, BEEUERUNG IN IRND 2015 www.idaireland.com INHALT STEUERREGELUNGEN IN IRLAND | 02 KÖRPERSCHAFTSTEUERSATZ IN IRLAND | 03 KÖRPERSCHAFTSTEUER IN IRLAND | 04 VERFÜGBARE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN | 05 STEUERGUTSCHRIFT AUF FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) | 07 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND GEISTIGES EIGENTUM (GE) IN IRLAND | 08 , INTERNATIONALISIERUNG | 09 KAPITALSTEUERN | 11 FINANZVERWALTUNG UND ANDERE UNTERNEHMENSSTEUERN | 12 PERSÖNLICHE BESTEUERUNG | 14 WEITERE INFORMATIONEN | 16 01 - EUEEGELUNGEN IN IRND Forbes zählt Irland zu den weltweit unternehmensfreundlichsten Ländern Irlands Körperschaftssteuersatz liegt bei 12,5 %. Eine Studie aus dem Jahr 2014 kam zu dem Ergebnis, dass Irland im Hinblick auf die Unternehmenssteuern das effizienteste Land innerhalb der EU ist und weltweit an Nummer 6 steht. Irland bietet... - attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften - Steuergutschriften von 25 % für F&E sowie F&E-Zuschüsse - hervorragende Regelungen zu geistigem Eigentum (GE) Im Jahr 2015 startete Irland einen Beratungsprozess als Rahmenlösung für die Bildung einer Wissens-Entwicklungsbox („Knowledge Development Box“, KDB) Weitere interessante Initiativen sind Die Weiterführung der Steuervergünstigung von drei Jahren auf die Körperschaftsteuer für Startup-Unternehmen Beschleunigte Anlageabschreibungen für energieeffiziente Anlagen für weitere drei Jahre verlängert Verbessertes SARP-Programm („Special Assignee Relief Programme“, Programm zur Entlastung von Sonderbeauftragten) und verbessertes FED- Programm („Foreign Earnings Deduction“, Abzug von Auslandseinkünften) 02 - KÖRPERSCHAFT STEUERSATZ IN IRLAND KÖRPERSCHAFTEUER SÄTZE ÜBERSCHRIFT GESAMTKÖRPERSCHAFTSTEUERSÄTZE IN % Die Körperschaftsteuersätze gehören seit mehr als drei Jahrzehnten zu den wichtigsten Komponenten einer günstigen Unternehmensumgebung in Irland. Die irischen Steuerregelungen sind offen und transparent. Sie entsprechen uneingeschränkt den OECD-Leitlinien und dem EU-Wettbewerbsrecht. BULGARIEN 10,00 % IRLAND 12,50 % LITAUEN 15,00 % SINGAPUR 17,00 % Rate - Die Strategie der Regierung im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer von 12,5 % ist klar. TSCHECHISCHE REPUBLIK 19,00 % UNGARN 19,00 % POLEN 19,00 % GROSSBRITANNIEN 20,00 % PORTUGAL 21,00 % SCHWEDEN 22,00 % DÄNEMARK 23,50 % ÖSTERREICH 25,00 % CHINA 25,00 % NIEDERLANDE 25,00 % JAPAN 25,50 % SPANIEN 28,00 % LUXEMBURG 29,22 % DEUTSCHLAND 30,00 % BELGIEN 33,00 % FRANKREICH 33,33 % USA 35,00 % Regelungen - Bezieht sich auf die zusätzlichen Elemente der allgemeinen Strategie zur Körperschaftsteuer, d. h. 25 % F&E-Steuergutschrift, Steuervergünstigungen für Ausgaben im Bereich geistiges Eigentum (GE) und attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften. Reputation - Irland bietet transparente Regelungen zur Körperschaftsteuer und ein ständig wachsendes Netzwerk internationaler Steuerabkommen mit einem umfassenden Austausch von Steuerdaten. 0 10 20 30 Steuereinbehalte: PwC, 2015 Einschließlich Solidaritätszuschlag und Gemeindesteuern, sofern relevant. 03 - 40 50 KÖRPERSCHAFTSTEUER IN IRLAND Zu den wichtigsten Merkmalen des irischen Steuersystems, die Irland zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte der Welt machen, gehören u. a.: - 12,5 % Körperschaftsteuer für aktive Geschäfte; - eine Steuergutschrift von 25 % auf Forschung und Entwicklung (F&E); - Regelungen zu geistigem Eigentum (GE), die eine steuerliche Abschreibung für breit definierte GE-Zukäufe ermöglichen; - attraktive Regelungen für Holding-Gesellschaften einschließlich Schachtelprivileg für Gewinne aus Veräußerungen der meisten Aktien; - effektive Nullbesteuerung auf ausländische Dividenden (12,5 % Steuersatz auf qualifizierte ausländische Dividenden und flexible Zusammenlegung mit ausländischen Steuergutschriften); - ein von der EU anerkanntes stabiles Steuersystem mit Anschluss an umfangreiche Netzwerke aus Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien; - großzügige nationale Gesetzgebung mit zahlreichen Steuerbefreiungen; - attraktive Steuervergünstigungen für aus dem Ausland abgestellte Mitarbeiter, wichtige Mitarbeiter in F&E sowie Mitarbeiter, die in bestimmten Ländern1 Arbeiten durchführen. Darüber hinaus erklärte der Finanzminister in seiner Rede zum Budget 2015 am 14. Oktober 2014: „Ich beabsichtige, analog zu den Patent- und Innovations-Boxes, wie es sie seit vielen Jahren in anderen Ländern gibt, die mit uns um Direktinvestitionen konkurrieren, eine „Knowledge Development Box“ einzurichten. Ich werde eine öffentliche Beratung zu dem Thema starten, um verschiedene Ansichten dazu zu hören, wie die Knowledge Development Box funktionieren soll, und ich plane, den Gesetzentwurf dazu mit dem Haushaltsgesetz vorzulegen bzw. sobald die EUund OECD-Diskussionen abgeschlossen sind.“ 1 04 - Siehe Seite 15. Körperschaftsteuersätze Irlands Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % auf Betriebserträge gehört weltweit zu den niedrigsten gesetzlichen „Onshore“-Körperschaftsteuersätzen. Das ist nicht etwa ein Lockangebot, sondern entspricht dem normalen Steuersatz in Irland auf aktive Geschäftsoder Handelserträge. Die irische Regierung ist entschlossen, den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf Betriebserträge beizubehalten. Dies wurde 2015 in der Haushaltserklärung des Finanzministers bestätigt, in der es heißt: „Die Regierung hat den Steuersatz von 12,5 % in den letzten Jahren erfolgreich geschützt. Der Steuersatz von 12,5 % stand niemals und steht auch jetzt nicht zur Diskussion. Der Steuersatz von 12,5 % entspricht der vereinbarten Politik. Es wird nichts daran geändert.“ Ein Steuersatz von 12,5 % gilt für Einkünfte außerhalb der Betriebserträge (passive Einkünfte) wie z. B. Kapitalerträge, Mieteinnahme, Nettogewinne aus Auslandsgeschäften sowie Einkünfte aus bestimmten Grundstücksgeschäften sowie der Ausbeutung von Öl-, Gas- und Mineralvorkommen. Das System der irischen Körperschaftsteuer Inwieweit ein Unternehmen der irischen Körperschaftsteuer unterliegt, hängt von ihrem steuerlichen Sitz ab. Unternehmen mit Sitz in Irland unterliegen mit ihren weltweiten Erträgen und Kapitaleinkünften der Körperschaftsteuer in Irland. Ein Unternehmen gilt als steuerlich in Irland ansässig, wenn sein zentrales Management und die Unternehmensleitung in Irland sitzt oder das Unternehmen in Irland eingetragen ist (es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte bestehende irische Unternehmen). Unternehmen, die nicht in Irland ansässig sind, aber eine irische Zweigstelle haben, unterliegen der Körperschaftsteuer auf: (i) Gewinne, die den Geschäften dieser Zweigstelle zuzuordnen sind, und (ii) Kapitalerträge aus der