweise zum Kauf von Aktien an einem anderen
Unternehmen, sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.
Steuerliche Abschreibungen
Im Allgemeinen ist, außer bei bestimmten geistigen Eigentumsrechten (siehe Seite 8)
und Leasing-Besteuerungen, die buchhalterische Abschreibung und Amortisation
bei der Berechnung des steuerrelevanten Unternehmensgewinns nicht abzugsfähig.
Steuerliche Abschreibungen sind jedoch möglich bei Aufwendungen für:
Sachanlagen
— Aufwendungen für Anlagen und Maschinen, Ausstattung und Einrichtung sowie
bestimmte Software usw. können mit jährlich 12,5 % über einen Zeitraum von
acht Jahren linear abgeschrieben werden.
— Aufwendungen für wissenschaftliche Geräte können im 1. Jahr zu 100 %
steuerlich abgeschrieben werden.
— Ausgaben vor dem 1. Januar 2018 für qualifizierte energieeffiziente Anlagen
können im Rahmen der Green-Initiative der irischen Regierung im ersten Jahr
zu 100 % abgeschrieben werden (in dem Jahr, in dem die Ausgabe anfällt).
Zu diesen Anlagen gehören u. a.:
- Motoren und Antriebssysteme;
- Beleuchtung;
- Systeme zur Gebäude-Energieverwaltung;
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT);
- Heizung und Stromversorgung;
- Steuersysteme für Heizung, Lüftung und Klima;
- Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativer Energieversorgung;
- Kühlungs- und Gefriersysteme;
- Elektromechanische Systeme;
- Catering und Gastronomieeinrichtungen.
05
-
Industriegebäude
Die Aufwendungen auf Industriegebäude zu Fertigungszwecken können mit jährlich
4 % linear über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben werden.
Verluste
Betriebsverluste können wie folgt angerechnet werden;
i. auf Betriebserträge und ausländische Dividenden im gleichen Zeitraum mit einem
Steuersatz von 12,5 %;
ii. auf Betriebserträge und ausländische Dividenden im unmittelbar vorangegangenen
Zeitraum mit einem Steuersatz von 12,5 %;
iii. auf Betriebserträge späterer Zeiträume.
Insoweit ein Betriebsverlust im aktuellen Jahr nicht auf andere Betriebserträge
(12,5 %) anrechenbar ist, kann er effektiv in eine Steuergutschrift umgewandelt werden,
mit der die auf andere passive Einkünfte und steuerpflichtige Gewinne anfallende
Körperschaftsteuer im gleichen Zeitraum oder in dem unmittelbar vorangegangenen
Zeitraum gemindert werden kann.
Kapitalverluste können normalerweise mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden,
entweder im gleichen Zeitraum oder in zukünftigen Zeiträumen (es gelten jedoch einige
Ausnahmen).
Konzernvergünstigungen
Die Steuerregelungen von Irland sehen keine Abgabe konsolidierter Steuererklärungen vor.
Tochtergesellschaften können jedoch von Bestimmungen zur steuerlichen Begünstigung
von Konzernen profitieren. Das irische Steuersystem sieht vor, dass zwei Unternehmen als
Mitglieder eines Konzerns anzusehen sind, wenn:
— ein Unternehmen zu 75 % eine Tochtergesellschaft des anderen Unternehmens ist; oder
— beide Unternehmen zu 75 % Tochtergesellschaften eines dritten Unternehmens sind.
Die Unternehmen in dem Konzern umfassen die Unternehmen mit Sitz in Irland, einem
EU-Mitgliedsland oder einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland
unterhält und Unternehmen, die an einer anerkannten Börse gelistet sind und deren
Anteile dort gehandelt werden.
Eine Konzernvergünstigung im aktuellen Jahr kann in Irland für folgende Punkte in
Anspruch genommen werden:
— Betriebsverluste;
— außerordentliche Verwaltungsaufwendungen;
— außerordentliche Miet-Anlageabschreibungen und
— außerordentliche Kosten auf Einkünfte (z. B. bestimmte Zinsaufwendungen).
Während Verlust-Steuervergünstigungen auf Verluste irischer Gewerbebetriebe begrenzt
sind, sieht die irische Gesetzgebung vor, dass eine in Irland ansässige Muttergesellschaft
auf ihre Gewinne auch die Verluste aus ausländischen Tochterunternehmen anrechnen
kann, die steuerlich in der EU angesiedelt sind oder in einem anderen EWR-Land, das ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält.2 Voraussetzung hierfür ist, dass die
Verluste in der jeweiligen lokalen Rechtsprechung nicht angerechnet werden können.
Kapitalertragsteuern (CGT) des Konzerns
Wenn Vermögensgegenstände zwischen Unternehmen innerhalb eines CGT-Konzerns
übertragen werden, so wird dabei ein Betrag angesetzt, der weder zu einem Gewinn noch zu
einem Verlust führt, sofern jedes Unternehmen der Besteuerung in Irland unterliegt. Durch
die Steuervergünstigung für CGT-Konzerne wird die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem
Transfer eines Vermögensgegenstands innerhalb des Konzerns ergibt, so lange zurückgestellt, bis der Gegenstand nach außerhalb des Konzerns veräußert bzw. entsorgt wird.
Ein Konzern umfasst hinsichtlich der Kapitalertragsteuer ein Hauptunternehmen und alle
seine 75 %-Tochtergesellschaften sowie die 75 %-Tochtergesellschaften dieser
75 %-Tochtergesellschaften. Die relevanten Unternehmen müssen in Irland, einem
EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält, ansässig sein.2
Anlaufkosten
Bestimmte Anlaufkosten von Unternehmen können bei der Berechnung der zu
versteuernden Betriebsgewinne angerechnet werden, sobald der Geschäftsbetrieb
aufgenommen wurde. Ein Abzug ist zulässig bei Anlaufkosten, die in den drei Jahren vor
Aufnahme des Geschäftsbetriebs angefallen sind.
Beispiele für abzugsfähige Anlaufkosten sind:
— Buchhaltungskosten,
— Werbungskosten,
— Kosten für Machbarkeitsstudien,
— Kosten für die Erstellung von Geschäftsplänen,
— bezahlte Mieten für Geschäftsräume.
Steuerbefreiung für öffentliche Anleihen
Irische Unternehmen in ausländischem Besitz sind von der Körperschaftsteuer auf Zinsen
aus bestimmten auf sie ausgestellten irischen Staatspapieren befreit. Solche Papiere
können in verschiedenen gängigen Währungen ausgestellt sein.