Veräußerung von Anlagen, die von der Zweigstelle in Irland verwendet oder für diese unterhalten wurden. Unternehmen, die nicht in Irland ansässig sind und auch keine irische Zweigstelle haben, unterliegen potenziell der Einkommensteuer auf Einkünfte aus irischen Quellen und den Kapitalertragsteuern aus der Veräußerung bestimmter irischer Anlagen (z. B. irischen Grundstücken/Gebäuden, bestimmten irischen Aktien etc.). Berechnung der Steuerschuld Die Jahresabschlüsse irischer Unternehmen müssen im Allgemeinen gemäß dem irischen GAAP oder IFRS erstellt werden (US- oder andere GAAP-Regelungen werden nicht akzeptiert), und sie werden als Grundlage für die Ermittlung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne für die irischen Steuer- und Berichtsvorschriften verwendet. Irland hat Gesetze zur Transferpreisfestsetzung gemäß den OECD-Richtlinien zur Transferpreisfestsetzung und dem Fremdvergleichsgrundsatz. Diese Gesetze sind begrenzt auf Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, die mit dem irischen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % besteuert werden (d.h. auf gewerbliche Transaktionen). Es gibt eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Unternehmen. In Irland unterliegen Unternehmen der Körperschaftsteuer mit ihrem gesamten Gewinn einschließlich der Betriebserträge, der passiven Einkünfte und der Kapitalerträge. Zur Berechnung des Gewinns, der der Steuer in Irland unterliegt, müssen auch die verfügbaren Steuervergünstigungen berücksichtigt werden. VERFÜGBARE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN Zins Zinsen auf Darlehen, die für ein Geschäft oder einen Betrieb aufgewendet werden, sind im Allgemeinen periodengerecht steuerlich abzugsfähig; hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. Angefallene Zinsen auf Darlehen, die für nichtbetriebliche Zwecke aufgewendet werden, beispielsweise zum Kauf von Aktien an einem anderen Unternehmen, sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Steuerliche Abschreibungen Im Allgemeinen ist, außer bei bestimmten geistigen Eigentumsrechten (siehe Seite 8) und Leasing-Besteuerungen, die buchhalterische Abschreibung und Amortisation bei der Berechnung des steuerrelevanten Unternehmensgewinns nicht abzugsfähig. Steuerliche Abschreibungen sind jedoch möglich bei Aufwendungen für: Sachanlagen — Aufwendungen für Anlagen und Maschinen, Ausstattung und Einrichtung sowie bestimmte Software usw. können mit jährlich 12,5 % über einen Zeitraum von acht Jahren linear abgeschrieben werden. — Aufwendungen für wissenschaftliche Geräte können im 1. Jahr zu 100 % steuerlich abgeschrieben werden. — Ausgaben vor dem 1. Januar 2018 für qualifizierte energieeffiziente Anlagen können im Rahmen der Green-Initiative der irischen Regierung im ersten Jahr zu 100 % abgeschrieben werden (in dem Jahr, in dem die Ausgabe anfällt). Zu diesen Anlagen gehören u. a.: - Motoren und Antriebssysteme; - Beleuchtung; - Systeme zur Gebäude-Energieverwaltung; - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT); - Heizung und Stromversorgung; - Steuersysteme für Heizung, Lüftung und Klima; - Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativer Energieversorgung; - Kühlungs- und Gefriersysteme; - Elektromechanische Systeme; - Catering und Gastronomieeinrichtungen. 05 - Industriegebäude Die Aufwendungen auf Industriegebäude zu Fertigungszwecken können mit jährlich 4 % linear über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben werden. Verluste Betriebsverluste können wie folgt angerechnet werden; i. auf Betriebserträge und ausländische Dividenden im gleichen Zeitraum mit einem Steuersatz von 12,5 %; ii. auf Betriebserträge und ausländische Dividenden im unmittelbar vorangegangenen Zeitraum mit einem Steuersatz von 12,5 %; iii. auf Betriebserträge späterer Zeiträume. Insoweit ein Betriebsverlust im aktuellen Jahr nicht auf andere Betriebserträge (12,5 %) anrechenbar ist, kann er effektiv in eine Steuergutschrift umgewandelt werden, mit der die auf andere passive Einkünfte und steuerpflichtige Gewinne anfallende Körperschaftsteuer im gleichen Zeitraum oder in dem unmittelbar vorangegangenen Zeitraum gemindert werden kann. Kapitalverluste können normalerweise mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, entweder im gleichen Zeitraum oder in zukünftigen Zeiträumen (es gelten jedoch einige Ausnahmen). Konzernvergünstigungen Die Steuerregelungen von Irland sehen keine Abgabe konsolidierter Steuererklärungen vor. Tochtergesellschaften können jedoch von Bestimmungen zur steuerlichen Begünstigung von Konzernen profitieren. Das irische Steuersystem sieht vor, dass zwei Unternehmen als Mitglieder eines Konzerns anzusehen sind, wenn: — ein Unternehmen zu 75 % eine Tochtergesellschaft des anderen Unternehmens ist; oder — beide Unternehmen zu 75 % Tochtergesellschaften eines dritten Unternehmens sind. Die Unternehmen in dem Konzern umfassen die Unternehmen mit Sitz in Irland, einem EU-Mitgliedsland oder einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält und Unternehmen, die an einer anerkannten Börse gelistet sind und deren Anteile dort gehandelt werden. Eine Konzernvergünstigung im aktuellen Jahr kann in Irland für folgende Punkte in Anspruch genommen werden: — Betriebsverluste; — außerordentliche Verwaltungsaufwendungen; — außerordentliche Miet-Anlageabschreibungen und — außerordentliche Kosten auf Einkünfte (z. B. bestimmte Zinsaufwendungen). Während Verlust-Steuervergünstigungen auf Verluste irischer Gewerbebetriebe begrenzt sind, sieht die irische Gesetzgebung vor, dass eine in Irland ansässige Muttergesellschaft auf ihre Gewinne auch die Verluste aus ausländischen Tochterunternehmen anrechnen kann, die steuerlich in der EU angesiedelt sind oder in einem anderen EWR-Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält.2 Voraussetzung hierfür ist, dass die Verluste in der jeweiligen lokalen Rechtsprechung nicht angerechnet werden können. Kapitalertragsteuern (CGT) des Konzerns Wenn Vermögensgegenstände zwischen Unternehmen innerhalb eines CGT-Konzerns übertragen werden, so wird dabei ein Betrag angesetzt, der weder zu einem Gewinn noch zu einem Verlust führt, sofern jedes Unternehmen der Besteuerung in Irland unterliegt. Durch die Steuervergünstigung für CGT-Konzerne wird die Kapitalertragsteuer, die sich aus dem Transfer eines Vermögensgegenstands innerhalb des Konzerns ergibt, so lange zurückgestellt, bis der Gegenstand nach außerhalb des Konzerns veräußert bzw. entsorgt wird. Ein Konzern umfasst hinsichtlich der Kapitalertragsteuer ein Hauptunternehmen und alle seine 75 %-Tochtergesellschaften sowie die 75 %-Tochtergesellschaften dieser 75 %-Tochtergesellschaften. Die relevanten Unternehmen müssen in Irland, einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält, ansässig sein.2 Anlaufkosten Bestimmte Anlaufkosten von Unternehmen können bei der Berechnung der zu versteuernden Betriebsgewinne angerechnet werden, sobald der Geschäftsbetrieb aufgenommen wurde. Ein Abzug ist zulässig bei Anlaufkosten, die in den drei Jahren vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs angefallen sind. Beispiele für abzugsfähige Anlaufkosten sind: — Buchhaltungskosten, — Werbungskosten, — Kosten für Machbarkeitsstudien, — Kosten für die Erstellung von Geschäftsplänen, — bezahlte Mieten für Geschäftsräume. Steuerbefreiung für öffentliche Anleihen Irische Unternehmen in ausländischem Besitz sind von der Körperschaftsteuer auf Zinsen aus bestimmten auf sie ausgestellten irischen Staatspapieren befreit. Solche Papiere können in verschiedenen gängigen Währungen ausgestellt sein. 2 06 - Island und Norwegen Beschäftigungszuschüsse Von der IDA bezahlte Beschäftigungszuschüsse sind von der Körperschaftsteuer befreit. Zahlungen im Rahmen der JobsPlus-Aktion sind ebenfalls steuerbefreit. Im Rahmen der JobsPlus-Aktion werden Zahlungen bis zu € 10.000 an Arbeitgeber geleistet, wenn sie Mitarbeiter einstellen, die mehr als ein Jahr lang beschäftigungslos waren. Drei Jahre Steuerbefreiung für junge Unternehmen Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für drei Jahre unterstreicht, wie Irland die Gründung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert. Unternehmen, die nach dem 14. Oktober 2008 registriert wurden und ihren Geschäftsbetrieb zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2015 aufnehmen, erhalten Steuervergünstigungen auf: — Gewinne aus dem neuen Geschäftsbetrieb und — steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die für den neuen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Wenn die Summe der jährlichen Körperschaftsteuer € 40.000 nicht übersteigt, kann eine vollständige Befreiung gewährt werden. Liegt die Körperschaftsteuer zwischen € 40.000 und € 60.000, wird eine teilweise Befreiung gewährt. Die Höhe der Steuervergünstigung hängt außerdem von den PRSI-Arbeitgeberbeiträgen (max € 5.000 pro Mitarbeiter) ab, die von dem Unternehmen in dem relevanten Abrechnungszeitraum gezahlt werden. Wenn die PRSI die Körperschaftsteuer übersteigt, kann dieser Überschuss vorgetragen und auf die zukünftige Körperschaftsteuer nach dem Ende des Steuerbefreiungszeitraums von drei Jahren angerechnet werden. STEUERGUTSCHRIFT AUF FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) Irland hat seit 2004 Regelungen für F&E Steuergutschriften. Qualifizierte F&E-Ausgaben führen zu einer Steuergutschrift von 25 % zur Verrechnung mit der Körperschaftsteuer, zusätzlich zu dem Steuerabzug von 12,5 %. Damit sollen ausländische wie auch einheimische Unternehmen zu neuen und/oder zusätzlichen F&E-Aktivitäten in Irland ermutigt werden. Die F&E-Steuergutschrift kann von in Irland ansässigen Unternehmen und Zweigniederlassungen in Anspruch genommen werden für die Kosten von innerhalb des ERW durchgeführten internen, qualifizierten F&E-Maßnahmen, sofern diese Aufwendungen nicht an anderer Stelle innerhalb des ERW steuerlich geltend gemacht werden können. Das Gutschriftensystem sieht außerdem Folgendes vor: — 5 % der F&E-Ausgaben oder € 100.000 können als Auftrag an europäische Universitäten (einschließlich der irischen Universitäten) vergeben werden; darüber hinaus — können 15 % der F&E-Aufwendungen oder € 100.000 als Auftrag an andere, vom Auftraggeber unabhängige Parteien vergeben werden. Unternehmen können die F&E-Steuergutschrift ganz oder teilweise an Schlüsselarbeitskräfte im Bereich F&E abtreten3. Wenn die Steuerschuld aus der Körperschaftsteuer nicht ausreicht, um die verbleibende Gutschrift in einem bestimmten Jahr oder dem Vorjahr zu nutzen, kann die Steuergutschrift unter bestimmten Bedingungen über einen Zeitraum von drei Jahren erstattet werden. Ansonsten wird die Gutschrift vorgetragen. Die Anwendungsweise - ein Beispiel zur Unterstützung der F&E-Aufwendungen in Höhe von € 100 in irland UNTERNEHMENSPERSPEKTIVE F&E-AUFWENDUNGEN 100,00 STEUERVERGÜNSTIGUNG: 90 @ 12,5 % = 11,25 Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift müssen wissenschaftliche oder technische Fortschritte und die Lösung wissenschaftlicher oder technischer Probleme und Unsicherheiten angestrebt werden. GEWÄHRTE BEIHILFE (10 %) (10,00) STEUERGUTSCHRIFT: 90 @ 25 %= 22,50 NETTOKOSTEN NACH BEIHILFE 90,00 STEUERERSPARNIS INSGESAMT 33,75 Qualifizierte Ausgaben umfassen sowohl Erträge als auch Investitionen. In der Praxis umfassen die qualifizierten Aufwendungen Löhne und Gehälter, die zugehörigen Gemeinkosten, Kosten für Sachanlagen sowie für Gebäude. STEUERERSPARNIS (33,75) PLUS GEWÄHRTER BEIHILFE 10,00 56,25 UNTERSTÜTZUNG GESAMT 43,75 NETTOKOSTEN GESAMT Die Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gutschrift „über der Marke“ im Gewinnund Verlustkonto unter IFRS bzw. dem irischen und US-GAAP anzurechnen und damit die Stückkosten bei F&E direkt zu beeinflussen; diese Kennzahl spielt für MNUs bei der Auswahl des Standorts von F&E-Projekten eine entscheidende Rolle. Dies ist besonders hilfreich für irische Tochterunternehmen von MNUs im Wettbewerb um F&E-Projekte. 3 07 - UNTERSTÜTZUNG DURCH IRLAND Siehe Seite 15 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND GEISTIGES EIGENTUM (GE) IN IRLAND Das irische Steuersystem fördert die Bildung und Verwaltung von geistigem Eigentum durch unseren Körperschaftsteuersatz von 12,5 %, die F&E-Steuergutschrift von 25 % und jetzt auch durch unsere GE-Steuerregelungen. Wie bereits erwähnt, hat die Regierung Pläne zur Einführung einer „Knowledge Development Box“ im Haushaltsgesetz 2015 angekündigt bzw. sobald die EU- und OECD-Diskussionen abgeschlossen sind. 2009 wurden neue GE-Steueranreize eingeführt für Aufwendungen, die beim Kauf immaterieller Vermögenswerte anfallen. Die Steuervergünstigung gilt für qualifizierte Zukäufe, die nach dem 7. Mai 2009 durchgeführt wurden, und erlaubt die Abschreibung der Investitionen über einen festen Zeitraum von 15 Jahren oder über ihre buchhalterische Nutzungsdauer. Die Steuervergünstigung erfolgt in Form einer steuerlichen Abschreibung, die von den Betriebserträgen aus Verwaltung, Entwicklung und der Nutzung des betreffenden immateriellen Vermögenswerts abgezogen werden kann. Es gibt keine Rückforderung auf die Steuererleichterung, wenn die Veräußerung nach fünf Jahren erfolgt und die Ausgaben nach dem 13. Februar 2013 getätigt wurden. 