2
06
-
Island und Norwegen
Beschäftigungszuschüsse
Von der IDA bezahlte Beschäftigungszuschüsse sind von der Körperschaftsteuer
befreit. Zahlungen im Rahmen der JobsPlus-Aktion sind ebenfalls steuerbefreit. Im
Rahmen der JobsPlus-Aktion werden Zahlungen bis zu € 10.000 an Arbeitgeber
geleistet, wenn sie Mitarbeiter einstellen, die mehr als ein Jahr lang beschäftigungslos waren.
Drei Jahre Steuerbefreiung für junge Unternehmen
Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für drei Jahre unterstreicht, wie Irland die
Gründung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert.
Unternehmen, die nach dem 14. Oktober 2008 registriert wurden und ihren
Geschäftsbetrieb zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2015
aufnehmen, erhalten Steuervergünstigungen auf:
— Gewinne aus dem neuen Geschäftsbetrieb und
— steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die für den neuen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.
Wenn die Summe der jährlichen Körperschaftsteuer € 40.000 nicht übersteigt,
kann eine vollständige Befreiung gewährt werden. Liegt die Körperschaftsteuer
zwischen € 40.000 und € 60.000, wird eine teilweise Befreiung gewährt. Die Höhe
der Steuervergünstigung hängt außerdem von den PRSI-Arbeitgeberbeiträgen
(max € 5.000 pro Mitarbeiter) ab, die von dem Unternehmen in dem relevanten
Abrechnungszeitraum gezahlt werden. Wenn die PRSI die Körperschaftsteuer
übersteigt, kann dieser Überschuss vorgetragen und auf die zukünftige
Körperschaftsteuer nach dem Ende des Steuerbefreiungszeitraums von drei Jahren
angerechnet werden.
STEUERGUTSCHRIFT
AUF FORSCHUNG UND
ENTWICKLUNG (F&E)
Irland hat seit 2004 Regelungen für F&E Steuergutschriften. Qualifizierte
F&E-Ausgaben führen zu einer Steuergutschrift von 25 % zur
Verrechnung mit der Körperschaftsteuer, zusätzlich zu dem Steuerabzug
von 12,5 %. Damit sollen ausländische wie auch einheimische Unternehmen
zu neuen und/oder zusätzlichen F&E-Aktivitäten in Irland ermutigt werden.
Die F&E-Steuergutschrift kann von in Irland ansässigen Unternehmen und
Zweigniederlassungen in Anspruch genommen werden für die Kosten von
innerhalb des ERW durchgeführten internen, qualifizierten F&E-Maßnahmen,
sofern diese Aufwendungen nicht an anderer Stelle innerhalb des ERW
steuerlich geltend gemacht werden können.
Das Gutschriftensystem sieht außerdem Folgendes vor:
— 5 % der F&E-Ausgaben oder € 100.000 können als Auftrag an europäische Universitäten (einschließlich der irischen Universitäten) vergeben werden; darüber hinaus
— können 15 % der F&E-Aufwendungen oder € 100.000 als Auftrag an andere, vom
Auftraggeber unabhängige Parteien vergeben werden.
Unternehmen können die F&E-Steuergutschrift ganz oder teilweise an
Schlüsselarbeitskräfte im Bereich F&E abtreten3.
Wenn die Steuerschuld aus der Körperschaftsteuer nicht ausreicht, um die
verbleibende Gutschrift in einem bestimmten Jahr oder dem Vorjahr zu nutzen, kann
die Steuergutschrift unter bestimmten Bedingungen über einen Zeitraum von drei Jahren
erstattet werden. Ansonsten wird die Gutschrift vorgetragen.
Die Anwendungsweise - ein Beispiel zur Unterstützung der F&E-Aufwendungen
in Höhe von € 100 in irland
UNTERNEHMENSPERSPEKTIVE
F&E-AUFWENDUNGEN
100,00
STEUERVERGÜNSTIGUNG:
90 @ 12,5 % =
11,25
Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift müssen wissenschaftliche
oder technische Fortschritte und die Lösung wissenschaftlicher oder
technischer Probleme und Unsicherheiten angestrebt werden.
GEWÄHRTE
BEIHILFE (10 %)
(10,00)
STEUERGUTSCHRIFT: 90 @ 25 %=
22,50
NETTOKOSTEN
NACH BEIHILFE
90,00
STEUERERSPARNIS
INSGESAMT
33,75
Qualifizierte Ausgaben umfassen sowohl Erträge als auch Investitionen.
In der Praxis umfassen die qualifizierten Aufwendungen Löhne und
Gehälter, die zugehörigen Gemeinkosten, Kosten für Sachanlagen sowie
für Gebäude.
STEUERERSPARNIS
(33,75)
PLUS GEWÄHRTER BEIHILFE
10,00
56,25
UNTERSTÜTZUNG GESAMT
43,75
NETTOKOSTEN GESAMT
Die Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gutschrift „über der Marke“ im Gewinnund Verlustkonto unter IFRS bzw. dem irischen und US-GAAP anzurechnen und damit
die Stückkosten bei F&E direkt zu beeinflussen; diese Kennzahl spielt für MNUs bei der Auswahl
des Standorts von F&E-Projekten eine entscheidende Rolle. Dies ist besonders hilfreich für
irische Tochterunternehmen von MNUs im Wettbewerb um F&E-Projekte.
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07
-
UNTERSTÜTZUNG
DURCH IRLAND
Siehe Seite 15
IMMATERIELLE
VERMÖGENSWERTE UND
GEISTIGES EIGENTUM
(GE) IN IRLAND
Das irische Steuersystem fördert die Bildung und Verwaltung von geistigem Eigentum
durch unseren Körperschaftsteuersatz von 12,5 %, die F&E-Steuergutschrift von 25 %
und jetzt auch durch unsere GE-Steuerregelungen. Wie bereits erwähnt, hat die
Regierung Pläne zur Einführung einer „Knowledge Development Box“ im Haushaltsgesetz
2015 angekündigt bzw. sobald die EU- und OECD-Diskussionen abgeschlossen sind.