08 - Die Regelungen gelten für spezifische immaterielle Vermögenswerte gemäß der allgemein anerkannten Buchhaltungspraxis; hierzu gehören u. a.: — — — — — — — — Patent, eingetragene Designs, Design-Rechte oder Erfindungen; Copyright/Urheberrecht; Warenzeichen, Handelsnamen oder Handelsaufmachungen; Marken oder Markennamen; Domain-Namen, Servicemarken oder Veröffentlichungsnamen; Know-how; Autorisierungen zum Verkauf von Medikamenten etc. Kundenlisten, außer wenn sie als Teil einer Übernahme für die Fortführung eines Geschäfts gekauft wurden; — bestimmte Software; — Lizenzen und Geschäftswerte zu diesen Punkten; — Kosten im Zusammenhang mit Anwendungen für einen bestimmten gesetzlichen Schutz. Darüber hinaus gibt es auch eine Befreiung von der Stempelabgabe; siehe Seite 11. Sonstige Steuerabzüge für GE-Kosten Weitere derzeitige Bestimmungen gelten unabhängig von diesen Regelungen auch weiterhin hinsichtlich Umsatzerlösen und Investitionsaufwand bei qualifizierter Forschung und beim Kauf von Software, wenn die Software für rein geschäftliche Zwecke eingesetzt wird. INTERNATIONALISIERUNG Holding-Gesellschaften Dank unserer attraktiven Steuern, Regelungen und Gesetze in Verbindung mit einer offenen und entgegenkommenden Geschäftsumgebung hat Irland seinen Status als erstklassiger Standort für internationale Unternehmen etabliert. In den letzten Jahren hat Irland zunehmend an Bedeutung gewonnen als bevorzugter Onshore-Standort für MNUs, die ihre regionalen oder globalen Zentralen auf die Insel verlegen, um ihre Unternehmensstruktur und ihre zentralen Bürofunktionen ihrer internationalen Unternehmen zu verwalten. Die wichtigsten Steuervorteile für Holding-Gesellschaften in Irland sind: 1. Schachtelprivileg für Kapitalertragsteuern bei der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen; 2. effektive Steuerbefreiung ausländischer Dividenden durch den Steuersatz von 12,5 % für qualifizierte ausländische Dividenden und ein flexibles Steuergutschriftssystem; 3. keine Doppelbesteuerung bei Steuern auf Gewinne ausländischer Zweigstellen und Zusammenlegungsbestimmungen für nicht genutzte Gutschriften; 4. kein Steuereinbehalt auf Dividenden, die an Vertragsländer gezahlt werden (oder zwischen Tochterunternehmen in Nichtvertragsländern) und Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen zur Minimierung des Steuereinbehalts auf eingehende Lizenzgebühren und Zinsen sowie zusätzliche Bestimmungen zur Minimierung des Steuereinbehalts auf ausgehende Zahlungen; 5. umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen. Sonstige Steuervorteile für Unternehmen in Irland sind beispielsweise ein nachhaltiges, von der EU anerkanntes Steuersystem, das nicht von Sanktionen gegen Steueroasen bedroht ist. Außerdem gibt es in Irland keine Regelungen über ausländische Zwischengesellschaften („CFC Rules“), über Gesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung sowie keine Gesellschaftssteuern oder Vermögenssteuern. Finanzierungskosten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. 1. Schachtelprivileg auf Kapitalertragsteuern bei der Veräußerung von Beteiligungen Unternehmensgewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen werden mit 33 % Kapitalerträgen belastet. Die irische Rechtsprechung erlaubt eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von Aktien von qualifizierten Gesellschaften. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen; so muss das Unternehmen beispielsweise mindestens 5 % der Aktien des veräußerten Unternehmens mindestens zwölf Monate lang halten; das veräußerte Unternehmen muss in der EU bzw. einem Vertragsland ansässig sein und darf seinen Wert nicht aus Grundstücken in Irland herleiten, und der Konzern muss zum Zeitpunkt der Veräußerung eine „Handels“- Prüfung durchlaufen. 09 - 2. Einkünfte aus ausländischen Dividenden Einkünfte aus ausländischen Dividenden unterliegen der Körperschaftsteuer in Irland; normalerweise beträgt dieser Steuersatz 12,5 %. Bestimmte ausländische Dividenden werden mit 25 % besteuert. Im Allgemeinen ergibt sich jedoch als Ergebnis unseres attraktiven Zusammenlegungssystems für ausländische Steuergutschriften keine höhere Steuer in Irland. Dividenden, die von einem Unternehmen gezahlt werden, das seinen Sitz innerhalb der EU hat oder in einem Land, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat, oder in einem Land, das das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ratifiziert hat, oder von einem Unternehmen, dessen Aktien regulär an einer anerkannten Aktienbörse gehandelt werden, oder von einem 75 %-Tochterunternehmen eines solchen Unternehmens, unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 12,5 %, sofern die Dividende aus den Handelsgewinnen bezahlt wird. De-Minimis-Regel Wenn die Dividende teilweise aus nichtgewerblichen Erträgen bezahlt wird und teilweise aus dem Betriebsgewinn, wird der nichtgewerbliche Ausgleich mit 25 % versteuert. Wenn eine Dividende jedoch aus Handelsquellen und nichtgewerblichen Quellen bezahlt wird, besagt eine „De-Minimis-Regel“, dass unter bestimmten Bedingungen die komplette Dividende mit 12,5 % versteuert werden kann, und der Umstand, dass ein Anteil aus nichtgewerblichen Erträgen kommt, macht dabei keinen Unterschied. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Steuern in Irland auf ausländische Dividenden an ein irisches Unternehmen, sofern dieses weniger als 5 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte an dem ausländischen Unternehmen hält. Diese Befreiung gilt nur, wenn die Dividendeneinkünfte des irischen Unternehmens selbst als Betriebsgewinn versteuert werden. Wenn die Dividende nicht aus dem Betriebsgewinn stammt, wird sie mit 12,5 % besteuert. Zusammenlegung ausländischer Steuergutschriften „Onshore Pooling“ erlaubt ein effektives Zusammenlegen der im Ausland einbehaltenen Steuern und der grundlegenden Steuern (Steuern auf die Gewinne, aus denen die Dividende bezahlt wurde) und die Verrechnung mit der in Irland anfallenden Steuer auf die Dividenden. Ein Anrechnungsüberhang auf ausländische Dividenden, die einem Steuersatz von 12,5 % unterliegen, kann jedoch nicht mit ausländischen Dividenden verrechnet werden, die mit 25 % besteuert werden. Die Steuergutschriften müssen nicht in dem Jahr genutzt werden, in dem die Dividende ausgeschüttet wird. Sie kann zeitlich unbegrenzt vorgetragen und auf die irische Steuer auf zukünftige ausländische Dividenden angerechnet werden. 3. Zweigniederlassungen und ausländische Steuergutschriften Steuerlich in Irland ansässige Unternehmen unterliegen mit ihren weltweiten Erträgen der Körperschaftsteuer in Irland. Eine ausländische Zweigniederlassung eines solchen Unternehmens kann daher gleichzeitig der Steuer im Ausland und in Irland unterliegen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erlaubt es Irland den Unternehmen, die ausländische Steuer als Gutschrift auf die entsprechende irische Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Für überschüssige Gutschriften gibt es eine Zusammenlegungsregelung. Ein steuerlich in Irland ansässiges Unternehmen kann seine im Ausland auf seine Zweigniederlassung gezahlten Steuern mit der irischen Steuer auf diese Einkünfte verrechnen. Wenn die ausländische Steuer die irische Steuer auf die Einkünfte der Zweigniederlassung übersteigt, kann der Überschuss mit der irischen Steuer auf die Einkünfte andere ausländischer Zweigniederlassungen in diesem Abrechnungszeitraum angerechnet werden. Alle nicht genutzten Gutschriften können unbegrenzt vorgetragen und mit Körperschaftsteuern auf Einkünfte ausländischer Zweigniederlassungen in zukünftigen Abrechnungszeiträumen angerechnet werden. 4. Befreiung vom Steuereinbehalt für MNUs MNUs sind im Allgemeinen von dem irischen Steuereinbehalt in Höhe von 20 % auf Dividenden befreit. Dies gilt für Dividenden und für den 20 % Steuereinbehalt auf bestimmte Lizenz- und Zinseinkünfte. Steuereinbehalt in Irland auf Dividenden (Dividend Withholding Tax, DWT) Ein Steuereinbehalt von 20 % gilt für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen von einem in Irland ansässigen Unternehmen. Es sind umfangreiche Steuerbefreiungen möglich, einschließlich der Steuerbefreiung für Dividenden, die gezahlt werden an — steuerlich in Irland ansässige Unternehmen, — zahlreiche in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, ansässige Unternehmen und Personen. Insbesondere Dividenden können ohne Steuereinbehalt an alle nicht ansässigen Unternehmen ausbezahlt werden, wenn 75 % der Aktien des Empfängers direkt oder indirekt von einem Unternehmen gehalten werden, das an einer anerkannten Börse gehandelt wird. Die Verwaltung erfolgt auf der Basis einer Eigenbewertung, sodass die Administration erheblich vereinfacht wird. Lizenzgebühren Für Patent-Lizenzgebühren gilt ein Steuereinbehalt in Höhe von 20 %. Andere Formen von Lizenzgebühren können ebenfalls zu einem Steuereinbehalt führen, beispielsweise wenn die Lizenzgebühr eine „jährliche Zahlung“ darstellt. Eine jährliche Zahlung ist eine Zahlung, die wiederkehren kann und die der Empfänger verdient, ohne dass dafür Aufwendungen anfallen. Gemäß den irischen Gesetzen sind weitreichende Befreiungen vom Steuereinbehalt möglich, beispielsweise für Zahlungen an Unternehmen, die innerhalb der EU ansässig sind oder in einem Land, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält. Lizenzzahlungen von Irland an in der EU oder in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen ansässige Unternehmen von Steuereinbehalten können ohne vorherige Ertragsabrechnung befreit werden, sofern die Lizenzgebühren aus gewerblichen Gründen in gutem Glauben bezahlt werden und das Land, in dem das Empfängerunternehmen steuerlich ansässig ist, im Allgemeinen eine Steuer auf derartige Lizenzgebühren aus Quellen außerhalb dieses Gebiets erhebt. Auch bei Patent-Lizenzgebühren, die an Empfänger in Nicht-Vertragsländern gezahlt werden, erlaubt die Praxis der irischen Finanzbehörden, dass solche Zahlungen vom Steuereinbehalt befreit werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind und von den irischen 10 - Finanzbehörden im Voraus der Anspruch auf eine entsprechende Befreiung bescheinigt wird. Darüber hinaus können Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen in der EU entsprechend der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren vom Steuereinbehalt ausgenommen werden. Ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt normalerweise bei Bedarf eine Befreiung vom Steuereinbehalt. Hinsichtlich der in Irland erhaltenen Lizenzgebühren, auf die ein Steuereinbehalt gezahlt wurde, sollte in Irland eine Steuervergünstigung auf einen solchen ausländischen Steuereinbehalt verfügbar sein in Form einer Gutschrift oder einer Steuerminderung. Bei der Strukturierung ausländischer Operationen muss jedoch sehr sorgfältig vorgegangen werden, um den ausländischen Steuereinbehalt auf Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen von Anfang an so niedrig wie möglich zu halten. Zins Für Zinszahlungen auf Darlehen und Vorschüsse, die zwölf Monate oder länger laufen können, gilt ein Steuereinbehalt auf Zins in Höhe von 20 %. Wenn jedoch im Verlauf von Handelsgeschäften an ein Unternehmen in der EU oder einem Vertragsland, das normalerweise ausländische Zinsen besteuert, Zinsen bezahlt werden, erfolgt kein Steuereinbehalt. Durch verschiedene andere inländische Steuerbefreiungen, Vertragsbestimmungen oder EU-Richtlinien zu Zinsen oder Lizenzgebühren kann sich ebenfalls eine Befreiung von dem Steuereinbehalt ergeben. 5. Doppelbesteuerungsabkommen Zur Durchführung internationaler Geschäfte hat Irland umfangreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit 72 Ländern geschlossen; 68 dieser Abkommen sind derzeit (Stand März 2015) in Kraft, die übrigen warten auf die Ratifizierung. Diese Abkommen ermöglichen das Eliminieren oder die Abmilderung einer Doppelbesteuerung. Wenn mit einem bestimmten Land kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ermöglichen einseitige Bestimmungen innerhalb des inländischen irischen Steuerrechts bei bestimmten Einkunftsarten eine Gutschriftsvergünstigung auf die Steuer in Irland für im Ausland gezahlte Steuern. Darüber hinaus sieht das irische Recht in vielen Fällen eine direkte Befreiung vom Steuereinbehalt auf Zahlungen an in Vertragsländern ansässige Unternehmen und Personen vor. Irland erweitert dieses Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen ständig. - Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen wurde mit Äthiopien unterzeichnet. Derzeit laufen die juristischen Prozeduren zur Ratifizierung und Inkraftsetzung dieses Abkommens. - Irland hat die Ratifizierungsprozesse zur Inkraftsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Botswana, Thailand und der Ukraine abgeschlossen. Sobald die Ratifizierungsprozeduren auch in den anderen Ländern abgeschlossen sind, können diese Abkommen in Kraft treten. - Die Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Turkmenistan wurden abgeschlossen und werden in Kürze unterzeichnet. - Verhandlungen über weitere neue Abkommen mit Aserbaidschan, Jordanien und Ghana befinden sich derzeit in verschiedenen Phasen. KAPITALSTEUERN Kapitalertragsteuern (CGT) Stempelabgabe Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Mit Wirkung vom 6. Dezember 2012 beträgt der Standardsatz der Kapitalertragsteuer 33 %. Die Stempelabgabe fällt auf die Übertragung der meisten Formen von Eigentum an, wenn eine solche Übertragung durch ein schriftliches Dokument erfolgt; bei Fehlen eines schriftlichen Dokuments wird im Allgemeinen keine Abgabe erhoben. Für Unternehmen kann die auf Kapitalerträge anfallende Körperschaftsteuer mit dem Wert von 12,5 % der Betriebsverluste verrechnet werden. Vermögensgegenstände können allgemein zwischen qualifizierten