2009 wurden neue GE-Steueranreize eingeführt für Aufwendungen, die beim Kauf
immaterieller Vermögenswerte anfallen. Die Steuervergünstigung gilt für qualifizierte
Zukäufe, die nach dem 7. Mai 2009 durchgeführt wurden, und erlaubt die Abschreibung
der Investitionen über einen festen Zeitraum von 15 Jahren oder über ihre buchhalterische
Nutzungsdauer. Die Steuervergünstigung erfolgt in Form einer steuerlichen Abschreibung, die von den Betriebserträgen aus Verwaltung, Entwicklung und der Nutzung des
betreffenden immateriellen Vermögenswerts abgezogen werden kann. Es gibt keine
Rückforderung auf die Steuererleichterung, wenn die Veräußerung nach fünf Jahren
erfolgt und die Ausgaben nach dem 13. Februar 2013 getätigt wurden.
08
-
Die Regelungen gelten für spezifische immaterielle Vermögenswerte gemäß
der allgemein anerkannten Buchhaltungspraxis; hierzu gehören u. a.:
—
—
—
—
—
—
—
—
Patent, eingetragene Designs, Design-Rechte oder Erfindungen;
Copyright/Urheberrecht;
Warenzeichen, Handelsnamen oder Handelsaufmachungen;
Marken oder Markennamen;
Domain-Namen, Servicemarken oder Veröffentlichungsnamen;
Know-how;
Autorisierungen zum Verkauf von Medikamenten etc.
Kundenlisten, außer wenn sie als Teil einer Übernahme für die
Fortführung eines Geschäfts gekauft wurden;
— bestimmte Software;
— Lizenzen und Geschäftswerte zu diesen Punkten;
— Kosten im Zusammenhang mit Anwendungen für einen
bestimmten gesetzlichen Schutz.
Darüber hinaus gibt es auch eine Befreiung von der Stempelabgabe;
siehe Seite 11.
Sonstige Steuerabzüge für GE-Kosten
Weitere derzeitige Bestimmungen gelten unabhängig von diesen
Regelungen auch weiterhin hinsichtlich Umsatzerlösen und Investitionsaufwand bei qualifizierter Forschung und beim Kauf von Software, wenn die
Software für rein geschäftliche Zwecke eingesetzt wird.
INTERNATIONALISIERUNG
Holding-Gesellschaften
Dank unserer attraktiven Steuern, Regelungen und Gesetze in Verbindung mit einer offenen
und entgegenkommenden Geschäftsumgebung hat Irland seinen Status als erstklassiger
Standort für internationale Unternehmen etabliert.
In den letzten Jahren hat Irland zunehmend an Bedeutung gewonnen als bevorzugter
Onshore-Standort für MNUs, die ihre regionalen oder globalen Zentralen auf die Insel
verlegen, um ihre Unternehmensstruktur und ihre zentralen Bürofunktionen ihrer internationalen Unternehmen zu verwalten.
Die wichtigsten Steuervorteile für Holding-Gesellschaften in Irland sind:
1. Schachtelprivileg für Kapitalertragsteuern bei der Veräußerung qualifizierter
Beteiligungen;
2. effektive Steuerbefreiung ausländischer Dividenden durch den Steuersatz von 12,5 %
für qualifizierte ausländische Dividenden und ein flexibles Steuergutschriftssystem;
3. keine Doppelbesteuerung bei Steuern auf Gewinne ausländischer Zweigstellen
und Zusammenlegungsbestimmungen für nicht genutzte Gutschriften;
4. kein Steuereinbehalt auf Dividenden, die an Vertragsländer gezahlt werden
(oder zwischen Tochterunternehmen in Nichtvertragsländern) und Zugang zu
Doppelbesteuerungsabkommen zur Minimierung des Steuereinbehalts auf
eingehende Lizenzgebühren und Zinsen sowie zusätzliche Bestimmungen zur
Minimierung des Steuereinbehalts auf ausgehende Zahlungen;
5. umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.
Sonstige Steuervorteile für Unternehmen in Irland sind beispielsweise ein nachhaltiges, von der
EU anerkanntes Steuersystem, das nicht von Sanktionen gegen Steueroasen bedroht ist.
Außerdem gibt es in Irland keine Regelungen über ausländische Zwischengesellschaften
(„CFC Rules“), über Gesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung sowie keine
Gesellschaftssteuern oder Vermögenssteuern. Finanzierungskosten können ebenfalls
steuerlich geltend gemacht werden.
1. Schachtelprivileg auf Kapitalertragsteuern bei der Veräußerung von Beteiligungen
Unternehmensgewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen werden
mit 33 % Kapitalerträgen belastet. Die irische Rechtsprechung erlaubt eine Befreiung
von der Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von Aktien von qualifizierten Gesellschaften. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen; so muss das Unternehmen beispielsweise
mindestens 5 % der Aktien des veräußerten Unternehmens mindestens zwölf Monate lang
halten; das veräußerte Unternehmen muss in der EU bzw. einem Vertragsland ansässig sein
und darf seinen Wert nicht aus Grundstücken in Irland herleiten, und der Konzern muss zum
Zeitpunkt der Veräußerung eine „Handels“- Prüfung durchlaufen.
09
-
2. Einkünfte aus ausländischen Dividenden
Einkünfte aus ausländischen Dividenden unterliegen der Körperschaftsteuer in Irland;
normalerweise beträgt dieser Steuersatz 12,5 %. Bestimmte ausländische Dividenden werden
mit 25 % besteuert. Im Allgemeinen ergibt sich jedoch als Ergebnis unseres attraktiven
Zusammenlegungssystems für ausländische Steuergutschriften keine höhere Steuer in Irland.
Dividenden, die von einem Unternehmen gezahlt werden, das seinen Sitz innerhalb der EU hat
oder in einem Land, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat,
oder in einem Land, das das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ratifiziert hat, oder von einem Unternehmen, dessen Aktien regulär an einer anerkannten Aktienbörse gehandelt werden, oder von einem 75 %-Tochterunternehmen eines solchen
Unternehmens, unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 12,5 %, sofern
die Dividende aus den Handelsgewinnen bezahlt wird.
De-Minimis-Regel
Wenn die Dividende teilweise aus nichtgewerblichen Erträgen bezahlt wird und teilweise aus
dem Betriebsgewinn, wird der nichtgewerbliche Ausgleich mit 25 % versteuert. Wenn eine
Dividende jedoch aus Handelsquellen und nichtgewerblichen Quellen bezahlt wird, besagt
eine „De-Minimis-Regel“, dass unter bestimmten Bedingungen die komplette Dividende mit
12,5 % versteuert werden kann, und der Umstand, dass ein Anteil aus nichtgewerblichen
Erträgen kommt, macht dabei keinen Unterschied.
Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Steuern in Irland auf ausländische
Dividenden an ein irisches Unternehmen, sofern dieses weniger als 5 % des Aktienkapitals
und der Stimmrechte an dem ausländischen Unternehmen hält. Diese Befreiung gilt nur,
wenn die Dividendeneinkünfte des irischen Unternehmens selbst als Betriebsgewinn
versteuert werden. Wenn die Dividende nicht aus dem Betriebsgewinn stammt, wird sie mit
12,5 % besteuert.
Zusammenlegung ausländischer Steuergutschriften
„Onshore Pooling“ erlaubt ein effektives Zusammenlegen der im Ausland einbehaltenen
Steuern und der grundlegenden Steuern (Steuern auf die Gewinne, aus denen die Dividende
bezahlt wurde) und die Verrechnung mit der in Irland anfallenden Steuer auf die Dividenden.
Ein Anrechnungsüberhang auf ausländische Dividenden, die einem Steuersatz von 12,5 %
unterliegen, kann jedoch nicht mit ausländischen Dividenden verrechnet werden, die mit
25 % besteuert werden. Die Steuergutschriften müssen nicht in dem Jahr genutzt werden, in
dem die Dividende ausgeschüttet wird. Sie kann zeitlich unbegrenzt vorgetragen und auf die
irische Steuer auf zukünftige ausländische Dividenden angerechnet werden.
3. Zweigniederlassungen und ausländische Steuergutschriften
Steuerlich in Irland ansässige Unternehmen unterliegen mit ihren weltweiten Erträgen der
Körperschaftsteuer in Irland. Eine ausländische Zweigniederlassung eines solchen Unternehmens kann daher gleichzeitig der Steuer im Ausland und in Irland unterliegen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erlaubt es Irland den Unternehmen, die ausländische Steuer
als Gutschrift auf die entsprechende irische Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Für
überschüssige Gutschriften gibt es eine Zusammenlegungsregelung.
Ein steuerlich in Irland ansässiges Unternehmen kann seine im Ausland auf seine Zweigniederlassung gezahlten Steuern mit der irischen Steuer auf diese Einkünfte verrechnen. Wenn
die ausländische Steuer die irische Steuer auf die Einkünfte der Zweigniederlassung
übersteigt, kann der Überschuss mit der irischen Steuer auf die Einkünfte andere ausländischer Zweigniederlassungen in diesem Abrechnungszeitraum angerechnet werden. Alle nicht
genutzten Gutschriften können unbegrenzt vorgetragen und mit Körperschaftsteuern auf
Einkünfte ausländischer Zweigniederlassungen in zukünftigen Abrechnungszeiträumen
angerechnet werden.
4. Befreiung vom Steuereinbehalt für MNUs
MNUs sind im Allgemeinen von dem irischen Steuereinbehalt in Höhe von 20 % auf
Dividenden befreit. Dies gilt für Dividenden und für den 20 % Steuereinbehalt auf bestimmte
Lizenz- und Zinseinkünfte.
Steuereinbehalt in Irland auf Dividenden (Dividend Withholding Tax, DWT)
Ein Steuereinbehalt von 20 % gilt für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen von
einem in Irland ansässigen Unternehmen. Es sind umfangreiche Steuerbefreiungen möglich,
einschließlich der Steuerbefreiung für Dividenden, die gezahlt werden an
— steuerlich in Irland ansässige Unternehmen,
— zahlreiche in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein
Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, ansässige Unternehmen und Personen.
Insbesondere Dividenden können ohne Steuereinbehalt an alle nicht ansässigen
Unternehmen ausbezahlt werden, wenn 75 % der Aktien des Empfängers direkt oder indirekt
von einem Unternehmen gehalten werden, das an einer anerkannten Börse gehandelt wird.
Die Verwaltung erfolgt auf der Basis einer Eigenbewertung, sodass die Administration
erheblich vereinfacht wird.
Lizenzgebühren
Für Patent-Lizenzgebühren gilt ein Steuereinbehalt in Höhe von 20 %. Andere Formen von
Lizenzgebühren können ebenfalls zu einem Steuereinbehalt führen, beispielsweise wenn die
Lizenzgebühr eine „jährliche Zahlung“ darstellt. Eine jährliche Zahlung ist eine Zahlung, die
wiederkehren kann und die der Empfänger verdient, ohne dass dafür Aufwendungen
anfallen. Gemäß den irischen Gesetzen sind weitreichende Befreiungen vom Steuereinbehalt
möglich, beispielsweise für Zahlungen an Unternehmen, die innerhalb der EU ansässig sind
oder in einem Land, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält.
Lizenzzahlungen von Irland an in der EU oder in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen
ansässige Unternehmen von Steuereinbehalten können ohne vorherige Ertragsabrechnung
befreit werden, sofern die Lizenzgebühren aus gewerblichen Gründen in gutem Glauben
bezahlt werden und das Land, in dem das Empfängerunternehmen steuerlich ansässig ist, im
Allgemeinen eine Steuer auf derartige Lizenzgebühren aus Quellen außerhalb dieses Gebiets
erhebt. Auch bei Patent-Lizenzgebühren, die an Empfänger in Nicht-Vertragsländern gezahlt
werden, erlaubt die Praxis der irischen Finanzbehörden, dass solche Zahlungen vom Steuereinbehalt befreit werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind und von den irischen
10
-
Finanzbehörden im Voraus der Anspruch auf eine entsprechende Befreiung bescheinigt wird.
Darüber hinaus können Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen in der EU entsprechend
der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren vom Steuereinbehalt ausgenommen werden.
Ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt normalerweise bei
Bedarf eine Befreiung vom Steuereinbehalt.
Hinsichtlich der in Irland erhaltenen Lizenzgebühren, auf die ein Steuereinbehalt gezahlt
wurde, sollte in Irland eine Steuervergünstigung auf einen solchen ausländischen Steuereinbehalt verfügbar sein in Form einer Gutschrift oder einer Steuerminderung. Bei der Strukturierung ausländischer Operationen muss jedoch sehr sorgfältig vorgegangen werden, um den
ausländischen Steuereinbehalt auf Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen von Anfang an so
niedrig wie möglich zu halten.
Zins
Für Zinszahlungen auf Darlehen und Vorschüsse, die zwölf Monate oder länger laufen können,
gilt ein Steuereinbehalt auf Zins in Höhe von 20 %. Wenn jedoch im Verlauf von Handelsgeschäften an ein Unternehmen in der EU oder einem Vertragsland, das normalerweise
ausländische Zinsen besteuert, Zinsen bezahlt werden, erfolgt kein Steuereinbehalt. Durch
verschiedene andere inländische Steuerbefreiungen, Vertragsbestimmungen oder EU-Richtlinien zu Zinsen oder Lizenzgebühren kann sich ebenfalls eine Befreiung von dem Steuereinbehalt ergeben.