Konzernen transferiert werden, ohne dass eine Steuerschuld aus Kapitalerträgen entsteht. Die irische Rechtsprechung erlaubt eine Befreiung von der Körperschaftsteuer bei der Veräußerung von Aktien von qualifizierten Gesellschaften, sofern die weiter oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Übertragung von Stammaktien oder handelbaren Anteilen an einem irischen Unternehmen fällt eine Abgabe in Höhe von 1 % an. Bei der Übertragung der meisten anderen Formen von Eigentum einschließlich immaterieller Vermögenswerte, aber nicht für Wohneigentum, beträgt die Abgabe 2 %. Bei der Übertragung von Wohneigentum fällt eine Abgabe von bis zu 2 % an. Vergünstigung bei Kapitalertragsteuern Einseitige Steuervergünstigung In Irland gibt es Gutschriften auf gezahlte Kapitalertragsteuern in bestimmten Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, das jedoch keine Kapitalertragsteuern umfasst, z. B. in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Pakistan, Sambia und Zypern (Irland hat vor der Einführung der Kapitalertragsteuer in Irland Steuerabkommen mit diesen Ländern unterzeichnet). Darüber hinaus haben Personen (natürliche Personen oder Unternehmen), die der Kapitalertragsteuer in Irland unterliegen, deren Kapitalerträge jedoch auch in einem anderen Land besteuert werden, im Allgemeinen im Rahmen des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf eine Gutschrift auf die im Ausland gezahlten Steuern, die auf die in Irland fällige Kapitalertragsteuer angerechnet wird. 11 - Die Befreiung von der Stempelabgabe ist für Übertragungen verfügbar, die sich aus der Reorganisation von Unternehmen und Umstrukturierungen ergeben, die in gutem Glauben aus gewerblichen Gründen durchgeführt werden. Darüber hinaus fallen keine weiteren Abgaben an bei Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen (90 % direkte oder indirekte Verbindung), sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus gibt es noch weitere Steuerbefreiungen, darunter auch für die Übertragung von geistigem Eigentum, ein breites Spektrum von Finanzinstrumenten, ausländische Grundstücke und ausländische Aktien. Gesellschaftssteuern Irland kennt keine Gesellschaftssteuern auf die Ausgabe von Aktien. Kapitalerwerbsteuer („Capital Acquisitions Tax“, CAT) Die Kapitalerwerbsteuer wird vom Empfänger von Geschenken und Nachlässen mit einem Satz von 33 % des steuerpflichtigen Werts des empfangenen Gegenstands versteuert. Wenn der Schenkende bzw. Erblasser seinen Wohnsitz in Irland hat oder normalerweise in Irland lebt oder sich der übertragene Gegenstand in Irland befindet, kann eine Kapitalerwerbsteuer anfallen. Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, gelten dann als in Irland ansässig bzw. normalerweise in Irland lebend, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren ihren Wohnsitz in Irland hatten. Die Kapitalerwerbsteuer gilt daher nicht für viele Personen ohne Wohnsitz in Irland. Die Steuerfreibeträge, die von der Beziehung zwischen dem Geber und dem Empfänger abhängen, verringern den hinsichtlich der Kapitalerwerbsteuer steuerpflichtigen Betrag. Es gibt eine Reihe von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen. FINANZVERWALTUNG UND ANDERE UNTERNEHMENSSTEUERN Finanzverwaltung Das irische Steuersystem sieht Eigenbewertungsregelungen vor, bei denen die Unternehmen selbst ihre Steuerschuld ermitteln, einen Antrag auf Steuererstattung einreichen und entsprechende Steuerzahlungen vornehmen. Wenn Tätigkeiten in Irland der irischen Steuer unterliegen, muss das Unternehmen den irischen Steuerbevollmächtigten ein Formular (TR2 oder TR2(FT) bei ausländischen Unternehmen) zur steuerlichen Eintragung für die Körperschaftsteuer, den Lohnsteuerund Sozialversicherungsabzug (PAYE/PRSI) und die Mehrwertsteuer (sofern relevant) einreichen. Steuererstattungen werden online über den Revenue Online Service (ROS) eingereicht. Über ROS können die Steuerzahler auch Informationen zu ihren Steuerbilanzen anzeigen, und das System liefert alle relevanten Informationen, die für Zahlungen und das Einreichen von Steuererklärungen innerhalb der festgelegten Fristen erforderlich sind. Lokale Besteuerung Auf Unternehmensgewinne in Irland werden keine regionalen, Gemeinde- oder lokalen Steuern erhoben. Die einzige lokale Steuer ist eine als „Commercial Rates“ bezeichnete kommunale Grundsteuer, die von den örtlichen Behörden auf gewerbliches Eigentum erhoben wird. Dabei ist pro € 1 Bewertung des Eigentums ein bestimmter Satz zu entrichten. Dieser Satz wird jährlich von den örtlichen Behördlichen festgelegt, die auch die steuerliche Bewertung des Eigentums vornehmen. Diese Sätze sind bei der irischen Körperschaftsteuer abzugsfähig. Mehrwertsteuer (VAT) Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer; sie wird auf im Rahmen des Geschäftsbetriebs gelieferte Waren und Dienstleistungen erhoben. Die an die meisten eingetragenen Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer wird dem zahlenden Unternehmen gutgeschrieben, sodass diese Steuer letztendlich vom Endverbraucher getragen wird. Der Mehrwertsteuersatz reicht von 0 % bis 23 %, je nach Art des Produkts bzw. der Dienstleistung. Detaillierte Mehrwertsteuerregeln gelten für die Lieferung von Eigentum und für die grenzüberschreitende Lieferung von Waren und Dienstleistungen (einschließlich elektronischer Dienstleistungen) an Kunden in anderen Ländern der EU. Mehrwertsteuerbefreiung beim Export Für die grenzübergreifende Lieferung von Waren an Kunden innerhalb der EU gilt im Allgemeinen eine irische Mehrwertsteuer von 0 % und die Mehrwertsteuer des jeweils 12 - anderen Mitgliedsstaats. Importe und der Kauf von Waren und der meisten Dienstleistungen aus anderen Ländern unterliegen im Allgemeinen der irischen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus können irische Unternehmen, deren Umsatz hauptsächlich aus dem Export irischer Waren stammt (mindestens 75 % des Umsatzes), bei den irischen Steuerbevollmächtigten ein Zertifikat zur Mehrwertsteuerbefreiung beantragen. Dieses Zertifikat berechtigt den Inhaber, die meisten Waren und Dienstleistungen in Irland zu kaufen, ohne dass er die irische Mehrwertsteuer bezahlen muss. Dies ist eine für den Cashflow günstige Maßnahme der Finanzbehörden, mit der der Verwaltungsaufwand gesenkt wird. Zoll- und Verbrauchsabgaben Zollabgaben Irland ist Mitglied der EU, und alle Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten wurden aufgehoben. Dies ermöglicht einen zollfreien Import von Waren aus anderen EU-Ländern, sofern diese aus der EU stammen oder innerhalb der EU verzollt wurden. Für von außerhalb der EU nach Irland importierte Waren fallen Zollabgaben an. Die Zollsätze sind im allgemeinen EU-Zolltarif festgelegt. Die wichtigsten Faktoren für die Höhe der