5. Doppelbesteuerungsabkommen
Zur Durchführung internationaler Geschäfte hat Irland umfangreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit 72 Ländern geschlossen; 68 dieser Abkommen sind derzeit (Stand März
2015) in Kraft, die übrigen warten auf die Ratifizierung. Diese Abkommen ermöglichen das
Eliminieren oder die Abmilderung einer Doppelbesteuerung.
Wenn mit einem bestimmten Land kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ermöglichen einseitige Bestimmungen innerhalb des inländischen irischen Steuerrechts bei
bestimmten Einkunftsarten eine Gutschriftsvergünstigung auf die Steuer in Irland für im
Ausland gezahlte Steuern.
Darüber hinaus sieht das irische Recht in vielen Fällen eine direkte Befreiung vom Steuereinbehalt auf Zahlungen an in Vertragsländern ansässige Unternehmen und Personen vor.
Irland erweitert dieses Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen ständig.
- Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen wurde mit Äthiopien unterzeichnet. Derzeit
laufen die juristischen Prozeduren zur Ratifizierung und Inkraftsetzung dieses Abkommens.
- Irland hat die Ratifizierungsprozesse zur Inkraftsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen
mit Botswana, Thailand und der Ukraine abgeschlossen. Sobald die Ratifizierungsprozeduren
auch in den anderen Ländern abgeschlossen sind, können diese Abkommen in Kraft treten.
- Die Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Turkmenistan wurden abgeschlossen
und werden in Kürze unterzeichnet.
- Verhandlungen über weitere neue Abkommen mit Aserbaidschan, Jordanien und Ghana
befinden sich derzeit in verschiedenen Phasen.
KAPITALSTEUERN
Kapitalertragsteuern (CGT)
Stempelabgabe
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Mit Wirkung vom 6. Dezember 2012 beträgt der Standardsatz der Kapitalertragsteuer 33 %.
Die Stempelabgabe fällt auf die Übertragung der meisten Formen von Eigentum an, wenn
eine solche Übertragung durch ein schriftliches Dokument erfolgt; bei Fehlen eines
schriftlichen Dokuments wird im Allgemeinen keine Abgabe erhoben.
Für Unternehmen kann die auf Kapitalerträge anfallende Körperschaftsteuer mit dem Wert
von 12,5 % der Betriebsverluste verrechnet werden. Vermögensgegenstände können
allgemein zwischen qualifizierten Konzernen transferiert werden, ohne dass eine Steuerschuld aus Kapitalerträgen entsteht. Die irische Rechtsprechung erlaubt eine Befreiung von
der Körperschaftsteuer bei der Veräußerung von Aktien von qualifizierten Gesellschaften,
sofern die weiter oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Übertragung von Stammaktien oder handelbaren Anteilen an einem irischen
Unternehmen fällt eine Abgabe in Höhe von 1 % an. Bei der Übertragung der meisten
anderen Formen von Eigentum einschließlich immaterieller Vermögenswerte, aber nicht für
Wohneigentum, beträgt die Abgabe 2 %. Bei der Übertragung von Wohneigentum fällt eine
Abgabe von bis zu 2 % an.
Vergünstigung bei Kapitalertragsteuern
Einseitige Steuervergünstigung
In Irland gibt es Gutschriften auf gezahlte Kapitalertragsteuern in bestimmten Ländern, mit
denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, das jedoch keine Kapitalertragsteuern umfasst, z. B. in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Luxemburg, den
Niederlanden, Pakistan, Sambia und Zypern (Irland hat vor der Einführung der Kapitalertragsteuer in Irland Steuerabkommen mit diesen Ländern unterzeichnet).
Darüber hinaus haben Personen (natürliche Personen oder Unternehmen), die der
Kapitalertragsteuer in Irland unterliegen, deren Kapitalerträge jedoch auch in einem
anderen Land besteuert werden, im Allgemeinen im Rahmen des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf eine Gutschrift auf die im Ausland gezahlten
Steuern, die auf die in Irland fällige Kapitalertragsteuer angerechnet wird.
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Die Befreiung von der Stempelabgabe ist für Übertragungen verfügbar, die sich aus der
Reorganisation von Unternehmen und Umstrukturierungen ergeben, die in gutem Glauben
aus gewerblichen Gründen durchgeführt werden. Darüber hinaus fallen keine weiteren
Abgaben an bei Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen (90 % direkte oder
indirekte Verbindung), sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus gibt
es noch weitere Steuerbefreiungen, darunter auch für die Übertragung von geistigem
Eigentum, ein breites Spektrum von Finanzinstrumenten, ausländische Grundstücke und
ausländische Aktien.
Gesellschaftssteuern
Irland kennt keine Gesellschaftssteuern auf die Ausgabe von Aktien.
Kapitalerwerbsteuer („Capital Acquisitions Tax“, CAT)
Die Kapitalerwerbsteuer wird vom Empfänger von Geschenken und Nachlässen mit einem
Satz von 33 % des steuerpflichtigen Werts des empfangenen Gegenstands versteuert. Wenn
der Schenkende bzw. Erblasser seinen Wohnsitz in Irland hat oder normalerweise in Irland
lebt oder sich der übertragene Gegenstand in Irland befindet, kann eine Kapitalerwerbsteuer
anfallen. Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, gelten dann als in Irland ansässig
bzw. normalerweise in Irland lebend, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren ihren
Wohnsitz in Irland hatten. Die Kapitalerwerbsteuer gilt daher nicht für viele Personen ohne
Wohnsitz in Irland. Die Steuerfreibeträge, die von der Beziehung zwischen dem Geber und
dem Empfänger abhängen, verringern den hinsichtlich der Kapitalerwerbsteuer steuerpflichtigen Betrag. Es gibt eine Reihe von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen.
FINANZVERWALTUNG
UND ANDERE
UNTERNEHMENSSTEUERN
Finanzverwaltung
Das irische Steuersystem sieht Eigenbewertungsregelungen vor, bei denen die Unternehmen selbst ihre Steuerschuld ermitteln, einen Antrag auf Steuererstattung einreichen
und entsprechende Steuerzahlungen vornehmen.
Wenn Tätigkeiten in Irland der irischen Steuer unterliegen, muss das Unternehmen den
irischen Steuerbevollmächtigten ein Formular (TR2 oder TR2(FT) bei ausländischen
Unternehmen) zur steuerlichen Eintragung für die Körperschaftsteuer, den Lohnsteuerund Sozialversicherungsabzug (PAYE/PRSI) und die Mehrwertsteuer (sofern relevant)
einreichen. Steuererstattungen werden online über den Revenue Online Service (ROS)
eingereicht. Über ROS können die Steuerzahler auch Informationen zu ihren Steuerbilanzen
anzeigen, und das System liefert alle relevanten Informationen, die für Zahlungen und das
Einreichen von Steuererklärungen innerhalb der festgelegten Fristen erforderlich sind.
Lokale Besteuerung
Auf Unternehmensgewinne in Irland werden keine regionalen, Gemeinde- oder lokalen Steuern
erhoben. Die einzige lokale Steuer ist eine als „Commercial Rates“ bezeichnete kommunale
Grundsteuer, die von den örtlichen Behörden auf gewerbliches Eigentum erhoben wird. Dabei
ist pro € 1 Bewertung des Eigentums ein bestimmter Satz zu entrichten. Dieser Satz wird
jährlich von den örtlichen Behördlichen festgelegt, die auch die steuerliche Bewertung des
Eigentums vornehmen. Diese Sätze sind bei der irischen Körperschaftsteuer abzugsfähig.
Mehrwertsteuer (VAT)
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer; sie wird auf im Rahmen des
Geschäftsbetriebs gelieferte Waren und Dienstleistungen erhoben. Die an die meisten
eingetragenen Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer wird dem zahlenden Unternehmen
gutgeschrieben, sodass diese Steuer letztendlich vom Endverbraucher getragen wird.
Der Mehrwertsteuersatz reicht von 0 % bis 23 %, je nach Art des Produkts bzw. der
Dienstleistung. Detaillierte Mehrwertsteuerregeln gelten für die Lieferung von Eigentum
und für die grenzüberschreitende Lieferung von Waren und Dienstleistungen
(einschließlich elektronischer Dienstleistungen) an Kunden in anderen Ländern der EU.
Mehrwertsteuerbefreiung beim Export
Für die grenzübergreifende Lieferung von Waren an Kunden innerhalb der EU gilt im
Allgemeinen eine irische Mehrwertsteuer von 0 % und die Mehrwertsteuer des jeweils
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anderen Mitgliedsstaats. Importe und der Kauf von Waren und der meisten Dienstleistungen
aus anderen Ländern unterliegen im Allgemeinen der irischen Mehrwertsteuer.
Darüber hinaus können irische Unternehmen, deren Umsatz hauptsächlich aus dem Export
irischer Waren stammt (mindestens 75 % des Umsatzes), bei den irischen
Steuerbevollmächtigten ein Zertifikat zur Mehrwertsteuerbefreiung beantragen. Dieses
Zertifikat berechtigt den Inhaber, die meisten Waren und Dienstleistungen in Irland zu kaufen,
ohne dass er die irische Mehrwertsteuer bezahlen muss. Dies ist eine für den Cashflow günstige
Maßnahme der Finanzbehörden, mit der der Verwaltungsaufwand gesenkt wird.
Zoll- und Verbrauchsabgaben
Zollabgaben
Irland ist Mitglied der EU, und alle Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
wurden aufgehoben. Dies ermöglicht einen zollfreien Import von Waren aus anderen
EU-Ländern, sofern diese aus der EU stammen oder innerhalb der EU verzollt wurden.
Für von außerhalb der EU nach Irland importierte Waren fallen Zollabgaben an. Die Zollsätze
sind im allgemeinen EU-Zolltarif festgelegt.
Die wichtigsten Faktoren für die Höhe der Zollabgabe sind:
— Tarifklassifizierung;
— Zollbewertung; und
— Herkunft.
Die EU hat mit bestimmten Ländern und Ländergruppen bevorzugte Tarifvereinbarungen;
dies kann zu einer Reduzierung oder einem Wegfall des Zolls führen. Darüber hinaus bietet
die EU bestimmte Zollvergünstigungen und Prozeduren, beispielsweise Tarifaussetzungen,
Veredelungsverkehr sowie Zolllagerhaltung und -verarbeitung unter Zollaufsicht.
Es ist sehr wichtig, dass die Tarifklassifizierung, die Zollbewertung und die Herkunft der in die
EU importierten Waren richtig angegeben wird, um zu hohe oder zu niedrige Zollzahlungen
zu vermeiden und die verfügbaren Zollvergünstigungen und Prozeduren richtig zu nutzen.
Zollabgaben werden mit dem Import fällig. Die Importeure können jedoch eine verzögerte
Zahlungsprozedur beantragen; in diesem Fall müssen Zoll und/oder Import-Mehrwertsteuer
erst am 15. Tag des Monats nach dem Import bezahlt werden. Dadurch erzielt der Importeur
einen Vorteil beim Cashflow.
Verbrauchsabgaben
Verbrauchsabgaben werden erhoben auf Mineralöl, alkoholische Produkte und
Tabakprodukte, die nach Irland importiert oder in Irland hergestellt und für den Verbrauch
in Irland freigegeben werden. Die Höhe der Verbrauchsabgaben variiert je nach den Waren,
sie ist mit dem Import (zusätzlich zu eventuell erhobenen Zöllen) bzw. mit der Freigabe
zum Verbrauch zu entrichten. Wie bei den Zollabgaben kann der Importeur jedoch auch bei
den Verbrauchsabgaben eine spätere Zahlung beantragen.
Außerdem gibt es in Irland auch nationale Verbrauchsteuern, z. B.:
— eine Energieverbrauchssteuer wird in Irland auf die Lieferung von Strom erhoben; und
— die Fahrzeugeintragsteuer („Vehicle Registration Tax“, VRT) wird in Irland auf die
Registrierung von Motorfahrzeugen erhoben.
Verschiedene Rückerstattungen, Rabatte und Zuwendungen können für bestimmte
Verwendungen von Verbrauchsgütern beantragt werden.
Exportkontrollen
Unternehmen in Irland, die Waren in Länder außerhalb der EU exportieren (sowie in einigen
Fällen bei der Versorgung innerhalb der Gemeinschaft), sind zur Einhaltung der EU-Gesetze
sowie der irischen Gesetze zur Exportkontrolle verpflichtet wie ggf. auch zur Einhaltung der
US-Gesetze über die Re-Exportkontrolle.
Es gibt Kontrollen über den Export von Waren wie z. B. Artikel mit mehreren
Verwendungsmöglichkeiten, militärische Artikel und Artikel, die für Länder bestimmt sind,
für die Handelssanktionen gelten.