Zollabgabe sind: — Tarifklassifizierung; — Zollbewertung; und — Herkunft. Die EU hat mit bestimmten Ländern und Ländergruppen bevorzugte Tarifvereinbarungen; dies kann zu einer Reduzierung oder einem Wegfall des Zolls führen. Darüber hinaus bietet die EU bestimmte Zollvergünstigungen und Prozeduren, beispielsweise Tarifaussetzungen, Veredelungsverkehr sowie Zolllagerhaltung und -verarbeitung unter Zollaufsicht. Es ist sehr wichtig, dass die Tarifklassifizierung, die Zollbewertung und die Herkunft der in die EU importierten Waren richtig angegeben wird, um zu hohe oder zu niedrige Zollzahlungen zu vermeiden und die verfügbaren Zollvergünstigungen und Prozeduren richtig zu nutzen. Zollabgaben werden mit dem Import fällig. Die Importeure können jedoch eine verzögerte Zahlungsprozedur beantragen; in diesem Fall müssen Zoll und/oder Import-Mehrwertsteuer erst am 15. Tag des Monats nach dem Import bezahlt werden. Dadurch erzielt der Importeur einen Vorteil beim Cashflow. Verbrauchsabgaben Verbrauchsabgaben werden erhoben auf Mineralöl, alkoholische Produkte und Tabakprodukte, die nach Irland importiert oder in Irland hergestellt und für den Verbrauch in Irland freigegeben werden. Die Höhe der Verbrauchsabgaben variiert je nach den Waren, sie ist mit dem Import (zusätzlich zu eventuell erhobenen Zöllen) bzw. mit der Freigabe zum Verbrauch zu entrichten. Wie bei den Zollabgaben kann der Importeur jedoch auch bei den Verbrauchsabgaben eine spätere Zahlung beantragen. Außerdem gibt es in Irland auch nationale Verbrauchsteuern, z. B.: — eine Energieverbrauchssteuer wird in Irland auf die Lieferung von Strom erhoben; und — die Fahrzeugeintragsteuer („Vehicle Registration Tax“, VRT) wird in Irland auf die Registrierung von Motorfahrzeugen erhoben. Verschiedene Rückerstattungen, Rabatte und Zuwendungen können für bestimmte Verwendungen von Verbrauchsgütern beantragt werden. Exportkontrollen Unternehmen in Irland, die Waren in Länder außerhalb der EU exportieren (sowie in einigen Fällen bei der Versorgung innerhalb der Gemeinschaft), sind zur Einhaltung der EU-Gesetze sowie der irischen Gesetze zur Exportkontrolle verpflichtet wie ggf. auch zur Einhaltung der US-Gesetze über die Re-Exportkontrolle. Es gibt Kontrollen über den Export von Waren wie z. B. Artikel mit mehreren Verwendungsmöglichkeiten, militärische Artikel und Artikel, die für Länder bestimmt sind, für die Handelssanktionen gelten. Kohlesteuer Zur Reduzierung der CO2-Emission und als Anreiz für die Energieverbraucher zum Umstieg auf erneuerbare Energiequellen erhebt Irland eine CO2-Steuer. Die Steuer gilt für die Versorgung mit den folgenden Brennstoffkategorien in Irland: — Transport-Brennstoffe: Benzin und Auto-Diesel; — Nichttransportbrennstoffe: Öl, Gas und Kerosin sowie Irland verwendet das EU-weite elektronische System EMCS („Excise Movement and Control System“) für die Kontrolle von innerhalb der EU bewegten Verbrauchsgütern, auf die kein Zoll erhoben wird. — Festbrennstoffe: Torf und Kohle Die Kohlesteuer beträgt € 20 pro Tonne CO2-Emission und wird bei der Lieferung des Brennstoffs an den Kunden erhoben. Der Brennstofflieferant ist für die Entrichtung der Steuer verantwortlich und haftbar. 13 - PERSÖNLICHE BESTEUERUNG Besteuerung in Irland von nicht in Irland beheimateten Personen Die meisten ausländischen Führungskräfte, die in Irland für ausländische Unternehmen arbeiten, werden als ansässig, aber nicht als in Irland beheimatet klassifiziert. Das bedeutet, sie unterliegen mit ihren in Irland erzielten Einkünften und allen aus dem Ausland bezogenen Einkünften der irischen Einkommensteuer. Gehälter, die aus einem ausländischen Arbeitsvertrag bezogen werden, sind in dem Umfang zu versteuern, in dem sie den Aufgaben in Irland zuzuordnen sind; ansonsten nur, wenn sie nach Irland überwiesen werden. Einkommensteuer Die Einkommensteuer wird normalerweise auf alle Einkünfte in Irland erhoben sowie auf Einkünfte aus Dienstleistungen, die in Irland erbracht werden. Die Steuer auf andere Einkünfte und Gewinne hängt von dem Wohnsitz der Person ab. Die häufigste Form der Einkommensteuer ist der Lohnsteuerabzug („Pay As You Earn“, PAYE), ein Steuereinbehalt direkt auf die Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter. Selbstständige oder Personen, die ein Einkommen aus Nicht-PAYE-Quellen beziehen, nutzen das System der Selbsteinschätzung. Der persönliche Steuersatz hängt vom Personenstand ab. Persönliche Einkommensteuersätze LEDIGE Mit 20 % Mit 40 % € 33.800 AUSGLEICH € 42.800 AUSGLEICH € 67.600 AUSGLEICH VERHEIRATETE PAARE / LEBENSPARTNER (EIN EINKOMMEN) VERHEIRATETE PAARE / LEBENSPARTNER (ZWEI EINKOMMEN) Es gibt eine Vielzahl abzugsfähiger Aufwendungen wie z. B. Rentenbeiträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden können, und es gibt Steuergutschriften, wie z. B. Arbeitnehmerkredite, die mit der Steuerlast verrechnet werden können. 14 - Ausländische Führungskräfte können ihre Steuerschuld durch eine Reihe von Steuerbefreiungen und Vergünstigungen verringern, da sie als qualifizierte Personen im Sinne der Besteuerungsgrundlage („Remittance Basis of Taxation“, RBT) betrachtet werden. RBT gilt für (i) Gehälter aus dem Ausland, die nicht den Aufgaben in Irland zuzuordnen sind („Arbeitstage außerhalb Irlands“) und (ii) Einkommen aus Kapitalvermögen aus dem Ausland. „Aus dem Ausland“ bedeutet „mit Ursprung außerhalb Irlands“. Alternativ dazu kann eine der nachfolgend beschriebenen drei Steuervergünstigungen zur Verfügung stehen. Programm zur Entlastung von Sonderbeauftragten („Special Assignee Relief Programme“, SARP) Ein neues und verbessertes SARP wurde 2015 eingeführt, mit dem ausländische Fachkräfte motiviert werden sollen, nach Irland zu kommen. (Personen, die bereits vom SARP profitieren, können diese Vorteile auch weiterhin nutzen.) Das Programm bietet Einkommensteuervergünstigungen auf einen Teil des Einkommens von Arbeitnehmern, die mindestens sechs Monate lang für einen Arbeitgeber in einem Land gearbeitet haben, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Abkommen zum Austausch von Steuerdaten unterhält, und anschließend für diesen Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen Aufgaben in Irland übernehmen. Personen, die in den Jahren 2015, 2016 oder 2017 nach Irland kommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Steuernachlass bei der Berechnung der Einkommensteuer für die ersten fünf Jahre. Ein Arbeitnehmer kann beantragen, dass 30 % seines Einkommens über € 75.000 von der Einkommensteuer befreit werden. Bei einem zugeordneten Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von € 225.000 können damit € 45.000 abgesetzt werden. Zu den wichtigsten Voraussetzungen hierbei gehört, dass die Person während der vorangegangenen fünf Jahre keinen