Kohlesteuer
Zur Reduzierung der CO2-Emission und als Anreiz für die Energieverbraucher zum Umstieg
auf erneuerbare Energiequellen erhebt Irland eine CO2-Steuer. Die Steuer gilt für die
Versorgung mit den folgenden Brennstoffkategorien in Irland:
— Transport-Brennstoffe: Benzin und Auto-Diesel;
— Nichttransportbrennstoffe: Öl, Gas und Kerosin sowie
Irland verwendet das EU-weite elektronische System EMCS („Excise Movement and
Control System“) für die Kontrolle von innerhalb der EU bewegten Verbrauchsgütern, auf
die kein Zoll erhoben wird.
— Festbrennstoffe: Torf und Kohle
Die Kohlesteuer beträgt € 20 pro Tonne CO2-Emission und wird bei der Lieferung des
Brennstoffs an den Kunden erhoben. Der Brennstofflieferant ist für die Entrichtung der
Steuer verantwortlich und haftbar.
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PERSÖNLICHE
BESTEUERUNG
Besteuerung in Irland von nicht in Irland beheimateten Personen
Die meisten ausländischen Führungskräfte, die in Irland für ausländische Unternehmen
arbeiten, werden als ansässig, aber nicht als in Irland beheimatet klassifiziert. Das bedeutet,
sie unterliegen mit ihren in Irland erzielten Einkünften und allen aus dem Ausland
bezogenen Einkünften der irischen Einkommensteuer.
Gehälter, die aus einem ausländischen Arbeitsvertrag bezogen werden, sind in dem Umfang
zu versteuern, in dem sie den Aufgaben in Irland zuzuordnen sind; ansonsten nur, wenn sie
nach Irland überwiesen werden.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird normalerweise auf alle Einkünfte in Irland erhoben sowie auf
Einkünfte aus Dienstleistungen, die in Irland erbracht werden. Die Steuer auf andere
Einkünfte und Gewinne hängt von dem Wohnsitz der Person ab.
Die häufigste Form der Einkommensteuer ist der Lohnsteuerabzug („Pay As You Earn“,
PAYE), ein Steuereinbehalt direkt auf die Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber an seine
Mitarbeiter. Selbstständige oder Personen, die ein Einkommen aus Nicht-PAYE-Quellen
beziehen, nutzen das System der Selbsteinschätzung. Der persönliche Steuersatz hängt
vom Personenstand ab.
Persönliche Einkommensteuersätze
LEDIGE
Mit 20 %
Mit 40 %
€ 33.800
AUSGLEICH
€ 42.800
AUSGLEICH
€ 67.600
AUSGLEICH
VERHEIRATETE PAARE / LEBENSPARTNER
(EIN EINKOMMEN)
VERHEIRATETE PAARE / LEBENSPARTNER
(ZWEI EINKOMMEN)
Es gibt eine Vielzahl abzugsfähiger Aufwendungen wie z. B. Rentenbeiträge, die bei der
Berechnung des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden können, und es gibt
Steuergutschriften, wie z. B. Arbeitnehmerkredite, die mit der Steuerlast verrechnet
werden können.
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Ausländische Führungskräfte können ihre Steuerschuld durch eine Reihe von
Steuerbefreiungen und Vergünstigungen verringern, da sie als qualifizierte Personen im
Sinne der Besteuerungsgrundlage („Remittance Basis of Taxation“, RBT) betrachtet werden.
RBT gilt für (i) Gehälter aus dem Ausland, die nicht den Aufgaben in Irland zuzuordnen sind
(„Arbeitstage außerhalb Irlands“) und (ii) Einkommen aus Kapitalvermögen aus dem
Ausland. „Aus dem Ausland“ bedeutet „mit Ursprung außerhalb Irlands“.
Alternativ dazu kann eine der nachfolgend beschriebenen drei Steuervergünstigungen zur
Verfügung stehen.
Programm zur Entlastung von Sonderbeauftragten („Special
Assignee Relief Programme“, SARP)
Ein neues und verbessertes SARP wurde 2015 eingeführt, mit dem ausländische Fachkräfte
motiviert werden sollen, nach Irland zu kommen. (Personen, die bereits vom SARP profitieren,
können diese Vorteile auch weiterhin nutzen.) Das Programm bietet Einkommensteuervergünstigungen auf einen Teil des Einkommens von Arbeitnehmern, die mindestens
sechs Monate lang für einen Arbeitgeber in einem Land gearbeitet haben, mit dem Irland ein
Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Abkommen zum Austausch von Steuerdaten
unterhält, und anschließend für diesen Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen
Aufgaben in Irland übernehmen.
Personen, die in den Jahren 2015, 2016 oder 2017 nach Irland kommen, haben unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Steuernachlass bei der Berechnung der
Einkommensteuer für die ersten fünf Jahre. Ein Arbeitnehmer kann beantragen, dass 30 %
seines Einkommens über € 75.000 von der Einkommensteuer befreit werden. Bei einem
zugeordneten Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von € 225.000 können damit € 45.000
abgesetzt werden. Zu den wichtigsten Voraussetzungen hierbei gehört, dass die Person
während der vorangegangenen fünf Jahre keinen Wohnsitz in Irland hatte; der
Mindestzeitraum, die die Person in Irland arbeiten muss, beträgt ein Jahr; und die Person
muss einen Wohnsitz in Irland haben; sie kann jedoch auch in anderen Ländern einen
weiteren Wohnsitz unterhalten. Wenn die Person im Verlauf des Jahres ankommt, werden die
Freibeträge an den entsprechenden Zeitraum proportional angepasst.
Ein Arbeitnehmer mit Anspruch auf diese Steuervergünstigung hat auch Anspruch auf einen
Heimatbesuch für sich selbst und seine Familie. Auch die an eine irische Schule bezahlten
Schulgebühren von bis zu € 5.000 für jedes Kind können vom Arbeitgeber steuerfrei bezahlt
oder erstattet werden.
PERSÖNLICHE
BESTEUERUNG
An Schlüsselmitarbeiter im F&E-Bereich abgetretene
F&E-Gutschriften
Statt die F&E-Gutschriften in einem Abrechnungszeitraum gegen die Körperschaftsteuer
zu verrechnen, kann ein Unternehmen die Gutschriften ganz oder teilweise an
Schlüsselmitarbeiter im Bereich F&E abtreten, um deren Einkommensteuerschuld zu
verringern. Der Mitarbeiter darf kein Direktor sein oder einen Anteil von 5 % an dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen besitzen. Mindestens 50 % der
Bezüge der Mitarbeiter müssen für die F&E-Steuergutschrift gültig sein, und die Aufgaben
des Mitarbeiters im Rahmen seiner Beschäftigung müssen zu mindestens 50 % im Bereich
der Konzeption oder Bildung neuer Kenntnisse, Produkte, Prozesse, Methoden oder
Systeme liegen.