Wohnsitz in Irland hatte; der Mindestzeitraum, die die Person in Irland arbeiten muss, beträgt ein Jahr; und die Person muss einen Wohnsitz in Irland haben; sie kann jedoch auch in anderen Ländern einen weiteren Wohnsitz unterhalten. Wenn die Person im Verlauf des Jahres ankommt, werden die Freibeträge an den entsprechenden Zeitraum proportional angepasst. Ein Arbeitnehmer mit Anspruch auf diese Steuervergünstigung hat auch Anspruch auf einen Heimatbesuch für sich selbst und seine Familie. Auch die an eine irische Schule bezahlten Schulgebühren von bis zu € 5.000 für jedes Kind können vom Arbeitgeber steuerfrei bezahlt oder erstattet werden. PERSÖNLICHE BESTEUERUNG An Schlüsselmitarbeiter im F&E-Bereich abgetretene F&E-Gutschriften Statt die F&E-Gutschriften in einem Abrechnungszeitraum gegen die Körperschaftsteuer zu verrechnen, kann ein Unternehmen die Gutschriften ganz oder teilweise an Schlüsselmitarbeiter im Bereich F&E abtreten, um deren Einkommensteuerschuld zu verringern. Der Mitarbeiter darf kein Direktor sein oder einen Anteil von 5 % an dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen besitzen. Mindestens 50 % der Bezüge der Mitarbeiter müssen für die F&E-Steuergutschrift gültig sein, und die Aufgaben des Mitarbeiters im Rahmen seiner Beschäftigung müssen zu mindestens 50 % im Bereich der Konzeption oder Bildung neuer Kenntnisse, Produkte, Prozesse, Methoden oder Systeme liegen. Der Mitarbeiter kann die F&E-Steuergutschrift gegen seine Einkommensteuerschuld verrechnen. Der maximale Anspruch eines Mitarbeiters ist insofern begrenzt, als der effektive Einkommensteuersatz nicht unter 23 % gedrückt werden kann. Nicht genutzte Gutschriften können vorgetragen werden. Abzug von ausländischen Einkünften für Einkünfte aus der Arbeit in bestimmten anderen Ländern Es gibt einen Steuerabzug für Personen mit Wohnsitz in Irland, die die Aufgaben im Rahmen ihrer Beschäftigung in Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, Algerien, der VR Kongo, Ägypten, Ghana, Kenia, Nigeria, dem Senegal, Tansania, Bahrain, Chile, Indonesien, Japan, Kuwait, Malaysia, Mexiko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea, Thailand, den Vereinigten Arabischen Emiraten und/oder Vietnam wahrnehmen, sofern die Person in einem Zeitraum von zwölf Monaten mindestens 40 gültige Tage in diesen Ländern verbringt. Ein Tag ist gültig, wenn die Person mindestens drei aufeinander folgende Tage in diesen Ländern verbringt. Dieser Steuerabzug gilt für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Der Abzug wird berechnet durch Multiplikation der gültigen Einkünfte mit dem Verhältnis der gültigen Tage zur Anzahl der Tage im gesamten Jahr. Der maximale Abzug beträgt € 35.000. 15 - Aktien- und Gewinnbeteilungsprogramme Unternehmen können Aktien- und Gewinnbeteilungsprogramme betreiben, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, steuereffizient am Erfolg des Unternehmens beteiligt zu werden. Die PRSI-Beiträge des Mitarbeiters können nicht auf Aktienprogramme angerechnet werden. Sozialversicherung (PRSI) und USC PRSI Arbeitnehmer sind zwingend im staatlich verwalteten System der einkunftsbezogenen Sozialversicherung („Pay-Related Social Insurance“, PRSI) versichert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten Beiträge zu dieser Sozialversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers können mit der Körperschaftsteuer verrechnet werden. Der PRSI-Beitragssatz für Arbeitgeber beträgt normalerweise 10,75 %. Der PRSI-Beitrag des Arbeitgebers wird auf die gesamten Einkünfte aus der Beschäftigung erhoben einschließlich der Steuervorteile. Der Arbeitnehmeranteil der PRSI-Beiträge liegt bei 4 %. Mitarbeiter, deren Einkünfte € 352 wöchentlich oder weniger betragen, sind von den PRSI-Beiträgen befreit. Allgemeiner Sozialbeitrag („Universal Social Charge“, USC) Ein allgemeiner Sozialbeitrag (USC) muss ebenfalls von den Mitarbeitern mit einem Satz von 1,5 %, 3,5 %, 7 % und 8 % bezahlt werden. (Bei einem Jahreseinkommen unter € 12.012 fallen keine USC-Beiträge an. Auf die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden in bestimmten Fällen USC-Beiträge von bis zu 11 % erhoben.) Kommunale Grundsteuer Für Besitzer von Wohneigentum im Staat wird eine jährliche kommunale Grundsteuer erhoben. Hierbei gibt es ein Bandsystem, und die Steuer wird jeweils auf den Mittelwert des Bandes angelegt. Das erste Band deckt das gesamte Wohneigentum bis zu einem Wert von € 100.000 ab. Das Band geht dann weiter in Vielfachen von € 50.000 bis zu € 1 Million, und der Jahressteuersatz beträgt 0,18 %. Für Eigentum mit einem Wert über € 1 Million beträgt der Steuersatz 0,25 % für den Wert über € 1 Million. WEITERE INFORMATIONEN Körperschaftsteuer in Irland Ein Leitfaden der irischen Finanzbehörde erläutert, was als „Betriebserträge“ klassifiziert wird: www.revenue.ie/en/practitioner/tech-guide/index.html. Persönliche Besteuerung und Steuergutschriften Weitere Informationen finden Sie unter www.revenue.ie/en/personal/index.html. Steuervergünstigung Weitere Informationen über energieeffiziente Anlagen erhalten Sie von der Behörde für nachhaltige Energie (Sustainable Energy Authority of Ireland) unter http://www.seai.ie/Your_Business/Accelerated_Capital_Allowance/. Weitere Detailinforrmationen zu Anlaufkosten erhalten Sie von der irischen Finanzbehörde (Irish Revenue Authority) unter http://www.revenue.ie/en/about/foi/s16/templates/income-tax-capitalgains-tax-corporation-tax/part-04/. F&E-Steuergutschrift Anleitungen dazu, welche Aktivitäten als F&E anzusehen sind, finden Sie unter www.revenue.ie/en/practitioner/tech-guide/index.html. Doppelbesteuerungsabkommen Die Abkommen mit ihren Bestimmungen finden Sie unter www.revenue.ie/en/practitioner/law/tax-treaties.html. Finanzverwaltung Informationen zur Mehrwertsteuer („Value Added Tax“, VAT) erhalten Sie von der irischen Finanzbehörde (Irish Revenue Authority) unter www.revenue.ie/en/tax/vat/index.html. Anträge auf Steuererstattung können online über den Revenue Online Service (ROS) eingereicht werden unter www.revenue.ie/en/online/ros/index.html. Ausführliche Regelungen zur Mehrwertsteuer auf Eigentum stehen zur Verfügung unter www.revenue.ie/en/tax/vat/property/index.html. Unternehmenssteuern Die Zoll- und Verbrauchsabgaben sowie die Verbrauchssteuersätze können variieren. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.revenue.ie/en/customs/index.html. 16 - IDA Irland hat das vorliegende Dokument mit großer Sorgfalt zusammengestellt; dennoch kann für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden. IDA NETZWERK DER GLOBALEN NIEDERLASSUNGEN @IDAIRELAND www.linkedin.com/company/ida-ireland www.youtube.com/InvestIreland 17 - [email protected]
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