Der Mitarbeiter kann die F&E-Steuergutschrift gegen seine Einkommensteuerschuld
verrechnen. Der maximale Anspruch eines Mitarbeiters ist insofern begrenzt, als der
effektive Einkommensteuersatz nicht unter 23 % gedrückt werden kann. Nicht genutzte
Gutschriften können vorgetragen werden.
Abzug von ausländischen Einkünften für Einkünfte aus der
Arbeit in bestimmten anderen Ländern
Es gibt einen Steuerabzug für Personen mit Wohnsitz in Irland, die die Aufgaben im
Rahmen ihrer Beschäftigung in Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, Algerien, der
VR Kongo, Ägypten, Ghana, Kenia, Nigeria, dem Senegal, Tansania, Bahrain, Chile,
Indonesien, Japan, Kuwait, Malaysia, Mexiko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Singapur,
Südkorea, Thailand, den Vereinigten Arabischen Emiraten und/oder Vietnam
wahrnehmen, sofern die Person in einem Zeitraum von zwölf Monaten mindestens 40
gültige Tage in diesen Ländern verbringt. Ein Tag ist gültig, wenn die Person mindestens
drei aufeinander folgende Tage in diesen Ländern verbringt. Dieser Steuerabzug gilt für
die Jahre 2015, 2016 und 2017.
Der Abzug wird berechnet durch Multiplikation der gültigen Einkünfte mit dem Verhältnis
der gültigen Tage zur Anzahl der Tage im gesamten Jahr. Der maximale Abzug beträgt
€ 35.000.
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Aktien- und Gewinnbeteilungsprogramme
Unternehmen können Aktien- und Gewinnbeteilungsprogramme betreiben, um
Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, steuereffizient am Erfolg des Unternehmens beteiligt
zu werden. Die PRSI-Beiträge des Mitarbeiters können nicht auf Aktienprogramme
angerechnet werden.
Sozialversicherung (PRSI) und USC
PRSI
Arbeitnehmer sind zwingend im staatlich verwalteten System der einkunftsbezogenen
Sozialversicherung („Pay-Related Social Insurance“, PRSI) versichert. Arbeitnehmer und
Arbeitgeber leisten Beiträge zu dieser Sozialversicherung.
Die Beiträge des Arbeitgebers können mit der Körperschaftsteuer verrechnet werden. Der
PRSI-Beitragssatz für Arbeitgeber beträgt normalerweise 10,75 %. Der PRSI-Beitrag des
Arbeitgebers wird auf die gesamten Einkünfte aus der Beschäftigung erhoben einschließlich
der Steuervorteile.
Der Arbeitnehmeranteil der PRSI-Beiträge liegt bei 4 %. Mitarbeiter, deren Einkünfte € 352
wöchentlich oder weniger betragen, sind von den PRSI-Beiträgen befreit.
Allgemeiner Sozialbeitrag („Universal Social Charge“, USC)
Ein allgemeiner Sozialbeitrag (USC) muss ebenfalls von den Mitarbeitern mit einem Satz von
1,5 %, 3,5 %, 7 % und 8 % bezahlt werden. (Bei einem Jahreseinkommen unter € 12.012
fallen keine USC-Beiträge an. Auf die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden in
bestimmten Fällen USC-Beiträge von bis zu 11 % erhoben.)
Kommunale Grundsteuer
Für Besitzer von Wohneigentum im Staat wird eine jährliche kommunale Grundsteuer
erhoben. Hierbei gibt es ein Bandsystem, und die Steuer wird jeweils auf den Mittelwert des
Bandes angelegt. Das erste Band deckt das gesamte Wohneigentum bis zu einem Wert von
€ 100.000 ab. Das Band geht dann weiter in Vielfachen von € 50.000 bis zu € 1 Million, und
der Jahressteuersatz beträgt 0,18 %. Für Eigentum mit einem Wert über € 1 Million beträgt
der Steuersatz 0,25 % für den Wert über € 1 Million.
WEITERE
INFORMATIONEN
Körperschaftsteuer in Irland
Ein Leitfaden der irischen Finanzbehörde erläutert, was als
„Betriebserträge“ klassifiziert wird:
www.revenue.ie/en/practitioner/tech-guide/index.html.
Persönliche Besteuerung und Steuergutschriften
Weitere Informationen finden Sie unter www.revenue.ie/en/personal/index.html.
Steuervergünstigung
Weitere Informationen über energieeffiziente Anlagen erhalten Sie von der
Behörde für nachhaltige Energie (Sustainable Energy Authority of Ireland)
unter http://www.seai.ie/Your_Business/Accelerated_Capital_Allowance/.
Weitere Detailinforrmationen zu Anlaufkosten erhalten Sie von der irischen
Finanzbehörde (Irish Revenue Authority) unter
http://www.revenue.ie/en/about/foi/s16/templates/income-tax-capitalgains-tax-corporation-tax/part-04/.
F&E-Steuergutschrift
Anleitungen dazu, welche Aktivitäten als F&E anzusehen sind, finden Sie
unter www.revenue.ie/en/practitioner/tech-guide/index.html.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Abkommen mit ihren Bestimmungen finden Sie unter
www.revenue.ie/en/practitioner/law/tax-treaties.html.
Finanzverwaltung
Informationen zur Mehrwertsteuer („Value Added Tax“, VAT) erhalten Sie von
der irischen Finanzbehörde (Irish Revenue Authority) unter
www.revenue.ie/en/tax/vat/index.html.
Anträge auf Steuererstattung können online über den Revenue Online Service
(ROS) eingereicht werden unter www.revenue.ie/en/online/ros/index.html.
Ausführliche Regelungen zur Mehrwertsteuer auf Eigentum stehen zur
Verfügung unter www.revenue.ie/en/tax/vat/property/index.html.
Unternehmenssteuern
Die Zoll- und Verbrauchsabgaben sowie die Verbrauchssteuersätze
können variieren. Ausführliche Informationen finden Sie unter
www.revenue.ie/en/customs/index.html.
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IDA Irland hat das vorliegende Dokument mit großer Sorgfalt zusammengestellt; dennoch
kann für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden.
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